nahmenummer (z. B. F⸗ Nr. 54 B. d K. M. I. Nr. und der Aufnahmebogennummer Wiedergahe des an 2 d., an die Vermittelungestelle gezahlt is; e) kennzeichnende Merkmale egh eee Leistung) der Betriebseinrichtung 73. B. bei pitzenhöhe und zahl usw.); f) falls nicht genau belannt, ungefähres Alter; 8) falls nicht genau bekannt, ungefähres Gewicht (ohne behör und Ersatzteile: h) Zubehör und Ersatzteile;
¹) etwaige an dem betr. Gegenstand vorgenommene Umbauten;
2 noch voll gebrauchs⸗ uur nach giößerer — tleinerer — Reparatur ge⸗
k) jetziger 3 fäbig, ur brguchsfaͤhig, unbrauchbar). In der Anmeldung sollen, falls bekannt, a) Hersteller und besondere Kennzeichen der tung, z. B. 1 Angaben über Bauart; b) elwaige Einwendungen gegen Rückabe an die Entschädigung.
uftand (sehr gut erhalten,
die sofortige
4. faltet werden. 5. Wo mehrere Betriebseimichtungen den Einzelmeldungen (se in 4 Stücken) eine stellung nebst drei Abschriften beizufügen, die enthalten muß: a) Name des jetzigen Besitzers, seine Anschrift, Standort Gegenstandes; b) Art der Betriebseinrichtung; e) jetziger Zustand der Betriebseinrichtung.
1
und
nieben in Parks, in Bergwerken, Hafenanlagen a Eisenbahnen, Schiffen, Werften 88 sonstagh 1 Betriebseinrichtungen belgischer oder efinden. Soweit diese kunde außerstande sind, müssen wenigstens die bekannten oder leicht verzeichnet werden.
Berlin, den 25. Februar 1919.
Reichsentschädigungskommission. Der Präsident: Dr. Hiekmann.
Dienststellen wegen
Bekanntmachung.
Während der Tättakeit der deutschen Verwaltung in Belgien dem Verwaltungechef, nach
n. des General⸗ Forderungen gegen den belgischen Staat
haben deutsche Interessen en bei der Verwaltungstrennung bei der
gouverneurs angemeldet. Sie betreffen:
1) Forderungen privatrechtlicher Art, die in sache auf Lieferungen der Zeit vor dem Kriege beruhten,
7 Ser sahg
se belgische Heeresverwaltun Reichsdeutschen in . Die Rechte der verhandlungen geltend gemacht sammenstellung der Forderungen
der Peslichm Kändig vorhanden ist. Alle P und 2 dargelegten Art zu gesordert, sie bis späle
Finanzabteilun
im Belgien bewirkt hatte.
werden. Eine
erheben haben, stens 20.
ikioriastraße 34, meldung schon vord var oder nicht.
In der Anmeldung ist anzugeben
2
anzumelden, ohne
b. Zeir und Grund für die Entstehun der Forderung,
e. Höbe der Forderung nach dem Stacde b 5 % Zinsen und Kosten sind besonders empfangene Abschlagszahlungen aufzuführen. dachten Forderungen sind in der sie nach der Verein Staat getilgt werden sollten.
der Währung anzumelden
rechnungskurse 100 ℳ = 125 Frank einzusetzen.
d. Belgische Dienftstelle, welche de Kuscheg
ddie Requisition vorgenommen hatte.
. Tag der Fälligkeit für F ist in zwei gleichlautenden Stücken einzureichen.
Herlin, den 28. Februar 1919.
Reichsentschädigungskommi ion. Der Präsident. Dr. GFüreifion.
Bekanntmachung. Nr. F. R. 630/2. 19 KRA. Im Auftrage des Reichsamts für ble wirtschaftliche Demobilmachung wird folgendes angeordnet: 8 Artikei 1. In der Bekanntmachung Nr. L. 888/7. 17 KRA., betreffend un d Veschkagnabce⸗ zbn bre
8 Okiober 1917 tritt in § 3, Ziffer 3 b Absatz 3, in § 5a Absatz 2, in § 5b 1 und 3 Absatz 1 und § 9 onn die Stelle
und e Absatz 2 sowie § 6 des Lederzuweisungsamts der Kriegs⸗Roh toff⸗Abtetlung des an die Stelle der Kontroll⸗
Kgl. Preuß. Kriegsministeriums stelle für freigegebenes Leder und an die Stelle des zustaͤndigen
Militärbefeh shabers sowie d Kriegs⸗Rohstoff. — . Reichslederstelle —8 er Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung die owie
in § 5 d Absatz 2 an die des Kal. Preuß. ministerium.
ie Stelle der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung Kriegsministeriums das Reichswirtschafts⸗
Artikel II.
In der Nachtragsbekanntmachung Nr. L. 888/11, 17 KRA. anehns Höchstpreise und Beschlagnahme von Leder⸗
om 1. Dezember 1917 tritt an die Stelle der Kriegs⸗Robhstoff⸗
in Arsikel I, 1 Absatz 7 Abteilung des Kgl. Preuß. Kriegsministeriums die Reichs⸗ Artikel III.
lederstelle.
n der 2. Nachtragsbekanntmachung Nr. L. 888/10. 18 KRA Feeie sh Höchstpreise und Beschl ber. ze. d geee vc inan 87 agnahme von Leder, itikel I, § 2, Ziffer atz 2 und Artikel IIr. § 3, Ziffer 6
Adfatz 2 an die Gtelle der Kontrollstehle für ..
Leder und an die Stelle des zuständige Meletrbefe9k die Reichslederstelle stäͤndigen Milikärbefehlskabers
sowie unter abschriftlicher der Betzꝛehseinrichtung eiwa vorhandenen
ange “ . Zetriebseinrich⸗ bei Maschinen Typ sowie etwaige besondere
- je oder demnächstige deutsche Regierung gegen angemessene
ie Hauplkarte und die drei Nebenkarten dürfen nicht ge⸗
in Frage kommen, ist außer Gesamtauf⸗
II. Die gleiche Aufforder itã 68 erung ergeht an alle militärischen bürgerlichen Diensistellen, in Gewahrsom 8 den Lägern, sich derartige französischer Herkunft mangelnder Sach⸗ alle geforderten Angaben zu machen, zu ermittelnden
der Haupt⸗ an den belgischen Staat aus Höch
ädigungsforderungen aus Requisitionen, welche Jahre 1914 bei
deutschen Glaubiger sollen bei den Friedens⸗ m. genaue Zu⸗ ist nicht möglich, da infolge Räumung Belagiens das Material nicht voll⸗ ersonen, welche Rechte der zu 1 Sanes deahes auf⸗ März bei der Neichs⸗ 1ggac sanhstzinmafon;htadiggschzahteznn,Bertn n0,
elde nterschied, ob die An⸗ eem bei einer anderen Stelle bewirkt worden
1“
a. Name und genaue Anschrist des anmeldenden Gläubigers,
1. April 1919; zu berechnen, Die zu 1 ge⸗ in baru ung mit dem belgischen G 1 Für requirierte Güter ist ihr Wert vor Ausbruch des Krieges in Frank zum Um⸗
n Vertrag geschlossen oder orderung zu 1. Jede Anmeldung
201) † In Artikel III,
8
fort.
und Abmessungen riebsein 1 Drehbänken: Drehlänge, dei Motoren: PS, Touren⸗
In der Bekan Beschlagnabhm Meldepflicht
Zu⸗ in § 4 a, b, c,
wirtschaftsmin ferner in ½ 7, § 9 °, §
lederstelle.
treffend Besch Großviehha 1918 tritt
in Artikel I B d
in Artikel 1 B, des lederstelle, in Artike Lederzuweisung
In der
Abteilung des lederstelle, in §. 9 tritt an die
vor“
1 Beschlagnahme, Meldepflicht v Lamm⸗und Zieg ;- 92 ae 19 in 6. 2d, § 7, 8 11 8 Absag 1 Abteilung des
11
fellen, in § 8
in § 8 tritt an die
Reichslederstelle“ Höchstpreise für 28. Februar 1918 tritt in 8§ 9 und 10 an
ministerium.
In der Bekanntm Beschlagnahme u 11en. in § 2 Kgl.
28*
Abfat 2 an
in Artikel IVe und Kriegs⸗Rohstoff⸗Abt
ehundfell Sund Flentier
sowie Nr. Dam,, Gemswild⸗ 13. Juni 1917,
treten auch insoweit
der Betanntmachung Nr.
18 KRA.) vom 30. November 1918 außer Kraft
In der Bekanntmachung Nr. F. 1017/11. 18 KRA.) vom 30. November
(Grundpreise) die laufend
Die Bo⸗kannkmachun
treffend Verkaufsperpflichtung von ro hen Ka Katzenfellen, vom 24.
In den Bekanntmach Nr. I. 888/7. 17 KR
schlagnahme po Nr.
pflicht von roben 19. Oktober 1918, Nr. L. 700 7. 17 RR viehhäuten und
zemher 1916,
Lamm⸗
Nr. I. 1/2 18 KRA.,
erhehn tritt an die Stelle der Leder⸗Aktiengefellschaft
die in dem Erlaubnisschein Kgl. Preuß. Kriegsministeriums wendung künstlicher Gerbmittel enthalten ist “
1“
Roßbhäauten, vom
Abteilung des Kgl.
Abteilung des Kgl.
uten
II, Ziffer 1 Absatz 3 und Ziffer
In der Bekanntmachung Nr. L. stpreise von K vom 20. Dezember 1916 tritt
an die Stelle der Meldestelle der Krfegs⸗Rohstoff⸗Abten 9 für Leder und Lederrohstoffe Hegeftof Abteilung
hehalte ich mir vor“
der Bekanntmachung Nr. 1.
In der Nachtragsbekanntmach vom 26. Dezember 1918 tritt
Reichswertschaftsministerium.
Die Bekanntmachungen 1. 50/5. 17 KRA., betreffend B ndserheb
, Gemswild
vom 13. Juni 191
K 111/7. 17 58 8 Berwendung und Meldepflicht von rohen roßbiehhaͤuten und Roßhäuten vom 20. Oktober 1917, Nr. L, 111/10. 18 KRA., betreffend
3, Ziffer 6 fallen die letzten Zeilen Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung des
der füͤr den
Astiter w.
ntmachung Nr. IL. 111/7. 8, e. von rohen Gro 20. Oktober 1917 d und
ßvi tritt 8 d an die Stelle gl. Preuß. Kriegsminist isterium,
10, § l1 a und §
iums und an die Stelle
Preuß. Kriegsminis
Artikel V.
In der Nachtragsbekanntmachung Mr. L. 11 lagnahme und
nd Meldepfl un d Roßhäuten,
und Artikel I1, 1 Abfatz 3
2
- letzter Absatz, an die Stelle Abteilung des Kgl. 1 s.
Preuß. Kriegsmin ist
2 Famts die Reichslederstelle.
Artikel VI.
1 r Belanntmachung Nr. L. 700/7. 17 Höchstpreise von roben Großvieh vom 20. Oktober 1917 tritt
in §. 9 an die Stelle des Lederzuweisungsamts
häuten
2 § 12 an die Stelle des zuweisungsamts der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abtei Kriegsministeri
Bezug und die Ver⸗
endung und
ehhäuten und
der Kriegs⸗Rohstoff⸗
eriums
Leder⸗ lung des Kgl. Preuß. der Krie s⸗Rohstoff⸗ terkums die Reichs⸗
1/10. 18 KRA., be- icht von rohen vom 19. Oktober
an die Stelle der
Kriezs RohstoffeAbaeitung des Kgl. Preuß. Kriegomiatt ewhe das Reichswirtschaftsministerim Preuß g sterium
der Kriegs⸗Rohstoff⸗ eriums die Reichs⸗
an die Stelle des KRA., betreffend und Roßhäuten,
der Kriegs⸗Rohstoff⸗
Kgl. Preuß. Kriegsministeriums die Reichs⸗
Stelle des letzten Satzes:
behält sich der unterzeichnele zustaͤndige der Satz „die Ents 1
Artikel VII.
In der Bekanntmachung Nr. I. 111/11. 16 KRA., betreffend
Behandlu on rohen enfellen so 16 tritt
§ 9 b, c, d, und § 12 Kgl.
ng, Ver Kaldfel wie von
4, e und 62 an die Stelle d
Artikel VIII.
alb⸗, Schaf⸗, L
;e. die Rei Stelle des letzten der Satz: „die
Artikel IX.
Eichen⸗ und
Ficht die das
Artikel X.
achung Nr. L. 400/1. 17 nd Bestandserhebun
vom [5. März 19177 tritt
1 1 der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abtellung des Preuß. Kriegsministeriums das Reschewir schüfmsetrgan
Artikel XI.
eilung des Preuß.
Artikel XII.
1—
8
eschla g von rohen Hunde⸗, S
un en, von — ö’ sowie von Le
IL. 100/5. 17 KRA,, betreffend Höchstpreise von Reh⸗, Rot⸗,
„Hunde⸗, Schweine⸗ und S
außer Kraft, als sie noch nicht
F. R. 1/12. 18 KRA
R. 1/1
en Nummein 26 a bis 28 Artikel XIII.
nin⸗ November 1917 tritt auße Arkiker MV. ungen 1
A„„ betreffend Hoͤchstpre n Leder, vom 20. Oktobe
Großviehhäuten uünd
Nr. 1. 700/11. 16 KRA, betreffend Höchstpreise von und Ziegenfellen, .
vom 20 Dezember 191 betreffend Hechn
e 15. März 1917 Kriegsleder⸗Akt iengesellschaft
28 7 (JAndusteie⸗
700/11. 16 KRA,, betreffend am m⸗und Ziegen⸗
glederstelle, Satzes „die Entscheidung nischeidung trifft die
1/2. 18 KRa.,
Stelle der Kriegs⸗Rohst „Abtell gl. Preuß. Kriegsministeriums dag ;stoff. Abteilung des
ung Nr. F. R. 800/12. 18 KRA.
d und Artikel vo und f an die Kriegöministeriums
- Reb⸗ Walroßhäuten,
Nr. F. R 1017/11. gesetzt worden sind. 2. 18 KRA (Nr. 1918 treten im außer Kraft.
KRA. II. Ang., be⸗
“
Beichlagnahme,
Beschlagnahme Roßhäuten, vom
„ betreffend Höchszpreise von ro en Groß⸗ Roßhäuten, vom 20. G. G 8 Nr. I. 111/11. 16 KRA, betreffend Beschl Verwendung und Meldepflicht von roben Kalbfellen, Schaf⸗,
Lamm⸗ und Ziegenfellen sowie von Leder daraus,
ktober 1917, agnahme,
preise für Eichen⸗ und
. ichtengerbrinde, vom 28. Februgr 1918,
Nr. fiüeg 1. FEne. betreffend Beschlagnahm ang von Treibriemen, vom
Die Entscheidung Militärbefehlshaber
cheidung nifft die Reichslederstelle“.
wend len, Leder
Sung und Schaf⸗, daraus,
3, 4 und g. § 10, er Kriegs⸗Rohstoff⸗
Preuß. Kriegsministeriums und an die Stelle der Melde telle der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung für Leder unb Lederrohstoffe die Reichslederstelle.
betreffend
enrinde, vom
Reichswirtschafts⸗
KRa., betreffend g von Treib⸗
Stelle der das
nahme und
und Renn⸗ der daraus,
17 KRA., betreffend Verw
amts Regierungsbaumeister bisher i Harbura,
f
r
bibliothek in Münste an der Universitätsbibliothek in Münster i. W. ernannt wo
1893 (G.⸗S.
des Eisenbahnmaschine
Berlin, den 28.
Gemüse, Obst
und
vom 28 Seplembet 1918), betreffend
97
Der Beschluß Kaufmann
Handel mit täglichen und
der Bekanntmachung
Hamburg, den 25. Die Deputation
B ekanntm 9 Auf Grund der
Gesetzbl. S. 307) wird bestimmt:
§ 1. Die Bekanntmachung der Reichsstelle 1918 (Reichsanzei b end die Ausdehnung der T und HPerbstobst vom 19. Juli 918 (Reich 1918) auf Runkelrüben wird hierdurch
Reichesft
“;
riedrich B Lebens⸗ und Futtermitteln sowie allen des Kriegsbedarfs wegen Unzuverlässigkeit auf Grund 4. vom 2. September 1915 unzuverlässiger Personen untersagt war, ist a u fge
Artikel Xv.
chung tritt am 1. März Februar 1919. Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung.
Wolffhugel.
88 11 und 12 der Verorbnung Südfrüchte vom 3
-9.
über April 1917 eichs⸗
für Gemüͤse er Nr. 232 vom »rordnung über sanzeiger 176 aufgehoben.
1 1. Oktober Herbstgemüse vom 29. Juli
§ 2. 8 8 Bekanntmachung tritt drei Tage nach ihrer Verkündung RKraft.
Februar 1919. telle für Gemüse und Obst Vorsitzende: von Tilly.
—.—
ntmachung.
vom 30. Oktober 1917, durch welchen dem ergundthal in amburg der
egenstaͤnden des
zur Fernhaltung
hoben worden.
Februar 1919.
für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.
Stadt Berlin
Ministerium
bei der
in der
achs Walbau
Kiel,
m,
Regierun ulze, bis
Ministerium und
der bisherige H
bibliothek in Göttingen der Universttätsbibliothek in
der bisherige
Hi
Grottkau
Versetzt sind: die baum,
Regierungsbaumeister
namts nach Ostrowo, echnungsdirektor, Rechnungsrat Jung, als Rechnungsdirektor Der Sch Ministerium de den Eis
sbaumeister er beim Eisenbahnzentralamt in Berlin, ist der öffentlichen Arbeiten zur Beschäftigung enbahnabteilungen mermtesen.
Der bisherige Hilfsbibliothekar Staatsbibliothek in Berlin Dr. Krabbe an der Preußischen S
*. 1.
Prenßen.
v“ Ministerium des Innerk. Der Gerichtsassessor a.
d Max Conrabd Regierungsassessor ernannt.
Der Kreisassistenzarzt Dr. zum Kreisarzt in
D. und Magistratsrat
bei der in Berlin⸗Friedenan
ist zum
von Rottkay in Grottkau 0 ernannt worden.
der öffentlichen Arbeiter
Regierungs⸗ und Baurälte We
bisher in Hannover, als Mitglied der Eisenda direktion nach ve nn g Fisenbo
Ostrowo, nach Schneidemühl als Vorstand eines Werkstät Eisenbahnhauptwerkstätte 1
und Aug. Wilh. Weber, bisher 1 dafelbst,
des Eisenbahnbaufachs Zacho zum Eisenbahnbetriebsamt † — r des Maschinen bisher in Schneibemühl, als Vorst und der Eisenbe bisher in Dar der Eisenbahndirektion nach Be⸗ des Maschinenbaufachs (
1“ 8
für Wissenschaft, un st Volksbildung. b
an der ßi ist zum Bibliott
taatsbibliothek in Berlin, ilfsbibliothekar an
der, Universi Juntke ist zum Bibliotheka Königsberg i. Pr. und
lfebibliothekar an der Universi W. Dr. Husung zum Bibliotl
Dr.
E“
—
Gemäß 8.
Bekanntmachung.
46 des Kommunalahgabengesetzes vom 14 wird
zur öffentlichen Kenntnis gebr
daß das auf das Aktienkapital der Crefelder Eisenba
eehundfellen vom durch Artikel 1
Artikel VI
„ 6 1 und
ise und Be⸗ r 1917, Behandlung,
und Melde⸗
Behandlung, bom 20. De⸗ Hels⸗ Schaf⸗,
und Bestands⸗
die Deatsche Auf Grund des
ge 1915, Hande 8 aus Nassenheide verlässigkeit de sind ihm glei
J. A.: Frhr. von
Gesellschaft aus de Rechnungsjahr 1917/18 1918
Cöln,
m Betriebe des
Unternehmens zur
Verteilung gelangende, im
S kommunalabgabepflichtige Reineinkommen auf 60 00 festgestellt worden ist.
den 26. Februar 191u9. Der Eisenbahnkommissar. J. V.: Riesen.
Gemäß § 2 A
603) Gertrud. g
B Auf Grund des
e k a
ist unterm 24.
Der
Beka
23. September 1915
u. Handelskammef zu Köln
und
3
ohnhaft, mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kr
§ 1 der betreffend Fernhaltung Februar 1919 der Handel r Führung dieses Hardelsbetriebes chzeitig die Kosten des Verfahrens auferlegt worde Berlin, den 24. Februar 1919. 8 .
Landrat des Kreises Niederbarnim. Zedlitz und Neukirch,
Bekanntmachung. bf. 2 der Verordnung des haltung unzuverlässiger Pe 1915 (RGBl. S. 60 Laufs, Kölnerstraße 18a w Handels bedarfs gestattet. Düsseldorf, den 22. Februar 1919.
Die Pollzeiverwaltung. J. V.: Eru st Seidel.
Bundesrats zur
rsonen vom Handel vom 23. Septe
habe ich der Chefrau des Ferdin
eb. in Duͤsselde
Wiederaufnahme
Küppers, die
nntmachung.
Bundesratsverordnung vom 23. unzuverlässiger Personen dem Milchhändler Schm. mit Milch wegen Unz. untersagt
Regierungsasst
—FgIner
nntmachung.
§ 1 der Bekanntmachung des vesdehan⸗ iff.
der Ausführungsbestimmungen
und Obst
Verhalten in
ich dem mit B.
(R⁴ℛSBl.
FVBetried der hiesigen Mo Milch und deren 239 kannt⸗ machung öüber die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vpom 23. September 1915 (ℳGBl. S. 603³) wegen Unzuverlässigteit
betr. die Fernhaltung unzuverlässiger S. 603), habe ich dem Roßschlachter lers 1 bdurg, Niederstr. 1, durch Verfügung vom heutigen Tage den An⸗ üund Schlachtung von Pferden und den Handelmit Pferde⸗
Die in Nr. 44 d.
achung, wonach der
rufen.
der
kür Hantel und Gewerbe vom 27: September 1915 babe Bäckerg eister Sauerzapf in Henratb den . mit Hegenständen des täͤglichen Bedarfs, ins kesondere rot und Mehl, sowie jede mittelbare oder unmittelbare Beteiltgung an einem solchen Handel für den Umfang des
Minifters
Deutschen Reichs dae se escger Wirkung untersagt.
Düsseldorf, den 22. Februar 1919.
Der Landrat. J. V.: Drie sch. Der Kreisarbeiterrat. Schmitt.
* .28
Bekanntmachung. “
¹ Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sevtember 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger en vom Handel S. 603) ist dem Schuhmacher Alfred Schulz in leiwitz, Fabrikstraße 2 wohnhaft, der Hande! mit Schüuh⸗ waken untersagt worden. — Die Kosten der Veröffentlichung hat Schulz zu tragen. Gleiwitz, den 24. Februar 1919. B Die Polizeiverwaltung. J. A: Jeenel. 111““ 11161“” 8 Dem Molkereibesitzer Ernst Lange in Dresden ist der Ikerei sowie der Hande! mit
Produkten auf Grund der Bekannt⸗
* —.—
untersagt worden. 1 1 Neufalz (Oder), den 24. Februar 1919. Die Polizeiverwaltung. Hohenhausen.
—
8 Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, h Personen vom Handel (RGBl. Paul Ehlers in Lütjen⸗ Pferden zur Schlachtung, die
Verkauf von
fleisch wegen Unzuverlässigkeit in untersagt. Plön, den 20. Februar 1919. Der Landrat.
bezug auf diesen Handelsbetrieb
Dr. Kiepert.
Berichtigung.
Bl. vom 21. v. Firrengene 1
1 Wilhelm enkel in Metzgermeister ilh “ ei, ist wider⸗
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 13 Vreußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 11 743 eine Verordnung, betreffend die einstweilige
Huckingen zum Handel mit Gegenständen des tä insbesondere mit Vieh und Fleisch, wieder zugelassen
8
Versetzung der unmittelbaren Staatsbeamten in den Ruhestand,
vom 26. Februar 1919. erlin W. 9, den 27. Februar 1919. Gesetzsammlungsamt. Krüͤer. (Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten, Zweiten und ““ Dritten Beilage.)
5vö1
Nichtamtliches. Deutsches Reich. Prenßen. Berlin, 1. März 1919. 8
n der vorgestern unter dem Vorsitz des Reichsministe ra des Innern Dr. Preuß abgehaltenen Vollsitzung des Staatenausschusses wurde beschlossen, der Einbringung eines Gesetzentwurses über die Vergütung von Leistungen für die feindlichen Heere im besetzten Reichsgebiet und über die verei fachte Abschätzung von Kriegsleistungen für das deutsche Heer an die verfassunggebende deutsche Nationalversammlung zuzustimmen. 8
Zur Berichtigung der lügenhaften Mel⸗
dungen und Funksprüche des obersten pol⸗ nischen Volksrates an die Alliierten über die Vorfälle in der Provinz Posen hat die deutsche Reaterung, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, durch die Waffenstill⸗ standskommission in Spaa den verbündeten Regierungen eine genaue Darstellung des tatsächlichen Verlaufes der Ereignisse in Form einer Note übergeben lassen. In ihr wird die olnische Behauptung widerlegt, die Deutschen hätten durch en sogenannten Heimatschutz die Prooin und die polnischen Einwohner derartig mißhandelt, daß diese, zur Verzweifluna getrieben, sich empört hätten. Die deutsche Regierung beweist sodann in ihrem Bericht, daß an den ganzen Greignissen in Posen die unter Mißbrauch der Reiseerlaubnis von Danzig nach Warschau erfolgte Reise Paderewskis mit dem engjischen Obersten Wade und deren herausforderndes Posen die Schuld trägt.
—
Dem Sitzungsbericht der deutschen Waffen⸗ stillstandskommission in Spaa vom 27. Februar ent⸗ nimmt „Wolffs Telegraphenbüro“ folgende Mitteilungen:; Der deutsche Vorsitzende richtete in einer Note an die Alliierten das Ersuchen, zum Zwecke der Lebensmittelzufuhr nach Deutschland
die Küstenschiffahrt von Rotterdam nach Hamburg und
Stettin zu gestatten. Er bat in Anbetracht der schwierigen Ernährungslage Deutschlands um rasche zustimmende Antwort.
Der General von Hammerstein überreichte heute eine weitere Note über e in der Provinz Posen. Die Note enthält Einsprüche der Landbevölkerun verschiedener posen⸗ scceer Kreise gegen die Festlegung der Demarkationslinie und Nach⸗ richten über polnische Angriffe. Im Anschluß hieran witd in der Note hervorgehoben, daß Deutschland seine Erwartung, die Alltierten würden bvon Polen mit größter Schärfe die sofortige Ein⸗ stellung der Feindseligkeiten fordern, leider nicht erfüllt ür. Nudant wies darauf hin, daß die alliierte Kommission in Warschau über ble Einbaltung der Demartationglinze durch die Polen vess während der General Dupont in Berlin diese ufgahe binsichtlich der deutschen Truppen dabe. Gs sei nicht erstaun daß in Posen Unruhen vorkämen. h dandle sich dal
Plünderungen
haltung der Demarkationslinie zu sergen. Allrz übrige
militärisch besetzt
Die zahlreiche Nachfrage nach Maschinen ꝛc. aus
um kleiner polnischer oder deutscher Banden, aber hänn n 2
militärische Zwischenfälle. Die Alllierten häͤtten nur für die
5
miedenskonferenz. Der deutsche Vorsitzende erwiderie, notz eeeee Fe. der Altterten, daß sie sich fuͤr Finbaltung S Waffemuhe einsetzten, stelle er fest, daß es sich in den in der Note erwähnten Fäaällen nicht um kleine Uebergriffe der Polen, sondern um Angtiffe mit Waffengewalt handle. Er erhärtete seine Behauptungen durch mehrere Beispiele, so durch die Beschießung Nakels mit saerer Artillerie von seiten der Polen. von Hammerstein außerte die Ho ¹ nung, daß die vorgebrachten Fähle General Dupont in 8 den zuständigen Stellen in . zur Verwendung für die Friedend⸗ 8 z unterbreitet werden würden. a. Veeehee der deutschen Regierung machte. die Allsterten unter Bezug auf Pressemeldungen, die von einem bevorstebenden Trangport polnischer Truppen aus Frankreich nach Danzig berichten, auf die Gefahren eines solchen Unter⸗ nehmens aufmerksam. Es würnde wahtscheinlich in Westpreußen 8 Feindfeligkeiten gegen die polnischen Truppen kommen, und diese würden in Westpreußen festgehalten werden. Dadurch würde 1 Verstärtung der deutschen Front gegen den Bolschewismus nich erre cht und die ihrer Verbindung mit Deutschland beraubte deutsch⸗ baltisch⸗litauische Front mit dem Zusammenbruch bedroht g2
Auf eine erneute deutsche Anfrage über den Stand des . transports der Deutschen aus dem Eeer. gebiet entgegnete General Nudant, er glaube, daß unmittelbar 88 Anschluß an den Abtransport der Deutschen aus Haidar Pascha 889 die Deutschen in 1 heimbefördert würden. Er
ersprach aber noch weitere Auftlärung. 8
“ wurde angefragt, ob die Nachricht zutreffe, daß General Liman von ers in Konstantinopel vor ein Krie icht gestellt worden sei⸗ 8 98 der neutralen Zone Deuts chlands tätigen deutschen Polizeitruppen für die Aufrechterhaltung der Ordnung nicht mehr genügen, begntragte ber General 818 Hammerstein ihre Verstärkung und bat die Alliierten, 888 Truppen auch mit Aitillerie versehen zu dürfen. Er wies ae hin, daß eine militärische Bedrohung der Alliierten dadurch nich entsteht. Sodann erhob von Hammerstein gegen verschiedene Uebergriffe der alliierten Besatzungsbehörden Enwru, z. B. gegen die Absetzung des Fb Dr. Böttelmann von Mainz, gegen die Ausübung der Jagd im besetzten Gebiet durch die feindlichen Truppen trotz der und ferner gegen die Beschlagnahme der Minettegrube „Reichsland“, um deren Aufhebung ersucht wurde.
Am 18. und 20. November 1918 wurde bei der Ueber⸗ gabe von Straßburg zwischen den deutschen und französischen
2
ächtigten folgendes vereinbart:
X“ Offiziere, Beamten, Unteroffrziere ufw. können un⸗ bedingt auch in Dienstwohnungen wohnen bleiben, bis ein Abtrans⸗ port ihres Besitzes möglich ist. b
Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, hat die fran⸗ ösische Besatzungsbehörde diese Verpflichtung nicht eingehalten. Ruf mehrmaliges Ersuchen der deutschen Waffenstillstands⸗ kommission ist nunmehr aber gestattet worden, die Möbel der deutschen Beamten, Offi iere und Unteroffiziere abzubefördern. Die deutsche Regierung hat sich für den durch den Bruch der Vereinbarung entstandenen Schaden ausdrücklich Schadenersatz⸗ ansprüche vorbehalten.
Die Bürgerschaft von Montjoie (Monschau) hat nach einer Meldung des „Wolsschen Telegraphenbüroe“ folgende Eingabe an die Deutsche Waffenstillstandskommission erichtet: b 2 8 belgische Minister des Aeußern Hymans hat in der Kommision der Friedenskonferenz Ansprüche auf das deutsche Monschau (Mont⸗ joie) geltend gemacht und dabei ausgeführt, daß Monschau (Mont⸗ joie) rein wallonisch und bis zum Jahre 1915 belgisch gewesen sei. Diese den Tatsachen nicht entsprechende Auffassung hat in der Stadt Monschau großes Befremden hervorgerufen. Aus den Kreisen der Bürgerschaft, in der sich kein einziger Wallone hesindet und in der in keiner einzigen Familie wallonisch und ffanzosze ge⸗ sprochen wird, erheben bis jetzt schon 81 Prozent der stimmfähigen Bürger und Bürgerinnen durch ihre Unterschriften Einspruch gegen die beabsichtigte Loslösung der Stadt vom Mutterland. Abgesehen von der kurzen Zeit von 1794 bis 1815, in der Monschau sich, wie das ganze linke Rheinufer unter französischer Herrschaft hesand, bat Monschau seit seinem Bestehen unverändert zu Deutschland gehört. Die Bevölkerung ver⸗ wahrt sich auf das entschiedenste dagegen, als wallonischer Art und Abstammung angesprochen zu werden. Sie war stets deutsch und ist es unverändert noch heute. Der belgische inister stützt sich in territorialer Beziehung auf das Nationglitätt npeinzip. Nach diesem Prinzip und dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, das wir auch für uns in Anspruch nehmen, können wir niemals Belgien an⸗ egliedert werden. Wir verlangen mit unseren Stammesgenossen im Peutschen Reiche vereint zu bleiben. 8
In den letzten Tagen find bei der Reichsregierung und den Zentralbehörden, insbesondere beim Auswärtigen Amt, zahlreiche Telegramme oberschlesischer Gemeinden und Städte, Vereine und Verhände, Parteien und Ortsgruppen eingelaufen, in denen einmütig flammender Einspruch gegen eine Angliederung Oberschlesiens an Polen erhoben und die Forderung gestellt wird, doß Oberschlesien un⸗ bedingt bei seiner deutschen Heimat verbleiht, da so allein die Sicherung der wirtschaftlichen und kulturellen Interessen Ober⸗ ichlesiens gewährleistet wird. Derartige Kundgebungen liegen auch heute wieder aus den Gemeinden Polanowitz, Rosch⸗ kowitz und Sarnau⸗Eichhorn (Kreis Kreuzburg), aus Halben⸗ dorf (Kreis Oppeln), von der Ortsgruppe Kreuzburg der deuischnattonalen Partei und der Bezirksgruppe der deutsch⸗ demokratischen Partei für den Stadt⸗ und Landkreis Katto⸗ witz vor.
Heeresbeständen veranlaßt das Reichsverwertungsamt darauf hmzuweisen, daß für die Industrie brauchbare Ma⸗ schinen nur in geringem Umfange verfügbar werden. Falsch ist die Auffassung, daß Maschinen, sofern sie überhaupt zur Veräußerung kommen, zu besonders billigen Preisen verkauft werden. Der Verkauf von Heeresgut erfolgt zu angemessenen Tagespreisen. Jeder, der neue Maschinen notwendig hat, sollte daher mit der Erteilung solcher Aufträge an die Prioalindustrie nicht zögern.
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Ee Der Bericht des Oberkommandeurs Nord vom
28. Februar lautet dem „Wolfsschen Telegraphenbüro“ zufolge:
kamionka östlich Slidel wurbe onmößig gerumt. Die vorversten gn, n steben nunmehr dei Skidel. Die .SS.
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Ein aus Liban vem 28. v. M. dotierter Frontbericht besach tjeß bi hof Murawieme vor inss stellle
Line Patronille stieß bis Bahnhof Murawsewe vor liss eine E. “ von 60 eene und sechs schweren “ fest. Beim Rückzuge wurde die Patrouille von u“ . Panzerzug mit Artillerie beschossen. Ein ntkoan men 89 b8- Kursitten vor und stürmte den Ort. Der Feind vense Üörea; Rest entkam. Das holschewistische Gericht wurde aufgeho 58 ve hafteten wunden hefteit. Bei Schrunden EE 8 al⸗ 2 feuer. Der Feind greift sett 6 Uhr früh Feahen mi 18 Kräften (5⸗ bis 600 Mann und vier Geschützen) ag. 4 er nc 8n Gang befindliche Kampf ist schwer. Eigene Verstär eena nn Anmarsch. In Libau trafen heute ein englischer See t schiff) und zwei Torpedoboote ein. Sie ankern im Vorhbafen.
1 8 mit Rücksicht auf die Verkehrsschwierigkeiten hat das
preußi lffschen reußische Staatsministerium, laut Meldung des „Wo E“ beschlossen, den Termin für “ sammentritt der preußischen Landesvecsammlun auf unbestimmte Zeit hinauszuschieben.
In der gestrigen Sitzung der Arbeiter⸗ und Solvdahen räte Groß Beriins wurde die folgende, von den eiden sozialdemokratischen Fraklionen vorgeschlagene hefasts Versammlung wendet sich mit Entschiedenheit gegen all Versuche, die Arbeiter⸗ und Soldatenräte zu beseitigen. Sie 8958 testiert gegen die in der Nationglversammlung zutage getretenen 8 e strebungen, den A.⸗ u. S.⸗Räten jedes Lebensrecht zu muben Mit gleicher Ennschiedenheit profestiert die ixö. den ostenen und versteckten Widerstand, der den 8 S.⸗Räten von staatlichen, militarischen und kommunalen hörden entgegengestellt wird. Auch die Ausschaltung 8 88 beiterräte durch das Unternehmertum wird sie nicht tampflo hinnehmen. Die Versammlung legt den b 8 Pflicht auf, mit aller Energie den Kampf gegen den Kapita⸗ lismus und die offen oder versteckt auftretende Regttion z0 führen. Die Versammlung verlangt von den r-. B daß sie die hinter ihnen stebenden Arbeiter über den der Situation aufklären und ihnen die Bedeutung und 48 wendigkeit der Arbeiterräte vor Augen fühten, — Arbeiterschaft in die Lage versetzt wird, einheitlich und gesch 0e mit allen zu Gebote stebenden Mitteln den “ Kapitalismus und der Reaktion entgenzutreten, mit Hilfe des? 8s. systems den Sozialismus zu verwirklichen und volle politische gehe ju erkämpfen. Die Versammlung mißbilligt die verzögerte Ein berufung des Rätekongresses und verlangt, daß er spätestens 1 18. März durch den Zentralrat einberufen wird. Jede 83 zögerung birgt die Gefahr einer wirtschaftlichen v n 8 deren Verhütung ein Lebensinteresse des deutschen Voltes ist. 8- Vollzugsrat wird beauftragt, mit dem Zentralrat ohne Verzug 8 t die Einberufung des Kongresses zu verhandeln. Kommt eine 5 ständigung nicht zustande, in ist spätestens am 4. März eine neu Vollversammlung der A.“ u. Soldatenräte abzuhalten. 1
Auf Vorschlag der beiden Fraktionsvorstände wuͤrde be⸗ schlossen, eine aus je drei Mitagliedern der soztaldemokralischen und der unabhängigen sozialdemokratischen Partei hestehende Kommission einzusetzen, die über Richtlinen für die Aufgaben der Arbeiterräte beraten soll. — Bei der dann vorgenommenen Neuwahl des Vollzugsrats wurden für bie ee ne. sozialdemokratische Partei 305, für die sozialdemokrotische Partei 271, für die Kommunisien 99 und für die Demokraten 75 Stimmen abgegeben.
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Die am 27. Februar vom Deutschen Beamtenbunde hier einberufene außerorbentlich stark besuchte Beamtenversamm⸗ 8 lung hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, nache
nde Entschließung angenommen: 1 “ des Deutschen Beamtenhundes, der Großorganisation der deutschen Beamtenschaft, am 27. Febryar in der Stadtballe zu Berlin versammelte Beamte und Lehrer richten an die Reichsregierung und an die Percsiet die Bitte,
ie Erfül kolgender Forderungen sicherzustellen
8 Lcfrggh Fflseldgs rechtliche eaanzenvertälnnis bleibt bestehen und wird in der Verfassung verankert. Die wohlerworbenen Rechte der Beamten und Lehrer C“ dg een Pensionsbe⸗
btigung und Hinterbliebenenfärsorge) sind unverletzlich.
nech e , des Beamtenrechts sind durch Reichsgesetz neu zu regeln. Durch die in diesem Rahmen etwa zu e Gesetze der Einzelstaaten dürfen die Staatbürgerrechte der Püeanf 88 keine Einichränkung erfohren. Beamtenausschüsse und besetzliche Beamtenvertretungen (Beamtenkammern) sind baldigst zu schaffen. Das Disziplinarrecht der Beamten bedarf dringender Neuordnung unter Berücksichtigung zeitgemäßer Rechtsgrundsätzz. 8 3) Die Beamtendesoldung ist so umzugestalten, daß 8iz, H 5 der Gehälter und Pensionen in Anpassung an die steigende Lebens⸗ verteuerung den Beamten mit Familie ein auskömmliches Dasein
chert.
3. Kriegsjahr 4. u“
Besatzund bon Undrutkeowze wurte durch Patrontllen dectrieben. eeern esbenaenehsisrer hat Libau angelaufen.
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Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Ueber den Gesundheitszustand der deutsche Marine im Kriege 8 ird von „W. T. B.“ folgendes mitgeteilt: Die rke der “ der Marinekorps und aller Formationen im Osten und in der Türkei) ist nach den bisher vorliegenden Un lagen berechnet worden im ie 2. Kriegsjahr Kriegsjahr 888 eabr 9 Lößh 283 071 Mann. Dav varen in ärztlicher Behandlung 1 K. ” 19c 851 8 11s 872 119 276 140 866 Mann. (Ueber die Zeit vom 1. August 1918 bie zum Waffenstillstand bezw. bis zur Demobilmachung liegen noch keine genauen Zahlen vor.) Von allen in ärztliche Behandlung gelangten Verwundeten und Kranken sind gestorben 836 im ersten, 740 im zweiten, 1049 im dritten und 1448 im vierten Kriegslahr, insgesamt 4073. Als dienst⸗ unbrauchbar enrlassen wurden his zum 1. August 1918 5899 Mann, davon waren einfach verstümmelt 516, mehrfach verstümmelt 36, die Zahl der Kriegsblinden betrug 17 Mann.
Die Zahl der 7 leckfiebererkrankungen hetrug in der Woce ea9 13. 8.819⸗ Februar in Deutschland 144 mit 11 Todes⸗ fällen, davon in Berlin 17, in der Woche vom 20. bis 26, Februar in Deutschland 502 mit 25 Todesfallen, dabon in Bexrlin 18 mit 3 Todenällen. In denselben Zeitabschnitten wurden an Pocken
emeldet in Dervtschland 181 1. its Fegantangen gät 2 v. 11 Todesfällen, davon Frlin 5 9 2 Frrankungen 8q 1 Pedeafal. Menn aun irshie Keil der Erkrankungen von der Pftfehnt heiefehrende peldaten And deutse e.gög- Rc. vanderer hHetrifft, so sind die Krantheiten in Nelen Wellen doch schon auf die einheimische Bevölkerung Übertragen worden. Es sol