Bezeichnung
4d) Neue halbwollene Decken⸗ und Fries⸗ 6 122. abfälle.
degh. Neut kunke balbwohtene Dechen. und Prlesabfaäste . . Ce 122 . 70. Fen weiße halbwollene Decken⸗ und Frlezas alt 828 200 1229. 1. Sfastiße 682 halbwollene Decken, und Friesabfälle,
soweit solche unter 69 und 70 nicht aufgefü si ·—
2. Alte wollene Tuch⸗ und Aamn - garnlumpen, alle Farben und Qualitaͤten. 3 a- volene en. und Tuch⸗Cheviot⸗ zumpen, hart und weich gemischt, höchs 5 vH enthaltend 8 1“ 85 b e getrennte wollene Original⸗Tuch⸗ und Tuch⸗Cheviot⸗ Lumpen, alle Farben, höchstens 5 vH Halbwolle ent⸗ vA*— Alte getrennte wollene Original⸗Tuch⸗ und Tuch⸗Cheviot⸗
Pfenni 8 — g] Klasse Bezeichnung
2 Alte graue baumwollene Kat 1 it vrgeenr bahgrs 9 e Kattunlumpen mit Schmier⸗
4 .2 . 8 0 60 8 8 . 2 2 25 Alte graue baumwollene Kattunkumpen für Rei 36 Kattung r Reißzwecke 30 Alte graue baumwollene mürbe Kattunlumpe Papserfabrikation, . eee er 24 ware, beste Sorte“*) .. .130
Fte 1 aumwollene Kattunlumpen 111““ ite rote baumwollene Kattunlumpen — frei von Neue unsortierte Trikotabfäne, Original⸗Sammel. 20 und Händlerware, beste Sorte*) . 110
Federzeug — 1 1“ 111“ 22 Neuer Trikotschrenz und Kehricht, beste Sorte*) 50 zum Deutschen 8
nn⸗ schmcfzt baumwollene Kattunlumpen 1616 A unkle baumwollene Kattunlumpen, reißfähige Sonstige baumwollene Wirk⸗ und Strickwaren⸗ 8 1 und Trikotabfälle, soweit solche unter 157 8 1 8 1 Mürz
Ware. .. 19 bis 181 nächt aufzefahen si e Berlin, Sonnabend, den Mä
Alte bellbunte baumwollene Kattun⸗ und Barchent⸗ Neuec baummollene Handschuhtrikotabfälle, dick
be1111... eö baumwollene Kattun⸗ und Barchent⸗ gerauht, weiß und creme (Plüsch)
4 „ 4*5 . “ 8 5 EW1 8 8 8 2 22 Me b 8 8 1 L 2 .* 8 . 2 2 8 9 2 Neue baumwol . 8 7. 3 I glgge (Hosenzeug) und Gladbacher Stoffe Z“ dünn⸗ Meldepflichtige Pers e C “ Neue baumwollene ur Meldung verpflichtet sind:.
Bezeichnun (KR. N. w 9 G.
Pfennig
2 4 29 das kg
Neue unsortierte Trikotabfälle, Original⸗Fabrik. *
1 Zarne) Pfennig das kg
1919.
—ꝛ—ꝛꝛ:———ᷓõõ—’—ꝛ—xxx::a ꝛʒ˖—
—
Für Kapzüchen sind 1 ℳ für 1 kg, für sonstige Säcke und Pack⸗ hüllen 0,50 ℳ für 1 kg von der kaufenden Gesellschaft zu erstarten. Eine besondere Vergütung für die vom Verkäufer bei Preßballen⸗
Pfennig packung zu verwendende Draht⸗ und Bandeisenverschnürung findet
Bezeichnung
Lumpen, alle Farben, höchstens 5 vH Halbwoll haltend, harte gewaltte Ware . . 3 2 s Alte getrennte wollene Original⸗Kammgarn⸗ und Kamm⸗ garn⸗Cheviot⸗Lumpen, höchstens 5 vH Halbwolle ent⸗ EEöö151ö15 Alte ungetrennte wollene Original⸗Tuch⸗ und Kamm⸗ aller Art, beste Sorte *). ““ onstige alte wollene Tuchlumpen, soweit solche unter 772 bis 73 nicht aufgeführt sind.. . 1 9 “
F. Neue wollene Tuchlumpen, sortiert, Kammgarn und Kammgarncheviot.
Neu hell und grau Kammgarn und Kammgarncheviot. Neu schwarz Kammgarn und Kammgarnchevbiot ..
Neu⸗ blau Kgmmgarn und Kammgarncheviot . . .. Neu bunt Kammgarn und Kammgarncheviot .. Original⸗Neutuch ohne Kammgaum . . .. .. Original⸗Neutuch mit Kammgarn . . ... ... Sonstige wollene Neutuchlumpen, soweit solche unter e. bis 80 nicht aufgeführt sind. . . . . ..
G. Neue wollene Tuchlumpen, sortiert b (Streichgarn). Neu hell Damentuch und Flanell (Streichgarn) . . . Neu bunt Damentuch und Flanell (Sen 1 Neu schwarz Damentuch und Flanell (Streichgarn) . Neu bunt reinwollene Cheviots und Nabsch..... Neu bunt wollene Cheviots und Flausch⸗Ersatzstoffe ö559595 Sonstige neue wollene Tuchlumpen, sortiert Streichgarn, soweit solche unter 82 bis 85 b nicht aufgeführt sind —
H. a) Alte wollene Uniform⸗ (Militär⸗ Tuchlumpen. — 86
Alte eenste feldgraue und graue wollene Militär⸗ tuchlumpen. C1 Alte getrennte blaue wollene Militärtuchlumpen .... Alte getrennte, nach Farben sortierte wollene Militär⸗ a tithlunven 113“““ te getrennte, gemischtfarbige (unsortierte — Ailttärtuclumpen 8 8 . 1 1“ 8 Alte getrennte schwarze wollene Militärtuchlumpen .. P nais Stt ehng. J “ “ “ Sonstige alte wollene Militärtuchlumpen, soweit solch unter 87 bis 92 nicht aufgeführt sind. “ 8 G
b) Neue wollene Uniform⸗ (Militär⸗) Tuchlumpen. Neue feldgraue wollene Militärtuchabfälle.... Neue graue wollene Militärtuchabfälle... Neue blaue wollene Militärtuchabfälle . .. ... Neue sortierte farbige und schwarze wollene Militärtuch⸗
˙;;11 Neue gemischtfarbige wollene Militärtuchabfälle. . 160 Neue Militärtuchleisten und ⸗tuchenden 1 1 Sonstige neue wollene Militärtuchabschnitte, soweit
solche unter 94 bis 99 nicht aufgeführt sind.
1 J. a) Alte Halbwolltuchlumpen. Alte getrennte original halbwollene Tuchlumpen, Dubel Eeeue8e. Alte gekrennte halbwollene Tuchlumpen, Dubel und a. w. Flausch, weiche Ware 111.““ 101 Alte getrennte halbwollene Tuchlumpen, Dubel, Kamm⸗ a. h. 8 und Flausch, harte und stark baumwollhaltige ““ 102. Alte Ziviltuchnähte. 88“ 103. Alte ungetrennte halbwollene Tuchlumpen . “ 104. Sonstige alte Halbwollluchlumpen, soweit solche unter 101 bis 103 nicht aufgefuhrt sind . . . . . ..
b) Neue Halbwolltuchlumpen.
105. Neue halbwollene Tuch⸗ und Konfektionsabfälle.. 60 106. Neue halbwollene Cheviots, Dubel und Flausch . . 60 107. Neue graue und feldgraue halbwollene Millitärtuch⸗ öee; Sonstige neue Halbwolltuchlumpen, soweit solche unter 105 bis 107 nicht aufgeführt sind . . . .
. 240 .290
175
101
108.
K. a) Alte Damenkleider⸗Halbwollumpen.
Alte bunte getrennte original Alpaka⸗ und Zanella Halbwollumpen, alle Farben außer weiß . . . .. Alte getrennte original weiße Alpaka⸗ und Zanella⸗ Halbwollumpen ... 8 Alte getrennte Warp⸗ und eöeTäüW111u1u“2.“ 112. Alte ungetrennte Halbwolltaillen und röcke (ungetrennte FE 1— 113. Alt getrennt Halbwoll⸗Moiré und Posamenten lletztere frei von Holz und metallischen Bestandteilen) . . .
114. Sonstige alte Damenkteider⸗Halbwollumpen, soweit solche unter 109 bis 113 nicht aufgeführt sind ...
109. 110.
111. Beider wand⸗Halbwollumpen
b) Neue Damenkleider⸗Halbwollumpen.
115. Neue bunte Alpaka⸗, Lüster⸗, Halbtibet und Halbwoll⸗ Zanella⸗Ahschnitte 88 8 9. 1“] 8 8““
116. Neue weiße Alpaka⸗Abschnitte . . . . ..
117. Neue schwarze Alpaka⸗Abschnitte C6
118. Sonstige neue Damenkleider⸗Halbwollabschnitte, soweit
8 24 solche unter 115 bis 117 nicht aufgeführt sinch.
119. Gemischte wollene und halhwollene
lene Lumpen, soweit solche unter Klasse A bis K nicht aufgeführt sind .
Preistafel 2 8 M. Alte baumwollene Lumpen.
120. Alte weiße baumwollene Kattunlumpen I.. 16“ 121. Alte weiße baumwollene Kattunlumpen 11. . . . . 9
.) Geringere Sorten entsprechend billiger. Füͤr dlesenige sj
für welche keine Preishestimmung festgelegt ine g solat die baa. de Kün Ankauf durch die 8 eriegswollhedarf⸗Akkiengesekkschafft ober die Kriegs Hadern Aktiengesellschaft durch die von der Reichswirtschaftsstelle für Kunft⸗
spinnstoffe und Stoffabfälle eingesetzten Lumpenbewertungs⸗Kommissionen „ 5 “ 11“ 111“
ö“
128a. 128b. 129.
130.
131.
132. 133. 134. 135. 136. 197.
138.
138a. 138b.
139.
139a. 139 b.
140. 141. 142.
143. 144.
146. 147. 148. 149. 150. 161. 192a. 152b. 153. 154. 155.
156.
196 f. 18
g 8
g
N
N N
N
für welche
Ankauf durch die
Neue Neue Neue Neue Neue Neue Neue Neue Sonstige neue baumwollene Abschnitte, soweit solche
8 Neue bunte Kord⸗Abtäll⸗ 96h. Neue bunte Decken⸗Abfälle
Neue Luisiana⸗ (Futter⸗) Trikotabfälle, normal⸗
Neue sortierte
Neue sortierte baumwollene
Neue sortierte baumwollene merzerisierte Ringel.
Neue Original⸗Strickwarenabfälle,
*) AFüea. Sorten entsprechend billiger.
Alte alh e Ve6“ Sonstige alte baumwollene Kattun⸗ und Barchent⸗ lumpen, soweit solche unter 120 bis 128b nicht auf⸗
I1114* Alte Gardinen (mit Mull und Gaze) . . . . —* Alte weiße und halbweiße baumwollgestrickte Lumpen Pritatagen —
*
und Alte hellbunte baumwollgestrickte Lumpen und Trikotagen estrickte Lumpen und Trikotagen
Ane bunte baumwollgestrickte Lumpen und Tritcragen . Alte schwarze baumwollgestrickte Lumpen und Trikotagen Alte baumwollene Jacken und v11“*“ Baumwollwatte (alte). “ Säaßtige d. Züh glen gestrickte und gebäkelte Lumpen, soweit solche unter 131 bis 136 nicht auf⸗ 1111A121X“X“*“ Sonstige alte sortierte baumwollene Lumpen oweit solche unter 120 bis 137 nicht aufgeführt sind “ Kragen und Manschetten . . . . .. . .. . Wattröcke, Watldecken und Wattstücke .. . . . .
N. Neue baumwollene Lumpen und 8 1 Abschnitte. Neue weißgebleichte baumwollene Abschnitte (Schirting 92 I, frei von Glasbatist, Blusen⸗ und Stickeret Neue weißgebleichte haumwollene Glasbatift schnitt i ichte 1 9 11 abschnitte Neue weißgebleichte baumwollene Blusen⸗ und Stickerei⸗ Neecfabsesniite 1114“*“ ene weißgebleichte baumwollene Abschnitte II nicht mehr als 20 vH Glasbatist, Blusen⸗ und Skickerei⸗ stoffabschnitte enthaltend (auch Verbandstoffabschnitte) Na. Jgg. ungebleichte baumwollene Abschnitte (Kaliko v. „ 5
Neue weiße ungebleichte baumwollene Abschnitte (Kaliko
“]
Neue blaue baumwollene Abschnitte . . . 81 4. Neue hellbunte baumwollene Kattunabschnitte.. 145. Neue Neue Neue
hellbunte baumwollene Barchentabschnitte (Biber) mittelhelle baumwollene Katrunabschnitte (sortiert) N. bunte baumwollene Barchent⸗ (Biber⸗) Abschnitte Neue Original bunt baumwollene Kattunabschnitte.. dunkelbunte baumwollene Kattunabschnitte 1.. dunkelbunte baumwollene Kattunabschnitte 11. . in Farben sortierte Segeltuchabfälle .. . feldgraue Köperabfälle.. .. .. . feldgraue Segeltuchabfälle . .. ... schwarze Kattun⸗ und Clothabfälle .. . weiße Mull⸗ und Steifgazea... .. helle Korsettabfälle (außer weiß) . .
unter 139 bis 155 nicht aufgeführt 1111“ (Mapche ster)y .. ... Kamelhaarimitation) .
19 18
100
70 40
32 30 24
60
40
25 50 24
Ersatz⸗
Garne) Pfennig Pfennig
9 Neue baumwollene Wirk⸗ und Strickwarenabfälle (Trikotagen).
Neue fortierte Mako⸗ und Mato⸗Imitat⸗Trikot⸗
abfälle (gelb, gebleicht, rohweiß und creme), frei pon merzersierten Abfällen und Flortrikot 160 keue Imitat⸗Trikotabfälle, normalfarbig . . . 160 keue sortierte Imitat⸗Trikotabfälle bunt (rosa
grau, braun usw.)
farbig. . 160
keue Luisiana⸗ (Futter⸗) Trikotabfälle, in bellen Farben sortiert (grau, braun, gelb upr.) 160
Neue sortierte Luisiana⸗ (Futter⸗) Trikotabfälle,
in dunklen Farben (marine, schwarz usw.). . 150 eue Luisiana⸗ (Futter⸗) Teikotabfälle, gemischt⸗ farbig helle Ware, frei von dunklen Farben .150
Neue sortierte Mako⸗ und Mako⸗Imitat⸗Trikot⸗
gbfälle in hellen Farben, frei von merzerisierten Abfällen, außer den unter Klasse 157 genannten 140 sortig Mako⸗ und Mako⸗Imitat⸗Trikot⸗ 1b abfälle: in dunklen Farben, frei von merzeri⸗ 8 sierten Abfällen (marine, schwarz Eg.) .130 ene sortierte merzerisierte Mako⸗ und Mako⸗ Imitat,Trikotabfälle, in hellen Farben, ein
schließlich der unter Klasse 157 genannten 125
Neue sortierte merzerisierte Mako⸗ und Mako⸗
Imitat⸗Trikotabfälle in dunklen Farben (marine, schwarz usw.) . 1111“ ti Ringeltrikotabfälle in bellen Farben, frei von merzerisierten Abfälten 120 eue sortierte baumwollene Ringeltrikotabfälle in dunklen Farben, frei von merzerisierten Abfällen 90 ene sortierte baum vollene merzerisierte Ringel⸗ trikotabfälle in hellen Farben . . .. —. 110
trikotabfälle in dunklen Farben . . .. .899 eue sortierte baumwollene Netz⸗ (Filet⸗) Trikot⸗
abfälle (weiß, gebleicht, rohweiß und gelb) 80.
Neue unsorrierte baumwollene Netz⸗(Filet⸗ Trikot⸗
abfälle, buntfarbig gemischt. ... und rohweiß.. 8. gelb
Neue Original⸗Strickwarenabfälle, bunkfarhbig . 120 Neue großstückige Trikotreste, für kechnte Fea.⸗ verwendbar, beste Sorte*) b Sese Neue angeschmutzte baumwollene Trilotabfälle Nübet Se⸗ 9 1141*“4* eue geknüpfte Trikotabfälle (Knoten⸗ und Knopf⸗ trikot), beste ““ 98 Füagg
. . 350
keine
Krieas⸗Wollbedarf⸗Aktiengesellichaft oder
das kg das kg
50 9 80 70
Sor 3 — Für diejenigen Klassen, teisbestimmung festgele gt ist, exfolgt die Bewertung beim die Kriegs
Hadern Aktiengesellschaft durch die von der Reichswirtschaftsstelle für Kunst⸗
spi st
ind Stoffabfäl
eingesetzten Lumpenbewertungs⸗Kommissionen.
Handschuhtrikotabfälle, weiß
bfälle (Plüͤsch), Farben (schwarz, blau,
e6*“ Neue baumwollene Handschuhtrikota dickgerauht, sortiert in grau, feldgrau usw.) . ECEIA“ Neue baumwollene Handschuhtrikotabfälle, dick⸗ gerauht, gemischtfarbig (Plüsch) . . . .. Neue baumwollene Handschuhtrikotabfälle, dünn⸗ gerauht, buntfarbig . . . . .. . .. Neue „baumwollene Handschuhtrikotabfälle, ge⸗ „mischtsarbig. Atagsg.. Neeeen elth Handschuhtrikstabfälle, schwarz Sonstige baumwollene Handschuhtrikotabfälle, ssoweit solche unter 183 bis 190 nicht auf⸗ Fefhbhrt s ununun “
Preistafel 3 (Meldeschein 4 C). Bezeichnung
1 DP. Putzlappen. 192. Putzlappen, alte, bunte baumwollene, hell, mittelhell und blau, frei von Taillen und Jacken . . . .. .. 1922. Putzlappen aus * 193. Putzlappen, alte weiße und halbweiße baumwollene 193a. Putzlappen aus grau Kattun “; 194. Putzlappen, alte weiße leinene . . . . . . 8 195. Putzlappen, alte battbtthe6 “ 196. Putzlappen, sonstige, soweit solche unter 192 bis 195 nicht aufgesauuaubu
8 Q. Alte und neue leinene Lumpen. 197. Alte weiße leinene Lumpen I. . . .. 198. Alte weiße leinene Lumpen I11 . . . 3 198b. Alte weiße leinene Lumpen III 199. Alte graue leinene Lumpen I .. . 200. Alte graue leinens Lumpen I1I1 . . . 201. Alte blaue und bünte leinene Lumpen 202. Sonstige alte leinene Lumpen. .„ 8 203. Neue weiße leinene Lumpen .. ... 204. Neue rohgraue leinene Lumpen (Militärdrell) 205. Neu grau Leinen, fein. 1““ 206. Neu Futterleinen. 1 “ 207. Neu blau Leinen .. .. 208. Neu Segelleinen ... 8 “ “] 1 2210. Sonstige neue Leinenabschnitte... .. .“ 210 5. Nue feldgraue Leinendrellabfälle . . . . . . . . 211. Sonstige alte und neue leinene und halbleinene Lumpen, soweit solche unter 197 bis 210 b nicht aufgeführt sind
, R. Ramie⸗Abschnitte. 212. Ramie⸗Gewebeabfälle, neue.
2g”
Pfennig
Klasse das kg
Ramie⸗Trikotabfälle, neue 3 g5. Alte und neue seidene und kunstseidene 16 Lumpen. 214. Alte seidene, kunstseidene und halbseidene Lumpen. 215. Neue seidene, kunstseidene und halbseidene Lumpen und 216. Neue seidene, kunstseidene und halbseidene Rundstuhl⸗ 8 Fe et tses e 11X1X*X* 7. Neue seidene, kunstseidene und halbseidene Hand uh- Se““ ℳ 8 8 218. Sonstige alte und neue seidene, kunstseidene und halb⸗ 114444*“
8
“ T. Tauwerk usw. 219. Alte und neue Tauwerkabfäͤlle, Seile, 1 Stricke aus Hanf, Manila, Sisal, Jute usw., ferner alte und neue derartige Fabrikationsabfälle, beste Sorte*) (darunter ist zu verstehen: helles Manila⸗Umschlagtau, minde⸗ stens 6 m lang und mindestens 1 an16, cm Hurchmessel) 220. Alte und neue Tauwerkabfälle, Seile, Stricke aus Hanf, Manila, Stsal, Jute ufw., ferner alte und neue derartige, Fahrskationsabfälle, beste Sorte“ (darunter ist zu verstehen; Abfälle von ungeteerten nmmaneehh)h)”a0 116414* 221. Alte und neue Hanfbindfadenabfälle, sortiert und un⸗ ee1.4“*“*“ Alle Arten alte Netze, baumwollene, leinene, Manila⸗ usw. beste Sorte*) (darunter ist zu verstehen: alte mortierte ungerzerte leinene Neße) .. . Baumwollseile, Baumwolltaue, Baumwollstricke, Baum⸗ 8 „ woll schnüre, Spindelschnüre usw., beste Sorte“*) .. 224. Sonstiges Tauwerk und Secil⸗ bzw. indfcbenasgange. “ soweit solche unter 219 bis 223 nicht aufgeführt sind 22 4a. Alte und neue Tauwerkabfälle aus Kokos . .. 2248. Alle Arten alte Kokosstricke usw. 224 c. Alte Textiltreibriemenabsälle
für Seilerei
und ähnliche Betriebe⸗ geeignet
222
4 4‿
223
“ U. Alte und neue Jutelumpen. 225. Alte Jutelumpen I, bei Lieferung von 10000 kg . . 226. Alte Jutelumpen II mit und ohne Scheuerlapßen bei Lieserung pon. Eoo“ 227. Alte Halbsute (Halbbast. Jute mit NLEE1“”“; 28 Nen⸗ weiche “ 1“* 29. Neue appretierte Jute⸗ und Steifleinenabschnitte. 230. Neue Halbjuteabschnitte . öa; e. 1“ 231. xres 1eeenanballage (amerikanische), bei Lieferung 232. Sonstige alte und neue Jutelumpen, soweit solche unter stige al 8 „soweit solche unter 225 bis 231 nicht aufgeführt sind 8 8 1
„ Geringere Sorten entsprechend billiger. Zuüͤr dleirni 8 4 1 1. liger. r diesenigen Kl. sgt, ne che kesne Prel, estim na festa lar e ae dne u982
Ankauf durch pi. Kaiegs⸗Wollbedar⸗Aktieneet sc
kauf du etegs-Wollbedayf⸗Aktienges llschaft oder Hadern Aktiongefgllshaft durch die von der Reichswirtschaftsstelle für Kunfi⸗ pinnstoffe und Stoffabfälle eingesenten Lumpenbewertungs⸗Kommissionen.
(Fortsetzun
die 9382
Klasse ddas kg 232a. Alte Scheuertücher (Lavettes). . 1 232 b. Alte Zementsacklumpen. 1“ 11““ 232c. Alte kleinstückige Kapzüchen⸗Emballage . . . . . . 25 232g. Alte Packhüllenstücke (Emballagen) beste Sorte *) (darunter ist zu verstehen: lochfreies Manufattur⸗ packtuch, leichte Ware).. 1“ Alte Kokosmatten und ⸗lumpen...
V. Verschiedenes.
TDunkel Kattun zur Pappenfabrikation, frei von reiß⸗ fähigen dunkeln, baumwollenen Kattunlumpen (Kl. 125 a), bei Lieferung von 19 000 kg . . . .
Schienz, für Reißzwecke geeignet (weiche Ware). .
Schrenz (mit und ohne Jute) zur Pappenfabrikation, bei “ von 10 000 kg. . 3 8 8
11161164A4*X*“
W. 8 1
Sonstige sortierte Lumpen, alte oder neue, soweit sie im Meldeschein 44, 4 B und 400 nicht aufge⸗ bbb1XX1“; 1
114aa4“]
X.
Unsortierte gemischte Lumpen, Sammelware, nicht nach Stoffen und Farben geordnet . . . . . .
Alle Lumpen und neuen Stoffabfälle sind rein sortiert, frei von morschen Bestandteilen, trocken und in guter, ordnungsgemäßer Verpackung zu liefern. Sämtliche wollenen Lumpen und
neuen Stoffabfälle grundsätzlich frei von Seide und Halbwolle;
keinesfalls dürfen diese Waren an seide⸗ und halbwollhaltigen Stücken mehr als 5 vH enthalten. Karbonisierte Lumpen sind gesondert anzubieten.
*) Gecingere Sorten entsprechend billiger. Für diejenigen Klassen, für welche keine Preisbestimmung estgeleat ist, erfolgt die Bewertung beim Ankauf durch die Kriegswollbedarf⸗Aktiengesellschaft oder die Kriegs⸗ Hadern Aktiengefellschaft durch die von der Reichswirtschaftsstelle für Kunst⸗ vinnstoffe und Stoffabfälle eingesetzten Lumpenbewertungs⸗Kommissionen.
⸗ . . * .
232 i.
233.
. . . *
Bekanntmachung Nr. K 20 Beschlagnahme und Bestandserhebung Kunstwolle und Kunstbaumwolle aller Art
Vom 25. Februar 1919.
zber von E““
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1“
Von der Bekanntmachung betroffene Gegenständ Von dieser Bekanntmachung werden betroffen sämtliche vorhan⸗ denen Kunstwollen und Kunsthaumwollen aller Art einschließlich kar⸗ donifierter, auch zusammengestellt aus gemischten und gewolften wollenen und halvwollenen Kunstwollen aus Abfällen der Textil⸗ industrie und in Mischungen untereinander oder mit anderen tierischen orer pflanzlichen Spinnstoffen aller Arten*). § 2. Beschlagnahme. Alle von der Bekanntmachung betroffenen Gegenstände werden jjermit beschlagnahmt, soweit sich nicht aus nachstehenden Bestimmungen Ausnahmen ergeben. 1
§83. Wirkung der Beschlagnahme.
Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Peränderungen an den von ihr berührten Gegenständen verboten ist und rechtsgeschäftliche Verfügungen über diese nichtig sind, insowe t sie nicht auf Grund der folgenden Anordnungen erlaubt sind. Den rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen.
§ 4. geryngerkaibnes.
Trotz der Beschlagnahme ist die Veräußerung und Lieferung der beschlagnahmten Gegenstände, soweit es sich um Kunstwolle oder deren Mischungen mit anderen tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen handelt, an die Kriegswollbedarf Aktiengesellschaft, Berlin SW. 48, Verlängerte Hedemannstraße 1—6, und soweit es sich um Kunst⸗ baumwolle oder deren Mischungen mit anderen pflanzlichen Spinn⸗ Fhßen handelt, an die Kriegs Hadern A. G., Berlin SW. 19, eipziger Straße 76, erlaubt. . 3
Von den Gegenständen, deren Ankauf die Kriegswollbedarf Aktiengesellschaft oder die Kriegs Hadern A. G. ablehnt, sind inner⸗ Halb 2 Wochen nach Empfang des ablehnenden Bescheides an die Reichswirtschaftsstelle für Kunstspinnstoffe und Stoffabfälle, Berlin SW. 19, Leipziger Straße 76, Muster zu senden. Die Reichswirtschafts⸗ stelle für Kunstspinnstoffe und Stoffabfälle bestimmt über die Ver⸗ wendung dieser Gegenstände oder gibt sie frei.
Die Besitzer der beschlagnahmten Gegenstände haben die Ent⸗ eignung zu gewärtigen, sofern sie nicht bis zum 15. April 1919 ihre Bestände an die im Abs. 1 bezeichneten Stellen angeboten haben. Ueber die Uebernahmepreise im Falle der Enteignung entscheidet mangels Einigung das Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft.
Verarbeitungserlaubnis.
Trotz der Beschlagnahme ist die Verarbeitung der von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände (§ 1) der Kriegswollbedarf Akt. Ges. und der Kriegs Hadern Akt.⸗Ges., Berlin, sowie den Personen oder Firmen erlaubt, welchen die Gegenstände von einer der vorgenannten Gesellschaften oder in deren Auftrage zur Ver⸗ arbeitung geliefert werden.
2 2
88. Meldepflicht und Meldestelle.
Alle von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände (§ 1), guch soweit sie von der Beschlagnahme nicht betroffen sind, unter⸗ liegen der Meldepflicht, sofern die Gesamtmengen bei einer zur Meldung verpflichteten Person (§ 7) mindestens 100 kg ohne Rücksicht auf Art und Farbe betragen.
Die Meldungen haben moncotlich zu erfolgen und sind an die Reichswirtschaftsstelle für Kunstspinnstoffe und Stoffabfälle, Perlin SW. 19, Leipziger Straße 76, mit der Aufschrift: „Betrifft Kunstwolle und Kunstbaumwolle“ versehen, zu erstatten.
*) Es wird auf die K 40 eesehr 298 ö 9 verwiesen, nach welcher da
von Lumpen (Hadern), vom 1. März 1
Eigentümers befinden, sind sowohl von dem Eigentümer als auch demjenigen zu melden, der sie an diesem Tage im Gewahrsam hat
alle Personen, welche Gegenstände der im § 1 bezeichneten Art im Gewahrsam haben oder aus Anlaß ihres Handels⸗ betriebes oder sonst des Erwerbs wegen kaufen oder ver⸗
kaufen; gewerbliche Unternehmer, in deren Betrieben vic. Gegen⸗ stände erzeugt oder verarbeitet werden oder bei denen sich solche unter Zollaufsicht befinden;
öffentlich⸗rechtliche Körperschaften und Ver⸗ ände.
Vorräte, die sich am Stichtage (§ 8) nicht im Gewahrsam des von
(Lagerhalter usw.). “ Die nach dem Stichtag (88) eintreffenden, vor dem Stichtag
(§ 8) aber schon abgesandten Vorräte sind nur vom Empfänger zu
melden. . Neben demjenigen, der die Ware im Gewahrsam hat, ist auch
derjenige zur Meldung verpflichtet, der sie einem Lagerhalter oder Spediteur zur Verfügung eines Dritten übergeben hat. Stichtag und Melde frist. Für die Meldepflicht ist bei der ersten Meldung der bei Beginn des 1. März 1919 (Stichtag), bei den späteren Meldußggen der bei Beginn des ersten Tages eines jeden Monats (Stichtag) tatsächlich vorhandene Bestand maßgebend. Die erste Meldung ist bis zum 15. März 1919, die folgenden Meldungen sind bis zum 15. Tage eines jeden Monats zu erstatten. 8 8 §,9. Meldescheine.
Meldungen haben auf den vorgeschriebenen amtlichen Meldescheinen zu erfolgen, die bei der Reichswirtschaftsstelle für Kunstspinnstoffe und Stoffabfälle anzufordern sind. 1 Die Anforderung der Meldescheine ist mit deutlicher Unterschrift (Firmenstempel) und genauer Adresse zu versehen. Der Meldeschein darf zu anderen Mitteilungen als zu der Beantwortung der gestellten Fragen nicht verwendet werden. 8
Von den erstatteten Meldungen ist eine zweite „Ausfertigung Abschrift, Durchschrift, K2g von dem Meldenden bei seinen eschäftspapieren zurückzubehalten.
10. Lagerbuch und Auskunfterteiluug. Jeder Meldepflichtige (§§ 6 und 7) hat ein Lagerbuch zu führen, aus dem jede Aenderung in den Vorratsmengen und ihre Verwendung ersichtlich sein muß. Soweit der Melbepflichtige bereits ein der⸗ artiges Lagerbuch führt, braucht ein besonderes Lagerbuch nicht ein⸗ gerichtet zu werden. e Beauftragten der Reichswirtschaftsstelle für Kunsispinnstoffe und Stoffabfälle ist die Prüfung der Lagerbuchs sowie die Besichtigung der Räume zu gestatten, in denen meldepflichtige Gegenstände zu ver⸗ muten sind. § 11.
Anfragen und Anträge. Anfragen und Anträge, die die Meldepflicht (§§ 6 bis 10) be⸗ treffen, sowie alle uͤbrigen Anfragen und Anträge, die diese Bekannt⸗ machung betreffen, sind an die Reichswirtschaftsstelle für Kunstspinn⸗ stoffe und Stoffabfälle, Berlin SW. 19, Leipziger Straße 76, zu richten und am Kopfe tes Schreibens mit der Aufschrift „Betrifft Kunstwolle und Kunstbaumwolle“ zu versehen. “ Ausnahmen. Ausnahmen von den Beschlagnahmevorschriften dieser Bekannt⸗ machung können durch die Reichswirtschaftsstelle für Kunstspinnstoffe und Stoffabfälle bewilligt werden. Schriftliche, mit eingehender Be⸗ gründung versehene Anträge sind an die Reschswirtschaftsstelle für Kunstspinnstoffe und Stoffabfälle zu richten. In Geltung bleiben alle Ausnahmen von vorstehenden Bestim⸗ mungen, welche bisher von der Kriegsrohstoffabteilung bewilligt wurden, nebst den daran geknüpften Bedingungen.
Bekanntmachung über Höchstpreise für Kunstwolle aller Art. Vom 1. März 1919109. t
Von der Beschlagnahme betroffene Gegenstände. Von dieser Bekanntmachung werden betroffen sämtliche vor⸗ handenen, in den beigefügten Uebersichtstafeln verzeichneten Kunst⸗ wollen aller Arten, einschließlich karbonisierter, auch zusammengestellt aus gemischten und gewolften wollenen und halbwollenen Kunstwollen aus Abfällen der Textilindustrie und in Mischungen mit anderen tierischen oder pflanzlichen Spinnstoffen aller Art, auch aus Fäden und Abgängen gerissenen. 8 § 2.
Höchstpreise. Die beim Ankauf von der Kriegswollbedarf Aktiengefellschaft, Berlin SW. 48, Verlängerte Hedemannstraße 1—6, für die im § 1 bezeichneten Gegenstände zu zahlenden Preise dürfen die in den bei⸗ folgenden Uebersichtstafeln für die einzelnen Klassen Kunstwolle fest⸗ gesetzten Preise nicht übersteigen. Anmerkung: Es ist genau zu beachten, daß die festgesetzten Preise diejenigen Preise sind, die die Kriegswollbedarf Aktiengesellschaft, Berlin, öchstens für die von der Bekanntmachung betroffenen Gegenstände erster orte bezahlen darf. Für mindere Arten wird die Kriegswollbedarf Aktien⸗ gese llschaft entsprechend niedrigere Preise bezahlen. Angebote haben auf den von der Kriegswollbedarf Aktiengesellschaft anzufordernden Angebots⸗ vordrucken zu erfolgen. Die unter den Klassen 19, 22, 26, 31 und 36 an⸗ gebotenen Kunstwollen werden von der ankaufenden Gesellschaft je nach Qualität im Rahmen der Preise für die betreffenden Gruppen bewertet. Die Kriegswollbedarf Aktiengesellschaft ist ermächtigt, bei dem durch. sie erfolgenden Verkauf der Kunstwollen entstehende Unkosten den fest⸗ gesetzten Höchstpreisen unter Aufsicht der Reichswirtschaftsstelle für Kunst⸗ spinnstoffe und Stoffabfälle zuzuschlagen. 8 Zahlungsbedingungen. 8 Die Höchstpreise schließen die Kosten der Beförderung bis zum nächsten Güterbahnhof oder bis zur nächsten Schiffsladestelle und die Kosten der Verladung sowie der Bedeckung und den Umsatzstempel ein. Die Kosten für den Gebrauch von Decken sind nach den Preisen des Deckentarifs der Staatseisenbahn des Abgangsortes, auch bei der Verwendung eigener Decken des Verkäufers, von der ankaufenden
spinnstoffe und Stoffabfälle, zu richten.
mungen, on. d - wurden, nebst den daran geknüpften Bedingungen.
12 Kunstwolle aus weißem
nicht statt. 3 Die Höchstpreise gelten für Nettogewicht und Barzahlung inner⸗
halb 30 Tagen nach Eingang der Rechnung; bei Stundung dürfen 2 rH über Reichsbankdiskont an Zinsen vereinbart werden.
§ 4.
Ausnahmen.
§ 5.
welche bisher von der Kriegsrohstoffabteilurg
Aebersichtstafel 2zur Bekanntmachung K 30.
Bezeichnung
Aa. Kunstwollen aus altem Woll⸗ gestrickten, Zephir und Trikot.
1 Kunstwolle aus buntem Wollgestrickten (Shoddy, in Wasser gerissen)h) “ Wollgestrickten (Shoddy, in
Wasser gerisee”e“
3 Knr aus buntem Zephir (Shoddy, in Wasser ..“X“”
4 L aus weißem Zephir (Shoddy, in Wasser 5 Kunstwwolle aus sonstigen wollenen Gestrickt⸗, Zephir⸗ und Trikotlumpen . . . . . . . . . ..
A b. Kunstwollen aus alten halbwollenen Stricklumpen.
6 Kunstwolle aus buntem Halbwollgestrickten, Westen, 1 Jacken und Sweater “ 7 Kunstwolle aus weißem Halbwollgestrickten, Westen, Dacken und Sweater . . . ...... 8 Kunstwolle aus bunten halbwollenen Zephir⸗ und Irteornkamnee“”]
9 Kunstwolle aus weißen und naturfarbigen halb⸗ wollenen Zephir⸗ und Trikotlumpen einschließlich Eiderdaunen und Lammselltrikotlumpen . . . .
10 Kunstwolle aus sonstigen alten halbwollenen Strick⸗
lumpen. “
. . .
Acg. Kunstwollen aus neuen wollenen Strick⸗ und Wirtwarenabtällen. Kurstwolle aus reuen weißen Zephir⸗ und Kamm⸗ garn⸗Wollt ikotabfällen . . . . . . . . . Kunstwolle aus neuen normalfarbigen Zephir⸗ und Kammgarn⸗Wolltrikotabsällen . . . . . .. Kunstwolle aus neuen bunten Zephir⸗, Kammgarn⸗ und Stkeichgarn⸗Wolltrikotabfällen (auch Golfer) Kunstwolle aus sonstigen neuen wollenen Strick⸗ und Wukwarenabfällen..12
Ad. Kunstwollen aus neuen halbwollenen Strick⸗ und Wirkwarenabfällen. Kunstwolle aus neuen weißen halbwollenen Strick⸗ und Wirkwarenabfällen . . . . . . . . . Kunstwolle aus neuen bunten halbwollenen Strick⸗ und Wirkmarenabsalle“
Tibetlumpen. Kunstwolle aus alten bunten wollenen Tibetlumpen Kunstwolle aus alten weißen wollenen Tibetlumpen Kunstwolle aus sonstigen alten wollenen Tibet⸗ und WMewelmmnheee 14*“*“
Bßb. Kunstwollen aus neuen wollenen Tibetlumpen. Kunstwolle aus neuen bunten wollenen Tibetlumpen Kunstwolle aus neuen weißen wollenen Tibetlumpen Kunstwolle aus sonstigen neuen wollenen Tibet⸗ und Museauadd 1“
d. Kunstwollen aus wollenen Flanell⸗, Lama⸗ und Weichwollumpen. Kunstwolle aus bunten wollenen Flanell⸗, Lama⸗ und Wch114*“*“] Kunstwolle aus alten weißen wollenen Flanell⸗, Lama⸗ und Weicht ouumwen“ Kunstwolle aus neuen weißen wollenen Flanell⸗, Lama⸗ und Weichlhollumpen“ Kunstwolle aus sonstigen alten und neuen wollenen Flanell⸗, Lama⸗ und Weichwollumßen . . .. D. Kunstwollen aus alten und neuen wollenen und halbwollenen Decken⸗, Fries⸗ und Filzlumpen. Kunstwolle aus alten und neuen bunten wollenen Decken⸗, Fries⸗ und Filzlumpen r.. .“ Kunstwolle aus alten und neuen weißen wollenen Decken⸗, Fries⸗ und Filzlumpen .. Kunstwolle aus alten und neuen bunten halbwollenen Decken⸗, Fries⸗ und Filzlumpen . . . . .. Kunstwolle aus alten und neuen weißen halbwollenen Decken⸗, Fries⸗ und Filzlumpen .. . . . 31 Kunstwolle aus sonstigen alten und neuen bunten und weißen wollenen und halbwollenen Decken⸗, Fries⸗ ünd Filzlumpen . . . . .. ...
E. Kunstwollen aus alten wollenen Tuch⸗ lumpen — Tuch und Tuchcheviot — (Mungo). 32 Kunstwolle aus bunten wollenen Tuchlumpen (Mungo) 33 Kunstwolle aus bunten alten Kammgarn⸗ und Kammgarncheviotlumpen . . . . . . . ..
34 Kuünstwolle aus sonstigen alten wollenen Tuch⸗, Kammgarn⸗ und Kammgarncheviotlumpen.
Nelben von Lumpen (Hadern) oder neuen Stoffabfällen aller Art im all⸗ emeinen nicht gestattet ist.
Gesellschaft zu tragen. “
*) Geringere Sorten entsprechend billiger.
Ba. Kunstwollen aus alten wollenen 8
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2
Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen von den Anordnungen dieser Bekanntmachung sind an die Reichswirtschaftsstelle für Kunst⸗ Berlin SW. 19, Leipziger Straße 76,
8 1 In Geltung bleiben alle Ausnahmen von vorstehenden Bestim⸗ bewilligt
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