8 die monatlich auf den Bezugsschein abgegebene Kohlenmenge
in Zentnern, getrennt nach Braunkohlenbriketts und Kohlen
anderer Art. § 66.
Die §8 54 und 55 finden bei Vorhandensein von Ofenheizung
aguf die in 5 59 genannten Verbraucher entsprechende Anwend ung. § 67. 8 Binnenchiffer.
Auf die Koblenversorgung von Binnenschiffern auf Spreetahnen wöhrend ihres Aufenthalts innerhalb des Gebiets des Kohlenverbandes Groß Berlin sinden die Bestimmungen der §§ 1 bis 40 und 85 bis 93 dieser Bekanntmachung Anwendung, insewelt sich nicht aus den Bestimmungen der §§ 68 bis 71 etwas anderes ergibt.
Die Kohlenversorgung von Binnenschiffern darf nur durch be⸗ stimmte⸗ von der Kohlenstelle Groß Berlin hierzu ermächtigte Kohlen⸗ händler erfolgen. e Kohlen dürfen an Binnenschiffer nur gegen abgetrennte, mit dem Dienststempvel der Ausgabestelle (Wasserbauämter und deren Melde⸗ stellen) dersehene Abschnitte von Ofenkarten (§ 25) abgegeben und entmommen werden. 8
Die abgetrennten Abschnitte sind nicht übertragbar.
Für jeden Kahn darf, ohne Rücksicht auf die Zahl der Schiffs⸗ kewohner und Kafüten, im Sommerhalbjahr eine Kohlenmenge von Zentner, im Winterhalbjahr eine Kohlenmenge von 1 Zentuer für die Woche gewährt werden. Eine diesen Mengen entiyprechende Anzahl von Abschnitten ist von den Ausgabestellen dem Schiffsführer versönlich gegen Vorzeigung des roten, für Binnenschiffer bestimmten Ausweises auszuhandigen. Hierbei ist der nach dem Auswets vor handene Kohlenbestand anzurechnen.
Die Anzahl der ausgegebenen Abschnitte ist von der Ausgabe⸗ stelle auf dem roten Ausweis zu vermertken.
Die Ausgabe erfolgt bei vorübergehendem Aufenthalt der Kähne,
insbesondere zum Löschen und Beladen, für Zeitroume von je einer
Woche, bei längerem Aufenthalt, insbesondere wöbrend des Ein⸗
frierens, für Zeitraäume von je 3 Wochen. 2
Kohle als Teil des Dienstlohnes. 8 Kohlen dürsen als Teil des Dienstlohns nur nach Maßgabe der Beteumnmimngen dieser Bekanntmachung abgegeben und entnommen 6 II. Gewerbebetriebe. § 73.
Nur gegen Gewerbekohlenkarten dürfen Kohlen abgegeben und minommen werden: zu Zwecken gewerblicher Arbeit in Gewerbe⸗ belriehen, deren Verbrauch monatlich weniger als 10 t (200 Ztr.) beträgt, und ohne Rücksicht auf die Höhe des monatlichen Verbrauchs in Bäckereien, Schlächterelen, Badeanstalten und ähnlichen Betrieben, soweit sie dem täglichen Bedarf der Berölkerung dienen, sowie für den Bedarf der Gastwirtschaften, Gasthoöfe und Pensionen zu Küchenzwecken. „Die Abgabe und Entnahme von Kohlen zur Beheizung von Gewerbebetrieben erfolgt bei Ofenheizung gegen Kohlen⸗ oder Sonder⸗ karten (§§ 21 bis 46), bei Zentralheizung gegen Bezugsscheine (§§ 47 bis 58). v “
4 1
§. 74.
Die Kohlenmengen, die an Verbraucher gegen Gewerbekohlen karten abgegeben und von ihnen entnommen werden dürfen, sind von der Kohlenstelle Groß⸗Berlin festzustellen.
§ 75.
die Gewerbekohlenkarten werden von der Kohlenstelle
dlin, und zwar vierteljährlich, ausgestellt.
Die Gewerbekohlenkarten sind mit monatlichen Abschnitten versehen. 8 „Vor Beginn des auf dem Abschnitte vermerkten monatlichen Zeitraums dürfen Kohlen gegen den Abschnitt weder abgegeben noch entnommen werden. 8 Die Abschnitte verlieren ihre Gültigkeit einen Monat nach Ablauf des Kalenderpierteljahres, in welches der auf dem Abschnitt vermerkte Monat fällt; von diesem Zeitpunkt ab dürfen auf den Abschnitt Kohlen weder abgegeben noch entnommen werden. 8 Die zur Zeit dos Inkrafttretens dieser Verordnung gültigen Abschnitte behalten bis zum 30. April 1919 ihre Gültigkeit.
Die Ausgate der Gewerbekohlenkarten erfolgt durch die Kotlen⸗
lle Groß⸗Berlin und durch die von dieser bezeichneten Ausngabe⸗
T “ Groß⸗
„ Die Gewerbetohlenkarten sind nicht übertragbar. Die auf Gewerbekohlenkarten bezogenen Koh enmengen dürfen nur im eigenen Betriebe des Verbrauchers und nur zu gewerblichen wendet werden. Die Abgabe der Kohlen an Dritte ist nur mit schriftlicher Genchmigung der Kohlenstelle Groß⸗Berlin zulässig.
Bei der Abgabe von Kohlen haben die Kohlenhbändler eine der abgegebenen Menge entsprechende Zahl von Abscknitten abzutrennen. Die Abgabe von Kohlen gegen bereits abgetrenme Abschnitte ist unzulaͤfsig. b
„Die während des vorangegangenen Monats abgetrennten Ab⸗ schnitte sind gufzubewahren und zu je 100 gebündelt bis zum 15. eines jeden Monats der örtlich zuständigen Gemeinde postgeldfrei einzusenden. Die Gemeinde hat hierüber Quittung zu erteilen. Die Be⸗ stimmungen des § 9, Absatz 3 und 4 und § 39, Absatz 2 finden ent⸗ sprechende Anwendung.
111. Landwirtschaftliche Betriebe. 5 Für Zwecke der Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Nebenbetriebe dürfen Kohlen nur gegen „Kohlenbezugsschein für landwirtschaftliche Zwecke“ an Verbraucher abgegeben und von ihnen entnommen werden.
Der Kohlenbezug für Heizungs⸗ und Kochzwecke regelt sich nach den Bestimmungen der §§ 21 bis 58 dieser Verordnung.
Die Kohlenmengen, die an die Verbraucher gegen den „Kohlen⸗ bezugsschein für laudwirtschaftliche Zwecke“ abgegeben und von ihnen entnommen warden dürfen, sind von den Vorständen der Kommunal verbände im Einvernehmen mit der Kohlenstelle Groß⸗Berlin fest zusetzen.
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§ 82.
Die Ausstellung der Bezugsscheine erfolgt durch die Kommunal verbände. § 83.
Verbrauchern, die trotz nachzuweisender. Bemühungen einen Kohlenhändler zur Abgabe der ihnen auf landwirtschaftlichen Koblen⸗ bezugsschein zustebenden Menge nicht gefunden haben, ist auf ihren Antrag von ker Kohlenstelle Groß⸗Berlin ein Kohlenhändler nachzuweisen. —
Bei Teillieferungen hat der Koylenhändler auf die Rückseite des Bezugsscheins einen mit seiner Unterschrift und mit Tagesangabe versehenen Vermert über die gelieferten Teilmengen einzutragen. Der Bezugsschein behält dann nur noch Gültigkeit für die Restmenge. Der Verbraucher hat dem Kohlenhändler eine entsprechende Gegen⸗ bestätigung über die Teillieferung auszustellen.
8* 99 8 . 8
Zwecken ver⸗
Ist die gesamte in dem Bezugsschein verzeichnete Kohlenmenge eliefert, so hat der Verbraucher auf der Rückfeite des Bezugsscheins den Empfang der Gesamtmenge zu bestätigen und den Bezuͤgsschein dem Kohlenhändler auszubändigen.
Der Kohlenhändler bat allmonatlich, und zwar spätestens bis zum 15. jeden Monats, dem Kommunalverbande, der den Bezugsschein ausgestellt hat, die während des vorangegangenen Monats mit Be⸗ stätigungsvermerk verschenen Bezugsscheine und ausgestellten Gegen⸗ bestätigungen (§ 84) postgeldfrei einzureichen.
Der Kommunalverband hat dem Kohlenhändler unter Angabe der gesamten auf diese Bezugsscheine abgegebenen Kohlenmenge in Zentnern eine Quittung über die Zahl der eingereichten Bezugsscheine zu er⸗ teilen. Die Bestimmungen des § 9 Absatz 3 und 4 und § 39 Ab⸗ satz 2 Satz 2 und 3 finden entsprechende Anwendung.
Der Bezugsschein ist nicht übertragbar. Die auf Bezugsschein bezogenen Kohlenmengen dürfen nur im eigenen Betriebe des Bezugs⸗ scheininhabers und mur zu landwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Die Abgaäbe der Kohlen an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung der im § 82 bezeichneten Stelle zulässig.
6. Schluß⸗ und Strafbestimmungen.
Sinne dieser Verordnung sind die im und Landkreise.
Kommunalverbände im
Kohlenderband Groß Berlin vereinigten Stadt § 89.
Die Kohlenstelle Groß Berlin, die Kommunalverbände und Ge⸗ meinden sind berechtigt und verpflichtet, die Beobachtung dieser Ver⸗ ordnung durch die Kohlenhändler und Verbraucher zu überwachen.
Verstöße gegen diese Verordnung sind der Kohlenstelle Gror⸗ Berlin zur weiteren Verfolgung anzuzeigen.
§ 90.
In besonderen Fällen kann die Kohlenstelle Groß Berlin im Einvernehmen mit dem Vorstande des zuständigen Kommunal⸗ verbandes Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Bekanntmachung festsetzen. 8
Alle auf Grund des § 81 der Verordnung des Kohlenverbandes Groß Berlin vom 12. März 1918 erlassenen Ausnahmebestimmungen verlieren mit dem Intrafttreten dieser Verordnung ihre Wirksamkeit.
§ 91.
Diese Verordnung tritt am 1. April 1919 in Kraft,
Ausgenommen bleiben die Bestimmungen der §8 50 Absatz 2, 55, 64 Absatz 2 und 93, welche mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Verordnung in Kraft treten.⸗
Zum 1. April 1919 werden alle vor diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen Verordnungen und Bekanntmachungen des Kohlenverbandes Groß Berlin aufgehoben.
In Kraft bleiben:
1. die Ortsvorschrift über die Einschrankung des Verbrauchs elettrischer Arbeit vom 12. Dezember 1917,
. die Allgemeine Anordnung über Sammelheizungs⸗ und Warmwasserversorgungsanlagen in Mieträumen vom 24. April 1918, die Notstandsverordnungen des Kohlenverbandes Groß Berlin über den Verbrauch von Gas oder Elektrizität vom 28. November 1918, 14. Dezember 1918, 8. Januar 1919, 23. Januar 1919 und 25. Februar 1919, die Höchstpreisverordnung des Kohlenverbandes Groß Berlin vom 5. Februar 1919 nebst der Höchstpreisbekannt⸗ machung der Kohlenstelle Groß Berlin vom 6. Februar
1909. 1 § 93. 8 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung oder gegen Anordnungen, welche die Kohlenstelle Groß Berlin, die Kommunalverbände oder die Gemeinden auf Grund dieser Verordnung erlassen, werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geld⸗ strafe bis zu 10, 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Auch kann auf Einziehung der Kohlen erkannt werden, auf die sick die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter ge horen oder nicht. Die Kohtenstelle (Groß Berlin kann im Einvernehmen mit dem Vorstande des zuständigen Kommunalverbandes Kohlenhaͤndlern, die gegen diese Bekanntmachung verstoßen, den Forthetrieb des Handels untersagen. Berlin, den 6. März 1919.
Der Kohlenverband Groß Berlin. Wermuth.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 15 der Vreußischen Gesetzsammlung enthält unter:
Nr. 11 746 eine Verordnung über Familtengüter, vom 10. März 1919, unter vI Verordnung über die Verscraung der Hofbeamten uand ihrer Hinterbliebeuen, vom 10. März 1919, und unter
Nr. 11748 eine Verordnung über die Erhebung von Zu⸗ schlägen im Güter⸗ und Tierverkehr der preußisch hessischen Staatseisenbahnen, vom 9. März 1919.
Berlin W. 9, den 12. März 1919.
Gesetzsammsungsamt. Krüer.
Nichtamtliches.
Statistit und Volkswirtschaft.
8 Zur Arbeiterbewegung. Wie „W. T. B.“ erfährt, sind in der Umgebung der Eisen⸗ bahn⸗Hauptwerkstaͤtte Berlin 1 am Marta afendamm
pdor 35 9 Verhäl sso ojnofrroloapn s 8 v K . wieder geordnete Verhältnisse eingetreten, so daß dort die Arbeit heute wieder aufgenommen werden sollte. Wann dies in der Eisenbahn⸗Hauptwerkstätte Berlin 2 an der Revaler Straße möglich sein wird, läßt sich zurzeit noch nicht übersehen.
Die Ausstandslage auf den oberschlesischen Grub en hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, eine w esent liche Besserung erfahren. Ausständig waren nur noch
verlaufen. — 3
Kunst und Wissenschaft.
In einem Aussatz der Zeitschrift der Gesellschaft für Erdkunde in Berlin bebandelt Rudolf Prieze ein Vermächtnis ber be rühmten deutschen Afrikasorscher Heinrich Barth und Gustav Nachtigal, nämlich ihre handschriftlichen Auf⸗ zeichnungen über Sprachforschungen in den von ihnen bereisten Gebieten des dunteln Erdteils. Die Arbeiten und Sammlungen der beiden Forscher haben sich auf nicht weniger als 9 Hauptsprachen und 42 Mundarten erstreckt, und sie haben 8 seften Grund gelegt, auf dem allein sich ein Ausbau der Er sorschung der afrikanischen Völter dieses großen Gebiets und ihre geschichtlichen und anderen Beziehungen ermöglichen läßt. Vor mehr
ntralafrikanischen Vokabularien in Gotha im Druck, aher ständig. Barth, der ein Alter von nur 44 Jahren erreichte nnvol, seine uͤbrigen Handschriften nach London geschickt mit der — alsbald zu veröffentlichen. Der Schatz wurde aber im Auswärzz hh Amt in London vergraben, erst sehr viel später wieder entdech kigen 1912 ohne Benutzung der seitdem weit fortgeschrittenen Untersuch und Barths herausgegeben. Eine vollständige Verwertung wurde lüchunge erzielt. Nachtigal setzte die Arbeiten von Barth fort und erso nich auch ganz neue und hochwichtige Sprachen. Es verdient Fion sch werden, daß bis auf den heutigen Tag nur sehr weni geschebent zn was über die Leistungen der beiden deutschen Forscher begelaf en ist, ist. Prietze, ein Neffe Nachtigals, ist von seinem Oheim schon den seiner Jugend an zur Herausgabe dieser Schätze gewissermaßen 88 zogen worden und bat eine Reihe von Jahrzehnten zu ihrem Studinf und besonders auch für die eigene Schulung in Nordafrita selhn verwandr. Vorzugsweise ist dabei der schon von Herder vor 88 1 ⅛ Jahrbunderten gegebene Rat befolgt worden, der afrikanischen Volksdichtung erhöhte Beachtung zu schenten, und so hat Prietze ger en eigentliche Volkslieder und Sprichwörter gesammelt. Die Füge sind von erstaunlicher Vielseitigteit. Tanz- und Hantwerterlin Trauer⸗, Lob⸗ und Spottgesänge sind in großer Zahl gefammelf das Beispiel weiblicher Trinklieder aus der Landschaft Darfor stelt wahrscheinlich in der ganzen Völkergeschichte einzig da. ECs fast überflüssig, zu sagen, daß die vollständige Veröffentlichung 8 Arbeiten von Barth und Nachtigal auf die Geschichte der Büllen ihre Wanderungen und kulturellen Beziehungen ein ganz neues Lichi werfen wird. Da hören wir von großen Reichen in Innerafrika, 1 800 Jahre lang in einer Folge von 60 Königen von demselben Herrschergeschlecht regiert wurden, und unermeßlich sind die Aul. klärungen, die über die Beziehungen dieser Völker zu Äegppte, Arabien usw. gegeben werden. be stg
Verkehrswesen.
Aus dem unbesetzten Deutschland können nunmehr nach Dilen in der britischen und in der belgischen Zone der besetzten deutschen Rheingebiete Schulbücher in Paketen und in Drucksachen sendungen mit der Post befördert werden. Solche Sendungen dürten keine schriftliche Mitteilungen enthalten und müssen, wenn sie nat der britischen Zone gerichtet sind, einen farbigen Zettel mit dem Ar. druck „Bücher“, und wenn sie nach der belgischen Zone gerichtet üir⸗ einen ringsum laufenden breiten roten Streifen mit dem gleichen Aufdruck tragen. Im übrigen gelten die für den Postverfehr mil den betreffenden Besatzungszonen ergangenen allgemeinen Vessin mungen.
—
FTFhrater und Musik.
Im Opernhause wird morgen, Sonnabend, Richat Strauß’ „Salome“ unter der persönlichen Leitung des Komponisten, mit den 1 Herren Kraus, Bronsgeest, Sommer, Henke, Funck, Philiprp, Bach. mann, Habich, Krasa und van de Sande besetzt, aufgeführt. Ar. fang 7 Uhr.
Im Schauspielhause werden morgen ‚Die Räu der gewohnten Besetzung gegeben. Spielleiter ist Dr. Reinhar⸗ Bruck. Anfang 7 Uhr. 1
Im Komödienhaus ist die für morgen angesetzt gecesene Erstaufführung von Roda Rodas und Karl Rößlers Bench „Der Feldhberrnhügel“ auf Mittwoch, den 19. März, verlegt worden. Ti für morgen gekauften Karten können an der Kasse umgetause werden. An Stelle der angekündigten Erstaufführung wird in . änderung des Spielplans morgen das Rößlersche Lustspiel „Die för Frankfurter“ aufgeführt.
Emmy Leisner vpon der staatlichen Oper in Berlin und Professor Karl Straude, der Kantor der Thomaskirche in Leipzig, waren unlängst einer Einladung gefolgt, um bei der Feier des zehnjährigen Jubiläums der deutsch⸗prote⸗ stantischen Kirchengemeinschaft in Christiania mitzuwirken. Im Anschluß hieran veranstalteten die Künstler noch ein Kirchenkonzert und mehrere Liederabende. Wie „W. T. B.“ den vorliegenden norwegischen Zeitungsstimmen entnimmt, war das Auf⸗ treten der dentschen Künstler von gutem Erfolge begleitet.
7
n 90„ „ 9- üj
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
1 (Opernhans. (Unter den Linden.) Sonnabend: bezugesvorstellung. Dienst⸗ und Freiplaͤtze sind aufgehoben. Umer persönlicher Leitung des Komponisten: STalome. Drama in einem Aufzuge nach Oskar Wildes gleichnamiger Dichtun, in deutscher Uebersetzung von Hedwig Nusik ron
ber ls bung 1 Lachmann. Musik r Richard Strauß. Spielleitung: Hermann Bachmann. Anfarg 7 Uhr.
₰ . — 8 Schanspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Sonnab.: 71.Drut⸗⸗ bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Die Räuber. Ein Schauspiel in fünf Aufzügen von Friedrich Schüer⸗ Spielleilung: Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr. Sonntag: Opernhaus. 246. Kartenreservesatz. Der Dauerbezug, die ständig vorbehaltenen sowie die Dienst⸗ und Freiplätze siud am⸗ gehoben. Der Ring des Nibelungen. Bührnenfestspiel den Richard Wagner. Dritter Tag: Götterdämmerung in drei Akten d einem Vorspiel von Richard Wagner. Nachmittags: I. Akt Anfang 2 Uhr. — Abends: II. und III. Akt. Anfang 7 Uhr Schauspielhaus. Nachmittags: 197. Kartenreservssatz. Der erbezug, die ständig vorbehaltenen sowie die Dienst⸗ und Fre⸗ sind aufgehoben. 6.
nd hoben Volksvorstellung zu b Wallensteins Tod.
69. Dauer⸗
*
ermäßigten
S Anfang 2 Uhr. — Abends: 70. Dauen⸗
vorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Heimat.
Schausriel in vier Akten von Hermann Sudermann. Spielleitung⸗ Albert Patrv. Anfang 7 Uhr. 8eg
ais 60 Jahren erschienen bereits die von Barih zusammengestellten
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Thea von Mangoldt⸗Reiboldt mit Hrn. Wier⸗ 2, Lentnant d. Res. Georg von Carlowitz⸗Kukukstein, Dresden Vereoehelicht: Hr. Kammerherr Regierungsrat Jochen von Bemin mit Frl. Tabitha Giese, Köslin. Geboren: Ein Sohn: Hrn. Leo Lenz⸗Schwanzara, Dresden.
—
Verannwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburt. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschcktastee⸗ Rechnungsrat Mengeri a in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle Meugerina) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlaasanstalt Berlin, Wilhelmstraße 32. 8s Acht Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr⸗ 5 sowie die altsangabe Nr. 10 zu Nr. 5 „Ireaatagen Anzeigersr.
— —
Damen von Granfelt, Hafgren⸗Waag, Birkenström und den⸗
8
Nichtamtliches.
Deutsche Nationalversanmlung in Weimar.
27. Sitzung vom 13. März 1919. (Bericht von Wolffs Telegraphenbüro.)
Am Regierungstisch: die Neichsminister Scheidemann Noske, Dr. Landsberg, Schiffer, Wissell, S Gothein und Dr. David. Liss Schmidt,
Präsident Fehrenbach eröffnet die Sitzung um 101 4 Uhr.
Reichswehrminister Noske: Meine Damen und Herren! Die Berliner Vorgänge sind im ganzen Reich mit gespannter Aufmerk⸗ samkeit verfolgt worden. Ich benutze die erste Gelegenheit, vor der Vertretung des deutschen Volks Bericht zu erstatten. Die rote Hetze wird ja jetzt wieder gegen die Regierung und nicht zuletzt gegen die Truppen betrieben. Die Nationalversammlung mag vorkeilen. Eine Woche lang hat die Schlacht mit all ihren Schrecken getobt. Ich kann Ihnen mitteilen, daß der Aufstand niedergeschlagen ist. (Beifall.) Die Säuberungsaktion ist nur noch in einzelnen Vororten vorzunehmen. Es muß versucht werden, die Entwaffnung, soweit nur irgend möglich, durchzuführen. Daß es in Berlin zu dem wahnwitzigen Kampf, zu Mord und Plünderung kam, ist zum weiltaus größten Teil auf das Schuld⸗ konto einiger Blätter zu setzen, voran die „Rote Fahne“ und die „Freibeit“, das Organ der Unabhängigen. (Großer Lärm und Rufe b. d. U. Soz.: Unverschämte Lüge! Schamlose Verleumdung! Unverschämter Geselle! — Der Präsident Fehrenbach ruft den Abg. Haase wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung.) Monatelang haben diese Organe die Berliner Bevölkerung in skrupelloser Weise aufgepeitscht. (Erneuter Lärm b. d. U. Soz.) Ein Bündel von Material aus der „Roten Fahne“ und auch aus der „Freiheit“ steht zur Ver⸗ sügung. Ich zitiere ans der „Roten Fahne“ vom Montag, dem 5. März: „Arbeiter und Proletarier! Wieder ist die Stunde ge⸗ kommen, wieder stehen die Toten auf, wieder reiten die Nieder⸗ gerittenen. Die Ebert, Scheidemann haben geglaubt, ganz anders Euch niedergeritten zu haben, als jener wahnwitzige Hohenzoller in den Januarwahlen 1907. Dieser glaubte mit Wahlstimmen Euch nieder⸗ eknüttelt zu haben. Jene glaubten, Euch in Banden geschlagen zu daben mit der Komödie der Nationalversammlung. (Hört! hört!) Sie glaubten, Euch einen Schlag zu versetzen durch das endlose Geschwätz der Nationalversammlung (hört! hört!). Sie glaubten, der deutsche Proletarier lasse sich um die Früchte der Revolution be⸗ trügen durch ein Parlament und den Kuhbhandel der Parteien. (Hört! bört! und lebhafte Zurufe bei den Sorialdemokraten.) Wer sich nicht betrügen lassen wollte, der sollte durch die eiserne Faust auf den Boden gedrückt werden. Hausbhoch hat der Arbeiter Noske die Proletarierleichen in Deutschland geschichtet. (Sehr richtig! bei den U. Soz.) Seit Wochen hauste er wie ein Barbar gegen die Arbeiter. (Zuruf bei den U. Soz.: Schlimmer!) Die sozialistische Regierung ist zum Massenhenker der deutschen Proletarier geworden.“ (Sehr richtig bei den U. Soz.) Und so geht es weiter. Sie hören, daß die Mitglieder der Unabhängigen Fraktion dieses Hauses (mit erfegter Stimme und wiederholt mit der Faust auf den Tisch schlagend) alle diese Gemeinheiten und Schamleosigkeiten sich zu eigen machen. (Lärmender Widerspruch und Zurufe bei den U. Soz. Pfuirurfe und Zurufe: Nach Rußland mit den Kerlen!) Sofort nach Verhängung des Belagerungszustandes habe ich das Erscheinen der „Noten Fahne“ verboten. (Große Unruhe und Zurufe b. d. U. Soz.: Preßfreiheit!) Wenn Sie (zu den U. Soz.) von Preßfreiheit reden, so weise ich darauf hin: noch ist Revolation in Deutschland, und gerade von jener (zu den U. Soz.) Seite ist in diese Versammlung wiederholt hineingerufen worden, daß üble Dinge fescheben seien „aus dem eigenen Recht der Revolution“ (Sehr gut! .d. Soz.) Die große Masse der Berliner Arbeiter sind selbst⸗ verständlich anständige Menschen, aber üble Elemente sind in der Großstadt in Menge vorhanden. Und wer früher nicht daran gedacht hat, der muß es seit den Novembertagen l91s wissen, daß die Revolutionstage von Verdrechern dazu ausgenutzt werden, auf Mord und Plündereien auszugehen. Noch ehe der Streitbeschluß in Berlin gefaßt war, der die zweite Revolution einleiten sollte, war das Verbrechen in den Berliner traßen an der Arbeit. Plündereien schlimmster Art, durch die Millionen und aber Millionen von Werten zerstört worden sind (höͤrt! hört!), begannen schon am Montagnachmittag. Es kam dabei seiner schon zu gelegentlichen Schießereien. Am Dienstag früh wurde mir ein Bericht vorgelegt, wonach in nicht weniger als 22 Revieren die Polizeiman 1 aft ausgehoben und die Reviere selbst gestürmt worden waren. In der Nacht vom Montag zum Dienstag st es schon damals am Lichtenberger Polizeipräsidium zu regelrechten Fevergefechten gekommen. Es ist am Dienstag von dem Ausschuß der Berliner Arbeiterschaft, dem Vollzugsrat und der Streitleirung ein „Mitteilungsblatt’ herausgegeben worden, in dem über diese Vor⸗ fünge geschrieben wird: „Wie bei allen großen Massenkundgebungen, so heften sich auch bei diesem politischen Generalstreik allerlei un⸗ szuberr Elemente an die Fußspuren der ehrlichen und besonnenen Arbeiterschaft. Wie im Kriege die Hyänen des Schlachtfeldes und die tiegsgewinnler ein reiches Betätigungsfeld fanden, so bleiben auch dieser hare Bewegung die Hyvänen der Revolution nicht erspart. Leider lat am Montag derartig lichtscheues Gesindel an verschiedenen Stellen dem ehrlichen Kampf der Revolution und der Arbetter⸗
schaft dadurch geschadet, 788 es Pründerungen unternommen und a
Radauszenen hervorgerufen t. „Das lichtscheue Gesindel“, um mit dem Mitteilungsblatt“ zu reden, diese „Hyänen der Re⸗ volution, haben mit ihrem Treiben begonnen, ehe der Be⸗ lagerungszustand verhängt war, und ehe ich auch nur einen einzigen vidaten nach Berlin hatte einmarschieren lassen. Die Verhängung des Belagerungszustandes erfolgte erst, nachdem es zu heftigen Aus⸗ reitungen und gewaltsamen großen Plünderungen in Berlin ge⸗ ommen war, und erst daraufhin ist auch der Befehl zur Be⸗ ezzung von Berlin erteilt worden. Völlig gesichert waren schon um Montag sämtliche Regierurgsämter im Innern der Stadt. In der Nacht vom Montag zum Dienstag ist, nebenbei bemerkt, die Besetzung des dauernd etwas unruhigen Spandau vorbereitet und am Dienstagmorgen durchgeführt worden, nachdem mir noch am Montag der Arbeiterrat von Spandau die Herausgabe der in beträchtlicher Menge in seinem Gewahrsam befindlichen Maschinengewehre usw. verweigert hatte. (Hört! Hört!) Es mußte verhütet werden, ⸗h diese Waffen in unrechte Hände tämen. Ich freue mich, daß die Besetzung von Spandau kampflos erfolgen konnte. Zu sehr ernsten Kämpfen kam es dann schon am Dienstag in der Eegend um das Polizeipräsidium am Aleranderplatz; am Dienstagnachmittag gab es dort schon eine eihe von Toten. Am Mittwoch verschlimmerte sich die Lage be⸗ trächtlich; die Zahl der Bewaffneten, auch Zivilisten, am Alexander⸗ platz nahm von Stunde zu Stunde zu. Das Polizeipräsidium wurde stundenlang beschossen, anfänglich mit Gewehren und Maj inengewehren, später auch mit besonderen Geschützen. An⸗ bli süt Sruberung des Aleranderplatzes, anmarschierende Teile
g Vo komarinedivision sollen vom Polizeipräsidium aus unter
unter
1 2 iin Berlin, Freitag den 14. Mäͤrz Feuer genommen worden sein. Das wird bestritten. Ob die Matrosen als Helfer kamen, ist zweifelhaft; es sind eine Menge übier Elemente ihnen, und jedenfalls haben sie mir gegenüber schnöden Wortbruch verübt. (Pört! Hört!) Sie haben die angeblich auf sie gerichteten Schüsse zum Anlaß genommen, in beträchtlicher Zahl zu den Aufständischen abzuschwenken. Der Führer der Soldatenwehr, Müller, ein ruhiger, verstendiger Mann, erschien am Mittwoch in meinem Amtszimmer, um in Sachen der oufgeregten Leute von der Volksmarinedivision mit mir zu verhandeln, und bei der Gelegen⸗ hbeit ist mir von den Matrosen milgeteilt worden, daß, wenn nicht die sofortige Zurückziehung der freiwilligen Truppen aus Berlin erfolce, für die nächsten Tage ein furchtbares Blutbad in Aussicht stehe. (Hört! Hört!) Nachts um 4 Uhr wurde mir mit⸗ geteilt, daß die Verhandlungen gegenstandslos geworden seien, da der weitaus größte Teil der Matrosen gegen die Regierungstruppen kämpfe. Teile der Matrosen hatten inzwischen versucht, in das E11“ einzudringen, und es war ihnen bei einem Teil des Gebäudes gelumgen. Sie waren auch zahlreich bei der Beschießung vertreten; sie waren auch die, die die Geschütze auf dem Alexander⸗ platz bedienten. Am Donnerstagmorgen wurde mir gemeldet, daß im Marinehaus, wo die Matrosendivision untergebracht war, zahlreiche Waffen an die Zivilbevölkerung ausgegeben würden. Bei der Ueber⸗ siedlung der Marinedivision aus dem Marstall war rereinbart worden, daß ihr unter keinen Umständen mehr Waffen ver⸗ bleiben dürften, als zu ihrer Ausrüstung erforderlich waren. Dieses Abtommen ist von der Division gebrochen worden. (Hört, hört!) Im Marinehaus sind neben der Bewaffnung der Division noch mehr als 4000 Gewehre, 120 Maschinengewehre und 2 Geschütze gefunden worden. Außertem waren am Donnerstagmorgen noch beträchtliche Waffen an die Zivilbevölkerung ausgegeben worden. Es wurden dann Vor⸗ bereitungen getroffen, um das Viertel am Alexa derplatz zu säubern. Am Donnerstag ist das mit beträchtlichen Streitkräften gelungen. Dann wurde das Marinehaus genommen. Die Volksmarinedivision, die so unendliche Mühe in Berlin gemacht hat, besteht nicht mehr. (Stürmischer Beifall.) Am Donnerstagabend war das ganze Viertel des Alexanderplatzes fest in unserer Hand. Mehrere ursichere Depots der Soldatenwehr wurden entwaffnet. Am Freitag habe ich befohlen, daß noch weitere Depots zu entwaffnen sind. Es werden nur noch 6500 Mann in der Republikanischen Soldatenwehr ver⸗ bleiben. Ich gedenke tief erschüttert der Männer, die in diesen Schreckenstagen ihr Leben ließen. Manche fielen Schüssen zum Opfer. Grauen aber packt jeden Menschen angesichts der tierischen Bestialität, mit der gemordet wurde. Leider sind die Opfer recht zahlreich. Es ist über Lichtenberg und and re Viertel gesagt worden, es sei geschwindelt worden. Die Zahl der Opfer ist erfreulicherweise geringer, als zuerst gemeldet war. Ich bedaure, daß ein Teil der Presse leider durch die Sucht nach Sensation mehr gemeldet hat, als der Situation entsprach. Was aber gtwesen ist, ist nech immer grausig genug. Freilich, wenn zuerst gemeldet wurde, daß einige fünfzig Menschen totgeschlagen seien, und dann nachher gesagt worden ist, daß nur 15 Menschen ihr Leben ließen, dand. hbeißt es hinterher, die Sache sei gar nicht so schlimm. Es steht fest, daß in diesen Berliner Schreckenstagen Bestien in Menschen⸗ gestalt sich ausgerast haben. (Große Bewegung. Frau Aba. Zietz ruft: Amokläufer! Anderer Ruf b. d. U. Soz.: Noske vor allen Dingen! (Präsident Fehrenbach ruft die Abg. Frau Zietz zur Oednung. Rufe rechts: Hyäne! Andauernde große Unruhe.) Fast eine ganze Woche lang habe ich verhandelt, um mit der Gewalt zu zögern. Es wurde bebhauptet der Bürgermeister von Lichtenberg habe an mich geschrieben und mich ersucht, die Truppen aus Lichtenberg abzuberufen oder nicht einmarschieren zu lassen. Das ist unwahr! (Hört! Hört!) Der Bürgermeistex von Lichtenberg hat nicht an mich ge⸗ schrieben. Zu mir gekommen sind drei Miglieder des Berliner Vollzugsrats und drei Mitglieder der Streitkraf e von Lichtenberg. Es wurde beraten. Das ist felbstverständlich, daß ich mit peinlichster Gewissenhaftigkeit mit dieser Deputation über⸗ legt habe, wie das weitere Feuern verhütet werden könne. Aber ich mußte danach fragen, wenn Vereinbarungen über die Einstellung des Schießens getroffen waren, was auf der Gegenseite an Autonität vorhanden war, wenn ich die Einstellung des Feuerns befahl. Ich habe deshalb gefordert, daß mir der Oberbürgermeister von Lichtenberg oder eine andere prominente Persönlichkeit mit⸗ teile, welche Vorbereitungen und Machtmittel in Lichtenberg zur Verfügung ständen, um durchzusetzen, daß von dort nicht ge⸗ schossen werde. Darauf hat mir der Bürgermeister telephonisch erklärt, daß er keinerlei Machtmittel zur Verfüagung hätte. Es ist mir dann telephonisch am anderen Tage weiter von dem Bürgermeister mitgeteilt worden, er habe mit Vertretern der Arbeiter und der Schießen den zusammengesessen. Ihm ‚ei vor⸗ geschlagen worden: Straffreiheit für alle Leute, die an den Lichten⸗ 8 Vorgängen beteiligt waren (Bewegung und Rufe rechts), Bildung einer Sicherheitswehr, in der auch die Spartakisten sein sollten (Lachen), Bewaffnung einer solchen Sicherheunswehr mit den Waffen, die in Lichtenberg abgegeben wurden. Ich habe natürlich geglaubt, auf ein solches Abkommen nicht eingehen zu können. Daß Lichtenberg fast kampflos von unseren, Truppen besetzt ist, dazu hat beträchtlich der Erlaß beigetragen, den ich schweren Herzens am 9. März abends gezeichnet habe: „Jede Person, die mit den Waffen in der Hand gegen die Regierungstruppen kFämpfend an⸗ getroffen wird, ist sofort zu erschießen.“ (Lcbh. Beifall rechts.) In höchster Not habe ich mich zu dieser Anordnung entschlossen. (Rufe rechts: Bedarf keiner Entschuldigung!) Aber ich durfte die Ab⸗ schlachtung von einzelnen Soldaten nicht weiter dauern lassen. Ich mußte dieser Bestialität Einhalt tun durch die Androhun der äußersten Schreckmittel. (Sehr richtig! rechts). Hätte ich das nicht getan und dadurch eine Kontrolle geschaffen, daß erst die Offiziere zusammentreten sollten, um darüber zu entscheiden, ob eine Erschießung stattfinden sollte, dann waren die Truppen nicht mehr in der Hand zu halten, das hätte noch mehr Blut gekostet als so. Im Organ des Berliner Vollzugsrats schreibt am Dienstag vor acht Tagen das Mitglied der Unabhängigen Däumig: Unsere russischen Genossen haben in ihren revolutionären Kämpfen kurzen Prozeß mit den Plünderern und sonstigen unlauteren Elementen gemacht. (Abg. Haase [U. Soz.]: Sehr richtig!) Hier wird also von den Unabhängigen selbst darauf hingewiesen, daß die russischen Revolutionäre kurzerhand niedergeschossen werden. Ich habe den Versuch gemacht, acht Tage in Berlin mit dem Belagerungszustand und den Kriegsgerichten auszukommen. (Unruhe b. d. U. Soz.) Was aber das Recht der Revolution in Rußland war, das werde ich mir als Recht der Revolution nicht streitig machen lassen, wenn das Schicksal unseres Landes auf dem Spiel steht. (Beitfall b. d. Mehrheit, Abg. Haase: Keine gesetzliche Grundlage!) Die Kommunisten von Bremen, von Braunschweig und Düsseldorf haben in der Zeit, als sie in den Orten das Regiment ungestört harten, wiederholt den Belagerungszustand ver⸗ hängt und wiederholt die Todesstrafe für geringere Dinge angekündigt, als sie in Berlin jetzt vor sich gehen. (Sehr wahr! b. d. Mehrheit. Zurufe b. d. U. Soz.) Die Ansicht der Juristen über die rechtliche Zulässigkeit meiner Verordnung — (Abg. Haase: Kann nicht zweifelhaft sein! ÜUnruhe bei der Mehrheit) — ich lasse mich auf juristische Tüfteleien nicht ein. (Lebh. Beifall bei der Mehrheit.) Wenn in den Straßen Berlins Taufende von Menschen die Waffen gegen die Regierung führen, wenn Plünderer und Mörder Orgien feiern, dann besteht ein Zustand außerhalb jedes Rechtes, und die Ztaatgnotwendigkeit h1 mir, so zu 1“ 8 8 “ 8
Rechtszustand bald wieder eintreten kann. Je
seitigen will, wird namentlich abgestim
1919.
handeln daß so rasch wie möglich Ruhe und Sicherheit wiederher⸗ gestellt wird. (Beifall bei der Mehrheu) Mögen die Rasenden, die das Reich jetzt zerstören, wieder zur Vernunft kommen, Tamit ein normaler früher ich die furcht⸗ bare Bürde meines Amtes in Berlin los werden kann um so lieber würde es mir sein. Unruhe b. d. U. Spz.) Was geschah, verant⸗ worte ich vor dem Staate, dem Lande und dem Volte. (Unruhe b. d. U. Srz) Ich schere das Urteil der Nation nicht. (Stürmischer Beifall b. d. Mehrbeit: anhaltendes Zischen b. d. U. Soz.; erneuter Beifall b. d. Mehrheit.)
Es folgt die erste Lesuna des Gesetzentwurfs, der den Verkehr mit russischen Zahlungemitteln, soweit er nicht durch die Reichs barnk vermittele weid, verbietet
Abg Dr. Rießer (Dtsch. Volksp) begrüßt die Vorlage, die absolut notwendig sei.
Abg. Haase (U. Soz.) wendet sich gegen das Gesetz, das eine neue Feindseligkeit gegen die Sowjetr publik darstelle. Der Redner verliest ein Telegramm von Berner Sozialisten, in dem behauptet wird, daß deutsche Volk beabsichtige, in Lettland eine imperialistische Politit zu traäͤben. (Lachen.)
Abg. Pohlmann (Demokrat) begründet einen Antrag der Mehrheitsparteien betr. Anmelde pflicht für Bestände an russischen Zahlungs itteln.
Reichsfinanzminister Schiffer: Der Rubel rollt in Deutsch⸗ land, und zwar nicht aus wirtschaftlichen, sondern aus politischen Gründen. (Sehr richtig!) Wir müssen uns gegen die Vergiftung und Bestechungsgeler wehren, mögen es Regierungs⸗ oder Partei⸗ gelder sein. (Beifall.) J gend einen Teil des lettischen Landes für uns in Anspruch zu nehmen, lie t uns absolut fern.
Abg. Müller⸗Breslau (Soz.) wendet sich gegen das vom Abg. Haase versesene Berner Teegramm, in dem auch behaupte! wird, der Redner habe die interrnationale sozialistische Konferenz getäuscht.
Damit schließt die erste Beratung. Ja zweiter und ebenso in dritter Lesung wird der Grsetzentwurf mit dem Antrag der Mehrheitspartein angenommen. 2
Es folgen die gestern auegesetzten Abstimmungen über den Entwurf eines Sozialisierungsgesetzes.
In §1, der die sittliche Pflicht jedes Deutschen zur Arbeit feßlegt, will ein Antrog Aanes (U. Soz) die Worte „unbeschadet seiner persönlichen Freiheit“ e setzt wissen durch die Worte „unbeschadet der Freih it der Berufswahl“.
Die Absummung hierüber bleibt, da für diesen Annag auch die Mehrhettssozialisten stimmen, zweifelh eft. Bei der Auszählung durch „Hammelsprung“ stimmen 135 mit „Ja!“, 163 mit „Nein!“ Auch die Regierungsmitglieder stimmen entsprechend ihrer Parteizugehötiakelt getrenntn. b
§ 1 wird darauf in der Fassung des Ausschusses ein stimmig angenommen. “
Zu § 2, der dem Reich die Befugnis zur Sozialisierung erteit, liegen mehrere Abänderung-anträge vor.
Ueber den Antzag der Abag. Auer und Gevossen, der die Entschädigungspflicht des Rriche bei Sozjal sierumgen be⸗
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der Auszählung verkündet
Präsident Fehrenbach: Es sind abgegeben 228 Stimmzettel. Auf „Ja“ laulen 136, auf „Nein“ 92. Der Antrag Auer ist da⸗ mit angenommen und die Entschadin ungspflicht gestrichen.
Diese Mitteilung ruft im Hause „roße Bewegung und Unruhe hervor. Abgeordnete der Rechten verwahren sich gegen die von anderen Abgeordneten geäußerte Vermutang, daß sie für den soziaidemokratischen Antrag gestimmt hätten. Mehrere Abgeordnete sprechen auf den Präsidenten ein, der hierauf erktlärt:
Es scheint irgend ein Irrtum in der Zusammenzählung der Stimmzettel vorngekommen zu sein. Nach dieser Zäblung sind nur 228 Zettel abgegeben worden, während bei der vorhergegangenen Abstimmung über 300 abgegeben wurden. Da Stümmenthaltungen nicht vorgekommen sind, kann die Zahl nicht stimmen, und wir werden die Auszählung noch einmal vornehmen.
Nachdem die Zettel noch einmal durchgezählt worden sind, erklärt der Präsident Fehrenbach:
Es hat sich herausgestellt, daß bei der ersten Zählung der Stimmzettel em Posten übersehen worden ist. (Abg. Dr. Cohn: Kopfrechnen schwach!) Es sind abgegeben: 300 Stimmzettet; Ent⸗ haltungen sind nicht vorgekommen. Mit „Ja“ haben gestimmt 135, mit „Nein“ 165. Der Antrag Auer ist demnach abgelehnt.
Hierauf wird § 2 in namentlicher Abstimmung mit 246 gegen 53 Stimmen bei einer Stimmenthaltung in der Kom⸗ mission fassung angenommen, ebenso unter Ablehnung sämt⸗ licher Abänderungsanträge der Rest des Gesetzes.
Damit ist das Sozialisierungsgesetz in zweiter Lesung erlediat.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die Regelung der Kohlenwirtschaft.
Nach § 1 sind Kohle im Sinne dieses Gesetzes Stein⸗ kohle, Braunkohle, Preßkohle und Koks.
§ 2 bestimmt in der Kommissionsfassung im wesentlichen, daß die Leuung der Kotzle wirtschaft einem Reichskohlenrat übertragen wird, dessen Zusammensetzung der des Sachver⸗ ständigenrats (§ 3) entsprechen soll. Die Reichsregierung schließt die Kohlenerzeuger für bestimmte Bezirke zu Verdänden und diese zu einem Gesamtverband zusammen. An der Ver⸗ waltung dieser Verbände sind die Arbeitnehmer zu beteiligen. Den Verbänden liegt die Regelung von Förderung, Selbstoer⸗ brauch und Absatz unter Aufsicht des Reichskohlenrats ob. Die Reichsregierung führt die Oberaufsicht und regelt die Fest⸗ setzung der Preise. Der Reichskoylenrat und die Verbände sind bis zum 30. Juni 1919 zu errichten.
Die Abgg. Dr. Rießer und Voegler (D. Vp) be⸗ antragen die Abänderung:
Den Verbänden liegt die Regelung des Absatzes unter Aufsicht des Reichstohlenrats ob.
Außerdem beantragt die Kommission eine Ent⸗ schließung, wonach der Nationalversammiung mit möglichster Beschleunigung der angekündigte Gesetzentwurf über die Bildung der Betriebsräte (Zechenräte), der regionaten Be⸗ zirksarbeiterräte und eines Reichsarbeiterrats vorzulegen ist. Zur Buüdung der Betriebsräte sind die gewerkschaftlichen Be⸗ rufsvereine und Angestellten heranzuziehen.
Hierzu liegt ein Zusatzantrag Agnes (U Soz.) vor, die Betziebsräte (Zechenrate) in den einzelnen Betrieben nach demokratischem Wahlrecht zu wählen.
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