1919 / 61 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Mar 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 150 170 201 209. 4 Stäck .

Buchst. KK zu 30 ℳ% —= 3 Stück 9 1 (Eigenbändige Unterschrift des damit Nr. 61.

kr. 21 86 99. III. von 2³4 ½ % Rentenbriefen der Provinz Hannoper. Buchst F zu 3000 = 7 von dem V beauftragten Kontroll./ Buchst. GE zu 1500 = 1 Stüch beomten.) Ir. 7. . Buchst. HH zu 300 = Z r 8 8 . I N⸗ * FS;Ir; 3 ℳℳ 1 Stück her Ueingspreis betragt viertelzährlich 9 ℳ. Anheigenprels für bden Ranm einer 6 gespaltenan Buchst. J Alr Postanstalten nehmen Bestellnng au: für Berlin anßss 50 Pf., einer 3 gespalt. Einheitszetls 90 Pf. ben Postanstalten nnd Zeitunggvertrirben für Lelbstabpolrr nhsg. 11X“ 8. 8Sb. pvn nzoigen immt aur

sofern nicht der Inhaber der Schuldver⸗ schreibung bet dem Magisftrat der Aus⸗ gabe widersprochen hat.

In diesem Falle sowie beim Verluft eines Erneuerungsscheins werden die Zins⸗ scheine dem Inbaber der Schuldverschrei⸗ bung ausgehändigt, wenn er die Schuld⸗ perschreidung vockent.

Lür die Sicherbeit der hierdurcZh ein⸗ gegangenen Veipflichtungen haftet die Stadt Wiesbaden mit tbrem gesamten Vermögtn und mit ihrer ganzen Steuer⸗

kraft 44864

Wiesbaden, en 1918. (Stadsiegel.) Der Magistrat der Sadt Wiesbabden. (Unterschristen des Magistratsdirigenten und einez zweiten Magistratsmitglieds.) Ausgefertiagt:

der Preuß. Regierung er⸗ der Ministerien des vom 9. Pe⸗ Reichs⸗ und anzeiget vonrn ..

üchtigung lten Genehmigun unern und der Finonjen

A. V. 554/19: 33 Ballen blau 7857 kg netto, gez. 787 A

II e. Taninpapier,

Tierhaltung, mit dem Antrage, durch ein 1 Zicherheitsleistang vorlärfig vell⸗ e für Necht zu erkennen: agte wid verurtellt, au den 9 zember 14 so 55 llagte erurteilt, ember 1918 (Deutsch⸗ Kläger die Summe von 425 nebst bei G. Th. Lind, reaßlsc⸗h , scher 4°, P Szeßan f. 8 DeeéaßIchei Staa. 8-,ne is hezahlen und die Hemhat. atomasb., 11“ often des Rochtsstreits agen. Zur Pampurg, Bisaingerlsr., Sh Ghemzehei on müadlichen Verdandlung 8 eeches tbine foll am 1. Epril 1919 vox 9 Uhr EFS 1Sene wird der Beklagte var das Amtsgericht in “*5* verhandeit werden. Die Eigentümer a0 b⸗ r [ B 2 vor 8 S. 68 . 8 enehmigte! Zeschlüsse des Maginrals Freudenstadt aaut Dongers verden hiervon berachrichtigt. In dem genehmigten Beschlut veesin 24 Apenn 19¹9 ö meen Termin wird derhandelt, auch wenn sie der Stadtverordnetenvensammlung Fnes . mittags 9 Uhr, cicht dertreten sind. n. 20. Februar und 22 März 1918 v b zerlin SW. 61. Gitschinerstr. 97, den öber Aufnabme einer Anleshe dog 8 ast. der 4, März 1919. s 61, Gitschmmerstr. 97, den 30 000 000 bekenat sich der Maglftrat ntage btekretär Hartmann, Feace IE 88 t. der Stadt Wiesbaden im Namen der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Reicde chledsgericht für Krkegewtetschaft. Stadtgemeinde durch diese für jeden Fn 80848] Oeffentliche Zafl⸗ [80652] haber gültige Schuldverschreib n ei 805* De Zaglellang. gültig eibung zu einer Der Richiganwalt Vr. vigenteam 8 Oeffentliche Bekauntmachung. seitens des Glaubigers unkündbaren Dar⸗ Aaerikaun Wriagen n. Ko., Hearn vog Goihdenburg, Pr. G. 1479, WW111XA“ Mark, die mit Adam Mücer in Nen Porf, Brosdwap 165, „,ds englische Segler „Drummuir“, BProzent jährlich zu verzinsen ift. früher in Ratterdam, 204 Deemrzadebingel, Dr.⸗G. 1475, 2 3 Die ganz⸗ Schald wird nach dem ge⸗ unter der Bebauptong, doß er die Be⸗„ die englischen Dampfer „Banküeids“, nehmigfen Tilgungevkan durch Einlösung klagte ols Glaäubigerin im Kankurg der Pr „. 1473, „Flsi aore“, Pr.’⸗G. 1474, auszulosender Scheolbverschrethungen oder Firma Brauckmann u. d Hahn G. :m. b. H. Der französtsche Segler „Valeutinez“, durch Ankauf voß Schaltverschreibungen .DPr.⸗S. 1476, von dem auf die Begebung der einzel en

100/32

Stück

Stück

Nr. 41 46 178 279 425 522 549. Buchst. G zu 1500 = 1 Nr. 47. Buchst. M zu 300 = 1 . 889 uchst. J zu Stß de 189 809 Eth Suchst. 30 5 Stö⸗ Nr. 142 151 210 360 463. Ttůc IV. von 4 % Rentenhriefen der Provinz Hannover. Buchst. FF zu 3000

Stück

75

6

wevod aAf

Pravirz Regierungsbezirk b. O. &rbesbas-

Hessen⸗Na ssaͤu. Wiesbaden.

in Schwerte vertreten und daraus an Ge⸗ u 75 = 2 StrA.

bühren und Auklagen 151,35 zu fordern 5 n 9 „n90* Me⸗ ½n babe, mit dem Antrage: 1) die Beklagte estenpflichtig zu verorteisen, on den Kläger 151,35 nedst 4 % Znsen seit dem 1. Dezember 1918 zu zahlen, 2) das Urteil für vorlänfig vollstreckhar zu er⸗

die französischen Dampfe⸗ „Vllle de Lille“, Pgr⸗S. 1477. „Italia“ von Borhearr, Pe⸗G. 1478,

der stanzösische Fischdampfer „L. S. 200“, Pr.⸗G. 1480,

siod durch deut’che Kriegsschiffe persenkt

klären Zur mündlichen Verhandlung des Rechisftreils wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Schwerte ouf fen 22 Mai 1919, Vocmittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 9, geladen. Die Etalassungssrist ist auf 4 Wochen feßigesetzt.

Schwerte. den 6. März 1919.

Ostboff, Attuar, als Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[80851]

Vor dem Reichsschiedsgericht für Kriege⸗ wirischaft in Berlin SW. 61, Gitschiner⸗ straße 97 (I. Oberg-schoß), soll zur Fest⸗ setung des Uebernahmepreises nach⸗ stebend bezeichnete, als Kriegsbedarf ent⸗ „janete Gegenstände am 28 Mürz 1919, 10 Uhr, vorhandelt we den, wegen:

worden. Die Beteiligten werden aufgeforder, ihne Ansprüche durch Einre chung etner Reklamationsschritt, btie außer anderen Ecfordernisen ven einen bei einem deutschen Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt unterschreeben sein muß, geltend zu machen. Die Rekfamattonsfristen eadigen nit dem 10 April 1919 Hamburg 36, 10. März 1919. Das Pitiengerscht.

8 &A

K. V

8

Weripapieren.

[805021

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1II

0 ½

1) 1 Beller, get. J. P. 728, enth.: n. 1 Stück b'w. Pfüsch, Wandbekl., ge⸗ muftert, b. 6 Stück b'w. abgepaßt⸗ Gobelin, bunt gewebt, Bild. Absenderin: Jules Paussen, 42 Faubourg Polsonrière, Paris,

2) 3 Aeslandspaket⸗, erth.: 1 Stück Leinentischtuch, weiß 4 Sofafüße, rot, aus Holt, 30 Damastt schdecken, we ß, 2 Damost⸗ sischtücher, 4 Tallgardinen, et-m⸗, 360 Per! mutterknöpfr. Betetligt”: A Bouctant, Poriz, Absenderin, Guilleromo Tatr'co⸗ burtn, Ea pfängerin,

3) a 340 Ptz’. Pagr b'w. Damenstrümpfe, b. 38 Dpd. Paar Herten⸗ strümpfe und 113 Dßd. Paar Haren⸗ socken, d. 1169,4 m b'w. und w. Kietderft., 287 ½⁄2 Dtzd. Paar Kinerstrümpf⸗, 1. 1463 Poor Herren⸗ und Han enband⸗ schube, g. 261 Kindersweat r, h 15 Stück kunstseidene Hamensportiocken. Brteiltgte: David Finkelstein, B kaest.

Die früheren Eigentümer werden hierven benachrichtigt. Berhondlung urd Eat⸗ scheidung erfolgt, auch wenn sie im Termin nicht vertreten sind.

Berlin, dn 8 März 1819. Reichsschiedsgencht für rteagwvirlschatt.

[80649]

Zur Festsetzung des Urberrahmepreises für enteigneten Kriegsbebarf (IIe. A V. 1016/19): 1 Leinenplane, 13 kg, ent⸗igner bei dem Polneiamt der Siadt Leiyz'g, (IIe. A. V 906/19): d Stück Hessizas (Jutepackleinen), 82 kg, bei Th. G Richart son, Hamburg, sol am 11 Apri: 1919 umn 10 Uhr, verhardell werden. Dte Eigentümes werden hiervon denoch⸗ richtigt. In vem Termin wird verhandelt, auch wenn sie nicht vertreten sind.

Berlin SW. 61, Gitschtnerstr. 97, den 11. März 1919.

Reichs schiedegericht für Kriegtwittschaft.

[80650]

Vor dem Reicheschtedsgericht für Kaiegs⸗ wirtschaft in Berlin SW. 61, Gitschiner⸗ straße 97, soll zar Festsetzung des Ueber⸗ nahmebreises fur nochtebend bezeichnete, als Kriegsbedarf enteignete Ge enstände am 27. März 1919, 10 Uhe, ver⸗. bandelt werden wegen: 1) 2 bei dr Ober⸗ poftdirekiten Berlin C. 2 enteigneten Auf⸗ landspaketen, entbalrens: 2. 1,440 kg; Treibri⸗men, H. 2,430 kg Stck. u. Haumw.⸗ Ge 2) 1 Kiste U. W. enthalteno 1 mit russ. Schröfzzeichen verz. Ideal⸗A.⸗Polvpolott⸗ESchreibmoschine Nr. 73 413 mit Wachgtuchhanbe, Kasten und Vretr, Egpfängermn: Kukwarn & C., Petersburg. Tie früheren Eigentümer werden hiervon benacheicht gt. Perhand⸗ lung und Entscheieung erfolgt, auch wenn sie im Termin nicht vertreten sind.

Berlin, den 8 März 1919. Reichsschiedsgericht für Friegswirtschaft.

[80685]) Zur Fesisetzung des Uebernahmeprrises

1,. veA 100, 0 kg,

4 ½ % ige Teiischulbverschreibungen der Bielefeider Keke⸗ und Btseutt⸗ fabrik Stratmannck Meyer, Bielefeld Bei der deute öffertlich von einem Notar dorgenommenen Auslosung sind die Stücke: Lit. A Nr. 42 52 54 67, Lit. Nr. 177 249 268 282, Lit. C Nr. 339 370 377 378 B zur Rückzahlung am 1. Oktovber d. J ausgelost worden. Mit dem 1. Oktoder d. J. bört die Verziasung dieser avsgelosien Teilschulb⸗ verschreihunaen auf und findet die Rück⸗ zablung statt bei der Direction der Gesellshaft. Filtale Bielefeild, Bieeferd, oder

bei der Dresdaer Bauk, Filiale Bielefenn, oder

hei de’ Geschäftsfasse der Firma.

Belrfeld, den 7. März 1919.

Bielefelder Keks- und Kiscuit.

fabrik Stratmunn & Mener.

2. 82

Pigronto⸗

Eh! Mit EFrmächligung der Preuß schen Fe⸗ terung e teilen wir hietburch auf Grund des § 795 pes Bsirgersichen Geletzbuchs und des Irtstelg 8 der Ve orbnung zur Ausführung des Bürgerlichen G senbuche vom 18. November 1899 der Stapt Wiesdnven die Henehmigung zur Ausgabe von Echüuldperschreisungen ant heu Inkaben his zum Betrage von 30 000 000 ℳ, in Buchstaben „Dre sig Millio en Mark“ zur Pestrei⸗ tung von Kriegaazggoben. Die Schuldverschertdungen sind dem anliccenden Muster auszufertigen, mit böchbens 4 % jäbrlich iu verziosen nod nach dem feug setzten Tilguvaeplan durch Ankanf oder Verlosung vom Begienn des auf die Begeburg der Anleihe oter einzelner Anleibeteile folcenden Rechnunge⸗ jabres ab, jedoch richt vor Ablauf pon dret Jahren vach Feiedensschluß, jährlich mit 1 % des Inseibekapitals unter Zu⸗ wachzs or Zirsen ven den geitlalen Schuldvnschreihungen za kilgea. Die Eat⸗ schärigungen, die auf Grund desz Ro⸗cchs⸗ gesetz 8 vom 28. Febz uar 1888, betreffend die lnte stützung von Fantisen in vden Dienst eingetretener Mannschalten nach Feiedensschluß aus Reichzmitteln an die Stiadt gezahle werden sowie die ber Stodt ans Reichs⸗ und Staatsmitteln gewährren Beiditfen zu den aus der Anleihe be⸗ ftrittenen Zuschüssen zu den Priegswobl⸗ fahrtsausgaben sied zur anßerobentlichen Tigung der Anlehe zu bermenden. Vorstebe de Genehmigung wird vorbe⸗ balllich der Rechte Prüter ertetlkt. Für vte Befr! „r Iibhaber der Schuld⸗ verich elbunzen rine Fewährlertturg jestens bes Staats nicht üher, ommer. Diese Genebmiauag ist mit allen An⸗ Ingen timm „Deutschen Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Staat’ anzeigers bekannt zu machen.

und

1

anfeibebettäge folenden Rechnungejahre an, jedech nicht vor Ablauf voan 3 Jahren nach Friedensschlaß, längstens n... Jahren gettlgt Zu diesem Zweck wird eirn Tilgungssteck gebudet, dem jähr⸗ lich wenigstens 1 Prozent des Anleihe⸗ kopitals sowfe die Zinsen von den ge⸗ tl.ten Schuldverschreibungen zuzuführen sind. Die Auslosung geschieht im Monatut den Jahres. Dem Magistrat der Stadt Wicsbaden bleibt rdoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung entteten zu lassen, oder ouch ämtliche noch im Umlauf hefiadlichen Schulrperschreibungen auf einmar zu kün⸗ digen. Die burch die perstärkte Tügueg ersparten Zinsen werden ebenfalls dem Tilgungestocke zugefühnt.

Die ausgelosten und die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ zeichnurg ihrer Buchstaben, Nummern und Bettäge, sowie des Lamins, an dem die Rücksahlung erfolgen soll, öffentlich be⸗ kaunst gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt orei Monate vor dem Zablungs⸗ termin in dem Devlschen Reichs⸗ und Preußischen Staatzanzeiger, im amtlichen Aateiger der Stabt Wesbaden und in je etner Z itung in Wasbaden, Frankfurt a. M. und Berlin.

„Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schaldverschreihungen be⸗ wirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekausten Schuldverscheet⸗ rungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise kekannt gemacht. Gebht eines der bezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrat intt Genehmigung des Regterungsp äsi. denten zu Wiesdaden ein anderes Batt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an dem hiernach das Kepital zu entnichten ist, wird es in halb⸗ jsährlichen Terminen umm. 8*“ häcnct mit Prozent jaͤhrlich ver⸗ tinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rücksabe der säkte eword ven Zie kschei e deß v. diesten Schaldvechreibang di der Stad haupt⸗ kasse zu Wierbaden 1“

ͤw Uund. wa: auh ig der nach bem Etauzitt des Fäligkeitétenmins fol⸗ genden Zeit. Mit ter zur Empfang⸗ nahme des Kay’ tals eingereichten Schuld⸗ eezschreivung siod auch die bazugehörigen Zi sscheine der späteren Ftgkeitstermine fucückmliefern. Far vie fehlenden Zins⸗ scheie wid der Betta; vom Kapital ab⸗ Der Anspuch aus d'eser Schuldver⸗ schreibung eilischt mat dem Abiauf von 30 Tahren nech dem Rück ahlungotermin, wenn nicht die Schuldoerschreibung vor dem Ablauf der breizig Jahse dem Ma⸗ gihcat zer Elulösung vorgelegt wtrd. Fiso gt die Vorle uecg, so verfahrt des⸗ Ansoerch in zwet Jahren von dem Ende der Vorlegungtfritt an. Der Vorle ung steht bie gerschti che Geltendmachung des Anspruchs aus der Urtunde gleich. 1 Betl den Zirsscheinen beträgt Tie Vor⸗ jegungefrist ver Jahre Sie beaginnt für Ziesscheine mit deim Schluß bes Jahres in welchem Lie für die Zahlang befimmte Z'it eintritt. 8

Das Aufgedot und die Kra tloserklärung abhanden dekommener ader vernichteter Schu doerschreibungen erfolgt noch Vor⸗ schitt der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß⸗ otdnung. 5

Inzssch ine können weder voch für kaftlos erklärt wird dem bisherigen Jahaber von Zins⸗ scheinen, der den Verlutt vor dem Ablauf dee veerjährigen Vorlegungsfrist bei dem Magsstrat anzeigt, noch Ablauf der Frift der Betrag der anzemeldeten Zinsschene gegen Quatttung autge ahlt werden. Der Anspruch ist ausceschlessen, wenn der ab⸗ banden gekommene Schein dem Maglftrat zur Einlösung peigelegt oder der An⸗

1

1 88 02

aufgeboten werbden.

222

Zinsschein

... fe Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Wiesbaden... te Ausgabe, Buchgade Nr. über iuu Prozent Zinsen über...

Der J baber dieses Zinsschelns empfängt gegen dessen Röckgade in der Zett vom ah die Ziasen de⸗ für das

6 868

s

vorgenannten Schuldverschreibung Hambieht deoem. teu . . . [E11öA“ der Stadrhauptkasse zu

Wteshaden, den . ten 19 .

(Trockenstempel des Stadtsiegels.) Der Magistrat der Stadt Wiesbaden. (Uateeschtiften des Magistratsdirtgenten und eines zwesten Magrratsmitglieds.)

Ausgefertigt: (Unterschrift des damit von dem Magjstrar beautttagten Kontollheamten).

Der Aaspruch aus diesem Zinzschein eilischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schlusse de; Jabres ab, in dem der Z'nsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zingschein vor dem Ablauf dieser Frist dem Magistrat zur Einlösung vor⸗ gelegt wird. Erfolst die Vorlegung, so verfährt der Anspruch imerhalb zweler Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die geꝛichtliche Gel. tendmachung des Ansprachs aus der Ur⸗ kunde gleich.

bei oder

Wiesbaden

EEE16658

Vrovinz Regierungsbezirk Hessen⸗Nassau. 2tee baden. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr.. zur Schuld⸗ verschreibung der Stadt Wiesbaden, .. .te Ausgabe, Buchstabe. . Nr.... Der Inhaber dieses Schelns empfängt gegen dessen Rücgabe ju der obner⸗, Schuldverschelbung die.. .te Rech von Ziebscheinen für die Zeit vom rteao . 19. (1. 8 be 2ꝛ) mo. Frneuerunagsschen bei der Stadthauptkasse zu Wtesboden oder burch die für den Inhaber kostenfrete Vermittlung des ͤe sofern nicht der In⸗ haber der Schuldverschreibung der Aus⸗ gabe bei dem Magtstrar widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluft deses Scheins werden die neuen Zine⸗ schine mir Erneuerunageschein dem In⸗ baber der Schuldverschreibuag au’gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Wieeobaben, den. ten 19 (T'ockenstempel des Stadtstegels.) Der Matistrat oer Etahr Wiesbaden. (Unterschriften des Magistratsdirigenten und cines zweiten Magistratsmitgli⸗ ds.) Aesggefertiar: (Unterschrift des damtt von dem Magistrat beauftragten Kontrollbeamten.)

[71502] Bei der heutigen Auslosung von Reutenbriefen der Provinzen Sachsen und Hannoper zum 1 Juli 1919 sind folgende Nummern gezogen worden: I. von 3 ½ % Rentenbzriefen der Provylnz Sachsen.

Buchst. 3000 = Nr. 12 44 149 246 370 414.

Buchst G zu 1300 = Nr. 130 160.

Buchst ½ u 300 Nr. 64 243 280 353.

Buchst. K zu ½0 = 6 Ne. 30 39 47 52 55 56. II. von 4 % Rentenbriefen der

Propbinz Sachsen.

Buchst. EE iu 3000 = 6 Stüch Nr. 251 526 711 1020 1029 1085. Buchst. Gs zu 1500 = 1 Stüch 8 13 7

uchst. HII zu 300 = 3 Stü Nr. 248 307 527 f ““

Nr. 56 76.

Buchst. KMK zu 30 = 5 Nr. 5 15 19 84 133

Die vorbezeichneten Rentenbriefe werden den Inhabern hiermit zur Einlöfung ge⸗ kündigr. Ltztere erfolat vom 1. Jult 1919 ab bei den Rentenbantkafsen in Magdeoneg und Werlin oder bei der Preußischen Stoarsbank (See⸗ handlung) ju Berlin W. 56, Markgrafen⸗ traße 38, an den Wochentagen von 9 bis 12 Uhr Vormittags, gegen Quittung und Einlieferung der Rentenbriefe nebst ven dazu gehörigen, nicht mehr zabl. baren Zinsscheinen mit Erneuerungsschein. Vom 1. Jult 1919 ab hört die Ver⸗ insung der vorbezeichneten Rentenbriefe zuf, und es wird der Wert der etwa nicht mit eingelieferten Zinsscheine bei der Aus⸗ zahlung vom Kapitale in Abzug gebracht.

Ferner werden die Inhaber der folgen⸗ den früter ausgelosten und bereits seit länger als 2 Jahren rückständigen 1) 3 ½ % dese e esse der Provinz

Sachsen aus dem Fälligkeitstermin 2. Januar 1917 Bochst. H Nr. 546, 2) 3 ½ % Rentenbriefe der Provinz Haunover aus dem Fälligkeitstermin 2. Janua? 1917 Buchst. J Nr. 43

hierdurch wiederholt aufgefordert, dieselben bei den obengenannten Kassen einzulösen.

Die Einlieferung ausgeloster Stücke kann auch durch die Post portofrei mit dem Antrage erfolgen, daß der Geldbetrag auf Neichem Wege übermittelt werde. Die Zusendung des Geldes geschieht dann auf Gefahr und Kosten des Empfängerz.

Die auagelonen Rentenbriefe verjäbren gach § 41 des Rentenbankaeseßes vem 2. Mar: 1850 binnen 10 Jahren.

Magdeburg, den 11. Febrvar 1919. Die Direkrion der Rentenbank für die Provinzen 8

Sachsen und Hannover

4,

Stück

[71270] Auslosang von Schuld⸗

verschreiburgen der Siabr Mainz. Bet der am I. d. Mig. vorgenommeuen

Auslosfung von Schulzverscheet⸗

vangen des KAulehenas der Stab:

Matnz vom Jahre 1886 wurden fol⸗

gende Stuͤcke zur Rückzah ung zum Nenn

werte am J. Aucust 1919 bernfen: a. Nr. 99 215 256 300 335 396 401

427 472 535 597 743 773 882 941 1052

1485 und 1495 über f 1736 1789 1821 1831

2168 2170 2389 245

22 2718 2728 2781

2822 3037 3083 3204 3219 3233

3610 3614 3623 3645 3728 3730

3774 3831 vnd 3833 Füͤber

. Nr. 3919 3926 3980 4001 4072 4110

1329 1351 1483 209 ℳ, b. N. 1902 1996 2040 2582 2622 2650

4705 4847 4908 5019 5135 5169 5174 5193 und 5264 über je 1000 ℳ.

Die Kaptealbe täge fönnen ron X. Nuzust 1919 ab gigen Rückgabe der Schuldversch eibungen nebit Etcneue⸗ rungsscheinen und nicht fälligen Zins⸗ scheinen bei den auf der Rückseite der Ziasschelnbogen verzeichneten Zahlungs⸗ st en in Empfang genommen werden. sehlende Z'n scheine werden an dem aus⸗

z wahlenden Kopitalbetrage gekürzt. Dte Berzinsung der ausgelosten Schulbver⸗ schreibungen hört mit Ende Jult 1919 auf.

Rückstände aus früh⸗ren Verlosungen: aus 1906 Nr. 190 über 200 ℳ, aus 1911 Nr. 191 übe: 200 ℳ, aus 1916 Nr. 115 ud 1054 über je 200 ℳ, aus 1917 Nr. 365 712 1492 über j 200 ℳ. Ne. 2145 üöber 500 ℳ, aus 1918 Nr. 422 676 678 981 über j⸗ 200 ℳ, Nr. 1686 1726 und 1946 über je 500 ℳ, Nr. 4401 über 1000 ℳ.

Mataz. den 7. Februar 1919.

4244 4269 4464 4584 4615 4689 4693

aach die Geschästsstelie SW. 48, Wilhelmstraße 82. Einzelne Unummern kosten 25 pS..

on Peschäft bstele d1e6 Reichs, und Itaas

8

Peelin HW. 48, Kvilhelm straße Nv.

Reichsbankgirokonto.

1

Berlin, Sonnabend, den 15. März, Abends.

Postscheckkonto: Berlin 4132. 1919.

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

gekannimc chung, betreffend den Tarifvertrag zur Re aa 8 Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in der Rheinischen Schwemm⸗

steinindustrie.

gekanntmachung, betrefsend den Geschäftsverkehr der Reichs⸗

hauptbank. Zekanntmachung, betreffend 2 hraucher von mindestens 1 im April 1919.

2

Aufhebungen von Handelsverboten. Handelsverbote.

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

zekanntmachung, betreffend die Einlösung der am 1. April d. J. Fälligen Zinsscheine der preußischen Staatsschuld und der Reichsschutd sowie der Zinsen der Staatsschuldbuch⸗ und

Reichsschuldbuchforderungen.

Aufhebumgen von Handelsverboten. Handelsverbote.

9

Amtliches. Deutsches Reich. Bekanntmachung.

Der Perem zur Wahrung wirtschaftlicher Interessen der entralverband christ⸗ im⸗ und Steinarbeiter und der Verband der Fabrik⸗ abener Deutschlands haben beantragt, den am 31. Januar 1919 zwischen ihnen abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung

Khheinischen Bimsindustrie Neuwied, der 3

0

der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in der Rheinischen steinindustrie gemäß § 2 der Verordnung über Angestelltenausschüsse und Dezember 1918

Schwemmst Tarispverträge, Arbeiter⸗ und Schlichtung von Axbeite streitigkeiten vom Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbinodlich

02

20.

1

in Berlia, Luisenstraße 33/34, zu richten.

8 it, DUen!

Der Reichsarbeitsminister. Bauer.

.“

Bekanntmachung.

Vom Montag, dem 17. März d. Reichsbankhauptkasse, ontor 8 der Reichshauptbark nur von 81 1““ shg geöffnet. Nachmittags bleiben diese Büros und schlossen. v11 Berlin, den 13.

8 8):/

März 1919. Reichsbankdirektorium. Hasvenstein. Budczies.

Bekanntmachung,

hetreffend Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher ffend Meldehfeicht . und Briketts

von mindestens 10 t Kohle, Koks monatlich im April 1919.

Auf Grund der 8§88 1, 2, 6

Regelung des Verkehrs mit Kohle vom der §§ 1, 2, 3 und 5 der Verordnung vom 12. Inli 1917 und der 88 1, 7 der Bek über die Bestellung eines Reichskommissars für verteilung nom 28. Februar 1917 wird bestimmt:

1. Brennstoffe dürfen im Mai stoff werbliche Verbraucher bezüglich dieser Brennstoffe den

8*

Meldepflicht für gewerbliche Ver⸗ 0 t Kohle, Koks und Brikeus al

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 27. M. 1919 erhoben werden und sind an des Reichsarbeitemiaisterium

ab das Girokontor und das Lombardkontor

der Verordnung 24 Februar 1917, über Auekunftspflicht anntmachung

Meldepflicht und Zeitpunkt der Meldung. Dor Nai nur bezogen werden, wenn der

Bestimmungen

im Landabsatz beziehen. Brennstoffzufuhr gesperrt ist oder die infolge von Kürzung oder frei⸗ williger Einschränkung 10 t, monatlich verbrauchen, 1916 bis 30. Juni 1917 aber mindestens 10 t monatlich verbraucht haben (siehe § 3 ⁰). staaten, Kommunen, öffentlich⸗rechtlichen Körperschaften und Ver⸗ bände bahnen) sind gzieldepflichtig.

und

2ʃ1

zu erklären.

—4-

sind die

den Verkehr Kassen ge⸗

über

die Kohlen⸗

Kriegsamtstelle bezw. die an ihre Stelle getretene Zivilverwaltungs⸗ stelle. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung kann über die Meldepflicht abweichend von dieser Bestimmung entscheiden.

unter genauer Adressenangabe des Lieferers oder der Lieferer nach Art (Steinkohle, Steinkohlenbrikerts, Braunkohle, Braunkohlenbriketts,

8 2) Transportart der im Vormonat bezogenen Mengen (siehe

*

Meldepflichtig sind auch Betriebe, denen die

ihrer Brennstoffzufuhr zurzeit weniger als im Durchschnitt des Jahres 1. Juli

Auch die Betriebe des Reichs, der Bundes⸗

(z. B. Gasanstalten, Gewehrfabriken, Werften, Straßen⸗

5. D.

2. Der Meldepflicht unterliegen nicht, und zwar ohne Rücksicht if die Höhe des Verbrauchs: a) die Staatseisenbahnen: L) die Reichsmarine für ihre Bunkerkohlen; c) die Heeresbetriebe, soweit der Bedarf durch Intendanturen beschafft wird; d) Schiffsbesitzer für ihren Bedarf an Bunkerkohle Schiffsraumheizungskohle*); Kohlen, Koks

Zechenbesitzer, soweit sie selbst erzeugte und Briketts als Deputatkohle und zur Aufrecht⸗ erhaltung ihres Grubenbetriebes (Zechenselbstverbrauch) oder zum Betriebe eigener Kokereien (mit oder

ohne Nebenproduktenanlagen) oder Brikettfabriken ver⸗ wenden (bverloken, brikettieren), wenn diese Werke in un⸗ mittelbarem Anschlüuß an die demselben Zechenbesitzer ge⸗ hörige Zechenanlage errichtet sind: die landwirtschaftlichen Nebenbetriebe, d. h. solche Betriebe, die in wirtschafrlichem Zusammenbhang mit einem’ land⸗ wirtschaftlichen Betriebe von dessen Inhaber geführt werden, soweit sie nicht Gegenstand eines selbständigen ge⸗ werblichen Unternehmens sind; Schlachthöfe, Gastwirtschaften, Gasthöfe, Badeanstalten, Warenhäuser, Ladengeschäfte, Krankenhäuser, Strafanstalten und ähnliche Betriebe, ferner Bäckereien, Schlächtereien, soweit sie dem Bedarf der in, der Gemeinde wohnenden oder sich vorübergehend aufhaltenden Bevölkerung dienen. 3. Ob hiernach ein Verbraucher meldepflichtig ist, bestimmt im Zweifelsfalle zunächst die für den Sitz des Betriebes zuständige

sowie

4 5 1

§8 Inhalt der. Meld ng. ““ 1000 kg zu erfolgen und sind

1. Die Angaben haben in Tonnen

teilungsstellen, mit der genauen Bezeichnung gemäß § 6 6. B. Ge⸗ biete rechts der Elbe, Sachsen, Ruhrgebiet usw.) und Sorten (Fett⸗, Mager⸗, Förder⸗, Stück⸗, Nuß⸗, Staub⸗, Schlammkohle bezw. Grob⸗-⸗,

N Perlkoks, Koksgries usw.) zu trennen. Weiter sind zu melden:

Zechenkoks und Gaskoks), Herkunft nach Gebieten der Amtlichen Ver⸗

Abs. 2), b) Bestand am Ansang des Vormonats, c) Zufuhr im Vormonat, 8 d) Bestand zu Beainn des laufenden Monats, 6) Verbrauch im Vormonat, 8 1) voraussichtlicher Bedarf für den folgenden Monat (siehe 8 Abs. 3). 2. Die Transportart ist in Spalte 3a zu melden durch die im folgenden in Anführungszeichen angegebenen Abkürzungen, bei Bezug fuhrenweise ab Zeche: „Landabsatz“; hts

durch Fuhrwerk vom Platzhändler oder dem Aushelfenden: mit der Vollbahn ab Zeche: „Bahn“; mit der Klein⸗ oder Straßenbahn: „Kleinbahn“:? mit der Vollbahn ab Schiff: „Umschlag“; 5 auf der Vollbahn mittels eigener Wagen: „Pendelwag mit dem Schiff pezw. Schiff und Kleinbahn: „Schiff“; durch Ketten⸗, Seilbahn, Verbindungsgleis und sonstige eigene Transportanlagen unmittelbar ab Grube: „Eigentr.“. Erfolgte die Lieferung auf verschiedene Transportarten, so ist dies für die betr. Teilmengen getrennt anzugeben. 3. Als Monatsbedarf (Spalte 9 der Meldekarte) ist anzugeben die an sich zur Führung des Betriebs benötigte Brennstoffmenge, gleichgültig, ob dieselbe aus dem etwa vorhandenen Bestand oder aus neuen Lieferungen gedeckt werden foll. Etwaige Liefer⸗ rückstände dürfen nicht in die Bebarfsanmeldung eingestellt werden. Betriebe, die lant amtlicher Verfügung von der Belieferung ganz ausgeschlossen sind, haben als Bedarf Null anzugeben; solche, die von der Belieserung über eine bestimmte Brennstoffmenge oder ⸗quote hinaus ausgeschlossen sind, haben nur diese als Bedarf anzumelden. 1. Der Bestand ist nicht nur auf Grund buchmäßiger Errechnung, sondern tatsächlicher Feststellung zu melden.

Aushilfslieferungen.

3. Der Empfänger oder Rückempfänger der in § 3a“* behan⸗ delten Lieferungen hat diese gemäß § 3a’ im Hauptteil der Karte rot unterstrichen zu melden.

§ 4. Nachprüfung der Angaben. 16

Der Meldepflichtige hat fortlaufend über Zufichr und Verbrauch

an Brennstoffen nach Art, Herkunftsgebiet und Sorte in solcher Weise

Buch zu führen, daß ein Vergleich der Buchungen mit den Beständen

jederzeit möglich ist.

§ 5. Meldestellen.

I. Meldungen sind zu erstatten: 1. an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung in Berlin: 2. an die für den Betriebsort des Meldepflichtigen zuständige

W11.““ bezw. die an deren Stelle getretene Zivilverwaltungs⸗

stelle; .3. an die unter Berücksichtigung der Herkunft der melde⸗

pflichtigen Brennstoffe zuständige Amtliche Verteilungsstelle (siehe § 6). Bestellt der Meldepflichtige Brennstoffe aus den Gebieten mehrerer Amtlicher Verteilungsstellen, so sind an alle diese Amtlichen

Verteilungsstellen Meldetarten einzusenden;

4. an den Lieferer des Meldepflichtigen. Bestellt der Melde⸗

pflichtige bei mehreren Lieferern, so ist an jeden Lieferer eine besondere

Meldetarte zu richten. Bestellt er bei einem Lieferer Brennstoffe aus

mehreren Herkunftsgebieten, so hat er diesem Lieferer so viel Karten

einzureichen, wie Herkunftsgebiete in Frage kommen. Für die von einem im Auslande wohnenden Lieferer unmittelbar bezogenen böhmischen Kohlen sind die Meldekarten nicht an den ausländischen

Lieferer, sondern (soweit es sich um nicht in Bayern gelegene Be⸗

triebe handelt) an den Kohlenausgleich Dresden (siehe § 6, Ziffer 7)

zu senden, und zwar mit der Aufschrift: „Auslandskohle“. Für Be⸗

triebe, die in Bayern liegen, sind diese Meldekarten mit derselben

Aufschrift an die Amtliche Verteilungsstelle München 6 ) zu

senden. 8

Außerdem ist eine besondere⸗fünfte Meldekarte mit der Aufschritt

„Auslandskohle“ an den Kohlenausgleich Dresden von denjen. gen

Verbrauchern zu senden, die nicht in Bayern ihre Verbrauchsstelle

haben und böhmische Kohle, sei es allein oder neben deutscher Kohle,

von einem deutschen Lieferer beziehen.

II. Außerdem haben Meldepflichtige, deren Verbrauchsstelle im

Absatzgebiet der Rheinischen Kohlenhandels⸗ und Reedereigesellschaft

liegt, eine besondere Meldekarte an den „Kohlenausgleich Mannheim“

(siehe auch § 6, 8a) zu senden, auch wenn sie keine Produkte der

Mheinischen Kohlenhandels⸗ und Reredereigesellschaft verwenden.

Diese besondere, fünfte Meldekarte ist in den Meldekartenheften ent

halten, die bei den betreffenden süddeutschen Kriegsamtstellen bezw.

den an ihre Stelle getretenen Zivilverwaltungsstellen oder ihren

Unterstelien erhältlich sind.

III. Sämtliche Meldekarten sind gleichlautend auszufüllen. Auch

wenn mehrere Karten an verschiedene Amtliche Verteilungsstellen oder

verschiedene Lieferer zu richten sind, nüssen sämtliche Karten in allen

Teilen genau gleich lauten. Dies bezecht sich auch auf die Bezeich⸗

nung der Sorten und Mengen und die Namen der Lieferer.

IV. Für Gaskoks ist die unter Absatz I Ziffer 3 genannte, an

die Amtliche Verteilungsstelle zu richtende Meldekarte an die Adresse

„Gaskoksabteilung, Berlin W. 62, Kurfürstenstr. 117“ zu fenden.

§ 6. Amtliche Verteilungsstellen.

Amtliche Verteilungsstellen sind:

1. Für Steinkohle*) aus Ober⸗ und Niederschlesien: Amtliche Verteilungsstelle für schlesische Steinkohle in Berlin W. 8, Unter den Linden 32.

.Für Ruhrkohle“*):

Amtliche Verteilungsstelle für Ruhrkohle, Essen, Fra

Bertha Kruppstraße 4. .Für Steinkohle*) aus dem Aachener Revier: 1 Amtliche Verteilungsstelle für die Steintohlengruben des Aachener Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen). 4. Für die Steinkohle*) aus dem Saarrevier, Lothringen und der bayerischen Ptalz: ““ 8 Amtliche Kohlenverteilungsstelle für das Saarbrücken 3, Kaiserftr. 27 1. 5. Für die Braunkohle †) aus Ausnahme von sächsischer Braunkohle †): Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe in Berlin NW. 7, Unter den Linden 39.

1 6. Für die mitteldeutsche Braunkohler†) (links der Elbe), mit

Saarrevier in

le Ausnahme der unter 7 genannten: Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braun⸗ kohlenbergbau in Halle a. S., Magdeburgerstr. 66.

Sachsen⸗

dem Gebiet rechts der Elbe mit

7. Für Braunkohler) aus den Freistaaten Sachsen und

Altenburg, sowie für böhmische, nach Deutschland (außer

eingeführte Kohle und für sächsische Steinkoble“): Kohlenausgleich Dresden, Linicakommandantur E, Dresden.

8 1 1 8. Für rbeinische Braunkehlei) und Braunkohle aus dem Dill⸗

2 Wenn ein Verbraucher im Borng aus Bestand oder Zufuhr gebiet, dem Westerwald und dem Freistaat Hessen:

Brennstoffe abgegeben hat, ohne sie i gleichen Monar zurück⸗ Amtliche Verteilungsstelle für den rhein.

zuerhalten, so sind die nicht zurückerhaltenen Mengen, sofern 1ü. bergbau in Cöin, Unter Sachsenhaufen 5,7.

gesamt 10 t FhehaeFsnn Bhücien⸗ E1114““ Sa. Für Braunkohle aus dem Dillgebiet, dem Westerwald und

zu melden. Die Mengen dürfen nicht e orweg f dem Freistaat Hessen:

für enteigneten Friegsbedart:

II e. A. V. 4980/18: 40 540 hg grüne, Der Oberbürgermeister. trockene, unsortierte, ungeschäite, ferner sortierte und feuchte Weiden ber Wend⸗

liva, Zabern f. E, Deztmweilerstr. 26, I1e. 2. V. 5406/18: 250 Seck Stearin,

228 kg Robge rrich', gez. W. T†., b im

Iremer Lagerbaus A.⸗G., Bremen,

Verlin, den 9. Dezember 1918. Mivisterium g des Innern. Dr. Breitscheid.

Hirsch. 1. tn.

Geuehmigungugrkunde.

M. d. J. 1V. a. 5207.

F.M. 11 17087; 1.12929. Sc.

1 Ir. 2 9 8 ½

„Ps A. V. 590/18 5 Fl schen Sptettat. ..o Arleihe von.. 1“ lack (braur), 3,935 kg, 1 Kanister Gold⸗ 14““* bronze in Lack, 1,475 kg, 1 Kanister Silber⸗

bronze in Lack, 1,565 kg, postdirektion C. 2, Berlin,

I1 °ᷣ & V. 616/19: 4 Ballen Pappe,

998 kg, gez. 1. . 3 18 ket Cor⸗ belien, Hamburg, Katharinenstr. 1,

spruch aus dem Schein gerschtlich gelten emacht worden ist, es sei 1281. g, bn Vorlecung oder die gerichtliche G ltend⸗ P dans noch dem Ablauf der Frist er⸗ folgt ist. Der Anspruch rerjöhrt in vier

Jahten. Schuldverschreibung sind

b 8 heecg Bekanntmachung über die Meldepflicht im April

[8 1. gTe . Bernburger Kaliwerke, Bernburg i. Anhalt. E“

Teilschulsversch F1seh kekannt, daß wir die am 1. 7. b. Ibrs. einzulösenden mucher unmittelbar oder mittelba

bebinaungen Seh. en eaeenfeh Anleihe auf Grund des § 3 der Anleihe⸗ seferer (Händler) im April die ordnungsm

Mit dieser. nicht in Naas k1oen.e Aakauf festgestellt haben, so daß eine Auslosung Brennstoffe vorgelegen hat.

halbjährliche Zinsscheine bis 1 Bernburg, den 10. Mär 1919 8 3. Meldungen über Keshenrgrhisg. sid hedate t

1“ gusgegeben 8 F.. vh. 6 3 heit vom 1. bis spätestens 5. Apri 9 erneut zu erstalten.

le ferneren Zusscheine E; für 8 8 Gewerkschaft Bernburger Kaliwerkk. 4. In biae ugfeen Se bem eine einzige Meldung erfolgen: zähri ,„1131 9 . 8 8 EEEE1u“ A 8 3 8 9

5 2. lichtige Personen. iese Meld ieht sich auch auf 2 L1I“ 1 “]

§ 2. Meldepflichtig Verbrauch verrechnet werden. Diese Meldung bezieht sich auch Kohlenausgleich Mannheim, Parkring 27/29, Erdgeschoß.

Wiesbaden werden Die Ausaabe einer neuen Reit . me . 2 eeinerr Reibe von 1 Ka hj. er 2 1 27 Sculdverschreibung Zim scheimen erolge bei der Stotbaapikaßr Teisz elaggSeeeig.eFe aese v eom I1. 7. b. Ihre. einnuj senden f 9 e T chüu 1 Eibong rserer Ayleihe auf G rund dez § 3 der Anleibr⸗ 8 M. li tet sind alle gewerb⸗ rc. 5 SSe 4 Zu Meldung verpflichte »Rückgabe entlichener Brennstoffe. se⸗ allmonatlichen 2 g Personen), welche im die Rückgabe ch 2 *) Auch Steinkohlenbriketts, Schlammkohle und Hoks. ) hlenbritetts, Naßpreßsteine und Grudekoks.

der Stadt Wiesbaden , Wiesbaden oder d bs 1 1I1I1“ 'gbaden oder darch die für den In⸗ b eingunge 1 1 ee vn.,gr en Peackch seetbandiyn Rvkauf feftcesent haben, so datz eine Auslosung schen Verbraucher (natürliche und juristische 11““ chschnitt Kohle usw. arbeitendean —— ““ er der zuständigen Bunkerkohlenstelle wird

W b stoff im März p inem Lieferer bezegen wurde 1. Wenn Brennstoff im März von einem Lief zcg rde, .

der in der Februarmeldetarte als Lieferer dieses Brennstofts nicht angegeben worden war, so ist diese Lieferung in der Aprilmeldekarte rot zu unterstreichen. Besondere Meldekarten für die Aushilfs⸗

lieferungen sind nicht zulässig.

vpopfli 12 MNor.⸗ im Mai an einen meldepflichtigen Ver⸗ rnur abgegeben werden, wenn dem äßige Meldekarte für diese

in der Braunkohlen⸗

] b“

8 Provinz bei der Ober⸗ Heßen⸗Lastau.

Reviernrgsbeziek

Aukgabe, g.v. 321 Ne. 8 haber kostenfrele Vermittlung deg.. .. . vicht in Frage kommt 1 Iüe .. . . .Mscewehenng. igeaen Ablseferung des der älteren Zins. Bernburg, den 10 März 1919 Zahretdurchschnitt oder bei nicht dauernd 1 ö’- c der Betriebsmonate . .

9 efer ig n G in 42* C 2. ze ekgebru en en:* vung6? 1 gi bni Au⸗ ee” tiet üf Grügb der wit Er scheinreite beigedruckten Eentuerungsscheins, Gewertschaft Grs Zeirieben im Durchschnitt der I“ 8 1t = 1000 kg = 20 Ztr.) monatlich verbrauchen,

mindestens 10 t *) Die Meldepflicht gegenüb

Mollende auch wenn sie ] iherdurch nicht berührt. 8