9. Für Stein⸗* ) und Braunkohle †) aus dem rechtsrheinischen Bayvern und für böhmische nach Bayern eingeführte Kohle“* †): Amtliche Verteilungestelle für den Kohlenbergbau im rechts⸗ rheinischen Baͤyern, München, Ludwigstraße 16.
10. Für Steinkohle*) des Deisters und seiner Umgebung (Obern⸗ kirchen, Barsinghausen, Ibbenbüren usw.):
Amtliche Verteilunasstelle für die. Steinkohl lengruben des
Deisters und seiner Umgebung, Barsinghausen a. Deister.
11. Für Gaskoks**) siehe § 5, IV.
H 7. Art de 8
1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechtsverbindlicher Namens⸗ unterschrift (Firmenunterschrift) des Meldepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf amtlichen Aprilmeldekarten “ werden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts⸗ oder Bezirks⸗ kohlenstelle, beim Fellen einer solchen bei der a. an igen Kriegs⸗ wirtschaftsstelle, wer aud h diese fehlt, bei der zuständigen Kriegs⸗ amtstelle bezw. der an ihre Stelle getretenen Zivilverwaltungsstelle gegen eine Gebühr von 0,35 ℳ für ein Heft zu 4 Karten beziehen kann. Für Bezirke gemäß § 5 II sind Hefte zu 5 Karten gegen eine Gebühr von 04 40 ℳ vorgesehen. Auch die etwa noch weiter erforderlichen “ (siehe § 5 I³ und ¹, § 5 II und 9 ²) sind dort für 0,10 ℳ das Stück erhältlich.
2. Hat F. Meldepflichtiger Betriebe an oder in verschiedenen Teilen des gleichen O rtes⸗ so Betrieb die Meldun⸗ gen gesondert ersolgen.
3. Jeder Meldepflichtige hat die Verbrauchergruppe (Vorderseite der Karte) durch Durchkreuzen kennt⸗ lich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nach der Art seines ge⸗ werblichen Betriebes zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, ist maßgebend, zu welcher Verbrauch chergruppe der wesentlichste Teil seines Betriebes gehört. Ist ihm vom Reichskohlenkommissar eine Ver⸗ brauchergruppe angewiesen worden, so hat er diese zu durchtreuzen. Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen.
§ 8. Meldung im Falle de r Annahmeverweig g Uet Meldekarten durch Liefeter Wenn ein Meldepflichtiger feinen Lieferer zur Annahme seiner Meldekarte bereit findet, so hat er neben der für den Reichskommissar in Berlin bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestir mmte dem Reichskommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzu⸗ senden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen Lieferer weitergegeben wurde und welcher Lieferer vorges schlagen wird. 3 9. Weiterg gabe der Meldungen durch die Lieferer. 1. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu be stimmten 8 alte der Vorderseite der Karte die eigene Firma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte ohne Verz zug seinem eigenen Lieferer weiterzug eben, bis sie zu dem „Hauptliefe rer“ gelangt. Hauptlieferer ist das erk (Zeche, Koksanstalt, Brikettfabrit) oder wenn und soweit es 8g Dritten (Vertaufskartell oder Handelsfirma) den Vertrieb seiner Produktion überlassen hat, Füeher Mitte. Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte en Brennstoffe von mehreren Vorlieferern bezieht, so gibt die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern verteilt deren
f so viel neue Me ldekarten, wie Vorlieferer in Frage kommen
eßtere bat er an die einzelnen Vorlieferer “ n. Die Mengen der neuen aufgeteitten Meldekarten dürfen üusammen nicht
mehr ergeben, als die der urschriftlichen Karte. Jede neue Melde⸗ karte hat:
a) die auf die Karte entfallende Menge,
b) die auf die anderen Karten verteilten Restmengen der ur⸗ schriftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und der von jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk Auf⸗
gereilt“ und dem Namen der aufteilenden Firma zu ver⸗
sehen. Die urschrift!iche Karte ist bis zum 1. Juli 1919 sorgfältig aufzuhewahren.
. Jeder Lieferer (Händler), der von einem im Auslande woh⸗
perschiedenen Orten müssen für jeden
für ihn in Frage kommende
erung
8
nenden Lieferer böh mische Kohlen bezieht, hat die betreffenden Melde⸗ 1
karten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern, falls es sich um Meldekarten handelt, die von in Bavyern gelegenen Betrieben her⸗ rühren, an die Amtliche Verteilungsstelle München (§ 6 ²), andern⸗ falls an den Kohlenausgleich Dresden (6 8 zu senden. Die für solche ausländischen Lieferungen sind mit der Aufschrift „2 landskohle“ zu versehen. § 10. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen. Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern sind verboten. 3 3 Ausnahmebestimmungen. (Aushilfslieferungen.) 1 .Ahgabe und Bezug von Brennstoffen außerhalb der ordnungs vaßis⸗ n Monatsmeldekarte (§ 1, 1 und 2) bedürfen der “ oder der Genehmigung derjenigen Amtlichen V zerteilungsstelle, aus deren Bezirk dieser Bezug erfolgen soll. Gegen die Entscheidung der Amtlichen Verteilungsstelle ist Berufung an den Reichskommissar zulässig Die Genehmigung wird nur ausnahmsweise beim Vorliegen eines besonders wichtigen Grundes erteilt. Amtliche Verteilungsstelle macht der Kriegsamtstelle bezw. der an ihre Stelle getretenen Zivilverwaltungsstelle von solchen Aus⸗ hilfslieferungen Mitteilung und bewirkt die Streichung der ent⸗ prechenden Menge bei dem ständigen Lieferer (Händler). Für die Abgabe und den Bezug von Brennstoffen, welche für das Absatzgebiet der Rheinischen Koh hlenbandels⸗ und Reederei⸗Ges.
T Die
m. b. H. (Kohlenkontor Mam cheim) bestimmt sind, tritt hinsichtlich
der gemäß Absatz 1. erforderlichen Anmweisung oder Genehmigung für Ruhrkohle an die Stelle der Amtlichen Verteilungsstelle in E der Kohlenausgleich Mannheim. Auf § 3a, 1 (letzter Satz) und § 10 wird hteFielan 2. Aus sbilfslieferungen zwischen zwei Verbrauchern sow vie Aus⸗ hilfslieferungen eines Platzhändlers aus Mengen, die bereits bei ihm greifbar sind, an einen Verbraucher sind auch zulässig, wenn neben dem Einverständnis der Parteien die Genehmigung der Kriegsamt⸗ stelle bezw. der an ihre Stelle getretenen Zivilverwaltungsstelle vorliegt. Diese Stelle benachrichtigt von solchen Aushilfslieferungen die Amtliche Verteilungsstelle, die die Streichung der entsprechenden Mengen bei dem staͤndig en Lieferer Hänbien) veranlaßt. 1b 3. Ein Hauptlieferer (§ 9, 1) darf ausnahmsweise beim Vorliegen eines wichtigen Gpündes anstatt durch den Händler, welcher in der dem Ha zuͤptlieferer gemäß § 9, 1 zug Benangen en Meldekarte verzeichnet ist, durch einen anderen Zanetr siefern.***) Auf letzteren findet in diesem Falle die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmaͤßige Meldekarte vorgelegen haben muß (§ 1, 1 und 2), keine Anwendung. Es genügt die ein⸗ schlägige Mitteilung des Haupt kligferers. 4. Die nachträg liche M leldung der gemäß Ziffer 2 und 3 statt findenden Lieferungen ist in § 3a geregelt.
§ 12. An ragen und Anträge. Anfragen und Enträge, die diese2 Bekanntmachung betreffen, sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung, Berlin, zu richten.
†) Auch Braunkohlenbriketts, Naßpreßsteine und Grudekoks. ) Auch Steinkohlenbriketts, Schlammkohle und Koks. **) Auch Gaskoksgrus, ⸗lösche und dergleichen Abfallerzeugnisse sowie 9 Koksgrusbriketts. *) Eine Abänderung bestehender Lieferungsbeziehungen soll durch diese Bestimmung nicht begünstigt werden.
1“ 8 8 § 1
1. Zuwide
dung von gewerblichen Kohlen
für andere Zwecke.
Brennstoffe, die für den Betrieb eines gewerb⸗
ohne Genehmigung des Reichs⸗ Hausbrandzwecke ab⸗
Verwend
Es ist verboten, lichen Verbrauchers besogen sind, kommissars in den Handel zu bringen oder für zugeben oder zu verwenden. Siehe jedoch § 3a r a. f en. rhandlungen gegen di iese “ werden nach nar 1917 mit Gefän gnis bis
§ 14. Sti
85
§ 7 der Bekanntmachung vorn m 28. Febr zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen, Fahrlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung des Bunde vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark bestra
2. Neben der Strafe kann im Falle des vorsätzlichen Zuwider handelns auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die 8 die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter ge⸗ hören oder nicht. 1 Inkrafttreten. April 1919 in Kraft.
Diese Bekanntmachung rritt am 1. Berlin, den 10. März 1919.
Der Reichskomm issar für die Stutz.
Kohlenverteilung.
“
Bekanseimachhunsg.
Wir haben beschlossen, Frau Ryve (Regina) Trzesniower, genannt Berliner, in Leipzig, Schützenstr. 11, die Wieder⸗ ausübung des durch Verfügung vom 8. Februar 1917 untersagten Handels mit Gegenständen des Kriegsbedarfs, insbesondere mit Metallen, zu gestatten.
Leipzig, am 22. Februar 1919. Der Rat der Stadt Leipzig. Dr. Feahe.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Karl Friedrich Schmidt, Inhaber der
Firma Emil Skirl in Plauen, ist der Handel mit Texrtilwaren und ⸗stoffen wieder gestattet worden. Plauen, 5. März 1919.
„Der Rat der Stadt Plauen.
“
Mette.
9
Bekanntmachnneg. 1 bringen zur vom 24. Februar 1919
Wir J19 dem Kaufmann Robert Johannes Funke in Leipzig⸗Lindenau, Gundorferstraße 15, Inhaber eines Kolonialwarengeschäfts, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund von § 1 der Bundesrats⸗ verordnung vom 23. September 1915 wegen Unzuverläffigkeit unter⸗
sagt worden ist. 3 Leipzig, am 24. Der Rat
Februar 1919.
der Stadt Leipzig.
Preußen.
8 8
D ußische Regierung hat das Mitalied der Preußischen Regierung, Minister Eugen Ernst, zum Polizeipräsidenten von Berlin und
den Regierungsrat Conrad in Potsdam zum Stellver⸗ treter des zweiten Mitgliedes des Bezirlsausschusses in Potsdam auf die Dauer seines Hauptamtes om Sitze des Bezirks⸗ ausschusses ecnannt,
die Wiederverwendung des Hans von Stein als Regierungsrat in der Staatsverwaltung genehmiat und
die Wieverwahl d8 Bürg germeisters a. D. Kauter in Limburg zum und esoldeten Beigeoroneten der Stadt ö für die gesetzliche Amts daner von sechs Jahren bestatiz
Ministerium für Handel und Gewerbe. Der bisherige Oberlehrer Dipl.⸗Ing. Müller in Gleiwitz ist zum Maschinenbauschuldirektor ernannt worden; ihm ist die
Stelle des Direktors der staatlichen Maschinenbau⸗ und Hütten⸗ schule in Gleiwitz übertragen worden. “
Regierungsrats a. D. Dr. allgemeinen
Ministerium des Innern.
Der Regierungsrat Dr. Bödiker in Wipperfürth ist zum Landrat ernonnt worden; ihm ist das Landratsamt im Kreise Wipperfürth übertragen worden.
Der Regierungsrat Freiherr von Funck in Homberg ist zum Landrat ernannt worden; ihm ist das Landratsamt im Kreise Homberg übertragen worden.
1
Justizministerium.
Der Wirkliche Geheime Oberjustizrat Steuber Belassung in seiner Stellung als vortr düsüder,) Rat im Jus tiz⸗ ministerium, zum sfändigen Vertreter Präj sidenten der Justizprüfun skommission mit dem Amtzt nitee „Vihepräö äsident“ und der vortragende Rat im Justizministerium, Geheime Justizrat Dr. Jockwer zum Sen aprüfidenten bei dem Ober⸗ landesgericht in Cöln ernannt worden. Den Landgerichtspräsidenten, Geheimen Oberjustizrat vr. Huth in Gleiwitz, dem Ka immergerichtsrat, Geheimen üstizrat Dr. Fuerth, dem Ober landesgerichtsrat, Geheimen Jaß tizrat Neum ann in Breslau und den Amtsgerichtsräten, Fehehnen⸗ Justizräten Dr. Dobberstein in Storkow, Büchner in Görlitz und Aßmann in Naumburg a. S. ist die nach⸗ gesuchte ETT mit Ruhegehalt erteilt. „Der Rechtsanwalt Emil Kuron in Frankenstein ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Breslau mit Phrene an⸗ seines Amtssitzes in Frankenstein, der Rechtsauwalt Dr. Ewald Latacz in Loslau zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgexichts in Breslau mit An⸗ weisung seines Amtssitzes in Loslau, der Rechtsanwalt Karl Schmidt in Bleicherode zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Naumburg a. S. mit Anweisung seines Amtssitzes in Bleicherode, der Rechtsanwalt Dr. Paul Kaehler in Flensburg zum 1 Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Kiel mit Ar weisung seines Amtssitzes in Flensburg, der Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Teves in Montabaur zum Notar fuüͤr den Bezirk des Ober rlandesgerichts in Frankfurt a. DBih mit Anweisung seines Amtssitzes in Montabaur, der frühere Rechtsanwalt Josef Pellio in Stol⸗ berg zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Cöln mit Anweisung seines Amtssitzes in Stolberg (Rhein⸗ land) ernannt worden. Dem Notar Liedtke
in Reinerz ist Trebnitz angewiesen.
Amtssitz in
öffentlichen Kenntnis, daß durch Verfügung.
ist, unter
In der Liste der Reochtsanwälte sind gelöscht die Rech anwälte: Geheimer Justizrat Schultz bei dem Oberlomd gericht in Hamm, Geheimer Justizrat Beitzen bei dem Lan 8* cht in Hildesheim, Braun bei dem O berlande sgericht in
Düsseldorf, Dresdner, Harry Hartmann, Sobiecki Winter bei dem Landgericht I h Berlin, Franke bei der b Amtsgericht und dem Landaericht in Bochum, Dr. Crem und Dr. Leeser bei dem Amtsgericht und dem Lande me in Hagen 1 W., Lands 8n bei dem Amtsgericht und dg Landgericht in Magdeburg. Kaffanke bei dem Amtsgeri in Kattowitz, Westen bei dem Amtsgericht in Peine, Kiwit bei dem Amtsgericht in Oberhausen, Werner bei dem N. en gericht in Friedrichstadt und T. Tolkmirt bei dem An lmtsgerich in Saalfeld H stpr.).
Mit der Löschung des Geheimen Justizrats Beitzen der. Rechtsanwaltsliste ist zugleich sein Amt als Nolar
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Landgerichtsdirektor i. R., Geheime Justizrat Woer mann bei dem Amtsgericht in Bromberg, die Rechtsanwälte: Ludwig Magyer aus Essen bei dem Kammergericht, Dr. Pich ardt Landgericht II. 8 dem Landgericht I in Verlin, Dr Bauer aus D rtmund und Dr. “ Gutmann Landgericht I n Berlin bei dem Landgericht II in Ludwig Levy vom Landgericht in Patsdam Amtsgericht daselbst, Richard Müller aus Berlin bei dem Amtsgericht in Pritzwalk, Graß⸗ mann aus Frankfurt a. O. bei dem Amtsgericht 1 Zielenzig, Dr. Wünsche aus Pinne bei dem Amtsgericht in Bolkenhalin, Westen aus Peine bei dem Amtsgericht 1 Lüdenscheid, Fischer aus Nikolaiken bei dem Amtsgericht in Tapiau und Ke ßler aus Soldau bei dem Amtsgericht in Bialla, die Gerichtsossessoren: Dr. Erich Opitz bei dem Kam mergerich te, Max Loewe bei dem Oberlandesgericht in Naumburg a. S., Dr. Kurt Günther und Freudenstein bei dem Landgericht I in Berlin, Or Hans Rosenthal bei dem Landgerichte III in Berlin, Dr. Arnold Stiller bei dem Amtsgericht und dem Landger icht in Glatz, Dr. Melcher bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Oppeln, Dr. Kremser beider aAmtegert icht und dem Landg hericht in Schweidnn tt, Dr. Merres bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in⸗ Altona Kähler bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Kiel Dr. Schlagowski bei dem Amtsgericht in Cöpenich Schlegtendal bei dem Amtsgerich ht in Wolfhagen (Beg Sassel)) Max Brandt bei dem Amtsgericht in Stolberg Mheinl.), Anton Neuerburg bei dem Amtsgericht in Wittlich, Vollbach bet
dem Amtsgericht in nb Say n bei dem Amtsgericht in Hachenbura, Bernhard He⸗ mann bei dem Amtsgericht in Kalbe a. M.,
in
vom Karl vom Berlin, Dr. auch bei dem
7 81
H ornburg bei a Amtsgericht in Fransburg, die fri Sn Gerichtsast essoren: Futter und Dr. Paul Thiem bei dem Lco ndgericht!
in Berlin, Dr. Bruno Mendelsohn bei dem Landgericht II in Berlin, Themal bei dem Landgericht III in Berlin mit dem Wo ohnsitz in Charlottenburg, Dr. Eulau bei dem Amtz⸗ gericht Berlin⸗Wedding, Dr. Andres bei dem Amts gericht in Bad Oeynhausen und der frühere Regierungsassessor F Friedrich Nüller bei dem T“ und dem Landgericht in Luͤneburg.
Die am 1. April 1919 fällig werdenden 3 scheine der preußischen Staatsschuld und 1ee g schuld werden von den bekannten amtlichen Einlösestellen vom 21. März ab eingelöst.
Die am 1. April 1919 fälligen Zinsen der in das preußische Staatsschuldbuch und in das Reichs⸗ schuldbuch eingetragenen Forderungen 1 ven durch die Post, Staatsschulden⸗Tilgungskasse und bei der Reichsbanthauptkasse vom 18. März ab, bei den Zahlstellen außerhalb Berlins vom 21. März ab gezahlt.
Berlin, den 12. März 1919.
Hauptverwaltung der Staatsschulden und Reichsschuldenverwaltung.
S6 Dem Kaufmann Hugo Arp in Kiel, Preußerstraße 17, die Wiederaufnahme seines Handelsbetricbs mit Ge he änden des täglichen Bedarfs gestartet worden.
Kiel, den 5. März 1919. Städtische Polizeibehörde.
Dr. Pauly
Bekanntmachunng.
Auf Grund des § 1 der Bundesratsbekanntt! machung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Perf sonen vom Handel wird dem Kaufma inn Johann Paganini und seiner Ehefrau, Emma geb. Bluhm, hier, Fischmarkt 24, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und 8 uttermitteln aller Art, sowie rohen Naturerzeugnissen, Holz⸗ und L eucht stoffen oder mit G egenständen des Krieg gbebat und die v von Speisen und Ge Fgenlen in Gastwir tscha 28 gemäß § 1 der Bundesratsbekann itmachung vom⸗
September 191 zur Fernhaltung unzuverlässig Handel vom Tage 8 Zustellung dieser Msunrdnn an un
Danzig, den 8. Maͤrz 1919. Der Polizeipr äsident. Abramowsti, Regierungsassessor.
tersagt.
I
₰
Bed h6 g.
Dem Viehhändler Wilhelm Verkoyen in Calcum habe ich den Handel mit egenständen des täglichen Be⸗ darfs, insbesondere mit V ieh, sowie jede mittelbare oder un⸗ mittelbare Bet eiligung an einem solchen Handel un II gt.
Düsseldorf, den 11. März 1919.
GNo S2 Der Landrat. von 2
Beckerath.
Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 15. März 1919. .“ Die vereinigten Ausschüsse des Staatenaueschusfär für Zoll⸗ und Steuerwe sen, für Handel und Verkehr und nd Iufützwesen somie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ u Steuerwesen und für Justizwesen hielten heute Sitzungen.
bei der
durch Gutschrift auf Reichsbankgirokonto, vei der
ger Persone n v ont 1
Dem Störneabericht koymm ission m 98 g 13.
Teieg rapgenbüro“
Der Vertreter ung ersue Alliie einer Note, den im. besesten Gebict geraah cn, A t n-
Versaslunggebenden Preußischen Landesver⸗ sammlung und der demnächst zu isammentretenden Hessisch Landes die Er nlung für die Ein⸗ und Aus vreise und den Pe Fäüllchen uUsm. dulc Frle w
2 8 eru n zu g⸗ N. . te unge n wah Fen, die auch den Abge⸗ ordneten der Mo
utsch chen 8 In einer weiteren Note teilte;
Nudant vic daß die bei de er Uj berg⸗ in Cöln⸗Nippes tätigen Migaliedern der deutsche en u 8 beleidigender Ausdrü daß die deutschen gabe mitzuarbeiten,
der Waffenstillstands⸗ AMNärz entnimmt „Wolffs
fammlung zu⸗ gestan den worden sind. 8 d: ö Vertrete 8 den in G eneral 6 Offi ziere sich den
ötas * ion gegenüber derartig 1d u! gemach haber Kommißzare sich weigern 1 g 8 g de saten. h ehe nicht eine ent rreche ende Beileg ng der Vor⸗ fälle erfolgt sei Vertreter der deulschen Reaie erung sprach di Erwartung aus, daß dies im beiderseirigen In Interesse geschehe, dam it die Uebergabe reibungslos fortg geietzt werden C11X1u.“
Der General v. “ tein forderte, daß die im Meisenheim von den Besatzungstr uppen eingele eitete toffelbe schlagnah me nicht weiter durchgeführt wird da dese⸗ Kreis nicht einmal genügend Vorrät 12 hat, 1 art zul decke n.
Der Vertreter der de
Der
um sei nen eigenen 2. Bedarf
utschen Regie rung erhob nachdrückli chst Einsvruch dagegen, daß die bri⸗ ische Be atzungs behörde in “ gen⸗ im Widerspruch zum Waffen stillstandsvertrag, das Eigentu 8 8. recht an den, dort be zene en B G der Elberf elder Farben fabr ike 9 Sen her ECb. in Uirspruch nimult. weil sie das deutsche He er 1 Manitien versorgt habe Die Alliterten wurden gebeten, die nötigen Maßnahmen zu ver⸗ anlassen, damit die Sam mlun g des deutschen Hilfs werks für Kriegs 2u nd Zivilgefangene auch in den bese etzten Ge⸗ bieten erfolgen kann. b In der Sitzung vom 3. März hafte die deutsche Kommission gegen die Aufbringung des deutschen Dampfers Pluto“ durch einen französischen “ störer protestiert und seine Freigabe verlangt, da der Dampfer alle von den? Assoziierten gestellten Bedingungen erfüllt hat. Daraufhin teilte Nudant heute mit, daß das franzü ösische Marin eministerium auf dem Sta undpun die Kaperung des Schiffes zu Rechter solg
.
Zur Besprechung der Fra⸗ gen, die Polen und Ober⸗ schle sien betreffen, hatten sich Vertreter des Handels, der Industrie und der Landmirtschaft zusammen mit den Vertretern sämt licher in Frage kommenden Ministerien gesiern vormittag Geschäft⸗ bG für die Friedensbesprechung eingefunden. Der Vorf sitzen de ete laut Bericht des „Wolffse chen Tele⸗ graph henbüros“ bie Sitza ng mit dem Hinwelg auf die für die Behan dlung her ostdeutschen Fragen maßgebenden Punkie er Wilsonschen Forderung ein. Nachdem der Sach⸗ 5 er stän dige für Ostfragen beim Auswärtigen Amt einen leberblick über das zusammengetragene Material: ge⸗ und ein Vertreter der Handelspolitischen Abteilung det Auszwärtigen Amts über die wir tschaftlichen Gesichtspunkte bei der Regel lung der polnischen Frage berichtet hatte, wurde die Besprechung eröffnet. Darin wurde in Ergänzung des bereits Gesagten hervorgehoben, da aß die von den Polen für sie h bean⸗ spiuchte Bevölkerung auf dem linken Ufer der unteren Weichsel Kaf ssuben seien, also ein von den 8 Polen nach Stamm 95 88
Ey. rache völlig verschiedenes Volk, wie von einem namhaf
lnischen Gelehrten nachgewiesen worden sei. Im Sinne b
Wilson schen Forderung 88 weiter hervorgehoben werden, daß ee nts nung von Westpreußen und einebfonderung Ost preußens vom esch mhtischastlic und verkehrstechnisch ein Ding der Unmögl lichkeit⸗ sei. Die Vertreter von Obe gr⸗ sch! esien qben ihrer darüber Ausdruck, daß die Regtekung nicht von de bissonj ischen Punkte en abzugehen ge⸗ willt sei. Eine politisch⸗ gelung, die die wirtschaftliche Seble eines Landes ausschalte, könne gar. nicht in Frage kommen. Nach Abschluß der allgemeinen Besprechung wurde beschlossen, zur Er rörterung von Einzelfragen noch am gleichen Nachmittage zwei gesonderte Sitzungen der Sachverständigen für Polen und Oberschlesien a; zuhalten. 8 bn
Nach einer a amtlichen Zusammenstellung haben die feind⸗ lichen Fliegeran griffe auf deutsches Gebiet in der Zeit von Anfang August 1914 bis zum 6. November 1918 für rund 23,5 YN hegen Maꝛ rk Sachschaden verursacht. Bei den Angriffen wurden 729 Personen getötet und 1754 Personen verwundet.
Fast täglich gehen der deutschen Waffenstillstands skommission Prokesttelegramm zu, in denen die unerhörten und an⸗ maßenden Forderungen auf unzweifelhaft deutsches Gebiet auf das entschiedenste zurü kkgewiesen verden. Wie „Wolffs Telegra aphenbüro“ mitteilt, erhebt u. a. der Bauernrat in Altenhof im Kreise Meseritz nachdrücklichst folgenden Einspruch:
886 Altenhofer Bauern, Handwerker und Landarbeiter, die wir seit Hunderte en von Jahren deutse ch sind, protestieren gegen die Her⸗ stellung 18 er Grenze von 1773. Wenn die Entente den Eingeborenen unserer r Ko⸗ onien das Selbstbes lim nungsrecht einräumt, so fordern wir dasselke für uns. Wir sind deutsch und wollen deutsch bleiben. findet seinen Räther.
Ein anderer Einspruch lautet: Die Dentschen der Stadt Lobsens legen einmütig das Ge⸗ unwanvelbarer Treue zum deutschen Vaterlande ab. Sie legen Verwah brung ein gegen die von den Polen geforderte Ab⸗ trennung der Provinz Posen, insbesondere des vorwiegend von Deutschen bebölkerten „Netze⸗ Distrikles, der nach dem Selbft⸗ bestimmungsrecht der Völker deutsch bleiben muß, wenn ein dauernder Friede berbeigez führt werden soll.
In einem weiteren Telegramm heißt es:
Die rein deutschen Ortschaften Jankendorf, schin, Neudorf und viete andere im südlichen Teile des Kreises
olmari. P. bitten nachdrücklichst, dafür zu sorgen, daß der se Kolmar nebst den angre nzende n deutschen Dörfern dem Deutschen Reiche wieder angeschlossen wird. Wir wohnen hier teilweise 3 — 400 Jahre, teilweise sind wir von Friedrich dem Großen angesiedelt worden. So ist das deutst che Kirchdorf Grams⸗ dorf 1635 gegründet und hat sich bis heute rein deutsch erhalten. friedliche Leute sind wir von ländergierigen Horden übe berwältig t. Unser Ruf nach Waffen und Munition verhallte unge⸗ hört. Möge dieser Appell in zwölfter Stunde Erfolg haben. Es ift doch genug des Elends, wenn deutsche 2 Brüder in stockpolnischer Gegend hewesas werden. Es ist heilige Pflicht eines jeden Deutschen, dafür zu sorgen, daß die Grenzkreise, die überwiegend deuisch sind, deutsch bleiben. Wir können nur auf Umwegen zmit Euch sprechen, jedes deutsche Wort wird an unserem Gut und 2 Blut fahndet, helft uns in unserer Not!
löbnis
Wi
der Reichsdruckerei
bilden.
1-ne,Sber w ommandos am 12. März besagt „Wolffs
Der Bericht des Nord über die Lage Telearaphenbüro“ zufolge:
Eine 06 emisch te Ah brelltung de 1 45. Reserve⸗ Did bision hat den Vor⸗ marsch in der Richtung Beisogola angetreten. Ein Panzerzug fuhr bereits in der Richtung Keijdany bis über Beisogola hinaus vor. Seitendeckung in Richtung auf Krakinow besetzte Suwelischki. Die Ibteilung Randow hat Radschiwilischki besetzt. Wir haben teilweise nach 88 en die Linie Gr rusdi — Schakinow⸗— Stagwi — Gut Weitenfeld — t Autz erreicht. Geschlossene Kavallerie st eht bei Grenzhof. “ “
Eine
8 Der Minißtr für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung Hae nisch richtet laut Meldung des „Wolssschen Telegraphen⸗ buros“ folgenden Aufruf an die akademische Jugend Preußens:
Noch einmal ruft das Vaterland seine waffenfähige junge Maun⸗ Gaft. Noch einmal heißt es: Freim billige vor! Heute winken teine egeskränze, heute trägt Euch nicht der Aufschwung eines in erster
Kriegsnot geeinten Volkes. Heute reißt keine Be egeisterung Euch fort, noch zwingt das Gebot der allgemeinen Wehrpflicht. Die gereifte Jugend ergreift freiwillig die Waffen, weil sie den furchtbaren Ernst unserer Lage erkennt und weiß, was die Pflicht der Selbsterhaltung von ihr fordert. Die deutsche Wehrmacht liegt in Trümmern, die Flut des Bolschewismus droht unseren Greꝛ nzwall im Osten zu durchbrechen, die Hydra der Anarchie und des Bürgerkrieges erhebt im Innern ihr Haupt. Rette Dein Vaterland, b Jugend!
Der ganzen deut chen Jugend aller auch auf diesem ernsten Weg führend an Schulter mit Euren Altersgenossen aus beiterstande sollt Ihr jungen 1 188 dee Rie rung helfen, die Ordnung aufrecht Sht. Gewiß habt Ihr es besonders schwer, Euch b der lang entbehrten Arbeit loszureißen. Aber es muß sein. Zeigt, daß Ihr zu Führern bern ufen seid. Was in Menschenkräften steht und behordlicherseits ge⸗ leistet werden kann, Euch dies Opfer zu erleichtern, soll geschehen. Keine Kenntni isse und keine Eraming kö 1 Euch nützen, wenn die Staatsordnung sich auflöst, in der Ihr Euch betätigen wollt. Blickt nicht auf die, die sich in der gemeinsamen Not bei Seite drücken, blickt auf die, die vorangeben. Tretet ein in die Freiwilligenverbände. Schützt das bedrohte Kulturerbe Eurer Vaͤter kunft. Hilf, deutsche Jugend!
gilt unser Ruf, Schulter dem Ar⸗
Stände voranzugehen.
Die 30. Nummer der Liste „Unermittelte Heeres⸗ angehörige, Nachlaß⸗ und Fundsachen“ ist am 1. März 1919 als Beilage zur „Deutschen Verlustliste“ ersch hienen. Ver⸗ vollständigt wird die Liste durch ein Namensverze ichnis von Ge⸗ fallenen und Vermißten, deren Angehörige nicht zu ermitteln waren. Eine Bildertafel Pasn der Liste diesmal nicht bei.
„Die Liste kann zun 88 von vierteljährlich 50 ₰ durch
die Post hezoge n werden. Einz eleremplare um Preise von 20 ₰ einschl. Porto) sowie sechs altere Beemmmern, nc ach freier Wahl des Bestellers (zum Preise von 60 ₰ einschl. Porto) können, soweit der Vorrat reicht, gegen Voreinsendur 8 des Betrages von der Norddeutschen 2 Buchdruckerei in Verlin, Wilhelmstr. 32, bezogen werden. 13
Die amtliche Ausgabe der „Jahresberichte der Preußischen Regierungs⸗ und Gewerberäte und Bergbehörden für 1914 bis 1918“ wird im Apxril d. J. in der Reichsdruckerei fertiggestellt werden. Für ihren Bezug ist folgendes zu beachten: Wegen der Püg ertnappheit werden nur soviel Abdrucke hergestellt werden, wie bis zur Druck⸗ legung bestellt seir werden. Die Beßtellungen nimmt die Direktion der Reschsdruckerei hier, SW. 68, Oranienstraße 91, bis zum 31. März 28 F entgegen. Der genaue Preis des Werkes kann erst festgesetzt werden, wenn dessen Umfang feststeht . Er wird, sabald dies der r Fall ist, bekannt gemacht werden. Wenn das Werk, wie ungefähr zu erwarten ist, 50 Bogen umfaßt, wird er für einen broschierten Abdruch 12,25 ℳ und für Ainen in Ganzleinen gebundenen Abdruck 14,50 ℳ betragen. Die Kosten für Verpackung und Ab⸗ sendung trägt die Reichs FeGe die Portokosten! der Sendungen
üssen die Besteller tragen. Bei der W zestellung ist anzugeben, 9 broschierte oder gebundene Abdr⸗ ücke des Werkes ge⸗ wünscht werden. Die Kosten werden bei ver Uebersendung von durch Nachnahme er hoben werden. Die Jahresberichte werden diesmal in erster Linie eine Darstellung des Einflu sses des Krieges auf alle die Geblete des gewerblichen Lebens bringen, die den Gegenstand der amtlichen Wirksamkeit der Gewerbeaufsichts⸗ beamten und ihrer regelmäßigen Jahresberichte
Statistik und Volkwsirtschaft. Zur E1“ ung. Ausstand auf den oberschlesischen t, wie „W. T. B.“ aus Beuthen erfährt, weiter ab. Auf der Preußengrube fehlten gestern noch 35 vH, auf der graß Franz⸗ ind Wolfganggr rube 50 vH der Bergarbe eiter. Der vorgestrige Tag ist ruhig verlaufen. Aus Hannover wird dem „W. T. B.“ gemeldet, daß am 13. d. M. d Bauarbheiter und die gelamnte Beleg⸗ schaft der Hannoverschen Maschinen A.⸗G. (Hanomag) wegen Lohnforderungen in den Ansstand eingetreten sind. Die Hanomag stellt zurzeit hauptsächlich Lotom otiven her. Die Arbeiter verlangen sofortige Erfüllung ihrer Forderungen CEs feiern über 6000 Mann. Wohlfa! 1
entruppen, die uns und 12; Bolsche ewisten, haben Reichsregierung und einen Aufruf zur
Für insere Freimill unsere Grenzen gegen Ang Eee der Vernichter alles Lebens, schützen, preußische Landesreglerun 8 gemeinschaftlich Geldsammlung für außeretatmäßige Unter⸗ stützungen erlassen und mit der geschäftlichen Arbeit dieser Ben aliverelätie ckeit für das Deutsche Reich die „Freiwillige Wirt⸗ scha sööbhise für den Oftschütz“ („Osthilfe“), e. V., betraut. Wer unseren apferen Brüdern, die jetzt, nach vierähriger Kriegszeit, als Fre kbwilige abermals den schweren Kriegsdienst übernehmen, etwas zuwenden will, um sie tampffreudiger zu erhalten und ihre schwere Aufgabe, R uh e und Ordnung zu schaffen, zu erleichtern, wird gebeten, Gelder auf das Postscheckkonto der Bank für Handel 8 Indultrie, Berlin NW. 7, Konto Nr. 1133 mit der Bemerkung
ür die Osthilfe“ einzahlen zu wollen. Auch nehmen jede Berliner roßbank, ihre sämtlichen Depositenkassen und Zweigniederlassungen Geldspenden unter dem Stichwort „Osthilfe“ entgegen. Gr rope Geld⸗ mittel sind nötig.
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Die Nationalstiftung weist auf die Verordnung des Reichs 1 für wirtschaftliche Demobilmachung vom 4. Januar 1919 hin in der unter § 7 ausdrücklich hervorgehoben wird, daß Kriegshinter⸗ bliebene bei der Belassung in den Ar eitsstellen angemessen zu berück sichtigen sind. 5 er Hinweis auf diesen Erlaß wird besonders beton wie wichtig es heuté für die Kriegerwitwen ist, in ihren Stellunge zu verbleiben, da sie darauf angewiesen sind, durch ihren Verdienst sich zu erhalten und füͤr ihre Kinder zu sorgen, um in einer geordneten Wirtschaftslage zu bleiben. 82 89 ie verschiedenen Reichsämter, welche die Nationalstiftung auf diese Verordnung im Interesse der Hintern bliebenen hingewiesen hatte, haben sich übereinstimmend bereit erklär den nachg den eher Stellen entsprechende Anweisung zu erteilen, un es ist nun zu hoffen, daß Entlassungen von Kriegerwitwen in größeren Nas nge vermieden werden.
Kunst und Wissenschaft.
Im Erdgeschoß des Kaiser⸗ 2 riedrich⸗Museums sin die Neuwerbungen, die das Museum im Laufe der letzten Jahre an Bildwerken des 17. und 18. Jahrhunderts gemacht hat in einem eigenen Saale vereinigt worden. Es ist die Welt der prunkvollen katholischen Barockkirchen Süddeutschlands, die hier a einer Reihe hervorrage nder Werke veranschaulicht ist. Von ihren Altären stammen die rauschenden Himmelfahrten Mariens, die in Wol ten zum Himmel sch vebt, stammen die verzückten H eiligengestalten, die ihre Andacht in höchster seelischer Erregung verrichten, und au den Hauskapellen frommer füddeutscher Herren kamen diese inbr. ünstigen kleinen Kruzifire, die die Vitrinen füllen. Erst neuerdings ist diese leidenschaftliche und temperamenwolle Kunst, die i keinem anderen Lande mit solcher Hingabe gepflegt wurde, wiede recht ans Licht gezogen worden. Dabei sind es manch Ausländer gewesen, die an den großen geistlichen Bauschöpfunge jener Zeit bildnerisch tätig waren, so der für Heilige nkreu arbeitende Venezianer, Giul iani, der die großen Gestalten des Sebastian un Rochus geschnitzt ha Der Hauptmeister dieser papedschs Barock plastik, der Münchener F S ranz Ignatz Günther, ist mit seiner feier lichen und anmutigen Kunst in 2 Marienbildern vertreten. Ein anderer Münchener, Sinen Troger, arbeitete die köstlichsten der Kleinplastiken, in Ebenholz mit Fleichteilen aus Elfenbein. Von ihm stammt vielleicht auch die Bergwerkskapelle mit vier dieser schwarzweißen Figuren. „Das ausdrucksvollste Stück, im hinreißenden Schwung und in der Kraft des Gefühls den alten Schöpfungen süddeutscher Schnitzerei ebenbürtig, ist eine Marienfigur aus Würzburg. Die ganz Farbigkeit und die Schonbeit der Empfindung in diesem süddeutschen Barock lebt auch in einer großen Magdalena, die das Kreuz umklam 5 Zwischen den Bildwerken hängen neuvenporbene Bilder der Zeit. Ein paar stammen von den glanzvollen C Dekorationsmeistern der zfbei 8 reichischen Barocktirchen; Paul Troger, der Maler des Saales der Benediktinerabtei Beitensteiten, ist mit einer Himmelfahrt vertreten. Ein Bild des gleichen Gegenstandes wird als Arbeit von Maul⸗ portsch bezeichnet. Wie dieser, ist Johann Zick, der Würzburger, von Tiopolo beeinflust, dem Schöpfer des berrlschen Saales im Würz⸗ burger Schloß. Von Zick befind det sich das schöne Bild des Martvriums einer heiligen Frau in unserer Sammlun 8 Ein Gaskasten birat Klein tunstwverke⸗ die den Uebergang zum Klassizismus zeigen, Porträt reliefs aus dem aften Munchen: von Goethes Freund Johann Pete Melchior, von Roman Anton Boos, von Konrad Eberhard. Es sind Köpfe von edler Zurückhaltung und einer schlichten bürger⸗ lichen Art.
Literatur. Grundzüge einer Wirtschaftslehre von
ao. Professor an der Universitat J. C. B. Mohr (Paul Siebeck)
Wert und Geld. Dr. Ludwig Stephinger, Tüͤbinge n. 323 Seiten. Verlag von Tübingen. Geb. 9 ℳ und 90 29 Kriegsaufschlag. — Die gesamte Voltswirischaft islehre sucht die Vorgänge des Tauschverkehrs zu er⸗ klären. Diesen verwickelten Mechanismus in seinen Grundlagen z1 charak kteristeren, haben in den verschiedensten Zeiten mannigfaltige Ehehriön erstrebt. Allen aber war trotz der immer vorhandenen Grua⸗ haftigteit des Versuches doch stets der Mangel gemeinsam, daf ein schlüssiges Endergebnis, das tatsächlich für alle Er⸗ scheinungen die bündige Erklärung erbrächte, von ihnen 1 icht gezeitigt wurde. Fast schien es in der letzten Zeit, daß all darauf bezüglichen Pse cche sich erschöpft hätten und wir wissen schaftlich nicht weiter käme &. ellbst glanzende, gedanckenreiche Sonder bearbeitungen von Einz Veismagen konnten über den Stillstand nich hinwegtäuschen. Nun greift der Tübinger Professor Stephinger in seinem hier angez eigten Werke das Problem, für die Wirtschafts lehre einen Boden zu finden, auf, dem eine Behandlung der wirtschaftlichen Fr agen möglich ist, von einer neuen Seite an. Er zeigt Funäͤchst, daß der Grundgedanke der Wirtschaftslehre die Lehre vom wirtschaftlichen Werte ist, entwickelt dann, von Stoff und Wirklichkeit ausgehend, eine einfache Wert⸗ lehre, klärt auf Grund derselben die Begriffe des Tauschens und des Preises, des Wirtschaftens und seiner Organifätion, des Unternehmergewinns, behandelt die Gesetze des Wirt⸗ schaftens, die Begriffe des Geldes und seiner Arten, besonders des Papiergeldes, der Arten des Kredits, des Kapitals, sowie den Unter⸗ schied zwischen Wirtschaftseinheit und Gesellschaft, Geld⸗ und Kapital⸗ markt, Genossenschaft und Unternehmergesellsch aft, Wirtschaft und Recht und kommt zu einem eigenen Ausbau der Wirtschaftswissen⸗ schaft und Wirtschaftsphilosophie. Die scharfen kritischen Fest⸗ stellungen des Verfassers erwecken hohes Interesse und sind gecignet, eine neue Entwicklung in der wirtschafts wissenschaftlichen Theorie an zubahnen. Lehrreich ist auch eine Seecbe graphische Darstellung
der Preisbildung und der Bedeutung des Geldstoffs.
Die Sozialisierung. Von Dr. Karl Bücher, ord Professor der Nationalokonomie an der Universität Leipzig. 64 Seiten. Verlag der H. Lauppschen Buchhandlung, Tübingen. Preis 2 ℳ zuzüglich 30 % Teuerungszuschlag. — Die Schrift gibt einen Vortrag wieder, den Bücher im Januar d d. . in einer Ver⸗ einigung höherer Beamten gebalten hat. Sie behandelt nach einem Ueberblick über die politische vage im Anschluß an den Arbeitsplan der von der Reichsregierung eingesetzten „wissenschaftlichen Kom mission für Sozialisierung“ und an das vom Spszialdemokraten Rudolf Zilfert ing (Verfasser eines 1910 erschienenen Buches „Das Finanzkapital“ dem ersten Räͤtekongreß in Berlin er⸗ stattete Referat das Wesen, den Unm fang, die Folgen der Sozialisierung und die Hindernisse, die sich ihrer Verwirk⸗ lichung entgegenstellen. Während Hilferding gemeint hat, die Sozialisierung, unter der nicht die ne ebergabe der Betriebe an die Arbeiterschaft verstanden werden dürfe, sondern Erwerbung d des Eigen⸗ tums ah Betrieben und Betriebsmitteln für den Staat auf dem Wege der Entf schädigung der Kapitalisten, werde sich auf solche Fälle beschränken müssen, in denen ihr durch Karte lle und Trusts vorge⸗ arbeitet ist, glaubt Bücher, daß in der Industrie die Sozfalisierung so weit ins Auge gefaßt werden könne, wie die ges sellschaftlichen Unter⸗ nehmungsformen insbesondere die Attiengefelischaften, reichen. Außer der kartellierten oder in der Unternehmungsform der Aktiengesellschaft betriebenen Industrie kämen die Bergwerke für die Ue bberführung in Staatseigentum und Staatsbetrieb in Frage. Der Verfasser weist aber auch auf die großen Schwierigkeiten einer sofortigen Durch⸗ führung der Soztalisierung dieser Industriez zweige hin. Nach jeder Richtung unbedentlich sei dagegen eine Verstaatlichung der Privat⸗ waldungen durch Enteignung ihrer sebigen Besitzer, da bereits fast ein Drittel der deuntschen Waldungen Staatseigentum sei und seit langem vom Staate vortrefflich verwaltet und bewirtschaftet werde. In einem Anhang der Schrift ist der Arbeitsplan der Sotialisierr kommission zum Abdruck gebracht.