1919 / 67 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Mar 1919 18:00:01 GMT) scan diff

rat ernannt. Dem Oberregierungsrat Schmidt ist die Leitung der Finanzabteilung in Angelegenheiten der Domänen⸗ und

Forstverwaltung bei der Regierung in Oppeln übertragen worden.

eeeraenne 8 8

8 zur vorläufigen Ordnung der Staatsgewalt 1“ . in Preußen. 8 Vom 20. März 1919. Die verfassunggebende Preußische Landesversammlung hat folgendes Gesetz beschlossen:

E1““ 11

11) Die verfassunggebende Preußische Landesversammlung ist Inhaberinder gesetzgeberischen und vollziehenden Staatsgewalt.

(2) Sie hat die künftige Verfassung der Republik Preußen als Gliedstaates des Deutschen Reiches festzustellen und Gesetze, die keinen Aufschub dulden, zu erlassen.

(3) Alle nach der Preußischen Verfassungs⸗ urkunde bisher den Kammern zustehenden Rechte gehen auf die Landesversammlung über.

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(1) Auf die verfassunggebende Landesversammlung finden die Artikel 21, 22 Abs. 1 und 27 bis 32 der bisherigen Verfassung des Deutschen Reichs entsprechende Anwendung.

(2) Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Abgeordneten sind Untersuchungsausschüsse aus der Mitte der Landesversammlung einzusetzen, in denen die Parteien vertretensein müssen, denen die Antragsteller angehören. Sämtliche Staats⸗ behörden sind verpflichtet, den Ausschüssen Aus⸗ kunft zu geben.

„Der Präsident der verfassunggebenden Landesversammlung beruft die Staatsregierung. Die Staatsregierung ist eine kollegiale Behörde und besteht aus sämtlichen Staatsministern. Der Mmisterpräsident führt den Vorsitz und gibt bei Stimmengleichheit den Ausschlag. Die Staatsregierung regelt die Verteilung der Geschäfte unter ihre Mitglieder selbständig.

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—8 8 .

Die Befugnisse, die nach den Gesetzen und Verordnungen dem König zustanden, übt bis auf weiteres die Staatbsregierung aus mit der Maßgabe, daß eine Schließung und förmliche Vertagung der verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung ausgeschlossen ist. Die Rechte des Königs als Trägers des landesherr⸗ lichen Kirchenregiments gehören hierzu nicht. ieegebhen bis zum EFrlaß der käͤnftigen Verfassung auf drei von der Staatsregierung zu bestimmende Staatsminister evangelischen Glaubens über.

§ 6.

Jeder Staatsminister bedarf zu seiner Amtsführung des Ner⸗ trauens der verfassunggebenden Landesversammlung und ist ihr für seine Amtsführung verantwortlich. Jeder Minister muß zurücktreten, wenn ihm die Landesversammlung das Vertrauen durch einen ausdrücklichen Be⸗ schluß entzieht. Die Verantwortlichfeit des Kriegsministers gegenüber der Volksvertretung im Reiche wird dadurch nicht berührt.

8 7.

(1) Die Ausübung der vollsehenden Gewalt steht der 1““ zu. Ihr sind sämtliche Staatsbehörden unter⸗ ellt.

(2) Die Staatsregierung ist verrflichtet, die von der ver⸗ fassunggebenden Landesvesammlung beschlossene Verfassung und die gemäaß § 1 zustande getommenen Gesetze in der Gesetzsammlung zu verkünden.

11) Die Staatsminister und ihre Beauftragten haben das Recht, den Verhandlungen der versassun gebenden Landesversammlung bei⸗ zuwohnen und jederzeit das Wort zu ergreifen.

(2) Die Staatsminister sind verrflichtet, auf Verlangen der

verfassunggebenden Landesversammlung zu erscheinen und Auskunft zu eiteilen oder den Grund anzugeben, warum eine Auskunft nicht erteilt werden kann. 11“

Die bisherigen preußischen Gesetze und Ver⸗ ordnungen bleiben in Kraft, insoweit ihnen dies Gesetz nicht entgegensteht. Dasselbe gilt von den bisbher von der Staatsregierung erlassenen und verkündeten Verordnungen. Ein Verzeichnis dieser Verordnungen ist der Landesversammlung binnen einem Monat nach Verkündung dieses Gesetzes vorzulegen. Eine Verordnung ist außer Kraft zu setzen, wenn oder insoweit die Landes⸗ versammlung dies beschließt.

§ 10. b Wäbrend der Zeit, in der die verfassunggebende Landesversammlung aus tatsächlichen Gründen nicht zusammentreten kann, ist die Staatsregierung, wenn die öffentliche Sicherheit oder die Beseitigung eines öffentlichen Notstandes dies erfordert, befugt, Ver ordnungen, die den bestehenden Gesetzen nicht zuwider⸗ laufen, mit Gesetzeskraft zu erlassen. Sie sind der Landesversammlung bei ihrem Zusammentritt zur Ge⸗ nehmigung sofort vorzulegen.

§ 11.

Dieses Gesetz tritt mit seiner Annahme durch die Landes⸗ versammlung in Kraft.

Berlin, den 20. März 1919. 8 b * 88 Der Präsident der verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung. Feinnernt

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Ministerium für Wissenschaft, und Volksbildung.

Die Wahl des Regierungs⸗ und Schulrats Broichmann aus Metz zum Direktor des Gymnasiums in Bocholt,

die Wahl des Studienrates Dr. Dahms an dem Real⸗ gymnasium in Zoypot zum Direktor dieser Anstalt und

die Wahl des R alprogymnasialdirektors Dr. Wolsschläger in Menden zum Direktor des in der Eatwicklung begriffenen Realgymnasiums daselbst ist bestätigt worden..

Kunst

9

Der Beginn der nächsten im Institut für Kirchenmusik in Charsolsenburg, Ha denbergstroße 36, abzuhaltenden Prüfung für Gesanglehrer und ⸗lehrerinnen an

höheren Lehranstalten in Preußen ist auf den 23. Junt 1919 festgesetzt worden. v1XX“X“

Bekanntmachun g.

Das von mir am 20. März 1918 gegen den Kaufmann Gustav Steffens in Bonn, Kronprinzenstraße 22, wohnhaft, erlassene Verbot der Ausübung des Handels mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art habe ich mit Wirkung vom heutigen Tage ab wieder a ufgehoben.

Bonn, den 1. März 1919.

Die Ortsvpolizeibebörde. Der Oberbürgermeister. J. V.:

Piehl.

Bekanntmachung.

Den Händler Heinrich Kaireit, hierselbst, Hammerstraße 135, habe ich zum Handel mit Lebens⸗ und Furtermitteln und Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs wieder zugelassen.

Essen, den 13. März 1919.

Die Stäbrische Polizeiverwaltung. Dr. Helm.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Heinrich Stechmann, hier, Neuestr. Nr. 18, haben wir den Handel mit sämtlichen Gegenständen des täglichen Bedarfs wieder gestattet. 6

Harburg, den 18. März 1919.

Die Polizeidirektion. Dr. Behrens.

88 Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 wird der Gastwirtsstellvertreterin Elisabeth Gruschka in Königshütte O. S. wegen Unzuverläzsigkeit in bezug auf ihren Geschäftsbetrieb der weitere Betrieb der Gastwirtschaft „Winzerstuben“, Richterstraße 3, untersagt.

Königshütte O. S., den 12. März 1919. Die Polizeiverwaltung. Werner.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (R7GBl. S. 603), betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird dem Metzgermeister Johann Löser in Olpe, Winterbergerstraße, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, inésbesondere mit Fleisch und Fleischware n, vorläufig auf die Dauer von vier Wochen unter Auferlegung der Kosten der Veröffenklichung untersagt und sein Geschäft geschlossen. G

30. März d. J,

Olpe, den 13. März 1919. Der Landrat.

Dr. Freusberg.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 22. März 1919.

In der am 21. März 1919 unter dem Vavrsitz des Ver⸗ tretere des Reichsministerpräsidenten, Reichministers der Finanzen Schiffer abgehaltenen Vollsitzung des Staatenaus⸗ schusses wurde beschlossen, der Embringung des Gesetz⸗

die verfassunggebende stimmen.

9 Heute hielten die vereinigten Ausschüsse des Staaten⸗ ausschusses für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Justizwesen eine Sitzung.

Deutsche mMatwnawwersammlung zuzu⸗

Der deutschen Friedensdelegation, die aus den Reiche⸗ ministein Grafen von Brockdorff⸗Rantzau Dr. David und Giesberts, dem Gesandten Dr. Adolf Müller, dem Professor Dr. Schücking und Dr. Melchior⸗Hamburg be⸗ steht, wird nach einem Beschluß vom gestrigen Tage ein Gremium von Beratern beigegeben, die nicht als Ver⸗ treter einzelner Wirtschaftszweige anzusehen sind, in ihrer Ge⸗ samtheit aber ouch die Gesamtheit des deutschen Wirtschafts⸗ und Geisteslebens vertreten solle Die Namen dieser Persönlich⸗ keiten sind, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt:

Aereboe, Piofessor, Obernigk bei Breslau, Arnhold, Geheimer Kommerzienrat, Berlin, Baumgarten, Professor. Dr. Eduard Bern⸗ stein, Beukenbera, Geheimrat, Phönix Werke, Hörde in West⸗ falen, Bonn, Professor, München, Bosch, Dr., Badische Anilinfarb⸗ werke, Mannheim⸗Ludwigshafen, von Brentano, Professor, München, Cuno, Dr., Geheimer Oberregierungsrat, Norsitzender des Direk⸗ loriums der Hamburg⸗Amerika Lmie, Hamburg, Deutsch, Geheimer Kommerzienrat, Direktor der A. E. G., Charlottenburg, Dodel, Geheimer Kommerzienrat, Leipzig. Haardt, Kommerzienrat, Lennep, Louis Hagen, Geheimer Kommerzienrat, Cöln, Hartmann, Verband deutscher Gewertvereine (Hirsch⸗Duncker), Berlin Hernecken, Generaldirektor des Norddeutschen Lloyd, Bremen, Her⸗ gesell, Prof ssor, Dr, Geheimer Regierungsrat, Direktor des aero⸗ lonischen Institus Lindenberg. Kreis Beeskow, Hilger, Geheimer Bergrat, Berlin, Flau Juchatz, Mitglied der Nationalvesammlung, Hermann Struck, Berlin. Klemm, Kommerzienrat in Waldbof bei Mannheim, Korum, Bischof, Legien, Generalkommisser der Gewerk⸗ schaften Deutschlands, Berlin, Lübsen, Direktor, Rheinisch⸗Westfälisches Kohlensyndikat, Essen a. R., von Miller, Reichsrat, München, Plate, Obermeister, Vorsitzender des deutschen Handwerks⸗ und Gewerbekammertags, Hannover, Adolf Pöhlmann, Direktor der Vereinsbank Munchen, Rathenau, Dr., Präsident der A. E. G. Berlin, Gustaf Rathi n, Dr., Berlin⸗Dahlem, von Riedemann, Dr., Hamburg, Louis Röchling, Schmitz, Direktor, Metall⸗Gesellschaft, Frankfurt a. M., von Stauß, Direttor der Deutschen Bank, Berlin, Stegerwald, Gesamtverband der Christlichen Gewerkschaften, Berlin, Urbig, Fr., Berlin W 8, Vorwerk, Hamburg, Max Warburg, Bankier, Hamburg, Max Weber, Professor, Heidelberg, Withoeft, Hamburg.

Der Zentralrat hat in seiner letzten Sitzung nach einer Meldung des „Wolffschen Telegrophenbüros“ beschlossen, auch die Wahlen zu den Arbeiterräten, die Sonntag, den vorgenommen werden, für gültig zu erklären.

Die zum Rätekongreß gewählten Delegierten müssen ihre Adresse unter Beifügung ihrer Parteizugshörigkeit der Kongreß⸗ kommission des Zentralrats alsbald mitteilen. 8

Dem Sitzungsbericht der Waffenstillstands⸗ kommission in Spaa vom 20. März entnimmt „Wolffs

Telegraphenbüro“ folgende Mitteilungen:

entwurfs über die Bildung einer vorläufigen Reichemarine an.

er belgische Vertreter teilte mit, es sei beschlossen worden, das in belgischen Händen besindliche deutsche Sanitätspersonal sowie die in Belgien weilenden schwerverwundeten und schwerkranken deutschen Kriegsgefangenen heim tubefördern. . 2

Die Alllierten wurden deutscherseits ersucht, Kriegs⸗ beschädigten, die als Kapitalsabfindung ein Wohnhaus im be⸗ setzten Gebiet zugewiesen bekommen haben, aber nach den jetzt be⸗ stehenden Bestimmungen nicht einreisen können, da sie vor dem 1. August 1914 dort nicht gewohnt haben, die Einreise mit ihren Familien und Hab und Gut zu gestatten. Es wurde darauf hingewiesen, daß die betreffenden Personen, welche ihre Anstellungen verloren und ihre Erwerbsfähigkeit eingebüßt haben, auf diese Weise wieder einer geregelten Tätigkeit zugeführt werden sollen. .

Deutscherseits ist wiederholt mündlich und schriftlich gegen die Einführung des französischen Sprachunterrichts in den Volksschulen des von den Franzosen besetzten deutschen Gebiets protestiert worden. Der Einspruch ist bis heute unbe⸗ antwortet geblieben. Nunmehr hat der französische Administrator in Wiesbaden die Nachricht von der Einführung des französischen Sprachunterrichts bestätigt und auch mitgeteilt, daß dieser von französischen Offizieren überwacht wird. Daraufhin hat der Vertreter der deutschen Regierung heute nochmals schärfste Verwahrung gegen E“ eingelegt und um ihre unverzügliche Aufhebung ersucht.

Die deutsche Kommission hatte beantragt, die in Rotterdam für Deutschland lagernden Lebensmittel zu Schiff nach Hamburg, Stetrin, Warnemünde, Rostock und Wismar befördern zu können, da die Beförderung zu Lande zum Teil unmöglich sei. Die englische Kommission fragte heute an, welche Schiffe deutscher⸗ seits für diese Transporte in Aussicht genommen seien. 1

In einer Note machte der Vertreter der deutschen Regierung die Alliierten darauf amfmerksam, daß durch das Ausfuhrverbot von Lebensmitteln aus der Provinz Posen die ord⸗

Gebiete Deutschlands schwer gefährdet ist.

8 Die ursprünglich auf den 20. März festgesetzte Frist zur Anmeldung der in Belgien und Frankreich beschlag⸗ nahmten Betriebseinrichtungen ist nach einer Meldung

Janern bis zum 31. März 1919 verlängert worden

Der General von Hammerstein überreichte dem General Nudant in der Sitzung der Waffenstillstands⸗ kom mission vom 20. März eine Note, in der er seine am 19. März mündlich abgegebenen Erklärungen über die Frage der Landung polnischer Truppen in Danzig schriftlich bestätigte und ergänzte.

Die deutsche Regierung bestehe, wie es in der Note u. a. heißt, auf ihrem Recht, die Angelegenheit nicht von der interalliierten Kommission in Warschau, sondern von der internationalen Waffen⸗ stillstandskommission in Svaa behandeln zu lassen. Die deutsche Regierung könne keinesfalls die Landung in Danzig und den Durch⸗ zug der polnischen Truppen durch das national gemischte Land zulassen. Nicht nur die Rechtslage spreche in diesem Fall unbedingt zugunsten der deutschen Aufrfassung, sondern die von den Alliierten geforderte Landung in Danzig würde auch außerdem zu Ergebnissen führen, die zu den von der Entente wiederholt abgegebenen Versicherungen im Gegensatze stehen. Die Entente behauptet, sie wolle in den östlich der Weichsel ge⸗ legenen deutschen Gebieren ausschließlich die Ordnung erhalten und neues Blutvergießen vermeiden. Die von ihr geforderte Maß⸗ nahme würde aber die in diesen Landstrichen jetzt herrschende Ruhe stören, indem das Auftreten der polnischen Truppen zum Versuch gewaltsamer blutiger Unterdrückung, der unzweifelhaf deutichen Mehrheit in Westpreußen führen würde. Unter diesen Umständen könne die deutsche Regierung der Forderung nicht zu⸗ stimmen, alluerte und polnische Offiztere in den Ge⸗ bienen östlich der Weichsel unbeschränkt und unbeaufsichtigt reisen zu lassen. Es gebe keinen Paragraphen, der Deutschland dazu verpflichtet. Nach den Erfahrungen, welche die deutsche Regierung bei ihrem früheren Entgegenkommen in einem ähnlichen Falle mit Herrn Paderewskti und Oberst Wade gemacht habe, müsse sie jetzt doppelt vorsichtig sein. Die deutsche Regierung sei jedoch bereit, das äußerste zu tun. Sie werde jeden Einzelfall bereitwillig prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die Reisen zu bestimmten begrenzten Zwecken ohne Gefahr für die öffent⸗ liche Ordnung zugelassen werden tönnen.

Der General von Hammerstein fügte mündlich noch hinzu, daß unter den zuletzt angeführten Gesichtspunkt die von den Alliierten geforderte Reiseerlaubnis für alliterte Offiziere in dem gesamten Gebiet oöstlich der Weichsel einschließlich des von den Deutschen besetzten ehemals russischen Gebiets falle, wo diese Offiziere nach einer Erkkärung Nudants die Lage des Bolschewismus prüfen sollen. Der General Nudant nahm die Note mit der Bemerkung entgegen, er werde sie sofort Foch übermitteln. Die Note habe den Vorzug, klar zu sein, indem sie die deutliche kategorische Ab⸗ lehnung aller Vorschläge und Forderungen der alllierten und asso iierten Regierungen enthalte. Sie schaffe somit eme talsächliche Lage, die in enssprechender Weise behandelt werden würde.

Wie richtig die Gefahr einer Landung polnischer Truppen in Danzig für die Ruhe und Ordnung in unseren Ostprovinzen eingeschätzt worden ist, beweisen die zahlreichen an die deutsche Waffenstillstandskommission gerichteten Telegramme, in denen eme tiefgehende Erregung und Entrüstung weitester Volks kreise über die polnischen Machtgelüste zum Avuvsnuck kommt. So sind vorgestern und gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, bei der deutschen Waffenstillstands kommission Depeschen ein⸗ gelaufen von den Gemeinden Zakrzewo und Grubno, von den Deutschen in Gogolin, von 20 000 Wählern aller Parteien des Kreises Schwetz, vom Magistrat und den Stadtoer⸗ ordneten der Stadt Thorn, ferner vom Deutschen Volksverein, Deutschen Volksrat, Kriegerverein und Flottenverein in Culm⸗ see, von den Einwohnern von Collmannsfeld, von den Ge⸗ meinden Birgheim, Reichenau, Culm, Osterbitz, vom Volks⸗ rat von Netztal und Umgegend, vom deutschen Volke rot Herrmannsdorf, vom deutschen Volksrat für Stadt und die Kreise Elbing sowie von den Deutschen des Kreises Tuchel.

Nach Protesttelegrammen aus Westpreußen, die fortgesetzt in großer Zahl bei der deutschen Frieensdelegation einlaufen, ist die dortige deutsche Bepölkerung entschlossen, im Fall einer Einvperleibung in Polen bewaffneten Widerstand zu leisten.

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nungsmäßige Versorgung sowohl der unbesetzten wie der besetzten

des „Wolffschen Telegraphenbüros“ vom Reichsministerium des

Einer der Hauptpunkte in den jetzt abgebrochenen Ver⸗ handlungen mit der interallierten Warschauer Kommission war die Frage der Gleichstellung von Deutschen und Polen in privaten und öffent⸗ lichen Angelegenheiten. Wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ berichtet, bestand deutscherseils völlige Bereitschaft, diese Gleichstellung anzuerkennen. Indessen hatte die Entente die Absicht, die Durchführung dieses Grundsatzes durch gemischte Kammissionen uͤberwachen zu lassen, die noch dazu nicht einmal völlig paritätisch befetzt werden sollten. Dies ist der eigentliche und innere Grund, weshalb die Verhand⸗ lungen gescheitert sind. Die preußische Regierung konnte einen solchen Eingriff in ihre Besugnisse, der die Absicht, die völkische Gerechtigkeit zu sichern, in ihr Gegenteil verkehrt haben würde, nicht hinnehmen. Sie steht aber nach wie vor auf dem Standpunkte, der polnisch sprechenden Bevölkerung volle Ge⸗ rechtiakeit widerfahren zu lassen und hat zwecks wirkungsvoller Durchführung dieses Standpunktes beschlossen, von sich aus erhöhte Garantien für die Gleichberechtigung der beiden Nationali⸗ täten zu schaffen. Die Regierung wird deshalb den Regierungs⸗ präsidenten gemischte Kommissionen zuordnen, die den Behörden bei Abnabe von Entscheidungen über angeblich unterschtedliche Behandlung der Nationalitäten beratend zur Seite stehen sollen. Die Regierung erwartet, daß, nachdem alle Be⸗ stimmungen, die von den polnisch sprichenden Staats⸗ angehörigen als gegen sie gerichtete Ausnahmevorschriften be⸗ trachtet wurden, unterschiedslos heseingt sind, dieses erneute Bekenntnis zur nationalen Parität bei allen billig Denkenden gebührend gewürdigt wird, und daß infolgedessen die Polen sich der Verpflichtung nicht werden ese können, gegen⸗

über den Deutschstämmigen in ihrem Machtberesch die gleiche Gerechtigkeit zu üen.

.“

ie Zureise in das von Polen besetzte deutsche Gebiet darf nach einer amtlichen von „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ verbreiteten Mitteilung künftig im allgemeinen nicht gehindert werden, da das Versagen der Zurxeiseerlaubnis einen Eingriff in die verfassungsmäßig gewährfeistete Freizügigkeit und in das Recht, die Arbeitsstelle selbst zu wählen, darstellen würde. Alle dem entgegenstehenden bisherigen Bestimmungen werden hiermit aufgehoben. Die seither von einzelnen Dienst⸗ stellen geübte Zurückhaltung der entlassenen Heeresangehörigen, die in den von Polen besetzten Gebieten beheimatet sind, wird ungesäumt aufgehoben merden. Die Entlassung erfolgt jedoch geordnet, truppweise nach und nach.

Erteilte Bescheinigungen, daß eine Einreiseerlaubnis in das von Polen besetzte Gebiet zurzeit nicht erteilt werden kann, verlieren mit dem Tage des Bekanntwerdens dieser Verfügung ihre Gültigkeit.

Alle entlassenen und noch zur Entlassung kommenden Heeresangehörigen, die nach dem von Polen besetzten Gebiet zureisen wollen, haben bei ihren Truppenteilen bezw. in den bisherigen Unterkunftsanstalten, wenn im Einzelfall ousnahms⸗ weise nicht möglich, vor dem Ueberschreiten der auf Grund des letzten Waffenstillstandsabkommens festgelegten Demarkations⸗ linie, gleichgültig, ob sie zur deutschen oder polnischen Nationalität nach ihrer Gesinnung neigen, eine Erklärung zu unterschreiben, durch die sie sich verpflichten,

a. nicht gegen Troppen, Bürgerwehr und andere Grenz⸗ schutz⸗ und Verteidigungs formationen Preußens oder des Deutschen Reichs zu kämpfen bezw. irgendwie die Kampfkraft der Gegner Preußens und Deutsch⸗ lands zu fördern. Als Gegner sind auch die polni⸗ schen und preußisch⸗polnischen Verbände der preußi⸗ schen Ostprovinzen, insbesondere Posens, aufzufossen,

.daß sie sich der Gefahr bewußt sind, wegen Hoch⸗ verrats verfolgt zu werden ein Verbrechen, das unter Umständen mit dem Tode bestraft wird —, wenn sie in irgendeiner Weise die unter a erwähnten feindlichen Bestrebungen unterstützen.

Die Dienststelle, die eine derartige Erklärung unterschreiben läßt, hat auf dem Ausweispapier zu bescheinigen, daß die „vorgeschriebene Erklärung“ unterschrieben ist. Von der unbe⸗ dingten Vollziehung dieser Verpflichtunagserklärmmg durch Namensunterschrift wird die Zureiseerlaubnis abhängig ge⸗ macht. Die Grenzschutzfront wird Leute ohne den obener⸗ wähnten Vermerk auf dem Ausweispapier nicht durchlassen. Leute, die die Unterschrift der Erklärung verweigern, werden vorläufig festgehalten.

Die näheren Anordnungen über Ausfertigung und Kon⸗ trolle der Erklärungen werden von den an das von Polen besetzte Gebiet angrenzenden Generalkommandos in Verbindung mit den Armeeoberkommandos gegeben. 3

8

Der Litauische Volksrat zur Wahrung preußisch⸗ litauischer Interessen für den Kreis Heydekrug, in dessen 167 Gemeinden der größte Teil der litauischen Bevölkerung Preußens wohnt, hat in einem Telegramm an den Reichs⸗ minister Grafen von Brockyorff im Namen von 163 Ge⸗ meinden gegen den Anschluß an Russisch⸗Litauen Ein⸗ spruch erhoben.

Sie achtichten aher die Gtetasene Non Zitafahies tend Odessa durch die Sowjettruppen haben große Besorgnis über das Schicksal der dortigen deutschen Truppen erregt. Zur Be⸗ ruhigung der Angehörigen teilt der Angehörigen⸗Ausschuß der deutschen Truppen am Schwarzen Meer und in der Türkei (Charlottenburg, Dahlmannstr. 22) mit, daß der Abtransport der Truppen aus Nikolajew und Odessa vor Ein⸗

nahme der Städte begonnen hatte, und daß mit den

Sowjettruppen ein Abkommen getroffen worden ist, wonach diese die Städte nicht eher besetzen sollten, als bis die letzten deutschen Soldaten ungefährdet eingeschifft wären. Die Ein⸗ schiffung sollte bis zum 18. März beendet sein. Ledialich eine kleine Liquidierungskommission sollte vereinharungsgemäß zurück⸗ bleiben. Es darf also als sicher angenommen werden, daß sich die Truppen zurzeit über Konstantinopel, wo vielleicht ein Teil umgeladen werden muß, auf der Heimfahrt nach deutschen Häfen befinden.

Die Reichsstelle für Schuhversorgung hat nach einem von den Landesbehörden aufgenellten Verteilungsplan für die Frübjahrs⸗Feldbepellung rund 225 000 Prar neues und 350 000 Paar instandgesetztes Lederschuhwerk den Kommunal⸗

verbänden zur Versorgung der Landmirtschaft zugeteilt.

Neues Schuhwerk kann erst wieder im Herbst zur Verseilung

Be

gelangen. Dägegen verfügt die Reichsstelle noch über Bestaͤnde an

1

instandgesetztem Lederschuhwerk. Kommunalverbände, deren Bedarf an Schuhwerk durch die bisherigen Zuteilungen noch nicht gedeckt ist, können Anträge auf Zuteilung von instand⸗ gesetztem Lederschuhwerk unmittelbar an die Reichsstelle für Schühversorgung, Berlin W. 8 Kronenstraße 50/52), stellen. Soweit die Lieferung noch für die Frühjahrsbestellung gemünscht wird, empfiehlt sich die schleunige Einreichung solcher Anzraͤge. Anträge auf Zuteilung von neuem Lederschuhmerk kännen nicht beröcksichtigt werden. Da die Versorgung der in der Landwirtschaft unterzubringenden Notstandsarbeiter mit Schuh⸗ werk durch die Kommunalverbände des Beschäftigungsorts zu erfolgen hat, ist bei den Anmeldungen nicht nur der Bedarf der ansässigen landwirtschaftlichen Bevölkerung, sondern auch der neueinzustellenden Notstandsarbeiter zu berücksichtigen.

Bayern. .

Die Reichsregierung hat schon vor einiger Zeit Verhand⸗ lungen mit einzeinen Bundesreglerungen über die Frage der Ueberführung der deutschen Staalseisenbahnen in das Eigentum und den Berrieb des Reichs ein⸗ geleitet. Ueber diese Frage hat am 18. März in Berlin eine Aussprache zwischen sämtlichen deutschen Bundes⸗ regierungen mit Staatesbahnbetrieb unter Beteiligung von Vertretern der zuständigen Reichsministerien stattgefunden. Dabei wurde, mie die Korrespondenz Hoffmann meldet, ins⸗ besondere die Frage behandelt, die Uebereignung bis zu einem noch zu bestimmenden Termine durchzuführen. Kommt bis zu einem, Termine eine Vereinbarung nicht zustande, dann sollte im Wege der Reichsgesetzgebung die Uebereignung festgestellt werden, wobei die Festsetzung der Bedingungen einem unpartelischen Schiedsrichter über⸗ tragen werden soll. Die bayerische Regierung hat bei diesen Verhandlungen in Uebereinstmmung mit dem von der preußischen Regierung noch im vorigen Monat bei den Verhandlungen über den gegenmwärtigen Entwurf der Reichsverfassung eingenommenen Standpunkt mit aller Entschiedenheit daran festgehalten, daß die Uebertragung der bayerischen Staatseisenhahn auf das Reich zurzeit aus finanziellen und personellen Gründen ausgeschlossen sei. Auch könne die Uebertragung der bayerischen Staatseisenbahn auf das Reich nur im Wege des freien Vertrags mit Bayern er⸗ folgen, der vom bayerischen Landtag genehmigt werden müsse. Die Absicht, eine bestimmte Frist festzusetzen, vach deren fruchtlosem Ablauf die bayerische Stackseisenbahn durch Reichsgesetz enteignet würde, wäre eine Vergewaltigung Bayerns und Mißachtung seiner verbrieften Rechte.

Baden.

Die badische Nationalversamm lung hat gestern nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ den Entwurf eines V erfassungsg esetzes in erster Lesung

einstimmig angenommen.

8 Hamburg.

Geestern fand in Hamburg eine Versammlung der Seeleute im Zirkus Busch statt, in der der Führer des See⸗ mannsbundes Löhnke Auskunft von dem Regierungsvertreter darüber verlangte, welche Garantien für die Ankunft der Lebensmittel gegeben seien, falls die Schiffe ausfahren würden.

Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ berichtete der Oberregierungsrat Heidecker über die mit der Entente geschlossenen Verhandlungen und erkläxte, wenn die Seeleute noch weitere Schwierigkeiten zechten, gefährdeten sie nicht nur die soeben mit schweren Opfern erreichte Lebensmittelversorgung Deutschlands, sondern auch die Belassung der deutschen Besatzung auf den Schiffen. Auch der Senator Dr. Petersen vertrat diesen Standpunkt und verwies darauf, daß, wenn die Schiffe nicht aus⸗ fahren würden, und die Entente sie holen müsse, das Waffen⸗ stillstandsabkommen von uns gebrochen würde, was vor allem Clemenceau Gelegenheit geben würde, den Frieden auf Grund der 14 Punkte Wilsons zu verweigern. Wenn Garantien für die Herbeischaffung von Lebensmitteln verlangt würden, so müsse er darauf hinweisen, daß Deutschland besiegt sei und den Worten der Entente vertrauen müsse. Nachdem noch eine Reihe Redner in der Hauptsache für Annahme des Ausfahrtsbeschlusses gesprochen hatten. betonte Jöhnke in seinem Schlußwort, daß die Ausführungen des Oberregierungsrates Heidecker und des Senators Petersen keine Ant⸗ wort auf seine Frage gegeben hätten, welche Garantien den See⸗ leuten für ihre Existenzmöglichkeit nach Auslieferung der Schiffe ge⸗ geben seien, auch seien sie nicht in der Lage gewesen, irgendwelche Garantien dafür zu geben, daß wirklich nach Auslieferung der Flotte Lebensmittel hereinkommen. Er bezweifle, daß die Schiffe mit Ge⸗ walt geholt würden, glaube vielmehr, daß bei einem ablehnenden Beschlusse neue Verhandlungen von der Entente eingeleitet würden, die ja auch neu verhandelt habe, als die Waffenstillstandskommission in Spaa einmal energisch geworden sei. Er wandte sich auch gegen die sensationelle Aufbauschung in der Presse, die die Bewegung des Seemannsbundes als spartakistisch bezeichnete. Der Seemannsbund vertrete nur die wirtschaftlichen Interessen der Seeleute.

Die Abstimmung der von 5—6000 Seeleuten besuchten Versammlung ergab 1770 Stimmen für und 804 Stimmen gegen die Ausfahrt der Schiffe. Demnach hat die Mehrzahl der Besucher sich der Stimme enthalten. Der Vor⸗ sitzende betonte, daß sich nach der Abstimmung die Minder⸗ heit der Mehrheit zu fügen habe. Sodann erklärten die Ver⸗ treter des Seemannsbundes Scheel und Haase, daß sie den Auftrag hätten, mitzuteilen, daß Emden, Bremen, Bremer⸗ haven, Lübeck, Flensburg und Nordenham sich gegen die Beteilizung an der Auslieferung der Schiffe ausge⸗ sprochen hätten und wohl bei ihrem Nei bestehen bleib ZX“X“ L“

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung. Zur Ausstandslage im Ruhrgebiet meldet „W. T. B.“, daß die Belegschaft der Zeche „Monopol“, Schacht Grimberg, in der gestrigen Morgenschicht die Arbeit wieder aufgenommen hat, dagegen sind die Belegschaften der Zechen „Präsident“, „Verveinigte Karolinen⸗ Glück“ und der Staatszechen „Scholven“ und „Waltrop“ in den Ausstand eingetreten.

Nach einer von „W. T. B.“ übermittelten Reutermeldung aus London haben die Eisenbahner den Vorschlag der Regterung abgelehnt. (Vgl. a. u. „Großbritannien und Irland“.) In einer Konferenz des sogenannten „Drei⸗ bundes“ (pgl. Nr. 66 d. Bl.), bestehoid aus den Gewertschaften der Berglente, Eisenbahnarbeiter und Transportarbeiter, die die Frage des nationalen Ausstandes der drei Vereinigungen erwog

““

historischen

nachpliozäne Großfaltung erfahren,

wurde beschlossen, einem Unterausschuß aufzutragen, gemeinsam mfr

dem Komitee der Eisenbahnarbeiter an die Regierung heranzutreten, damit die Verhandlungen zwischen dem Bund der Eisenbahnarbeiter und dem Ausschuß der Eisenbahnangestellten wieder aufgenommen werden können. Die Eisenbahnarbeiter sollen in Abwe tere Beschlüsse bei der Arbeit bleiben. y11“*“ Kunst und Wissenschaft.

Am 20. Februar hielt die philosophisch⸗historische Klasle der Preußischen Akademieder Wissenschaften eine Sitzung, in der Herr Brandl uber die Vorgeschichte der Schicksalsschwestern in Macbeth las. Die germanische Vergangenheitsnorne wandelte sich bereits seit dem 8. Jahrhundert nach dem Votbild der Parzen zu einer Dreizahl von individnellem Wollen, immer maohr sogar von gräausamer Willkür, so daß gegen Ausgang des Mittelalters auch die Hexenauffassung hinzutrat. Alle diese mannigfachen Elemente, aber keine skandinavischen, sind bei Shakefpeare noch zu finden und zum Teil verstärkt, was seiner Dar⸗ stellung mehr Lebendigkeit als Klarheit perleiht. 1

In der an demselben Tage abgehaltenen Sitzung der pbysi⸗ kalisch⸗mathematischen Klasse las Herr Orth über die ursächliche Begutachtung von Unfallfolgen. Auf Grund von über 650 selbst erstatteten Gutachten darunter weit über zwei Drittel Obergutachten für das Reichsversicherungs⸗ amt wunden die Grundlagen für die Beurteilung eines ursaͤchlichen Zusammenhanges zwischen Unfällen und solgenden Krankheiten bezw. Verschlimmerung von Krankheiten oder dem Tod erörtert und die Gesichtspunkte dargelegt, welche für ein solches Gutachten beachtet werden müssen, wenn es seinen Zweck, dem Richter eine Entscheidung zu ermöglichen, erfüllen foll. Jedes derartige Gurachten, vor allem aber jedes Obergutachten, muß eine wissenschaftliche Leistung dar⸗ stellen, für die der erfahrenste Sachverständige gerade gut genng ist.

Am 27. Februar hielt die Akademie eine Gesamtsitzung.

Herr F. W. K. Müller sprach über koreanische Lieder. Der Vortragende besprach die phonetische und sprachliche Ausbeute aus Texten und Liedern, die ihm von russischen Gefangenen korea⸗ nischer Nationalität diktiert und vorgesungen wurden. Herr Eduard Meyer legte vor die 32. wissenschaftliche Veröffentlichung der Deutschen Orient⸗Gesellschaft: „Das Ischtar⸗Tor in Babylon“ von Robert Koldewey. Leipzig 1918. Am 6. März fand eine Sitzung der physikalisch⸗mathe⸗ matischen Klasse statt, in der Herr Orth über Traumen und Nierenerkrankungen las. Nach Stellungnahme in der Frage der Nomenklatur der Nierenerkrankungen und allge⸗ meinen Ausführungen über traumatische Nephritis wurden 11 Fälle aus der Gutachtertätigkeit des Vortragenden erörtert, in welchen es sich um die Frage handelte, ob durch ein Trauma eine Nieren⸗ erkrankung erzeugt bezw. verschlimmert worden ist oder ob eine Nierenerkrantung neben einer anderen traumatischen Krankheit vor⸗ handen war und etwa von sich aus den Tod herbeigeführt habe.

In der am 6. März abgehaltenen Sitzung der philosophisch⸗ Klasse sprach Herr Heusler über Alt⸗ nordische Dichtung und Prosa von Jung Sigurd. Er machte den Versuch, die zwei eddischen Gedichte, Hortlied und Vaterrache, nach ihrer Sagenform, ihren Quellen und ihrem Alter schärfer zu erfassen. Das kleine und das große Liederbuch, die Sigurdharsaga und die Völsungsasaga wurden als Stufen in der islaͤndischen Sagenüberlieserung getennzeichnet. Herr W. Schulze leate eine für die Sitzungsberichte bestimmte Mit⸗ teilung des Prof. Dr. P. Jensen in Marburg (Hessen) vor; In⸗ dische Zahlwörterinkeilschrifthittttischen Terten. Zwei gleichartige Texte aus Boghazköi bieten in gleicharrigem Zu⸗ sammenhang, jedesmal vor uanrtanna (bezw. nartäna), die Worte a-i-ka, ti-e-ra, pa-an-S(z)2 Sa-at-ta, naca (= aind. eka, tri. pan a, sapta, nava). Diese indischen Zahlwörter bilden eine Parallele zu den von H. Winckler in den Boghazköiterten entdeckten Götternamen gleicher Herkunft. Herr Meinecke legte vor sein Buch „Preußen und Deutschland im 19. und 20. Jahr⸗ hundert (München und Berlin 1918) sowie das 2. Heft der „Geschichtlichen Abende im Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht“, enthaltend seinen Vortrag über „Die Bedeutung der geschichtlichen Welt und des Geschichts⸗ unterrichts für die Bildung der Einzelpersönlichkeit“.

In der Gesamtsitzung der Akademie am 13. März sprach Herr Penck über die Gipfelflur der Alpen. Die Gipfel der Alpen ordnen sich in eine sanftwellige Flur, die sich in ihren Anschwellungen und Einsenkungen jeweils durch gleich⸗ bleibende Höhe auszeichnet. Sie kann nicht als eine von einer früheren über das Gebirge sich spannenden Rumpffläche hergeleitet werden, sondern ist in den scharffirstigen Teilen eine obere Er⸗ hebungsgrenze. Die Alpen haben nach ihrer Schichtfaltung noch eine ücch welche einzelne Gruppen emporgewölbt wurden, während die großen Längstalfluchten in Ein⸗ muldungen eingeschnitten sind. Dies Ergebnis beruht auf der An⸗ wendung eines geographischen Zoklus von weiterer Fassung, als ihr von W. M. Davis gegeben worden ist. Herr Holl überreichte als Nachwort zu seiner Mitteilung über die Auslegung des apostoli⸗ schen Symbols eine Arbeit des Herrn Professors D. Hans Lietzmann in Jena: „Die Urform des apostolisschen Glaubensbekenntnisses“.

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ssirer veranstaltet eine ungemein anregende Ausstelung von Zeichnungen moderner Künst⸗ ler. Von den „Ahnen“ des KürVnstlerkreises den Cassirer seit Jahren vertritt, den Impressionisten, sind die älteren Berliner Maler mit charakteristischen Blättern zur Stelle. Man sieht Zeichnungen von Liebermann, Sorinth und graziös zu Papier gebrachte Ein⸗ fälle Slevogts. Ulrich Hübner ist mit sehr locker festgehaltenen flüchtigen Eindrücken vertreten; Karl Walsers zarte und ge⸗ schmackvolle Kunst kommt mit einigen Skizzen aus Japan bestens zur Geltung. Hans Meid zeigt einige flüchtig und zart hingesetzte Landschaften, die man und abgetönt wie Entwürfe für Gobelins wirken. Ein schöner Frauecnakt läßt eine festere Hand und sicherere Art der Anschauung erkennen. Zwischen den geistreich andentenden⸗ Arbeiten der Impressionisten wirken ein paar ältere Landschaften Hans Thomas' doyppelt groß, sachlich und ruhevoll. Mit be⸗ sonderer Anteilnahme siebt man die Studienblätter von ein paar Bildhauern an. August Gaul weiß auch als Graphiker das Wesen der Tiere erschöpfend wiederzugeben, und in knappen Umriß⸗ linien drückt W. Lehmbrück die groß und schön empfundenen Bewegungen von weiblichen Akten aus. Von ganz anderer Art sind die Studien Georg Kolbes, den nicht die runden und vollen Konturen, sondern die flackernden Licht⸗ und Schattengegensätze reizen. Im Stil erinnern seine aus bellen und dunklen Flecken rasch zusammengesetzten Bewegungs⸗ studien an Zeichnungen Guerecinos und anderer Barockmeister. Ueber Beckmann, Weisgerber (†), den genialen Rudolf Wilke (t) und den witzigen und aparten Großmann leitet dann die Ausstellung zu den neueren Künstlern über, an deren Spitze hier nicht nur der räumlichen Anordnung nach ein schon betagter Meister steht: Christian Rohlfs. Man sieht nur zwei Blätter von ihm, aber beide Ar⸗ beiten, insbesondere das sehr knapp und präzis behandelte Blumen⸗ stilleben, geben von der Frische und Kraft dieses bervorragenden Bahnbrechers der neueren deutschen Malerei eine ausgezeichnete Vor⸗ stellung. Blätter von den beiden Ekstatikern Kokoschka und Meidner, Zeichnungen von Pechstein das auswühlende Blatt mit dem Segelheoot im Gewitter ist eine bemerkenswert storke Leistung —, von Hesckel, Kirchner und dem zarten und sanften Oito Mucller fübten dann mitten in die jüngste Kunstrichtung

Die Kunsthandlung Ca

vinein. Céösar Klein, dieser geschickte Mitlaufer, erweist ssch als

1S Kunstgewerbler. Farbige Phantaästegebilde Kendinslys

owie sehr trocken und doktrinär wirkende kubistische Blätter des von 8 8 5 8 8 E1“ 9 111“X“ rar e S *