1919 / 74 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Mar 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Befugnis keinen Gebrauch macht, können die Landeszentralbebörden nmie erforderlichen Vorschriften erlassen. Daraus leitet das Reichesjustizamt das Recht ab. daß wir vie notwend gen Ausführungsbestimmungen dutch Berordnung erlassen

können. 3 Gleichnohl hat sich die Preußische Regierung bisher nicht

darauf festgelegt, diese Vorschriften im Wege der Notperordnung zu erlaffen, sondern will sie dem Hause vorlegen, setzt allerdings das ae in daß es sich bemüht, die Sache so schnell wie irgend möglich zu verhandel nd zur Verabschied pri s 88 1“ isdung zu bringen, so

88 hin diesem Sommer eiwas Fruchtbares auf dem Gebiete der Siedlung leisten können. (Sehr richtig! und bravol rechts.) Des⸗

halb möckie ich den dringenden Wunsch aussprechen, die Denkschrift

8 nicht der Kommission zu überweisen, die sich b assc 16 die Ernährungsfrage um befassen haben wird,

ndern einer besonderen Konnnission. (Sehr richtig! rechts und Zu⸗ rase: Ist schon beantragt!) Ich glaube, nur dann wird es möglich sein, diese Angelegenheit schnell und sachgemäß zu erledigen.

Herr Graf Kanitz meinte, daß die Siedlungstätigkeit:, die jetzt intensiver aufgenommen werden soll, doch eigentlich im Gegensatzzum Sozialismus stehe. Auf dieses Gebiet kann ich ihm jetzt nicht in einer längeren Erörterung folgen und möchte nur das eine sagen: er kann zu der jetzigen Regierung und zu der Mehr⸗ he dieses Hauses das Vertrauen haben, daß sie dafür sorgen wird, daß alle ihre Maßnahmen möglichst im Einklang mit dem Sczialismus stehen und auf dem Wage zur sozialistischen Wirtschaftsordnung liegen werden. (Zuruf des Abg. Grafen v. Kanitz.) Da hört der Klein⸗ besitz keineswegs auf! Die Ansiedlungs ätigkeit bezweckt, bäuerliche Familienwirlschaften zu schaffen, so, daß dem einzelnen wirtschaftenden Bauern seine Produkrionsmittel und der Grund und Boden zur Ver⸗ fügung stehen, allerdings nicht als Mittel zur Ausbeutung anderer, sondern als Mittel zu einer rationelleren wirtschaftlichen Anwendung seiner Arbeitskraft. (Sehr gut! bei den Soz.⸗Dem.) Das steht nicht im Gegensatz zur sozialistischen Wirtschaftsordnung.

Nur kurz möchte ich noch erwas richtigstellen. Herr Graf Ranitz bat unter Hinweis auf einen Pressebericht über eine Wahlrede von mir die Frage an mich gerichtet, ob ich der dort wiedergegebenen Auffassung atsächlich in dieser Versammlung Ausdruck gegeben habe. Sie ging, wenn ich ihn recht verstanden habe, dahin, daß die Sozialdemokratie, nachsen sie die politische Macht errungen hätte, weniger Gewicht auf die Sozialisierung lege. So habe ich Sie wohl recht verstanden. (Widerspruch des Abgeordneten Graf von Kanitz.) Ich glaude, daß Herr Graf von Kanitz da folgendes im Auge hat. Um Legenden⸗ bildungen vorzubeugen, din ich darauf eingegangen, nachdem die Sache hier Gegenstand der Erörterung geworden ist. Ich fixiere ja meine Reden meist nicht scheiftlich, insbesondere nicht solche Wahlreden, und kann infolgedessen nicht wörtlich mitteilen, was ich da gesagt habe. Ich glaube aber, Herr Graf von Kanitz hat folgendes aus meiner dortigen Wahlrede im Auge gehabt. Ich habe erklärt: Ich stehe nicht auf dem Standpunkt, daß jetzt in der Weise schematisch und wahllos der Groß⸗ grundbesitz aufgeteilt werden müsse, der Großbetrieb in der Landwirt⸗ schaft zerschlagen werden müsse, wie es in vwielen Kreisen verlangt werde, und ich habe zur Erklärung dieses Verlangens darauf hinge⸗ miesen, daß dieses Verlangen in der Hauptsache darauf zurückzuführen sei, daß eine kleine Gruppe der Bevölkerung auf Grund ihres Besitz titels an landevirtschaftlichem Großgrundbesitz politische Rechte für sich in Auspruch nähme, die weit über ihre Zahl und ihre wirtschaftliche Bedeutung hinausgehe. Aus diesen politischen Gründen werde jetzt so intensiv die Zerschlagung und die Aufteilung des Großgrundbesitzes ver⸗ langt. Darauf habe ich weiter erklärt, nachdem die Umwälzung vor sich gegangen sei, wäre es dieser kleinen Gruppe in Preußen nicht mehr möglich, diese politische Macht auszuüden. Es falle demgemäß für diese Frage das politiscke Moment ganz weg. Man könne die Sache deshalb ruhig und nüchtern als eine wirtschaftliche, ja mehr als eine Be⸗ triebsfrage betrachten. Dann stelle sich die Frage so: welche Betriebs einheiten schafft man auf dem Lande? Schafft man unter allen Um⸗ ständen schematisch überall Kleinbesitz oder Großgrundbesitz, oder schafft man Wirtschaftseinheiten, die den hböchsten Ertrag auf unserem Boden gewährleisten. Das ist das Ziel, das mir bei der inneren Kolonisation vorschwebt. Nicht schematisch das eine oder das andere zu machen, nicht wahllos Großbetriebe zu zerschlagen, sondern ein richtiges Ge⸗ misch von solchen Betriebsgrößen und Wirtschaftseinheiten zu schaffen, die den höchsten Ertrag auf unserem heimischen Boden, der uns ohnehin jetzt durch die Friedensbedingungen geschꝛnälert werden wird, ermoglichen. Eebhafter Beifall links.)

Ein Antrag auf Schließung der Besprechung wird an genommen. 2

Abg. Adolph Hoffmann (U. Soz.) erhebt Widerspruch. Seine Partei sei nicht zu Worte gekommen. Die Mehrbeitssozialisten seien Zentrumsknechte. Ein solcher Skandal sei selbst unter Kröcher nicht vorgekommen. Man habe einen Schlußantrag angenommen, ohne daß die Debatte eröffnet wurde. (Zuruse: Zehn Redner und zwei Minister haben gesprochen!) 1 1

Abg. Gräf (Soz.): Die „Freiheit“ nennt die Landesversamm⸗ lung eine Schwatzbude. (Sehr richtig)) Herr Hoffmann will immer noch weiter reden. Das Volk will aber nicht Worte haben, sondern Taten sehen. Es kann nur etwas erreicht werden, wenn die Anträge möglichst schnell in die Ausschüsse geschickt werden. 8

Sämtliche Anträge über die Ernährungsfragen und die Landwirtschaftsfragen werden dann einem Ausschuß von 27 Mitgliedern, die Denkschrift über das Siedelungswesen und

ein Antrag in gleichem Sinne einem besonderen Ausschuß von ebenfalls 27 Mitgliedern überwiesen.

Ein Antrag des Ausschusses für Bevölkerungspolitik, ollen Frauen der minderbemittelten Bevölkerung eine Wochen⸗ hilfe zu gewähren und die Krankenversicherung auf die Familien der Versicherten auszudehnen,

wird angenommen, ebenso ein Antrag zur vorläufigen

Regelung des Gemeindewahlre chts in Schles⸗

wig⸗Holste in.

Auf der Tagesordnung stehen noch etwa 50 Anträge der verschiedensten Art. Nach dem Besähluß. des Aeltesten⸗Aus schusses sollen diejenigen Anträge, zu denen keine Wortmeldung vorliegt, den Ausschüssen überwiesen werden.

Die unabhängigen Sozialdemokraten haben daraufhin zu fämtlichen Anträgen Redner gemeldet.

Abg. Adolph Hoffmann (U. Soz.) erhebt lebhaften Einspruch

gen die beabsichtigte Regelung. 3 Es entspinnt sich eine dreiviertelstündige Geschäfts⸗

Schließlich werden ronung abgesetzt Nächste Sihung (Anträge.) Schluß 3 Uhr,

sämtliche

am Donnerstag, dem 10. *

Verkehrswefen.

Für den amtlichen Schrift zwischen der Rheinpfalz und dem unbesetzten Deutschland geiten nunmehr folgende Bestimmungen: 1) Umer amtlichem Schriftrwechsel ist unr jener zu verstehen, der sich auf die laufenden Geschäfte in reinen Verwaltungssachen bezieht, mit Ausschluß von allen Sendungen und Anfragen, die politische Richtlinien entbalten, von Er⸗ hebungen und Berichten über Fagen der sffentlichen Mei⸗ nung, der Presse, der Besatzungstruppen usw. und mit Aus⸗ schluß zenes seden Schriftstücks von tendenz öser Etgen⸗ schaft. 2) Zur Verpackung der an die pfälzischen Empfangsb⸗hörden gerichteten Briefsendungen konn ein aäußerer Wriefumschlag ver⸗ wendet werden, der mit der AnschriftAn die Ponpräfungs⸗ stelle Ludwigshafen (Rhein)“ zu versehen ist. Wud indes von der Verwendung eines äußeren Umschlogs abgesehen, so muß diese Anschrift auf die Sendungen selbst, am zweckmäßigsten quer an der linken oberen Ecke gesetzt und mit Blaustift kräftie unterstrichen werden. Die Aufschrift des inneren Briefsun schlags muß⸗ außerdem enthalten: a. einen deutliche Siegelabdruck der absendenden Behörde sowic die Angabe des Absendungsorls b. die genaue Adresse des Empfängers unter Angabe der

95 8 8 9 annen Amtsbezeichnung und des Amtssitzes, zutreffendenfalls und je nach der Art der Empfangsbehörde, den Hauptort des Bezirts, Diftritis oder Kreises für den diese Behörde zuständig ist.

Nach der Rheinpfalz sind auch amtliche Aktenvatete zugelassen. Die Patete. und Paketkarten müssen den Vermert „öäber Postprüfungs⸗ stelle Ludwigshafen, Rhein“ tragen. Im weiteren köanen von jetzt an nach der Rheinpfalz Schul bücher als Drucksachen und Post⸗ paket Poftbeförderung angenommen werden. Derartige Sen⸗

ürfen schriftliche Mitterlungen oder Zeitr lten.

——

* 8 mit der franzöf zone (ausgenommen Elsaß⸗Lothringen) bisher zu gelassenen Post⸗ fin E“ auch unter Nachnahme versandt werden, und zwo er Richtung nach dem besetzten Gebiete bis zum Höchft⸗ betrage von 50 ℳ, in der umgetehrten Richtung bis zum Höchst⸗ betrage von 00 ℳ. Die Nachnahmebenäͤge sind durch Postanwei⸗ sungen nicht durch Zahlkarte abzuführen.

Während größere Zahlungen aus dem von den Franzofen be⸗ setzten Gebiete nach dem unbesetzten Deutschland nur mit besonderer Genehmigung und unter Aufsicht hierzu besonders bestellter Kommissionen im beictzten Gebiet in bestimmten Fällen zu⸗ lässig sind, können kleinete Zahlungen im Einelbetrage bis zu 50 allgemein durch Postanweisung, Postscheck, Ueberwessung und Zahl⸗ karte geleistet werden. Aus der Rhcinpfalz sind auch Wertbriefe und

1) Die im Verkehr

sowie Zahlungen bis 200 in Handelsangelegenheiten zugelassen. Im weiteren können bei den im Brückenkopfgebiet Mainz gelegenen Postanstatten nach dem unbesetzten Deutschland Pensionsbeträge, Uafall und Lebensversicherungsprämien mittels Postanweisung oder Zahlkarte im Einzelbetrage bis zu 200 aufgeliefert werden.

Aus dem unbesetzten Deutschland dürfen an die Badische Anilins und Sodg⸗Fabrik in ““ (Rbein) (Zeit⸗ schriften technischen pder wissenschaftlichen (nicht politischen) Inhalts versandt werden; derartiae Sendungen sind vom * r Kreuzband mit der Aufschrift „Fachzeitschrift“ unmittelbar an die ge⸗ nannte Firma zm richten. b

2) Die Einfuhr von Postpaketen mit Ansichtspost⸗ karten aus dem unbesetz'en Deutschland in das britische Besatzungs⸗ gebiet ist unter der Bedingung jederzeitigen Widerrufs von der briti⸗ schen Militärbehörde gestattet worden. 8

Die Anordnungen für den Telegramm⸗ und Fern⸗ sprechvertehr aus demi unbesetzten D zutschland nach den von feindlichen Truppen besetzten deutschen Rhein⸗ gebieten sind unter 6 b (Rheinpfalz) wie fozgt geändert worden: b. Ferngeipraͤche, die für den Eisenbahn⸗ und Schiffahrtsbetrieb not⸗ wendig sind. , Nach der Rheinpfalz von französischen Truxpen besetzt sind fortan Ferngespräche zulässig, die für den Eisenbahn⸗ und Schiffahrtsbetrieb notwendig sind.

1 Der Postyerkehr mit dem Gzebiet der volnischen Host; und Telegraphendirektion (früher K. u. K. Militär⸗Generalgouvernement) Lualin ist bis auf weiteres ein⸗ gestellt.

Briefe und Postkarten an deutsche Gefangene in Sibirien können dem schwedischen Roten Kreuz in Stockholm zur Weiterleitung zugesandt werden. 2 f „—, 8

Die Absatzpostanstalten im unbesetzt land können fortan bei den in der französ satzungszone (ausschlieflich Elsaß⸗Lothring. Verlagspostanstalten Zeitungen bestellen. 8 Nach der Rheinpfalz sind Postpakete auch mit anderen Waren als Lebendmitteln und Schulbüchern aus dem unbesetzten Heutschland zugelassen, wern die Einfuhr der betreffenden Ware von der französischen Commission économiqug in Ludwigs hafen (Rbein) durch schriftliche Eiafuhrbewilligung g stattet wire. Der Abfender bat die Ginfuhrbewiltigung bei der Auflieferung des Pakets vorzu⸗ zeigen und ein Doppel derselben dem Pakete bei Die stellv. Landwirtschaftskammer für die Pro⸗ vinz Posen teilt folgendes mit: 3 Ce besteht bielfach die Ansicht, daß nech der Provinz Posen Pakete und Frachtsendungen ganz allgemein nicht befördert werden könnten. Vor allem leiden zurzeit die Landwirte hierunter, denen z. B die Düngerfabriken immer wieder antworten, die Provinz Posen sei Kriegsgebiet und dürfe daher nicht beliefert werden. Man hilft sich in den Grenzkreisen jetzt schon damft, daß man nach dem nächst⸗ gelegenen Orte in Westpreußen, Brandenburg oder Schlesien die Be⸗ stellung aufgib:. Das ist aber natürlich überaus zeitraubend und kost bar. Es kann daher nicht driuglich genug beiont werden, daß so⸗ wohl nach der Stadt Bromberg, wie auch nach einem großen Teile der Provinz Pofen ein ungehinderter Eis nbahn⸗, Post⸗ und Güͤter⸗ verkehr stattfindet. Im einzelnen sind folgende Teile der Provinz Posen zurzeit fest in deutscher Hand und können demnach unbedenklich mit⸗ Post⸗ und Frachtsendungen beliefert werden: 1) Stahrkreis und Landkreis Bromberg, 2) der Kreis Wirsitz mit der geeichnamigen Kreisstadt, 3) der größere Teil des Kreises Kolmar i. P. mit der gleichnamigen Kreisstadt, 4) der größte Teil des Kreises Filehne mit der gleichnamigen Kreisstadt und der Stadt Kreuz, 5) der nördlich der Netze gele ene Teil des Kreises Czarnitau mit der Stadt Schönlante der Stadtkreis Schneidemühl, die Stadt

arknungsaussprache, in der Abg. Hosffmann zwölfmal das

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Argenau. Kreis H«hensalza, und das östlich und nordöstlich eleg ene Gebiet des Kreises, 6) ein Teil des Kreises Birnbau n nrit

Lsatzungs 8

Wertpakete mit Bargeld und Wertpapieren bis zu diesem Bet age

VPerleger unter

sladt

Kreisstadt, der größte Tetl des Krelses Meseritz mit der Kreis⸗

t und. den Städtchen Bentschen, Brätz und Tirschtiegel, der ganze Freis Schwerin „. W., der giößere Teil des Kreises Fraustadt mit der Kreisstadt, und der Stadt Schlichtingsheim, ein Teil der Kr. sse Lissa, Rawitsch und Kempen mit den Kreisstädten, ferner ein Teiij des Kreises Bomst mit den Städten Bomst und Unruhstadt.

Mannigfaltiges.

DPer Genecral von Lettow⸗Vorbeck hielt auf Einlodung des Vereins „Berliner Piesse“ einen Vorrrag über den Krieg in Deutsch⸗Ostafrika. Anmesend waren, wie „W. T. B.“ berichtet, zahlreiche Vertreter der Kolonialverwaltung, des Heeres und der Ma ine, u. g. der Gouverneur Dr. Schnee und der Admiral von Trotha. Einleitend bemerkte der Vorsitzende des Vereins Berliner Presse, Dr. Paal Michagelis, wir ehrten in dem General von Lettow den deutschen Mann, der seit mehr als 4 Jahien aufrecht und unerschütterlich einer Welt von Feiden standgehalten hätte, in ihm auch, seine Gefährten und Kameraden und die eingeborene Bevölkerung, die in Widerlegung aller feindlichen Lügen den deutschen General als Fühbrer und Vor⸗ bild treu blieb. Seine Taten seien der beste Beweis für unser moralisches Recht an unsexen Kolonien. Der General von Lettow⸗ Vorbec-, stürmisch begrüßt, führte in schmuckloser Rede. klar und einfach, etwa folgendes aus: Zu Beginn des Kampfes standen ihm erwa 200 Europaäer und 2400 Astari zur Verfügung, gegen ihn hätten im Verlauf der Kämpfe über 100 feindliche enerale ge⸗ standen. Zur Entlastung des europäische und der anderen wichtigen Kriegsschauplätze habe er zunächst beschlossen, den Feind an der Grenze von Britisch⸗Ostafrita durch Angriff und Bedrohung der Ugandabahn zu fesseln; es sei ihm gelungen, die deutsche Koloni⸗e 1 ½ Jahre vom Feinde frei zu halten. Den großen Sieg bei Tanga habe er mit 1000 gegen 8000 Mann erfochten. Im Frühjahr 1916 zwaug ihn der Anmarsch der Südafrikaner unter General Smuts, seine Taktik zu ändern und durch Ausweichen den Feind hinzu⸗ halten. Im November 1917 seien Waffen, Schießbedaif Heil⸗ mittel, besonders das wichtige Chinin und die Lebensmittel soweit aufgrbraucht gewesen, daß unter anderm alten Patronen bdell 70,71 verbraucht werden mußten Trotz des ausgezeichneten Geistes waren die inncren Kräͤfte der Truvpe auegezehrt. Sie mußte

umn Metropoltheater

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vom Feinde leben, unter Zusammenraffung der matschfäbigsten und kampftüchtigsten Männer sich auf Ueverraschungen, schnelle Märsche und Ueberfälle einstellen. Die deutsche Truppe hätte die einschließenden Neinde durchbrochen. Ein gelungener Ueberfall auf ein voriugiesisches Fager bei Ngomano, am Zhammenfluß des Rowuma und Lujenda, aun 1“ 191⁷ labe geroaltige Beute an Gewehren, Schießbedarf und Lebensmitteln gebracht. Beim llebertrit auf portugiesisches Gebier hatte ter General etwa 300 Euröpaer, 1700 Askart und die nötigen Tiäger. Die Eingeborenen begrüßten die Deutschen als Befreier. Ein Jahr später, als die Nachricht vom Waffenstillstand eintraf waren noch 150 Europäer und 1200 Askari bei der Fahne. Wtele Askart hätten gesagt: „Wir werden bei Der bleihen, hig wir fallen.“ Aber auch die 3000 Träger hätten ausgehalten, obgleich ihnen nichts hätie gevoten werden können als Gesahren und Strapazen. Herz⸗ licher Beifall lohnte den Redner. Dr. Michaelis brachte auf den General von Lettow und alle, die aus Ostafrika zurückgekehrt, sich dem Vaterland sofort zum Schutz der Heimatsgrenzen zur Ver⸗ fügung gestellt hatten, ein Hoch aus, das jubelnden Widerhall fand.

Die traurige Lage unserer Kriegsgefangenen in einem franzbsischen Bergwerkslager. Nachrichten aus dem Bergwerkslager Firminy, das bisher noch nie von Ver⸗ treiern der Schweizer Gesandtschaft oder neutralen Aerzten besucht wurde, haben die deursche Regierung zu einem energischen Protest reranlaßt, der infoige der über dieses Lager be⸗ kanntgewordenen skandalösen Zustände nur zu berechtigt erscheilt. Die Kriessgefangenen wohnen in einem alten Gebäude und kleinen dünn gebauten Holzhütten, die nicht den primitivsten Anforderungen an Wohnlichkeit und Be⸗ quemlichkeit entsprechen. Tische und Stühle fehlen, ein Eß⸗ und Erholungsraum ist nicht vorhanden. Zur Bewegung dient ein kleiner Hof. Die Beköstigung ist unzureschend. Als Dusche dient ein Rohr mit ettva 20 Löche n. Trotz der schmutzigen Arbeit wind, niemals warmes Wasser geliefert. Seise müssen sich die Gefangenen selbst kaufen. Für die Zerstreuung und geistige Amregung der Gefangenen wird absolut nchts getan. Buͤcher werden nicht ausgehändigt, französische Zeitungen, Singen und Musik sind verbolen. Die Arbeit beträgt unter Tage 8 Stunden, über Tage 10— 12 Stunden bei 25 Centimes Entlohnung. Die Behandlung ist schlecht. Als Strafe wird den Gefangenen Sonntagbarbeit ohne Entlobnung zudiktiert. Im übrigen verhängt der Lagerarzt bei angeblich unbegründeter Arankmeldung Arrest bis zu acht Tagen, der bei Wasser und Brot verbüßt wird. Es ist wohl überlüssig, hinzuzufügen, daß die Zivilbevölkerung die Gefangenen beschumnpit und mit Steinen bewirft, zwogegen natürlich nicht das Germgste geschieht. Der Verkehr dieser zu einem Sklavendasein Verdammten mit der Heimat läßt natürlich alles zu wünschen übrig. Die Kriegs⸗ gefangenen dürjen monatlih nur einen Brief schreiden, jedoch wird ihnen diese Erlaubnis ifters entzogen. Wenn die französische Regierung bisher dieses Lager vor den Augen der Schutzmocht⸗ vertreter geheimgehalten hat, so sind uns nach allem, was wir iber dieses Lager erfahren haben, die Gründe für diese Verheimlichung durchaus begreiflich: Die verbrechcrische Be⸗ handlung der deutschen Kriegsgefangenen sollte nicht ans Tageslicht kommen, der neutrale Tadel hätte vielleicht peinlich berührt. Es muß nunmehr nach Aufdeckung der völke rechtswidrigen Behandlung der deulschen Kriegsgefangenen mit aller Evergie darauf hin⸗ gearbeitet werden, daß die Mißstände unverzüglich beseitigt und den unglück ichen Gefangenen alle auf Grund der deutsch rranzösischen Vereinbarungen zustehenden Rechte und Vergünstigungen eingeräum

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Die

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Deutsche Gesandtschaft im Haag, meldet 1 . B.“ zufolgr, daß nach telegraphischer Mitteilung der Niederländischen Gesandtshaft in Peting 1801 Deutsche auf den englischen Dampfern „Nora“, „Novaras und „Atreus“ am

März von Schanghai nach Rotterdam abgefahren sind.

8 vö. An

Wilhelms

„Asgard“, Mannschaften deutscher Oꝛ entkämpfer, läuft Wichelmshaven ein, falls das Schiff seuchenfrei ist.

irz. (B. T. B.) Der Damp fer

2

haven, 30. an Bord 106 Offiziere und 1961 Unteroffiziere und i

Mentag in

Stockholm, 28. März. (W. T. B.). Die schwedische Presse veröffentlicht einen Aufruf, der von drei Lehrerinnen⸗ seminaren unterzeichnet ist. Er fordert die schwedischen Kinder im Anschluß an Will Vesvpvers Apvpell an die Kinder der ganzen Welt auf, eine Sammlung von Brotkartern abschnitten und Geld für die hungernden deutschen⸗ Kinder zu veranstalter. Für die Abschnute soll Mehl gekauft und durch das schwedische Rote Kreuz nach Deutschland befördert werden.

Genf, 29. März. (W. T. B.) Das Internationale Rote Kreusz erhielt vom amerikanischen Hauptauartier die Nach⸗ richt, daß die Heimsen dung aller solcher kranker und ver⸗ wundeter Deutscher erfolgt, die dauernd militäruntauglich oder unfähig sind, innerhalb zweier Monate nützliche Arbeit zu verrichten.

2.

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estern mittag

von den Delegierten in Brüss

AGrenzen und in Uebereinstimmung

den Neutralen darf nicht länger abhängen von

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Reichsar

Zweite Beilage

Berlin, Montag, den 31. März

——

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 31. März 1919.

In der vorgestern unter dem Vorsitz des Reichsfinanz⸗ ministers Schiffer abgehaltenen Vollsitzung des Staaten⸗ aueschusses wurde laut Meldung des „Wolffschen Tole⸗ graphenbüros“ den Gesetzentwürfen, betreffend die vorläufige segelung des Reichshaushasts und des Haushalts der Schutz⸗ gebiete für das Rechnungsjahr 1919, betreffend die Feststellung nes vierten Nichtrags zum Reiche haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1918, und über die Bildung einer vorläufigen Reichsmarine in den von der Nationalversammlung beschlossenen

ge

Fassungen zugestimmt.

Die vereinigten Ausschüsse des Staatenausschusses für goll⸗ und Steuerwesen, sür Handel und Verkehr und für Fustizwesen, der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Justizwesen hielten heute Sitzungen.

*

Auf die am 28. März in der Fraage der Landung polnischer Truppen in Danzig ergangene Antwortnote er deutschen. Regierung hat am 29. März der Marschall Foch zurch seinen Vertrete, in Spaa, den General Nudant, laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“, folgenden Be⸗ scheid überreichen lassen:

Ich habe die Note vom 28. März 1919 dem Marschall, Oberst⸗ fommandierenden der alliierten Armeen, übermittelt, der dieselbe den alliierten und assoziierten Regierungen zur Prüfung unterbreitet bat. sch habe ganz besonders seine Aufmertsamkeit auf folgenden Satz er fraglichen Note gelenkt: „Die deutsche Regierung kann nach ein⸗ gehender Prüfung eine Maßnahme (d. h. die Ausschiffung polnischer Fruppen in Danzig) nicht verantworten, die ohne Schaffung aus⸗ richender Garantien den Bürgerkrieg im eigenen Land hervor⸗ zufen muß.

Der Marschall telegraphierte mir am 229. März Antwort:

„Ich werde persönlich in Spaa alle Auskünfte und alle ver⸗ angten Garantien dem deutschen Bevollmächtigten geben, der mit

n Vollmachten versehen sein soll, die nötig sind, um in 48 Stunden dentscheiden. Die Zusammenkunft wird stattfinden am 3. Abril, ssei denn, daß dies nicht möglich wäre.“ Es wird gebeten, sowohl e Antwort der deutschen Regierung als auch den Namen des eesignierten deutschen Bevollmächtigten raschestens mitzuteilen. gez. Nudant.

Da aufhin hat die deutsche Regierung am 30. März be⸗ schlossen, als Bevollmächtiaten zur Entgegennahme aller der von Marschall Foch in Auesicht gestellten Auskünfte und aller der Garantien, welche die deutsche Regierung verlangt, den worsitzenden der deutschen Waffenstillstandskommission, Reichs⸗ mister Erzberger, nach Spaa zu entsenden.

Die deutsche Regierung hat diesen Beschluß durch folgende pote zur Kenntnis des Marschalls Foch bringen lassen:

Das Reichsministerium hat als deutschen Bevollmächtigen den Porsitzenden der Waffenstillstandskommission, Reicheminister Erzverger estimmt, der am 3 April Vormittaus in Spaa für die gew ünschten Verbandlungen zur Verfügung steht und mit den nötigen Vollmachten dersehen ist.

folgende

Der Oberkommandierende der olliierten Armeen Marschall

Foch hat am 28. März an seiren Vertreter in Spaa, den

TGeneral Nudant, laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗

büros“ folgende Depesche gerichtet: Im Verfolg der der deutschen Regierung bezüglich der Ein⸗ fuhr von Lebensmitteln und der Ausfuhr von Waren gemäß des Brüsseler Abkommens gemachten Mitteilungen wird folgendes zur Ergänzung mitg teilt: Um Deutichland bei der Erlangung der Kredite in neutralen Ländern für den Ankauf von Lebensmitteln zu helfen und gemäß der ssel übernommenen Vervpflichtungen, diese Frage zu prüfen, teilen die assoztierten Regierungen mit, daß in feiinem neutralen Lande eine Foma in Zukunst Gefahr laufen wi ’d, nus dem Grunde auf die Schwarze Liste gesetzt zu werden, weil sie n. Lebensmittel in den durch die assoziierten Regierungen gebilligten mit den von diesen aufgestellten Bestimmungen nach Deutschland ausgeführt hätte, b. Deutschland ür den Ankauf dieser Lebensmittel Kredite eröffnet hätte, c. Waren, peren Ausfuhr aus eutschland die assoziierten Regierungen genehmigt ütten eingeführt hätte. Deurschland soll ermächtigt werden können, mit Firmen der neutralen Länder zu verhandeln und Handel zu rreiben, selbst wenn diese auf den Schwarzen Listen stehen, unter Vorbehalt der Genehmigung des Obersten Blockaderats.

Hierzu bemerkt das oben genannte Telegraphenbüro: So ist nun endlich durch die teilweise Aufhebung der Schwarzen lissten die Voraussetzung gegeben, daß Deutschland von der Be⸗ stimmung des Brüsseler Abkommens Gebrauch machen kann, aus neutralen Ländern Lebensmittel einzuführen und mit seinen Ausfuhr⸗ waren dafür zu bezahlen. Deutschland muß aber verlangen, daß auch der letzte Vorbehalt noch fällt; der Handel zwischen Deutschland und der Genehmigung und der Au sicht des obersten Blockaderats. Unser Handelsverkehr muß wieder ganz frei werden, sonst bleiben wir zahlungsunfähig. Unsere Forderung muß lauten: Fort mit der Blockade, fort mit den Schwarzen Listen!

Dem Sitzungsbericht der Waffenstillstandskom⸗ mission in Spaa vom 28. März entnimmt „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ folgende Mitteilungen:

Die deutsche Kommission übermittelte den Gegnern zwei Ent⸗ shließungen des pfälzischen Bundes der Land⸗ wirte und der pfälzischen Handeskammer, worin die Mitglieder der beiden Körperschaften geloben, bei ihrem deutschen und bayerischen Heimatlande zu bleiben.

Die Alliterten werden gebeten, den in ihren Händen befindlichen deutschen Kriegsgefangenen ebenfalls die bereits vor kurzem von den Amerikanern gewährten Posterleichterungen ür die Gefangenen zu bewilligen. Ferner wurden die allierten und assoztierten Mächte ersucht, die Uebersendung von anti⸗ dolschewistischen Zeitungen und Schriften an die deukschen Kriegs⸗ gefangenen zu gestatten. S

1u““ vr

Der General Nudant teilte in einer Note mit, die französische und die belgische Regierung hätten beschlossen, ohne Verzug mit der Rücknahme alter Pferde und sonstigen Tiere zu be⸗ ginnen, welche von Deutschland in Frankreich und Belgien requtriert wolden sind. Zu diesem Zweck werde im besetzten deutichen Gebiet sofort eine Musterung aller aus Frankreich und Belgien stammenden Tiere vorgenommen werden. Im unb setzten Teit Deutschlands solle eine entsprechende Musterung durch eine Sonderkommission abgehalten werden, die der Kommission für Rück⸗ gabe requtrierter Maschinen angegliedert werden würde. Dieser Sonderkommission solle auch die Rücknahme des aus Frankreich und Belgien fortgeführten landwirtschaftlichen Materials übertragen werden. Die Besitzer der Tiere würden, wie es in der Note heißt, nicht verfolgt werden, wenn sie in Ausführung gegebener Anordnungen ge⸗ handelt oder die Tiere nur in Verwahrung und Pflege haben.

Die Antwort auf diesen geradezu ungeheuerlichen Entschluß, der auch nicht im geringsten Zusammenhange mit dem Waffenstillstands⸗ vertrage steht, behielt sich die deutsche Kommission vor. Es sei hier bemerkt, daß nach Artitel 19 des Waffenstillstandsvertrags (finanztelle Bestimmungen) Deutschland nur verpflichtet ist, Urkunden, Kunst⸗ gegenstände, Bargeld und Wertpapiere zurückzugeben, die aus dem ehemals besetzien Gebiet fortgeführt worden sind. Zu irgend einer weitergehe den Forderung sind die Alliterten nicht berechtigt.

Der Sitzungsbericht der Waffenstillstands⸗ kommission vom 29. März besagt obiger Quelle zufolge:

Der deutsche Vertreter überreichte den Alliierten den Vorschlag zur allgemeinen Regelung der Belieferung der links⸗ rheinischen Zuckerfabriken mit Rohzucker aus rechtsrheinischem Gebiet. Diesen Fabriken ist auf Ver⸗ anlassung deutscher Fabriken eine ausreichende Menge Rohzucker zu⸗ geteilt worden, so daß sie ihren Betrieb bis auf weiteres aufrecht⸗ erbalten oder aber ihn wieder aufnehmen könnten. Wenn diese Mengen nicht mit der sonst üblich gewesenen Schnelligkeit bei den Fabriken eingetroffen sind, so liegt dies nicht nur an den bekannten Zuständen im deutschen Transportwesen, sondern auch an den Schwierigkeiten, die im Verkehr zwischen dem besetzten und unbesetzten deulschen Gebiet durch die Maßnahmen der Alliierten verursacht worden sind. Die mit der Zuckerbewirt⸗ schaftung betrauten deutschen Stellen haben schon seit geraumer Zeit alles Notwendige veranlaßt, um das besetzte Gebiet mit Rohzucker zu beliesern. Eine wirkliche Lösung dieser Frage ist nur auf Grund einer allgemeinen Regelung möglich, für die ein Vorschlag überreicht und um dessen Prüfung und Billigung ersucht wurde. 1

Zu gleicher Zeit überreichte der General Nudant eine Note über denselben Gegenstand, worin schleunigste Mitteilung über die Maßnahmen verlangt wud, die die deutsche Regierung zur Versorgung der linksrheinischen Z ckerfabriken mit Rohzucker getroffen hat.

Der Vertreter der deutschen Regierung fragte in einer Note an, ob die Besatzunrsbehörden tatsächlich Steuern u nd andere Reichs⸗ sowie Staatseinnahmen im besetzten Gebiet der Verwaltung einer besonderen ihrer Aufsicht unter⸗ stellten Kommission übertragen haben. Im Falle, daß die hierüber eingegangenen Nachrichten zutfeffen, wird um Auskunft darüber er⸗ fucht für welche Zwecke diese Einnahmen verwender werden. Dabei hob der Vertreter der deutschen Regierung hervor, daß nach Artikel V des Waffenflillstandsverrrags die örtlichen Behörden des besetzten Gebiets die Verwaltung zu führen haben und den Besatzungstruppen nur das Recht der Aufsicht zustehe.

In einer anderen Note ersuchte die deutsche Kommission um Freigabe des Briefverkehrs zwischen den im neu⸗ tralen Auslande internierten Heeresangebhörigen und ihren Verwandten im besetzten links⸗ rheinischen Gebiet. Zurzeit kommen weder Briefe von diesen Kriegsgefangenen an, noch die an sie gesandten Postsachen. Anscheinend werden diese Briefe auf Grund einer besonderen Ver⸗ fügung von den Zensurstellen zurückgehalten. In einer in der gleichen Sitzung überreichten Note erklarte die belgische Kommission daß nach den Anordnungen der belgischen Besatzungsarmee dieser Briefwechsel gestattet sei und daß er lediglich durch Verfügungen in den neutralen Ländern verhindert sein könne. 8

Der General von Hammer stein überreichte den Alliierten eine Liste der deutschen Heeresangehörigen, die wäh⸗ rend des Aufenthalts in Elsaß⸗Lothringen zu Unrecht verbhaftet oder verschleppt wurden und seitdem teilweise vermißt sind. Es wird ersucht, die Festgenommenen freizulassen und Nachforschungen über den Verbleib der Vermißten anzustellen. Zu⸗ gleich wird gefordert, daß über die Ergebnisse der auf Grund früher üͤberreichter Listen desselben Charakters angestellten Kachforschungen baldmöglichst Auskunft gegeben wird.

Der Vorsitzende der britischen Kommission teilte mit, daß die Angelegenheit des Marschals Liman von Sanders der Friedenskonferenz unterbreitet sei und bis zu ihrer Entscheidung keine weiteren Anordnungen getroffen werden können. Ein Kriegs⸗ gericht gegen den Marschall sei nicht eingerichtet worden. Er be⸗ finde sich in Malta, wo er zwei Zimmer im Fort bewohne und gut behandelt werde. Der General von Hammer tein betonte nochmals die Rechtswidrigkeit des Vorgehens und gab seiner Hoffnung Aus⸗ druck, daß die Pariser Konferenz unverzüglich die Freilassung des Marschalls Liman von Sanders veranlassen werde.

Die deutsche Reaierung hatte die Alliierten ersucht, zur Sicherung des Ausloufens der deutschen Handelsschiffe und zum Schutze der auslaufenden Lebensmittelschiffe 4 kleine kreuzer in Dienst stellen zu dürfen, denn ein Teil der Seeleute hatte gedroht, das Auslaufen der Schiffe mit Ge⸗ walt zu verhindern. Der Grund dieses Widerstandes der Seeleute ist, doß nach den harten Bedingungen der Entente die deuischen Besatzungen nicht auf den deutschen Schiffen bleiben dürfen, sondern zurückgeschickt werden. Trotzdem mit Hilfe der 4 Kreuzer also nur die Ausführung der Ver⸗ pflichtungen aus dem Brüsseler Schiffahrtsabkommen gesichert werden sollte, hat die Entente, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die Genehmigung zur Bewaffnung von 4 kleinen Kreuzern versagt. Vorgestern überreichte der General Nudant in Spaa diese Note des Marschalls Foch.

In der Vollsitzung 28. März in Spaa hatte General Nudant die Aufforderung überreicht, deutsche Bevollmächtiate nach Cöln zu entsenden, damit sie dort mit Bevollmächtigten der Entente eine Einigung über Ausfuhr von Kohle, Holz, Zucker und Papier aus Deutschland mwährend des Monats Avril herbeiführen sollten. Am 29. März beantwortete der Ver⸗ treter der deutschen Regierung in einer Note diese Auf⸗ forderung. In der Note wurde festgestellt, daß von franzö⸗

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nzeiger und Preußische

der Waffenstillstandskommission vom

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sischer Seite der 28. März als Tag dieser Beratung vor⸗ geschlagen wurde, obwohl der Vorschlag erst am 28. März gegeben wurde. Da außerdem die Zusommensetzung der hierfür notwendigen deutschen Kommission eine gewisse Zeit beansprucht, ist es unmöglich, dem Termin des fran⸗ zösischen Vorschlags nachzukommen. In der Note wird verlangt, daß die deutschen Bevollmächtigten bei den Ver⸗ handlungen dieselbe Freiheit der Bewegung und des Ver⸗ kehrs mit den Heimatbehörden haben müssen, wie die Ver⸗ treter der Entente. Dies ist jedoch innerhalb des besetzten deutschen Gebietes ansgeschlossen. Die deutsche Regierung schlägt deshalb vor, daß als Tag für den Beginn dieser Ver⸗ handlungen der 3. April und als Ort Rotterdam vereinbart wird. Rotterdam erscheint insofern als besonders geeignet, weil dort die vorhergegangenen Besprechungen schon statt⸗

gefunden haben. b Im Anschluß hieran erklärte der Vertreter der deutschen

Regierung in einer zweiten Note, daß diese Erwägungen ins⸗ besondere für die Vertreter der deutschen Holzinteressen gelten, die in der Lage sind, die von der alliierten Delegatton seiner⸗ zeit in Rotterdam verlangten Mengen und Dimensionen ein⸗ schließlich des gewünschten erheblichen Anteils an Schwellen anzubieten. 8

Wie die deutsche Waffenstillstandskommission mitteilt, sind die folgenden acht deutschen Dampfer in ihren Ueber⸗ gabehäfen oder in den britischen Hoheits⸗ gewässern eingetro ffen: „Petor’a“, „Genua“ „Itajahi“, „We ßenfels“, „Welfsburg“, „Peru“, „Alster“ und „Viola“. Den Rücktrans port der deutschen Besatzungen der England zugeteilten Schiffe übernimmt der Dampfer „Viola“, de Heimschaffung der Besatzu gen der Frankreich zugeteilten Fahrzeuge der Dampfer „Titania“.

In der Geschäftsstelle des Auswärtigen Amts für die Friedensverhandlungen fand vorgestern eine Sitzung statt, in der laut Bericht des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüros“ verschiedene Fagen besprochen wurden die bei den Friedensverhandlungen möglicherw ise zur Sp ache kommen Tönnien. Es wurde erwogen, ob und wu weit eventuelle Entschädigungssorderungen der Gegner mit den 14 Wilsonpunkten überbaupt in Einksang gebracht werden tönnen, und daß die Stellung der deusschen Regierung nur den 14 Wilsonpunkten entsprechen könne Mitngeteilt wurde, daß die nach Paris entsandie Finonzkommission Vollmecht habe, eine genaue Schilderung unserer finonziellen Lage den Gegnern zu erstatten. Tie Berichte der Finanzkommission gehen den entsprechenden Stehen des Auewärsigen Amts dieekt zu Hierauf folgte noch Territorialfragen.

Der Geheime Oberregierungsrat und vortragende Rat im Ministerium des Im ern Dr Stölzel ist zum Mugliede des Gerichtshofs zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte er⸗ nannt worden.

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Auf eine Anfrage der deutsch⸗demokratischen Abgeorsneten Brodauf und Delius ist von dem Reichsminister der Finanzen Schiffer, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, folgende Antwort eingegangen:

Die Reichsregierung Leistungsfähigk § 60 a des Reichsbeamtengesenes gegebenen Befugnis in dem Sinne Gebrauch zu machen, daß über 65 Jahre alte Beamte nur dann im Dienste betassen werden sollen, wenn sie zur Erfullung ihrer Dienst⸗ pflichten in vollem Umfange fähig sind. Den derartig zur Rube ge⸗ setzten Beamten wird ein Ausgleich dafür zu gewähren sein, daß sie infolge ihres früheren Ausscheidens an den Vorteiten einer künftigen Besoldungsaufbesserung nicht teilnehmen. In welcher Weise dieser Ausgleich zu schaffen ist, bildet den Gegenstand von Erwägungen, die unmittelbar vor ihrem Abschluß stehen.

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Als machtvolle Krönung der unzähligen Einzelkundgebungen aus dem deutschen Osten oppellierte am gestrigen Sonntag in letzter Stunde noch einmal ganz Ostpreußen an das Ge⸗ wissen der Entente und das Rechtsgefühl aller zivilisierter Staaten gegen die gewaltsame Zerstückelung des Deutschen Reichs, gegen willkürliche Unte drückung und Vernichtung deutscher Kultur und deutschen Wirtschaftslebens. und Erbitterung über den vertragswidrigen Plan unserer Gegner, das kerndeutsche Danzig und das Weichseltal den Polen in die Hände zu spielen und damit Ostpreußen zu er⸗ drücken, fand elementaren Widerhall in diesen Massenkund⸗ gebungen, die zu gleicher Zeit in jeder Stadt und jedem Dorf Ostpreußens ihre Stimme laut und unwider⸗ stehlich erhoben, um dem Feinde einzuhämmern, daß deutsches Land und deutsches Kecht sich nie und nimmer ver⸗ gewaltigen lassen.

In der Landeshauptstadt Königs berg hatte sich laut Bericht

von „Wolffs Telegraphenbüro“ zu dieser Abwehrkundgebung um die Mittagsstunde unter dem Geläut aller Glocken trotz der Ungunst der Witterung eine nach Tausenden zählende Volksmenge aller Stände und Parteien nur die Unabhängigen S Kundgebung abgesondert auf djm Paradeplatz vereinigt.

ls die getragenen Weisen des alten iederländischen Dankgebets verklungen waren, ergriffen die über den weiten Platz verteilten Redner, darunter Reichskommissar Winnig und Oberpräsident von Batocki das Wort zu kurzen Anprachen, in denen sie die Not der Stunde, die nicht nur Ostpreußens, sondern des ganzen Reiches Schicksalsstunde zu werden drohe, ein ringlich schilderten und be⸗ tonten, daß ein Gewalffriede, wie ihn die Entente zu planen scheine, nie und nimmer der Welt den ersehnten Frieden bringen werde. Wie ein roter Faden zog sich durch alle Reden der unverrückbare Gedanke bindurch, es dürfe kein deutsches Land polnisch werden. Wir wollen keinen Frieden der deutsches Land polnisch macht! Die deutsche Hand soll verdorren, die einen solchen Frieden unterschreibt. Das jetzige Geschlecht wird sich, wie der Reichskommissar Winnig

unter anderem ausführte, Vorfahren zeigen,

seiner würkig

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eine Aussprache über einzelne

ist gewillt, zur Erhaltung der vollen eit des Beamtenkörpers von der durch

Die Entrüstung

hatten sich zu einer be⸗

jener Menschen germanischen Blutes, die die srechgewordenen Remer a⸗

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