veschebung des Deutschen Reichs ven 19/ʃ18 Lit. G Ne. 15 555 121 über 100 „ verhoten, an etnen anderen Inhaber als den obengenannten Antragfteller zu bewirken, insbesondere ne⸗ oder einen Ern
eine Leistung ue Zinsscheine eucrungsschein auszugeben. den 31. Mäarz 1919. Amtsgericht Berlin⸗Mttte. Abteilung 154. 154 F. 387. 19.
Zahlungssperre. Der Braunschweigischen Bank u. Kredit⸗ anstalt A. G. Goslar ist ein 4 % Pfand⸗ 2000,— ℳ der Deutseden Geundcredit⸗Bank in Gotha, Abt. XII, Serie VIIe Nr. 744 mit Conpons seit 1. 10. 1919 u. fgd. abhanden gekommen. An den Azsteller eegeht das Verbot, an den Inhaber des Papiers eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zins⸗ oder Erneuerungescheine auszugeben. Das Aufaebotsvecfahren ist ein Sotha, 20. Februar 1919 Das Amtsgerschz. 7.
eNxReRve e:.
Das Aufgebot der 4 % Pfandbriefe der Grund⸗Credit⸗Bank Berlin, Serie XV att. H Nrn. 11 583, 11 686 über je 100 ℳ, LuU. F N⸗. 09 688 üner 300 ℳ und Lt. E Nr. 06 676 über 500 ℳ ist durch Z “rücknahme erledigt.
Berilin 27. März 1919.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 184.
VBekanntmechung. Abhanden gekommen: Stück 33, Ba qe de Beuxelles Act. 13 Nr. 86 140 5ʃ13 71 u. 87 741. Merlin. den 5. 4. 19. Der Polireiprästdent. Abteilung IV. Erkeanungsdienst. Wp. 141/19.
Beanutmachung.
Bbhanden gekommen:
Dt. 5 % Reichsanleihe N. zu je 200 ℳ.
Berlin, den 5. 4. 19. zeivräsident. Abteilung
Erkennungsdienst.
— O V————
Norodeutschen
5. 5 470 635/36
en gekommen: Lt. C Nr. 11 158 382 der Lanleihe von 1917
BerlinvTteglitz 26. März 1919. Der Amtsvorsteber.
Bekaummachung Abbhanden gekommen:
1) 3 ½ % Preuß. Central. B 1894 Lit. A.
Ostpeeuß. Provin ialanleihe IX. Aurgade Nr. 3460 zu 2000 ℳ.
3) 3 ½ % Westpreuß Nul. Pfandbriefe II Lt. B. Nr. 12 000 und 19261
4) 3 ½ % Sch eswia⸗Holsteinischer Pfand⸗ brief Nr. 357 zu 5000“ℳ.
5) 3 ½¾ % Preuß. Bodenkredit⸗Hvpoth. Aktienpfandbrtef Nr. 1207 zu 2000 ℳ.
6) 3 ½ % Preus. Konsols 1889 Lit. A Nr. 55 909 zu 5000 ℳ, 1889 L t. B zu 2000 ℳ, Ne. 204 632 zu 2000 ℳ.
7) 3 ½ % Bat isch: Anleihe 1907 Nr. 8298
Wesisfälischer Pfandbrief III Nr. 3454 u 1000 ℳ.
Richsanleike II Nr 827 503 tu 500 , Lit. E Nr. 533 389. zu 200 ℳ, Lif. G r. 663 005 zu 100 ℳ, Ro⸗ichsanleihe III Lit C Nr. 4 390 857 zu 1000 ℳ, Lit. E Nr. 2 794 208 zu 200 ℳ 1 947 zu 200 ℳ, Nr. 3 571 195 zu 100 ℳ, Reichzanleihe V Lo G Nr. 7 588 173 zu 100 ℳ, Reichs⸗ Nr. 7 088 762
5 % 6. Heutschen über 1000 ℳ.
odenkredlt⸗
XX. Abt. 35 Lu. C
Ne 93 949 1890 Lit. B
Lit. E Nr.
a⸗leihe VI.
Diese ben werden für den Verkehr ge⸗
Blu.- Schönrberg, den 5. Npril 1919. Der Polizeipräsident.
Das Auszschreiben Staatcarzelger über den Verlust eines an die Kreiskesse Schubin gerichteten Wert⸗ briefes ist darch Wiedererlangung de Briefes erledigt.
Gos ar, den 31. März 19190..
Städtische Polizetverwaltung.
im Preußischen
Der Mitteldeutscheu Privatbank ist am 3. März 1919 ige 5 % Devtsche Reice⸗ anlethe von 1918 (VIII. Krlegsanleihe) Buchstake D Nr. 9 933 744 über 500 ℳ nebst Zisscheinen vom 1. Juli 1919 ab
Mandeburg. den 31. März 1919. Der Polizeipräsident.
Aufgehnt. Der von uns unterm 30 August 1910 aus⸗ efertigte Versicherungsschrin Nr. 403 150 „— auf das Leben des stallatturg Herrn Wilhelm Heine in reblau, geboren am 26. Januar 1874, ist abhanden gekommen. nhaber des Scheins wird aufgefordert, sich innen 2 Monates bei uns zu melden, widrigenfalls der Schein für kraftlos er⸗ klärt und eine aeue Ausfortigung erteilt wird. Berlin, den 24. März 19189. Vietoria zu Berlin Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. Dr. Utech, Generaldtrektor. Aufgebot.
Die von uns unterm 5. Mai 1908, 21. September 1912 und 23 Juni 1915 Versicherungsschelue
ℳ 10 000,—, ℳ 10 000,— 8 ben des Kausmanns Herrn lhaber der Urkunden wird aufgefordert, spaͤte⸗
eeeeeeeen
IIIa 1812,
ℳ 2000,—
Der gegenwärtige
E
g⸗
ausgefertigten
garkoren am abhanden ge⸗
Huzo Karo in Berlin, 10. November 1875 kommen. Scheine wird aufgefordert, sich binuen 2 Monaten bei uns zu melden, widrigen⸗ falls die Scheine für krafrlos erklärt und neue Ausfertigungen erteitt werden.
Berlin, den 1. April 1919.
Victoria zu Berlin Allgemelne iainee „Actien⸗Getellschaft. r. Utech, Generaldirektor.
Kod
[416]
Es sollen abhanden gekommen sein:
1) der auf den Namen des Prokuristen Hugo Beckmann, früher in Caßsel, jetzt in Bonn a. Rb. lautende Versicherunge⸗ schrin Nr. 567 6628,
2) der auf den Namen des prakt Arztes Dr. Fritz Polzien, früher n Wolgast, jtzt i Memel, lautende Versicherungs⸗ schein Nr. 558 438,
3) der Hinterlegungsschein Nr. 96 718, ausgestellt über den auf den Namen des Kaufmanns Victor Schillina in Kiel lautenden Versicherungsschein Ne. 518 801,.
4) der Hinterlegungzschein Nr. 132 143, ausgestellt über den auf den Namen des Landwirls Georg Leonhard Aumann in Kaltensoadheim i. Bay. lautenden Ver⸗ sicherungsschein Nr. 555 927,
5) der H'rterlegungssHein Nr. 102 358, ausjestellt über den auf den Namen des verstorhbenen Expeditiorsvorstehers c. D. Heinrich Friedrich Saadhagen in dar⸗ norer lautenden Versicherungsschein Nr. 107 029.
Wer sih im Bösitz der Urkunden be⸗ findet oder Rechte an den Versicherungen nachweisen kann, möge sich bis zum 5. Juxi ds. Js. kei uns melden, widrigenfalls wir den nach unseren Büchern Berechtigten zu 1 und 2 Ersatzurkunden ausfertigen, zu 3 und 4 die Versicherungs⸗ ausliefern und zu 5 Zahlung leisten
Sotha, den 28. März 1919.
Gothaer L⸗benesversiherungsbank ö““
8
“
Die von uns am 30. Janna* 1905 unter Nr. 54 862 ausgestellte Lebensversicherungs⸗ poltch, laut welcher der Her⸗ Ernst Peffe in B⸗ lin⸗Rosenthal eine Lebengversiche rung beim Preußlschen Beamten⸗Voreia
Der gegen värtige Inhaber der
abgesch ossen hat, soll nach uns erstattete: Anzeige verloren gegangen sein. Der Ver⸗ sicerte hat bei uns die Erteilung Iner neuen Ausfertigung der Police beantragt. Wir werden diesem Antrage entsprechen, wean der etwaige Besißer der Pollce nicht bis zum 30. Juni 1919 Ein⸗ spruch bet unz erbedt. Haunnover den 1. Jpril 1919. Die Direltion des 8 Preußischen Zeamten⸗erelns zu Hannoder, L bensverst herungsyerein a. G.
[73069] Oeffeutliches Kufgebot. Dee von uns an 23. Noo mber 1906 ausgefertigte Polsce Nr. 73 087 auf das Leben des Schrossermeisters Joles Baer in Mühlbaufen t. E. ist in Verlust geraten. Wenn ingerhelb dreier Monate der Inhaber der Pol’ce sich nicht bei uns meldet, gilt sie für kraftlos, und wir werden eine Erf zurkunde ausfe tigen. Magdeburg, den 28. Febr uar 1919. Wilhelma in Magdedurg, Allgemeine Versichcrungs⸗Aitien⸗Gesellschaft.
12247)
—
Aufruf. Der Lebent versscherunqsschein Nr. 545921I] unserer Bank vam 13. August 1913, aus⸗ gesfertigt für Jakob Nrustedl, Schweizer in Balzhausen, ist uns als zu Verlust ge⸗ gangen angezeigt worden. Wir fordern hiermit zur Anmekdung etwatger Ar⸗ sprüche dritter Personen an obtege Ver⸗ sicherung auf mit der Ankündigung, daß, wern bis zum 1. Juni 1919 em Berechtigter gch nicht melden sollte, der Versicherungssckein rechtsunwirksam und für ihn eine Ersatzurkunde ausgefertigt wird.
München, den 1. April 1919.
Baynische Versicherungsbank, Aktiengesellschaft, vormals Versicherungs⸗ austalten der Bayertschen Pypotheken⸗ Wechselbank.
In Unterabteilung 4 der heutigen Nummer d. Bl. (Verlosung usw. von Wert⸗ papieren) werden am Schlusse der Bekannt⸗ machung des Rates zu Dresden, Fi⸗ nanzamt, unter Nr. 263 im gerichtllichen Aufgebotsverfahren stehende oder mit ge⸗ richtlicher Zahlungssperre belegte Wert⸗ papiere angezeigt. — 1
[1308 Aufgevot. Der Dienstmagd Rosine Osftkt, gesetz⸗ lich vrtr ten durch ihren Vater, den Schneidermeister Georg Osti von Lengen⸗ feld, ist ein 4 % iger Bankschein über 500 ℳ Nr. 18 499 vom 13. November 1917 der Filialbank Ansbach abhanden gekommen. Der Jußaber des Bankscheins wird aufgefordert, späͤtestens im Auf⸗ gebotstermine Bamdtag, den 29. No⸗ veimmber 1919, Vorm. I11 Uhr, seine Rechte bei dem Amtsgericht Ansbach an⸗ zumelden und den Bantschein vorzulegen, widrigenfalls bieser für kraftlos erklärt werden wird. Ausbach, den 28. März 1919. Amtsgecicht.
[2253] Das Amtsgericht Braunschweig bat beute folgendes Aufgebot erlassen: Der Weichen⸗ steller Heinrich Röttger in Braunschveig, Katferstr. 48, hat das Aufgebot der Depo⸗ sitenbüͤcher der Leihhauskasse Braunschweig C 24 122 300 ℳ, C 24 121 500 ℳ, C 23 401 1200 ℳ beantragt. Der In⸗
das bezeichnete Einlegebuch v 8 widrigenfallz letzteres für kraftlos erklärt werden wird.“
[8242]
stelle —
über 3078,78 ℳ und 2121,34 ℳ, beide
straße 8, stelle II — uber 640 ℳ, lautend auf seinen Namen.
stock, Vorgebir straße 106, für sich und als gesetzliche Verireterin ihrer minde⸗ jährigen Tochter Jenny, der Nr. 53 147 — Zvpeigstelle II — über 327,86 ℳ, lautend auf Eheleute Oito Vorberg.
siens in dem auf dea 39. Dezember, 1919, Vormiftage 9 Uor, vor dem Amtegericht Braunschoetg. Am W nden⸗ tore Nr. 7, Zimmer Nr. 41, anbe⸗ raumten Aasgebotstermine seine Rechle anzumelden und die Urtunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. An die Leihhzuskasse ergeht das Verbot, auf Grurd der obigen Peposttenbücher an den Inhaber dersoelben eine Leistung zu bewirken. (§ 1019 Z⸗P.⸗O.) Braunschweig, den 31. März 1919. Der Gerichtsschrelber des Amtsgerlchts, 13: J. B.: Weihe. 13 F 7/19.
[2231] Das Antsgericht Bremen hat am 25. März 1919 folgendes Aufgebot
erkassen: „Auf Antrag des Arbeiters Karl (Cacl) Klose, wohnhaft in Blumenthal, an der Bismarckstr. 19, wied der un⸗ bekannte Jahaber des am 31. Märt 1917 mit einer Emnlage von ℳ 700,— auf den Namen des Arbeiters Carl Klose eröffe neien und gegenwärtig ein Guthaben von ℳ 1456,42 nachweisenden Einlegebuchs Ne. 50 684 der Sperkasse in Vegesack hiermit aufgefordert, spätenens in dem auf Tonnadend, den 13. Dezember 1319, Vormitags 10 Uhr, aube⸗ raumten, im Amtshause zu Vegesack statisiadenden Anfgedotstermine unter An⸗ meldung seiner Recht⸗ das beieichnete Ein⸗ leebuch vorzulegen, widrigeafalls letzteres fär kraftlos erklärt werden wird.“ Bremen. den 1. Apeil 1919. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts:
Behrens. 1780] Das Amtsgericht Bremen hat am
27. März 1919 folgendes Aufgedot er⸗ lassen: „Auf Antrag de Schretbers Keinhard Go neli s Rrcol (Rudolps) H ydorn, wohnhaft in Hremen, Suffensweg 50, wird der unherannte Inhaber des am 23. Märt 1900 mit einer Einlaage von ℳ 5,— auf den Namen Rudoiph dey⸗ dorn eröffneten und gegenwärttg ein Zuthbaben von ℳ 402,20 nach veisenden Einlegebuch; Nr. 135 756 der Sparkasse in Bremen hiermit aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf Donnerstag, den 7 August 1919 Voemittage 10 Uhr, anberaumten, im Gerichtshause hierselbst, Zimmer Nr. 84, stattsindenden Aufgebots⸗ termine unter Anmeldung seiner Rechte vorzulegen,
Bremen, den 1. Npril 1919.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerschts:
Behrens. b ““ Die naSgenannten Berechtlgten baben das Kufgedot folgender Sparkassenbücher der Stadt Cöin beaaträrt:
1) der Kellner Willy Solzt in Brem⸗n, Düsternstraß“ 119 p., als gesetz icher Ver⸗ treter seiner minderjährigen Tochte: Katharina, der Nr. 453 610 — Oaupt⸗ über 400,16 ℳ, lautend auf Kathevnna Stoldt Kind.
2) W ve. Mathilde Glzckler in Coͤln, Baltd warstraße 17 I, der Nr. 460 438 — Haopt telle — über 1026,91 ℳ, lautend auf Eheirau Wtilly Glöckler.
3) Fzu Franz Forst in Cöln⸗Kalk, Taunusgstr. 21, der Nr. 378 736 — Hauptstell⸗ — über 319,03 ℳ, lantend L“ nädchen Elisabeth Kunpstein in Cön,
4) Juliane Hennes in Cöln, Bur⸗ gunderstraße 31, der Nr. 59 677 — Zweigstelle I — über 416,60 ℳ, lautend auf Modistin Lya Hennes in Cöln.
5) Frau Josef Sanisch in Stommeln, Landstraße 5, der Nr. 50 336 — Zweig⸗ stelle VIII — über 3230,58 ℳ, laute d auf ibren Nꝛmeun.
6) der Kaufmann Wilhelm Dupster in Cötn, Mastricht⸗rsteaße 10, der N.. 58 136 — Zweigstelle VIII — über 397,40 ℳ, lautend auf Händler Wilhelm Tüter in
Cöln. 9 Milchhändler Franz Wiewiorra in Cöln, Luxemburgerstraße 79, der Nr. 57 904
88
Stiehtzesteaße 30, der Nr. 483 631 —
H eu Fcüe über lautend
auf ihren Namen. Adam Lutz in Cöln,
101,80 ℳ,
16) Ezefrau Alteburlustraße 583, der Nr. 67 636 — Zweigstelle IVI — über 2597,80 ℳ, lautend auf ihren Namen⸗
17) die Vertreter dee Klrchenfabrik St. Maternug in Cöln, der Nr. 61 865 — Zwecignelle IV— über 709,93 ℳ, lautend auf die Kirchenfabrik St. Maternus
in Cörn.
18) ber Stellmacher Adolf Riemer in Cöiln⸗Zollsteock, Höningerweg 282 II, der Nr. 1492 — Zwegstelle XIII — über 2103,47 ℳ, lautend auf Stellm cher Arof Riemnann in Cöln.
19) die Schneiderin Frau Lina Hirsch in Cöln, Antwerpenerstraße 15, der Nr. 55 181 — Zvweigstelle I — über 416,47 ℳ, lautend auf ihren Namen.
20) der Fourag häandler Peter Wassong in Cöln, Pahbnennraße 31, der Nr. 65 544 — Z reigstelle L. — über 10 077,52 ℳ, lautend auf seinen Namen.
21) Frau Maraaretha Paar in Cöln⸗ Ehrenfeld, Rotehaus raße 4, der Nr 38 874 — Zweigstelle VIII — über 888,88 ℳ, lautend auf Ehefrau Matthios Paar in Cöh.⸗Ehrenfeld.
22) de Hameyschneider Andreas Spytecker in Cöln, Lütticherstraße 2 I, der Nr. 80 451 — Z veie stelle V — über 981,53 ℳ, lrutend auf seinen Namen.
23) Frau Wilhelm Mohe in Cöln, Mi telstraß 10, der Nr. 16 884 — Zweig⸗ stelle X — über 923,06 ℳ, lautend auf lhren Namen.
2⁴) der Maschluenbauer Emil Koch in Bielefeld, Alsenst⸗aße 41 II, der Nr. 51 006 — Zwegstelle IYV — über 682,29 ℳ, lautend auf seinen Namen.
25) Oüto Pandsort in Weiß bei Sürth,
Hauptstraße 151, der Nr. 43 002 — Zweigstelle XIl — über 5:9,90 ℳ, lautend auf seinen Namen.
26) Hermann Bruns in Cöln, Dagobortftraze 77, der Nr. 56 232 — Z oetgst lle It — üvber 662,44 ℳs, lautend
euf seinen Na nen.
Die Jahaber der Urkunden werden auf⸗ g'forpert, spätestens in dem auf den 14. Jult à919, Vo. mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, am Reichensvergerplatz, Zimmer 245, an,
beraumten Aurgrbotgfamine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, der
widrigenfalls die Kraftloserklärurg
Urkunden erfolaen wird. 8 Göln. den 1. Epril 1919.
Amtsgericht. Ahbteilung 60.
EbEö— 8
2235] Beschluß. Das Amlsgerscht T aunstein erläßt fol⸗ gendes Aufatbot: Der Meßnerzsohn
Matbias Fegg in Höglwörth hat das Aufgebet der angeblich verloren gegangenen, auf ihn lautenden, von der bayer. Haubess⸗ bank⸗Filtale Traurstein außgesteilten Kessenscheine Nr. 1371 vom 14. Oktober 1912 ürer ein Darlehen von 300 ℳ und Nr. 2165 vom 18. Nevember 1914 über
ein Darlehen von 250 ℳ fe mit 4 % zu
verzinsen und sechsmonasig küngbbar, be⸗ antrazt. Der Inhaber dieser Kassenscheine wied aufgefordert, spätestens in dem auf T eitag, den 10. Oktober 1919, Vorm. 9 Uhe, im Sitzungssaale des Amtsgerichts Traunstein anberaumten Aufgebotstermine seine Roechte beim Gericht anzumelden und die Kassenscheine vorzu⸗
leg n, widrigenfalls deren Kraftleserklärung
er olgen wird. Traunstein, den 31. März 1919.
[1309] Aufgehot.
Der Rech'zarwalt Clarsgens in Duͤssel⸗ dorf als B vollmächtigter des Metz er⸗ melsters Franz Westhaus in Dusselrorf, Wehrhahn 44, hat das Aufgebot des an⸗ gehlich gestohlenen, am 1. Juni 1918 eällig gewesenen Wechsels, auzgestellt am 9 April 1918, über 3000 ℳ der von dem Metzgermeister Fraaz Westhaus auf die Eyetrau Oberleutnant Laka: Hasenkampd in Vüsseldorf⸗Oberkassel, Schanzenstraßel !, gezogen und von dieser angenommen wat, beantragt. Der Inhaber der Urkunde
0 b 1 „ „†9 ⸗ 355.s¼ m 81 w Snesgg. dnb über 88 889 1as 1“ lautend auf seinen Namen, und der —. 8c . Nr. 54 651 — Zweigstelle III — über mtttags 11 Uhe, vor dem untern ich.
93,04 ℳ, lautend auf Therese Wiewiorn Kind in Cöln.
8) Wowe. Friedrich Bober in Cöln⸗ Nippes, Christinastraße 38, der Nr. 26 433 — Zweigstelle IX — uber 269,42 ℳ, lautend auf ihren Namen.
9) die Ebefrau Jultus Verger in Cöln, Bertramstraße 37, der Nr. 24 071 — Zweigstelle XlII — über 13 637,35 ℳ, lautend auf ihren Namen.
10) Näherin Marla Hartmann in Cöln, Brüsselerstraße 67 II, der Nr. 60 948 — Zweiagstell: II — über 1150 ℳ, lautend auf ihren Namen.
11) Avolf Häbler in Cöln⸗Lindenthal, Bachemerstraße 138, Zweigstele X — über 421,42 ℳ, lautend auf seinen Namen.
12) Ehefrau Johann Fürges in Cöln. Poll, Siegburgerstraße 195, der Nr. 306 882 und 448 190 — Hauptstelle —
auf itren Namen lautend. 13) Peter Lchnttzler in Cölr, Balthasar⸗ Nr. S 3380 — Zweig⸗
Lver 4123
14) Wwe. Otto Vorberg in Cöln⸗Zoll⸗
15) Pauline Materlik in Versin N.,
[2234]
[2238] Das Amtkgericht Berlin⸗Mitte, Hinter⸗ legung g selle, bei ihm hinterlegter Geldbeträge be⸗ antragt:
gelaufene Zinsen streitiger Auktiongerlöz
neten Gericht, Neues J istizgebhäude, an der Mühylenstraß’, Zmmer 41, anu.
beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen,
widrigenfalls die Krastloserklärung der Ur⸗
kunde erfolgen wird.
Düsselbork, den 18. März 1919. Amtsgericht. 24.
Die Grenzaufseherwitwe Bertha Domnick,
geb. Bock, aus Allenstein hat als Gläͤu⸗ bigerin das Aufgebot des angeblich ver⸗ loren gegangenen Hypothekenbriefs über die im Grundhuche don Gr. Buͤchwalde r1: Bl. 42 Abt. III Nr. 10 für die Antrag⸗ der Nr. 17 642 — sssellerin eingetragene Post von 350 ℳ beantragt. wird aufgefordert, spätestensd in dem auf den 30. Okiober 1919. Bormittags 11 Uhr, vor dem unterz⸗schneten Gericht, Zunmer 46, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, erktärung der Urkunde e folgen wird.
Der Inhaber der Urkande
widrigenkalls die Kraftlos⸗
Allenstein, den 28. März 1910. Das Amtegericht.
Aufgebst. 84. F. 281/19. at das Fufgebot
a. 297,47 ℳ und 73,71 ℳ auf⸗
[2250]
straße 31, Washington, Nordam rika, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens la dem auf den 29. Oktaher 11 Ubr, vor dem unterzeichncten Gericht, Neue Friedrichsttaße 13 — 14, III. Stock⸗ nerk, Zimmer gebotstermine zu melden, widrigenfalls 1 Todeserklärung erfolgen wird. welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen die Aufforderung, svätestens im ufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.
folgender
in der Zͤrasasvollstreckungssache Kattner
gegen Bisch ff und Hauer, hinterlegt vom
Heribtsvollzieber Hohle, Schütenstraße 33, am 8. Mai 1888 auf Grund des Be⸗ schlusses des Amtsgericts I Be⸗rlin von 2. Mat 1828. Beteiligte: 1) Kaufmarn A. Kuttner, Berlin, Niederwallstraße 28 I, 2) Handlung Bischoff & Hauer, Beclin, Jerusalemerstraße 48/49, 3) Nötzold &
Stellmacher, Be lin, Neue Grünstraße 11,
4) Handlurg Rudol? Mosse, Berlin, Jerusalemernraße 48/49. 8
b 1733,33 ℳ und 433,87 ℳ Zinsen Rest aus der von Hartmannschen Kauf⸗ geldermasse, blaterlegt vom Amtsgericht I. Abteilung 51 am 13. Dejenber 1886. Beteiligte: 1) Kandidat Ernst von Hart⸗
monn, 2) Frau Konsul Paul, 3) Wttwe 4) Robert August Theodor
Hayward, Purdté. c. 500 ℳ urd 125 ℳ Zinsen, wegen Ungewißrert über die Person des Gläubi⸗ geis am 22. April 1887 von Rech'sanwalt
„Hargues in Be⸗lia, Uaterwaseerstraße 8, als Pevollmächtitem der Frma Poppe & Sohn binterlegt in der Prozeßsache Oeker Hirsch & Co. gegen J. F. Poppe
& Sohn. Empfangsb rechtigte: Firma
Oska Hhsch & Co., hier, Brücken⸗
straße 6 b, oder Firma N. Killies & Co.
in Aussig a. E. ober Kaufleute Richard und Hugo Fischer in Dresden oder Arnvo⸗ kat Dr. Theusner in Aufsig a. Elbe oder
Kaufmann Ferdinand Ernst in Dreuden
oder Firma J. F. Poppve & Sohn, hier,
Noue Feiedrichstraße 47.
d. 985,60 ℳ und 245,26 ℳ Zinsen nicht erhoben⸗ Quoten aus bver am 22. Mat 1887 beeabigren Liquidatton der Deutschen Landesbank Akt. Ges. in Lequid., binter⸗
legt am 23. Mai 1887 durch den L⸗qui⸗ dator Karl Göring, Berlin, Straßburger⸗
straße 18, zahlbar an die Vorleger der Deutschen Landesbank
Vollaktien der Afkr. Pef., hier, Nr. 488, 439, 450, 451, je 28 ℳ, und an die Vorleger der In⸗ erimsscheine derselben Gesellschaft Nr. 2, 9, 10, 11, 17 bis 19, 49, 109, 136, 197, 186 bis 192, 218 bis 261, 272
272
antriliaen Zinsen.
e. 336,85 ℳ und 82,50 ℳ Ziasen Ver⸗ steigerungserlös inder Zwangevollstreckungs⸗ sache gegen M. Leysersohn, hinterleat vom Gerichtsvolneber Baumann in Berlirn,
Markgrafenstroße 8, am 16. auf Grund des Beschlusses des gerichts I vom 14. Apeil 1888 als Streit
masse zwischen 1) Kaufmann S. Josepb, Berlin, 2) M. Ly ersohn, Berlin, Km⸗
monduntenstraße 57, 3) Steztr und Em quartterungsdeputatien des Magistrat
Veriin, 4) Handlung Kräger & Wolff,
Berlin, 5) Kaufmann M. Wolffhetm,
Berlin, 6) Pandlung Hirschberg & Rathan,
Berlin.
f. 414,37 ℳ und 116,13 ℳ Zinsen in der Zwangsvollft eckungssache Cohn & Man-
Dübner in am 14. August Beschiosses des
Nest det Varsteigerung srr öse fred gegen die Eheleute vom Gerichtsvolzzieher Z rlin, Behren raße 27, 1888 auf Erund des
Amteger chts 1 vom 8. August 1888 hinter
tegt a's Streitmasse zwischen 1) Rechis. nwa I., Berlin, Toaubenstraße 32, 2) Kautmann Manfred L⸗win, Berin
anwalt Cohn
3) Kꝛufmann Karl von der Liade, 4) dessen Eh fiau, geb. Meblitz, heide Berlin
Alvensiebenstraße 17, 5) Wuwe Pohl,
Berlin, 6) Kaufmann Karl Janke, Berlin, Dresden straße 56.
g. 1071 ℳ und 287,50 ℳ Zinsen nict
erbobene Qo en aus der beendeten Liqui⸗ dation desr Ligu’d., binterl gt am 23.
Met 1887 vo
demi L'quidator Kaufmann Josef Mockreuer Die Aus.
in Berlm, Königoeraͤtzerstraße zahlung soll an diejentgen ecfolgen, welch
die 30 Juterimsscheme der Ptrovinzial⸗ Makterbank, deren Nummern nicht bekannt
sind, obn⸗ den Vermerk 18 ℳ pro 188 rückezahlt“ vorlegen. Die Inhaber de Scheine sind nicht bekannt.
Die Betelligten werden aufgefordert,
ihre Anpzüche und Rechte soätestens in dem auf den 25. Juni 1919, Bor mittags 10 Uhr, vor d. in unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13,14 III. Stockwerk, Zimmer 106/108, an deraumten Aufgebotstermine anzumelden widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen an dee Staa'skasse werden arkgeschlossen werden. Berlin, den 28. Mä z 1919 Amtsgericht Berlin⸗Mitte. UAbteilung 34.
vA116A“ Aufgebat. 154. F. 540. 18
Der Maschinenarbeiter Wilbelm West⸗ pbal in Berlin, Trlftftraße 7, bat bean⸗
tragt, seinen verschollenen Sohn, den Mechaniker Adolf Weftphel, gekoten
am 29. Mai 1882 in Hambug, zuletzt
1907 wohnhaft in Berlin, Ratbenower⸗ letzter bekam ter Aufen halt
1910, Vormittags
143, anberaumten An alle,
ergeht
Berlin, den 26. März 1919.
Amisgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 154.
—
bis 281, 450, 511 bi 516, je 11,20 ℳ, mit den
P ovin Ral⸗Makterbank in
„Ih
Cinzelne ummern hosten 25 Psf.
Alle Postanstalten uchmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Helbstabheler auch die Geschästastelle SW. 48, Wilhelmstraße 22.
Reichsbankgirokonto.
Apnheigenpreis für drn Raum einer 5gespaltenen Ginheitszeile 50 Pf., einer 3 gespalt. Einheitszetle 90 Pf. Außerdem wird auf den Finzeigenpreis ein Teuerungszuschlag bvon 20 v. H. erhoben.
den Geschäftsstene des Reichs. nd Staatsauzeigensd
Anzeigen uimmt anz
Berlin SW. 48, Wilbelmstrahe ntr. 3 2.
Berlin, Mittwoch, den 9. April Abends.
— —
Postscheckkonto: Berlin 41 821.
Inhalt des amtlichen Teiles: 8 Deutsches Reich.
Druckfehlerberichtigung zur Bekanntmachung, betreffend die
Ueberlassung ausländischer Wertpapiere an das Reich.
Bekanntmachungen, betreffend Bedingungen für die Abgabe von 1 freigegebenem Blank⸗ und Geschirrleder sowie von frei⸗
gegebenem Feinleder. Aufhebung eines Handelsverbots. — Handelsverbot. 3 Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer
esetzblatts. “ Preußen. 8 Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
1* 8—
Verleihung des Enteignungsrechts an die A.⸗G. Riebecksche
Montanwerke in Halle a. S.
Bekanntmachung, betreffend das kreiseinkommensteuerpflichtige Reineinkommen aus dem ansiedlungsfiskalischen Grundbesitz.
betreffend das kommunalabgabenpflichtige
Bekanntmachung, Reineinkommen der Liegni
8 Rawitscher Eisenbahn. andelsverbot. ““
Deutsches Reich. Druckfehlerberichtigung.
In dem der Bekanntmachung, betreffend die Ueberlassung gländischer Wertpapiere an das Reich vom 26. 3. 1919 se. chesEisFepblait S. 333, Reichsanzeiger Nr. 71) beigefügten
erzeichnis muß es unter I bei Ziffer 24 in Spalte 4 heißen:
1. 5. 19. statt 1. 7. 19. Berlin, den 6. April 1919. 8 Der Reichsminister der Finanzen. J. V.: Schroeder.
Bekanntmachung,
etreffend Bedingungen für die Abgabe von frei⸗ gegebenem Blank⸗ und Geschirrleder,
vom 25. März 1919.
Blankleder im Sinne dieser Bedingungen sind Blankleder in
iner Kern tärke über 2 ½ mm.
§22. 1 Verpflichtungsschein. Bei allen Verkäufen von freigegebenem Blank⸗ und Geschirrleder uß der Veräußerer seine Abnehmer (bis zum Verarbeiter einschl.) por Aushändigung der Leder durch Unterzeichnung des von der Reichs⸗
lederstele ausgegebenen Verpflichtungsscheins zur Anerkennung
dieser Bedingungen verpflichten. Die Reichslederstelle ist berechtigt, in geeigneten Fällen die Vollziehung von Generalverpflichtungsscheinen zu gestatten, die den Verkäufer oder Käufer auch für alle zukünftigen Geschäfte zur Innehaltung dieser Bedingungen verpflichten.
1““ b § 3. 8 2 C 8 8 MRechnungsabschrift. b1111“
“ 2 8 1“ .“ Der unterschriebene Verpflichtungsschein ist vom Veräußerer mit iner Abschrift der über die abgegebene Menge freigegebener Blank⸗ und Geschirrleder ausgestellten Rechnung sofort, spätestens am Schlusse der laufenden Woche der Reichslederstelle zu übersenden.
Die Rechnungsabschrift muß in deutlich sichtbarer Weise die Art des Betriebes des Käufers (fabrikmäßige Hersteller von Ge⸗ schirren und Geschirrteilen, Sattlerledergroßhandlung, Sattlerleder⸗ kleinbandlung, Sattlerrohstoffgenossenschaft, Sattlereibetrieb), die 92— der Sattlerledertkarte und die Nummer des Freigabescheins enthalten.
Bei Kleinverkäufen im Betrage von weniger als ℳ 50,— bedarf es der Einsendung des Verpfl ichtungsscheins und der Rechnungs⸗ bschrift an die Reichslederstelle nicht. v““
8
Sattlerlederkarte.
Freigegebene Sattlerleder dürfen vorbehaltlich der Bestimmungen
des § 9 nur an solche Personen und Betriebe, die im Besitze von Sattlerlederkarten sind, abgegeben werden. “
Sattlerlederkarten erhalten: fabrikmäßige Hersteller von Geschirren Geschirrteilen, .Sattlerledergroßbandlungen, Sattlerlederkleinhandlungen und Sattlerroh⸗ stoffgenossenschaften.
Die Sattlerlederkarten lauten auf den namentlich benannten In⸗ haber und sind nicht übertragbar. Sie sind zwei Monate, gerechnet vom Tage der Ausstellung, gültig.
75 des Reichs⸗
und
Wer innerhalb dieses Zeitraums
—
A,Hnvn
das Bezugsrecht nicht ausübt, verliert den Anspruch auf Belieferung. Der Bezug von Blank⸗ und Geschinleder seirens der Inhaber von Sattlerlederkarten ohne Vorlegung derselben ist unzulässig.
2
Errechnung der Anteile.
Für die Errechnung der auf den Sattlerlederkarten zu ver⸗ merkenden Mengen sind maßgebend:
a. bei fabrikmäßigen Herstellern von Geschirren und Geschirrteilen die Kopfzahl der in der Zeit vom 15. März 1919 bis 15. April 1919 in diesen Betrieben mik der fabrikmäßigen Herstellung von Geschirren und Geschirrteilen für den Zivilbedarf beschäftigten Facharbeiter.
b. bei Sattlerledergroßhandlungen,
aa. die am 31. Dezember 1913 bestanden haben, der Gewichts⸗ umsatz mit fabrikmäßigen Herstellern von Geschirren und Geschirrteilen, Sattlerlederkleinhandlungen und Sattler⸗ rohstoffgenossenschaften in Blank⸗ und Geschirrledern aus dem Kalenderjahre 1913 mit der e daß bei den⸗ jenigen Firmen, die am 31. Dezember 1913 noch kein volles Jahr bestanden haben, der durchschnittliche Monats⸗ umsatz zu errechnen und mit 12 zu vervelfachen ist,
b. die bis zum 1. Juli 1915 gegründet worden sind, 50 v. H. des Gewichtsumsatzes für die Zeit vom 1. Juli 1915 bis 30. Juni 1916,
c. bei Sattlerlederkleinhandlungen und Sattler⸗ rohstoffgenossenschaften, deren Umsätze mit Sattlereibetrieben unter entsprechender Anwendung der Vorschriften unter b.
Meldung der Umsatzmengen bezw. Arbeiterzahlen.
Die Umsatzmengen bezw. die Arbeiterzablen sind der Reichslederstelle auf den von ihr ausgegebe en Vordrucken ausweislich der Geschäftsbücher oder Rechnungen bezn.. vobnbucher bis zum fest⸗ gesetzten Zeupunkt zu melden. Verspätete, unrichtige oder unvoll⸗ ständige Angaben können gerichtliche Bestrafung sowie Ausschluß von den weiteren Zuteilungen freigegebener Blant⸗ und Geschirrleder zur Folge haben.
§ 7. Abschreibung auf der Lederkarte.
Der Veräußerer hat die abgegebenen Mengen auf der Sattlerlederkarte mit Tinte zu vermerken und den Vermerk zu unter⸗ schreiben. Dem Käufer steht es frei, die auf ihn entfallende Menge von einer oder mehreren Firmen zu beziehen.
Verkäufe von Lederherstellern und Sattlerleder⸗ großhändlern.
Die Lederhersteller dürfen die ihnen freigegebenen Mengen an alle Inhaber von Sattlerlederkarten abgeben. Die Sattlerleder⸗ großhandlungen dürfen die von ihnen auf Grund der Sattlerleder⸗ tarten bezogenen Mengen an fabritmäßige Hersteller von Geschirren und Geschirrieilen, Sattleriederkleinhandlungen und Sattlerrohstoff⸗ genossenschaften, die im Besitze von Sattlerlederkarten sind, abgeben. Die Abgabe von Ledergroßhändler an Ledergroßhändler ist unzulässig.
§ 9.
Verkäuse von Sattlerlederkleinhandlungen und
Sattlerrohstoffgenossenschaften.
Die bereiis im Jahre 1913 bestandenen Sattlerlederklein⸗ handlungen und Sattlerrohstoffgenossenschaften haben die von ihnen auf Grund der Sattlerlederkarten bezogenen Mengen an ihre frühere Kundschaft nach Maßgabe der Bezugsmenge derselben aus dem Jahre 1913 abzugeben.
Sattlerlederkleimhandlungen und Sattlerrohstoffgenossenschaften, die erst nach dem Jahre 1913 gegründet worden sind, haben die von ihnen bezogenen Mengen unter möglichst gleichmäßiger Berücksichtigung ihrer gesamten Kundschaft an diese abzugeben.
Sämtliche Sattlerlederkleinhandlungen und Sattlerrohstoff⸗ genossenschaften sind verpflichtet, auch an solche Sattlereibetriebe Blank⸗ und Geschirrleder in gleichem Umfange wie an ihre alte Kundschaft abzugeben, welche ihnen von der Reichslederstelle zur Be⸗ lieferung zugewiesen werden.
Bei Verkäufen von Blank⸗ und Geschirrleder seitens der Sattler⸗ lederkleinhandlungen und Sattlerrohstoffgenossenschaffen an hand⸗ werksmäßige Sattlereibetriebe bedarf es nicht der Vorlage einer Sattlerlederkarte.
Sattlerlederkleinhandlungen und Sattlerrohstoffgenossenschaften haben über die Vertäufe der von ihnen bezogenen Mengen ein Ver⸗ kaufsbuch zu führen, in dem folgende Angaben a. Name und Wohnort des Kunde b. Art des Betriebes desselben, 8. die abgegebene Menge, “ d. die Lederart, “
e. der berechnete Kleinverkaufspreis enthalten sein müssen. 8 § 10.
Private Verbraucher. 8 Die Abgabe von freigegebenen Blank⸗ und Geschirrleder an private Verbraucher ist in jedem Falle unzulässig.
§ 11.
2.
Verwendung.
Die fabrikmäßigen Hersteller von Geschirren und Geschirrteilen sowie die handwertsmäßigen Sattlereibetriebe dürfen die von ihnen bezogenen Blank⸗ und Geschirrledermengen ausschließlich zur Aus⸗ besserung und Neuherstellung von Geschirren ver⸗
wenden. Portefeuille⸗
“
Die Herstellung von Koffern, und
sonstigen Lederwaren ist verboten.
Bedingungen vervpflichten.
““ Lederhersteller haben die ihnen freigegebenen Mengen längsten innerhalb zwei Mo naten, vom Tage des Empfanges des Frei gabescheins an gerechnet, Sattlerledergroß⸗ und Kleinhandlungen sowie Sattlerrohstoffgenossenschaften haben die von ihnen auf Grund der Sattlerlederkarten bezogenen Mengen längstens innerhalb zwei Monaten, vom Tage des Rechnungsempfanges an gerechnet, abzusetzen Innerhalb dieser Frist nicht abgesetzte Posten sind der Reichsleder stelle zu melden, welche die Verkaufsfrist verlängern oder über ander
weitige Verwendung der Leder Verfügung treffen kann.
Veräußerungsverbot für Verarbeiter.
Die Verarbeiter sind verpflichtet, die von ihnen bezogenen Blank
und Geschirrleder im eignen Betriebe zu verarbeiten oder der Reichs lederstelle zur anderweitigen Verteilung zur Verfügung zu stellen Eine Veräußerung von Blank⸗ und Geschirrleder seiten der Verarbeiter ist nicht gestattet.
§ 14. b (C Es ist verboten, Verkäufe von freigegebenem Blank⸗ und Ge⸗ schirrleder von Bedingungen abhängig zu machen, die dem Verkäufer einen besonderen Vorteil verschaffen sollen, insvesondere zu verlangen, daß Aufträge auf andere Waren erteilt oder frühera Lie ferungsverträge ganz oder teilweise aufgehoben werden.
§ 15. Revisionen.
Die Reichslederstelle kann durch beauftragte Revisoren di Einhaltung vorstehender Bestimmungen sowie die Richtigteit der er stalteten Meldungen nachprüsen lassen. Den Revisoren ist der Zu⸗ rriit zu den Betriebs⸗ und Lagerstellen sowie Einsicht der Bücher und anderer Unterlagen zu gewahren. v““ 11“
8 1““
i6.. Gebühren. Die Reichslederstelle erhebt an Gebühren bis auf weiteres 12 ₰ für jedes Kilogramm bei den nach Gevicht gehandelten frei⸗ gegebenen Blank⸗ und Geschirrledern, 12 ₰ für jedes Quadratmeter bei den nach Maß gehandelten freigegebenen Geschirrledern von dem Emvfänger des Freigabescheins. Die auf diese Weise verauslagten Gebühren dürfen beim Vertauf des Leders den Abnehmern bis zum Verarbeiter einschließlich in Rechnung gestellt werden.
““ Verstoöße. 1 11““
Verstößt ein Lederhersteller gegen diese Bedingungen, zu gewärtigen, daß er vom Bezuge von Rohstoffen ausgeschlossen wird.
Verstößt ein Käufer gegen diese Bedingungen, so hat er zu gewärtigen, daß er vom Bezuge freigegebenen Blank⸗ und Geschirr⸗ leders ausgeschlossen wird.
Bei allen Verstößen gegen diese Bedingungen hat die Reichs⸗ lederstelle das Recht, von dem Zuwiderhandelnden eine Vertragsstrafe bis zur Höhe des Verkaufswertes desjenigen Leders einzufordern, be⸗ züglich dessen die Bꝛdingungen verletzt sind. 2
§ 18. Inkraftreten der Bedingungen.
Diese Bedingungen treten mit dem Tage der Veröffentlichung im „Deutschen Reichsanzeiger“ in Kraft.
Berlin, den 8. April 1919.
Reichslederstelle.
27 8
8
Blasse. Fecher. Bekanntmachung, .“ 8
betreffend Bedingungen für die Abgabe von frei⸗ gegebenem Feinleder, vom 31. März 1919.
§ 1
85
. . Feinleder im Sinne dieser Bedingungen sind: a. Blankleder in einer Kernstärke bis 2 ½ mm,
b. Vachetten,
c. Portefeuilleleder, d. Bekleidungsleder, e. Leder für die optische Industrie. Verpflichtungsschein. „Bei allen Verkäufen von freigegebenem Feinleder muß der Ver⸗ äußerer seine Abnehmer (bis zum Verarbeiter einschl.) vor Aus⸗ händigung der Leder durch Unterzeichnung des von der Reichsleder⸗ stelle ausgegebenen Verpflichtungsscheins zur Anerkennung dieser
Die Reichslederstelle ist berechtigt, in geeigneten Fällen die Voll⸗ ziehung von Generalverpflichtungsscheinen zu gestatten, die 1 den Verkäufer oder Käufer auch für alle zukünftigen Geschaͤfte Iüe Innehaltung dieser Bedingungen verpflichhen. 88 ö“
4
§ 3.
Rechnungsabschrift. Der unterschriebene Verpflichtungsschein ist vom Veräußerer mit einer Abschrift der über die abgegebene Menge freigegebener Feinleder ausgestellten Rechnung sofort, spätestens am Schlusse der laufenden Woche der Reichslederstelle zu übersenden. 4
Die Rechnungsabschrift muß in deutlich sichtbarer Weise die Art des Betriebes des Käufers (Lederwaren⸗, Reiseartikel⸗, Sport⸗ artikel⸗, Karosserie⸗ und Wagen⸗Hersteller, Hersteller von optischen