1919 / 89 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Apr 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Arr. den Naum einer sgetpaltenen Winhettsghetza 8 eicen 8 gespalt. Ginheitszeile 90 Pf. Anserdem wird am den Aazeigenpreis ein Teuerung bzuschlag von 90 v. H. erd0em.

Arr Bemgaprris brträgt vierteljährlich 9 . Ans Postanstalten nehmen estellung an; süͤr Beriin auher

Zeitungss

doen Postanstalten und JZeitnunsvertritben sür Brlbstabholer

anch dis Geschästsstele SW. GCinzelne Uammern Adoflen 28

Anzetgen niwut amn:

der Heschüfte telle da3 Neichsd⸗ umd „—⅜&☚¶ pnnenss Pevitm UUdelmstrasse Nv. 8

ArEETAREE

Reichsbankgirokonto.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Ernennungen ꝛc.

Bekanntmachung, betreffend den Tarifvertrag zwischen dem Ver⸗ band kaufmännischer Vereine Oberschlesiens und der obver⸗ schlesischen Arbeitsgemeinschaft kaufmännischer Angestellien⸗ verbände.

Anzeige, betressend die Ausgabe der Nummer 80 des Reichs⸗ Geselzblatts.

Preußen.

örnannungen und fonstige Personalveränderungen.

Beschluß, betreffend die Auflösung der Amtsversammlungen in der Provinz Westfalen.

Ausführungsanweisung zur Regelung des Gemeindewahlrechts.

Handelsverbot. Aufhebung eines Handelsverbots.

Amm

Bei der Reichsbank sind ernannt worden

vom 1. April d. J. ab: der Zweite Vorstandsbeamte t Reichsbankstelle in Kattowitz Bankdirektor Garten⸗ hläger zum Ersten Vorstandsbeamten der Reichsbankhaupt⸗ elle in Magdevurg vunter vorläufiger Belassung in seinem Rommissorium als Hilfsarbeiter im Reichsbankdektorium;

der Bankvorstand Walter aus Landeshut i. Schles. zum Gankassessor und Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbank⸗ stelle in Kaltowitz;

vom 1. Juni d. J. ab: der Bankassessor Pancritius us Mülheim (Ruhr) zum Ersten Vorstandsbeamten der Reichs⸗

bankstelle in Elbing;

der Bankassessor Staat aus Regensburg zum Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Mülheim (Ruhr);

der Bankoorstand Gottgetreu aus Colmar zum Bank⸗ issessor und Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Regensburg;

der Bankassessor Kunkel aus Braunschweig zum Zweiten Verstandsbeamten der Reichsbankstelle in Elberfeld:

der Bankvorstand Lichtschlag aus Limburg a. d. Lahn unn interimistischen Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbank⸗ stelle in Braunschweig;

vom 1. Juli d. J. ab: der Bankassessor Arendt aus Fnde zum Zweiten Vorstandsbeamten der Reichs bankstelle in oblenz;

ep Oberbuchhalter Rochell aus Bremen zum interimisti⸗ schen Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Emden;

der Bankassessor Dr. Nordhoff aus Bromberg, unter Versetzung nach Berlin, zum ständigen Vertreter des Direktors der Statistischen Abteilung der Reichsbank;

der Bankvorstand Lindstädt aus Marienwerder zum Bankassessor und Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbank⸗ stelle in Bromberg. 6 ““

Bekanntmachung.

Der Verband kaufmännischer Vereine Ober⸗ schlesiens und die oberschlesische Arbeitsgemeinschaft kaufmännischer Angestelltenverbände haben durch die Handelskammer für den Regitrungsbezirk Oppeln beantragt, den zwischen ihnen am 26. März 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich zu erklären. Der Tarisvertrag regelt die Arbeitsverhältnisse der kauf⸗ männischen Angestellten in Groß⸗ und Kleinhandelsgeschäften einschließlich der Wareneinkaufsgenossenschaften und Konsum⸗ vereine und erstreckt sich auf Stadt⸗ und Landkreis Beuthen O. S., Stadt⸗ und Landkreis Gleiwitz, Stadt⸗ und Landkreis Kattowitz, Stadikreis Königshütte, Kreis Hindenburg, Kreis Rybnik und Kreis Tarnowitz.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum April erhoben werden und sind an das Reichsarbeits⸗

ministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 15. April 1919. 8 Der Reichsarbeitsminister. 8 Bauer. 1b

Berlin, Donnerstag. den 17. April, Abends.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 80 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter.

Nr. 6811 eine Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnungen vom 9. Januar 1919. (Reichs⸗Gesetzbl. S. 28), 1. Febrvar 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 132) und 1. März 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 301) über Beschäftigung Schwerbeschädigter, vom 10. April 1919.

Berlin W. 9, den 15. April 1919.

Postzeitungsami. Krüer.

Preußen.

Die Preußische Regiezung hat den bisherigen Kreis⸗ schulinspektor Dr. von den Driesch zum Direktor eines mit Oberly eum und Studienanstalt verbundenen Lyzeums ernannt.

Beschluß.

Gemäß § 82 der Landagemeindeordnung für die Provinz Westfalen vom 19. März 1856 (Preuß. Gesetzsamml. S. 265) und § 5 des Gesetzes zur vorläufigen Ordnung der Staats⸗ gewalt in Preußen vom 20. März 1919 (Preuß. Gesetzsamml. S. 53) werden die Amtsversammlungen in der Pro⸗ vins Westfalen hiermit aufgelöst.

Berlin, den 8. April 1919. Die Preußische Staatsregierung.

Hirsch. Fischbeck. Braun. Haenisch. Dr. Suüdekum. Heine. Keinhardt. am Zehnhoff. Oeser. Stegerwald.

8

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bei dem Beraggewerbegericht in Dortmund sind unter Ernennung zu Stellvertretern des Vorsitzenden der Bergrat Köhler in Recklinghausen mit dem stellvertretenden Vorsitz der Kammer West⸗Recklinghausen und der Berginspektor Sommer in Dortmund mit dem stellvertretenden Vorsitz der Kammer Dortmund III dieses Gerichts betraut worden.

Ministerium des Innern.

Ausführungsanweisung.

Auf Grund von § 6 der Nachtragsverordnung zur Ver⸗ ordnung über die anderweite Regelung des Gemeinde⸗ wahlrechts vom 24. Januar 1919 (Gesetzsamml. S. 13) vom 31. Januar 1919 (Gesetzsamml. S. 15) wird zur Aus⸗ führung dieser Verordnung sowie der Vexordnunag über die anderweite Regelung des Gemeindewahlrechts vom 24. Januar 1919 (Gesetzsamml. S. 18) folgendes angeordnet:

2 Gemeindevertretungen im Sinne der Gemeindewahlverordnungen vom 24. und 31. Januar 1919 (Gesetzsamml. S. 13 und 15) sind in den Kreisen Husum, Norderdithmarschen und Süderdithmarschen neben den Vertretungen der Kirchspielslandgemeinden auch die Ver⸗ tretungen der Dorfschaften und Bauerschaften. .“ 2

Scooweit bisher die Wahl des oder der Gemeindevertreter der Kirchspielslandgemeinde von einer Dorfschaft oder Bauerschaft vor⸗ enommen wurde, findet die Neuwahl innerhalb der Dorfschaft oder Bauerschaft statt, sofern nicht durch Gemeindestatut der Kirchispiels⸗ landgemeinde die Neuwahl der Gemeindevertreter durch einheitliche Wahlhandlung innerhalb der ganzen Kirchspielslandgemeinde vorge⸗ schrieben wird.

Berlin, den 12. April 1919.

Der Minister des Innern. 86 J. V.: Freund.

Ministerium füͤr Landwirtschaft, Do und Forsten.

Der Forstmeister Kniehase in Schirpitz ist zum Re⸗ gierunas⸗ und Forstrat ernannt worden.

Versetzt worden sind: der Regierungs⸗ und Forstrat, Geheimer Regierungsrat Meix in Frankfurt nach Potsdam (For stinspektion Pots dam⸗Oranienburn )) der Regierungs⸗ und

orstrat Voß in Allerstein nach Frankfurt (Forstinspeklion rrankfurt⸗Landsberg), der Forstmeister Goestrich in Neu⸗ Urchen nach St. Goare hausen, der Forstmeister Wippern in Deutschheide nach Brödlauken. Dem Oberförster Freiherrn von Hoiningen gen. Huene in Tschiefer ist die Oberförsterstelle Selters, dem Oberförster Richard Müller in Liebemühl die Oberförsterstelle Altstern⸗ berg übertragen worden.

2W. 48, 42

Der Forstassessor Friedrich Liebrecht in Rosenberg O. Schl. ist zum Oberförster in Krossen, der Forstassessor Schalloer in Danzig zum Oberförster in Zbitzko, der Hegemsister Holtzer in (Posen) zum Revierförster daselbst ernannt worden.

Die Oberförsterstelle Johannisburg im Regierungs⸗ bezirk Wiesbaden ist zum 1. August 1919 zu besetzen. Be⸗ werbungen müssen bis zum 1. Juni d. J. eingehen.

Die Oberförsterstelle Erfurt im Regierungsbezirk Erfurt ist zum 1. Juli 1919 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 15. Mat eingehen.

5

Ministerium für Wissenschaft, Kunß und Volksbildung.

Der bisherige außerordentliche Professor in der theologischen Fakultät der Universität in Marburg D. Stephan ist zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät und

der bisherige ordentliche Professor an der Universität Straßburg Dr. Hertel zum ordentlichen Honorarprofessor in der medizinischen Fakultät der Friedrich Withelms⸗Universität in Berlin ernannt worden. 8

Dem Direktor eines mit Oberlyzeum und Studienanstalt verbundenen Lyzeums Dr. von den Driesch ist die Direktion der Auguste Victoria⸗Schule in Trier übertragen worden.

Der bisherige Kreisschulinspektor Gehrke, zurzeit in Schneidemühl, ist zum Semivardirektor ernannt worden; ihm ist das Direktorat des Lehrerseminars in Schneidemühl ver⸗ liehen worden.

gesss

Bekanntmachung. Folgenden Wirten: 1. Gustav Finis in Bochum, Hattinger Straße 14/16, 2. Hans Bobnacker in Bochum, Bongardstraße 13, J. Karl Sievers in Bochum, RNottstraße 18, 4. Adolf Lotz in Bochum, Wilhelmplatz 10, 5. August Meyer in Bochum, Obere Markt⸗ straße 3, ist auf Grund der Bundesratsverordnung, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, vom 23. September 1915 8 RGBl. S. 603 der Handel sowie das Gewerbe mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art untersagt und zugleich der Schankwirtschaftsbetrieb polizeilich geschlossen worden. 11A1XXAX“X*“ Bochum, den 1. April 1919.

Der Polizeipräsident. J. V.: Delius

*

1 8

BGBerkanntmachunc.

Den Wirten: 1. Gustav Finis in Bochum, Hattingerstraße 14/16, 2. Hons Bohnacker in Bochum, Bongardstraße 13, 3. Karl Sievers in Bochum, Rottstr. 18, 4. Adolf Lotz in Bochum, Wilbelmplatz 10, 5. August Meyver in Bochum, Obere Marktstraße 3, war auf Grund der Bundesratsverordnung, bett. Fernhaltung ungzuverlässiger Personen vom Handel, vom 23. September 1915, RGBl. S. 603, der Handel sowie das Gewerbe mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbe⸗ sondere Nahrungsmittein, untersagt und zugleich der Schankbetrieb polizeilich geschlossen vorden. Dieses Verbot wird hiermit aufgehoben.

Bochum, den 14. April 1919.

Der Polizeipräsident. J. V.: De

Richtamtliches⸗

Deutsches Reich.

8 Prenßen. Berlin, 17. April 1919.

Der Staatenausschuß versammelte sich heute zu einer Vollsitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für das Landheer und die Festungen und für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr, für das Land⸗ heer und die Festungen, für Justizwesen und für Rechnungs⸗ wesen, der Ausschuß für Jastizwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen 8 Sitzungen.

Der vom Rätekongareß neugewählte Zentralrat, der aus 16 Mitgliedern der Mehrheitssozialdemokratie, 2 Soldatenver⸗ tretern, 1 Christlichsozialen, 1 Bauernvertreter und 1 Demokraten besteht, hat sich konstituiert. Als Vorsitzende hater C ohen und Faaß gewählt. Die übrigen Mital eder sind: Von der Mehrheits ozial⸗ demokratie: Arczyne ki⸗Danzig, Binder⸗Bielefeid, Cramer⸗ Limburg, Frenkel⸗Görlitz, Grzesins ki⸗Cass⸗l, Knoblauch⸗ Darmstadt, Landgraf⸗Stralsund, Neue⸗Berlin, Petersen⸗ Hamburg, Salzmann⸗ Recklinghausen, Schäfer⸗Cöln, Schimmel⸗Smttgart, Süß⸗Dresden, Zwosta⸗Rürnberg. Von den Soldaten: Marose⸗Allenstein, Scholz⸗Charlotten⸗ burg. Von der Christlichen Volkspartet: We