eeiner ozeanischen Depression, die vom 21.
n der zweiten kam eine solche überan, nnit Ausnahme etni er Beztrke mn Nordseetüstengebiet, vor; doch beschränkte sie sich vielfach nament⸗ lich im Westen, auf wenige Tage und erreichte selbst im Osten, wo ihre Dauer stellenweise auf 14 Tage anwuchs, nur ausnahmsweise mehr als 5 cm Mächtigkeit. Die Niederschlagsverteilung läßt sich in großen Zügen so kenneichnen, daß eine Linie, die mehrfach gekrümmt von aarbrücken bis zur Putziger Wiek führt, zwei ungleich große Gebiete scheidet, von denen das kleinere nordwestliche mehr, das größere südöstliche — von den Gebirgen ab⸗ Fühien — weniger als 50 mm empfing. Zum ersten gehören das
heinland, das Taunusgebiet, Westfalen, Hannover nordwestlich einer vom Weserbergland bis über den Drömling verlaufenden Grenzlinie, Schleewig⸗Holstein, der Nordteil der Mark Brandenburg und Pom⸗ mern; hier erhielten nur vereinzelte kleine Bezirke weniger als 50 mm, nämlich ein Landstrich an der Unterweser, zwei Streifen an der unteren Roer und im mittleren Schleswig, Fehmarn und des nörd⸗ liche Vorpommern mit Rügen. In dem größeren, trockneren Teile finden wir wiederum einige besonders trockene Bezirke, mit weniger als 25 mm; die Rominter Heide, das Küstenland der Danziger Bucht, Posen mit angrenzenden Teilen von West⸗ preußen unb Mittelschlesien, das Vorgelände des Unterharzes nebst dem östlichen Thüringen und dem sür westlichen Anhalt und ver⸗ einzelte Stellen an der Mosel⸗ und an der Neißemündung und am Meißner. Mit größeren Mengen, mehr als 50 mm, heben sich außer dem nörr lichen Litauen natürlich die Gebirge heraus Solling. Harz, Vogelsberg, Rhön und Thüringerwald, Erzgebirge und Sudeten nebst dem Leobschützer und dem Pleß⸗Rybniker Hüaellande und dem bitlich anschliegenden Teile von Oberschlesien. Mehr als 100 mm kamen in der nordwestlichen Eifel, an der unteren Saar, im Sauer⸗ lande, im Ri⸗sen⸗ und im Adlergebirge, über 150 mm am Südwest⸗ hange des Thüringerwaldes vor. Um die Monatswende wehte zwischen einem vom Ozean vordringenden Tief und einem Osteuropa bedeckenden Hoch eine öftliche Luftströmung, die zunächst noch trockenes, kühles, im Nondosten Frostwetter be⸗ dingte; da aber mit der Annäherung des Tiefs südliche Winde herrschend wurden, so folgte schon vom 2. an schnelle Erwärmung, namentlich im Sudwesten, wo gleich nach Monatsbeginn die Tages⸗ mittel der Temperatur die höchsten Werte des Monats erreichten. Während das öaliche Hoch südostwärts zurückwich, um auf einige geit Südosteuropa und vorübergebend auch das Alpengebiet zu be⸗
ecken, zogen vom Ozean her Devressionen über Mittel⸗ und Nord⸗ europa, getrennt durch flache Hochdruckkeile, die anfänglich von dem südosteuropäischen, dann von einem von Großbritannien nach dem Alpengebiet verlagerten und endlich von einem hierher von Süd⸗ westeuropa vorgedrungenen Maximum nordwärts ausgingen; das Wetter war daher in Mitteleuropa veränderlich, aber vorwiegend trüb und mild mit vielfach ergiebigen Regen⸗ und nur vereinzelten Schneefällen, so daß die zu Anfang März stellenweise noch vorhandene Schneedecke verschwand und eine neue sich bloß an wenigen Stellen und nur vorübergehend hildete. Am 5. und 6. traten im Gefolge westöstlich über Norddeutschland ziehender Wirbel im Binnen⸗ lande vereinzelt Gewitter auf. Im Beginn der zweiten Dekade ent⸗ wickelte sich über Mitteleuropa ein flacher Hochdrucksattel, der sich, zwischen Depressionen über England und Nordskandinavien, von dem lüdosteuropälschen nach einem das Nordmeer bedeckenden Hoch er⸗ streckte; in Norddeutschland trat infolgedessen mit schwachen südlichen Winden heiteres und ungewöhnlich warmes Wetter ein, so daß der 11. und 12. die höchsten Temperaturmaxima und, vom südlichen Rheinlande abgesehen, auch die höchsten Tagesmittel des Monats hatten. Aber schon der folgende Tag leitete eine einschneidende Aenderung der Wetterlage ein, da sich das Hoch vom Nordmeer über Skandinavien verlagerte und, während es sich dort verstärkte, ein Minimum von Osten her Eirfluß über Mittel⸗ europa gewann. Die zwischen diesem Tief und dem nöͤrdlichen Hoch wehenden, zwischen Nord, und Ost schwankenden Winde brachten Trübung und Regenfälle, die mit fortschreitender Abkühlung allmählich im ganzen Gebiet in Schnee übergingen, so daß sich vielfach auch im Westen wieder eine dünne Schneedecke bildete. Eine Devpression, die vm 16. vom bohen Norden herabkam, verdrängte voruͤbengehend das nördliche Hoch, doch bildete sich dieses am 18. neu und beherrschte die Wetterlage weiterhin, so daß die Temperatur von neuem empfindlich sank und ihre Tagesmittel sich während der zweiten Dekade im Nordosten um 16, in Miztteldeutschland um 14 und im Nordwesten um 12 % erniedrigten. Das Vordringen an ihren Einfluß in
Westdeutschland geltend machte und dann schnell über Mitteleuropa
binwegzog, während das inzwischen nach Südskandinavien verlagerte
Hoch merklich abnahm, führte unter geringer Milderung des Frostes
zu verbreiteten, aber wenig ergiebigen Schneefällen, die vielfach nicht
einmal die vorher gebildete Schneedecke zu erhalten vermochten. Winde
nördlicher, später östlicher Herkunft, die von einem über Skandinavien
aufgetretenen und dann nach den baltischen Provinzen abziehenden
Hoch ausgingen, führten neue Abkühlung und am 24. im Nordwesten, tkags darauf auch in Mittel⸗ und Oftdeetschland Aufbeiterung herbei. Unter dem Einfluß eines von der Nordsee her vordringenden Tiefs trat am 27. mit lebhaften Südwestwinden wieder sehr mildes und selbst im Nordosten regnerisches Wetter ein. Als dann aber der Kern
des vorher Norddeutschland bedeckenden Tiefdruckgebiets vor einem von
Güdwest vordringenden Hoch nach Südskandinavien zurückwich, setzten
westliche bis nordwestliche Winde ein die kühleres Wetter mit aus⸗
gebreiteten Schneefällen brachten, so daß sich am Monatsschluß überall gine stellenweise ziemlich mächtige Schneedecke bildete.
Breslau, 22. April. (W. T. B.) Die Presfestelle des Volksrats für Breslau, Zentralrat für die Provinz Schlesien, teilt mit: Am Ostersonntag traf eine aus drei Mitgliedern der amerikanischen Lebensmittelverwaltung in Posen bestehende Kommission in Breslau ein, um im
Auftrage des Obersten Polnischen Volks⸗ rats in Posen mit dem Oberpräsidenten über den Austausch von Kartoffeln gegen Kohlen zu verhandeln. In einer am Ostermontag zusammen⸗ berufenen Sitzung im Oberpräsidium, an der außer den Miitgliedern der zuständigen Behörden und des Zentralrats auch eine Reihe maßgebender Persönlichkeiten aus Breslaus Industrie und a teilnahmen, wurde der Vorschlag des Obersten Polnischen Volksrats eingehend erörtert und die grundsäßliche Bereitwilligkeit zur sofortigen Aufnahme der Güteraustauschberhandlungen ausge⸗ sproch n. Es wurde beschlossen, Vertreter des Oberpräsidiums, des Volksrats und der Eisenbahndirektion sofort nach Posen zu entsenden, um dort über die Einzelheiten des Abkommens zu verhandeln. Eine zweite am Dienstag unter Hinzuziehung mehrerer oberschlesischer Verrreter abgehaltene Sitzung ergab die Notwendigkeit, den nach Posen zu entsendenden Unterhändlern auch besondere Vertreter Ober⸗ fe. beizugesellen. Es wurde ferner beschlossen, daß die ersten im Austausch gegen Kohlen zu liefernden Kartoffelmengen in erster Linie, ja fast ausschließlich dem oberschlesischen Industriegebiet zu⸗ geführt werden sollen. Auf diese Weise wird es möglich sein, bereits in allernächster Zeit den Bergleuten und Hüttenarbeitern sowie den Transportarbeitern und Eisenbahnern die dringend benötigten Mengen an Kartoffeln zu liefern. b 3 .“
Beutben (Oberschl.), 22. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: 8 W5 früh 3 ½ Uhr fuhr der Güterzug 6322, anscheinend infolge eberfahrens des Haltesignals auf die Rangierabteilung am Bahnbof Groß Strehlitz auf. Vierzehn Wagen entaleisten und wurden teilweise zertrümmert. Beide Fehege se der Strecke Beuthen— Groß Strehlitz sind voraussichtlich für sechs Stunden Getötet wurden der Schaffner Fischer und der Hilfsschaffner Kainka, verletzt der Zugführer Motzko und der Heizer Schieda, sämtlich aus Oppeln. Der Personenverkehr wird Umsteigen aufrechterhalten.
La urg hütte beriet laut „W. T. B.“
Cassel, 20. April. (W. T. B.) Die Bestrebungen, eine arke Einbeitsorganisationaller deutschen Kriegs⸗ e chädigten zu schaffen, haben zu Ostern in Cassel zu einem
Erfolge geführt. Der Verband wirtschaftlicher Vereinigungen Kriegs⸗ beschädigter, Sitz Cassel, und die Wirtschaftliche Vereinigung Kriegs⸗ beschädt ter, Berlin, haben sich zu einem großen Verbande zusammen⸗ geschlossen, der unter Wahrung völliger konfessioneller und politischer Neutralität die Interessen der Kriegsbeschädigten in wirtschaftlicher Beziehung vertreten wird. Die neue Organisation nennt
: „ Verband wirtschaftlicher Vereinigungen
Kriegsbeschädigter für das Deutsche Reich“.
Hamburg, 22. April. beiden Ostertage nahm auch heute ihren Fortgang. Aus be⸗ waffneten Kraftwagen wurden während des Vormittags in St. Pauli Waffen und Schießbedarf an die Be⸗ völkerung verteilt. Daraufhin zogen 200 bis 500 Mann durch die Straßen, raubten Vorübergehende aus, stürmten einige Kleidungskammern am Paulinenplatz und versuchten wieder mehrere Wachen in ihren Besitz zu bringen. Die Wache XV in der Paulinenstraße wurde von ihnen genommen. Es kam zu schweren Ausschreitungen auf St. Pauli und in Elmsbüttel. Der Mob bemächtigte sich zweier Kraftwagen des Sicherbeitsdienstes und nahm den Beamten der Polizeiwachen die
Waffen weg. Ein Sturm auf die Kaserne in der Bundesstraße unter⸗
blieb, weil die Eingänge von Truppen stark gesichert waren. Soweit bis zum Abend bekannt wurde, wurde ein Sicherheitsposten im Sandweg aus einem Haus erschossen. Ein anderer, der in der Tal⸗ straße schwer verletzt worden war, sollte durch einen Sanitäter ver⸗ bunden werden; der Mob hinderte diesen daran, indem er ihm die Pistole vorhielt und den Verletzten mit Säure begoß. Bei dem Sturm auf die Margaretenwache traf eine Kugel einen vorüber⸗ gehenden Knaben, der an den Folgen der Verletzung starb. Auf Seiten des Mobs gab es mebrere Schwer⸗ und Leichtverletzte, die von ihm weggeschleppt wurden. Im Einvernehmen mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Magistraten der Städte Altona und Wandsbek ist der Be⸗ lagerungszustand über Hamburg, Altona und Wandsbek verhängt worden. Die Polizeistunde ist 8 Uhr. In der Zeit von 9 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens darf sich niemand außerharb der Wohnung aufhalten. Volkswehr und Polizei⸗ mannschaften erhielten strengsten Befehl, Personen, die mit Waffen in der Hand beim Plündern oder im Kampfe mit Volkswehr oder Polizeimannschaften angetroffen werden, auf der Stelle zu erschießen.
Amsterdam, 22. April. (W. T. B.) Nachrichten aus dem Haag zufolge wird in Rotterdam am 25. der Dampfer „Atreus“ mit 720 aus China abtransportierten Deutschen an Bord erwartet, am 30. der Dampfer „Nore“ mit 161 deutschen Männern, 176 Frauen und 237 Kindern, ferner der Dampfer „Novara“ mit 155 Männern, 174 Frauen und 234 Kindern. Am 20. Mai wird der Dampfer „Antilochus“ mit 205 Männern, 108 Frauen und 130 Kindern erwartet.
Handel und Gewerbe. 8
er Aufsichtsrat der Vereinigten Königs⸗ und — am 19. d. M. über die Finanzlage der Gesellschaft und über die Forderung von Beamten⸗ und Arbeiterausschüssen, den Generaldirektor abzuberufen. Wie fest⸗ 82 wurde, haben das Anwachsen der Ausgaben für Gehälter und
öhne sowie das Sinken der Arbeitsleistung um über die Hälste des normalen Standes dahin geführt, daß von einem Betriebsüberschuß keine Rede mehr ist, daß vielmehr die Tonne geförderter Kohle einen Zus 3. von 17 ℳ und die Tonne her⸗ gestellten Rohstabhls einen solchen von 230 ℳ er⸗ fordert. Daraus folgt von selbst, daß die Stillegung der Betiiebe — es sei denn, daß eine erbebliche Besserung der Leistungen eintritt — nicht lange wird aufgehalten werden können. Für die Hütten und Werkstätten sind die für eine Einstellung erforderlichen Vorbereitungen an⸗ geordnet, dagegen der Beschluß gefaßt worden, trotz starker Verluste, mit Rücksicht auf öffentliche Interessen, die Kohlengruben möglichst lange in Betrieb zu erhalten. Der Forderung nach Amts⸗ enthebung des Generaldirertors näherzutreten, wurde abgelehnt, da ihr jealiche gesetzliche satzungsgemäße oder sachliche Grundlage fehlt. Der Aufsichtsrat sprach dem Generaldirektor,
errn Geheimen Bergrat Hilger, sein volles Vertrauen aus im Hin⸗ lick auf seine erfolgreiche geschestliche Tätigkeit und insbesondere auf seinen nie erlahmenden Eifer um das Wohl der ihm unterstellten Beamten und Arbeiter.
— Auf Grund der Verordnung des Bundesrats, betreffend die Bilanzen von Aktiengesellschaften usw., die Vermögen im Auslande oder in den deutschen Schutzgebieten haben, vom 25. Februar 1915 hat laut „W. T. B.“ der Reichsminister des Auswaͤrtigen auf Antrag der Deutsch⸗Asiatischen Bank die in deren Satzung für die Aufstellung der Inpentur und Abschluß, der Gewinn⸗ und Verlustrechnung und des Geschäftsberichtes sowie für die Abbaltung der ordentlichen Generalversammlung festgesetzten Fristen für die Geschäftsjahre 1915, 1916 und 1917 um weitere je 6 Monate und für das Geschäftsjahr 1918 erstmalig um je 6 Monate, d. b. für die ge⸗ nannten vier Geschäftsjahre bis Ende Oktober bezw. Ende Derember 1919 verlängert.
— Die Deutsche Levante⸗Linie, Hamburg, ver⸗ öffentlicht im heutigen Anzeigenteil dieses Blattes die Kündigung ihrer 4 ½ % igen Anleihe aus dem Jahre 1911. Die Rück⸗ tahlung wird damit begründet, um der Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, falls es sich als erforderlich herausstellen sollte, sich spzͤter Kredite im Auslande zu verschaffen, was durch die Bedingungen der jetzt gekündigten Anleihe sehr erschwert war.
— Bei der Württembergischen Feuerversicherung auf Gegenseitigkeit in Stuttgart hat sich im Jahr 1918 die Gesamtversicherungssumme auf 4539 Mill. M. (Vorfahr 3653 Mill. M.), die „Bruttoprämieneinnahme um 3138 319 ℳ auf 12 534 512 ℳ erhöht. Die nach Abzug der Dividende verbleibende Nettoprämie beträgt 5 465 557 ℳ (Vorjahr 4 063 151 ℳ)., Der rechnungemäßige Ueberschuß stellt sich nach Vornahme der Absod bungen von 2 146 652 ℳ (worunter allein für Wertpapiere 20¼* ,ei⸗ auf 5 520 404 ℳ (Vorjahr 6 115 313 ℳ) 9783 ℳ)
z 3
Hzrichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.
„ Wien, 22. April. (W. T. B. Di 5 Verkehr infolge ruhigerer Beu teil) der 9* 1 leichten Besserung in den Ernährungsverhältnissen sowie der Fort⸗
dauer der Ruhe in Wien in fester Stimmung wieder auf. Die Kurse
setzten durchweg wesentlich höher ein, doch fanden grö ä
nur in Lombarden und borüberhehend 1ns Srdes ne. Eine namhafte Steigerung bei vorwiegend vereinitelten Abschlüssen erzielten Ungarische Werte. Auch im Schranken kamen nahezu durch⸗ weg namhart höhere Kurse zum Vorschein. Der Anlagemarkt war ru 6 bei behaupteten Kursen, die Renten blieben unverändert, Kriegs⸗
anle 32 stellten sich böher.
en, 22. April. (W. T. B.) Amtlich Devisenzentrale. Berlm 01,85 8 Zmtlich Brottemmnen der 1060,00 G., 1061,00 B., Zürich 524,50 G., 525,50 B., Kopenhagen 643,50 G., 644,50 B., Stockholm 685,00 G., 686,00 B., Christiania G., 202,00 B
673,75 G., 674,75 B., Marknoten 201,50
(W. T. B.) Die Unruhe der
1“ 8
Wien, 22. April. (W. T. B.) (Börsenschlußkurfe.) Türkg Lose 410,10, Orientbahn 1900,00, Staatsbahn 890,00, Sil bahn 165,00, Oesterreichische Kredit 573,00, Ungarische Kredit7 0oc Anglobank 386,00, Unionbank 495,00, Bankverein 412,00, Länͤe bank 40 9 00, Tabarkaktien —,—, Alpine Montan 674 00, Prag Eisen 2310,00, Rima Muranver 799,00 Stod zwerke 671,00, Sag Kohlen 808,00, Brüxer Kohlen 1200,00, Galizia 1298,00, Wrst 930,00, Lloyd⸗Aktien —,—, Poldihülte 850,00, Daimler 54600 Oesterreichische Goldrente —,—, Oesterreichische Kronenrente 80. Februarrente 80,50, Mairente 80,25, Ungarische Goldrente —, Ungarische Kronenrente 71,00.
Amsterdam, 22. April. (W.T. B.) Wechsel auf Berlin 15 h Wechsel auf Wien 9,50, Wechsel auf Schweiz 50,17 ¼. Wechsel a Kopenhagen 62,00, Wechsel auf Stockholm 66,20, Wechsel auf M. York 247,50, Wechsel auf London 11,56, Wechsel auf Paris 41, 8
5 % Niederländische Staatsanleihe von 1915 92 ⅞H, 3 % Nlede
länd. Staatsanl. 62 ½, Königl. Niederländ Petroleum 670, Holen Amerika⸗Linie 410 ½, Niederländ.⸗Indische Handelsbank 22⸗,½, Atchzüig Topeka u. Santa Fé 94, Rod Island —, Southern Pacific 99 Southern Railway —, Union Pacific 135 ½, Anaconda 131 ½, Unitz States Steel Corp. 96, Französisch⸗Englische Anleihe —, Ham bun Amerika⸗Linie —. — Fest. Kopenhagen, 22. April. (W. T. B.) Sichtwechse guf Hamburg 30,85, do. auf Amsterdam 161,25, do. auf schweiz Plätze 81,50, do. auf London 18,62, do. auf Paris 67,00, do. a Antwerpen 64,50. Stockholm, 22. April. (W. T. B.) Sichtwechsel af Berlin 29,25, do. auf Amsterdam 151 25, do. auf schweizer. Plih 1;9 do. auf London 17,48, do. auf Paris 62,75, do. auf Brüsse
New York, 21. April. (W. T. B.) (Schluß.) Die Halturg der Börse war heute sehr fest, da auf allen Morktgebieten lebtant Kauflust herischte. Neben Eisenbahn⸗ und Spezialwerten waien 1 namentlich Schiffahrtsattien, die sich regsten Interesses erfreuten un ihre Kurse verbessern konnten. Zeilweilig wurde die Haltung infolg von Gewinnsicherungen etwas schwächer, in der Schlußstunde erneute fih indes die Kauflust und die Börse schloß in sehr fester Haltung. Umgesest wurden 1 600 000 Aktien. Geld: Sehr fest. Geld auf 24 Stunder Dur 5 ¼, Geld auf 24 Stunden letztes Darlehen 8 Wechsel auf London (60 Tage) 4,62 00, Cable Transfers 4,65,8) Wechsel auf Paris auf Sicht 6,01,50, Silber in Barren 101; 3 % Northern Pacific Bonds 57 ¾, 4 % Ver. Staaten Bonds 197 105 ¾, Atchison, Topeka & Santa Fé 91 ⅛, Baltimore & Ohio 45 Canadian Pacific 159, Chesapeake & Ohio 58, Chicago, Milwaukez & St. Paul 36 ⅞. Denver à Rio Grande 3 ½, Illinois Central 982 Louisville & Nashville 114, New York Central 73 ⅛, Norfolk Western 104, Pennsylvania 43 ¼, Reading 83 ½, Southern aeist 106, Union Pacific 129, Anaconda Copper Mining 61 ¼, Unite States Steel Corvoration 99 ¼ do. vref. 116 ⅞.
Rio de Janeiro, 15. April. (W. T. B.) Wechsel anf London 132 19.
Berichze von auswärtigen Warenmärkte—
New York, 18. April. (W. T. B.) Baumworl. Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 72 000, At. fuhr nach Großbritannien 49 000, Ausfuhr nach dem Kontinen⸗ 27 000, Vorräte im Innern —.
New York, 21. April. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwoll loko middling 28 60, do. für Mai 26 07 *), do. für Juli 25,03) do. für August 25,50 *), New Orleans loko middling 27,50 Petroleun refined (in Cases) 20 25, do. Stand. white in New York 17 58 do. in Tanks 9,25, do. Credit Balances at Oil City 4,00, prime Western 30,95, do. Rohe & Brothers 32,00,
entrifugal 7,28, Weizen Winter 237 ½, Mehl Spring⸗ clears 9,75 — 10,25, Getreidefracht nach Liverpool nom., Rio Nr. 7 loko 17, do. für Mai 16,75, do. für Juli 16,70.
*) Neue Kontrakte 27,60, 26,17, 25,30.
New York, 21 April. W. T. B.) Die sichtharen Fsse 2e.eewe a 4 8— vergangenen Woche: U
eizen 2 ushels, an Kanadaweizen 41 134 000 shens an g5⸗ 3 07 — üen 16. Snt. Bush
o de Janeiro, . April. . T. B.) Kaffee Zufuhren: In Rio 7000 Sack, in Santos 20 000 Sad. 8
Rfen
Theater.
5 Peehe e den 81 Donnerstag: 101. Dauer ezugsvorstellung. enst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Der Barbier von Sevilla. Komische Oper in ve eobn. pon “ nach Meaumarchals. von Seer Sterbini, übersetg 1 0 nn. usikalische Leitung: .Richard Spielleitung: Hermann Bachmann. Anfang 7 Ubrd-
6 Sch 789 “ (Am Gendarmenmarkt.) Donnerst.: 113. Dauer
ezugsvorstellung. ienst, und Freiplötze sind aufgehoben. Die
udasglocke. Schauspiel in vier Akten p nobloch
pielleitung: Albert Patry. Anfang 7 Ubr. “
reitag: Opernhaus. 102. Vorstellung im Dauerbezuge,
94. Vorstellung für Kaufplätze. Dienst⸗ 8n Freiplätze finde 9
hohen,, F. Ten Ineh Oper in zwei Akten von ang Amadeus Mozart. Text von Lo .
setzt von Hermann Levi. Anfang 7 Uhr. “
Dienst⸗ um
Schauspielhaus. 114. Dauerbezugsvorstellung.
Freiplätze sind aufgehoben. Die Kreuzelschreiber, Bauernkomödit mit Gesang in drei Akten (6 Bilder) von Ludwig Anzengruber Spielleitung: Albert Patry. Anfang 7 Uh
Familzennachrichten.
5 8 2 8 8*
V “ Fil. Erith Thimme mit Hrn. Rittmeister Ludwig Grm Fe * ern“zorff (Koblenz — Oldenburg). — Frl. Asta von Wedel mit rn. Oberleutnant Ulrich Sander (Köslin). — Frl. Mari Benigna Schoen mit Hrn. Oberleutnant Werner Sax (Berlin) — Frl. Mia Bausch mit Hrn. Dipl. Ing. Frhr. Treusch vor Butslar Brandenfels (Neu Kaliß i. Mecklb.— Charlottenburg., — Frl. Olga Sartorius mit Hrn. Hauptmann K. Fendel (Wetzlar— Pillkallen).
Verebelicht: Hr. Dr. jur. Aurel von Heynitz mit Frl. Ilse von Wuthenau (Rittergut Neuhausen, Kreis Cottbus).
Gestorben: Hr. Wirkl. Geh. Rat Otto Edler von der Planih (Bregg6n) — Verw. Frau Hedwig Abeken, deb. von Olfech
1 8 24₰ 5 “ 8 “
2
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenbur
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteber der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengerina in rlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengerina) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, 1 Berlin, Wilhelmstraße 32. ₰ℳ
Neun Beilagen leinschließlich˖Bose
u/n
8
8 über die Ausbildung von Kriegslei
W
ordentlichen Unibersilätskurse, die an anderen Stollen veranstaltet werden, können Kriegsteilnehmern von der Landeszentralbebörde als volle Halbjahre auf das dreijährige Studium der Rech
dreijährigen Vorbereitungsdienst
anzusehen
PBeerlin, den 19.
88 “ 11“ 1.“ 8 28 1 3 e 11““ 8*
Der Bringaprris beträgt vierteljährlich 9 ℳ.
Alle Postanstalten nehmen Bestelung an; fat Berlin außer den Uostanstalten und Zeitungsvertrieben füur Letbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 18, Wilhelmstraße 22.
Einzelne Rummern kosten 25 Ff.
die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers
Anzeigenpreis für den Naum einer 6gespaltenen Eintzeitszeile 30 Sf., einer 2 gespalt. Einheitszeile 90 Pf. Autzerdem wirb auf den Anzeigenpreis ein Teunerungszuschlag von 80 v. H. arhezen.
Anzeigen uimmt ant:
Berlin SW. 48, Wilhelmstrafze Nr. 32.
Berlin, Donnerstag, den 24. April Abends.
— —
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Gesetz über die Ausbildung von Kriegsteilnehmern zum Richter⸗
amte.
Verbängung des Belagerungszustandes über das Gebiet des
Freistaates Sachsen.
Verhängung des Belagerungszustondes über die Stadt Bremen,
das bremische Landgebiet und Vegesack
Perorbvung, betreffend Aendrrung der Verordnung über Er⸗
werbslosenfürsorge vom 13. November 1918.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 84, 85 und 86
des Reichs⸗Gesetzblatts. Preußen.
Ernennungen und sonflige Personalveränderumgen Handelsverbote.
Deutsches Reich. 8 Gesetz
irn
lne zum Richteramte.
VVom 19. April 1919. ““ Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung
hat
das folgende Gesetz beschlossen, das nach Zustimmurg des Staatenausschusses hiermit verkündet wird:
§ 1. Zwischensemester, die an einer deutschen Universität zwischen den Studienhalbjahren eingerichtet werden, sowie gl ichwertige
htswissenschaft (§ 2 Abs. 2 des
Gerichtsverfassungsgesetzes) angerahnet werden.
2 Die Landeszentralbehörde 82. für einen Kriegsteilnehmer den zwischen der ersten und zweiten juristischen Prüfung (§ 2 Abs. 3 des Gerichte verfassungsgesetzes) um öchstens ein Jahr abkürzen.“ Die Kürzung darf nicht erfolgen,
soweit das dreijährige Rechtsstudium des Kriegsteilnehmers durch Anrechnung von Zwischensemestern oder Univpersitätskursen abg⸗kürzt
worden ist.
§ 3. Von den Ermächtigungen (§§ 1, 2) darf die Landeszentralbehörde
nur soweit Gebrauch machen, wie es zum Ausgleich einer durch die Teilnahme am Kriege verursachten Verzögerung der Ausbildung er⸗
forderlich ist.
81 4. Die Landcszentralbehörde bestimmt, wer als Kriegsteilnehmer ist und was ass Teilnahme am Kriege angerechnet werden kann.
Der Teilnahme an dem gegenwärtigen Kriege kann der Dienst bei anerkannten Verbänden freiwilliger Truppen zur Aufrechterhaltung der inneren Ordnung oder des Grenzschutzes sowie der vaterländische Hilfsdienst gleichgestellt werden; die Vorschrift des Abs. 1 gilt
entsprechend. April 1919.
Der Reichspräsident. Ebert.
Der Reichsminister der Justiz. Landsberg.
1“ ““ Im Namen des Reichs. Zur Aufrechterhallung der ößentlichen Sicherheit wud hiermit über dae Gebiet des Freistaates Sachsen der Belagerungszustand verhängt. Mit der Durchführung Per sich benare ergebenden Maßnahmen wird die sächsische Re⸗ gierung beauftragt. “ Berlin, den 23. April 1911. Der Reichspräsident. 86 Scheidemann.
8
Im Namen des Reichs. 8
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit wird Aüber das Gebhiet der Stadt Bremen, über das bremische Landgebiet und Vegesack der Belagerungs⸗
zust and verhängt.
Berlin, den 23. April 1919. 1“ Der Reichspräsident. 8 Ebert.
Verordnung,
betreffend Aenderung der Verordnung über Er⸗ werbslosenfürsorge vom 13. November 1918 (Reichs⸗ “ Gesetzvl. S. 1305). ö14“
Vom 15. April 1919.
88 9 Artikel I.
. § 9 Abs. 1 erhält folgenden Zufatz:
Personen, die zur Führung des Haushalts eines Erwerbslosen nötig sind, sind wie Familienmitglieder zu ehandeln. Der ge⸗ schiebene oder getrennt lebende Ehegatte eines Erwerbslosen und die bei ihm lebenden Kinder des Erwerbslosen rechnen zu dessen Familien⸗ milgliedern, wenn sie von ihm ganz oder in der Harptsache unker⸗ balten worden sind. Das gleiche gilt für uneh liche Kinder sowie für Stief⸗ und Pflegetinder. Der Familienzuschlag kann in diesen Fällen an denjenigen ausgezahlt werden, in dessen Haushalt das getrennt lebende Mitglied verpflegt wird.
2. In der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 13. No⸗ vember 1918 in der Fassung vom 21. Dezember 1918 (Reichs⸗Ge⸗ setzbl. S. 1445) treten an die Stelle der §§ 12a und 12b folgende Vorschriften:
8 § 122.
Ist ein Erwerksloser auf Grund der Reichsversicherung zur Fort⸗ setzung oder Aufrechterhaltung einer Versicherung gegen Krankheit bei einer Krankenkasse, knappschaftlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse berechtigt, so hat die Gemeinde die Weiterversicherurg in der bis⸗ berigen Mitgliederklasse oder Lohnstufe herbeizuführen. Sie hat zu diesem Zwecke die ersorderlichen Meldungen binnen züei Wochen nach Beginn und Ende der Unterstützung zu Sebie und die vollen Bei⸗ träge für den Erwerbelosen zu zahlen.
Versaͤumt es die Gemelnde und verliert dadurch der Erwerbs⸗ lose den Anspruch auf Krankenhilfe, so hat die Gemeinde ihrerseits e enest sohe⸗ die gleiche oder eine gleichwertige Krankenhilfe zu gewähren. 3
Kann die Gemeinde die ärztliche Behandlung selbst nicht be⸗ schaffen, so hat sie dem Erwerbslosen dafür sechs Achtel des gesetz⸗ lichen Krankengeldes zu gewähren. 8“ 6 8
Die Gemeinde kann mit der Allgemeinen Ortskranken kasse ihres Bezirkes oder einer anderen Krankenkasse (§ 225 der Reichsver⸗ sicherungsordnung), die in ihrem Bezirke den Sitz hat und deren Leistungen denen der Allgemeinen Ortskrankenkasse mindestens gleich⸗ wertig sind, vereinbaren, daß bei der Kasse alle von der Gemeinde zu unterstützenden Erwerbslosen versichert werden, auch wenn sie nicht dem zur freiwilligen Versicherung oder Wejterversicherung nach der Reichs versicherung berechtigten Personenkreis angehören. 16
Als Grundlohn gilt der Betrag der Unterstützung, die dem Er⸗ werbslosen für seine Person zu zahlen ist, soweit er den Höchsthetrag des Grundlohns bei der Kasse nicht übersteigt. § 12 a Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. —
Die Leistungen der Kasse bestimmen sich nach den gleichen Grundsätzen wie für Versicherungspflichtige. Streit über Leistungen häüle im Spruchverfahren nach der Reichsversicherungzordnung ent⸗
eden.
Die Vorschriften des § 214 der Reichsversicherungsordnung gelten nicht, soweit danach dem Erwerbslosen, neben den Ansprüchen nach Abs. 3, Ansprüche gegen eine andere Kasse zustehen würden.
Hängt der Erwerb eines Rechtes nach der Reichsversicherung oder der Satzung einer Krankenkasse, knappschafrlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse davon ab, daß eine Wartezeit bei einer Kasse zurück⸗ gelegt ist oder während eines bestimmten Zeitraums eine Versicherung von bestimmter Dauer bestanden hat, so steht die Versicherung nach Abs. einer Versicherung ouf Grund der Reicheversicherung oder bei einer knappschaftlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse gleich. Die Zeit von mindestens sechs Monaten nach § 199 der Reicheversicherungs⸗ ordnung gilt als Wartezeit im Sinne dieser Vorschrift.
Ein Ausscheiden aus der Kasse wegen Wegfalls der Erwerbs⸗ losenunterstützung steht dem Ausscheiden wegen Erwerbslosigkeit im Sinne des § 214 der Reichsversicherungsordnung, aber nicht dem Ausscheiden aus der versicherungepflichtigen Be'chäftigung im Sinne des § 313 der Reichsversicherungsordnung gleich.
Hat eine Gemeinde vor dem 15. April 1919 Vereinbarungen mit einer Kasse getroffen, die den Vorschriften von Abs. 1 bis 6 im atcgemeinen entsprechen, so sind die daraus entstandenen Versicherungs⸗ verhältnisse für die Zwischenzeit nicht zu beanstanden.
§ 12 c.
Erwerbslose, bei denen die Gemeinde die weitere Versicherung nach § 12 a nicht herbeiführen kann, weil der geschäftliche Verkehr mit der zuständigen Kasse mfolge Besetzung deutschen Gebiets durch eine seindliche Macht verhinderr oder wesentlich erschwert ist, werden bei der für den Gemeindebezirk zuständigen Allgemeinen Orts⸗ krankenkasse oder, wenn eine solche nicht besteht, bei der zuständißen Landkrankenkasse versichert. § 12 b Abs. 2 bis 5 gilt entsprechend.
Auch wo eine Gemeinde eine Vereinbarung mit einer Kranken⸗ kasse nach § 12 b getroffen hat, ist ein Erwerbsloser, der den Vor⸗ aussetzungen des § 12 a genügt, nach dieser Vorschrift zu versichern, wenn er es bei der Gemeinde binnen drei Wochen nach dem Inkraft⸗ treten dieser Verordnung oder nach dem späteren Beginne der Er⸗ veses hwntefstüätung beantragt und nicht der Fall des § 12 G vorliegt. 8
Wird der Antrag nicht oder nicht rechtzeitig gestellt oder war der Erwerbslose nach § 12 c versichert, so kann er die Versicherung bei seiner früheren Kasse bei Beendigung der Versich rong nach § 12 b oder § 12 % in gleicher Weise fortsetzen oder aufrechterhalten, wie wenn er bis dahin Mitglied der früheren Kasse gewesen wäre, sofern
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Postschechkonto: Berlin 41 82. 19
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In den Fällen des Abs. 2 kann die frühere Kasse den Erwerbs⸗ losen ärztlich untersuchen lassen. Für eine Erkrankung, die beim Wiederbeitritt berkits besteht, hat er einen Anspruch nur gegen die nach § 12 5b oder § 12e zuständige Kasse. Auf ihren oder seinen Antrag erbält er die Leistungen von der früheren Kasse. Geschieht es auf seinen Antrag, so hat die frühere K sse der nach § 12 b oder § 12 ° zuständigen binnen einer Woche den Eintritt des Versicherungs⸗ falls mitzureilen. Diese Kasse hat der früheren thre Aufwendungen in vollem Umfang zu ersetzen. Streit über Ersatzansvrüche wird im Spruchverfahren nach der Reichsversicherungsordnung entschieden.
§ 12 e.
In den Fällen der §§ 12a bis 12d werden die von der Ge⸗ meinde zu zahlenden Beiträge als Kosten der Erwerbslosenfürsorge gegenüber Reich und Staat angerechnet.
Neben Krankengeld oder Krankenhauspflege, die dem erkrankten Erwerbslosen gewährt wird, erhält er nur die Zuschläge für Familien⸗ mitglieder nach § 9 Abs. 1. 8 1 1 1
Erwerbslosen, die Erwerbslosenunterstützung beziehen und nicht unter die §§ 122 bis 122 fallen, wird bei Erkrankung die Unter⸗ stützung in vollem Umfang weitergewährt. “ 1 “
3. Als § 12g wird neu eingefügtt:t: ““ Die Erwerbslosenunterstützung ist der Pfändung nicht unter⸗
worfen. Artikel II. .
Der Text der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom
12. November 918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1305), wie er sich aus den
Aenderungen, die in den Verordnungen
vom 3. Dezember 1918 CEö“ S. 1011) 5 21. Dezember 1918 („ 8 S. 128
9 15. Januar 1919 5 S. 82
„ 14. März 1919 „ S. 303)
enthalten sind, sowie aus den in dem Artikel I dieser Verordnun
vorgesehenen Anderungen ergibt, ist unter der Ueberschrift „Reichs
verordnung über Erwerbslosenfürsorge“ durch das Reichs⸗Gesetzblatt
bekanntzumachen. Artikel III.
Diese Verordnung tritt mit dem 15. April 1919 in Kraft. Berlin, den 15. April 1919
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58 8— 111q1“X“ Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 84 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter . Nr. 6817 das Gesetz betreffend Aenderung des Kriegs⸗
vom 15. Ppril 1919, und unter Nr. 6818 eine Verordnung zum Schutze gegen die Folgen der Stillegung von Bankbetrieben, vom 19. April 1919. Berlin W. 9. den 22. April 1919. 1“ 1XuX“ Postzeitiungsamt. Krüer. 1““
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Die von heute ah zur Ausgabe gelangendin Nuumern und 86 des Reichs⸗Gesetblatts enthaltevn:. Nummer 85 unter ö“
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ordnung über Ermerbssosernsü sorge vom 13 November 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1305), vom 15. April 1919; Nummer 86 unter b Nr. 6820 das Gesetz über die Auesbildung teilnehmern zum Richteramte, vom 19. April 1919 Berlin W. 9, den 23. April 1919. “ Postzeitungsamt. Krüer. 888
von Kriegs⸗
LE“ Preußen.
Dem Direktor bei der Oberrechnungskammer, Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat Claaßen ist die Amtsbezeichnung als Vizepräsident der Oberrechnungs kammer durch die Preußische Staatsregierung beigelegt worden. 1 “ 8 .
Justizministeriummu.
Senatspräsidenten Geheimen Oharjustizrat Schmölder in Hamm, dem Londgerichtsdirektor, Geheimen Justizrat Uhles in Cöln, den Amisgerichtsräten, Geheimen ustizrä en Hilliges in Brieg urd Hofmann in Görlitz, dem Landaerichtsrat Dr. Zeppenfeld in Bielefeld und dem Amisgerichtsrat Wieczorek in Sügreh ist die nachgesuchte
Dienstentlassung mit Ruheoehalt erteilt. Der Landgerichtsrat Fritz Foerster vom Landgericht I in
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er binnen drei Wochen seinen Wiederbeitritt zu dieser Kasse erklärt.
Berlin ist infolge seiner Ernennung zum Gebeimen RNe⸗ gierungsrat und vortrager den Rot im Reiche ministezinm des Janern aus dem Instüdienste geschieden. 111u“]
Der Reichsminister für Friekec. Demobilmachemz. 8 oeth.
steuergesetzes vom 21. Juni 1916 eichs⸗Gesetzbl. S. 561),
Nr. 6819 eine Verordnung, betreffend Nenderung der Ver⸗ 8
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