1919 / 95 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Apr 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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Gesundheitewesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

In der Zeit vom 10. bis 16. April wurden in Deutschland 139 Erkrankungen und 12 Todesfälle an Fleckfieber, davon in Berlin 4 Erkrankungen und 1 Todesfall, sowie 87 Erkrankungen und 11 Todesfälle an Pocken in Deutschland, davon 5 Er⸗ krankungen und 1 Todesfall in Berlin gemeldet.

Theater und Mustk.

Im Opernhause wird morgen, Sonnabend, „Tiefland“ mit den Damen Hafgren⸗Waag, Engelf Hansa, von Scheele⸗Müller, Birkenström und den Herren Kraus, Schwarz, Bachmann, Habich und Henke besetzt, gegeben. Mustkalischer Leiter ist der Kapellmeister Otto Urack. Anfang 7 Uhr.

Im Schauspielhause wird morgen „Minna von Barn⸗ helm“ in der bekannten Besetzung wiederholt. Spielleiter ist Albert Patry. Anfang 7 Uhr.

Die nächste Neuaufführung des Deutschen Opernhauses, „Die Liebe dreier Könige“ von Monteverzi, ist für Deutschland eine Nraufführung. Das Werk, das bereits vor Kriegsbeginn von dem Direktor Hartmann zur Aufführung angenommen war, erfreut sich in Italien bereits feit einer Reihe von Jahren eines ungeschwächt großen Erfolges. Die szenische Fenis. der neuen Oper liegt in Händen des Senors Hartmann, die mustkalische in denen des Kapellmeisters

Konzerte. 66

Der IX. Symphonieabend der Kapelle des Opernhauses unter der Leitung des Generalmusikdirektors Dr. Strauß wunde fast ganz durch die Aufführung von Beet⸗ hevens IX. Symphonie ausgefüllt der nur das sechste Brandenburgische Konzert (B⸗Dur) von Bach voraufging. Ueberflürsig zu sagen, daß es ein Abend reinen musikalischen Genusses war. Das mit schlichten orchestralen Mitteln, aber mit einem stark ausgeprägten Feingefühl für Klangschattierungen und Farbenmischungen gestaltete Bachsche Werk Rand im wirksamen Gegensatz zum Monumentalwerk Beethovens, das die Zuhörer unwillkürlich in seine Wunderwelt entrückte und sie selbst den Hyvmnus an die Freude, so unzeitgemäß er gerade jetzt auch erscheinen mag, gläubig hinnehmen ließ. Vollendet spielte das Orchester, aber auch der Chor und das aus den Damen Hansa und Goetze, den Herren Hutt und Heß van der Wyk zusammengesetzte Solo⸗ guartett boten hohe Ansprüche befriedigende Leistungen. In der alten Garxnisonkirche führte, wie alljährlich zur österlichen Zeit, der Chor der Singakademie unter der Leitung seines Direktors Professors Dr. Georg Schumann die Passions⸗ musitk von Joh. Seb. Bach nach dem Evangelium t. Matthaei auf. Als Solisten wirkten Tilde Walther (Sopran). Emmi Leisner (Alt), Georg A. Walter (Evangelist), J. Groenen, Dr. Hans Moser und Felir Reuter in den Baßrollen mit. Den Orchesterteil führte, wie immer, das Philharmonische Orchester mit einen bekannten Solisten aus. Am Cembalo und an der Orgel walteten Herr Eschke und Adolf Schuetz ihres Amtes. Einen rechten Eindruck gewährt diese erhabenste aller Musiken des Alt⸗ meisters Bach in der Garnisonkirche nicht, da ein gut Teil ihrer Peibesten in dem Riesenraum mit seiner ungünstigen Akustik ver⸗ ren geht. Dazu kam diesmal eine Orgel, die ihrer herrlichsten Stimmen beraubt ist. Selbst des Tenoristen Walter sonst so schmiegsam klingende Stimme, wie der pastose Alt der Emmi Leisner und die Soli der anderen Mitsingenden wirkten hier stumpf und leblos. Es ist gewiß anerkennenswert, weiteren Kreisen Bachs un⸗ jterbliches Werk zugänglich machen zu wollen, schade aber darum, wenn es auf Kosten des Eindrucks geschieht. Wie so ganz anders, wie eindringlich und weihevoll drangen die gleichen Klänge im traulichen Raum der Sing⸗ akademie, wohin es den Schreiber dieser Zcilen einige Tage fväter von neuem zog, ans Ohr. Wie leuchteten bier die gewaltigen Chöre, wie rüttelten und trösteten hier die Sphärenharmonien des Orchesters, wie erquickend und ergreifend klangen die Stimmen der Solisten! Tags vorher erstrahlte dort in hellem Glanze auch die seltener autgeführte, an Schönheit ebenso reiche Musik der Johannesvassion mit den nämlichen Solisten. Wieder waren es die sieghaften Chöre, die Einheitlichfeit der Duschführung im Stil des Werkes, der nirgends so vollkommen gewahrt wird als bei den Aufführungen der Sinaakademie, die den Erfolg gewäbrleisteten. Das 4. Konzert von Hermann Scherchen mit dem Phil⸗ harmonischen Orchester enthielt nur zwei Orchesterwerke, ein Vorspiel zu einem Drama von Fr. Schreker und Bruckners 9. Symphonie. Schrekers Komposition wurde vor einigen Jahren schon einmal hier gespielt, die neuerliche Fassung bestätigte den früheren Eindruck, daß die Erfindungskraft Schrekers in melodischer Hinsicht nur schwach ist und von der üpvigen Klangfarbenüberladung überwuchert und erstickt wird. Auch zerflattert ihm die Form aͤhnlich wie in seiner Kammersymphonie unter den Händen. Dazu ist die ge⸗ waltfame Häufung von Klangfarbenexperimenten so ausgiebig, daß der Hörer ihrer bald überdrüssig wird. Bruckners unvollendete 9. Syinphonie steht, obwohl sie hin und wieder ein greisenhoftes FisPEhsen der Schöpferkraft ihres Verfassers aufweist, dennoch tumhoch über Schrekers gehaltloser Partitur. Leider erwies sich Herr Scherchen aber nicht als fähig, hier mit überlegener Hand auscinander⸗ fallende Partien zusammenzufassen und die Klangfarbenstärken ge⸗ nügend auszugleichen. So kam leider keine ungetrübte Aufführung des Brucknerschen Schwanengesanges zustande. Das Scheilern Scherchens an dieser großen Aufgabe kann schließlich nicht Wunder nehmen; denn die ausschließliche Beschäftigung mit den shra. zerfließenden und nur noch mit Klangfarben arbeitenden Werken Schöntergs, Schrekers und anderer Neutöner muß ihn schließlich dahin bringen, daß er gegenüber den klassischen und nachklassischen Werken mit ihrem ausgesprochen festen Gefüge versagt. Hoffentlich läßt er sich diese Lehre zur Warnung dienen. Zwischen beiden Orchestergaben spielte Prof. Karl Flesch Mozarts reizvolles Violinkonzert in A⸗Dur. Der erste Satz litt zeider unter mehrfachen Unsauberkeiten in den hohen Lagen, die anderen Sätze spielte er aber rein und tonschön und errang damit einen großen Erfolg. Der 4. Neuheitenabend des Sängers Fried Schmidt⸗Marlissa in der Singakademie kann insofern als von dem Getricbe des üblichen Konzertwesens abweichend bezeichnet werden, als er hierfür die Mitwirkung eines Kammer⸗ orchesters von 33 Musikern aufgeboten hatte. Man muß dem

Konzertgeber hierfür besonders dankbar sein, weil man hierdurch

Gelegenheit bekam, Werke zu hören, die infolge ihrer anspruchs⸗ vollen Besetzung selten oder so gut wie gar nicht aufgeführt werden. Eine Hauptschwierigteit bei derartigen Gesängen mit orchestraler Begleitung besteht nun darin, daß die Singtzimme nicht von dem roßen Apparat erdrückt wird, und diesen Fehler hat von den Komponisten: Paul Ertel, Walter Moldenhauer, Wilh. Lutw. Gruner und E. N. von Rezuicek, nur der letzte glücklsch vermieden. Ertels bekannte „Wallfahrt nach Kevelaer“ eröffnete die Vortragsfolge. Die Aufstehung (das Streichquartett oben an der Orgel und dazwischen der Sänger) war aber der Wirkung nicht günstig, so daß die Sing⸗ stimme zu wenig zur Geltung kam. oldenhauer brachte zwei Gesänge, „Lerchen“ und ein „Ständchen in alter Weise“; beide stehen in der Erfindung nicht sonderlich hoch und bekunden durch ihre einfache Harmonik und die vielen Textwiederholungen, daß ihr Verfasser „Lerchen“ ist entschirden das wertvollere Lied, während das Ständchen den an sich ganz humorvollen Gedanken durch zu lange Ausdehnung um die Pointe bringt. Auch steht die gar zu massige Orchesterbesetzung (5 Holzbläser, 3 Blechbläser, Schlagzeug,

6 . 8 828 111““

hier bewußt auf älteren Bahnen wandelt.

und der

doppeltes Streichquinteit, Harf⸗, keinem richtigen Verhältnis zu dem witzig karmlosen Gedicht,

man hier wirklich von einem Schießen mit Kanonen nach Spatzen sprechen könnte. „Venedig“ von Gruner hatte der Konzertgeber bereits in seinem 3. Konzert mit Klavier gesungen, das reichere orchestrale Gewand ist natürlich farbiger und interessanter, über⸗ wuchert aber die Singstimme zu sehr. Drei Volkslieder mit Be⸗ gleitung eines kleinen Orchechsters von Reznicek a. „Gedankenstille“, b. „Der traurige Garten“, e. „Schwimm hin, Ringelein“ können in ihrer vorbildlichen schlichten Fassung und zurüchhaltenden aber dennoch farbig schönen Instrumentlerung geradezu als Muster der Gatltung „Lieder mit Orchester“ bezeichnet werden. Keine Note ist da zu diel oder zu wenig, und stets herrscht die Singstimme vor. Zwischen obigen Werken standen noch eine Gruppe Lieder mit Klavier von Paul Juon und cine Gruppe Ductte mit Klavier von Karl Kämpf. Juons Lieder geben sich zu trocken und akademisch tübl, sodaß sie nur wentg ansprachen, nur das letzte, „Jugend“ be⸗ titelt, bevorzugt einfachere volkstümliche Fassung und erfreute

sich sogleich eines wärmeren Beifalls. Einen großen Erfol errangen sie und „Der

die Kämpfschen Duette, von denen „Hand in Hand

Schutz und Trutz“ ist ein starkes, kampffrohes Stück, und „Meine Lieder“ dürfte durch seinen feinen Humor ebenfalls nie seine Wirkung verfehlen. Es mußte wiederholt werden. Ueberbaupt wurden diese vier Duette mit Begeisterung gesungen und auch vom Publikum aufgenommen. Für diese Gruppe hatte der Konzerteeber in der beliebien Mezzosopranistin Anna Reichner⸗Feiten eine künstlerisch vollwertige Gesangsgenossin gewonnen, des weiteren standen ihm die Komponisten Moldenbhauer und Re znicek als Diri⸗ Juon und Kämpf als Begleiter am Klavier ans.

Wolfgang Reimann an der Orgel, Lotte Grahl am Klavier und Otto HMLrack am Dirigentenpult pervollständigten den Reigen der Mit⸗ wirkenden. Schmidt⸗Marlissa selbst führte seine umfangreiche Auf⸗ gabe mit feinstem Verständnis und ohne zu ermüden aus. In der alten Garnisonkirche veranstaltete der Organ st Pro⸗ fessor Otto Becker sein 3. Volkskonzert, zu dem er sich außer Ida Baßler (Sopran) noch der Mitwirkung des ars⸗ gezeichneten Tenoristen des Deutschen Opernhauses, Rudolf Laubenthal, und Irene Trieschs versichert hatte, die mit ihrer ausdrucksvollen Vortragskunst die andächtigen Hörer im Bann hielt. Alle vorgelesenen Abschnitte aus dem alten und dem neuen Testament ließ sie innerlich miterleben. Der Konzertgeber selbst sowie die anderen mitwirkenden Künstler, Mar Haupt (Harfe), Bianca Becker⸗Samolewska (Vivline) und Curt Becker (Violoncell) boten berzliche Gaben kirchlicher Musik in bunter Reibenfolge mit gutem Gelingen dar. In der Hochschulefür Musik hörte man jüngst den St. Ursula⸗Chor, bestehend aus weiblichen Zöglingen der Konservatoriums⸗,Realgvymnasial⸗ und Lyzeumoberklassen. Der Chor erfreut sich unter der gewissenhaffen und umsichtigen Leitu g Eduard Goettes großer Beliebtheit. Die frischen, gut diszwli⸗ nierten Stimmen der jungen Mädchen machten ihrem Führer alle Ehre und die Vortragsfolge enthielt manche wirklich fein ausgearbeitete Nummer. Auch die mitwirkenden Künstler, und zwar die Sängerin Ella Schmücker, die Klavierkünstlerin Helene Stachowska und Dr. Wetzel, der am Klavier begleitete, fanden lebhafte Aner⸗ kennung. An dem wohllautenden, schön gebildeten Sopran von Klara Senius⸗Erler konnte man sich im Bechstein⸗Saal aufs neue erfreuen. Noch stärkere Wirkungen würden diese Vorzüge diüe wenn die Künstlerin ihre Vorträge ctwas temperamentvoller gestalten möchte. Die Berliner Trio Vereinigung der Herren Mayer⸗Mahr, Wittenberg und Grünserr brachte im Beethoven⸗Saal das Klavierquintett in Es⸗Dur von Schumann und das „Forellenquintett“ von Schubert. Die beiden Werke famen unter den Händen der bewährten Künstler, denen sich nech die K⸗mmervirkuosen Gehwald. (Violine), Koenecke (Bratsche) urd Poike (Kontrabaß) hinzugesellten, ton⸗ schön und stilrein zur Geltung. Frieda von Mikulicz spielte im Meistersaal Chopin und Schubert und rechtfertigte

genten, reich zur Seite.

ihren Ruf als tüchtige Pianistin aufs neue. Bei ihren künstlerischen Darbietungen war es nur hedauerlich, daß ein zu ausgiebiger Pedal⸗ gebrauch die Klarheit ihres Spiels beeinflußte. Mit warmer Vor⸗ tragsweise und vollendet im Stil sang Margarethe Gille im Bechsteinsaal Arien von Bach mit Kammerorchester und obli⸗ gaten Oboen. Aber auch die andern Lieder auf ihrer Vortragsfolge, darunter zwei Gefänge mit Bratsche von Brahms, die Josef Wolfsthal begleitete, kamen gut zum Ausdruck. Am Klavier wunde die Konzertgeberin gewandt von Willy Bardas begleitet. Ein Klavierabend, den Waldemar Lütschg im Beethovensaal gab, war ausschließlich Beethoven gewidmet. Die As⸗Dur⸗Sonate, 4 Bagatellen, die große B⸗Dur⸗Sonate für das Hammerklavier und die Sonate „Appassionata“ wurden von dem Konzertgeber mit groß⸗ artiger Wirkung vorgetragen. Die künstlerische Persönlichkeit Lülschgs ist als in sich gesestigt, gesund und ehrlich bekannt, sein Können ist gewaltig. Schade ist nur, daß er leicht dazu neigt, sich in sich selbst zu versenken, und daxrüber die Fühlung mit feiner Mit⸗ welt zu verlieren Daher stammt wohl auch die große Einseitigkeit in seinen Programmen, so daß er der Pflicht cines wahrhaft roßen Künstlers, mit der Zeit fortzuschreiten und auch die mit ihm lebenden Tonsetzer durch seine Kunst zu fördern, überhaupt nicht nachkemmt. Und doch könnte cr, wenn er nicht entsagend abscits stände, sondern hch mutig in das Kampfgewoge stürzte, auch hierin einer üunserer Ersten sein. 8 88

9

Manunigfaltiges.

In der gestrigen Sitzung der Berliner Stadt⸗ verordneten begann die Aussprache über den Haus⸗ baltsplan für 1919/20, den der Kämmerer Böß in vnnd vSei hng 8 ö. 8 . 88 Ver⸗ orgelegt hatte. er aushaltsplan schließt mit 719 Millionen Mark, gegen 437 Millionen Mark im Vlneßt, ab. Nachdem sich die Redner der verschiedenen Fraktionen dazu geäußert hatten, wurde der Haushaltsplan einem Ausschusse überwiesen.

n W.

Wie dem T. B.“ gemeldet wird, werden Sonntag, den

27. April, in allen Orten Deutschlands die Krfe 8⸗ beschädigten und Kriegshinterbliechbenen, welchen Organisationen sie auch immer angehören, in Massenkund⸗ gebungen eine Reihe von Forderungen der Oeffentlichkeit vor Augen führen, über die sie gleichzeilig durch Vertreter der Organi⸗ sationen mit dem Staatsministerium in Verhandlung getreten sind. Wie dasselbe Büro erfähzt, sollte heute eine Abordnung der Kriegsbeschädigten und Kriegehinterbliebenen beim Minister⸗ präsidenten mit Vertretungen der verschiedenen in Betracht kommenden Ressorts, vor allem des Reichsfinanzministeriums, des Reichewehrministeriums, des Reichsarbeitsministeriums und des Kriegsministeriums eine Besprechung haben. Es ist nicht zu be⸗ zweifeln, daß das Reichsministerium die berechtigten Forderungen der Kriegsbeschädigten soweit erfüllen wird, als es die Umstände und die inanzen des Reichs irgendwie erlauben. In wie großzügiger

Weise die Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene von der Regierung aus wahrgenommen wird, zeigt die Gründung, der neuen Ahteilung im Reichsarbeitsministerium, die sich, mit diesen Fragen zu beschästigen hat, sowie die neuerliche Bewilligung von 25 Millionen Mark für eine Ent⸗ lassungszulage. Die von den Beteiligten erhobenen Forderungen nd: 1) Seofortige Inangriffnahme der Bearkenung des neuen annschafts⸗ und * Hinterbliebenenversorgungsgesetzes durch eine be⸗

1S Kommission der beteiligten Zentralbehbrden und der Kriegs⸗ eschädigten⸗ und Kriegshinterbliebenen⸗Organisattonen. 2) Bis zum Inkrafttreten dteser Gefetze sofortige wesentliche Er⸗ höbung der Bezüge der Kriegsbeschädigten und Kriegshinter⸗ bliebenen. 3) Meert gach⸗ Gewährung von Entlassun sanzügen sonstigen Entlassungsgebührnisse an alle vor dem 9. Novemder

4 . 8 .

2 Lauten, Klavier und Orgel) in 1 1918 entlassenen E ten. 4) Sofortige Inangei nas 8. shng eines Hrtgasse zur Scha U- Unc 1h gvforec, Znangefac

lumengarten“ ganz besonders tief empfunden sind. „In

obember

1 1“ n

5) Beschleunigung der Wohnungsfürsorge durch Schaffung von N. standsbezirken, Jnangriffnahme von Wobnungsbauten un Priüsn der Frage der Zivileinquartierung. 6) Bereitstellung, ausreichenz,

Reichsmittel für die soziale Kriegsbeschädigten⸗ und Hinterbliebemn

fürsorge. 1 Kee29 .

Magdeburg, 24. April. (W. T. B.) Die Stah verordnetenversammlung wählte den Kandidaten Mehrheitssozialisten Stadtrat Beins, Mitglied der Nati org versammlung, zum Oberbuüͤrgermeister.

Hindenburg, 24. April. (W. T. B.) Die schweren Anp schreitungen, die sich vor Tagen in Zaborze absptelta haben heute in Hindenburg, wie der „Oberschlesische Wandemn meldet, eine traurige Fortsetzung erfahren. Seit 10 Ubhr früh sen melte sich in den Hauptverkehrsstraßen eine große Menschenmenge a meistens aus Frauen aus den benachbarten Ortschaften Zaborze, Paul dorf und Bielschowitz bestebend. Sie versuchten in zwei Konfektion eschäfte in der Dorotheenstraße einzudringen und zu plünd

eiw. nach der bekannten Methode die Waren zu Friedenspreisen verkaufen. Bis 5 Uhr Nachmittags konnte die Ruhe aufret erhalten werden. Da sich um diese Zeit an der Ecke der Dorothen und Schillerstraße wieder eine aus etwa 3000 Personen bestehen Menschenmenge eingefunden hatte, die eine drohende Hehn 9 nahm, war das Militär gezwungen, von der ußwaff⸗ Gebrauch zu machen. Bei der Säuberung der Streßen wurde ie der Schulstraße ein 14 jähriger Knabe durch einen Kopfschuß getat

„Parchim, 24. April. (W. T. B.) Im Gefangenen 1 hen meuterten heute vormittag die russischen Kriegt . angenen, die sich den Anordnungen der Lagerbehörde wide sfetzten und weder durch das deutsche Personal, noch durch das russisch Hilfskomitee zur Vernunft gebracht werden konnten. Als einzel der Meuterer zu Tätlichkeinen übergingen, eröffnete die inzwischen a s Bewachungstruppe das Feuer. Sechs Russen wurden i chossen und 17 verwundet, darunter neun schwer. Die Ruhe war kurzer Zeit wieder hergestellt.

24. April. (W. T. B.) In der vergangen Nacht wurden dürch 2000 Mann Volkswehrtru ppen deg 35 Straßenzüge in St. Pauli abgesperri. M. Truppen wurden durch 200 Kriminalbeamte wirkungsvoll unterstih Bis 9 Uhr Vormittags wurden über 100 Personen wegen unde fuen Waffentragens, Aufreizung, Diebstahls, Schleichhandels usc estgenommen. Bedeutende Mengen von Gewebren, Revolven und Munition, Hieb⸗ und Slichwaffen wurden aus daf Häusern herausgeholt. Die Durchsuchung wird im Laufe der näͤchste Umfangreiche Maßnahmen sind ge

Hamburgg 1

Tage fortgesetzt werden. troffen, um Freihafen Hafen und Lebensmitte verteil ung zu sichern. Die Vorbereitungen sind derart, daß eine Wieden holung der Vorkommnisse der letzten Tage ausgeschlossen ist. De Sicherheit im Hafen wird durch eine dem Lomma⸗ danten von Grah Hamburg unterstellte Torpedobootsflottille gewährleistet.

Amsterdam, 24. April. (W. T. B.) Wie Handelsblad“ meldet, ist die der Aus fuhnl von 3000 Waggons Kartoffeln, 4000 t Speck, 1000 t Butter unl 1000 t Fett aus den Niederlanden nach Deutschland zu1 8 ö Die artaffelmenge, 8 8 Ahnen

usfuhr na eutschlan reigegeben 1. 6000 Waggons vermehrt worden. b Haceh. Ie

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Theater. 1“

Opernhaus. (unter den Linden.) Sonnabend: 103. Daug⸗ bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Tieflan Musifdrama in einem Vorspiel und zwei Aufzügen nach A. Guieen von Rudolph Lothar. Musik von Eugen Alberk Musikalisch Fetgung: Kapellmeister Otto Urack. Spielleitung: Karl Holy, Anfan

Schanspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Sonnab.: 115. Daus

bezugevorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehob

G . en. Minm von Barnhelm oder Das Soldatenglück. Lastspiel in fütf Aufzügen ven Lessing. Spielleitung: Albert Patry. Anfang

Sonntag: Opernhaus. Nachmittags: 251. Kartenreserves Der Dauer ezug, die ständig vorbehaltenen sowie die Vaasft 6 Freiplätze sind aufgehoben. 9. Volksvorstellung zu ermäßigten

reisen: Tiefland. Anfang 2 Uhr. Abends: 104. Daua Lezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Dof Jüuan. Lper in zwei Akten von Wolfgang Amadeus Mozat Text von Lorenzo Da Ponte. Nach dem Sriginal der ersten k führung in Prag, übersetzt von Hermann Levi. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. Nachmittags: 11 . Kartenreservpesatz. Da Dauerbezug, die ständig vorbehaltenen sowie die Dienst⸗ und Fra⸗ plätze sind aufgehoben. 13. Volksvorstellung zu ermäßigten Preisen⸗ Minna von Barnheln. Anfang 2 Uhr. Abends: 116. Dauw bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Dis Kreuzelschreiber. Bauernkomödie mit Gesang in drei Alta C. Hildenbon Ludwig Anzengruber. Spielleitung: Albert Paty

san r.

Fgan 2

Familiennachrichten.

Verlobt: Fil. Annelisa von Raven mit Hrn. Joachim von Stumpfeld (Güstrow i. Mecklb.). Gruneberg mit Hrn. H mpimann Kurt Herzog (Dresden.⸗A.) 7 Frl. Ilse Rudloff mit Hrn. Hauptmann Günther Niedenfütn (Etgersleben Magdeburg). Frl. Helene Kroll mit Hrn. Amtt⸗ hfer Feole Exner Sagf Steeszung Bauegwig F.

1 mit Hrn. istenza 1G

8 8 2 zarzt Georg Scholz (Schlof rehelicht: Hr. Oberstleutnant z. D. Erich eben mit Frl. Therese von Bonin (Carlerube Dich von 1

eboren. Ein Sohn: Hrn. Rittmeister von Langenn⸗Ste keller (Crussow bei decaee nöndeh

Gestorben: Hr. Sanitätsrat Dr. Carl Offent (Stettin).

gukaaiiieh Hanl 89 Frl. Elisabeth

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Cbarlokkenbung

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorstéher d chäftsstelle Rechnungsrat Mengerina in

Verlan der Geschäftsstelle (Mengerin a) in Berkin, *

2q

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und V 1 BBerlin, Wilhelmstraße 32. ihir a

8 Sieben Beilagen 31 leinschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 91)

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8 *

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Allgemen.

8

Bekanntmachung, betreffend die Fassung der Reichsverordnung Bekanntmachung über Höäöchstpreise für Schwefelsäure und ve aen betreffend Ausgabe der Nummern 87 u. 88 des Reichs⸗

Handelsverbote.

6“ Artikel I.

Gesetz über die Regelung der Kaliwirtschaft. Perordnung über Inkraftsetzung des Gesetzes über das Brannt⸗

Der Bezugnpereis beträgt vierteljährlich 9 ℳ.

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; sür Berlin anßer

den Postanstalten und Aritungevertrieben sür Selbstabholer

auch die Geschästsstelle SW. 48, Wilhelmstraßze 982.

Einzelne Aummern hosten 28 f.

Reichsbanhgirokonto.

,

Inhalt des amtlichen Teiles: 16 Dentsches Reich.

weinmonopol. über Erwerbslosenfürsorge. Oleum.

esetzblatts. Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Erste Beilage. 81

Bekanntmachung der zum Besten des Heeres beim Kriegs⸗ ministerium im Monat März d. J. eingegangenen frei⸗ willigen Spenden und Anerbieten.

Bekanntmachung der zu Wohlfahrtszwecken in der Woche vom 8” bis 26. April d. J. genehmigten öffentlichen Samm⸗ ungen.

Gesetz „über die Regelung der Kaliwirtschaft. Vom 24. April 1919.

Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Zustimmung des Staatenausschusses hiermit verkündet wird:

ESs hat alsbald eine Neuordnung der Kaliwirtschaft zu erfolgen, die unter Aufhebung des Kaligesetzes und seiner bänderungsgesetze den gemeinwirsschaftlichen Aufbau der Kaliwirtschaft gemäß den nach⸗ stehenden Vorschriften regelt:

1. Die Leitung der Kaliwirtschaft wird einem zu bildenden Reichs⸗ kalirat übertragen. Die Zusammensetzung des Reichskalirats soll der des Sachverständigenrats (Artikel 2) entsprechen. Das Nähere über seine Errichtung wird im Einverständnisse mit dem Sachverständigen⸗ rate durch die nach Ziffer 2 zu erlassenden Vorschriften geregelt.

Die Reichsregierung schließt die Kalierzeuger zu einem Verbande SMssssseh gees ehet. zusammen. An der Verwaltung dieses Per⸗ bandes sind die Arbeitnehmer zu beteiligen; das Nähere bestimmen die nach Ziffer 2 zu erlassenden Vorschriften. Dem Verbande liegt die Regelung von Förderung, Selbstverbrauch und Absatz unter Auf⸗ sicht des Reichskaltrats ob. Die Reichsregierung führt die Ober⸗ aufsicht und regelt die Art der Feststellung der Preise.

2. Die Reichsregierung erläßt die Vorschriften zur Durchführung. Sie kann bestimmen, daß Zuwiderhandlungen gegen die von ihr er⸗ lassenen Vorschriften mit Geldstrafe bis zu einhunderttausend Mark, im Falle der Wiederholung außerdem mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft werden. 1 1

Die auf Grund des Abs. 1 zu erlassenden Vorschriften bedürfen der vorherigen Zustimmung des Staatenausschusses und eines von der Nationalversammlung einzusetzenden Ausschusses von 28 Mitgliedern. Die Vorschriften sind spätestens bis zum 30. Juni 1919 dem Staaten⸗ ausschuß vorzulegen. 1 3

Die erlassenen Vorschriften sind der Nationalversammlung, wenn fe versammelt ist, sosort, andernfalls unmittelbar nach ihrem Zu⸗

ammentreten vorzulegen. Sie sind ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, wenn die Nationalversammlung es innerhalb eines Monats nach der Vorlegung verlangt. 8 1 8

Unbeschadet der erlassenen Vorschriften erfolgt spätestens bis zum 1. April 1920 die Aufhebung oder Abänderung des Kaligesetzes und seiner Abänderungsgesetze durch besonderes Gesetz.

Berlin, Sonnabend, den

des für die Kaliwirtschaft gemeinschaft) Artikel 1, Ziffer 1, Abs. 2 —, Kaliwerksangestellten, 4 den landwirtschaftlichen Korporationen und Verbänden, 2 aus den Kreisen des Kalihandels und 2 aus den Kreisen der Kali ver⸗ arbeitenden chemischen Industrie, von denen 1 ein Arbeitnehmer sein muß, sowie 1 Mitglied aus den Kreisen der Sachverständigen für Kalibergbau, Kaliverarbeitung und Kaliforschung zu entnehmen sind; die 2 Angestelltenvertreter sind der Reichsregierung durch die be⸗ teiligten Angestelltenverbände in Vorschlag zu bringen.

die verschiedenen Teile des Reichs möglichst berücksichtigt werden.

Preise für das Inland

für 1 vom Hundert (KzO) im Doppelzentner nicht übersteigen.

Abs. 1 aufgeführten Preissätze längstens bis zum 31. Dezember 1919 zu verlängern.

8 nkraftsetzung des Gesetzes ü

1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 887) tritt, soweit es nicht bereits in

betreffend die Fassung der Reichsverordnung

Auf Grund des Artikel II der Verordnung vom 15. April 1919, betreffend Aenderung der Verordnung über Erwerbs⸗

3. Die Reichsregierung hat der Nationalversammlung bei der Vorlegung des Haushaltsplans über Förderung, Herstellung, Absatz

und Preisgestaltung der Kalisalze und Kalisalzfabrikate sowie über die Lohn⸗ und sonstigen Arbeits verhältnisse, einen besonderen Bericht lversammlung auf

zu erstatten. Auch zu anderer Zeit ist der Nation deren Erfordern Aufschluß zu erteilen.

Artikel 2. *

Zur Vorbereitung der im

wirtschaft zu berufen, der aus 30 Mitgliedern besteht. Von den Mittgliedern des Sachverständigenrats

8 Arbeitnehmer und 5 Arbeitgebervertreter auf Vorschla

der Arxbeitsgemeinschaft der deutschen Arbeitgeber⸗, und

he ernennt der Staatenausschuß.

Zur Unterstützung von Gemeinden und Gemeindeverbänden auf

Artikel 1 vorgesehenen Neuordnung hat die Reichsregierung einen Segehverstandtgezist für die Kali⸗

werden der Arbeit⸗

nehmerverbände (Reichsanzeiger vom 18. November 1918, Nr. 272) Pgeschleslenen Berufsorganisationen unter Berücksichtigung der Minder⸗

ts isationen von der Rcichsregieruog ernannt. 3 Mitglieder dhe; döne übrigen 14 Mitglieder er⸗

Anzeigenpreis für den Naum einer gespaltenen Einheitszeile 50 Pf., einer 3 gespalt. Einheitszeile 90 Pf. Außerdem wird auf den Auzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 20 v. H. erhoben.

Anzeigen nimmt an:

die Geschaftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers

Gerlin SW. 48, Wilbelmstraße Nr. 32.

8 8 22 8* 5338 2 2 .

26. April, Abends.

zu bildenden Verbandes (Vertriebs⸗ 1 den technischen 1 den kaufmännischen Kaliwerksangestellten,

Bei der Ernennung aus dem Kreise der Kaliverbraucher müssen

Artikel 3. Im § 20a des Kaligesetzes in der Fassung vom 23. Juli 1918 a) erhält Abs. 1 folgende Fassung: § 20 n. Für die Zeit vom 1. April 1919 bis 15. Juli 1919 dürfen die ür Karnallit mit mindestens 9 vom Hunderts; 8 b und weniger als 12 vom Hundert K,8 cneglaen. 22,0 Pfg. für Rohsalze mit 12 bis 15 vom Hundert K:⸗O b 26,0 „Düngesalze mit 20 bis 22 vom Hundert Ke; . 32,5 5 66 ö685890 - . 8DZIö66 Chlorkalium 50 60 E0 48,0 schwefelsaures Kali mit über 42 vom Hundelt. K.0 7090 schwefelsaure Kalimagnesia. 660

2 5 0 2255222522523222à2—2

b) wird als Abf. 2 neu eingefügt: Die Reichsregierung wird ermächtigt, die Geltungsdauer der im

Artikel 4. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung Berlin, den 24. April 1919. Der Reichspräsident. Ebert. 8 Der Reichswirtschaftsminister. Wissell.

Verordnung 8 1

Branntweinmonopol. 1“X“ Vom 6. April 1919. 1 Das Gesetz über das Branntweinmonopol vom 26. Juli

Kraft gesetzt ist 266 Abs. 1 des Gesetzes und Verordnung 8 29. 1919, Reichs⸗Gesetzbl. S. 129), am 1. Ok⸗ tober 1919 in Kraft. Berlin, den 6. April 1919. Der Reichspräsident.

1“

8

Bekanntmachung,

über Erwerbslosenfürsorge. Vom 16. April 1919.

losenfürsorge vom 13. November 1918, wird die Fassung der

Reichsverordnung über Erwerbslosenfürsorge nachstehend be⸗

kanntgemacht: Reichsverordnung für Erwerbslosenfürsorge.

8

n

dem Gebiete der Erwerbslosenfürsorge werden Reichsmittel bereit⸗ gestellt.

§2.

Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Fürsorge für Erwerbslose

einzurichten, der sie nicht den Rechtscharakter der Armenpflege beilegen

dürfen. 83

Gemeinden, die trotz eines vorhandenen Bedürfnisses keine oder keine genügende Erwerbslosenfürsorge einrichten, werden dazu von der Kommunalaufsichtsbehörde oder von der seitens der Landeszentral⸗ behörde hierzu bestimmten Behörde angehalten; diese können die dazu

notwendigen Anordnungen für Rechnung der Gemeinden treffen, sie können auch bestimmen, daß ein weiterer Gemeindeverband eine Ge⸗

Postschechkonto: Berlin 41 821.

³

Der Gemeinde oder dem Gemeindeverbande werden von dem

Gesamtaufwande für die Erwerbslosenfürsorge vom Reiche sechs Zwölftel und von dem zuständigen Bundesstaate vier Zwölftel ersetzt. Die Reichsregierung oder die von ihr bestimmte Bebörde kann für leistungsschwache Gemeinden oder für einzelne Bezirke eine Erhöhung der Reichsbeihilfe bewilligen. vom 17. Dezember 1914, betreffend Kriegswohlfahrtspflege, und der dazu beschiossenen Nachträge erhöhte Reichsmittel für eine Erwerbs⸗ losenfürsorge bewilligt sind, verbleibt es bei diesen Bewilligungen.

Soweit auf G und der Bestimmungen

Zu dem Gesamtaufwande gehören auch die für die Erwerbslosen⸗

fürsorge notwendigen besonderen Verwaltungskosten.

§ 5. Zuständig für die Gewährung der Erwerbslosenfürsorge ist die

Gemeinde des Wohnorts des Erwerbslosen oder der Gemeindeverband, in dessen Bezirk der Wohnort belegen ist. unbeschadet einer vorläufigen vorschußweisen Unterstützung in ihrem Aufenthaltsort, in dem Orte zu unterstützen, in dem sie vor ihrer Einziehung zum Heere gewohnt haben. Kriegsteilnehmer eines während des Krieges Reiche verbündeten Stagtes, die bei Ausbruch des Krieges oder bei ihrer Einziehung zum Heere im Deutschen Reiche gewohnt haben. Auslandsdeutsche, die einen inländiichen Wohnort nicht haben, sind von der Gemeinde zu unterstützen, in der sie sich bei Eintritt der Crwerbslosigkeit aufhalten.

Kriegeteilnehmer sind,

Entsprechendes gilt für mit dem Deutschen

Personen, die seit dem 1. August 1914 zur Aufnohme von Arbeit

in einen anderen Ort gezogen sind, follen möglichst in den früberen

Wohnort zurückkehren und sind nach ihrer Rückkehr in ihren früheren Wohnert zu unterstützen. Personen, die seit dem 1. August 1914

zur Aufnahme von Arbeit in einen anderen Ort gezogen sind, darf jedoch an diesem Orte eine Unterstützung nicht länger als insgesamt

vier Wochen gewährt werden, auch wenn ihnen eine ge⸗ eignete Arbeit gemäß § 8 nicht hat nachgewiesen werden können. Die agleiche Beschränkung ailt für die veelaußae vorschuß⸗ weise Unterstützung von Kriegsteilnehmern. Die Beschränkung tritt nicht ein, wenn Erwerbslose an dem Orte, an dem ihnen die Unterstützung zu entziehen wäre, mit ihrer Familie einen gemein⸗ schaftlichen Hausstand vor Eintritt der Erwerbslosigteit begründet haben und noch führen. Die Unterstützung ist ferner so lange nicht zu entziehen, als die Rückkehr in den früheren Wohnort tatsächlich unausführbar ist. Freie Fahrt zur Reise in den früheren Wohnort ist von der Gemeinde des letzten Wobnorts aus Mitteln der Erwerbslosen⸗ fürsorge zu bewilligen.

58. Für die vorschußweise zu gewährende Unterstützung 5) ist der in dem Aufenthaltsorte festgesetzte Untersrützungssatz maßnebend. Die Wohnortsgemeinde ist verpflichtet, den auf die Aufenthalts⸗ gemeinde entfallenden Anteil des Vorschusses zu erstatten. Die An⸗ teile des Reichs und der Bundesstaaten werden in der Aufenthalts⸗ -meinde verrechnet, ohne daß eine Erstattung von Bundesstaat zu zundesstaat stattfindet. Wenn die Erstattung des Vorschußanteils von der Wohnortsgemeinde nicht zu erreichen ist, weil sie im be⸗ setzten Gebiete liegt, so tritt das Reich vorbebaltlich des Rückgriffs gegen die Wohnortsgemeinde vorläufig für diesen Anteil ein.

Die Fürsorge soll vorbehaltlich der Vorschriften der §§ 12 a, 12 b nur arbeitsfähigen und arbeitswilligen über 14 Jahre alten Personen, die infolge des Krieges dusch Erwerbslosigkeit sich in be⸗ dürftiger Lage befinden, gewährt werden. Eine bedürftige Lage ist vorbehaltlich der Bestimmungen in §§ 11, 12 nur anzunehmen, wenn die Einnahmen des zu Unterstützenden einschließ!ich der Einnahmen der in seinem Haushalt lebenden Familienangehörigen infolge gänz⸗ licher oder teilweiser Erwerbslosigkeit derart zurückgegangen sind. daß er nicht mehr imstande ist, damit den notwendigen Lebensunterhalt zu

bestreiten.

§ 6a.

Wenn eine bedürftige Lage 6) durch einen Teilbetrag der Erwerbslosenunterstützung behoben werden kann, ist nur der Teil⸗ betrag zu gewähren. 88

Wer wegen einer sechsundsechzigzweidrittel vom Hundert über⸗ steigenden Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit Rente bezieht, i als erwerbsunfähig im Sinne des § 6 anzuseben, sofern er nicht trotz dieser Beeinträchtigung auf Grund wirklicher Arbeitsleistung mindestens des Ortslohns verdient hat.

Weibliche Personen sind nur zu unterstützen, wenn sie auf Er⸗ werbstätigkeit angewiesen sind. 1

Personen deren frühere Ernährer arbeitsfähig zurückkehren, er⸗ halten keine Erwerbslosenunterstützunng. S

8 8. W C1“ 8

Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, die Unterstützung zu versagen oder zu entziehen, wenn der Erwerbslose sich weigert, eine nachgewiesene Arbeit anzunehmen, die auch außer⸗ halb seines Berufs und Wohnorts liegen darf und ihm nach seiner körperlichen Beschaffenbeit zugemutet werden kann. Die Weigerung kann nur damit begründet werden, daß für die Arbeit nicht ange⸗ messener ortsüblicher Lohn geboten wird, die Unterkunft sittlich be⸗ denklich ist und daß bei Verhenateten die Versorgung der Familie unmöglich wird. Für die Frage der Angemessenheit und Ortsüblich⸗ keit des Lohnes ist im Zweifel das Gutachten des Demobilmachungs⸗ ausschusses des Arbeitsorts maßgebend. 8 Freie Fahrt für den Erwerbslosen zur Reise in den Be⸗ schäftigungsort nebst einer angemessenen Beihilfe zu den Reiseunkosten ist von der Gemeinde des letzien Wohnorts aus Mitteln der Er⸗ werbslosenfürsorge zu bewilligen. Wenn die im Haushalt des Er⸗ werbslosen lebenden Familienangehörigen zwecks Weiterführung des Haushalts in den Beschäftigungsort mitreisen oder nachfolgen, und

nennt die Reichsregierung mit der Maßgabe, daß 3

er Leitung

Fürsorge zu übernehmen hat.

meinde im Falle ihrer Leistungsunfähigkeit zu unterstützen oder die 8

der Erwerbslose nachweist, daß deren Unterkunft in dem Be⸗