1919 / 96 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Apr 1919 18:00:01 GMT) scan diff

zu Selhausen in Bad Oeynhausen, Friedrich Thomas in Pinneberg, Dr. Friedrich Mehrens in Rendsburg, Alfred Scherließ und Korl Till in Heydekrug sowie der Ge⸗ ichtsassessor Hans Fischer in Lutzerath (Amtsgerichtsbezirk Cochem). Dem Notar Mertz in der Amtssitz in Nayen angewiesen. Domänen und Forsten. Der Professor der Forstwissenschaft Schilling aus Eberswalde ist zum Oberforstmeister und Direktor der Forst⸗ akademie in Hann. Münden ernannt worden.

Ministerium für Wissenschaft, und Volksbildung. Der bisherige Privatdozent Dr. Schmidt⸗Rimpler in Halle a. S ist zum außerordenttichen Professor in der juristischen Fakultät der Universität in Königsberg und dei Lehrer der Zahnheilkunde am Zahnärztlichen Institut der Friedrich⸗Withelms⸗Universität in Berlin, Prof⸗essor Dr. Schoenbeck, zum außerorbenlichen Professor in der medi⸗ ziaischen Fakullät derselben Universität ernannt.

3 Preußische Staatsbank (Seehanblung).

Bei der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) sind ernannt: die Buchhalter Schatte, Schoele, Knief zu Ober⸗ buchhaltern, der Buchhalter Bernhard zum Tresorverwalter, die Kassensekretäre Struensee, Scholz, Berger, Klenck, Brandt, Höcker zu Buchhaltern, die Bürodiätare Berghof, Bock, Winkler, Bartel zu Kassensekretären. . 6“

Kunst

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 Absatz 2 der Verordnung, betreffend das grsetzliche Vorkaufsrecht von land⸗ und forftwirtichaft lichen Besitzungen, vom 23. Dezember 1918 (B.⸗S. 1919 S. 3) ist das dam Staate zustehende gesetzliche Vorkaufsrecht der provinziell organisierten, als gemeinnützig anerkannten An⸗ siedlungsgesellschaft Hessische Heimat, Siedlungsgesellschaft mit

beschränkter Haftung zu Cassel n Ansehung der im Neaierungsebezirk Cossel belegenen land⸗ und so stwirtschaftlichen Besitzungen übertragen worden.

Cassel, den 22. April 1919.

Der Oberpräsident. von Trott zu Solz.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 21. der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter:

Nr. 11 754 einen Erlaß der Preußischen Regierung, be⸗ treffend Zulossung des vereinfachten Enteignungsverfahrens zuaunsten der eleknrischen Zentrale euf dem dem Fürsten von Pleß gehörigen Steinkohlengergwerke Prinzengrube bei Gostin im Kreise Pleß, vom 18. März 1919, unter b Nr. 11 755 einen Erlaß der Preußischen Regierung, be⸗ treffend Anwendung des vereinfachten Enteianungeverfahrens beim Bau der Hoch⸗ und Untergrundbahn vom Gesundbrunnen in Berlin nach Neukolln nach dem teilweise geänderten Bauplon,

om 26. März 1919 und unter

8 Nr. 11 756 eine Urkunde über Verleihung des Ent⸗

eignunggrechts an die Gemeinde Berlin⸗Johamisthal im Kreise Teltaw und über Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens bei dessen Ausübung, vom 31. März 1919.

Berlin W. 9, den 26. April 1919. Gesetzsammlungsamt. Krüer.

5

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. G. 357) sind bekannt gemacht:

1. der Erlaß des Staatsministeriums vom 7. November 1918, hetreffend die Verleihung des Enteignungsrechis an den Fürsten von Pieß auf Schloß Pleß zur Anlegung einer Schlackenhalde und einer Drahtseilbahn für die eleltrische Zentrale auf dem dem Fürsten gehörigen Steinkohlenbergwerke Prinzengrube bei Gostin im Kreise Pleß, durch das Amtsblatt der Regierung in Oppeln Nr. 48 S. 333, ausgegeben

am 30. November 1918:

2. die durch Erlaß der Preußischen Regierung vom 19. No⸗

vember 1918 genehmigte Satzung der Stadtschaft der Provinz

Brandenburg in der vom hrandenburgischen Provinziallandtage be⸗

schlossenen Fassung vom 26. Februar 1918 durch die Amtsblätter

der Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 7 Sonderbeilage, ausgegeben am 15. Februar 1919, und

der Regierung in Frankfurt a. O. Nr. 3 Sonderbeilage, aus⸗

gegeben am 18. Januar 1919;

8 3. der Erlaß der Preußischen Regierung vom 28. Dezember 1918, betreffend Genehmigung der von der Generalversammlung des landschaftlichen Kredttverbandes für die Provinz Schleswig Holstein am 9. Ok ober 1918 beschlossenen Aenderungen der Satzung des Kreditverbandes, durch das Amtsblatt der Regierung in Schleswig Nr. 20 S. 105, ausgegeben am 22. März 1919; 8 4. der Erlaß der Preußischen Regierung vom 14. Januar 1919, betreffend die Verleihung des Entelgnungsrechts an das Wasserwerk Borghorst⸗Burgsteinfurt, G. m. b. H. in Borghorst im Kreise Steinfurt, zur Herstellung neuer Brunnen zwecks Versorgung der Hrtschaften Borghorst und Burgsteinfurt mit Trinkwasser, durch das Amtszblatt der Regierung in Münster Nr. 6 S. 31, ausgegeben am 8. Februar 1919; .

5. der Erlaß der Preußischen Regierung vom 17. Januar 1919, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Gronau im Kreiss Ahaus für die Erwetterung der Brunnenanlage des städtischen Wasserwerts, durch das Amlsbsott der Regierung in Münster Nr. 7 S. 37, cusgegeben am 15. Februar 1919;

6. der Erlaß der Preußischen Regierung vom 21. betreffend die Verleihung des Entetonungsrechts an die Stadtgemeinde

Hameln für den Bau einer Leilstrecke ihrer Privatanschlußbahn von

dem Weserhafen bei Hameln an die staatliche Hamelner Hafenbahn

mit Abzweigung nach einem für die Heeresverwaltung hergestellten

Sammellager, durch das Amtsblatt der Regierung in Hannover Nr. 7

S. 32, ausgegeben am 15. Februar 1919;

7. der Erlaß der Preußischen Regierung vom 21. Februar 1919, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Dort⸗ mund zur Erweiterung des südwestlichen Friedhofs, durch das Amts⸗

blatt der Regterung in Arnsberg Nr. 11 S. 80, ausgegeben ke.

15. März 1919; 1

Jannar 1919,

März 19˙9,

8 der Erlaß der Preußischen Regierung vom 6.

betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Reichsmilitär⸗

fiskus für deu Bau einer Privatanschlußbahn an den Staatsbahnhof Schneidemühl für die Militärgasanstalt den Kriegsluftschiffhafen und die Fliegerstation daselbst, durch das Amtsblatt der Regierung in Bromberg Nr. 19 S. 114, ausgegeben am 22. März 1919: 9. der Erlaß der Preußischen Regierung vom 12. März 1919, betreffend die Genehmigung von Nachträgen zu 1. den reglementarischen Bestimmungen des Kredit⸗Instituts, uund zwar zu dem am 15. Dezember 1877 genehmigten Regulativ, betreffend die Organisation und Geschäfts⸗ führung der Kur⸗ und Neumärkischen Haupt⸗Ritterschafts⸗ Direltion, 8 1 2. dem Statut der Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehnskasse, durch die Amtsblätter der Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 13. 64 S. 142, ausgegeben am 29. März 1919, der Regierung in Frankfurt a. O. Nr. 13 S. 87, ausgegeben am 29. März 1919, der Regierung in Marienwerder Nr. 12 S. 89, ausgegeben am 22., N16919 er Regierung in Stettin Nr. 13 S. 92, 29. März 1919, der Regierung in 22. Mär’ 1919, der Regierung in Liegnitz Nr. 14 S. 106, ausgegeben am 5. April 1919, und der Regierung in Magdeburg Nr. 14 S. 108, ausgegeben am 5. April 1919.

ausgegeben am

Köslin Nr. 12 S. 47, ausgegeben am

RAichtamtliches. Deutsches Reich.

Prenßen. Berlin, 28. April 1919.

Die vereinigten Ausschüsse des Staate nausschusses für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.

Am 26. April ließ der Reichsminister Erzberger laut Melduna des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende an den Marschall Foch gerichtete Note dem französischen Vorsitzenden in Spaa überreichen:

General Haller, der Führer der polnischen Divisionen, welchen durch das Spager Abkommen vom 4. April 1919, der Durch⸗ zug durch deutsches Gebiet gewährt worden ist, nahm am Oster⸗ sonntag, den 20. April, in Krotoschin (auf deutschem Gebiet inner⸗ halb der Grenzen des Deutschen Reiches gelegen) während der Durch⸗ reise die Parade über die dortigen polnischen Truppen ab. Dabei gab er nach dem „Dziennik Posnanski“ folgende Erklärung aäb:

„Was Danzig anlangt, so gibt es nur einen Standpunkt: Danzig gehört Polen und muß polnisch werden. Was Schlesien und West⸗ und Ostpreußen anlangt, so muß man diesen Teilgebieten zu Hilfe kommen. Wenn diese Länder den Status erlangen wie jetzt das Großherzogtum Posen, dann würde diese Frage schon geklärt sein.“

Durch diese Kundgebung hat General Haller sich eine schwere Verletzung des Spaaer Abkommens vom 4. April 1919 zuschulden kommen lassen. In diesem Abfkommen ist seitens der Alliierten zugesagt worden, daß alle Maßnahmen ergriffen werden, damit die auf dem Transport durch deutsches Gebiet befindlichen Truppen alles unter⸗ lassen, was Unruhe in der Bepölkerung hervorrufen könnte. Der Fuͤhrer dieser Truppen, General Haller, hat aber durch seine Ansprache auf deutschem Gebiet hiergegen verstoßen. In dem Schluß⸗ satz hat er die polnischen Truppen und die polnisch sprechende Be⸗ völkerung direkt zum Aufstand gegen die deutsche Regierung auf⸗ gereizt, indem er für Schlesien, West⸗ und Ostpreußen denselben Zustand der Empörung gegen die deutsche Regierung forderte, wie er im Dezember 1918 in Posen eingetreten ist. Hierdurch wird Unruhe sowohl in der deutschen wie in der polnischen Bevölkerung hervor⸗ gerufen. Wegen dieses Verstoßes gegen das Spager Abkommen er⸗ zebe ich hierdurch nachdrücklichst Einspruch mit dem Ersuchen an Herrn Marschall Foch, den ihm unterstellten General Haller auf das Ungehörige seines Verhaltens hinweisen zu wollen.

n 111““ 1.“

Ueber völkerrechtswidrige Behandlung deutscher Kriegsgefangener durch die Franzosen teilt „Wolffs Telegraphenbüro“ solgendes mit:

Am 11. November 1918 wurden die in der Gegend von Vesoul befindlichen Kriegsgefangenen gesammelt und in die Gegend von Beaumont bei Verdun gebracht. Dabei nahm ihnen der französische Transportführer namens Fichon sämtliche Wertsachen ab, die sie nicht zurückerhielten. Die Unterbringung bei Beaumont bestand bis vor kurzem nur in Zelten. Die Ausstattung mit Kleidungs⸗ stücken ist sehr schlecht. Die Verpflegung besteht aus Brot und Suppe. Säͤmtliche Kriegsgefangene sind daher stark abgemagert und geschwächt. Die Kriegsgefangenen sind in zwei Abteilungen geteilt. Die erste bestehr aus Offizieren und höheren Unteroffizieren, sie wird mit Aufräumungsarbeiten beschäfrigt. Die zweite Abteilung, be⸗ stehend aus Mannschaften wird zum Aussuchen und zum Transport von Blindgängern verwendet, wobei täglich mehrere von ihnen getötet oder verletzt werden. Die Mannschaften werden oft mit der Peitsche geschlagen. Für die Art ihrer Behandlung ist hezeichnend, daß der Unteroffizier Bäuerle, Infanterieregiment Nr. 169, dem französischen Unteroffizier Ferro 14 Tage lang bei jedem Appell die Hand küssen mußte; auch andere Kriegsgefangene sind hierzu gezwungen worden.

Die deutsche Regierung hat bei der französischen Regierung den schärfsten Einspruch gegen die Zustände in Beaumont erhoben und sofortige durchgreifende Abhilfe gefordert. Vor allen Dingen muß Verwahrung dagegen ein⸗ gelegt werden, daß die französische Regierung entgegen den völkerrechtlichen Bestimmungen es wagt, selbst Offiziere und höhere Unteroffiziere zu körperlichen Arbeiten heranzuziehen.

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Wb 8 88

Am Freitag abend fanden beim Staatsministerium die Besprechungen mit Vertretern aller Teile, Erwerbstände und Parteien Schleswig⸗Holsteins ihren Abschluß. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ miteilt, erwies sich das vorliegende umfassende Material der amtlichen Stellen und der deutschen Ausschüsse nur in Einzelheiten als ergänzungsbedürftig. Die Vethandlungen ergaben, daß das am 22. d M. in Neu⸗ münster von den Abaeordurten beider Parlamente und aller Parteien aufgestellte Programm dao gesamte schles⸗ wig⸗holsteinische Voik hinter sich hat Außenpolltisch wurde es als Mindestforderung des Deutschtums der nördlichen Grenzbezirke bezeichnet. Innerpolitisch enthält es die Wünsche auf wirtschaftliche Förderung, weitgehende Berück⸗ sichtiung der Eigenart von Land und Leuten, Ausbau der Selbstverwaltung auf demokratischer Grundlage. Hervor⸗

1“

üuheben ist besonders dos geschlossene Bekenntals zum Deutsch⸗ tum der Nordmark, das in den Ausführungen aller Redner zum Ausdruck kam Der grundsätzliche Unterschied einer Aus⸗ einandersetzung mit dem vneutralen Dänemark gegenüber den Verhandlungen mit den feindlichen Staaten und die Folgerungen, die sich daraus für die nordschleswigsche Frage ergeben, murden von Rednern aller Parteien betont. Ueber die Wünsche, deren Vertretung die Provim non der Staatsregierung erwartet, wurde weitgehende Uebereinstimmung erzielt. Die Staatsregierung, deren sämt⸗ liche Ressorts bei den Verhandlungen vertreten waren, ließ bei Schluß der Besprechung erklären, daß sie für eine starke Var⸗ tretung der geäußerten Münsche der Provinz und der gesamten Interessen Schleswig⸗Holsteins bei den bevorstehenden Per⸗ handlungen eintreten werde.

Das Staatsministerium hat sich schon am folgenden Tage mst der Gesamtheit der aufgeworfenen Fragen befaßt und nach dem obengenannten Büro folgenden Stand⸗ punkt eingenammen:

Die Preußische Staatsregierung begrüßt mit besonderer Genugtnung die Einigkeit mit der sich die schleswig⸗holsteinischen Abgeordneten beider Parlamente und aller Parteien zu den inner⸗ und außen⸗ politischen Aufgaben ihrer Heimat hekannt haben und die inzwischen durch die Zustimmung der in Berlin versammelten Vertreter aller Teile und Erwerbestände der Provinz zur Neumünsterschen Erklärung eine noch stärkere Bedeutung gewonnen hat. Sie sieht in dieser Einmütigkeit, die in großen und schweren Zeiten der Vergangenheit sich wiederholt als ein wertvoller Zug der schleswig⸗bholsteinischen Männer und Frauen bewährt hat, dse Gewähr dafür, daß das, was in dieser Erklärung über die Grenzgestaltung gesagt ist, Lebensnot⸗ wendigkeiten darstellt, und daß das, was auf dem Gebiet der inneren Politik in ibr gewünscht wird, von Segen für das Land sein muß.

Die Regierung wird es sich angelegen sein lassen, für eine starke

Vertretung der Interessen des Landes Schleswig⸗Holstein bei den

Friedensverhandlungen zu sorgen. In innepolitischer Hinsicht weiß ie, daß Schleswig⸗Holstein durch den Lauf seiner Geschichte, durch die Besonderheit seiner geographischen Lage und durch die seiner treuen, zähen und tüchtigen Bevölkerung Aufgaben stellt, in deren Lösung sie eines ihrer vornehmsten Ziele erblickt. Die für den ganzen preußischen Staat in Vorbereitung befindliche Verwaltungs⸗ reform, die in der Durchfübrung demokratischer Grundsätze und in umfassender örtlicher Selbstverwaltung ihren Kern findet, wird umfassende Gelegenheit bieten, diese Eigenart im Rahmen des preußischen Staates zur vollen Entfaltung zu bringen. Unter den deutschen Männern gibt es wenige die der Treue zum Vaterland und der Liebe zur Heimat so große Opfer gebrocht haben, wie die Väter des heutigen Geschlechts in den schweren Jahren von 1848 1864. Die Staatsregierung hofft und vertraut darauf, daß die in jener decen Zeit entwickelten, dem Geschlecht ven heute vererbten Eigenschaften sich auch bei den großen Aufgaben be⸗ währen werden, die der Neuaufbau der engeren und weiteren Heimat ihr und den Schleswig⸗Holsteinern stellt. Dabei werden energische wirtschaftliche Förderung des Landes und seiner verschiedenen Erwerbsstände, beschle niate Arbeiten auf dem Gebiete der Ein⸗ deichungen. des Wasserstraßenbaus, der Besiedelung und Bodenkultur, die zum Teil bereits beschlossenen Bahnbauten zu stärkerem Aufschluß des Landes und zu engerer Angliederung an das binnendeutsche Wirt⸗ schaftsgebiet im Vordergrund stehen müssen. Bei der Umstellung und anderweitigen Verwendurg von Heeres⸗ und Marinebetrieben und „Anstalten von mehr als örtlicher Bedeutung, insbesondere in Kiel und Flensburg, wird sie im Sinne der Wünsche der Provinz und der beteilioten Gemeinden zu helfen bemüht sein.

Die Eigenart von Land und Bevölkerung, wie sie sich inshe⸗ sondere in deren altem Rechtszustande darstellt, ist einer weitgehenden Schonung und Berücksichtigung gewiß, wobei die Reagierung den Rat und die Mritwirkung der Selbstverwaltungskörper der Provinz in Anspruch nehmen wird.

Im Palasttheoter in Berlin fand gestern mittag eine vom Reichsverband Ostschutz einberufene Protestversamm⸗ lung gegen die Zerstückelung Deutschlands statt, die von vielen Tausenden Männern und Frauen aller Parteien besucht war und sich zu einer erhebenden einmütigen Kund⸗ gebung gegen die Loßreißung deutscher Gebiete in Ost und West gestaltste. Nach Reden des Ministers des Innern Heine und der Abgeordneten Dr. Pachnicke, Dr. Pfeiffer und Wein⸗ hausen wurde, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, ein⸗ stimmig eine Entschließung angenommen, in der zum Aus⸗ druck gebracht wurde, daß die von Tausenden von Personen besuchte Versammlung mit größler Entschiedenheit gegen jede Zerstückelung Deutschlands Einspruch erhebt. Sie fordere einen Frieden der Verständigung nach den Richt⸗ linien Wilsons und verlange das Selbsthestimmungsrecht in den zweisprachigen Grenzmarken auch für die Deutschen. Insbesondere weise die Versammlung mit Entrüstung die übertriebenen Ansprüche des Polentums auf die deutschen Ostprovinzen zurück, da ihre Ver⸗ wirklichung etwa 3 Millionen deutsche Kulturvioniere unter das Joch der Fremdherrschaft beugen würde. Wie Danzig eine reindeutsche Stadt und Westpreußen überwiegend deutsch sei, so seien auch in Posen und Oberschlesien deutscher Besitz, deutsche Bildung un deutsche Schaffenskraft von überwiegender Bedeutung. Deutschland könne den Verlust dieser Gebiete niemals verschmerzen. Darum erhebe die Versammlung nicht nur im Interesse Deutschlands, sondern auch zum Heile der Menschheit, das einen Dauerfrieden er⸗ fordere, ihre Stimme für einen gerechten Verständigungsfrieden.

In Bromberg fanden am Freitag zu gleicher Zeit drei große, zahlreich besuchte, öffentliche Volksversammlungen statt, in denen gegen jeden Gewaltfrieden und gegen die Lostrennung deutscher Gebietsteile, ins⸗ besondere der Ostmark, vom Neiche flammenbder Einspruch er⸗ hoben wurde. Nach Ausprachen von Abgeordneten aller politischen Parteien wurde eine entsprechende Entschließung ein⸗ stimmig angenommen, in der an die Reichsregierung und die Nationalversammlung einmütig das dringende Verlangen gestellt wird, nur einem Rechtsfrieden auf Grund der Wilson⸗ schen Punkte zuzustimmen.

Von lettischer Seite wird behauptet, daß an dem Sturz der provisorischen lettischen Regierung auch deutsche Truppen beteiligt gewesen seien, und daß die deutschen Behörden den Ereignissen in Libau nicht fernständen. Demgegenüber wir von maßgebender Seite durch „Wolffs Telegraphenbüro“ fest⸗ gestellt, daß weder deutsche Truppen noch deutsche Zivil⸗ oder Milttärbehörden an dem Sturz der lettischen Regierung direkt oder indirekt beteiligt sind. 8 ist vielmehr durch die aus lettischen, russischen und deutschbaltischen Truppenteilen zu sammengesetzte baltische Landeswehr aue geführt worden, weil diese sich in ihrem Kampfe gegen die Sowfettruppen durch die Mißwirtschaft der lettischen Regierung und die bolschewistische Gesinnung einiger Minister bedroht fühlte.

Aus diesem Grund sieht auch die deutsche Regierung die Vorgänge in Lihau als eine innerpolitische lettische Angelegen⸗

in Gemeinden von 50 100 000 Einwohnern, wenn der

heit an, in die sich einzumischen sie nur dann berechtigt wäre, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet würde. Dieser Fall ist bisher nicht eingetreten. v

Die verschiedenen Organisationen der Kriegsbe⸗ schädigten und Kriegshinterbliebenen haben dem Reichsministerium Beschwerden vorgetragen und Vovrschläge Unterbreitet. Laut Mitteilung des „Wolffschen Telegraphen⸗ büros fordern sie 1) sofortige Reform der Versorgungsgesetze zunter Zuziehung ihrer Organisationen, 2) bis dahin wesentliche Erhöhung der Bezüge, 3) nachträgliche Gewährung von Ent⸗ Lassungsanzügen und soanstiger Entlassungsgebührnisse an die vor dem 9. November 1918 entlassenen Kriegsbeschädigten, 4) Inangriffnahme eines Gesetzes zur Schaffung eines wirk⸗ samen Einstellungszwanges, 5) beschleunigte Wohnungsfürsorge durch Schaffung von Notstandsbezirken, Inangriffnahme von Wohnungsbauten und Prüfung der Zivileinquartierung, 6) Bereitstellung ausreichender Reichemittel für die soziale Kriegsbeschädigten⸗ und Hinterbliebenenfürsorge.

Der Präsident des Reichsministeriums hat hierauf

folgendes geantwortet:

An den Reichsbund der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Dinterbliebenen ufw. Berlin SW.

Die Regierung ist unausgesetzt bemüht, trotz der ungebeuren Schwierigkeiten der Materie, den von ihr gegebenen Versprechungen nachzukommen. zulagen, an das große Reformwerk der Militärversorgungsgerichts⸗ Barkeit und an die gesetzliche Regelung der sozialen Kriegsbeschädigten⸗ und Kriegshinterbliebenenfürsorge, die die praktische Mitarbeit der Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen, auf dem ganzen sozialen Arbeitsgebiet mit sich gehracht hat. Ueber den gegenwärtigen Stand der Arbeiten und die nächsten Absichten und Augfgaben der Reichs⸗ leitung, die sich mit den vorgetragenen Wünschen der Kriegs⸗ beschädigten und Hinterbliebenen in allen Punkten begegnen, möchte ich an Hand der vorgelegten Eingabe bemerken:

Zu 1: Die Reform der Militärversorgungsgesetze ist in Arbeit und wird mit größter Beschleunigung de Fosfäbet werden. Hierbei werden die Kriegsbeschädigten⸗ und Kriegshinterbliebenenorganisationen zur Mitarbeit herangezogen werden. Auch sollen Kriegsbeschädigte bei den Verwaltungsarbeiten der Versorgungsstellen mitwirken.

Zu 2: Bis zum Inkrafttreten dieser Gesetze werden allen ver⸗ sorgungsberechtigten Militärpersonen der Unterklassen und deren Dinterbliebenen mit Wirkung vom 1. Juni 1919 ab laufende, monatlich zahlbare Teuerungszulagen gewährt, und zwar in Höhe von 40 Prozent auf alle ihnen zustehenden, laufend zahlbaren Monats⸗ bezüge (Renten, Kriegs⸗ Verstümmelungs⸗ und die diesen entsprechenden Zulagen, ferner Zuschläge, Unterstützungen und Zuwendungen) und auf die Gebührnisse, die nach dem Kapitalabsindungsgesetz einer Kapitalabfindung zugrunde gelegt sind. Außerdem wird verfügt werden, daß zunächst auf die Dauer eines Jahres von jeder Herab⸗ setzung oder Entziehung von Versorgungsgebührnissen im Ver⸗ waltungswege abzusehen ist.

Zu 3: Ein Entlassungsanzug foll den verforgungsberechtigten Kriegsbeschädigten, die zwischen dem 1. Jnli 16 und 9. Novpvember 18 entlassen sind, nach den Bestimmungen, wie sie für die nach dem 9. Novemher 18 entlossenen Militärpersonen gegeben sind, unter

folgenden Voraussetzungen gegeben werden:

in Gemeinden mit weniger als 50 000 Einwohnern, wenn der Betreffende weniger als . . . 3000 4000

5000

Betreffende weniger als

und in Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern, wenmn der Betreffende weniger als . ..

ssteuerpflichtiges Einkommen besitzt.

Zur Bemessung der Einwohnerzahl sind Nachbargemeinden dann

zusammenzufassen, wenn sie ein einheftliches Wirtschaftsgebiet darstellen. Die Ausgabe wird bei der augenblicklichen Rohstoffnot nur allmählich erfolgen, dagegen kann die festgesetzte Geldabfindung auf Wunsch un⸗ vwerzüglich agcabr werden. 8 Zu 4: Die Vorarbeiten zu der gesetzlichen Regelung eines wirk⸗ samen Einstellungszwanges sind abgeschlossen und die Einladungen zur Mitarbeit an die zuzuziehenden Kriegsbeschädigtenverbände ergangen.

Zu 5: Die Reichsleitung ist gern bereit, die Anregungen wegen Wohnungsfürsorge und Siedelung einer eingehenden Prüfung unter⸗ ziehen zu lassen. Auch hier sollen die Verhände der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen zur Mitarbeit herangezogen werden.

Zu 6: Für die soziale Kriegsbeschädigten⸗ und Hinterbliebenen⸗ fürsorge und zwar sowohl für ihre praktischen Aufgaben als guch für ihre Einrichtung werden ausreichende Reichsmittel zur Ver⸗ fügung gestellt werden.

Zur Bestreitung der unter 2, 3 und 6 erwähnten Verbesserungen irn Versorgungs⸗ und Fürsorgegebiet stellt die Reichsleitung trotz der bis zum äußersten gespannten Finanzlage sofort den Betrag von

300 Millionen Mark zur Verfügung.

.

Zur Klarstellung verschijedener, auch noch in jüngster Zeit in der Presse bezüglich der Durchführung der Kreistags⸗ wahlen hervorgetretener Zweifel wird wiederholt darauf hin⸗ aewiesen, daß nach § 5 der Kreistagswahlverordnung vom 18. Februar 1919 nicht mehr als 15 Unterschriften zur Ein⸗ reichung von Wahlvorschlägen gefordert werden dütfen. Jeder zur Kenntnis des Ministers gebrachte Fall, in dem diese Zahl durch Beschluß eines Kreisausschusses erhöht worden ist, ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, durch sofortiges nunmittelbares Eingreifen des Ministers alsbald richtig gestellt worden. Der Minister des Innern hat auch bereits in einem Runderlaß vom 11. April d. J an die Regierungs⸗ Präsidenten ausdrücklich wiederhou auf diese aesetzliche Be⸗

timmung hingewiesen und den Beteiligten größte Unpartei⸗

lichkeit bei der Durchführung der Wahlen zur Pflicht gemacht. Sollten in dem einen oder anderen Falle dennoch grobe Wahl⸗ Horstöße vorgekommen sein, so wird der Minister nicht zögern, für die sofortige Auflösung der unrechtmäßig zustande ge⸗

kommenen Kreistage einzutreten.

Bayern.

er Vertrauensmännerversammlung der Sozialdemokratischen Partei in Augsbura verbreitete sich der bisherige Stadtkommandant Ehelmann über die Vor⸗ gänge, die sich seit Ausrufung der Räterepublik in Augsburg abgespielt haben. Aus seinen Mitteilungen ging dem „Wolff⸗ schen Telegraphenbüro“ zufolge hervor, daß die mehrheits⸗ fozialistischen Arbeiter selbst auf Beseitigung des revolutio⸗ mnären Arbeiterrats drangen und Waffen nicht gegen die Re⸗ gierung, sondern gegen den revolutionären Arbeiterrat ver⸗ Lanaten. Die Arbeiterschaft sei dann über die wirklichen Ab⸗ sichten der Regierung bei ihrem Vorgehen gegen München von den aufrüh erischen Elementen getäuscht und durch Ver⸗ breitung unwahrer Gerüchte, durch Schriftstücke mit ge⸗ fälschter Unterschrift des Stadtkommandanten und andere Willkürakte in eine künstliche Erbitterung hineingetrieben

e1“

Ich will nur erinnern an die erhöhten Teuerungs⸗

worden.

beim Einmarsch der Regierungstruppen verhaftet worden ist. In der nämlichen Setzung bestätigte der Regierungsvertreter Högg die Angaben Edelmanns und stellte fest, daß am Karfreitag von der Regierung ein Telephongespräch zwischen der Bahnhofswache Augsburgs und München auf⸗ gefangen wurde, wonach Edelmann die Mitteilung gemacht habe, daß die gesamte Arbeiterschaft Augsburgs soeben be⸗ schlossen habe, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln die Regierungstruppen im Rücken anzuareifen. Durch derartige betrügerische Manöver der Spartakisten sei die Arbeiter⸗ schaft gründlich irregeführt und die Heeresleitung veranlaßt worden, gegen die gesährlichen Elemente in Augsburg ein⸗ zuschreiten.

In Nürnberg kam es vorgestern auf dem Egidienplatz zu einem Zusammenstoß zwischen Siedlungsarbeitern

und Sicherheitstruppen. Im Laufe des Vormittags wurden

die Büroräume der demokratischen Partei gestürmt und Geiseln von der Menge festgenommen. Eine zur Befreiung der Geiseln aufgebotene Radfahrer⸗ und Maschinengewehrabterlung wurde von der angesammelten Menge beschimpft und angegriffen. Die Menge stürmte auf die Soldaten zu, warf mehrere von den Rädern und drang mit Mtssern auf sie ein. Ein Teil der Soldaten wurde abaeschnitten und entwaffnet, der Räder be⸗ raubt und durch Messerstiche und Schüsse verletzt. Den Ver⸗ letzten wurden die Karabiner abgenommen und diese von den Aufrührern zum Feuern gegen die Abeilung verwandt. Sechs bis sieben Personen wurden verletzt.

Der Nürnherger Kommunistenführer Albert Schmidt wurde, als er mit mehreren Genossen seiner Verhaftung tät⸗ lichen Widerstand entgegensetzte, von Regierungstruppen in der Notwehr erschossen.

frankens hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge ein⸗ simmig folgende Entschließung angenommen: Der mittelfränkische Gautag der Sozialdemokratischen Partei er⸗

Wilsonschen Vorschläge ein Rechtsfrieden und nicht ein Gewalt⸗ frieden werde; der Gautag erhebt deshalb mit aller Entschieden⸗ heit gegen jede Friedensbestimmung Einspruch, die mit dem Selbstbestimmungsrecht irgend eines deutschen Volksstammes im Widerspruch steht. In schreiendem Gegensatz zu den Wilson⸗ schen Prinzipien und zu den Grundsaͤtzen des Rechts friedens würde ein Friedensvertrag stehen, der die Besetzung des rechts⸗ rheinischen Gebiets und unter irgendwelchen Formeln die zeitweise oder dauernde Angliederung des Saargebiets an Frankreich, Danzigs und anderer deutscher Gehiete an Polen bestimmen würde. Jede territoriale oder wirtschaftliche Vergewaltigung Deutschlands, die unsere Gesundung verhindern würde, müßte im Interesse der Dauer des Weltfriedens entschieden abgelehnt werden.

Württemberg.

Die Landesversammlung hat in ihrer vorgestrigen Sitzung, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die Ver⸗ fassungsurkunde des freien Volksastaats Württemberg mit 128 gegen 9 Stimmen in dritter Lesung angenommen. Da⸗ gegen stimmten sechs Mitglieder der bürgerlichen Parteien und drei Mitglieder der Unabhängigen.

Das Kriegsministerium teilt obiger Quelle zu⸗ folge mit:

Die Lage bei den in Bayern verwendeten württembergischen Truppen ist unverändert. Den Ober⸗ befehl über die sämtlichen Truppen, die gegen die Spartakisten in Muͤnchen operieren, hat im Einvernehmen mit der württembergischen und der bayerischen Regierung der Reichswehrminister Noske übernommen. Aus München liegt die Nachricht vor, daß die Stärke der Roten Armee auf 30 000 bis 60 000 Mann ge⸗ schätzt wird, von denen die Mehrzahl nur als Mitläufer anzusehen sind. Die hobe Zahl der Mitläufer erklärt sich dadurch, daß die Erwerbslosenunterstützung von der spartakistischen Regierung nur an dien waffentragenden Anhänger ausgezahlt wird. Die Zahl der kampfverwendungsfähigen Truppen wird auf 12 000 Mann bei den Spartakisten geschätzt. Die Bürger Münchens sollen Brot in aus⸗

ichender Menge, doch keine Kohlen erhalte 8* 84 II 9

1“ II 8

Nach Meldungen des „Wolffschen Telegraphenbüros“ er⸗ kennt die Parteileitung der U S. P. in Leipzig, getreu den Beschlüssen der Landeskorsne. der U. S. P. vom 18. April, den Belagerungszustand somohl der sächsischen als auch der Reichsregierung als rechtsgülng und rechtswirksam nicht an und fordert die Parteimilglieder auf, den Kampf aegen den Belagerungszustand nach den Be⸗ schlüssen der Landeskonferenz mit allem Nachdruck zu führen. Sofern die Regierung die Leipziger Arbeiterschaft nicht weiter herausfordere, werde die Leipziger Messe durch die politisch organisierte Arbeiterschaft der U. S. P. in Leipzig nicht gestört werden.

Der große Arbeiterrat für Leipzig hat eine Bekannt⸗ machung veröffentlicht, in der er den Belagerungszustand in Leipzig für überflüssig erklärt und im Widerspruch zu den vom militärischen Oberbefehlshaber erlassenen Verordnungen bestimmt, daß die Polizeistunde auf 11 ½ Uhr festgesetzt werde und daß Versammlungen nicht angemeldet zu werden brauchten.

Die Staatsregierung beabsichtigt,. etwaigen Auf⸗ lehnungsversuchen gegen die getroffenen Anordnungen mit allen Mitteln entgegenzutreten; insbesondere werden die Straf⸗ verfolgungsbehörden Verstöße gegen die Gesetze zur strafrecht⸗ lichen Ahndung bringen. 1

Braunschweig.

Zur Sitzung der Landesversammlung am 26. April waren außer den beiden sozialdemokratischen Fraktionen entgegen der Ankündigung der bürgerlichen Parieien, nicht mehe an den Beratungen teilnehmen zu wollen, doch mehrere ihrer Mitglieder erschienen. In Anbetracht der schwachen Besetzung des Hauses wurde beschlossen, die Sitzung aufzuheben und auf den 29. April zu versagen. Einstweilen bleibt also die vorläusige Regierung in Tätigkeit.

„Boesmanns Telegraphischem Büro“ teilt der Streikabwehrausschuß mit, daß eine Versammlung von Vertretern aller beteiligten Kreise sich auf den Standpunkt bes⸗ daß die Streikabwehr ihren Zweck erreicht hat, a die studtischen Werke wieder elektrischen Etrom und Gas abgeben, die Straßenbahn wieder fährt und von den politischen orderungen der Unabhängigen und Kommunisten keine erfüllt ist. Einstimmig wurde beschlosen. zunächst von weiteren Ab⸗

wehrmaßnahmen abzusehen. Der bewährten Regierungsschutz⸗

8 8 8 ö11“ 8 8 8

Als Haupischuldigen bezeichnete Edelmann den Führer der revolutionären Schutzwache Olschewsky, der dann

Unter

1 - 1 chen Paꝛ herrscht. wartet, daß der nun bevorstehende Friedensvertrag im Geiste der

truppe und Stadtwehr wurde Anerkennung ausgesprochen. Vom Montag, den 28. April, ab dürfen die Zeitungen wieder erscheinen. 8 8

1““ Oesterreich. 6 89

Die ungarische Regierung hat den Vorschlag der deutsch⸗österreichischen Regierung, die zwischen den beiden Regierungen aufgetauchten Streitfragen einem Schieds gerichte unter neutralem Vorsitz zur Entscheidung zu

uübermitteln, laut Meloung des „Korrespondenzbüros“ mit der

Begründung abgelehnt, sie könne als Schiedsrichter keine kapitalistische Macht anerkennen, möge diese sich auch ein neutrales Mäntelchen umhängen. Als Schiedsrichter könne sie nur die dritte Internationale anerkennen. Da die dritte Internationale ihren Sitz in Moskau hat und mit Moskau jeder direkte Verkehr unmbalich ist, ist dieser Vorschlag offen⸗ sichtlich nur zu dem Zweck gemacht, sich der Ent⸗ scheidung eines unbefangenen Schiedsrichters zu entziehen. solchen Umständen hat die Regierung nicht die Absicht, die Erörterung mit der ungarischen Regierung fortzusetzen, und dies um so weniger, als sich die ungarische Regierung in ihrer Antwortnote abermals anmaßt, allen völkerrechtlichen Grundsätzen zuwider die innere Po itik der

deutsch⸗österreichischen Regterung emer ebenso unsachlichen wie unziemlichen Kritik zu unterziehen. deutsche österreichischen Regierung, Tatsachen anzuführen, durch die erwiesen werden solle, daß die deutsch⸗österreichische Reaierung die

Auf die Aufforderung der

ungarische Gegenrevolution fördere, weiß die ungarische Regierung auch jetzt nichts anderes zu antworten, als daß die Zeitung „Becsi Magyar Futsar“ unbehelligt unter dem Schutze der deutsch⸗ österreichischen Regierung in Wien erscheine und unter Mit⸗

wirkung ihrer Organe in Massen nach Ungarn geschmuggelt Der erste Gautag der Sozialdemokratie Mittel⸗

werde. Die ungarische Regierung weiß sehr genau, daß die

deutsch⸗österreichische Regierung das Erscheinen dieses Blattes nicht verhindern kann, da in Deutsch⸗Oesterreich Preßfreiheit Die Behauptung aber, daß diese Zeitung unter Mit⸗ nach

der deutsch⸗österreichischen Regierungsorgane

wirkung d e chmuggelt werde, ist eine grobe Unwahrhe t.

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Laut Meldung des „Ungarischen Telegraphen⸗Korrespon büros“ haben die Rumänen am 24. April auf dem nörd⸗ lichen Flügel angegriffen und auf dem südlichen Flügel ihr Vordringen unter kieineren Gefechten bis zum Abend fort⸗ gesetzt, und im Norden die Linie Vasares —Nameny Nytirbakta, im Süden die Umgebung von Gyula er⸗ reicht. Am 25. April haben die Rumänen im An⸗ griftf gegen den Nordflügel der Ostarmee Nagy⸗ kallo erreicht und sind in der Richtung auf das Theißknie bei Csap von Süden her vorgedrungen. An den übrigen Front⸗ teilen der Ostarmee haben die Rumänen bloß in unbedeutendem Maße Raum gewonnen. An der Südf ont haben am 25. Abends die Südslaven von Battaszek in der Richtung auf Szegszard unsere Sicherungstruppen angegriffen und einige Kilometer nordwärts abgedrängt. Im übrigen ist die Lage

unverändert. Frankreich.

Nach dem von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten diplomatischen Situationsbericht hielten Wilson, Cle⸗ menceau und Lloyd George am Freitag keine Sitzung ab. Der Ministerrat hörte den Marschall Foch über die militä⸗ rischen Bestimmungen des Vorfriedens, besonders über die Modalitäten und die mutmaßliche Dauer der Besetzung des linken Rheinufers. Cambon und Tardieu wohnten als Bevollmächtigte der Sitzung bei. Nach dem Fortgang des Marschalls Foch wurden seine Darlegungen geprüft und schließ⸗ lich die bereits festgeleaten militärischen Bestimmungen gut⸗ geheißen. Der Rat wurde ferner über die Entstehung des Zwischen⸗ falls mit Italien unterrichtet Die Lage ist noch auf dem⸗ selben Punkte, indessen werden Sonnino und Salandra Son⸗ abendnachmittag nach Rom abreisen. Die italienischen Delegierten in verschiedenen Kommissionen wohnen den Sitzungen nicht mehr bei. Italien bringt damit seinen Willen zum Ausdruck, bei den Arbeiten der Konferenz in keiner Weise mitzuwirken, wenigsstens vorläufig. Am Sonnabend berieten Wilson, Clemencéau und Llond George den Schluß des Berichtes der Finanzkommission. Es handelt sich dabei um Kurs⸗ und andere Finanzfragen, nicht um den Schadenersatz. Japant Rechte auf Kiautschou sollen im Friedensvertrag festgelegt werden. Dabei wird Jopan die Verpflichtung auferlegt, Kiautschou an China zurückzugeben. In der Frage von Schantung kam es zu einem Kompromiß. Strittig ist nur noch die Frage des japanischen Antrags auf Gleichberechtigung der Rasse. Der amerikanische, bri⸗ tische, französische und japanische Minister des Aeußern be⸗ schlossen grundsätzlich, daß Deutschland alle seine Kolonien aufgeben müsse. In der Frage des Luftverkehrs wurde beschlossen, daß die alliierten Flieger bei Gewährung von Gegenseitigkeit das Recht haben sollen, deutsches Gebiet zu

überfliegen. Rußland.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ aus Libau meldet, gikt der Regierungskommissar Borkowsky bekannt, daß sich zur Führung der Regierungsgeschäfte ein Arbeitsministerium gebildet hat, dem folgende Persönlichkeiten angehören Minister⸗ präsident: Undreas Needra, Kultus: Julius Kuptsch, Justiz Br. Paul Sokolowsky, Inneres: Oskar Borkowsky, Finanzen und zeitweilig Krieg: Georg Seskow, Landwirtschaft: Christian Sleinis, Aeußeres: Heinrich von Brünner, Handel und Industrie und zeitweilig Verpflegung: Walter Irschik, Ver⸗ kehr und Arbeit: Karl Burkewitz, Staatskontrolle: Jahn Argis. Das Ministerium setzt sich sowohl aus Vertretern der Letten wie der Deutsch⸗Balten zusammen. Die sozial⸗ demokratische Arbeiterpartei hat sich zum Eintritt nicht ent⸗ schlossen.

Als stelloertretender Ministerpräsident weist Borkowsky in einer Bekanntmachung darauf hin, daß das gequälte Land und Volk Ruhe brauche, daß das Land bestellt und die Ernährung gesichert werden müsse. Riga und die Bawohner Süd⸗Livlands müßten aus ihrer furchtbaren Lage befreit werden. Er bitte die Bevölkerung, im Hinblick auf dieses Ziel fest zusammenzu⸗ stehen und alle Kräfte darauf zu vereinigen.

Ostkarelische Bauern, unterstützt von finnischen Freiwilligen, haben obiger Quelle fufolge am 24. April Olonetz eingenommen. Ihre Spitzen sind bis 40 km füdlich von Olonetz vorgedrungen. Die Sren stehen⸗ den bolschewistischen Streitkräfte werden auf 5 bis 7000 Mann

geschätzt.