ben und Pöbmische Koble, sei es allein oder neben dentscher Kohle, von einem deutschen Lieferer beziehen. .
11. Außerdem haben Meldepfl'chtige, deren Verkrauchsstelle im Absatzgebier der Rbeinischen Kohlenbandels⸗ und Aeeedereigeseichaft iegt, eine besondere Melrekarte an den Kohlenausgleich Mann⸗ heim“ (siebe auch § 6, 8a) zu senden, auch wenn sie keine Produkle der Rheinischen Kohlenbandeis⸗ und Reedereigefellschaft verwenden,
besondere, fünfte Meldekarte ist in den Meldekarten⸗
enthalten, die bei den hetreffenden süddeutschen Kriegsamt⸗
bezw. den an ihre Stelle getretenen Zivilverwaltungsstellen oder ihren Unterstellen erbältlich sind.
1II. Samtliche Meldekarten sind gleichlautend auszufüslen. Auch wenn mehrere Karten an verschiedene Amtliche Verteilungsstellen oder verschiedene Lieferer zu richten sind müssen sömtliche Karten in allen Teilen genau gleich lauten. Dies dezieht sich auch auf die Be⸗ zeichnung der Sorten und Mengen und die Namen der Lieferer.
IV. Für Gaskoks ist die unter Absatz 1, Ziffer 3 genaunte, an
Amtliche Verteisungsstellee zu zichtende Meldekarte an die sse: „Gaskoksabteilung, Berlin W. 62, Kurfürstenstr. 117“9, zu
“ 8 § 6. Amtliche Verteilungsstellen. —
Amtliche Verteilungsstellen sind: 1u““ G“
1. Für Steinkohle*) aus Ober⸗ und Niederschlesien;:; AUmtliche Verteilungssielle für schlesische Steinkohle Berlin W. 8, Unter den Linden 32. 2. Für Nuhrkoble“: Amtliche Verteilunasstelle Bertha⸗Krupp⸗Straße 4. 3. Für Steinkohle“*) ous dem Aachener Revier: Amtliche Nerteilunasstelle zür die Steinkohlengruben .“ Aachener Repiers in Kohlscheid (Bez. Aachen). 4 Für die Steinkohle“*) aus dem Saarrevier, Lothringen und der verischen Pfalz: . 1 82 sches gsens, Kobhlenverteilungsstelle für das Saarrevier in 8 Saarbrücken 3, Kaiserstr. 27 I. 5. Fuͤr die Braunkohle*) aus dem Gebiet rechts der Elbe mit Ausnahmne von sächsischer Braunfohle †): 8 1 . Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe in Berlin NW. 7, Unter den Linden 39. 6. Für die mitteldeutsche Bꝛzaunkohle †) (links der Elbe), mit Ausnahme der unter 7 genannten: 88* 2 Amtliche Verteilungsstehe für don mitteldentschen Brann⸗ * koblenbergbau in Halle a. S., Magdeburger Straße 66.
7. Für Braunkoble †), aus den Freistaaten Sachsen und Sachsen⸗ Altenburg, sowie für bähmische, nach Deutschland (außer Bayern) ringeführte Koble und für sächsische Steinkohle*)⸗
Kohlenausgleich Dresden, Linienkommandantur F, Dresden.
8. Für rbeinische Braunkohle †):
Amtliche Verteilunasstelle für den rheinischen Braunkohlen⸗ bergbau in Cöln, Unter Sachsenhausen 5/7.
88. sür Braunkoble†) aus dem Dillgebiet, dem Westerwald
und dem Freistaat Hessen: 8* Mannheim, Parkring 27/29, Erdgeschoß.
9. Für Stein⸗“*) und Braunkoble* Bavyern und für böhmische nach Bavern eingeführte Koble“*†):
. Amtliche Verteilungsstelle für den Kohlenbergbau im rechts⸗ 8. rheinischen Baͤyern, München, Ludwigstraße 16.
10. Für Steinkohle“ des Deisters und seiner Umgebung (Obern⸗ kirchen, Barsinghausen, Ibbenbüren usw.):
für Ruhrkohle,
8
Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des
inghausen a. Deister.
8 1 S 4 ,n 11“
2
Deisters und seiner Umgebung Bars 11. Für Gaskoks“**) siebe § 5, 1v.
§ 7. Art der Meldung.
1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechtsverbindlicher Namens⸗ unterschrift (Firmenunterschrift) des Meldepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf amtlichen Junimesdekarten erflattet werden, die jeder Meldepflichtige bai der zuständigen Orts⸗ „oder Bezirks⸗ koblenstelle, beim Fehlen einer soschen bei der zuständigen Kriegs⸗ wirtschaftsstelle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständigen Kriegsamt⸗ stelle bzw. der an ihre Stelle getretenen Iivelverwaltungsstelle gegen
1“ 2
eine Gebühr von 0,35 ℳ für ein Heft zu 4 Karten bezieben kann.
Für Bezirke gemäß § 5. II sind Hefte zu 5 Karten gegen eine Ge⸗ bühr von 0 40 ℳ vorgesehen. Auch die etwa noch weiter erforder⸗ lichen Meldekarten (siehe § 5 1* und 4, § 5, II und 9 ²) sind dort für 010 ℳ das Stück erbältlich. 8 2. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an verscheedenen Orten oder in verschiedenen Teilen des gleichen Orts, so müssen für jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.
3. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergruppe (Vorderseite der Karte) durch Durchkreuzen kennt⸗ lich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nach der Art seines ge⸗ werblichen Betriebs zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, ist maß⸗ gebend, zu nelcher Verbrauchergruppe der wesentlichste Teil seines
etriebs gehört. Ist ihm vom Reichskohlenkommissar eine Ver⸗ brauchergruppe angewiesen worden, so hat er diese zu durchkrenzen. Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen.
§,8. Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer. Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner Meldekarte bereit findet, so hat er neben der für den Reichskommissar in Berlin bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Reichskommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben ein⸗ zusenden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen Lieferer weitergegeben wurde und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.
§ 9. Weitergabe der Meldungen durch die Lieferer.
1. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene Firma und die Firma des Vorlieserers einzutragen und die Karte ohne Verzua seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, dis sie zu dem „Hauptlieferer“ elangt. Hauptlieferer ist das lierernde Werk. (Zeche, Koksanstalt, Er kagtfabn. oder, wenn und soweir es einem Dritten (Verkauts⸗ kartell vder Handelsfirma) den Vertrieb seiner Produktion überlassen hat, dieser Drilte.
2. Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte aufge⸗ führten Brennstoffe von mebreren Vorlisferern bezieht, so gibt er nicht die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern verteilt deren In⸗ halt auf so viel neue Meldekarten wie Vorlieferer in Frage kommen. Letztere hat er an die einzelnen, Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zusammen nicht mehr ergeben, als die der üschriftlichen Karte. Jede neue Melde⸗ karte hat:
8— n. die auf die Karte enkfallende Menge, 8 b. die auf die anderen Karten perleilten Restmengen der urschriftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und der von jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu ent⸗ halten Die nenen Meldekarten sfihnd mit dem Vermerk
„Aufgeteilt“ und dem Namen der aunfteilenden Firma zu
versehen. Die urschriftliche Karte ist bis zum 1. Oktober
1919 sorgfältig aufzubewahren. G 3. Jeder Lieserer (Händler’, der von einem. im Auslande wohnenden Lieferer böhmische Kohlen bezieht, hat die betreffenden Meldekanten
2„) Auch Steinkoblenbrikelts, Schlammkeohle und Kokkezs.
†) Alsch Braunkoplenbriketts, Naßbichfteine und Grutrkoks. ) Auch Gasköksgrus, Aosche und dergleichen Abfallerzeugnifse
ve.
aus dem jechtsrheinischen
nicht an den ausländischen Lieferer, sondern, salls es sich um Melde⸗
karlen handelt, die von in Bayern gelegenen Betrieben herruhren, an die Amtliche Verteilungsstelle Munchen (§ 6⁶), andernfals an den Kohlenausgleich Dresden (§ 6 ⁷) zu senden. Die Karten für selche ausländischen Lieferungen sind mit der Avfschrift „Austandskohle“ zu versehen.
§ 10. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen.
Meldungen derserben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern sind verboten. 4
§ 11. Ausnahmebestimmungen . (Aushilfslieferungen]. 8
1. Abgabe und Bezug von Brennstoffen außerhalb der ordnungs mäßigen Menatsmeldekarte (§§ 11 und 2) bedürfen der An⸗ weisung oder der Genehmigung derjenigen Amtlichen Verteilungsstelle, aus deren Bezirk dieser Bezug erfolgen soll. Gegen die Entscheidung der Amtlichen Verterlungsstelle ist Berufung an den Reichskommissar zulässig. Die Genehmigung wind nur ausnahmsweise beim Vorliegen eines besonders wichtigen Grundes erteilt. 8. 3 1
Die amt iche Verteilungsstelle macht der Kriegsamtstelle bzw. der an ihre Stelle getretenen Zivilperwaltungsstelle von solchen Aus⸗ hilfslieferungen Mitteilung und bewirkt die Streichung der ent⸗ sprechenden Menge bei dem ständigen Lieferer (Händler). 2
Fur die Abgabe und den Bezug von Brennstoffen, welche für das Abfatzgebiet der Rheinischen Kohlenhandels⸗ und Reederei⸗Ges. m. b. H. (Kehlenkontor Mannheim) betzimmt sind, tritt hinsichtlich der gemäß Absatz 1 erforderlichen Anweisung oder Geneymigung für Ruhrkohle an die Stelle der Amtlichen Verteilungsstelle in Essen der Koblenausgleich Mannheim. .
Auf § 321 (letzter Satz) und § 10 wird hingewiesen.
2. Aushilsslieferungen zwischen zwei Verbrauchern, sowie Aushilfs⸗ lieferungen emes Platzhändlers aus Mengen, die bereits bei ihm greifbar sind, an einen Verbraucher sind auch zulässig, wenn neben dem Em⸗ verständnis der Parteien die Genehmigung der Kriegsamtstelle bzw. der an ihre Stelle getretenen Zivilverwaltungsstelle vorliegt.
Diese Stelle benachrichtigt von solchen Ausbilfslieferungen die Amtliche Verteilungsstelle, die die Streichung der entsprechenden Mengen hei dem ständigen Lieferer (Händler) veranlaßt.
3. Ein Hauptlieferer (§ 9, 1) darf ausnahmsweise beim Vorliegen
eines wichtigen Grundes anstatt durch den Händler, welcher in der dem
Hauptlieferer gemäß § 9, 1 zugegangenen Meldekarte verzeichnet ist, dunch einen anderen Händler liefern.*) Auf letzteren findet in diesem Falle die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßtage Meldekarte vorgelegen haben mußr (5§ 1, 1 und 2), keine Anwendung. Es genügt die ein⸗ schlägige Mirteilung des Hauptlieferers.
4 Die hachträgliche Meldung der gemäß Ziffer 2 findenden Liererungen ist in § 3a geregelt.
4. I 2.
und 3 statt⸗
Anfragen und Anträge.
Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, an den Reichskommissar für die Kohlenverleilung, Berlin, zu richten.
§ 13. Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere Zwecke.
Es ist verboten, Brennstoffe, die für den Betrieb eines gewerb⸗ lichen Verbrauchers bezogen sind, ohne Genehmigung des Reichs⸗ kommissars in den Handel zu beingen oder für Hausbrandzwecke ab⸗ zugeben oder zu verwenden. Siehe jedoch § 34².
§ 14. Stvafen.
1. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach § 7 der Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 mit Gesöängnis bis zu einem Jahr und mir Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß § 5, Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu 3000 ℳ bestraft.
2. Neden der Strase kann im Falle des vorsätzlichen Zuwider⸗ handelns auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied ob sie dem Taͤter gehören oder nicht.
§ 15. Inkraftreten.
Diese Belonntmachung tritt mit dem 1. Juni 1919 in Kraft.
Berlin, 14. Mai 1919. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Stutz.
* Eine Abänderung bestehender Lieferungsbeziehungen soll durch Bestimmung nicht begünstigt werden. 1
Genehmigungsurkunde.
Auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und
des Art. 67 des hessischen Ausführungsgesetzes zum Bürger⸗ lichen Gesetzbuch vom 17. Juli 1899 wird hiermit der Stadt Darmstadt die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber nebst zu⸗ gehörigen Zinsscheinen bis zum Betrage von 5 000 000 ℳ — in Buchstaben Fünf Millionen Mark erteilt, um Mittel für nachstehende Zwecke zu beschaffen: Beteiligung der Stadt Darmstadt an der 9. Kriegsanleihe; einmalige Kriegsteuerungszulage an städtische Beamie, Lehrer und Arbeiter: städtischer Zuschuß zur Reichsunterstützung für die Familien der zum Ferie eingezogenen Mannschaften: Er⸗ bauung eines Kartoffelkellers; Ueberweisung des Ende 1916 verbliebenen Rechnungsrestes der Stadtkasse an den Aus⸗ gleichsfonds: Flüssigmachung des Ueberschusses der Arbeite⸗ zentrale, der im Kassenvorrat der Stadtkasse enthalten und zu Zohlungen der letzteren verwendet wurde: Umwand⸗ lung der durch die Beteiligung der Stadt an früberen Kriegsanleihen aufgenommenen Lombarddarlehen in langfristige Darlehen; Betriebsmittel zur Bestreitung von Krieagsvorlagen für Beschaffung von Naturalvorräten usw. für die Bevölkerung; (Geländeerwerbungen: Erhauung von Kleinwohnungen; Aus⸗ führung von Notstandsarbeiten nach dem Kriege; für Erbauung eine: Gewerbeschule; Benreitung der Kosten der zu Lasten von Vermögensmitteln genehmigten Herstellungen; Ueberweisung an die laufende Verwaltung zur teilweisen Deckung des bei dem Voranschlaa⸗Abschluß von 1918 verbliebenen Fehlvetrages. Die Schuldverschreibungen sind auszusertigen, mit jährlich 4 vom Hundert, föllig in halbährigen Raten am 1. Amril und 1. Oktober jeden Jahtes, zu verzinsen und nach dem fesigestellten Tilaungsplane durch Ankauf oder Verlosung vom Jahre 1924 ab jährlich mit ein Pro ent des Kapitals unter Zuwachs der Zin en an den getilgten Schuldverschreibungen u tilgen. Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird vom Staale nicht gewährleistet.
Darmstadt, den 27. April 1919. 1 Hessisches Gesamtministerium.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 99 des Reichs⸗Gesetzblatts enthölt unter
Nr. 6848 die Aufhebung des Belagerungszustandes über Vegesack, vom 14. Mai 1919, unter 8
Nr. 6849 eine Bekanntmachung über Kaffee,
Kakao, vom 15. Mai 1919, unter 8
Nr. 6850 eine Bekonntmachung, betreffend Errichtung einer Wirtschaftsstelle für Kaffee, vom 15. Mai 1919, unter
Nr. 6851 eine Bekanntmachung, betreffend Errichtung einer Wirtschafte stelle für Tee, vom 15. Mai 1919, unter
Nr. 6852 eine Bekanntmachung, betreffend Errichtung einer Wirtschaftsstelle für Kakao, vom 15. Mai 1919, und unter
Nr. 6853 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs⸗ bestimmungen zur Verordnung über Kolonialwaren vom 2. September 1918, vom 15. Mai 1919. b
Berlin W. 9, den 17. Mai 1919. E Postzeitungeumt. Krüer.
8
Tee und
L v
8 Preußen. Finanzministerium
Das Katasleramt Runkel im Regierungsbezirk baden ist zu besetzen.
Wies⸗
Ministerium des Innern. Bekanntmachung.
Mit Rücksicht auf die erhebliche Steigerung der Her⸗
stellungs⸗ ꝛc. Kosten für Diphtherieheilserum habe ich
den Avpothekenverkaufspreis hierfür vom 15. Mai d. J. ab
wie folgt festgesetzt: 85
88 111 IV v
1.— ℳ 15 3,30 4,60
200 Immunitätseinheiten 600 8 1000
Berlin, den 14. Mai 1919. Der Minister des Innern. J. A.: Gottstein.
Zustizministerium.
81
Der Oberlandesgerichtsrat Dr. Palandt in Posen st
nach Cassel versetzt.
Der Landrichter Langlotz in Elbing ist zum Kammer⸗ gerichtsrat ernannt.
Die Kammergerichtsräte Dr. Boumbach und Dr. Gerdes sind zu Landaerichtsdirektoren bei dem Landgericht! in Berlin, der Landgerichtsrat Ruhl in Frankfurt a. M. ist zum Landgerichtedirektor in Cassel und der Erste Staatsanwalt Claassen von der Staateunwaltschaft bei dem Landgericht in Königsberg i. Pr. zum Landgerichtsdirektor in Dortmund ernannt.
Versetzt sind:
der Landgerichtsrat Starck in Bochum, der Amtsgerichts⸗ rat Dr. Rosanes in Senftenberg als Landaerichtsrat, die Landrichter Brennhausen in Konitz und Ruben in Essen sowie die Amtsrschter Dr. Böttger in Schwiebus, Drechsler in Bottrop, Dust vom Ametsgericht Berlin⸗Mitte und Krohne in Cottbus als Landrichter an das Landgericht! in Berlin,
der Landgerichtsrat Reimann in Landsberg a. W. als Landgerichtsrat, die Landrichter Jahn in Beuthen i. O. Schl. und Limke in Dortmund sowie die Amtsrichter Dr. Boehm und Dr. Werner Schulze vom Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Marquart in Culm, Dr. Quander in Beuthen i. O. Schl. und Trojan in Finsterwalde als Landrichter an das Land⸗ gericht II in Berlm, .
der Landgerichtsrat Unterhinninghofen in Bochum als Landgerichtsrat, die Landrichter Dr. Marr in Essen und Wendlandt in Beuthen i. O. Schl. sowie die Amtsrichter Gnuschke in Havelberg, Dr. Nowomiejski vom Amts⸗ gericht Berlin⸗Wedding und Dr. Rogge in Danzig als Landrichter an das Landgericht III in Berlin,
der Amtsrichter Eylau in Londsberg a. W. als Land richter an das Landaericht daselbst, die Landgerichtsräte Hampel in Glogau, Dr. Salomon in Oppeln und Dr. Soehngen in Fionkzurt a. M. nach Breslau, die Amts gerichtsräte Dr. Becker in Bergen a. R. und Dr. Meier in Stendal als Landgerichtsräte nach Görlitz, der Amtsgerichtsrat Ploch in Wohlau als Landgerichtsrat nach Liegnitz, der Landgerichtsrat Dr. Möller in Ratibor nach Schweidnit, der Landrichter Dr. Gernsheim in Ostrowo und der Amtzs richter Schäfer in Kiel als Landrichter nach Cossel, die Land⸗ gerichtsräte Brenken in Arnsberg und Rettberg in Duisburg nach Hannover, die Amtsrichter Dr. Katzenstein in Geestemünde und Starcke in Soltau als Landrichter nach Hannover, der Landrichter Maeder in Gnesen nach Stade, der Landrichter Renoldi in Saarbrücken nach Aachen, der Landrichter Dittmann in Essen und der Amtsrichter Neuß in Merzig als Landrichter nach Bonn, der Landrichter Dr. Plaskuda in M⸗Gladbach nach Dösseldorf, der Landrichtee Dr. Aschaffenburg in Cöln sowie die Amntsrichter Ungewitter in Frankfurt a. M. und Amende m Birnbanm als Landrichter nach Franksurt a. M, der Landrichter Rochol in Luck nach Dortmund, die Amtegerichlsräte Dr. Ernst in Gelsenkirchen, Dr. Müller und Dr. Weitz in Siegen als Landgerichtsräte sowie ber Amtsrichter Hollender in Graudenz als Landrichter nach Essen, der Landgerichtsrat Lessing in Cottbus nach Flens⸗ burg, die Amtsrichter Dr. Hesse in Lüneburg und Dr. Pappe⸗ ia Querfart als Landrichter nach Kiel, der Amtsrichter Wald⸗ mann in Culmse⸗ als Landrichter nach Königsberg i. Pr., 1 Amtsrichter Ketilitz in Czersk als Landrichter nach Danzig, der Amtsrichter Dr. Bessauem Konitz als Landrichter nach Elbing, der Landrichter Dr. Thurmann in Magdeburg nach Ce. der Landrichter Dr. Schultze in Gefurt nach Magdeburg, 1 Landgerichtsrat Pohlmann vom Landgericht I in Berlin c Amtsgerichtsrat nach Berlin⸗Lichterfelde, der Amtszerichts
ric 8„ 4 Amtsgertichtsrat
WMöntasberg i Pr. und Dr. Samoje in Danzig. 8 8
Tyrell in Berlin⸗Schöneberg nach Amtsgerichtsrat Jacobick in Lindow nach Cöpenick, der Laadgerichtsrat Kyebs in Altona als Amtsgerichtsrar nach Eberswalde, der Amtsrichter Stricker in Bülom nach Eyere⸗ walde, der Amtsrichter Funk in Angerburg nach Havelberg,
Courtois vom Landgericht I in
der Landgerichtsrat 1g Amtsgerichterat nach Kirchham i. N. F. Landeberg a W. als
der Landgerichtsrat Waltjen in das Amtsgericht daselbst, der
an Amtsgerichtsrat Samter in Kosel nach Breslau, die Wenzel i Lyck
Landrichter Sch midt in Gleiwitz und
als Amtsrichter nach Breslau, der Lardgerichtsrat Sasse in Guben als Amlsgerichtsrat nach Görlitz, der Amisgerichtsrat Boeseke in Myslowitz nach Görlitz, der Amtsgerichtsrat Blümke in Deutsch Eylau nach Reinerz, der Amtsrichter Dr. von Briesen in Velbert nach Bergen bei Celle, der Amtsgerichtsrat Israel in Gröningen nach Goslar, der Amtsgerichtsrat Otto in Nienburg nach Hildesheim, der
als
Amtsgerichtsrat Dr. Westen in Elben feld nach Tholey, der
Amtsgerichtsrat Büchel in Zell nach Trier, der Amtsrichter Dr. Friderichs in Kiel nach Düsseldorf, der Amte gerichtsrot besse in Weißenfels nach Eltville, der Amterichter Dr. S cheer i Düsseldorf vach Kiel und der Landgerichtsrat Venwitz in Danzig als Amtsgerichtsrat an das Amtsgericht daselbst.
Zu Landrichtern sind ernannt die Staatsanmwälte: Goedel von ver Staats anwaltschaft bei dem Landgericht II in Berlin ind Ksose aus Lyck bei dem Landgericht I in Berlin, dr. Bähr aus Kobhlenz in Cassel und Dr. Sonnen schein aus Siettin in Cöln, die Gerichtsassessoren: Bully, de. Eger, Fröhner, Dr. Richard Fuchs, Dr. Franz beinemann, Heinitz, Dr. Heinze, Kunsch, Ritter, Audloff und Dr. Siehr bei dem Landgericht I in Berlin Lonhard Cohn, Dr. Herbert Dorn, Frommer, Dr. Pakuscher und de Witt bei dem Landgericht I in Berli, dr. Gerhard Danziger. Dr Felir Mencke und Dr. Quä⸗ bicker bei dem Landgericht 111 in Berlin, Dr. Georg Ahrens in Stade, Liedgens in Aachen, Ludwig Clostermann, dr. Waldemar Kramer, Dr. Rosell und Gustav Wirsel in Cöln, Dr. Bock, Dr. Haleneclever, Dr. Hausmann, Eduard Kremer und Mar Sträter in Düsseldorf, Ewald breuer, Emil Schaffrath, Schmittmann und Dr. Steger in Duisburg, Ferdinand Bangen, Heinrich Frings, dr. IJsay, Max Lindemann und Friedrich Schmidt in Elberfeld, Dr. Frohwein und Pinder in Frankfurt a. M, Dr. Drüen, Elbert und von Hammel in Bochum, Josef Cramer und Josef Ketteler in Dortmund, Decking, Dr. ferse, Honselmann, Paul Koenen, Leveloh, Marx und dr. Thedieck in Essen, Gadow in Kiel, Dr. Frauen in Insterburg, Dr. Hans Bollmann und Dr. Fritz Simon in
Zu Amtsrichtern find ernonnt: der Staatsanwalt Boyens tus Braunsberg in Brandenburg . die Gerichtsassessoren dr. Berndorff in Charlottenburg, Pr. Schwenk in Görlitz, Friz Stein in Lublinitz, Dr. Robert Mayer in Neumarkt, Liedel in Eitorf, Anton Weber in Euskirchen, Dr. Otto glein in Heinsberg, Wilhelm Hoffmans in Zell, Dr. Paul Pille in Fronkfurt a. M., Dr. Heinrich Tosetti m Gum⸗ innen, Turowski in Labiau, Holsten in Memel, Dr.
anz in Dtsch. Eylau, Dr. Bogk und Großbhans in blterseld, Herrfurth und Keinshaus in Zeitz und Walter hmann in Schneidemühl.
Versetzt sind: der Staatsanwaltschaftsrat Lach mann von er Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht ia Breslau und
Staatsanwaltschaftsrat Danckwortt in Halle a. S. an
Oberstaatsanwaltschalt in Breslau, die Staatsanwälte Dr.
bring in Memel und Dr. Trautmann in Essen an die Soatsanwalischaft bei dem Landgericht I in Berlin, der
natsanwalt Roeßler in Beuthen i. O. Schl. an die laalsanwaltschaft bei dem Landoericht II in Berlin, der taatsanwalt Steinbrecher in Aleenstein an die Staats⸗
allschaft bei dem Landgericht III in Berlin, der Staats⸗
ilt Schmidt in Lyck nach Neuruppin, der Staatsanwalt dr. Reifenrath in Beuthen in O. Schl. nach Hirschberg, der Ülaatsbanwalt Blümel in Waldenburg (Schles.) an die Saatsanwalt chaft bei dem Landgericht in Stettin. „ Der Staatsanwalt Ebmeier in Hagen i. W. ist infolge siner Uebernahme in die Verwaltung der direkten Steuern us dem Justizdienst ausgeschieden. Zu Staatsanmälten sind ernannt die Gerichtsassessoren: dr. Oswald Burchard bei der Staatsanwaltschaft des Land⸗ erichts I in Berlin, Langsdorff urd Schauwecker in Leuthen i. O. Schl., Jahr und Sorge in Ratibor, Jentsch in Waldenburg (Schles.). Dr. Heinrich Hahne in Hildesheim, Etutte in Eiberfeld Commer und Scheidges in Essen, Lautz in Kiel, Karl Heuser und Bisterfeld in Halle a. S.
Dem Rechtsanwalt und Notar Bayer in Höhr⸗Grenz⸗ 818 ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amte als Notar eilt.
Zu Notaren sind ernannt: die Rechtsanwälte Werner voegen in Berlin⸗Pankow, Dr. Gostao Rust in Kirchhain t R. L., Johannes Kotalla in Krossen a. O., Dr. Kurt geiger in Landsberg a. W., Arnold Koppe in Mittenwalde, Gotihold Beck in Sorau i. N. L, Dr. Felix Meitner in diischberg, Grorg Jantowsty in Kreuzburg i. O. Schl, dr. Otto Schütt in Bordesholm, Karlo Jepsen in Rödding, Ano Reiber in Ellrich und Willy Glaß in Weißenfels. „In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ enwälte: Justizrat Pallaske bei dem Landgericht in Liegnitz, N. Santz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in dagen i. W, Dr. Chone bei dem Amtsgericht und dem Land⸗ sericht in Posen, Bau bei dem Amtsgericht in Bunzlau, Füdemann bei dem Amtsgericht in Hannover und Start di dem Amtsgericht in Nawilsch.
Mit der Löschung des Justizrats Pallaske in der Rechts⸗ anwaltsliste ist zugleich sein Amt als Notar erloschen.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen die Rechts⸗ mwälte: Dr. Chone aus Posen bei dem Oberlandesgerichte nsähn, Dr. Italiener vom Landgericht II in Verlin ber sätt) dakticht I hierselbst, Fritz Cramer aus bö t Fieer dem Landgericht in Altona, Dr. 5* hee ee Cüi eld bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in den, Heinrich Breuer aus Stroßburg (Elsaß) bei Sce Amtsgericht und dem Landgericht in Bielefeld, mgarmann aus Werne bei dem Amtsgericht 81 14 1 8 Münster i. W., Georg Fuchs vin ianhafüe in Teltowm v8ge ch 9. enbeeIaae. 21 chr ir Brüssow üntog⸗ Bau aus Bunzlau hei dem Amtsgericht in Bri 2uz Oer, aus Berlin bei dem Amtsgericht in Hadamar, Heine
Luerfurt bei dem Amtsgericht in Bad Homburg v. d. H.,
Berlin Lichterfelde, der;
Dr. Santz aus Hagen bei dem Amtsgericht in Altena i. W, Dr. Seiter aus Mülhausen (Elsaß) bei dem Amts⸗ gericht und der Kammer für Handelssachen in Siegen, die Gerichtsassessoren: Rudolf Anders bei dem Land⸗ gerichte III in Berlin mit dem Wohnsitz in Charlosten⸗ burg, Friedrich Köster bei dem Landgericht in Osnabrück, Dr. Leopold Oppenheim bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cassel, Pr. Walter Fischer bei dem Amts⸗ gericht und dem Landgericht in Elberfeld und bei der Kammer für Handelssachen in Barmen, Kurt Olaf (früher Olawe ki) bet dem Amtsgericht und dem Landgericht in Halle a. S., Fritz Olaf (früher Olawe k.) bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Magdeburg, Wittstock bei dem Amts⸗ gericht und dem Landgericht in Stendal, Dr. Georg Stern bei dem Amtsgericht in Neustadt i. O. Schl., Schenke bei dem Amtsgericht in Strehlen, Dr. Heinrich Achenbach bei dem Amtsgericht in Bruchhausen, Biefhues bei dem Amtsgericht in Bocholt, Dr. Prusz⸗ komsski bei dem Amtsgericht in Schwetz, Dr. Bierbach bei dem Amtsgericht in Egeln, Alpermann bet dem Amtggericht in Mühlberg a. Elbe, die früheren Gerichtsassessoren: Dr. Hemp⸗ tenmacher bei dem Kammergericht, Dr. Julins Lehmann bei dem Oberlandes gericht in Frankfurt a. M., Dr. Tremblau bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cöln, Dr. Berns bei dem Amtsgericht in Warburg und Dr. Paetz bei dem Amlsgericht in Wolmirstet.
“ 8 7 88 8 8 * *
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Dem Oberförster Arm bruster in Nothwendig ist die Oberförsterstelle Arstedt, dem Oberförster Wegener die end⸗ güttige Verwaltung der Oberförsterstelle Böddeken, dem Forft⸗ assissor a. D. Wentzlau unter Uebernahme in den Staats⸗ dienst die endgültige Verwaltung der Oberförsterstelle Nikolaiken übertragen worden. —
Der Forstassessor zum Sande Oberförster, zunachst ohne Uebertragung worden.
Die Oberförsterstellen Großborn mit dem Sitz zu Marienwalte im Regierungsbezirk Köslin und Sprakensehl im Regierungsbezirk Luͤneburg sind zum 1. Oklober 1919 zu beseten. Bewerbungen müssen bis zum 1. Juli eingehen.
„
in Ullersdorf ist zum eines Reviers, ernannt
9
Ministerium für Wissenschaft,
und Volksbildung.
Der bisherige Privatdozent in der philosophischen Fakultät der Universität in Breslau Professor Dr. Arndt ist zum außerordent ichen Professor in derselben Fakultät und
der bisherige Privatbdozent in der naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. Dr. Brandt zum außerordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.
Die Wahl des Oberlehrers Dr. Krause an der Kaiser Wilhem⸗Schule (Gymnasium nebst Realschule) in Gnesen zum Direkior des Gymnasiums in Waldenburg i. Schl. ist vestätigt worden.
Der Regierungsrat Dr. Pickert bei der Regierung in Frankfurt a. Oder ist zum Direktor der Münze in Berlin mit dem Rang eines Rates dritter Klasse ernannt worden.
11“
Bikanntmachung. 3
Dem Metzgermeister Fritz Regert, wohnhaft in Berg⸗
bofen ist durch Verfügung vom heutigen Tage der Handel mit
Fleisch und Fleischwaren wieder gestattet worden. 8 Hörde, den 11. Mai 1919.
Derr Landrat. J. V.: Büscher, Kreissekretär.
——
Bekanntmachung. 8 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Kaufmann Paul Kutzke, Berlin, Münzstraße 16, durch Verfügung vom hemtigen Tage den Handel mit Gegenständen des tägl; che Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen ½ andelsbetrieb u mntersagt. Berlin, den 14. Mai 1919. Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung.
Iu“
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 888) habe ich dem Kaufmann Martin Meyerhof, Berlin⸗ Halensee, Joachim⸗Friedrichstr. 4, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb unter se gt.
Berlin, den 12. Mai 1919. Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. v“4“*“”
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unz ässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Schankwirt Wilhelm Hiese und seiner Ehefrau Franziska Hiese, geb. Krüger, in Berlin, Novalisstr. 13, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Ge en⸗ ständen des täglichen Bedarfs wegen segmmeküzce in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Gleichzeitig habe ich auf Grund der Bekanntmachung des Fleisch⸗ und Fettverbrauchs vom 28. Oktober 1915 (RGBl. S. 714) die Schließung der ihnen gehörigen Schankwirtschaft „Zum großen Wiege⸗ peter“, Elsasserstr. 37, angeordnet.
Berlin, den 15. Mai 1919. Landespolizeiamt beim Stoatskommissar für Volksernährung.⸗- Dr. Pokrantz. Bekanntmachung. 81
Auf Grund der Bundesratsverordnung vem 23. September 1915, betreffend Fernhaltung. Phbeperi eeha⸗ Personen vom Handel (RGBl. S. 603), habe ich dem Kaufmann August Stricker in Brack⸗ wede, Niederstraße Nr. 90, den Handel mit Wasch⸗ und Reinigungsmitteln in jeder Form bis auf weiteres unter⸗ sagt.
Bielefeld, den 17. Mai 1919.
Der Landrat. Dr. Beckhauz.
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Bekanntmachung.
Dem Käse⸗ und Fischhändler H. Meyver in Blumentbal, Langestraße, ist auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltugg un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs Gesetzbl. S. 603) in Verbindung mit den dazu gehörigen Preußischen Ausführungsbestimmungen vom 27. September 1915 (Handels⸗ Ministerialblatt S. 246) vhn sofort ab der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs. mitteln aller Art, untersagt, da LTalsachen vorliegen, die seine Unzuverlässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb dartun. 888.
Blumenthal i. Hann., den 7. Mat 1919.
Deer komm. Landrat. Dr. von Buchka.
Bekanntmachung.
Der Konditoreibesitzerin Ehefrau Marta Se idig, ge borenen Fiedler, in Landsberg a. W., ist auf Grund de Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) der Handel mit allen Gegenständen des Krlegsbedarf und des täglichen Bedarfs (insbesondere Kondit waren) untersagt worden. b“
Landsberg a. W., den 14. Mai 19—9l9.
Deiie Polizeiverwaltung. J. V.: Arnold.
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Bekanntmachung. Der Gemüsehändlerin Frau Johann Gelhaar in Oberhausen Rhld., Marktstraße 109, ist gemäß Verfügung der städt. Polizeiverwaltung vom 13. Mai 1919 auf Grund der Bundesratsverordnung zur Femnbaktuhg unzuverlässiger Personen von Handel vom 23. Sevtember 1915 und den dazu ergangehen Aus⸗ fübrungsbestimmungen vom 27. September 1915 der Hande! mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bebarfs unkersagt unter Auferlegung der Kosten des Verfahrens.
Oberhausen, den 13. Mai 1919. v Die städtische Polizeiverwaltung. L1“ Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Neikes.
Bekanntmachung.
Dem Lederfabrikanten Fritz Müller in Hilchenbach ist durch Verfsigung vom 31. März 1919 auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gefetzbl. S. 603) wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf seinen Handelsbekrieb der freie Han del mit Leder untersagt worden, weil er trotz wiederholter Verwarnung im Dezember 1918 in mehreren Fällen Fcgtafstahsute Leder un⸗ befugt verkauft und heim Verkauf den Höchstpreis überschritten hat.
Siegen, den 9. Mai 1919. . 1
Der Landrat. J. V.: Presber.
Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Wohlfahrtspstege.
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Siedlungswesen und Wiederaufbau.
Welthen Weg auch unser tiefgebengtes Vaterland in Zukunft einschlagen mag, sicher ist, daß auf kem Gebiete des Siedlungs⸗ und Wohnungswesens die allerumfassendste Arbeit notwendig sein wird. In unserer Bkdrängnis werden wit, um überhaupt leben zu können, unseren Boden auf das allerintensivste ausnutzen und namentlich auch das System eines kleinen nebenbetrieblichen Garten⸗ und Landbaues der nichtlandwirtschaftlichen Bevölterung noch ganz anders ausbauen mllssen als bisher. Dazu sind aber gewaltige Umänderungen in unserem Siedlungs⸗ wesen, ist eine wahre Vermählung der Bevölkerung mit dem Boden uot⸗ wendig. Dieses große Siedlungsproblem kang selbstverständlich nicht gelöst werden ohne die planmäßigste und sachverständigste Leitung, und zwar gerade auch in den unteren, örtlichen Stellen. Deshalb gewinnt jetzt die Gründung kommunaler, diesen Aufgaben gewidmeter Wohnungs⸗ und Siedlungsämter eine noch ganz andere Bedeutung als früher. Da wird vielen eine besondere, eingehende Schrift über die Frage der kommunalen Wohnungs⸗ und Siedlungsämter will⸗ kommen sein, die der Deutsche Verein für Woh⸗ nungsreform unter dem Titel t „Kommunale Wohnungs⸗ und Siedlungsämter“ hat erscheinen lassen (107 Sehten, Verlag von Ferdinand Enke, Siuttgart). Drei hervor⸗ ragende Praktiker, Stadtrat Dr. Landmann⸗Frankfurt a. M., Stadtbauinspektor Dr.⸗Ing. Hahn⸗Rüstringen und Regierungsrat Gretzschel⸗Berlin, trörtern in dieser Schrift für die Großstädte, die Mittelstädte, die kleineren Orte und das Land * die Aufgaben und die Eimrichtung der kommunalen Wohnungs⸗ und Siedlungsämter und machen auch eingehende Mitteilungen über den Febhrramorn tatsächlichen Entwicklungsstand auf diesem Gebiete.
urch die unglaubliche Härte der Friedensbedingungen ändert sich allerdings auch in den Voraussetzungen dieser Schrift mancherlei, aber wer sich mit diesem ganzen Gegenstande ernstlicher befassen will, wird an der Schrift nicht vorbeigehen können und wird in vieler Beziehung Belehrung und Nutzen aus ihr schöpfen.
Die Zentralstelle für Volkswohlfahrt hat soeben das 14. Heft der neuen Folge ihrer Schriften herausgegeben (Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8). Die Schrift handelt von dem Zu⸗ sammenarbeiten der Vereine für Wohlfahrtspflege miteinander, mit den Staatsbehörden und mit den Gemeindeverwallungen und von der Ausbildung von Wohlfahrtsbeamten. Sie entbält die Verhand⸗ lungen der X. Konferenz der Zentralstelle. In Berichten Sachver⸗ ständiger (Dr. v. Erdberg. Berlin, Dr. Blaum, Straßburg i. E, Professor Dr. Klumker, Frankfurt a. M., Dr. Alite Salomon, eeeessr Dr. med. Kraufwig, Cöln) und einer eingehenden e e wird ein wertvolles Material zu den wichtigen Fragen geboten,
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Kunst und Wissenschaft. 1131““
Die Berliner Akademie der Künste veranstaltet dem⸗ nächst in ihren Räumen am Pariser Platz 4 eine Urü za het⸗ ausstellung, zu der auger den Mitgliedern der Akademie Gäste aus allen Lagern der Künstlerschaft eingeladen sind. Die biel⸗ seitige Ausstellung wird einen Ueberblick über das gegenwärtige Ber⸗ liner Kunstschaffen bieten.é Auf die Heranziehung auswärtiger Künstler mußte mit Rücksicht auf die Verkehrsschwierigkeiten fast ganz verzichtet werden. Die Abteilung der Bildhauerkunst, die besonders reich be⸗ schickt ist und der in diesem Jahre der große Saal der Ausstellung eingeräumt ist, wird Tuaillons letztes monumentales Werk, einen riesigen Stier in Marmor, und eine Anzahl seiner kleineren Arbeiten Felg Die Eröffnung der Ausstellung soll Ende dieser Woche er⸗ olgen.
Die Stadt Frankfurt a. O. erwarb die Bibliothek des Professors Ottomar Bachmann, Fertlich reichhaltige Sammlung über Kleist enthält. Für den Aushau und die Bibliothek haben G nehrere wissenschaftliche Vereine der Sladt zusammengetan. Auch ist zur Förderung des Unternehmend die truͤndung einer Kleist⸗Gesellschaft beschlossen worden, die als Ge⸗ dächtsisstüftummg für den Dichter dedächt Nt.. . FL
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