Ner Bezugspreis beträgt vierteljährlich 18 ℳ. 1““ Anz igenpreis für den Uaum reiner 5 gespultenen Einheits- Alle Postanstalten nehmen Bestellung au; für Berlin außer E111X1“X“ . — dns 21a 216, “ LE Einheitszeilr 2,50 ℳ. den Bostanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer 42 1 ußerdem wird auf den Anzeigenpreis rin Ceuerungs⸗
zuschlag von 80 u. 1j. erhohen. Anzeigen nimmt an:
auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32. db 8 1“ die Geschäftsstelle des Reichs⸗- und Staatzsanzeigers, Einzelne Unmmern hosten 80 Hf. 1u Wö“ 3 .“ Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Reichsbankgirokonto.
axA SAAnF A'nev. — — .
Inhalt des amtlichen Teilee:;:; Artikel II. führung des Friedensvertrags hervorgerufener Bedürfnisse nötigenfalls Inha Deutsches 8s nt de 18 8 8 und 10 . 1 I gena erordnung Garantien zu Lasten des Staates zu übernehmen. 8 ; Erwähnung des § 5 der Verordnung fort. “ § 4. Ernennungen ꝛc. v“ h““ 8 Verordnung, betreffend die Aufhebung der am 19 März 1920 Artikel III. v v Finanzminister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes be⸗ für den Bezirk 88 8 die “ böö G Für 1“ Oelfrüchte mittlerer Art und 5 “ auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung zur schen Ernte 1920 sin Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zahlen u“ o e getroffenen Maßnahmen. 1 8 Ruͤbfen F Vexrordnung, betreffen Preise für, 9209 Hederich (Agerfeni) Maviss 1 w hung, betteffend Nebernahme amial⸗Hauptef Heherich (Ackersenß) Ravilom 1g SZraun. Haenisch. am Zehnhoff. kasse in den Bereich eichsministeriums für Wieder. Mohn . ... 2 500 8 6““ Lüdemann. aufbau. “ 2 000 Erste Beilage: v Hanfsamen . . . 1 600 G Bekanntmachungen, betreffend Tarifvertäge. “ 11““ 1“ 1—h 8 der Preußischen Staatsreg Betrieb der Zuckerfabriken des deutschen Zollgebiets im Monat ö 1“ betreffend Anwendung des v “ G der Zeit vom 1. September 1919 “ 11“ “ Fete .9 bei dem Ausbau is 29. Februar ie endgültige Festsetzung der Preise erfolg is zum Beginne der och⸗ und iederspannungsnetze der Rübenverarbeitung und Inlandsverkehr mit Zucker im Februar “ Berücksichtigung der bis dahin ent, Brandenbur gischen Kreiselektrizitäts werke. 1242a⸗ en Aerewsraihe stan b 1 Vom 2. März 1920.
Preußen. Artikel v. Nachdem den Brandenburgischen Kreiselektrizitätswerken Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Spandau 8b König⸗ Geset, betreffend die einstweilige Regelung der Staatshaushalts⸗ Berlin, den 1. April 1920. lichen Erlaß vom 20. Dezember 1913 beziehungsweise durch ausgaben für das Jahr 1920. Der Reichswirtschaftsminister. b Erlaß des Staatsministeriums vom 14. November 1916 das Erlaß, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungs⸗ ͤ Recht der Enteignung von Grundeigentum zur Ausführung verfahrens beim Ausbau der Hoch⸗ und Niederspannungs⸗ 6 v“ “ von Anlagen für die Leitung und Verteilung des elektrischen netze der Brandenburgischen Kreiselektrizitätswerke. 8 Bek 8 Stromes innerhalb der Kreise Osthavelland, Westhavelland, Erlaß, betreffend Abänderung der Tagesbeträge der Kataster⸗ ekanntmachung, BNNRNuppin, Ostprignitz und Zauch⸗Belzig verliehen worden ist, beamten fuͤr auswärtige Amtsgeschäfte. betreffend Uebernahme der Kolonialhauptkasse in den wird auf Grund des § 1 der betreffend ein ver⸗ Erlaß, begg Neapehag ben 8 8r nie 8 Bereich des Reichsministeriums für Wiederaufbau. (igfachtss vnnteentoseverfahrene, ga 1. “ 1914 Kreisärzte sowie des Tarifs für die Gebühren der Chemiker ie Kolonialhaupikasse rlin W. 8, 8 ebsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom für gerichtliche und medizinalpolizeiliche Verrichtungen. vgei. beeriten ehiserce Dehrnerse 18 - 8b 25. September 1915 (Gesetzsamml. &. 141) und 15. August Aufhebung eines Handelsverbots. — Handelsverbote. Geschäfte einer Zentralkasse des Reichsministeriums für Wieder⸗ 1018 (Gesetzsamml. S. 144) bestimmt, daß das vereinfachte 8 8 aufbau wahr und führt vom 15 April 1920 ab den Namen Enteignungsverfahren nach den Vors riften dieser Verord⸗
fbc löwic 2 nungen bei der Enteignung oder dauernden Be chränkung von Fanfr ef dhanbitase Kabsmlalhaupekasfe) „jals Telear Grundeigentum zum Zwecke der Leitung und Verteilung des
Berlin, den 6. April 1920. D Stromes in den vorgenannten Kreisen “ ung
weEI bnenfewerreerer n 5 .
.“ 3 R 1 v64*“ für Wiederaufban. Berlin, den 2. März 1920. “ 8 d“ E1“ “ Die Preußische Staatsregierung. Der Leiter des Büros des Reichspräsidenten, Gesandter ch. Braun. Hacenisch. Riezler, ist auf seinen Antrag in den einstweiligen Ruhe⸗ v“ Heine. Oeser. Steger
stand versetzt worden. . v 6 1
Finanzministerium. m Reichsfinanzministerium sind der Obermarineinten⸗ G 5, 3 Hanses s ben 1” der Obermilitärintendantursekretär betreffend die einstweilige Re 8 Abänderung
Jogsch zu Geheimen expedierenden Sekretären ernannt worden. Staatshaushaltsausgaben der Tagesbeträge der Katasterbeamten für spechnungseh auswärtige Amtsgeschäfte. 1
8
Verordnung “*“ Steigerung der Eisen⸗
des pra identen, betreffend die Au hebun verfassunggebende Preußische Landesversammlung b hnfahrkosten werden die den Katasterbeamten bei der Er⸗ ü9⸗ Waltn 1920 für b GAuf ebung at heute das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit ver⸗ ledigung von Amtsgeschäften außerhalb des Katasteramts zu⸗ und die Provinz Brandenburg auf Grund des kündet wird: EE1 2 d 1aes ehüammn nem herella us ver s-fan tlihen Brbinssa nh ichtthelt .Bis zur gesebnchen Heszteunz des Statzheughaltsplens für S. 420) anberwat wie folri faeöesed eee““ das Rechnungsjahr 1920 und des Haushalts der Vemvaltungsein⸗ 5 getrof 8 31“ vee g „aus 8 scheß Zentralgeäofsenschaftskasse 1616“ für die Zeit vom Vom 27. Mär. 3 as Rechnungsjahr 1920 wird die Preußische Staatsregierung er⸗ 1111XAX“ 8 16 8 8 4 b b mächtigt, für die Monate April, Mai und Juni 1920 alle Ausgaben 1 1 v“ 1 gcher
Ich hebe die am 19. März 1920 für den Bezirk Groß zu leisten, die zur Erhaltung gesetzlich bestehender Einrichtungen 8 Berlin und die Provinz Brandenburg auf Grund des Artikels 48 oder zur Durchführung gesetzlich beschlossener Maßnahmen erforder⸗ Abs. 2 der Reichsverfassung zur Wiederherstellung der öffent⸗ lich sind ferner die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Staates
lichen Ordnung und Sicherheit getroffenen weiteren Maßnahmen zu erfüllen und endlich Bauten und Beschaffungen fortzusetzen, für- 2. § 53 Nr. 1 der Geschäfts⸗
hiermit auf. die durch den Staatshaushalt eines Vorjahrs bereits Bewi igungen anweisung V.
Die auf Grund der Verordnung vom 19. März 1919 von stattgefunden haben, sowie unter den gleichen Voraussetzungen Bei⸗ 2. one I: für die Amtsgeschäfte in der dem Inhaber der vollziehenden Gewalt erteilten Weisungen bilfen zu Bauten und öö weiter zu gewähren. Genverüang. 1. 8 . der Amts⸗ treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung dieser Aufhebungs⸗ “ 29 2. 8 8 des Katasteramts befindet...
1— 1 . . ). Für das Rechnungsjahr 1920 können zur vorübergehenden öö1“ ,5 1
verordnung durch den Inhaber der vollziehenden Gewalt außer Bers nn der Betriebsmätlel der Generalstaatskasse nache Anord. b. Zone II. g E1168 e. 5 20 oder 30 ℳ Kraft. caööäpeng des Finanzministers bis auf Höhe von fünf Milliarden Mark c. Zone II.. .. . . . . 25 oder 30 ℳ 40 oder 45 ℳ
8 u““ Schatzanweisungen oder Wechsel, die vor dem 1. Januar 1922 ver⸗ B. § 13 Nr. 1 der Geschäfts⸗ 8 g
16X“ “ 88 “ 8 91 — 82* 8 Der Reichspräsident. 8 8 fallen müssen, wiederholt ausgegeben werden. Auf die Schatz⸗ anweisung IV. . 6 ℳ
1 anweisungen und Wechsel finden die Bestimmungen des § 4 ÄAbs. 1 2 Ebert. 8b . 28 1 6 29n üs Felehes vom 8 8— S9 rn. a. gone Iägmie 88 A à 96 ℳ Der Reichswehrminister. JNFemualun, S. 607) mit der Woßbabe Anwenung, daß die Wechsel p. Zʒne l . . . . . . . 13,5 oder 16 1 mittels Unterschrift zweier Mitglieder der Hauptverwaltung der “ ;5 oder 16 ℳ 17 oder 25 ℳ Dr. Geßler. Staatsschulden ausgestellt werden. 8 58 8 116“ 1 oder 28 ℳ 80 Sher 85 ℳ (2) Schatzanweisungen, etwa zugehörige Zinsscheine und Wechsel I 828 asterlandmesser erhalten die niedrigeren Tagesbeträge den können sämtlich oder teilweise auf ausländische oder auch nach einem Zone II oder III in denjenigen Katasteramtzbezirken, in denen auch 8 8 1920 bestimmten Wertverhältnisse gleichzeitig auf in⸗ und ausländische die Katasterkontrolleure die niedrigeren Beträge erhalten. betreffend die Preise für Oelsaaten der Ernte 1920. Eegrunger 9e inh n ande 1Ss 11888 8g Die 8 Berlin, den 1. April 1920. 3 etzung des ertverhältnisses und der näheren Bedingungen für ; 3,4 Vom 1. April 1920. V Zahlungen im Auslande bleibt dem Finanzminister überlassen. er tnanzntaster “ Auf Grund der die wirtschaftliche Demobilmachung be⸗ (3) Schatzanweisungen und Wechsel, die zur Einlösung fällig J. A.: Koßwig. “ enden Befugnisse wird nach Maßgabe des Erlasses, be⸗ Pe 85 a 6 EEE find, hat die An sämtliche Regierungen und an die Direktion treffend die Auflösung des Reichsministeriums für wirtschaftliche Hauptverwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finanz⸗ Verwaltung der direkten Steuern in Berlin.
1 ministers 14 Tage vor der Fälligkeit zur Verfügung zu halt Di 1“ Demobilmachung, vom 26. April 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 438) Verzinsung oder Umlaufzeit der neuen 8. herfügung⸗ darf nicht dos
angeordnet, was folgt: dem Zeitpunkte beginnen, mit dem die Verzinsung oder Umlaufziit Ministerium des Innern. “
Artikel 1. der einzulösenden Schatzanweisungen oder Wechsel aufhört. Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat Der § 5 der Verordnung über die Preise für landwirtschaftliche 8 1 ““ 1 Dr. von Krause in Querfurt zum Landrat ernannt. Ihm Erzeugnisse und für Schlacht⸗ und Nutzvieh vom 15. Jult 1919 „Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Befriedigung unab⸗ ist als solchem das Lan tübertragen (Reichs⸗Gesetzbl. S. 647) wird aufgehoben. e du Nachwirkungen des Krieges und ch die Aus⸗ worden. “ ““ *n
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