1920 / 84 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 8. April 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. UMhnter dem 9. April 1920 ist auf Blatt 110 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Angestelltenausschuß für Ludwigslust, dem Duutschnationalen Handlungsgehilfenverband, dem Zentral⸗ verband der Handlungsgehilfen und dem Handelsverein in Ludwigslust am 2. Januar 1920 abgeschloffene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 6. Juni 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten wird gemäß 82 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 82 für den Stadtbezirk Ludwigslust für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920.

8 Der Reichgarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, . 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. 1

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, koͤnnen von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 9. April 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. April 1920 ist auf Blatt 915 des Tari registers eingetragen worden: 1

Der zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverband, Ver⸗ waltung Hamburg I u. III, dem Verband der Böttcher Deutsch⸗ lands, Verwaltungsstelle in Hamburg, und dem Arbeitgeber⸗ verband des Großhandels in Hamburg E. V. am 18. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die im Großhandel beschäftigten Lagerarbeiter, Packer, Boten, Hausdiener, Fahrstuhlführer, Portiers, Wächter, Arbeiterinnen, Kutscher und die im Wein⸗ großhandel beschäftigten Küfer und Arbeiterinnen wird für diesen Berufskreis ausschließi. der industriellen Betriebe, mit venen Großhandelsbetriebe verbunden sind, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Hamburg, Altona und Wandsbek für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichketi beginnt mit dem 15. März 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsnerträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Großhandelszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrages aus.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifpvertrags gegen Er⸗ ftattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. April 1920.

Der Registerführer.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. April 1920 ist auf Blatt 916 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband ländl. Genossenschaften, dem westpreußischen Butterverkaufsverband, dem Verband west⸗ preußischer Hartkäsefabrikanten, dem Verband der Molkerei⸗ fachleute Westpreußens und dem Verband Deutscher Molkerei⸗ fachleute, Sitz Berlin, Gauverband Westpreußen, am 2. De⸗ zember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Molkereifachleute im Molkereigewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 188 für das Gebiet der beim preußischen Staat verbliebenen Teile der früheren Provinz We für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. April 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer

““

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 12. 1920 ist auf Blatt 920 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

n v schen dem Arbeitgeberverband der Rheinreedereien in Duisburg, dem Arbeitgeberverband der Hafengebiete Mann⸗ heim⸗Ludwigshafen E. P. und dem Zentralverband der Maschinisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands, Mitgliedschaft Rheinschiffahrt, am 1. Oktober 1919 abge⸗ schlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen des fahrenden Maschinenpersonals auf Schiffs⸗ fahrzeugen mit Ausnahme der Personenschiffe und der Fluß⸗ bagger wird mit Ausschluß der Bestimmungen in Abschnitt XII,

iffer 2, des Tarifvertrags gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Rheines und seiner Nebenwasserstraßen für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Januar 1920. Ste erstreckt sich nicht auf die Schlepp⸗ schiffahrt auf dem Neckar sowie auf die staatlichen Wasserbau⸗ verwaltungen. Ihre Ausdehnung auf die erstere bleibt vor⸗

behalten. Der Reichsarbeitsminister. Jꝙ V. Geib.

DPas Tarifregister und die Registerakten können im Reichsorbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, isenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Gr⸗

stattung der Kosten verlangen. . Berlin, den 12. April 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

UMnter dem 12. April 1920 ist auf Blatt 918/919 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ gestelltenverbände, Ortsgruppe Bremerhaven, dem Kaufmänni⸗ schen Verein von 1858 Hamburg, Ortsgruppe Bremerhaven, Geestemünde und Lehe in Bremerhaven, dem Deutschnationalen oIöö“ Hamburg, Ortsgruppe Bremerhaven,

eestemünde und Lehe, dem Verband deutscher Handlungs⸗ gehilfen zu Leipzig, Ortsgruppe Bremerhaven, Geestemünde und Lehe, dem Verhand weiblicher Handels⸗ und Büroange⸗ stellten E. V. Berlin, Ortsgruppe Unterweser, dem Ange⸗ stellten⸗Kartell der freien Angestelltenverbände, dem Zentral⸗ verband der Handlungsgehilfen Berlin, Ortsgruppe Bremer⸗ haven, dem Verband der Büroangestellten Deutschlands, Ortsgruppe Unterweser, dem Kaufmännischen Verein Geestemünde E. V., dem Arbeitgeberverband 8 das Baugewerbe an der Unterweweser, dem Arbeitgeber⸗ verband der Landbetriebe der Metallindustrie a. d. Weser⸗ mündung, der Ortsgruppe für das Unterwesergebiet des Ver⸗ bandes deutscher Textilgeschäfte E. V., Sitz Geestemünde, dem Eö““ Verein in Lehe, dem Verband deutscher Eisen⸗ warenhändler, Bezirksgruppe Bremerhaven, Geestemünde und Lehe E. P., dem Verein der Drogenhändler a. d. Unterweser, dem Arbeitgeberverband des Fischhandels und der Ftischindustrie im Unterwesergebiet, dem Verein der Brauerelen der Unter⸗ weserorte und dem Verein der am Hafenverkehr zu Bremer⸗ aven⸗Eeestemünde interessierten Firmen, unter Ausschluß der Firma Kühne u. Nagel, Bremerhaven, am 10. Juli 1919 ah⸗ schlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und mstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten wird für diesen Berufskreis mit Ausnahme der Angestellten der Schiffsinduftrie und der Banken gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Unterweserorte Bremerhaven, Geestemünde, Lehe und Wulsdorf für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ keit beginm mit dem 15. November 1919. Die Ausdehnung der allgemeinen Verbindlichkeit auf die Bankangestellen bleibt vorbehalten. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere E“ in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels⸗ oder Industriezweig ein besonderer Fach⸗ tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheldet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. 8

1 Dex Reichsarbeitsminister. b

J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Larifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 1.“

Berlin, den 12. April 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer

Bekanntmachung.

Unter dem 12. April 1920 ist auf Blatt 544 Isd. des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Papier ver⸗ arbeitenden Industriellen, Fachgruppe Tapeten⸗ und Buntglas⸗ papier⸗Fabrikation, und dem Verband der Fabrikarbeiter Deutsch⸗ lands am 9. Oktober 1919 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 4. Juni 1919 für die Tapeten⸗ und Buntglaspapier⸗Fabrikation wird gemäß

2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.

.1456) für das Gebiet des Deutschen Reichs ebenfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. November 1919.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib. 3

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

on den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ e der Kosten verlangen. Berlin, den 12. April 1920. Der Registerführer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 12. April 1920 ist auf Blatt 64 lfd. Nr. 3 und Blatt 921 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverhand für Industrie, Hand⸗ werk und Handel E. V. in Elbing und der Arbeitsgemeinschaft technischer und kaufmännischer Verhände in Elbing im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 9. April 1919 abgeschlossene Tarifvertrag vom 9. Januar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kauf⸗ männischen Angestellten in Privatbetrieben, mit Ausnahme der Metallindustrie, des Bankgewerbes und der Firma Loeser und Wolff, wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Elbing für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 9. April 1919 außer Kraft. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifver⸗ träge in Geltung sind. Falls künftig für einen Zweig des Berufskreises ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird scheidet er mit dem Beginn der allge⸗ meinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. 8n Der Reichsarbeitsminister.

A.: Dr. Sitzler.

8

7

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Lutsenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 12. April 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

AILLILLIII

Einpfennigstücke 557 S6 6

1

zig⸗ 16 827 007,00 .

Aluminiummünzen

1-12

8 8

ũ

F

nf. pfennigstücke

AFeSNenn

43 692 37

Ein⸗ pfennigstu cke

1-4 80 15 948 082 89 12 203 052

fermünzen

5198 275 5615 504 390 5216555575

Kup 45 187 24 25 102 666,08 ℳ.

9 243 462 80] 15 948 082 89 16 319 825 50

pfenni X½X 4

524 950/70

561 297—

80 000— 310 000—- 68 200 256 626 10 1 801 073 80 46 409 345 101 9 243 462 48 210 881 48 209 537 8

Zehn⸗ 4ℳ6

24₰

226 984 8

849 394— 45 811 374,—

50 000—

48 000—

85 000 560

129 409/ 15 310 000

16 680 768

46 660 207 2

ven⸗

2555 1.367 250 848 10

3 30 68 711 055,30 ℳ.

Eisenmünzen

Zehus⸗ pfennigstücke 22 052 215,40 22052

EIIIII

8 8 A

1

ůn

35 811 11110

01 37 285 791 15

IIIIIITI

147 30] 37 285 791/15

49 516 10 567 160 30% 91 474 680 05 100 311 098,10 ℳ.

Nickelmünzen rei des Reichsfinanzministeriums. Weiß

Zehn⸗ *) Ernschkeßlich von Kronen, zu deren Prägung die Reichsbank das Geld geliefert hat. *) Vergl. den „Reichsanzeiger vom 24. März 1920 Nr. 62.

Uebersicht den deutschen Münzstätten bis Ende März 1920.

64 499 987—

in

Fünftzi.

veg. pfennigstücke

62 424 775 175 067 147,/3

Ein⸗

70 443 601/1

394 8581370 443 601162 424 775 [369 259 715162 375 259

2. 1 076 132 548,00 ℳ.

ei⸗

1111I

„Svehg. markstůcke

Silbhermünzen

8

1Ib11I

526 263 224 113 920% 1 183 886

der Prägungen von Reichsmünzen Zo0 826 95 280 538

Drei⸗ markstůcke

3

8n

4 257 8 I74 750

lücke

st

281 432 740/[172 568 109/319

5 rechnung *)

4 036 806 660 281 432 740ʃ172 568 1091319 394 858

4 036 806 66

4 8 5

Kronen

67 382 0 705 807 520

72 276 55 F 276 550

8

Goldmünzen

5 155 840 320 ℳ.

Berlin, den 14. April 1920.

111 250 4 450 945 800

4 562 196 1

ung 752 120 100

2 2 8 2⁴ 90 9 2 8 2⁴ 2

8 2. 8 8 8

Wonat

März 1920

Spräg Hiervon sind wieder

Hamburg.

* *

sind geprägt worden in: Summe 1. 2) Vorher waren ge⸗ Gesamtau eingezogen.

Munchen 2

Muldner Hütte. 5) Bleiben

Stuttgart. Karlsruhe

8

4 3

bald rati

Berlin. Mittwoch, den 21 April

KAKiichtamtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutsche Nationalversammlung. 166. Sitzung vom 20. April 1920, Nachmittags 1 Uhr. Gericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)“) Auf der Tagesordnung stehen zunächst Anfragen.

V der Absti n g

dadurch wird die ganze Abstimmung zur Farce.

haben schwere klagen zu erheben; ein nationaler Volksteil im Westen wird vergewaltigt in einer Weise, daß es wie eine Posse aus⸗ sähe, wenn es nicht so bitterernst wäre. Die Abstimmungslisten sind nur in den beiden Städten Eupen und Malmedy ausgelegt worden;

Die Listen liegen nur von 2—-4 Uhr Nachmittags aus, so daß in den sechs Monaten

der Abstimmung schon der Zeit wegen nur ein Drittel der Stimm⸗

Auf Anfrage des Abg. Dusche (D. V.) erklärt ein Re⸗

gierungsvertreter, daß eine gesetzliche Bestimmung nicht beabsichtigt sei, wonach die durch die Unruhen im März nicht eingehaltenen Notfristen entsprechend verlängert werden. Die bestehenden Vorschriften seien genügend, und eine Ueberlastung der Gerichte mit Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand sei nicht zu befürchten.

gehende Befugnisse, die der bisherige praktische Arzt Köbisch als Reichskommissar für Breslau und die nicht besetzten Teile Schlesiens erhalten habe.

worden. Ein Vertreter der Regierung erklärt:

Die Fen igang an den Reichskommissar Köbisch bezieht sich

auf die Haftentlassung von Personen des Heeres, die aus Anlaß der letzten Ereignisse inhaftiert sind. Diese rmächtigung erfolgte, um von einer formellen Verordnung abzusehen, da es sich nur um eine vorübergehende Tätigkeit handelte. Die Zugehörigkeit zu einer der drei Regierungsparteien erfolgte lediglich, um beruhigend auf die infolge des Kapp⸗Putsches aufgeregte Be⸗ völkerung zu wirken. (Unruhe rechts.) Wenn der Reichskommissar Beamten⸗ und Arbeitergewerkschaften die Feststellung von Personen übertragen hat, die der Beteiligung an der Staatsstreichbewegung Pübüchag erscheinen, und ihnen zur Vorladung zwecks Vernehmung Zlankovollmachten erteilt hat, so kann dies nicht die Billigung der Reichsregierung finden.

Auf eine Anfrage des Abg. Schiele (D. Nat.) erklärt „Reichskommissar Stücklen: Die ierung 6 unab⸗ bülnh bemühc . Rückkehr der Lnnne noch in Ru 2 8

1 sgefangenen unigen. Inzwi ind m einer Kommisfion sbensmitel Fleungen 8 Medikamente nach Sibirien geschickt worden. Infolge der dortigen politischen Zu⸗ stände konnten nur die Kriegsgefangenen in Ostsibirien erreicht werden. Mit dem Abtransport durch drei Dampfer ist begonnen worden, der notwendige Schiffsraum zum Abtransport steht Verfügung. Die Reichsregierung keine Kosten für den Ab⸗ S; er kostet nicht weniger als 150 Millionen Mark, das sind 30 Mark pro Mann. Die Verhandlungen mit Sowjetrußland haben stern zur Unterzeichnung eines Abkommens geführt, das als⸗

ziert werden wird. e Fen aug dahin Lebens⸗ mittel, Kleidungsstücke und Medikamente ab. Wegen des Abtrans⸗ orts der in Kurkestan befindlichen Kriegsgefangenen wird W1. alls mit der Sowjetregierung verhandelt werden. Der Zeitpun für die Beendigung des Abtransports kann noch nicht Sügegsdes werden, da das Transportwesen in Rußland geradezu katastrophal darniederliegt.

2 eine Frage des Abg. von Gräfe (D. Nat.) wegen der Ers Soldaten erklärt ein Vertreter des Auswärtigen Amts, es sei zeugeneidlich festgestellt worden. daß die Be⸗ hauptung der Franzosen, Graf Kalnein sei nach wechselseitiger ö gefallen, den Tatsachen nicht entspreche. (Hört, hört! rechts.) französischen Regierung gegenüber die Erwartung ausge⸗ sprochen, daß die schuldigen französischen Heeresangehörigen zur Verantwortung gezogen würden. Eine entsprechende Note sei überreicht worden, durch die auch die französische Regierung für

alle Folgen haftbar gemacht worden sei, die sich aus Ausschrei⸗

tungen bei der Besetzung deutschen Gebietes ergäben.

Auf Anfrage des Abg. Erkelenz (Dem.) erwidert

Unterstaatssekretär Huber, daß die Versorgung des rheinisch⸗ westfälischen Industriebezirks mit Brotgetreide während der

ießung des Leutnants Grafen Kalnein durch französische

lten Bei den Bekanntmachungen sei Köbisch als Mitglied der Demokratischen Partei bezeichnet

namentli

V

Bezeichnung der politischen

Abg. Deglerk (D. Nat.) beschwert sich über zu weit⸗

Abtretung darf nun und nimmer geschehen.

berechtigten sich eintragen könnte. Die belgischen Behörden haben sogar diejenigen, die für Deutschland stimmen mit Einsperrung be⸗ roht, auch andere offene und versteckte Drohungen werden die Abstimmenden beeinflußt, namentlich durch wirtschaftliche Drang⸗ salierungen bei der Einwechslung der belgischen bei Zu⸗ weisung der belgischen Pässe zur der rbeitsstätte usw. (Hört, S. Das ist ein ganz brutales Mittel der Aushungerung, eine skrupellofe Anwendung der Macht. Die schwergeprüfte Be⸗ ruft nach der Hilfe der Reichsregierung und der National⸗

v Der Kreis Eupen hat nur 70 wa 1g Einwohner, brig

versamm . 1je e Bevölkerung ist deutsch. Belgien beansprucht ver⸗ tragswidrig einen kerndeutschen Teil des Kreises Monschau. Diese (Lebhafte Zustimmung.) Der Verlust der Bahn Kalterherberg⸗ Staberau würde den Kreis Monschau wirtschaftlich ruinieren. (Sehr richtig!) Dadurch würde auch der Kreis Aachen sein wichtigstes Versorgungsgebiet verlieren,

een dieser Kreis aus dem Nerderschla sgebiet Dreiläger Ih.per. mit Wasser versorgt. Das aftes ist eine rausame Verhöhnung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Sehr 1 Menschenrecht wird hier vermißt; wo bleiben die Gebote der Menschlichkeit? Die bedrängte Bevölkerung ist in den Generalstreik eingetreten, sie ist einig in der Abwehr. Ein Zug, der sich gebildet hatte, um sich zur Abstimmung zu begeben, wurde von den belgischen Gendarmen mit Waffen und Gummiknüppeln gewaltsam auseinandergetrieben. Abstimmung! Wir erwarten demgegenüber von der deutschen Regierung eine feste und starke Politik. Das belgische Volk will mit uns friedlich und nachbarlich leben, aber die walthaber, die

der Hafer sticht, müssen wir anklagen. Die genannte Eisenbahnlinie wird nur aus militärischen Gründen von Belgien verlangt, den mili⸗

8

dortigen Wirren allerdings ins Stocken geraten sei, daß danach

aber die Mehlzufuhren schon wieder so zugenommen hätten, daß 8 ½ Pfund Brot pro Woche gegeben werden können. In die Lieferungsverträge, welche einzelne Kommunen während des Aufruhrs abgeschlossen hätten, werde die Reichsgetreidestelle ein⸗ treten, es müsse aber daran festgehalten werden, daß die Einfuhr von Brotgetreide nur im Rahmen der allgemeinen Einfuhr⸗ politik erfolge. Auf Anfrage der Abg. Frau Dr. Schirmacher d Nat.) erwidert Ministerialdirektor Behrendt, daß der eichsregierung kein Fall bekannt geworden sei, daß unzweifel⸗

hafte Reichsangehörige zum polnischen Heeresdienst heran⸗

vbbbeeee whehce wanden. das bas we eese deheng

nicht beabsichtigt sei, anderseits werde jeder Fall einer Ein⸗ ziehung von Optionsberechtigten zum polnischen Heer energisch verfolgt werden. 8

Es folgt die Interpellation aller Fraktionen mit Aus⸗

e der Unabhängigen wegen der Erschwerung der

stim mung in den Kreisen Eupen und Mal⸗ medy durch Maßnahmen der belgischen Behörden. Es wird in der Interpellation darauf hingewiesen, daß die Stimm⸗ listen nur in den beiden Städten Eupen und Malmedy ausgelegt sind, daß dadurch der Landbevölkerung die Abstimmung un⸗ möglich gemacht wird und daß durch die mangelhafte technische Handhabung der Listen bestenfalls ein Drittel der Stimmbe⸗ vechtigten sich eintragen könne, daß ferner die treudeutsche Be⸗ völkerung wegen ihrer Abstimmung wirtschaftlich ruiniert vird, daß durch die Beanspruchung der Bahn Kalterherberg Staberau im Kreise Monschau seitens Belgiens reindeutsche Gebiete verloren gehen und in weiterer Folge hiervon die Wasserversorgung des Landkreises Aachen schwer gefährdet

wi

Abg. Meerfeld (Soz.) begründet die Interpellation: Cle⸗ menceau hat eine völlig

eie, unbeeinflußte Abstimmung zugesichert und die Abstimmung sollte unter Beinang des Völkerbundes vor sich

Wir haben also bestimmte Ver

*) Mit Ausnahme der Reden der Herren Minister, die im Wort⸗ neut wiedergegeben werden.

8— u“

wechungen für die Freiheit i land vorzuschlagen. Wenn der Herr Vorredner in der Geschichte des

deutschen Volkes zurückblicken wollte, dann würde er finden, daß es sich um

tärischen Interessen Belgiens soll ein kerndeutscher Teil unserer Be⸗ völkerung geopfert werden. Wir müssen von hier aus den ent⸗ schlossenen Widerstand der dortigen Bevölkerung unterstützen. (Leb⸗ hafter Beifall.)

Hierauf nimmt der Reichsminister der auswärtigen An⸗ gelegenheiten Dr. Köster das Wort, dessen Rede wegen ver⸗

späteten des Stenogramms erst in der nächsten

ummer d. Bl. im Wortlaut wiedergegeben werden wird. „Präsident Fehrenbach: Eimne Besprechung der Interpellation ist nicht beantragt worden, ich nehme an, daß das ganze Haus einmütig hinter der Begründung und Beantwortung der Interpellation steht. (Widerspruch bei den U. Scz.) Bei der überwiegend großen Mehrheit des Hauses ist es der Fall. Wir können unseren Brüdern an der Westgrenze nur unsere Anerkennung aussprechen für das männliche Ausharren in diesem harten Kampfe. (Lebhafter fall.)

Die Interpellation wegen der Absperrung Ost⸗ preußens durch die Folen wird von der Tages⸗ ordnung abgesetzt, weil die Regierung sie heute noch nicht be⸗ antworten kann; die Beratung wird morgen stattfinden.

Es folgt die erste des VV über die Befriedung der Gebäude des Reichstags und der Landtage.

Abg. Koenen (U. Soz.): Wir sind gegen dieses Gesetz, das die Versammlungsfreiheit beschwan und ein I. hs⸗ een Gegen⸗ sätze ist. Die Regierung will verhindern, daß das der Demokratie von der Bevölkerung belästigt wird. Es sind nur die

Arbeiterkreise, die durch dieses Gesetz getroffen werden sollen. Die

Durch den deutschen Geschäftsträger in Paris sei der Nationalversammlung soll der wirkliche Ausdruck der Volksmeinung

sein. Dieses öu“ ist ja nur durch eine Massenbewegung ent⸗ standen, der Reichstag und die Landtage sind von den Massen aus⸗ einandergejagt worden. Kapp und Lüttwitz haben dasselbe versucht, aber ihnen ist es nicht gelungen. Der Rätekongreß war nicht so empfindlich wie die Regierung und hat Massenkundgebungen zu⸗ gelassen, die mit Fahnen erschienen. Die Regierung beruft sich für dieses Gesetz auf die Gesetzgebung von Frankreich und England, aber was dort vor Jahrhunderten beschlossen ist, paßt heute nicht en. Diese alten Einrichtungen in Frankreich und England werden ni

mehr anerkannt und durchgeführt; es finden in unmittelbarer Nähe des Parlaments Versammlungen statt, und in England sind sogar Frauen⸗ deputationen in das Parlament gedrungen, die englischen Parlamentarier haben vor diesen Frauen den Hut gezogen. Bei uns verwendet man dagegen Maschinengewehre. Warum beruft man sich auf die reaktionären

Bestimmungen des Auslands und nicht auf die alten deutschen Mark⸗

GI in denen das ganze Volk Nach einem Vorschlage des Berliner Polizeipräsidenten Ernst sollte das preußische Landtagsgebäude soweit abgespevrt werden, daß zwischen dem Molken⸗ markt und dem Kleinen Stern und zwischen dem Neuen Tor und dem Holleschen Tor keine S stattfinden dürfte. Ueber⸗ retungen der Anordnungen des Präsidenten der Nationalversammlung über das Betreten des Reichstagsgebäudes oder über das Verhalten in dem Gebäude sollen mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 .K.- Das kann sich unter Um⸗ ständen auch mal gegen einzelne Adbgeordnete richten. ir sind gegen dieses Gesetz, weil es der Verfassung widerspricht und eine Aenderung

sich die Nationalversammlung nicht hergeben sollte. Man sollte dieses verächtliche Gelegenheitsgesetz Lex Lüttwitz nennen. Diese Kerle woll damals die Schießerei vor dem Reichstagsgebäude am 13. Januar, um ihre Bewegung für den 13. März durch Provokation vorbereiten zu können. Man wollte einen Putsch von links veranlassen, um sich dann als Retter des Vaterlandes aufspielen zu können. Dieses Fs Ke. den Geist eines Lüttwitz. Die Reaktionären konnten, als Hindenburg und Ludendorff vor dem Untersuchungsausschuß erschienen, ganz ruhig vor Parlament ihr Umwesen treiben und „Nieder mit den

den!“ rufen. Dieses Gesetz ist ein gegen die pro⸗ etarischen Schichten; deshalb lehnen wir es ab. (Beifall bei den U. Soz. Zischen rechts.)

Reichsjustizminister Dr. Blunck: Meine Damen und Herren! Der Herr Vorredner hat dieses Gesetz als ein konterrevolutionäres und ein reaktionäres bezeichnet. Ich will ihm darin nicht folgen, seine Phantasie war sehr lebhaft beschwingt. (Sehr gutl bei den

Deutschen Demokraten.) Ich muß sagen: sie hat ihn sehr weit getragen.

Es ist mir ganz unmöglich, ihm auf allen diesen Flügen zu folgen. Aber gegen einige von seinen Bemerkungen muß ich hier doch ein paar Worte sagen. Der Herr Vorvedner hat damit begonnen, daß er

behauptete, wir hätten bei ausländischen, veralteten Demokratien eine

Anleihe gemacht, um hier nun entsprechende Maßregeln in Deutsch⸗

uralte deutsche Rechtsbegriffe handelt, die wir hier verwirk⸗

Die Praxis sieht aber ganz anders aus, und wir

der

1 diese Aufputscherei von links oder von rechts betrieben wird.

das Volksparlament zu

lichen wollen. (Hört! hört! bei den Deutschen Demokraten. Zu⸗ rufe von den Unabhängigen Sozialdemokraten.) Kein Volk hat die Versammlung der Gemeinde, kein Volk hat die Zusammenkunft der Männer, die über das Geschick des Landes zu bestimmen hatten, jemals heiliger gehalten und besser umfriedet, als es alte deutsche Sitte gewesen ist. Jede derartige Versammlung begann damit, daß ausdrücklich ein solcher Frieden geboten wurde; das geschah mit de

alten Redewendung: ich gebiete Lust und ich verbiete Unlust. Und

von dem Augenblick dieser Befriedung an wurde jeder Friedens⸗ brecher mit den alerschwersten Strafen verfolgt. Das ist nicht anti

demokratisch, sondern das ist erst die Vollendung der Demokraee Cachen bei den Unabhängigen Sozialdemokraten.) Denn die Demod kratie, die dahin geht, daß der organisierte Wille des Volkes in dem

Parlament seinen Ausdruck findet, muß verlangen, daß die Volks

vertreter auch ohne jeden äußeren Zwang ihrer Pflicht gegenüber dem

Volke nachkommen können. (Zustimmung bei den Mehrheitsparteien.) Sie dürfen bei Beratungen, bei Abstimmungen in keiner Weise ge⸗ zwungen oder auch nur bedroht werden.

Das ist nicht gegen den Geist der Verfassung, sondern, was wir hier beschließen wollen, ist die Erfüllung und die notwendige Ergänzung der Verfassung. (Sehr

richtig! bei den Deutschen Demokraten. Zurufe und Lachen bei

den Unabhängigen Sozialdemokraten.) Eine Verfassung, die darauf

aufgebaut ist, daß das Parlament die Verkörperung der Souveränität des Volkes ist, kann nur dann ihre rechte Erfüllung finden, wenn die Vertreter des Volkes auch gegen jede äußere Störung mit alle

Das ist die garantierte völlig freee Machtmitteln des Staates geschützt werden.

(Sehr richtig! bei Deutschen Demokraten.)

Im übrigen wundert es mich, daß der Herr Vorredner ausgerechnet auf die Verhandlungen des Rätekongresses Bezug genommen hat. Mir ist nichts davon bekannt, daß die Vertreter der Arbeiter⸗ und Soldaten⸗ 8 räte, als sie im Winter 1918 zu 1919 in Berlin tagten, dem ganzen Volk frei den Zutritt zu ihren Versammlungen gestattet hätten. (Zurufe von den U. Soz.: Jawohl!) Sie hatten, soviel mir bekannt ist, das Gebäude auch so gut abgesperrt, wie es nur irgend möglich war (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten. Widerspruch bei den U. Soz.), und sie haben nur diejenigen zu ihren Versammlungen zugelassen, über die sie vorher beschlossen hatten. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten. Lachen bei den U. Soz.)

Ich kann mir auch nicht denken, daß Sie (zu den U. Soz.) in der Tat gewillt sein könnten, jemals irgendeine Versammlung unter die Diktatur des Pöbels und der Straße zu stellen. (Zurufe von den U. Soz.: Nanu, Pöbel? Unglaublich! Heiterkeit und Zurufe von den Deutschen Demokraten.)

Meine Damen und Herren! Auf der einen Seite hat der Vor⸗ redner gesagt: man kann doch durch solche Demonstrationen dem Parlament klarmachen, wie die Mehrheit des Volkes denkt, und man muß so hat er sich wörtlich ausgedrückt den wirklichen Willen des Volkes zum Ausdruck bringen; und auf der anderen Seite hat der Herr Vorredner hier selbst davon gesprochen, daß die Leute, die am 13. Januar so ganz harmlos und friedlich hierher gekommen wären, von Herrn Lüttrvitz aufgeputscht und auf diese Weise also in ein ganz

falsches Fahrwasser gelangt wären. (Sehr gut! links. Widerspruch

bei den U. Soz.) Was war denn nun eigentlich der Mehrheitswille des Volkes, der zum Ausdruck gebracht werden sollte? Das ist es ja gerade: wir wollen solche Aufputschereien jedenfalls vor dem Reichstag und um den Reichstag herum unter allen Umständen unterdrücken. (Beifall bei den Deutschen Demokraten.) Wir verzichten darauf, von aufgeputschten Massen uns Vorschriften machen zu lassen, gleichoiel, ob (Zuruf von den U. Soz.: Feiger Parlamentarismus,) 8 Der Herr Vorredner hat sich dann noch ganz besonders gegen den § 4 gewandt. Ich möchte nieinen, daß gerade die Bestimmung des § 4, wonach die Zuwiderhandlung gegen Anordnungen des Herrn Präsidenten über das Verhalten innerhalb des Gebäudes mit Gefänanis oder mit

allen Dingen einmal daran erinnern, wie die Verhältnisse hier bei uns tatsächlich im Laufe der Jahrt sich gestaltet haben in Bezug auf die, ich möchte sagen, geradezu empörende Beeinflussung der Mitglieder des Reichstages bei der Vorbereitung der gesetzgeberischen Arbeiten. (Zuruf von den U. Soz.: Steuervorlagen!) Ja, gewiß, insbesondere bei den Steuervorlagen. Wir haben es schon im alten Reichstag erleben können, wie sich die Interessenten in Scharen vor den Ausschußzimmern drängten, und wie man kaum ohne Belästigung aus den Ausschuß⸗ zimmern herauskommen konnte. Das ist in dem alten Reichstag so gewesen, und wir haben es erlebt, daß es auch in der National- versammlung wieder so begonnen hat. Ich meine, die Demokratie muß stark und entschlossen sein, mit einem derartigen Mißbrauch ein für alle Mal und gründlich aufzuräumen. (Sehr richtig! bei den Mehr⸗ heitsparteien.) Ich hoffe und erwarte mit aller Bestimmtheit und die Regierung ist insbesondere gerade deswegen genötigt gewesen, 8en § 4 vorzuschlagen —, daß der Präsident endlich einmal die Möglichkeit erhält, durch entsprechende scharfe Strafandrohung dafür zu sorgen, daß das Gebäude des Reichstags von derartigen Dingen gesäubert wird. (Sehr richtig!') Wir bitten Sie, rasche Arbeit zu machen im Interesse der Herbeiführung geordneter und ruhiger Beratungen der gesetzgebenden Körperschaften. (Bravol bei den Mehrheitsparteien. Lachen bei den U. Soz.) Krüger⸗Potsdam (Soz.): Das Gesetz ist ie Vor⸗ Seg. setzten 8 1.(Sdc von Feset riigt. Gerade wenn man den Willen des Volkes achten will, muß man das Parlament schützen. Beim Rätekongreß erregten die De⸗ die im Saal erschienen und in Form eines Ultimatums orderungen stellten, so großen Umvillen, daß sie nicht mehr zugelassen, e;; Wünsche nur in einem Nebenraum entgegengenommen

re wurden. Gerade in diesem revolutionären Parlament wollte man nicht, daß jeder mitspiele. Bei den turbulentesten Auftritten in der

Steadtverordnetenversammlung wurden sogar Stadtverordnete miß⸗

handelt. Man kann nicht unreifen Burschen die Möglichkeit geben, srenen Wir wollen gerode die Provokation des Volkes Por meigeh, das d setz richtet sich also nicht gegen die