das hei nem verfassungsmäßig festgefügten Landtage und seinem
Exekutionsausschusse, der Regierung, durchgeführt werden können. iesen Landtag und diese Regierung gilt es, in dem vorgelegten Verfassungsentwurf organisatorisch zu regeln.
b Die staatsrechtlichen Vorarbeiten für den deutschen Einheitsstaat
werden einen dreifachen Gegenstand haben, nämlich 1) eine befrie⸗
digende örtliche Gliederung derjenigen Selbstverwaltungskörper, die den Unterbau der Reichszentralgewalt bilden sollen, das heißt eine
Gliederung nach dem landsmannschaftlichen Zusammengehörigkeits⸗
gefühl oder dem wirtschaftlichen Notwendigkeiten der beteiligten Be⸗
völkerungskreise, 2) eine Auseinankersetzung zwischen Reich und Selbst⸗ verwaltungskörpern über die Verteilung der Steuerberechtigungen, welche die finanzielle Tragfähigkeit dieses Unterbaues des Reichs zur
Lösung der den Selbstverwaltungskörpern übertragenen Aufgaben
sicherstellt, 3) einen Aufbau des Behördenorganismus, der gleichzeitig
bven Forderungen einer starken Reichszentralgewalt und derjenigen einer Beteiligung der Selbstverwaltungelörper an rer Erledigung der Reichsgeschäfte Rechnung trägt. Es ist einleuchtend, daß die Durchführung dieses Programms stur durch ein Zusammenwirken des demnächst zu wählenden Reichs⸗ tags mit einem verfassungsmäßigen Landtage und der Exekutions⸗ ausschüsse dieser Parlamente, das heißt einer Reichs⸗ und einer ver⸗ fassungsmäßigen preußischen Regierung, möglich ist. Von diesem Standpunkt aus betrachtet brauchen Preußen eine Verfassung. Noch eine zweite Frage gewärtige ich: warum kommt der Ent⸗ wurf der Verfasfsung so spät? Der Entwurf ist bald nach Verabschiedung der Reichsverfassung — diese abzuwarten, erschien wegen der vielfachen Beziehungen des deiderseitigen Inhalts am Platze — aufgestellt und in wiederholten Verhandlungen mit Vertretern der Mehrheitsparteien, soweit die schwierige Frage des „retardierenden Faktors“ in dem Einkammer⸗ system in Betracht kam, erörtert worden. Wenn es auch hierben nicht gelungen ist, zu einer vollen Einmütigkeit zu gelangen, so ist doch in dem „Finanzrat“, mit dem sich die Paragraphen 50 ff. des Entwurfs beschäftigen, eine Organisation entworfen worden, die den weitverbreiteten Wünschen der Freunde einer tätigen Mitwirkung unserer Provinzen an der Staatsverwaltung und an der staatlichen Gesetzgebung in weitem Maße Rechnung trägt. Die Verhand⸗ lungen mit den Parteivertretern, die diesem Organisationsprojekt vor⸗ aufgingen, beanspruchten um so mehr Zeit, als der Finanzminister und mit ihm die gesamte Staatsregierung gerade bei diesem Anlaß die schwere Verantwortung für die Sicherstellung einer geordneten Finanzverwaltung gegenüber den Eigentümlichkeiten des Einkammer⸗ spstems mit den Anforderungen der provinziellen Autonomie zu ver⸗ einigen hatten. Endlich kann man fragen, meine verehrten Damen und Herren, ob es nicht angesichts der politischen Gesamtlage und im Hinblick auf das keineswegs allseitig befriedigende Ergebnis der Verhandlungen mit den Parteivertretern besser gewesen wäre, den Entwurf zurück⸗ 8 zuziehen und ihn nach den Wahlen in neuer Fassung vorzulegen. Diese Frage wäre nur dann mit einem unbedingten Ja zu beantworten, wenn dem Entwurf in neuer Fassung ohne weiteres eine bessere Aus⸗ sicht auf schnellere und größere Zustimmung der Landesversammlung beschieden wäre. Darüber aber gebe ich mich keiner Täuschung hin, daß selbst der nach der Auffassung der Staatsregieruna dealste Ent⸗ wurf von der Landesversammlung abgeändert erden könnte und auch wohl abgeändert werden würde. Ist dieser Gedankengang aber richtig, bann dürfte es sich empfehlen, nicht erst einen neuen Entwurf ab⸗ zuwarten, sondern an dem vorliegenden alle erforderlichen Verände⸗ rungen im Ausschuß vorzunehmen. Man hat die bureaukratisch⸗juristische Sprache des Entwurfs be⸗ maängelt. Dasz ist gewiß nicht ganz unberechtigt. Wie schwer es aber sst, in der Sprache eines Gesetzgebungswerks immer die richtigen Aus⸗ brücke zu treffen, das wollen Sie daraus erkennen, daß dem Entwurf ber Reichsverfassung im vergangenen Jahr deklamatorischer Ueber⸗ schwang vorgeworfen worden ist. Worauf es ankommt, ist meines Erachtens die Klarheit des Ausdrucks; diese ist, wie ich annehmen möchte, im Entwurf gewahrt. h An der Spitze des Entwurfs steht die Charakterisierung Preußens . 1 als einer Republik. Diese Kennzeichnung entspricht derjenigen des Reichs, mit der die Reichsverfassung heginnt. Wie das Reich 88 alle Zeit von der Monarchie zur Republik übergegangen ist, so oll das gleiche für Preußen ein för allemal verfassungsmäßig festgelegt werden. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Träger der Staatsgewalt ist wie im Reiche so in Preußen das Volhk. Sein Plllensorgan ist der Landtag, der aus einer einzigen Kammer besteht. Die Staatsregierung, repräsentiert vom Stoatsministerium, führt bie Staatsgeschäfte nach den vom Landtage aufgestellten Grundsätzen/ lind bedarf seines Vertrauens.
Der Entwurf siehz dawon ab, einen Staatspräsidenten zu schaffen.
So nahe es einer kheoretischen Auffassung läge, für die Erneuerung der Minister, für de Berufung und Auflösung des Landtags einen Staatsyräsidenten zu bestellen, der durch Volkswahl im Valke selbst verankert wäre und daher dem Landtag gegenüber eine selbständige Stellung in Anspruch nehmen könnte, so erschien es praktisch ausge⸗ schlossen, einen preußischen Staatspräsidenten neben den Reichs⸗ präsidenten zu stellen. Die Reibungsmöglichkeiten, die damit im Ver⸗ hältnis der beiten Oberhäupter des Reichs und Preußens zueinander geschaffen würden, müßten der Erreichung des Zieles, zum Einheitsstaat zu gelangen, abträglich, ja verhängnisvoll werden.
Der mögliche Ausweg, Reichs⸗ und Staatspräsidenten in Personal⸗ ünion zu vereinigen, konnte sich nicht empfehlen, da ein von dem gesamten deutschen Volke, also auch dem nichtpreußischen, gewählter Reichspräsident nicht ohne weiteres als der Repräsentant des preußischen Volkes gelten könnte.
Erschien es hiernach praktisch ausgeschlossen, einen Staats⸗ präͤsidenten zu schaffen, so mußte das logische Bedenken, daß die Auflösung des Landtags schwerlich von einem Staatsministerium vorgenommen werden kann, das doch des Vertrauens eben dieses Landtags bedarf, in Kauf genommen werden. Steht doch das gleiche Bedenken dem Auflösungsrecht des Reichspräsidenten gegenüber dem Reichstag insofern entgegen, als der Auflösungsakt des Reichspräsi⸗ denten die Gegenzeichnung des Reichskanzlers erfordert, der dadurch die Verantwortung für diesen Akt gegenüber dem Reichstag über⸗ nimmt, dessen Vertrauens er gleichfalls bedarf, wie die preußischen Minister des Vertrauens des Landtags bedürfen. Es besteht hier
wir in
des Landtags hat sich der preußische Verfassungsentwurf eng an die Reichsverfassung angeschlossen.
Für das Wahlrecht, das sich von Grund aus verschieden von dem kapitalistischen Dreiklassenwahlprinzip auf der breitesten demo⸗ kratischen Grundlage aufbaut, ist im einzelnen wie im Reich ein Wahlgesetz vorbehalten. Hervorzuheben ist die Analogie mit der Reichsverfassung insbesondere auf den Gebieten des Wahlprüfungs⸗ gerichts, der Wahldauer, der Untersuchungsausschüsse und der Ent⸗ schädigung für die Mitglieder.
Bezüglich der Immunitätsrechte der Landtagsmitglieder bedurfte der Entwurf keiner besonderen Vorschriften, da hier die Reichsverfassung das Erforderliche auch für die Landtage der Länder mit geregelt hat. Ebenso erschien bei der ausgiebigen Normierung der Grundrechte in der Reichsverfassung eine Aufzählung der⸗ selben in der preußischen Verfassung entbehrlich.
Die Abschnitte „Staatsministerium“, „Gesetzgebung“ und „Finanzwesen“ werden einer grundsätzlichen Erörterung nicht be⸗ dürfen. Im Ausschusse, den Sie zur Beratung des Entwurfs wohl niedersetzen werden, wird hier das einzelne zu besprechen sein. Ebenso liegt es bei den Abschnitten „Selbstverwaltung“, „Staatsbeamten“ und bei den „Uebergangs⸗ und Schlußbestimmungen“.
Zum Schluß die umstrittenste Frage des Entwurfs, die des „Finanzrats“! In ihm ist das „retardierende Moment“ gegenüber solchen Beschlüssen des Landtags verkörpert, die eine be⸗ sondere finanzielle Tragweite haben. Im einzelnen bestimmt hier⸗ über § 56 des Entwurfs das folgende:
Die Zustimmung des Fimanzrats ist einzuholen:
1) wenn der Landtag Ausgaben beschließen will, die über den von der Staatsregierung vorgeschlagenen oder bewilligten Betrag binausgehen, “
2) für neue Steuern, “ 1
3) für die Aufnahme von Anleihen und Uebernahme von Bürg⸗ schaften,
4) für Ausgaben, für die noch keine Deckung vorhanden ist oder für die die Deckung durch Anleichen erfolgen soll.
Der Finanzvat soll also auf den Gebieten seiner Obliegenheiten kein gleichwertiges Votum neben dem Landtage haben, er soll keine erste oder zweite Kammer sein. Vielmehr steht ihmmn nur ein suspensives Veto gegenüber den Landtagsbeschlüssen zu. Im Falle der Beanstandung soll er nur eine erneute Beratung des Land⸗ tages herbeiführen; seine Beanstandung soll nur dann durchdringen, wenn diese erneute Beratumg nicht zur Aufrechterhaltung des beanstan⸗ deten Landtagsbeschllusses mit Zweidrittelmehrheit führt. Die Tatsoche, daß der Finanzrat keine dammer neben dem Landtage ist, spricht sich auch darim aus, daß er nicht öffentlich berckt.
Die Zusammensetzung des Fimanzrerbts regelt § 50. Er geht von dem Gedanken aus, daß darim denjenigen Provimzialvertretern, die nach der Reichsverfassung Mitftührer der preußischen Stimmen im Reichs⸗ rate sind, die Hälfte der Sitze gebührt. Die andeve Hälfte wählt — mbgesehen von vier vermöge ihres Amtes berufenen Mitgliedern — der Landtag, der dabei an seine Abgeordneten nicht gebunden ist.
Die Gesamtzahl wird zurzeit 26 zählen. Zu erwähnen ist hierber, daß das Ausführungsgesetz zum Artikel 63 der Reichsverfassung Fber Heeneof hiltdec. 2 Lerse⸗ am Reichsrat dem Land⸗ aae Bunmnch wWer Frisft vorgelegt werden soll ist j 3 össchen, die Abzeit beindet sch in der Fpsensen 1r 18r ebts⸗ sehhen, inwieweit der ursprüngliche Plan mit den Beschlüssen der Kom⸗ misssion in Einklang zu brimgen ist. Durch die Einräumumg der Hälfte der Sitze im Fimanzrvat an die Provinzüalvertreter wird die Autonomie der Pvovinzen erheblich erweitert. Sie haben ein bedeutsames Recht an der Mitverwaltung des Staatas. Hiermit macht die Staats⸗ regierung einen weiteren Schritt auf dem Wege, den sie durch den Entwurf des Autonomiegesetzes betreten hat.
Meine Damen und Herren, die Staatsregierung empfiehlt Ihnen die möglichst beschleunigte Durchberatung des Entwurfs, damit die Landesversammlung bald zur Lösung ihrer eigentlichen Aufgabe, die Verfassung zu geben, gelangt. b
Ich darf vielleicht, nachdem ich mich dieses Auftrages der Staats⸗ regierung entledigt habez hinzufügen, daß ich nicht ein Kind, sondern ein Erbe zu vertreten habe, und daß, falls ich an dieser Stelle die Pflicht hätte, eine Meinung zu vertreten und nicht in dieser besonderen Mission ein Amt, mit Ihnen, meine Herren, in der Kritik des Ennvurfs vielleicht in manchem einig wäre. (Hört, hört! — Abg. Adolph Hoffmann: Dann hätten Sie die Erbschaft ablehnen sollen!) Ich darf aber einen Wunsch der Staatsregierung, den sie mir ganz besonders mit auf den Weg gegeben hat, mit dem meinigen vereinen, daß es nämlich der Zusammenarbeit mit den Re⸗ gierungsvertretern und den Vertretern der Parteien in der Kommission gelingen möge, bald schnelle, gute Arbeit zu machen. (Bravol bei den Sozialdemokraten.) b 8
Abg. Hauschild (Soz.): Diese so bedeutsame Vorlage sollte von uns schon am 15. März in Angriff genommen werden, der ruchlose Putschversuch hat das verhindert. Allen Versuchen guf Wiederaufrichtung des alten zerbrochenen Staatsgebäudes der Hohenzollern geben wir mit §1 endgültig den Abschied; die Frage, ob Monarchie oder Republik, ist vor wenigen Wochen nochmals und definitiv durch den siegreichen Generalstreik zugunsten der letzteren entschieden worden. An dem uns vorgelegten Entwurf werden wir ja noch manches ändern müssen, alles in allem aber haben wir anzuerkennen, daß er sich zu dem früheren preußischen Ver⸗ fassungszustand verhält wie ein sonniger Frühblingstag zu einer trüben, wolkenschweren Novembernacht. Er enthält auch ein un⸗ üuͤmwundenes Bekenntnis zum deutschen Einheitsstaat; er löst auch das vorjährige Versprechen ein, den demokratischen Ge⸗
danken so unzweideutig wie irgend möglich zum Durchbruch zu
bringen. Das Volk hat in Preußen den Landtag zu wählen; es
soll aber auch die oberste Souveränität haben, und so gebührt ihm
auch das Recht des Referxendums. Daher verlangen wir — ohne
jede Nebenabsicht — die Volksabstimmung. Gegen das unbedingte
Recht der Regierung, den Landtag aufzulösen, haben wir ernste
Bedenken; hier wird eine Korrektur einzutreten haben, eventuell
wäre daran zu denken, dem Landtagspräsidenten, der ja so recht
eigentlich der Vertrauensmann des Volkes ist und dem ja auch die
Ernennung der Regierung zusteht, auch das Recht der Auflösung
zu übertragen. Dem neuen Finanzrat bringen wir als Anhänger
des Einkommensystems keine Sympathie entgegen, wir sehen nicht
“
ein, wozu dieses „retardierende“ Element in die Verfassung hin⸗ eingebracht werden soll; es würde sich doch bloß für den Landtag um einen Vormund handeln. dem ein höheres Verantwortlichkeits⸗ gefühl zugeschrieben wird. Auch in allen finanziellen Frogen soll
also zwischen der Konstruktion der Reichs⸗ und der preußischen Ver⸗ fosiung im Grunde nur ein formaler Unterschied. 1t
ö—
und muüß der Landtag die letzte Entscheidung haben. Natürlich leihen wir den Wünschen, die auf eine erste Kammer gerichtet sind, überhaupt kein Ohr. Hinein in die Verfassung gehört auch
11“
Hinsichtlich der Zusammensetzung, der Rechte und der Aufgaben
eine Bestimmung, daß die Gemeindewahlen auf Grund des Land⸗ tagswahlrechts vollzogen werden müssen. Nach der Verabschiedung der Verfassung müssen sofort durchweg in Preußen Neuwahlen angeordnet werden.
3 Abg. Dr. von Kries (D. Nat.): Wir sehen heute bei einem so überaus bedeutungsvollen Anlaß den Ministerpräsidenten nicht hier, dem doch die neue Verfassung zu vertreten obgelegen hätte. Auch was Herr Severing sagte, klang wie ein Echo des Gedankens „Preußen ist ja doch erledigt”. Wir sind dieser Auffassung nicht. Die Vorlage kommt viel zu spät; sie wird erst erledigt sein, wenn die Wahlen vor⸗ über sind. Nach § 1 wird die republikanische Staatsform festgelegt. Wir sind dieser Auffassung nicht, wir sind und bleiben Anhänger der Monarchie. Die prinzipielle Frage ist allerdings auf dem Boden der Reichsverfassung auszutragen. Wir fordern aber den Schutz der schwarz⸗weißen Farben und des derzeitigen Staatsgebiets in der Ver⸗ fassung nach dem vorbildlichen bayverischen Muster. (Unruhe links.) Wenn die Sozialdemokvaten jetzt doch noch Abänderungen in Vorschlag bringen wollen, so dürfen wir wohl hoffen, daß auch Vorschläge von anderer Seite im weiteren Verlaufe der Beratungen geneigtes Ohr sinden werden. Wir fordern auf unserer Seite Volksentscheid und Volksbegehren; wir halten es nicht für ausreichend, daß das Volk nur alle vier Jahre einmal den Stimmzettel abgibt. Wir fordern Volks⸗ abstimmung u. a. auch für den Landespräsidenten, den wir durchaus für erfordenlich halten, als den ruhenden Pol im ganzen Staatswesen, den ein Staatswesen von 40 Millionen notwendig braucht. Ein preußischer Staatspräsident muß sein, weil Preußen bis zu einem gewissen Grade auch eine Politik machen muß, sonst wird der Staat aktionsunfähig. Es ist eine unmögliche Konstruktion, daß der Land⸗ tagspräsident die Regiemmg ernennt und daß dann diese den Landtag samt seinen Präsidenten nach Hause schicken hbann. Wir verlangen ferner das Zweikammersystem. Selbst See. und die Tschecho⸗Slowakei führen es jetzt ein. Gerade weil alle Kulturstaaten das Zweikammersystem haben, müssen auch innere Gründe dafür sprechen. Der zweite Faktor der Gesetz⸗ gebung kann nicht aus allgemeinen Wahlen hervorgehen, für die Fort⸗ bildung des Zweikammersystems kommt nur die berufsständische Ver⸗ tretung in Frage. Derselbe Gedanke liegt dem Rätesystem zugrunde. Die Volkskammern sind mehr als bisher zu wirtschaftlichen Interessen⸗ vertretungen geworden. Deshalb wäre eine Zweite Kammer entbehr⸗ lich. Es ist iß richtig, daß gelegentlich in den Volkskammern einseitige Berufsinteressen, und zwar nicht zum Vorteil des Ganzen zu sehr in die Erscheinung getreten sind. Aber es ist nicht zu ver⸗ kennen, daß in großen wirtschaftlichen Fragen die Volksparlamente lediglich nach politisch taktischen Gesichtspunkten entscheiden, wie gerade die Geschichte der Deutschen Nationalversammlung zur Genüge beweist. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß eine berufsständische Zweite Kammer in Preußen nicht entbehrt werden kann. Das wirt⸗ schaftliche Moment, das hätte berücksichtigt werden müssen, ist bei der Beratung der Steuergesetze zu wenig beachtet worden. Will man neben den Landtag einen Staatsrat setzen, so darf er nicht nach dem Vorbilde des Reichswirtschaftsrates gebildet werden. Es dürfte der Struktur des preußischen Staates entsprechen, wenn der berufs⸗ ständische Gedanke etwas besprochen würde und auch die landschaft⸗ lichen Interessen der einzelnen Provinzen in dem Staatsrat ihre Vertretung finden. Die Zahl der provinziellen Vertreter ist zu gering bemessen. Mehr als die Hälfte der Mitglieder des Landtages darf der Staatsrat nicht zählen. Der Finanzrat, den die Regierung vorgeschlagen hat, enthält das grundsätzliche Eingeständnis der Not⸗ wervigkeit einer Zweiten Kammer; er trägt aber diesem in einer Weise Rechnung, die die allerschärfste Kritik herausfordert. Schon die Zu⸗ sammenstellung dieses Finanzrates charakterisiert ihn als eine ge⸗ mischte Kommission des Parlaments. Das Wahlalter, welches den betreffenden Wählern die höchsten staatspolitischen Rechte gewährt, darf nicht niedriger gesetzt werden als das Alter der bürgerlichen Mündigkeit. Die Bestimmungen, die der Reichsverfassung entlehnt sind, müssen wörtlich in der preußischen Verfassung stehen. Der § 63, der über die Zustimmung der drei Minister in evangelicis handelt, bedarf einer durchgreifenden Aenderung. Die Verfäfuras änderung darf nicht derartig erschwert werden, wie es der § tut. Die Regierungsvorlage bedarf einer erhohlichen Umarboitung. Wir werden nach Fräfte“ „erarderten, um Preußen eine gute Verfassung zu, Beben. Wir werden nach Kräften mitwirken, daß Preußen ein solches Rückgrat erhält, daß es sich wieder emporarbeiten kann. (Beifall.)
Abg. Stöcker (U. Soz.): Wir sehnen den Tag herbei, wo Preußen aufgehen wird in einen einheitlichen deutschen sozialistischen Staat. Wie wir früher gegen die Kirchtumspolitik, besonders der Monarchen gekämpft haben, so wenden wir uns gegen den persönlichen Partikularismus, der auch heute in einzelnen Bundesstaaten hervor⸗ tritt. Wir brauchen ein einheitliches Deutschland, politisch und wirt⸗ schaftlich einheitlich, und daneben eine weitgehende Selbstverwaltung. Preußen könnte durch eine einheitliche Verwaltung viel günstiger und billiger wirtschaften, als es heute durch die zahllosen Einzelstaaten geschieht. Schon seit langem sind wir für die proletarische Diktatur eingetreten. Die bürgerlichen Parteien haben bisher immer noch eine Diktatur der Besitzenden gewünscht, eine Diktatur der Junker von Gottes Gnaden. Wir wollen die sozialistische Demokratie, die proletarische Demokratie. (Zuruf: Die Demokratie, wo die andern nichts zu sagen haben.) Die kapitalistische Profitwirtschaft muß durch Ueberwindung der Bourgeoisie beseitigt werden. Wir wollen die Einführung der sozialistischen Wirtschaft, das Privatkapital muß aus⸗ eschaltet werden. Das ist dasselbe Ziel, das auch die Rechtzsozia isten haben. Wir unterscheiden uns nur durch die Art und Weise wie wir dies Ziel erreichen wollen. Es widerspricht aller geschicht lichen Erfahrung, anzunehmen, daß wir auf dem Wege über die Demokratie ruhig und organisch in die sozialistische L. hineinkommen. Gerade der Feudaladel und die Bourgeoisie haben blutige Kämpfe um ihre Klasseninteressen geführt und haben rück⸗ sichtslos die Diktatur errichtet. Was hat die Demokratie bei uns bisher erreicht? Die Macht des Kapitals ist in keiner Weise er⸗ schüttert worden; die Presse ist noch fast ganz in Händen des Kapitals.
Bürgertums zu nehmen und in die des Proletariats hinüberzuführen Nicht einmal eine gleichmäßige Verteilung des Papiers it erzielt
worden. Die Arbeikerpresse fristet nach wie vor ein sehr kümmer⸗ liches Dasein.
mwährend, die bürgerliche Presse auf Grund ihrer Finanzmacht einen unheilvollen Einfluß auf die Volksmassen ausübt
Auch die Waffen sind der Reaktjon ausgeliefert worden; die Ar⸗ beiterschaft ist planmäßig entwaffnet worden. daß der Geist von 1848 maßgebend würde.
gelernt von Lassalle. anderthalb Jahren in keiner Weise erschüttert worden. Bedeutung des Rätesystems liegen darin, daß die politischen Rechte in die arbeit schaffen, in die Hand der werktätigen Masse, in die Hand der Pens. und Kopfarbeiter, und daß ausgeschlossen werden alle jene faulen
Ich wünsche nicht, G Sie haben sehr weng Die Macht des Kapitals ist in den letzten Zweck und
hand derjenigen gelegt werden, die auch wirklich alle Kultur⸗
rohnen, alle jene Nutznießer und Ausbeuter der Arbeiter. (Zuru⸗: Was
haben Sie bisher gearbeitet!) Wir denken nicht daran, eine Minder⸗ vets eschatt zu errichten. Herrschaft der übergroßen Zahl aller Arbei aller derjenigen, di proletarischen Diktatur wird nicht der hundertste Teil der Greuel- taten begangen werden, die der Militarismus begangen hat. Finanzrat, der doch nur das Zweikammersystem einschmuggeln will, lehnen wir ab. Die Wahlperiode von vier Jahren ist 88
Verfassungsänderungen müssen schon mit einfacher Mehrheit be⸗ schlossen werden Bourgeoisie weiter Handlangerdienste leisten, sie werden die wickelung nicht aufhalten, die uns zum Siege führt.
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8
Die bestacsche Diktatur er und Angestellten sein. In der Zeit der kommenden
die produktiv arbeiten. Den zu lang.
önnen. — Mögen die Meetheite ghehi ke. bet
Hierauf wird um 146 Uhr die Beratung auf Dienstag,
12 Uhr, vertagt (vorher namentliche Schlußabstimmung über die Vorlage, betr. Groß Berlin, und Anträge wegen der Mai⸗
feier; nachher Anträge wegen Auflösung der Einwohnerwehren).
111““ 8
8
Es ist nichts geschehen, um diese Macht der Presse den Händen des
11618.
5 Reichs 2 801 284, 10770 639 db
2. Aufgebote,
4 Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften⸗
——,
2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungenu. dergl.
[10507.
I. Auf die Anträge von: 1) Andreas Hintz, Söldner in Merklingen, O.⸗A Blaubeuren, 2) August Zeeb, Stadtpfleger in Freudenstadt, 3) Balbine Unfried in Vaihingerhof bei Neukirch, O.⸗A. Rott⸗ weil, Prozeßbevollmächtigter: Rechtisan⸗ walt Rieß in Rottweil, 4) Maria Sigel, Witwe in Wellheim u. T., Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Karl Ulmer, Gärtner in Weilheim u. T., 5) Oskar Lohrer, Pfarrer ga. D. in Mosbach (Baden), 6) Peter Binder, Privatier ia Sulz, O.⸗A. Nagold, ist das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung folgender auf den Inhaber lautender und nscht auf Namen umgeschriebener Urkunden eingeleitet worden:
Württemb. Staatsschuldverschrelbungen
zu 1: Lit. N Nr. 5113 üher 500 ℳ, ausgestellt auf 1. Juli 1881 mit den Zinzterminen 1. August und 1. Februar, verzinslich zu 3 ½ %;
zu 2: Lit. O Nr. 103 003 über 200 ℳ, ausgestellt auf 1. Jult 1881 mit den Zinsterminen 1. Mai und 1. November, versn ch zu 3 ½ %;
zu 3: Lit. O Nr. 87 4329 75 721 und 97 653 über je 200 ℳ, ausgestellt je auf 1. Februar 1885 mit den Zinsterminen 8 und 1. August, verzinslich zu
0;
iu 4: Lit. N Nr. 22 032 und 31 211 über je 500 ℳ, ausgestellt auf 1. Jul 1881, verzinslich zu 3 ½ %, mit den Zins⸗ terminen für N 22 032: 1. März un 1. September, N 31 211: 1. April und 1. Okt.; Lit. V Nr. 9027 über 500 ℳ, ausgestellt auf 1. Mai 1880 mit den Zingterminen 1. Mai und 1. November, verzinslich zu 3 ½ %;
zu b: Lit. O 92 700 über 200 ℳ, aus⸗ gestellt auf 1. Juli 1881 mit den Zins⸗ terminen 1. Januar und 1. Fuli, ver⸗ znslich zu 3 ½ %;
zu 6: Wüͤrttemb. Hypothekenbank Pfandbrief Ser. E IV Nr. 35 857 über 200 ℳ mit den Zinsterminen 1. Ianuan und 1. Juli, verzinslich zu 3 ½ %, aus⸗ gestellt am 1. Oktober 1879,
II. Aufgebotstermin vor dem Amts⸗ gtricht Stuttgart Stadt, Arch vstraße 15 I. Stock, Zimmer 28, ist bestimmt auf Samstag, den 8. Jannar 1921 Vormittags 10 ½¼ Uhe.
III. Die Inhader der Urkunden werden aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen würde.
Den 19. April 1920.
Württ. Amtsgericht Stattgart Stadt. Obersekretär Mayer. 110509] Aufgebot. 8
Der Bergmann Adolf Diehl in Meden⸗ hbach (Dillkreis) hat das Aufgebot der beiden Schuldverschreibungen der Nassauischen Landesbank, verzinslich mit 3 ⅛ vom Hundert, T b Nr. 5059 = 1/500, T c Nr. 710 = 1/1000, beantragt. Der Inhaber der ÜUr⸗ kunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7 Dezember 1920, Vor mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneien Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Wiesbaben, den 17. April 1920.
„Amtsgericht. 13.
111671]. Aufgebot.
Der Karl Horn in Köln, Jahnstraße 8, vertreten durch den Rechtsanwalt Paul Pottgießer in Köln, hat das Aufgebot
1) der Schuldverschreibung des Pro⸗ vinzialverbaudes der Provinz Westfalen, 6. Ausgabe Stück Nr. 8245 über 500 ℳ und Couponz 1. 9. 1919 und folgend⸗;
2) der Schuldverschreibung des Pro⸗ vinsialverbandes der Provinz Westfalen, 6. Ausgabe Stück Nr. 16 426 über 1000 ℳ und Coupons 1. 9. 1919 und folgende beantragt.
Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf dern 12. Oktober 1920, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 1, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die
Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen
wird. Münster, den 14. April 1920. Das Amtsgericht. Zahlungssperer. Auf Antrag des Eher⸗ und Spezeret⸗
händlers Nirolaus Weiler III. in Lorch⸗
hausen wird der Reichsschuldenverwaltung
i Berlin betreffs der angeblich abhanden gekommenen Schuldperschreibungen der des Deutschen
5 prozentigen Anleihe (Kriegsanleihen) Nro. 2 095 784, 2 801 353, 3 626 511 und
über 100 ℳ verboten, an einen anderen
8 Inhaber als den obengenannten Antrag⸗
Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellunger * dergh⸗ 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen zc⸗
er je 500 ℳ und Nr. 7 550 846
Anzeige
Offentlich
er Anzeiger.
reis für den Ranm einer 5 gespaltenen Einheisszeile 1,50 ℳ. Anßerbemn
7. Niederlassung ꝛc. 8. Unfeall⸗ 10 Dn 6. Bankausweise.
validitäts⸗ ꝛc. Versicherung.
I1“]
6. Erwerbs⸗ und Wi eenossenschaften, 8 eee
wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 80 v. H. erhoben.
20. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatameisen
besondere neue Zinsscheine oder Erneuerungtschein auszugeden. Berlin. den 20. Aprik 1920.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 154
[116177 Zahlungssperre.
Auf Antrag der verwitweten Frau Dr. Caroline Frenzl, geb. Bergmann, in Berlin⸗Lichterfelde, Zehlendorferstraße 6,
wird
lekommenen Schuldverschreibung der 5 pro⸗ jentigen Anleihe des Deutschen Reichs vor 1915 J./J. (2. Kriegsanleihe) C 1 699 092 über 1000 ℳ verboten, an einen anderen Inhaber als die obengenannte Antrag⸗ stellerin eine Leistung zu bewirken, ins⸗ besondere neue Zinsscheine oder einen Er⸗ neuerungsschein auszugeben. 81. F. 108.1920. Werlin, den 21. April 1920.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 81.
(116191 Zahlungssperre.
Auf Antrag des Händlers Christoph Paßgänger in Pnreppen, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Koeller in Delbrüd (Wenf.), wird der Reichsschuldenverwal⸗ ung in Berlin betreffs der angeblich ab⸗ handen gekommenen Schuldverschreibungen der 5 prozentigen Kriegsanleihe des Deut. schen Reichs Nen. 4 372 796 bis 798 und 4 372 801 bis 802 über je 1000 ℳ, und Nrn. 8 255 210 bis 211 über je 500 ℳ verboten, an einen anderen Inhaber als den obengenannten Antragsteller eine Lei⸗ stung zu bewirken, insbesondere neue Zins⸗ scheine oder einen Erneuerungsschein aus⸗ zugeben. — 81. F. 412. 1920.
Werlin, den 23. April 1920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 84.
(11620) Zahlungssperre.
Auf Antrag des Generals d. Juf. z. D. Meliovr in Göttingen, Schildweg 8, wirt der Reichsschuldenverwaltung in Berltn betreffs der angeblich abhanden gekommenen Schuldverschrethungen der 5 prozentigen Krieasanleihe des Deutschen Reichs Nr 3 428 741 über 2000 ℳ, Nr. 6 071 074 über 500 ℳ verboten, an einen anderen In⸗ haber als den obengenannten Antrag⸗ tteller eine Leistung zu bewirken, insbe⸗ sondere neue Ziunsscheine oder einen Er⸗ neuerungsschein auszugeben. 84. F. 375. 20.
Werlin, den 23. April 1920. . Umtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 84
116211 Zahlungssperre. Auf Antrag der Oberpostdirektion Magdeburg wird der Reichsschuldenverwal⸗ tung in Berstin betreffs der angeblich ab⸗ handen gekommenen Schuldverschreibungen her 5 prozentigen Kriegsanleihe des Deut. schen Reichs Nein. 1 784 331 u. 6 339 852 über je 500 ℳ und Nrn. 1 563 482 bis 486 über je 100 ℳ verboten, an einen anderer Inhaber als die obengenannte Antrag stellerin eine Leistung zu bewirken, ins⸗ hesondere neue Zinsscheine oder einen Er neuerunagsschein auszugeben. 84. F. 312.1920. WBerlin, den 23. April 1920. Umtsgericht Berlin⸗Mitte. Abtsilung 84.
[119055) Wekanntmachung. Abhanden gekommen:
ℳ 1000,— Dt. Uebersee Elektr. Aktier Nr. 100 234,
ℳ 2000,— Jeserich Asphalt Aktien Nr. 200 u. 212. Wp. 114
Berlin, den 26. 4. 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung IV. Frkennungsdienst. Wertvaviersperrstelle.
[11665] Aufgebot.
Die Gewerkschaft Wendland in Wustrom 1. H, vertreten durch ihren Grubenvor⸗ stand, Vorsitzender Rechtsanwalt Dr. H. Schmidt I., Hannover, Georgstraße 43 bst das Aufgebot des verloren gegangenen Kuxscheines Nr. 763 der Gewerk chaf Wendland in Wustrow i. H. beantragt Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf Mitt⸗ woch, den 23. Juni 1920, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die “ der Urkunde erfolgern wird.
Lüchow, den 12. April 1920 8
Das Amtzsgericht. .
——
[11675] Aufgebot.
Die von der Bremer Lebensversicherungs⸗ Bank Aktiengesellschaft auf das Leben des Herrn Wilhelm Mensing. Landwirt irn Barsingbausen, unterm 22. März 1909 ausgefertigte Police L 133 565 über 3000 ℳ Versicherungssumme und die vor der Bremen⸗Hannoverschen Lebensversiche⸗ rungs⸗Bank Aktiengesellschaft auf das zeben von Herrn Heinrich Mensina, Holzhändler in Barsinghausen, unterm 10. Mäez 1913 ausgesertigte Pollice L. 152 841 über 3000 ℳ Ver⸗ sicherungssumme sind abhanden ge⸗ kommen. Der gegenwärtige Inhaber genannter Policen wird hiermit auf gefordeit, sich innerhalb zweier Monate dei uns zu melden, widrigenfalls die verlorenen Policen für kraftlos erklär und an deren Stelle den Antragstellern neue Policen ausgeschrieben werden.
Berlin, den 21. Kpril 1920.
Freia“ Bremen⸗Hannoversche Lebensversicherungs⸗Bank Aktiengesellschaft.
(11874. Aufgehot. Die dem Fördermaschinist Herrn Jose Otte zu Scherlebeck, früher in Ober
einen Pollce Nr. 99 114 über ℳ 4000,— Ver⸗
Berlin⸗Schöneberg, den 22.April 1920.
der Reichsschuldenverwaltung ir Berlin betreffs der angeblich abhbanden
sicherungssumme ist angeblich abhanden gekommen. Wir werden die Police für kraftlos erklären und eine neue aus⸗ stellen, wenn sich nicht innerhalb zweier Monate ein Poliec ninhaber bei uns melden sollte
Nordstern Lebens⸗Versicherungs⸗ 8 Actien⸗Gesellschaft. Die Direktion. Hackelser⸗Köbbinghoff. Perecke⸗
[1040] Aufgebot.
Das Amtsgericht Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: De. Oskar Emden in Hamburg, Papenhuderstraße 26I., vertreten durch die hiesigen Rechtsanwälit Dr. Basedow und Röder, hat das Auf⸗ gebot beantragt zur Kraftloserklärung der von der Firma J. L. Völckers & Sohn in Hamburg am 5. Januar 1920 aus. gestellten, auf die Vereinsbank in Ham⸗ hburg gezogenen und auf den Inhaber ge⸗ stellten Schecks, Buch 99 8860 Nr. 36, üben ℳ 50 000. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte bei der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts in Hamburg, Abteilung für Aufgebotssachen, Dammthorwall 37, I. Stock, Zimmer Nr. 131, spätestens aber in dem auf Freitag, den 10. Drzember 1920, Vormittags 11 ⅛ Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, Stalhof, Kaiser Wilhelm⸗ Straße Nr. 70, I. Stock (2 Treppen), immer Nr. 24, anzumelden und die rkunde vorzulegen, widrigenfalls die 1.“ der Urkunde erfolgen wird.
Hamburg, den 16. Februar 1920. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[11612] Aafgebot.
Die Firma van der Zypen u. Wissener Fisenhütten A.⸗-⸗S. in Köln⸗Deutz in Wissen, vertreten durch R.⸗A. Stock. schlaeder, Wissen, hat das Aufgebot des Hläubigers 1) der in Band 19 Blatt 15 des Berggrundbuchs von Altenkirchen ir Abt. III Nr. 2 dnce xacegtn Hypothel iber 1000 ℳ, der das. Abt. III Nr. 3 eingetragenen Hypothek über 4500 ℳ, 2) der in Band 19 Blatt 17 des Berg⸗ grundbuchz von Altenkirchen in Abt. II1 Nr. 2 eingetragenen Hypothek über 1000 ℳ, der das. ia Abt. III Nr. 3 eingetragenen Hypothek über 4500 ℳ heantragt. Die Hypotbek zu 1 u. 2 sin die gleichen. Als Gläaäubtger ist der Kauf, nann Josef Cordevener in Brüssel ein⸗ qetragen. Er ist vor langen Fahren ge⸗ storbes. Seine Erben sind unbekannt. Oie Rechtsnachfolger des eingetragener Pläubigers werden aufgefordert, spätestenes in dem auf den 14. September 1920, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ jeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10, an⸗ beraumten Aufgebotstermine ihre Rechtr auzumelden, widrigenfalls sie mit den Hvpotheken ausgeschlossen werden.
Altenkirchen, den 22. April 1920.
Amtsgericht. Büsgen.
11672] “
Das Amtsgericht Bremerhaven hat am 20. April 1920 folgendes Aufgebot er⸗ lassen: 1) Der Wiet Erast Vogel in Gremerhaven, Grünestraße Nr. 43, 2) der Händler Franz Piotraschke in Bremer⸗ haven, Thulesiusstraße 20, beide vertreten zurch die Rechtsanwälte Dr. Bargmaurn und Buse in Bremerhaven, haben das Aufgebot der Hypothekenbriefe: zu 1 über die im Grundbuche von Bremerhaven, Bezirk II Blait 423 Abteilung III Nr. 4 für die Aktienbrauerei Feldsch ößchen in Minden i. W. eingetragene Darlehns⸗ orderung von 15 000 ℳ, zu 2 über die im. Grundbuche von Bremerhaven, Be⸗ airk I Blatt 397 Abtetlung III Nr. 3 ür die Bremerhabvener Sparkasse in Bremerhaven eingetragene Darlehns⸗ vorderung von 775 ℳ beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert pätestens in dem auf Miltwoch, den 23. Februar 1921, Mittags 12 Uhr, vor dem Amtsgericht Breme haven an⸗ beraumten Aufgebotstermin ihre Recht: anzumelden und die Urkunden vorzulegen vidrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Bremerhaven, den 22. April 1920. Der Gerichteschreiber des Amtsgerichts:
Höppner, Sekretär.
[9574] Aufgebot.
Die Witwe des Bildhauers Gustav Holtzmann, Marie geb. Hofmeister, von Cassel, vertreten durch Justizrat Dr. Car! Weis zu Cassel, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefs vom 19. März 1902 über die im Grundbuch von Cassel Band 13 Blatt 250 unter Nr. 6 eingetragene Hypo⸗ ihek von 20 000 ℳ für den Bildhauer⸗ meister Gustav Holtzmann in Cassel, ver⸗ zinslich zu 5 % jährlich an den Quartals- ersten fälligen Raten, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. August 1920, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerscht, Zimmer Nr. 48,
termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die
wird.
hohes Erdgeschoß, anberaumten Aufgebots⸗
Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen
[11661] Aufgebot. Die Firma Wilhelm Werhahn zu Neuß, eingetr. Seeben er ah. vertreten durch Peter und Franz Werhahn in Neuß, hat das Aufgebot des verloren gegangenen Hvpotbekenbriefes vom 29. Dezember 1906 über die im Grundbuche von Loevenich Band XIV Blatt 700 Abt. III lfoe. Nr. 4, Band II Art. 93 Abt. III. lfde. Nr. 4 und Band 21 Art. 1025 Abt. III Ilfbe. Nr. 2 für die Antragstellerin eingetragene, mit 5 vom Hundert verzinzliche Schuldsumme von 5000 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, svätestens in dem auf den 30. Inli 1920, Vormitsnas 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Vericht an. beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Erkelenz, den 6. April 1920. Amtsgericht.
[8154]
Das Amtsgericht Schöppenstedt hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Die Witwe des Fabrikanten Otto Fuhrmann, Emma geb. Schaper, in Schöppenstedt hat das Aufgebot des verloren gegangenen Hypothekenbriefs vom 6. April 1883 übern die auf dem Grunbbuchblatte des früherern Wohnhauses No. ass. 260 in Schöppen⸗ stedt im Grundbuche von Schöppenstedt Band V Blatt 73 unter Nr. 1 für den Fabrikanten Otto Fuhrmann in Schöppen⸗ stedt eingetragene, zu 4 ½ % verzinslich⸗e Harlehnsschuld von 1740 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 22. Pe⸗ zember 1920, Vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem Amtsgericht Schöppensteot an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte mzumelden und die Urkunde vorzulegen, vidrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 1
Schöppenstedt, den 30,. März 1920. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Wissel.
[9579]
Der Postbote Willy Erich Veit in Alt⸗ valdenburg hat das Aufgebot zur Aus⸗ schließung der Gläubiger der auf Blatt 56 des Grundbuchs für Altwaldenbarg in Übteilung III unter Nr. 4/III am 24. August 1852 eingetragenen Rechte, als a. zwölf Talez Patengelder für Christiane Theresie, Karl Gottlob, Auguste und Friedrich Herrmann, Geschwister Thieme aus Altwaldenburg, b. zwanzig Taler desgl. und väterliches Erbteil Ernst Friedrich, Ernestine, Geschwister Thieme aus Altwalbenburg, c. Verpflegung und Erziehung für die sub b Genannten, d. Herberge zu gewissen Zeiten für die sub a und b Genannten, beantragt. Die Hläubiger werden aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 22. Inni 1920, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte auzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Rechten aus⸗ geschlossen werden.
Waldenvurg, am 16. April 1920.
Sächsisches Amtsgericht. [11622]
Auf Prund der Verordnung der Preußt⸗ schen Staatsregierung, betreffend die Aenderungen von Familienuamen, vom 3. November 1919 — G.⸗S. S. 177 — ermächtige ich den Packer Hermann Paul Gonserowski in Berlin⸗Lichtenberg, Kreutzigerstraße 12, geboren am 27. Fe⸗ bruar 1887 zu Bromberg, seiner Ehefrau, Anna Friederike Auguste geborene Neu⸗ mann, geboren am 5. Juli 1893 zu Berlin (die Ehe ist am 28. Dezember 1912 vor dem Standezamt Berlin 7 C geschlossen), sowie seine Tochter Hildegard Lotte Erna, geboren am 4. April 1913 zu Berlin, Standezamtsdezirk 13 B, fortan an Stelle des Familiennamens Gonserowski (Gen⸗ sämnen) den Familiennamen Gonse zu ühren.
Berlin, den 7. Februar 1920.
8 Der Justizminister. Im Auftrage: Kübler. [116233.
Der Elisabeth Anna Maria Nolzen und der Maria Nolzen aus Bochum ist durch Erlas des Justizministers vom 6. April 1920 die Ermächtigung erteilt worden, an Stelle ihres jetzigen Familien⸗ namens fortan den Familiennamen Hahne⸗ feld zu führen. Amtsgericht Bochum, den 20. April 1920.
[11624] Der Emma Anna Kowaleweki in Alten⸗ bochum ist durch Erlaß des Justizministers vom 6. April 1920 die Ermaͤchtigung er⸗ teilt worden, an Stelle des jetzigen Familiennamens fortan den Familien⸗ namen Schmidt zu führen. Amtsgericht Bochum, den 20. April 1920.
[11625]
Dem Bergmann Wilhelm Widowäki in Fickel ist durch Erlaß des Justizministers vom 6. April 1920 die Ermächtigung er⸗ teilt worden, an Stelle seines jetzigen Familiennamens fortan den Familien⸗ namen Linnemann zu führen.. d
an Stelle des Familiennamens
[11626] 8 Dem Kaufmann Friedrsch Max Dem⸗ binsky Cohn in Hamburg 8, Steckelhörn 19,
geboren am 30. Januar 1890 zu Breslau,
ist die Ermächtigung erteilt, an Stelle des Famtliennamens Friedrich Max Dem⸗ binsky Cohn den Familiennamen Friedrich Max Dembin m führen.
Amtsgericht Breslau, den 17. 4. 1920.
(11628]
Durch Ermächtigung des preußischen
Justizministers vom 25. März 1920 ist
der Hilfsarbeiter Bruno Adolf Richand
Pischel in Düsseldorf ermächtigt norder⸗ e
den Familiennamen Heber zu führen. —
24 a Xa 7/20.
Düsselborf, den 20. April 1920.
Amtsgericht.
[11629] 1 Durch Ermächtigung des preußischen Justhministers vom 25. März 1920 ist der Schneider Walter Leonhard Otto Pischel in Düsseldorf ermächtigt worden, an Stelle des Familiennamens Pischel een Familiennamen Heber zu führen. Düsseldosf, den 20. April 1920. Amtsgericht. 24 a Xa 6/20.
[11630]
Auf Grund der Verfügung des Herrn Justizministers vom 6. April 1920 ist dem Seilergesellen Karl Viktor Kiy in Belsenkirchen, Gartenstraße 8, geboren am 14. August 1892 zu Braubauerschaft, jetzt Gelsenkirchen, die Ermäͤchtigung erteilt, an Stelle des Familtennamens Kiy den Familliennamen Krause zu führen. Gelsenkirchen, den 14. April 1920. ]
Das Amtsgericht.
[11156] Der Preußische Iastizminister hat am 7. April 1920 den Friseur Johann Mathias Jakob Gotilieb Ferkel in Frank⸗ furt a. Main, Gaußstraße 24, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Ferkel den Familiennamen Freukel zu führen. Frankfurt a. Main, den 19. April 1920. Amtsgericht. Abt. 17.
[11631] Der Herr Justizminister hat den In⸗ genteur Wilhelm Georg Karl Lampe in Hannobver⸗Linden, Ricklingerstraße 50, ge⸗ boren am 16. Oktober 1889 zu Hannover, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens sumpe den Familiennamen Poelke zu ühren. Hannover, den 20. April 1920.
Das Amtsgericht. 4.
Bessell.
Ausgefertigt: Stiene,
als Gerichtsschreiber des Amtsgerichls.
[11627]
Durch Entscheidung des Herrn Fusliz⸗ ministers vom 13. April 1920 ist die un⸗- verehelichlte Anna Cäcilie Gertrud Bolten i¶n Köla⸗Lindenthal, Bachemerstraße Ne. 172, geboren am 25. August 1896 zu Köln, ermächtigt worden, an Stelle der Vornamen Anna Cäcilie Wertrud die Vornamen Paula Anna Cäcilie Ger⸗ trud zu führen.
Köln, den 22. April 1920.
Das Amtsgericht. Abt. 1.
111632]
Der Justizminister hat durch Verfügung vom 14. April 1920 den am 7. Juni 1919 in Osternburg (Oldenburg) geborenen Heinz Anton Hermann Winzen ermäch⸗ tigt, die Vornamen Adalbert Heinz Anton Hermann zu fübren.
Leer, den 21. April 1920.
Amtsgericht.
.“
[11633] Der Herr Justizminister hat auf Grund der Verordnung vom 3. November 1919 dem Bäcker August van Edig zu Selm, Beifang Kreisstraße Nr. 38, geb. am 14. Juni 1893 ꝛu Xanten, die Ermäch⸗ tigung erteilt, sich des Familiennamens Schmitz an Stelle des Familiennamens
van Edig zu bedienen. Lüdinghausen, 18. April 1920. 9.] Das Amtsgericht. 2*
24
[11634⁴] Durch Verfügung des Herrn Justiz⸗
Ermächtigung erteilt, daß den Vornamen des Erich Bruno Märtens hier, Breite⸗ weg 26, geboren am 12. Mat 1918, der veere Vorname „Günther“ vorgesetzt wird. Magdeburg, den 9. April 1920. Das Amtsgericht A. Abteilung 12.
[(116351 Bekanntmachung.
Den Eheleuten Arbeiter Frant Sobfrayski in Salzkotten, geboren am 5. Juli 1898 in Horst, und Elisabeth, geb. Karnine, geboren am 10. September 1899 in Verne (greis Büren), ist unter dem 10. Aprll 1920 durch den Justizminister die Er⸗ mächtigung erteilt worden, an Stelle des Familiennamens Sobirayäki den Familien⸗ namen Wasser zu führen.
Salzkotten, den 20. April 1920.
Preußisches Amtsgericht.
[10923] Aufgebot.
Polizeidiener Josef Eichenlaub von Schweighofen hat als gerichtlich bestellter. Pfleger beantragt, seine Pfleglinge Ludwig Mertzlusft, geb. 18. Apeil 1844, und Kaspar Mertzlufft, geb. 15. Oktober 1845,
Cassel, den 29. März 1920.
steller eine Leistung zu bewirken,
ins⸗
Ditteln, am 6. Januar 1902 ausgestellte
Das Amtsgericht. Abteilung XVIII.
Amtsgericht Bochum, den 22. April 1920.
belde in Kapsweder gevoren und wohnhaft ge 1
ministers vom 25. Februar 1920 ist die