8 ““ v11.“ 11““ 8 8* — “ Amte entspricht, das sie beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bekleiden. Werden durch dieses Gesetz mehrere Klassen der bisherigen Besol⸗ dungsordnung in einer Besoldungsgruppe vereinigt, so ist die volle Dienst eit, die der Beamte in den vereinigten Niassen zurückgelegt hat, bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters zu berücksichtigen.
Abs. 1 gilt sinngemäß für die außerplanmäßigen Beamten.
§ 25.
„ Das Besoldungsdienstalter derjenigen mit Wirkung von einem früheren Tage als dem 1. April 1920 beförderten oder im dienstlichen Interesse versetzten Beamten, welche am 1. April 1920 ein geringeres pensionsfähiges Gehalt als in einer vorher von ihnen bhekleideten Stelle, falls sie in dieser verblieben wären, nach den neuen Gehalts⸗ sätzen zu beziehen haben würden, oder welche in der vorher bekleideten Stelle bei dem nächsten Aufrücken eine höhere Gehaltsstufe erreicht haben würden, als dies in der neuen Stelle der Fall sein würde, ist so festzusetzen, als wenn die Beamten vor dem 1. April 1920 nach § 24 dieses Gesetzes in die ihrer früheren Stelle entsprechende Besoldungs⸗ gruppe eingereiht und sodann mit Wirkung vom 1. April 1920 in die neue Besoldungsgruppe befördert oder versetzt wären.
In gleicher Weise ist das Besoldungsdienstalter aller mit Wirkung vom 1. April 1920 beförderten oder im dienstlichen Interesse versetzten Beamten festzusetzen.
Die Einreihung von Beamten in Stellen, die in der Besoldungs⸗ ordnung als gehobene bezeichnet sind, gilt als Beförderung im Sinne des Abs. 1.
§ 26.
Den Beamten aus der Klasse der ehemaligen Militäranwärter wird, auch wenn sie sich in Beförderungsstellen befinden, das Be⸗ soldungsdienstalter insoweit vorgerückt, wie es vorgerückt wäre, wenn der § 5⁵ M. 3 und 4 schon zur Zeit der ersten planmäßigen Anstellung oder der Ueberführung in eine höhere Gehaltsklasse gegolten hätte.
§ 27.
Allen Beamten wird, auch wenn sie sich in Beförderungsstellen befinden, das Besoldungsdienstalter insoweit vorgerückt, wie es vor⸗ gerückt wäre, wenn § 5 Abs. 2 und § 10 schon zur Zeit der ersten planmäßigen Anstellung gegolten hätten.
„Für die aus Nichtdiätaren hervorgegangenen Beamten wird das diätarische Dienstalter nach den Bestimmungen der §8§ 7, 10 festgesetzt. § 28.
Für diejenigen Beamten, die bisher ein Einzelgehalt bezogen haben und für die durch dieses Gesetz Dienstaltersstufen eingeführt werden, wird das Besoldungsdienstalter auf den Tag des ECinrückens in ihre Stelle festgesetzt, soweit nicht die Vorschrift des § 25 günstiger ist.
§ 29.
Die von Angehörigen der Reichsmarine bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits erworbenen Seefahrzulagen werden bis zum Ausscheiden aus der bisher mit Seefahrzulagen ausgestatteten Stelle weitergewährt.
§ 30.
War das bisherige Diensteinkommen eines Beamten einschließlich der bisherigen Teuerungszulagen am 31. März 1920 höher als seine Bezüge auf Grund dieses Gesetzes so ist ihm der Unterschiedsbetrag, soweit es sich um pensionsfähige Bezüge handelt, als pensionsfähiger Zuschuß, im übrigen als nichtherfiongfähige Zuschuß über den Reichs⸗
houshaltsplan bis zu dem Zeitpunkt weiterzugewähren, in dem er durch die Erhöhung in den neuen Bezügen ausgeglichen wird. Hierbei bleiben Erhöhungen der Kinderzuschlä e und des Ortszuschlags inso⸗ weit außer Anrechnung, als sie lediglich infolge einer Vermehrung der Kinderzahl, der Hinaufsetzung eines Ortes in eine höhere Ortsklasse pder der Versetzung an einen Ort einer höheren Ortsklasse eintreten.
Der Ausgleichung nach Abs. 1 wird stets der höchste seit dem 1. April 1920 in Geltung gewesene Hundertsatz des Teuerungszuschlags zugrunde gelegt.
In gleicher Weise ist den Pensionären, die im Reichsdienst wieder angestellt worden sind, ein etwaiger Ausfall an Pensionen und Dienst⸗ einkommen einschließlich der bisherigen Teuerungszulagen his zu dem angegebenen Zeitpunkt überplanmäßig zu ersetzen. 8
VII. Schlußvorschriften. § 31. in 8S. ing der Bekanntmachung
I. Das Reichsbeamtengese — ü etzbl. 245) wird wie folgt ab⸗
vom 18. Mai 1907 (Reichs⸗ geändert:
1. § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: 8 Der Anspruch des Beamten auf Gewährung des mit
n
dem Amte verbundenen Diensteinkommens beginnt in Er⸗
mangelung besonderer Festsetzungen mit dem Tage des
Amtsantritts.“ 2. 6 5 tritt außer Kraft. 1 3. Im § 26 Abs. 3, ist an Stelle von „18 000 Mark“ zu setzen. II. Im 2 Abs. 2 des Beamtenhinterbliebenengesetzes vom 17. Mai 1907 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 208) sowie im § 2 Abs. 2 des Militärhinterbliebenengesetzes vom 17. Mai 1907 Reichs⸗Gesetzbl. S. 214) ist an Stelle von „300 Mark“ und „5000 „900 Mark“ und „9000 Mark“. 8
Dieses Gesetz tritt mil Ausnahme des § 5 Abs. 2 Satz 1 mit Wirkung vom 1. April 1920 in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt das zsgeset vom 15. Juli 1909 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 573) mit Ausnahme des § 30 außer Kraft. 8
Die Neuaufstellung des Ortsklassenverzeichnisses hat unverzüglich mit Wirkung vom 1. April 1920 zu erfolgen.
Die Besoldungsordnungen sind spätestens bis zum 31. Oktober 1920 einer Nachprüfung zu unterziehen, und zwar mit rückirkender Kraft vom 1. April 1920.
Bis dahin kann der Reichsminister der Finanzen Reichsbeamte, ie in den Besoldungsordnungen nicht aufgeführt sind, einer Be⸗ soldungsgruppe zuteilen. 9 22 8
8,8 Abs. 2 Satz 1 dieses Gesetzes tritt mit dem 1. Awril 1925 in Kraft.
Bib dahin erhalten die Zivilanwärter vom Beginne des sechsten, die Militäranwärter vom Beginne des fünften, die Post⸗, Telegraphen⸗,
ernsprech, und Schreibgehilfinnen vom Beginne des neunten Diätamendienstiahrs an Diäten entsprechend den Grundgehältern der⸗ jenigen Beamten, in deren . sie beim regelmäßigen Verlauf ihrer Dienstlaufbahn zuerst planmäßig angestellt werden, sowie den Ortszuschlag, den diese Beamten beziehen.
Bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters der bis zum In⸗ krafttreten dieses Gesetzes angenommenen außerplanmäßigen 38 en ist von der Zeit, die im außerplanmäßigen Reichsbeamtenverhältnis bei dem gleichen Dienstyweig zwischen dem Beginne des Diätarien⸗ dienstalters und der ersten planmäßigen Anstellung verbracht worden ist, der Teil auf das Besoldungsdienstalter anzurechnen, der fünf Jahre übersteigt, bei den Post., Telegraphen⸗, Fernsprech⸗ und Sch ecn hillinnen der Teil, der acht Jahre übersteigt.
§ 34.
Aenderungen der durch dieses Gesetz geregelten Gehälter, Orts⸗ schläge und Kinderzuschläge sowie der auf Grund der Gehälter und örtszuschläge festgesetzten Pensionen. Wartegelder und Feorp.
gebührnisse, ebenso Aenderungen der Einreihung der Beamten in die Gruppen der Besoldunasordnung können durch Gesetz erfolgen.
Werden Beamte durch eine solche Aenderung hinsichtlich der im Abs. 1 genannten Bezüge oder hinsichtlich ihrer Einreihung in die Gruppen der Besoldungsordnung mit rückwirkender Kraft Fchlechter
so sind die Unterschiedsbeträge nicht zurückzuerstatten. 2 gilt sinnge Verlorgungsberechtigte.
„12 000 Mlark⸗
ark“ zu setzen
“ 8
Die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt der Reichsminister der Finanzen mit Zustimmung des Reichsrats. Sie sind dem Reichstag unver üglich zur Genehmigung vorzulegen. In gleicher Weise ist der Reichsminister der Finanzen ermächtigt, Be⸗ timmungen für solche Fälle zu treffen, in denen die besondere Lage der Verhältnisse eine abweichende Regelung geboten erscheinen läßt.
Berlin, den 30. April 1920. “ Der Reichspräsident. Ebert. Der Reichsminister der Finanzen. 8 Dr. Wirth.
Besoldungsordnung I.
8 A. Aufsteigende Gehälter. “ Genppe 1. 1“ 4000 — 4300 - 4600 —4900 — 5200 — 5500 — 5700 — 5900 — 6000 ℳ.
Fährschiffer, Wachtschiffer, Wächter, Schrankenwärter, Wärter, soweit nicht anderweit aufgeführt, Hauswarte, Lagerwarte, Hilfs kassen⸗ warte, Waldhüter. —
Mannschaften, Gefreite, Obergefreite, Matrosen, Obermatrosen.
Gruppe II. 4300 — 4700 — 5000 — 5300 — 5600 — 5900 — 6000 — 6200 — 6400 ℳ.
Amtsgehilfen, Technische Gehilfen, Gerichtswachtmeister, Pförtner, izer, soweit nicht in Gruppe III, Maschinenwärter, Gisenbahn⸗ haffner, Rottenführer, Rangierer, Weichenwärter, Bahnwärter, Brückenwärter, Leuchtturmwärter, Fährgehilfen, Schleusen⸗ gehilfen, Leitumgsaufseher, Postschaffner, Packmeister, soweit nicht
in Gruppe III, Kirchhofsverwalter, Weichengehilfen beim Reichs⸗ kanaglamt, Gaser beim Reichskanalamt, Matrosen (für Binnen⸗ schiffahrt), Zollbootsleute. — 1
Unteroffiziere, Unterfeldwebel, Maate, Obermaate.
Gruppe III. 4600 — 5000 — 5400 — 5700 — 6000 — 6300 — 6500 — 6700 - 6900 ℳ.
Ministerialamtsgehilfen: bei den obersten Reichsbehörden, bei dem Büro des Reichspräsidenten, bei dem Reichskommissariat für die besetzten rheinischen Gebiete, Amtsgehilfen: bei dem Reichsfinanzhof, bei den Auslandsbehörden Reichsgerichtswachtmeister, 8 Pförtner: 1 bei den obersten Reichsbehörden, — bei dem Bürv des Reichspräsidenten, bei dem Reichskommissariat für die besetzten rheinischen Gebiete bei dem Reichsgericht, AX“X“ bei dem Reichsfinanzhof, 8 Botenmeister, Kastellane, soweit nicht in Gruppe IYIW. Drucker, Küster, Futtermeisten Lagermeister, Magazinaufseher, Bau⸗ aufseher, Forstaufseher, Oderpostschaffner, Eisenbahnoberschaffner “ Reservezugführer, 18..h. as Rottenaufseher, Rangieraufseher, Aufseher (im Sicherungsdienst), Wagenaufseher, Stationsaufseher, Oberweichenwärter, Schleusenaufseher, Tele⸗ raphenmechaniker bef der Eisenbahn, Oberleitungsaufseber, Funkentelegraphisten, Telegraphisten beim Reichskanalamt, Ober⸗ matrosen, Maschinisten, Lokomotivpheizer, Schiffsheizer, Seeheizer, Schiffsmaschinenaufseher, Seemaschinenaufseher, Eisenbahn⸗ gehilfen, Fernsprechgehilfen, Post⸗ und Telegraphengehilfinnen, Steuergehilfinnen, Schreibgehilfinnen.
Feldwebel. Gruppe IV.
5000 — 5400 — 5800 — 6200 — 6500 — 6800 — 7100 — 7300 — 7500 ℳ. Ministerialbotenmeister, Ministerialkastellane, Ministerialhaus⸗
inspoktoren: bei den obersten Reichsbehörden, bei dem Büro des Reichspräsidenten, bei dem Reichskommissariat für die besetzten rheinischen Gebiete, Botenmeister, Kastellane beim Reichsgericht und Reichsfinanzhof, Hof⸗ inspektor beim Reichsgesundheitsamt, Oberdrucker, Untergalvano⸗ plastiker, ““ Laboranten, Geldzähler, Werkführer, Kanzleiassistenten, Betriebsassistenten, technische und nichttochnische, Eisenbahnbetriebzassistenten. Postbetriebsassistenten, Teleagrapben⸗ botriebsassistenten, Zollbetriebsassistenten, Steuerbetriebs⸗ assistenten, Marinebetriebsassistenten, Zugführer (Oberpackmeister, Lademeister), Rottenmeister, Rangiermeister, Wagenmeister, Stationsmeister, Stellwerksmeister, Werkführer (im Sicherungs⸗ dienst), Triebwagenführer, Reservelokomotivführer, Oberfutier⸗ meister, Oberlagermeistetr, Magazinmeister, Schleusenmeister, Obermaschinisten, Schiffsmaschinisten, Dritte Seemaschinisten, Steuermänner, Seesteuermänner, Schiffsführer (für kleinere Fahr⸗ zeuge), Nebelsignalmaschinisten, Telegraphenwerkführer, Dach⸗ deckeraufseher, Zoll⸗ und Steuewollzieher, Mühlenmeister, Back.⸗ meister, Regimentssattlermeister, Waffenmeister, Tochniker: bei der Pbysikalisch⸗Technischen Reichsanstalt. bei der Reichsanstalt für Maß und Gewicht, bei der Landesaufnahme, bei den Sanitätsbehörden, Obertelegraphisten, Materialienverwalter: beim Reichskanalamt, Lokomotivführer: bei der Marineverwaltung, bei der Reichsschatzverwaltung, Buchführer bei den technischen Instituten der Heeresverwaltung.
Oberfeldwebel, Unterärzte, Unterveterinärde.
Gruppe V. 5400 —5800 — 6200 —6600 — 7000 — 7300 — 7600 — 7900 — 8100 ℳ
Assistenten, technische und nichttechnische, Bauassistenten, Bibliotheks⸗ assistenten, Bürvassistenten, Militärgerichtsassistenten, Regierungs⸗
8 8
assistenten, Registraturassistenten ¹), Verwaltungsassistenten, inisterial⸗Kanzleiassistenten: bei den obersten Reichsbehörden, bei dem Büro des Reichspräsidenten, b bei dem Reichskommissariat für die besetzten rheinischen Gebiete, Kanzleiassistenten: bei dem Reichsgericht, bei dem Reichsfinanzhof, Kanzleisekretäre, 8 Technische Sekretäre: 8 bei der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt, bei der Reichsanstalt für Maß und Gewicht, Betriebssekretäre, technische und nichttechnische, “ Eisenbahnbetriebssekretäre (Eisenbahnassistenten, Materialie alter, Bahnhofsverwalter), Postbetriebssekretäre, Telegraphenbetriebs⸗ sekretäre, Zollbetriebssekretöre, Steuerbetriebssekretäre, Ver⸗ waltungsbetriebssekretäre, Marinebetriehssekretäre, Lokomotiv⸗ . Schiffsobermaschinisten, IZweite Seemaschinisten, FSeeober⸗ teuermänner, Sche ffskapi täne, Zollkapi täne, Lotsen, Oberschleusen⸗ meister, Hafenmeister, Baggermeister, Maschinenmeister, Post⸗ verwalter, Bauschreiber, Telegraphenoberwerkführer, Oberwerk⸗
¹) Die beim Inkrafttreten des Gesetzes im Amte befindlichen „Sekre⸗
tariafe- Registratur⸗ und Kassenassistenten bei den obersten Reichsbehörden“ erhalten die Bezüge der Gruppe VII. 8— “ “ 8
1
Iö“ führet, wohlfahrt,
Nachrichtenbauwarte, Kraftwagenbauwarte, Zeichnungenverwalter:
bei der Heeresverwaltung, Instrumentenmeister, Revisor: bei der Lazarettverwaltung, Galvanoplastiker, Betriebsmeister: bei den lechnischen Instituten der Heeresverwaltung, bei der Marineverwaltungä4,. bei der elektrischen Zentrale in Leipzig Waffenrevisoren: bei den technischen Instituten der Heeresverwalt ng, bei der Marineverwaltung, Zeugwaffenmeister, Förster. — 8 Leutnants während der ersten vier Dienstjahre als solche, Obermusik⸗ meister, Oberfeldwebel mit mehr als 12 Jahren Gesamtdienstzeit mit Ausnahme der Unterärzte, Unterveterinäre, Unterwaffenmeister, Schirrmeister und Brieftaubenmeister.
Grnppe VI. 5800 — 6300 — 6800 — 7300 — 7700 — 8100 — 8300 — 8500 — 8700 ℳ
Ministerial⸗Kanzleisekretäre ¹): bei den obersten Reichsbehörden, bei dem Reichskommissariat für die besetzten rbeinischen Gebiete, Kanzleisekretäre ²) beim Reichsgericht und Reichsfinanzhof, Ministerial⸗ Kanzleisekretär und Hausinspektor beim Büro des Reichs⸗ präsidenten, Kanzleivorsteher, soweit nicht anderweit aufgeführt, Registratoren ²), Sekretäre, technische und nichttechnische, Bau⸗ sekretäre, Bibliothekssekretäre, Regierungssekretäre, Verwaltungs⸗ sekretäre, Eisenbahnsekretäre (2 ven „ Güter⸗, Kassen⸗, katerijalisnvorsteher), Postsekretäre, Telegraphensekretäre, Zoll⸗ sekrekäre, Steuersekretäre, Marinesekretäre, Kanalmeister, Ober⸗ masche nenmeister, Eisenbahntechn ker, Bahnmeister, Werkmeister, soweit nicht anderweit aufgeführt, Bauzeichner, Oberlotsen, Revisoren, Faktoren, Werkmeister: bei der Reichsdruckerei, Kupferstecher, Lithographen. Photographen, Vorsteher der Haupt⸗ agenturen der Seewarte, Oberzeichner bei der Seewarte, Betriebsleiter: bei der Reichsschatzverwaltung, bei der Marineverwaltung,
Zahlmeister. — Leutnants mit mehr als 4 Dienstahren als solche.
¹) Ein durch den Haushaltsplan zu bestimmender Teil der Stellen ist
in solche der Gruppen und V umzuwandeln. 1
*) Die beim Inkrafttreten des Gesetzes im Amte befin lichen „Regi⸗
v bei den Wehrkreis⸗ und Gruppenkommandos, Kommandanturen,
ntendanturen, Werften, Landesfinanzämtern, bei der Reichsvermögens⸗
verwaltung für die besetzten rheinischen Gebiele sowie bei der See varte“ erhalten die Bezüge der Gruppe VII.
Gruppe VII. 6200 — 6700 — 7200 — 7700 — 8100 — 8500 — 8900 — 9100 — 9300 ℳ.
S Obersekretäre, technische und nichttbechnische, Eisenbahnobersekretäre Obermaterialienvorsteher, Oberbahnhofsvorsteher, Obergütervor⸗ steher, Oberkasserworsteher), Oberpostsekretäre, Obertelegraphen⸗ hekretäre, Obewostbausekretäre, Oberzollsekretäre, Obersteuer⸗ sekretäre, Oberkassensekretäre, Oberregierungssekreläre, Oberwer⸗ woltungssekretäre, Oberintendantursekretäre Oberintendanturbau⸗ sekretäre, Oberwerftsekretäre, Oberkriegsgerichtssekretäre, Ober⸗ sekretäre beim Oberkriegsgericht, Kanzleiinspektoren bei den obersten Reichsbehörden, dem Reichsgericht und Reichsfinanzhof, Kanzleivorsteher bei den Reichsmittelbehörden, Registratuwor⸗ steher. Chiffrierassistenten beim Auswärtigen Amt, Bürosekretäre bei den Auslandsbehörden, Dolmetscher, Dragomane, Obergärtner bei der Biologischen Reichsanstalt für Land⸗ und Forstwirtschaft, Oberbahnmeister, Werkstättenvorsteher, Erste Seemaschinisten, Seekapitäne, Fv. Oberpostkassenbuchhalter, Oberwerkmeister, Kontrolleure bei der Reichsdruckerei, Obermeister bei den Werften, Oberinspekkoren bei der Seewarte, Armeemusikinspezientt:), 8 Betriebsobermeister, Waffenoberrevisoren bei der Heeresverwaltung, Oberzahlmeister. — 8
Oberleutnants, Assistenzärgzte, Oberärzte, Veterinäre, Oberwveterinäre. ¹) Der beim
der Stelle des „ Gryppe X.
nkrafttreten des Gesetzes im Amte befindliche Inhaber osten Armeemusikinspizienten“ Bezüge der
. Gruppe VIII. 8 6800 — 7400 —8000 — 8600 — 9100 — 9900 — 9900 — 10 200 ℳ.
Büroinspektoren als Vorsteher von Bürvabteilungen und Dienststellen von besonderer Bedeutung, Inspeltoren bei den Reichsmittel⸗ behorden. Eisenbahninspektoren (Rechnungsrevisoren, Verkehrs⸗ kontrolleure, technische Betriebskontrolleure, Eisenbahnbetriebs⸗ ingenseure, Oberbaukontrolleure, Betriebskontrolleure, Materialien⸗ kontrolleure), ferner
Oberbahnhofeworsteher, Obergüteworsteher. Oberkassenvorsteher, Werk⸗ stättenvorsteher. Obermaterialienvorsteher, Oberbahnmeister als Leiter besonders großer und schwieriger Dienststellen,
Pestinspektoren, Telegrapheninspektoren, Intendanturinspektoren, Zoll⸗ inspelzoren. Steuerinspektoren, Betriebsinspektoren, Obermeister bei den Werften,
Kontrolleure, Oberwerkmeister bei der Reichsdruckerei als Leiter be⸗ sonders großer und schwieriger Dienststellen,
Landmesser., Eisenbahningenieure, Maschineningenieure, Haupikassen⸗ kassiere, Postmeister (als Leiter besonders großer und schwieriger Aemter), Obewpostkassenkassiere, Generalpostkassenbuchbalter, Zen⸗ trabvversorgungskassenbuchhalter, Tierärzte, Remonteamtsadmini⸗ stratoren, soweit nicht in Gruppe IX, Oberbuchhalter bei der Finanzverwaltung, Rendanten und Revisoren bei der Marine⸗ verwaltung, Rendant beim Landesvermessungswesen, Stabszahl⸗ meister, Marineingenieure, Nautische Inspektoren, Technische Inspektoren bei der Landesaufnahme, Kartographen, Trigonometer, Fopogroohen, Photogrammeter, 1
Magazindirekboren bei der Marineverwaltung, Reichsverpflegungsamts⸗ direktoren, soweit nicht in Gruppe IX. —
Hauptleute, Kapitänleutnants, Stabgärzte, Stabsveterinäre während der ersten vier Dienstjahre als solche.
Gruppe IX. 7300 — 3300 — 9000 — 9600 — 10 200 — 10 800 — 11 100 — 11 400 ℳ.
Overinspektoren, Oberzollinspektoren, Obersteuerinspektoren, Finanz⸗ amtmänner. Bauamtmänner, Medizinakamtmänner, Bürovorsteher bei den Reichsmittelbehörden, Ministerialregistratoren ²¹) 9),
Registratoren“) ²):
beim Reichsgericht, beim Reichsfinanzhof, 8
Oberlandmesser, Eisenbahnoberingenieure, Maschinen ngenieure,
Haupthassenrendanten bei der Eisenbahn, Chemiker, Oberpostkassen⸗
rendanten, Oberpostmeister
Rerrwisor, Rendant bei der Reichsdruckerei,
Obertierärzte Inbendanturessessoren, Legationssekretäre zweiter Klasse, Vizekonsuln zweiter Klasse, Rechnungsdirektoren, soweit nicht in Gruppe X, Rechnungsrevisoren beim Reichsversicherungsamt ¹), Oberfinanzkassenrendanten, w
Amte befindlichen Inhaber
X nach Maßgabe der An⸗
¹) Die beim Inkrafttreten des Gese der Stellen erhalten die Bezüge der merkung I dafelbst.
. ) Ein durch den Haus in solche der Gruppen V
Werkmeister bei der ständigen Ausstellung für Arbeiter⸗
flegungs⸗
Magazindirektoren bei der Marinoverwaltung, Reich Fxen onders
amtsdirektoren Remonteamtsadministratoren, als Leiter großer Dienststellen,
Stabsapotheker. Reyierungsapotheker, Lotsenkommandeur, Ver⸗ messungsdirigenten, Verwaltungsdirigenten, Kartenvertriebs⸗ dirigent, Vorstand der Kartensammlung, Plankammerinspektor bei der Landesaufnahme, Marine⸗Oberingenieure. —
Hauptleute, Kap tänleutnants, Stabsärzte, Stabsveterinäre, mit mehr als 4 Dienstjahren als solche. v
Gruppe X 8400 — 9200 — 10 000 — 10 800 — 11 390 — 11 800 — 12 300 — 12 600 ℳ
Kanzler ¹) bei den Auslandsbehörden, u“ 8 Miinisterialsekretäre ¹) ²), Ministerialkanzleivorsteher ⸗ ;' bei den obersten Reichsbehörden, 1 8 bei dem Reichskommissariat für die besetzten rbeinischen Gebiete, Obersckretäre ¹) ²) beim Reichsgericht und Reichsfinanzbof, Kanzlei⸗ vorsteher ¹) beim Reichsgericht und Reichsfinanzhof, Versicherungs⸗ rewisoren²) beim Reichsaufsichtsamte für Privatversicherung, Chiffreure ³), Rechnungsdirektoren (erste). Generalpostkassenober⸗ uchhalter, Generalpostkassenkassier, Zentralversorgungskassen⸗ kassiere, Eisenbahndirektoren, egierungsräte ²), Intendantur⸗ tte *), Baumeister ²), Bauräte ³²), Regierungsbauräte ³), Post⸗ zuräte ²), Posträte ³²), Gewerberäte*) Regierungs⸗Medizinal⸗ ite ³), Legatonssekretäre erster Klasse *), Vizekonsuln erster Klasse *), Physiker ²), Pfarver *), Oberpfarrer ³), Oberförster ³), 8 Kriegsgerichtsräte ²), Bibliothekare ²³): beim Auswärtigen Amt, beim Reichsgericht, — beim Reichspatentamt, 8 bei der Fesbüesere. H “ ³), Militärpostdirektoren ³), Telegraphen⸗ direktoren ³), 1 gä ³), Betriebsinspektoren, Abteilungsvorsteher, bei der Reichs⸗ druckerei, 8 8 Zollräte Steuerräte, Regierungschemiker ²) bei den Lehranstalten für Zollbeamte, Oberlehrer ³) bei der Heeres⸗ und Marineverwaltung, jerstabsapotheker. —
Majore, Korvettenkapitäne, Oberstabsärzte, Oberstabsveterinäre, während der ersten vier Dienstjahre als solche.
Die beim Inkrafttreten des Gesetzes im Amte befindlichen Inhaber der Stellen erhalten bei einer nach der wirklichen Dauer der Dienstzeit berechneten pensionsfähigen Dienstzeit bis zu 20 Dienstjahren die Bezüge
der Gruppe IX. 8
2) Ein durch den Haushaltsplan zu bestimmender Teil der Stellen ist n solche der Gruppen VI, VII oder VIII umzuwandeln.
9 Erhalten bei einem Besoldungsdienstalter bis zu 5 Jahren als solche die üe der Gruppe IX. .) Erbalten bei einem Besoldungsdienstalter bis zu 5 Jahren die Sätz, der Gruppe IX. Hierbei wird dem Besoldungsdienstalter aus aiett X das Besoldungsdienstalter aus Gruppe IX hinzugerechnet.
6
9700 — 10 700 — 11 700 — 12 500 — 13 300 — 13 700 — 14 100 — 14 500 ℳ
Megierungsräte ¹), technische und nichttechnische, Intendanturräte, Post⸗ 1äte, Finanztäte, Gewerberäte und gleichstehende Beamte in ge⸗ hobenen Stellen, Regierungsräte als Mitglieder der Reichs⸗ mittelbehörden mit Ausnahme des Mitglieds für mechanisch⸗ technische Angelegenheiten bei der Reichsanstalt für Maß und Gewicht, Legationsräte, Gesandtschaftsräte zweiter Klasse, Konsuln zweiter Klasse, Direktor der Bibliothek bei dem Reichsgericht, Direktor bei der Heeresbücherei, Torpedolaboratowiumsd rektor, Betriebsdirektor beim Reichskanalamt, Medizinaldepotdirektoren, Oberstabsapotheker beim Reichswehrministerium, Regierungs⸗ räte als Abteilungsworstände bei der Seewarte, Regierungsräte als leitende Chemiker bei den Hauptlehranstalten für Zollbeamte, Regierungsräte als Reichsinspektoren für die Steuermanns⸗ und Schifferprüfungen sowie für die Schiffsingenieur⸗ und Maschi⸗ nistenprüfungen, Regierungsräte als Mitglieder der Rechnungs⸗ stelle des Reichsversicherungsamts, Oberkriegsgerichtsräte, Mimi⸗ steralsekretäre als Kalkulatuwvorsteher bei den obersten Reichs⸗
behörden, Obersekretär als Vorsteher des Sekretamats der Reichs⸗ 1“ “ 1
amwaltschaft, Ministerialsekretäre: bei der Reichskanzlei, 1 bei dem Büro des Reichspräsidenten, Zentralver orgungskassenrendant, Legationskassenrendant. — Majore, Korvettenkapitäne, Oberstabsärzte. Oberstabsveterinäre, mit mehr als vier Dienstjahren als solche. ¹) Die beim Inkrafttreten des Gesetzes im Amte befindsichen „Ständisen Hilfsarbeiter bei den Zentralbehörden und dem Buürs des Reichsprsidenten erhalten dte Bezüge der Gruppe XI.
Gruppe XII.
11 200 — 12 200 — 13 200 — 14 200 — 15 100 — 16 000— 16 800 2ℳ
Oberregierungsräte, Oberintendanturräte, Oberregierungsbauräte, 3 Bberpoffräte Oberregierungs⸗Medizinalräte, Abteilungsvorsitzende und Mitglieder der Beschwerdeabteilungen beim Reichspatentamt, Oberregierungsrat als Vorsteher der Rechnungestelle des Reichs⸗ versicherungsamts, Konsuln erster Klasse „Ministerial⸗Bürodirektoren: 8 bei den obersten Reichsbehörden, 3 bei der Reichskanzlei, 1 Fℳ bei dem Büro des Reichspräsidenten, Bürodirektoren: 11X““ 8 bei dem Reichsgericht, bei dem öö . 1 Ministerialsekretär als Vorsteher der Hauptbuchhalterei finanzministeriums, Ministerialsekretär als Bürovorsteher der Reichsrechnungsstelle des E“ Ministerial⸗ sekretär als Bürovorsteher des Rechnungsbüros für die Reichs⸗ rmögensverwaltung, Leiter des Chiffrierwesens beim Aus⸗⸗ wärtigen Amt Oberregierungsrate) als Kassenreferent beim Büro des Reichspräösidenten, Generalpostkassenrendant. —
Oberstleummants, Fregattenkapitäne, Generaloberärzte, Generalober⸗ veterinäre.
——
h Der Fheie
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ikrafttreten des Gesetzes Ir Amte befindliche Inhaber ⸗Bezüge der Gruppe XIII.
Ministerialräte“) 9 bei den obersten Reichsbehörden, bei dem Büro des Reichspräsidenten, bei dem Reichskommissariat für die besetzten sefa Gebiete. Wirkliche Legationsräte, Geschäftsträger, Generglkonsuln, Minister⸗ residenten, Gesandtschaftsräte erster Klasse (Botschafsräͤte), Mit⸗ glieder beim Bundesamt für das Heimatwesen, Senatspräsidenten beim Reichsversicherungsamt, Senatspräsidenten beim Reichs⸗ wirtschaftsgericht, Versitzender der Zentraldirektion der Monu- menta Germaniae Historica, Präsidenten der Obexpostdirek⸗ nonen, Direktor der Reichsdruckerei, Abteilungsdirektoren bei der Oberpostdirektion Berlin, Abteilungspräsidenten bei den Landes⸗ finanzämtern, Abtellungsdirektoren bei dem Reichsmonopolamt
39 Ein durch den Haushaltsplan zu bestimmender Teil der Stellen ist in solche der Gruppen X bis XII umzuwandeln.
““ uu““
Gruppe XI. 8
8 Reichs⸗
für Branntwein und den höheren Eisenbahnverwaltungsbebörden, Präsident des Reichskanalamts, Direktoren bei den Reichsmitten⸗ behörden, Präsident der Seewarte, Feldpröpste, Abteilungschefs beim Reichswehrministerium, Intendanten, Werftverwaltungsdirektor, Schiffbau⸗, Maschinenbau⸗, Hafenbau⸗, Strombaudlrektoren, bei der Marineverwaltung. — —
Obersten, Kapitäne zur See, Generalärzte, Generalveterinäre
Einzelgehälter. 1. 22 000 ℳ Reichsgerichtsräte, Reichsamvälte, Reichsfinanzräte, Präsident des Bundesamts für das Heimatwesen, Präsident der Reichsver⸗ mögensverwaltung für die besetzten rheinischen Gebietet.
2. 25 000 ℳ Rechnungshofdirektoren, Präsidenten der Oberpostdirektionen Berlin und Stuttgart, Gesandte, Generalkonsuln erster Klasse, P denten der Landesfinamzämter, Präsidenten der höheren bahnverwaltungsbehörden. Präsident: des Reichsgesundheitsamtts. der ystrcisch⸗Vechnischen Reichsanstalt, des Statistischen Reichsamts “ des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung, des Reichsversicherungsamts, des Reichspatentamts, der Reichsmönopolverwaltung für Branntwein, . des Reichsausschusses für den Wiederaufbau der Handelsflotte, des Reichsausgleichsamts, des Reichswirtschaftsgerichts, 8 Senatspräsidenten: beim Reichsgericht,B beim Reichsfinanzhof, Generalmajore. Konteradmirale, Generalstabsärzte, Generalstabs⸗ veterinäre. 8 3. 28 000 ℳ Ministerialdirektoren bei den obersten Reichsbehörden.
4. 30 000 ℳ 6 Ministerialdirektor als Leiter des Büros des Reichspräsidanten, eichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete, Botschafter. — Generallentnants, Vizeadmi vale. Generaloberstabsärzte. 5. 38 000 ℳ Präsidenten des Reichsgerichts und des Reichsfinanzhofs, Staats⸗ sekretäre. —
Generale, Admirale, Chef der Heeresleitung, 6. 50 000 ℳ
Chef der Admiralität.
Reichsminister. 7. 60 000 ℳ
Besoldung sordnung II.
Gruppe HI: Amtsgehilfen, Pförtner. Gruppe V: Verwaltungsassistenten, Maschinenmeister. Gruppe VI: Bibliothekssekretäre, Verwaltungssekretäre, maschinenmeister. Gruppe VII: Leiter der Druckerei des Reichstaps. Gruppe XI: Reichstagsarchivare,¹) Reichstagsbibliothekare,¹) Reichs⸗ tagsstenographen,¹) Ingenieur beim Reichstag..) Gruppe XII: Direktor der Reichstbagsbibliothek, Stenographenbüros des Reichstags. Gruppe XIII: Direktor beim Reichstag.
Ober⸗
Direktor
BI1I“
2 Erhalten bei einem Besoldung dionstakter bis zu 5 Jahren als solche die
ate der Gcuppe X. Aglene. 2.
fätenordnung für die außerplangmäßigen Beamten der Reichsverwaltung.
Diätensätze vom Beginn des EEEETEIqETEEE86116111““
Diätarien jahres ab für Zivilanwärter. 80] 85 90 V 95 für Militäranwärter 8. 985 90 95 für die im § 5 V Abs. 2 genannten Beamtin 65 I1 70 75
90 35 “
vom Hundert des Anfangsgrundzeballs derjenigen Gruppe, in der der Mätar beim regelmäßtgen Verlaufe seiner Dienstlaufbahn zuerst planmähig angestellt wird ℳb ℳ⸗ℳb cv, ℳ ℳ ℳ ℳ
ℳ
1
vilanwärter 2800 3200 3400 3600 3300 8 Militäranwärter 3200 3400 3800 3800 — eh
Gruppe II: I1 Zivianwärter . 3010 3440 3655 3870 3440 3655 3870 4085
5510
5890
6460 7220
Militäranwaͤrter Gruppe I11: Zivilanwärter 3220 3680 3910 4140 Militäranwärter 3680 3910 4140 4370 Beamtinnen in § 5 Abs. 2 2760 2990 3220, 3450 Gruppe IV: vilanwärter . 3500 8000 4250 4500 4750 dilttäranwärter 4000 4250 4500 4750/ w— Gruppe V: vilanwärter 38780 4320 4590 4360 5130 Militäranwärter 432 4590 4800 5130 — Gruppe VI: Zivilanwärter 4080 4640 4930, 5220 Militäranwärter 464 4930] 5220 5510 Gruppe VII: vilanwärter .4340 4960 5270 5580 Kilitäranwärter 400 5270 5580 5890 Gruppe VIII 4760 5440 5780] 6120 Gruppe . 332 8080 6460 6840 Gruppe X1) ⸗5830 6720 7140 7560 7980 ĩ7580:) Gruppe XI ) 6790 7760 3245 8245²) 8245²)
1¹) Diejenigen außerplanmäßigen Beamten, die beim regelmäßigen Verlauf ihrer Dienstlaufbahn zuerst in Gruppe X planmäßig angestellt werden und auf die nach dieser Anstellung Anmerkung 3 zu⸗ Ankage I Gruppe X anzuwenden ist, erhalten im fünften Diätariendien tjahre die⸗ selben Bezüge wie im vierten. 1
²) Diejenigen außerplanmäßigen Beamten, die veim reg elmäßigen Verlauf ihrer Dienstlaufbahn zuerst in G uppe XI planmäßig angestellt werden, erhalten im vierten und fünften Diätariendienstiahre dieselben Bezüge wie im dritten,
Anlage 4.
Ortszuschlag. “ ——————
Jabresbetrag ber einem Grundgehalte bis über über über über 4 — 5700 — 7000 — 8100 — 10500— 8 7000 8100 0500 12500 8 48 4 ½ g
ůüber
2000 3000 3500 4500 1600 2400 2800 3800 2000 2300 2900 1700 1950 2450 1400 1600 2000
290
1700 1450 1200
1000
3090
Anlage 5. Besoldungsordnung III. A. Aufsteigende Gehälter.
Gruppe II. “ Gärtner beim Genesungsheim in Falkenstein, Reichsmilitärgerichts⸗ wachtmeister Mörbner beim 8
1770 2100
8 1
eichsmilitängericht. 8
Gruppe 17. 8 Lokomotivführer bei den technischen Instituten der Heeresverwaltung, Mechaniker bei der Heeresverwaltung Obergärtner bei der Marineverwaltung, Zivilerzieher bei den Kadettenanstalten, Deckoffiziere, Spritzenmeister bei den Werften, Botenmeister, Kastellan beim Reichsmilitärgericht, Fegefaßerr Maschinisten, Untermaschinisten, bei den Werften, aschinisten bei der Schiffsartillerieschule, Steuermänner beim Bildungswesen, Steuermänner und Maschinisten beim Küsten⸗ und Vermessungswesen, Untermaschinisten beim Lotsenwesen, Feinmechanider bei der bayerischen Artillerie⸗ und Ingenieur⸗
ule. sch Gruppe V.
Zeichner für das Garnisonbauwesen, Luftschiffhalleninspektoren und Werkstättenvorsteher bei den Verkehrstruppen, Materialien⸗ verwalter beim Luftschifferbataillon Nr. 1, Werftbetriebs⸗ V Buchhalter bei der Zahlungsstelle XIV. Armeekorps,
i der bayerischen Generalmilltärkasse und bei den bayerischen
Sekretäre bei der Generalmilitärkasse
in Dresden und Stuttgart, Deck⸗
Werft⸗
Korpszahlungsstellen,
und den Kriegszahlämtern Sti
offiziere mit mehr als 12 Jahren Gesamtdienstzeit,
inspektoren, Werftmaschinisten I. Klasse, Schiffsführer: b
beim Küsten⸗ und Vermessungswesen, beim Bildungswesen,
Baukalkulatoren bei der Heeresverwaltung, Rendant beim baperi chen
Generalstab.
Gruppe VI. 1
Garnisonbauwarte bei der Marineverwaltung, Rendanten bei der Heeresverwaltung, soweit sie nicht anderweit besonders auf⸗ eführt sind sn ssenkontvollem bei der eaargerahden. Lerftoberinspektoren, Kanzleisekretäre beim Reichsmilitär⸗
geri 2 Gruppe VII.
Lrstände der Lohnbüros bei den Werfton, Registratur⸗ assistent bei der Admiralität, Lazarettoberinspektoren, Garnison⸗ veorwaltungsoberinspektoren. Bürovorsteher, Sekretäre und Registratoren beim Admiralstab, Expedierende Sekretäre bei den Generalstäben, Kalkulatoren und Plankammerverwalter bei den Kriegsministerren, Sekretär und Registrator bei der General⸗Inspektion des Militär⸗Erziehungs⸗ und Bildungs⸗ wesens, Vmeeehe bei den Verkehrstruppen, Luftstreitkräften und Armee⸗Konservenfabriken, Rektoren, Volksschullehrer, Organisten bei der Heeres⸗ und der Mavinꝛverwaltung, Kanzlei⸗ Inspektor beim Relchsnulitärgericht.
Gruppe VIII.
Kassier bei der preußischen und bayerischen sowie beim Kriegszahlamt in Stutigart, Buchhalter bei der Generalmlitärboße und den Kriegszahlämtern in Dresden und Stuttgart, Oberbuchhalter bei der bayerischen General⸗ militärkasse Rendanten bei der Zablungsstelle XIV. Armeekorps und bei den baverischen Korpszohlungsstellen, Rendanten bei der Hauptkadettenanstalt, dem Kadetten orps in Dresden und bei der bayerischen Inspektion der Militär⸗Bildungsanstalte Garnisonverwaltungsdirektoren, Proviantamtsdirektoren, Kon⸗ struktionssekretäve bei den technischen Insti Hoevas-
verwaltung. Gruppe IX. 8 Kassiere bei den Oberbuchhaltereien der Generealmihktärkasse in Preußen und des Krizsgszahlamts in Dresden, hensionszag. meister bei der bayerischen Generalmilitärkasse. Gruppe X. Bürovorsteher beim Ganeralstab, Konstrukteure II. Klasse bei der Heeresverwaltung, Betriebsleiter bei den technischen Instituten der Heeresverwaltung und bei der elektrischen Zentrale in Leipzig, Ingenieure und Chemiker bei den bayerischen technischen Instituten, wiler ee. Mitglieder des Meilitcsberssnch amts, Baumeister für iffbau, für Maschinenbau und für Physiker beim Reichsmarineamt, Intendantur⸗ und hauräte, Studienräte bei den Kadettenvoranstalten in Preußen, Zivillehrer und Professoren an der Kriegsakademie und an der Militärtechnischen Akademie, Betriebsdirektoren II. Klasse bei der Heeresverwaltung, Abteilungsvorstände und Konstrukteure I. Klasse bei den technischen Instituten der Heeresverwaltung, Bibliothekat bei der Kriegsakademie, Expedienten¹) bei dem bayerischen, sächsischen und württembergischen Militärbevoll⸗ mächtigten in Berlin, Korpsstabsapotheker, Kriegszahlmeister und Oberbuchhalter bei der Generalmilitärkasse in Preußen und bei dem Kriegszahlamt in Dresden, Kriegszahlmeister und Rendant in Dresden und in Stuttgart, Kontrolleur bei der baverischen Generalmilitärkasse, Z“ beim Reichs⸗ militärgericht, Rat der bayerischen Remonte⸗Depotverwaltung, Rendant der bayerischen Generalmilitärkasse.
Militärpensionskasse
¹) Die beim Inkrafttreten des Gesetzes im Amte pefindlichen Inhaber der Stellen erhalten bei einer nach der wirklichen Dauer der Dienstzeit berechneten pensionsfähigen Dienstzeit bis zu 20 Dienstjahren die Bezüge
der Gruppe IX.
Gruppe XI.
Studiendtrektoven bei der Hauptkadettenanstalt und dem Kadetten⸗ korps in Dresden, Generalkriegszahlmeister und Rendant bei der Generalmilitärkasse, Kolonialhauptkassenrendant.
Gruppe XII.
Direktor beim Militärversuchsamt, Betriebsdirektoren I. Klasse bei den technischen Instituten der Heeresverwaltung, Oberstudien⸗ direktor beim Kommando des Kadettenkorps, Bürodirektor bei der Admiralität und dem Reichsmilitärgericht, Chef⸗ konstrukteur beim Artillerie⸗Konstruktionsbüro.
B. Einzelgehälter.
2. 25 000 ℳ: Senatspräsidenten beim Reichsmilitärgericht,