1920 / 100 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 May 1920 18:00:01 GMT) scan diff

(Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadtkreise Elverfeld und Barmen towie der Bürgermeistereien Vohwinkel, Langerfelo, Ronzdorf, Lüttringhausen und Haan für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

J. B. R. 5101 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

straße 33, zu richten. Berlin, den 4. Mei 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A. Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Vereinigung Breslauer Arbeitgeber⸗Ver⸗ bände in Breslau, Nikolaistadtgraben 18, und der Deutsche Transportarbeiterverband, Verwaltungsstelle Breg⸗ lau, haden beantragt, den zwischen ihnen am 23. März 1920 abaeschlosseen Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen ab 1. Oktober 1919 geltenden Parefs⸗ ertrag zur Regelung der Loyn⸗ und Arbeitsbedingungen füc die Handelshilfsarbeiter Fma § 2 der Verordaung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Beseßbi. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Breslau für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

I. B. R. 4945 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 4. Mai 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung. 8

Unter dem 26 April 1920 ist auf Blatt 524 lfd. Nr. 2 und Blatt 980 des Taruwregisters eingetragen worden: 1 Der zwischen dem Deutschen Metallarbeiterverband, Ver⸗ waltungestelle Altena i. W., dem Christlichen Metallarbeiter⸗ verhand, Verwaltungsstelle Werdohl, dem Gewerkverein deulscher Metallarbeter (H. D.), 17. Bezirk Altena i. W., und dem Arbeitgeberverein für Altena und Umgegend am 31. De⸗ zemoer 1919 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein ver⸗ bindlichen Tarifvertrag vom 2. Juli 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbevingungen in de Metallindustrie und den mit der Metallindustrie gleichartigen Betrieben der Draht⸗ branche wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Altena i. W. und der Orte Elverlingsen, Dresel a. d. Lenne 8— städlisch Rahmebe für allgemein verbindlich erklärt. Die usdehnung auf das gesamte Rahmedetal bleibt vorbehalten. Die allgemeine Verbindlschkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919. Sie erstreckt sich nicht auf Handwerksbetriebe und Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Betriehszweig der Metallindustrie ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Ver⸗ bindsichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarif⸗

vertrags aus. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregitzer und die ge vee; können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Lut g. 33/34, Zimmer 161, während der regelm äbigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reic sarbeitöm viheriums verbindlich ist, können on den Vert rogeparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen rstattung der Kosten verlangen. erlin, den 26. 2pril 1920. Der Regizerführer.

—,.——

Bekanntmachung.

UMnter dem 26. April 1920 ist auf Blatt 976 des Tarif⸗ registers eingetra zen worden: Der zwischen dem Berband der Baugeschäfte von Groß erlin E. B., dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange⸗ stelltenverbäsde, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten und dem Zentraloerband der Angestellten am 29. Oktober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Ge⸗ halts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen An⸗ gestellten der Baugeschäfte wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dejember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Stadt⸗ und Gemeindebez eke Adlershof, Alt Glienecke, Baum⸗ schulenweg, Berlin, Biosdosrf, Bohnsdorf, Borsigwalde, Britz, Bauͤckow, Charlottenburg, Cöpenick, Dahlem, Füegl⸗ Fried⸗ richsberg. Friedrichsfelde, Frwedrichshagen, Groß Lichterfelde, Grünau, ECrunewald, Haselhorst, Heinersdorf, Hohenschön⸗ ausen, Johanninthal. Jungfernheide, Karlshorst, Feeesha. Land vitz, Lichtenberg, Lichtenrade, Mahlsdorf, Mariendorf, atier seide Neukölln, Niederschöneweide, Niederschönhausen, Niotassee, Nordend, Oberschönveweide, Paukow, Plöbensee, Reiaickendorf, Rosenthal. Rudow, Rummelsburg, Saatwinkel, chachtensee, Schmargendorf, Schöneberg, Schöaholz, Steglitz, Siralau, Südende, Tegel, Tempelhof, Teltow, Treptow, Wann⸗ see, Wriße see Westend. Wuhelmsruh, Wilme sdorf, Wittenau und Zeheandorf für allgemein verbindlich erklärt. Die all⸗ gemeine Verbindlic keit bveginnt mit dem 15. Dezember 1919. 8 Der Reichzarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarffregister und die Regifteralten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmaßigen Diensistunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Ertlärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den 11““ einen Abdruck des Tarifvertrags gegen attung der Kosten verlangen. Berlin, den 26. April 1920. Der Registerführer.

Fkkanntma ung. 8 Beka ch g

Unter dem 26. April 1920 ist auf Blatt 975 des Tarif⸗

ꝛegisters eingetragen worden: Der zwischen dem Industrie⸗Schutzverband von Markneu⸗ kirchen und Umgbung. dem Verband Musikinstrumenten⸗

Pfeiffe

Pfeiffer.

verwaltung Würzburg,

S. 1456)

adustrieller, Martneukirchen, E. V., der Vereinigung Deutscher Catgutfabrikanten in Markneukirchen, dem Salten⸗ 11““

fabrikanten⸗Verband in Markneukirchen, dem Gewerkschafts⸗ bund kaufmäanischer Angenellten⸗Verbände, Kreisgeschäftsstelle Plauen i. V., und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Geschäftsstelle Plauen i. V., am 30. Januar 1920 abge⸗ schlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und An⸗ stellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten in der Musikwaren⸗ und Musikinstrumenten⸗Jndustrie wird gemäß § 2 der Verosronung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Zwickau mit Ausnahme des Amtsgerichtsbezirks Klingenthal für all⸗ verbindlich erklärt. Die allgemeine Vervindlichkeit eginnt mit dem 15. März 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Sitzler.

„Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsar eits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Laisenstroße 33/34, Zimmer 161, während

der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, c die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

von den etnen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. ““

Berlin, den 26. April 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

v

Bekanntmachung.

Unter dem 26. April 1920 ist auf Blatt 974 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen den Arbeitgebern des Baugewerbes in Wusterhausen und Neustadt a. d. D., dem Deutschen Bau⸗

arbeiterverband, Ortsverein Wusterhausen a. D. und Dreetz,

und der Zahlstelle des Zentralverbandes der Zimmerer für Wusterhausen a. D. am 13. Juni 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbeoingungen der zewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) ür das Gebiet der Orte Wusterhausen, Neustadt, Dreetz und

ildberg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine

Verbindlichkeit begiant mit dem 1. März 1920. Sie erfaßt

nicht das Arbeitsverhältnis von Bauarbeitern, die in einem

Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Instandsetzungs⸗

arbeiten beschäftigt sind. 1 Der Reichsarbeitsminister. I He. Fihler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗

arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der nehe Dienststunden eingeseben werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der S 6““ ““ ist, können von den Vertragsparteien einen druck des Tarisvertrags en Erstattung der Kosten verlangen. 8 ö1“ Berlin, den 26. April 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

—.

Bekanntmachung.

Unter dem 26. April 1920 ist auf Blatt 978 des Parif⸗

registers eingetragen worben:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband des Großhandels Augsburg, den v cgc Kempten, Kaufbeuren und Lindau des Arbeitgeberverbandes des Großhandels Augsburg, dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverhände, Landesausschuß Bayern, dem Gewerkschaftsbund der Ange⸗

stellten, Geschäftsstelle Augsburg, und dem Zentralverband der

Angestellten, Ortsgruppe Augsburg, am 27. Januar 1920 ab⸗ geschlossene dg.eeee. zur Regelung der Gehalts⸗ und

Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten in

der Industrie, im Groß⸗ und Kleinhandel wird gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Kempten, Kaufbeuren und Lindau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarif⸗ verträge in Geltung sind. Fa 2 künftig für einen Handels⸗ oder Industriezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für all⸗ gemein verbiadlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn

der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des

allgemeinen Tarifvertrages aus. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs.

arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 181,

während der regelmößigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge

der Erklaͤrung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

von den Vertragsparteten einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 26. April 1920.

8 Der Registerführer. Pfeiffer

Bekanntmachung.

Unter dem 26. April 1920 ist auf Blatt 212 lfd. Nr. 2 des Parifregisters eingetragen worden:

Der von dem Deutschen Transportarbeiter⸗Verband, Orts⸗ dem Christlichen Transportarbeiter⸗ Verband, Ortsverwaltung Würzburg, und dem Würzburger Arbeitgeber⸗Verband für Handel Gewerbe und Industrie an⸗ erkannte Schiedsspruch des Schlichtungsausschüsses Würzburg vom 16. Dazember 1919 wird in Ergänzung des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 18. Juli 1919 für die Handelshilfsarbeiter im Stadtbezirk Würzburg 219z 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. leichfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die orbindlichkeit beginnt mit dem 15. Dezember 1919.

Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Sitzler.

gister und die Registerakten können im Reichs⸗

allgemeine

Das T.

vnifee V arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, V staatliche Genehmigung erteilt, zu 4 vom Hundert verzins⸗

während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 26. April 1920. Der Ragisterführer. Pf eiffer.

Beerlin, den 26. April 1920.

V und Sterbekasse (Ersatzkas

für die der Tarifpertrag infolge

XX“

Unter dem 26. April 1920 ist auf Blatt 256 lfd. Nr. 3 des Tarifregisters, betreffend den Tarifvertrag vom 21. Mai

1919 für die Ledertreibriemen⸗Industrie im Gebiet des Deutschen Reiches, eingetragen worden:

Der zwischen den Vertragsparteien des allgemein verbind⸗ lichen Reichstarifvertrages vom 21. Mai 1919 für die Leder⸗ treibriemenindustrie am 16. Januar 1920 vereinbarte zweite

Nachtrag zu dem Reichs tarifvertrage wird gemäß § 2 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den gleichen Berufskreis und das gleiche Tarif⸗

oer Verordnung vom

gebiet für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Der Reichsarbeitsminister. . .: Hr. Sitier

Das Varifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗

ministerium, Berlin NW. 6, uifenstraße 33/34, Zimmer 161,

während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeiteministeriums verbindlich ist, können

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

88

Der Registerführer. Pfeiff

——’

Bekanntmachung.

uhunnter dem 26. April 1920 ist auf Blatt 79 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband der Metallindustriellen, Bezirk Bautzen E. V., dem Deutschen Hetggäheitergsibgn8 Gau Dresden, und dem Deutschen Metallarbeiterverband, Bezirks⸗ leitung des IV. Bezirks in Dresden, unter Beitritt des Ge⸗ werkvereins Deutscher Metallarbeiter (Hirsch⸗Dunker) am 30. Januar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Ar⸗ beiter in der Metallindustrie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Bautzen für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt kitt die allgemeine Verbindlichkeit des Kollektioabkommens vom 23. Mai 1919 außer Kraft. Falls küͤnftig für einen Betriebezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Ver⸗ bindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarif⸗

vertrages aus. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

1““ 8

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Lujsenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 26. April 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

——

Bekanntmachung.

Unter dem 26. April 1920 ist auf Blatt 978 des Tarif⸗ rvegisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textil⸗Industrie zu Chemnitz, dem Deulschen Metallarbeiter⸗ Verband, IV. Bezirk, dem Deutschen Holzarbeiter⸗Verband, dem Deutschen Bauarbeiter⸗Verband, dem der Zimmerer, dem Zetralve band der Maschinisten. Heizer und Berufsgenossen Deutschlands und dem Heutschen Transportarbeiter⸗Verband, Gau V, am 6 November 1919 abgeschlossene Tarifsertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die berufsfremden Arbeiter in den Textilbetrieben wird gemäß § 2 der Verordnung vom 2. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl,. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Sachsen östlich der Eibe mit Ausschluß des Gebiete der Stadt Dresden für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920.

Der Reichzarbensminister. J. A.: Sitzler. 8

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗

arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenftraße 33/34, Zimmer 161, während der Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reicksarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 26. April 1920. b Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. 8

Die der Hamburger freien Kranken⸗ isse 2„ in Hamburg⸗St. Georg nach § 514 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung am 23. De⸗

1

zember 1913 II K 9675 erteilte Bescheinigung

als Ersatzkasse (zu vergleichen „Deutscher Reichsanzeiger“ Nr. 304 vom 27. Deßember 1913) wird gemäß § 516 Abs. 1 a. a. O. vom 1. April 1920 ab widerrufen, da die Kasse den Voraussetzungen der Zulassung nicht mehr entspricht. Berlin, den 6. Mai 1920. Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Kranken⸗, Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung.

Hanow.

Bekanntmachung. Das unterzeichnete Ministerium hat am 7. d. M. in Abänderung seiner Entschließung vom 17. Januar 1920 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 19) der Stadtgemeinde Reutlingen die

liche Schuldverschreibungen auf den Inhaber m Ge⸗ samtbetrag von 5 Millionen Mart in Stücken zu 2000, 1000, 500 und 200 in den Verkehr zu bringen. .

Stuttgart, den 7. Mai 1920. Württ. Ministerium des Innern. Heymann.

8

Bekanntaechnne.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird dem e in Stadtoldendor wegen und der Höchstpreise der weitere

Händler Heinrich Warne

Unzuverlässigkeit

Handel mit Milch unter Belastung mit den Kosten der Be⸗

kanntmachungen und des Verfahrens untersagt. Holzminden, den 6. Mai 1920.

Die Krelsdirektion. J. V. Seeliger.

Die von heute ab zur Ausgabe gelan enden Nummern

100 und 101 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten:

Nummer 100 unter Nr. 7497 ein Gesetz über die Veranlagung der Besitzsteuer jum 31. Dezember 1919, vom 30. April 1920, Nr. 7498 eine Verordnung über die Errichtung eines Reichsamts für Arbeitsvermittlung vom 5. Mai 1920, Nr. 7499 eine Verordnung über die Gewährung von 1. zu Renten aus der Unfallversicherung, vom 5. Mai Nr. 7500 eine Verordnung über künstliche Düngemittel,

vom 5. Mai 1920,

Nr. 7501 eine Verordnung über eine Erhebung der Ge⸗

treide⸗ und Kartoffelflächen im Jahre 1920, vom 29. April 1920;

Nummer 101 unter Nr. 7502 eine Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund

des Arsikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung betreffend die zur Wiederherstellung 2 nötigen Maßnahmen, vom 5. Mai 1920.

der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Berlin, den 8. Mai 1920. Postzeitungsamt. Krüer.

Finanzministeriun t Der Landrentmeister Mey in Wiesbaden ist zum 15. Juni

1920 in gleicher Amtseigenschaft nach Potsdam versetzt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bei dem Bergoewerbegericht in Dorlmund ist der Berg⸗ insp kior aus dem Bruch in Hamm zum Stellvertreter des Vorsitzenben unter gleichzeitiger Betrauumg mit dem stellver⸗ Vorsitz der Kammer Hamm dieses Gerichts ernannt worden.

Ministerium des Innern. Die Preußische Staatsregierung hat auf Grund des 8 28

8* Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (G.S.

95) den Regierungsassessor Reppert in Hildesheim zum

Sielloertreter des zweiten Mitglieds des Bezirksausschusses in itze des

auf die Dauer seines Hauptamts am Bezirksausschusses ernannt. Der Staatsanwalt Dr. Hülsberg in Berlin ist zum

Regierungsrat ernannt.

Ministerium der oͤffentlichen Arbeiten. Beklanntmachung.

Nach § 1 der Perordnung vom 24. März 1920 (Reichs⸗ Gesetzblatt S. 333) dürfen Unternehmungen, die von den Landes entrelbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen als gemeinnützig anerkannt werden ungeachtet abweichender Bestimmung Nen Satzung —, in der Bilanz Schuld⸗ verschreibungen, S chuldbuchforderungen und Fiehg der Kriegs anleihen des Deutschen Reichs ohne Rücksicht auf einen geringeren Wert nach dem letzten Bilanzwert, jedoch höchstens zum Anschafsungspreis, aysetzen.

Als geweinnützige Unternehmungen im Sinne dieser Be⸗ stimmung werden hiermit alle privaten Nebeneisen⸗ bahnen und Kleinbahnen, deren Sit sich in Preußen be⸗ findet, aner kaunt. Berlin, den 4. Mai 1920. Der Minister der 1sIbtatt Arbeite

Ministerium für Wissenschaft, Kunst Dund Volksbildung.

Bei dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volks⸗

bildung sind ernannt worden:

der Magistratssyndikus Dr. Varrentrapp aus Breslau zum Regjierungsrat,

der Geheime Kanzleisekretär i. R., bisher beim Reicha⸗ marintamt Schreiber, der Regierungskanzlist Riese aus Minden, der Kanzlist Leke von der Technischen Hochschule in Berlin, der Kensi orielkanzlist Gerlach in Berlin und der Regierungskanzlist Schwinning in Berlin zu Geheimen Kanzleisekretären.

Der Stadtbaurat Pra he Poelzig aus Dresden ist zum Vorsteher eines Meisterateliers für bildende Künste bei der Akabdemie der Künste in Berlin und

der Maler, Radierer und Steinzeichner Professor Orlik

zum ordentlichen Lehrer an der Unterrichtsanstalt des staat⸗

Uchen Kunstgewerbemuseums in Berlin ernannt worden.

Bekanntmachung. 12. Dezember 1919 gegen den er⸗ b“ vnterm, 12.9 afelng in Dusehurg⸗Ruhrort, Landwehrstraße 31, ausgesprochene Handelsunter⸗ sagung wird hiermit zurückgenommen. 8 Duisburg, den 6. Mai 1920. Dder Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Maiweg.

Bekanntmachung.

I ündler Ernst Tepaß, Crefeld, Talstraße 10, habe IX mit Lebens⸗ und Futtermitteln

wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Crefeld, den 4. Mai 1920. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Printzen.

Bekanntmachung. 3 Der Agentur Aug. Jakatt in Rees a. Rhein wird auf Grund der Bekanntmachung betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGöBl. S. 603) bis auf weiteres mindestens aber auf die Dauer eines Jahres, wegen in hohem Maße nachgewiesener Unzuverlässigkeit der Handel mit sämtlichen Lebens⸗ und Genußmitteln und jeg⸗ liche Handelsbetätigung untersagt sowie die unterm 20. Februar 1919, Nr. 105 des Registers, erteilte Großhandels⸗ erlaubnis entzogen. Wesel, den 20. April 1920. Der Landrat. Dr. Schneemann.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Volks⸗ wirtschaft und fuͤr Rechtspflege, der Ausschuß für innere Ver⸗ waltung sowie der Ausschuß für Volkswirtschaft hielten heute Sitzungen.

Der tschecho⸗slovakische Geschäftsträger Dr. Koerner hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationsrat Dr. Milos Kohr die Geschäfte der Gesandtschaft.

Die einmütigen Proteste aller Kreise des Saargebiets und die Vorstellungen der Regierungskommission wegen Anwen⸗ dung der französischen Einfuhrverbote auf das Saargebiet haben nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ die französische Regierung veranlaßt, eine Verfügung an die Zollbehörden zu erlassen, die die Anwendung der Einfuhrverbote auf das Saargebiet verbietet.

streik erfährt „Walffs Telegraphenbüre“ zuständigerseits, daß im oberschlesischen Kohlenrevier die Zahl der Ausständigen 50 bis 60 Prozent, im Rybniker Revier 60 bis 75 Prozent be⸗ trägt. Die Polen erklärten, die Forderungen der interalliierten Kommission in Oppeln vree n zu wollen Die deutschen und dentschgesinaten Arbeiter erschienen vollzählig zur Arbeit. Bis jetzt ist die Ruhe nirgends gestöct. 1

Ue ber den ear angesetzten polnischen General⸗

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Ungarn.

Vorgestern fand unter massenhafter Beteiligung von Slo⸗ waken aus Budspest und Umgebung eine Protestversamm⸗ lung der flowakischen Unabhängigkeitspartei gegen den Friedensvertrag statt. Der Führer der Partei, Dr. Karl Bulisza, erklärte ebenso wie die übrigen Redner die Befreiung der Slowaken vom tschechischen Joch fuüͤr notwendig. sammlung faßte eine Entschließung, in der eine Volks⸗ abstimmung über die Zugehörigkeit der Slowakei verlangt und erklärt wird, daß die Slowaken Entscheidungen über ihr Land, die ohne Befragung und gegen den Wilen des Volkes getroffen wurden, niemals anerkennen werden. Die Entschließung wurde den Ententemächten zugestellt.

Tschecho⸗Slowakei. 8 Laut Meldung der „Bohemia“ wird der Präsident Masaryt nach der Eröfsnung des Parlamenis zurück⸗ treten, damit die verfassungsmößige Wahl des neuen Prä⸗ sisenten der Republik vorgenommen werden kauankng.

Großbritannien und Irland. 8

Das Unterbaus lehnte dem „Telegraaf“ zusolge mit 259 gegen 55 Stimmen einen 11 Asquith zum Homerulegesetz ab, wonach Irland ansta zweier ein einziges nationalos Parlament erhalten und den Grasschaften von Ulster das Recht gegeben werden sollte, auf Grund einer Abuimmung während höchstens sechs Jahren von diesem Parlament sich auszuschließen. Bonar Law wider⸗ sprach dem Abänderungsantrag und sagte, er zeige, daß Asquith noch in der Gedankenwelt der Vergangenheit lebe.

Der Prästdent des Handelsomis Horne teilte vorgestern im Unterhaus, wie Reuter meldet, mit, daß die Regierung v hat, den Preis der ndustriekohle um 4 Schilling 2 Paenoe für die Tonne zu erhöhen und den Preis des Hausbrandes, der waͤhrend des Winters um 10 Schilling ermäßiet wor, um 14 Schilling 2 Pence für die Tonne zu erhöhen. Diese Maßnahme bezweckt die Abschaffung des Ver⸗ sahrens, wonach die für den inländischen Verbrauch bestimmte Kohle durch die Gewinne aus dem Kohlenexport verbilligt wird, sowie die Aufbebung der Aufsicht über die Verteilung ner Inlandskohle. Horne erwähnte, daß die kürzlich erfolgte Erhöbung der Berparbeiterlöhne die Kosten der Erzeugung 2 Schilling 10 Penee für die Tonne erhoͤht hat.

Frankreich. Der Ministerprästdent Millerand ist von der englischen

Regierung eingeladen worden, nach England zu kommen, um

das Programm für die Konferenz von Spaa festzufetzen. Wie der „Temps“ berichtet, werde bei der Zusammenkunft Millerands und Lloyd Georges Frankreich keine Mühe haben, die Priorität seiner Entschädigungen in der ehemaligen Kampf⸗ ne geltand zu machen. Die Frage nach den Maßnahmen, bie ergriffen werden sollen, um die deutsche Schuld zu dis⸗ kontieren, werde mehr Schwierigkeiten beresten. Man habe auch Grund anzunehmen, daß die in Son Remo getroffenen militärischen Enlscheidungen bei der Rücksprache Abänderungen erfahren würden. Gestern vormittag fand in Versailles der Austausch der Vollmachten zwischen den alliierten und den türki⸗

schen Delegierten statt.

Rußland.

Das weißruthenische Pressebüro in eige meldet, daß nach den letzten Nachrichten in Weitruthenien ein Bauernaufruhr ausgebrochen ist, der namentlich im Gouvernement Minsk verbreitet ist. Die Bauern erheben sich gegen die polnischen Gutsbesitzer und gegen die polnische Gendarmerie. Viele Gutsbesitzer sind geflüchtet. Das polnische Militär unterdrückt den Aufruf mit grausamen Mitteln.

Die Ver⸗ anderen zur Beratung stehenden Gesetzesvorlagen zu

m

Besprechung der Interpellationen über die aus⸗ wärtige Politik 2** der Ministerpräsident Nitti in der Kammer über die Konferenz in Spaa, wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ berichtet:

Dieser Konferenz komme große politische Bedeutung zu. Die Alliierten würden jetzt zu prüfen haben, welche von Deutschland über⸗ nommenen Verpflichtungen aufrecht erhalten werden könnten. In bezug auf die Wiedergutmachungen werde man Deutschland Gelegenheit geben, eine runde Summe zu nennen, die von seiten der Alliierten mit Unparteilichkeit geprüft werden würde. Dem deutschen Verlangen auf Ueberlassung von Geschützen und Flugzeugen würden die Alliierten aber nicht entsprechen koͤnnen. Dagegen würden alle Wünsche Deutsch⸗ lands zur Hebung seiner Produktion wohlwollend und eingehend be⸗ rücksichtigt werden, denn ganz Europa habe ein Interesse daran, daß Deutschland wirtschaftlich sich wieder erhole, was auch für die anderen bestegten Völker gelte. .

Belgien.

Nach einer Havas⸗Reutermeldung bestätigt der Minister für wirtschaftliche Angelegenheiten, der gestern abend aus Paris nach Brüssel zurückkehrte, daß die Konferenz in Spaa wahr⸗ scheinlich verschoben werden wird und daß deshalb auch der Beginn der internationalen Fmanzkonferenz bis Anfang Juli verlegt werden muß. Dem „Telegraaf“ zufolge werden an der Konferenz Frankreich, England, Jialien, Japan und Belgien teilnehmen Der amerikanische Gesandte wird den Sitzungen belwohnen, ohne aber an den Erörterungen teilzunehmen. Die Konferenz wird voraussichtlich 300 bis 400 Personen um⸗ fassen, da pde Delegation einen zahlreichen Stab mitbringen wird.

Litanen.

Die riedensverhandlungen Litauens mit EI land haben am vergangenen Freitag begonnen. Wie die „Litauische Telegraphenageatur“ berichtet, wurde vor⸗

estern die Frage der Grenzen des litauischen Staates be⸗ e und eine Unterkommission eingesetzt, die dem Plenum entsprechende Vorschläge zu unterbreiten hat.

Die hat für den Akt der Unab⸗ hängigkeitserklärung Litauens folgende Fassung vorge⸗ schlagen, die von der litauischen Delegation provisorisch ange⸗ nommen worden ist:

Getren dem von Sowjetrußland proklamierten Selbstbestimmungs⸗ recht der Völker und getreu der Abkehr von der vom russischen Zarentum befolgten imperialistischen 58 welche die Unterjochung Litauens durch Rußland zur Folge hatte, erkennt Sowjetrußland die Freibeit und 1-eee des Litauischen Staates an und entsagt auf ewi allen Souveränitätsrechten, welche Rußland über das litauische Vol und Gebiet gehabt hat. Aus her früheren Zugehörigkeit Litauens Rußland leitet Rußland keine Ansprüche ab.

Finnland.

Nach einem Pelegramm der „Berlingfke Tidende“ aus 5-Ansgfer⸗ steht dort eine politische Krise bevor. Die ozialdemakratischen Mitglieder des Landtags hatten durch heftige A griffe den Landtagspräsidenten Rolander zum Rück⸗ tritt veranlaßt vnd gedroht, wenn ihre Forderungen auf Ab⸗ änderung des Wehrpflichtgesetzes und Beantwortung ihrer Interpellation nicht unverzüglich erfüllt würden, 22 alle

gimmen. Die Sozialdemokraten sollen auch noch beabsichtigen, die gegen⸗ wärtige Regierung zu stürzen und darauf ein neues Ministerium aus Sozialdemokraten und Radikalen zu bilden, dessen erste Aufzabe sein würde, für einen Frieden mit Rußland zu ceaPee; Bei der Abstimmung über den neuen Präsidenten erhielt der bürgerliche Kandidat 81 Stimmen, der sozialdemo⸗ kratische 72, das M tzlied der schwedischen Partei 19 Stimmen. Der Landtag vertagte sich darauf his zum 14. Mai.

Schweiz. Am 16. Mai sindet in der Schweiz eine Volks abstim⸗ mung über den Feitritt zum Völkerbund statt. Am verganzenen Sonntage wurden im ganzen Lande große Volks⸗ 1S8-Sagswsabe abgehalten, bei denen die Mitglieder des Bundesrais an verschiedenen Orten Reden zugunsten des Bei⸗ tritts hielten. Auch die Führer der großen Organisationen 2 für den Beitritt. Die Meinung der Landesverteidigungs⸗ ommission ist getellt. Geschlossen in der Gegnerschaft ist die sozialdemokratische Partei. Die Gegner wünschen grundsätzlich eine Völkervereinisung aber auf einer anderen Grundlage als es die des derzeitigen Völkerbundsvertrags ist.

Schweden. Der König und die Königin empfingen den deutschen Gesandten Nadolny in feierlicher Audienz. Der Gesandte üͤberreichte dem König sein Beglaubigungsschre

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und stellte das Personal der deutschen Gesandtschaft vor.

Türkei.

Die „Agenece Havas“ berichtet aus Konstantinopel, daß die nationalistischen Truppen ihren Vormarsch bei Bigha mit vernärkten Streitkräften fortsetzten; sie hälten Apsashi (2) besetzt und bedrohten jetzt die Dardanellenhäfen sowie Tehanak (7), wo englische Truppen ständen. Ferner hätten sie Panderma besetzt, wo sie eine Batterie schwerer Geschätze eingebaut haben sollen.

Griechenland. In der Angelegenheit des Komplotts der reaktionären Offiziere zum Sturze des besehenden Regimes und zur Er⸗ mordung Weniselos' wurde am Sonnabend das Urteil gefällt. Wie die „Agence Havas“ meldet, wurden der neral Libritis, der Ansiifler des Komplotts, und drei andere Offiziere zu lebenslänglichem Gefängnis, 15 weitere Offiziere zu 8 bis 20 Jahren Gefängnis verurteilt.

Amerika.

Der Newyorker Staatskonvent befürwortete der „Frankfurter Zeitung“ mfoige die allgemeine Abrüstung und erklärte den Völkerbund als unzureichend zur Erhaltun des Weltfriedens. Ein Antrag zur Unterstützung der Politi Wilsons wurde verworfen.

Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ aus Washington haben etwa 1200 Seesoldaten den Befehl erhalten, von Philadelphia nach t West abzugehen, um sich dort für den Dienst in Mexiko bereit zu halten. Der Marinesekretär Daniels erklärte, daß es sich um eine Vor⸗ sichtsmaßregel handele. Die Seesoldaten würden nach Mexiko gesandt, wenn dies zum Schutze der dortigen Amerikaner nötig wäre.

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