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genossen Deulschlands zu Braunschweig und dem Zentralverband
chritlicher Bauerbeiter Deutschlands, Verwaltungsstelle Braun⸗
schweig, abge chlossene, vom 1. Ok ober 1919 ab gültige Tarif⸗ 9
vertrag zu Regelung der Lohn⸗ und Arbeite bedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß 8§ 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Geser bl. S. 1456) für das Gebier foigender Orts⸗ und Gemeindebezirke: Lehndorf, Gliesmarode, Riddagshausen, Oelper, Rüningen, Melverode, Veltenhof, Rautheim Ki. Stöckheim. Mascherode Kühme, Querum, Wenden, Wagaum, Bienrode, Thune, Volkmarode, Schapen, Weddel, Kl. Schöppenstedt, B-venrode, Hond lage, Dibbesdort, Wendhausen, Lehre, Flechtorf, Gr. u. Kl. Bruns⸗ rode, Bey nrode, Ho dor; Essebof, Abbenrode, Gardessen, Destedt, Hemkenrode, Erkerode, Lucklum, Hötzum, Gr. u. Kl. Velcheim, Schulenrode, Sickte, Schandelan und Cremlin en für allgemein verbindlich erklärt. Die all emeine Verbindlichkeit begiont mit dem 1 März 1920. Sie erfaßt nicht das Arbeits⸗ verhältnis von Bauarbeitern, die in einem Betriebe, der nscht Baubetrieb ist,
Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Dr. Sitzler.”
Das Tarifregister und die Registeratften können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragerarteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 27. April 1920.
Der Registerführer. Sarassa.
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ekanntmachung.
Unter dem 27. April 1920 ist auf Blatt 986 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Textllarbeiterverband, Eau⸗ leitung Sachsen, dem Zentraloervand der Maschi isten und Heirer und dem Verband von Arbeitgebern der Sächuüschen Textu⸗Industrie zu Chemnitz unter Zuziehung der Tarif⸗ kommession für die Polsten und Ve bandwattefabriken am 30. September 1919 cbgeschlossene Tarifvertrag zur Rege⸗ lung der Lohn⸗ und Ar’beite bedin ungen für die gewerblichen Arbeiter in den Poser⸗ und Verbandwattefabriken wird ge⸗ mäß § 2 der Vesordnung rvom 23 Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Sachsen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbind⸗ lichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920.
Der Reichsarbeitsminister. . J. A.: Sitzler. 1
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, deienTöghte 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der F te infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 27. April 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
.—
Bekanntmaäach ung.
Unter dem 27. April 1920 ist auf Blatt 958 lfd. Nr. 4 registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Kreisausschuß Dessau des Landes⸗
und auf Blatt 982 vbes Tarifregisters eingetragen worden:
dauernd mit Instandsetzungsarbeiten beschäftigt
oallgemein
Der zwischen dem Zentralausschuß Dresdner industrieller und
kaufmännischen Vereine, dem Zentealoerband der Angestellten, Ortsgruppe Dreeden, dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände, Orsaueschuß Dresden, dem Kauf⸗ männischen Verein von 1858, dem Verband deutscher Hand⸗ lungsgehilfen und dem Verein deutscher Kaufleuse am 14. No⸗ vember 1919 abgeschlossene Tarifvertraog zur Ergänzung des allgemein verbindlichen Tarifvertraces vom 27. März 1919. nebst Nachtrag vom 21. Oktober 1919 wird für die kauf⸗ märnnischen Angestellten im Großhandel, Industrie, Verkehr, Schiffahrt, Lagerei und Fuhrwesen mit Wirkung vom 1. Ot⸗ tober 1919 für das Gebiet der Stadt Dresden und der Amts⸗ hauptmannsc aften Dreeden⸗Altstadt und Dresden⸗Neustadt für allgemein verbindlich erklärt.
8 Der Reichsarbeltsminister.
J. A.: Dr. Sitzler. 9
Das Tarifregister und die Reyp isterakten können m Reichsarbeits
M
ministerium, Verlin NV 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während
der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeiteministeriums verbindlich ist, können von den Vertrogsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen 8
Berlin, den 27. April 1920.
1 Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Un des Tarifregisters, bet effend den Tarifvertrag vom 15. Ok⸗ tober 1919 für die gewerb ichen Arbeiter im Tiefvaugewerbe im Freistaate Sachsen, eingetragen worden: Der am 15. Sep⸗ tem ber 1919 von dem Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ ewerbes E. V., Bezirkeswruppe VIII. und dem Deutschen
auarbeiterverband, Bezirksverein Dresden, abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 15. Oktober 1919 wird für densesben Berufskreis und das gleiche Tarifgeviet mit Wirkung vom 1. März 1920 für allgemein verbindlich erklärt. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Stitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs.⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßi en Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien Erstattung der Kosten verlangen. 8
Berlin, den 28. Aprt 1920‚. — Der Registerführer. Garasso.
r dem 28. April 1920 is auf Blatt 901/2 lfd. Nr. 2
einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
Bekanntmachung.
Unter dem 28. April 1920 ist auf Blatt 989 des Tarif⸗ registers eingetraagen worden:
Der zwischen dem Verband Deutscher Indun eller, Sitz Offe bach a. M, dem Bund dautscher Leder⸗ warenfabritanten, dem Verband der Sattler und Portefeuiller, Sitz Berlin, und dem Hen rotvervand christlicher Lederarbeiter Deutschlands am 22 Äuaust 1919 abgeschlossene
zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der ge⸗ werblichen Arbeiter in der Lederwaren⸗, Reise⸗ und Sport⸗
artikelindostrie wird mit Auenahme der über das Lehrtings⸗ wesen getroffenen Pestimmungen für den genannten Berufskreis
Lederwaren⸗
Reichs⸗ tarifvertrag nebst Nachtrag vom 22. Januar 1920
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsorbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmößigen Diensthunden eingeseben werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertra infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 30. April 1920. Der Registerführer. Sarassa.
AR2RERNAExEeSmRmEExERITAUmEEAmAmEEEEAmmEE
Nichtamtliches.
gemäß § 2 der Vero dnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗
Gesetzbl. S. 1456 für verbindlich erklärt des Hauptlarifvertrags und des Nachtrags beginnt mit dem 1. Februar 1920. 6 Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
das Gebiet des D utschen Reichs für
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits.
ministerium, Berlin NW. 6, Lutisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erksärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
von den Vertragsporteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗
stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 28. April 1920.
Der Registerführer. Sarassa.
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Bekannimachung.
Unter dem 29. April 1920 ist auf Blatt 113 lfd. Nr. des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Zentratverband des deutschen Groß⸗ handels E. V., Bezirke g’nppe Ch mnitz für Erzgebirge und Voatland, dem Zentraloverband der Angestellten, Orisgruppe Chemnitz, dem Gewerkschaftsbund kaufn ännischer Anpestellien⸗ verbände, Kreise Chemn t und Plauen, und dem Gewerkschafts⸗ bund der An estellten, Bundes geschäftsstelle Chemniß und Zwickau am 23 Januar 1920 abgeschtossen Tarifvertrag zur Negelung der Geholts⸗ und Anstellunasberingungen für die kaufmännischen Angestellten im Großhandel wird gemäß § 2 der Veroronung oom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschasten Chemnitz und Zwickau für allgemein verbindlich erkiärt Hie allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Mit dem gleichen Z itpunkt tritt die allgemeine Verbindlichteit des Tarif⸗ vertrags vom 15. April 1919 außer Kraft.
Der Reichsarbeusminister. J. A.: Dr. Sitzler.
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Das Tarifregister und die Registerakten können im Relchsarbeits-
ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienfistunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Ertlärung des Reichsarbeitéministeriums verbindlich ist, köngen
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarlsvertrags gegen Er⸗
stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 29. April 1920.
Der Registerführer.
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Unter dem 30. April 1920 ist auf Blatt 1000 des Tarif⸗
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verbandes anhaltischer kaufmänmischer und gewerblicher Vereine E. V. und dem Deutschen Tronsportarbeiteroerband, Ver⸗ waltungsstelle Dessau, am 8. März 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedinaungen für die Transporta beiter in Dessauer Handels⸗ geschäften wird für den Einzelhandel sowie den Großhandel und die Landspedition gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Relchs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und des Kreises Dessau für allemeinn verbindlich ertlärt. Die allgemeine Vervbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister.
. u.: Dr. Sizleer.
Das Tarifregister und die Registeratten können im Reichsarbeits.
ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingeseben werden.
Arbeltgeber und Arfeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge
der Erklärung des Reickbarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 30. April 1920. Der Registerfübrer
“
Unter dem 30. April 1920 ist auf Blatt 991 des Tarif⸗ registers eingetragen worden;
Der zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbes E. d Bezirksgruppe VIII, dem Deutschen Bau⸗ arbeiter⸗Verband, Zweigverein Meißen, und dem Zentral⸗ verband der Maschinisten, Heizer und verwandten Berufs⸗
Sarassa.
genossen Deutschlands, Geschäftsstelle Dresden, am 2. Juli
1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Tief⸗ baugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs Gesetzbt. S. 1456) für das Gebiet Alberꝛin Altlommatzsch, Alisattel⸗Barmenitz Arntitz, Badersen, Beicha, Berntitz, Birmentitz Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dovernitz. Dobschütz, Döerschütz, Dösitz, Eulitz, Gieisberg Gravnpzig, bantt Jessen, Käbschütz, Klappe dorf, Krepta Lautzschen, Leippen Leuben, Löbschütz, Lommatzsch, Lossen, Marschür, Meila, Mertitz, Mettelwitz, Mögen, Neckanitz, Nel⸗ kanitz, Niederstauche, Nieberstößwitz, Oberstaucha. Paltzschen Petzschwitz, Pitschütz Planitz⸗Deila Pinkowitz, Piskowitz, Poittitz Praterschatz Pröda, Prositz bei Schieritz, Prositz bei Staucha, Raßlitz, Rauba, Roitzich Schrerau, Schleinitz, Schweimnitz Schwochau, Sieglitz Steudten, Strieg itz, Treben, Trogen Wachnitz. Wauden, Weitzschenhain, Wilschmitz Wuhnitz, Ziegen⸗ hair, Zöthain Z cheilitz und Zschochau für allgemein verbind⸗ lich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem Der Reichsarbeitsminister. . Hr. Sitler.
Die allgemeine Verbindlichkeit
Oesterreich.
—
vertreler des Landeshauptmanns die vorgestrigen Ereignisse
in Linz und betonte, daß die besonnene, anständige B vö kerung
sich von den Demonstralionen ferngehalten habe. Die Me ge sei durch von auswäcts zugereiste Hetzer aufgereizt wo den.
Die Landesregierung bedaure aufs tiefste die gestrigen Er⸗
eignisse.
— In Meran wurde
gehelten; eine dabei gefaßte Entschließung weist jede Ein⸗ mischung der Trientiner in die
der deutschen Steuerge der für das Trentino und verlangt von der italienischen Regierung die Gewährung der Selbst⸗
verwaltung Deutsch⸗Sädtirols.
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ungarn. In der gestrigen Sitzung der Nationalversammlung sprach der Minister des Aeußern Telekt über den Friedens⸗
vertrag. Er führte, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zu⸗
folge, aus:
Kein Mensch, in dem noch ein Funken von Menschlichkeit und Unparteilichkeit vorhanden sei, werde die Entrüstung der Nation an⸗ gesichts dieser Friedenebedin zungen für übertrieben halten. Wohl würden auch im feindlichen Auslande
verweise bloß den englischen schen Senat.
daß sich die Kriensmentalität nicht geändert habe von Europa ersehnt werde, und der auf dem Pavier geschaffene Frieden seien gegensätzliche Begriffe geworden. Das Leben
Friedensdelegierten Keynes und den amerfkemi⸗ Trotzdem zeige auch der ungarische Friedensvertrag,
es der Himmel mit möglichst wenig Erschütterungen. nicht mit irgend einer feindseligen Absicht, denn Ungarn wünsche Frieden, den es zu seiner Erstarkung brauche. (Beifall.) Minister besprach sodann den Inhalt des Die ungarischen Wänsche bezüglich der Geenzen ohne Begründang abgelehnt. Den Passts des Begleitschreibens, daß tausendjähriger B⸗sis kein Rechtsmittel sei, dieser Besitz unrechtmäßig geworden oder müsse er urückweisen. (Lebhafter Beifall.) Auch die Behauptungen des Begleitschreibens über die Besch üsse der ungarländischen Nationalitäten im Herbst 1918 seien nicht stichhaltig. nalitäten hätten sich damals nach rechts und links ausgesprochen, speziell die Deutschen hätten sich für Ungarn erklärt. besprach sodann die wenigen Milderungen; so werde Ungarn die Auf⸗
nahme in den Völkerbund ohne Feststellung des Zeitvunktes für den
Fall loyaler Erfüllung der Friedensbedingungen zugesichent. Die Loyrlität
hänge aber sehr oft von materiellen und moralischen Voraussetzungen ab. Ferner würden Konazessionen hinsichtlich des Standes des Heeres,
der Munitionsfabriken und Kriegsfahrzeuge gemacht. Ein gew sses Wohlwollen komme darin zum Ausdruck, daß bei der Wiedergut⸗ machang die durch den Bolsch’w smus verursachten Schäden berücksichtigt wärden. Der M nister „Der Frieden vertrag ist schlecht, sehr schleht; der höfliche Ton, in dem er überreicht warde, än ert daran nichts. Die gegenwärtige Generation ist unglücklich. Gedanke aufgetaucht, daß vielleicht eine völlige Aufteilung besser wäre; lieber das Sh cksal Polens! Das darf aber nicht geschehen. Ungarn fleht nicht um sein Leben, soadern ist vom Willen zum Leben ducchdcungen.“ (Lebhafter Beifall und Hindeklatschen.)
Auf Vorschlag des Ministers wied sich zunächst der Ausschuß Parallel den
für Aecußeres mit dem Friedensv rtrag beschäftigen. damit wird die Friedensdelegation die Antwort an Obersten Rat feststellen. Das Parlament selbst wird sich mit dem Friedensvertrag erst beschäftigen, wenn es durch die noch vorzunehmenden Wahlen ergänzt ist.
Großbritannien und Irland. 1
Die Berichte des Abmirals Tronbridge und des Generals Gorion über die Lage Ungacns sind in einem Weißbuch
veröffentlicht worden. Wie der „Neuwe Coarant“ meldet, wird oarin der Auffassung, daß in Ungarn weißer Terror besteht, entschieden widersprochen.
— Im Unterhaus teilte Bonar Law mit, daß zwischen Regierung ein Abkommen ge⸗
der englischen und kanadischen R⸗ schiossen wo den ist, woach der König einen Gesandten für
Kanada in Washingzon ernenngen wird, der in Abwesenheit
des britischen Botschafters auch die Interessen des beftischen
Reichs wahrnehmen wird. Von dem Grundsatze der Einheit⸗ lichkeit des diplomatischen Dienstes des britischen Reiches soll
jedoch dabei nicht abgewichen werden.
Frankreich. Der türkische Friedensverttag ist gestern den türli⸗
schen Delegierten am Quai d’'Orsay überreicht woden. Er be⸗
steht aus 13 Teilen. Der erste Teil behandelt laut Metieilung des „Wolffschen Tele raphenbüros“ den Völkerbund.
Asien fest. Der aus 13 Kapiteln bestehende dritte Teil zwingt
die Türken, die politischen Veränderungen, die in Egropa und Asien getroffen wurden und noch getroffen werden können an⸗ Er enthätt eine Spezialkonbention für die Meer⸗
zuerkennen. engen, sieht die Autonomie und eventuell die Unabhängig⸗ keit von Kurdistan vor, und schaofft ein Sonderregime für die Stadt und den Bezirk von Smyrna, die unter türkischer Herrschaft bleiben von Grie venland gestellt werden.
die vorläufige Anerkennung von Syrien und Mesovotamien als unabhän sige Staaten unter dem Beistand eines Mindatars, die Perwaltung Palästinas durch einen Mandatar sowie die Anwendung der Erklärung der britischena Rezierung von 1917, betreffend die Errichtung einer nationalen Heimatstätte für das jüdische Volk in Palästina. Der dritte rei verlangt auch von
gm oberösterreichischen Landtage besprach der Stell⸗
. eine Kundgebung für die Selbständigkeit Deut ch⸗Südtirols und gegen jede Verbindung mit Trient unter zahlreicher Betelligung ab⸗
Angelegenheiten Deutsch⸗ Süotirols zrück, protestiert gegen jede willkü liche Verwendung
immer mehr Stimmen laut, die den von der Fr edenskonferenz begangenen Fehler bekämpflten; er auf den am rikanischen Frieden delegierten Bullet,
Der Friede, der . Le werde aber das, was die Kriegeysychose geschaff’ , wieder korrigieren, gebe r sage das . Der Friedensvertrags. würden wenn unrechtmäßig erscheine, Die Natio⸗
Der Minister
und die rumänisch; Besatzung
schloß:
Ja manchen ist sogar der verzwelfelte
Der zweite setzt die neuen Greenzen der Türkei in Europa und
obwohl sie unter die Verwaltung r Er verlangt ferner die An⸗ erkennung der beiden neuen Staaten Hedjas und Armenien,
der Türkei die Anerkennung im Sudan, in Cypern und auf Aegäischen Meeres geschoffenen Laae sowie ferner die Anerkennung des französischen Protettorats über Marotto und Tunis. Auserdem muß die Türkei da auf verzichten, irgendeinen Eiofluß ouf die Muselmanen in Nordafrika auszuüben. Der vierte Teil beschäftigt sich mit dem Schutze ver Minderheiten in der Türkei sowie mit der Wieder utmachvng für die während des Krieges verur⸗ sachten Schäden. Der fünfte Teil enthält die militärischen und maritimen Klauseln, setzt die Zusammensetzung der versönlichen Wache des Sultans fen, regelt die ottomanische Genda merie und bestimmt, daß die obligatorische Dienstpflicht in der Türkei abdeschafft mird. In den Meerengen müssen die Brfestigungen geschleift werden. Außerdem können Frankreich, England und Italien Seestreitkräfte sowie militärische und Luft⸗ streik äfte dort unterba ten. Die türlische Marine wird be⸗ schränkt auf Fischer⸗ und Bewachungeschiffe. Luftstreitkräfte dü fen nicht unterhalten werden. Der sechste Teil regelt die Kriegsgefangenenfrage, der siebente die Bestrafung von Kriegsbeschuldigten. Der achte setzt die Finanz⸗ regelung fest, der neunte Teil behandelt die wirtschaft⸗ lichen Fragen und stellt Grundsätze für Konzessionsgesell⸗ schaften in der Türkei und in den von ihr abgetretenen Gebieten fen. Die andere Teile behandeln die internatsonale Hafen⸗ kontrolle, die Kontrolle über die Flußschiffahrt und über das Eisenbahnwesen, beschäft gen sich aber auch mit dem eventuellen Hinzutritt Rußlands zu den kontrahierenden Staaten.
— Der Ministerrat hat gestern den Jastizminister auf⸗ gefordert, eine Untersuchung gegen den Allgemeinen Arbeiterverband C. G. T. zum Zwecke seiner Auflösung einuleiten, und zwar auf Grund der Arlfkel 3, 5 und 9 des Gesetzes vom 21. März 1884, die den Syndikaten und den Veremigungen der Berufsgenossenschaften vur das Recht auf Bea beltsung und Verteidigung von Berufsinteressen geben.
Nach der Sitzung des Ministerrats gab der Minister⸗ präsident Millerand den Vertretern der Pöesse über das ein⸗ geleitete Strafve fahren ge en den Allgemeinen Arbeiterverband Erklärungen ab. Er sagte, obiger Quelle zufolge:
Die Vereinigung der Gewerkschaften habe seit Tagen die Arbeit in einer groten Reihe von Betrieben, deren Täligkeit für das wirt⸗ schaftliche Leben des Landes notwendig sei, aus ausgesprochenen politischen Gründen stillggelegt. Die Bewegung sei eingeleiter worden, um eine Reform zu erlangen gegen den Willen der Regterung und des Parlaments. Die iegierung denke nicht im entferntesten daran, in irgendeiner Weise die Rechte der Gewerkschaften und der Konföderationen anz tasten. Die Strafverfolgung bedeute nur, daß die Repubhlik den Gehorsam vor dem Gesetze allen auferlege.
Rußland.
Die „Times“ meldet über einen in Tiflis zwischen der Sowjetregierung und den türkischen Nationalisten abgeschlossenen Militärvertrag folgende Einzelheiten:
Die türkischen Unterzeichneten verpflichten sich, dieselbe Vertassung einzuführen, wie sie in Somwjetrußland besteht. Das türkische Heer wird sofort militärische Operationen in Mosul an der fürkisch⸗armenischen Grenze beginnen. Die nach der Türkei geflüchteten Hochverräter werden der Sywjetregerung ausgellefert. Das Gebiet von Konstantinopel bleibt ktürkisch. Die Besestigungen am Bosporus und in den Dardanellen werden geschleift. Somjet⸗ rußland unterstützt die Türkei moralisch und materiell und hilft ihr bei der Verteidigung der Unabhängigkeit und des Selbstbestimmungs⸗ rechts der muselmanischen Länder.
Die „Times“ bemertt dazu, weder Georgien noch Armenien hätten bisher das Ultimatum Sowjetrußlands auf Einführung der Sowjewerfassung und Auslieferung von Flüchtlingen an⸗
genommen. Italien.
Gestern haben in Pallanza die slawischen Verhandlungen begonnen.
— Laut Meldung des „Messaggero“ sendet ber Allge⸗ meine Landwirtschaftsbund eine Mission naoch den Ländern des ehemaligen russischen Reichs zum Studium der vo tigen Verhältnisse im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Handelsbeziehungen. 8
der durch den Krieg i Aegypten, den Inseln des
italienisch⸗jugo⸗
Niederlande. 8
Laut Meldung des „Telearaaf“ befindet sich der nie der⸗ ländische Konsul in Archangelsk, der nach einer Mel⸗ dung von Bo schewisten verbhaftet sein sollte, an Bord des holländischen Regi rungsdampfers „Lingestroom“, der gestern mit holländischen Flüchtlingen aus Sowjetrußland in Amsterdam
erwarlet wurde. Dänemark.
Zvpischen den dänischen Fischverkaufsgen vssenschaften und den deutschen Benörden ist dem „Wolssschen Tetegraphenbüro“ usolge ein Abkommen getroffen worden, wonach die dänische Jidadssasr nach Deutschland teilweise wieder aufgenommen wird. Dus Abkommen bet ifft die Ausfuhr des dies jäh igen Frühjahrsherings fanges. Es bestimmt, daß Deutschland für die eine Hälfte des Betrages der Austuhr einen dreijährigen Kredit und für die andere Hälfte einen vier⸗ jährigen Krebit erhält. Deutschland verzinst den Betrag und Uellt als Sicherheit deutsche Staatsschuldpaptere.
Nach einer Me dung des „Wolffschen Telegraphe beschäftigte sich gestern der Mivisterpräsident Branting in einer Ansprache mit der Hilfsarbeit, tie nach dem fnscht⸗ baren Kriege folgen müßte. In Kopenhagen und Paris seien Konserenzen ab ehalten worden, und eine neue Konferenz werde in Brüssel vorbereitet, wo auch Schweden seinen Anteil an der Waderhersteung der Welt nehmen werde. Der Völterhaß müßte mit allen Mitteln bekämpft werden, und es sei Schwedens Recht und Pflicht, gegen das Verhalten der schwarzen Truppen im Rheinland zu protestieren. Ein sehr wichtiges iied in der Wiederherstellung sei die Hilfs⸗ arbeit für die Kinder, die in der Zukunft gute Früchte trogen werde. Hierdurch könne Schweden den ihm zukommenden Platz
im Völkerbund erringen.
Türkei.
MNach einer Timesmeldung erklärte Mustafa Kemal ga cha in der gesetzgebenden Versammlung in der Saltan sei nicht freier Herr seiner Entschlüsse, keine gesetzliche Regierung. Da es ferner unmöglich sei, in Angtolien eine gesetzliche Regierung zu bilden, so schlage er vor, daß er und seine Kollegen vom Komitee zur
erteidi ung der türkischen Rechte eine vorläufige Regierung bilden sollen. v“
Angora. daher bestehe
in allen Ländern
†
2 2
rals Obregon an Huerta haben die mexikanischen Auf⸗
sändigen die Eskorte Carronzas eingebolt und zerstreut.
Obrevon bestötigt, daß Mureuia vor seiner Flucht aus der Stadi Mexiko die Militä gefangenen habe niedermetzeln lassen, aibt die Emnahme von Puebla bekannt und erklärt, daß weitere Staaten sich der Revolution angeschlossen hätten. Nach den w der Stadt Mexiko in Carranza zusammen mit dem ehemaligen amerikanischen Gesa dien in Washington, Bonillas, durch die eigenen Truppen gesangen genommen worden. Die Haupistabdt, zu deren Kommandanten der General Trevino ernannt worden ist, ist ruhig. 8 “ 8
Afien.
Englische Blätter melden, daß Ibn Raschid, der Emir von Hail, einer der beiden mächtinsten Fürsten Arabiens, ermordet worden sei. Während des Krieges war er Gegner der Alliiertrn. Da keine erwachsenen Verwandten vorhanden sind, befürchtet man den Ausbruch von Unruhen. Der „Daily Telegraph“ welst darauf hin, daß der Stab des Emirs, dessen Kriegsstärke 50 000 Mann betrage, eines Tages die englische Position in Mesopotamien von der Flanke be⸗ drohen könne.
— Nach einer Timesmeldung übersielen Axaber christliche Dörfer in der französischen Zone südlich von Tyrus. In Ain⸗Ibl sollen 500 Menschen getötet worden sein. Der Strom der Flüchtlinge ergießt sich in die englische Zone. 2000 von ihnen haben Sased erreicht und 700 Haifa.
— Die vorgestern von „Reuter“ verbreitet Nachricht, einige japanische Divisionen in Verkleidung na Sibirien gesandt worden seien, wird von dem japanischen Geschäftsträger in Berlin, Debuschi, kategorisch in Abrede gestellt. Er erklärte, daß diese Divisionen in Wertlichkeit schon längst in Sibirien ständen, und daß es gerade diese Divisionen seien, die nach reiner neulich bekannt⸗ gegebenen Entschließung seiner Regierung bis auf den letzten Mann aus Sibirien zurückgezogen werden sollten, sobald die tschecho⸗lowakischen Truppen Sibirien geräumt hätten und sobald ferner die politische Lage in den an Korea und die Mandschurei grenzenden Gebieten genügend geklärt sei, um Ruhe und Siche heit für Leben und Eigentum der dort meilenden jopa ischen Staatsangehörigen zu gewährleisten. Debuschi erklärte ferner, daß das kürzlich verbreitete Gerücht, als habe Japan der Somwjetregierung den Krieg erklärt, gänzlich ohne irgend welche Grundlage sei, vnd legte ganz be'onderen Wert auf die Feststellung der Talsache, daß Japan an die Sowjetregierung meder den Krieg erklärt habe, noch irgend eine dahin gehende Absicht hege.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Dem Reichsgesundh itsamt ist das Erlöͤschen der Maul⸗ und Klauenseuche vom Viehhof i ü 8 6. Mai 1920 gemeldet worden. 86
16
Nachweisung über den Stand von hi in Oesterreich am 28. April 1920.
(Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)
erhoben.
Freigebübr för Briefe bis 20 beträat, also jetzt 80 2 und für see weiteren 20 60 ₰. Postkarten unterliegen einer Gebühr von 40 . Die genaue Beochtung dieser Sätze ist anzuraten, damit nicht die Empfaͤnger der Sendungen hohes Nachschusporto zu zahlen bahen. Für die offenen Buinden chriftsendungen nach der tschechoflowakischen Republik werden dieselben Sätze wie im innerdeutschen Verkehr
Die niederländische Postverwaltung bat zur Eprache gebracht, daß ihr häufiger Briefsendungen au 8 Deutschland zugeben, die entgegen den Vorschriften des Wel postvertrags sollpflichtige Waren enthalten. Das Publikum wird darauf bingewiesen, daß derartige Briefsendungen nicht an die Gmpfänger ausgehändigt, sondern von der niederländischen Postverwaltung nach dem Aufgabeorte zurückgesandt werden.
Postabgänge nach New York mit holländischen Dampfern fianden statt mwit den Dampfern „Nieuw Amsterdam- und „Rotterdam“ am 12. und 19. Mai von Rotterdam; Postschluß in Emmerich am 10. und 17. Mai Vormittags und in Hamburg am 8. und 15. Mai Abends.
Boesmanns Telegraphisches Büro meldet: Der Norddeutsche Lloyd hat beschlossen, im Anschluß an die Eisenbahnverbindung Berlen — Stertin — Swinemünde eineregelmäßige Passagier⸗ dampferlinie Swinemünde — Zoppot — Danzig und umgekehrt einzurichten. In beiden Richtungen ist wöchentlich zwei⸗ malige Verbendung vorcesehen, und zwar Mittwochs und Sonnabends ab Swinemünde, Montas und Donnerstags ab Danzig. Die Be⸗ nutzung des Seewegs Swinemünde-— Danzig sichert eine völlig unbehelligte Reisemsglichteit ohne jegliche Paß⸗ und Zollschwierig Tten. 8 Mannigfaltiges.
Im amtlichen Teil der heutigen Nummer des Blattes ist (unter Preußen) eine Bekanntmachung der Kohlenstelle Groß Berlin vom 11. d. M. über die Freigabe weiterer Abschnitte zue Entnahme und Abgabe von Kohlen veröffentlicht.
In den Schwarzen Meerhäfen befinden sich zurzeit höch ens noch 100 deutsche Kriegsgefangene, die dem mit dem Abtransport der Gefangenen aus dem Schwarzen Meergeviet Beauftragten erklärten, dort bleiben zu wollen. In Odessa befinden sich noch etwa 50 Kriegs⸗ und 200 Zwilgefangene. Der Gewährsmonn weist nachdrücklich darauf hin, daß alle Gerüchte, die von einer besonders kraurigen Lage der deutschen Gefangenen am Schwarzen Meer sprechen, unzutreffend sind, da es den wenigen dort verbliebenen deutschen Kriecsgefangenen den Umständen entsprechend recht gut ginge. Dieses bezieht sich naturgemäß nicht auf die in Turkestan und im Kaukasus befind ichen Gefangenen. (W. T. B.) Hamburg, 11. Mat. (W. T. B.) Der Verein der Gastwirte von Groß Hamburg stellt zur Vermeidung des Fremdenzuges nach Hamburg, entgegen anders lautenden Nachrichten, hierdurch nochmals fest, 81 sämtliche Hotels in Hamburg und Altona restlos geschlossen sind.
Linz, 11. Mai. (W. T. B.) Die Zahl der Opfer der gestrigen Ausschreitungen ist bisher mit sieben Toten, darunter drei Frauen und 21 Verwundeten, festgestellt word n. Sie dürste sich aber noch erhöhen. Zwei Voltswehr⸗ offiziere ud vier Mann sowie einige Gendarmen erlitten Ver⸗ letzungen. Durch Zeugen ist einwandfrei festgetellt, daß zuerst aus den Reihen der Kundgebenden geschossen worden ist. Nach 11 Uhr Nachts ereigneten sich keine Zwischenfälle mehr. Einige Haupträdels⸗ führer wurden verhaftet. Als einer der Hauptschuldigen an dem Blutvergießen wird ein aus München hierher geflohener Kommunist bezeichnet.
——— — Maul⸗ und Klauen⸗ seuche
Räude echwein⸗ Rotlauf
der (Schmeme der Einhufer seuche) Schweine
Zahl der ve⸗
2
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Höfe
Nr. des Sverrgebiets Höfe c0 Gemeinden
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Vorarlberg.. 21 5 7 Zusammen Gemeinden (Gehöfte):
Rotz 1 (1), Maul⸗ und Klauenseuche 120 (449), Räude der Einhufer 461 (1229), Schweinepest (Schweineseuche) 36 (43), Rotlauf der Schweine 19 (20).
Außerdem Lungenseuche des Rindviehs im Sperrgebiet Nr. 12 in 3 Gemeinden, 3 Gehöften.
Pockenseuche der Schafe und Beschälseuche der Zuchtpferde sind nicht aufgetreten. 8
Werrehrswesen.
11 “ 8 Neue Postwertzeichen. Inrfolge der Gebshrenerhoͤbung ist der Verbrauch der Marken zu 30, 40, 50 und 50 % so groß, das diese Marken um die Herstellung zu beschleunigen, nicht mehr zwei⸗ farbig, sondern einfarbig ausgeführt werden sollen. Da nach den Be⸗ stimmungen des Weltpostvertrags die 20, 40 und 80 ₰⸗Marken grün, rot und blau werden müssen, also mit anderen bisher vorhandenen Werten farblich zusammen tallen würden, ift im wesentlichen eine Farben⸗ änderung der ganzen Reihe erforder! ch geworden. Die Urstempel sind bereits geschnitten, gatvanisch vervielfältigt und die Farben bei Tages⸗ licht und künstlichem Licht erprobt, so daß mit dem Erscheinen der Marken in etwa 4 Wochen zu rechnen ist. Die neuen preisgekrönten Marken werden zurzeit von den Künstlern entsprechend den An⸗ regungen des Preisgerichts vervollkommt und zum Erztelen einer ge⸗ wissen Einheitlichkeit umgearbeitet. Alsdann sollen die Arbeiten für die mechonische Herstellung mit besonderer Beschlennigung durch⸗ geführt werden, so daß die ersten Marken, namentlich zunäͤchst die hohen Werte, voraussichtlich in 2 bis 6 Monaten erscheinen können.
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Es wird erneut darauf hingewiesen, daß im Verkehr mit
LLLLLELALeAILLLe=eLA 1IIII=SIell le! !
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Handel und Gewerbe.
— Wie „W. T. B.“ von zuständiger Stelle erfährt, sind die Richtlinien, nach denen die Entschädigungen für die dem⸗ nächst zu beschlagnahmenden Wertpapiere bemessea werden, nunmehr dem Reichsrat zugegangen. Danach soll für Wert⸗
apiere, die nach § 10 der Anlage zu Artikel 298 und nach Artikel 145 8 Friedensvertrags enteignet werden, eine Entschädigung in Höhe des Liquidationserlöses gezahlt werden. Die Entschädigung für die Schantungvahn soll nach dem Werte erfolgen, den das gesamte Eigentum der Schantung⸗Eisenbahn A.⸗G. in China am 25. Juli 1914 in mexikanischen Dollars, umgerechnet in Reichswährung zum Tageskurz, gehabt hat.
(Notierung d. Ver. f. d. dt. Elektro.⸗Notig) 2281 ℳ.
Wagengestellung für Kobhle, Koks und Brikeits am 10. Mai 1920.
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— — —. — — Ruhrrevter Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
am 9. Mai .
am 10. Mat . Nicht gestellt:
am 9. Mai . Beladen zurück⸗
4 629 18 661
am 10. Mai .
Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.
London, 10 Mati. (W. T. B.) 2 ½ % Englische Konsols 48 †¾, 5 % Argentinier von 1886 89, 4 % Brastlianer von 1889 44, 4 % Japaner von 1899 53 5 % Mertkantsche Goldanleihe von 1899 42, 3 % Portugiesen 36 ½, 5 % Russen von 1906 23, 4 ½ % Russen von 1909 17 ½, Baltimore and Ohio 43 Canadian Pacißic 151,
ennsplvania 51, Southern Pactfic 124 Union Pactfic 153, Unired
Staten Steel Corporation 125, Rio Tinto 36, De Beers 24 ½, Goldüields 1½% Randmines 218⁄16
London, 10. Mai. (W. T. B.) Wechsel auf Deutschland 196,00, Wechsel auf Amsterdam kurz 10 48, Wechsel auf Paris 3 Monate 60,30, Wechsel auf Brüssel 57,30. — Privatdiskont 6, Silber loko 61 ½, do. auf Lieferung —. G
Harts, 10. Mai. „W. E. B.) 5 % Französische Anleihe 87,60, 4 % Franzoösische Anleihe 71,55, 3 % Fran⸗ sche Rente 57,75, 4 % Span. aͤußere Anleihe —,—, 5 % Russen von 1906 —,—, 3 % Russen von 1896 —,—, 4 % Türken unis. —,—, Euez⸗ kanal 8500, Rio Tinto 2167.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
Liperpopl, 10. Mai. (. A. B.) Hanmwohtt. Umsag 5000 Ballen, Einfuhr 24 130 Ballen, duvon awerftanische Baum⸗ wolle — Ballan Für Mai 25,63, für Juni 25,40, für Juli 25,13.
Amerikanische teilweise 1 Punkt niedriger, Brasiltanische 51 Punkte niedriger, Aegvptische unverändert.
Vradford, 10. Mai. (W. T. B.) Am Wollmarkt war
der tschecho⸗slowakischen Republik für Briefsendungen jeder Art mit alleiniger Ausnahme der offenen Blindenschriftfendungen
[die Gebührensätze des Weltpostvereins gelten. Die
der Verlauf des Geschäfts ruhig. Die Preise blieben unverändert; Die Garnpreise waren fest.