2. Einzelgehälter. Gruppe I. 20 000 ℳ jährlich. Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung. Präsidenten (bisher Vorsitzende) der Bergwerksdirektionen. Finanzministerium. 8
Handels⸗ und Gewerbeverwaltung. Direktor und künstlerischer Direktor der Porzellanmanufaktur.
Justizverwaltung.
Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte als ständige Vertreter der Oberlandesgerichtspräsidenten bei Oberlandesgerichten mit mehreren Senatspräsidenten — mit Ausnahme des Kammergerichts —.
“ (bisher Oberstaatsanwälte) bei den Oberlandes⸗
Cc] en.
Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht I in Berlin.
“ großer Landgerichte sowie Amtsgerichtspräsident Berlin⸗ e.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volks⸗ 3 bildung.
I der Provinzialschulkollegien in Berlin, Breslau und „Coblenz. Generalsuperintendenten mit Ausnahme derjenigen in Wiesbaden, CGCassel und Aurich. Präsidenten der Konsistorien mit Ausnahme von Berlin. Direktor des Astrophysikalischen Observatoriums. 8 Direktor des Aeronautischen Observatoriums bei Lindenberg. 23 000 ℳ jührlich. Lotterieverwaltung. Präsident der Generalloteriedirektion (künftig wegfallend).
Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung. Berghauptleute. 8 — Direktor der Geologischen Landesanstalt. Staatsarchive. Generaldirektor der Staatsarchive. 8 Landeswasseramt. Senatspräsident beim Landeswasseramt. Ansiedlungskommission. Präsident der Ansiedlungskommission. Finanzministerium. Regierungspräsidenten. Handels⸗ und Gewerbeverwaltung Staatskommissar bei der Berliner Börse. 1 Justizverwaltung. Vizepräsident der Justizprüfungskommission. Verwaltung des Innern.
Senatspräsidenten beim Oberverwaltungsgericht. Polizeipräsident in Berlin. -
Präsident des Statistischen Landesamts. Kommandeur der Sicherheitspoltzei. Landwirschaftliche Verwalt
Präsidenten der Landeskulturämter.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Weltlicher Vertreter des Präsidenten des Evangelischen Oberkirchenrats. Minister.
Präsident des Landeskonsistoriums in Hannover.
räsident des Konsistoriums in Berlin.
weiter Direktor beim Kaiser⸗Wilhelm⸗Institut für Biologie in
Berlin⸗Dahlem. Generaldirektor der Preußischen Stagtsbibliotheken.
Generaldirektor der Staatlichen Museen in Berlin. Ministerium für Volkswohlfahrt. Direktor des Instituts für Infektionskrankheiten. Gruppe III.
25 000 ℳ jährlich. Oberrechnungskammer.
Landeswasseramt. Präsident des Landeswasseramts. 8 Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten.
Gesandte. Justizverwaltung. Vizepräsident des Kammergerichts als ständiger Vertreter des Kammer⸗ gerichtspräsidenten. Generalstaatsanwalt beim Kammergericht. Ministerium des Innern. Stellvertreter des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts. Chef der Landjägerei (künftig wegfallend). Landwirtschaftliche Verwaltung. Präsident des Oberlandeskulturamts. Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volks⸗ bildung. Direktoren der Kaiser⸗Wilhelm⸗Institute in Berlin⸗Dahlem und
Düstelbort;t Gruppe IV.
1 8 000 ℳ jährlich. 1t Preußische Staatsbank. Präsident der Preußischen Staatsbank. Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung. Oberberghauptmann. “ Staatsschuldenverwaltung. Präsident der Hauptverwaltung der Staatsschulden. Preußische Staatsregierung (Staatsministerium). Ministerialdirektor.
“
b Finanzministerium. Ministerialdirektoren. Oberpräsidenten. Bevollmächtigte zum Reichsrat. 3 Bauverwalt: Ministerialdirektoren. 8 Handels⸗ und Gewerbeverwaltung. Ministerialdirektoren. Justizverwaltung. Ministerialdirektoren. b der Justizvrüfungskommission ammergerichtspräsident. Oberlandesgerichtspräsidenten. Ministerium des Innern.
Miijisterialdirektoren. 1 Oberverwaltungsgerichts.
“
8 Landwirtschaftliche Verwaltung. Ministerialdirektoren, Oberlandforstmeister, Oberlandstallmeister.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Ministerialdirektoren.
Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats.
Ministerium für Volkswohlfahrt.
Ministerialdirektoren. Gruppe V.
38 000 ℳ jährlich. Preußische Staatsregierung (Staatsministerium.). Staatssekretär (bisher Unterstaatssekretär). 8
Oberrechnungskammer.
11“
Chefpraͤsident. Finanzministerium. Staatssekretär (bisher Unterstaatssekretär). Bauverwaltung. Staatssekretär (bisher Unterstaatssekretär). Handels⸗ und Gewerbeverwaltung. Staatssekretär (bisher Unterstaatssekretär). Justizverwaltung. Staatssekretär (bisher Unterstaatssekretär). Ministerium des Innern. Staatssekretär (bisher Unterstaatssekretär).
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Staatssekretär (bisher Unterstaatssekretär). Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung Staatssekretär (bisher Unterstaatssekretär)h). Ministerium für Volkswohlfahrt. Staatssekretär (bisher Unterstaatssekretär). Gruppe VI. 50 000 ℳ jährlich. Preußische Staatsregierung (Staatsministerium.). Präsident der Preußischen Staatsregierung. Finanzministerium. Minister. Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Minister. Ministerium für Handel und Gewerbe.
Minister. Justizministerium. Minister. Minister. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Minister. 23
Ministerium für Wissenschaft, Kunft und Volksbildung. Minister.
Ministerium des Innern.
Ministerium für Volkswohlfahrt.
Abschnitt II. Gehälter für die Hofbeamten [künftig wefallend]. 1. Aufsteigende Gehälter. A. Gehälter mit festen Grundgehaltsfätzen. Gruppe 2.
4300 — 4700 — 5000 — 5300 — 5600 — 5800 — 6000 — 6200 —
6400 ℳ jührlich.
Amtsgehilfen (bisher Amts⸗, Kanzlei⸗, Kassen⸗ und Bibliotheksdiener, Bauboten, Geheime Kanzleidiener beim Oberhofmarschallamt). Wachtmänner (bisher Wächter). Pförtner. Ueberfahrer. Gebäude⸗ aufseher. Partausseber. Schloßaufseher (bisher teilweise Schloß⸗ diener). †) Schloßaufseherinnen (bisher Schloßdienerinnen). Ottogon⸗ aufseher in Wilhelmshöhe. Parkaufseher und Brunnenwärter in Wilhelmshöhe. Kutscher. Vorreiter. Reitknechte. Torwärter. Hofwärter. Telephonisten. Futterwärter. Kammerwärter. Mauso⸗ leumsaufseher.
Gruppe 3. 4600 — 5000 — 5400 — 5700 — 6000 — 6300 — 6500 — 6700 — 6900 ℳ jährlich.
Ministerial⸗ Amtsgehilfen (bishber Geheime Kanzleidiener) beim Ministerium des vormaligen Königlichen Hauses. Schloßaufseher“*) (bisher Schloßdiener) in gehobenen Stellungen. Maschinisten. Fon⸗ tänenwärter. Gartenobergehilfen. Schirrmeister in Babelsberg. Kastellan des Schauspielhauses Potsdam. Monteure. Wagenhälter. Wagenführer. Wagenbegleiter. Lackierer. Baupoliere beim Ober⸗ marstallamt. Beschlagschmiede. Botenmeister“*).
Gruppe 4. G
5000 — 5400 — 5800 — 6200 — 6500 — 6800 — 7100 — 7300 - 4 7500 ℳ jährlich.
Kastellan*), Botenmeister*) beim Ministerium des vormaligen König⸗ lichen Hauses. Schloßvögte (bisher Schloßaufseher in Kastellan⸗ stellen). Obergärtner ohne Revier. Bauwarte (bisher Schloß⸗ polier, Baupolier). Kanzleiassistenten (bisher Kanzlisten). Keller⸗ schreiber beim Oberhofmarschallamt. Obermaschinisten und erste Monteure. Schloß⸗ und Gartenverwalter in Niederschönhausen. Wagen⸗, Sattel⸗ und Futtermeister. “
Gruppe 5. 5400 — 5800 — 6200 — 6600 — 7000 — 7300 — 7600 — 7900 — 8100 ℳ jührlich.
Oberbauwarte (bisher Schloßpoliere) in Berlin und Wilhelmshöhe. Schloßverwalter (bisher Schloßkastellan, teilweise Oberkastellane). Obergärtner mit Revier*), Oberschirrmeister bei der Garteninten⸗ dantur. Maschinenmeister. Bauleitende Monteure“*) (bisher erste Monteure). Obermonteur als Betriebsleiter. Materienverwalter bei der Schloßbaukommission. Kanzleisekretäre“*) bei dem Ober⸗ marstallamt. Kanzleisekretär (bisher auch Kanzleisekretär und Boten⸗ meister) beim Hofmarschallamt. Schloßinspektor bei dem Hohen⸗ zollernmuseum. Oberwagenführer. Silberverwalter, Livreekammer⸗
verwalter. Gruppe 6.
5800 — 6300 — 6800 — 7300 — 7700 — 8100 — 8300 — 8500 — 8700 ℳ jährlich. Ministerial⸗Kanzleisekretäre (bisber Geh Kanzleisekretäre) beim Mini⸗ sterium des vormaligen Königlichen Hauses. Kanzleisekretäre (bisher Geh. Kanzleisekretäre) beim Oberhofmarschallamt. ene. inspektoren*) (bisher Oberkastellane) beim Alten Schloß in Berl und Neuen Palais in Potsdam. Oberhoffurier bei dem Ober⸗ hofmarschallamt. Oberwagenführer *) in gehobenen Stellen. Förster
8 ““ “ u1 8 1.“
6200 —
Gruppe 7. 6200 — 6700 — 7200 — 7700 — 8100 — 8500 — 8900 — 9100 — 9300 ℳ jährlich. Ministerial⸗Kanzleiinspektor“) (bisher Geh. Kanzleiinspektor) beim Miniserium des vormaligen Königlichen Hauses. Oberhofmarschall⸗ amtssekretäre. Expedierende Sekretäre und Kalkulatoren beim Obermarstallamt. Garteninspektoren (bisher Hofgärtner). Wild⸗ meister. Bauobersekretäre (bisher Technische Sekretäre). Ober⸗ maschinenmeister. Gruppe 8. 6800 — 7400 — 8000 — 8600 — 9100 — 9600 — 9900 — 10 200 ℳ jährlich. (bisher Hofgärtner und Obe
8 Gruppe H. — 9600 — 10 200 — 10 8 11 400 ℳ jährlich.
Gruppe 10. 8400 — 9200 — 10 000 — 10 800 — 11 300 — 11 800 — 12 300 — 12 600 ℳ jährlich. Ministerialsekretäre (bisher Geh. exped. Setretäre und Kalkulatoren) beim Ministerium des vormaligen Königlichen Hauses. Hofstaats⸗ sekretäre beim Oberhofmarschallamt und bei der Gartenintendantur. Obersekretäre (bisher Rendant und exped. Sekretär) beim Ober⸗ marstallamt. Hofapotheker. Bibliothekar. Gruppe 11. 9700 — 10 700 — 11 700 — 12500 — 13 300 — 13 700 — 14 100 — 14 500 ℳ jährlich. Bauräte und Bauinspektor*), Bürovorsteher beim Obermarstallamt. Hausarchivare.
Gartenoberinspektoren*) großem Revier).
7600 — 8300 — 90 Oberprovisor.
Gruppe 12. 11 200 — 12 200 — 13 200 — 14 200 — 15 100 — 16 000
Hofgartendirekt — 16 800 ℳ jährlich. ofgartendirektor. 3 Gruppe 18. “ 13 200 — 15 600 — 18 000 — 19 000 — 20 000 ℳ jährlich. Vortragende Räte im Ministerium des vormaligen Königlichen Hauses. Direktor im Oberhofmarschallamt. Direktor der Schloßbaukommission. Direktor des Hohenzollernmuseums. B. Gehälter mit Mindestgrundgehaltssätzen. 5650 ℳ im Durchschnitt. Mindestgrundgehaltssätze:
Anfanßse Nach 2 Nach 4 Nach 6 Nach 8 Nach 10 Nach 12 Nach 14
geha Jahren Jahren Jahren Jahren Jahren ℳ ℳ ℳ ℳ ℳ ℳ
3700 4300 4900 5500 6100 6600 Hof
7100 760 2. Einzelgehälter. 1 Gruppe II. 23 000 ℳ jährlich. Hofmarschall im Oberhofmarschallamt. Gruppe IV. 28 000 ℳ jährlich.
Ministerialdirektor im Ministerium des vormaligen Königlichen Hauses.
Gruppe VI. 50 000 ℳ jährlich. Minister des vormaligen Königlichen Hauses. Abschnitt III. Gehälter für die Beamten der Preußischen Zentral⸗Genossenschaftskasse. 1. Aufsteigende Gehälter. Gruppe 3 — 5000 — 5400 — 5700 — 6000 — 6300 — 6500 — 6700 — 6900 ℳ jäührlich. Kassen⸗ und Amtsobergehilfen (bisher Kassen⸗ und Kanzleidiener). Gruppe 4
4600 —
5000 — 5400 — 5800 — 6200 — 6500 — 6800 — 7100 —
7300 — 7500 ℳ jährlich. Oberzähler (bisher Zähler). Botenmeister.*) Gruppe 5.
5400 — 5800 — 6200 — 6600 — 7000 — 7300 — 7 7900 — 8100 ℳ jährlich. Kassenassistenten (künftig wegfallend). Gruppe 7. 6 7200 — 7700 — 8100 — 8500 — 9100 — 9300 ℳ jährlich.
6700 —
Kassenobersekretäre (bisher Kassensekretäre und Buchhalter) J
Gruppe 10. 200 — 10 000 — 10 800 — 11 232 12 600 ℳ jährlich.
8400 — 0 — 11 800 — 12 300 —
Finanzobersekretäre (bisher Sekretäre, Kassierer und Buchhalter) als
Bürovorsteher. Ständige Hilssarbeiter mit besonderer Vorbildung.
Gruppe 11. 8
9700 — 10 700 — 14 700 — 12 500 — 13 300 — 13 700 — 14 100 —
14 500 ℳ jährlich. Ständige Hilfsarbeiter des Direktoriums. Erste Kassiecrer und Assistent des Genossenschaftlichen Bankinspektors. Abteilungsvorsteher und Vorsteher des Prüfungsbüros. Gruppe 13. 13 200 — 15 600 — 18 000 — 19 000 — 20 000 ℳ jährlich. edo und Direktionsmitglied als Vertreter des Präsi⸗ enten. — 2. Einzelgehalt. 8 8 Gruppe IV. 28 000 ℳ jährlich.
Schlußbemerkungen. 3 A. Besonderheiten. 1“ 1) Weibliche Beamte in den mit einem 1†) bezeichneten Stellen erhalten die Grundgehaltssätze um 10 v. H. gekürzt. 2) Beamte, die vor Ablauf ihres fünften Besoldungsdienstjahrs aus der Besoldungsgruppe 10 in eine der in Gruppe 11 als gehoben bezeichneten Stellen einruͤcken, behalten bis zur Vollendung des fünften Besoldungsdienstjahrs die Grundgehaltssätze der Gruppe 10. 3) Es erhalten die am 1. April 1920 im Amt befindlichen a. Museumsaufseher (bisher Zeugwarte II. Klasse) beim Haug⸗ hause in Berlin der Gruppe 2 die Bezüge der Gruppe d,
b. Ersten Staatsanwälte als Abteilungsvorsteher bei der Staats⸗ anwaltschaft des Landgerichts I in Berlin der Gruppe 11 die Bezüge der Gruppe 12.
(Fortsetzung in der Dritten Beilage.) 8
bE“
können auch fernerhin Zuschüsse aus den dafür im Haushalt vor⸗
scheu Reichsanzeiger un Peeußischen Staa:
8
(Fortsetzung aus der Zweiten Beilage.
B. Amtszulagen. 8 a ruhegehaltsfähig. 4) Die in den Ministerien und bei der 11“ der Staatsschalden mit Wahrnehmung von Dirtgentengeschäften beauf⸗ tragten Vortragenden Räte erhalten eine ruhegehaltsfähige Amts⸗ zulage von je 4000 ℳ sa it.
5) Bei der Ruhrschiffahrtsverwaltung erhalten die Eisenbahn⸗ beamten der Besoldungsgruppen 2 bis 5, soweit sie dem Bahn⸗, Stellwerks⸗ und Wagenunterhaltungs⸗, Zugbegleit⸗, Weichen⸗, Ver⸗ schiebe⸗, Betriebzaufsichts⸗, Werkstätten⸗ und Lokomotivdienst an⸗ gehören, für die Dauer der Beschäftigung in diesem Dienstzweige eine durch den Haushaltsplan auszubringende ruhegehaltsfähige Betriebs⸗ zulage von 400 ℳ jährlich.
b. nichtruhegehaltsfähig.
6) Die Beamten der Sicherheitspolizei im Außendienst erh en
eine nicht ruzegehaltsfähige Zulage von je 400 ℳ jährlich. C. Aufwandsentschäbigungen.
7) Die gesandtschaftlichen Beamten erhalten folgende nichtruhe⸗ gehaltsfähigen Aufwandsentschädigungen:
— —
bei den die Legations⸗ Büro⸗ Gesandtschaften Gesandten sekretäre sekretäre
in ℳ ℳ ℳ ℳ
Kanzler
12 000
1500 1800
1500 1500
Wreedeeana München. jährlich. 1 8). Es beträgt die nicht ruhegehalts fähige Aufwandsent schädi⸗ gung für: a. die Regierungspräsidenten je 3000, 4000 oder 5000 ℳ jährlich, nach Maßga e des Staatshaushaltsplans; die Oberpräsidenten, den Prsidenten des Oberverwaltungs⸗ gerichts, den Präsidenten des Kammergerichts und den Präsi⸗ denten des vangelischen Oberkirchenrats je 7000 ℳ jährlich; den Praͤsidenten der Preußischen Staatsregierung 18 000 ℳ und die Staatsminister je 14 000 ℳ jährlich.
Wenn das Amt des Präsibenten der Preußischen Staats⸗ regierung von einem Staatsminister im Nebenamt wahr⸗ genommen wird, so erhält dieser auch die Aufwandsentschädi⸗ gung des Präsidenten der Preußischen Staatsregierung mit
18 000 ℳ. D. Sondervergütungen. 9) Den nicht vollbesoldeten Kreisärzten
1200
und Kreistierärzten
gesehenen Mitteln gewährt werden. .
10) Den Professoren und sonstigen Lehrkräften an den wissen⸗ schaftlichen Hochschulen, den Kunsthochschulen und den damit zu⸗ sammenhängenden Anftalten und Instituten sowie den Leitern und Lehrkräften an gewerblichen Unterrichtsanstalten können auch fernerhin aus den für die Heranztehung und Erhaltung ausgezeichneter Leiter und Lehrkräfte an den genanaten Hochschulen und Anstalten im Haus⸗ haltsplan vorgesebenen Plitreln besondere ruhegehaltsfähige oder nicht ruhegehaltsfähige Besoldungszuschüsse gewährt werden.
11) Zur Gewährung von ruhegehaltsfähigen und nichtruhe⸗ ehaltsfähigen Vergütungen für Konzertmeister und Erste Stimmen ei den Staatstheatern werden besondere Mittel durch den Staats⸗ haushalt zur Verfügung gestellt. 8 .
E. Rebenbezüge. 8 12) Bei der Berg⸗, Huͤtten⸗ und Salinenverwaltung können nach Maßtabe besonberer Bestimmungen aus Mitteln des Haushalts erhalten: 1 aus Kap. 14 Tit. 8 und Kap. 18 Gewinnanteile: die Betriebsinspektoren und die Direktoren kleiner Werke (Gruppe 10), die Mitglieder der Bergwerksdirektionen, soweit sie Leiter der Handelsbüros sind, und die Direktoren gröterer Werke (Gruppe 11), die Direktoren der Bernstein⸗ werke, der Ober⸗ und der Unterharzer Berg⸗ und Hütten⸗ werke (Gruppe 13) sowie die Vorsitzenden der Bergwerts⸗ .aus Kap. 14 Tit. 7 und Kap. 18 Außerordentliche Zuwendungen: die mittleren Werksbermten (Gruppe 6), die mittleren Werksbeamten mit abgeschsossener Fachschulbildung (Gruppe 7), die oberen Wertsveamten I. und II. Klasse, die oberen Werksbeamten I. Klasse auf großen Werken und die Marlscheider (Gruppe 9), die Betriebsinspektoren und die Direktoren kleiner Werke (Gruppe 10), die Mitglieder der Bergwerksdirektionen und die Direftoren groöͤßerer Werke (Gruppe 11) sowie die Vertreter der Bergwerks⸗ vireltiensvorfitzenden (Gruppe 12); 3 Kap. 14 Tit. 9 und Kap. 18 kö die mitrleren Werksbeamten (Gruppe 6), die mittleren Werksbeamten mit abgeschlossener Fachschulbildung (Grupve 7), die oberen Werksheamten I. und II. Klasse (Gruppe 8) sowie die oberen Werksbeamten I. Klasse auf großen Werken (Gruppe 9); d. kein Beamter darf in ein und demselben Jahr mit mehr als drei unter a bis e genannten Arten von Vergütungen edacht werden. 3 13) Bei der Ruhrschiffahrtsverwaltung erhalten die Lokomotiv-
führer und Lokomotivheizer Nebenbezüge nach Maßgabe des Staats. haushaltsplans. b 8 14. Bei der Porzellanmanufaktur erhalten nach Maßgabe des Haushalteplans der Verkaufsvorsteher und die drei Verkaufsbeamten aus dem Verkaufserlöse nichtruhegehaltsfähige Gewinnanteile. 15) Bei der Justizverwaltung erhalten: 1 a. die als hauptamtliche Mitglieder der Prüfungskomm ssion be⸗ schäftigten Oderlandesgerichtsräte einen nichtruhegehaltsfähigen Anteil an den Prüfnns b. die Kalkulatoren einen Anteil an den von ihnen aufgebrachten und eingezogenen Rechnungsgebübren nach Maßgabe des Haus⸗ haltsplans für das -e 1920 = 10 v. H., jedoch ruhegehaltsfähig nicht mehr als 5 v. H. Anteil bis zum Höchst⸗ betrage von 600 ℳ; s c. die Gerichtsvollzieher einen Anteil an den Gerichtsvollzieher⸗ ebübren nach Maß abe der Gericht svollzꝛeherorsnung und des Hehhshien
(zum Teil ruhegehaltsfähig bis zu einem zchstbetrage von 600 ℳ). 18 16) Be der EEbb. Verwaltung erhalten:
a. der jetzige Direktor der Lehranstalt für Obst⸗ und Gartenbau in Proskau 2 v. H. Gewinnanteil (künftig wegfallend) von dem Erlöse der im laufenden Betriebe zum Verkaufe kommenden Erzeugnisse der Anstalt; 8
b. der aterialtenverwalter bei der Lehranstalt für Wein⸗, Obst⸗ und Gartenbeu in Geisenheim 2 v. H. Czewinnanteil von dem
58090 —
Erlöse aus den Gartenerzeugnissen. 17. Bei der Varwaltung des Hein steriums für Wissenschaft,
1 5. “ 8
“ “
itte Beilage
Kunst und Volksbildung werden nichtruhegehaltsfähige Nebenbezüge gewährt:
Die Universitätskassenrendanten und QuäÜstoren erhalten wie bisher einen Anteil an den gestundeten Honoraren nach den bisherigen Sätzen in voller Höhe, jedoch mit der Maßgabe, daß der Anteil des Quästors in Göttingen von 15 v. H. und derjenige des Qnästors in Bonn von 20 v. H. auf je 10 v. H. berabgesetzt wird, und daß die den Universitäts⸗ kassenrendanten und Quästoren hieraus zufließende Rein⸗ einnahme den Betrag von 1500 ℳ fäbrlich nicht übersteigen darf.
Die Universitätskassenrendanten und Ouästoren erhalten ferner wie bisher einen Anteil an den laufenden Hono⸗ raren nach den bisherigen Sätzen, jedoch mit der Maßgabe,
daß die ihnen hieraus zufließende Reineinnahme den Betrag von 1000 ℳ jährlich nicht Üüversteigen darf.
Die Universitätskassen⸗ und Quästurkontrolleure sowie der Buchhalter der Unversitätskasse und Quästur in Greifswald erhalten ebenfalls wie bisber einen Anteil an den gestunderen und laufenden Honoraren nach den bisherigen Sätzen, jedoch mit der Maßgabe, daß die ihnen zufließende Gesamteinnahme den Betrag von 600 ℳ jährlich nicht übersteigen darf.
Alle sonstigen den Unbersitätskassenrendanten und Quästoren und den Universitätskassen⸗ und Quästurkontrolleuren aus diesen Aemtern bisher zufließenden Nebeneinnahmen erhalten diese B amten in Zukunft nicht mehr.
Die durch die vorstehende Neuresselung frei werdenden Be⸗ träge an Gebühren und Nebeneinnahmen fließen der Universi⸗ tätskasse (Titel Jasgemein des Universitätshaushaltplans) zu. Andererseits sind die sämtlichen von den vorgenannten Beamten bisher getragenen Beiträge zu Gehältern und sonstigen Dienst⸗ bezügen des Kassenpersoals sowie die von ihnen bisher ge⸗ tragenen Unkosten von der Umversitätskasse zu übernehmen.
18) Die Professoren an den wissenschaftlichen Hochschulen sowie die Direktoren der Forstakademien erhalten die für ihre Vorlesungen eingedenden Unterrichshonorare biz zu 4000 ℳ ganz, von dem darüber hinausgehenden Betrage bis zu 10 600 ℳ jährlich 50 v. H. und von dem Jahresbetrag über 10 000 ℳ hinaus 20 v. H. Zur Ab⸗ lösung der Beteiligung der Professoren an den Promotionsgevühren kann eine Erhöhung der Abzugsgreize von 4000 ℳ durch den Staats⸗ haushait erfolgen. An Unterrichtshonorar und sonstigen aus ihrem akademischen Lehramt berrührenden Nebenbezügen wird den Professoren eine Mindesteinnahme von 2000 ℳ jährlich gewährleistet. Darüber hinaus bleiben den Professoren die ihnen gemäß den Satzungen und dem S zufließenden Bezüge gesichert.
ie Rektoren der wissenschaftlichen Hochschulen in Berlin erhalten eine jährliche Amtsverguͤtung von 10 000 ℳ. Den Rektoren der übrigen wissenschaftlichen Hochschufen wird eine fähelig⸗ Amts⸗ bese von 6000 ℳ, dem Rektor der Akademie in Braundberg wird eine sorche Vergütung von 1000 ℳ gewährleistet.
Auf die Amtsvergütung werden die für die Rektoreu satzungs⸗ mäßig eingehenden &
solgende
Gevühren angerechnet.
Anhang. ehälter für die Eisenahnbeamten. 1. Aufsteigende Gehälter. Gruppe 2. 4800 — 4700 — 5000 — 5300 — 5600 — 5800 — 6000 — 6200 — 6400 ℳ jührlich.
Schaflnee Matrosen, Rangierer, Stationsschaffner (Pförtner und Bahnsteigschaffner), Bahnwärter, Krauwärter, Brückenwärter, Weichenwärter (bisher Weichensteller), Rottenführer, Brückengeld⸗ einnehmer, Amtsgehilfen (bisher Bürodiener).
Gruppe 3. 4500 — 5000 — 5400 — 5700 — 6000 — 6300 — 6500 — 6700 — 6000 ℳ jährlich.
Botenmeister*). 8
Wagenausseher, Fahrkarten⸗ usw. Drucker, Eisenbahngehilfen (ein⸗ schließlich der Eisenbahngeht finnen), Lokomotivhetzer, Schiffsbeizer, Seemaschinenaufseher, Funkentelegraphisten, Masinisten, Pack⸗ meister (künftig wegfallene), Oberschaffner“, Obermatrosen *) (bisher Schaffner, Matrosen), Oberstationsschaffner*), (bisher Stationsschaffner) Rotte auffeher“*) (bisher Rottenfuͤhrer). Rangier⸗ aufseher (bisber Raszierführer), Oberweichenwärter (bisher Weichen⸗ steller I. Klosse). 1 1
Aufseher im Gicherungsvienst (bisher Stellwerksoberschlosser) und Magazinaufseher.
Gruppe 4.
5000 — 5400 — 5800 — 6200 — 6500 — 6 7500 ℳ jährlich.
Kanzleiassistenten (bisher Kanzlisten). 6G6
Betriebsasfistenten (bisher Unterassistenten) einschließlich Bal au seber, Lademeister, Rangiermeister, Fahrkartenausgeber (künftig wegfallend), Telegraphisten (künftig wegfallend), Stellwerksmeister ⁷) (bisher Siellwerksaufseher).
Wagenmeister, Werkführer (einschließlich der im Slicherungsdienst und „Telegraphenwerkführer), Zugführer, Sreuermänner, Dritte See⸗ steuermänner, Dritte Seemaschinisten, Reservelokomotivführer (bisher geprüfte Lokomotivheizer) und Triebwagenführer, Ober⸗ lokomotivhe zer *).
Magazinmeister*) (disher Magaz inausseher), Rottenmeister*) (bisher Rottenführer). 8
Obeobten1eeh.) (bisher Maschinisten).
5400 — 5800 — 6200 — 6600 — 7000 — 7200 — 7900 —
. 8100 ℳ jührlich.
Kanzleiinspektoren“) und Kanzleisekreläre*) (bisher Kanzlisten) bei den Eisenbahndirektionen und dem Eisenbahnzentralamt.
Betriebssekretäre (bisher Eisenbahnafsistenten), Lokomotivführer, Schiffsmasch nisten, Zweite Seemaschinisten, Maschinenmeister, Schisffskapitäne, Zweite Seesteuermänner.
Gruppe 6G6. u“ 68800 — 7200 — 7700 — 8100 — 8300 — 8500 — 9700 ℳ jährlich. Mintsterial⸗Kanzleisekretäre (bisher Geheime Kanzleisekretäre) beim Ministerium. 3 Eisen bahnsekreiäre einschließlich Bahnbofsvorsteher,. Gätervorsteher, Kassenvor teher, Materialsenvorsteher, bisherige techn’sche und nicht⸗ technische Betriehssekretäͤre (kücteg wegfallend), Werkmeister, Bahn⸗ meifter (bisher Bahnmeister I. Klasse und Bahnmeister), Eisenbahn⸗ techmiker (bisher Technische Büroassistentenh)hn. Gruppe 7. — 8 b 6200 7200 — 7700 — 8100 — 8500 — 8900 — 9100 — 9300 ℳ jührlich. Minjsterial⸗Kanzlelinspektoren“) und Ministerialtechniker (bisher Tech⸗ nische Büroassistenten) beim Ministerium. Technische Eisenbahnobersekretäre, Nichttechnische Eisenbahnobersekre⸗ täre (bisher Technische und Nichttechnische enbahnsekretäre) ein⸗ schließlich Obermateriallenvorsteher. v“
6300 —
— 6700 —
auze
1“
Oberbahnmeister, Werkstättenvorsteher, Oberbahnhofsvorsteher, Ober⸗ gütervorsteher, Oberkassenvorsteher, Erste Seemaschinisten, Erste
Seesteuermänner. 2 ruppe 8.
6800 — 7400 — 8000 — 8600 — 9100 — 9600 — 9990 — 10 200 ℳ jthrlich. Kassierer*) und Oberbuchbalter“*) bei den Eisenbahnhauptkassen. Eisenbahninspektoren“*) (bisher Technische Fisenbahnsekretäre einschließ⸗ lich Betriebsingenieure⸗ Technische Betriebskontrolleure, Betriebs⸗ maschinenkontrolleure, Oberbaukontrolleure, Materialienkontrolleure und Rechnungsrevisoren, Nichttechn sche Eisenbahnsekretäre einschließ⸗ lich Betriebskontrolleure, Verkehrskontrolleuce, Rechnungsrevisoren, Obermaterialienvorsteher sowie Oberbahnmeister, Werkstättenvor⸗ steher, Oberbahnhofsvorsteher. Obergütervorsteher, Oberka ssenvor⸗ steher als Leiter großer und schwieriger Dienststellen).
Gruppe L. — 8300 — 9000 — 9600 — 10200 — 10 800 — 11100 — 11 400 ℳ jährlich. Eisenbahnlandmesser, Eisenbahningenieure, Eisenbahnoberinspektoren*), Hauptkassenrendanten, Chemiker. ““
Gruppe 10. — 9200 — 10 000 — 10 800 — 11300 — 11800 — 12 300 — 12 600 ℳ jührlich. Ministerialsekretäre (bisher Geheime expebierende Sekretäre usw.) und Kanzleidirektor beim Ministerium. Mitglieder des Eisenbahnzentralamts und der Gisenbahndirektionen. Vorstände der Betriebs⸗, Maschinen⸗, Werkstätten⸗, Abnahme⸗, Ver⸗ kehrs⸗ und Wagenämter, ferner Telegraphen⸗ und Verkehrinspektoren. “ und Bauinspektoren einschließlich des Lir ktor der Eisenbahnversuchsanstalt in Berlin. 88 Rechnungsdirektoren.
7600
8400
Gruphe 11. 9700 — 10 700 — 11 700 — 12 E“ 700 - 14 100 — 14 500 ℳ ührlich. (Vgl. dam die Schlußbeme kungen, Ziffer 2.) Regierungsräte*) als Hilfsreferenten, Eisenahndirektoren im Mini⸗ sterium. Bürovorsteher beim Ministerium. Mitglieder des Eisenbahnzentralamts und der Eisenbahndirektionen *). Gruppe 12. 11 200 — 12 200 — 13 200 — 14 200 —- 15 100 16 000 — 16 800 ℳ jährlich. Oberregierungs⸗ und Oberbaurate als Hilfsteferenten im Ministerium. Oberregierungs⸗ und Oberbauräte bei dem Eisenbahnzentralamt und den Eisenbahndireklionen. 8 88 Gruppe 13. u“ 13 200 — 15 600 — 18 000 — 19 000 — 20 000 ℳ jührlich. Vortragende Räte im Ministerium. Oberregierungs⸗ und Oberbauräte bei den Eisenbahndirektionen und dem Eisenhahnzentralamt als erste Vertreter des Pr denten 8 2. Einzelgehälter. M“ Gruppe III. 25 000 ℳ jührlich. Präsidenten des Eisenbahnzentralamts und der Eisenbahndirektionen. Gruppe IV.
Gruppe V. 38 000 ℳ jährlichkh.
“ Staatssekretär (bisher Unterstaatssekretär)
Schlußbemerkungen.
1) Die Eisenbahnbeamten der Besoldungsgruppen 2 bis 5, soweit sie dem Bahn⸗, Stellwerks⸗ und Wagzen⸗Unterhaltungsdienst sowie dem Zuabegleit⸗, Weichen⸗, Verschiebe⸗, Betriebsaussichtes⸗, Werk⸗ stätten⸗ und Lokomotivdienst angeören, erhalten für die Dauer der Beschäftigun in diesem Dienstzweige eine durch den Haushaltsplan auszubringende ruhegebaltsfähige Betriebszulage von 400 ℳ jährlich.
2) Die Beamten des ffahrdienstes erhalten Fahr⸗ Stunden⸗ uad Nachtzelder. Davon sind anzurechnen bdei der Festsetzung des Ruhe⸗ gehalis der Zugführer, Packmeister, Reservelokomotivfühver, Loko⸗ motiofhrer, Triebwagenführer und dritten Seemaschinisten 400 ℳ, der Schiffskapikäne, zweiten Seesteuerwänner, Steuermänner, driuen Seesteuermänner sowie der Schaffner und Wagenaufseher, der Schiffs⸗ heizer und Seemaschinenaufseher 300 ℳ, der Matrosen 200 ℳ.
Mintstertaldirektoren.
“ Anlage 2 ————ö—ö
Nachweisung dor Dienstbezüge für die nicht plaumäßigen
unmittelbaren Ttaatsbramren. (1) Es betragen die Grundverguͤtungssätze vom Beginn des 1 1 A““ Anwäͤrterdienstjahres ab
80 vH 89 vH 20 vH FvH
85 vo 90 b9 95 vHo
Zivilanwärter
Zivij 8 70 vp Militäranwärter 8
80 vH
des Anfangsgrundgehalts derjenmen Pruppe, in der der Stellenanwarter beim rege mäß 'gen Verlaufe seiner Dienstlaufbahn zuerst planmäßig an⸗ gestellt wird. IE11166“
2800 3900 3200 3400 3010 3440 3440 3655 3220 3680 3680 3910 3500 4000 4000 4250 3780 4320 4320 4590 4060 4640 4640 4930 4340 4960 4960 5270 4760 5440
3400 3600 3655 3870 3910 4140 4250 4500 4590 4860 4930 5220 5270 5580 5780 6460
8— „1 .Züwilanwärter.. Gruppe 1 (Jellonwarben e
8 „ 2]Züvilanwärter.. Grupp 6 Nns ranwärter Gruppe
38830 — 3870 4085 4089 4140 4370 4500 4750 4860 5130 5220 5510 5580 5880 5890 — Gruppe 5320 6080 6830 7220 Gruppe 1 5880 ⁰ 6720 7140 7580 7980 (2) Die wissenschaftlichen Asitenten mit planmäßiger Vergütung an den wissenschaftlichen Hochschulen erhalien die Grundvergütung zer Stellenanwaärter nach Gruppe 10 und von Volle dung des fünften an eine Grundverzütung, die in ihrer Höhe den Grundgehalissaͤtzen der planmäßigen Beamten in Gruppe 10 ent⸗ spricht. “
4370 4750 5130
- 3] Zivilanwärter.. Militäranwärter Zivilanwärter. Gruppe 4 Militäranwärter
Zivilanwärter ( . 8 4 8 Gruppe Militäranwärter 8 Zivilanwärter Gruppe 6 Militäranwämer „] Zivilanwärter.
Gruppe 7 1 Militäranwärter Gruppe