1920 / 133 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Bezirk Küstrin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Frnan 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit der Tarif⸗ verträge vom 4. Juli und 30. Juli 1919 außer Kraft. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels⸗ oder vesehras ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäͤßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Beerlin, den 4. Juni 1920.

Der Registerführer.

Bekanntmachung.

Unter dem 5. Juni 1920 ist auf Blatt 608 lfd. Nr. 2

des Tarifregisters, betreffend den Tarifvertrag vom 16. Juli 1919 für die kaufmännischen Angestellten im Kleinhandel für das Gebiet der Stadt Würzburg und der eingemeindeten Vor⸗ orte, eingetragen worden: Die von den Vertragsparteien anerkannten Schieds⸗ sprüche des Schlichtungsausschusses Würzburg vom 9. Januar und 31. März 1920 über Teuerungszulagen werden als Ergänzungen zu dem allgemein 1eo Tarif⸗ vertrage vom 16. Juli 1919 für denselben Berufskreis un das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. Dezember 1919 fuüͤr allgemein verbindlich erklärt.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsmini teriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 5. Juni 1920. 1 Der Registerführer. Pfeiffer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung. 9.

Unter dem 5. Juni 1920 ist auf Blatt 263 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband des Einzelhandels, Sitz Hamburg, dem Zentralverband der Angestellten, dem Angestelltenverband des Buchhandels, Buch⸗ und Zeitungs⸗ gewerbes, Fachgruppe Wirtschaftliche Vereinigung der Buch⸗ handelsangestellten von Groß Hamburg, dem Gewerkschafts⸗ bund kaufmännischer Angestelltenverbände und dem Gewerk⸗ schaftsbund der Angestellten am 26. März 1920 ahgeschlassen⸗ Darifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten im Buchhandels⸗ gewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Hamburg, Altona und Wandsbek für allgemein verbindlich er⸗ Uärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die all⸗ gemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 7. August 1919

aaußer Kraft. b Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

Das Tarifregister und die Registerakten köͤnnen im Reichsarbetts⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, wäͤhrend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 5. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 5. Juni 1920 ist auf Blatt 1141 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Schutzverein für Handel und Gewerbe (E. V.), dem Verband Duisburger Spezialgeschäfte (E. V.), dem Verband der Schuhwarenhändler fuͤr Duisburg und Um⸗ gegend (E. V.), dem Handelsschut⸗ und Sparverein (E. V.), der Bezirksgruppe Rhein und Ruhr des Verbandes Deutscher Eisenwarenhändler (E. V.), dem Gewerkschaftsbund der Ange⸗ stellten, dem Reichsverband deutscher Angestellten, der Arbeits⸗ gemeinschaft freier Angestelltenverbände und dem Gewerkschafts⸗ bund kaufmännischer Angestelltenverbände am 8. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der ehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännis Angestellten im Einzelhandel ausschließlich der Lebensmiltelbranche wird für diesen Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Groß Dujsburg (Duisburg⸗Hochfeld, Meiderich und Ruhrort) für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 15. März 1920.

Der Reichsarbeitsminister

J. A.: Wulff.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den E“ einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. 1

Berlin, den 5. Juni 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 5. Juni 1920 ist auf Blatt 605 lfd. Nr. 2

und Bl. 1198 des Tarifregisters eingetragen worden: Die zwischen dem üegültanser Arbe E. V.,

dm Gewerkschaftsbund kaufmaännischer Angestelltenverbände,

Landesausschuß Thüringen, dem Gewerkschaftsbund der An⸗ gestellten, Landesverband Thüringen, und der Arbeitsgemein⸗ schaft freier Angestelltenverbände am 13. März 1920 abge⸗ schlossene Zusatzvereinbarung zu dem allgemein verbind⸗ lichen Tarifvertrag vom 22. Oktober 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und ö. für die kauf⸗ männischen Angestellten und Werkmeister in den und industriellen Betrieben (mit Ausnahme des Kleinhandels und der Handwerksbetriebe) wird für den genannten Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Mühlhausen i. Thür. gleichfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Januar 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenftraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 5. Juni 1920. Der Registerführer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 5. Juni 1920 ist auf Blatt 660 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen der Vereinigung Hallischer Buchhändler ö für den Hallischen Buchhandel) und dem ngestelltenverband des Buchhandels, Buch⸗ und Zeitungs⸗ gewerbes aee Vereinigung Deutscher Buchhandlungs⸗ ehilfen) tsgruppe Halle, am 3. April 1920 abgeschlossene ach 8 zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 8. November 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten im Buchhandel wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Tarifgebiet des Tarifvertrages vom 8. November 1919 für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, FSe sen tnaße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sür die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erst attung der Kosten verlangen.

Berlin, den 5. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 5. Juni 1920 ist auf Blatt 861 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Die zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber von Wernigerode und der Arbeitsgemeinschaft der kaufmännischen und technischen Angestelltenverbände von Wernigerode am 14. April 1920 abgeschlossene Tarifänderung zu dem allge⸗ mein verbindlichen Tarisvertrage vom 2. Januar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kausmännischen und technischen Angestellten im Einzelhandel, Großhandel und in der Industrie wird gemäß 8§, 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Tarifvertrags vom 2. Januar 1920 allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

SDer Reichsarbeitsminister.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministertums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrage gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 5. Juni 1920.

Der Registerführer.

Pfeiffer.

Bekanntmachuüung.

Unter dem 5. Juni 1920 ist auf Blatt 1139 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Zentralverband der Bäcker, Konditoren 8

und verw. Berufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Ce. und der Bäckerinnung Wittgensdorf am 4. Februar 1920 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag Arbeitsbedingungen im Bäckergewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456)

für das Gebiet der Bäckerinnung Wittgensdorf i. Sa. sür all⸗

gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit be⸗ ginnt mit dem 1. Mai 1920. Derr Reichsarbeitsminister.

J. A.: Wulff. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗

ministerium, Berlin NW. 6, Sr sc 33/34, Zimmer 161, während

der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertrag infolge 8

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗

stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 5. Juni 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 5. Juni 1920 ist auf Blatt 264 Ifd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband ländlicher Arbeitgeber des Kreises Demmin und dem Deutschen Landarbeiterverband, Gau Stettin, unter Beitritt des Pommerschen Landbundes, Kreis⸗ gruppe Demmin, am 11. Februar 1920 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die landwirtschaftlichen Arbeiter wird gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Demmin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 20. April 1920. Mit dem Zeitpunkt tritt die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit des Tarifvertrags vom 1. August 1919 außer Kraft.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, datesh⸗ 33/34, Zimmer 161;z während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 5. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 5. Juni 1920 ist auf Blatt 501 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Landesgeschäftsstelle Berlin, dem Gewerkschaftsbund kaufm. Angestelltenverbände, dem Verein der Likörfabrikanten und Branntwein⸗Interessenten von Groß⸗Berlin und dem Verein der Weingroßhändler von Groß⸗Berlin am 5. Februar 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbind⸗ lichen Tarifvertrag vom 10. September 1919 nebst Nachtrag vom 26./27. September 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten der Likörfabrikation, des Weingroßhandels und der Spiritusindustrie wird für diesen Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß⸗Berlin ebenfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920.

Der Reichsarheitsminister. 8 J. A.: Wulff.

Das Tarlfregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmaͤßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, 8 die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 5. Juni 1920.

Preußen. Ministerium des Innern.

In der Woche vom 30. Mai bis 5. Juni 1920 und vom 6. Juni bis 12. Juni 1920 auf Grund der Bundesrals verordnung über Wohlfahrtspflege während des Krieges vom 15. Februar 1917 genehmigte öffentliche Sammlungen.

8 Name und Wohnort 8 des Unternehmers

Zu föͤrdernder Wohlfahrtszweck

Zeit und Bezirk, aögeführt 8 in denen das Unternehmen

sollen ausgeführt wird

Nationales Hauptquartier der Heilsarmee, Berlin C. 19, Gertraudenstr. 13

Deutsches Kriegerkurhaus Davos⸗ Dorf (E. V.), z. H. des Reichsausschusses der beschädigtenfürsorge, Berlin NW. 40, Scharnhorststr. 35

drnn zur Schaffung

ittelstandheilstätten, Berlin NW. 40, Scharnhorststr. 35 bie eag Reichserziehungs⸗ verband in Berlin NW. 6, Chariteestr. 2

Volksspende für die vertriebenen Auslandsdeutschen (Rückwan⸗ dererhilfe), Berlin W. 62, Kleiststr. 43

Berlin, den

von Milch an Kinder städten

beschädigter

für den Mittelstand

nden deutschen und Deutsch

zurückkehren

7. Juni 1920.

Zugunsten der unentgeltlichen Verteilung n den Groß⸗

Heilversorgung lungenkranker Kriegs⸗

vn Schaffung von Tuberkuloseheilstätten

Zur Linderung der wirtschaftlichen Not, in der sich die evangelischen Anstalten ür Kinderpflege und Erziehung be⸗

Zur Linderung der Not derjenigen 88 Volksspende und stämmrigen ie aus dem Auslande nach Deutschland

Die Heilsarmee Bis 30. September 1920. Preußen.

Deutsches Krieger. Bis 31. Dezember 1920. Preußen kurhaus in Davos⸗

Dorf (E. V.)

Bis 31. Dezember 1920. Preußen

Der Ausschuß

Verband und die Bis 30. September 1920. Preußen Provinzialaus⸗ 1“ 8

schüsse 8

deren Provinzial⸗ tage in Preußen mit Ausnahm ausschüsse der Abstimmungsbezirke Ober 8 schlesien, Westpreußen und Ost preußen.

Der Minister für Volkswohlfahrt.

Dr. Pokrantz, Geheimer Regierungsrat.

zur Regelung der Lohn⸗ und

deutschen Industrie,

Am 26. und 27. Juni 1920 Opfer⸗

sanzeiger und Pre

Nichtamtliches,

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Bevölkerung Groß Berlins in den Jahren 1910 und 1919.

Nachdem der Gesetzentwurf über die Bildung einer Gemeinde

Groß Berlin von der preußischen Landesversammlung endgültig an⸗ genommen worden ist, veröffentlicht das preußische Statistische Landes⸗

amt in der „Stat. Korr.“ eine Uebersicht über die Bevölkerung der

künftigen Gemeinde. Danach ergab die letzte Volkszählung vom 8. Oktober 1919 für ganz Groß Berlin in den durch das Gesetz festgesetzten Grenzen umfassend die bisherigen Stadtkeise Berlin (1 902 509 Einwohner gegen 2 072 051 am 1. Dezember 1910), Berlin⸗Lichtenberg (144 643 Einw. gegen 133 141), Berlin⸗Schöneberg (175 082 Einw. gegen 172 823), Berlin⸗Wilmersdorf (139 406 Einw. gegen 109 716), Char⸗ lottenburg (322 766 Einw. gegen 305 978), Neukölln (262 127 Einw. segen 237 289) und Spandau (95 474 Einw. cegen 84 855), 29 Land⸗ gemeinden und 18 Gutsbezirke des Landkreises Niederbarnim (zusammen ,0 659 Einw. gegen 275 099), die Stadt Köpenick (32 583 Einw. gegen 30 879), 25 Landgemeinden und 8 Gutsbezirke vom Landkreise Leltow (mit Köpenick zusammen 422 705 Einw. gegen 333 194) owie 5 Landgemeinden und 2 Gutsbezirke des Kreises Ost⸗ havelland (zusammen 8530 Einw. gegen 5668) eine orts⸗ anwesende Bevölkerung von 3 803 901 Personen ([ohne ausländische Kriegsgefangene) gegen 3 729 814 am 1. Dezember 1910. Es hat also die Bevölkerung des, die künftige Gemeinde Groß Berlin bildenden Gebiets um rund. 74 000 Personen zugenommen. Die Entvölkerung des Zentrums zugunsten der Peripherie, die schon in den Norjahren beobachtet werden konnte und durch die Benutzung vieler Wohnräume für Zwecke von Behörden und sonstigen Organisationen (Kriegsgesellschaften usw.) in den letzten Jahren sehr verstärkt wurde, hat sich weiter fortgesetzt. Die Ein⸗ wohnerzahl des bisherigen Stadtkreises Berlin⸗ nahm von 1910 bis 1919 um rund 169 500 ab. Schon beginnt sich die Ent⸗ völkerung auf die an die Stadt Berlin unmittelbar anstoßenden Teile der Vororte auszudehnen, wie aus der geringen Zunahme der Bevölkerung der Stadt Berlin⸗Schöneberg (von 172 823 auf 175 082 Personen) und aus dem gleichfalls nicht besonders starken Wachstum der Einwobnerzahl Charlottenburgs (von 305 978 auf 322 766) hervorgeht. Die Gesamtbevölkerung der in das Gebie der künftigen Gemeinde Groß Berlin einbezogenen Vororte von Berlin hat seit 1910 um rund 244 000 Personen zugenommen. Hier⸗ von entfallen auf die 5 inneren Vororte Charlottenburg (+ 16 788), Schöneberg (+ 2259), Wilmersdorf (+ 29 690), Neutölln (+ 24 838) und Lichtenberg (+ 11 502), die bisher selbständige Stadtkreise bildeten, rund 85 000, auf die übrigen, äußeren Vororte einschließlich der Stadt Spandau rund 159 000. Die Bevölkerung der Stadt Spandau hat um rund 10 600 Seelen zugenommen; die Vororte im Kreise Nieder⸗ barnim weisen rund 56 000, die im Kreise Teltow rund 90 000, die im Kreise Osthavelland fast 2900 Einwohner mehr auf als am 1. Dezember 1910. Während im Jahre 1910 die bisherige Stadt Berlin noch 55,85 % aller Einwohner von Groß Berlin umfaßte,

V halte sie im Jahre 1919 nur noch 50,01 %, also etwa die Hälfte.

Die Organisationen der landwirtschaftlichen Unternehmer und

die Spitzenverbände von Handel, Industrie, Handwerk und Gewerbe

haben laut Meldung des „W. T. B.“ den Zusammenschluß zu einem Zentralausschuß der Unternehmerverbände be⸗ schlossen. Dem Zentralausschuß werden angehören: Reichsausschuß der deutschen Landwirtschaft, Reichsverband der deutschen land⸗ und forstwirtschaftlichen Arbeitgebervereinigungen, Reichsverband der Vereinigung der deutschen Arbeitgeber⸗ Reichsverband des deutschen Handwerks, Hansa⸗ Handel und Industrie, Zentralverband des deutschen Großhandels, Vereinigung der Arbeitgeberverbände des Großhandels, Hauptgemeinschaft des deutschen Einzel⸗ handels, Zentralverband des deutschen Bank⸗ und Bankiergewerbes, Reichsverband der Bankleitungen, Arbeitgeberverband deutscher Ver⸗ sicherungsunternehmungen, Zentralstelle für das deutsche Transport⸗ und Verkehrsgewerbe. Der Zentralausschuß bezwe ckt die geschlossene Wahrnehmung der gemeinsamen wirtschaftspolitischen Interessen der deutschen Unternehmerschaft und die einheitliche Abwehr aller gegen sie gerichteten Bestrebungen. Durch die Errichtung dieses Zentralausschusses hat die Forderung des Hansa⸗ bundes zum gewerkschaftlichen Zusammenschluß der Unternehmer ihre fachliche Erledigung gefunden. Der Zentralausschuß wird über die Bildung von örtlichen oder bezirklichen Ausschüssen gleicher Art und über die Durchführung der notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der gesteckten Ziele auch auf örtlicher Grundlage die erforderlichen Richtlinien erlassen.

verbände, r bund für Gewerbe,

8 Arbeitsstreitigkeiten. 1

Der Landarbeiterausstand in Hinterpommern gewinnt, wie dem „W. T. B.“ aus Stettin gemeldet wird, erheblich an Umfang. Im Kreise Köslin umfaßt er bereits über 30 Güter von 58, im Landkreise Stolp kann man fast von einem Allgemein⸗ ausstand sprechen. Zum Teil werden sogar die Notstandsarbeiten ver⸗ hindert, und Arbeitswillige durch tätliche Angriffe geschreckt, so daß die Milchlieferung nach den Städten teilweise aufhört.

Gestern mittag sind, wie die „Berl. Börsen⸗Ztg.“ erfährt, die Arbeiter der Halleschen Elektrizitäswerke wegen Lohnforderungen in den Ausstand getreten. Die elektrische Be⸗ leuchtung und die elektrischen Bahnen in Halle sind eingestellt.

In Saarbrücken fand „W. T. B.“ zufolge gestern zwischen den Vertrerern der französischen Bergverwaltung und der Beamten⸗ und Angestelltenschaft Vormittags auf der Bergwerksdirektion eine Besprechung statt. Die fran⸗

zösische Bergverwaltung erklärte, ihre Regierung habe ihr den

Befehl erteilt, vom 1. Juli ab die Frankenwährung einzuführen. Hemene prechen wolle man auch den Be⸗ amten und Angestellten ab 1. Juli ihre Löhne in Franken auszahlen. Die Vertreter der Beamten und An⸗ gestellten erhoben gegen eine derartige Maßnahme scharfen Wider⸗ spruch; sie erklärten, daß sie auf Grund von vereinbarten Gehalts⸗ sätzen in Mark in ihre Dienste eingetreten seien und die Verwaltung die rechtliche Verpflichtung habe, dabei zu bleiben. Die Vertreter müßten wenigstens acht Tage Zeit haben, um mit der Beamtenschaft Rücksprache zu nehmen. Die Beamten glaubten, die Frankenwährung nicht allein aus materiellen, sondern auch aus Rücksichten auf die Allgemeinheit ablehnen zu müssen.

.“ Berkehrsivesen. Die Gehälter der Eisenbahndirektoren in den Vereinigten Staaten von Amerika. 8 Schon im Jahre 1918 hat sich der Senatsausschuß für den zwischen⸗ swalschen Vezzeh von dem damaligen der Eisen⸗

8

Dritte Betlage

V bahnverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika Mc. Adoo eine

Liste der amerikanischen Eisenbahnbeamten mit mehr als 10 000 Doll. Jahreseinkommen vorlegen lassen, da in den Vereinigten Staaten Bestrebungen im Gange sind, den eine gewisse Grenze übersteigenden Teil der Gehälter der leitenden Eisenbahnbeamten aus den Betriebs⸗ ausgaben auszuscheiden und aus den Betriebsüberschüssen zu bestreiten, um so zu einer angemesseneren Grundlage für die den Eisenbahnen zu bewilligenden Tarife zu kommen. Neuerdings hat der Abgeordnete Sims von Tennessee, ein Verfechter dieses Gedankens, auf Grund V amtlichen Materials eine namentliche Liste der Eisenbahndirektoren und Sachwalter aufgestellt, die im Führe 1917 mehr als 20 000 Doll. Jahreseinkommen von den Eisenbahnen be geen haben; es sind dies 208 Personen mit rund 6 950 000 Doll. Besoldungen. Aus der im Railway Age veröffentlichten Liste entnimmt das vom preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten herausgegebene „Archiw für Eisenbahnwesen“ u. a. folgende Angaben: Das größte Einkommen, nämlich 120 733 Doll., hat der Zwangs- verwalter (receiver) der Chicago, Rock Island und Pacific⸗Eisenbahn bezogen; ihm am nächsten kommt der Veegn des Vollzugsaus⸗ schusses der Union Pacific mit 104 104 Doll. In weitem Abstand folgen der Vorsitzende des Vollzugsausschusses des Direktionsrats des „Southern Pacific Transporkation System“ mit 88 860 Doll., der Präsident der New York Central⸗Eisenbahn mit 78 360 Doll. der Präsident und Vorsitzende des Vollzugsausschusses der Erie⸗Eisenbahn mit 77 950 Doll., der leitende Direktor (director, chairman) der Atchison, Topeka und Santa Fe⸗Eisenbahn mit 77 210 Doll. und deren Präsident mit 75 400 Doll., der Präsident der Pennsylvania⸗Eisenbahn mit 75 460 Doll., der der Delaware, Lackawanna und Western⸗Eisen⸗ bahn mit 75 400 Doll., jener der Chicago, Milwaukee und St. Paul⸗ Eisenbahn mit 75 319 Doll., der Präsident und Direktor der Chicago, Burlington und Quincy⸗Eisenbahn mit 65 000 Doll., der Sachwalter (counsel) der Denver und Rio Grande⸗Eisenbahn mit 63 000 Doll., der Präsident der Southern Pacifie⸗Eisenbahn mit 62 037 Doll., der der Illinois Central⸗Eisenbahn mit 60 555 Doll., jener der Pullman Co. mit 60 500 Doll., der Vorsitzende des Direktionsausschusses der Chicago und North Western⸗Eisenbahn mit 60 460 Doll., der Prä⸗ sident der El Paso und South Western⸗Eisenbahn mit 60 150 Doll., der der Missouri Pacific⸗Eisenbahn mit 60 090 Doll., jener der

Generalsachwalter (general counsel) der Chicago, Ro Pacific⸗Eisenbahn mit 59 486 Doll.; ferner mit je 55 000 Doll. die beiden Generalsachwalter der Denver und Rio Grande⸗Eisenbahn, der Präsident der Minneapolis, St. Paul und S. Ste Marie⸗Eisenbahn mit 52 723 Doll., der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Lehigh Valley⸗Eisenbahn mit 50 880 Doll., der Präsident der Delaware und Hudson⸗Eisenbahn mit 50 800 Doll., der der Southern⸗Eisenbahn mit 50 500 Doll., jener der Chicago und North. Western⸗Eisenbahn mit 50 240 Doll., der Präsident und Generaldirektor der Central Railroad Co. of. N. J. mit 50 210. Doll. und der, Präsident der Wabafh⸗Eisenbahn mit 50 120 Doll. Je 50 000 Doll. haben bezogen: die Präsidenten der Northern Pacific⸗Eisenbahn, der Great Northern⸗ Eisenbahn, der Buffalo Rochester und Pittsburgh⸗Eisenbahn und der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Seabord Air Line. Die Liste umfaßt außerdem 13 Personen mit einem Einkommen von 40 000 bis 50 000 Doll. ausschl., 53 mit 30 000 bis 40 000 Doll. ausschl. und 109 mit 20 000 bis 30 000 Doll. ausschl. Die Pen Eisenbahn, das bedeutendste Eisenbahnnetz der Vereinigten Staaten, erscheint in der Liste 23 mal, und zwar außer mit dem bereits er⸗ wähnten Präsidenten (75 460 Doll.) mit folgenden Beamten: dem ältesten Vizepräsidenten mit 40 620 Doll., 9 Vizepräsidenten mit 40 000, 35 200, 31 235, 30 030, 30 000, 30 000, 25 02 .25,000 und 25 000 Doll., dem Spezialbevollmächtigten des Generaldirektors mit 25 000 Doll., dem Chefingenieur für das westliche Netz mit 21 080 Doll. und dem Finanzdirektor mit 20 000 Doll.; hierzu kommen die neun juristischen Sachwalter und Beiräte der Gesellschaft (counsels, general counsels, solicitors, general solicitors) mit 30 000, 30 000, 30 000, 29 700, 26 500, 25 805, 21 250, 20 000 und 20 000 Doll.: zusammen also mit vund 700 000 Doll.

Zum richtigen Verständnis der Zahlen weist das Railway Age darauf hin, daß die amerikanischen Eisenbahnen im Jahre 1917 etwa 20 000 höhere Beamte (general and divisional officers) beschäftigt haben, daß also die in der Liste aufgeführten Beamten nur 1 % der Gesamtzahl ausmachen. Auf ihren Besoldungsanteil fielen von je 10 000 Doll. Gesamteinnahme der Eisenbahn 16 Doll., von je 10,000 Doll. Betriebsausgabe 24 Doll. und von je 10 000 Doll. der Gehälter und Löhne 31 Doll. Auf die Gesamtheit des Personals übertragen, würde jener Besoldungsanteil das jährliche Durchschnittseinkommen eines Bediensteten nur um 4 Doll. erhöht haben. Bei der Verteilung der Gehälter von 50 000 Doll. und mehr (zusammen 1 900 000 Doll.) auf die Gesamtheit des Personals würde dessen Durchschnittseinkommen gar nur um 1,25 Doll, gestiegen sein. Es wird sodann noch näher dargetan, daß die Gehälter dieser höchstbesoldeten Eisenbahnbeamten verhältnismäßig gering sind im Vergleich mit den Anforderungen, die an die Fähigkeiten und Leistungen leitender Eisenbahnbeamten gestellt werden, und daß sie bedeutend hinter dem Einkommen zurückbleiben, das ihnen bei gleich einflußreicher und verantwortlicher Tätigkeit in der Industrie und im Handel gewiß wäre. Zum Schluß weist die Zeitschrift auf die bekannte Tatsache hin, daß viele leitende Eisenbahn⸗ ßeamte schon in jungen Jahren in den Eisenbahndienst eingetreten sind und von der Picke auf gedient haben. Von den 29 Direktoren, die in der Liste mit 50 000 Doll. und mehr Jahreseinkommen er⸗ scheinen, sind es nicht weniger als 18, die unter Angabe ihres Eintritts⸗ alters und ihrer Anfangsstellung in d tschrift namentlich be⸗ zeichnet sind. ““

Postpakete mit leicht verderblichem Inhalt.

Zu Beginn der wärmeren Jahreszeit mehren sich die Fälle, in denen

Pakete mit Sachen, die dem schnellen Verderb und der Fäulnis aus⸗ gesetzt sind, wie Fischen, Früͤhobst usw., während der Postbeförderung teilweise oder ganz verderben, weil sie eine längere Beförderungsdauer nicht ertragen. Mit einer Verlängerung der Beförderungszeiten ist aber auch jetzt, trotzdem der Eisenbahnbetrieb wieder stetigere Formen angenommen hat, noch immer zu rechnen, da die Be⸗ förderungsgelegenbeiten für Postpakete recht eingeschränkt sind. Unter diesen Umständen kann nur empfohlen werden, in der Auf⸗ lieferung von Paketen mit leicht verderblichem Inhalt Zurückhaltung zu üben. Es sei noch darauf hingewiesen, daß bei der jetzigen Verkehrslage Ansprüchen auf Ersatz für den Verderb der Waren infolge verzögerter Postbeförderung nur dann entsprochen werden kann, wenn die Beförderung eine längere Zeit in Anspruch genommen hat, als nach den von der Post getroffenen Einrichtungen und Anordnungen

Im Wissenschaftlichen Theater der „Urania“ wird der Professor Franz Goerke am Dienstag noch einmal seinen Vortrag „Der Mensch und die Natur“ wiederholen. Morgen sowie am Montag, Donnerstag und Sonnabend nächster Woche halt Emma Kottmann den Vortrag „Im Schwarzwald“. Für Mittwoch und Freitag ist der Vortrag „Die Insel Rügen“ angesetzt. Außerdem wird am Sonntag, Nachmittags 4 ½ Uhr, der Vortrag „Thüringen“ zu kleinen Preisen gehalten werden.

zu erwarten war.

ußischen

Sonnabend, den 19 Juni

Schwarzwald

Rathause mw. 1 8 Bürgermeister Dr. Goerdeler und dem Vorsitzenden Vereins, Gymnasiallehrer Brauner herzliche Ansprachen gewechselt

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ee der Millorde, aa ee eeheec“ ock Jéland und dieser ist den Flammen vollständig zum Opfer gefallen. Ob die zahl⸗ reichen dort untergebrachten Kranken sämtlich gerettet werden konnten

war bis zur Stunde noch nicht festzustellen.

auzeiger.

In der Treptower Sternwarte finden in nächster Woche folgende Film⸗ und Lichtbildervorträge statt: morgen, Nach⸗ mittags 3 Uhr: „Mit Ozeandampfer von Bremen nach New York“, 5 Uhr: „Im Lande der Schwarzen“, Abends 7 Uhr: „Durch den ins Donautal“; Dienstag, Abends 7 Uhr:

Welten“ (Lichtbildervortrag des Direktors Dr. Archenhold); Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr: „Die Hoch⸗ gebirge der Erde“ (Lichtbildervortrag von Prof. Baschin); Donnerstaa, Abends 7 Uhr: „Das Einsteinsche Relativitätsprinzip und seine Bedeutung für die Astronomie“ („Von Kepler über Newton zu Einstein“), Lichthildervortrag des Direktors Dr. Archenhold); Sonnabend, Nachmittags 5 Uhr: „Durch den Schwarzwald ins Donau⸗ tal'. Mit dem großen Fernrohr werden bei klarem Wetter der Mond und die Planeten Saturn und Mars beobachtet. Kleinere Fernrohre stehen zur Beobachtung beliebiger Himmelskörper kostenlos zur Verfügung. Führungen durch das astronomische Museum finden

„Vielheit der

täglich in der Zeit von 2 Uhr Nachmittags bis 8 Uhr Abends statt.

Königsberg, 18. Juni. (W. T. B.) Der Berliner Lehrergesa n85 erein, der im Laufe des Donnerstags im ilkkommen geheißen worden war, wobei zwischen dem

wurden, veranstaltete Abends in der Stadthalle sein erstes großes Konzert ernsten Charakters. Der große Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt. 1 Professor Ruedels meisterhafter Leitung wurden mit rauschendem Beifall aufgenommen, der sich zum Schluß immer von neuem wiederholte.

Essen, 18. Juni. (W. T. B.) Heute abend kurz vor 9 Uhr

brach in den Kruppschen Holzbaracken an der Lord⸗

Straße, die während des Krieges erbaut worden sind, eine Feuersbrunst aus, die sämtliche Baracken zwischen der Lord⸗Straße und der Kruppstraße vernichtete. In den Baracken war das Möbellager der Rebeinisch⸗westfälischen Möbelschau untergebracht, das einen Millionenwert repräsentiert. Die Möbel Ein Teil der Baracken wurde von der Stadt als Krankenanstalt benutzt. Auch

Hamburg, 18. Junk. (W. T. B.) Laut amtlicher Mit⸗ teilung ist ee Dampfer „Capetown Maru“ mit 1054 Heim kehrenden aus Sibirien heute nachmittag in Brunsbüttelkoog ein⸗ getroffen.

Kowno, 18. Juni. (W. T. B.) Gestern nachmittag brach in einer Bäckerei in der Altstadt Feuer aus, das so schnell um sich griff, daß in wenigen Stunden das ganze Stadt viertel zwischen der Benediktinerkirche und de Wilija in Flammen stand und über Nacht vollständig nieder brannte. Der Schaden geht in die Millionen. Auch einig Menschenopfer sind zu beklagen. Die in der Nähe liegend das Volkshaus und die Benediktinerkirche konnten gerette werden.

Essen, 18. Juni. (W. T. B.) Beim außerordent lichen Kriegsgericht in Essen lief ein etwa sechs Pfun schweres Einschreibepaket ein, das mit Dynamit un Sprengzündern gefüllt war. Das Paket war mit ein⸗ Dienststempel des außerordentlichen Kriegsgerichts in Buer versehen Es trug den Vermert: Heeressache. Als Absender war das außer ordentliche Kriegsgericht in Buer angegeben. Die Ermittlungen er gaben, daß das Paket von dem außerordentlichen Kriegsgericht i Buer nicht abgesandt worden war. Der Anschlag hat die beabsichtigt, Wirkung nicht gehabt. Die Nachforschungen nach dem Urhebe des verbrecherischen Anschlags wurden eingeleitet.

Haäandel und Gewerbe.

50 Millionen 4 ½prozentiger B anleihe 1920 sind, laut Meldung des „W. T. B.“, durch ein Konsortium unter Führung der Girozentrale Hannover öffentliche Bankanstalt, übernommen. Mit dem Verkauf wird in den nächsten Tagen zu einem Kurse von 99 ¾ vH begonnen werden. Die Anleihe ist nur durch Auslosung mit 2 vH jährlich unter Zuwachs der ersparten Zinsen, also in etwa 27 Jahren, tilgbar. Die Zinstermine sind 1. April und 1. Oktober.

Um die anhaltend günstigen Transportverhältnisse mehr noch als bisher zugunsten der Fernversorgung ausuutzen zu können, hat laut Meldung des „W. T. B.“ die amtliche Verteilungs⸗ stelle für Ruhrkohle im Einvernehmen mit dem Reichs⸗ kommissar für Kohlenverteilung angeordnet, daß ab 21. Juni d. J. bis auf weiteres im Landabsatz nur bis zu einem Drittel der im Fe⸗ bruar bv. J. abgegebenen Mengen geliefert werden darf.

Das Vorsteheramt der Korporation der Kauf⸗ mannschaft zu Tilsit ist, laut „W. T. B.“, mit Genehmigung des Veerßilchen Ministeriums für Handel und Gewerbe in eine Handelskammer umgewandelt worden. Der Bezirk der neuen Kammer umfaßt die Kreise Tilsit (Stadt und Land), Ragnit und Niederung.

Die Goldausbeute in Transvaal betrug laut Meldung des „W. T. B.“ im Mai 1920 699 041 Unzen im Werte von 2 970 924 Pfund Sterling. Auf die Distrikte außerhalb des Witwatersrand entfielen 17 490 Unzen im Werte von 74 332 Pfund Sterling. Ende des Monats waren in Goldminen 184 722, in ee 12 897 und in Diamantminen 4793 Arbeiter be⸗

äftigt.

Kopenhagen, 18. Juni. (W. T. B.) Unter dem Namen The International Clearinghouse wurde hier eine Gesellschaft gegründet, deren Attienkapital vorläufig auf zwei Millionen Kronen festgesttzt und zu gleichen Teilen in englischem und dänischem Besitz ist. Die Gesellschaft hat den Zweck, die Bestrebungen zur Wiederaufnahme des Handels zwischen Rußland und den europäischen Ländern zu unterstützen. Von den russischen kooperativen Gesell⸗ schaften traf ein größerer Betrag in Gold ein, wie verlautet, vier Millionen Kronen, der hier in der Nationalbank deponiert wurde.

Paris, 17. Juni. (W. T. B.) „Ausweis der Bank Son Frankreich. Gold in den Kassen 3 609 271 000 9 en die Vorwoche Zun. 148 000) Fr., Gold im Ausland

978 278 000 (unverändert) Fr., Barvorrat in Silber 240 576 000 (Zun. 159 000) Fr., Guthaben beim amerikanischen Staats⸗ schatz 207 200 000 (unverändert) Fr., Guthaben im Ausland 662 209 000 (Abn. 18 136 000) Fr., vom Moratorium nicht betroffene Wechsel 1 726 903 000 (Abn. 52 110 000) Frj gestundete Wechsel 527 196 000 (Abn. 5 149 000) Fr., Vorschüsse auf Wertpapiere 1 838 085 000 (Abn. 22 051 000) Fr., verscüsf an den Staat

26 200 000 000 (Abn. 300 136 000) Fr., Vorschüsse an Verbündete

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Die Darbietungen des Vereins unter