der Gehalts⸗ und Angestelltenbedingungen der kaufmännischen Angestellten in Handel und Industrie, soweit sie nicht durch andere Tarifverträge gebunden 92 gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Flensburg für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 81 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. ““
Berlin, den 18. Juni 19220.
8 Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband im Einzelhandel Cölns E. V. in Cöln, Hohe Str. 41, I, der Zentralverband der Angestellten, der Gesamtverband Deutscher An⸗ gestelltengewerishaften und der Gewerkschaftsbund der Angestellten haben beantragt, an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 31. Mai 1919 und der all⸗ gemein verbindlichen Zusatzverträge vom 30. Oktober 1919 und 16. Februar 1920 den zwischen ihnen am 28. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifv 8 zur Regelung der Gehalts⸗ und Aaßtellungsbebingienge der kaufmännischen Angestellten im Einzelhandel, mit Ausnahme der Lebens⸗ und Genußmittel⸗ branche, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadtgemeinde Köln mit eingemeindeten Vororten für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 173 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. G “
Berlin, den 18. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsministe J. A.: Dr. Busse.
—
Bekanntmachung.
Der Deutsche Transportarbeiter⸗Verhand, Sitz Berlin S0. 16, Michaelkirchplatz 11, hat beantragt, den zwischen dem Deutschen Transportarbeiter⸗Verband, Ver⸗ waltungsstelle Uhena bbug, und dem Arbeitgeber⸗ Verband E. V. Flensburg am 31. Mai 1920 abge⸗ schlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der fenarbeiter gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 2. Dezember 1918 (Rei s⸗Gesetzbl. S. 1456 für 869 Gebiet der Stadt Flensburg für allgemein verbindli zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1803 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 18. Juni 1920.
—
22
Der Reichsarbeitsminister.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverein für Lüdenscheid und Um⸗ gegend E. V. in Lüdenscheid, der Deutsche Metall⸗ arbeiterverband, Verwaltungsstelle üdenscheid, der Gewerkverein der deutschen BeeS und Metallarbeiter cF. 59 Geschäftsstelle üdenscheid, und der Christliche Metallarbeiterverband, Verwaltungs⸗ stelle Lüdenscheid, haben beantragt, f1. den zwischen ihnen am 14. Januar 1920 abgeschlossenen
Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen in der Metallindustrie
2. die am 14. Januar 1920 abgeschlossene Lohnverein⸗ barung in der Metallindustrie,
3. den am 21. Februar 1920 abgeschlossenen Nachtrag zu der Lohnvereinbarung, betr. Teuerungszulage in der Metallindustrie,
4. die am 8. April 1920 abgeschlossene Lohnverein⸗
8 barung, betr. Stundenlöhne in der Metallindustrie, gemäß 8§ 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtkreis Lüdenscheid, die Land⸗ gemeinde Lüdenscheid und das Rahmedetal bis Altroggenrahmede für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und unter Nummer VI. R. 1776 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 18. Juni 1920.
eer Reichsarbeitsminister. 9 J. — Wulff.
—
Bekanntmachung. 8
Der Gewerkschaftsbund der Fns heltten, Landes⸗ ausschuß Bayern, in ’ eitegasse 45, der Gewerkschaftsbun kauf männi cher Ang Fellten⸗ verbände, Ortsgruppe Nürnberg, die Arheits⸗ gemeinschaft freier Angestelltenperbände, Orts⸗
kartell Nürnberg, das Nürnberg⸗Fürther Arbeitgeber⸗Kartell haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Verband Bayerischer Metallindustrieller im Anschluß an die für das Gebiet der Städte Nürnberg⸗Fürth allgemein verbindlichen Tarifverträge vom:
24. Juni 1919 für die kaufmännischen und technischen An⸗ gestellten in der Glasindustrie,
27. Oktober 1919 für die kaufmännischen und technischen Angestellten in der Schuhindustrie, 29. Juni 1919 nebst Vereinbarung vom 12. November 919 für die kaufmännischen Angestellten in der Bronze⸗ und Blattmetallindustrie und im Bronze⸗ und Blattmetallhandel,
13. August 1919 für die Angestellten in der Papier⸗, Pappen⸗ und “ und 23. Juli 1919 für die Angestellten in der Export⸗, Kurz⸗ und Spiel⸗ warenbranche,
8 am 7. Mai 1920 abgeschlossenen Angestelltentarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die Fausmänmichen und technischen Angestellten und Werkmeister der i Abkommens aufgeführten Wirtschaftszweige
1“ 8 “
gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ S. 1456) für das Gebiet der Städte Nürnberg und Fürth für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI. R. 1537 das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstr. 33, zu richten.
Berlin, den 19. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Dr. Sitzler.
—
E1 1
Bekanntmachung
Der Bund angestellter Chemiker und Ingenieure, Ortsgruppe Gra e. hat beantragt, die zwischen ihm und dem Arbeitgeberverband der chemischen In⸗ Deutschlands, Sektion IIIb in Hamburg, ver⸗ einbarten Teuerungszulagen (für April/ Juni 1920) zu
dem Tarifvertrag vom 22. März 1920 zur Regelung der
Gehaltsbedingungen für Chemiker und Ingenieure mit abge⸗ schlossener Hochschulbildung, ferner für solche technische An⸗ gestellte, die nach Leistung und Stellung akademisch Gebildeten gleich zu achten sind, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Hamburg mit eingemeindeten Vororten für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1654/6 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 8 8
Berlin, den 19. Juni 1920.
8 1“ 85
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband des Handels für Görlitz und E. V. in Görlitz, der Arbeitgeber⸗ schutzverband für das olzgewerbe, Ver⸗ b Görlitz, die Bezirksgruppe Görlitz⸗ Seidenberg O. L. des Verbandes Schles. Textil⸗ industrieller Breslau E. V., die Arbeitsgemeinschaft Angestelltenverbände, Ortskartell Görlitz, er Gesamtverband deutscher ZEE1 schaften, Ortsausschuß Görlitz, der Gewerkschafts⸗ bund der Angestellten, Ortsverband Görlitz, und der Soziale Ausschuß der Angestelltenverbände zu Görlitz 8 beantragt, an Stelle des allgemein verbind⸗ lichen Tarifvertrags vom 17. Dezember 1919 und des allgemein verbindlichen Nachtrags vom 29. Januar 1920, soweit diese für Handel, Textilindustrie und Holzgewerbe gelten, den am 1. Juni 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Nachtrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der laufmänmischen und technischen Angestellten in Handel, Textil⸗ industrie und Holzgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Görlitz und der Vororte Moys, Biesnitz (Groß und Kleinbiesnitz), Leschwitz und Nauschwalde für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 446 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 8
Berlin, den 19. Juni 1920.
V Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
8 Bekanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, der Ge⸗ samtverband deutscher Angestellten⸗Gewerkschaften (Gewerkschaftsbund kauf männischer Angestellten⸗ verbände), Ortsausschuß Dessau, und die Arbeits⸗ gemeinschaft freier Angestelltenverbände haben be⸗ antragt, den zwischen ihnen, dem Bund angestellter Che⸗ miker und Ingenieure, dem Anhaltischen Arbeit⸗ geber⸗Verband und dem Verband Anhaltischer Metall⸗ industrieller am 7. Mai 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten einschließlich der Meister in Industrie und Verkehr gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Anhalt und der Orte Staßfurt und Bebitz — an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifver⸗ trages vom 30. Juni 1919 — für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI. R. 441 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 32/34, zu richten. “
Berlin, den 19. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
8. 9 9 Bekanntmachung.
Die allgemeine Verbindlichkeit des auf Blatt 216 des Tarifregisters eingetragenen Tarifvertrages vom 28. Mai 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten des Bamberger Kleinhandels für den Stadtbezirk Bamberg und die Gemeinde Gaustadt ist gemäß Erlaß des ö“ vom 21. Juni 1920 VI. R. 715/3, aufgehoben und der Tarif⸗ vertrag im Tarifregister gelöscht worden.
Berlin, den 22. Juni 1920. 8
Reichsarbeitsministerium. Der Registerführer. Pfeiffer.
88 Bekanntmachung.
Die allgemeine Verbindlichkeit des am 9. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrags für die kauf⸗ männischen Angestellten in der Manufaktur⸗, Putz⸗, Haushalt⸗ und Schuhwarenbranche für den Stadtbezirk Lütgendortmund ist gemäß Erlaß des Reichsarbeitsministeriums vom 23. Juni 1920
8
1“ 8 .“
— VI. R. 551/2 — aufgehoben und der Tarifvertrag im Tarifregister gelöscht worden. Berlin, den 23. Juni 1920. Reichsarbeitsministerium. 4 Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 11. Juni 1920 ist auf Blatt 1180 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Allgemeinen Arbeit eberverband für Göttingen und Umgegend E. V., dem Deutschen Landarbeiter⸗ verband, Gau 9 Hannover, Sitz Hildesheim, und dem Zentral⸗ verband der Forst⸗, Land⸗ und Weinbergsarbeiter Deutschlands, Sekretariat Hannover, am 8. März 1920 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits edingungen der Landarbeiter wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Osterode a. Harz für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920.
8 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 1
Berlin, den 11. Juni 1920. 3
Der Registerführer: Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 11. Juni 1920 ist auf Blatt 1181 lfd. Nr. 3 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen der Vereinigung Breslauer Süetts gn⸗ Verbände in Breslau und dem Deutschen Transportarbeiter⸗ verband, Verwaltungsstelle Breslau, am 23. März 1920 ab⸗ geschlossene Nachtrag zu dem ab 1. Oktober 1919 geltenden allgemein verbindlichen Tarifpvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Handelshilfsarbeiter wird
emäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Fesetbl S. Se. ür das Gebiet des Stadtkreises Breslau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ keit beginnt mit dem 1. Februar 1920. X“ Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstr. 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reicharbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 8
Berlin, den 11. Juni 1920.
Dcer Rezisterführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 11. Juni 1920 ist auf Blatt 1184 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Kaliindustrie in Berlin, dem Verband der Bergarbeiter Deutschlands, dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, dem Gewerkverein christlicher Bergarbeiter Deutschlands, dem Gewerkverein der Fabrik⸗ und Handarbeiter H. D., dem Verband der Heizer und Maschinisten und dem Deutschen Metallarbeiterverband am 9. März 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeiter in der Kali⸗ industrie einschließlich der Ghasfte und Sonderfabriken, die den Vorschriften zur Durchführung über die Regelung der Kali⸗ wirtschaft vom 18. Juli 1919 unterliegen, wird für diesen Be⸗ rufskreis mit Ausnahme von § 15 Abs. 2 und 3 gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des das,eg Reichs für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib. b
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Ferssheees infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. gb
Berlin, den 11. Juni 1920. 1“
Der Registerführer: Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 11. Juni 1920 ist auf Blatt 1179 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen der Vereinigung Chemnitzer Dampfkessel⸗ reinigungsanstalten, Sitz Chemnitz, und dem Zentralverband der Maschinisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutsch⸗ lands, Gerchafsel⸗ Chemnitz, am 10. Februar 1920 abge⸗ schtslene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Maschinisten und Heizer in Dampf⸗ kesselreinigungsanstalten wird für den genannten Berufskreis gemäß 8§ 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Chemnitz und der Amtshauptmannschaften Chemnitz, Flöha, Glauchau und Stollberg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Mai 1920. “
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler. 8
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. .
Berlin, den 11. Juni 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
— 89
Bekanntmachung.
Unter dem 11. Juni 1920 ist auf Blatt 628 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Gehilfenverband des Friseur⸗ und Haargewerbes in Zwickau, dem Allgemeinen Deutschen Ge⸗ verkschaftsdund, Ortsausschuß Zwickau und Umgegend, und der Friseur⸗Zwangsinnung Zwickau/ Sa. am 25. März 1920 ab⸗ eschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Friseur⸗ und Haargewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für den Bereich der Friseur⸗Zwangs⸗Innung Zwickau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 2. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 15. November 1919 außer Kraft. 1
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 11. Juni 1920.
Der Registerführer.
— Bekanntmachung.
Unter dem 11. Juni 1920 ist auf Blatt 431 ffd. Nr. 2 und Bl. 1182 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband E. V. in Trier, dem Bund für Handel und Gewerbe Trier, der Vereinigung der Buchhändler Trier, dem Verein der Textilwarengeschäfte E. V. in Trier, dem Verein der Schuhwarenhändler von Trier und Umgegend, der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenver⸗ bände, Ortskartell Trier, dem Angestelltenverband des Buch⸗ handels, des Buch⸗ und Zeitungsgewerbes, dem Bund der tech⸗ nischen Angestellten und Beamten, Ortsgruppe Trier, dem Deutschen Werkmeisterverband, Bezirksverein Trier, dem Zentral⸗ verband der Angestellten Trier, den Angestellten des kath. kaufmännischen Vereins Harmonia Trier, dem Deutschnatio⸗ nalen Handlungsgehilfenverband, Ortsgruppe Trier, dem Ver⸗ band deutscher Handlungsgehilfen Trier, dem Verband der kath. kaufm. Gehilfinnen und Beamtinnen Trier am 24. März 1920 abgeschlossene LEE“ zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der dafencgratischen und technischen An⸗ gestellten wird für die becfene eagc eh und technischen Ange⸗ stellten in Handel und Industrie, ausschließlich der Angestellten im Bankgewerbe, der Angestellten bei Behörden und der An⸗ waltsangestellten gemäß §8 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Trier für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 27. Juni 1919 außer Kraft. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Die Ausdehnung der allgemeinen Verbindlichkeit auf die Bürgermeistereien der Vororte Triers und Conz, Pfalzel und
7 Ruwer bleibt vorbehalten. Der Reichsarbeitsminister. . J. A.: Dr. Sitzler.
Pfeiffer.
Das Tarifregister und arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmä ügen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 11. Juni 1920.
Deer Registerführer. Pfeiffer.
—,—
Bekanntmachung. 86
Unter dem 12. Juni 1920 ist auf Blatt 1186 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen einer Kommission von Hausangestellte be⸗ schäftigenden Mitgliedern des Hausfrauenvereins Altenburg, S.⸗A., dem Bund erwerbstätiger 888 uud Mädchen, Gruppe der Hausangestellten, in Altenburg, S.⸗A., dem Zentral⸗ ausangestellten Deutschlands, Ortsgruppe Alten⸗
7
verband der burg, und dem Reichsverband weiblicher Hausangestellten Deutschlands, Ortsgruppe Altenburg, am 31. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Hausangestellten wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichsgesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Altenburg, S.⸗A., für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit be⸗ ginnt mit dem 1. April 1920. 8 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Feeh und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, I 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Herfracsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. ue“ Berlin, den 12. Juni 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
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Nichtamtliches.
Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Deutscher Reichstag. 3. Sitzung vom 28. Juni, Vormittags 11 Uhr. 8 Bericht des Nachrichbenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)“) Auf der Tagesordnung steht zunächst die Entgegennahme einer Erklärung der Reichzregieruna.
Reichskanzler Fehrenbach: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wahlen zum ersten Reichstag des neuen see he t en “
*) Mit Ausnahme der Reden der Herren Minister, die im
te wiedergegeben werden. 8
die Registerakten köͤnnen im Reichg⸗
Ihr Ergebnis spiegelt innerpolitisches Leben ist nicht meine
deutschen Volksstaates liegen hinter uns. die Krisis wider, in der sich unser befindet. Ueber ihre Ursachen mich zu äußern,
jetzt darum, trotz dieser Krisis das Reichsschiff weiter zu steuern, es über Wasser zu halten, es nicht Schiffbruch leiden zu lassen. Der ernsten Verantwortung, die sie der Volksgesamtheit gegenüber auf sich genommen hat, ist sich die neue Regierung vollauf bewußt. Der Schwere der sie erwartenden Aufgaben entsprechen die außerordent⸗ lichen Schwierigkeiten, die bei ihrer Bildung überwunden werden mußten, Schwierigkeiten, die mit der Krisis im deutschen Parteileben unzertrennlich verknüpft und daher unvermeidlich waren. Wenn die Regierung trotzdem entschlossen an ihr Werk geht, so tut sie es in der Zuversicht, daß dieses hohe Haus von dem gleichen Verantwortungs⸗ gefühl beseelt ist, ein durch gegenseitiges Vertrauen getragenes, ersprieß⸗ liches Arbeiten ermöglichen und nach Kräften fördern wird. Bevor ich
ich mich verpflichtet, der zurückgetretenen Regierung, namentlich ihren jetzt aus derselben scheidenden Mitgliedern und vorab meinem Herrn Amtsvorgänger, den herzlichsten Dank des Vater⸗ landes auszusprechen. (Bravol bei den Sozialdemokraten.) Es hat ihrer Arbeit nicht an der Kritik gefehlt, die keiner Regierung
verantwortungsvolle Aemter übernommen. Mit der ganzen Gewissen⸗ haftigkeit pflichteifriger Männer haben sie die ungeheuer schwierigen Aufgaben zu lösen gesucht. (Beifall.)
Die neue Regterung setzt sich wie folgt zusammen: Reichskanzler Fehrenbach, Reichsminister der Justiz und Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Heinze, Reichsminister des Auswärtigen Dr. Simons, Reichsminister des Innern Koch, Reichsminister der Finanzen Dr. Wirth, Reichswehrminister Dr. Geßler, Reichs⸗ wirtschaftsminister Dr. Scholz, Reichsarbeitsminister Dr. Brauns, Reichsschatzminister v. Raumer, Reichspostminister Giesberts, Reichsverkehrsminister Groener, Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hermes.
Das Programm der neuen Regierung, das ich nunmehr Ihnen zu unterbreiten die Ehre habe, ist, entsprechend den Artikeln 52 bis 58
ganzen Kabinetts. Hocherfreulicherweise ist dabei Uebereinstimmung sämtlicher Kabinettsmitglieder zu Tage getreten. Bei der Wichtigkeit der Sache halte ich gegenüber dem größeren Ein⸗ druck der freien Rede doch die getreue Wiedergabe des Wortlautes für dringlicher.
Zahlreich sind die Aufgaben, die trotz aller parteipolitischen Zer⸗
und müssen, um die Grundlage für den wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau unseres Volkes zu schaffen. Der Weg, den wir betreten müssen, wird uns zu einem nicht geringen Teil durch die gesamten Ver⸗ hältnisse, in denen zu leben wir genötigt sind, geradezu vorgeschrieben. Nicht wie ein glückliches Volk in gesunder und gesicherter Wirtschafts⸗ lage können wir die Fragen unseres Lebens stellen, können wir an den Aufbau des Reichs, des Wohnhauses unseres Volkes, treten.
bald hart an ihnen stoßen. Die Erkenntnis der so gegebenen Spannung zwischen Wollen und Können mußte sich der alten Regierung auf⸗ drängen, wie sie der neuen gewisse Grenzen vorschreiben wird. Aus dieser unumstößlichen Tatsache ergibt sich ohne weiteres ein gewisses Maß von Kontinuität in der Führung der Regierungsgeschäfte.
Die Konferenz in Spaa steht unmittelbar bevor. Sie gibt mir “ .“ ein Wort zu sagen über unsere auswärtige
olitik.
des Friedensvertrags von Versailles, der gerade heute vor einem Jahre
eine dunkle Wetterwolke. (Sehr wahr! in der Mitte.) Die Lasten, die er dem deutschen Volke auferlegt, sind unerhört groß und in ihrer vollen Schwere kaum erkannt. Nachdem aber Deutschland den Vertrag an⸗ genommen hat, kann es für die Reichsregierung, solange sich die bisher feindlichen Staaten nicht zu Aenderungen verstehen, keine andere Richt⸗ linie in der inneren wie in der äußeren Politik geben, als das Streben, die übernommenen Vexrpflichtungen zu erfüllen, soweit das überhaup möglich ist. Besonders muß Deutschland auch der Verpflichtung zu einer Herab⸗ setzung der Heeresstärke auf das für die Erhaltung der Ordnung in Deutschland und für die Grenzpolizei notwendige Maß, zu den sonstigen Abrüstungsmaßregeln und zur Wiedergutmachung ehrlich und ohne Hintergedanken nachkommen. In dieser Hinsicht hat die parteipolitische Zusammensetzung der Reichsregierung auf ihre Stellungnahme keinen Einfluß. Ich betone nachdrücklich, daß auch die bisherige Regierung in der Durchführung der Friedensbedingungen mehr geleistet hat, als
Demokraten.) n
Wenn Verblendete und Unversöhnliche diesseits und jenseits der Grenzen die deutschen Leistungen zur Erfüllung der Friedensbedingungen systematisch herabsetzen, so wird es die Aufgabe der neuen Regierung sein, urkundlich darzulegen, was wir bereits geleistet, abgetreten und her⸗
Ende des Krieges aufs schwerste getroffen war.
Wenn trotzdem nicht alle Bestimmungen des Vertvags nach dem Wortlaut durchgeführt worden sind, so liegt das nicht am bösen Willen Deutschlands, sondern an Verhältnissen, die stärker sind, als sein guter Wille. (Sehr richtig!) Zu diesen Umständen gehört in erster Linie das tiefe Mißtrauen, das unter unseren Gegnern immer noch gegen Deutsch⸗ land herrscht. (Sehr wahr!) Wer dieses Mißtrauen schürt, der versündigt sich an den Lebensinteressen ganz Europas (lebhafte Zustimmung), denn nur auf gegenseitigem Vertrauen kann die durch den Krieg zusammen⸗ gebrochene Wirtschaft der Welt wieder aufgebaut weibden. (Sehr wahr! bei den Deutschen Demokraten und im Zentrum.)
Wir werden es als unsere vornehmste Aufgabe betrachten, der verhängnisvollen Wechselwirkung, die zwischen dem Mißtrauen der Gegner und dem Mißlingen der Erfüllung der Friedensbedingungen besteht, eine Ende zu machen, indem wir alle unsere früheren Gegner davon überzeugen, daß im deutschen Volke machtpolitische Träume oder Revanchegedanken um so weniger Boden finden, je einsichtiger man Hihm entgegentritt (jehr richtig! bei den Deutschen Demokraten). und
Aufgabe. Für Reichstag und Reichsregierung handelt es sich vielmehr 1 ve- G Völker, die durch den Krieg gelitten haben, und wir wissen, daß von
Verwüstungen der Schlachten, so sind die indirekten Wirkungen de Krieges, die völkerrechtlichen Verwüstungen, noch nicht beseitigt. (Sehr wahr! bei den Deutsschen Demokraten.) auch politisch noch in völliger Verwirrung. Diese Verwirrung wirkt auf unsere wirtschaftlichen und politischen Zustände vielfach zurück
die neue Regierungsliste zur Kenntnis des hohen Hauses bringe, fühle Fenefc⸗ Lage verzögern und hemmen auch unseren, mit dem Gesamtschicksa
erspart bleibt. Aber soviel ist gewiß: In schwerer Stunde haben sie
unserer Verfassung, das Ergebnis einer sorgfältigen Beratung des eine lückenlose
klüftung und trotz erschwerter Majoritätsbildung gelöst werden können
Wer versuchen wollte, sich diesen Tatsachen zu verschließen, der würde sich
Alle unsere Beziehungen zum Ausland stehen unter dem Zeichen
von uns unterzeichnet wurde und der über unserem Vaterlande liegt wie I
bei den ungeheuren Schwierigkeiten der inneren und äußeren Lage Deutschlands erwartet werden konnte. (Sehr richtig! bei den Deutschen
gegeben haben. (Sehr wahr!) Ich will die traurige Aufzählung hier unterlassen — es ist viel mehr, als je ein anderes Volk den siegenden Gegnern geleistet hat (sehr richtig!), obwohl unsere Volkskraft beim
dvaß jeder gute Deutsche jetzt mar als Lofungswort kennt: das, was der
Krieg zerstört hat, in ruhiger und friedlicher Arbeit wieder aufzubauen. (Bravol bei den Deutschen Demokraten und im Zentrum.) In dieser Aufgabe fühlen wir uns als Arbeitsgenossen aller
uns als von den im Krieg Unterlegenen besonders harte Arbeit zu leisten sein wird. (Sehr richtig!) Wenn wir sie aber leisten sollen, so darf man von uns nicht das Unmögliche fordern (sehr richtig!), nicht durch unverständige Auslegung des Friedensvertrags die Arbeitsfähi keit Deutschlands zerstören. (Sehr richtig!t) Wir müssen wirtschaft lich und politisch wieder leistungsfähig gemacht werden. Wie die
88
Europa und Vorderasien sind
Die unruhigen Zustände im Osten, die Unsicherheit der allgemeinen
Europas aufs engste verketteten Wiederaufbau.
Auch in den ehemals seindlichen Ländern sind neuerding Stimmen laut geworden, die ein Verständnis dafür beweisen, daß wir um Schäden wieder gutmachen zu können, zunächst selbst zu einer geregelten, gegen Unruhe und Unordnung geschützten Produktion ge⸗ langen müssen. (Sehr richtig! im Zentrum und bei den D. D.) Diese Stimmen haben bei uns vielleicht zu weitgehende Hoffnungen geweckt, aber sie geben uns doch Grund zu der Zuversicht, daß jene Gedanken auch auf der Konferenz in Span Widerhall finden werden, und daß es dort in gemeinsamer Arbeit gelingen wird, gangbare Wege zu dem Ziele der Wiedergutmachung zu finden. An dem ehrlichen Willen der Deutschen Regierung wird es dabei ebensowenig fehlen wie an der Bereitwilligkeit des deutschen Volkes, alle seine Arbeitskraft für die Verwirklichung eines wahren Friedens zwischen den Völkern einzu⸗ setzen. (Bravol im Zentrum und bei den D. D.)
Sie werden es begreiflich finden, daß ich heute im einzelnen auf die Mittel nicht eingehe, die nach Auffassung der Deutschen Regierung diesen Zwecken dienen könnten. (Zuruf bei den U. S.: Darauf käme es 1 gerade an!) Wir sehen gerade darin einen Fortschritt, daß die schwie⸗ rigen und mannigfaltigen Probleme des gemeinsamen Wiederaufbaues wischen den Beteiligten nun mündlich besprochen werden sollen, (sehr
richtigt im Zentrum. — Zuruf bei den U. S.) und können dieser Besprechung nicht vorgreifen. (Sehr richtigl im Zentrum und bei den D. D. — Zuruf bei den U. S.: Aus welchem Grunde? Darauf kommt es an!)
Den Zielen unserer auswärtigen Politik, Friede und Wiederauf⸗ richtung von Handel und Verlehr mit allen Kulturvölkern, passen wir wir auch unsere innere Politik an.
Unsere vordringlichste Sorge ist der Wiederaufbau des zusammen⸗ gebrochenen Vaterlandes; diesen auf dem Boden der bestehenden repu⸗ 1 blikanischen Staatsform tatkräftig anzustreben, ist der einheitliche und feste Wille der Regierung. (Bravol im Zentrum, bei den D. D. und der D. V.)
Alle Parteien fordern wir auf, in einer Zeit, in der es um Leben und Sterben des Volkes geht, in der auswärtige, wirtschaftliche und fimnanzielle Fragen unsere gesamten Kräfte in Anspruch nehmen müsser, verfassungsrechtliche Kämpfe zurücktreten zu lassen.
Wir stehen auf dem Boden der politischen Gleichberechtigung aller
Deutschen und lehnen daher jeden Versuch der Aufrichtung einer Klassenherrschaft (Zuruf bei den U. S.: Die besteht!) oder die Be⸗ willigung von Vorrechten an eine Klasse ab. (Sehr gut! und Bravo! im Zentrum, bei den D. D. und bei der D. V.) Unser Ziel ist eine Politik der Versöhnung und des Ausgleichs auf politischem, sozialem und kulturellem Gebiete. (Zuruf bei den U. E.: Freispruch der Stu⸗ dentenmörder!) Deshalb bekämpfen wir jeden Klassen⸗ und Rassenhaß, jede soziale und religiöse Vergewaltigung. Der entscheidende Gesichts⸗ punkt bei Besetzung der nicht reinpolitischen Aemter wird für uns die persönliche Tüchtigkeit, nicht die Parteizugehörigkeit sein. (Lebhaftes Bravo im Zentrum, bei den D. D. und der D. V.) Von den Beamten erwarten wir, daß sie, auf dem Boden der Verfassung stehend, gewillt sind, in ihrer amtlichen Tätigkeit die Regierung in langbewährter, uneigennütziger Mitarbeit zu unterstützen.
Denn was uns jetzt vor allem nottut, ist Ruhe und Ordnung in vnserem Staatsleben. (Lebhafte Zustimmung. — Zurufe von den U. S.)
Ohne Achtung vor den Gesetzen und der Autorität der Regierung, die nur vom Vertrauen der freigewählten Vertreter des gesamten Volkes getragen werden kann, ohne diese Achtung, meine Damen und Herren, kann kein Staat und kein Volk gedeihen. (Sehr richtig!)
Die Regierung appelliert deshalb an das gesamte deutsche Volk, welche Parteirichtung der einzelne auch einschlagen mag: führen wir den schrecklichen Krieg nicht fort im Innern, nachdem er an den Grenzen des Reichs ausgetobt hat! (Zustimmung. — Zurufe von den Unabhängigen Sozialdemokraten.)
Wer könnte angesichts der furchtbaren Nöte unseres Volkes cinen Bürgerkrieg verantworten?! (Zuruf von den Unabhängigen Sozial⸗ demokraten: Die Kapp⸗Lüttwitze!), wer irgendwelche Gewaltakte gegen Verfassung und Gesetz, die zu einem solchen Bürgerkrieg mit Notwendig⸗ keit führen müßten?! Den Kampf der politischen Meinungen mit Waffen des Geistes wird die Regierung nicht hemmen. Dem Appell an die Gewalt muß und wird sie unparteiisch nach allen Seiten tatkräftig
entgegentreten und jeden Versuch einer gewaltsamen Umwälzung, woher er auch kommt, niederkämpfen. (Bravoy! bei den Deutschen Demo⸗ kraten, im Zentrum und der Deutschen Volkspartei.) Auf den Grundmauern der Verfassung von Weimar soll der Ausbau des inneren Staatswesens weitergeführt werden. Kein Zweig der an Zahl und Bedeutung stets wachsenden Staatsaufgaben darf ver⸗ kümmern. Die Neuregelung des gesamten Bildungswesens und der Beziehungen zwischen Staat und Kirche, die Ausgestaltung des Rechis der Beamten, die Einsetzung höchster Gerichte als Hüter der Ver⸗ fassung und der Grundrechte der Deutschen wird die Regierung und den Reichstag in nächster Zeit in reichem Maße beschäftigen. (Abg. Henke: Und dere. Millitärjustize) — Warten Sie nur abl 1 (Abg. Henke: Wir können aber nicht mehr warten! — Lachen und Zuruse vom Zentrum und rechts. — Abg. Henke: Wir wollen aber nicht mehr warten!) Unsere Jugend, vielfach verwahrlost durch den langandauernden Krieg und seine Folgen, gilt es zu einem gesitteten Friedensleben zurückzuführen und es aus⸗ zufüllen mit Freude an geistiger Betätigung und an körperlicher Leistungsfähigkeit. (Lebhafte Zustimmung. — Zurufe von den U. Soz.)