1920 / 147 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Der deutsche Staats⸗ und Reichskommissar im ostpreußi⸗ schen Abstimmungsgebiete Freiherr von Ganl hat folgenden Aufruf an die deutschgesinnten Ermländer und Masuren erlassen:

Am 11. Juli wird die ansässige Bevölkerung Ermlands sowie Masurens zugleich mit den Abstimmungsberechtigten, welche aus der

kerne zu uns kommen, die Zukunft der gemeinsamen Heimat ent⸗ cheiden. Große Scharen lieber Landsleute treffen bei uns ein. Tage ewaltiger nationaler Erregung stehen uns bevor. Ich halte es daher für meine Pflicht, noch einmal ernstlich darauf hinzuweisen, daß die Zeit vor und nach der Abstimmung unter allen Umständen in Ruhe und ohne jeden Zusammenstoß mit polnisch Gesinnten verlaufen muß. Wir Deutsche sind unserer Sache gewiß. Wir haben es nicht nötig, gegen die Minderheit, welche gegen uns stimmen will, irgendwelche Gewalt an⸗ zuwenden. Vergessen wir keinen Augenblick, daß die Mehrzahl von ihnen Jahrhunderte lang unter uns friedlich gewohnt und mit uns gelebt hat, und daß sie jetzt nur durch fremde Agitation gegen die Mehrheit ihrer Mitbürger in Ermland und in Masuren aufge 11 ist. Nach der Abstimmung werden wir wieder miteinander leben müssen. Wir Deutsche wollen im Bewußtsein unserer Stärke und unserer Kraft nicht diese Kluft, die sich in diesen Monaten zwischen Bewohnern desselben Landes aufgetan hat, weiter vertiefen. Die Entscheidung für die Zukunft der Abstimmungs⸗ gebiete fällt nicht allein am Abstimmungstage, sondern auch in den Wochen nachher, in denen die Ergebnisse der Abstimmung von den alliierten Mächten gewertet werden. Wir wollen daher stets daran denken, daß auch nach der Abstimmung jeder Zusammenstoß zwischen deutsch und polnisch Gesinnten unserer Sache unübersehbaren Schaden bringen kann. Haltet Ruhe aus nationalem Pflichtgefühl in den kommenden Wochen. Wenn wir unserer inneren Ueberzeugung und dieser Losung folgen, so werden am stahlharten Willen des ermländischen und masurischen Volkes alle Bemühungen der Gegner zersplittern. v“

8 Oesterreich. 8

Die Regierung hat nach einer Mitteilung des „Oester⸗ reichischen Korrespondenzbüros“ in Paris Vorstellungen gegen einige Bestimmungen der ihr seitens des Generalsekretariats der Friedenskonferenz zugegangenen Instruktionen für die im St. Germainer Staatsvertrag vorgesehenen Abgrenzungs⸗ kommissionen zur Feststellung der neuen Staats⸗ grenzen erhoben, diese Bestimmungen über den Inhalt dieses Vertrags hinauszugehen scheinen und eine Beschränkung der den Abgrenzungskommissionen ein⸗ geräumten Befugnisse zur Folge haben könnten. Gleichzeitig lenkte die Regierung die Aufmerksamkeit des Obersten Rates neuerlich darauf, daß die in der Begleitnote zum ungarischen Friedensvertrag vorgesehene Möglichkeit eines Appells an den Rat des Völkerbundes im Wege der zustehenden Grenz⸗ kommission zur Beseitigung von Ungerechtigkeiten in der Grenz⸗ führung in ethnographischer und wirtschaftlicher Hinsicht billiger⸗ weise auch den zur Festsetzung der österreichischen Grenzen berufenen Kommissionen gewährleistet ist. 8 8

Großbritannien und Irland.

Die englische Regierung hat der polnischen Regierung gegenüber, wie die „Times“ meldet, dem Wunsch Ausdruck gegeben, Polen möge die Unabhängigkeit Litauens unter Einschluß Wilnas anerkennen und mit Litauen in Ver⸗ handlungen eintreten, um eine freundschaftliche Verständigung zwischen den beiden Ländern herbeizuführen.

Am Freitag abend hat das irische republikanische Parlament eine Sitzung abgehalten, an der etwa 60 Mitglieder teilnahmen. Dem „Algemeen Handelsblad“ zufolge, hat das Parlament ein Dekret erlassen, durch das zur Einrichtung republi⸗ kanischer Gerichtshöfe die Ermächtigung erteilt wird. Eine „nationale Anleihe“ in Höhe von 250 000 Pfund ist mit 50 000 Pfund überzeichnet worden.

Frankreich. Der Großwesir Damad Ferid Pascha verläßt heute abend Versailles, um sich in Toulouse nach Konstantinopel ein⸗ . Zum Vorsitzenden der türkischen Delegation ist Reschid Bei ernannt worden. Belgien.

Die erste Besprechung der Konferenz in Spaa fand gestern vormittag im Schloß de la Freineuse unter dem Vorsitz des belgischen Ministerpräsidenten Delacroir statt. An der Konferenz nahmen teil: von belgischer Seite der Minister⸗ präsident Delacroix, der Minister des Aeußern Hymans und der Minister des Innern Jaspar, von englischer Seite der Premier⸗ minister Lloyd George, der Staatssekretär des Aeußern Lord Curzon und Sir L. Worthington Evans, von französischer Seite der Ministerpräsident Millerand, der Finanzminister Marsal und der Minister der öffentlichen Arbeiten Le Troquer, von italieni⸗ scher Seite der Minister des Aeußern Graf Sforza und Bertolini, von japanischer Seite der Botschafter in London Graf Chinda, von deutscher Seite der Reichskanzler Fehrenbach, der Minister des Aeußern Dr. Simons, der Finanzminister Dr. Wirth und der Ernährungsminister Hermes. Sofort nach Eintreffen der deutschen Delegierten wurde ohne formelle Begrüßung in die Verhandlungen eingetreten und zunächst die Tagesordnung fest⸗ gesetzt, welche die nachfolgenden Punkte umfassen soll: Durch⸗ führung der militärischen Bedingungen des Friedensvertrags, die Frage der Wiedergutmachungen, die Kohlenfrage, die Frage der Durchführung der Bestrafung der sogenannten Kriegs⸗

verbrecher, die Danziger Frage.

Der Reichskanzler Feh renbach erklärte hierauf laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“, nachdem er seiner Genugtuung über das Zustandekommen kontradiktorischer Verhandlungen Ausdruck gegeben hatte, daß es der feste Wille der deutschen Delegation und des ganzen deutschen Volkes sei, die Friedensbedingungen loyal durchzuführen. Zur Behandlung der militärischen Frage würde allerdings die Anwesenheit des Reichswehrministers und des Generals von Seeckt notwendig 84 die, als man gestern von der bevorstehenden Erörterung er militärischen Frage erfahren habe, sofort dringend herbei⸗ gebeten worden seien, aber nicht vor heute Nachmittag könnten. Die Konferenz beschloß, die Ankunft der Herren abzu⸗ warten. Auf eine Frage des Reichskanzlers, ob vielleicht zur Be⸗ sprechung der Hestjafung die Anwesenheit des deutschen Justiz⸗ ministers erforderlich sei, wurde mitgeteilt, daß sie dringend erwünscht sei. Es würden übrigens auch der englische Lord⸗ kanzler und der französische Justizminister erscheinen. Nachdem der Reichskanzler Fehrenba 8 aufmerksam gemacht hate, daß der beuts e Justizminister gleichzeitig Vizekanzler sei, und, da der Reichstag jetzt tage, die gleichzeitige längere Ab⸗ wesenheit des Reichskanzlers und des Vizekanzlers zu Unzuträglich⸗ keiten führen würde, beschloß die Konferenz die Frage der Bestrafung bereits am Donnerstag zu besprechen. Die Konferenz vertagte sich hierauuff 6u“

1“ 8 ““

Nach einer Havas⸗Reutermeldung haben die finanziellen Sachverständigen versucht, den in Brüssel aufgestellten Grund⸗ satz, betreffend die Verteilung der deutschen Entschädi⸗ gung, zur Anwendung zu bringen. Sie waren sich klar da⸗ rüber, daß das Prioritätsrecht auf 2 ½ Milliarden Gold⸗ mark, das der Vertrag von Versailles Belgien gewährt, wenn es ohne Abänderung aufrecht erhalten würde, dazu führen müßte, daß die erste zur Tilgung der deutschen Schuld bestimmte internationale Anleihe vollständig zur Sicherstelung des Belgien gewährten Privilegs dienen würde. Infolgedessen hat man Belgien vorgeschlagen, das Vorzugsrecht beizubehalten mit dem Vorbehalt, die Summe in mehrere Teilsummen zu zerlegen, deren Bezahlung allmählich erfolgen soll. Unter dieser Voraussetzung würden die Eng⸗ länder mit einem achtprozentigen Anteil von Belgien einver⸗ standen bleiben, wie er in Brüssel festgesetzt worden ist. Die Frage ist noch nicht endgültig entschieden, aber in gutem Gange. Am Schluß der Zusammenkunst der finanziellen Sachverständigen wurde eine italienische Note geprüft, in der der Standpunkt Italiens zur Verteilung der Entschädigung dargelegt wird.

Litauen.

Naoch einer Meldung der „Litauischen Telegraphenagentur“ ist der Direktor im französischen Ministerim für Handel und Industrie Couson zum offiziellen Besuch in Kowno eingetroffen, um Handelsbeziehungen mit Litauen anzuknüpfen. Das französische Ministerium für Handel und Industrie will in Kowno ein Informationsbüro einrichten, wo Interessenten alle möglichen Aus ünfte erhalten. 1 .

Der lettisch⸗estnische Grenzstreit ist der „Berlingske Tidende“ zufolge durch ein Schiedsgericht, an dessen Spitze der englische Kommissar für die baltischen Länder, Oberst Tallents steht, zugunsten Estlands entschieden worden. Das Schieds⸗ gericht hat die umstrittene Stadt Walk Estland zugesprochen. Der lettische Minister des Aeußern hat diese Entscheidung mit seinem Rücktritt beantwortet, uud man erwartet, daß die ganze Regierung seinem Beispiel folgen wird. 8

8

Dänemark.

Nach einer Meldung der „Berlingske Tidende“ ist der

Vertrag zwischen den Alliierten und Dänemark über die Ueber⸗ tragung der Souveränität über Nordschleswig gestern in Paris unterzeichnet worden.

Schweden. . Die Antwortnote der finnischen Regierung in der Aalands⸗

frage ist vorgestern durch den finnischen Gesandten in Stockholm dem Minister des Auswärtigen überreicht worden. Die Presse nimmt an, daß die schwedische Regierung nunmehr zunächst die Verhandlungen des Völkerbundes abwarten werde.

Griechenland.

Nach einer Havasmeldung ist die Jahresklasse 1905 unter die Fahnen gerufen worden. Sie hatte während des Krieges nicht gedient und soll im Innern des Landes die Truppen ergänzen, die nach Kleinasien gesandt werden.

Der griechische Heeresbericht vom 3. Juli besagt:

Der Feind, der im Süden von Balikesri eine vernichtende Nieder⸗ lage erlitt, wird energisch verfolgt. Einige zerstreute Abteilungen konnten nach Brussa entkommen. Die gestern in Panderma voll⸗ zogene Truppenlandung trug zu dem schnellen Erfolg bei. Die Ab⸗ teilungen, die unter dem Schutze der englischen Flotte landeten, drangen gegen Süden vor und stießen in Omeskioej, 26 km südlich von Balikesri, auf die Vorhut der türkischen Armee. Die ganze Aktion dauerte 3 ½ Tage.

Asien.

Zum persischen Ministerpräsidenten ist nach Mitteilung der persischen Gesandtschaft in Paris Mochired ed Dauleh und zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten Mocharos es Sultaneh⸗Chadimy ernannt worden.

Nach einer Meldung aus Tokio wird dort amtlich bekanntgegeben, daß Japan beschlossen hat, seine Truppen aus dem Baikalgebiet zurückzurufen, da nicht länger die Not⸗ wendigkeit besteht, die Tschechoslowaken zu schützen. Die Lage in den östlichen Provinzen ist aber anders mit Rücksicht auf die Bedrohung der Küstenstädte durch die Bolschewisten. Darum werden japanische Garnisonen in Nikolajewsk und anderen Orten der sibirischen Meerprovinzen belassen werden, bis eine russische Re gierung für Ostsibirien aufgerichtet worden ist.

Die deutsche Botschaft in Tokio und die Konsulatsgebäude sind „Eastern Service“ zufolge von Japan wieder an Deutsch⸗ land zurückgegeben worden. Die diplomatischen Beziehungen zwischen beiden Ländern sind wiederhergestellt.

Statistik und Volkswirtschaft. Arbeitsstreitigkeiten.

Das Werkstätten⸗ und Betriebspersonal der Großen Berliner Straßenbahn hat, wie hiesige Blätter berichten, in Betriebsversammlungen zu den im Beschluß des Auf⸗ sichtsrats enthaltenen Zugeständnissen auf ihre Forderungen (s. Nr. 144 d. Bl., zweite Beilage) Stellung genommen. Es 8 noch einige Versammlungen aus, doch dürften sie an dem Ergebnis nichts ändern. Der überwiegende Teil der Straßenbahner hat auf Grund der Be⸗ richte der Obleute der ““ mit dem Aufsichts⸗ rat zugestimmt. Damit ist die Einigung gegeben und ein Streik vermieden.

Die am Sonnabend in den Streik eingetretenen städtischen Angestellten und Arbeiter in Berlin⸗Wilmersdorf haben dem Magistrat am gleichen Tage folgende Forderungen unter⸗ breitet: 1. den Beschluß des Magistrats, in dem die Kündigung der von der Einwohnerwehr übernommenen Wächter ausgesprochen wurde, sofort wieder herzustellen und die Wächter sofort vom Dienst abzulösen 2. die einzelnen Dienststellen ohne jeden Verzug anzuweisen, den nicht⸗ ständigen Angestellten den durch Beschluß der Vollversammlung vom 1. Juli geforderten Vorschuß von 1000 bezw. 800 bestimmt sofort auszuzahlen und dem am 28. v. M. gestellten Ersuchen um raten⸗ weise Abrechnung des Ende Mai erhaltenen Vorschusses sosort statt⸗ sugeben, 3. den Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung zu er⸗ zuchen, sofort an Stelle des Kämmerers Rohde einen Personal⸗ dezernenten zu ernennen, der in der Lage ist, den an ihn gestellten Anforderungen voll zu genügen, 4. über das bis jetzt noch nicht end⸗ gültig erledigte Schreiben des Betriebsrats vom 6. Mai d. J. um⸗ gehend Beschluß zu fassen.

In Königsberg i. Ostpr. haben, nachdem der ostpreußische Arbeitgeberverband den von der Arbeiterschaft angenommenen Schieds⸗ spruch des ö““ der der Arbeiterschaft einen Teuerungszuschlag von 40 bis 70 % für die Stunde zu den geltenden Tarifsätzen wuspgach, abgelehnt hat, die gestern vor⸗

mittag versammelten mner aller unter den

E11“ 11“ 1““ 8

Schiedsspruch fallenden Gewerkschaften beschlossen, von Dienstag früh ab in den Streik einzutreten. Die übrigen Verbände beschlossen den Sympathiestreik nach der Kampfeslage. Der „Deutschen Allge⸗ meinen Zeitung“ wird dazu noch berichtet: „Außer den Hafen⸗ arbeitern sind seit gestern auch die Transportarbeiter und die Arbeiter in der Netall⸗, Mühlen⸗ und Brauerei⸗ industrie ausständig. Die städtischen Gasanstaltsarbeiter und die Arbeiter des Elektrizitätswerks wollen sich heute schlüssig werden, ob sie sich dem Streik anschließen werden. Die haben eine Beteiligung im Hinblick auf die Volksabstimmung einstweilen ab⸗ gelehnt. Die Streikenden betonen den wirtschaftlichen Charakter des Streiks. Man wird aber damit rechnen müssen, daß dieser infolge starker Hetze der Radikalen zu einem politischen Generalstreik wird.“

Nach einer Meldung des genannten Blattes aus Magdeburg sind wegen des 10 prozentigen Steuerabzugs vom Lohne die Arbeiter des Solvay⸗Werkes in Osternienburg in den Ausstand ge⸗ treten. Im Magdeburger Bezirk hat eine Reihe von Demon⸗ strationen sowohl von Industrie⸗ als auch von Landarbeitern gegen den Steuerabzug stattgefunden.

Auch die Belegschaften im Bornaer Braunkohlen⸗ revier sind einer Meldung von „W. T. B.“ aus Leipzig zufolge in den Ausstand getreten, um damit gegen den 10 %igen Steuer⸗ abzug vom Lohn zu protestieren.

Dagegen wurde der aus dem gleichen Grunde begonnene Streik auf der Zeche „Gustav“ in Dettingen, wie dem genannten Büro aus Aschaffenburg berichtet wird, auf Beschluß einer neuen Betriebsversammlung gestern nachmittag 11614“ Die Streiktage werden nicht vergütet.

(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.) Kunst und Wissenschaft.

Am Sonntagmittag ist auf seinem Sommersitz in Großjena an der Unstrut der Maler und Bildhauer Geheimrat Professor Max Klinger einer Herzlähmung im Alter von 63 Jahren erlegen. Wie Wolffs Telegraphenbüro mitteilt, erfolgte sein Ableben völlig unerwartet ohne vorhergegangene Krankheit. v

Die Hohenstaufenbauten in Unteritalien. Nahezu ein Jahrzehnt lang vor dem Kriege bereitete das Preußisch⸗historische Institut in Rom eine Untersuchung und Veröffentlichung der Bauten der Hohenstaufen in Unteritalien vor. Die Auflage lag in der Hand von Professor Arthur Haseloff, dem jetzt nach Kiel berufenen Kunst⸗ gelehrten, und dieser kann nun den ersten Band seines großen Werks (bei Karl W. Hiersemann) erscheinen lassen. Die Schloß⸗ und Burgbauten Friedrichs II., die schon im 13. Jahrhundert weithin Aufsehen erregt haben, nehmen noch heute unter den Denkmälern Unteritaliens, zumal Apuliens, einen hervorragenden Platz ein. Orientalisch⸗byzantinische und französisch⸗gotische Einflüsse durch⸗ kreuzen sich hier, und von deutscher, italienischer und französischer Seite sind die verschiedensten Erklärungsversuche vorgetragen worden. .“ Publikation versucht nun, in dem Widerstreit der Meinungen Klarheit zu schaffen. Zu diesem Zwecke wurden nicht nur die er⸗ haltenen Reste der Bauten genau durchforscht, gemessen, photographiert und gezeichnet, sondern auch die archivalischen Quellen zum ersten Male einer erschöpfenden Durcharbeit unterzogen. Die Ausbeute dieser langjährigen Archivarbeit, die rofessor Dr. Sthamer übertragen wurde, ist in den Ergänzungsbänden des Hauptwerkes niedergelegt. So wurde ein völlig neues Bild der Denkmäler und ihrer entwicklungsgeschichtlichen Bedeutung gewonnen. In dem ersten Bande gibt Prosessor Hafeloff zunächst ein Bild der Persönlichkeit Friedrichs II., seiner ungeheuren Bautätigkeit und seiner weitreichenden künstlerischen Beziehungen. Weiter behandelt er die Bauten der von Friedrich I. zu seiner Residenz erkorenen Provinz Capitanata, führt alle erhaltenen Reste der Bauten, die auf die Zeit Friedrichs II. oder seiner Nachfolger Fünückgeden. vor Augen und gibt einen Einblick in den damaligen Baubetrieb, die Bauverwaltung, die Herkunft der Künstler und die Verhältnisse der Arbeiterschaft, die gerade damals von starken Lohnkämpfen erschüttert wurde.

Aeronautisches Observatorium. n Lindenberg, Kr. Beeskow. 4. Juli 1920. Ballonaufstieg von 6 ¾ a bis 7 ¾ a.

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MR5. Juli 1920. Drachenaufstieg von 1 ½ a bis 3 ¼ a.

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122 7246,7 17,8 94 NO 6 300 731 95 OzN 6 500 714 90 OzN 10 1000 672 88 OzN 8 634 90 SO 8 597 90 SO 10 563 90 OSO 10 528 55 885 10 497 7, 55 OSO 12 3530 495 55 OSO 12

¾ bedeckt. Dunst. Sicht 8 km. Bodeninversion bis 310 m von 17,8 ° auf 19,00. Zwischen 2540 und 2800 m überall 7,00.

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(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

erlobt: Frl. Luise von Kleist mit Hrn. Oberleutnant a. D. Franz von Gaertner (Tzschernowitz, Kr. Guben —Glogau).

Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin. Verantwortlich für den Anzeigenteil; Der Vorsteher der Geschäftsstelle J. V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin,

8 Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlagsanstalt Berlin. Wilhelmstraße 32. 3 Sieben Beilagen 1 (einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 54) und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage. N

n Reichsanzeiger un Preußischen

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 6. Juli

Deutsches Reich. Bekanntmachung.

Die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifver⸗ trags vom 19. August 1919 nebst Nachtrag vom 10. November 1919, eingetragen auf Blatt 528 und 1035 des Tarifregisters, veröffentlicht in Nr. 28 vom 3. Februar 1920 ind Nr. 107 vom 20. Mai 1920 des „Deutschen Reichs⸗ anzeigers“, zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen er gewerblichen Arbeiter in der Kartonnagenindustrie in den Gebieten der Provinzen Ober⸗ und Niederschlesien wird mit Wirkung vom 1. April 1920 aufgehoben. 6 Berlin, den 22. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.

Bekanntmachung.

Die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifver⸗ trags vom 14. Oktober 1919 eingetragen auf Blatt 438 des Tarifregisters, veröffentlicht in Nummer 10 vom 13. Januar 1920 des Deutschen Reichsanzeigers zur Rege⸗ lung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeiter im Fuhr⸗ und Verkehrsgewerbe für das Gebiet der Stadt Leipzig wird auf gehoben. 1 v 8

Berlin, den 28. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

““

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband des Einzelhandels, Sitz

Hamburg, der Zentralverband der Angestellten, der g. 5 02 8 8 7

8 ewerkschaftsbund der Angestellten und der Gewerk⸗ schaftsbund der kaufmännischen Angestelltenverbände haben beantragt, die zwischen ihnen mit Wirkung vom 15. April 1920 abgeschlossene Zusatzvereinbarung (Teuerungszuschlag) zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 1. Juli 1919 zur Regelung des Arbeitsverhältnisses der kaufmännischen Angestellten im Einzelhandel mit Eisenwaren, Werkzeugen, Maschinen, Metallen, sanitären Artikeln, Röhren, Haus⸗ und Küchengeräten, Glas und Porzellan gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Hamburg, Altona und Wandsbek für all⸗ gemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. B. 680 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 23. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. I. .: Wulff.

ö11“ ereinigung Württembergischer geberverbände E. V. und der Bund der technischen Angestellten und Beamten, Geschäftsstelle für Süddeutschland, in Stuttgart, Werastraße 33 I, haben beantragt, die zwischen ihnen und dem Deutschen Werk⸗ meisterverband, Düsseldorf, dem Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband, dem Angestelltenverband des Buchhandels, Buch⸗ und Zeitungsgewerbes, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Verband der weiblichen Handels⸗ und Büroangestellten E. V., dem Zentralverband der Angestellten und dem Reichs⸗ verband der Angestellten ab 1. April 1920 vereinbarte TDeuerurgszulage zu dem allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrag vom 20. Dezember 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten in der Industrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gefetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Württemberg für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 935 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 86 Berlin, den 23. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. TII1

1“

11“

Arbeit⸗

Bekanntmachung.

Der Gesamtverband deutscher Angestellten⸗ gewerkschaften, Ortskartell Münster, in Münster i. W., Prinzipalmarkt 30, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Ge⸗ werkschaftsbund der Angestellten, der Arbeitsge⸗ meinschaft freier Angestelltenverbände und dem Arbeitgeberverband der Kaufmannschaft zu Münster i. W. am 1. Februar 1920 abgeschlossenen Rahmenvertrag nebst dem Gehaltsabkommen vom 1. Februar 1920, gültig vom 1. Januar bis 31. März 1920, und dem verbind⸗ sichen Schiedsspruch vom 7. Mai 1920, gültig vom 1. April bis 30. Juni 1920, zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten, mit Ausnahme derjenigen, für die besondere Tarifabkommen bestehen, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Münster i. W. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag, können bis 15. Juli 1920 erhoben den

zum

und sind ter Nummer

VI. R. 1794 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 23. Juni 1920. Deerr Reichsarbeitsminister J. A.: Dr. Hausmann.

Bekanntmachung.

Der Christliche Metallarbeiterverband Deutsch⸗ lands in Siegen, der Gewerkverein deutscher Metall⸗ arbeiter und der Deutsche Metallarbeiterverband haben beantragt, im Anschluß an

a) den allgemein verbindlichen Rahmentarifvertrag vom 6. Juni 1919, betr. Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ sehct in den eisen⸗ und stahlindustriellen sowie metallgewerblichen Betrieben,

b) die allgemein verbindliche tarifliche Abmachung vom 18. Oktober 1919, betreffend feste Zuschläge für die laufenden Schichten,

c) die allgemein verbindliche tarifliche Abmachung vom 30. Januar 1920, betreffend Stundenlohnzuschläge,

die zwischen ihnen und dem Arbeitgeberverband der Siegerländer Gruben und Hütten am 7. April 1920 und 27. Mai 1920 abgeschlossenen Lohnabkommen sowie das am 9. Juni 1920 getroffene Abkommen über Gewährung eines Arbeitererholungsurlaubs für alle metallgewerb⸗ lichen Betriebe des Kreises Siegen und Altenkirchen gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Inli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1423 an das RNeichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 25. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. JI. A.: Er. Husse 8

8

Bekanntmachung.

Der Reichsverband land⸗ und forstwirtschaftlicher Fach⸗ und Körperschaftsbeamten in Berlin NXW. 6, Luisenstr. 31 b, hat beantragt, den zwischen dem Wirtschaftsverband für Landwirte und Gärtner des Kreises Teltow und dem Kreisverein Berlin des Reichsverbandes land⸗ und forstwirtschaftlicher Fach⸗ und Körperschaftsbeamten am 23. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Rege⸗ lung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Angestellten in der Land⸗ und Forstwirtschaft und deren Nebenbetrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Teltow für allgemein verbindlich zu erklären. .

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1804 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, zu richten. Beerlin, den 25. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

ö11A442*“

Der Reichsverband Deutscher Zigarrenhersteller E. V., Bezirksgruppe 3, Hamburg, Catharinenstraße 19 II. und der Deutsche Tabakarbeiter⸗Verband, Gau 1, Altona, Langenfelderstraße 43, haben beantragt, den zwischen ihnen am 10. März 1920 abgeschlossenen Bezirkstarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Zigarrenarbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet Ham⸗ burg, Altona, Wandsbek, Bergedorf, Geesthacht, Wilhelms⸗ burg, Schiffbek, Harburg, Blankenese, Wedel, Pinneberg, Rellingen, Kiel, Rostock, Lübeck, Neumünster, Kellinghusen, Itzehoe, Groß Boden, Boizenburg, Hitzacker, Neuhaus, Mölln, Heide, Segeberg, Bredstedt, Borgstedt, Rendsburg, Parchim, Woldegk, Grevesmühlen i. M., Hagenow, Wittenburg für all⸗ gemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1819 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33/34, zu richten.

Berlin, den 25. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.

½ Bekanntimechung.

Der Deutsche Transportarbeiterverband Berlin 80. 16, Michaelkirchplatz 11, hat beantragt, den zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverband, Verwaltungs⸗ stelle Flensburg, und dem Arbeitgeberverband E. V. in Flensburg am 31. Mai 1920 abgeschlossenen Nach⸗ trag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 16. Januar 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arheits⸗ bedingungen für die im Kohlenhandel beschäftigten Kutscher und Arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Flens⸗ burg gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI. R. 1503 an das Reichsarbeitsministerium, Verlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 25. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.

er Hafenbetriebsverein Hamburg E. V. in Hamburg 9, Vorsetzen 35 37, der Centralverband der Maschinisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands, Geschäftsstelle Hamburg, und der Deutsche Transportarbeiterverband, Ortsverwaltung Ham⸗ burg, Sektion Hafenarbeiter, haben beantragt, den zwischen ihnen am 3. Mai 1920 abgeschlossenen Nachtrag (Schiedsspruch) zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 2. September 1919 und den allgemein verbindlichen Nachträgen vom 15./17. Oktober 1919 und 4. Februar 1920 (Schiedssprüche) zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Maschin sten und Heizer im Dampfwindenbetrieb gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für has Hafengebiet Hamburg⸗Altona und Harburg mit Ausnahme der Staatsbetriebe gleichfalls für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1572 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 26. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.; Dr. Wulff.

8 ekanntmachung.

Der Hafenbetriebsverein Hamburg E. V., der Centralverband der Maschinisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands, Geschäftsstelle Ham⸗ burg, und der Deutsche Transportarbeiterverband, Ortsverwaltung Hamburg, Sektion Hafenarbeiter, haben beantragt, den zwischen ihnen am 3. Mai 1920 ab⸗ geschlossenen Nachtrag (Schiedsspruch) zu dem allgemein ver⸗ indlichen Tarifvertrag vom 2. September 1919 nebst Nachträgen vom 15./17. Oktober 1919 und 4. Februar 1920 (Schiedssprüche) zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen für die Hafen⸗, Kohlen⸗ und Lagerhausarbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Hafengebiet der Stadt Harburg mit Ausnahme der Staatsbetriebe für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1535 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33/34, zu richten.

Berlin, den 26. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. 8 Bekanntmachung.

Hafenbetriebsverein Hamburg E. V.“ in Hamburg 9, Vorsetzen 35, der Centralverband der Maschinisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands, Geschäftsstelle Hamburg, und derg Deutsche Transportarbeiterverband, Ortsverwaltun Hamburg, Sekt. Hafenarbeiter, haben beantragt, den zwischen ihnen am 3. Mai 1920 abgeschlossenen Nachtrag (Schiedsspruch) zu dem allgemein verbindlichen Tarifver⸗ trag vom 2. September 1919 nebst Nachträgen von 15./17. Oktober 1919 und 4. Februar 1920 (Schieds⸗ sprüche) zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für den Staubetrieb in Hamburg⸗Altona, den Ewerführereihbetrieb in Hamburg⸗Altona⸗Harburg, den Motor⸗Barkassenbetrieb in Hamburg⸗Altona, den Bunkereibetrieb in Hamburg⸗Altona und Harburg, den Speichereibetrieb in Hamburg⸗Altona, den Korn umstechereibetrieb in Hamburg⸗Altona und die Ladungskontrole (Tallyleute) in Hamburg⸗Altona und Harburg gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Feichs⸗Hcsente S. 1456) für die bezeichneten Hafengebiete mit Ausnahme der Staats⸗ betriebe für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen dies können bis zum

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1 gen gegen diesen Antrag 5. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. R. 1533 an des Reichsarbeitsministerium in Berlin NW. 6, nisenstraße 33/34, zu richten. Berlin, den 26. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. X. N I

1 V 9

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Bekanntmachung. 8

Der Hafenbetriebsverein Hamburg E. V. in Ham⸗ burg 9, Vorsetzen 35, der Centralverband der Maschi⸗ nisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands, L1““ Hamburg, und der Deutsche Trans⸗ portarbeiterverband, Ortsverwaltung Hamburg, Sekt. Hafenarbeiter, haben beantragt, den zwischen ihnen am 3. Mai 1920 abgeschlossenen Nachtrag (Schiedsspruch) zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 2. Sep⸗ temboer 1919 nebst Nachträgen vom 15./17. Oktober 1919 und 4. Februar 1920 (Schiedssprüche) zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für den Kaibetrieb in Ham⸗ burg⸗Altona, die Hafenschleppschiffahrt in Hamburg⸗Altona⸗ Harburg und für die unterelbische Fracht⸗ und Schleppschiffahrt, die Schleppdampfschiffs⸗Reederei und den Schiffsreinigungs⸗ und Kesselreinigungsbetrieb gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Hafen⸗ gebiet von Hamburg⸗Altona⸗Harburg mit Ausnahme der Staatsbetriehe für allgemein verbindlich zu erklären. b

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nuarmer

7. 1534 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin NW. 6

nstraße 33/34, zu richten. G

Berlin, den 26. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Wulff.

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