1920 / 198 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Sep 1920 18:00:01 GMT) scan diff

11.“

in Stuttgart am 7. April 1920 abgeschlossene Tarif⸗ vereinbarung zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen in den Betrieben der Optik und Edelmetallindustrie und gleichartiger Industriezweige gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Stuttgart und der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. 2001 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 28. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

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1“

Bekanntmachung.

Der Reichsverband licher Fach⸗ und Körperschaftsbeamten (Reichs⸗ verband deutscher Gutsbeamten) in Berlin NWI. 6, Luisenstraße 31 b, hat beantragt, den zwischen dem Ver⸗

band ländlicher Arbeitgeber im Kreise Züllichau⸗

Schwiebus und dem Reichsverband land⸗ Und forst⸗ wirtschaftlicher Körperschaftsbeamten für die Pro⸗ vinz Brandenburg, Kreisverein Züllichau⸗Schwiebus, am 12. Juli 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die Angestellten in der Land⸗ und Forstwirtschaft und ihrer Nebenbetriebe ge⸗ mäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Züllichau⸗ Schwiebus für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D 1992 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 26. August 1920. 6

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

anntmachung. 6“

Vereinigung der Naßbagger⸗Unterneh⸗ mungen E. V. Hamburg 30, Bismarckstraße 130, hat beantragt, den zwischen ihr, dem Reichsverband des Deutschen Tiefbaugewerbes E. V., dem Zentralver⸗ band der Maschinisten, Heizer und verwandten Be⸗ rufsgenossen Deutschlands und dem Deutschen Transportarbeiterverband am 1. Juli 1920 abge⸗ schlossenen Reichstarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Naß⸗ baggergewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reiches für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag fönnen bis 5. Oktober 1920 erhoben werden und sind VI. D. 988 an das Reichsarbeitsministerium, traße 33, zu richten.

Berlin, den 26. August 1920. Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse.

Die

zum unter Nummer Berlin, Luisen⸗

Bekanntmachung. ““

Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange⸗ stelltenverbände in Halle a. S., Leipziger Straße 86, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Industrie⸗ und Arbeitgeberverband Weißenfels a. S., dem Gewerk⸗ schaftsbund der Angestellten und der Arbeitsgemein⸗ schaft freier Angestelltenverbände am 6. Juli 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Angestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Weißenfels für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. 1990 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 26. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

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1 ““

Der Groß⸗Berliner Arbeitgeberverband des Großhandels in Berlin W. 8, Budapester Straße 21, der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenver⸗ bände, Landesverband Brandenburg, der Gewerk⸗ schaftsbund der Angestellten, Landesgeschäftsstelle Brandenburg, und der Zentralverband der Ange⸗ stellten, Bezirk Groß Berlin, haben beantragt, den zwischen ihnen am 29. Juli 1920 abgeschlossenen Tarifver⸗ trag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Samengroßhandel an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 26. November 1919 gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Einheitsgemeinde Berlin für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. September 1920 erhböben werden und sind unter Nummer VI. D. 1195 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 8 Berlin, den 26. August 1920. b 11.““ Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange⸗ stelltenverbände, Landesausschuß Thüringen, in Erfurt, Johannesstraße 144, hat beantragt, die zwischen ihm, dem kaufmännischen Arbeitgeberverband für den Bezirk der Handels kammer Meiningen, dem Verband Thüringischer Industrieller Weimar und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Landes⸗ verband Thüringen, Geschäftsstelle Erfurt, am 25. Juni 1920 abgeschlossene Zusatzvereinbarung zum allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 18. Juni 1919 nebst Nachtrag vom 12. Februar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Ange⸗

land⸗ und forstwirtschaft⸗

v““ 8 1““

stellten (Handlungsgehilfen) gemäß § 2 der Verordnung vom

23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Handels⸗

kammerbezirk Meiningen für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

20. September 1920 e werden und sind unter Nummer

VI. D. 853 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

straße 33, zu richten.

Berlin, den 26. August 1920.

er Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse. 88

11“ 8*

Das im Jahre 1919 in Sliedrecht aus Stahl erbaute, bisher unter niederländischer Flagge und unter dem Namen „Matar“ gefahrene Dampfschiff „Matar“ von 732,72 Register⸗ tons Nettoraumgehalt hat durch den Uebergang in das aus⸗ schließliche Eigentum der Roland⸗Linie Rüciengeselishaft in Bremen das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigentümerin Bremen als Heimatshafen angegeben hat, ist von dem deutschen Konsulat in Rotterdam unter dem 23. August d. J. ein Flaggen⸗ zeugnis erteilt worden.

. C116“ Der im Jahre 1886 in Vlaardingen aus Holz erbaute, bisher unter niederländischer Flagge und unter dem Namen „Lichtstraal“ gefahrene Logger „Lichtstrahl“ von 71,84 Re⸗ gistertons Nettoraumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigentum der deutschen Reichsangehörigen C. P. A. Frisius, J. L. Sinnig, B. Popkes und B. Dirks das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigentümer Leer als Heimathafen an⸗ gegeben haben, ist von dem deutschen Konsulat in Rotterdam unter dem 29. Juli d. J. ein Flaggenzeugnis erteilt worden.

1 86 888

kiayhiemaeachung.

Dem Paul Berger hier, Schubertstraße 1, ist die ihm unter dem 21. Oktober 1919 erteilte Großhandelserlaubnis für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände wieder entzogen und ferner der Handel mit Gegen⸗ ständen des taäglichen Bedarfs auf Grund der Bundes⸗ ratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 untersagt worden.

Hohenstein⸗Ernstthal, am 11. August 1920. Der Stadtrat. Bürgermeister Dr. Patz.

Preußen.

Bekanntmachung.

Die Preußische Staatsregierung hat den Branden⸗ burgischen Provinziallandtag zum 14. Sep⸗ tember d. J. nach der Stadt Berlin Ferken. Die Er⸗ öffnungssitzung findet am 14. September d. J., Mitlags 12 Uhr, im Landeshause zu Berlin, Matthäikirch⸗ straße 20/21, statt.

Charlottenburg, den 2. September 1920. Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg und von Berlin Dr. Maier.

Bekanntmachung.

Das gegen die Händlerin Anna Grothe, jetzt ver⸗ ehelichte Lammermann, in Lübbecke am 23. Oktober 1919 erlassene Verbot des Handels mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, wird aufgehoben.

Lübbecke, den 30. August 1920.

Der Landrat. von Borries.

Bekanntmachung. ö

1““ LEI1““ Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger

Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Lokalinhaber Siegmund Krämer, Berlin, Choriner Straße 1, dem Kaufmann Jacob Grünberg, Berlin, Templiner Straße 11, und dem Ober⸗ kellner Anton Koneeny, Berlin, Rheinsberger Straße 64,

wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit

Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Un⸗

zuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin O. 27, den 28. August 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fereböältung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Lokalinhaber Otto Stöwe, Berlin, Elsasser Straße 37, wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin O. 27, den 30. August 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J.

.“ Bi

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Pnle vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich der Lokalinhaberin Frau Gertrud Jank, 14 Woölk, Berlin, Mulackstraße 28, durch Perfügung vom heutigen Tage den Handel mit I. des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin O. 27, den 31. August 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Lokalinhaber Ernst Loberen), Berlin, Friedrichsfelder Straße 37, wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb untersagt.

Berlin O. 27, den 31. August 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W.

J. V.: Heyl.

J. V.: Heyl.

. Bekangtmachungg.— „Auf Grund der Bekanntmachung zur Serpalteng unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (47GBl. S. 603) habe ich dem Lokalinhaber Friedrich Wiebach, Schöne⸗

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berg, Neue Winterfeldtstraße 32, wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenstanden des täg⸗ lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin 0. 27, den 31. August 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Pers onen vom Handel, habe ich dem Händler Armin Israel von hier, Neustraße 4, durch Verfügung vom heutigen Sas den Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Be arfs, insbesondere mit Obst und Fischen, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen F.. untersagt. Die Kosten der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den vorgeschriebenen amtlichen Blättern trägt Jsrael.

Gelsenkirchen, den 1. September 1920.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Sprenger.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Gustav Alberts in Herdecke, Hauptstraße 43, wird gemäß § 1 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 über die Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗ sonen vom Handel (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) und Ziffer 1 der Aus⸗ führungsbestimmungen zu dieser Perordnung vom 27. September 1915 (d-M⸗Br. S. 246) die Ausübung des Handels⸗ gewerbes mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie Naturerzeugnissen, vom Tage der Zustellung dieser Verfügung an bis auf weiteres un ters agt.

Hagen, den 28. August 1920. Der Landrat. von Salmuth.

Gekannimuachung.

Dem Metzgermeister Georg Zilles in Blanken⸗ rath habe ich auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) in Verbindung mit den hierzu erlassenen Aus⸗ führungsbestimmungen vom 27. September 1915 den Fleischerei⸗ betrieb wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb Ueberschreitung der Höchstpreisgrenze vom heutigen Tage ab untersagt. 1“ 8

Zell (Mosel), den 24. August 1920. ““

Der Vorsitzende des Kreisausschusses. J. V.: Dr. Koeppe, Kreisdeputierter.

Deutsches Reich.

Im Reichsministerium für Ern hrung und Land⸗ wirtschaft hat am Mittwoch eine Konferenz mit den Ernährungsministern der Länder stattgefunden, die zu einer eingehenden Aussprache über die verschiedensten Gebiete der Ernährung führte.

Die Verhandlungen wurden nach Mitteilung des „W. T. B.“

vom Reichsminister Dr. Hermes mit einer Ansprache eröffnet, in der er darauf hinwies, daß in vielen Punkten der Ernährung eine wesentliche Aenderung der Versorgung eingetreten sei. Oelfrüchte und Kartoffeln seien freigegeben. Auf anderen Gebieten sei die zentrale Einfuhr aufgegeben, wie für Fische, Obst, Gemüse usw. Der Abbau der Zwan LEEE“ so fuhr der Minister dann fort, legt zwei Gedanken besonders nahe, und zwar erstens, daß wir bei Aufhebung der Zwangswirtschaft unter allen Umständen ein gemeinsames Vorgehen der Länder und des Reichs erzielen müssen. Es würde äußetst bedenklich sein und nicht bloß das Interesse des Reichs, sondern auch die Interessen der Länder gefährden, wenn Sonderaktionen sich bei dem Abbau entwickeln sollten. Ich darf zu meiner Freude feststellen, daß es bisher gelungen ist, diese Einheitlichkeit aufrecht zu erhalten und da, wo Sonderaktionen eingeleitet waren, ein einheitliches Zu⸗ sammengehen wiederherzustellen. Wir alle müssen unsere Bestrebungen dahin richten, daß Sonderaktionen irgendwelcher Art in Zukunft unterbleiben und daß einzelne Wünsche dem Gesamt⸗ bedürfnis untergeordnet werden, wie überhaupt das Gesamt⸗ bedürfnis des Volkes und des Reiches allgemein maßgebend sein muß. Zum zweiten ist darauf zu verweisen, daß mit der Auf⸗ hebung der Zwanggwirtschaft die Verantwortlich⸗ keit der deutschen Landwirtschaft größer und un⸗ mittelbaxer wird, als sie zur Zeit der Zwangswirtschaft war. Die Landwirtschaft muß sich in allen ihren Gliedern ihrer Verant⸗ wortung bewußt sein und für sich daraus die Aufgabe herleiten, einen Verbraucherschutz zu organisieren, d. h. das deutsche kon⸗ sumierende Polk vor einer übertriebenen Preisbildung und vor einem Mangel an Nahrungsmitteln zu schützen helfen. Die großen Organisationen und ihre Führer haben uns ihre Mitwirkung in dieser Hinsicht in den letzten Wochen zur Verfügung gestellt und ihre Mitglieder und Anhänger in Aufrufen zur kätigen Hilfe angespornt. Es muß auch anerkannt werden, daß die T; die ja hierbei eine ganz besonders wichtige Rolle spielt, in den letzten Tagen eine Besserung erfahren hat, wenn sie auch noch nicht ausreicht, um die Brotreserve in genügendem 6 sicherzustellen. Ich gebe der Hoffnung Ausdruck, daß diese bessere Ablieferung von Brotgetreide, die unbedingt notwendig ist, unter der tätigen Mitwirkung der landwirt⸗ schaftlichen Organisationen auch weiter anhält. Auf den Gebiete der Preisbildung werden die landwirtschaftlichen Organi⸗ sationen ebenso mitwirken müssen, damit Maß gehalten wird. Die freie Wirtschaft, wie sie jetzt, namentlich in Kartoffeln, eintritt, darf nicht dazu führen, daß eine 8 che Preisbildung Platz greift. Einer solchen Entwickelung, die auch für die Landvirtschaft selbst nicht glücklich sein würde, muß die Landwirtschaft mit allen Mitteln entgegentreten. Wenn die Organisationen und Genossenschaften sich in den Dienst dieses Gedankens stellen, dann dürfen wir mit größerer Ruhe der Zukunft entgegensehen. Ich würde es be⸗ rüßen, hch die Regierungen der Länder in diesem Sinne auffla endg einwirken.

Der Minister erstattete dann noch Bericht über die Kon⸗ ferenz in London, die voraussichtlich in den nächsten Tagen in Italien eine Fortsetzung finden wird, und eröffnete dann die Aus⸗ Prache über die einzelnen Punkte, die auf der Tagesordnung standen.

s handelte sich dabei zunächst um die Frage der Ffeigabe der 1818 chaft und der Bereitstellung einer

eserve an Auslandsfleisch, die ständig so roß ehalten werden soll, daß sie eine Wochenration für längere Zeit jcherstelke Gegenwärtig sind 55 000 t Fleisch vorrätig. Der Bestand soll dauernd auf 30 000 t gehalten werden, so daß 16 Mil⸗ lionen Persorgungsberechtigte 3 Monate lang mit 125 g wöchentlich versorgt werden können. Von einzelnen Mi⸗ b nistemm wurde eine Reihe vean Wänschen und An⸗ regungen laut. Der SSen e Staatskommissar regte an, daß die Kommunalverbände het Aufhebung der sFleischbewirt⸗ schaftung noch für einige W eischmengen sicherstellten, die auch nach der Au ebung r F⸗ ng an die Bevölkerung ausgegeben werden können, un auf Weise Stockungen in de⸗

1

6 Hermes die Erklärung ab, ni

Uebergangszeit zu vermeiden. Der sächsische Minister sprach sich gegen die Aufhebung der Bewirtschaftung des Fleisches aus, wo⸗ peßen die weit überwiegende Zahl der Länder ein⸗ t

IqI Braunschweigs für die Aufhebung ein⸗ rat.

Im Laufe der Debatte gab der Reichsminister Dr. daß er die Verantwortung nicht übernehmen könne, die Freigabe des Schlachtviehs ohne Sicherung einer Fleisch⸗ reserve vorzuschlagen. Die Sicherung müsse geschaffen werden gegen Stockungen in der Anlieferung und gegen übertriebene Preisbisdung. Auch die Sicherung der Brotreserve, die zur Stelle sein soll, wenn die Fleischbewirtschaftung aufgehoben wird, 8 absolut notwendig für die Sicherung der Ernährung. Für diese Brotrcserve komme unmittelbar das In⸗ und Auslandsgetreide in Betracht.

An die Besprechung der Fleischbewirtschaftung schloß sich die Besprechung der Getreidebewirtschaftun g, wobei Olden⸗ burg die Erklärung wünschte, daß mit Ende dieses Wirtschafts⸗ jahrs die Aufhebung der Zwangswirtschaft erfolgen soll. Vom Reichsministerium wurde demgegenüber erklärt, daß über den Zeit⸗ punkt der Aufbebung heute unmöglich eine Erklärmag abgegeben werden könne. Ein Antrag Baverns forderte eine Ver⸗ minderungdes Ausmahlungssatzes sowie eine Erhöhung der Brotration, also eine Verbesserung der Brotversorgung nach der Qualität und Quantität. Von anderer Seite wurde demgegenüber darauf hingewiesen, daß eine Erhöhung der Menge weniger notwendig sei, als die Besserung des Brotes, weil die übrigen Lebensmittel jetzt gegen früher doch bettächtlich vermehrt seien, namentlich Fett. Die geringere Ausmahlung und die Er⸗ höhung der Brotration zusammen seien so lange bedenklich, als man die Entwicklung noch nicht genan übersehen und wissen könne, über welche Mengen man verfügen werde. Die meisten Vertreter der Länder schlossen sich der Forderung nach einer Verminde⸗ rung des Ausmahlungssatzes an, eine minder große Zahl auch der Forderung nach Erhöhung der Brotration. Es wurde außerdem der Wunsch geäußert, daß im Falle einer Erhöhung der Ration die Neichsgetreidestelle eine kleine Menge Auslandsmehl,

gering ausgemahlenes Mehl, zur Verwendung in der Küche,

* bereitstellen möge.

Zur Freigabe der Kartoffelversorgung verlangten einige kleine Staaten Ausfuhrverbote. Die Reichsregierung wider⸗ sprach diesem Verlangen grundsätzlich.

ie Maßnahmen gegen die Preissteigerung, die wegen der späten Stunde nicht mehr eingehend besprochen werden konnten, sollen in einer demnäͤchst stattfindenden Konferenz besonders erörtert werden. Es wurde auf den Ausbau der Preisprüfungsstelle Penaswiesen, der freilich eine durchschlagende Besserung nicht bringen önne.

Bezüglich der Zuckerbewirtschaftung wurde eine schnelle

Festsetzung der Rübenpreise gefordert. Ferner wurde gefordert, daß die Marmeladefabriken erst dann beliefert werden, wenn die Rationen für die Bevölkerung und desgleichen eine bestimmte Menge Einmache⸗ zucker sichergestellt sind. . Die Frage einer stärkeren Belieferung der Brauereien konnte nicht mehr besprochen werden. Der bayerische Minister gab dem dringenden Verlangen Ausdruck, daß ein höherprozentiges Bier gebraunt werde. Ueber die Festsetzung eines Braukontingents wird in der nächsten Zeit in einer Sondersitzung verhandelt.

Es wurde dann eine weitere des Monats in Aussicht genommen.

Konferenz für Ende

Die immer zahlreicher gewordenen Fälle, in denen leistungsfähige industrielle Betriebe stillgelegt, häufig auch abgebrochen worden sind, um Baumaterial und Maschinen zu den derzeitigen hohen Preisen zu veräußern, haben wegen der hiermit verbundenen sozialen und wirtschaft⸗ lichen Gefahren schon vor längerer Zeit die besondere Auf⸗ merksamkeit des Reichswirtschaftsministeriums erregt und es zunächst zu Maßnahmen gegen das unwirtschaftliche Abbrechen von Betrieben, in erster Linie der damals besonders gefährdeten Ziegeleien, veranlaßt.

Durch ein Rundschreiben des Reichswirtschaftsministeriums sind nach Mitteilung des „W. T. B.“ die Regierungen der Länder darauf aufmerksam gemacht worden, daß auf reichsgefetzlichem Gebiete die Verordnung über die wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. No⸗ vember 1918 und hinsichtlich der Ziegeleien die Verordnung zur Be⸗ hebung der dringendsten Wohnungsnot vom 9. Dezember 1919 § 8, außerdem aber in Preußen auch die Bestimmungen des allgemeinen Landrechts die Möglichkeit wirksamen Einschreitens durch die Ver⸗ sagung der Abbrucherlaubnis gehen. Es ist ferner allgemein angeordnet, daß die Ausfuhr gebrauchter Maschinen in Zukunft nur genehmigt werden soll, nachdem jmn Benehmen mit den zuständigen örtlichen Stellen, insbesondere den Gewerbeaufsichtsbeamten, festgestellt ist, daß durch die Ausfuhr wesentliche wirtschaftliche Interessen des Landes nicht beeinträchtigt werden.

Neuerdings ist im Reichswirtschaftsministerium der Entwurf einer Verordnung fertiggestellt, die ungerechtfertigten Stillegungen und Abbrüchen der Betriebe vor⸗ beugen soll, soweit dies auf Grund der zurzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen angängig erscheint. Der Entwurf bewegt sich im all⸗ gemeinen, soweit dies im Verordnungswege möglich ist, in der Richtung der Beschlüsse des vorläufigen Reichswirtschaftsrats, der sich in einer Unterkommission des sozialpolitischen und wirt chaftspolitischen

Ausschusses in eingehendster Weise mit der Wirtschaftskrise und den

zu ergreifenden Maßregeln zur Behebung dieser beschäftigt hat. Die Veröffentlichung der Verordnung, diedurch eine Ausführungsanweisung für die mit ihrer Durchführung befaßten Behörden ergänzt werden soll, steht in nächster Zeit bevor.

1 Es ist zu erwarten, daß hierdurch vermeidbaren Still⸗ legungen und Abbrüchen wirksam begegnet, aber auch dem nicht seltenen Mißbrauch des Schlagwortes „Unternehmersabotage“ durch Aufklärung der tatsächlichen Verhältnisse seitens un⸗ parteiischer und sachverständiger Stellen gesteuert wird.

—.——

Das Reichsfinanzministerium teilt mit:

In den Kreisen der luxussteuerpflichtigen Gewerbetreibenden scheint vielfach die irrige Auffassung verbreitet zu sein, daß die Frist ur Abgabe der Luxussteuererklärung erst mit dem 30. Sep⸗

mber 1920 ablaufe. Dieser Tag bildet den Schluß der Steuer⸗

erklärunggfrist für das Reichsnotopfer, nicht auch für die Luxus⸗ steuer. Die Lurussteuererkfärung war vielmehr, soweit nicht für einzelne Fälle eine Fristverlängerung besonders zugebilligt worden ist, bereits bis zum 1. September 1920 ab⸗ zugeben, worauf in der Presse wiederholt hingewiesen worden ist. Wer die Frist versäumt hat, wird auttun, nunmehr umg ehend die Erklärung nachzuholen, um empfindliche Ordnungsstrafen und Steuerzuschläge zu vermeiden. Die baldige Erledigung der ersten Luxussteuerveranlagung ist unbedingt erforderlich, weil mit dem 1. Oktober 1920 bereits die Frist zur Abgabe der zweiten Luxus⸗ I111 für die Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1920 eginnt.

Im der gestrigen Sitzung der vereinigten Heeres⸗ und Marinekammer murde die Beratung über das Wehr⸗ machtsversorgungsgesetz beendet. Die langen Vor⸗ und Nachmittagssitzungen gaben Gelegenheit, den umfangreichen Stoff unter lebhafter Beteiligung der Vertreter der Wehrmacht eingehend durchzuarbeiten. Der Entwurf des Ggsetzes selbst wird, wie üblich, weiteren Kreisen erst dann zugänglich gemacht werben können, wenn er

Ein ausführlicher

dem Reichstag zur Beratung vorgelegen hat. Presse,

Bericht über die jetzigen Sitzungen geht jedoch der

dem Reichswehrfürsorgeblatt und den Soldatenzeitungen sofort nach Fertigstellung zu.

Heute tagen die Heereskammer und die Marinekammer getrennt voneinander und beraten des Heeres und der Marine

über allgemeine Fragen

Die Entwaffnung in Oberschlesien schreitet nach Meldung des „W. T. B.“ aus Kattowitz ungleichmäßig fort. Die Polen haben den größten Teil der Waffen über die Grenze in Sicherheit gebracht. In den östlichen Kreisen des Aufstandsgebiets ist die Verwaltungstätigkeit weiterhin empfindlich gestört. Die Tätigkeit der Gerichte, der Zoll⸗ und Postämter ist in den Grenzbezirken fast vollkommen lahmgelegt. Die allgemeine Un⸗ sicherheit steigt von Tag zu Tag. Nachrichten über schwere Plünderungen, Ueberfälle und Mordtaten laufen täglich ein. In Prze laika, hart an der Grenze, wurden jetzt die Leichen von acht Personen ausge⸗ graben, die am 20. August erschossen in die Brinitze geworfen und dann auf dem in Przelaika beigesetzt worden waren. In Baingow ist ein Grab mit sechs Leichen festge⸗ stellt worden, die anscheinend wie die Opfer von Josephstal ermordet worden sind. Unter den Opfern von Josephstal befinden sich ein Elsässer und vier Tschechoslowaken.

Wie dasselbe Büro aus Beuthen meldet, schreitet die

Bildung von Bürgerwehren auf paritätischer Grund⸗

lage unter großen Schwierigkeiten langsam fort, einmal, weil Meldungen zu den Bürgerwehren spärlich einlaufen, hauptsächlich aber, weil die polnischen Ortswehren, die sich die Polizeigewalt anmaßen, besonders in den östlichen Aufstands⸗ gebieten die Bildung von Bürgerwehren überhaupt verhindern In Beuthen dürfte die Bildung der Wehr deshalb unterbleiben, weil die Ententekommission abgeneigt ist, die Kosten auf den allgemeinen Landesetat zu übernehmen.

In der gestrigen Stadtverordnetenversammlung in Kattowitz wurde vom Magistrat mitgeteilt, daß bisher 8 Millionen an Schabenersatzforderungen eingebracht worden sind, zu deren Zahlung die Stadt auf Grund des Tumultschadengesetzes verpflichtet sei.

lachdem am 31. August der amerikanische Panzer⸗ kreuzer „Pittsburg“ auf der Danziger Reede eingetroffen war, liefen gestern ein amerikanischer Zerstörer und der amerikanische Hilfskreuzer „Mars“ in den Hafen ein.

Grostbritannien und Irland.

In einer Note vom 26. August drückt Balfour seine Befriedigung darüber aus, daß die Sowjetregierung auf hrer Forderung der Errichtung einer gwiniich en Arbeitermiliz nicht bestehe, und stellt in Abrede, daß die britische Regierung die Beschränkung der polnischen Armee auf 50 000 Mann als eine gerechle Friedensbedingung anerkannt habe. Balfour erklärt, daß diese Bedingung weder von der britischen Regierung noch vom englischen Volke als Grund zu einem Eingreifen angesehen werde. Die Note betont, daß England einen bewaffneten Konflikt mit . land nicht wünsche, daß es aber auch die Unabhängigkeit Polens un⸗ bedingt gewahrt wissen wolle. 6

Frankreich. 8 Die Botschafterkonferenz tritt laut Meldung des T. B.“ am 6. September in Paris wieder zusammen.

Rußland.

Ein Warschauer Havastelegramm besagt, Tschitscherin habe in einem Funkspruch an den polnischen Minister des Aeußern der Verlegung der Verhandlungen von Minsk nach Riga zugestimmt und mitgeteilt, daß er eine mit entsprechenden Vollmachten versehene Abordnung zum Abschluß eines Friedens und eines gerechten Waffenstillstands enenden wolle.

Der durch Funkspruch übermittelte russische Heeres

bericht vom 1. September besagt: Im Abschnitt Grodno, nördlich von Sokolka, sind örtliche Kämpfe im Gange. Abschnitt Cholm: Unsere Abteilungen warfen den Gegner der das rechte Ufer des Bug bei dem Orte Opalin erreicht hatte, au das linke Ufer des Flusses zurück. Im Abschnitt Wladimir⸗Wolansk entwickeln unsere Truppen den Vormarsch. Nach der Einnahme von Grubeichow besetzten wir eine Reihe Ortschaften 10 Werst west⸗ lich dieser Stadt. Im Abschnitt Sokol für uns erfolgreiche Kämpfe. Abschnitt Lemberg: Unter dem Drucke des Gegners ingen unsere Abteilungen etwas nach Osten zurück. An der Krim⸗ ront, in den Abschnitten Berislaw und Orechow, 8 unsere Truppen mit dem Gegner, der hartnäckigen Widerstand leistet.

Ein Moskauer Telegramm meldet, daß die Friedens⸗ verhandlungen mit Finnland andauern. Der Aus⸗ schuß für wirtschaftliche Fragen gelangte zu einer Verständigung über eine ganze Reihe von Punkten. Besonders wurde eine Einigung dahin gehend getroffen, daß die Güter des russischen Fiskus, die sich in Finnland befinden, ohne Kompensation Finnland überlassen werden. Keines der beiden Länder ist für die Schulden und die Kriegskosten des andern Staates verantwortlich. Der Gebietsausschuß behandelte auch die Frage des Finnischen Golfes, über die in den wichtigsten Punkten gleichkalls eine Einigung erzielt wurde. 8

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B.“ aus verschiedenen

Italien.

Nach Meldungen des „W. T. großen Städten Italiens nimmt die Metallarbeiter⸗ bewegung an Ausdehnung und Ernst zu. In Rom sind noch immer fünf Fabriken besetzt. In Turin haben die Arbeiter 26 Fabriken besetzt. In Neapel sowie in Bergano und anderen wichtigen Städten der Lombardei hat die Arbeiter⸗ schaft beschlossen, Obstruktion zu treiben. In Mailand sind dagegen die technischen Leiter wieder in die Betriebe zurück⸗ gekehrt und die Arbeiter haben die Arbeit ebenfalls auf⸗ genommen. Die Industriellen haben sich zu Verhandlungen bereit erklärt, falls die Arbeiter die Werkstätten wieder frei⸗ geben und die normalen Zustände wiederhergestellt wersen.

Polen.

Eine amtliche Kundgebuug besagt: Die rulsische Delegation in Minzk hat den Wunsch, die Verhandlungen zu erleichtern und zu beschleunigen, nur die 8 8

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sowjetistischen Militärbehörden zeigen eine wenig wohlwollende Haltung. Die russische Delegation betrachtet ihre fünfzehn Punkte nicht als Ultimatnm, sondern erwartet polnische Ge envorschläge. Die Haltung der Russen läßt hoffen, daß der dauerhafte, von uns gewünschte Friede bald geschlossen sein wird.

Der Vorsitzende der polnischen Friedensdelegation Dombsky ist am Dienstag in Warschau eingetroffen. Die Frage des Ortes der weiteren Verhandlungen war bis gestern noch nicht entschieden.

Die „Neue Freie Presse“ meldet aus Warschau, daß die Bol chewisten im Kampfe um Lemberg vollständsig geschlagen worden seien. Große Massen von Gefangenen seien in polnische Hand gefallen. Die Rote Armee sei auf Brody zurückgeworfen, jede Gefahr für Lemberg sei behoben.

Litauen.

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Eine Note des Ministers des Auswärtigen besagt nach Meldung des „W. T. B.“:

Als die Polen während ihrer Gegenoffensive nordwärts vor⸗ rückten, hat die litauische Regierung am 27. August eine Note nach Warschau gesandt, in der sie vorschlug, um jeden Konflikt zwischen den polnischen und litauischen Truppen zu vermeiden, eine vorläufige Demarkationslinie festzulegen. Fast zur selben Zeit kam eine militärische Abordnung aus Warschau nach Kowno mit dem Vor⸗ schlag, über militärische Fragen zu verhandeln und an erster Stelle eine Demarkationslinie zu ziehen. Die litauische Re⸗ gierung war von der Aufrichtigkeit der polnischen eee um so mehr überzeugt, als die Polen wiederholt und erst kürzlich bei der Konferenz von Riga am 23. August erkläxt hatten, daß Polen dauernd von dem Wunsch beseelt sei, eine freundschaftliche Lösung der strittigen Fragen zwischen Polen und Litauen zu finden, selbst dann, wenn die direkten Verhandlungen zu keinem Ssenge Resultat führen sollten; Polen wäre geneigt, die zwischen ihm und Litauen bestehenden Strestigkeiten durch andere friedliche Mittel zu regeln, die bei zivilisierten Nationen gebräuchlich sind, ohne zu den Waffen zu greifen. Ohne auf die Note vom 27. August geantwortet zu haben und ohne die angefangenen Verhandlungen zu Ende zu füͤhren, haben die Polen indes heimlich Truppen in der Gegend von Augustowo zusammengezogen und am 30. August plötzlich mit erheblichen Streitkräͤften schwache litauische Abteilungen angegriffen, die den Kanal von Augustowo bewachten. Die Litauer heben sich, überrascht durch die überlegenen polnischen Streitkräfte, in die Richtung von Kakwarijg zurückgezogen, nachdem sie Tote und Verwundete eingebüßt hatten. Die oben erwähnten Tatsachen beweisen klar genug, daß die polnische Regierung litauisches Gebietmit mili⸗ tärischer Macht besetzt hat, nachdem sie eine freundliche und friedliche Absicht vorgetäuscht hatte. Angesichts dieser Tatsachen bleibt Litauen nur übrig, sich mit alllen möglichen Mitteln zu verteidigen und einen neuen polnischen Einfall zu verhindern. Ein Blutpergießen kann nur in dem Fall verhindert werden, wenn die Polen sich zuruͤck⸗ ziehen und die Festlegung einer vorläufigen Demarkationslinie ab⸗ warten, die im Einvernehmen mit der litauischen Regierung be⸗ stimmt wird.

Diese Note ist außer den Ententemächten auch dem Völker⸗ bunde, dem Vatikan und sämtlichen fremden Vertretungen n Kowno übermittelt worden.

Finnland.

Wie der „Berlingske Tidende“ aus Helsingfors tele⸗ graphiert wird, sind die E handlungen zwischen Finnland und Sowjetrußland in Dorpat auf einem kritischen Punkt angelangt. Die Schwierigkeiten würden dadurch veranlaßt, daß die Russen ganz plötzlich für Finnland unannehmbare Forderungen in der Petschengafrage aufgestellt hätten. Die finnischen Unterhändler hätten sich einstimmig gegen die russischen Forderungen ausgesprochen. Seit Montag hätten keine Verhandlungen stattgefunden, und es müsse mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß die Verhandlungen zum zweiten Male abgebrochen würden, ohne daß der Wacfenzeil⸗ stand erneuert werde.

Tschecho⸗Slowakei.

Nachdem die Rede des Ministers des Aeußern Benesch in der vorgestrigen Sitzung des ständigen Aus⸗ schusses des Parlaments zur Kenntnis genommen war, wurde in die Tagesordnung eingetreten. Bei der Besprechung des Berichts über die Aus dehnung der Militär⸗ gesetze auf das Hultschiner Länd chen wandten sich die deutschen Redner gegen die Aushebungen in Hultschin. Der Senator Professor Spiegel sagte, die Hultschiner Deutschen hätten noch das Optionsrecht für Deutschland, welches Recht auch den Ausgehobenen nicht genommen werden könnte. Mindestens die Lälfte der Stellungspflichtigen werde sich der Stellung durch die Option entziehen, so daß die Wirkung des Gesetzes eigentlich un⸗ bedeutend sei. Der Antrag des Senators Spiegel, die Abstimmung zu vertagen, wurde abgelehnt und die Verordnung genehmigt. Senator Spiegel stellte dann den Antrag, die Aushebungen im Hultschiner Ländchen zu verschieben. Der Minister für nationale Verteidigung Markowicz erklärte, daß er die vorgetragenen Gründe anerkenne und daß die Regierung die Anregung entgegennehme, daß die Aus⸗ hebungen nicht vor den Wahlen dort durchgeführt werden follten.

Darauf wurde der Antrag des Senators Spiegel ange⸗

nommen. Die „Neue Freie Fpesse meldet aus Friedeck in Böhmen: Auf telegraphische Weisung aus Prag wurde gestern hier das deutsche Gymnasium. geschlossen. Unter der deutschen Bevölkerung herrscht große Aufregung. 6

Schweiz.

Der Ausschuß des schweizerischen Gevergchaftsbundes lehnte die Beteiligung an dem Betriebsrätekongreß in Berlin ab.

Terbien.

Der deutsche Geschäftsträger Dr. von Keller hat gestern dem Handelsminister Nintschitsch, der zeitweilig die Geschäfte des Ministers des Auswärtigen führt, sein Be⸗ glaubigungsschreiben überreicht.

Das Parlament ist, wie „W. T. B.“ aus Belgrad meldet, mit einer Programmrede des Ministerpräsidenten Wesnitsch eröffnet worden, in der dieser erklärte, daß Serbien in dem russisch⸗polnischen Konflikt neutral bleibe. Ueber die Adriafrage fänden Besprechungen mit der italienischen Regierung statt, die hoffentlich recht bald zu einem beide Teile befriedigenden Abschluß kommen würden. Die Albaner hätten in letzter Zeit begonnen, ganz offen eine feindselige e gegen die Serben einzunchmen, und wiederholt me Demar ationslinie angegriffen. Mit Rumänien verbinde Serbien eine aufrichtige Freundschaft, zu den anderen Nationen seien die Beziehungen korrekt. Serbien habe den aufrichtigen Wunsch, sie noch weiter zu verbessern. Mit der Tschecho⸗ Slowakei sei ein rein defensiver Bündnisvertrag abgeschlossen worden, der durchaus dem Geiste des Völkerbun tspreche.