1920 / 199 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Sep 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. 2020 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. ““

Berlin, den 28. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. . A..: Dr. Bus

Bekanntmachung.

Der Deutsche Kürschner⸗Verband, Filiale Halber⸗ stadt, in Halberstadt hat beantragt, den zwischen ihm und dem Arbeitgeberverband Magdeburg, Zweig⸗ stelle Halberstadt, abgeschlossenen, am 26. Juli 1920 in Kraft getretenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Kürschner⸗ und Mützenmachergewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Halberstadt für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. 2005 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 8

Berlin, den 28. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Zentral⸗Verband christlicher Fabrik⸗ und Dransportarbeiter Deutschlands, Sekretariat Augs⸗ burg, in Augsburg, Obstmarkt D 71, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Verband deutscher Textilarbeiter, Filiale Augsburg, und den vereinigten Wäschereien Augsburg und Umgebung abgeschlossenen, am 3. Mai 1920 in Kraft getretenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den Wäschereibetrieben gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Augsburg und ihrer ein⸗ gemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. 2013 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 28. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Beschlusses des Reichskohlenverbandes vom 31. August 1920 gelten unter den Bedingungen der Be⸗ kanntmachung des Reichskohlenverbandes vom 28. April 1920 (Nr. 91 des „Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers“ vom 29. April 1920) ab 1. September 1920 folgende

Brennstoffverkaufspreise

für das Niedersächsische Kohlensyndikat:

Gesamtbergamt in Obernkirchen: Schmtiehekohlen. . .. . 257,10 EETPeee111ö161 242,20 Kokgkohlen 724 217,10 Tiefbauförderkohlen... 1669 Nachsetz⸗ und Schlammkohlen 93,90 Magerförderkohlelen.. 207,80 Magernußkrhlen.. 244,90 Beckedorfer Förderkohlen . 206,70 eee“ 310,80 Brechkoks . . 1 369,80 Perlkoks . 304,80 Koksgpus . 129,20

111““ 378,40 Preußische Berginspektion in Barsinghausen:

Förderkohlen. h“ 221,80 Preußische Berginspektion I in Ibbenbüren:

Förderkohlen ... 212,50 Stückkohlen... 262,20 Nußkohlen T.. 278,70 Rrutohlen IEI“ 276,20 Nußkohlen II. . 262,— Feinkohlen ...

2

Püsselbürner Förderkohlen (Buchh olzkohlen) 210,60 Schlammkohlen. I 2v-Seeö“ Steinkohlenbergwerk Osterwald: Förderkohlen.. 1114262* Steinkohlenbergwerk Münchehagen: Förderkohlen ö Steinkohlenbergwerk Minden G. m. b. § ö“ 244,30 eee111616*“ 286,60 e565* 231,70 Steinkohlenbergwerk Plötz bei Löbejün: eeee“ 250,3 Förderkohlen stückreich . 260,60 1ö“”“ 309,— Breiketts 1,5 kgüg.. 415,10

Die Bekanntmachung vom 31. Jul 1920 (Nr. 171 des

202,40 229,—

.

„Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers“ vom 3. August 1920) bedarf für die Randreviere des Mittel⸗ deutschen Vraunkohlen⸗Syndlkates sowie für das Rheinische Braunkohlensyndikat einiger Berichtigungen und Ergänzungen; die Brennstoffverkaufspreise für diese Reviere werden daher im folgenden noch einmal im Zusammenhang veröffentlicht:

Für Brennstoffe des Mitteldeutschen Braunkohlensyndikats. ve Magdeburg / Helmstedter Revier: Förderkohle .. 66,— Siebkohle.. 72,60 Stückkohle. 79,20

Förderkohle 1 298% 1 Gruben Friederike, Emma

Seünt, k. 87,10 und Prinz Wilhelm

Anhalter Revier: a) Tagebauwerke: Förderkohle. 55,— Siebkohle.. 60,50 Stückkohle. 66,— b) Tiefbauwerke: Förderkohle 66,—

Grube Coswig 1 Anhalt

Preußlitz, Leopold⸗Edderitz, Franzkohlenwerk Gerlebogk und Solvayhall

Siebkohle. 72,60 Stückkohle 79,20

Grudekoks.

Grube Minna⸗Anna, Marie⸗

Die Lieferungen von Nachterstedter, Margarete⸗ und Pfänner⸗ schaftkoks erfolgen auf Frachtgrundlage Luckenau.

Für Erzeugnisse aus Braunschweigischen, Anhaltischen und Alten⸗ burgischen Werken erhöht sich der Preis um den Betrag der Landes⸗

steuern. 1 Für Brennstoffe des Rheinischen Braunkohlensyndikats. 11“ Doofbriketis 131,— 11I1X4X“ u1q1mIXX“X“ Brikettabrieb . . . . . . . 35,80 Staub⸗, Schlamm⸗u.Filterkohle 31,90 Berlin, den 31. August 1920. Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Keil. Brecht.

mit Frachtgrund⸗ lage Liblar

Bekanntmachung

der Reichsgetreidestelle, betreffend leihweise Ueber⸗ lassung von Säcken, insbesondere über die Leih⸗ gebühren und über die Preise der Säcke.

Auf Grund des § 5 der Ausführungsbestimmungen über die Höchstpreise für Getreide vom 26. Juli 1920 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1473) wird bestimmt:

§ 1.

Für leihweise Ueberlassung der Säcke darf, wenn die Lieferung an die Empfangsstelle des Käufers mittels Fuhre erfolgt, eine Leihgebühr bis zu 30 für den Doppelzentner, bei Hafer, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer, Einkorn bis zu 40 für den Doppelzentner, in allen anderen Fällen bis zu 80 für den Doppelzentner, bei Hafer, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer, Einkorn bis zu 1 für den Doppelzentner berechnet werden. Werden die Säcke bei Liefe⸗ rung mittels Fuhre vom Empfänger sofort ausgeschüttet und mit dem Gespann zurückgegeben, so kann eine Leihgebühr nicht gefordert werden. Werden die Säcke nicht binnen drei Wochen nach der Lieferung zurückgegeben, so darf die Leihgebühr nach Ablauf der dritten Woche für jede angefangene weitere Woche um 30 bis zum Höchstbetrage von 3 für den Doppelzentner erhöht werden. Werden die Säcke mitverkauft, so darf der Preis für den Sack, der 75 kg oder mehr hält, nicht mehr als 15 und für den kleineren Sack nicht mehr als 13 betragen. Werden Leihsäcke nicht zurück⸗ gegeben, so gilt der Höchstbetrag der Sencsbe als verfallen. Außer⸗ dem ist für den Verlust der Säcke eine Entschädigung zu zahlen, die die genannten Sackhöchstpreise nicht übersteigen darf.

§ 2.

Stellt der Erwerber des Getreides dem Verkäufer Füllsäcke zur Verfügung, so kann er für die Zeit vom achten Tage an, nachdem die Saͤcke an der gepssjanyisstene des Verkäufers angekommen sind, bis zu dem Tage der Rücklieferung Leihgebühren in Rechnung stellen. Bei der Berechnung der achttägigen Frist wird der Tag der Ankunft der Säcke an der Empfangsstelle nicht mitgerechnet. Die Rück⸗ lieferung gilt als an dem Tage erfolgt, an dem die Säcke an der zwischen dem Verkäufer und Erwerber für die Ablieferung des Getreides vereinbarten Stelle oder mangels einer solchen Vereinbarung an der Verladestelle des Orts, von dem das Getreide mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, abgeliefert werden. Die Leihgebühr darf den Betrag von 1½¼ je Sack und Tag für jeden Sack, der 100 kg Roggen oder Weizen faßt, und von 1 c für jeden kleineren Sack nicht übersteigen. Für den Tag der Rücklieferung kann die Leihgebühr voll berechnet werden. Werden Leihsäcke vom Verkäufer nicht binnen drei Wochen, nachdem sie an der Empfangsstelle des Verkäufers angekommen sind, zurückgeliefert, so kann der Erwerber statt der Rücklieferung der Säcke und der Zahlung der verfallenen Leihgebühr 17 für jeden Sack, der 100 kg Roggen oder Weizen faßt, und 16 für jeden kleineren Sack ver⸗ langen, sofern der Verkäufer e ne ihm vom Erwerber schriftlich ge⸗ stelite Nachfrist von mindestens einer Woche für die Rücklieferung hat verstreichen lassen. 85

Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. 8 Berlin, den 31. August 1920.

Der Präsident der Reichsgetreidestelle. J. V.: Tiemann.

Preußen.

Finanzministerium.

Betrifft: Bewilligung einer laufenden Wirtschafts⸗

beihilfe (W. b. G.) an Beamte und Volksschullehr⸗

personen sowie an Angestellte und Arbeiter in den von Ententetruppen besetzten Gebieten.

Im Hinblick auf die ungünstigen Wirtschaftsverhältnisse, welche in den von den Ententetruppen besetzten Reichsgebieten herrschen, und unter denen insbesondere die Beamten, Volksschullehrpersonen und die Angestellten des Staates wegen der zahlreichen Aufkäufe aller zum Leben notwendigen Gegen⸗ stände durch die Besatzung zu leiden haben, wird vorbehaltlich der Zustimmung der verfassunggebenden preußischen Landes⸗ versammlung angeordnet, daß allen männlichen und weiblichen planmäßig angestellten und allen gegen Entgelt beschäftigten außer⸗ planmäßigen Staatsbeamten und Hocs hulle ersonen sowie den im preußischen Staatsdienste beschäftigten Angestellten in den besetzten Gebieten mit Wirkung vom 1. Juli 1920 ab bis auf weiteres eine besondere monatliche Wirtschaftsbeihilfe widerruflich gewährt wird. Als besetzes Gebiet im Sinne dieses Erlasses sind die von den Ententetruppen gemäß den Bestimmungen des Friedensvertrags besetzten Teile des preußischen Staatsgebiets im Osten und lesten zu verstehen. Hierzu gehören nicht die Abtretungsgebiete, wie Danzig und das der preußischen Verwaltung entzogene Saarbeckengebiet. S. Wirtschaftsbeihilfe ist nach folgenden Grundbekrägen zu berechnen:

Figdfrche⸗ Kinderzulage

monatlich

a) Für Ortsklasse A des Wohnungs⸗ geldzuschußtarifs und für die mit ihr hinsichtlich der Teuerungs⸗ zulagen gleichgestellten Orte .. 150 25

b) Für teuere Orte (ohne a) . 120 25

Jxö1“ 90 25 Im übrigen sind die in den Abschnitten I, III und IV des

Runderlasses vom 4. März 1919 F. M. I 3865, M. d. J. Ia 601,

M. f. W. K. u. V. A 295 über die Bewilligung der laufenden Kriegs⸗

teuerungszulagen sghfhlen Grundsätze seancemag, anzuwenden,

jedoch fällt die Diensteinkommenshöchstgrenze von 13 000 fort. eamte, die außerhalb ihres im unbesetzten Gebiete gelegenen

Wohnorts im besetzten Teile des Reiches bei einer Behörde be chetlg

sind und deren Familien im unbesetzten Gebiete Pshn erhalten

die Beihilfe für Ledige, sofern ihr Aufenthalt im besetzten Gebiete von voraussichtlich längerer Dauer mindestens 1 Monat ist.

Grudekoks. 241,20

Beamte, die ihren dienstlichen Wohnsitz im besetzten Gebiete haben 8

8

und deren Familien daher im besetzten Gebiete wohnen, erhalten die Beihilfe für Verheiratete, auch wenn sie selbst außerhalb des besetzten Gebietes bei einer Behörde beschäftigt sind. 8

Die Wirtschaftsbeihilfe ist auch den in den besetzten Gebieten kommmissarisch beschäftigten Beamten zu zahlen, die ihren dienstlichen Wohnsitz im unbesetzten Teile Deutschlands haben und Tagegelder beziehen, und zwar für die Dauer der kom⸗ missarischen Beschäftigung in den beseßzten Gebieten. Wenn sie ver⸗ heiratet sind und ihre Familie bei sich haben, erhalten sie die volle Wirtschaftsbeihilfe, gegebenenfalls auch Kinderzulage. Befindet sich BHers sevitte im unbesetzten Teile Deutschlands, so erhalten sie die Beihilfe für Ledige. 1

In Ses. Weise sind auch die in das besetzte Gebiet ver⸗ setzten Beamten zu behandeln, deren Familie sich infolge der Wohnungsnot usw. im unbesetzten Teile des Reichs befindet.

Die Wirtschaftsbeihilfe ist auch den unbesoldeten Super⸗ numeraren in den besetzten Gebieten zu gewähren.

Beginnt ein Beamter oder Angestellter erst im Laufe eines Monats seine Tätigkeit im besetzten Gebiet, so ist die Wirtschafts⸗ beihilfe erst von dem Tage ab zu zahlen, an dem die Beschäftigung im besetzten Gebiet begonnen hat. 1u“

Sofern eine Stadt⸗ oder Landgemeinde nur teilweise im besetzten Gebiet liegt, ist die Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe davon abhängig zu machen, ob die Beschäftigungsbehörde oder der Be⸗ schäftigungsort im besetzten Teil liegt oder nicht. 1

Im Falle der Räumung eines besetzten Gebiets durch die Entente⸗ truppen ist die Zahlung der Beihilfe mit Ablauf des Monats einzu⸗ stellen, in dem die besetzten Gebiete von den Besatzungstruppen ge⸗ räumt worden sind. 1 1 8

Ein Rechtsanspruch auf die Wirtschaftsbeihilfe besteht nicht. Sie ist den Empfangsberechtigten zugleich mit den ihnen zustehenden Be⸗ zügen für den entsprechenden Zeitraum zu zahlen, jedoch auch bei Ueberweisung auf ein Konto nur für je einen Monat.

An Ruhestandsbeamte und an Hinterbliebene von Beamten und Volksschullehrpersonen ist die Wirtschaftsbeihilfe nicht zu zahlen.

Nach den gleichen Grundsätzen ist die Wirtschaftsbeihilfe auch den im Staatsdienste stehenden Arbeiter. zuzuwenden, sofern sie nicht bereits ortsübliche Löhne erhalten.

An diejenigen Angestellten und Arbeiter, die bei Bekanntwerden dieses Erlasßes bereits aus dem preußischen Staatsdienste entlassen waren, hat eine Nachzahlung nicht zu erfolgen.

Berlin, den 30. August 1920. Der Finanzminister. J. A.: Wolffram.

8 Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Ars,I8 559

Die bisherigen außerordentlichen Professoren in der theologischen Fakultät der Universität in Kiel Lic. Mulert und Fr⸗ 128 sind zu ordentlichen Professoren in derselben

akultät,

der bisherige außerordentliche Professor in der rechts⸗ und esägeten Fakultät der Universität in Kiel Dr. Maschke ist zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät und

der bisherige ordentliche Honorarprofessor in der medi⸗ zinischen Fakultät der Universität in Bonn, Geheime Medizinal⸗ rat Dr. Ungar, zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Der elsaß⸗ lothringische Kreisschulinspektor, Schulrat Müßlin aus Mülhausen i. E. ist zum Kreisschulrat in Wiedenbrück ernannt worden.

Bekanntmachung.

Das am 13. April 1918 gegen den Bandwirker aul Graf, Barmen, Rittershauserstr. 24, er lassene andels verbot habe ich heute zuruckgenommen.

Barmen, den 1. September 1920. Die Polizei⸗Verwaltung. J. V.: Bragard.

Bekanntmachung.

Das am 25. Juni 1920 gegen den Seh ih isn

Löbel Schaal aus Gleiwitz, Turmstraße Nr. 8 wohnhaft, erlassene Handelsverbot wird hiermit aufgehoben.

Gleiwitz, den 19. August 1920. Die Polizeiverwaltung. J. A.: FJeenel.

Bekanntmachung.

Dem Metzgermeister Hubert Schäper in Werne ist unter Aufhebung meiner Verfügung vom 17. März d. Is.

Nr. 1869 1I der Handel mit Lebensmitteln jeglicher Art,

insbesondere mit Fleischwaren, wieder gestattet worden. Lüdinghausen, den 30. August 1920. Der Landrat. J. V.: Freiherr von Oer, Regierungsreferendar.

Bekanntmachung.

Dem Händler Theodor Lenze, Barmen, Schützen⸗ straße 86, ist wegen Fetngeeesscgkest jeder Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, einschl. mit Obst Sund Gemüse, untersagt worden. Die Kosten dieser Be⸗ kanntmachung hat Lenze zu tragen.

Barmen, den 1. September 1920.

Die Polizei⸗Verwaltung. J. V.: Bragard. 8

——

Bekanntmachung. 1b 7 Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel wird dem Briketthändler Peter Paffrath, Köln⸗Rath, Gröbgersgasse 1, der Handel mit sämtlichen Brenn⸗ stoffen, insbesondere mit Braunkohlenbriketts, Stein⸗ kohlen und Koks jeder Art, untersagt. Die durch das Verfahren entstandenen baren Auslagen, insbesondere die Kosten für die Veröffentlichung des Handelsuntersagungsbeschlusses, sind von Paffrath zu tragen. 1 Köln, den 13. August 1920. Der Oberbürgermeister. J. V.: Schäfer.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Emil Streich, hier, Lizentstraße 3, ist

durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund des § 1 der Bundes⸗ ratsverordnung zur Fernhalkung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) der Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Fegense des täglichen Bedarfs untersagt worden. 1

Königsberg i. Pr., den 23. August 1920.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

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Nichtamtliches Deutsches Reich. Heereskammer beschloß nach einer Mitteilung des

„W. T. B.“ in ihrer gestrigen Sitzung nach längerer Aus⸗ sprache, zunächst den Entwurf der Geschäftsordnung durch die vereinigten Ausschüsse der Heeres⸗ und Marinekammer beraten zu lassen. Der nächste Zusammentritt beider Kammern soll voraussichtlich am 26. September stattfinden. Hierbei soll dann uch das Wehrgesetz beraten werden.

ü 1 88 Auf Einladung des Neichsschatzministers war gestern und heute im Reichstagsgebäude der durch § 20 des Gesetzes, be⸗ treffend die Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft, vom 31. Dezember 1919 (N7GBl. 1920 S. 19) errichtete Beirat für die Reichselektrizitätswirtschaft zu einer Tagung versammelt.

„Nach Meldung des „W. T. B.“ wurden die Versorgung der mitteldeutschen Energieverbrauchszentren, namentlich Berlins, Leipzigs und Dresdens, mit Grundbelastungsstrom aus den auf Braunkohle gegründeten Reichswerken in Zschornewitz, Spremberg und Lauta sowie die süddeutschen Wasserkraftbauten des Reiches ausführlich besprochen. Ueber das nach § 1 des GElektrizitäts⸗ gefetzes bis zum 1. April nächsten Jahres von der Reichs⸗ regierung einzubringende Gesetz zur allgemeinen Regelung der Elektrizitätswirtschaft berichteten der Geheime Bau⸗ rat Köpcke, Dresden, als Vertreter staatlicher Elektrizitätswirtschaft, der Direktor Ebbecke vom Märkischen Elektrizitätswerk, Berlin, als Vertreter kommunaler Elektrizitätswirtschaft, und der Direktor Breul von der Aktiengesellschaft Elektrische Licht⸗ und Kraftanlagen, Berlin, als Vertreter der privaten Elektrizitätswirtschaft. Nach Erörterung der eingehenden Referate wurde zur sachverständigen Beratung des Reichs⸗ schatzministers bei den bevorstehenden gesetzgeberischen Arbeiten ein Ausschuß von dreizehn Mitgliedern eingesetzt. Der Gesetzentwurf soll möglichst noch in diesem Jahre dem Reichswirtschaftsrat zugehen, um Anfang 1921 bei den gesetzgebenden Körperschaften eingebracht werden zu können. Ferner wurde zur Beratung des Reichsschatz⸗ ministers in Fragen der mitteldeutschen Elektrizitätswirtschaft und der süddeutschen Wasserkräfte je ein Ausschuß gewählt.

Der Kohlenausschuß hat in seiner Sitzung vom 2. Sep⸗ tember nach derselben Quelle folgenden Beschluß gefaßt:

Der Kohlenausschuß des vorläufigen Reichs⸗ wirtschaftsrats erkennt aus den gegebenen Berichten über die Kohlenlage, daß die deutsche Wirtschaft durch die Opferwillig⸗ keit der Beteiligten, die durch die Leistung von Ueberschichten die Förderung, steigerten, bisher vor dem vollständigen Zusammenbruch bewahrt wurde. Er dankt ihnen für ihre Opferwilligkeit und bittet sie, hierin nicht nur nicht zu erlahmen, sondern die Leistungen nach Kräften noch zu erhöhen, damit unser Wirtschaftsleben auch in der nächsten Zeit mit ihren noch größeren Schwierigkeiten vor dem Aergsten bewahrt und soweit wie möglich Not und Elend von allen Mitbürgern, insbesondere Arbeitslosigkeit und Hunger von Millionen deutscher Arbeiter⸗ und Angestelltenfamilien ferngehalten wird.

Der Siedlungsverband für den Ruhrkohlen⸗ bezirk hielt, wie dem „W. T. B.“ aus Essen gemeldet wird, gestern dort seine erste Tagung ab.

Der Vorsitzende des Verbandes Mühlens⸗Hamborn eröffnete die Versammlung mit einem Dank an den Schöpfer und Ausarbeiter der dem Siedlungsverbande zugrunde liegenden Ideen; es gelte jetzt, den geschaffenen Rahmen zum Wohle des Vaterlandes auszufüllen. Bei dem Punkte der Tagesordnung „Wahlen zum Verbandsrat“ einigte man sich auf die Formel, daß von den fünf zu wählenden Mitgliedern des Rates zwei aus der Gruppe der Arbeitgeber, zwei aus der der Arbeitnehmer und eines aus der Gruppe der Ge⸗ meinden zu wählen seien. Gewählt wurden: seitens der Gemeinden der Oberbürgermeister von Wedelstädt⸗Gelsenkirchen, als Stellvertreter der Amtmann Thiel⸗Burg⸗Blankenstein, seitens der Arbeitgeber für den Bergbau der Bergassessor Stäter⸗Essen, als Stellvertreter der Geheimrat Dr. Guntz⸗Essen, für die Landwirtschaft der Gutsbesitzer H. Dieckmann⸗Gladbeck, als Stellpertreter Herrmann Paßmann⸗ Ruhrort, seitens der Arbeitnehmer Hirtsiefer⸗Essen, Wegener⸗Bochum, Aug. Schmidt⸗Bochum und der Architekt Wintzer⸗Dortmund. Das Gehalt für den zu wählenden Verbandsdirektor wurde auf 60 000 festgesetzt; gewählt wurde der Beigeordnete der Stadt Essen Dr. Schmidt. 1

Preußen.

In der Stadt Kattowitz setzen die Franzosen nach Mit⸗ teilung des „W. T. B.“ die Haussuchungen nach Waffen mit Gründlichkeit fort. Die verschärfte Kontrolle auf dem Bahnhof dauert an. Im Landkreis Kattowitz herrscht nach wie vor die größte Unsicherheit, besonders unsicher sind die Verhältnisse in Bogutschütz, Eichenau, Rosdzin und Schoppinitz. Der in Maczeikowitz tätige Lehrer Schorbek wurde in der Nähe von Przelaika in der Brinitza als Leiche aufgefunden. Auch im Kreise Pleß ist die Lage nach wie vor unsicher. Die Kommission zur Durchführung der Waffenabgabe arbeitet mit verhältnismäßig erfreulichen Erfolgen, jedoch scheint es, als ob die gegenwärtige Besatzung des Kreises Pleß hierzu unzulänglich wäre. In Orzesch bei Tarnowitz wurde in der vergangenen Nacht das Gastwirtsehepaar Breithaupt erschlagen und das dem Ehepaar gehörige Kolonialwarengeschäft ausgeplündert.

Der Regierungspräsident in Breslau hat die auf die Er⸗ mittlung der bei den Vorgängen am 26. August Be⸗ teiligten ausgesetzte Belohnung von 3000 auf 15000 erhöht.

8 Württemberg.

Der Allgemeinausstand wegen des 10 prozentigen Steuerabzuges ist, nach Meldung des „W. T. B.“ aus Stuttgart, been det, die Arbeit wird am Montag wieder auf⸗ genommen. Die Versammlung der Betriebsräte hat die zwischen den Unternehmern und Arbeitern im Beisein der Regierung getroffenen Vereinbarungen noch anzuerkennen. Die Daimler⸗Werke blieben den Verhandlungen fern. Alle Streikenden und Ausgesperrten, die sich keine schweren Ver⸗ fehlungen haben zuschulden kommen lassen, werden wieder eingestellt; die Streiktage werden nicht bezahlt. Von der letztgenannten Entscheidung hat die Kommission lediglich Kenntnis genommen und will die Entscheidung der ordentlichen Gerichte und des Landtages herbeiführen.

Großbritannien und Irland.

„Reuter“ erfährt, daß der Beginn der Wieder⸗ gutmachungskonferenz in Genf auf den 24. September festgesetzt worden sei.

Nach einer Londoner Meldung haben die Sinnfeiner wie nachträglich ehxriceas wird, am vergangenen Sonnabend im

auf über 1,6 Millionen Tonnen.

Hauptquartier des militärischen Luftfahrdienstes in Bal⸗ donnell bei Dublin einen Geldschrank erbrochen und eine Anzahl wichtiger militärischer Schriftstücke, darunter die Operationsbefehle, die sich auf die Zusammenarbeit zwischen Heer, Flotte, Luftfahrdienst und irischer Polizei be⸗ ziehen, ferner den Heerescode und den Chiffreschlüssel, die gegenwärtig in Gebrauch sind, geraubt. Ferner wurden Schießbedarf und eine Anzahl Feldstecher und Revolver mit⸗ genommen. Nach einer amtlichen Dubliner Meldung wurden in der Woche vom 23. bis 31. August in Belfast 20 Per⸗ sonen getötet und 279 verwundet. Von den Opfern sind 145 Protestanten und 134 römisch⸗katholisch. Lloyd George hat laut „Journal“ erklärt, daß die Entscheidung über die weitere Gefangenhaltung des Bürgermeisters von Cork aufrechterhalten werden müsse. Die Arbeiterführer Adamson, Bevin, Smillie, Lansbury und andere haben noch⸗ mals an Lloyd George und die Regierung das Ersuchen gerichtet, den Bürgermeister von Cork freizulassen.

Frankreich. Im Senat teilte der Arbeitsminister mit, daß die deutschen Kohlenlieferungen vom 1. bis 28. August 1 537 004 Tonnen betragen. Mit den Lieferungen der drei letzten Tage des August beziffern sich die Augustlieferungen Das Frankreich durch die Reparationskommission unter Zugrundelegung des Abkommens von Spaa zugebilligte Kontingent betrage 1 550 000 Tonnen.

Die französische Regierung hat nach einer über Stockholm weitergegebenen Nachricht aus Helsingfors an Tschitscherin folgendes, von Millerand unterzeichnetes Ulti⸗ matum gerichtet:

Die französischen Marinebehörden haben Vorbereitungen für die Heimsendung des letzten russischen Transportes aus Frankreich am 15. September und aus Algier am 26. desselben Monats getroffen. Alle Franzosen, die sich in Rußland befinden, sind deshalb entweder nach der finnischen Grenze oder nach Odessa zu be⸗ fördern. Wenn ein einziger Franzose nach dem 30. September gegen seinen Willen in Rußland zurückbehalten wird, so wird die französische Regierung Veranlassung nehmen, der französischen Tlotte den Befehlzu geben, in Südrußland die Schritte zu tun, die als erforderlich erachtet werden.

„Reuter“ erfährt, daß die französische Regierung Gavan Duffy, den sinnfeinischen Delegierten für Paris, ersucht hat, Frankreich binnen 24 Stunden zu ver⸗ lassen.

Rußland.

Dem „Daily Telegraph“ wird aus Kopenhagen gemeldet: Die russische Delegation in Kopenhagen hat von General Wrangel ein Telegramm erhalten, daß er die Halbinsel Taman besetzt habe; in der Gegend von Jekaterinodar hätten die Wrangelschen Truppen die roten Verbindungslinien zerstört und seien bei der Vorbereitung der Besetzung von Odessa.

Italien.

Laut einer römischen Meldung des „W. T. B.“ vom gestrigen Tage wird zwischen der Regierung und Arbeiter⸗ vertretern über die durch die Besetzung der Fabrik⸗ betriebe geschaffene Lage verhandelt; die Metallarbeiter sind zu Verhandlungen bereit, falls die Industriellen Zugeständnisse machen. Die Lage wird als ernst bezeichnet, da die Bewegung sich über das ganze Land ausbreitet. Der Verband der Metallindustriellen hat die Aussperrung für ganz Italien beschlossen. Der Arbeitsminister Labrioli ver⸗ suchte bisher vergeblich zu vermitteln. Bei der Besetzung der Fabriken durch die Arbeiter kam es in Genua auf dem Oderowerke zu Zusammenstößen mit der Polizei, die von der Waffe Gebrauch machte. Ein Arbeiter wurde getötet, zwei wurden schwer verletzt. Nach dem „Corriere della Sera“ haben die Sozialisten von Triest und Umgebung beschlossen, in den Generalstreik zu treten, der sich über ganz Venetien und Julien erstrecken soll.

Nach einer später eingetroffenen Meldung haben die Arbeiter das Arsenal von Venedig besetzt. Die Be⸗ setzung der Fabriken durch die Arbeiter hat sich auf Bologna, Terni, Livorno und andere Städte ausgedehnt.

In Stresa ist nach Meldung des „W. T. B.“ die Konferenz zur Regelung der an Deutschland für spätere Kohlenlieferungen zu leistenden Vorschuß⸗ lieferungen von Lebensmitteln nunmehr eröffnet worden. Den Vorsitz führt Soleri.

Tschecho⸗Slowakei.

Wie die Prager Blätter berichten, fand dort eine ge⸗ meinsame Beratung der deutschen und der tschechi⸗ schen Sozialdemokraten sowie der Vertreter der Gewerk⸗ schaften und Genossenschaften beider Nationalitäten statt, wobei auch über die schlechten Ernährungsverhältnisse in den deutschen Bezirken gesprochen wurde. Allseitig wurde die Ansicht vertreten, daß es sich hierbei um planmäßige Sabotage der landwirtschaftlichen Erzeuger handele. Die Besprechungen endeten mit dem einstimmigen Beschluß, einen paritätischen Ausschuß zu wählen, der ungesäumt die Forderung der Arbeiter⸗ schaft beider Nationalitäten in der Frage der allgemeinen Versorgung formuliert und in einer gemeinsamen Sitzung den deutschen und den tschechischen Vertrauensmännern der Arbeiter⸗ schaft unterbreitet.

Das „Prager Tageblatt“ meldet aus Troppau i. Schl., daß der deutsche Verein „Nordmark“ von der Prager Landesregierung verboten worden sei. Die Verfügung sei damit begründet worden, daß die „Nordmark“ eine scaigjend⸗ liche Propaganda betreibe. Gleichzeitig wurden angeblich ge⸗ plante Feste und Veranstaltungen der „Nordmark“ verboten. Auch der „Deutsche Tag“, der als Massenkundgebung der Deutschen in Troppau am 4. und 5. d. M. stattfinden sollte, wurde in Frage geftellt.

Amerika.

„Times“ meldet aus Mexiko, daß Präsident Huerta am 2. September mit der Verlesung einer kurzen Botschaft den Kongreß eröffnet hat. In einem ausführlichen Bericht der Staatssekretäre des Aeußern und des Innern wird mitgeteilt, daß die Unruhen in den verschiedenen Staaten als beendet angesehen werden. Unter anderem wird weiter mitgeteilt, daß Mexiko an dem internationalen Postkongreß und anderen internationalen Kongressen teilnehmen wird. Es wird die Hoff⸗ nung ausgesprochen, daß die finanziellen Ansprüche der Ausländer befriedigt werden. Aus den Mitteilungen über das Heer ergibt sich, daß seit dem Kriege 84 Generale demo⸗ bilisiert worden sind.

Nach einer Timesmeldung aus New York beabsichtigt das

atsdepartement in Washington in Uebereinstimmung mit

dem Handelsdepartement, den General Pershing nach Südamerika zu entsenden, um die diplomatischen und wirt⸗ schaftlichen Beziehungen zwischen Südamerika und den Ver⸗ einigten Staaten auszubauen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Säuglingssterblichkeit in den deutschen Staaten im Jahre 1918.

(Zusammengestellt im Statistischen Reichsamt.)

Im ersten Lebensjahre Gestorbene (ohne W— kamen auf je 100 Lebend⸗ geborene

Landesteile 3 1 un⸗ über⸗ eheliche eheliche haupt

Prov. Ostpreußen. 8 13,5 23,1 15,7 Westpreußen 1 8 16,4 28,7 18,4 Stadt Berlin.. 8 11,9 22,7 14,1 Prov. Brandenburg .. 6 13, 26,1 15,6 ommern . 28* 8 16,2

üe . .. 7 29,0 Schlesien.. 19,1 26,8 Sachsen. .. 3 13,5 22,1 Schleswig⸗Holstei 10,4 22,8 e“ 10,6 19,4 wö““ . 11,7 21,3 b14“ 10,1 20,0 LEbbböe“ 8 12,6 24,8 Seheera“ 17,3 23,4

Preußen ... 13,8 24,8 Bavern v. d. Rhein 19,% 27,7 Bayern I. d. Rheins (Pfalz) ... 12,9 22,4

Bayern. . 18,8 EE1111““ 8 8 12,5 18,8 Württemberg... 8 14,38 1 ö6“*“ 8 13,8 V““ 8 8 10,0 Mecklenburg⸗Schwerin . 4 14,7 Sachsen⸗Weimar.. 14,1 Mecklenburg⸗Strelitz. 3 16,0 Olben. 10,2 Braunschweig... .1 12,5 Sesser erzag . 12,2

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8 82

1“ 900

E SSSSS SS G 2

Sachsen⸗Altenburg.. 8 14,1

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha . .. 13,7

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Berlin, den 1. September 1920. Statistisches Reichsamt. Delbrück.

Die Zahl der unterstützten Erwerbslosen im Deutschen Reiche ist, wie dem „W. T. B.“ aus dem Reichs⸗ arbeitsministerium mitgeteilt wird, in der Zeit vom 1. bis 15. August 1920 weiter gewachsen. Allerdings stellt sich die Zunahme der Erwerbslosenzahl nicht so hoch wie in den beiden letzten Juliwochen. Bemerkenswert ist, daß, während die Gesamtzahl der Erwerbslosen sich erhöhte, die Zahl der weiblichen Erwerbs⸗ losen um über 1000 abgenommen hat. Nach den amtlichen Fest⸗ stellungen betrug die Zahl der männlichen Erwerbslosen am 15. August 1920 304 048, die der weiblichen 107 525, die Gesamtzahl der unter⸗ stützten Erwerbslosen also 411 573 gegenüber 404 236 am 1. August und 359 618 am 15. Juli 1920. Hinzu kommen 371 599 Familien⸗ angehörige, die als Zuschlagsempfänger unterstützt werden. Die Gesamtzahl der unterstützten Erwerbslosen entspricht etwa dem Stande in der ersten Februarhälfte dieses Jahres.

Die deutsche Gesell chaft zur Bekämpfung der Ar⸗ beitslosigkeit, eine Abteilung der internationalen Vereinigung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, hat in einer an den Reichs⸗ arbeitsminister gerichteten Eingabe vom 24. Auguf 1920 zu dem un⸗ längst veröffentlichten Entwurf der Arbeitskosenversiche⸗ rung Stellung genommen. Sie wendet sich dagegen, daß die Arbeits⸗ losenversicherung den Krankenkassen angegliedert werden soll, die den Verhältnissen des Arbeitsmarkts völlig fern ständen. Sie tritt dafür ein, daß Mittelpunkt der Arbeitslosenversicherung diejenige Stelle werden soll, die die beste Uebersicht über den Arbeitsmarkt besitzt und Maßnahmen zur Verhütung der Arbeitslosigkeit durch⸗ führen kann. Beantragt wird daher, daß die Arbeitslosenversi erung straff an die Arbeitsnachweisorganisation eng⸗ liedert werden soll, wie dies z. B. mit gutem Erfolg bei der englis⸗ Arbeitslosenversiche⸗ rung geschehen sei. 8ZZ

Arbeitsstreitigkeiten.

„Der Zentralverein deutscher Reeder und die see⸗ männischen Organisationen aller Grade haben sich, wie die „Voss. Ztg.“ mitteilt, im Interesse des sozialen Friedens dahin geeinigt, daß die . die Revision des Tarif⸗ vertrags am 9. September in einem paritätischen Ausschuß ge⸗ führt werden sollen. Der Ausschuß soll eine Grundlage bäschus 8 den 15. September anberaumte Hauptverhandlung zwischen den Tarif⸗ parteien schaffen.

In Leipzig traten „W. T. B.“ zufolge gestern die Straßenbahner, da ihre sordrungen auf Wie erafnahme des Betriebs auf den seit einiger Zeit stillgelegten Linien und auf Herab⸗ setzung des Fahrpreises auf 50 nicht bewilligt wurden, in den Ausstand.

Die Arbeiter und Arbeiterinnen der Fischerei⸗ industrie von Hamburg und Altona sind, wie die