1920 / 201 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Sep 1920 18:00:01 GMT) scan diff

8 § 4. Diese Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. September 1920. Der Reichskommissar für die Entwaffnung d Zivilbevölkerung⸗ .“]

Bekanntmachung,

betreffend weitere Ausführungsbestimmungen zu

der Verordnung über die Außenhandelskontrolle

vom 20. Dezember 1919.— Abänderung des Ausfuhr⸗ abgabentarifs.

Auf Grund der §8 9 und 12 der Aussührungsbestimmungen vom 8. April 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 500) zu der Ver⸗ ordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20.

1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2128) wird bestimmt Artikel 1. 3

Die nachstehend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabgaben⸗

ifs werden wie folat geändert: 293 Chlorsaures Kali (Kaliumchlorat), nicht in Hülsen oder 317r Zinnsalze und sonstige anderweit nicht genannte Zinn⸗ verbindungen. 4“ 317 f Natriumsulfhydrat, Bleiverbindungen und Bleisalze, 1“ Phe⸗sphorsäure, Barvyt, künstlicher, Fohlensaurer, bor⸗ saurer, chlorsaurer und sonstige anderweit nicht ge⸗ nannte Barytsalze und Baryumverbindungen Glühsalze (Thoriumnitrat und Ceriumnitrat usw.) Mangansalze und sonstige anderweit nicht genannte Manganverbindungen. 1““ Natron: chlorsaures

820c Hufeisen, Schraub⸗ und Steckstoꝛꝛlern.... 822 Patent⸗ und Halbpatentacshen . 84“ 825d Drahthbesen und ⸗bürsten, ⸗körbe; Stiefeleisen; Huthaken und Haken, anderweit nicht ge⸗ nannt; Kisten⸗ und Sarggriffe, Splinte, Krampen, Schnallen (mit Ausnahme der Schmuckschnallen); ö1114141414A42*X*“ 825e Schrauben und Niete ohne Rücksicht auf die Stift⸗ 825 f Hufnägel; Rosettenstifte; Nägel, anderweit nicht ge⸗ nannt, auch mit Köpfen aus anderen unedlen Me⸗ tallen oder Legierungen unedler Metalle 828a Ofenrohre, ⸗ringe, Kasten (außer Geldkasten), Bade⸗ wannen, Striegel, Rolläden, ⸗jalousien, Glocken und Geläute, alle diese aus Blech; auch Teile von 1ea4““ 4* 28d Haus⸗ und Küchengeräte, auch Küchengeschirr (außer groben Küchenmessern und ⸗pfannen, Feuergeräten, Kohlenlöffeln, Hack⸗ und Wiegemessern) aus Eisen⸗ blech, auch Teile davon: 828e —: bearbeitet (mit Schmelz belegt semailliert] oder dergleichen) mit Ausnahme der verzinkten.... 8 dergleichen verzinkt. 830 Trensen, Kandaren, Steigbügel, Sporen, Beschläge und sonstige Reit⸗ und Fahrgeschirrteile, Kinnketten .. 841 a Nähnadeln (einschließlich der Heft⸗, Stick⸗ und Stopf⸗ nadeln) auch mit vergoldeten Oehren... . .. 841 b Näh⸗, Strick⸗, Stick⸗ und Wirkmaschinennadeln 841 e Steck⸗, Hechel⸗, Jacquard⸗, Kopier⸗, Kratzen⸗, Strick⸗, Häkel⸗, Haar⸗, Pack⸗ und andere Nadeln, Nadel⸗

d2 do 92

Sprungfedern aus

2

aus 891 a Springfederwagen „„

phosphorsaures und saures phosphorsaures schwefligsaures und saures schwefligsaures .. . . . Ppridin und andere Pyridinbasen .. .... Shlorquecksilber (Quecksilberchlorid [Sublimat!, Quecksilberchlorür [Kalomel]) . . . . Quecksilberoryd (roter Präzipitat) . . . . Hyperphosphite . 11141“ Vorstehend und anderweit nicht genannte Metalloide, Säuren, Salze und Verhindungen von Metalloiden untereinander oder mit Metallen 350 Holzgeist (Methylalkohol), gereinigt; Aceton, gereinigt; Formaldehyd in wässeriger Lösung (Formalin, Formol) 521 b Gummiwäsche, sogenannte (Halskragen und dergleichen) aus Geweben, mit Zellhorn (Celluloid) oder ähn⸗ I436“ 640 b Kämme, Knöpfe und andere Waren ganz oder teilweise aus Zellhorn oder ähnlichen Formerstoffen (mit Aus⸗ nahme von Galalith), anderweit nicht genannt, soweit sie nicht durch die Verhindung mit anderen Stoffen 8 unter andere Nummern fallen oder als Nachahmungen höher belegter Waren anzusehen sind (Rosenkränze s. Nr. 885 b, Trockenplatten s. Nr. 1 640 5b Hierher gehörige Waren aus Galalith 11“ 663 Lichtempfindliches (gebrauchsfertiges) photographisches Poapier, z. B. Albumin⸗, Celloidin⸗, Bromsilber⸗ Chlorsilberpapier und eeöö; G Artikel 2. 8. Bekanntmachung tritt mit dem 1. September 1920 in fra . .“

L11“

1 Berlin, den 5. September 1920. 8 Der Reichswirtschaftsminister. I. A.: Flach. er Reichsminister der Finanzen. J. A.: Fischer.

Bekanntmachung,

betreffend weitere Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919. Abänderung des Ausfuhr⸗ abgabentarifs.

Auf Grund der §§ 9 und 12 der Ausführungsbestimmungen vom 8. April 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 500) zu der Ver⸗ ordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2128) wird bestimmt:

Art ikel 1.

Die nachstehend aufgeföhrten Nummern des Ausfuhrabgaben⸗ tarifs werden wie folgt geändert: 1 aus 631 5b Hierher gehörige Meßgeräͤte .. . . . . . . .... 3 aus 783ã Herde, Oefen, Ofenteile (auch Herde, Oefen und Ofen⸗

v14A4*“

aus 783h Dezimal⸗ und Laufgewichts⸗Brückenwagen aus nicht schmiedbarem Eisenguß (einschließlich der Brücken⸗

vagen mit Schalen aus Holz) bis zu 1000 kg Wiegefähigkeit sowie alle übrigen hierher gehörigen

Lagen bis zu 1000 kg Wiegefähigkeit (mit Aus⸗

Hahme der Persekw. *

andere Wagen (einschließlich der Tafelwagen) .

hierher gehörige Zubehör⸗ und Ersatzteile für Wagen

1 „(Wiegevprrichtungen) der Nrn. 783 5, 799 f und 891 a

799 f hierher gehörige Zubehör⸗ und Ersatzteile für Wagen (Wiegevorrichtungen) der Nrn. 783h, 799 f und 891a

806 b Schraubstöcke aller Art, Ambosse, Sperrhörner, Brech⸗ eisen; Hämmer bei einem Reingewichte des Stückes EAö“;

807 Kloben und Rollen zu Flaschenzügen; Winden

sonstige fortschaffbare Hebezeuge...

1““

Schaufeln und Küchenpfannen. 1“ Spaten, Kohlen⸗, Schmelzlöffel, Feuergeräte 11114A*X“

808 b Pflugscharen und streichbretter . . . . L 1“

809 Heu⸗, Dünger⸗, Rüben⸗, Koks⸗, Steinschlag⸗ und ähn⸗

8 liche Fegs 111116“*“

0 Sensen, Sicheln; Strohmesser, geschmiedet 813e Maschinenmesser.. .. d 8

8145 Meßwerkzeuge (Lineale, Winkel. Zirkel s[mit

nahme der Schneidzirkel], Meßketten, 2 Schmiegen, Lehren und dergleichen) . . . . . . ..

815 b Hämmer bei einem Reingewicht des Stückes von 10 kg

. Ü1444*“ 6

816 b Anderweit nicht genannte Geräte für den landwirtschaft⸗

lichen Gebrauch, z. B. Kult vatoren, Grubber, Kar⸗ 88 toffelgraber, Eggen, Hand⸗ und Pferderechen .“” Naus 816 e Dezimal⸗ und Laufgewichtsbrückenwagen aus schmied⸗ barem Eisen (einschließlich der Brückenwagen mit Schalen aus Holz) bis zu 1000 kg Wiegefähigkeit sowie alle übrigen hierher gehörigen Waren bis zu öaan 8 Wiegefähigkeit (mit Ausnahme der Tafel⸗ wag n EEEEE11““ vES. Andere Wagen seinschließlich der Tafelwagen) . . . (Zubehör⸗ und Ersatzteile zu Wagen der Nr. 816 c nach Beschaffenheit des Stoffes s. auch die Nru. 783 h u. 799 f —)

820 b Schraubenmuttern und Unterlegsscheiben für S rauben; Isolatorstützen (Schrauben und Niete s. 88 825 e)

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1 1

.

80

und

1““

d0 92

890 0

6559

00 d 92

Aus⸗ kluppen,

444*“

bestimmungen vom 8. April 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 500) zu der Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. De⸗ zember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2128) wird bestimmt:

tarifs werden wie folgt geändert:

aus 384 b Sumachauszug, rein, nicht mit anderen Stoffen ge⸗

andere selbsttätige Wagen..

8 AEII2.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. September 1920 in Kraft. Berlin, den 5. September 1920. .“

Der Reichswirtschaftsminister.

J. A.: Flach. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Brückner.

16“ ö11X1“; betreffend weitere Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919. Abänderung des Aus⸗

fuhrabgabentarifs.

Auf Grund der 9 und 12 der Ausführungsbestimmungen vom 8. April 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 500) zu der Ver⸗ ordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2128) wird bestimmt:

Arttker 1. .“

Die nachstehend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabgabentarifs werden wie folgt geändert: aus 221 ungefärbte Glimmerschuppen; Streugold und filber (aus Glimmer erzeugter Streusand) und andere ge⸗ 1444“ RNRR+R+RNq+R&+NNN4XA“ Glimmerwaren (ohne Brillen [757 a) und Isolations⸗ 111X141AXAX*X“ 6 698b Eisenbetonmasten aus 9121 Isolationsgegenstände aus Glimmer oder Mikanit für

5

Artikel * Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. September 1920 in Kraft. Berlin, den 5. September 1920. 8 Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Flach. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Brückner.

1611X““ betreffend weitere Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung t über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919. Abänderung des Aus⸗ fuhrabgabentarifs.

Auf Grund der §8§8 9 und

12 der Ausführungs⸗

Artikel I.

Die nachstehend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabgaben⸗

h4X“ 92b Nadelholzrinden. ““ 384 a Eichenholz⸗, Fichten holz⸗, Kastanienholzauszug, flüssig

*

oder fest.. 8 mischt, flüssig oder fest; andere Gerbstoffauszüge (eextrakte), anderweit nicht genannt, flüssig oder fest uebrachoholzauszug, flüssig oder fest. 1 Schuhe, aus Tuchecken oder Tuchleisten geflochten, ohne angenähte Sohlen aus anderen Stoffen, und Schuhe aus Gespinstwaren oder Filzen aller Art, mit an⸗ genähten, angeklebten usw. Sohlen aus anderen uWZ1V“ 548 a Handschuhleder: Glacsleder .. . . . . . . . G 548 b —: Waschleder aus Hirsch⸗, Reh⸗ oder Renntierfellen 424* 550 Schaf⸗ und Lammleder, zugerichtet, mit Ausnahme des Handschuhleders und des lackierten Leders . .... 557 Treibriemen und Treibriemenbahnen aus Leder aller Art sowie aus rohen, enthaarten Häuten, auch mit Unter⸗ oder Zwischenlagen aus groben Gespinnst 14* Zelte, Aufnahmetücher und andere Waren aus Leder aller Art, rohen, enthaarten oder behaarten Häuten, Pergament, tierischen Blasen, Goldschlägerhaut oder Häuten von Fischen oder Kriechtieren oder damit ganz oder teilweise überzogen; aus groben Gespinst⸗ waren von pflanzlichen Spinnstoffen oder aus Seiler⸗ arbeit der Nrn. 484 oder 485 oder damit ganz oder zum größeren Teile überzogen; Stickereien aus Leder: v11212141242624* Kratzenrücken,⸗bänder; Blätter für Flugwalzen (Volant⸗ blätter); Streifen und Blätter für Schützentreiber; Nitschelhofen (Laufleder, Manchons); Schlag⸗, Näh⸗, Florteilriemen, Lederschnüre für Spinnerei und Weberei; Bindriemen, Webervögel; alle diese aus Leder, rohen Häuten usw. .

über Erweiterung der Zuständigkeit der Reie fe.

r

u“ Artikel 2. . Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Septemb Berlin, den 5. September 1920. Der Reichswirtschaftsminister. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Fischer. k

Bekanntmachung

hswirt⸗ schaftsstelle für Ersatzspinnstof Vom 1. September 1920. Auf Grund des §1 Abs. 2 der Verordnung des Bundes⸗ ats über wirtschaftliche Maßnahmen für die Uebergangswirt⸗

schaft auf dem Textilgebiete vom 27. Juni 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 671) wird folgendes bestimmt:

8. 8 1 Die Zuständigkeit der Reichswirtschaftsstelle für Ersatzspinnstoffe

wird auf alle als Textilrohstoffe in Betracht kommenden natürlichen Neufasern, insbesondere Typha, Nessel, Ginster, Weide, Torffasern ausgedehnt.

9 Diese Bekanntmachung tritt ua dem 1. Oktober 1920 in Kraft Berlin, den 1. September 1920. Der Neichswirtschaftsminister. Dr. Scholz.

““

2

Bekanntmachung

der als Volldestillationen anerkannten Destillationen gemäß Verordnung über die Regelung der Deerwirt⸗

0 b 2 1 a a

824

Verkaufsvereinigung für Teererzeugnif

schaft vom 7. Juni 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1156).

Nach Prüfung und auf Vorschlag der in § 18 der Ver⸗ rdnung über die Regelung der Teerwirtschaft genannten Ver⸗ ände werden im Nachtrag zu den Veröffentlichungen vom 9. Juni 1920 („Reichsanzeiger“”“ Nr. 141) und vom 4. August 920 („Reichsanzeiger“ Nr. 172) nachgenannte Destillationen 1s Volldestillationen im Sinne der §§ 13, 16 der Verordnung nerkannt:

A) Volldestillationen, welche sich den Verkaufsbedingungen der f sse, Essen, unterworfen haben:

Hochofenwerk Lübeck in Herrenwyk bei Lübeck, Peter Beck, Dachpappenfabrik, Nürnberg⸗Doos. B) Volldestillationen, welche sich den Verkaufsbedingungen des

Teerindustriellen⸗Verbandes Deutschlands, Berlin, unterworfen haben:

Gebrüder Siemens & Co., Berlin⸗Lichtenberg, Chemische Fabrik Ullersricht, Albert Sebald, Ullersricht, Waldmann & Co., Hemelingen bei Bremen, 1 Byk⸗Guldenwerke, Chemische Fabrik Aktiengesellschaft, Apollens⸗ dorf, Post Piesteritz, Bez. Halle,

Schatz & Hübner G. m. b. H. Hamburg, Jenischstraße 43/47, Gebr. Schierling, Dachpappenfabrik, Tiegenhof, Wpr., Joh. Chr. Leye, Bochum, Bähring & Wöhncke, Uphusen bei Bremen, Gebrüder Schmidt, Kiel⸗Kopperpahl, Eckernförder Ch Fr. Winter, Itzehoe⸗Sude. .

Berlin, den 3. September 1920. 1“

Wirtschaftsverband für Rohteer und Teererze

Der Vertrauensmann. G. A. Meyer.

kalden, Regierungsbezirk Cassel, bezirk Köslin, sind voraussichtlich zu besetzen.

Pferdegeschirre..

Preußen.

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstellen bei den Kreiskassen und Stolp,

3 89 in Schmal⸗ Regierungs⸗

Ministerium des Innern. Anläßlich der Durchführung des Gesetzes, betre

ffend

vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Ge⸗ meindebeamtenrechts vom 8. Juli 1920 Gesetzsamml. S. 383 sind bei mir zahlreiche Beschwerden von Vertretungen der Gemeinden und der Gemeindebeamten über eine vom Gesetz⸗ geber nicht beabsichtigte Handhabung des Gesetzes und der dazu erlassenen Ausführungsanweisung durch die Kommunalaufsichts⸗ behörden eingegangen, aus denen Kommunalbeamtenschaft hierüber eine starke Beunruhigung her⸗ vorgetreten ist.

sich ergibt, daß in der

Ich weise deshalb nochmals ausdrücklich darauf hin, daß

der Zweck des Gesetzes in der Besserstellung der Kommunal⸗ beamten gegenüber ihrer früheren Lage zu sehen ist, insofern,

2

als ihre Besoldung, namentlich in den kleineren Gemeinden, vielfach den gegenwärtigen Teuerungsverhältnissen nicht ent⸗ sprach. des Gesetzes würde daher der Absicht des GCesetzgebers nicht Rechnung tragen. b b

Eine engherzige und nicht wohlwollende Anwendung

Um in Zukunft einer mißverständlichen Auslegung

Gesetzes und der Ausführungsanweisung vorzubeugen, bestimm ich gemäß § 7 des Gesetzes folgendes:

1. Der leitende Gesichtspunkt für die Kommunalaufsichtsbehörden bei der Durchführung des Gesetzes muß die Achtung vor der Selbstverwaltung der Gemeinden und der Gemeindeverbäͤnde sein. In dieser Beziehung ist insbesondere hervorzuheben, da hinsichtlich der Frage, welche Gruppe der Staatsbeamte gemäß § 1 des Gesetzes zum Vergleich bei der Besoldung der entsprechenden Kommunalbeamten heranzuziehen ist, de Selbstverwaltung der Gemeinden und Ge⸗ meindeverbände weitmöglichster Spielraum gelassen werden muß und nur dort von einem Einspruchsrecht Gebrauch gemacht werden darf, wo es gilt, offenbare Unrichtigkeiten und Auswüchse zu beseitigen. 1 1 8 Bei der Prüfung der Besoldungsregelung der leitenden Beamten und der Leiter wirtschaftlicher oder technischer Be⸗ triebe, sowie aller sonstiger Beamten, deren Tätigkeit örtlich sehr verschieden ist, und bei denen vergleichbare Stellen des 1.““ sich nicht finden lassen, muß eine schematische Be zandlung der Besoldungsfrage auf jeden Fall vermieden und die Berücksichtigung der örtlich verschiedenen Verhältnisse in weitestem Umfang ermöglicht werden. Es erscheint daher, so wünschenswert auch eine gewisse Gleichmäßigkeit hinsichtlich der Besoldung innerhalb der Verwaltungsbezirte sein mag, nicht zweckmäßig, wenn, wie es in einzelnen Fällen geschehen ist, für eine ganze Provinz einheitliche Regelsätze für die Gehälter, z. B. der Bürgermeister, aufgestellt werden. Das kann leicht zu einer rein mechanischen Ausgleichung und zu einer Ver⸗

gewaltigung örtlicher Verhältnisse führen. Die Kommunal⸗

8 aufsichtsbehörden werden in diesem Falle vielmehr möglichste

Zurückhaltung üben und die Eingruppierung dieser Beamten

den Gemeinden in weitestem Maße überlassen müssen.

Um den Beamten und ihren Vertretungen Gelegenheit zu

geben, vor der neuen Fepesezung der Besoldung ihre Wünsche eingehend vorzutragen, bestimme ich in Ergänzung der Aus⸗

MBerrres g. deeü44. dAn4bMü1a,Am,enegggnn 8

verw

führungsanweisung zu § 1 Abs. 5 des Gesetzes, daß auch die Beamtenorganisationen auf ihren Wunsch in allen Fällen von den Gemeinden zu hören sind.

Die Kommunalaufsichtsbehörden ersuche ich, darauf hinzu⸗ wirken, daß auch die Beschlußbehörden vor der Entscheidung über Einsprüche den Organisationen Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben.

Die eingangs erwähnten Beschwerden richten sich ganz be⸗ sonders auch dagegen, daß einzelne Kommunalaufsichtsbehörden unter Berufung auf mangelnde Leistungsfähigkeit die von den Gemeinden beschlossenen Besoldungen herabgesetzt haben oder bherabsetzen wollen. Hierzu ist zu bemerken, daß für die Zu⸗ kunft die Rücksicht auf etwaige Leistungsunfähigkeit keinen Grund mehr bieten darf, sachlich begründeten und aus dem allgemeinen Rahmen nicht herausfallenden Wünschen der Gemeinden und ihrer Beamten entgegenzutreten. Ich erwarte, daß durch genaue Befolgung der vorstehenden Richtlinien die wichtigsten der berechtigten Beschwerden der Kommunalbeamtenschaft über eine unbillige Handhabung des Gesetzes fortfällt. Berlin, den 30. August 1920. Der Minister des Innern. V.: Freund.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

1 in D. Richter ist zum ordent⸗ rselben Fakultät ernannt worden.

Landespolizeiliche Anordnung.

Aluf Grund des Reichsgesetzes vom 7. April 1869, be⸗ treffend die Maßregeln gegen die Rinderpest (NGBl. S. 105) und der dazu ergangenen revidierten Instruktion vom 9. Juni 1873 (RGBl. S. 147) wird zur Verhütung der Ein⸗ schleppung und Verbreitung der Rindervpest, die zurzeit in Belgien herrscht, für den Umfang des Regierungsbezirks Stade folgendes verordnet: § 1. Verboten ist die Einfuhr aus Belgien: a) von Vieb aller Art mit Ausnahme der Pferde, Maultiere, Maulesel und Esfel, aller von Wiederkäuern frischem oder trockenem Zustande mit Butter, Milch, Sahne und Käse, von Dünger, Rauhfutter, Stroh und andereg, Streu⸗ materialien sowie gebrauchten Stallgeräten, Geschirren und Lederzeugen, von unbearbeiteter bezw. keiner Fabrikwäsche unterworfen gewesener Wolle, Haaren und Borsten sowie gebrauchten Kleidungsstücken für den Handel und Lumpen. § 2. Heu und Stroh, sofern es lediglich als Verpackungsmittel endet wird, unterliegt dem Einfuhrverbot nicht, ist jedoch am Be⸗ stimmungsorte zu vernichten. § 3. Was von der Einfuhr gesagt ist, gilt auch von der Durchfuhr. 8 § 4. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser landes⸗ polizeilichen Anordnung untekliegen der Strafvorschrift des § 328 des Reichsstrafgesetzbuchs und den Strafvorschriften des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 (RGBl. S. 95). § 5. Vorstehende landespolizeiliche in Kraft. Stade, den 13. August 1920.

Der Regierungspräsident.

stammenden tierischen Teile in Ausnahme von

Anordnung tritt sofort

Bekanntmachung.

Dem Fleischer Hermann Kleeberg, Gotha, Erfurterlandstraße 34, dem durch Bekanntmachung des Stadtrats vom 5. März 1920 der Handel mit Vieh und Fleisch jeder Art sowie die Herstellung von Fleischwaren und der Handel mit solchen untersagt worden war, wird die Wiederauf⸗ nahme seines Betriebs am 30. August 1920 gestattet.

Gotha, den 28. August 1920.

Der Stadtrat.

Scheffler.

——

Amtlichen in der Ersten Beilage.)

8

Nichtamtliches.

1

Deutsches Reich.

6 8 88 8

Ausschuß des Reichsrats für Volkswirtschaft,

sowie die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.

Der finnische Gesandte Dr. Juho Jännes hat Berlim verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der der Gesandt⸗ schaft attachierte Professor Johannes Ohquist die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der ukrainische Gesandte Dr. Mykola Porsch hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationsrat Dr. Roman Smal⸗Stocky die Geschäfte der Gesandtschaft. 8 B“

UE“;

Laut amtlicher Bekanntgabe hat am 4. September die sogenannte Sechserkommission, die an der Be⸗ sprechung mit der Reichsregierung über die Kontrolle der Waffen⸗ und Munitionstransporte teil⸗ genommen hat, in einigen Blättern eine Erklä rung ver⸗ öffentlicht, in der dem Reichsverkehrsminist er vor⸗ geworfen wird, er habe im Widerspruch mit der erwähnten Besprechung Verfügungen über die Behandlung der Waffen⸗ und Munitionstransporte auf der Eisenbahn erlassen, durch die eine Mitwirkung der Arbeiterschaft ausgeschaltet werde. Am 5. September hat die Kontrollkommission für Berlin⸗Brandenburg diesen Vorwurf in einer neuen Erklärung wiederholt. Diese Erklärungen nötigen zu folgender Richtigstellung: G

In der Besprechung der anfangs erwähnten Kommission mit der Regierung am 23. August ist vereinbart worden, daß der Reichsentwaffnungskommissar ein allgemeines Transport⸗ verbot erlassen solle, von dem nur bestimmt bezeichnete Arten von Transporten auszunehmen seien. Gleichzeitig solle er die Kontrolle zur Verhinderung unerlaubter Waffen⸗ und Munitionstransporte organisieren. Einverständnis herrschte darüber, daß der Eisenbahnverkehr durch diese Kontrollmaß⸗

nahmen ungestört bleiben müsse. Deshalb sollte die Kontrolle vor der Auflieferung von Frachten bei den Güterannahme⸗ stellen gemäß den Anordnungen des Entwaffnungskommissars geschehen. Während des Transports sollte lediglich entsprechend den bestehenden Vorschriften der Eisenbahn eine Aussonderung falsch deklarierter Sendungen und ihre Auslieferung an die zur Beschlagnahme befugten Behörden erfolgen.

Der Reichsverkehrsminister hat daraufhin alsbald eine Reihe von Anweisungen an die ihm zunterstellten Behörden gegeben, die sich sämtlich im Rahmen der Vereinbarung vom 23. August halten. In diesen Erlassen ist nicht, wie die beiden anfangs erwähnten Erklärungen behaupten, die Mit⸗ wirkung der Eisenbahnbeamten und ⸗Arbeiter ausgeschaltet, sondern im Gegenteil ausdruͤcklich vorgesehen worden. Durch den Erlaß vom 28. August über die Verhinderung neutralitäts⸗ widriger Transporte wird angeordnet, daß den Dienststellen⸗ vorstehern zur Unterstützung bei der Beobachtung verdächtiger Transporte bestimmte Beamte und Arbeiter beigegeben werden sollen. Durch einen weiteren Erlaß über das nhalten von Waffen⸗ und Munitionstransporten ist ausgesprochen, daß in den vom Entwaffnungskommissar zu bildenden Kommissionen, die in Zweifelsfällen über die Weiterführung verdächtiger Transporte zunächst zu entscheiden haben, neben dem zu⸗ ständigen Dezernenten der Eisenbahndirektion der Betriebsrat vertreten sein werde. In einem Erlaß vom 2. September wird nochmals auf die Beteiligung des Bezirksbetriebsvats hin⸗ gewiesen.

Diese Verfügungen beweisen, daß der Reichsverkehrs⸗ minister, weit entfernt, die Mitwirkung der Eisen⸗. bah seEE bei der Ausführung der Verein⸗ barung vom 23. August ausschalten zu wollen, sie im Rahmen der Gesetze ausdrücklich angeordnet und geregelt hat.

Einer amtlichen Mitteilung zufolge haben am 3. Sep⸗ tember Eisenbahnarbeiter auf dem Erfurt einen mit Munition beladenen Wagen aus einem vorschriftsmäßig angemeldeten Ententenach⸗ schubzug abgehängt, obwohl auch dieser Wagen ord⸗ nungsmäßig kenntlich degrach war. In Verhandlungen mit den Arbeitern erreichte die Eisen ahndirektion die Zusicherung, daß der Wagen mit dem nächsten Ententezug weiter laufen sollte. Trotzdem haben am 4. September Eisenbahnarbeiter ver⸗ schiedener Dienststellen den Wagen entladen und die Munition auf freiem Felde verbrannt. Der Reichsverkehrsminister hat die Eisenbahndirektion telegraphisch angewiesen, sofort alle bei dem Abhängen und Entladen des Wagens und der Vernichtung der Munition be⸗ teiligten Arbeiter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu entlassen und sie außerdem der Staatsanwaltschaft zur gesetz⸗ lichen Verfolgung anzuzeigen und für den der Eisenbahnver⸗ waltung etwa entstehenden Schaden haftbar zu machen. Be⸗

amte sind, soweit bisher festgestellt, an der Tat nicht beteiligt.

*Der Reichsschatzminister von Raumer hat vom 15. bis 28. August in Begleitung des Staatssekretärs Walther, des Geheimrats Klamt und des Regierungsrats Dr. Schniewind vom Reichsschatzministerium und des Präsidenten der Reichs⸗ vermögensverwaltung für das besetzte rheinische Gebiet Klett eine eingehende durch das ge⸗ samte besetzte Gebiet unternommen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, wurden in den Städten Crefeld, Aachen, Köln, Koblenz, Trier, Kreuznach, Mainz, Ludwigs⸗ hafen, Kaiserslautern, Landau und Bühl mit den Vertretern sämtlicher beteiligter Staats⸗ und Kommunalbehörden alle mit der Besetzung zusammenhängenden Fragen verhandelt und alle Maßregeln eingehend erörtert, die zur Entlastung der Be⸗ völkerung der besetzten Gebiete dienen können.

Ueber den Bau weiterer Offizierswohnungen und über die Bau⸗ ausführungen selbst wurde mit allen beteiligten Stellen Einver⸗ nehmen erzielt. Den Verwaltungsschwierigkeiten, denen zur Zeit die Gemeinden unterworfen sind, soll durch eine möglichst unmiktelbare Erledigung aller das Rheinlandabkommen betreffenden Fragen durch die Organe der Reichsvermögensverwaltung abgeholfen werden.

Der Minister stattete dem Präsidenten und den Mitgliedern der Interalliierten Rheinlandkommission sowie den Oberbefehlshabern der einzelnen alliierten Armeen Besuche ab. Das Ergebnis dieser Besprechungen war, daß für die infolge des Ausmaßes der Belegung am schwersten betroffene französische Zone zwischen dem Präsidenten der Reichsvermögensverwaltung in Koblenz und dem französischen Oberkommando in Mainz eingehende Verhandlungen über alle in Betracht kommenden Organisationsfragen eingeleitet werden sollen, um eine Festlegung der maßgebenden Grundsätze und damit die Aus⸗ schaltung derjenigen Reibungen zu erzielen, unter denen die Ge⸗ meindeverwaltungen wie die Bepölkerung zur Zeit leiden. Bei der Stellung, die der Präsident Tivard und am nächsten Tage der General Degoutte einnahmen, ist zu hoffen, daß sich durch diese Verhandlungen eine wesentliche Besserung der derzeitigen, von der Bevölkerung als unerträglich empfundenen Verhältnisse an⸗ hahnen wird.

Vom Reichskommissariat für die besetzten rheinischen Ge⸗ biete wird mitgeteilt: 1

Der militärische Befehlshaber im Saargebiet hat anläßlich der neuerlichen Unruhen zahlreiche Personen aus dem Saagr⸗ gebiet ausgewiesen und auf das rechte Rheinufer abgeschoben. Diese militärische Maßnahme hat nicht etwa, wie vielfach an⸗ genommen worden ist, die Bedeutung einer Ausweisung aus den be⸗ setzten rheinischen Gebieten. Eine selce tan vielmehr nur durch die Interalliierte Rheinlandkommission in Koblenz ausgesprochen werden. 8 6““

Preußen.

Nach den neuesten Nachrichten aus Oberschlesien wird die Lage immer gespannter. Die Unterhand⸗ lungen zwischen den deutschen und den polnischen Parteien werden von polnischer Seite offensichtlich mit Lüge betrieben. Von Wolffs Telegraphen⸗Büro werden folgende neue Fälle

emeldet:

In Lipine sollte die neue paritätische Polizei eingekleidet werden. Darauf drangen veeae. polnische Zivilisten, die zu den Insurgenten gehören und die sogenannte polnische „Bürgerwehr gebildet hatten, in das Lokal und erklärten, sie würden die Tätigkeit der neuen Polizei verhindern. Da die deutschen Mitglieder der neuen Polizei waren, mußten sie der Gewalt weichen und konnten ihren Dienst nicht aufnehmen. 1

In Myslowitz verlangten die polnischen Stadtverordneten nicht nur die Entfernung der einzukleidenden Hundertschaft der neuen Abstimmungspolizei, sondern auch die Entfernung der Besatzung. Einer polnischen Demonstrationsversammlung am Ring gelang es, die Entfernung der Abstimmungspolizei zu erzwingen und auch die Italiener zunächst zum Abrücken zu veranlassen. Die Italiener sind später wieder zurückgekehrt. 1 8

In Bogutschütz ist ein Führer der polnischen Insurgenten, der im Besitz der Ausrüstungsstücke des ermordeten Unterwacht⸗ meisters Hoffmann war, führendes Mitglied der polnischen Bürger⸗

Bahnhof

wehr geworden. Daß auch dort, wo die paritätische Polizei in Tätigkeit ist, für die polnischen Mitglieder Partei ergriffen wird, beweist ein Vorgang in Bogutschütz, wo am Sonntagabend als Ab⸗ schlaf der viertägigen Tagung des Gewerkschaftsbundes der An⸗ gestellten, eine Festlichkeit im Hotel „Graf Reden“ stattfand. Gegen 12 ⁄¾ Uhr nachts drangen 40 bis 50 Polen ein und verursachten wüste Prügelszenen. Die neue Abstimmungspolizei griff nicht ein. Viel⸗ mehr hat ein polnisch sprechender Polizist die Eindringlinge erst in das Hotel hineingelassen. Die zu Hilfe gerufene französische Sicher⸗

heitswache erschien nicht.

Auch sonst geht der polnische Terror unbehindert weiter. In der Prinzengrube bei Lazisk haben die Polen 13 deutsche Beamte abgesetzt und auch dort polnischen Ersatz eingestellt. er⸗ nittlungsverhandlungen des polnischen Plebiszitkommissariats und der polnischen Gewerkschaften, die von der Grubenleitung angerufen waren, sind bisher vergebens gewesen. Die Werkleitung hat sich auch an den General Le Nond gewandt, der jedoch ablehnte, sich in „wirt⸗ schaftliche Differenzen“ einzumischen. Als die Werkleitung erklärte, daß sie dann die be schließen müsse, erklärte Le Rond: „Dann dürften Sie die Verantwortung tragen.“ Der Vertreter der Werk⸗ leitung hat darauf erklärt: „Die werde ich tragen. Die Gesetze be⸗ fehlen mir die Schließung der Gruben, wenn keine bergbehördlich anerkannte Beamte da sind.“ Auf die Frage des Vertreters der Werk⸗ leitung, ob die Kommission bei Schließung der Grube die deutschen Arbeiter schützen werde, schwieg Le Rond. Ein anwesender Italiener erklärte, daß eine Kompagnie Italiener nach Lazisk geschickt werde. Von einer Waffenablieferung der Polen ist nichts zu spüren. Der englische Kreiskontrolleur in Beuthen, Major Ottley, der infolge der politischen Entwicklung seinen Abschied eingereicht aber im Gegensatz zu zwei anderen englischen Kreiskontrolleuren noch nicht bewilligt erhalten hat, hat einem deutschen Vertreter gegenüber selber erklärt, daß es unmöglich sei, von den Polen Waffen heraus⸗ zubekommen. Seiner Ansicht nach könne die Abstimmung nicht statt⸗ finden, bevor die Waffen abgegeben seien. Unter diesen Umständen ist die Besorgnis der deutschen Bevölkerung dauernd im Steigen, zumal das Gerücht verbreitet wird, daß man in Paris mit der Absicht umgehe, die Abstimmung überhaupt nicht stattfinden zu lassen. Nahrung findet dieses Gerücht z. B. in einer Mitteilung des Posener Blattes „Dziennik Poznanski“, wonach in Paris schon die Frage aufgeworfen werde, ob es nicht richtiger wäre, Oberschlesien den Polen ohne Abstimmung zu geben. 8

Großbritannien und Irland.

Nach einer Hanasmeldung aus London ist der Küsten⸗ schutzposten von Fanad Head letzte Nacht von bewaffneten und mit Bomben versehenen Banden überfallen worden. Nach zweistündigem Kampfe wurde der Posten überwältigt und der Waffen und Ausrüstung beraubt. Nach einer anderen Meldung hat eine Gruppe von Sinnfeinern, die englische Militäruniformen getragen haben sollen, die Kasernen⸗ anlagen von Belleck genommen und in Brand gesteckt.

Gestern ist in Portsmouth der Gewerkschafts⸗ kongreß in Anwesenheit von 950 Delegierten, die 8500 000 Mit⸗ glieder vertreten, eröffnet worden. Das Mitglied des Unter⸗ hauses Thomas als Präsident hielt eine Ansprache, in der er ein pessimistisches Bild über die allgemeine Lage entwarf Er sagte dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:

Der europäische Friede könne nur zustande kommen, wenn alle Länder, die am Kriege teilgenommen hätten, bereit seien, den Vertrag in einem anderen Geiste auszulegen, als demjenigen, in dem er auf⸗ gestellt worden sei. Es könne nicht bestritten werden, daß die A beiterbewegung der öffentlichen Meinung Ausdruck gegeben und den Wunsch der Staatsmänner vereitelt habe, die England selbst auf die Gefahr eines Krieges hin in die imperalistische Politik auswärtiger Mächte hineinziehen wollten. Die Gegner wissen, daß das einzige Ziel der Arbeiter gewesen sei, einen Krieg mit Rußland zu verhindern. Bisher sei es ihnen geglückt, doch die Gefahr sei noch nicht vorüber und könne nicht vorüber sein, solange kein vollkommener Friede mit der russischen Regierung geschlossen sei. Thomas hob dann hervor, daß das Vorgehen bezüglich R lands keine Billigung des Rätesystems bedeute, und er betonte das Recht des russischen Volkes, seine eigene Regierungsform zu wählen. Wenn das russische Volk das Sowietsystem wähle, so sei das seine Sache. Thomas stellte weiter die Forderung auf, daß Polens Unabhängigkeit gewahrt bleiben müsse. Zum Schluß spra er über die finanzielle und industrielle Lage und sagte: Der kommend Winter werde wahrscheinlich der schwierigste sein, den man seit Jahren erlebt habe. Tausende seien bereits arbeitslos, und es sei klar, daß das Industrieleben einer Krisis entgegengehe. Es seien Zeichen dafür vorhanden, dahß in mehr als einem Zweige der Industrie Schritse getan würden, um die Interessen der Kapitalisten zu konsolidieren. Er glaube nicht, sagte Thomas, daß die Arbeiter den Kampf um des Kampfes willen wollten. Es sei im Gegenteil ihre Pflicht, nicht einen Konfli zu provozieren, denn der industrielle Friede sei ebenso nötig wie der internationale Friede. Andererseits müsse man es sich klar machen, daß die Aufopferung und Anspannung von Jahren, durch die die Arbeiterklasse ihre gegenwärtige Stellung erreicht habe, nicht ver⸗ loren gehen dürfe. Die Arbeiter werden bereit sein, nicht in Gruppen, sondern als Masse jede Herausforderung anzunehmen, die gegen die industrielle Freihelt und gegen ihre wirtschaftliche Emanzipation ge⸗ richtet sei.

Der Gewerkschaftskongreß nahm dem „Matin“ zufolge eine Tagesordnung an, in der es heißt:

Der Kongreß, auf dem eine halbe Million organisierter Arbeiter vertreten sind, sieht mit Verachtung, daß die Regierung beschlossen hat, den Bürgermeister von Cork sterben zu lassen. Im Namen aller organisierten Arbeiter werden wir die Regierung für den Tod des Bürgermeisters verantwortlich machen, und wir erinnern die Regierung daran, daß ihre blinde Unsinnigkeit die Versöhnung Englands mit Irland unmöglich machen wird.

Frankreich.

Die Internationale Juristenkommission, die vom Rate des Völkerbundes mit der Abgabe eines beratenden Votums über die Aaglandsfrage betraut worden war, hat vorgestern ihre Arbeiten beendet und das Ergebnis schriftlich dem Generalsekretariat des Völkerbundes übermittelt.

Die Donaukonferenz hat gestern ihre Arbeiten wieder aufgenommen. Dem „Echo de Paris“ zufolge beriet die Konferenz über ihren zukünftigen Sitz. Die französische Regierung sprach sich für Budapest aus, die rumänische Re⸗ gierung bestand darauf, daß die Konferenz nach Rumänien verlegt werde.

Die Delegierten der Seine⸗Syndikate der Minderheitseinrichtung haben Blättermeldungen zufolge eine Entschließung angenommen, in der gesagt wird, daß es nur eine „Internationale der Revolution“ gebe, die von Moskau, und in der der Allgemeine Arbeiterverband aufgefordert wird, sich bereit zu erklären, mit dem politischen Organismus zusammenzuarbeiten, der revolutionär handeln werde. Nach Ansicht der Blätter wird es also auf dem dem⸗ nächst stattfindenden Syndikalistenkongreß in Orléans zu einer Besprechung über den Kommunismus und die russische Frage kommen, die eine Klärung hinsichtlich der verschtedenen Richtungen herbeiführen wird.