Ruseland.
Das Zentralvollzugskomitee hat, dem „Wolffschen Dele⸗ graphenbüro“ zufolge, laut Verordnung des Rates der Volks⸗ kommissare vom 10. Juli die Einsetzung einer autonomen Kirgisenrepublik beschlossen. Diese Republik, welche einen Teil der russischen Sowjetföderation darstellt, umfaßt die ehe⸗ maligen Verwaltungsbezirke von Semipalatinsk, Akmolinsk, Turjag, Uralsk sowie einen Teil des transkaspischen Gebietes und der Provinz Astrachan.
— Ein Moskauer Radiotelegramm vom 4. meldet:
An der Westfront bei Brest⸗Litowsk dauern die Kämpfe an. In der Gegend von Wladimir Wolynsk haben unsere Truppen nördlich von Grubochow eine starke feindliche Ab⸗ teilung geschlagen und mehrere tausend Gefangene gemacht. Sie vernichteten das zweite polnische Infanterieregiment. An der Süd⸗ westfront brachten unsere Angriffe einen feindlichen Vorstoß zum Scheitern. Der Feind wurde nach Westen zurückgeschlagen. In der Gegend von Halicz verfolgen die roten Truppen den Feind gegen den Dnjestr. Im Krimabschnitt heftige Kämpfe. Elf Werst südwestlich Achzvnsk wurde eine feindliche Landungsabteilung in das Meer zurückgeschlagen. Im Süden wurden isolierte feind⸗ liche Gruppen von uns vernichtet. ö AXA“
d. Mts.
Italien.
In der Villa Borromeo in Stresa haben gestern in Gegenwart von Vertretern Englands und Frankreichs die Be⸗ ratungen zwischen dem italienischen und dem deutschen Ernährungsminister begonnen. Soleri erinnerte an die Spager Konferenz vom 16. Juli und die Pariser Beschlüsse des Wiederherstellungsausschusses vom 30. August und legte den Umfang und die Ziele der gegenwärtigen Beratungen dar, welche die Verwendung des italienischen Anteils an den von der Spaager Konferenz Deutschland zugunsten seiner Verpflegung bewilligten Vorschüssen derartig kegeln soll, daß den Interessen Deutschlands und Italiens Rechnung getragen wird. In seiner Erwiderung setzte Dr. Hermes die allgemeine Ernährungslage Deutschlands auseinander, wobei er die schon auf der Londoner Konferenz vom 4. August gegebenen Aufschlüsse ergänzte und namentlich auf die Ernährungslage in den deutschen Kohlenbezirken hin⸗ wies. Nach dem allgemeinen Ansichtenaustausch wurde auf Vorschlag Soleris eine Reihe von Sonderberatungen zwischen den Sachverständigen der beiden Völker festgesetzt, um die prak⸗ tischen Möglichkeiten der Verwendung des italienischen Anteils zu prüfen.
— Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ büros“ aus Mailand haben die Metallarbeiter beschlossen, die Beschlüsse der Industriellen bis zum 10. d. M. abzuwarten. Alsdann soll eventuell die Besetzung der Fabriken in ganz Italien erfolgen. Der vorgestrige Tag ist ruhig verlaufen.
Polen.
Der polnische Vertreter in Lettland, Kamieniecki, teilt in einer Depesche an das Ministerium des Aeußern mit, daß die lettische Regierung die Bedingungen Tschitscherins, betreffend die Sicherheit und die ungehinderte Verbindung zwischen der russischen Friedensdelegation und der Sowfjet⸗ regierung, angenommen hat. Gleichzeitig hat Kamieniecki die Soowjetregierung hierüber unterrichtet.
— Der polnische Frontbericht vom 6. September besagt dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:
Litguische Truppen, die von Bolschewisten unterstützt wurden, setzten ihre Angriffe auf unsere Truppen fort und drangen vorwärts in der Richtung auf Suwalki —Augustowo. Durch einen plötzlichen Angriff bei Kamieviec⸗Litowski zerstreuten unsere Abteilungen eine Sowjet⸗Brigade, nahmen 700 Mann gefangen und eroberten drei Kanonen. An der Bugfront wurden neue feind⸗ liche Angriffe abgewiesen. Eine bolschewistische Abteilung wurde bei Wlodawa durch die Freiwilligenabteilung des Generals Blachowicz in eine Falle gelockt. An der übrigen Front lokale Angriffe.
Litauen.
Der Minister des Aeußern hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ durch Vermittlung der litauischen Gesandtschaft in Berlin an den polnischen Minister des Aeußern folgende Note gerichtet:
Die litauische Regierung bedauert, dem Ersuchen der polnischen Regierung, die litauischen Truppen hinter die in Ihrer Note bezeichnete Linie zurückzuziehen, nicht entsprechen zu können, und zwar aus folgen⸗ den Gründen: 1. die freiwillige Abkretung eines schon in der Gewalt des litauischen Staates befindlichen Territoriums wäre eine Verletzung der Neutralität gegenüber Rußland, 2. die litauische Regierung erachtet es für unmöglich, ein Gebiet, das sie als unumstritten zu Litauen gehörig betrachtet, einer fremden Okkupation zu überlassen. Die in Ihrem Telegramm vom 2. September bezeichnete Grenzlinie ist unter ganz besonderen Be⸗ dingungen, ohne Teilnahme der litauischen Regierung und ohne deren Zustimmung bestimmt und niemals von ihr anerkannt worden. Die litauische Regierung, die von versöhnlichem Geiste bewegt ist und wünscht, Konflikte zwischen den litauischen und polnischen Truppen zu vermeiden, hatte in ihrer Note vom 27. August der polnischen Re⸗ gierung vorgeschlagen, eine Demarkationslinie festzulegen; die Polen aber beantworteten weder die Note noch beendigten sie die in Kowno angefangenen Verhandlungen. Sie haben vielmehr litauische Truppen bei Augustowo angegriffen, sie zurückgedrängt und sind tief in litauisches Gebiet eingedrungen. Die litauische Heeresleitung wurde gezwungen, diesen Einfall zurückzuweisen. Da die litauische Regierung weiteres Blulvergießen aufzuhalten wünscht und Polen den Beweis ihrer friedlichen und freundlichen Politik ihm gegenüber geben möchte, schlägt sie vor, die Feindseligkeiten sofort einzustellen und Delegierte, die mit den nötigen Vollmachten versehen sind, zu entsenden, um eine Demarkationslinie zu bestimmen. Die Delegierten können sich in Mariampol treffen. Nach Festlegung einer Demarkationslinie wäre die litauische Regierung sofort bereit, in Verhandlungen zwecks Lösung aller strittigen Fragen einzutreten. Die litauische Regierung nimmt als Basis dieser Verhandlungen die schon kürzlich auf der Kon⸗ ferenz von Riga von den litauischen Delegierten bestimmten Punkte an.
Nach dem Bericht des oben genannten Telegraphenbüros vom 6. September dauern örtliche Kampfhandlungen zwischen Litauern und Polen in der Gegend von Suwalki an.
Finnland. Die finnische Friedensdelegation ist aus Dorpat nach Helsingfors zurückgekehrt. Nach dem „Stockholmer Dag⸗ blad“ ist es 1ees ob die Friedensverhandlungen mit Ruß⸗
“
land wieder aufgenommen werden. 1
Dänemark. Bei der gestrigen Volksabstimmung über den Gesetzes⸗ vorschlag zur Einverleibung der nordschleswigschen Landesteile in Dänemark wurden nach einer vorläufigen, von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten Aufstellung für den Vorschlag 616 954 Stimmen, dagegen 19 726 Stimmen ahgeggeben. Dadurch sind die durch die Verfassung vorge⸗ p enen 45 Progent der Hcccan
—
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.
8 Schweiz. 5
Der Bundesrat hat in der Bundesversammlung laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ beantragt, sie möge das von über 62 000 gültigen Unterschriften begleitete Initiativbegehren ablehnen, nach dem in die Bundes⸗ verfassung ein Artikel aufgenommen werden solle, daß der Bund die Pflicht habe, “ Bürger, welche die innere Sicherheit gefährdeten, unverzüglich in Schutzhaft zu nehmen. Der Bundesrat geht, dabei hauptsächlich von der Erwägung aus, daß die Schutzhaft ein zu einschneidender Eingriff in die
Freiheit der Bürger sei und den demokratischen Ueberlieferungen 8 8 .“ 8
des Landes nicht entspreche.
Asien. MNuach einer Reutermeldung ist die Lage in Südchina trotz der Niederlage der japanfeindlichen Anfupartei sehr un⸗ ruhig. Die Kantonpartei, die mit der Anfupartei verbündet ist, ist im Begriff, eine unabhängige Republik des Südens in Tschuking zu errichten.
Statistik und Volkswirtschaft.
Arbeitsstreitigkeiten.
Der Ausstand im Fischereigewerbe in Hamburg⸗ Altona ist „W. T. B.“ zufolge beendet, nachdem beide Parteien den Schiedsspruch des Demobilmachungskommissars angenommen haben.
Kunst und Wissenschaft.
Was wir bisher von der Großplastik des alten China wußten, besonders aus der Blüte der buddhistischen Plastik der Wei⸗Zeit und aus der Zeit der Han⸗Kaiser, beruhte ausschließlich auf der Forschungs⸗ arbeit des französischen Sinologen Eduard von Chavannes. Die von ihm veröffentlichten Monumentaldenkmäler, die er im Innern Chinas in den letzten Jahrzehnten aufdecken konnte, erwiesen sich als Kunst⸗ werke von einzigartigem Rang, die für die ganze Plastik Ostasiens, nicht zum wenigsten für die Japans, die Grundlage geschaffen haben. Nun hat in der kurzen Spanne zwischen der chinesischen Revolution von 1912 und dem Weltkriege auch ein Berliner Gelehrter, Friedrich Perzynski, sich mit der Erfozschung der chinesischen Götterbilder beschäftigt. Einige Bildwerke von höchstem Rang, die er von seiner Forschungsreise heimbrachte, hat man s. Zt. im Berliner Kunstgewerbemuseum bewundern können. Jetzt ver⸗ öffentlicht er den Bericht über seine Forschungsreisen in einem fesselnden Werk, das unter dem Titel „Von Chinas Göttern“ eben bei Curt Wolff erscheint. An zwei Stellen des chinesischen Riesenreichs hat das Finderglück den Berliner Gelehrten ganz besonders begünstigt. Das eine Mal in den Grotten von Ichon in Chihli. Es ist interessant, wie Perzynski diesen Großplastiken des ersten Jahrtausends auf die Spur kam. Sie wurden, da der Staat noch nicht auf sie Beschlag legte, ein schwungpoller Handelsartikel. Nun zeigte man dem deutschen Forscher in Peking die überlebensgraße Figur eines Buddhajüngers, einen Lohan, so wuchtig und feierlich im Ausdruck, so beherrscht in der meisterlichen Form, daß Perzynski die Erkenntnis der überragenden Bedeutung der chinesischen Bildhauer jener Zeit auf⸗ ging. Die überlebensgroße Asketenfigur bestand aus hart⸗ gebranntem Ton, der in einem gewaltigen Ofen mit drei delikaten Tönen, grün, gelb und braun glasiert worden war, den Farben der Tangperiode, aus der jetzt, wo die chinesischen Gräber von den Hacken der Eisenbahnarbeiter aufgerissen werden, nach mehr als tausend Jahren tanagraartige Figürchen in erstaunlicher Erhaltung ans Licht gebracht wird. Natürlich machte sich Perzynski auf, um am Fundorte jenes Buddhajüngers weiter zu forschen. Er kam nach Ichou, wo in den Bergen geheimnisvolle Grotten mit Riesenbildwerken ihm ver⸗ heißen wurden, aus denen schon manches Stück herausgebrochen und in den Handel gekommen sein sollte. Die Einwohner, die Aermsten der Armen, machten sich ein Geschäft daraus. Unter Mühen bahnte sich der Forscher einen Weg in die Berge und fand die Grotten. Leider waren Bilder⸗ stürmer ihm schon zuvorgekommen. Die Riesenfigur einer weiblichen Gottheit, der liebreizenden Kuanymm z. B., stand nur noch zer⸗ trümmert da, ein Koloß, zu dessen Herstellung in Ton ein Riesen⸗ ofen gehört haben muß. Eine Inschrifttafel enthielt ein Gedicht des Restaurators, der im 17. Jahrhundert an der Göttin Erneuerungs⸗ arbeiten ausführte und der der Schwierigkeit des Aufstiegs gedenkt:
Von allen Bergen gilt dieser hier als heilige und berühmte Stätte. Doch Furcht packt den Wanderer, wenn er hierher gelangt. Sein Schädel zerschellt, klimmt er ängstlich herauf.“ Aber die Tafel ent⸗ hält auch den Satz, daß alle diese Buddhas von weither kämen. Den Fragen, die sie aufgeben — vielleicht sind sie aus Honan, der alten Kunseprovinz Chinas, von frommen Pilgern hierhergebracht, und man hat sie vor dem Mongolensturm im 13. Jahrhundert in diesen fast unzugänglichen Grotten versteckt — will Perzynski ein eigenes Werk widmen.
Die andere Stelle des Riesenreiches, an der herrliche Monu⸗ mentalplastiken sich dem Forscher darstellten, ist NWünkang. Auch dort sind es Grottenplastiken, aber aus dem Stein des Gebirges herausgemeißelt. Bünkang, auf dem einst höchste kaiserliche Gnade ruhte, liegt heute vergessen im Lößgebirge, drei Tageressen von Peking entfernt. Es ist ein vollkommen verwahrlostes Dorf, nur ein Europäer, eben Chavannes, ist dorthin gelangt. Die Grotten sind im 5. und 6. Jahrhundert mit den bußbhiflsschen Plastiken aus⸗ gestattet worden. Fürsten der Tobatataren, eines zur höchsten Würde im chinesischen Reich aufsteigenden Mandschustammes, begannen die gigantische Arbeit im Jahr 414 n. Chr. Es sind Abmessungen, die sich nur den ägyptischen Riesengottheiten an die Seite stellen. Diese Kunst knüpft in einer weiten Verästelung an die der indischen Heimat des Buddhismus an. Die Götter selbst aber haben auf ihrem weiten Wege 8⁄ von ihrer heimatlichen Wesensart eingebüßt; aus Verzerrung und üppig wucherndem Beiwerk der indischen Kunst hat China, der stärkste Hort des buddhistischen Glaubens, sie zu neuer Reinheit in YPünkang durchgebildet. Es sind Bildwerke von einer geistigen Kraft, die selbst in der großartigsten Kunst Chinas unerhört ist, und dabei auch von höchster Anmut der Ersindung. Perzynski bildet ein paar erlesene Proben ab: Sitzende in nachdenklicher Haktung, liebliche junge Götter, dann die furchterregenden drohenden Majestäten des buddhistischen Glaubens. Dem Archäologen bieten die Grotten von YBünkang reiche Ausbeute. Der Haupttempel ist ein Sammelort aller möglichen Stilformen. Es finden sich Säulen mit korinthischen und jonischen Kapitälen griechischer Entstehung, deren Funktionen aller⸗ dings auf der weiten Wanderung der Formen über den ganzen asiatischen Kontinent hinüber völlig mißverstanden worden sind, ja auch der griechische Akanthus wächst hier naiv vergröbert. Dann finden sich mannigfache Anklänge an die Kunstformen der Durchgangs⸗ länder, die der Buddhismus auf dem in seine neue Heimat passierte: bärtige, kämpfende Dämonen, Reliefs aus dem Leben Buddhas, Deckenhimmel mit Engeln und Lotosrosetten. Bestrickende weibliche Gottheiten tragen ihr Antlitz wie eine Bajadere, so form⸗ vollendet, daß die neubekehrten Nachbarländer, Korea und Japan, jahrhundertelang diesem liebenswürdigsten aller buddhistischen Götter⸗ typen gläubig nachschaffen konnten. Die mächtigen Grottenplastiken sind zum Teil stark versintert und bei der mangelnden Pflege der ehrwürdigen Kultstätte durch die Behörden muß das Schlimmste für ihre Erhaltung befürchtet werden. In ihrer Grotteneinsamkeit ge⸗ hören sie zu den stärksten Eindrücken Asiers.
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Die deutsche chemische Industrie will den beiden Großmeistern chemischer Forschung, die im letzten Jahre verstorben sind, an ihren Wirkungsstätten Denkmäler setzen. Das für Adolf von
aeyer in Munchen erhtelt Adslf von Hlldebrand in Auftrag,
“
und das Berliner Denkmal für Emil Fischer wächst jetzt in der Werkstatt von Professor Fritz Klimsch empor. Es sbll vor dem Chemischen Universitätsinstitut seinen Platz erhalten, am Eingang von der Hessischen Straße, wo grüne Anlagen es umgeben sollen, neben der Villa, in der Fischer die vielen Jahrzehnte seiner Berliner Wirksamkeit hindurch gewohnt hat. Klimsch entwarf eine Monumentalfigur von doppelter Lebensgröße, die in dem hellen Kalkstein ausgeführt werden soll, wie ihn auch sein Virchow⸗Denkmal auf dem Karlsplatz zeigt. Als Grundlage dient dem Künstler seine nach dem Leben geschaffene Bildnisbüste. Auf niedrigem Sockel wird sich die Figur erheben, auf einem kleinen schemelartigen Sitz, so daß die hochgereckte, beherrschende Erscheinung dieses Führers seiner Wissenschaft recht hervortritt. Fischer trägt den Talar der Universitätsprofessoren, und dessen Falten führen in energischen Linien aufwärts zu dem Kopf, der die geistige Persönlichkeit Fischers in lebendigster Charakteristik darstellt.
Fxheater und Musik.
Im Opernhause wird morgen, Mittwoch, „Der Barbier von Sevilla“, mit den Damen Hansa, von Scheele⸗Müller und der Herren Noa, Schützendorf, Stock, Ziegler, Krasa und Lücke besetzt, unter der musikalischen Leitung des Kapellmeisters Otto Urack gegeben. Anfang 7 Uhr. 8
Im Schauspielhause geht morgen „Der Kronprinz“ mit Lothar Müthel in der Titelrolle und Ed. von Winterstein als König in Szene. Anfang 7 Uhr.
In der am Donnerstag, den 9. September, im Deutschen Theater stattfindenden Aufführung von Tolstois „Und das Licht scheinet in⸗ der Finsternis“ hat Rosa Bertens wieder die von ihr früher gespielte Rolle der Alexvandra IJwanowna übernommen. Die Rolle der Maria Jwanowna spielt in dieser Aufführung zum ersten Male Lotte Stein.
Der Dirigent Hermann Ludwig veranstaltet mit dem Blüthnerorchester unter Mitwirkung von Johanna Naumann
und Felix Robert Mendelssohn am Donnerstag im Blüthner⸗
saal einen „Haydn⸗Mozart⸗Abend“.
Der Bachverein (Dirigent Fritz Heitmann) beginnt morgen, Mittwoch, Abends 7 ½ Ühr, in der Kaiser Wilhelm⸗ Gedächtniskirche wieder die regelmäßig dort und an diesem Tage stattfindenden Chorproben. Anmeldungen neuer Mitglieder können daselbst oder bei dem Dirigenten, Uhlandstraße 187, Char⸗ lottenburg, erfolgen.
Mannigfaltiges.
Das Zentralkomitee der Deutschen Vereine vom Roten Kreuz teilt mit: Letzthin sind wieder! t Mit⸗ teilungen über die amerikanische Milchkuhstiftu z durch die Presse gegangen, in denen das Rote Kreuz als mitbeteiligt eérwähnt wurde. Bei den Beratungen über dieses Liebeswerk deutsch⸗amerika⸗ nischer Kreise hat das Rote Kreuz schon seit vielen Monaten für schyellste Durchführung der Aktion gesprochen. Anfang August wurde es in der Sache des Frachtraums wiederum befragt und hat damals innerhalb weniger Tage den für die ersten 2500 Kühe benötigten Schiffsraum zur Verfügung stellen können. Einstweilen ist aber von diesem Angebot kein Gebraunch gemacht worden. Das Rote Kreuz ist selbstverständlich stets bereit gewesen, seine Ver⸗ bindungen in den Dienst dieses wundervollen Bruderwerks zu stellen, wo und wann es gewünscht wurde. (W. T. P.)
Paris, 6. September. (W. T. B.) Einem Telegramm des „Petit Journal“ zufolge ist es gelungen, die 700 Solvaten und den größten Teil der Ladung des gescheiterten Dampfers „Camoriennes“, des früheren Dampfers „Altenburg“, zu retten.
Paris, 7. September. zeug stürzte gestern nachmittag über Montrouge auf den Hof eines Kinderheims ab, in dem gerade eine Anzahl Kinder spazieren gingen. fünftes schwer verletzt. — Wie der „Matin“ aus ist ein anderes Militärflugzeug über Bitsch ab⸗ gestürzt. Die beiden Insassen wurden getötet.
Nykjöbing⸗Falster, 6. September. (W. T. B.) Ein
großer deutscher Bagger ist auf der Reise von Malmö nach Kiel heute in der Nähe des Leuchtturms Gjedser gesunken. An Bord befand sich eine Besatzung von 80 bis 90 Mann. Ueber das Schicksal der Besatzung ist noch nichts bekannt. .“
—— —
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Theater. “ 8 S 8 Opernhaus. (Unter den Linden.) Mittwoch: 145. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Der Barbier von Sevilla. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Der Waffenschmied. Anfang 7 Uhr. Schaufpielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Mittwoch: 152. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Friedrich der Große. I. Teil: Der Kronprinz. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Fuhrmann Henschel. Anfang 7 Uhr.
Familiennachrichten.
Verkobt: Frl. Olegard Freiin von Lützow mit Herrn Oberleutnant Fritz Freiherrn von Broich (Gera — Demmin). — Frl. Charlotte Bollerhoff mit Herrn Rechtsanwalt H. Georg Klinke ( Berlin). rehelicht: Frl. Erika von Krosigk mit Herrn Ülrich Freiherrn von Richthofen Ober⸗Faulbrück (Rathmansdorf). — Frl. Char⸗ lotte Marxrhausen mit Herrn Bergassessor Joachim Fürer (Weil⸗ burg, Lahn).
Geboren: Ein Sohn Herrn Hauptmann a. D. Otto von Heyde⸗ breck (München) — Herrn Major von Mielecki (Berlin) — Eine Tochter Herrn Rittmeister a. D. Jordan Freiherrn von Esebeck (Hamburg) — Herrn Oberleutnant Heinz Hellmuth von Wühlisch (Stolp) — Herrn Major von Batocki⸗Culenburg (z. Zt. Berlin⸗Grunewald).
2estorben: Herr Oberregierungsrat Georg von Glasow (Pots⸗ dam) — Herr Dr. jur. Wilbelm Ziemssen, Rechtsanwalt und Notar (Wiesbaden) — Geh. Sanitätsrat Herr Dr. med. Ernst Lehmann, Oberstabsarzt der Landw. a. D. (Bad Oeynhausen).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyro I, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle
Rechnungsrat Mengering in Berlin. “
Verlag der Geschäftsstelle Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt. Beerlin, Wilhelmstraße 32 8 3¶ 4511 Sechs Beilagen ch Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr
und Erste und Zweite Zentzal Handelsregister Beilage.
25. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer FI. D. 2016 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
Chemnit, in Chemnitz, Zwickauer Straße 152, hat bean⸗ weida am 11. August 1920 abgeschlossenen Nachtrag zum
1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im
deutschen
(W. T. B.) Ein Militärflug⸗
Vier Kinder wurden getötet, ein Reims meldet,
und Arbeitsbedingungen im Böttchergewerbe gemäß § 2 der
Amtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich. Bekanntmachung. Der Reichsverband des Deutschen
1“
Tiefbau⸗
gewerbes E. V. in Berlin W. 57, Potsdamer Straße 91,
der Bund der technischen Angestellten und Beamten Wund der Gesamtverband deutscher Angestellten⸗ gewerkschaften haben beantragt, den zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tiefbaugewerbes E. V., Bezirksgruppe IVY, Sitz Hamburg, dem Bund der technischen Angestellten und Beamten, dem Gewerk⸗ schaftsbund der Angestellten und dem Gesamt⸗ verband deutscher Angestelltengewerkschaften am 30. Juni 1920 abgeschlossenen Bezirkstarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der tech⸗ nischen Angestellten im Tiefbaugewerbe gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456
für das Gebiet der Provinz Schleswig⸗Holstein, der Hansastädte Hamburg, Lübeck,
G Bremen und der Freistaaten Oldenburg, Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
2q
8
straße 33, zu richten. Berlin, den 28. August 1920. Der Reichsarbeitsminist J. A.: Dr. ‿ nl
Bekaynimachung.
Der Zentralvetband der Bäcker, Konditoren und Berufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle
ragt, den zwischen ihm und der Bäckerinnung Mitt⸗ llgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 5. Janmtar
Bäckergewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember
918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Innungs⸗ bezirks Mittweida für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. 1395 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 28. August 1920. Der Reichsarbeitsminister.
I. M: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Bergische Großhändler⸗Verein cheid E. V. und der Deutsche Transportarbeiterverband, Verwaltungsstelle Remscheid, haben beantragt, den zwischen ihnen am 25. Juni 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Packer in Großhandelsgeschäften gemäß § 2 der Verordnung om 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Remscheid für allgemein verbindlich zu erklären. G Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. 1897 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ raße 33, zu richten. “ lin, den;
h. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. 7 2 6,8
—
ö116“ Bekanntmachung. Der Zentralverband der Böttcher, Weinküfer und Hilfsarbeiter, 1A4“ Leipzig, in Leipzig⸗Kleinzschocher, Antonienstraße 28, hat beantragt, den zwischen ihm und der Vereinigung der Böttcher⸗ Arbeitgeber von Leipzig und Umgebung am 256. Juli 920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗
8
Verordnung vom P. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und Amtshauptmannschaft Leipzig an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 26. September 1919 für allgemein verbindlich zu erklären.
Eiinmwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
den Hotelbetrieben, Wein⸗ und Bierrestaurants und den diesen
betrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918
VI. D. 823 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 29. August 1920. . Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
8 Bekanntmachung. Der stelltenverbände, Berlin C. 19, Oberwasserstr. 12, hat beantragt, das zwischen ihm, dem Zentralverband der Angestellten, Bezirk Hroß Berlin, dem Gewerkschaftsbund der Ange⸗ s „ Ortsverband Berlin, und dem Verband Berliner Kohlengroßhändler E. V. Berlin ab 1. August 1920 gülnge Zusatzprotokoll zum allgemein ver⸗ indlichen Tarifvertrag vom 31. Januar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die aufmännischen Angestellten im Kohlengroßhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären. 8 wendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange⸗ Landesverband Brandenburg, in
Verlin, Dienstag, den 7. September
VI. D. 746 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 29. August 1920. 5 Dderr Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
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8 “
Bekanntmachung. Der Verein Berliner Hotelbesitzer E. V., Berlin SW. 68, Zimmerstraße 77, und der Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, Sektion der Hotel⸗, Kaffee⸗ und Restaurationsangestellten, haben die zwischen dem Kartell der im Gastwirts⸗ gewerbe vertretenen Arbeitnehmer⸗Organisationen, Gruppe 2, und dem Verein Berliner Hotelbesitzer E. V. am 11. August 1920 abgeschlossenen Aenderungen zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 19. Dezember 1919 nebst Nachtrag vom 20. Februar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten, die Foch⸗ und Betriebsbeamten und das Aufsichtspersonal sowie Lehrlinge in
Betrieben angeschlossenen Weinhandlungen und in Kaffeehaus⸗
(Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das gleiche Tarifgebiet für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. 1329 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. G Berlin, den 29. August 1920. Der Reichsarbeitsminister J. A.: Dro Busse.
Bekannimachete
Unter dem 30. August 1920 ist auf Blatt 1487/88 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Allgemeinen Deutschen Arbeitgeber⸗ verband für das Schneidergewerbe E. V., Sitz München, und dem Deutschen Zuschneiderverband E. V. in Berlin am 15. März, 1920 abgeschlossene Reichstarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Arbeitsbedingungen für Zuschneider, Werk⸗ stattmeister, Einrichter, Direktricen und Einrichterinnen im Maßschneidergewerbe der Herren⸗, Damen⸗, Sport⸗, Livree⸗, Uniform⸗, Knaben⸗, Jünglings⸗, Mädchen⸗ und Backfisch⸗ bekleidung gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet folgender Stadtbezirke für allgemein verbindlich erklärt: Aschersleben, Bayreuth, Blankenburg, Coburg, Eschwege, Goslar, Greifswald, Güstrow, Hirschberg, Ingolstadt, menz, Kempten, Kolberg, Köslin, Landau, Landshut, Limbach, Limburg, Neuburg a. D., Neu⸗ münster, Neuwied, Oelsnitz, Passau, Quedlinburg, Regensburg, Reutlingen, Sondershausen, Schweidnitz, Schweinfurt, Stolp, Stralsund, Straubing, Uelzen, Weilheim, Wernigerode, Wesel, Wismar, Wolfenbüttel; Altenburg, Augsburg, Beuthen, Biele⸗ feld, Bottrop, Brandenburg, Celle, Cöthen, Cottbus, Darmstadt, Dessau, Eisenach, Emden, Frankfurt a. O., Friedberg, Gera, Gießen, Glauchau, Gleiwitz, Görlitz, Gotha, Halberstadt, Heil⸗ bronn, Hildesheim, Jena, Itzehoe, Kattowitz, Marburg, Meiningen, Meißen, Minden, Naumburg, Neustadt a. H., Pirna, Plauen, Pösneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schwerin, Star⸗ gard, Staßfurt, Stendal, Ulm, Weimar, Wittenberge, Würz⸗ burg, Zerbst, Zwickau; Baden⸗Baden, Bremerhaven, Breslau, Cuxhaven, Düren, Elbing, Erfurt, Flensburg, Freiburg i. B., Fürth, Halle, Hamm, Hanau, Harburg, Heidelberg, Herne, Kiel, Bad Kissingen, Lübeck, Offenbach, Osnabrück, Pirmasens, Recklinghausen, Rostock, Wilhelmshaven, Witten, Worms; Braunschweig, Cassel, Chemnitz, Koblenz, Gelsenkirchen, Hagen, Hannover, Karlsruhe, Leipzig, Ludwigshaven, Magdeburg, Mainz, Mülheim a. R., München, Münster, Nürnberg, Ohligs, Oldenburg, Pforzheim, Stettin, Stuttgart, Wiesbaden; Barmen, Bochum, Bonn, Bremen, Crefeld, Dortmund, Dresden, Elber⸗ feld, Essen, Frankfurt a. M., Königsberg, Mannheim, Pots⸗ dam, Saarbrücken, Solingen, Trier; Düsseldorf, Duisburg, Hamburg, Köln, Berlin, Aachen, Apolda, Arnstadt, Bernburg, Döbeln, Finsterwalde, Forst, Glatz, Landeshut, Nördlingen, Peine, Prenzlau, Rathenow, Reichenbach, Rendsburg, Schles⸗ wig, Schwäb. Gmüͤnd, Stollberg, Tuttlingen, Varel, Kaisers⸗ lautern und Eßlingen. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1920.
8 Der Raichsarbeitsminister. J. M.: Dr. Sitzler.
Das Tarffregister und die Regifterakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. 8
Berlin, den 30. August 1920.
1 Der Registerführer. Pfeiffer.
“ Bekanntmachung.
Unter dem 30. August 1920 ist auf Blatt 1180 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Allgemeinen Arbeitgeberverband J Göttingen und Umgegend E. V. in Göttingen, dem Deutschen Landarbeiterverband, Gau 9 Hannover, Sitz Hildesheim, und dem Zentralverband der Landarbeiter, Sekretariat Hannover, am 15. Juni 1920 abgeschlossene Zusatzvertrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 8. März 1920 wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Landarbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Osterode a. Harz für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920.
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Staatsanz
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iger 1920
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. “ . Berlin den 30. August 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 30. August 1920 ist auf Blatt 1426 lfd. Nr. des Tarifregisters, betreffend den Tarifvertrag vom 20. März 1920 für die Bäckergesellen der Stadt Stolp i. Pommern ein⸗ getragen worden:
Der in Ergänzung des Tarifvertrages zwischen den Ver⸗ tragsparteien am 20. Juni 1920 abgeschlossene Nachtrag wird für den gleichen Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) mit Wirkung vom 1. Juli 1920 gleichfalls für allgemein verbindlich erklärt.
6 Der Reichsarbeitsminister. I. A. De use
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 30. August 1920.
Der Registerführer.
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Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 30. August 1920 ist auf Blatt 1490 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Zwischen dem Norddeutschen Textilarbeitgeberverband und mehreren anderen Firmen, dem Verband Nowaweser Textil⸗ industrieller und dem Deutschen Textilarbeiterverband, Filiale Nowawes, ist am 4. Juni 1920 ein Tarifvertrag abge⸗ schlossen worden. Derselbe wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Arbeiter und Arbeiterinnen in der
— Hezer
Textilindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Pots⸗ dam und Nowawes für allgemein verbindlich erklärt. Die all gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. August 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fach tarifverträge in Geltung sind. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Das Tarffregister und die Registerakten können im Reichsarbeite ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, währent der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, könner von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. 8
Berlin, den 30. August 1920
Der Registerführer. Pfeiffe r.
öW Unter dem 30. August 1920 ist auf Blatt 1492 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: Zwischen der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten⸗ verbände, Ortskartell Groß Berlin, dem Bund der tech⸗ nischen Angestellten und Beamten, Gau Brandenburg, dem Deutschen Werkmeisterverband, dem Zentralverband der An⸗ gestellten, Bezirk Groß Berlin, der Tischlerinnung zu Berlin, der freien Vereinigung der Holzindustriellen in Berlin und dem Verein der Fabrikanten für Ladeneinrichtungen und Kontor⸗ möbel ist am 10. März 1920 ein Tarifvertrag abgeschlossen worden. Derselbe wird mit dem dazu gehörigen Anhang sowie den protokollarischen Erklärungen zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten und die Werkmeister in der Holzindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. August 1920. Sie erstreckt sich nicht auf 1“ für die besondere Fachtarifverträge in Gel⸗ tung sind.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Das Tarifregister und die Registerakten, können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
von den EE116“ einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗
stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 30. August 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 30. August 1920 ist auf Blatt 1491 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Verein der Kolonialwaren⸗ und Lebens⸗ mittelhändler Gelsenkirchen E. V., dem Zentralverband der An⸗ gestellten in Gelsenkirchen und dem Gesamtverband deutscher Angestelltengewerkschaften am 30. Juni 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts⸗ und An⸗ stellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Lebensmittelhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Gelsenkirchen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. August 1920.
Der Reichsarbeitsminister.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
J. A.: Dr. Busse.