1920 / 203 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Sep 1920 18:00:01 GMT) scan diff

8 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. 1946 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Beerlin, den 2. September 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

Busse.

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Bekanntmachung.

Unter dem 31. August 1920 ist auf Blatt 1497 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Innungsverband Bund deutscher Sattler in Berlin und dem Deutschen Sattler⸗, Tapezierer⸗ und Porte⸗ feuillerverband am 13. April 1920 abgeschlossene Reichs⸗ tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen für die Handwerksbetriebe im Sattlergewerbe wird für den genannten Berufskreis gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reiches für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 31. August 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

8.

Bekanntmachung.

UMnter dem 31. August 1920 ist auf Blatt 1496 ffd. Nr. 4 des Tarifregisters, betreffend Tarifvertrag vom 24. November 1919 für die gewerblichen Arbeiter der Papier⸗, Pappen⸗, Zellstoff⸗ und Holzstoffindustrie für das Gebiet des Freistaates Sachsen, eingetragen worden:

Der zw 9. dem Arbeitgeberverband der deutschen Papier⸗, Papven⸗, Zellstoff⸗ und Holzstoff⸗Industrie, Gruppe Sachsen, in Dresben, dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, Gau 7 Sachsen, dem Zentralverband christlich⸗ nationaler Fabrik⸗ und Transportarbeiter Deutschlands, dem Gewerk⸗ verein deutscher Fabrik⸗ und Handarbeiter (H. D.) und dem Zentralverband der Maschinisten und Heizer Deutschlands am 14. Mai 1920 abgeschlossene 3. Nachtrag zu dem all⸗ emein verbindlichen Tarifvertrag vom 24. November 1919 wird für denselben Berufskreis und das gleiche Tarif⸗ gebiet mit Wirkung vom 14. Mai 1920 hinsichtlich der Löhne ast Wirkung vom 3. Mai 1920 für allgemein verbindlich erklärt.

Der Reichsarbeitsminister. 8 J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arheitoministerium, Berkin NW. 6, w 33/34, Zimmer 161, wäüͤhrend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklaärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Frstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 31. August 1920. b Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 31. August 1920 ist auf Blatt 1178 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Allgemeinen Arbeitgeberverband für Göttingen und Umgegend E. V. in Göttingen, dem Deutschen Landarbeiterverband, Gau 9 Hannover, und dem Zentralverband der Landarbeiter, Sekretariat Hannover, am 15. Juni 1920 abgeschlossene Zusatzvertrag zu dem allgemein verbind⸗ lichen Tarifvertrag vom 11. März 1920 wird zur Regelung der Lohn⸗ umd Arbeitsbedingungen für die Landarbeiter gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Uslar für allgemein verböndlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Inli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Dus Tevifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmähigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verkragsvparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ statwung der Kosten verlangen.

Berlin, den 31. August 1920.

Der Registerführer. Pfeiffe

Bekanntmachung.

Unter dem 31. August 1920 ist auf Blatt 648 Ifd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen der Arbeitgebervereinigung für Düsseldorf und Umgegend E. V. in BSeen; dem Deutschen Metall⸗ arbeiterverband, dem Christlichen Metallarbeiterverband und dem Gewerkverein Deutscher Metallarbeiter H. D. am 17. Mai 1920 ab n⸗ Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ 1c Arbeitsbedingungen in den eisen⸗, stahl⸗ und metall⸗ industriellen Werken mit Ausnahme der Kleimindustrie und der Handwerksbetriabe 2 5nl2 der Verordnung vom 2. De⸗ zember 1918 ( 8 5 l. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Düsseldorf und der Gemeinden Ratingen, Lintorf und Erkrath allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkei beginnt mit dem 17. Mai 1920. Die allgemeine Bevdindlichkeit des Tarifvertrags vom 20. September 1919

irin außer Kraft. Die allgemeine Verbindlichkeit 8.98 sich nicht 2 Arbeitoverträge, sür die besondere Fachtarifverträge

in Geltung sind. 1 8 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten arbeitsministerium, Berlin NW. 6, 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

88 Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Echänung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

S8 8 können im Reichs⸗

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von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 31. August 1920. 3

8 Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. 8

Unter dem 31. August 1920 ist auf Blatt 769 lfd. Nr. 2

des Tarifregisters eingetragen worden: . Zwischen dem Arbeitgeberverband der rübenverarbeitenden uckerfabriken, Gruppe Hannover, dem Zentralverband christl. Fabrik⸗ und Transportarbeiter Deutschlands in Hannover und dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands Gau I sind am 6. Februar und 14. Mai 1920 die Nachträge I u. II zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 24. September 1919 abgeschlossen worden. Dieselben werden im gleichen Umfange wie der Tarifvertrag vom 24. September 1919 für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. 2

Der Reichsarbeitsminister. J EECEE

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Fe. 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Beerlin, den 31. August 1920.

Der Registerführer. Pfeiff er.

Bekanntmachung.

Unter dem 31. August 1920 ist auf Blatt 1495 des Tari registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands, Verwaltung Bielefeld in Bielefeld, und dem Verband der Damenwäschefabrikanten zu Bielefeld am 22. März 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Arbeit⸗ nehmer in der Damenwäscheindustrie wird für diesen Berufs⸗ kreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Bielefeld und der Stadt Herford für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Verüin NW. 6, I 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 31. August 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 1. September 1920 ist auf Blatt 1508 des Tarifregisters eingetragen worden:

Zwischen dem Verband der Kleinhandelsvereine E. V. zu Chemn dem deutschen Möbelfachverband E. V., Chemnitz, dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten⸗ verbände, Ortsausschuß Chemnitz, und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Ortsverband Chemnitz, ist am 10. Juni 1920 ein Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und An⸗ stellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen An⸗ gestellten in 88 Möbelfabrikation und im Möbelhandel für das Gebiet der Stadt Chemnitz und ihrer eingemeindeten Vororte abgeschlossen worden. Dieser Tarifvertra wird für den genannten Berufskreis und örtlichen Geltungsbereich gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. August 1920.

3 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, nisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteten einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 1. September 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 1. September 1920 ist auf Blatt 1505 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband der Porzellan⸗Industriellen von Oberfranken und Oberpfalz, dem Gewerkschaftsbund kauf⸗ männischer Angestelltenverbände, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten und der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten⸗ verbände am 21. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellun sbedingungen der kaufmännischen, technischen und Betriebsang ellten in der Porzellan⸗ und Steingutindustrie gemäß 1 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Sr.„a r.“ S. 1456) für das Gebiet der Regierungsbezirke Mittel⸗, Ober⸗ und Unterfranken und der Oberpfalz für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juli 1920

8 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Ferhgg und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Lui eesb Zimmer 161, während

der 7 Dienststunden eingesehen werden. rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗

stattung der Koszen verlangen. Berlin, den 1. September 1920. Der Registerführer.

Bekanntmachung.

Unter dem 1. September 1920 ist auf Blatt 65 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: .

Pfeiffer.

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Der zwischen dem Gewerkschaftsbund der Ang estellten, Landesges wischen Leipzig, dem vrverkschaftsbund kauf⸗ männischer Angestelltenverbände, Landesausschuß Sachsen, dem Verein der Lotterie⸗Angestellten in Leipzig und dem Landesverband der Staatslotterie⸗Einnehmer von S chsen ab⸗ geschlossene Tarifverträg vom 4. Februar 1920 nebst den vom 1. Juni 1920 ab gültigen Gehaltssätzen zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Angestellten der Lotterie⸗Einnehmer wird für den genannten Berufskreis gemãß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Facpns und der einge⸗ meindeten Vororte für allgemein verbindlich erklärt. Die all⸗ emeine Verbindlichkeit behnn mit dem 1. Juni 1920. Mit bem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine erbindlichkeit des Tarifvertrages vom 3. Mai 1919 außer Kraft. SDSer Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗

ministerium, Fregist NW. 6, Luisenstraße 33/,34, Zimmer 161,

während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Mbeimehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 1. September 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 1. September 1920 ist auf Blatt 558 Ifd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Zwischen dem Deutschen Trans ortarbeiterverband, Bezirk Groß Berlin, dem Ortsverband Berlin der Arbeitgeber in den Transport⸗, Handels⸗ und Verkehrsgewerben und dem Verein der Kartoffelgroßhändler in Berlin E. V. ist am 19. April 1920 ein Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 22. Oktober 1919 abgeschlossen worden. Derselbe wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die in den Betrieben des Kartoffelgroßhandels beschäftigten Kutscher und Arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Stadt⸗ und Oris⸗ bezirke Berlin, Charlotkenburg, Wilmersdorf, Schmargendorf, Friedenau, Steglitz, S öneberg, Südende, Tempelhof, Neu⸗ kölln, Treptow, Friedrichsfelde, 8 Hohenschönhausen, Weißensee, Heinersdorf, Pankow, Nieders hönhausen, Reinicken⸗ dorf und Plötzensee gleichfalls für allgemein verbindlich er⸗ klärt. Die allgemeine Verbindlichkeit begimmt mit dem

1. April 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums vperbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 1. September 1920. .“

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Dem Kellner Paul Richard Klemm in Chemnitz, Elifenstraße 30, wird hiermit auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, der Handel mit Lebensmitteln wegen Unzuver⸗ käfsigkeit in bezug auf einen derartigen Gewerbebetrieb unter Auf⸗ erlegung der Kosten des Verfahrens mit Wirkung für das Reichs⸗ gebiet untersagt. 8

Chemnitz, den 8. September 1920.

Der Rat der Stadt Chemnitz. F. V.: Dr. Scheuffler,

reisamt tadtrat.

8 Bekanntmachung. Die dem Kaufmann Otto Curt Marr in Lom matzsch erteilte Erlaubnis zum Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln ist auf Grund von § 1 der Bundesrats⸗ bekanntmachung vom 23. September 1915 zurückgezogen worden. Lommatzsch, am 1. September 1920. Der Stadtrat. Benndorf, Bürgermeister.

Preußen.

Die Zinsbogen Reihe IV zu den Schuldver⸗ schreibungen der preußischen konsolidierten 3zinsigen Staatsanleihe von 1890 und diejenigen der Reihe III zu den Schuldverschreibungen der preußischen kon⸗ solidierten 3zinsigen Staatsanleihe von 1900, 1901, 1902 werden vom 20. d. M. an durch die bekannten Ver⸗ mittlungsstellen ausgereicht.

Berlin, den 8. September 1920.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Der Privatdozent an der Technischen Hochschule Berlin, Dr. Oehlke ist zum außerordentlichen essor in der Abteilung für allgemeine Wissenschaften bei dieser Hocht ernannt wo 8

Bekanntmachung.

Dem Schankwirt Adolf Lieban, Schöneb Eisenacher Straße 58 wohnhaft, habe ich die S 5ane r 4 8 3 nahme des durch Verfügung vom 19. August 1919 (R.⸗A. Nr. 194, untersagten Handels mit Gegenständen des töglichen Bedarfs auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.

Berlin O. 27, den 30. August 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.

Bekanntmachung. Dem Lokalinhaber Otto Goldstei lottenburg, Rürnberger Platz 73, ich die Wi nahme des durch Vorfügung vom 13. August 1920 (R.

Amtsblatt Stück 34) unkersagten Handels

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

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stattet. Berlin O. 27, den 2. September 1920. Der Polizeipräͤsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.

des täglichen Bedarfs durch Verfügung vom heutigen Tage ge⸗

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Dem Lokalinhaber Georg Schulz, in⸗ Wilmersdorf, Kurfürstendamm 1129 hobehn, e 8 f 8 aufnahme des durch Verfügung vom 12. August 1920 (R.⸗A. Nr. 187) untersagten Handels mit Gegenständen des täg⸗ ene .2 1 5 2 e 1,5 Bundesratsverordnung

23. September ⸗G.⸗Bl. S. 603 heutigen Tage gestattet. ) durch Verfügung vom Berlin, den 2. September 1920.

Der Pollzeipräͤsident. Abteilung W. J. V.: Heyl

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vea Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachu Fernhal ässi⸗ Personen vom Handel vom Iaeaeg zun Ferchartus GeerveFäfsiger habe ich dem Schankwirt Ignatz Gandel, Berlin Andregsstraße 16 wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ 8n f 8 vr9 Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb

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Berlin O. 27, den 2. September 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl. Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 603), habe ich dem Kolonialwarenhändler August Steinberg in Herringen, vhanceff 139, den Handel mit Kolonialwaren wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt und sein Geschäft geschlossen.

Hamm, den 31. August 1920.

Deer Kreizsausschuß des Landkreises Hamm. Der Vorsitzende. Schulze⸗Pelkum.

Bekanntmachung. Der Händlerin verw. Anna Schüler, geborene Richter in Polzen, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) der Handel mit Lebensmitteln, insbesondere mit Obst, Ge⸗ flügel, Pilzen, Eiern, Butter und Käse wegen Unzuberlässigkeit untersagt. Die Kosten dieser Bekanntmachung hat die Genannte zu tragen. 89 Herzberg (Elster), den 6. September 1920. Der Landrat. J. V.: Franke, Rechnungsrat.

Bekanntmachung.

Dem Schankwirt Hugo Buhrke hier, Samitte rallee Nr. 111, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603), der Handel mit Lebensmitteln und sonstigen EE des täglichen Bedarfs, insbesondere die 8 von I1 im Gast⸗ wir aftsgewerbe, wegen Herstellung und Abgabe von Schnaps aus Brennspiritus untersagt worden.

Polizeipräsidium. Wucherstelle. Nitsch.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung: vorher hielten der Ausschuß für innere Verwaltung, die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Rechts⸗ flege sowie der Ausschuß für Volkswirtschaft Sitzungen.

Die deutsche Friedensdelegation in Paris hat der Friedenskonferenz laut Meldung des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüros“ folgende Note überreicht:

Unter rücksichtslosen Eingriffen in die Versorgung der deutschen Kohlenverbraucher hat die deutsche Regierung alles daran gesetzt, um die in Spaa übernommenen Kohlenlieferungsverpflich⸗ tungen zu erfüllen. Ibre Bemuͤhzingen waren bisber von Erfolg gekrönt. Die täglichen I en des Monats August lassen erhoffen, daß das Lieferungsso diesem Monat erreicht werden wird. Die deutsche Regierung hält sich jedoch für eneen die Aufmerksamkeit der verbündeten Regierungen mit allem Nachdruck darauf zu lenken, daß ihr die Erfüllung der von ihr eingegangenen Verpflichtungen Ven gemacht wird, wenn die Kohblenproduktion, die ihr zur Zeit der Verhandlungen von Spaa zur Verfügung stand, eine Einschränkung erfährt. Diese Voraussetzung ist durch die im mer ernster werdende Lage in Oberschlesien eingetreten.

Während die mit den Vertretern der Bergarbeiterorganisationen vor kurzem in Oberschlesien geführten Verhandlungen volles Ver⸗ ständnis der Bergarbeiter für die übergus schwierige Lage Deutsch⸗ lands und ihre Bereitwfllgkeit erfennen ließen, d Mehrarbeit die oberschlestsche Kohlenförderung zmu Kteigorn, haben die augenblicklichen Vorgänge in Oberschlesien bewirkt, daß im Gegenteil die Kohfenprodukkion erschreckend gesunken ist und daß von dem Deutschland belassenen Anteil an der oberschlesischen Kohlenförderung nur 8% verschwindende Mengen nach Deutschland gelangen. Ein Ersatz dieser Feblmengen durch eine weitere Kürzung der Inlandversorgung ist nicht möglich.

Der deutschen Regierung ist durch die Bestimmung des Friedens⸗ vertrages jede Mäglichkeit genommen, ibrerseits für eine Beseitigung der Gründe des Penofs der oberschlesischen Steinkohlenförderung Sorge m tragen. beehrt sich daher, an die verbündeten Re⸗ gierungen nochmals die dringende Bitte m richten, unverzuͤglich die in den deutschen Noten vom A. und 25. August geforderten Maß⸗

nahmen zu ergreifen. 1 Nach gestern eingegangenen telegraphischen Meldungen soll die

Interallnerte Kommission die Kohlensendungen aus Oberschlesien überbaupt gesperrt haben. 1

Wie die deutsche Delegation in Spaa dargelegt und die dortige Konferenz durch den Mund des Ministerpräsidenten Herrn Lloyd George und des Präfidenten der Konferenz Herrn Delacroix aus⸗ drücklich anerkannt hat, ist die Ausführung des Kohlenabkommens vom 16. Innt d. J. abhöngig von einer ausroichenden Belieserung Deutsch⸗ lands mit oberschlosischer Kohle. b

Vorgestern vormittag empfing der Rei 2 nzler im Beisein des Reichsverkehrsministers die Wirklichen Geheimen Räte Boden, Koch und den Ministerialdirektor Münzel, die namens der Regierungen von Anhalt, Braunschweig, Bremen, Oldenburg, Sachsen und Thüringen die Wünsche bezüglich der Frage der Fortsetzung des Mittellandkanals vortrugen. Sie baten dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge

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die Reichsregierung, die Kanalfrage als eine Sache des Reichs zu betrachten und schon vor Uebernahme der Wasser⸗ ,r auf das Reich die Vorarbeiten und Planungen für die Fortführung und Vollendung des Mittellandkanals in Angriff zu nehmen und dabei den gesamten deutschen volkswirtschaftlichen Interessen und insbesondere der Be⸗ deutung des mitteldeutschen Industriegebiets durch Berück⸗ sichtigung der Vorschläge für eine südliche Linienführung mit Anschluß an Bernburg Leipzig Rechnung zu tragen. Der ö Groener betonte unter Billigung des Reichskanzlers, daß die Reichsregierung frei in ihren Ent⸗ schlüssen sei und unvoreingenommen und objektiv an die rüfung der Projekte herangehen werde. Die Angelegenheit oll nach Möglichkeit beschleunigt werden.

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8 Hamburg. 8 Die Bürgerschaft hat gestern beschlossen, den Sonat zu ersuchen, beim Reichstag dahin vorstellig zu werden, daß eine baldige Beseitigung der Außenhandelsstellen vor⸗ genommen werde.

Oesterreich.

Als Abschluß des Großdeutschen Reichspartei⸗ tages in Salzburg fand vorgestern abend im Kurhause eine Massenversammlung zur Erörterung der Anschlußfrage statt. Eine Reihe von Rednern behandelte die Notwendigkeit des Anschlusses vom sozialen, politischen, kulturellen und wirt⸗ schaftlichen Standpunkte. Der Präsident Dinghofer wies dem ochen Telegraphenbüro“ zufolge darauf hin, daß Deutsch⸗

esterreich nur durch die Angliederung an die großdeutsche Volksgemeinschaft lebensfähig werden könne. Es sei ein Verbrechen, dem Volke weiszumachen, Deutsch⸗Oesterreich sei für sch allein lebensfähig. Ueber das Reden müsse man hinaus⸗

mmen; es müsse zur Tat geschritten werden. Der Wille des Volkes solle gelegentlich der Nationalratswahlen durch eine mit diesen zu verbindende Volksabstimmung ermittelt werden. Von reichsdeutschen Rednern sprachen die Abgeordneten Kemnitz⸗Frankfurt a. M. (Deutsche Volkspartei), Dr. Falken⸗ berg⸗München (Deutschnationale Volkspartei) und Dr. Bader⸗ Berlin (Deutsche Volkspartei). Eine im Sinne der Aus⸗ führungen der Redner gehaltene Entschließung, die den einmütigen Anschlußwillen der Versammlung zum Ausdruck bringt, wurde einstimmig angenommen.

einer im Landhaushof in Klagenfurt abgehaltenen protestierten achttausend stimmberech⸗ tigte Kärntner nachdrücklichst gegen den südslawischen Terror in der Südzone. Der Interallijerten Kommission wurde eine einstimmig gefaßte Entschließung überreicht, in der die Durchführung der Bestimmungen des Friedensvertrags für die Südzone verlangt wird, in der die Preß⸗, Versammlungs⸗ und Verkehrsfreiheit immer noch unterbunden sei. Weiter wird dringend der Abzug des südslawischen Militärs, die Ersetzung der parteiischen landfremden Gendarmerie durch die vorgeschriebene paritätisch zusammengesetzte örtliche Polizei und die Heranziehung interalliierter Truppen gefordert, da die Verordnungen der Interalliierten Kommission von den Südslawen grundsätzlich nicht befolgt würden. .“

Großbritannien und Irland.

Der Gewerkschaftskongreß in Portsmouth hat ein⸗ stimmig eine Entschließung angenommen, in der erklärt wird, daß die Forderungen der Bergarbeiter angemessen und gerecht seien und daß ihnen sofort stattgegeben werden müßte. Es wurde eine Anzahl weiterer Entschließungen vorgeschlagen, in denen unter anderem gefordert wird, daß die Regierungs⸗ ausgaben für militärische und maritime Unternehmungen voll⸗ ständig gestrichen werden. Die Wiederherstellung des Friedens in der ganzen Welt sei die erste Notwendigkeit; Kriegs⸗ entschädigungen müßten bis zu einem angemessenen Betrage genau festgestellt werden. Die internationalen Schulden müßten durch den Völkerbund ausgeglichen werden unter Be⸗ dingungen, die vom Bunde festgestellt würden, um verarmte Länder mit den Mitteln zu versehen, die sie für ihre Produktion notwendig haben.

Einer „Reutermeldung“ zufolge hat die russische Delegation in London mitgeteilt, daß die bolschewistische Friedens⸗ delegation sich unverzüglich nach Riga begeben wird. Die lettische Regierung hat Garantien für die Immunität der ge⸗ samten Mission gegeben.

Frankreich.

Wie der „Petit Parisien“ vom Arbeitsminister Le Trocquer erfahren hat, hat Frankreich im August außer den deutschen Kohlenlieferungen 800 000 Tonnen aus England, 280 000 aus Amerika und 80 000 aus Belgien eingeführt und außerdem 1 650 000 selbst gefördert, sodaß es im August insgesamt 4 360 000 Tonnen erhalten hat. Der Reservevorrat der französischen Eisenbahnen, der im Januar nur 180 000 Tonnen betragen habe, beziffere sich jetzt auf 800 000 Tonnen, das sei der nor⸗ male Durchschnittssband vor dem Kriege. Der Reservevorrat der Pariser Gasanstalten, der im Jahre 1919 nie höher als 25 000 Tonnen gewesen sei, übersteige heute 900 000 Tonnen. Der Reservevorrat der Seinepräfektur sei gegen 60 000 Tonnen im Vorjahr auf 150 000 Tonnen erhöht. Der Vorrat der Gasanstalten der Bannmeile habe sich verdoppelt. Drotz dieser Auffü 89 der Reserven seien noch beinahe 370 000 Tonnen Druschkohle geliefert worden.

Der ständige Verwaltungsausschuß der Sozi alistischen Ps hat . in einer Geheimsitzung mit dem Bericht Frossards über die Nunahme der neuen Bedingungen be⸗ schäftigt, die die Sowjets für den Eintritt in die Dritte Internattonale aufgestellt haben. Blättermeldungen zufolge wurde beschlossen, die ganze französische Sozialistische Partei

über die Frage des Beitritts zur Dritten Inte 8 4 scheiden zu lassen. Ruffland.

Einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ zu⸗ folge hat sich Kamenew an den englischen Premierminister Lloyd George mit der Frage gewandt, wie die englische Regierung sich nach der Anerkennung Wrangels durch die französische Regierung zu erßeerem verhalte, ob England viel⸗ leicht für die Angriffe Wrangels verantwortlich sei und ob England sich vielleicht verpflichtet fühle, in Anbetracht seiner früheren Schritte zugunsten Wrangels neue Maßnahmen zu seiner Unterstützung zu ergreifen. Lloyd George erwiderte bestimmt, daß die englische Regierung die Absicht habe, die Kampfhandlimgen in Osteuropa zu nur die persönliche Sicherhelt der in der Keim besindüchen Tmppen

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und Flüchtlinge garantieren wolle. England habe nie die Absicht gehabt, die Krim von Sowjetrußland zu trennen oder sich oder Wrangel die Herrschaft über die Krim vorzubehalten.

Die „Times“ meldet aus Konstantinopel, General Wrangel die Halbinsel Taman geräumt habe. 8—

Nach einer Havasmeldung aus Tiflis rücken trotz des abgeschlossenen Waffenstillstands die Bolschewisten weiter vor und haben die Distrikte von Karabagh, Sangesur und Nachitschewan besetzt.

Italien.

Auf der Konferenz in Stresa beschäftigten sich die Sachverständigen, der „Agenzia Stefani“ vef⸗ e, vorgestern E mit der ge itigen Mitteilung ethoden und

r Märkte für den Ankauf von Waren des allgemeinen Verbrauchs. Es wurde im allgemeinen festgestellt, daß kein ernster Konflikt der Interessen in diesem Punkte vorliege. Ferner befaßte man sich mit einer genauen Feststollung des deutschen Bedarfs und mit Frage, was Italien für br . der von ihm zu leistenden Vor⸗ schüsse gegebenenfalls liefern könne, indem es gleichzeitig die Durchführung der Vereinbarungen von Spaa sichere und den berechtigten Interessen Italiens Rechnung trage. Unter dern Vorsitz des Ministers Soleri und in Anwesenheit der Dele⸗ gierten Englands und Frankreichs wurde eine Vollsitzung ab⸗ gehalten, in der festgestellt wurde, daß Italien bereil sei, die in Spaa übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen. Hierauf wurde die Konferenz geschlossen.

Nach einer Havasmeldung aus Rom wird die Lage dort wieder ernster beurteilt, da der Arbeitgeberverband be⸗ schlossen hat, mit den Arbeitern nur zu verhandeln, wem es sich um rein wirtschaftliche Forderungen handelt, und wemn die Arbeiter die von ihnen besetzten Fabriken räumen. Einem Telegramm des „Corriere della Sera“ zufolge ist der Generalstreik in Triest beigelegt worden.

Belgien.

„Der Kammerpräsident hat die Kommission für aus⸗ wärtige Angelegenheiten auf Montag einberufen. Der Ministerpräfident Delacroir wird der Kommission über das Ergebnis seiner 1“ in Paris berichten. „Etoile Belge“ will wissen, daß die lgische Regierung erst nach dieser Sitzung ihre endgültige Zustimmung zu dem französisch⸗ belgischen Militärabkommen geben wird.

Polen.

Der Generalstabsbericht der polnischen Armee

vom 8. September besagt:

An der litauischen Front ist außer kleineren Zu⸗ sammenstößen unserer Reiterei mit litauischen Fußtruppen die Lage unverändert. Die Bürger der wiedereroberten Stadt Lipsk bestätigen einmütig die Zusammenarbeit der Litauer mit den Bolschewisten. 5 Bereich südlich von Grodno besetzten unsere Abteilungen Kronki. Auf der Bug⸗Linie, von Brest bis Grubeschow und von Kryswnopol bis Busk, Kämpfe der Feldpatrouillen. Oestlich von Przmyslany griff der Feind unsere Stellungen neuerlich an; die Angriffe wurden abgewiesen. Die im Bereich von Chodorow durchgeführte Gegen⸗ offensive führte zur Einnahme von Knihyniche und zur Ueberschreitumn des Flusses Swirz. Unsere Abteilungen gehen in der Richtung 8 die Gnila Lipa vor.

Tschecho⸗Slowakei.

Da die schmugglerische Ausfuhr von Bedarfs⸗ gegenständen ins Ausland trotz aller Kontrolle und Straf⸗ verfügungen einen solchen Umfang angenommen hat, daß die ordenkliche Versorgung der Bevölkerung bedroht ist, so tritt, wie ein Ministerialbeschluß besagt, die Notwendigkeit ein, für die in diesen Verfügungen angeführten Verbrechen über alle politischen Grenzbezirke das Standrecht zu verhängen.

Lettland.

Die Konferenz der balrischen Staaten in Riga, die am 6. September geschlossen wurde, faßte in ihrer letzten Sitzung den Beschluß, einen dauernden Staatsbevollmächtigten⸗ rat su errichten, der seinen Sitz in Riga haben soll. Der Prästdent Ulmanis hob in seiner Abschiedsrede hervor, daß zwischen den baltischen Staaten eine politische An⸗ näherung erfolgt sei, die als das Hauptergebnis der Kon⸗ ferenz gelten müsse.

Das lettische Informationsbüro bezeichnet die Moskauer Meldung, daß zwischen Rußland und Lettland Feind⸗ seligkeiten begonnen hätten, als nicht zutreffend. bge5-⸗ Soldaten haben ei enmächtig die Demarkationslinie über⸗ schritten. Der Zwischenfall wurde auf diplomatischem Wege beigelegt, nachdem von Riga aus erklärt worden war, daß die Grenzüberschreitiungen aus Eigenmächtigkeit ansgoführt worden seien.

Litauen.

Wie das „Litauische Pressebüro“ wird die litsu sgf⸗ Regierung ihren Sitz in den nächsten Tagen nach lna, der Hauptstadt Litauens, verlegen.

Nach einer Meldung des „Telegraaf“ wird von maß⸗ gebender Seite mitgeteilt, daß Litauen seine Ansprüche auf die Stadt Suwalki fallen gelassen hat.

Türkei.

Die „Agence Havas“ berichtet aus Konstantinopel, daß die neuen Operationen der griechischen Truppen in Anatolien an Ausdehnung gewinnen. Die griechischen Vor⸗ huten haben die Gegend von Afiun⸗Karahissar erreicht. Aus Ismid wird gemeldet, daß sich die Insurgenten in das Innere des Landes zurückziehen.

Amerika.

Nach einer ee der „Agencia Americana“ hat man in Bolivia ein Militärkomplott entdeckt. Siebzehn Personen wurden bisher verhaftet.

mitteilt,

Parlamentarische Nachrichten.

Die Ausschüsse des Reichswirtschaftsrats werden, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger berichtet, nach mehrwöchiger Pause in den nächsten Tagen ihre Arbeiten wieder aufnehmen. Neu gebildet hat sich eim paritätischer Unterausschuß des Kohlenausschusses, der eits als Unterausschuß des wirtschaftspolitischen Ausschusses bestand. Der paritätische Unterausschuß wird am tember zu⸗ sammentreten, um über die Verteilung der Kohlen an die Industrie z beraten. Am 16. September wird der Ernährungsausschuß zunächst die Besprechung der Zuckerwirtschaft fortsetzen und uͤber diese Beschluß fassen. Zu seinen weiteren Aufgaben gehört die Besprechung der Getreidewirtschaft sowie der Fett⸗ und Rilchwirt⸗