1920 / 210 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Sep 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Arbeitsbedingungen der Arbeiter in der Wagen⸗ und Karosserie⸗ industrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und des Landkreises Breslau für allgemein verbindlich zu erklären. e6 gegen diesen Antrag können bis zum 5. Oktober 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. 2039 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

. Berlin, den 11. September 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Bufse.

Preußen.

Dem Rheinisch⸗Westfälischen Elektrizitätswerk, Aktiengesellschaft, in Essen a. d. Ruhr wird auf Grund des Gesetzes vom 11. Jumi 1874 (Gesetzsamml. S. 221) hier⸗ mit das Recht verliehen, zur Herstellung von Starkstrom⸗ fernleitungsanlagen (100 000 Volkleitungen) einschließlich zu⸗ gehörender Stationen mit Anschlußgleisen, abzweigend von den bestehenden 100 000 Voltleitungen der Gesellschaft nach ihrer Station Küppersteg und nach je einer im Stadtkreise Solingen und bei Nonsdorf zu errichtenden 100 000 Voltstation, das erforderliche Grundeigentum im Kreise Köln (Land) des Regierungsbezirks Köln sowie in den Kreisen Solingen (Land), Solingen (Stadt), Mettmann und Lennep im Regierungsbezirk Düsseldorf nötigenfalls im Wege der Enteignung zu er⸗ werben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Be⸗ schränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staat⸗ liche Rechte an fremden Grundstücken findet dies Recht keine Anwendung.

Berlin, den 8. September 1920. 1

Namens der Preußischen Staatsregierung.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Gerbaulet.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Articus. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. J. A.: Krohne. Der Minister des Innern. J. A.: Mulert.

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der K. Marggrabowa, Regierungsbezirk Gumbinnen vember d. J. zu besetzen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Die Necierungsbaumeister Musmann und Dr.⸗Ing. Stecher in Essen a. Nh. sind zu Regierungs⸗ und Bauräten ernannt worden.

Dem Regierungs⸗ und Baurat Masur bei der Regierung in Liegnitz ist die gehobene Stelle eines Regierungs⸗ und Bau⸗ rats hei dieser Regierung verliehen.

Versetzt sind: Die Regierungs⸗ und Bauräte Marcus vom Hochhauamt in Düsseldorf und Dr.⸗Ing. Dechant in Düsseldorf an die Reglerung daselbst: die Regierungs⸗ und Bauräte Laubinger, bisher in der Wasserhauabteilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, nach Köln als Vorstand des Wasserbauamts, Möring von Schleswig, Regjerung, nach Vergzow bei Genthin. Sperling von Bergzow bei Genthin nach Münster i. W., Dortmund⸗Ems⸗Kanalverwaltung, Lachtin von Duisburg⸗Ruhrort, Schleyvamt, nach Essen, Kanalbau⸗ direktion, Musmann von Essen, Kanalbaudirektion, nach Duishurg⸗Meiderich, Wasserbauamt.

In den Ruhestand versetzt ist Regierungs⸗ und Baurat Eichentopf in Köln.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Der bisherige Direktor der Bibliothek des Reichsgerichts Dr. von Rath in Leipzig ist zum Direktor der Universitäts⸗ bibliothek in Bonn ernannt worden.

Sefanntmeachung.

Die unterm 2. März 1920 gegen den Kaufmann Josef Greifenstein in Bonn, Fürstenstr. 2, auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 in der Fassung vom 27. November 1919 verfügte Untersagung des Handels mit Kolonialwaren und Gemirsekonserven wird hiermit auf Grund des § 2 Abs. 2 genannter Verordnung aufgehobe n.

Bonn, den 10. September 1920.

Der Oberbürgermeister. J. A.: Kirsten.

Bekanntmachung. Auf Grund des § 2 Absatz 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603), betreffend Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel, ist das gegen den Händler Heinrich Jührs⸗Wietzendorf und den Händler August Drewes⸗Suriode erlassene Verbot des Han⸗ dels mit Landesprodukten bezw. mit allen nach der Reichsgewerbeordnung zulässigen Gegenständen vom 2. Juni 1920. aufgehoben worden. Soltau, den 11. September 1920.

Der Landrat.

8 8

Deutsches Reich. 8

Von zuständiger Stelle wird mitgeteilt, daß der Abtransport des nach dem Friedensvertrage von Versailles an die alliierten und assoziierten Regierungen abzuliesernden Luftfahrtgeräts im wesentlichen fristgemäß beendet worden ist. Es folgt nunmehr die Abgabe der Waffen, Munition und anderen seiner⸗ zeit erbeuteten Kriegsmaterials an Frankreich und Belgien. Die für Frankreich bestimmten Sendungen werden aus allen Teilen des Deutschen Reichs kommend über Bischofsheimn, die für Belgien bestimmten über Viersen geleitet. Im ganzen wird es sich um etwa 200 Waggons handeln. Explosipstaffe, geladene Artillerie⸗ munition sowie unbrauchbares Material werden nicht ab⸗

8

befördert, sondern in Deutschland zerstört und verkauft. Die einzelnen Wagen bezw. Wagengruppen werden die Bezeichnung tragen: „Beutekriegsmaterialtransport westwärts zur Er⸗ füllung des Friedensvertrages an Frankreich (Bischofsheim) Belgien (Viersen).“ . 8 8 Ueehe hingewiesen, daß diese Transporte nicht aufgehalten werden dürfen und daß ihre reibungslose Durchführung im Interesse des Deutschen Reiches liegt.

Die Kriegsgefangenen und Internierten sind dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge nunmehr in der Mehr⸗ zahl in die Heimat zurückgekehrt. Entsprechend früheren Er⸗ lassen pird jetzt bestimmt: Der 1. Dezember 1920 gilt als Schlußtermin, bis zu dem diese in der Feit vom 1. August 1919 bis Ende August 1920 zurückgekehrten Heeresangehörigen ihre Anträge spätestens stellen müssen auf Verleihung von Kriegsauszeichnungen und Di enst⸗ abzeichen (Dienstauszeichnungskreuz, Dienstauszeichnung 3., 2., 1. Klasse, Ldw. Dienstauszeichnung 1., 2. Klasse). Die später, also nach Ende August 1920 noch heimkehrenden Kriegsgefangenen sind gehalten, die Anträge innerhalb eines Zeitrnums von 3 Mongten nach der Rückkehr vorzubringen. Die rechtzeitige Antragstellung liegt im eigensten Interesse der Bewerber. 8 Soweit die Anträge noch nicht eingereicht sind, sind sie nunmehr zu stellen: Durch Heeresangehörige, die in die Reichs⸗ wehr übernommen werden, beim Truppenteil, sonst ausnahms⸗ los beim Abwicklungsamt desjenigen früheren Armeekorps, in dem die Heimkehrer ihren Wohnsitz nehmen.

Aus den Anträgen muß ersichtlich sein: Tag der Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft, jetziger ] letzter Feld⸗ truppenteil. Ferner ist die Namhaftmachung e emaliger Feld⸗ vorgesetzter erwünscht, die zur Beurteilung der Verdienste be⸗ rufen sind. Anhörung dieser erfolgt durch die Dienststellen.

Die Versorgungsämter sind bei der Verleihung von Aus⸗ zeichnungen nicht mehr beteiligt. 8

8 Preußen.

Die für gestern anbereumten Sitzungen des Preußischen Staatsministeriums und des Hauptausschusses der Landes⸗ versammlung über die Neuordnung des Polizeiwesens in Preußen sind auf den 18. d. M. verlegt worden. Im übrigen sind die von einem Teil der Presse gebrachten Nach⸗ richten des Inhalts, daß die vorgestrige Sitzung im Ministerium des Innern zu einer Ablehnung des vom Ministerialrat Dr. Abegg ausgearbeiteten Planes geführt haben, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, unrichtig. Sämtliche beteiligten Stellen haben ihn als geeignete Grundlage für den Neuaufbau des Polizeiwesens anerkannt.

Die Feststellungen über die polnische Kampf⸗ organisation in Oberschlesien werden durch weiteres inzwischen bekanntgewordenes Material über die neuen Auf⸗ standsabsichten der Polen erhärtet. 8

Dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge heißt es in einem polnischen Bericht vom 9. September 1, 334/20 —, daß vielfach polnische Dokumente in deutschen Besitz gelangt seien. Anscheinend unterhalte einer der Kuriere Beziehungen zu deutschen Stellen. Es wird in diesem Befehl die Errichtung besonderer geheimer Erkundungs⸗ posten angeordnet, die dauernd die „deutschen Kommissariate und deutschen Spionagebüros“ beobachten sollen. Diese geheime Beobachtung scheint sich auch auf die eigenen Kuriere zu erstrecken, da vorgeschrieben ist, Berichte über Personen aus dem eigenen Lager sofort dem Oberkommando zu übersenden.

Die Vermutung, daß der Aufmarschplan für die auf polnischen Boden bereitgestellten Streitkräfte auch zeitlich in engstem Zu⸗ sammenhange mit dem auf oberschlesischen Boden beabsichtigten Vor⸗ gehen steht, wird aufs neue unterstützt durch eine Mitteilung des Kommandanten des 27. Beuthener Reserveschützenregiments Janko⸗ witz, datiert aus Krakau vom 2. September und gerichtet an das polnische Plebiszitkommissariat in Beuthen. Der Kommandant meldet, das erste, zweite und dritte Bataillon des Regiments ständen an der Grenze in Bereitschaft, am 10. September werde der Rest der Soldaten kommen, der Einmarsch erfolge auf Wunsch des Kom⸗ missariats. Diese Nachricht deckt sist mit den Erkundungen von anderer Seite. Danach stand in diesen Tagen zahlreiches polnisches Militär bei Sosnowice. Die Mannschaften hätten erklärt, sie seien für Oberschlesien bestimmt. 1

Des weiteren sind am 2. August Weisungen zur schleunigen Be⸗ schaffung von Waffen an alle Kreiskommandanten ergangen. Am 14. August wurde nochmals unter Hinweis, daß die Aktion jeden Augenblick beginnen könnten, um sofortigen Rapport, u. a. auch über Zahl der Waffen und der Organisationen, Kompagnien und Kampfes⸗ abteilungen ersucht. Außerdem sollten in der Zeit vom 14. bis 16. September vertrauliche Zusammenkünfte aller Kompagnieführer veranstaltet werden, um die Signale und Sammelpunkte für den Fall der Alarmierung zu verabreden und die Kompagnieführer über ihre Tätigkeit während der Aktion zu unterweisen. Für den 15. September ordnete das Oberkommando eine Sitzung in wichtigen Angelegenheiten in Beuthen an und teilte mit, daß am 16. und 17. als Instrukteur des Oberkommandeurs Herr Stoelcki die einzelnen Bezirke bereisen würde. Gleichzeitig wurde vor der Benutzung des Telephons gewarnt, da Befürchtung bestehe, daß Gespräche belauscht werden.

Ungarn.

Der vom Finanzminister Koranni vorgelegte Staats⸗ haushalt für 1920/1921 enthält als Gesamteinnahmen 10 Milliarden 800 Millionen, als Gesamtausgaben 20 Mil⸗ liarden 200 Millionen Kronen. Der Fehlbetrag soll durch eine einmalige Vermögensabgabe sowie durch Darlehen gedeckt werden.

Großbritannien und Irland.

Wie „Reuter“ erfährt, hat die englische Regierung von der russischen Sowjetregierung von neuem die sofortige Heimsendung aller britischen Internierten

Frankreich.

Der Völkerbundsrat hielt gestern eine Sitzung ab, in der die Frage der Aalandsinseln besprochen wurde. Die übrigen Fragen, wie die von Eupen und Malmedy, werden in späteren Sitzungen besprochen werden.

Einer Havasmeldung zufolge ist der General Le Rond nach Paris berufen worden, um vor der Botschafterkonferenz über die Zusammensetzung und das Funktionieren der Kom⸗ mission für Oberschlesien gehört zu werden.

Der Ministerpräsident Millerand, der gestern früh aus der Schweiz wieder in Paris eingetroffen war, hatte am Nachmittag eine Besprechung mit dem Präsidenten Deschanel, der ihm mitteilte, daß er wegen seines dauernd schlechten Ge⸗

sundheltszustandes zurückzutreten beabsichtige. Deschanel ““ h

gab dem Ministerpräsidenten Kenntnis von der Botscha 1, die er an die Kammer richten wird, die auf den 21. September einberufen wird. Hierauf wird am 23. September in Versailles die Nationalversammlung tagen, um den neuen Präsidenten zu wählen. 3 B Italien.

Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ hat sich der Ministerpräsident Giolitti, nachdem er die von ihm nach Turin zusammenberufenen Vertreter der Industriellen un Arbeiter gehört hatte, für eine Aufsicht über die Fa briken entschieden und zugleich durch Erlaß einen aus Industriellen und Arbeitern zusammengesetzten Ausschuß ernannt mit der Aufgabe, einen Gesetzentwurf hierüber vorzubereiten, den die Regierung der Kammer bei ihrem Wiederzusammentritt vor⸗ legen 8.

Polen.

Eine Schwierigkeit für die Arbeiten der Friedens⸗ konferenz in Riga liegt nach einer Meldung der „Berlingske Tidende“ aus Warschau darin, daß die Frage der Perbindung zwischen Warschau und Riga ein noch ungelöstes

roblem ist. In Anbetracht des polnisch⸗litauischen Konfliktes Pran die Verbindung nicht über Kowno erfolgen. Jedoch hofft man, daß es der polnischen Delegation in Verhandlungen mit den lettischen Behörden gelingen werde, eine feste Flugver⸗ bindung zwischen Riga und Warschau herzustellen. Im polnischen Heeresbericht vom 15. September heißt es dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:

An der südlichen Front überschritten unsere Abteilungen zusammen mit der ukrainischen Armee die Dneistrlinie bei Jezupol und Halicz und nahmen in schweren Kämpfen die Anhöhen nördlich von Halicz. Es wurden 300 Gefangene semache und vier Ma⸗ schinengewehre erbeutet. Weiter nördlich zwischen der Gnilaja Lipa und dem Swirz erreichten unsere Truppen Zagorze und Podkamien. An den übrigen Fronten und in Kleinpolen die übliche Patrouillen⸗ tätigkeit. Im Bereich östlich von Wladimir⸗Wolhynsk drangen unsere Abteilungen siegreich vor. Ein Angriff der feindlichen Reiterei auf Kolno wurde abgewiesen. Die Truppen des Generals Malankowicz nahmen Kamien⸗Kaschyrski und eroberten eine Geschützbatterie, 1000 Gefangene, 500 Trainwagen sowie eine Menge Munition. Oestlich von Kobryn übhberschritten unsere Abteilungen nach Ab⸗ weisung feindlicher Artillerieangriffe die Linie des Bug⸗-Dnjepr⸗ Kanals. er ges - der Richtung auf Pruzany zurück. An der Swislocza. zieht sich der Feind auf das östliche Ufer zurück. Im Suwalkigebiet gewöhnliche Vorfeldkämpfe.

Der Generalstabsbericht vom 16. September meldet:

Nördlich am Dnjestr erreichten unsere und die ukrainischen Abteilungen in Verfolgung des Linie Uhrynkowice Zloty Potok Korosziatyn Monastersyska, 150 Gefangene und eroberten ein schweres

Maschinengewehre sowie 150 Munitionswagen. Im Bereiche der

ziechow besetzte. ; zw erreichten 88 Milatyn— Szpikolos. Im Bereiche westlich Luzk drangen unsere

nahmen, den Widerstand des Feindes brechend, Luzk. Kowel überschritten unsere Abteilungen den drangen in Richtung auf Rozyszeze vor. Das 214. Ulanen⸗ regiment nahm Turynsk und eroberte

180 Waggons, den Panzerzug „Krasnyj Kawalerist“, 3 Panzer⸗

der bolschewistischen Armeen pperieren.

herrscht Ruhe. 1 Litauen.

der Muttersprache gewährleistet sei. mit großem Beifall aufgenommen.

FELichecho⸗Slowakei.

Die Kommentare über die Ernennung des

Tusar geführt haben. 8 und klerikalen Blätter erklären,

Elemente rechnen. Anmerika. 3 8 Der brasilianische Senat hat der „Agence §

umgewandelt wird. Asien. haach einer Havasmeldung aus Beirut ist der General Gouraud vorgestern in Aleppo eingezogen.

Preußische Landesversammlung. 152. Sitzung vom 16. September, Mittags 12 Uhr.

entwurfs stücken (Umlegungsordnung).

1

zwingen. Darum wird für die Umlegun zum § 5

einem Termin der Widerspru gestellt werden. Abg. Dr. Reieneke (Zentr.) berichtet über die Verhandlungen

Gesetz, das durch Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke namentlich bei Oedländereien, eine Hebung der landwirtschaftlichen

immung hinzugefügt: „Beträgt die bere w sprechenden fünf Sechstel, so ist in einem anzuberaumenden Termin über den Widerspruch zu verhandeln.

.

Wortlaute wiedergegeben werden.

Gesetz spricht der Umstand, daß Zusammenlegungen im Osten gar

Nördlich von Kobryn zieht sich der geschlagene Feind in 1

Feindes die Linie Stzirafka ka, machten Geschütz, drei

Gnilatja Lipa und am oberen Buglauf Vortruppenkämpfe, deren Verlauf unsere Reiterei die Orte Cholojow und Rad⸗ Nördlich von Radziechow erreichten wir die Linie

Truppen bis an die Linie Swiniuchy Korytnicz-—Zaturcze vor und Nordwestlich Stochod und

4 Lokomotiven,

autos, 8 Geschütze, 30 Maschinengewehre und viel Kriegsmaterial. Im Gebiet von Pinsk belamen die Truppen des Generals Balachowicz Fühlung mit aufständischen Abteilungen, die im Rücken Im Bereich von Bia⸗ lowiesk lebhafte Erkundungstätigkeit. An der Suwalkifront

In der Nationalversammlung erklärte der Min ister⸗ präsident laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros u. a., daß jedem Bürger Litauens auch in den östlichen Teilen des Landes Religionsfreiheit und Freiheit im Gebrauch Die Erklärung wurde

neuen Beamtenkabinetts beschränken sich ausschließlich auf die Darlegung der Verhältnisse, die zum Rücktritt des Kabinetts Die national⸗demokratischen, agrarischen daß man von der neuen Re⸗ gierung keine Wunder erwarten dürfte, aber man dürfe hoffen, daß sie mit Energie die Ordnung in der Republik herstellen werde. Sie könne auf die Unterstützung aller staatserhaltenden

zufolge einen Gesetzentwurf angenommen, wonach die brasi⸗ lianische Gesandtschaft in Belgien in eine Botschaft

(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger*).) Präsident Leinert eröffnet die Sitzung um 12 ½ Uhr. Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des Gesetz⸗ über die Umlegung von Grund⸗ Lie Vorlage will die

usammenlegung unwirtschaftlich gestalteter Grundstücke ver⸗ chiedener Eigentümer zur Hebung der landwirtschaftlichen Pro⸗ duktion erleichtern und nötigenfalls durch die Staatsgewalt er⸗ 1 gan die Stelle des An⸗ FhagsPrzndihe das Offizialprinzip gesetzt. Der Ausschuß beantragt enderungen im Interesse der betroffenen Landwirte.

Wird von einer Fünfsechstelmehrhei⸗ der Widersprechenden in

r aufrechterhalten, so soll nach dem Ausschußantrag das Zusammenlegungsverfahren ein⸗

des Ausschusses für das Siedlungs⸗ und Wohnwesen über dieses

roduktion herbeiführen will. Der deschu hat dem Gesetz die Be⸗ t nete Mehrheit der Wider⸗

1 dersp ver Wird der Widerspruch auf⸗ rechterhalten, so ist das Verfahren einzustellen.“ Der Berichterstatter

*) Mit Ausnahme der Reden der Herren Minister, die im

empfiehlt Annahme des Gesetzes in der Fassung des Au chuß⸗ beschlusses.

z Foe Weisfermel (D. Nat.): Meine Freunde werden gegen

das Gesetz stimmen. Wir stellen dennoch Verbesserungsanträge, weil

wir leider mit der Annahme der Vorlage rechnen müssen. Gegen das

ni st mehr vorkommen, sondern nur noch im Rheinland, Westfalen, Hessen⸗Nassau und Thüringen. Eine geordnete Fruchtfolge und Dün⸗ gung wird dem Landwirt unmöglich gemacht, wenn er befürchten muß daß ohne weiteres eine übereifrige Behörde durch die Zusammenlegung ihm seinen ganzen Arbeitsplan durcheinanderwirft. Gegen diese Mög⸗ lichkeit muß die Landwirtschaft durch Annahme unserer Aenderungs⸗ anträge geschützt werden. Wir verlangen die Einfügung eines § 1 a wonach bereits einmal zusammengelegte Grundstücke in der Regel nicht noch einmal zusammengelegt werden sollen. Abg. Freiherr von Wangenheim (Welfe): Eine Zusammen⸗ egung im größeren Umfang ist unbedingt erforderlich, einen Zwang * halten wir für bedenklich. Vor allzu häufigem Wechsel müssen die esitzer geschützt werden. Nur da, wo es im Interesse der Landes⸗ kultur unerläßlich notwendig ist, sollte dieses Gesetz angewenoet werden. 8 Abg. Paetzel Soz.): Wir werden die Anträge der Deutsch⸗ notionglen nicht annehmen, da sie nur Fußangeln legen. Wenn der Abg. Weissermel auf die hohen Kosten hinwies, so ist ja heute alles mit hohen Kosten verbunden. Seinerzeit war ja die Rechte gegen den Kanalbau, den sie heute haben will. Damals hätte er nur ein Butterbrot gekostet, heute jedoch sind die Kosten enorm höher. Abg. Bollert (Dem.): Die Anträge der Deutschnationalen sind berechtigt, soweit sie zur Ausführung des Sozialisierungsgesetzes ge⸗

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hören. .

Abg. Stendel (D. V.): Wir verstehen es nicht, weshalb man

alles den großen Ackerbaugesellschaften zuschiebt und das Land nicht een Leuten gibt, die es mit ihrer Hände Achen bebauen. Wir lehnen dieses Gesetz ab. Ein gewisser Zwang ist allerdings nötig; wir sind aber der Meinung, daß es grundsätzlich verkehrt ist, gegen den Bauern mit Zwang vorzugehen. Bei unseren Bauern ruft es ein Hohn⸗ gelächter hervor, wenn man ihnen einreden will, daß die 1“ eine Produktionssteigerung in den nächsten Jahrzehnten herbeiführen soll. Die Bauern werden im Gegenteil, wenn die Umlegung des Besitzes droht, es an der nötigen Düngung und Bearbeitung des Landes fehlen lassen, weil sie nicht zugunsten des späteren Besitzers Geld hineinstecken wollen. Die vret gehe Landesversammlung, die nach unserer Auffassung schon längst hätte auseinandergehen müssen (lebhafte Zustimmung rechts), hat gar nicht das Recht, eine M che Zwangsgesetzgebung einzuführen für Dinge, die nicht eilen. (Lebhafter Beifall rechts.)

Abg. Klau Aaen (. Soz.): Dem Vorredner stimme ich nur darin zu, daß die Landesversammlung längst hätte verschwinden müssen, weil sie gar nichts Positives für die Arbeiterklasse schafft. (Lachen rechts.) Die Agrarier streben nur danach, außerordentliche Gowinne einzusacken auf Kosten der Gesamtbevölkerung. Darum muß der staatliche Zwang auch gegen sie angewandt werden. (Rufe: Ruß⸗ land!) In Rußland hat die Arbeiterschaft nicht so trauvige Er⸗ fahrungen gemacht wie in Deutschland. bhafter Widerspruch.) Wir nehmen das Gesetz an und lehnen die Aenderunganträge ab, die den Zweck des Gesetzes nur sabotieren wollen. (Beifall bei den U. Soz.)

Präsident des Staatsministeriums und Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Braun: Meine Herren und Damen! Nur einige Worte. Von dem Herrn Abg. Stendel ist darauf hingewiesen worden, daß der Zweck dieser Vorlage, soweit er darin besteht, eine Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion herbeizuführen, doch nicht erreicht werde, jedenfalls in absehbarer Zeit nicht in Erscheinung trete. Demgegenüber möchte ich doch bemerken, daß es keinem Zweifel unterliegt, daß, wenn ich die Bearbeitung der land⸗ wirtschaftlichen Fläche durch zweckmäßige Zusammenlegung und Umlegung erleichtere und wirtschaftlicher gestalte, dadurch auch die landwirtschaftliche Erzeugung ertragreicher wird. Ob das von heute auf morgen schon in die Erscheinung tritt, darüber zu streiten, hat keinen Zweck. Jedenfalls, wollen wir die wichtigste Aufgabe der Gegenwart, die Hebung der landwirtschaftlichen Er⸗ zeugung fördern, so müssen wir mit allen Maßnahmen, die darauf gerichtet sind und Erfolg versprechen, anfangen. Wir können sie nicht auf Jahre hinaus verschieben, nur weil der volle Erfolg in den nächsten ein bis zwei Jahren noch nicht in die Erscheinung tritt. Außerdem kommt hinzu, daß Sie überall dort, wo tatsächlich zweckmäßige Um⸗ legungen schon vorgelkommen sind, auch von den Bauern, deren Grundstücke umgelegt sind, und die sich vielleicht anfangs nur widerstrebend fügten, heute das Urteil hören können, daß nicht nur für die Allgemeinheit ein Erfolg erzielt worden ist, sondern auch für den einzelnen Besitzer, der anfangs der Umlegung widerstrebte.

Meine Damen und Herren, ich möchte auf die Einzelheiten der Debatte nicht weiter eingehen; von „Haus verschwinden lassen“ und ähnlichen Uebertreibungen kann keine Rede sein. Ja, wenn es wirklich einmal bei der Veränderung der Dorflage tatsächlich notwendig wird, um einen zweckmäßigen Ausgang für das Dorf zu schaffen, ein Haus zu beseitigen, so ist nach dem Gesetz dem beireffenden Mann ein gleich⸗ wertiges Haus zur Verfügung zu stellen oder ein genügender Ersatz zu geben, und es ist dann mancher vielleicht froh, sein altes verfallenes Haus loszuwerden und ein gutes und zweckmäßiges in guter Lage zu bekommen. Das sind zudem anch nur Fälle, die unter ganz be⸗ sonderen Ausnahmeverhältnissen vorkommen werden.

Wenn aber weiter Herr Abg. Stendel sagte, die landwirtschaft⸗ liche Erzeugung würde durch dieses Gesetz beeinträchtigt werden, weil zahlreiche Bauern nicht intensiv wirtschaften und dem Boden nicht mehr genügend Dung zuführen werden, sobald die Umlegung drohe, so habe ich doch zu den Landwirten draußen etwas größeres Ver⸗ trauen. Ich glaube nicht, daß sie sich durch einen so kleinlichen Egoismus in ihrer Wirtschaft leiten lassen werden, daß sie im Hin⸗ blick darauf, daß sie in 10 bis 20 Jahren umgelegt werden können, nicht mehr rationell wirtschaften. (Zuruf des Abg. Stendel.) Jawohl, das habe ich doch verstanden. (Ernenter Zuruf des Abg. Stendel.) Die Umlegung droht, wenn das Gesetz besteht! (Wiederholter Zuruf des Abg. Stendel.) Wenn die Termine anfangen, geht es bald los, dann kann der Boden auch nicht mehr in der Dungkraft erheblich zurückgehen. Wir haben in den ganzen Kriegsjahren dem Boden keine Volldüngung geben können, und die Nachteile sind erst in 5, 6 Jahren eingetreten; aber in 1, 2 Jahren treten sie nicht so in die Erscheinung.

Wenn überhaupt das durch das Gesetz erstrebte Ziel erreicht werden soll, so muß ich Sie doch bitten, es bei den %⅝ zu belassen, die durch die Kommission für den Widerspruch vorgesehen sind. Das alleräußerste, was man konzedieren kann, wären die %¾, die von den Herren des Zentrums beantragt worden sind, wenn das Gesetz nicht wecklos sein soll. So viel zu dem Gesetz selbst.

Nun möchte ich noch eins nicht unwidersprochen lassen. Herr Abg. Stendel hat denselben Vorwurf, der seit einigen Monaten in der Oeffentlichkeit in einer gewissen Presse gegen mich gerichtet wird, hier gleichfalls erhoben, daß ich mit dem Herzen nicht bei dem ganzen Siedlungsunternehmen wäre. (Sehr richtig! Heiterkeit.) Wie es in meinem Herzen aussieht, wissen Sie doch gar nicht! (Zuruf

rot! (Seiterkeit.)

Demgegenüber erkläre ich und ich werde vielleicht bei Beratung meines Etats oder schon bei einem anderen Anlaß Gelegenheit nehmen, ausführlicher über diese Dinge zu sprechen, daß ich mit vollem Herzen bei der Siedlungstätigkeit bin —, daß es meiner Initiative zu verdanken ist, daß überhaupt das Reichssiedlungsgesetz geschaffen ist, daß durch das Ausführungsgesetz, wenn es so angenommen würde, wie ich es dem Hause vorgeschlagen habe, zweifellos heute schon für viele Siedlungslustige mehr Land geschaffen wäre, als es bisher möglich war, und daß ich mir alle Mühe gebe, die Schwierigkeiten, die sich der Siedlungstätigkeit draußen nach den verschiedensten Richtungen in den Weg stellen, zu überwinden. Wenn Herr Abg. Stendel mir dabei behilflich sein wollte, wäre ich ihm sehr dankbar. Aber ich glaube, damit erreichen Sie auf diesem Gebiete nichts, daß Sie der Stelle, die mit aller Energie für die Sied⸗ lungstätigkeit eintritt, die fortgesetzt mit den Schwierigkeiten und Widerständen, die sich draußen ergeben, zu kämpfen hat, unterstellen, sie sei mit dem Herzen nicht dabei, sie wolle eigentlich innerlich nicht recht das, was sie nach außenhin tue.

Wenn Herr Abg. Stendel aus dem Umstande, daß ich hier und da nicht für den Verkauf von fiskalischen Ländereien eingetreten hin, sondern daß ich den Leuten, die das Land heischten, es pachtweile übergeben wollte, schließt, daß ich kein Siedlungsfreund bin, so möchte ich darauf hinweisen, daß ich mich allerdings in einzelnen Fällen nicht dazu habe entschließen können, fiskalisches Land in Privatbesitz zu übergeben, nämlich in solchen Fällen, wo diejenigen, die das Land kaufen wollten, nicht siedeln, sondern einfach zu ihrem Besitz zukaufen wollten, und zwar hauptsächlich auch nicht einmal aus rein wirtschaftlichen Gründen, sondern weil sie das Geld, das sie hatten, glaubten am allerbesten in Landbesitz anlegen zu können. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) In solchen Fällen habe ich allerdings erklärt: der fiskalische Grund und Boden ist nicht dazu da, um einzelnen Leuten, die sich in der Kriegszeit Geld gemacht haben, die Möglichkeit zu geben, das Geld in Land anzulegen, in der Hoffnung, dabei steuerlich etwas besser wegzukommen. Da habe ich es für zweckmäßiger gehalten, ihnen das Land pachtweise zu geben und zu sehen, wie sie darauf wirtschaften. Ich habe auch in solchen Fällen, wo kleine Grüund⸗ besitzer, die früher Industriearbeiter oder im Baugewerbe tätig waren, jetzt, da sie ihre Arbeitskraft in der darniederliegenden Industrie oder im Baugewerbe nicht mehr verwerten konnten und mehr Land heischten, um ihre volle Arbeitskraft der Landwirtschaft widmen zu können, wo also solche Leute Land heischten, es auch für zweckmäßiger gehalten, ihnen erst auf einige Jahre das Land in Pacht zu geben, weil ich davon ausging: mit dem Moment, wo die Industrie, was wir doch alle hoffen, wieder floriert und wo das Baugewerbe wieder Beschäftigung hat, da gehen diese Leute wieder zu ihrer alten Tätigkeit in der Industrie und in das Bau⸗ gewerbe zurück, und der ihnen überlassene Boden wird nicht mehr so intensiv bearbeitet, wie es im Interesse der Allgemeinheit notwendig ist. iesen Leuten habe ich das Land zur Pacht gegeben, um die Möglichkeit zu haben, wenn sie es nicht mehr intensiv bewirtschaften⸗ es ihnen abzunehmen und denen zuzulegen, die für eine ordnungs⸗ mäßige und intensive Bewirtschaftung Gewähr bieten. Aber daraus zu schließen, daß ich nicht für intensive Siedlungstätigkeit eintrete, ist völlig irrig, ich muß es hier mit aller Energie zurückweisen. (Bravo! bei den Sozialdemokraten.)

Abg. Stendel (D. P.): Der Minister gibt also zu, daß er in dem Sinne nicht siedlungsfreundlich ist, als er den Siedlern nicht Pripateigentum übertragen will, sondern die Gemeinwirtschaft er⸗ strebt. Ich stimme dem Minister darin zu, daß nicht Land lediglich zur Geldanlage gegeben werden soll, aber in einem Falle sind einer Ackerbaugesellschaft aus Berlin viele tausend Hektar im Auricher Bezirk gegeben worden, um das Moor auszubeuten, während die Leute, die an dem Moor sitzen und es früher für herrenlos gehalten haben, nicht einmal drei Hektar zu ihren bisherigen zwei Hektar zu Zwecken der Viehwirtschaft hinzubekommen konnten. Wenn die Leute das Land zum Eigentum bekommen, wirtschaften sie viel intensiver, als wenn sie es in Pacht haben. Daß der Minister von seinem Gesichtspunkt aus siedlungsfreundlich ist, das wissen wir.

Präsident des Staatsministeriums und Minister für Land⸗ wirtschaft, Domänen und Forsten Braun: Diese rein örtliche Angelegenheit im Wahlkreise des Herrn Abg. Stendel hat mit Sozialismus und mit meinem Standpunkt zur Siedlungs⸗ frage garnichts zu tun. Die Einzelheiten, mit denen ich mich vor einigen Monaten zu beschäftigen hatte, sind mir augenblicklich nicht völlig gegenwärtig; so viel ich mich erinnere, handelt es sich darum, daß nicht die eine Gemeinde, sondern die andere das Land be⸗ kommen hat. Es handelt sich um einen Streit zwischeu zwei Ge⸗ neinden, von denen die eine der anderen das Land nicht gönnt. (Hört, hört! links.) Das hat mit dem Ausgeben zu Pacht oder Eigentum nichts zu tun. Wenn ich recht im Bilde bin, handelt es sich um unkultiviertes Moor. (Widerspruch und Zuruf des Abg. Stendel.) Das kultivierte Moor hat doch die nächstgelegene Nachbargemeinde bekommen! (Erneuter Zuruf des Abg. Stendel.) Ja, bitte, solche Einzelheiten können wir hier nicht verhandeln; ich muß bitten, einmal nach dem Ministerium zu kommen und dort die Sache zu besprechen. Wir haben sie ja schon vor Monaten im einzelnen besprochen. Es handelt sich um den Streit zwischen zwei Gemeinden, die einander das Land nicht gönnen. Ich kenne die Oertlichkeit nicht so genau und weiß nicht, ob die Gemeinde, die das Land bekommen hat, außer⸗ halb Ihres Wahlkreises liegt (Heiterkeit) und weshalb Sie nicht auch für die andere Gemeinde eintreten. (Zuruf des Abg. Stendel.) Ja, ich möchte doch bitten, das in meinem Ministerium zu erledigen. Jedenfalls handelt es sich hier um die Frage von Pacht oder Eigentum überhaupt nicht, sondern nur darum, daß die eine Gemeinde der anderen das Land nicht gönnt.

In der Abstimmung werden die einzelnen Teile des Ge⸗ setzes im wesentlichen nach den Ausschußbeschlüssen ange⸗ nommen, jedoch wird auf den Antrag v. Wangenheim der § 1 a eingefügt, der die Wiederholung von Zusammen⸗ legungen ausschließen soll, und in § 5 wird auf Antrag v. Wangenheim beschlossen, daß das Zusammenlegungs⸗ verfahren unterbleibt, wenn drei Viertel der Beteiligten (Aus⸗ schußbeschluß: fünf Sechstel) widersprechen. Der Antrag Weissermel, dafür „zwei Drittel“ zu setzen, wurde abgelehnt. Die gleichfalls auf der Tagesordnung stehende dritte Lesung wird auf morgen verschoben.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzes vom 13. De⸗ ember 1919 über die Erleichterung des Austritts aus rr. Kirche und aus den jüdischen Synagogengemeinden. Das Gesetz war von der Regierung erlassen worden. Auf Grund eines Antrags Friedberg Dem.) vom 14. Oktober 1919 hatte das Haus am 5. November 1919 seinen Rechts⸗

rechts: Schwarz! Heiterkeit.) Nein, nicht schwarz, bei mir ist es

1111““

nunmehr gleichfalls zur Beratung steht. Nach 51 dieses Entwurfs ist der Austritt aus einer Religionsgesellschaft öffentlichen Rechts beim Amtsgericht des Wohnsitzes zu Protokell des Gerichtsschreibers zu erklären oder in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die rechtlichen Wirkungen des Austritts beginnen einen Monat danach; bis dahin kann er zurück⸗ genommen werden. Das Amtsgericht hat den Vorstand der Religionsgesellschaft über die Austrittserklärung zu benach⸗ richtigen und den Austritt zu bescheinigen.

„Nach § 2 befreit der Austritt von allen persönlichen Leistungen für die Religionsgesellschaft mit dem Ende des laufenden Steuerjahres, jedoch nicht vor Ablauf von drei Monaten nach der Austrittserklärung. Leistungen, die kraft besonderen Rechtstitels auf bestimmten Grundstücken haften, bleiben jedoch bestehen. Nach § 3 ist das Verfahren kostenfrei und stempelfrei. Nach § 4 kann ein aus einer Synagogen⸗ gemeinde austretender Jude nur durch schriftliche Erklärung einer anderen Synagogengemeinde beitreten.

Abg. Bubert (Soz.): Meine Freunde können dieses Gesetz nicht unterstützen, weil es eine erhebliche Verschlechte⸗ rung gegenüber den bisherigen Bestimmungen bedeutet, nament⸗ lich gegenüber dem Gesetz von 1918. Es sind besonders zwei Gründe, die für uns die Vorlage unannehmbar machen. Einmal ist es die Bestimmung, daß die Rechtswir⸗ kungen der Austrittserklärung erst einen Monat danach beginnen sollen. Diese Ueberlegungs bedeutet einen zweifellosen Rückschritt gegenüber dem bisherigen Zustand. Wir verlangen die Beseitigung dieser Ueberlegungsfrist, um die volle Gewissensfreiheit zu sichern. Es soll kein terroristischer Druck von seiten der Geistlichen ausgeübt werden können. Wenn das auch bestritten wird, daß es geschieht, so haben wir doch zahlreiche Belege dafür sowohl von katholischer wie evangelischer Seite. Noch im Mai vorigen Jahres hat der Bischof von Osnabrück Richtlinien herausgegeben, in denen er in schlimmster Weise in die Gewissensfreiheit des einzelnen eingreift.⸗ Wer aus der Kirche austreten will, hat ohnehin innerlich mit ihr gebrochen, und auf den soll jeder Druck vermieden werden. Die andere Frage, die das Gesetz für uns unannehmbar macht, ist die Ausdehnung der Steuerpflicht bis zum Schluß des Steuerjahres. Wir werden hier für den Antrag Hoffmann wonach die Steuerpflicht mit Ablauf des Vierteljahres, in dem die Austritts⸗ erklärung abgegeben wird, erlischt. Die Kirche wird dadurch nicht sonderlich geschädigt, zumal sie in ihrer Finanzgebarung besser dasteht als die Gemeinden und der Staat. Wir verlangen ferner Sicherun⸗ gen, daß es nicht wie bisher möglich ist, daß Leute, die aus der Kirche ausgeschieden sind, noch zur Kirchensteuer herangezogen werden. Nur bei Annahme dieser Anträge würde es uns möglich sein, für das Ge⸗ setz zu stimmen. (Beifall b. d. Soz.)

Präsident Leinert teilt mit, daß von mehreren Parteien ein Antrag auf namentliche Abstimmung über das Gesetz eingegangen ist.

„Abg. Dr. Faßbender (Zentr.): Meine Fraktion wird für die Ausschuß⸗Fassung des Gesetzes stimmen. Wir sind zwar nicht mik allen Bestimmungen einverstanden, halten aber den vorliegenden Entwurf immerhin für eine Verbesserung gegenüber der Verordnung vom 13. Dezember 1918. In der Aufschrift kommt offensichtlich ein Geist der Gegnerschaft gegen die Neligion zum Ausdruck, als ob das Volksheil allein vom Atheis⸗ mus und Materialismus abhänge. Schon am 4. November 1919 habe ich mich über die Bedeutung der Religion für das Erziehungswesen und das öffentliche Leben verbreitet. Deshalb will ich mich daraguf be⸗ schränken, mich an den Entwurf des Gesetzes als solchem zu halten. Wir wünschen in der Ueberschrift die Bezeichnung „bürgerlich rechtliche Wirkungen der Erklärung“, und andererseits eine andere Regelung der Steuerpflicht. Abänderungsanträge werden wir jedoch in dieser Beziehung nicht stellen. Wir werden füͤr den Antrag Koch und

Hoffmann stimmen. Ueberlegungsfrist für nötig, schon deshalb, weil eine so wichtige Hand⸗

ausschuß beauftragt, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der

Genossen gegen die Anträge Hausschild und Adolf Gegenüber dem Vorredner halten wir eine

lung wie der Austritt aus der Kirche, größter Ueberlegung und Be⸗ sonnenheit bedarf. Wir sehen nicht ein, worin der Druck bestehen soll,

den die Geistlichen hierbei ausüben könnten. Der Geistliche muß auch

auf der Kanzel die Bevölkerung vor der Sozialdemokratie warnen.

Es gereicht mehr zum Wohle des Volkes, wenn die Bevölkerung den Worten der katholischen und evangelischen Geistlichen folgt, als wenn

sie den Hetzereien der Sozialdemokraten Gehör schenkt. Die Anstalten für Arme und Kranke, die von der Kirche eingerichtet worden sind,

haben eine solche Bedeutung, daß sie über jede Kritik der Sozialdemo⸗ kraten erhaben sind. Ich bitte die Vorlage anzunehmen. (Beifall im Zentrum.)

Abg. Prelle (D.⸗Hann.): Der Gesetzentwurf bezweckt die Ver⸗ nichtung der Kirche. Wir mir kürzlich ein Geistlicher ggte, überwiegt

sest die Zahl der Eintritte die Zahl der Austritte. Wir sind gegen

kassenaustritte.

Abg. Adolf Hoffmann (U. Soz.): Wir können der Absicht nicht beitreten, den Austritt aus der Kirche zu er⸗ sveben. Wir wünschen, daß die Erklarung auch für mehrere, ür die ganze Familie gemeinschaftlich abgegeben werden kann. Wird mein Antrag und der Antrag Hausschild nicht angenom nen, so lehnen wir das Gesetz selbstverständlich ab Wir sind gegen die Ausdehnung der Ueberlegungsfrist, weil sie nur dazu benutzt wird, um alle Hebel einzusetzen, daß der Betreffende seine Austrittserklärung zurücknimmt. Die wirtschaftliche Abhängigkeit spielt dabei auch eine Rolle. Der Druck der Geistlichen geht so weit, daß sie in der Ohrenbeichte die Frauen aufhetzen, dem Gatten die Erfüllung der ehelichen Pflichten zu verweigern, bis er seine Austrittserklärung zurückgenommen hat. (Hört! hört! und Pfuizuse.) Bei den notwendigen Gehalts⸗ und Lohn⸗ aufbesserungen ist die Kirche am allerbesten weggekommen, denn sie zicht einen Prozentsatz der Einkommensteuer ein ohne Rücksicht darauf, oh der Steuerpflichtige mit seinem Gelde auskommen kann. Selbst von Ungläubigen und der Kirche feindlich gesinnten Leuten werden die Steuern eingezogen. Das stört die Kirche nicht, Geld stinkt nicht. (Rufe rechts: Das russische Geld stinkt auch nicht!) Außer einem Ko⸗ peken, den mir ein Soldat aus Rußland mitbrachte, habe ich nie russisches Geld in der Hand gehabt. (Aber Ihre Partei!) Für meine Partei ist auch kein russisches Geld durch meine Finger gegangen. Wenn es sich aber darum handelt, den alten Feind der Arbeiterklasse zu bekämpfen, dann würden wir als internationale Sozialisten auch von unseren russischen Brüdern Unterstützung annehmen. Deutschland würde über viel mehr Geld verfügen, wenn einmal die großen Kirchen⸗ schätze geöffnet würden. (Lebhafter Widerspruch im Zentrum.) Die von mir schon längst verlangte Inventarisierung des Kirchenvermögens ist bisher immer verhindert worden. Sie straͤuben sich dagegen und wissen auch warum. Wenn die Urteilsunfähigen nicht mehr vor⸗ handen wären, dann hätte das Zentrum keine Anhänger mehr. Mit

errn Faßbender bin ich ganz darin einig, daß in die jetzige Kirche eine Sozialdemokraten gehören. In dieser Kirche sollte auch kein wirklich Frommer mehr bleiben, denn die jetzige Kirche hat gar nichts mehr mit dem wahren Christentum zu tun, sie ist organisierte Fencel (Beifall b. d. U. Soz. Große Unruhe rechts und im Zentrum.) Die Frommen müß len ihre Pfarrer wenigstens aus eigenen Mitteln erhalten. Die Haltung der Kirche und ihrer Ver⸗ treter im Weltkrieg ist die Grundursache der jetzigen Massenaustritte.

n Divisionspfarrer Schettler hat einen Soldatenkatechismus heraus⸗ gegeben, der in Massen an der Front verbreitet wurde. Als ich daraus im Reichstag aus dem Gedächtnis eine Stelle zitierte, wurde die Eristenz dieses Buches angezweifelt. Ich habe es jetzt hier. Auf Seite 18 heißt es dort unter der Ueberschrift: „Das walte Gott und kalt Eisen“; „Dem Soldaten ist das kalte Eisen in die Faust ge⸗ geben. Er soll es führen ohne Schwächlichkeit und Weichlichkeit. Er, der Soldat, soll totschießen, soll dem Feind das Bajonett in die Brust bohren, soll die sausende Klinge dem Gegner auf den Schädel schmet⸗ tern. Das ist seine heilige Pflicht, sa, das ist sein Gottesdienst!“ (Lebhafte Pfuirufe.) Dieses Buch ist 1915 im Verlag von Kar Siegmund, Berlin, erschienen. Jesus Christus wird darin als Kron zeuge für den Mord und das Niedermetzeln von Menschen angerufe