Fruar 1916 (A.⸗Bl. V. 106)
hierdurch aufgehoben.
1“
wird bestimmt, daß die Vorschriften dieser Verordnung auf das Enteignungsverfahren Anwendung zu finden haben, das die Vereinigte Kohlen⸗Aktiengesellschaft, Betriehsleitung Kayna bei Oberbeuna, zum Zwecke der Anlage eines Abwässergrabens und
einer Verbindungsbahn von ihrer im Aufschluß begriffenen Grubenanlage in der Flur Klein Kayna nach ihrem Schywester⸗ werk, den Beunger Kohlenwerken in Oberbeuna, gemäß 88 135 ff. des Allgemeinen Berggesetzes für die Preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 (Gesetzsamml. S. 705) in Verbin⸗ dung mit § 9 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse des Stein⸗ und Braunkohlenbergbaues in denjenigen Landes⸗ eilen, in welchen das Kurfürstlich Sächsische Mandat vom 19. August 1743 Gesetzeskraft hat, vom 22. Februar 1869 (Ge⸗ setzsamml. S. 401) beantragt hat. b Berlin, den 8. September 1920. Die Preußische Staatsregierung. Braun. Fischbeck. am Zehnhoff. Oeser. Stegerwald. Severing. üdemann.
I a 8
der Preußischen Staatsregierung, betref⸗ fend Anwendung des vereinfachten Enteig⸗ nungsverfahrens bei dem Bau einer Hoch⸗ 1“ vom Kraftwerk Tratten⸗ orf bei Spremberg i. Lausitz nach einer in Berlin⸗Friedrichsfelde zu errichtenden Transformatoren⸗Schaltstation und beim Bau dieser Station durch die Gesellschaft für Kraftübertragung, G. m. b. H. in Berlin.
Vom 11. September 1920.
Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver⸗ einfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnung vom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) und 15. August 1918 (Gesetzsamml. S. 144) wird bestimmt, daß das verein⸗ fachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften der Ver⸗ ordnung bei dem Bau einer Hochspannungsleitung vom Kraft⸗ werk Trattendorf bei Spremberg i. Lausitz nach einer in Berlin⸗Friedrichsfelde zu errichtenden Transformatoren⸗Schalt⸗ station und beim Bau dieser Station selbst Anwendung findet nachdem der Gesellschaft für Kraftübertragung, G. m. b. H. in Berlin, Viktoriastr. 34, das Enteignungsrecht durch den Erlaß der Reichsregierung vom 1. Juli 1920 verliehen worden ist.
Berlin, den 11. September 1920.
Die Preußische Staatsregierung. Fischbeck. Haenisch. am Zehnhoff.
Stegerwald. Severing. Lüdemann.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Dem Hüttendirektor, Oberbergrat Ahrens in Friedri
Dem H. — b erberg Ahrens in Friedrichs⸗ hütte ist die Direktorstelle des Steinkohlenbergwerks dhe⸗ i. Westf. übertragen worden.
Braun. Oeser.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Repetitor an der Tierärztlichen Hochschule in Berlin Vierarzt Dr. Habersang ist als Privatdozent für das Lehr⸗
—. ½ . 6 22 , Innere Medizin“ an derselben Hochschule zugelassen orden. G
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachungen des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 16. Oktober 1917 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 255) und vom 30. März 1918 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 78) in Verbindung mit der Anordnung der Landeszentralbehörden vom 21. August 1917 wird für das Gebiet des Kohlenverbandes Groß Berlin, nämlich die Stadt⸗ kreise Berlin, Charlottenburg, Neukölln, Berlin⸗Schöneberg, Berlin⸗Lichtenberg, Berlin⸗Wilmersdorf sowie die Landkreise Teltow und Niederbarnim, folgendes bestimmt:
1 § 1. 58 58 der Verordnung des Kohlenverbandes Groß Berlin über die Kohlenverteilung für Hausbrand, Klein⸗ gewerbe und Landwirtschaft in Groß Berlin vom 6. März 1919 wird unter gleichzeitiger Aufhebung des § 2 der Ver⸗ ordnung des Kohlenverbandes Groß Berlin vom 26. August 1919 (J.⸗Nr. L. 3714/19) wie folgt abg eändert: 1. Kohlen dürfen zur Heizung von Räumen mit Zentralheizung nur insoweit verbraucht werden, daß die Innentemperatur 18 Grad Celsius nicht übersteigt, gemessen in der Mitte des Raumes 1,5 m über dem Fußboden. Bei Vorhandensein von zentralen Warmwasserbereitungsanlagen in Grundstücken mit Mieträumen, Hotels und Pen⸗ sionen muß der Vermieter am 1. und 3. Freitag eines jeden Monats von 3 Uhr Nachmittags an bis zum darauf⸗ folgenden Sonntag, Nachmittags 3 Uhr, Warmwasser abgeben; von 10 Uhr Abends bis 8 Uhr morgens hat die Warmwasser⸗ abgabe zu unterbleiben. Die Warmwasserabgabe in Büro⸗ häusern ist verboten. Für Hotels und Pensionen mit mehr als 10 Zimmern kann die Kohlenstelle auf Antrag eine abweichende Regelung anordnen. . Die Abgabe von Warmwasser zu anderen als den zu Ziffer 2 festgesetzten Zeiten ist unzulässig. Abweichende Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter sind unwirksam; jedoch ist die völlige Einstellung der Warmwasser⸗ versorgung nach schriftlicher Genehmigung der Kohlenstelle Groß Berlin zulässig, wenn der Vermieter und sämtliche Mieter hier⸗ über einig sind. Die Bestimmungen der Ziffern 2 und 3 finden keine An⸗ wendung auf Schul⸗ und Fabrikbäder, Krippen, Säuglings⸗ anstalten und dergleichen sowie Krankenanstalten und Er⸗ 1113““ 88— 11“ Aufsicht stehen, sofern entrale Warmwasserbereitungsanlage ausschließlich d. Zwecken dieser Verbrauchsstellen dient. b“
2
2Z. 5
Für zentrale Warmwasserbereitungsanlagen, die ausschließli
gewerblichen Zwecken dienen, dürfen Kohlen 88 auf Grund venehich Genehmigung der Kohlenstelle Groß Berlin verwendet werden. Im Falle der Genehmigung erfolgt der Bezug von Kohlen auf Gewerbekohlenkarten in dem von der Kohlenstelle Groß Berlin für jeden Einzelfall festzusetzenden Umfange. Die Kohlenbezugsscheine für zentrale Warmwasserbereitungsanlagen der im Absatz 1 be⸗ seichneten Art werden hiermit außer Kraft gesetzt derart, daß Lieferungen auf diese Sehug fetst e atgs mehr erfolgen dürfen.
Alle Sondervergünstigungen bezüglich der Warmwasserversor . - züͤglich un für Aerzte werden aufgehoben. Aerzte erhalten auf Antrag für die Se der “ für ihre ärztlichen Zwecke erteljährlich eine Zuweisung von 4 Zentnern Kohlen a von Gewerbekohlenkarten. 8 h § 4.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnu oder gegen Anordnungen, welche die Kohlenstelle Groß Berlin anf I1IG“ Pergrdanng, kafäfßt, 188 b Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 0 it ei vöS z oder mit einer dieser Die Kohlenstelle Groß Berlin kann im Einvernehmen mit dem
Ministerium für Volkswohlfahrt.
Der ordentliche Professor für soziale Hygiene an d
8 ,„1„„ „ v ( es 8 er Universität Berlin Dr. Grotjahn ist vom 1. Oktober 1920 ab zum ordentlichen Mitgliede der Wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen ernannt worden.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 11 Absatz 2 des Gesetzes, betreffend die öffentliche Krüppelfürsorge, vom 6. Mai 1920 — Gesetz⸗ samml. S. 280 — gewähre ich für die Zeit vom 1. Oktober
1920 bis zum Ablauf des 31. März 1921 dem Landarmen⸗
1.“ a) der Provinz Ostpreußen, der Provinz Pomme
Brandenburg, der Provinz Cacssen; 8 11“
und der Provinz Westfalen sowie des Bezirksverbandes des Regierungsbezirks Cassel hinsichtlich der vor dem 1. Januar
8 1 er ngg. . 8 bE“ 1914 geborenen Krüppel b) der Provinzen Nieder⸗ und Oberschlesi r dem 1. Januar 1910 geborenen Fenesen C“
) der Provinz Schleswig⸗Holstei 88 1. Januar 1902 Ferenen hlchedebirsichthhc ““ 1 Befreiung von der Verpflichtung zur Anstaltsunterbringung Berlin, den 15. September 1920. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. Stegerwald.
Ministerium für Wissenschaft und Ho b 1 n c. ft Der Zahnarzt Seidel in Münster i. W. ist zum außer⸗
ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultä versits 1“ zinischen Fakultät der Universität
Der ordentliche Professor Dr. Mecking in Kiel ist in
Kunst
liche Fakultät der Universität in Münster versetzt w ät der f n I t orden. Der bisherige Seminardirektor Dr. Wilkes sst zum Regierungs⸗ und Schulrat ernannt und als solcher der Re⸗ gierung in Trier überwiesen worden. 8
Viehseuchenpolizelliche Anordnung
Auf Grund des § 7 des Viehseuchengesetzes Jurni 1909 (RGBl. S. 519) wird mit Genehmi an 65 EE1 Landwirtschaft, Domäͤnen und Forften solgendes 1ennn ers für
Die durch meine gghacenvangenigh vom 14. Fe⸗
zugelassene Befreiung des im G . verkehr eingehenden Geflügels von der amtstierärztlichen Untersuchung für alle Transporte von weniger als 100 Stück wird
mentarischen Bestimmungen des Kur⸗ und Neumärki Kitter⸗ schaftlichen Kredit⸗Instituts, durch die Amtsblätter W
1920, betreffend die Verlei Entei egen Ut 85 eihung des Enteignungsrechts an den Kreis ele en Stroms innerhalb des i
JFe.deen geremee 8 es Kreises, durch das Amtsblatt der tember 1920.
— —RJRURRRRxéUéUVUUé éLZSĩSILTém npnwz
Damen von Catopol⸗Batteux, Ziegler, Hau H 1 Zador, Helgers, Krasa, Lücke unter ng tarsechun gden Herren Feeenar musikdirektors Leo Blech aufgeführt. Anfang 7 Uhr.
Keithe, mit Fritz Kortner in der Titelrolle, in Szene. Anfang
Vorstande des zuständigen Kommunalverbandes Kohlenhändlern, die
gegen diese Bekanntmachung verstoßen, d petr; 8 untersagen. hung verstoßen, den Fortbetrieb des Handels § 5
h ö Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung Berlin, den 21. September 1920.
Der Kohlenverband Groß Berlin. Wermuth.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872
e. 90 snd Fehencgenace pril 1872 (Gesetzsamml. der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 20. Mäö
1920, betreffend die Genehmigung eines Nachtrags zu den 8g
der Regierung in Potsdam und der Stadt in 2
S. 211, ausgegeben am 15. Mai 1920, “ der Regierung in Frankfurt a. O. Nr. 19 S. 132 8 am 15. Mai 1920 8 er Regierung in Marienwerder Nr. 16 S. 107 1 am 17. Se; “ er Regierungsstelle in Schneidemühl Nr. 27 S. veheben am 17. 1“”“ C“ ver Regierung in ettin Nr. 18 S. 12 1es 888 8 S. 126, ausgegeben am er Regierung in Köslin Nr. 15 S. 72
1deegterungn S. 72, ausgegeben am
der Regierung in Liegnitz Nr. 16 S. 119, ausgegeben am
ausgegeben
S ausgegeben schaft zur Herstellung von Wohnungen. jährlichen Betrag von 25 000 ℳ, bis 500 000 ℳ erreicht sind; die
e9;
Eugen Klöpfer, P. Konradus: Ernst Wurmser, P. Edmundus: Erich Walter, P. Rochus: Hans Sternberg, P. Bruno: Ernst⸗Neßler, P. Oswaldus: Julius E. Herrmann, P. Evaristus: Wilhelm Um⸗ minger, Pater Felix Graf von Hilgartsberg: Theodor Loos, Gräfin Helmtrudis, seine Frau: Leopoldine Konstantin, Oberleutnant von Ruchti, ihr Bruder: Fritz Kampers, Bezirksgeometer a. D. Pfaffinger: Emil Lind, Justizrat Kreidle: Ernst Wurmser, Frater Max: Carl Mahnke. Das Spiel leitet Victor Barnowsky.
Bühnenbilder hat Eduard Suhr entworfen. .1“
Mannigfaltiges.
Im amtlichen Teil der heutigen Nummer dieses Blattes ist (unter Preußen) eine Bekanntmachung des Kohlen⸗ verbandes Groß Berlin vom 21. d. M., betr. Abände⸗ rung des § 58 seiner Verordnung vom 6. März d. J. über die Kohlenverteilung für Hausbrand, Klein⸗ gewerbe und Landwirtschaft, veröffentlicht.
Ign der gestrigen Sitzung der Groß Berliner Stadt⸗ verordneten begannen die Wahlenderneuen Magistrats⸗ mitglieder. Wiedergewählt wurden der Oberbürgermeister Wer⸗ muth, der Stadtkämmerer Boeß und der Stadtbaurat für Hochbau Professor Ludwig Hoffmann. Zum Stadtsyndikus wurde der Neuköllner Stadtrat Dr. Lange gewählt, zum Medizinalrat Dr. Rabenow⸗Schöneberg; Stadtbaurat für Tiefbau wurde der Baurat Hahn⸗Neukölln, für den Verkehr Dr. Adler, für Maschinenbau der Bergassessor Horten. Heute vormittag sollten die Wahlen fort⸗ gesetzt werden.
Die Zuständigkeit der Landesversicherungs⸗ anstalt Berlin erstreckt sich vom 1. Oktober 1920 ab auf alle Gemeinden, die zur neuen Stadtgemeinde Berlin gehören. Es dürfen daher für die in diesen Gemeinden beschäftigten Personen vom 1. Oktober ab nur Marken der Landesversicherungs⸗ anstalt Berlin verwendet werden. Falls die Beschäftigung nicht erst am 1. Oktober 1920 beginnt, sind 7 r die Woche vom 27. September bis 3. Oktober 1920 noch Marken der Landesversicherungsanstalt Brandenburg zu verwenden. Berliner Marken werden auf den Postämtern des Beschäftigungsortes vorrätig gehalten; dort können auch Brandenburger gegen Berliner Marken im gleichen Geldwert umgetauscht werden.
Auf der Ersten Reichstagun ostmärkischer Flüchtlinge, die der 1“ Lifr sic 98 Berlin W. 57, und der „Heimatbund Posener Flächt⸗ Uinge“ in Fran kfurt, Oder, nach voraufgegangenen Ver⸗ ständigungsverhandlungen über den Zusammenschluß dieser Interessen⸗ vertretungen zu Montag, den 27. d. M., Vormittags 10 Uhr, nach Berlin einberufen haben, und die im Reichstag steattfindet, werden von bekannten Persönlichkeiten Vorträge gehalten werden über die wichtigsten Fragen der Flüchtlingsfürsorge und des Schutzes der durch die Vorgänge im Osten Geschädigten. Der Vorsitzende des Zentralkomitees der Vereine vom Roten Kreuz, Landesdirektor von Winterfeldt, wird über den bis⸗ herigen Verlauf der Flüchtlingsbewegung sprechen, der frühere Posener Oberbürgermeister, Geheimer Regierungsrat Dr. Wilms über die gesetzliche Regelung der Verdrängtenschäden und über die Richtlinien für die Vorentschädigungen sowie über die Valutaschäden, der Oberbürgermeister a. D. Künzer (früher in Posen) über die Anmeldung und die Liquidation deutscher Vermögen in Polen. Es folgen weitere Vorträge über die Not des ostmärkischen Deutschtums, über die Flüchtlingsfürsorge,“ insbesondere über die Unterbringungs⸗ und Wohnungsfrage, die Unterstützungen, die Hausratsbeschaffung usw., die Steuerfragen, die Eingliederung der Flüchtlinge in das deutsche Wirtschaftsleben usw. Zu den Verhandlungen sind die Reichs⸗ und Staatsbehörden sowie die Vertreter der Parlamente geladen. Zutritt haben nur Mitglieder der genannten Verbände, die Anmeldungen zur Mitgliedschaft noch entgegennehmen. (W. T. B.)
Cassel, 22. September. (W. T. B.) Die „Hessisch 8 meldet aus Sont ra vom 22. September: Ein essische “ 8 isenbahnunglück ereignete sich in der Nähe des hiesigen Güterbahnhofs. Auf der Eisenbahnstrecke Göttingen⸗Bebra zwischen den Bahnhöfen Sontra und Cornberg lösten sich in der vergangenen Nacht von einem in der Richtung nach Bebra fahrenden Güterzuge eine Anzahl Güterwagen, ohne daß dies von dem Personal des weiterfahrenden Zuges bemerkt wurde Die abgerissenen Wagen rollten mit großer Ge
e 8 di⸗ 85 Strecke
rück un ießen in der Nähe des Bahnhofs auf ei
Richtung nach Bebra ausfahrenden Gü⸗ 8 r z 8
schinenpersonal dieses Zuges konnte Pn durch Abspringen retten. Der Zusammenstoß war furchtbar. Ueber 30 Güterwagen wurden zer⸗
trümmert und die Güterzugmaschine die hohe Eisenbahnböschung
hinabgeschleudert. Vier Eisenbahnbremser wurden unter
den Trümmern begraben und getötet. Der Verkehr auf der Strecke ist gestört. Die Unglücksstätte ist ein wüstes 1“ Wagen haben sich hoch aufeinander getürmt. Die In 1 hnen liegenden Leichen konnten bis jetzt noch nicht freigelegt
——
Hamburg, 22. September. (W. T. B.) Di 8 G sowie die Hochseefischerei A. G. bh eefischerei A. G. gründeten eine Siedlungsgenossen⸗
Die Stadt gibt einen edereien gewähren 1 Million Mark als zinsloses Darlehen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
17. April 1920, und
der Regierung in Magdebur 18 8. Ren 1gg Magdeburg Nr. 18 S. 128, ausgegeben am
2. der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 5. August
1920, betreffend die Verleihung des Enteignungs ie S bezugsvorstellung.
Faser 8* die Erweiterung des Marserkegsuntgige garc 1 Frnnh⸗ Lhdetsna z 5 2 2 . er
gleicher Eigenschaft in die philosophische und naturwissenschaft⸗ 4. egierung
in Münst “ jerhn in Münster Nr. 36 S. 334, ausgegeben am 3. der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 12. August
Anlagen zur Leitung und Verteilung des
bezugsvorstellung.
Opernhaus. (unter den Linden.) Freitag: 157. Da Bohème. Anfang 7 Uhr.
Sonnabend: Die Jüdin. Anfang 6 ½ Uhr. Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Freitag: 166. Dauer⸗
Der Marquis von Keith. Anfa Sonnabend: Coriolan. Anfang 7 Uhr. Anfang 7 Uhr.
36 S. 262, ausgegeben am 4. Sep⸗
Nichtamtliches. 8
Theater und Musik.
Im Opernhause wird morgen, Freitag, „Bohème“ mit den 8
Familiennachrichten.
Frl. Charlotte von Schmeling⸗Diri ö11““ 8 80 “ Pngsbefen E de
t L ei Neustadt a. Dosse). — Frl. Ruth Iordes⸗ mit Hrn. Ob 8 ) Jordan e gien. Dherlzuhnan Le da von Oppeln⸗Bronikowski
estorben: Hr. Sanitätsrat Dr. med. Carl Stübing (Berlin).
Im Schauspielh ause geht morgen „Der Marquis von
2. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Oppeln, den 11. September 1920. Der Regierungspräsident. J. V.: Tidick.
Rischan osa Poppe, das langjährige Ehrenmitgli des Königli S spielhauses, als Gast einmalig die Pitelrolle piehe eöniglichen 8
findenden Erstauffüͤ Gelübde“ die Besetzung der
In der am Dienstag, den 28. d. M., im Staatlichen Schau⸗
se stattfindenden Aufführung von „Maria Stuart“ wird Frau Han⸗
Im Lessingtheater ist in der am S b hamc von Heinrich Lautensacks Swabfnd, 8
“ Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. 1 Zerantwortlich für den Anfeiginteil: Der Vorsteher s Geschäftsstelle
Rechnungsrat Nengering in Be⸗
8 erlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt Berlin, Wilhelmstraße 32. 1
Vier Beilagen
Rollen folgende Burkhardus:
keinschließlich Börsenbeilage) 1
und Erste, Zweite und Dritte Zentral⸗Handelgregister⸗Beilase
zum Nr. 215.
Die
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Sanzeiger und Preußi
Berlin, Donnerstag, den 23. September
X““ X“ schen Staatsanzeiger
55 6
1920
Richtamtliches.
8 (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich.
Der Ausschuß des Reichsrats für Verkehrswesen die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Steuer⸗ und Zollwesen hielten heute Sitzungen.
Gestern nachmittag fand unter dem Vorsitz des Reichs⸗ präsidenten eine Kabinettssitzung statt. Gegenstand der Verhandlungen war die Finanzlage des Reichs. Die Be⸗ soldungsfrage, in der die Schwierigkeiten der Finanzlage in der letzten Zeit 1 deutlich zum Ausdruck kamen, bildete nur einen — politisch und materiell allerdings wichtigen — Teil der Beratungen. Ueber die Grundlagen der zu ver⸗ folgenden Finanzpolitik ergab sich eine einheitliche Auffassung des Kabinetts. Zur Aufrechterhaltung des von dem Reichs⸗ finanzminister eingereichten Rücktrittsgesuchs lag keine Ver⸗ anlassung mehr vor. 1
eer Reichsfinanzminister Dr. Wirth leitete die Be⸗
folgender eingehenden Darlegung der Reichsfinanz⸗ lage ein:
Wir stehen offenkundig vor der Notwendigkeit, uns über die finanzielle Lage des Reiches Rechenschaft zu geben. Es genügt aber nicht, sich nur die Tatsachen vor Augen zu halten und die furchtbare Wucht der Zahlen ins Gedächtnis einzugraben und Probleme zu sehen, sondern wir müssen zu weittragenden Ent⸗ schlüssen kommen und ein Wirtschafts⸗ und Finanz⸗ programm für die nächste Zeit uns vornehmen. Schlechte Finanzen sind wohl auch der Ausdruck einer kvankhaften Wirschaft. Es seien deshalb heute nur Pene Zahlen wiederholt, die steigenden Größen sprechen eine lebendige Sprache; niemand, insbesondere die Beamten, sollte sich der Gewalt dieser Sprache entziehen.
Im Jahre 1919 stellte die Reichsfinanzverwaltung einen Haus⸗ halt auf, der ordentliche Einnahmen und Ausgaben nach dem Soll in Höhe von 15,8 Milliarden hatte, ferner außerordentliche Ein⸗ nahmen und Ausgaben in der Höhe von 47,2 Milliarden, somit ge⸗ samte Einnahmen und Ausgaben mit 63 Milliarden. Der Voranschlag für das Jahr 1920 sieht, wie er jetzt dem Reichstag zugeht, Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von 39,⸗ Milliarden vor, wobei allerdings zu erücksichtigen ist, daß diejenigen Reichseinnahmen aus Steuer⸗ gesetzen, von denen ein Teil den Ländern und Gemeinden gessthn mit dem vollen Aufkommen in Einnahme und mit dem an bie Länder und Gemeinden abzuführenden Betrage von 9,4 Milliarden Mark in Ausgabe nachgewiesen Pn. o daß na8 Abzug dieser Summe die Floe Ausgaben des Reiches im ordent⸗ lichen Etat sicg auf 30,4 Milliarden belaufen. Der außerordentliche Etat sieht Ausgaben vor in der Höhe von 39,7 Milliarden und Einnahmen von zwei Milliarden, hat also einen Fehlbetrag von 37 Milliarden. In diesen Zahlen sind die reichseigenen Fratche. Giserbehn und Post, nicht mit enthalten. Für sie wird vielmehr ein besonderer Haushalt auf⸗ stellt, bei dem jetzt für die Reichseisenbahnverwaltung ein Fehl⸗ etrag von über 16 Milliarden und bei der Post ein Fehl⸗ betrag von über 2 Milliarden feststeht. Wenn es nun auch ge⸗ lupgen ist, den ordentlichen Haushalt bei höchster Anspannung aller Einnahmequellen dem Veer zu balanzieren, so verbleibt immer⸗ hin aus den nicht gedeckten Ausgaben des außerordentlichen Haushalts und der Post und Eisenbahnen ein GTööö“ von 377 + 18 Milliarden = 55,7 Miliarden Mark. Bei den Ausgaben sind im außerordentlichen Haushalt allein Auf⸗ wendungen aus Anlaß der Durchführung des Friedensver ⸗ trages und seiner Vorverträge für das Rechnungsjahr 1920 25 Milliarden vorgesehon. Dazu kommen noch die finanziellen An⸗ forderungen an das Reich für Entschädigungen an Reichsangehörige aus Anfch des Friedensvertrages, welche ges werden auf 17 Milliarden für Abtretung der deu schen andelsflotte, auf 90 Milliarden für die Läquidation des deutschen Eigentums im Aus⸗ lande, auf 10 ½ Milliarden für Ablieferung von Ftegewenn usw., auf 13 %⅛ Milliarden nach dem Kriegsschädengesetz vom 3. Juli 1916 sowie nach der in Vorbereitung befindlichen Kriegsschädengesetzen 8 Schäden im Ausland, in den ehemaligen deutschen Schutzgebieten usw.
Die Gesamtforderung für En tschädigungen an Reichs⸗ angehörige infolge des Krieges beläuft sich demnach auf 13³¹ Milliarden, wobei das in den letzten Wochen erfolgte Sinken des Markwertes noch nicht berücksichtigt ist. Nicht enthalten füns in diesen Zahlen die Summen, die das d eich für Lieferungen und Leistungen zu vergüten hat, die als Wiedergutmachung im Sinne des Friedensvertrages an die einzelnen Ententestaaten bewirkt worden sa⸗ und weiter bewirkt werden, und deren Gesamthöhe sich über⸗ haupt noch nicht absehen läßt. Man muß sich nur diese gewaltigen, aus dem Friedensvertrag und infolge des Krieges sich ergebenden Ziffern einmal ruhig überlegen, um die ungeheuren Lasten, die allein aus Anlaß des Friedenzvertragee auf uns liegen, ermessen zu können. Die Ist⸗Ausga für das Rechnungsjahr 1919 sowie für das erste te 1920 und der voraussichtliche Bedarf für die Zeit vom 1. August 1920 bis einschließlich 31. März 1921 wird sich auf min⸗ destens rund 54 Milliarden wobei betont werden muß, daß es sich zum größten Teil noch keineswegs um endgültige Zeh 8 8 um egeGe .““ handelt, I
tsetzung oft kaum noch begonnen hat. 8 ne söhas veft kas noch besondere Beachtung, daß für den ge⸗ nannten Zeitraum allein für die Besatzungsheere, Wiedergutmachungsaus chuß und andere alliierte Kommissionen 14, 9 Milliarden erforderlich sein werden. Es ist deshalb nicht zu verwundern, daß die s chwebende Schul des Reiches gewaltig in die Höhe geht, und dcß ihr FJ. und die damit verbundene Papierflut lawinenhaft bezeichnet xwer 8 muß. Die schwebende Schuld des Reiches ist im Jahre 1920, un zwar bis zum 18. September, um 47,5 Milliarden gewachsen. ie diskontierten Schatzanweisungen und Schatzwechsel beliefen sich am 18. September auf 132,3 Milliarden Mark, wozu sich weitere Zahlun Feereflichtupshe aus Sehaben weisunge F“ sowi itsleistungen in Höhe von 19, . 8 en. Hwiecs öö sifneen, Einrechnung der fundierten Schuld im Betrage von 91 Milliarden beträgt demnach 242,7 Milli Dazu treten die den Ländern noch restlich 8g. nehmenden schwebenden Schulden und — verpflichtungen an die Länder aus Fh Fc er Nebernahme der Eisenbahnen im kapitalsbetrage von Milliarden un bi⸗ von den Ländern verauslagten 8 Familienunkerstühzunen⸗ “ fahris pflege usw. in Höͤhze ZE“ en. iese rechtfertigen wo a rteil, nzie ““ rec 1 ernst bezeichnet werden maße I sich deshalb nicht verwundern, daß der Reichsfinanzminis er der b e Nonnc der Besoldungsordnung, die neue große dauernde Lasten bringt, mit allergrößter Besorgnis entgegensieht, vor allem dann, wenn
sestzuste en ist, da
1I1“ 1111“““
daß unsere finanzielle
allein die Reichseisenbahnverwaltung einen Zu⸗
schuß von über 16 Milliarden in diesem Jahre erforderk. Das Be⸗ oldungsgesetz vom 30. April 1920 erfordert an Grundgehältern, Orts⸗ zuschlägen und Henseungsaa slsen (nach Durchschnittssätzen be⸗ rechnet) jährlich 9,9 Milliarden. Die Mehrkosten einschließli dessen, was die Nationalverfammlung noch zugefügt hat, in Höhe von rund 2 betragen 7,8 Milliarden gegenüber der früheren Be⸗ oldung. 3 Fer jetzt zur Entscheidung stehende sogenannte Referenten⸗ vorschlag, der übrigens im Benehmen mit allen essorts und den Beamtenorganisationen zustande kam, erfordert eine Mehrauf⸗ wendung von 824 Millionen gegenüber dem Gesetz vom 30. April. Die jetzt noch geäußerten Wünsche der Beamten würden nach der Berechnung des IIZb eine weitere Mehr⸗ orderung von wiederum 863 Millionen rund bedeuten, wobei diesen Wünschen gegenüber noch besonders finanzpolitisch in Betracht kommt, daß sie auch in den Ländern und Gemeinden wiederum zu neuen Forderungen eh müssen und ebenso Rückwirkung auf die Tarif⸗ derthge der Angestellten sowie der Reichs⸗ und Staatsarbeiter äußern wurden.
Im Anschluß an diese Ausführungen erörterte das Kabinett zunächst den Referentenvorschlag für die Bes oldungs⸗ ordnung. Die Beratungen führten zu dem Beschluß, daß der LT1““ mit Vorbehalt kleiner Abänderungen zur Grundlage des Gesetzentwurfs gemacht werden soll. Ueber die Notwendigkeit des Erlasses eines Sperrgesetzes, durch welches eine einheitliche Regelung der Beamtenbesoldung im Reich und den Ländern gesichert werden soll, herrschte Ein⸗ stimmigkeit; die Vorlage wird dem Reichsrat und dem Reichs⸗ tag alsbald zugehen.
Der Reichsfinanzminister Dr. Wirth entwickelte darauf in programmatischen Ausführungen eine Reihe von Forderungen, die er zum Zweck der Gesun⸗ dung der Reichsfinanzen als unumgänglich be⸗ zeichnete. Hierbei wurde als einmütiger Wille des Kabinetts festgestellt, daß die von der Nationalversammlung ver⸗ abschiedeten Steuergesetze unbedingt durch⸗ geführt werden. Keinerlei Abschwächung der Steuergesetze ist beabsichtigt, insbesondere gilt dies von dem Reichsnotopfer. Ein Gesetzentwurf, der auf der Grundlage des Reichsnotopfers einen erheblichen Teil seines Ergebnisses alsbald dem Reich zuführen soll, wird mit Beschleunigung eingebracht werden, Das Reichsfinanzministerium wird dem Reichstag sofort nach seinem Zusammentritt Nachweise über den gegenwärtigen Stand der Steuerveranlagung und Erhebung geben.
Die welteren Erörterungen über die programmatischen Darlegungen des Reichsfinanzministers führten zu voller Ein⸗ mütigkeit in dem Beschluß, die Ste llung des Reichs⸗ finanzministers im Reichskabinett zu stärken und seinen Einfluß auf die Finanzgebarung des Reichs zu erweitern. Dieser Beschluß wurde wesentlich mit Rücksicht darauf gefaßt, daß eine unbedingte Notwendigkeit besteht, zur Vermeidung des Zusammenbruchs unserer Finanzen einen Stillstand und womöglich einen Abbau in den Reichs⸗ ausgaben herbeizuführen und alle Mittel zu ergreifen, um der weiteren Geldentwertung zu begegnen. “
Ueber folgende Grundsätze wurde ebenfalls Einstimmig⸗ keit herbeigeführt: In den ordentlichen Etat 1921 sollen grund⸗ sätzlich keine neuen Ausgaben eingestellt werden. Eine syste⸗ matische Einschränkung der bisherigen Ausgaben ohne Unter⸗ bindung des Ausbaus von werbenden Anlagen solk in allen Etats durchgeführt werden. Neue Beamtenstellen sollen nicht geschaffen werden. Weiter wurde beschlossen: grö Bte Spar⸗ samkeit auf persönlichem und sachlichem Gebiete bei schärfster Nachprüfung aller Ansätze auf Kürzung durch das eichsfinanzministerium. Fortschreitender Abbau der bisher genehmigten Stellen. Erneute Nachprüfung des Bedarfs in den einzelnen Ressorts unter Ent⸗ sendung besonderer Kommissare oder sachverständiger Beauf⸗ tragter des ““ Scharfer und beschleunigter Abbau der bestehenden Kriegsorganisatio⸗ nen, insbesondere der Kriegsgesellschaften und Kriegsstellen unter Mitwirkung und Mitkontrolle des Reichsfinanzministe⸗ riums. Schleunige Abwickelung des Kriegsfonds und Abbau der noch bestehenden Stellen des alten Heeres. Das Reichs⸗ finanzministerium wird darüber bei Zusammentritt des Reichd tags sofort eine Denkschrift vorlegen. Zusammenlegung aller Organisationen, welche gleichen Zwecken dienen; ein besonderer Kommissar vom 1 wird alsbald die
ammenlegungsarbeit einleiten. Fe Das Reichskabinett ist der Auffassung, daß die Beseitigung des Fehlbetrages von 16 Milliarden bei der Eisenbahn und 2 Milliarden bei der Post mit allen Lräften angestrebt werden muß. Ueber die notwendigen und bereits in Angriff ge⸗ nommenen Maßnahmen machte der Reichsverkehrsminister eingehende Mitteilungen. 8 8
Schließlich trat das Kabinett in eine Erörterung der Sozialisierungsfragen ein und beschloß einstimmig, den Reichswirtschaftsminister zu beauftragen, au der nun vor⸗ liegenden Grundlage des Berichts der ozialisierungs⸗ kommission umgehend den Entwurf eines Gesetzes über die Sozialisierung des Bergbaues vor⸗ zulegen. Die Ueberprüfung der Ernährungspolitik
des Reiches im Zusammenhang mit der finanziellen Lage und
die Weiterbehandlung der Wirtschaftsfragen erfolgt im Wirt⸗ schaftsausschuß des Reichskabinetts, der Freitag die program⸗ matischen Gerataes fortsetzen wird. Die o berschlesis che Frage hat das Reichskabinett gestern nicht beschäftigt. An⸗ gaben eines Mittagsblattes, die von einem neuen vom Reichs⸗ minister Dr. Simons ausgearbeiteten Plan für Oberschlesien wissen wollten, sind völlis unzutreffend.
Der Abtransport der ene ö000 bber 8 ost⸗ reußische Grenze getretenen und in preußen inter⸗ 88 1 58 Russen nach dem Innern des Reiches ist bis auf kleine, zu Aufräumungsarbeiten urückbehaltene oder infolge Erkrankung nicht transportfähige Reste vollendet. Der Ober⸗ präsident hat Veranlassung genommen, allen bei der Lösung der gewaltigen schwierigen Aufgabe beteiligten Behörden, Dienststellen und Privatpersonen seine uneingeschränkte An⸗ erkennung und aufrichtigsten Dank für das Geleistete aus⸗ zusprechen.
Aus Verbraucherkreisen wird die Wefürchtung laut, daß infolge Freigabe der Peisen, wir die vin chaft Kartoffeln
†Kartoffeln durch Brennereien ist nicht
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von den Händlern in größeren Mengen und zu übermäßigen, für den Konsum nicht erträglichen Preisen aufgekauft und über die Hafenplätze und besonders über das besetzte Gebiet in das Ausland verschoben werden. Diese Annahme findet, wie amt⸗ licherseits durch Wolffs Telegraphenbüro mitgeteilt wird, in den tatsächlichen Verhältnissen keine Stütze. Die Ausfuhr von Kartoffeln ist verboten und unter harte Strafe gestellt. Eine Ausnahme ist zugunsten der Bevölkerung des Saarreviers gemacht worden; dabei wurde jedoch Vorsorge getroffen, daß nur die zur Ernährung der Bevölkerung notwendigen geliefert werden, und daß diese Mengen wirklich der deutschen Bevölkerung des Saarreviers zugute kommen. Zum wecke der Bekämpfung des Schleichhandels war bereits durch den Reichsbeauftragten für die Ueberwachung der Ein⸗ und Aus⸗ fuhr eine Organisation geschaffen, welche die Kartoffelausfuhr verhinderte. Um den wiederaufgetauchten Klagen Rechnung zu tragen, hat der Reichsminister für Ernährung und Land⸗ wirtschaft den Neichsbeauftragten erneut angewiesen, in Ver⸗ bindung mit dem Reichsverkehrsministerium die Ausfuhr⸗ kontrolle wesentlich zu verschärfen. Auch der von den Konsumenten beklagte Ankau 1 22 2 haft, da die Verarbeitung von Kartoffeln in gewerblichen Brennereien von der Zustimmung der Reichskartoffelstelle ab⸗ hängig gemacht ist, die ihre Zustimmung bisher nicht erteilt und sie lediglich für den Fall in bö gestellt hat, daß ““ verarbeitet werden, die als Abfälle von den Kom⸗ munalverbänden abgestoßen werden müssen. Ferner ist in weiten Bevölkerungskreisen die Besorgnis entstanden, daß Kartoffeln zu einem für die breite Masse er träglichen Preise nicht mehr auf den Markt kommen, da die Erzeuger an Händler Kartoffeln nicht unter dem Preise liefern wollen, der für die gemäß der Verordnung vom 21. Mai 1920 vertraglich sichergestellten Kartoffeln vereinbart ist. Die hier⸗ aus sich ergebenden Schwierigkeiten sollen in einer zu Beginn der nächsten Woche zwischen Produzenten⸗ und Gewerkschafts⸗ verbänden stattfindenden Besprechung behoben werden. Es soll 1“ angestrebt werden, nach dem Vorbild der für einzelne ezirke bereits getroffenen Vereinbarungen auf dem Wege der Verständigung zwischen Produzenten und Konsumenten eine Preissenkung durch Einwirkung auf die unteren Organi⸗ sationen 88ö Ein eigenmächtiges Eingreifen in die Transporte muß unter allen Umständen vermieden werden, da hierdurch in den Städten Preistreibereien hervorgerufen und besonders die minderbemittelte Bevölkerung in den Industriebezirken einer gefährlichen Kartoffelnot ausgeant⸗
wortet würde.
Preußen.
Das Preußische Staatsministeriu hat gestern beschlossen, die Reichsregierung zu beim Völkerbundsrat gegen die Entscheidung über die Angliede⸗ rung der Kreise Eupen und Malmedy an Belgien im Hinblick auf die hierbei begangene Verletzung des Artikels 34 des Versailler Friedensvertrages Rechtsver⸗ wahrung einzulegen. v 1““
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Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, kann in Oberschlesien von einer allgemeinen Beruhigung der Bevölkerung immer noch nicht gesprochen werden.
Im Bezirk Kattowitz stehen die Grenzorte Baingow, Przelaika, Rosdzin, Schoppinitz und Eichenau noch vollstänvig unter dem polnischen Terror. Aus Baingow sind inzwischen sämtliche deutsche Familien geflüchtet. In diesem Kreise forderten die Tage während und nach dem Putsch insgesamt 25 Tote, dazu kommen noch die schweren Verluste der Sicherheitswehr mit 10 Toten und 40 Verwundeten. Ebenso unhaltbar sind die Zustände in Myslo⸗ w ü5 Dort herrscht nur die polnische Polizei, für die in der vorigen Woche von seiten der Sstagtvert een esnlung unter dem Ei fluß der polnischen Stadtverordneten 130 000 ℳ bewilligt werden mußten. Im Kreise Pleß liegen die Verhältnisse ähnlich wi
im Kreise Kattowitz. Es ist bisher nichts getan worden, um di
Grenze gegen Polen abzuschliezen. In dem Grenzort Wohlau (Krei Pleß) hat sich nach dem Putsch eine eigene Republik aufgetan mi einem Präsidenten an der Spitze. Vor einigen Tagen erst wurd eine italienische Patrouille aus dieser Republik Wohlau heraus be schossen. Es wurde daraufhin ein Kommando von 100 Italiene
dahin gesandt. Aus Groß Dombrowka im Kreise Beuthen ind auch die letzten deutschen Familien, aus Miechowitz, wo die Polizei noch immer nicht ihren Dienst aufnehmen konnte, etwa 300 deutsche Familien geflüchtet. m ganzen “ herrscht der polnische Terror 88 wie vor. ewalttätigkeiten sind an der Tages⸗ ordnung. Man kann im Durchschnitt 5 bis 10 Fälle von Morden,
Einbrüchen, Ueberfällen auf den Tag rechnen. G 6 8
Wie bekannt, planten die Polen in Oberschlesie einen neuen Aufstand, der am 18. September beginnen sollte. Durch die Enthüllungen über die polnischen geheimen Kampforganisationen ist der Ausbruch dieses neuen Aufstandes verzögert worden. Wie Wolffs Telegraphenbüro mit⸗ teilt, wird dies durch den Inhalt von Befehlen bestätigt, die in den letzten Tagen von dem bekannten polnischen Ober⸗ kommando in Sosnowige herausgegeben wurden. Danach sollte die verschobene Aktion nunmehr in der Nacht zum 23. 8 inden. Als Parole wurde in den betreffenden Befehlen ür den 22. September Zwyciestwo (Sieg), für den 23. Haller angegeben. Auch diesmal sollte der Aufstand von den Kreisen Beuthen, Kattowitz, Tarnowitz, Gleiwitz und Hindenburg seinen Ausgang nehmen. Die anderen Kreise sollten in der nächsten
Nacht folgen. Ueber die erste Aktion bei diesem neuen Auf⸗
— besagen die Befehle, daß alle wichtigen Gebäude durch
ertrauensleute besetzt, der Belagerungszustand ausgerufen und
alle Macht von den Bezirkskommandanten und den geheimen
polnischen Kampforganisationen übernommen werden sollte. Ungarn.
Die Nationalversammlung hat die Vorlage über die Einführung der numerus clausus bei der Aufnahme in Hochschulen zur Spezialdebatte mit einem Zusatzantrag Bernolak angenommen, daß die Verhältniszahlen der im Tande lebenden Nationalitäten zu berücksichtigen seien. 9 8