1920 / 221 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Sep 1920 18:00:01 GMT) scan diff

S.ee.wens. gemäß § 2 der Verordnung vom 8 ehe Gesesbt. S. 1456) für das Gebiet des Innungs⸗ s. Sorau N. L. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

miniscar enh rggifter und die Registetkten können im Reichsarbeits⸗

8. Berlin N W. 6, Luisenstraße 3334, Zimmer 161, während

Frgestißigen eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarif

3 und A. hmer, für arifvertrag infolge

88 Lerlrng, des Reichsarbeiteminüsteriums verbindlich ist, 1.

Vertragsparteien einen Abdru 7

stattung der Kosten verlangen. 1AA““

Berlin, den 21. September 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer. 8

Bekanntmachung.

8 Mnter dem Mö21. September 1920 ist auf Blatt 339 fd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: Zenischen 7 Bezirksgruppe Baden des Zentralverbandes ben. 8 chen Großhandels in Mannheim und der Zentral⸗ 1 Angestelltenverbände Mannheims ist am vi ec ein Nachtrag zu dem allgemein ver⸗ en Tarifvertrag vom 15./31. Juli und 9. August 8 6 a geschlossen worden. Dieser Nachtrag wird zur nesenungisber Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die Peeta ischen Angestellten im Großhandel gemäß § 2 der für V88 ezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) 5e8, 9 Stadtbezirks Mannheim ehnphlcßtich der G d5 Prorte gleichfalls für allgemein verhindlich klärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge,

1. April 1920. für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind.

2be Dectn artsrrcisder und die Registerakten können im Reichs⸗ Seeet 1 1 erium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161 . ve regermsͤtge Dienststunden eingesehen werden. Urharehe def hee eeeeas für die der Tarifvertrag infolge lär des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, kön von den Vertragspartei 8 1se .Feeebde pen Vertragsparteien einen Abdru Tarifvertre 9 stattung der Kosten verlangen. v1“ Berlin, den 21. September 1920. G Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. 8

nh .5 21. September 1920 ist auf Blatt 1575 lfd. Fsen Fortsetzung von Blatt 77 des Tarifregisters eingetragen

hnhn der Tarifarbeitsgemeinschaft der Burger An⸗ gestelltenverbände in Burg bei Magdeburg und der Tarif⸗ Pstsgemefaschaft der Arbeitgeber für das Handelsgewerbe in ist am 1. Juli 1920 ein Nachtrag zu 8 I. Setis verbindlichen Tarifvertrag vom Fe 920 abgeschlossen worden. Dieser Nachtrag wird 8 der Gehalis⸗ und Anstellungsbedingungen für die kau männischen Angestellten im Kandel gemäß § 2 8 d nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) ser 88 Gebiet, der Stadt Burg bei Magdeburg gleichfalls 16 allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit hhcn mit dem 1. Juli 1920. Sie erstreckt sich nicht auf b 6 für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handelszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem

4 . ;&G 1 ; Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse. Das Tarifregi degi Das T gister und die Registerakten können i 3 8 ½ι᷑ ) i S⸗ efeiteanthiftertüms. Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34 gknn desc g der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. der d rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge S verbindlich ist, können 1 Vertragsparteien einen Abdruck d U e Erstattung der Kosten verlangen. 1.1“ Berlin, den 21. September 1920. Der Registerführer.

Bekanntmachung.

fd öu 21. September 1920 ist auf Blatt 1300 1 9 8 n ö worden: zwischen dem Zentralverband der Bäcker, Kondi Der zwischen den t ban 2 itoren 8 Eöu6 Berufsgenossen Deutschlands, Sitz Hamburg, in Remscheid und der Bäckerzwangsinnung zu Remscheid am

26. Juli 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein wird

Pfeiffer.

Köpenick, Buch, Hennigsdorf, Spandau Poisdam einschließ 1ict, , Hennig orf, Spandau, einschließ⸗ lich dieser Orte aach mit Ausschluß von Febein 8 allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrages vom 23. Juli 1919 außer Kraft. Der Reichsarbeitsminister. e

J. A.: Dr. Busse. 8

Das Tarifregister und die Registerakten könn b Das Tarifregister; Registerakte en im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge her 1I 1n C“ verbindlich ist, können en Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertra⸗ Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 21. September 1920. Der Registerführer.

Bekanntmachung.

Unter dem 21. September 1920 ist auf Blatt 690 ffd. Nr. 2 des Tarifregisters, betreffend den Tarifvertrag vom 13. Oktober 1919 für das Friseurgewerbe im Gebiet der Orte Stettin, Züllchow, Bollinken, Frauendorf, Gotzlow und Pom⸗ merensdorf eingetragen worden:

Der in Ergänzung dieses Tarifvertrags zwischen den Ver⸗ tragsparteien mit Wirlung vom 1. Mai 1920 abgeschlossene Nachtrag wird für den gleichen Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet gem § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) mit Wirkung vom 1. Mai 1920 gleichfalls für allgemein verbindlich erklärt.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

arifregister und die Registerakten im Reichsarbei Das - Register⸗ önnen im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, eeen der nicnäbigen FeePhüttinden eingesehen werden. rbeitgeber un rbeitnehmer, für die der Tarifvertrag i kbeit Al mer, für rtrag infolge Gnel süns ür 88J8g11““ verbindlich ist 1n ertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags g⸗ 5 stattung der Kosten verlangen. 8 Berlin, den 21. September 1920. Derr Registerführer. Pfeiffer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 21. September 1920 ist auf Blatt 632 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Zwischen der Fuhrherrn⸗Innung für den Stadt⸗ und Landkreis Essen und dem deutschen Transportarbeiter⸗ Verband, Ortsverwaltung Essen / Ruhr, ist am 3. Oktober 1919 ein Tarifvertrag zur Regelung der und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Fuhrgewerbe (soweit dieses als Hauptberuf betrieben wird oder überwiegende Bedeutung für den Betriebs⸗ zweig hat) abgeschlossen und vom Reichsarbeitsministerium 21. Februar 1920 für allgemein verbindlich erklärt Die in Abänderung dieses Tarifvertrages zwischen den Vertragsparteien auf Grund des Schiedsspruchs des Schlichtungsausschusses der Stadt Essen vom 25. Juni 1920 getroffene Tarifvereinbarung vom 17. Juli 1920 wird gemäß

8. 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für den gleichen Berusskreis und wie der Tarifvertrag vom 3. Oktober 1919 für das Gebiet des Landkreises Essen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. I. R.: De. Husfe.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161 während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 21. September 1920. Der Registerführer.

Bekanntmachung.

Unter dem 22. September 1920 ist auf Bl.

22. 92 latt 1091 lfd. 18 es Fat isters, betr. bch Vat svsrtig⸗ vom 18. vnnfa 920 für die Landarbeiter im Gebiet des Kreises Lüneburg C ee worden: 1“] „Der in Ergänzung und Abänderung dieses Tarifver zwischen den Vertragsparteien am 6. August 1920 vürisgeftrngs Vergleich wird für den gleichen Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗GesetzbI. S. 1456) mit Wirkung vom 1 August 1920 für allgemein verbindlich erklärt.

Pfeiffer.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge b7 ö. v“ verbindlich ist, können en Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertra e Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 22. September 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

UMnter dem 22. September 1920 ist auf Blatt 1576 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Musikerverband, Ortsperwaltung Bielefeld, in Bielefeld und der Ortsgruppe Bielefeld des Ver⸗ bandes der Musikveranstalter für Rheinland und Westfalen am 21. Mai 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die Musiker in Licht⸗ spielthegtern, Kaffees, Kabaretts und Dielen wird für diesen Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Bielefeld für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 1. September 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Das Tarifregister und die Registerakten können i Das Tarifregister d gi im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luifenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministexiums verbindlich ist, können stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 22. September 1920. Der Registerführer.

Bekanntmachung.

Unter dem 22. September 1920 ist auf lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden 1 Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Säch⸗ sischen Textil⸗Industrie zu Chemnitz und dem deutschen Textil⸗ arbeiter⸗Verband am 3. Mai 1920 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den Textildruckereien gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ jember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Sachsen und der Stadt Eilenburg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt J Agri gnhhr 8b dem gleichen Zeitpunkt tritt

gemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrages 1919 außer Kraft.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Pfeiffer.

Blatt 114

ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge 89 6 E11““ verbindlich ist, können on den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. 8 G ü

Berlin, den 22. September 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

7

Bekanntmachung.

3 Unter dem 23. September 1920 ist auf Blatt 1578 des Tarifregisters eingetragen worden:

Oiiargechenren h 111“ des Friseur⸗ und Paech 188,8 gverein Brandenburg, a. H., und der Barbier⸗, F r⸗ und Perückenmacher⸗Zwangsinnnung in Brandenburg a. H. am 15. Juli 1920 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Ar eitsbedingungen im Friseurgewerhe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Friseurmeisterinnung Brandenburg a. H. und Umgegend für allgemein verbindlich erklärt. rbi beginnt mit dem 15. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. N. Dr. Busse.

„„Das Tarifregister und die Registeraften können im Reichsarbeits⸗ ministerumm, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 23. September 1920.

8 Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. Unter dem 23. September 1920 ist auf Blatt 1579 des

von den böö einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits.

F.ö

Die allgemeine Verbindlichkeit

Tarifvertrags gegen

Frankfurt a. O., und der Bäckerinnung in Frankfurt a. H. abgeschlossene, am 1. Juli 1920 in Kenft getretene Tarif⸗ vertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die im Bäckergewerbe beschäftigten Arbeitnehmer gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Frankfurt a. O. für all⸗ gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit be⸗ ginnt mit dem 15. August 1920. 3

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Das Tarsffregister und die Registerakten koͤnnen im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 23. September 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 24. September 1920 ist auf Blatt 1196 lfd. Nr. 2

und Blatt 1585 des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Gehilfenverbände im Gastwirtsgewerbe Stettin, der Gastwirte⸗Innung Stettin (Freie Innung), dem Verein der Cafehausbesitzer Stettin und der Konditor⸗Innung Stettin abgeschlossene, am 1. Juni 1920 in Kraft getretene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen sür das Gastwirtsgewerbe mit Ausnahme der reinen Konditoreibetriebe gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich erklärt für das Gebiet der Orte Stettin, Alt und Neu Buchholz, Altdamm, Bollinken, Brunn, Cavelwisch, Finkenwalde, Frauendorf, Friedensburg, Glambeck, Gotzlow, Hammelstall, Heuershof, Hohenlese, Klütz, Kreckow, Messenthin, Möhringen, Nemitz, Neuendorf, Podejuch, Pölitz, Polchow, Pommerensdorf, Scheune, Scholwin, Schwarzow, Stolzenhagen, Kratzwick, Sydowsaue, Völschendorf, Vogelsang, Warsow, Wendorf, Wussow, Zedlitzfelde und Züllchow. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. September 1920. Der Neichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während

der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. 1 Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sfür die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 24. September 1920.

Der Registersührer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 24. September 1920 ist auf Blatt 1583 des

Arbeitgeber⸗ ff⸗ und Holz⸗ christlicher Fabrik⸗ und sschlands, dem Verband der Fabrikarbeiter

Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen der Gruppe Brandenburg des perbandes der Deutschen Papier⸗, Pappen⸗, Zellsto dem Zentralverband Transportarbeiter Deut

Deutschlands, Gau 3 Provinz Brandenburg, und dem Gewerk⸗

verein Deutscher Fabrik⸗ und Handarbeiter am 14. August 1919

zwischen denselben Parteien am 10./18. Mai 1920 abgeschlossene Nachtrag zu werden zur Regelung der Lohn⸗ und

ichen Arbeiter und Arbeiterinnen 1

und Holzstoff⸗Industrie für 1 Berlin 1918 Reichs⸗

Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich erklärt. Die all⸗ keit des Tarifvertrags beginnt mit dem

abgeschlossene Tarifvertrag und der diesem Tarifvertrag Arheitsbedingungen der gewerbl in der Papier⸗, Pappen⸗, Zellstoff⸗ I das Gehiet der Provinz Brandenburg einschließlich emäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember

gemeine Verbindlich . 1 15. März 1920, die des Nachtrags mit dem 1. Mai 1920. Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die RNegisterakten arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 3 während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

können

der Erelärung des Reichsarbeitsmini von den Vertragsparteien einen Abd Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 24. September 1920. Der Registerführer.

Bekanntmachung.

Pfeiffer.

Unter dem 24. Seplember 1920 ist auf Blatt 1343

im Reichs⸗ 33/34, Zimmer 161,

für die der Tarifvertrag infolge der inisteriums verbindlich ist, können ruck des Tarifvertrags gegen

2 I“

deutscher Baumschulenbesitzer, Verband Schlesien, der Gruppe Breslau des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe und dem Verband der Gärtner und Gärtnereiarbeiter, Gau Schlesien, am 5. Mai 1920 abgeschlossene Tarifvertrag (Schiedsspruch) wird zur Negelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer in Gärtnereien und Baumschulen mit Ausnahme der Privat⸗ und Gutsgärtner und der Arbeitnehmer in staat⸗ lichen und städtischen Betrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Provinz Niederschlesien mit Ausnahme der Kreisf Glatz, Habelschwerdt und Neurode und für den un⸗ besetzten Teil der Provinz Oberschlesien für allgemein ver⸗ bdindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juli 1920. 1.“

Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗

stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 24. September 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 24. September 1920 ist auf Blatt 1291 und 1584 Ilfd. Nr. 3 des Tarifregisters eingetragen worden: 1

Zwischen dem Arbeitgeber⸗Verband der chemischen Industrie Deutschlands, Sektion Va Sachsen, dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände, Landesausschuß Sachsen, der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten⸗Verbände, Ortskartell Leipzig, und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Landes⸗ geschäftsstelle Leipzig, ist am 19. Februar 1920 ein Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten einschl. der Werkmeister in der chemischen Industrie für die Stadt und Amtshauptmannschaft Leipzig abgeschlossen und vom Reichs⸗ arbeitsministerium für den genannten Berufskreis mit Aus⸗ nahme der Arbeitnehmer in Apotheken und Seifenfabriken mit Wirkung vom 1. April 1920 für allgemein verbindlich erklärt worden. 8

Der in Ergänzung dieses Tarifvertrages zwischen den⸗ selben Vertragsparteien am 7. Juni 1920 abgeschlossene Nach⸗ tragsvertrag wird für denselben Berufskreis und für das

Hebiet der Stadt und Amtshauptmannschaft Leipzig gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarif⸗ verträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Fabrikations⸗ zweig der chemischen Industrie ein besonderer Fachtarifvertrag

wird, scheidet er mit dem

für allgemein verbindlich erklärt wi Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich

des allgemeinen Tarifvertrags aus. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der T arifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 24. September 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

8—2

Bekanntmachung.

92

des Tarifregisters,

das Gebiet worden:

Der in Ergänzung dieses Tar Arbeitgebervereinigung für Industrie Großenhain, dem Deutschnationalen band, Ortsgruppe Großenhain, dem Angestellten, Ortsverband Großenhain, beitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände am 1920 abgeschlossene Nachtrag wird für Berufskreis und für das Gebiet Großenhain gemäß §.

Tarifvertrags

und der

erklärt. Die allgemeine

lich

handels. .“ Der Reichsarbeitsminister.

J. A.; Dr. Sitz ler.

dürfen folgende Preise für 100 kg werden:

Bekanntmachung

zu der Verordnung über den Verkehrmit Süßigkeiten.

Vom 27. September 1920. Auf Grund des § 5 der Verordnung über den Verkehr

mit Süßigkeiten vom 10. April 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 512) wird bestimmt:

Der § 3 der Bekanntmachung zu der Verordnung über den 10. Juli 1920 (Deutscher Reichs⸗ u.

Verkehr mit Süßigkeiten vom 2 b 1 Preuß. Staatsanzeiger Nr. 153 vom 13. Juli 1920) erhält folgende

Fassung:

§ 3.

Beim Verkauf von Süßigkeiten in⸗ und ausländischer Herkunft

Reingewicht nicht überschritten

Beim Ver⸗ kaufe an den Verbraucher, abgesehen vom Falle des Verkaufs durch den Hersteller

Beim Ver⸗ kaufe an den Kleinhändler sowie beim Verkaufe

durch den

H“ an Verbraucher

Beim Ver⸗ kaufe durch den Hersteller, soweit nicht unmittelbar an Klein⸗ händler oder Verbraucher verkauft wird 1 (Hersteller⸗ (Großhandels⸗- (Klein⸗ preis) preis) handelspreis)

I. Backmasse (Marzipan⸗

K. Marzipanersatzwaren:

L. Echte Marzipanmasse M. Marzipanwaren .

ersatzmasse):

Helle Backmasse. 3370

4059 5400 5280

3064

3690

4956

4840

den 27. September 1920.

Der Vorsitzende der Reichszuckerstelle. Dr. Jungel.

aus heller Backmasse

Berlin,

Ilse N.⸗L. (Gesetzsamml. Herstellung einer elekt Erika nach Rauno Gemarkungen Groß Kalau, nötigenfa oder, soweit dies ausre zu belasten.

Unter dem 24. September 1920 ist auf Blatt 871 Ifd. Nr. 2 betreffend Tarifvertrag vom 15. Dezember 1919 für die kaufmännischen und technischen Angestellten für des Amtsgerichtsbezirks Großenhain, eingetragen

zwischen der und Großhandel in Handlungsgehilfen⸗Ver⸗ Gewerkschaftsbund Ar⸗ 21. Juni denselben des Amtsgerichtsbezirks 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbind⸗

Verbindlichkeit des Nachtrags erstreckt sich jedoch nicht auf die Angestellten des Einzel⸗

Preußen.

Der Ilse⸗Bergbau⸗Aktiengesellschaft in Grube wird auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 S. 221) hiermit das Recht verliehen, zur

rischen Hochspannungsleitung von der Grube

das ö Grundeigentum in den Koschen, Klein Koschen und Sedlitz, Kreis lls im Wege der Enteignung zu erwerben icht, mit einer dauernden Beschränkung

Berlin, den 11. September 1920. Namens der Preußischen Staatsregierung. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Gerbaulet. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten J. A.: Ab icht. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. J. A.: Krohne. Der Minister des Innern. J. A.: Mulert.

Finanzministerium. Die Rentmeisterstelle bei der Kreiskasse in Inster burg, Negierungsbezirk Gumbinnen, ist zu hesetzen.

Ministerium des Innern. Der Regierungsrat Mooshake im Ministerium des Innern ist an Stelle des von dem Nebenamte entbundenen Geheimen Regierungsrats Dr. Schellen zum Mitgliede der Prüfungskommission für höhere Verwaltungsbeamte ernannt

2₰

worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförsterstellen Lindenberg im Regierungs⸗ bezirk Schneidemühl und Reinfeld im Regierungsbezirk Schleswig sind zum 1. November 1920 zu besetzen. Be⸗ werbungen müssen bis zum 10. Oktober eingehen.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst

und Volksbildung.

Der bisherige Direktor der Provinzialblindenanstalt in Bromberg Picht ist zum Direktor der Staatlichen Blinden⸗

lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen b Pater Zwischen dem Deutschen Transvortarbeiterverhand, ezi h 1he de⸗ Großhandels Groß Berlin ist am 4. Mam 192 der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. 8 ein Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge bedingungen der gewerblichen Arbeiter und Arbeiterinnen im der Erklaͤrung des Reichsarbeztsministeriums verbindlich ist, kännen von Pronen“⸗ Chemikalien⸗, pharmazeutischen, kosmetischen, den Vertragsparteien einen Abdruch des Tarifvertrags gegen Erstattung Parfümerie⸗, ““ b 8 ö1 der Kosten verlangen. 1 ür das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin abgeschloßen Berlin, den 24. September 1920. 88 mit Wirkung vom 1. Mai 1920 für allgemein verhindlich Der Registerführer. Pfeiffer. erklärt worden. Zu diesem Tarifvertrag ist am 22. April 1920 ein Nachtrag vereinbart worden, sr 8b See Feese s gleiche Tarifgebiet gemäß § 2 der Verordnung vom 1 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) mit Wirkung vom Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch⸗ 1. Mai 1920 für allgemein verbindlich erklärt. futter vom 8. April 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 491) ist am 8 7. September 1920 J.⸗Nr. V/4 M. 195 die Her⸗

Do n sar its 21.42 . 7. 8 Der dhcce e stellung folgender Mischfutterart genehmigt worden: J. 4., —r. 9 1

Maismastfutter. 11,65 % Wasser, 18,90 % Protein, 6,25 % Fett, - 50,21 % Stickstofffreie Ersatzstoffe, 5,81 % Rohfaser, 1 8 8 8b % TET 1,12 %. elsübliche eichnung der Gemengteile: 8 Naisrückstände (Maisfuttermehl, Maiskleie, Maiskeimschrot), Fischmehl. 1 8 Name des Herstellers: Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte G. m. b. H. in Berlin W. 35, Potsdamer Straße 30. Berlin, den 7. September 1920. Der Reichsminister 9 Ernährung und Landwirtschaft. Watttrttetsttztts A. J625

Tari egisters, Heigegageh worden:

Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft des Niederlaust Einzelhandels E. V. in Cottbus 8 8 Eensösbetlaufäher portarbeiterverband, Gau III, am 22. Juli 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen für die in den Speditions⸗, Kohlenhandels⸗ und Fuhrwerksbetrieben und im Einzelhandel beschäftigten Kutscher 5 ig5 und sonstigen gewerblichen Arbeitnehmer gemäß § 2 der Ver⸗ Erstattung der Kosten verlangen. ordnung vom 23. Dezember 1918 (Rei hs⸗Gesetzbl. S 1456) e“ für das Gebiet der Städte Cottbus und Spremberg und der

Der Registerführer, Pfeiffer Vororte Ströbitz, Sandow, Sachsendorf und Schmellwitz L1““ verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit eginnt mit dem 15. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

2, Ir . 2 2 9 5 1 Das Tarißregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

b Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge er des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 11“ Berlin, den 23. September 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. Unter dem 23. September 1920 ist auf 5 ““ 23. er 118 t auf 2 angeege. worden: Der zwischen dem Zentralverband der Bäck Wi 8. 8 ½ - 8 3 un. 22s. Berufsgenossen Deutschlands, genhefsell egnbithnen 8 8b em Konsumverein für Frankfurt a. O. und Umgegend em Waren⸗Einkaufs⸗Verein zu Görlitz, Zweigniederlassung

verbindlichen Tarifvertr 2

rb. 2 ertrag vom 29. April 19

fur Regenung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Gehilfen 3 ze bei

b 8 ““ gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ Der eh.. Mer

28 8 28. Liche ssebr S. 1456) für das Gebiet des EIIEECE

Innung 85 dhesnes. hachana n allgemein verbindlich .Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits en Seh hee indlichkeit beginnt mit dem ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34 Firemier 161, 0. während der regelmäßigen Dienststunden, eingesehen werden. 8 8 Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Crklärung des Reichsarbeitsministerizuns verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen

anstalt in Berlin⸗Steglitz, der Privatdozent Dr. Wegner in Frankfurt zum Ab⸗ teilungsvorsteher am Anatomischen Institut (Dr. Sencken⸗ bergische Anatomie) der Universität Frankfurt a. M.,

die Gerichtsassessoren Dr. König, bisher juristischer Hilfs⸗ arbeiter bei dem Provinzialschulkollegium in Breslau, und Dr. Klingelhöfer, bisher juristischer Hilfsarbeiter bei dem Provinzialschulkollegium in Berlin, sind bei ihrer Uebernahme in die Verwaltung der Provinzialschulkollegien zu Regierungs⸗ assessoren ernannt worden. 1

Der bisherige Assistent am Botanischen Museum in Berlin⸗Dahlem Dr. Ulbrich ist zum Kustos daselbst, 1

die bisherigen Hilfsbibliothekare an der Preußischen Staatsbibliothek in Berlin Dr. Transfeldt, Dr. Kirchner und Dr. Nobel sind zu Bibliothekaren an der Preußischen Staatsbibliothek,

die bisherigen Hilfsbibliothekare an der Preußischen Staatsbibliothek in Berlin Dr. Meckelein und Dr. Keidel sind zu Bibliothekaren an der Universitätsbibliothek in Berlin,

der bisherige Hilfsbibliothekar an der Universitätsbibliothek in Göttingen Dr. Arnim ist zum Bibliothekar an der Uni⸗ versitätsbibliothek in Göttingen und w

der bisherige Hilfsbibliothekar an der Stagats⸗ und Universitätsbibliothek in Breslau Dr. Rother zum Bibliothekar an der Staats⸗ und Universitätsbibliothek in Breslau ernannt worden. Der ordentliche Professor Dr. Courant in Münster ist in gleicher Eigenschaft in die philosophische Fakultät der Universität in Göttingen versetzt worden.

Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

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Das Tarifregister und die Regi 5 „Daß fregi Registerakten können im? its⸗ veeee Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Se,e erasseln. er vgpelemaßigen I eingesehen werden. 2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertra 88 GCetläring des Reicscarbetsminieriums verbindlich Ists lnfolg⸗ 2 ertragsparteien einen 2 ifvertrag Erstattung der Kosten verlangen. ö1 2 Berlin, den 21. September 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Bekanntmachung.

Unter dem 22. September 1920 ist auf Bl. 8 Fngefsegen worden: Der zwischen dem Wirtschaftsverband der Landwirt u Kreises Prenzlau und dem Kreisverein Strasburg Pese de 8 3 anntmachung. und Prenzlau des Reichsverbandes land⸗ und forstwirtschaft⸗ Unter dem 21. September 1920 ist auf Blatt 858 lfd. licher Fach⸗ und Küörperschaftsbeamten am 18. Mai 1920 ab⸗ Nr. 329, T arifregisters eingetragen worden: geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und doiscen der häirfggr uppe Berlin des Verhandes Deut⸗ Nöstenschbebingungen für die Angestellten in der Land⸗ und schaftsbund ka fhan ler E. B. in Berlin und dem Gewerk⸗ Fe fak chaf und deren Nebenbetrieben wird für diesen u 9 Angestelltenverbände, Landesverband 1918 ese gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember bedingungen für zdie Regclunc der Eenegg. und Anstellungs⸗ Aaa, eschs F 8 daeanhben dcte ekeäereee üege S i.. kaufmännischen Angestellten im Eisen⸗ Verbi ngfü 1 gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine ehrhelte L Juni 1920 ein neuer Tarifvertrag Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. August 1920. geschlossen worden. Dieser Tarifvertrag wird für den ge⸗ Der Reichsarbeitsminister. wer-heg Wea egreieh Eemis 6 1 Verordnung vom 23. De⸗ J. A: Dr. Busse. »Gesetzbl. S. ü i 8 vhfch ece sir n a9ce., 89. 9 a arberasniresfrer ger unde die Registerakten können im Reichs⸗ 9 Berlin D . e gslinie zwischen den Orten während der regelmäßigen FerxSeeEEEEE

Bezeichnung: Nährstoffgehalt:

jfreci kten können im Reichsarbeits⸗ Das Torifrenister und die Registerakten fönne Reichsarbeits 6 „Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während

ministerium, Berlin NW. 6

der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.

beitgeb beitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Urheiigeber und wheütndegen niherums verbindlic ists können 8 von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 24. September 1920. Der Registerführer.

Bekanntmachung.

Unter dem 24. September 1920 ist auf Blatt 1581

Tarifregisters eingetraogen worden; g dem Provinzialverband Schlesien des Ver⸗ aandes deutscher Gartenbaubetriebe in Breslau, dem Bund

Pfeiffer.

am, Grünau,