1920 / 228 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Oct 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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22 8 zember 505g Gewebe, durch Ueberstreichen oder Tränken 8 8 1 8 . 1 2.. Sb 5 Hehn g 8 eris bes näefes fageileeüssattoe ers Steine (mit Ausnahme von Schiefer und Pflastersteinen) Artikel 2. —: aus unedlen Metallen oder 8 2sc Ten, gebrannt Schamotte); Schamatte⸗ und Dinas⸗ an Artikel 1. SFeefs, ls Ae stcehine Sebhaperche grer JZellom . dee a-he —eseaergesn 1ag aber din J111AX“X“ Wetes vam 290. Echehr.. Metalg gach beeades cneeh dert ur vergoldeten 848 —2* 28. 1 roh behaaoennnng . . 2 1 27 8 oder versilberten Rändern, Bügeln oder Knöpfen ver 2 2 . Sehesahage Ben A 54 Zeüvens afcsene Uurvcid) oder ä nlichen Stoffen 8 8686681 Pflastersterrennnnnn . 3 Berlin, den 7. Oktober 1920. sehen; aus anderen Stofeen 225 2 Bimsstein, Tripel, roh, gemahlen oder geschlämmt auch 371 g seinf⸗ (Glühkörper für Beleuchtungszweche), 506 eavr. S h oder ähnli ö aic pfeier In 88. cauic erme are. 2.

2 22 7 7⁷ 8 1 8 82*1 21 . . 1 Lei 1 . 2 8 .„ ess * 8 b 8 8 8 8 b

Peeaciese 5 dtsbnnhe ü. llen od t inen Wa. . mnstein: 2ob M. F:; 8s oder mit Gold oder S . Ilanoner Ci ubmitteh, ehch aus 399 Sernbe 224 e ale, :girt. auch gemischt mit anderen 511 zu Keilzwecken zubereitetk Him * Gummi⸗ nmnabmne veit tlttitth. ...2 .““ 8 8 Behelr oder Fagser versehen; aus anderen 9 * 1 3 ü.de 1u6 baasee ozen Gespsgeden besäthennf als 513 andete Watte, auch Klüütg gtangsmit l dienende 682 b —: aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Uhrwerke zu Taschenuhren, fertige, und Rohwerke.. Büchsen Glsern ecgen acade in den smn ien Aufmachungen für den Einzelverkauf: aus lalung überegen; ferner als Dichtungsmittel dien Sleinen⸗ acs Lse zocser ge 111“““ Eür 85 Fifa sieh v n ganz aus -v .. . ierveit nicht genannt, 1 Nr. 682 c und d s. Nr. 682 . 1 üh stim auhren; Teile von Taschenuhren (U Sertasfrnnt gestneea Aufmachungen, wie sie für 8 401 künstlicher taftbindige Gewebe, ganz aus 516 Waren aus Pferdehaaren, anderweit nicht genannt, 1 Nr. ös2e . öBö EELEE14“ Fnng 8. ün 8 dFeberin Efe dhe, dase. eie sehnratt een) gse be Ol2. 3 2 1- Putzmittel üblich sind. 111 1 Ge, ngeMcnlteerspinners ohne jede Cmischunt 8 Preßtücher, ( aben Se Senn. b 6832 geschliffen, eeboblt pollech doder mit Schmelz über. vom 20, Dezember 1919. i8g I. besen Mechg aeseerpethefubge svere geß 2ee Kresekgur (Irfssorienerte). ““; von künstlicher Seide, von Florettseide oder von enr Strice; Weberlitzen, au . b zogen; aus Alabaster, Marmor, auch künstlichemn abgabentarifs. 1 bö. Stof se det icht dadurch unter 226 b Quarz; Feuersteine, roh, auch geschreckt oder gemahlen Seeide des Eichenspinners und beiderseitig mit festen . mit Werg; Taue, Seile, Stricke. Perstricken zu Serpentinstein; aus polierfähigem Kalkstein mit 8 8 mit anderen Stoffen, soweit sie ni

8 roh, durch Verflechten, Verknüpfen oder Verstricen b Ausnahme der Lithogra b 1 8 68 EEEee.*.* ge L29b Rlich r kohlensaure Dolomit, roh (ungebrannt) 8, ccetocht S. n. J“ Litzenkamme vereinigt; Gemen 8 Steinen (mit öe Sdeet 2 1825 n 12 ef. eeün⸗ 9345 Schiffschronometer (Seeuhren), nicht in Faem von 227U Wit v. her foblenfsguker. Se ungebrannt) 1 FSech, öeHenacg⸗ webe Moöbel⸗ und Zimmer⸗ 8 auch mit anderen tierischen oder mit pflanzlichen 8 6835 —: aus Granit, Porphyr, Syenit oder äͤhnlichen Verord übe 8 Außenhandel 5 8 1 20 D b ILaschenuhren (auch mit elektrisch betriebenen Uhr⸗ 8 1 8 8 Esdaa 80 eans 2. ucsa 76 3 8 bg bon Sguunet 28 Spinnstoffen oder Gespinsten, ausschließlich Scäde⸗ harten Steinen (aus Lava, poröser oder dichter rn 8 beich er die Auße belstontes. sp Dezember ““.“ werken), soweit sie nicht durch ihre Verbindungen Seent Strontianit (natürlicher kohlensaurer G ansflä ang 65 vns okäscharte en Geweben): emischt, sofern die ganze Kette oder der ganze Ein⸗ 1 siehe Nr. 889 vorzser oder diche 8 1919 (Rei „Gefetbl. 8 21n Flhe ieeeah. de 8, Ls werBeanee 227e Kalk, 199 n . in Stüchen. Dolomit, gebrannter 402 bes Zeide 111” 8 rJ111n¹n schlag aus Plerdehaaren besteht; Bänder, Fenen, R. S83 siene N. 588 8 9— 8 * b (Aetzkalk Gaskalk. 1“ 403 teilweise aus Seide. 8 Siebböden und ähnliche Geflechte; künstlich S 5 683 he eie eeüühcaphise latten) auch Die nachstehend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabgaben⸗ 8 und. 1ö.“ Reslund der Wasser⸗ 8 8 it Zeichnungen, Stichen oder Schrift .2 tarifs werden, wie folgt, geändert: gansuteg Feesgehr. r hte Ze. eacf

2 11“*“

0-0o 00— bn

1616666811““

227f Kalk, gelö (404 a/ d) Sammet und Plüfch, sammet⸗ und plüsch⸗ ub11“ 8 e e“ artige Gewebe (aufgeschnitten oder nicht aufgeschnitten): 521a Wachstuch⸗ Sattler⸗, scher⸗ . . e 684 Sschefehüb—e und Faees an einer oder mehreren 771 b Echtes Blattgold (echter Goldschaum, ⸗blatt, folie), esmesser für Fahrzeuge, in Verbindung mit Uhr⸗ 227h Kalk, gebrannter, hydraulicheer . 404 a ganz aus Seide: Bünderͥrr . und anderen ;bg üchten, 16 8. 44 Seiten (. anten) gesägt (geschnitten), weder Flittern aus Golld . 8 eegsererese fasett sie ꝛich v Traß, Puzzolan und Puzzolanerde, Santorin (San⸗ c weise a ide: 1“ AUumen tker. „le egl; ober etz schliffen, . elt, vessie 1 te cesrheeixi i .,.V 6 nermn 3 emahlener Kalk: ungebrantntntt. 2/¼) Dichte Gewebe, anderweit nicht genannt: Watte, ode rb 8 1 444“*“ L g vJ“ S83Zöööäööööö Frofseh; dna S8 8 Pirgin ugcgn genen vge⸗ scerigte, gi. E11.“.“ sa Wacds. Fash oher ebbecas char enre bic. 9356 münx ab fölen den Phrrn 334 9 82 Entpstth. 4 tandtei ünftlichen 8 2 Mcht versceer: enannt, auch vergoldet oder auf mechanischem Wege b üe S. 1 standteile solcher künstlichen Blumen, ;. B. eingelne 3 1 aus Alabaster, Marmor, auch künstlichem, Serpentin⸗ geit Gold belegt, soweit sie nicht durch die Ver⸗ dns uredlen Metallen der auge gse mms der

vX“ 1405 b —: andere Gewebebe .. 231 c Speckstein (spanische oder Venezianer Kreide), roh, au 405 c teilweise aus Seide: Bänderr 1 solcher künstli Blumen, Narmor, au tlich b e 3 öu“ 8 8- 405 d —:; andere Geweobe . Blätter, Sliele, Staubfäden, amenkaseln, Heüchte 6 8 ö für Bürgersteige aus Granit, an bindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern . ugehörigen Gewichte . . . 232 b Feldspat, gemeiner, auch gepulvert oder gebrannt. .. 6 1406 Tüll, ganz oder teilweise aus Seide ... usw. ohne Verbindung öö“ foFr 8 und an den beiden Kopfseiten 8 fallen: Tafelgeräte (Bestecke, Teller, Schüsseln, 35 Türmuhren, auch elektrische, und Teile von solchen, 232 c Fluß vat⸗ roh, auch gemahlen ..... 3 407 Benuteltuch, ganz oder teilweise aus Seide. .... Stoa hschlsace. in Stielen .. erichtet ( ubereitet): schhlicht bearbeitet, sonst roh oder bloß roh behauen; 11414*X“ L oder aus Legierungen unedler 233 Schiefer: rohe Blöcke, rohe Platten, Dachschiefer, roher 408 Gaze, Krepp, Fto und dergleichen undichte Gewebe, 6 5l afe Schmuckfedern, zugeri 8— 1 aeee Steinmetzarbeiten aus Granit; Steinmetz⸗ 776b —: Schmuckgegenstände, Silbergeflechte (Geflechte aus Metalle, mit Ausnahme der nicht zugehörigen Ge⸗ MAA6“ mit Ausnahme von Tüll, Beuteltuch, Spitzenstoffen 531a Straußfeden ber⸗ Porphyr, Spenit oder ähnlichen harten Silberdraht), Silbergewebe (Gemebe aus Silber⸗ vicchte und Ketten zu diesen 1““ 234 a Alabaster und Marmor, roh oder bloß roh behauen, und Spitzen, ganz oder teilweise aus Seide... 531b Reiherfevder * ennel vnd 8 Stteinen; aus Lava, poröser oder dichter; aus polier.. draht) und anderweit nicht genannte Waren... 1 etten 3 w . . ch gesägt, jedoch an nicht mehr als drei Seiten, 409a Handschuhe ganz oder teilweise aus Seiie . 531e andere Federn; auch Bogelbälge, Köpge F e; Oüten fähigem Kalkstein; aus anderen Steinen (mit Aus.. m6e Echtes Blattsilber (echter Silberschaum), Flittern aus 1 8 Artikel2. in nicht gespaltenen, nicht gesägten 14009 b Andere Wirk. (Trikot⸗) Waren, Wirk. (Trikot⸗) und dere Teile von Bälgen, jum Schmucke nahme von SSchieferly) c Silber . . .. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 10. Oktober 1920 (geschnittenen) Platten; Alabaster und Marmor, Netzstoffe, Netzwaren ganz oder teilweise aus Seide „„ oder dergleichen 1ee4*“ 1 profiliert, ganz oder teilweise abgedreht oder 881 a Blech: vergoldet oder mit Gold belegt (plattiert).. in Kraft. gemahlen, auch gepulvert . . .. ... 1 (Glühstrümpfe, nicht ausgeglüht, siehe Nr. 500 b) . 532 Se Handfäͤcher) aller Art.. . . 8öö. verziert:; 1 882s Dlabht, duch auf anderem Drahk aus unetlen Metallen ft. - e/) Steine (mit Ausnahme von Schiefer, 110 Spitzenstoffe und Spitzen aller Art, einschließlich der 533a Männerhüte ohne Rücksicht auf die Auss Sihg: üte cus Alabaster, Marmor, auch künstlichem Serpentin⸗ 1 oder Legierungen unedler Metalle gesponnen: ver⸗ Berlin, den 7. Oktober 1920. abaster, Marmor und Pflastersteinen) sowie Lava, Einsatzspitzen, Kanten und abgepaßten Waren aus Gespinstwaren ganz oder teilweise aus Seide; 1111A“*“ goldet oder mit Gold belegt (plattiert) . . .. .. 2 Der Reichswirtschaftsministe poröse und dichte, roh oder bloß roh behauen, auch Spitzen oder Spitzenstoffen, auch ohne wellenförmig 3 aller Art mit Springfedern (Klapphüte) 8 aus Granit, Porphyr, Svpenit oder ähnlichen harten Artikel 2 g 1 gesägt, jedoch an nicht mehr als drei Seiten, oder in⸗ gestalteten oder g. ackten Rand, ganz oder teil⸗ 533b —: x2. fuch mit Kr herzsgenf. 28 Ftfinen; I poröser oder dichter; aus polier⸗ Pee Behanüneaehenng gitt un KA“ J. A.: Mathies. änkten Gespinstwaren; lackier 3 sFbhigem Kalkstein; aus anderen Steinen (mit Aus⸗ iese Bekanntmachung it Wirkung vom 10. Okto Der Reichsminister der Finanzen.

Ee

nicht gespaltenen, nicht gesägten (geschnittenen) Platten; weise aus Seide, gestickte, gewebte und andere. 2 etränkt 1 S 5 E. ge e nicht 1 411 Stickereien auf Grundstoffen, ganz oder teilweise aus 8 Pespinstwaren aller Art, auch aus Filz.. hicte - 8 nahme von Schieferr rrr .. in Kraft. 8 234 c Rohblöcke aus harten Steinen (Granit, Syenit, La⸗ ü11141555242*“* 533e Mützen aus Gespinstwaren (gewirkte, gehäͤkelte, gel Steinmetzarbeiten, geschliffen, gehobelt, poliert oder Berlin, den 7. Oktober 1920. J. A.: Fischer.

brador usw.) sowie aus Lava, poröser und dichter, c412a Posamentierwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Siehe Wirk⸗ und Netzwaren ), Fes usgeir 8 se vergoldet, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen: Der Reichswirtschaftsminister

gespalten, auch an nicht mehr als drei Seiten gesägt; 8 Schnüre und dergleichen) aller Art, Baumwollen⸗ 534 Frauenhüte aus Gespinstwaren, ganz 16 Ge viüft⸗ 8 aus Alabaster, Marmor, auch künstlichem, Serpentin⸗ JA.. Ma chies 8 eenetarkch

nicht gespaltene, nicht gesägte (geschnittene) Platten sparterie und nach Art derselben hergestellte Waren aus Seide, aus Spitzen, Stickereien oder Ahd 1 1 1 14“4“*“ 8 ö16“] b 8 Bekanntmachung, 14* äale. Ge--c W1131312— waren mit aufgenähter Arbeit, auch Frauen⸗, Kinder⸗ 3 aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Der Reichsminister der Finanzen. betreffend it Ausfüh zbestimmun en zu 234 d Rohblöcke aus Sand⸗ und anderen nicht harten 412b Knopfmacherwaren aller Art aus anderen Gespinsten hüte und ⸗mützen, aufgeputt 8 . 8 8 Steinen; aus polierfähigem Kalkstein; aus anderen 9 J. A.: Fischer. 56 fen 1 wei 8 b6. Uraß⸗ 8 nünn. 4 1, 8 1 Steinen, gespalten, auch an nicht mehr als drei oder Gespinstwaren als Metallgespinsten oder 5 Frauenhüte aus anderen, auch mit Kautschur e 8 Steinen (mit Ausnahme von Schiefeeiay) er Verordnun ü ie 2 ußenhande 88

Seiten gesägt; nicht gespaltene, nicht gesägte (ge⸗ 8 Metallgespinstwaren, auch mit Unterlagen oder Ein⸗ sgpogenen oder getränkten Gespinstwaren, Füs (geschliffene usw. Steinmetzarbeiten aus Lava, ““ vom 20. Dezember 1919. Ab änder ung des Aus⸗ 2Bae Filüfinten eBetten Gtadssline; gemahlem Sitane —† (uncarriert) und avegefüsdg gacheween, unaus⸗ bssa Geschlffene, gehobelte Feofüberte oher,sesst Vetter⸗ setezffeas ätses deat eensd482 8 Ca

4e Findlinge, Schotter, Stücksteine; gemahlene Steine; 58 zute aus waslerd e.F. 688a Geschliffene, gehobelte, profilierte oder sonst weiter be⸗ etreffend weite ührungsbestimmungen zu luf lusführ

anenredalber Edelsteingrus 8 811““ Waren aus Gespinsten von Wolle oder anderen Tier⸗ 1 gerüstet (ungarniert) oder ausgerüstet (garntert). 3 1 arbeitete Schieferplatten; bearbeiteter Tafelschiefer; be blen dans 18 Tusführuzgahattmntan, Fesn c Ca ö 128 Pes gern vagr⸗

329 a Kreide, weiße, geschlämmt;g auch gestäubte oder in haaren, auch mit pflanzlichen Spinnstoffen oder (537/8) Männerhüte aus Filz (mit Ausnahme der anderweit nicht genannte Waren aus Schiefer ohne 1nb 8 M

anderer Seee gesch gepulberte 8ng E““ 4 Gespinsten gemischt. lackierten): 1 Verbindung mit anderen Stoffen... I 8 8 hrahab ““ 80 Verordnung vom 20 Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2128) 537 aus Haarflilillz (Künstliche gefärbte oder verzierte Glimmerplatten, 8 G 8 wird bestimmt:

Auf Grund der 88 9 und 12 der Ausführungs⸗ Cr(ael 1.

339 Speckstein, geschnitten oder geformt zum Zeichnen (434/5) Wirk⸗(Trikot⸗) und Netzwaren: 58 Haarfi (Schneiderkreide), auch in Holz gefat. 14434 Unterkleider; geschniten 339 aus Wollfillllzz ästet (un⸗ siehe Nr. 692a): Frauenhüte aus Filz aller Art, unausgerü 689 Waren ganz oder teilweise aus Lava, poröser oder bestimmungen vom 8. April 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 500) zu Die nachstehend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabgaben⸗

dichter, Foweit sie nicht durch die Verbindung mit der Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. De⸗ tarifs werden, wie folgt, geändert:

Arti 14434 —: abgepaßt gearbeitet (regulädr)) . 7 2rt zstet (aarniert 8 Ieeln AEESEö111A*” . garniert) und ausgerüftet (garniert) ..s ir in. ³ ““ in 68 Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 10. Oktober 1920 435 b asscdebech erß oder abgepaßt gearbeitete (reguläre) Pnz süter ““ 8 8 3 aeeekän Pitc ande Rummern sena zember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2128) wird bestimmt: 558 Stöcke, Reitpeitschen und dergleichen aus Tierflechsen, Wirk⸗ und Netzwarreeernn . . .—— b . 9 955⸗ 8 e 1 d in Steinmetz⸗ . 2 8 1 1 . Berlin, den 7. Oktober 1920. 436 Spitzenstoffe und Spiten aller Lirt, einschließlich der IIZe11I11X1X1X4X“X“ arbeiten aus Lava, voroͤser oder dichter.. . . . Artikel 1. anch 18 Der Reichswirtschaftsminister. 8 Einsatzspitzen, Kanten und dbogPägten Waren aus 43b und Wollumpen; Tuchleis 58ö g * en 8690 Bildhauer⸗ und Bildschnitzerarbeiten aus Steinen aller Die nachstehend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabgaben⸗ 608 Waren ganz oder teilweise aus Perlmutter oder Nach⸗ 84 h- hi Spitzen oder Spitzenstoffen, auch ohne wellenförmig 543 5b Leinen⸗, Baumwollen⸗ usw. Lumpen (Papier umphs Art, sofern sie Kunstgegenstände sind, einschließlich tarifs werden, wie folgt, geändert: —ahmungen davon, soweit sie nicht besonders ausge⸗ J. A.. Mät 48 gestalteten oder ausgezackten Rand; Tül. . fan z ücegen zur Papierbeteitung dienennenee⸗ 1111141414“*“ (921/3) Wasserfahrzeuge einschließlich der zugehörigen . nommen sind oder durch die Verbindung mit anderen Der Reichsminister der Finanzen. Nr. 437 siehe die Nummern 412 a und b. bes 8 18. in he Striche ahle Peberli 2 n (691/2) Steinwaren, nicht unter andere Nummern gewöhnlichen Schiffsausrüstungsgegenstände, Dampf⸗ und anderen 8 Stoffen unter andere Nummern fallen: Knöpfe und J. A.: Fischer. Waren aus Baumwollengespinsten, auch gemischt mit 3 Garn, zur rsprün lichen Bestimmung nicht mehr 1 fallend: Antriebsmaschinen: ö“ 3 und andere Wwren . . anderen erelächen Spinnstoffen oder Gespinsten deaaeeen S 268— 8 11“ (691 /d) ohne Verbindung mit anderen Stoffen oder 921 a 8 8 mit Antriebsmaschinen: aus 1 (Fächer siehe Nr. 532, Opern⸗, Ferngläser siehe 17 1 82 62 8 Seide, Wo 9 8 . V bdünger, D fallsei ö nahme der Luxusgegenstände: 111“ 1e ee, hers t Antriehs⸗ 88 . Ffe ; betreffend weitere Aus führungsbestimmung en zu Undichte Gewebe zu Vorzängen, auch mit benähten 869 z eZZZZ 1 ..e. 69l a aus Alabaster, Marmor, vuch aftti exe (921 /f†) Seeschiffe vhn Ve bindung mit Antriebs⸗ 608 Wachsperlen und alle sonstigen echter der Verord nun 8 über die Außenhandelskontr olle b Bogen oder Zacken verziert: Pandschühe, geingpehfwerk überzogenen Ler mu solches., seein; aus Granit, Porphyr, Svenit oder ühnlichen nair Ees. ac.. schenen. 5 Fee.eh von roten üüra he. guch in vom 20. Dezember 1919. Abänderung des Aus⸗ 451 abgepaßt, auch mit Band eingefaßt . efütterten Handschuhe und der als Sattlerware zu9 b barten Steinen; aus polierfähigem Kalkstein eder 921e Segelschiffe: aus GC oder S 11¹“ orm von Perlen; Waren, ganz oder teilweise aus fuhrab abentarifs 459/63) Wirk⸗(Trikot⸗) und Netzwaren: ge delnd lst Fecht djchuhez: aus anderen Steinen 921d —: aus anderen Stofften . .. nachgeahmten echten Perlen oder nachgeahmten roten 1 andschun 11“ Fhandeinden d. ausgepolsterten Fechthan u“ 1 (Waren aus Glimmer 692 a Speckstein 692 b) r Seeleichter Schlepp gift): aus Eisen oder Stahl. Korallen, soweit sie nicht durch die Verbindung mit 888b Fr. und Firers uße 1 1 mit Stoffen als Hol oder 8f Flaeand Biemenstef Eeife 1111“““ anderen Stoffen unter andere Nummern fallen . as⸗, Porzellanperlen, Glasflüsse, ⸗steine, ⸗kor isen, soweit sie dadurch nicht unter andere Nummern 11161611624* 8 ne und dergleichen, auf Gespinstfäden, Schnüͤre vdef G fallen; Luxusgegenstände. 8 gebraucte 11“ 9* Perssbunde, guch geheeßt Spindeln (Garnspindeln, Draht genaht oder gereiht und ohne weiteres ls 692 b Specksteinwanen außer Schmelztiegeln (diese siehe (92 aff) andere Fluß⸗ und Binnenseeschiffe: Spillen), Weberblatter (Niete, Tuchmacher⸗, Weber⸗ Se. dns berwen her nh 6 ö’ee her⸗ 1 1“ . ... . 923 a arereeh e andere nur dem Perfonenverkehr .“ Weberblätterzähne (Rietstäbe): 8 IIöT . . . .. . . ienende Kähne: e11ö1““ aus anderen Schnitzstoffen als Holz

. 2 2 2

Felenehne e Nr. 856 b) . . .. .

00—6 0 0en

Auf Grund der 85 9 und 12 der Aus ührungsbestimmungen 450 F ““ vom 8. April 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 500) zu der Ver⸗ 480 Str e ordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919 460 b Unterkleider: geschnitten, abgepaßt gearbeitet (regulät)

ρꝗ1

(Reichs⸗Gesetzbl. S. 2128) wird bestimmt: 461 Fischernetze . . . .... . . . .. . . .. 8 tikel 1 1 aus Spinnstoffen des Unterabschnitts D. rtikel l. 462

b Jagd⸗, Trag⸗ und ähnliche Netze. Die nachstehend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabgaben⸗ 463 Vece Jagd⸗, Pferde⸗, Trag⸗ und ähnliche Netz

boototo dhene

f 5 nittene oder abgepaßt gearbeitete (reguläre) Wirk⸗ 8 75 Silbergespinst (auch aus vergoldetem oder auf mecha⸗ 8692 c aus anderen Steinen (Polier⸗, Schleif⸗ usw. Steine der 111“ . tariss werden, wie folgt geändert: eee. e und Netzwaren, anderwestig nicht genannt (Glüh⸗ 1. n., ba Gold belegtem Silberdzahte) Nr. 695 in Verbindung mit anderen Stoffen als geörauchte. 111““ 628 d Kisten und andeeet . . .. 2239 a Schmieröle, mineralische, insbesondere Lubrikating⸗, 8 strümpfe, siehe Nr. 500 b) ... 8 sowie Tressenwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, 8 Holz oder Eisen, siehe Nr. 695) . . . . . . . .. 9235 Schlepp⸗, Tau⸗ (Ketten⸗) Motorschiffe . aus 628 d KÜchen⸗ und Hausgeräte .. . 1 Paraffin⸗, Vaselin⸗, I 6“ 464 a Sesen tt und Spitzen aller Art finscshebns der Schnüre), Gewebe und Knopfmacherwaren (auch mit 693 Mühlsteine, auch in Verbindung mit eisernen Reifen (923 /f) Personen⸗ und Güterschiffe: 8s 868. Küchen. und Bausgeräte . . . 8 8 Gasöl (mit Ausnahme 5 Leuchtöls 9 Einsatzspitzen, Kanten und dbcepos en aren aus . Unterlagen oder Einlagen von Holz, Bein, Horn, pder Metafkkulsen . . . . . . . . . . . . ... 923c in Verbindung mit Antriebsmaschinen: EEEö11““ vv (Ozokerit), roh, auch ungeschmolzen Montan⸗ Spitzen oder Spitzenstoffen, guch o ne wellenförmig 8 Leder) aus Silbergespinst ohne Beimischung von (694/5) Poliersteine, Schleif⸗ und Wetzsteine, aus Eisen oder Stahll .. 631 b Tabakpfeifen, feine, aus Bruyereholz (Erikaholz), nicht b.eee 8 a6“4*“ gestalteten oder ausgezackten Rand: gestickt (Tüll⸗ anderen Gespinsten . . 2 auch Probiersteine: ..*.—* e“; 28 Sens h. Fgegg. ““ ü . . Aetz⸗ oder Luft⸗, Spachtelspitzen) .„ . 969.56.. Aluminiumgespinst sowie Tress⸗ nwaren (Besätze, Bänder, künstliche, ganz oder teilweise aus Schmirgel, Korund, aus anderen Stoffen uöw andere Tabakpfeifen, feine, nicht unter andere Nummern Putzmittel, unter Verwendung von Fe öu“ 464b —: handgeklöppelltt. Kordeln, Lißen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacher⸗ Karborund, Feuerstein oder Ouarz. .. 923e ohne Verbindung mit Antriebsmaschinen: X““ hergestellt (Putzfette, 4.,B. 464c —: gewebt, genäht, gewirkt ut ngaaren (auch mit Einlagen von Holg Bein, Horn, 5 Schleifsandsteine und andere natürliche, auch künst⸗ aus Eisen oder Staoallll . . ndere Waren (mit Ausnahme der Leisten); Druck⸗ Eisenoxyd, mit Stearinsäure und Talg versetzt; (465 2/0) Stickereien auf baumwollenen, wollenen, 1 Leder) aus Aluminiumgespinst ohne Beimischung von 2 liche (mit Ausnahme der in Nr. 694 genannten und 923f aus anderen Stoffen.. 5 M. scir 1 platten aus Holz, geschnitten, auch mit eingeschlagenen

8 uch mit Maschinenaus⸗

Tonerdeseife (Aluminiumpalmitat); künstliche Polier⸗ leinenen und dergleichen Grundstoffen: anderen Gespinsten. der mit Stearin, Talg und dergleichen versetzten 924 Schwimmdocks und Pontons, a Sttfften oder dergleichen aus unedlen Metallen oder rüstungen ö . . Cegierungen unedler Metalle; Holzmosaik (Rosen⸗

steine (aus gebrannten, gemahlenen oder geschlämmten 465 22, EEEöö mei mit Ste e Erden mit Stearin, alg usw. geformte Steine); 465 5b Kettenstichsticereiinrn. . . . . . . oder versilberten tierischen Häutchen sowie Tressen⸗ 8 Perierstänh; Fener uen oder geschnitten; alle diese 925 Wasserfahrzeuge aller Art, mit der Bestimmung zum krümte sehe F“ . . der her gehörige Kinderwagen..

8000—

bobo do bo0on

80 -

00 %0n C0de —8n

Formerstoffe, aus mineralischen Stoffen unter Ver⸗ 465 c andere b- CA1666“ waren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre), gach in Verbindung mit Stoffen aller Art; EFFFööööö kgs Paraffin, Wachs, 466 Taue, Seile, Fag” Bindfaden aus R Geresgvwiz Fnchsracheacns 8 ucs Eesasr Schmirzelfeilen und Schmiegelscheer⸗ aus Hel⸗ Iit Artikel 2. 1r9 8 gehsrig Meßgeräte.

) 8 Linoleum oder ähnlicher mehr a 5- von Holz, Bein, H aus unechtem 8 aufgek ire ver sowie Sensenstreichen 1b 8 olgmosaik. .. (508/9) Fußbodenbelag aus Lmnoleum vze⸗ ahnlichen ge unsten nmc vc bwesser 5be. Umehs, en 4 8g 1b von Lei. Hectr *X . Heimischung von anderen dgsc f tern Schnceghahe n⸗ Sand oder Pulver von Diese Bekanntmachung tritt mit dem 10. Oktober 1920 in Kraft. Holzbaftblumen. Stoffen, im Stück als Meterware oder abgepaßt, auch 467a Schläuche (Spritzen⸗ und andere grobe Schläuche), auch Gespinsten, mit Kern aus Spinnstofen.. 2 8 Feuerstein, Glas oder Schmirgell. Berlin, den 7. Oktober 1920. Solzperlen und Knopffortttitiuim .. . mit Unterlagen von groben Gespinstwaren oder in Verbindung mit unedlen Metallen; grobe Gurte, 8 Wäͤrmeschutzmasse aus Kieselgur. . . . . .. .. . Der Reichswirtschaftsminister. b 6405 Helever ezofe vnd andere Waren ganz oder teilweise , aanderen Stoffen: EEE.“ 16“F* .“ Artikel 2. 270 Bimszemenkdielen und andere Waren aus Bimssand, Mathies aus Zellhorn, anderweit nicht genaunt, soweit sie nicht 508 a in der Masse einfarbig: unbedruckt. . 4675 Treibriemen aus Baumwolfe, Wolle und anderen Tier⸗ Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 10. Oktober! mit Ausnahme der Schwemmsteine aus Bimssand J. A.: M . dus He orih egindung mit anderen Stoffen unter behu. ... wit haaren, gewebt oder ewirttü 2 in Kraft. 1 vA“ Bimsziegel), auch in Verbindung mit anderen Der Reichsminister der Finanzen. U andere Nummern fallen oder als Nachahmungen 509 in der Masse mehrfarbig (z. B. eingelegtes Mosaik⸗, 468 Dochte, gewebt, oder geflochten, auch gewirkt.. Berlin, den 7. Oktober 1920 8 toffen, foweit sie nicht dadurch unter andere 8 : Fischer. höher belegter Waren anzusehen sind . ..

Granit⸗] Linoleum), auch bedruckktt 82 Nr. 469 siehe die Nummern 4120 und b. 1 7 . - RNummern falllennn . Dergleichen Waren aus ähnlichen Formerstoffen (z. B. 510 Tapeten, Linkrusta und dergleichen aus Linoleum 484/5) Seilerw us Spinnstoffen des Unter⸗ Der Reihsvsis gfif hetne endenn Mfanen aus Zement oder mit Zement über⸗ 11X“ eX“ 1““ 8 ohts D o e Heimt chun rn Baumwolle oder 35 J. A.: Mathies. zogenen Steinen, auch hohl oder gelocht, Galalith⸗ 1 8 8 8; 1 (Rosenkränze siehe Nr. 885 b, Trockenplatten siehe Artikel2. abschni 8 lerischen venastyffen; Der Reichsminister der Finanzen. 8 waren, mit Ausnahme de Schaeiitteger 07250) beHesisegg 8 weitere 3 Avzführvngehest h dagag 2, ls Sess 8 8 iht te oder inbegriffene pflanzliche

O Seile, Stri siebe 6 J. A.: Fisc ie Tripolithwaren un aren aus Mischung er erordnung über die Außen e Anderweit nicht genannte oder inbegriffene pflanz tritt mit Wirkung vom 10. Oktober 484 Taue, Seile, Stricke (Bindfadem siehe Nr. 477 c%. . v“ 8 CW“ oder dergleichen, auch in Ver⸗ vom 20. ene ehr 1919. Abänderung des Aus⸗ 8 Schnitzstoffe in rohen, bloß geschnittenen 8 3 Schilfro

Diese 1920 in Kraft. 485a Eimer, Gurte, Hängematten, Netze (Vogel⸗, Jagd⸗, 1 C' 1 3 . . bi mit anderen Stoffen, soweit sie nicht da⸗ arifs. 3 auch Holundermark, geschnitten, und bindung mi fuhrabgabentarif uch. dhlunderanit, eschn dest, dand gesch schen

Berlin, den 7. Oktober 1920. Pferde⸗, Trag⸗ und ähnliche Netze Fischernetze 8 ter andere Nummern fallen 8 h . WS jehe Nr. 461. —), Schläuche, Sohlen, Strickleitern, 1 a chun „g“*“ A d 12 der Ausführungsbestimmunge itzt; 8 5 genannte S varen, auch in . 8 5 8 1 1 . . nung über die Außen eelskontrolle vom 20. Dezember 191. Ausnahme derjenigen aus Zellhorn oder ähnli 1 8 dad t der Verordnung über die Außenhandelskontrolle aäand Leim oder mit anderen Zusätzen, auch Former ordnung o 1 b Zell. der . Der Reichsm eristse pr Finanzen. EE Ten S. v 8 8 1 vom 20. Dezem ber 19198 Abänderung des Ausfuhr⸗ arbeiten aus Schwefel (auch Spencemetall), Kieselgur⸗, (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2128) wird bestimmt: 8 Ferverfenh 88 Se .Ehüre, oder 1“ 5005 Glühstrümpfe (Glühkörver für Beleuchtungszwecke), abgabentarifs. Kreidemasse oder, Talt. . Artikel I. Fensher euch in grache. esss herhesecht Baseß nicht ausgegüht, aus Wirk. vder eipin traras 2 Auf Grund der 88 9 und 12 der Ausführungsbestim⸗ Hbuplatten eri.⸗enge, ungeärde nh Jt cn ega Die nachstehend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabgabentarifs artikel; andere Waben Rosenkränze ebe Fr 889% betreffend u*“ ehnn sbestimmungen zu 501 Selbenfeafe und Spitzen aller Art einschließlich der mungen vom 8. April 1920 (Reichs⸗ öbl. S. 500) zu der EE111“*“ aͤlänzt (mit Stearin verh2, —e de0st., e Ppiben, und Tüllmaschin) 2 Bitzaner .r herehe d V rde ü 1 delskont ll Einsatzspitzen, Kanten und abgepaßten Waren aus Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember gefärbt, bronziert, lackiert, geglänz Elfe beinmasse, 929 a Taschenuhren, auch solche mit Spielwerk und elektrische nderweit nicht genannten Formerstoffen (mit Aus. er Verordnung über die Außenhandelskontrolle Spitzen oder Spitzenstoff wellenförmi 919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2128) wird bestimmt: 3 Wachs oder dergleichen getränkt (Elfenbeinmasse, 4 1 1885f 8 4.9„ vom 20. Dezember 1919. Abänderung des Ausfuhr⸗ Shache⸗ Spißeaftohen 23* 14““ 1919 (Reichs⸗Gesetbl. S. wird be⸗ 3 1 Chromo⸗Kallipasta]) A“ 200 5 in e 1-I.Sn 5ue 1 * 85 ahmungen 6 1 estalteten oder ausgezackten naaond.. . 8 8 11141.“X“ —: aus Silber, auch vergoldet o 5 eg auch in Verbindung mit anderen Stoffen, sowei g Artikel 1. Waren aller Art in Verbindung mit anderen Stoffen, lun ceh ozer we en cken Rändern, Bögeln nicht dadurch unäeh büber Ienem 4—1. Frehe

abgabentarifs. 8 Nr. 502 siehe die Nummern 412 a und b. 1, ü 2 inber 1 2 j d soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen 2 d. Auf Grund der 88 9 und 12 der Ausführungs⸗ 503 Buchbinderzeugstoffe, glatt oder gepreßt; Pausleinwand dees aur hen Nummern des Ausfuhvabgaben eFlodteitn Se e eber Pfleftersteinen v.e IIvHZvö..öööäöö krämte siehe 8 85 8) 1 Ex.

bestimmungen vom 8. April 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 500) zu Wachstuch 5 1b

8b0 80 80 b0..

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