welcher Betrag an Verkehrssteuern oder vertraglichen Abgaben, z. B. an Stadtgemeinden oder andere öffentliche Verbände von den erhöhten Beförderungspreisen abgeht, also den Bahnen tatsächlich nicht als
Mehreinnahme verbleibt.
.8. Liegt der Zeitpunkt der letzten Preisvereinbarung so weit zurück, daß der Bahnunternehmer nicht mehr in der Lage ist, die Höhe seiner damagligen Selbstkosten nachzuweisen (vgl. § 44 H. G. B.), so wird das Schiedsgericht zweckmäßigerweise die durchschnittliche Höhe der Selbstkosten in der Zeit vom 1. Januar 1909 bis zum zusbr. nit d Lagen zur Zeit des Abschlusses der letzten Preisvereinbarungen tatsächliche Selbstkosten des Bahnunternehmens nicht vor, weil zu dieser Zeit
Kriegsausbruche mit den gegenwärtigen in Vergleich stellen.
die Bahn noch im Baue war und der Preisvereinbarung nur rech⸗ G nerisch ermittelte oder durch Vergleich mit Bahnen, die unter gleichen Bedingungen arbeiten, gewonnene Zahlen zugrunde gelegt wurden, so
wird das Schiedsgericht ebenfalls die Selbstkosten der Friedensjahre
mit den gegenwärtigen Selbstkosten in Vergleich stellen können, sofern
es die Ueberzeugung gewonnen hat, daß der Bahnunternehmer bei Ab⸗ schluß der Preisvereinbarung die Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht außer acht gelassen hat. 1
1 III Cu § 2. “ Der Zweck der Verordnung ist, den infolge der Umkehrung aller wirtschaftlichen Verhältnisse notleidenden Bahnen resche Hilfe zu bringen. Es ist deshalb im § 2 Abs. 2 die Bestimmung getroffen daß das Schiedsgericht vor der Entscheidung einstweilige Anordnungen erlassen kann. Durch diese Bestimmung wird den Schiedsgerichten die Befugnis gegeben, im Bedarfsfall durch eine sofort wirkende einst⸗ weilige Anordnung vorläufig einen dem Schiedsgericht angemessen erscheinenden Beförderungspreis festzusetzen, falls die Wahrscheinlich⸗ keit besteht, daß das schiedsgerichtliche Verfahren längere Zeit in An⸗
spruch nehmen wird. 3
Berlin, den 7. Oktober 1920. Groener. Bekannt m ach umn . betreffend das Au ßerkrafttreten der Verordnung des Bundesrxats über die Verwendung von Chlorzinn zur Beschwerung von Seidenwaren, vom 23. No⸗ vember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1291).
Vom 9. Oktober 1920.
„Auf Grund des § 4 der Verordnung des Bundesrats über die Verwendung von Chlorzinn zur Beschwerung von Seidenwaren vom 23. November 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1291) wird folgendes bestimmt:
Einziger Paragraph. Die Verordnung des Bundesrats über die Verwendung von Se “ von Seidenwaren vom 23. November 916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1291) nebst Ausführungsbestimmungen vom leichen Tage sowie die Bekanntmachung, betreffend Aenderung der im § 1 der Verordnung vorgeschriebenen Beschwerungssätze vom 22. Juli 1919 („Deutscher Reichsanzeiger“ Nr. 165), treten mit dem
Tage der Verkündung dieser Bekanntmachung außer Kraft. Berlin, den 9. Oktober 1920. Der Meichswirtschaftsminister.
J. B.: Dr. Hirsch.
Berichtigung.
’ Absatz 2 der Bekanntmachung, betreffend die Ein⸗ uhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaus, vom 3. August 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1490, Reichsanzeiger“ Nr. 173), ist an Stelle der Zeilen 6 und 7 das Zollamt am Bahnhof Breisach und das Zollamt Kehl, beide im Bezirke des Hauptsteueramts Freiburg, u setzen: 1 das Zollamt am Bahnhof Breisach im Bezirke des Hauptsteueramts Freiburg, das Zollamt Kehl im Bezirke des Hauptsteneramts Lahr, Bekanntmachung.
Dem Messerschmiedemeister Karl Gerlach,
9. otha, Neumarkt 1/3, ist auf Grund der Bundesratsverordnung 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. Seite 603 ff.) der Han delsbetrieb wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.
Gotha, den 9. Oktober 1920.
Der Stadtrat. Dr. Scheffler. Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger bersonen vom Handel vom 23. September 1915 und der Bekannt⸗ nachung des Hessischen Landesernährungsamts vom 5. November 919 wurde folgenden Personen der Handel mit Gegen⸗ tänden des täglichen Bedarfs untersagt: 1. Anton Kunzelmann, Moltkestraße 76, 2. Georg Horcher, Au⸗ straße 1, 3. Hilmar Rottenbach, Ziegelstraße 27, 4. Hilmar Rottenbach Ehefrau, Anna geb. Lotz, Ziegelstraße 27. 1
Offenbach am Main, den 8. Oktober 1920.
Preußen. VBerordnn über die Gewährung einer Entschädigung an die Mitglieder des Schiedsgerichts für die Auseinander⸗ setzung der neuen Stadtgemeinde Berlin mit den Nachbarkommunalverbänden.
„Auf Grund des § 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin vom 27. April 1920 (Gesetzsamml. S. 123) wird folgendes bestimmtt:
Die Mitglieder des Schiedsgerichts erhalten:
1. eine Aufwandsentschädigung von fünfzig Mark für jeden Tag, an dem sie an einer Sitzung des Schiedsgerichts teil⸗ genommen haben;
2. Ersatz der baren Reiseauslagen.
Die gleiche Entschädigung steht den stellvertretenden Mitgliedern zu, und zwar auch für den Fall, daß sie an den Sitzungen des Schiedsgerichts nur als Zuhörer teilnehmen.
Berlin, den 30. September 1920.
3 Die Preußische Staatsregierung.
Braun. Fischbeck. Haenisch. Stegerwald. Severing. Lüdemann. Finanzministerium.
Abänderung 1 der Geschäftsanmweisung V. für die Preußischen Katasterämter.
Die unmittelbare Benutzung der Katasterwerke durch andere Behörden, Grundeigentümer und sonstige Berechtigte wird unter
Aufhebung des § 41 der Geschä tsanweisung v und der dazu ergangenen Bestimmungen mit Wirkung vom 1. Oktober d. J. wie folgt anderweit geregelt:
Einsicht und Auskunft.
1. Die Einsicht der Katasterwerke ist jedem in den Diensträumen des Katasteramts gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Dieses braucht sich nicht auf ein bereits vorhandenes Recht am Grundstück zu stützen; es genügt vielmehr der Nachweis des be⸗ rechtigten Interesses oder die tatsächliche Begründung, nicht aber die bloße Behauptung des Interesses.
Der Katasterkontrolleur hat nach freiem Ermessen darüber zu befinden, ob die tatsächlichen Angaben des Antragstellers geeignet sind, sein Gesuch und den Umfang des Antrags zu rechtfertigen; er kann für zweifellose Fälle dem Katastersekretär oder einem anderen Be⸗ amten oder einem Angestellten die Entscheidung durch allgemeine Weisung übertragen. 8
Oeffentlichen Behörden und deren Beauftragten ist die Einsicht gestattet, ohne daß es der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf.
Nach den gleichen Grundsätzen ist bei der Erteilung von Aus⸗
kunft zu verfahren. Nachrichten.
2. Nachrichten, d. h. kurze unbeglaubigte Aufzeichnungen aus den Katasterwerken dürfen unter den Voraussetzungen und in dem Umfange der Ziffer 1 in Gegenwart eines Katasterbeamten oder des von dem Katasterkontrolleur bestimmten Angestellten entnommen werden.
Hierzu gehören auch die Pausen nach der Reinkarte, die von Be⸗ auftragten der Grundeigentümer zur Vervollständigung des Karten⸗ auszugs im Falle der Nr. 172 der Katasteranweisung II gefertigt werden können. 1
Auszüge, Abschriften und Abzeichnungen.
3. Die Entnahme von Auszügen, Abschriften und Abzeichnungen aus den Katasterwerken kann den Antragstellern, die ein berechtigtes Interesse darlegen (Ziffer 1), gestattet werden, wenn es sich um umfangreiche oder nachweislich dringliche Arbeiten handelt, die durch das Katasteramt mit den für den regelmäßigen Geschäftsbetrieb vor⸗ handenen Beamten und Angestellten nicht oder nicht mit der erwünschten Beschleunigung erledigt werden können.
Zur Entnahme von Auszügen usw. für steuerliche, militärische oder sonstige öffentliche Verwaltungszwecke bedarf es dieser Voraus⸗ setzungen nicht.
Die Genehmigung des Katasterkontrolleurs ist in allen Fällen davon abhängig zu machen, daß die Antragsteller oder deren Beauf⸗ tragte zur Selbstentnahme der Auszüge usw. befähigt sind, daß ihnen in den Geschäftsräumen des Katasteramts geeignete Arbeitsplätze bereit⸗ gestellt werden können und daß die Gewähr besteht, daß die unter Aufsicht zu haltenden Katasterwerke sachgemäß behandelt werden und vor Beschädigung bewahrt bleiben.
Gebührenpflicht.
4. Die Einsicht und Auskunfterteilung (Ziffer 1) sowie die Ent⸗ nahme kurzer Nachrichten (Ziffer 2) sind gebührenfrei. Für die Selbstentnahme von Auszügen usw. (Ziffer 3) ist als Entgelt für die Vorhaltung eines geeigneten Arbeitsplatzes, für die Vorlegung der Katasterwerke und für die erforderliche allgemeine Beaufsichtigung eine Gebühr von 1 ℳ für jede volle oder angefangene, zur Entnahme be⸗ nötigte Arbeitsstunde zur Staatskasse zu erheben.
Sollen die selbstentnommenen Auszüge usw. durch das Katasteramt beglaubigt werden, so ist an Stelle der Gebühr im vorigen Absatz die Hälfte der Gebühren unter Ziffer 1 bis 6, 11 bis 16, 18, 19, 28 bis 31 oder die Gebühr unter 91 und 92 der Gebührenordnung vom 17. Juni 1920 zur Staatskasse zu vereinnahmen. Hierbei wird erläuternd bemerkt, daß Ziffer 32 der Gebührenordnung sich lediglich auf solche Anszüge usw. bezieht, die bereits früher durch das Kataster⸗ amt ausgefertigt waren und zur Beglaubigung des neuesten Bestandes
wieder vorgelegt werden.
Zisfer 102 der Gebührenordnung findet auf Ziffer 4 Absatz 2 und 3 gleichmäßige Anwendung.
Ew. Hochwohlgeboren wollen hiernach veranlassen, daß etwaige entgegenstehende Vereinbarungen mit Kommunal⸗ usw. Verwaltungen
aufgehoben werden. Berlin, den 4. Oktober 1920. v Der Finanzminister. J. A.: Wolffram sämtliche Herren Regierungspräsidenten und an den Herrn Präsidenten der Ministerial⸗Militär⸗ und Bau⸗ kommission.
Ministerium für Handel und Gewerbe. Der Studienrat Diplomingenieur Beyer in Köln ist zum Regierungs⸗ und Gewerbeschulrat ernannt worden. Ihm ist die planmäßige Stelle eines Neglerungs⸗ und Gewerbeschulrats bei den Regierungen in Köln und Aachen mit dem Amtssitz in Köln verliehen worden. 6
1v Ministerium des Innern. Die Preußische Staatsregierung hat den Kreisdeputierten Rentier Schütz aus Wüstewaltersdorf zum Landrat ernannt. Dem Landrat Schütz ist das Landratsamt im Kreise Waldenburg übertragen worden.
Ministeriu
für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Bekanntmachung.
Die Landwirtschaftskammer für die Rhein⸗ vrovinz in Bonn hat in ihrer Hauptversammlung vom 29. Juli 1920 auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Land⸗ wirtschaftskammern vom 30. Juni 1894 (Gesetzsamml. S. 126) beschlossen, den Stadtkreis Hamborn mit dem Landkreise Dins⸗ laken unter Zuerkennung von 3 Wahlmännern zu einem Wahl⸗ bezirk zu vereinigen. Demgemäß treten in den 88 4 und 5 der Satzungen der Landwirtschaftskammer vom 15. März 1899 folgende Aenderungen ein:
1. Im § 4 ist
a) im ersten Absatz hinter den Worten „die Stadtkreise Duisburg, Oberhausen, Mülheim a. d. Ruhr, Sterkrads“ einzuschalten „ und Hamborn“,
b) in demselben Absatz hinter den Worten: „An Wahlmännern kommen hierbei zu: ꝛc. dem Stadtkreise Sterkrade 2“ ein⸗ zuschalten „dem Stadtkreise Hamborn 3“‧,
) im Absatz 2 hinter den Worten „Dinslaken mit Mülheim a. d. Ruhr, Dussburg, Oberhausen, Sterkrade“ cinzuschalten „und Hamborn“. 1G
. Im ,§ b ist im 2. Absatz hinter den Worten „Dinslaken mit
Mülheim a. d. Ruhr, Duisburg, Oberhausen, Sterkrade“ ein⸗
zuschalten „ und Hamborn“.
Die vorstehenden Aenderungen werden auf Grund des § 2 der Verordnung über die Errichtung einer Landwirtschaftskammer für die his n rashe vom 15. März 1899 (Gesetzsamml. S. 31) hierdurch genehmigt.
Berlin, den 6. Oktober 1920. X“
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
8
Ministerium für Volkswohlfahrt. Das Preußische Staatsministerium hat den Regierungs⸗ assessor dr zum Regierungsrat im Ministerium für Volkswohlfahrt ernannt. “
11u16“ 8 Evangelischer Oberkirchenrat. Der bisherige Ministerialrat im Ministerium für Wissen⸗ schaft, Kunst und Volksbildung, Geheime Oberregierungsrat Loycke ist zum Präsidenten des Evangelischen Konsistoriums der Provinz Sachsen ernannt, 1 der Präfident des Konsistoriums der Provinz Sachsen Feheen von der Goltz ist in Eigenschaft an das onsistorium der Rheinprovinz versetzt wordeg. er in die Oberpfarr⸗ und Ephoralstelle in Tempelburg berufenen Superintendenten Rogozinski, bisher in Briesen (Westpreußen), ist das Ephoralamt der Diözese Tempelburg übertragen worden.
“
Nach Vorschrift des Ffcbes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht: 8 g 1. Erlaß . Preußischen Staatsregierung vom 20. Mai 1920, betreffend Aenderung der Prägravationssumme im Bereiche des landschaftlichen Deichbandes Norderdithmarschen (6. Holsteinischer Deichband), durch das Amtsblatt der Regierung in leswig Nr. 33 S. 265, ausgegeben am 31. Juli 1920; b
2. der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 1. Juli 1920, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an das Elek⸗ trizitätswerk Sachsen⸗Anhalt, Aktiengesellschaft in Halle a. See. zum Bau einer elektrischen Doppelfreileitung von einer bei Wilhelmshall im Kreise Oschersleben zu errichtenden Transformatorenstation nach einer bei Wasserleben im Kreise Wernigerode zu errichtenden Trans⸗
formakorenstation, durch das Amtsblatt der Regierung in Magdeburg
Nr. 32 S. 233, ausgegeben am 14. August “
Bekanntmachung.
Das gegen den Lokalinhaber Josef Maria Zach, Charlottenburg, Waitzstraße 24, durch Verfügung vom 14. Juni 1920 (R.⸗A. Nr. 132) Amtsblatt Stück 22 ergangene Han dels⸗ verbot mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs ist im Rechts⸗ mittelwege mit der Maßgabe aufgehoben, daß an seine Stelr eine Verwarnung tritt. ö“
Berlin O. 27, den 5. Oktober 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W.
8 1XXX“
Der gegen den Martin Schönau, Köln, Foller⸗ straße 78, am 21. September 1918 auf Grund der Bundesrats⸗ verordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ergangene Beschluß auf Unter⸗ sagung des Handels mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs sowie Nahrungs⸗ und Futter⸗ mitteln, namentlich Spiritus, Spirituosen, Kognak, Wein und Bier ist durch Entscheidung des Regierungspräsidenten vom 8. September 1920 aufgehoben worden. — Die Kosten dieser Veröffentlichung hat Schönau zu tragen.
Köln, den 29. September 1920.
Der Oberbürgermeister. Dr. Billstein.
— —
Bekanntmachung. Dem Trödler Hermann Gregorek, hier, Geschäfts⸗ stelle Lange Straße 36, haben wir heute auf Grund der Bekamt⸗ machung zur Fernhaltung unzuverläffiger Personen vom Handel dem 23. September 1915 den Trödelhandel untersagt. Harburg, den 8. Oktober 1920. Ddie Polizeidirektion. Dr. Behrens.
——
Bekanntmachung. em Metzgermeister Heinrich Höhle’ in Letmathe ist wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb, nämlich gröblicher Ueberschreitung der Kleinhandelshöchstpreise für Fleisch, auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603 ff.) sowie § 2ff. der Verordnung der Reichsregierung über Maßnahmen zur Sicherung der Fleischversorgung in der Uebergangszeit nach Aufhebung der Zwangswirtschaft vom 19. September 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1675) der Handel mit Viehsowie Fleisch⸗ und Wurstwaren wie über⸗ haupt mit Gegenständen des täglichen Bedarfs mit sofortiger Wirkung un tersagt worden. 8 Iserlohn, den 7. Oktober 1920. 8 Der Landrat. Dr. Loo
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (R7GBl. S. 603) habe ich dem Fleischermeister Gustav Myska I. in Marggrabowa, Markt 20, durch Verfügung vom heutigen Tage die Ausübung gewerbsmäßiger Schlachtungen für eigene Rechnung sowie den Handel mit Nah⸗ rungsmitteln (Fleis ch⸗ und Wurstwaren) wegen Un⸗ zuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Marggrabowa, den 15. September 1920.
Der Landrat. J. V.: Papendieck.
Bekanntmachung.
Die Molkerei des Molkereibesitzers Eduard Affeldt in Bialygrund, Kreis Ortelsburg, ist von mir wegen Unzuverlässigkeit auf Grund des § 34 der Verordnung des Stell⸗ vertreters des Reichskanzlers vom 20 Juli 1916 (NGB S. 761) geschlossen worden. “
Ortelsburg, den 5. Oktober 1920. Kreisfettstelle des Kreises Ortelsburg. von Poser.
———
Bekanntmachung. “
8 Auf Grund der §8 1 und 2 der Bundezratsverordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603) und der Ansführun sbestimmungen hierzu vom 27. September 1915 wird 1. den ECheleuten Konditor Karl Schlagermann in Sterkrade, Kasernenstr. 18, 2. dem Bäcker Paul Köper in Sterkrade, Brandenburgstr. 18, 3. den Eheleuten Bäcker Konrad Hülsemann in Sterkrade, von⸗Trotha⸗Str. 85, 4. den ECheleuten Franz Müntefering in Sterkrade, Reinersstraße bö5, der Handel mit Mehl und Backwaren aller Art sowie jede mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel ab 9. d. M. für das Gebiet des Deutschen Reiches untersagt. — Die durch das Ver⸗
zulässig.
fahren entstandenen baren Auslagen, insbesondere auch die Kosten der
Bekanntmachung, fallen den Betroffenen zur Laft. Sterkrade, den 4. Oktober 1920. 11 Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. Der Beigeordnete: J.
1“ 8
Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 41 und 42 der Preußischen Gesetzsammlung enthalten: Nummer 41 unter: “ Nr. 11 962 das Gesetz zur Ergänzung der Gesetze, be⸗ treffend die vorläufige Regelung des Staatshaushalts für das Rechnungsjahr 1920, vom 6. Mai und 24. Juni 1920
(Gesetzsamml. S. 159 und 359), vom 21. September 1920, 8 e eine Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über Familiengüter vom 10. März 1919 (Gesetzsamml. S. 39) mn 22. September 1920, 18 8
Nr. 11 964 eine Bekanntmachung des Ministers für Handel und Gewerbe, betreffend die Verleihung des Promotionsrechts an die Bergakademie in Clausthal, vom 2. Oktober 1920,
Nummer 42 unter:
Nr. 11 965 das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin vom 27. April 1920 (Gesetzsamml. S. 123), vom 7. Oktober 1920;
Nr. 11 966 eine Veroardnung wegen Ausbau der Angerapp innerhalb der Gemarkung Insterburg, vom 18. September 1920.
Berlin, den 9. Oktober 1920.
Gesetzsammlungsamt.
Krüer.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Ddie vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Haushalt und Rechnungswesen, für Volkswirtschaft, für innere Verwaltung, für Verkehrswesen, für Steuer⸗ und Zollangelegenheiten, für Rechtspflege, für Reichswehrangelegenheiten und für Seewesen hielten heute eine Sitzung. 8
Die Interalliierte Rheinlandkommission in Koblenz hat dem Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete zwei am 10. d. M. in Kraft getretene Verordnungen über die rechtliche Stellung von deutschen Staatsangehöri⸗ aen, die bei den Besatzungstruppen oder bei der Rheinlandkommission beschäftigt sind, zugehen lassen. Die erste Verordmmg bestimmt, dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ zufolge, daß deutsche Staatsangehörige, die in Diensten der Alliierten stehen, grundsätzlich der deutschen Gerichtsbarkeit unterstellt bleiben. Ausnahmen sind nur auf Grund einer be⸗ sonderen Verordnung der Interalliierten Rheinlandkommission Diese Ausnahmen enthält die zweite Verordnung. Danach können in Diensten der alliierten Armeen oder der Kommission stehende deutsche Staatsangehörige unter Be⸗
vbachtung bestimmter Verfahrungsvorschriften die Zuständig⸗ keit der deutschen Gerichte in Strafsachen ablehnen, wenn
ihnen strafbare Handlungen zur Last gelegt werden, die sie
während des Dienstes oder aus Anlaß des Dienstes begangen
haben.
Oesterreich.
Das amtliche Ergebnis der Volksabstimmung in Kärnten (Zone A) ist noch unbekannt. Der Kärntner Hei⸗ matdienst hat auf Grund der Berichte der Vertrauensmänner in der Abstimmungszone eine vorläusige Berechnung vorge⸗ nommen, die, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, einen sicheren Sieg zugunsten Oesterreichs ergibt. Wenn es vor⸗ gestern trotz des ungeheuren Zuzugs aus Krain bei der Wahl⸗ handlung in der ersten Zone zu keinen Gewaltakten kam, ist dies in erster Linie auf die Anwesenheit der deutsch⸗ kärntner Schutzabteilungen zurückzuführen, die, gegen zwei⸗ tausend Mann stark, über die ganze Südzone verteilt waren, dann aber auch darauf, daß die aus Krain eintreffenden Sokolisten eine ganz andere Lage vorfanden, als sie erwartet hatten. Sie waren in dem Glauben, eine ihnen überwiegend freundliche Stimmung anzukreffen, mußten aber das Gegenteil erfahren. Die Mitglieder der Plebiszitkommission weilten den ganzen Sonntag in der Abstimmunaszone; sie sind alle außer den Franzosen der Meinung, daß Kärnten Sieger ist.
Ungarn.
In einer Wählerversammlung in Szegedin führte der Ministerpräsident Graf Teleki in einer Rede laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ aus:
Ungarn habe den Friedensvertrag von Trianon unterzeichnet, weil es den Krieg verloren und das Versprechen einer Korrektur der Grenzen erhalten habe. Eine Politik der Nache habe Ungarn niemals getrieben und wolle auch in Zukunft eine Politik der Verstädigung befolgen. Durch den Boykott der internationalen Gewerkschaften habe Ungarn ziemliche Schäden erlitten, sich jedoch mit den Veranstaltern nicht in Unterhandlungen eingelassen, weil diese nicht als eine einem Staate gleichwertige Macht anerkannt werden dürften, und weil der Poykott sich gegen die Politik des christlichen Ungarns wider den Bolschewismus richtete. Der Tiefstand der Valuta sei nicht be⸗ gründet, denn die Kaufkraft des ungarischen Geldes sei viel größer als die Notierung in Zürich. Das Land sei bestrebt, mit allen Großmächten wirtschaftliche Verbindungen zu unterhalten, ebenso auch mit dem Nachbarstaat Oester⸗ reich. Doch wolle es mit diesem Stagte keinerlei wie immer geartete politische Verbindung. Mit den übrigen drei Nachbarn, die Verbündete der Sieger waren, würden gleichfalls wirtschaftliche Beziehungen angestrebt. Nach Rücksprache mit den Sozialdemokraten und den christlichen Arbeitern sei der Augenblick zu einer gründltchen Regelung der Arbeiter⸗ krage gekommen. Die Gewerkschaften sollten wiederber⸗ gestellt, doch nicht zu parteipolitischen Zwecken ausgenutzt werden. Der Ministerpräsident hob schließlich hervor, daß die Königs frage nicht zeitgemäß sei. Ungarn sei ein monarchischer Staat und werde einen König haben. Seine Autorität dürfe aber nicht im voraus beeinträchtigt werden, indem man die Werbetrommel rühre. Zunächst müsse die Verfassungsrevision durchgeführt werden, doch gehe die Meinung der überwiegenden Mehrheit ndes . König von Ungarn nur König von Ungarn sein dürfe. Die Ver⸗ breiter der Schauermärchen von einer Geldabstempelung und von militärischen Aktionen seien scharf zu verurteilen. Man habe es im letztgenannten Falle mit einer Erfindung säbelrasselnder Personen zu tun.
Großbritannien und Irland.
Der Prinz von Wales ist von seinem Besuch der britischen Kolonien gestern in Portsmouth eingetrosfen und hat sich sofort nach London weiter begeben:
des Landes dahin, daß der
— Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Lord Curzon, erklärt laut Meldung des aWolfsschen Telegraphen⸗ büros“ in seiner Antwort auf die Note Tschitscherins weiter, daß Großbritannien infolge der Unaufrichtigkeit der Sowjetregierung in ihrem diplomatischen und militärischen Vorgehen sich genötigt sehe, seine Verpflichtungen gegenüber seinen Alliierlen einzuhalten. England sei seinen Lerpflichtungen Rußland gegenüber nachgekommen. Aber seine gut gemeinten Vorkehrungen seien schlecht gelohnt worden. e. sei England bereit, die Handelsbeziehungen zu Rußland wieder auf⸗ zunehmen, wenn die englischen Kriegsgefangenen heimbefördert und die anderen noch unerledigten Bedingungen erfüllt würden.
— In Westminster ist gestern die 2. Internationale Wirtschaftskonferenz eröffnet worden. Diese Konferenz bezweckt, die Mittel und Wege für eine wirtschaftliche Wieder⸗ herstellung in Europa zu studieren. Sie hat sich unter dem Titel konstituiert: „Rat zur Bekämpfung des Hungers“.
— Am Sonnabend haben in Belfast erneut Unruhen stattgefunden. In Aldershot kam es in der vorgestrigen Nacht zu Ausschreitungen. 200 irische Coldstreamgardisten ver⸗ anstalteten eine Demonstration und verlangten die Freilassung ihrer in Dublin internierten Kameraden. 8
Frankreich.
Die französische Regierung hat auf die englische Note, in der Frankreich aufgefordert wird, zur Regelung der Wiedergutmachungsfrage bald die Finanzkonferenz in Genf zusammenzuberufen, geantwortet. In der Antwort heißt es, wie der „Petit Parisien“ mitteilt, zum Schlusse: Niemand hat in Spaa eine internationale Konferenz vorgesehen. Lediglich eine Sachverständigenkonferenz sollte stattfinden, an der, wenn möglich, eine besondere französische Kommission teilnehmen sollte. Zuvor sollten sich die technischen Delegierten zusammen⸗ sinden, um alle technischen Fragen zu klären, ehe sich die Finanzmänner besprächen. In diesem Sinne würden in nächster Zukunft, wie das Blatt aus authentischer Quelle erfährt, Be⸗ sprechungen zwischen Frankreich und England stattfinden.
— Die französische und die englische Regierung haben dem „Echo de Paris“ zufolge beschlossen, mit Rücksicht auf die Besetzung von Wilna durch den General Zeligowski eine Note nach Warschau zu senden, in der die Polen auf⸗ gefordert werden, in der Grenzfrage ein größeres Entgegen⸗ kommen zu zeigen.
— Der Minister für auswärtige Angelegenheiten der Re⸗ gierung des Generals Wrangel, Stuwe, ist gestern Nach⸗ mittag in Paris eingetroffen.
Rußland. .
Der Rat der Volkskommissare für Arbeit und nationale Verteidigung hat eine Bekanntmachung erlassen, wonach alle Bürger Sowjet⸗Rußlands, die in den Jahren 1886, 1887 und 1888 geboren sind, mobilisiert werden.
— Nach einer Mitteilung der „Chicago Tribune“ meldet ein Funkspruch aus Moskau, daß der ukrainische Führer Machno zu den Bolschewisten übergegangen sei und
sich gegen General Wrangel erklärt habe.
Italien. “
In einer Versammlung der Vereinigung für sozialistische Konzentration in Reggio (Emilia), an der etwa 300 Delegierte, darunter 25 Kammermitglieder, teil⸗ nahmen, hielt Modigliani eine Rede, in der er dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ sufpige erklärte, die Partei müsse mit den gegebenen Tatsachen rechnen und an der Regierung teilnehmen. Sie dürfe nicht die Mitwirkung der⸗ jenigen zurückweisen, die sich erbieten, ihr zu helfen, selbst wenn sie nicht eingeschriebene Parteimitglieder sind. Das erste Ziel sei eine Agrarreform unter dem Gesichtspunkte, die Er⸗ nährungsschwierigkeiten zu überwinden. Die Massen müßten dem Maximalismus entrissen werden, der Hunger, Elend und Rück⸗ schritt bedeute. Im weiteren Verlauf der Versammlung sagte Turati u. a., die Parteidelegierten in Rußland hätten nicht das Recht gehabt, sich oder die ganze Partei auf die 21 Moskauer Be⸗ dingungen festzulegen; der Bolschewismus sei ein Irrtum oder eine Gefahr. Schließlich wurde eine Entschließung ein⸗ gebracht, worin es heißt:
Die Gruppe glaubt, daß eine gewaltsame Revolution mit Schaffung des Rätesystems zu einem Mißerfolg verurteilt wäre, wenn nicht diese Revolution zugleich in allen Ländern ausbräche. Die Gruppe glaubt, daß die Partei bei einer sich hietenden Gelegenheit nicht auf Uebernahme der politischen Gewalt in einer durch die Verhältnisse gebotenen Form verzichten sollte.
Belgien.
Der Ministerpräsident Delacroix hat dem „Matin“ zu⸗ folge gestern dem englischen Premierminister Llond George den Vorschlag gemacht, in kürzester Frist in Brüssel eine Sachverständigenkonferenz, also gewissermaßen einen Wiederherstellungsausschuß, zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenzurufen, um gemeinsam mit den interessierten Finanz⸗ ministern die Entschädigungsfragen zu beraten. Der Vorschlag zu dieser Konferenz sollte alsbald auf einer gemein⸗ samen Konferenz der Regierungschefs beraten werden, um zu einem endgültigen Beschluß zu führen. Zu beiden Beratungen solle Deutschland eingeladen werden.
Polen.
Nach dem polnischen Generalstabsbericht vom 9. Oktober hat die gegen Wilna vordringende Gruppe Zeligowski die folgenden beiden vertraulichen Depeschen an das Armee⸗ kommando gesandt:
1. Mit Rücksicht darauf, daß die in den Verhandlungen mit der Kownoer Regierung festgestellte Waffenstillstandslinie zuungunsten der Bewohner der Gebiete von Wilna, Grodno und Libau unser Land mit dem volnischen Wilna Litauen ausliefert, habe ich be⸗ schlossen, das Selbstbestimmungsrecht der Bewohner meines Vaterlandes mit den Wassen zu verteidigen. Ich habe den Oberbefehl über die aus diesen Gebieten stammenden Soldaten übernommen. Da ich nicht gegen mein Gewissen und mein Pflichtgefühl als Sohn meines Vaterlandes handeln kann, bitte ich um Enthebung vom Dienste und vom Kommando meiner Grupve. Meine Kommandanten und Truppen, die gut diszipliniert und dem Gedanken der Befreiung des Vaterlandes ergeben sind, folgen meinem Befehl. An die zurück⸗ gebliebenen Abteilungen bitte ich unmittelbare Befehle zu geben.
8. Oktober 1920.
Zeligowski, General und Truppenkommandant.
2. General Zeligowski hat aus den oben genannten Gründen das Kommando niedergelegt. Da ich aus dem Grodnoer Lande stamme, halte ich es fuͤr meine Gewissenspflicht, mich dem Befehl des Generals Zeligowski zu unterstellen. Deshalb erbitte ich mit Bedauern meine Enthebung vom Dienste. Der Stab meiner Gruppe führt meine weiteren Befehle aus.
Bobicki, Oberst und Stahechef.
Ein trotz dieser Erklärungen eingeforderter Bericht des Obersten Bobicki besagt:
Die Truppe des Generals Zeligowski befand sich um 3 Uhr Nachmittags zwischen Waka und Wilna. Um 5 Uhr Nachmittags besetzte sie Wilna. In Wilna wurde Zeligowski von dem französischen Gouverneur empfangen, der ihm vorschlug, aus Wilna eine freie Stadt zu machen. General Zeligowski nahm diesen Vorschlag nicht an.
Der Armeekommandant General Sikorski bittet an⸗ gesichts der Meuterei des Generals Zeligowski und seiner Truppe um Instruktionen. “
Südstawien. 8 Nach einer Havasmeldung sind zu Delegierten für die Friedensverhandlungen mit Italien in San Paolo der Minister für auswärtige Angelegenheiten Trumbitsch und der Handelsminister Mintschitsch ernannt worden. Dem „Süd⸗ slawischen Pressebüro“ zufolge stellen die Delegierten folgende Mindestforderungen auf: Fiume mit dem Hafen kommt unter das Protektorat des Völterbundes. Dalmatien wird mit allen Inseln in Südslawien einverleibt. Südflawien fordert Skutari, weil Italien das Uebereinkommen von Triest über Albanien verletzt hat. 1““ Griechenland. 8—
Statistik und Volkswirtschaft. Arbeitsstreitigkeiten. 1
In Dresden sind, wie „W. T. B.“ meldet, gestern die Arbeiter der städtischen Elektrizitätswerke in den Ausstand getreten. Die städtische Straßenbahn hat den Betrieb cingestellt. Um 5 Uhr Abends schlossen sich ihnen auch die Gas arbeiter an, so daß die Stadt zum großen Teil ohn Strom und Licht ist. Der Magistrat verhandelte mit der Ausständigen, doch sind die Verhandlungen bisher ergebnislo verlaufen. Die Notstandsarbeiten werden von der Arbeitern verrichtet.. — Auch in Leipzig sind di städtischen Arbeiter gestern früh in den Ausstand ge treten. Die Stadt ist ohne elektrischen Strom un Gas. Die Wasserversorgung war für kurze Zeit ebenfalls teilwei unterbrochen. Der Straßenbahnverkehr wird durch das eigene Kraft werk in sehr beschränktem Umfange vorläufig noch aufrechterhalter Die Notstandsarbeiten werden von den Ausstaändige verrichtet. Zwischen dem Arbeitgeberverband sächsischer Gemeinden und der Zentralstreikleitung sind in Dresden neue Verhand⸗ lungen eingeleitet. — Aehnliche Meldungen liegen aus anderen süchsischen Städten vor, z. B. aus Chemnitz und Plauen i. V., wo die Arbeiter der städtischen Gas⸗ und Elektrizitätswerke gestern auf Anweisung ihrer Verbandsleitung in den Ausstand getreten sind. Beim Tele graphenamt in EChemnitz muß seit 10. ktober vom Eintritt der Dunkel⸗ heit an bis 6 Uhr Morgens der Telegraphen⸗ und Fern⸗ sprechbetrieb infolge Mangels an elektrischem Strom und Gas ruhen. Außerdem wird gemeldet, daß die dortigen Aerzte und Zahnärzte in den Abwehrstreik getreten sind.
Nach einer von „W. T. B.“ übermittelten Meldung der „Humanits“ aus London ist über die Abstimmung der Bergarbeiter bisher bekannt geworden, daß die Berg⸗ arbeiter von Südwales sich mit großer Mehrheit gegen den Ausstand erklärt haben.
Aus Brüssel erfährt „W. T. B.“, daß die Berg arbeiter des Beckens von Charleroi den Ausstand mit rund 25 000 gegen 4000 Stimmen beschlossen haben. Sie fordern eine Lohnerhöhung von 5 Franken den Tdag.
Theater und Musik
Theater in der Königgrätzer Straße.
August Strindbergs vieraktiges Schauspiel „Rau sch, dessen Erstaufführung im Theater in der Königgrätzer Straße im Jahre 1914 stattfand, wurde jetzt in neuer Einstudierun wieder in den Spielplan dieser Bühne aufgenommen. Zeitlich zwischen des schwedischen Dichters Dramen „Nach Daumastus“ und „Totentanz“ entstanden, spiegelt dieses Schauspiel allerlei mystisch⸗ religiöse Grübeleien wider, die Strindberg damals stark in ihrem Bann hielten. Die Handlung, die sich innerhalb einer Nacht abspielt, wirkt fast wie ein beängstigender Traum. Ein Mann wird einer Mordtat verdächtigt, die er tatsächlich nicht begangen hat. Aber in einer Rauschstunde war der Wunsch in ihm wach geworden, die Tat zu begehen. War dieser Gedanke nicht bereits die Tat? Ist derjenige, der zu morden dachte, nicht in gleichem Maße schuldig, wie ein wirklicher Mörder? Stand der Wille, einen Menschen zu beseitigen, nicht in irgendeinem mystisch⸗ursächlichen Zusammenhang mit seinem Tode? Diese Fragen erörtert Strindberg in seinem Schauspiel. Das böse Prinzip verkörpert auch hier das von dem Dichter für alle Schwachheit des Mannes verantwortlich gemachte dämonische Weib, das mit einem berauschenden Trank verglichen wird. Diese Rolle wurde am Sonnabend wieder von Maria Orsta gespielt, deren ebenso⸗ gewandte wie wirksame Darstellung der Verführerin man schon von der Erstaufführung her kennt. Sie bot auch diesmal, obwohl Strindbergsche Dämonien ihr eigentlich fern liegen, eine fesselnde Leistung. Die männliche Haupt rolle ist von Ludwig Hartau auf Alfred Abel, übergegangen Es ist nicht leicht, dieser einem grüblerischen Dichterhirn ent sprungenen Gestalt den Schein des Lebens zu verleihen; es glückte auch Herrn Abel nur stückweise, denn mit folgerichtigem Charakter⸗ aufbau ist hier nicht viel anzufangen. Besonders gut gelang es ihm, den Qualen des durch Gewissenspein gefolterten Mannes Ausdruck zu verleihen. Sympathisch war Johannes Niemann als entsagender Freund, und würdig stellte Ernst Dernburg einen Abbé dar. Die Damen Rose Veldtkirch und Frieda⸗Richard, die Herren Römer, Bauer u. a. vereinigten sich mit den Vorgenannten unter Karl Mein⸗ hards Leitung zu etnwandfreiem Zusammenspiel. Die Zuschauer standen sichtlich unter dem Bann des Dichters und ließen es an leb
haftem Beifall nicht fehlen. 8
Im Opernhause wird morgen „Siegfried“, mit den Damen Wildbrunn, Arndt⸗Ober, Hansa und den Herren Jonsson als Gast, Braun, Henke, Zador und Stock befetzt, aufgeführt. Musikalischer Kiter ist der Generalmusikdirektor Leo Blech. Anfang 5 Uhr.
Im Schauspielhause wird morgen „Godiva“ mit Jo⸗ hanna Hofer in der Titelrolle und Theodor Becker als Graf Leofric wiederholt. Anfang 7 Uhr.
Der Konzert be Mannigfaltiges.
Weimarx, 11. Oktober. (W. T. B.) Zu der Mordtat in der Villa des Admirals Scheer wird berichtet, da Frau Scheer bereits auf dem Transport nach dem Krankenhause
ihren schweren Verletzungen erlegen ist. Die
——— S 8 — —— — ——, —— b