1920 / 232 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Oct 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Barmen.

1034,

11 Uhr.

meldet

Fabriknummern 11187—

Pröckl ist nicht mehr Mitglied des Vor⸗ mands. Der Schneidermeister Ferdinand

Pröckl in Zschopau ist Mitglied des Vor⸗ V 2

stands. Amtsgericht Zschopvau, den 6. Oktober 1920.

9) Mufterregister.

(Die ausländischen Muster werden

unter Leipzig veröffentlicht.)

Bamberg. Im Musterregister wurde

unter Nr. 398 4 Weidenkörbchen, Fabrik⸗

nummer 4000 mit 4003, angemeldet am

6. September 1920, 11 Uhr 15 Min.

Vorm., und unter Nr. 399 1 Weidenkorb, Nr. 165/5455, angemeldet am 29. Sep⸗

tember 1920, Muster für plastische Er⸗ zeugnisse, Schutzfrist je sieben Jahre. Bamberg, den 29. September 1920. Das Amtsgericht. [70849]

In unser Musterregister wurde im

Monat September 1920 eingetragen:

Nr. 13 029. Firma Genck & Bocke⸗ mühl in Barmen, Umschlag mit photo⸗

graphischen Abbildungen von 17 Modellen

für Schirmgriffe, versiegelt, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknuminern 3000, 3000 A, 3002, 3004, 3006, 3007, 3009 bis

3018, 3520, Schutzfrist 3 Jahre, ange⸗

meldet am 1. September 1920, Vor⸗

mittags 9 Uhr.

Nr. 13 030. Firma W. Weddigen, Gesellschaft mit beschr. Haftung in Barmen, Umschlag mit 95 Mustern für Besatzartikel, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 998, 1007, 1008, 1009, 1051 bis 1057, 1058, 8372 bis 8380, 8382, 24816 bis 24834, 24849, 24850, 24852, 24860, 24863, 24865, 24868, 24872, 24873, 24874, 24881 bis

24887, 24889 bis 24899, 24901 bis 905,

24965 bis 24971, 24973, 24974, 24976, 24977, 24984 bis 24987, Schutzfris

3 Jahre, angemeldet am 2. Septembe 920, Vormittags 12 Uhr.

Nr. 13 031. Firma Graphische Kunstanstalt Ernst Klein in Barmen, Umschlag mit 17 Mustern für Etiketten

Plakate, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 5396 bis 5412, Schutzfrist

Jahre, angemeldet am 2. September 920, Nachmittags 12 Uhr 15 Minuten.

Nr. 13 032. Firma Lucas & Vor⸗ teher in Barmen, Umschlag mit 34 Mustern für Wäschebesätze und Blusen⸗ besätze, versiegelt, Flächenmuster, Fabrit⸗

nummern 191, 261, 299, 300, 306, 339,

350, 367 bis 375, 381 bis 396, 399, 400, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 3. September 1920, Vormittags 10 Uhr

45 Minuten.

Nr. 13 033. Firma A. & L. Feldheim n Barmen, Umschlag mit 48 Mustern

für Besatzartikel, versiegelt, Flächenmuster,

Fabriknummern 556, 557, 560 564, 566, 568 —- 571, 5273 5279, 5281—5290, 16095, 16099 16110, 16112 16117, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 3. September 1920, Nachmittags 12 Uhr 40 Minuten. Nr. 13 034. Firma Ewald Schmidt in Barmen, Umschlag mit 1 Muster für Bogen für Flechtspitzen in allen herstell⸗ ren Breiten und Garnsorten, versiegelt, ächenmuster, Fabriknummer 22, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemeldet am 4. September 1920, Vormittags 11 Uhr. Nr. 13 035. Firma Ewald Schmidt in Barmen, Umschlag mit 8 Mustern für Bogen für Flechtspitzen in allen her⸗

stellbaren Breiten und Garnsorten, ver⸗

siegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 14

bis 21, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 4. September 1920, Vormittags

Nr. 13 036. Firma Ewald Schmidt in Barmen, Umschlag mit 12 Mustern für Dessins in allen herstellbaren Breiten und Garnsorten, versiegelt, Flächenmuster,

Fabriknummern 3142 —3153, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 4. September 1920, Vormittags 11 Uhr.

Nr. 13 037. Firma Mertens & Glüer

in Barmen, Umschlag mit 45 Modellen

* & * 0„ C 0 14 für Zelluloidknöpfe, versiegelt, Muster für

Erzeugnisse, Fabriknummern

7260 7268, 7270 —- 7294, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 8. September 1920, Vormittags 11 Uhr.

Nr. 13 038. Firma Elsas & Bocks in Barmen, Umschlag mit 6 Mustern für Knopfstoffe, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 7032, 7381, 7860, 8027, 8358, 8373, Schutzfrist 3 Jahre, ange⸗ am 8. September 1920, Vor⸗ mittags 11 Uhr 30 Minuten.

Nr. 13 039. Firma Carl Bispling⸗

plastische 7248 —725

8 7258,

hoff in Barmen, Umschlag mit 8 Mustern

für Besatzactikel, versiegelt, Flächenmuster,

Fabriknummern 3134, 3149, 3150, 3166 Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet Vormittags

bis 3170 am 9. September 11 Uhr 35 Minuten.

Nr. 13 040. Firma

1920,

siegelt,

11225, am 10. September 1920, 12 Uhr 30 Minuten.

Nr. 13 043, 13 044,

Nach

Firma:

5308 ½/5,

5307 ½/5, 5317 ½/6,

½ 5316 ½/6, 5324 ½/7,

5306 ½/5, 5319 ½/7 ,

heute ein⸗ getragen für die Firma Gebrüder Fischer, pff. Handelsgesellschaft in Michelau,

Bergmann & Bellingrath Nachf. in Barmen, Um⸗ schlag mit 36 Modellen für Knöpfe, ver⸗ Muster für plastische Erzeugnisse, 11209, 11213 bis Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet

2 mittags

Fritz Moll in Barmen: 2 Umschläge mit 87 Mustern für zweifädige Klöppelspitzen, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 5318 ½/7, 5326 ½/4, 5327 ½/7,

2

330/9, 12, 15, 5330 ½/4 ½, 9, 5334/15, 335/15, 5341/13 ½, 5342/13 ½, 5343/1, 2 ½, 5 ½, 8¼, 5343 ½/2, 5, 5344/1, 2 ½, 5 ¼, 8 ½, 53441,2, 5, 5345/1, 2 ½, 5 ½, 8 ½ 5345 ½/2, 5, 5346/1, 2 ½, 5 ½, 8½, 5346 ½/2, 5, 5347/1, 2, 4, 5 ½, 5347/2, 5, 5348/1, 2, 4, 5 ½, 5348 ½/2, 5, 5349/1, 2, 4, 5 ½, 5351/9, 12, 14, 5352,2 ½, 4, 5352 ½/3 ½, 5354 ½⁄3½, 5355/2 ½, 4. 5355 ½/3 ⅛, 5356 /9, 12, 14 ½, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 16. September 1920, Vormittags 10 Uhr 45 Minuten.

Nr. 13 041. Firma H. A. Schmitz in Barmen, Umschlag mit 15 Mustern für Besatz⸗ und Putzartikel, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 8532 bis 8537, 8540, 8547, 1475, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 10. September 1920, Mittags 12 Uhr.

Nr. 13 042. Firma Mertens & Glüer in Barmen, Umschlag mit 4 Mustern und 2 Modellen für Stoffknöpfe und Zelluloidknöpfe, versiegelt, Flächenmuster und Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummern 391 671 391 674, 7295, 7296, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 16. September 1920, Vormittags 10 Uhr 25 Minuten.

Nr. 13 045. Firma W. Weddigen Gesellschaft mit beschr. Haftung in Barmen, Umschlag mit 2 Mustern für Besatzartikel, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 503, 504, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 16. September 1920, Nachmittags 12 Uhr 5 Minuten.

Nr. 13 046. Firma H. A. Schmitz in Barmen, Umschlag mit 5 Mustern für Putzartikel, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 1487, 1489, 1493, 1495, 1497, Se 3 Jahre, angemeldet am 20. September 1920, Vormittags 11 Uhr 45 Minuten.

Nr. 13 047. Firma Kruse & Söhne in Barmen, Umschlag mit 10 Mustern für Mützenband bezw. Strohhutband mit Einwebung, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 150 159, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 23. September 1920, Vormittags 10 Uhr 15 Minuten.

Nr. 13 048. Firma Graphische Kunst⸗ anstalt Ernst Klein in Barmen, Umschlag mit 17 Mustern für Plakate, Prospekte und Etiketten, versiegelt, Flächen⸗ muster, Fabriknummern 5413 —5429, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 24. September 1920, Mittags 12 Uhr. Nr. 9266. Firma Ernst Schwartner in Barmen, die Schutzfrist ist um weitere 5 Jahre verlängert.

Nr. 9289. Firma Ernst Schwartner in Barmen, die Schutzfrist ist um weitere 5 Jahre verlängert.

Amtsgericht Barmen.

———ö—

2 2 2 2 L 2

EW“ Mannheim. [70851]

In das Musterregister Band II ist eingetragen:

O.⸗Z. 519. Firma Rheinische Gummi⸗ und Celluloid⸗Fabrik, Mannheim⸗ Neckarau, ein offenes Paket, enthaltend eine Sitzpuppe mit der Fabriknummer 10 „Küßmich“, Muster für plastische Erzeug⸗ nisse, Schutzfrist 15 Jahre, angemeldet am 6. September 1920, Vormittags 11 Uhr 30 Minuten.

O.⸗Z. 520. Firma Esch & Co., Mannheim, ein verschlossener Brief⸗ umschlag, enthaltend 1 Photographie von vier Oefen nebst Unterlage und Vorlage mit den Fabriknummern 130, 131, 132 und 133, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 100 Jahre, angemeldet am 24. September 1920, Mittags 12 Uhr. Mannheim, den 1. Oktober 1920. Badisches Amtsgericht. B.⸗G. 4.

Michelstadt. [70852

In unser Musterregister Band I ist Nr. 38 heute folgendes eingetragen word

Fabrikant Jakob Manl, in Firma Jakob Maul in Zell i. O., ein Paket mit einer Federschale, Fabriknummer 1970, offen, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 27. September 1920, Vormittags 10 Uhr 30 Minuten.

Michelstadt, den 4. Oktober 1920.

Hessisches Amtsgericht.

Michelstadt. [70853] In unser Musterregister Band I ist bei Nr. 39 heute folgendes eingetragen worden: Fabrikant Jakob Maul, in Firma Jakob Manl in Zell i. O., ein Paket mit einer Briefwage, Fabriknummer 605/50, offen, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 1. Ok⸗ tober 1920, Vormittags 11 Uhr 40 Minuten. Michelstadt, den 4. Oktober 1920. Hessisches Amtsgericht.

Neuss. [70854]

In das hiesige Musterregister Nr. 81 ist heute eingetragen worden unter Firma Wilhelm Stock, Tabakfabrik in Büderich, Kreis Neuß: Flächenmuster für Etikettierung von Tabakpackungen, Geschäftsnummer 1 bezw. 2, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 6. Oktober 1920, Nachmittags 12,15 Uhr.

Neuß, den 6. Oktober 1920.

Das Amtsgericht.

Nürnberg. Musterregistereinträge. M.⸗R. Nr. 4714. Karl Lösel & Co., Firma in Nürnberg, 4 Muster von Etiketten Nr. 740, 742, 743 und 744, Flächenmuster, offen, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 16. September 1920, Nach⸗ mittags 5 ¼ Uhr. 3 M.⸗R. Nr. 4715. Dieselbe Firma, 3 Muster von Etiketten Nr. 746, 747, 748, Flächenmuster, offen, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 23. September 1920, Nach⸗

[70855]

h

mittags 2 ½ Uhr. 6“ Nürnberg, den 6. Oktober 1920.

Das Amtsgericht Registergericht. 0 9 22

Oelsnitz, Vogtl. [70856] In das Musterregister ist eingetragen: Nr. 1130. Firma Bohra & Sohn

in Oelsnitz i. V., ein offener Umschlag

mit 5 Abbildungen für Speisezimmer⸗ büfetts bezw. Kredenzen, Geschäftsnummern

23, 24, 25, 26, 27, plastische Erzeugnisse,

Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 16. Sep⸗

tember 1920, Vormittags 10 Uhr.

Amtsgericht Oelsnitz i. V., am 5. Oktober 1920. 8

Reinerz. [70857]

In das Musterregister ist unter Nr. 37 für die Firma Krystallglas⸗Hütten⸗ werke Rückers F. Rohrbach u. Carl Böhme in Rückers eingetragen worden:

Ein versiegelter Umschlag mit 13 Zeich⸗ nungen, nämlich: Teller, Schliff Bonn, Geschäfts⸗Nr. 1200 Form 1200, Schale, Geschäfts⸗Nr. 1201 Form 1201, Schale, Geschäfts⸗Nr. 1202 Form 1202, Schale, Zeschäfts⸗Nr. 1203 Form 1203, Aufsatz, Geschäfts⸗Nr. 1204 Form 1204, Flakon, Schliff Bonn, Geschäfts⸗Nr. 20 Form 20, Puderdose, Geschäfts⸗Nr. 22 Form 22, Pomadedose, Geschäfts⸗Nr. 23 Form 23, Zahnpulverdose, Geschäfts⸗Nr. 24 Form 24, Ringhalter, Geschäfts⸗Nr. 25 Form 25, Kammschale, Geschäfts⸗Nr. 26 Form 26, Seifenschale, Geschäfts⸗Nr. 27 Form 27, Nadelschale, Geschäfts⸗Nr. 28 Form 28, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 22. September 1920, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr.

Reinerz, den 23. September 1920.

Das Amtsgericht.

Rheydt, Bz. Düsseldorf. [70858]

In unserem Musterregister ist einge⸗ tragen worden:

Nr. 979. Firma Hermann Schött Aktiengesellschaft zu Rheydt, ein ver⸗ siegelter Umschlag, enthaltend 50 Muster von Zigarrenausstattungen und diversen Etiketten mit folgenden Nummern: 9542 E, 9788 E, 9796 E, 9921 E, 9959 E, 9973 E, 9989 E, 9990 E, 10011 a, 10011 b, 109c, 10011 S 1001 ( 10011 , 10011 h. 10011 i, 10011 k, 10011 , 10011 m, 10011 n, 10011 0, 10011 , 10011 qu, 10011 r, 10011 s, 10011 t, 10011 u, 36457 F, 36458 F, 36460 F, 36473 F, 36474 F, 36476 F, 36633 F, 36634 F, 36641 F, 36642 F, 36644 F, 36869 F, 36870 F, 36872 F, 36977 F, 36978 F, 36985 F, 36986 F, 36988 F, 37001 F, 37002 F, 37004 F, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 28. September 1920, Vormittags 11,30 Uhr.

Rheydt, den 28. September 1920.

Das Amtsgericht.

Wiesbaden. [70859] In unser Musterregister wurde heute

unter Nr. 202 folgendes eingetragen: Urheber: Kaufmann Wilhelm Kupke

zu Wiesbaden, ein Umschlag mit einem Muster für Etikette auf Dosen für Bohnerwachs, offen, Flächenmuster, Ge⸗ schäftsnummer 1, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 2. Oktober 1920, Vor⸗ mittags 10 Uhr 45 Minuten. Wiesbaden, den 2. Oktober 1920. Das Amtsgericht. Abteilung 17.

11) Konkurse.

Breslau. [70860] Ueber das Vermögen des Kaufmanns S. Mareinczak von hier, Fränkel⸗ platz 2 III, wird am 7. Oktober 1920, Nachmittags 1 ¼ Uhr, das Konkursver⸗ fahren ff Verwalter: Kaufmann Johannes Vormeng hier 2, Tauentzien⸗ straße 22. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis einschließlich den 7. Dezember 1920. Erste Gläubigerver⸗ sammlung am 2. November 1920, Vormittags 11 Uhr, und Prüfungs⸗ termin am 21. Dezember 1920, Vormittags 11 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht hier, Museumstraße 9, Zimmer 314, im II. Stock. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 7. Dezember 1920 ein⸗

eröffnet.

schließlich.

Breslan, den 7. Oktober 1920. G Das Amtsgericht.

—,——

Görlitz. [70866] leber den Nachlaß des am 14. Juni 1919 an ihrem Wohnsitze zu Görlitz verstorbenen Fräulein Helene Gott⸗ liebe Martha Hielscher ist am 6. Ok⸗ tober 1920, Vormittags 11,35 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet und zum Konkursverwalter der Kaufmann Georg Hentschel in Görlitz, Jakob⸗ straße 37, ernannt worden. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 8. November 1920. Anmeldefrist bis 8. November 1920. Erste Gläubigerversammlung und all⸗ gemeiner Prüfungstermin am 22. No⸗ vember 1920, Vormittags 10 Uhr, Postplatz 18, Zimmer Nr. 31. Amtsgericht in Görlitz.

Herne. [70868]

Ueber das Vermögen der Firma Emil Weitz, Inhaber Kaufmann Emil Weitz in Herne, Mühlenstraße 13, ist heute, 12 Uhr Mittags, der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter ist der Rechtsanwalt Schultz in Herne. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 1. November 1920. Anmeldefrist bis zum 9. November 1920. Erste Gläubigerversammlung und Prü⸗ fungstermin am 13. November 1920, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amts⸗ gericht, Zimmer Nr. 8.

Herne, den 8. Oktober 1920.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [70869]

Slmenau. Ueber das Vern geb. Kühner, Ehefrau des Insta lla⸗

teurs Paul Voigt in Ilmenau ist G J

zermögen der Anna Voigt,

1ö16“

heute vormittags 11 ½ Uhr, das verfahren eröffnet worden. Konkursver⸗ walter ist der Bürgermeister a. D. Karl Geilfuß in Ilmenau. Anmeldefrist für Konkursforderungen bis zum 1. November 1920. Erste Gläubigerversammlung am 25. Oktober 1920, Vormittags 10 Uhr. Prüfungstermin am 29. No⸗ vember 1920, Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest und Anzeigepflicht bis zum 1. November 1920. Ilmenan, den 9. Oktober 1920. Das Amtsgericht. Abteilung I.

Mühlhausen, Kr. Pr. Holland.

Ueber den Nachlaß des am 4. Januar 1919 zu Schlodien verstorbenen Fidei⸗ kommißbesitzers Burggrafen und Grafen Karl Erdmann zu Dohna⸗ Schlodien wird heute, am 4. Oktober 1920, Nachmittags 5,30 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet, da der Nachlaß über⸗ schuldet ist. Der Rittergutsbesitzer Albert Geibler in Adl. Blumenau, Kr. Pr. Holland, wird zum Konkursverwalter ernannt. Kon⸗ kursforderungen sind bis zum 1. Dezember 1920 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Bei⸗ behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände, ferner zur Prüfung der angemeldeten Forde⸗ rungen und zur Verhandlung und Ab⸗ stimmung über einen von den Erben etwa gemachten Zwangsvergleichsvorschlag auf

das Konkurs⸗

den 17. Dezember 1920, Vormittags

10,15 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Termin anberaumt. Allen Per⸗ sonen, welche eine zur Konkursmasse ge⸗ hörige Sache im Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an die Erben zu ver⸗ abfolgen oder zu leisten, auch die Ver⸗ pflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Be⸗ friedigung in Anspruch nehmen, dem Kon⸗ kursverwalter bis zum 1. November 1920 Anzeige zu machen. Ein etwaiger Ver⸗ gleichsvorschlag wird auf der Gerichts⸗ schreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt werden.

Mühlhausen, Ostpr., Kr. Pr. Holland.

Das Amtsgericht.

Ohrdruf. [70873] Ueber das Vermögen des Lederwaren⸗ 1 Josef Seitz in Ohrdruf dezw. Cassel wird heute, am 8. Oktober 1920, Vormittags 11 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Der Kaufmann und Prozeßagent Georg Becker in Ohrdruf wird zum Konkursverwalter ernannt. Offener Arrest und Anmeldefrist bis 15. November 1920. Erste Gläubigerver⸗ sammlung findet am G. November 1920, Vormittags 10 ¼ Uhr, und allgemeiner Prüfungstermim am 29. November 1920, Vormittags 10 ½¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht statt. Ohrdruf, den 8. Oktober 1920. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 3.

Stuttgart. [70876] Konkurseröffnung über das Vermögen der süddentschen Genossenschaft für alkoholfreie Erholungs⸗ und Ge⸗ nesungsheime, e. G. m. b. H. in Stuttgart, am 7. Oktober 1920, Vor⸗ mittags 11 Uhr 20 Minuten. Konkurs⸗ verwalter: öffentl. Notar Huppenbauer in Stuttgart⸗Wangen. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 27. Oktober 1920. I der Anmeldefrist am 6. November 920

die Wahl eines anderen Verwalters, über

die Beibehaltung der bestellten oder die

Wahl anderer Mitglieder des Gläubiger⸗

ausschusses am Samstag, den 30. Ok⸗

tober 1920, Vormittags 9. Uhr,

Saal 35, allgemeiner Prüfungstermin am

Samstag, den 20. November 1920,

Vormittags 9 Uhr, Saal 35.

Den 8. Oktober 1920. Amtsgericht Stuttgart Stadt.

Obersekretär Bauer.

Charlottenburg. [70861] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Gustav Hahn in Charlottenburg, Dahlmannstraße 23, wird, nachdem der in dem Vergleichs⸗ termin vom 30. April 1920 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Be⸗ schluß vom 30. April 1920 bestätigt worden ist, aufgehoben. 11I11 den 29. September 20. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abteilung 40.

Deggendorf. [70862] Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen des Sattlers Johann Mühl⸗

bauer von Deggendorf wird nach er⸗

folgter Abhaltung des Schlußtermins als

durch Schlußverteilung beendigt aufgehoben. Deggendorf, den 5. Oktober 1920.

Das Amtsgericht.

Düren, Rheinl. In der Konkurssache über das Ver⸗ mögen der Gewerkschaft Hamburg mit dem Sitze zu Gotha und einem Verwaltungssitze zu Juntersdorf wird eine Versammlung der Obligationäre auf den 13. November 1920, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 21, mit folgender Tagesord⸗ nung einberufen: Wahl eines Vertreters der Obligationäre nach dem Gesetz vom 4. Dezember 1899. Die Obligationen sind beim Notar Justizrat Flatten in Elisenstraße Nr. 26, zu hinterlegen. Düren, den 6. Oktober 1920.

Erste Gläubigerversammlung und zugleich Termin zur Beschlußfassung über Beteiligten niedergelegt.

[70863]

8 1 8

Düsseldorf. 88 8 Nrosac

In dem Konkursverfahren über da Vermögen der Apparate⸗ und Metall warenfaheit, Gesentschaft mit de schränkter Haftung i. L. zu Düssel⸗ dorf⸗Oberkassel, wird das Verfahre gemäß § 202 Absatz 1 der Konkursordnun auf Antrag des Liquidators eingestellt, d derselbe die Zustimmung aller Gläubige welche Forderungen angemeldet haben, be gebracht hat und Widerspruch innerhal der gesetzlichen Frist nicht erhoben igs Die Schlußrechnung des Konkursverwalten nebst Belägen liegen auf der Gerichts⸗ schreiberei des hiesigen Amtsgericht Mühlenstraße, Eingang Liefergasse, Zimmer

Genthin. as Konkursverfahren über den N

laß des am 16. August 1919 verstorbemn Fuhrwerksbesittzers Gustav Gu aus Genthin wird nach erfolgter haltung des Schlußtermins hierdurch gehoben.

Genthin, den 6. Oktober 1920

Das Amtsgericht.

Gera, Reuss. 1 70865]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kanfmanns Paul Weiß⸗ könig in Gera, Inhaber der Firma „Mitteldentsche Export⸗ und Import⸗ Gesellschaft Looft, Weißkönig und Buschner“ ist durch Beschluß des unter⸗ zeichneten Gerichts vom 1. Oktober 1920 eingestellt worden, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Gera, den 1. Oktober 1920.

Das Amtsgericht.

Abteilung 3 für Konkurssachen. Lampertheim.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Rechtsanwalts Heinrich Schmitt von Lampertheim wird mach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Lampertheim. den 1. Oktober 1920.

Das Amtsgericht.

———

[70870]

Mainz. [70871] Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Kaufmanns Rudolf Kunz in Mainz wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Mainz, den 5. Oktober 1920. Hessisches Amtsgericht.

Pitschen. [70874]

In dem Konkursverfahren über den Nachlaß der Tischlermeistereheleute Sylvester und Elisabeth Niesler aus Pitschen ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters und zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen der Schlußtermin auf den 3. November 1920, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst, Zimmer 8, bestimmt. Amtsgericht Pitschen, 5. Oktober 1920.

Remscheid. [70875] In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Baununternehmers Carl Schmidt in Remscheid ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vor⸗ schlags zu einem Zwangsvergleiche Ver⸗ gleichstermin auf den 29. Oktober 1920, Vorm. 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Remscheid, Zimmer 6, anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Gericht schreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht

Remscheid, den 7. Oktober 1920. Vennemann, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Wiesbaden. [70877] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schreinermeisters Fritz Fuß zu Wiesbaden wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Wiesbaden, den 5. Oktober 1920. Das Amtsgericht. Abteilung 17.

Zweibrücken. [70878] Das Amtsgericht Zweibrücken hat das Konkursverfahren über das Vermögen des Kanfmannes Alfred Eberhard in Zweibrücken auf Antrag des Gemein⸗ schuldners eingestellt, da alle Konkurs⸗ gläubiger, welche Forderungen angemeldet haben und, soweit sie nicht schon vorzugs⸗ weise befriedigt worden sind, der Ein⸗ stellung zugestimmt haben. Zweibrücken, den 8. Oktober 1920. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

12) Tarif⸗ und

machungen der Eisenbahnen.

70879

Binnen⸗Tiertarif für die voll⸗ purigen Linien, Teil II, Buyyrisch⸗ Sächsischer Tiertarif. Preußisch⸗ hFessisch⸗Sächsischer Tiertarif, Ge⸗ meinsames Heft. Mit sofortiger Gültigkeit werden die auf vertraglichen Abmachungen beruhenden Ueberfuhr⸗ gebühren zwischen Dresden⸗Friedrichstadt und Dresden⸗Friedrichstadt (Vieh⸗ und Schlachthof) für die Ladung auf 15,— und für die Stücksendung auf 10,70

erhöht. Dresden, am 6. Oktober 1920.

Eb.⸗Gen.⸗Dir.

Nr. 232. RNeichsbankgirokonto.

Fahrplanbekannt⸗

anzei

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 36 Mk. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 1 Mk.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 2 Mk., einer 3 gespaltenen Einheitszelle 3,50 Me Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs⸗ zuschlag von 80 v. H. erhoben. Anzeigen nimmt an: die Geschäftsstelle des VBerlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32. 8

eichs⸗ und Staatsanzeigers.

n

Verlin, M.

lttwoch, den 13. Ntober, Abends.

Poftscheckkonto: Bertin 41821. 1020

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder

einschließlich des Portos abgegeben.

vorherige Einsendung des Detrages

Der heutigen Nummer liegt das Postblatt Nr. 4 bei.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Ernennungen ꝛc.

Verordnung über den Verkehr mit Zucker. 8

Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Ver⸗ kehr mit Zucker.

Bekanntmachung, betreffend weitere Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919. Abänderung des Ausfuhrabgaben⸗ tarifs.

Rübenverarbeitung und Inlandverkehr mit Zucker im August 1920.

Betrieb der Zuckersabriken des deutschen Zollgebiets im Monat

Alugust 1920 und in der Zeit vom 1. September 1919 bis 81. August 1920. Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveründerungen. Aufhebung eines Handelsverbots. Handelsverbote.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Konsul z. D. Max Müller ist zum Konsul des Reichs in Graz ernannt worden.

8 Bei der Reichsbank sind ernannt:

der bisherige Reichsbankinspektor Jaffke in Essen zum Reichsbankoberinspektor;

die bisherigen Reichsbankinspektoren Lindemann in Berlin, Herbert Meyer in Charlottenburg, Weich in Düren, Lüer in Magdeburg, Fuchs in Neukölln, Mar Bauer in Konstanz, Schwennicke in Görlitz und Dschoppe in Dresden zu Reichsbankkassieren;

die bisherigen Reichsbankpraktikanten Walter Melchert und Mar Gaedke in Berlin zu Neichsbankinspektoren.

Verordnung über den Verkehr mit Zucker.

Vom 30. September 1920. Auf Grund des Artikels 3 der Verordnung über Zucker uns Melasse vom 30. September 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1694) wird der Wortlaut der Verordnung über den Ver⸗ kehr mit Zucker vom 17. Oktober 1917 Reichs⸗Gesetzbl. S. 914), wie er sich aus den Aenderungen durch die Ver⸗ ordnungen vom 30. September 1918, 14. Oktober und 18. De⸗ zember 1919, 29. Januar, 31. März und 30. September 1920 (Reichs⸗Gesetzbl 1918 S. 1217; 1919 S. 1789, 2133; 1920 S. 130, 391, 1694) ergibt, nachstehend bekanntgemacht:

Verordnung über den Verkehr mit Zucker. I. Reichszuckerstelle. § 1

Die Versorgung der Bevölkerung mit Zucker liegt der Reichs⸗ zuckerstelle ob. Die Reichszuckerstelle ist eine Behörde und besteht aus einem Vorsitzenden, einem oder mehreren stellvertretenden Vor⸗ sitzenden und einer vom Reichsminister für Ernährung und Land⸗ wirtschaft zu bestimmenden Anzahl von Mitgliedern.

Der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und die Wit⸗ glieder werden vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft ernannt; dieser führt die Aufsicht und erläßt die näheren Be⸗ stimmungen.

8

II. Aufbringung des Zuckers. § 2.

v8 5 z0F früßon

Soweit auf Grund von Verträͤgen über Lieferung von Kaufrüben

an Zuckerfabriken für das Betriebsjahr 1920/21, die vor 1 dieser Verordnung abgeschlossen sind, weniger als 20 für 50 Kilo⸗

gramm Rüben zu zahlen sind, erhöht sich der Preis auf ²0 ℳ. 8 Ueber Streitigkeiten zwischen Fabriken und Rübenlieferanten, Rechtswegs endgültig ein Schiedsgericht.

Die näheren Bestimmu nährung und Landwirtschaft. 8 8

je in Berträgen über 8 ferung von Kaufrüben vereinbarten auf die in Berträgen über Lieferung kaufrüben vereinbarten Zahlungsfristen die Bezahlung der ihnen gelieferten Rüben in der

die Rüie aus dieser Vorschrift ergeben, entscheidet unter Ausschluß des zungen trifft der Reichsminister für Er⸗

Die rübenverarbeitenden Fabriken sind berechtigt, ohne Nücksich Weise zu verteilen, daß für je 50 Kilogramm Rüben 7 nach

e.

Lieferung, weitere 7 bis spätestens 1. März 1921 und der Rest bis spätestens 1. Juni 1921 gezahlt werden. Die nach dem 1. Januar 1921 erfolgenden Zahlungen sind von diesem Tage ab mit 1 vom Hundert über Reichsbankdiskont zu verzinsen.

§ 4.

Die rübenverarbeitenden Fabriken haben den von ihnen her⸗ gestellten Zucker nach den Weisungen der Reichszuckerstelle an die von ihr bestimmten Stellen zu liefern.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann nähere Bestimmungen über die Verarbeitung der Rüben auf Zucker treffen. Er bestimmt, inwieweit flüssige Erzeugnisse als Zucker im Sinne dieser Verordnung anzusehen sind.

Die Lieferung des Rohzuckere an die Verbrauchszuckerfabriken erfolgt auf Grund der Festsetzung bestimmter Hundertteile der vor⸗ aussichtlichen Gewinnung von Ersterzeugnissen und Nacherzeugnissen. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft setzt die Hundertteile, die Reichszuckerstelle die Abgabeanteile der einzelnen rübenverarbeitenden Fabriken fest. Die Reichszuckerstelle weist den Rohzucker den einzelnen Verbrauchszuckerfabriken zu und bestimmt die Menge, den Zeitpunkt und den Ort der Lieferung. Sie kann Anordnungen über die Einlagerung und die Art der Beförderung treffen. Die Mengen sind nach Bedarf abzurunden. Einzelne rüben⸗ verarbeitende Fabriken können“ von der Verteilung ausgeschlossen werden. 85

Die voraussichtliche Gewinnung wird für die einzelnen rüben⸗ verarbeitenden Fabriken von der Reichszuckerstelle festgesetzt. Zu diesem Zwecke wird für die Betriebsjahre 1912/13, 1913/14 und 1914/15 die Rübenanbaufläche und die Zuckergewinnung ermittelt und aus dem gefundenen Durchschnittsertrag und der Anbau⸗ fläche des laufenden Betriebsjahres die voraussichtliche Gewinnung berechnet.

Auf Antrag wird bei der Berechnung eines der drei Jahre aus⸗ gelassen und der Durchschnittsertrag der beiden anderen Jahre zu⸗ grunde gelegt.

Bei neuen Fabriken und solchen, die in einem der genannten drei Betriebsjahre nicht voll gearbeitet haben, wird die voraussichtliche Gewinnung nach dem Anbau für das laufende Betriebsjahr durch Sachverständige auf Kosten der Fabrik geschätzt. Eine solche Schätzung erfolgt ferner auf Antrag und auf Kosten einer Rohzuckerfabrik, falls sie geltend macht, daß für das laufende Betriebsjahr eine Mißernte vorliegt.

Die Reichszuckerstelle kann für die Monate Oktober, November und Dezember bestimmte Hundertteile der voraussichtlichen Ge⸗ winnung auf Grund einer Voreinschätzung verteilen.

Der Preis des von den Rohzuckerfabriken zu liefernden Roh⸗ zuckers aus der Zuckerrübenernte 1920 beträgt für Ersterzeugnis von 88 vom Hundert Ausbeute 210 ℳ, für Nacherzeugnis von 75 vom Hundert Ausbeute 168 für 50 Kilogramm ohne Sack bei Lieferung bis zum 31. Dezember 1920. Diese Preise erhöhen sich für die in der Rheinprovinz liegenden Zuckerfabriken um 5 vom Hundert, für die in Bayern, Württemberg, Baden und Hessen liegenden Zucker⸗ fabriken um 7 vom Hundert. Bei Lieferung nach dem 31. Dezember 1920 erhöht sich der Preis am Ersten jeden Monats um 2,10 ℳ. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der von der Reichszuckerstelle für die Lieferung vorgeschriebene Zeitpunkt. 1

Hinsichtlich des Preises für Rohzucker aus früheren Betriebs⸗ jahren verbleibt es bei den bisherigen Vorschriften. 1

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft oder die von ihm bestimmte Stelle kann die näheren Bedingungen der Liefe⸗ rung, Abnahme und Bezahlung festsetzen, insbesondere Bestimmungen über die Stellung von Säcken und die Verrechnung der Fracht für den von Zuckerfabriken außerhalb des Standorts der Fabrik einge⸗ lagerten Rohzucker treffen.

Der Reichsminister für Ernahrung und Landwirtschaft bestimmt, in welchem Umfang Rohzucker einschließlich des Nacherzeugnisses auf Verbrauchszucker zu verarbeiten ist oder sonst verwendet werden darf, sowie ob und in welchem Umfang Melasse zu entzuckern ist. Er kann besondere Bestimungen über die Abgabe von Rohzucker zu anderen Zwecken als zur Verarbeitung auf Verbrauchszucker und über die Preisstellung hierfür treffen. .

Die Verbrauchszuckerfabriken haben den ihnen zugewiesenen Roh⸗ zucker abzunehmen, zu bezahlen und auf Verlangen der Reichszucker⸗ stelle auf Verbrauchszucker zu verarbeiten oder zu lagern und als Roh⸗ zucker abzugeben. 1 8 8

Die Reichszuckerstelle kann nähere Bestimmungen über die Ver⸗ arbeitung treffen; sie kann insbesondere vorschreiben, welche Arten

Zucker herzustellen sind. Zuc herzus 89

8 2 Unbeschadet der Vorschrift im § 4 Abs. 1 dürfen rüben⸗ verarbritende Fabriken .“ . 3

1. wenn sie im Betriebsjahr 1913/14 ihre gesamte Erzeugung auf Weißzucker verarbeitet haben, ohne Ss Rohzucker 1 eigenen Rohzuckererzeugung bersteigenden Menge in den Fabrikbetrieb aufgenommen zu aben (rein landwirtschaftliche Weißzuckerfabriken) im Be⸗ riebsjahr 56 vom Hundert mehr Verbrauchszucker her⸗ tellen, als sie unmittelbar oder mittelbar in 12 aufeinander⸗ olgenden, aus der Zeit vom 1. Oktober 1908 bis zum 31. August 1914 auszuwählenden Monaten steueramtlich um Inlandverbrauche haben abfertigen lassen, zuzüglich der verstenerten Vorräte bei Beginn und abzüglich der ver⸗

steuerten Vorräte am Ende dfeeb 12 Monate; 2. wenn sie regelmäßig im wesen lichen nur für einen be⸗

in einer 10 vom Hundert ihrer

zuckerarten. Er

schränkten Personenkreis, z. B. ihre Angestellten, Arbeiter und die beteiligten rübenbauenden Landwirte, Verbrauchs⸗ zucker herstellen, im Betriebsjahr 30 vom Hundert mehr Verbrauchszucker herstellen, als sie im Betriebsjahr 1913/14 hergestellt haben; wenn sie im Betriebsjahr 1913/14 Rohzucker zum Zwecke der Raffination in den Fabrikbetrieb in einer Menge auf⸗ genommen haben, die 10 vom Hundert der in der Fabrik aus Rüben hergestellten Menge übersteigt, ohne Be⸗ schränkung Verbrauchszucker herstellen; wenn sie im Betriebsjahr 1913/14 Rohzucker und V brauchszucker abgegeben haben, ohne daß der Fall von Nr. oder 3 vorliegt, Verbrauchszucker in gleicher Menge her⸗ sstellen, wie die in Nr. 1 bezeichneten Fabriken.

Die Reichszuckerstelle setzt die Verbrauchszuckermengen fest, nach diesen Vorschriften von den einzelnen Fabriken hergestel werden dürfen. Sie kann rübenverarbeitenden Fabriken, soweit di nach den vorstehenden Vorschriften zur Verarbeitung der von ihnen geernteten oder ihnen gelieferten Rüben auf Verbrauchszucker nich berechtigt sind, gestatten, diese auf Verbrauchszucker zu verarbeiten.

§ 10.

Die Hersteller von Verbrauchszucker dürfen Zucker nur nach den Weisungen der Reichszuckerstelle oder gegen Bezugschein abgeben. Sie sind verpflichtet, Zucker an die ihnen von der Reichszuckerstelle be⸗ nannten Abnehmer zu liefern.

Die Reichszuckerstelle erläßt die näheren Bestimmungen; sie kann insbesondere die Bedingungen der Lieferung, Abnahme und Be⸗ zahlung festsetzen.

§ 11.

11“ für gemahlenen Mehlis beim Verkaufe durch Ver⸗ brauchszuckerfabriken ist auf der Grundlage von 280 Mark für 50 Kilogramm ohne Sack ab Magdeburg einschließlich, der Ver⸗ brauchssteuer bei Lieferung bis zum 31. Dezember 1920 festzusetzen.

0 ₰†

Bei Lieferung nach dem 31. Dezember 1920 erhöht sich der Preis am

Ersten jeden Monats um 2,60 ℳ. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der von der Reichszuckerstelle für die Lieferung vorgeschriebene

Zeitpunkt.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bestimmt, zu welchen Preisen der Zucker von den einzelnen Verbrauchszucker⸗ fabriken abzugeben ist, sowie die Zuschläge für die übrigen Verbrauchs⸗ ck kann bestimmen, daß bei Lieferung von Zucker durch zuckerfabriken für bestimmte Zwecke andere als die na⸗ Satz 1 festgelegten Fabrikpreise zu bezahlen sind.

§ 12

8 12.

Die Zuckerfabriken haben von dem im Betriebsjahr 1920/21 gelieferten Verbrauchszucker einen Betrag von 5 für je 50 Kilo⸗ gramm abzuführen. Die hiernach aufkommenden Beträge sind für die Zwecke der Zuckerwirtschaft zu verwenden. Die näheren Be⸗ stimmungen trifft der Reichsminister für Ernährung und

8*

Die Verbrauchszuckerfabriken haben

die Verbrauch Abs. 1 und 2

wirtschaft.

die Beträge, um

Auslagen für 50 Kilogramm Rohzucker einschließlich

eines Betrags von 61,10 unter dem um 5 vermind für Melis 11) bleiben, an eine vom Reichsminister für und Landwirtschaft zu bestimmende Stelle zu zahlen. Diese hat den Verbrauchszuckerfabriken, soweit deren Auslagen für 50 Kilo⸗ gramm Rohzucker einschließlich Fracht zuzüglich eines Betrags von 61,10 höher sind als der um 5 verminderte Preis für Melis den Unterschied zu erstatten. Die Monatszuschläge werden dabei ni⸗ berücksichtigt. Maßgebend ist der für die einzelne Fabrik festge Preis für Melis.

Betragen die Aufwendungen der Fabriken für je 50 Kilogramm Rohzucker mehr als 210 ℳ, so werden den Fabriken 12 vom Hundert des Mehrbetrags von der vom Reichsminister für Ernährung und

Landwirtschaft bestimmten Stelle vergütet. Als Aufwendungen gelten

der Rohzuckerpreis, die Fracht und der nach Abs. 1 Satz 1 an diese Stelle zu zahlende Betrag; in den Fällen, in denen nach Abs. 1 Satz 2 diese Stelle der Fabrik einen Betrag zu erstatten mindern sich die Aufwendungen um diesen Betrag.

Die Vorschriften in Abs. 1 und 2 gelten für Ersterzeugnisse Für Nacherzeugnisse gelten sie mit der Maßgabe) daß an Stelle des Be⸗ trags von 61,10 der Betrag von 103,10 ℳ, an Stelle des Betrags von 210 der Betrag von 168 und an des Satzes von 12 vom Hundert der Satz von 23 vom Hundert tritt.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft trifft die näheren Bestimmungen. 1 Er kann für einzelne Fabriken die in

5 Stelle

Abs. 1 bis 3 genannten Beträge anderweit festsetzen.

Ueber Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung der Vorschriften in Abs. 1 bis 3 und der nach Abs. 4 erlassenen Bestimmungen er⸗ geben, entscheidet unter Ausschluß des Rechtswegs endgültig ein Schiedsgericht. Das Nähere über das Schiedsgericht bestimmt der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

§ 14.

Erfolgt der Verkauf nicht durch eine Verbrauchszuckerfabrik, so darf außer dem Preise, der für diejenige Verbrauchszuckerfabrik gi⸗ die für den Bestimmungsort unter Berücksichtigung der Preise frachtgünstigsten liegt, eine Vergütung für die Monatsaufschläge, Frachtkosten von dieser Fabrik, Nollgeld und ein Zuschlag von 20. für 50 Kilogramm gefordert und bezahlt werden. Die Rceichszuger⸗ stelle kann nähere Bestimmungen über die Bexrechnung treffen. Bei Zuweisung von Zucker an Kommunalverbände kann sie, falls die Zu⸗ weisung nicht im wesentlichen aus der frachtgünstigst gelegenen Fabrik erfolgt, die Einrechnung höherer Frachtunkosten als derienigen von der frachtgünstigst gelegenen Fabrik zulossen.

Diese Vorschrift gilt nicht für den Kleinverkauf. minister für Ernährung und Landwirtschaft kann Grenzen festsetzen

Der Reichs⸗