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8 8 v;11““
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eAeeaenFSeaenSSereebeaabaeaeeeeeh.
vember 1920,
1116“ 8 Schorndorf. [78494] Sndes Musterregister wurde am 16. d. M. für die Firma Schorndorf L. & C. Arnold in Schorndorf eingetragen: Zu Nr. 88: die am 16. d. M. bean⸗
3 tragte Verlängerung der Schutzfrist für
ie Modelle Fabriknummer 782 und 783 is 17. Oktober 1925.
Zu Nr. 89: die am 16. d. M. bean⸗ ragte Verlängerung der Schutzfrist für das Modell Fabriknummer 2114 bis 5. November 1925.
Schorndorf, den 31. Oktober 1920.
Das Amtsgericht. 8 Amtsrichter Majer. 8
Traunstein. [78495] Musterschutzregister. Eingetragen wurde: Nr. 47. Graf, Hans, Artist in Berchtesgaden, ver⸗ treten durch Ingenieur M. Berger in Neukölln, ein verschlossenes, versiegeltes Kuvert, enthaltend 1 Muster: „Watschen⸗ tanz für artistische Vorführungen“ Flächen⸗ muster, Geschäftsnummer 114, Schutzzüist 3 — drei — Jahre, angemeldet am 28. Ok⸗ tober 1920, Nachmit’ags 3 Uhr. FLreaunstein, den 29. Oktober 1920. Das Amtsgericht (Registergericht).
Zeltz. [78496] In das Musterregister ist eingetragen: Nr. 593. Hugo Müller, offene Handels⸗ 1 SFast in Zeitz, 15 Abbildungen von inder⸗ und Promenadenwagen, in einem versiegelten Umschlag, Fabriknummern der Kinderwagen: 81, 82, 89, 208, 207, 203, 180, 196, 221, Fabriknummern der romenadenwagen: 866, 870, 886, 881, 56, 857, Schurtzfrist 3 Jahre, angemeldet am 23. Oftober 1920, Vormittags 9 ½ Uhr. Zeitz, den 1. November 1920. Das Amtsgericht.
11) Konkurse.
Aschers-eben. [78498]
Ueber den Nachlaß des am 7. Juli 1920 verstorbenen(Arbeiters) Invaliden David Gutenhahn in Aschersleben ist heute, am 28. Oktober 1920, Mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Kausmann Emil Klotzsch in Aschersleben. Konkursforderungen sind bis zum 6. Dezember 1920 anzumelden. Erste Gläubigerversammlung am 17. No⸗ Vormittags 9 Uhr. Prütungsterminm am 22. Dezember 1920, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 6. Dezember 1920.
Aschersleben, den 28. Oktober 1920. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Darmen. [78499] Ueber das Vermögen der Firma Ernst Geist 4A Söhne G. m. b. H. in Barmen, Berliner Straße 76, ist am 27. Oktober 1920, Nachmittags 1 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Verwalter ist der Rechtsanwalt Dr. Krefft in Barmen. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 4. Dezember 1920. Ablauf der Anmeldefrist an demselben Tage. Erste Gläubigerversammlung am 19. November 1920, Vormittags 10 Uhr, und allgemeiner Prüfungstermin am 30. Dezember 1920, Besemüetee 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 15. Barmen, den 27. Oktober 1920. Das Amtsgericht. Abteilung 1 b.
Dresden. [78500]
Ueber den Nachlaß des am 28. Sep⸗ tember 1920 verstorbenen, in Dresden, Annenstraße 41 II, wohnhaft gewesenen kaufmännischen Vertreters Oswald Emanuel Eckardt wird heute, am 29. Oktober 1920, Vormittags 11 ½ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ vervalter: Rechnungskommissar Beyer in Dresden, 1“ Nr. 47 1. Anmeldefrist bis zum 19. November 1920. Wahl⸗ und Prüfungstermin: 29. No⸗ vember 1920, Vormittags 9 ½ Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 19. November 1920.
Amtsgericht Dresden. Abteilung II.
Duisburg. [78501]
Ueber das Vermögen der Backstein⸗ Verkaufsgesellschaft mit beschränkter Haftung zu Duisburg wird heute, am 26. Oktober 1920, Mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechts⸗ anwalt Dr. Katzenstein in Duisburg wird um Konkursverwalter ernannt. Konkurs⸗ e sind bis zum 15. Dezember 1920 bei dem Gericht anzumelden. Erste Glänbigerversammlung den 25. No⸗ vember 1920, Vormittags 10 Uhr, Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen den 30. Dezember 1920, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ jeichneten Gericht, Zimmer 78. Offener Arrest mit Anzeigepflicht an den Kon⸗ kursverwalter bis zum 15. November 1920.
Amtsgericht in Duisburg.
Eltmann. [78502] Das Amtsgericht Eltmann hat über das Vermögen des Architekten und Steinbruchbesitzers Otto Müller in Eltmann am 28. Oktober 1920, Abends 6 Uhr, den Konkurs eröffnet. Konkurs⸗ verwalter Rechtsanwalt Jakob Butz in Schweinfurt. Offener Arrest ist erlassen. Termin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters und Be⸗ stellung eines Gläubigerausschusses 26. No⸗ vember 1920, zur Anmeldung der Kon⸗ kursforderungen bis 15. Dezember 1929, allgemeiner Prüfungstermin am 7. Ja⸗ nuar 1921, Vormittegs 9 Uhr. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Eisenmöbelfabrik
Gotha. [78503]
Ueber das Vermögen des Kanfmanns Kurt Vogelmann, früher in Gröba i. Sa., jetzt in Gotha, ist am 25. Ok⸗ tober 1920, Vorm. 11 ½ Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet worden. Konkurs⸗ verwalter: Bücherrevisor Christ in Gotha. Anmeldefrist und offener Arrest bis zum 27. November 1920. Erste Gläubiger⸗ versammlung und Prüfungstermin am 4. Dezember 1920, Vorm. 11 Uhr.
Amtsgericht 1 in Gotha.
Minden, Westf. [78513] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Gustav Helms sen. in Minden ist am 28. Oktober 1920, Mittags 1 ½ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter ist der Kaufmann Adolf Wember in Minden. Anmeldefrist bis zum 22. No⸗ vember 1920. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin am Montag, den 6. Dezember 1920, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 11 des unterzeichneten Amtsgerichts. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 22. No⸗ vember 1920. Minden, den 28. Oktober 1920 Preußisches Amtsgericht.
Stuttgart-Cannstatt. [78411] Ueber den Nachlaß des am 18. Sep⸗ tember 1920 verst. Kaufmanns Pꝛul Uebelmesser in Cannstatt ist am 29. Oktober 1920, Vormittags 10 ½ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter: Gerichtsnotar Weeg⸗ mann in Cannstatt. Termin zur An⸗ meldung der Konkursforderungen bis zum 27. November 1920. Wahl und Prüfungs⸗ termin: am Montag, den 6. Dezember 1920, Nachm. 3 Uhr. Offener Arrest “ bis zum 27. November
Cannstatt, den 29. Oktober 1920. Amtsgericht Stuttgart⸗Cannstatt. Gerichtsschreiber:
DOhbersekretär Straubinger.
Würzburg. [78504] Ueber das Vermögen des Inhabers der Siebolddrogerie Willi Sahlen⸗ der in Würzburg, Ottostraße 12, wurde unterm Heutigen, Mittags 12 Uhr, der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Klemmert in Würz⸗ burg. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum Montag, den 15. November 1920. Anmeldefrist bis zum Freitag, den 26. No⸗ vember 1920. rste Gläubigerversamm⸗ lung am Freitag, den 26. November 1920, Nachmittags 3 Uhr. Allge⸗ meiner Prüfungstermin am Freitag, den
Jauer. 78511] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Bankiers Oskar Knappe in Jauer wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hiermit aufgehoben. Jauer, den 28. Oktober 1920. Das Amtsgericht.
Leisnig. [78512]
Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß der am 6. April 1910 verstorbenen Rentnerin Pauline Franziska verw. Albanus, geb. Schreiber, in Leisnig wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Leisnig, den 4. Oktober 1920.
Das Amtsgericht.
Schweidnitz. 78514] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Artur Paetzold zu Schweiduitz (alleinigen Inhabers der hiesigen Firma „Artur Poetzold’'s Fischhalle“), jetzt in Breslau wohnhaft, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhe⸗ bung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Er⸗ stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 19. November 1920, Vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Schweidnitz, Zimmer 22, bestimmt.
Schweidnitz, den 28. Oktober 1920.
Das Amtsgericht.
Villingen, Baden. [78515] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Konsumvereins Villingen, e. G. m. b. H. in Villingen, wurde nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins und Schlußverteilung aufgehoben. Villingen, den 29. Oktober 1920.
Gerichtsschreiberei des Bad. Amtsgerichts.
Wiesbaden. [78516] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns August Guckels⸗ berger in Wiesbaden wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 7. August 1920 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 7. August 1920 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.
Wiesbaden, den 26. Oktober 1920.
Das Amtsgericht. Abteilung 17.
Wohlan. [78517] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Hen Dudek & Co. in Cranz wird nach A haltung des Schlußtermins aufgehoben. Amtsgericht Wohlau, 25. Oktober 1920.
17. Dezember 1920, Nachmittags
3 Uhr, Sitzungszimmer Nr. 72, I. Würzburg, den 29. Oktober 1920.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Derlin. [78505] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Ballinit⸗Reifenfabrik G. m. b. H. in Berlin, Waterloo⸗ Ufer 19, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Berlin, den 27. Oktober 1920.
Amtsgericht Berlin⸗Tempelhof. Abteilung 8.
Bochum. [78507]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma „Alfred Lewin“ in Bochum, Brückstraße 51, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen und infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsver⸗ gleiche Prüfungs⸗ und Vergleichstermin auf den 9. November 1920, Vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht hier, Wilhelmsplatz, Zimmer 46, anberaumt. Der Vergleichs⸗ vorschlag ist auf der Gerichtsschreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt.
Bochum, den 26. Oktober 1920.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Biberach a. d. Riss. [78506 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Johannes Bernhard, Sub⸗ direktors in Ochsenhausen, ist nach Abhaltung des Schlußtermins und Vollzug der Schlußverteilung durch Gerichtsbeschluß von heute aufgehoben worden. Den 28. Oktober 1920. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Biberach. Obersekretär Pfinder.
Hanan. [78508] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Ludwig Lehr zu Hanau, Inhabers der Firma Eduard Schlingloff zu Hanau, wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 19. Juni 1920 angenommene Zwangsvergleich be⸗ stätigt und die von dem Deichanen Rechtsanwalt Dr. Holm in Hanau ge⸗ legte Schlußrechnung abgenommen ist,
aufgehoben. Hanau, den 18. Oktober 1920. Das Amtsgericht. 4.
Hildesheim. [78509] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Haushaltungsvereins für Grosz⸗ u. Klein⸗Algermissen wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hier⸗ durch aufgehoben. Hildesheim, den 25. Oktober 1920. Das Amtsgericht.
58
Husum. [78510] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Müllers Johannes Andresen in Ostenfeld wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Husum, den 21. Oftober 1920. Das Amtsgericht. Abteilung 2.
12) Tarif⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der
Eifenbahnen.
[78518] Deutsch⸗schwedisch⸗norwegischer Eisenbahnverband über Saßnitz⸗ Trelleborg und Pattburg.
Am 1. Dezember 1920 tritt ein Nach⸗ trag I in Kraft. Durch ihn wird der bisherige Abschnitt F (Tariftafeln) aufge⸗ hoben und durch einen neuen Abschnitt F mit neuen deutschen Schnittsätzen — auch für schleswig⸗holsteinische Statiönen —
ersetzt.
Nähere Auskunft erteilen die Abferti⸗ gungsstellen. .“
Altona, den 30. Oktober 1920.
Eisenbahndirektion namens der Verbandsverwaltungen.
[78519] Güterverkehr zwischen Deutschland einerseits, Dänemark, Schweden und Norwegen anderseits, Verbands⸗ gütertarif Teil I Abteilung B. Am 1. Dezember 1920 treten Aende⸗ rungen in Kraft, die zum Teil eine Er⸗ höhung bedeuten. Nähere Auskunft kehrsbüro. Altona, den 30. Oktober 1920. Eisenbahndirektion namens der Verbandsverwaltungen.
[78520] Deutsch⸗dänischer Tiertarif, Teil II.
Am 1. Dezember 1920 tritt Nachtrag VI in Kraft. Als dertsche Verbandsstationen bleiben bis auf weiteres nur die Stationen Flensburg, Flensburg Weiche, Niebüll, Süderlügum und Warnemünde bestehen mit Schnittsätzen für nur je einen Schnitt⸗ punkt. In der dänischen Schnittafel treten infolge Eröffnung der Strecke Brande — Silkeborg zum Teil Ermäßigungen für die Schnittpunkte I und II ein. ba Auskunft erteilt unser Verkehrs⸗ büro.
Altona, den 30. Oktober 1920.
Eisenbahndirektion namens der Verbandsverwaltungen.
1751. 8 eutsch⸗dänischer Kohlentarif.
Am 1. Dezember 1920 tritt Nach⸗ trag VI in Kraft. Er enthält neue Frachtsätze, in die auf deutscher Seite die neuen Normalbefördernngsgebühren ein⸗ gerechnet sind.
Nähere Auskunft erteilt unser Ver⸗ kehrsbüro.
Altona, den 30 Oktober 1920.
Eisenbahndirektion namens der Verbandsverwaltungen.
erteilt unser Ver⸗
[78522]
Deutsch⸗schwedischer Tierverkehr
zwischen
Saßnitz Hafen und Trelleborg.
Der Tarif für die Beförderung von lebenden Rindern zwischen Stationen der schwedischen Bahnen und Saßnitz Hafen wird am 1. Dezember d. J. aufgehoben. Gleichzeitig tritt eine „Kundmachung für die Beförderung von lebenden Tieren⸗ zwischen Saßnitz Hafen und Trelleborg
raft. Nähere Auskunft erteilt die Güter⸗ abfertigung Saßnitz Hafen. Altona, den 30. Oktober 1920. Eisenbahndirektion namens der Verbandsverwaltungen.
[78523] enesch
Teil II.
Am 1. Dezember 1920 tritt Nachtrag VI in Kraft. Er enthält in der Hauptsache folgende Aenderungen: 1
I. Neue Schnittsätze für die deutschen Verbandsstationen nach Maßgabe der gleichzeitig in Kraft tretenden neuen deutschen Normalbeförderungsgebühren unter Einführung einer Nebenklasse A 3 für Güter des Spezialtarifs III;
2. erhöhte Schnittsätze für die Stationen der Lolländischen Eisenbahn und der Skagensbahn; “
3. für einige dänische Stationen zum Teil ermäßigte Entfernungen und Schnitt⸗ sätze infolge Eröffnung der Strecke Brande — Silkeborg;
4. Einführung einer neuen Nebenklasse für Güter des Spezialtarifs III auf dänischer Seite. An Stelle der Sätze des Spezialtarifs II gelten die Sätze der Klasse „K 2 für Güter des Spezialtarifs II“ künftig als Nebenklasse für Spezial⸗ tarif III;
5. die Zahl der deutschen Verbands⸗ stationen ist erheblich eingeschränkt.
Nähere Auskunft erteilt unser Ver⸗ kehrsbüro.
Altona, den 30. Oktober 1920.
Eisenbahndireltion, namens der Verbandsverwaltungen
[78412] Deutscher Seehafenverkehr mmit Süddeutschland.
Mit Gültigkeit vom I. November 1920 werden die Stationen Heubach b. Gmünd. württb. Staatsbahn, und Neuenstadt (Kocher) — OK Zu — der Württ. Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft in den Tarif auf⸗
88 Cahergs im Gemeinsamen Tarif⸗ un erkehrsanzeiger. —
Ferner erhält die Station Brenschelbach
(Pfalz) den weiteren Zusatz „Bes. Eisenbahndirektion Hannover, vom 25. Oktober 1920. 8
bahngütertarife, auf
Rechte keinen Gebrauch, so werden die Angaben, soweit es erforderlich ist, an der Grenze von der übernehmenden Bahn übersetzt. Hierbei gilt die Eisenbahn als Beauftragte des Absenders, der die Folgen
einer unrichtigen oder ungenauen Ueber⸗
setzung selbst zu tragen hat.
Als Bestimmungsstation muß in
den Frachtbriefen die Tarifgrenzstation an⸗ gegeben sein mit dem Zusatz: „Zur Weiter⸗ bejörderung nach Statio . . . (Bezeichnung der deutschen oder polnischen Bestimmungsstation).“ Unmittelbar auf die innere polnische oder deutsche Bestim⸗ mungsstation dürfen die Frachtbriere nicht
b. Es bedarf keines neuen Fracht⸗ riefes.
Tarifgrenzstationen sind: Myslo⸗ witz, Oswiecim, Dzieditz und Costau Landesgrenze. Sie sind als deutsche
Tarifstatsonen in die deutschen, als polnische
Tarifstationen in die polnischen Güter⸗ tarife aufgenommen.
Fracht und Gebühren müssen von
der Versand⸗ bis zur Tarifgrenzstation frankiert, von der Tarifgrenz⸗ bis zur Empfangsstation auf den Empfänger über⸗ wiesen werden. Mit Nachnahmen oder Barvorschüssen darf der Absender das Gut nicht belasten. .
Der Frankaturzwang für Fracht und Gebühren besteht auch für die von den deutschen Stationen nur bis Oswiecim oder Dzieditz (ohne Weiterbeförderungs⸗ vorschrift) aufgegebenen Sendungen, der Ueberweisungszwang auch für S dungen mit Frachtbriefen von Oswieeim oder Dzieditz nach deutschen Stationen, das Verbot der Belastung mit Nach⸗ nahmen oder Barvorschüssen in beiden Fällen. 1
Für die von deutschen Stationen bis Mhslowitz und nach deutschen Stationen
besteht weder ein Frankaturswang, noch
ein Ueberweisungszwang, noch ein Nach⸗
nahmeverbot. 8 Costau Landesgrenze stellt lediglich eine
Tarifstation dar.
Costau Landesgrenze dient daher nur
nach polnischen und von polnischen nach deutschen Stationen. „8. wes Güter aufgegeben noch ausgeliefert werden.
2. Im Güterverkehr zwischen Ober⸗ schlesien und den an Polengefallenen, ehemals russischen Gebieten — auf den deutschen Strecken die Eisenbahn⸗ verkehrsordnung und die deutschen Eisen⸗ den polnischen
Strecken die polnische Transportordnung
[78414] 8 Durchgangsgüterverkehr von Polen nach Polen durch Oberschlesien über Myslowitz, Oswiecim, Dzieditz, Costan Landesgrenze.
Vom 1. November d. J. ab sind die zur unmittelbaren Durchfuhr durch Ober⸗ schlesien bestimmten Güter auf den pol⸗ nischen Versandstationen mit durchgehenden, internationalen, dreisprachigen (deutsch, polnisch, französisch) Frachtbriefen nach den polnischen Bestimmungsstationen aufzu⸗ liefern. Es ist dem Absender gestattet, in den Frachtbriefen den Inhalt der Güter nur in polnischer oder in polnischer und deutscher Sprache zu bezeichnen. Nur in polnischer Sprache ausgestellte Frachtbriefe werden von der Eisenbahn, soweit sie die Uebersetzung für erforderlich hält, als Be⸗ auftragte des Absenders in die deutsche Sprache übersetzt. Für Folgen unrichtiger oder ungenauer Uebersetzung haftet der Absender.
Bei Verwendung internationaler Fracht⸗ briefe, in denen auf das Internationale Uebereinkommen Bezug genommen ist. muß die Berufung auf das Internationale Uebereinkommen durch den Abfender ge⸗ strichen und die Streichung von ihm unter⸗ schriftlich bestätigt werden. Direkte Tarife bestehen nicht. Auf den polnischen Strecken gelten die polnische Transportordnung und die polnischen Gütertarife, auf den deutschen Strecken die Eisenbahnverkehrsordnung und die deutschen Eisenbahngütertarife.
85 und sonstige Gebühren werden auf dem Beförderungswege berechnet. Sie können vom Absender bezahlt oder auf den Empfänger überwiesen werden. Nach⸗ nahmen sind zulässig.
Kattowitz. den 26. Oktober 1920.
Eisenbahndirektion.
[784131 Güterwechselverkehr zwischen Oberschlesien und Polen.
1. Im Güterverkehr zwischen Ober⸗ schlesien und den an Polen abge⸗ tretenen, ehemals preußischen und österreichischen Gebieten gelten auf den deutschen Strecken die Eisenbahn⸗ verkehrsordnung und die deutschen Ersen⸗ bahngütertarife, auf den polnischen Strecken die polnische Transportordnung und die polnischen Gütertarife.
Die Güter können mit bdurchgehenden Frachtbriefen nach der deutschen oder polnischen Bestimmungsstation aufgegeben werden. Hierzu sind doppelsprachige — deutsche und polnische — Frachtbriefe zu verwenden. Bis zur Auflage der doppel⸗ sprachigen Frachtbriese bei der Eisenbahn⸗ direktion Kattowit und den polnischen Eisenbahnverwaltungen werden die für den inneren Verkehr Deutschlands und Polens vorgeschriebenen Frachtbriefe zugelassen.
Alle Frachtbriefeintragungen des Absenders sind in der Sprache des⸗ jenigen Staates zu machen, in welchem das Gut aufgeliefert wird. Dem Absender steht das Recht zu, außerdem die Angaben in der Sprache des anderen Staates zu
und die polnischen Eisenbahngütertarife. Nur Steinkohlen, Steinkohlen⸗ briketts und Steinkohlenkoks können mit durchgehenden Frachtbriefen aufgegeben werden. Es sind internationale ete zu verwenden, in denen die eerufung auf das Internationale Ueber⸗ einkommen vom Absender zu streichen und die Streichung unterschriftlich anzuerkennen ist. Sie müssen in der Sprache des Aufgabelandes ausgestellt sein und Kni. in deutscher und polnischer prache ausgestellt werden. Nicht in beiden Sprachen gemachte Angaben werden von der Eisenbahn, soweit diese eine Ueber⸗ setzung für erforderlich hält, als Beauf⸗ tragte des Absenders übersetzt. Die fülge unrichtiger oder ungenauer Uebersetzung trägt der Absender. Fracht und Ge⸗ bühren müssen von der Versand⸗ bis zur Tarifgrenzstation Kattowitz Landesgrenze oder Preußisch Herby Landesgrenze durch den Absender bezahlt, von der Tarifgrenz⸗ bis zur Bestimmungsstation auf den Empfänger zur Zahlung überwiesen werden. T des Absenders sind unzu⸗ assig. W Alle übrigen Güter sind mit acht⸗ briefen bis zur Grenze und dort mit neuen Frachtbriefen aufzuliefern, so daß getrennte deutsche und polnische Fracht. verträge zustande kommen. Die Fracht⸗ briefe für die deutsche Beförderungs⸗ strecke haben die in die deutschen Tarife auf⸗ genommenen Stationen Kattowitz Landesgrenze oder Preußisch Herby Landesgrenze als Versand⸗ oder Be⸗ stimmungsstation zu enthalten. Es sinden die im innerdeutschen Ver⸗ kehr gültigen Tarifvorschriften ohne Einschränkung Anwendung.
Kraft. 3 Kattowitz, den 1. November 1920. Eisenbahndirektion.
[78524] Brohlthal⸗Eisenbahn.
Mit dem 1. Dezember 1920 tritt mit Genehmigung des Reichsverkehrsministe⸗ riums im Binnen⸗ und direkten Güter⸗ verkehr eine weitere der Ent⸗ fernungszuschläge, des Frachtzu chlags und der Rollbockgebühr in Kraft. Nähere Auskunft erteilt die Bahnverwaltung in Brohl.
Köln, den 30. Oktober 19220.
Der Vorstand.
(78415] Verkehr mit Geestemünde 3 Infolge Erböhung der Tarife für die
Weserfähre Blexen —Geestemünde erhöben
sich mit Gültigkeit vom 1. Dezember 1920
auch die direkten Tarite im Verkehr mit
Geestemünde und darüber hinaus Näheres ist bei unserem Verkehrsbüro
und demnächst auch auf den Stalionen
zu erfahren. Oldenburg, den 28. Oktober 1920. Eisenbahndirektion.
machen. Macht der Absenzer von diesem
lauten. Auf Grund des Zusatzes für die Weiterbeförderung werden die Güter mit demselben Frachtbriefe von der Tarifgrenz⸗ station nach der Bestimmungsstation weiter⸗
in Myslowitz aufgegebenen Sendungen
Die Güterabfertigung der Weiterabfertigung von deutschen Es können dort
Die Bestimmungen treten sofort in
über Blexen.
Der Bezugspreis beträgt vterteljährlich 36 Mte. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zettungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48. Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 1 Mk
Berlin, Mittwoch, den 3. November, Abends
g Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 2 Mk., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 3,50 Mk. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs⸗ zuschlag von 80 v. H. — Anzeigen mimmt an: die Geschäftsstelle des
Berlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
eichs⸗ und Staatsanzeigers.
1920
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages 8
einschließlich des Portos abgegeben.
Deutsches Reich. .
Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Ausführungs⸗
zu der Verordnung über den Verkehr mit Ucker.
Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bekanntmachung T 90 über Verwendung von Nähfäden.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 213 und 214 des Reichs⸗Gesetzblatts. 8
Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderunge
— ——õʒℳ——⏑3⏑ÿ⏑———— —
Amtliches.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung,
betreffend Aenderung der Ausführungsbestim⸗ mungen zu der 1“ über den Verkehr mit 1 ucker.
Vom 30. Oktober 1920.
Auf Grund der Verordnung über den Verkehr mit Zucker vom 30. September 1920 (RCBl. S. 1719) wird bestimmt:
Artikel 1. 1 In den Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Zucker vom 8. Oktober 1920 (RGBl. S. 1728) werden folgende Aenderungen vorgenommen: 1. In der Ueberschrift vor § 23 sind die Worte „und Durch⸗ 8 fuhr“ zu streichen. 2. § 229 ist zu streichen.
Artikel 2.
Diese Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung
in Kraft. Berlin, den 30. Oktober 1920. 8 D ichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V.: Dr. Huber. 8
Bekanntmachung Nr. T 150,
betreffend Abänderung der Bekanntmachung T 90 über Verwendung von Nähfäden.
Auf Grund der Verordnung über wirtschaftliche Maßnahmen auf dem Textilgebiete vom 1. Februar 1919 (RGBl. S. 174) und der Bekanntmachung des Staatssekretärs des Reichswirt⸗ schaftsamts über Befugnisse der Reichsstelle für Textilwirtschaft und der Reichswirtschaftsstellen auf dem Textilgebiete vom gleichen Tage (RGBl. 1919 S. 175) wird folgendes bestimmt:
Artikel I. § 1 der Bekanntmachung T 90 vom 19. März 1919 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 74 vom 31. März 1919) erhält folgende Fassung:
Nähfäden (ungezwirnt und mehrfach gezwirnt) aus Flachs und Ramie, auch in Mischungen untereinander oder mit anderen Spinnstoffen, dürfen nur zum Nähen, Stopfen oder Heften verwendet werden; jede andere Vewendung, insbesondere das Verweben, Verwirken, Verstricken, Verflechten, Verklöppeln
und das Umspinnen von Drähten ist verboten.
Artikel II. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in
Berlin, den 30. Oktober 1920. Reichsstelle für 1u“
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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 213
des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 7829 eine Verordnung über die privatrechtlichen Ver⸗ hältnisse von Genossenschaften zum Zwecke der Bodenverbesserung, vom 29. Oktober 1920, und unter
Nr. 7830 eine Verordnung über Sammelheizungs⸗ und Warmwasserversorgungsanlagen in Mieträumen, vom 29. Ok⸗ tober 1920.
Berlin, den 1. November 1920.
Postzeitungsamt.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 214 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter:
Nr. 7831 das Gesetz, betreffend die weitere vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1920, vom 30. Oktober 1920, und unter
Krüer.
—
Nr. 7832 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Ver⸗ kehr mit Zucker, vom 30. Oktober 19220.
Berlin, den 2. November 1920. Postzeitungsamt. Krüer.
8 Preußen.
Finanzministerium. 8. Es sind ernannk bei der Münzdirektion: 3 der Buchhalter und
zum Rendanten, der Kassierer und Materialienverwalter Wegener zum
Buchhalter und Kontrolleur, der Münzobersekretär Schubert zum Kassierer und Materialienverwalter. 8 v 1— ““ Ministerium des Innern.
Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat Dr. Bartels in Breslau zum Oberregierungsrat ernannt.
Der Oberregierungsrat Dr. Bartels ist zum Direktor des der Regierung in Allenstein angegliederten Oberversiche⸗ rungsamts auf Lebenszeit und zum ständigen Vertreter des .““ im Vorsitz dieser Behörde ernannt worden.
Der Staatsanwaltschaftsrat Dr. Max Hagemann in Berlin ist zum Regierungsrat ernannt worden.
* 8
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Regierungs⸗ und Schulrat Hellwig in Arnsberg ist Oberschulrat ernannt und als solcher dem Provinzialschul⸗ ollegium zu Münster i. W. überwiesen worden.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Die vereinigten Ausschüsse des Reiche ts für Steuer⸗ und Zollwesen und für Volkswirtschaft hielten heute eine Sitzung. G 8
Ministers des Innern über die Betätigung der Organisation Escherich heißt es, die Reichsregierung habe in einer Kabinettssitzung vom 23. August 1920 anerkonnt, „daß die Orgesch als eine Umgehung der Einwohnerwenhren anzusehen sei, so daß ihr Festhe sen mit dem Versailler Friedensvertrag nicht in Einklang zu bringen sei.“ Zur Klar⸗ stellung der Angelegenheit gibt die Reichsregierung den Beschluß, den sie am 23. August 1920 gefaßt und damals in der Presse veröffentlicht hat, noch einmal bekannt. Dieser Beschluß lautet:
Das Reichskabinett hat sich mit der Behandlung der Organisation Escherich befaßt. Die Reichsregierung war einmütig der Ansicht, daß
dieser Organisation keine Ausnahmebehandlung zu gewähren sei, und
daß der Reichskommissar für die Entwaffnung die Angehörigen dieser Organisation bei Durchführung der Entwaffnung schon mit Rücksicht auf den Friedensvertrag und die Abmachnngen von Spaa nicht anders zu behandeln habe als andere Staatsbürger. Zu dem Verbot der Organisation Escherich durch die vreußische Regierung Stellung zu nehmen, lag bei dem föderalistischen Charakter des Reiches für die Reichsregierung kein Anlaß vor, da die Handhabung des Vereins⸗ und Versammlungsrechts in den Händen der Länder liegt und es den Beteiligten frei steht, über die Rechtmäßigkeit des Verbots eine gerichtliche oder verwaltungsgerichtliche Entscheidung herbeizuführen.
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Der 5. Parteitag der Kommunistischen Partei
Blättermeldungen zufolge eine Entschließung an, in der die Unterstützung des russischen Proletariats durch die Tat als das Lebensinteresse des Proletariats aller Länder bezeichnet wird. In einer zweiten Entschließung wurden die Aufgaben der
K. P. D. folgendermaßen umrissen:
1. Die aus der innen⸗ wie außenpolitischen Situation sich er⸗ gebenden Krisen zu revolutionären Aktionen auszunützen.
2. Den Kampf des Proletariats gegen die Zerstörung der Wirt⸗ schaft durch die Bourgeoisie zu organisieren und zu führen.
In dem gestern veröffentlichten Erlaß des preußischen
3. Innerhalb der Arbeiterschaft die Arbeit für die revolutionäre Konzentration mit allen Kräften zu fördern und den Kampf gegen den Sozialreformismus in allen seinen Pflanzstä demokratie, rechts U. S. P., Gewerkschaften) zu führen.
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Preußen.
Vom Oberpräsidenten in Königsberg wird mit⸗ geteilt, daß er, obwohl an der Grenze nach Litauen seit dem 16. Oktober keine Uebertritte festgestellt sind, bei dem Militär⸗ befehlshaber den Einsatz von Reichswehr an der
Kontrolleur, Rechnungsrat Egel
Grenze beantragt hat, um einerseits die dortigen Kräfte der Sicherheitspolizei in ihrem schwierigen Dienst zu entlasten, andererseits alle Möglichkeiten ferneren unerlaubten Ueber⸗ tritts auszuschalten. Die Truppen sind antragsgemäß sofort eingesetzt worden. 8 1
Bayern.
Wie die „Münchener Zeitung“ hört, hat ein Minister rat stattgefunden, der sich u. a. mit der Note der Entente zur Auflösung der Einwohnerwehr befaßte. Wie das Blatt bemerkt, ist in dieser Angelegenheit die Haltung der Re⸗ gierung bekannt und hinreichend festgelegt. Es sei nicht aus⸗ geschlossen, daß der Ministerpräsident Dr. von Kahr in den nächsten Tagen im Zusammenhang mit der Note der Entente zur Frage der Einwohnerwehr nach Berlin reisen werde.
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Großbritannien und Irland. u“
Einer aus Zypern in London eingetroffenen Delegation,
die den Anschluß der Insel an Griechenland verlangte, ist
dem „Matin“ zufolge mitgeteilt worden, daß die englische
Regierung keine Aenderung des Statuts von Zypern
im Auge habe.
„— Nach einer Meldung der „Times“ aus Dublin haben
die Sinnfeiner im Verlauf von 24 Stunden 52 Angriffe
auf Polizeibeamte unternommen. 16 Polizisten wurden dabei getötet und 8 schwer verwundet.
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Frankreich. Der Botschafterrat hat sich in seiner gestrigen Sitzun
mit der Frage des zwischen dem Freistaat Danzig un
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tretern der Stadt Danzig und Polens Bericht erstattet.
Polen abzuschließenden Vertrages beschäftigt. Es wurde übe
die “ aufgenommenen Verhandlungen mit den Ver⸗ Die amtliche Mitteilung besagt, daß die Verhandlungen günstig
verlaufen und fortgesetzt werden.
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— Der Ministerrat hat Léon Bourgeois, Renés Ziviani und Gabriel Hannotaux zu Delegierten der fran⸗ zösischen Regierung auf der Versammlung des Völkerbundes in Genf gewählt. Der Ministerrat teilte mit, daß zu einer Reorganisation des Personals der Botschaften und Gesandtschaften geschritten werden würde, da die Organisation dieser Stellen während des Krieges habe vernachlässigt werden müssen. Den europäischen Botschaften und Gesandtschaften sollen 23 neue Sekretäre und Attachés zugeteilt werden Rußtland. 1 Die Moskauer Zeitungen enthalten eine offizielle Mit⸗ teilung, daß die Sowjetregierung großen Vorbereitungen zu einer konterrevolutionären, terroristischen Aktion gegen die Somwjetregierung auf die Spur gekommen sei. Es heißt in der Mitteilung, die Regierung sei entschlossen mit allen Mitteln das Sowjetsystem zu verteidigen, und fordere alle Kommunisten auf, auf dem Posten zu sein. Die Massen⸗ verhaftungen in der Stadt wurden fortgesetzt. Sämtliche Mit⸗ glieder des Ceneral⸗ und Marinestabes wurden verhaftet, gleichzeitig wurden in Orenburg 3000 zaristische Offiziere interniert. Da mehrere Regimenter in Smolensk zu meutern begannen, wurden alle aus Smolensk in Moskau eingetroffenen
roten Truppen entwaffnet. Trotzki erklärte nach der „Prawda“ in einer Versammlung in Petersburg:
Mir ist bewußt, doß Hungersnot bevorsteht, und ich bin eben⸗ falls vertraut mit den Gefahren, die die Winterkälte mit sich bringt.
Deutschlands, der gestern in Berlin zusammentrat, nahm Die Bourgevisie der Lanher Welt bereitet sich auf den Sieg vor, wir 8
wollen aber beweisen, daß sie sich irrt. Wir müssen siegen und unsere nne vernichten. Selbst wenn auch drei Viertel der russischen Loölkerung an Hunger und Kälte sterben sollte, werden die Ueber⸗ lebenden weiter leben zur Verherrlichung des Sieges der Welt⸗ revolution. Belgien.
Der König Albert wird nach seiner Rückkehr nach Brüssel vor allem die Aufgabe haben, bis zum Montag die Ministerkrise zu lösen. Dem „Wolffschen Telegraphen
(Sozialal