111 * 1““ Pre für Brikettlieferungen an das Klein⸗ gewerbe sowie für Zentralbeizungs⸗ und Warm⸗ wasserbereitungsanlagen in Fuhren nicht unnter 30 Zentnern.
Es dürfen folgende Preise nicht überschritten werden:
a) bei Selbstabholung ab Lager NK 13,95 je Zentner, b) bei Abwerfen auf dem Straßendamm „ 14,65 „ 8 oe) bei Abwerfen auf dem Hofe 1131“¹ d) bei Lieferung frei Erdgeschoß oder Keller „ 14,90 „ 889
§ 3.
„Der Kohlenhändler ist verpflichtet, den Verbrauchern an der⸗ Eö“ an der sie in die Kundenliste eingetragen sind, .“ auf Verlangen zur Selbstabholung zur Verfügung zu
ellen.
§ 4.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekannt⸗ unterliegen der vemäß § 5 der Bekannt⸗ 8* 2 des Magistrats Berlin vom vember 1920. — J.⸗Nr.
§ 5.
Die Preisfestsetzungen finden auf alle seit dem 8. November 1920 ausgeführten Brikettlieferungen Anwendung; im übrigen tritt die Be⸗ kanntmachung mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Berhn, den 6. November 1920. Kohlenamt Berlin.
J. V.: Posse.
1“ Bekanntmachung. Natßgenannten Personen: a) dem Direktor der Hotel⸗ ketriesbs⸗Aktien⸗Gesellschaft Carl Poppelbaum in Berlif „Wilmersdorf, Uhlandstraße, 162, b) dem Konditor Kurt Fahnke in Bertin, Friedrich Wilhelmstraße 6a, ist Aeschluß des rhee bei dem Landgericht II in Berlin J. Oktober 1920 (II W. 3. 2488. 20) auf Grund der Bekannt⸗ machun zur Fernhaltung unzuverlässiger .. vom Handel vom 23. Sfptember 1915 (RGBl. S. 603) in der, Fassung des Artikelß III der Verordnung vom 27. November 1919 (-RGBl. . 1999) der Handel mit Lebensmitteln wegen Unzu⸗ ässigkeit vorläufig untersagt, und zwar insbesondere die Betät zung 29 vihe aFentent get e eKele oder an anderer ‚„soweit sich diese Tätigkeit auf Herstellung, Bezug, Vertei Pertrieb von Lebensmitteln bezieht. 1 M lung erlin, den 26. Oktober 1920.
Der Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht II.
8 8
Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung über den Handel mit Lebens⸗ und ermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels vom 24. Juni 916 ist dem Händler Johannes Verheyen, Köln, Vhndelstraße Nr. 1, der Handel mit jeglichen Lebens⸗ und Futtermitteln untersagt. 8 Celle, den 4. November 1920.
Die Polizeidirektion. Dr. Münkel.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (-GBl. S. 603), haben wir dem Kaufmann Martin Sieger in Dortmund, Ostenhellweg 52, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel jeglicher Art untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. — Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im „Deutschen Reichsanzeiger“ und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tragen.
Dortmund, den 28. Oktober 1920.
Wucherstelle der Polizeiverwaltung. J. A.: Schwarz.
—
. Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, zetreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), haben wir der Ehefrau Anna Litewski erw. Kronsbein und ihrem Ehemanne Josef
itewski in Dortmund, Oesterholzstraße 17, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit äö Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs wegen nzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichs⸗ ebiet. — Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Ver⸗ fügung im e Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von den Betroffenen zu tragen. 111““ Dortmund, den 28. Oktober 1920.
Wucherstelle der Polizeiverwaltung. J. A.: Schwar
“ Bekanntmachung.
. Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) ist bekanntgemacht; der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 11. September 1920, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Ueberland⸗ zentrale Ostpreußen, Aktiengesellschaft in Königsberg i. Pr., für die 1 Feellung der elektrischen Mittelspannungsnetze mit den Trans⸗ ormatorenstationen und der Niederspannungsnetze durch die Amts⸗ ätter 8 8) der Regierung in Königsberg i. Pr. Nr. 41 S. 384, ausgegeben
am 9. Oktober 1920, Nr. 41 S. 299, ausgegeben am
der Regierung in Gumbinnen 9. Oktober 1920, und
der Regierung in Allenstein Nr. 41 S. 247, ausgegeben am
9. Oktober 1920.
ie von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 46 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 11 976 das Gesetz, betreffend die Erweiterung des Stadikreises Mülheim a. d. Ruhr, vom 20. Oktober 1920, und unter Nr. 11 977 einen Erlaß der preußischen Staatsregierung, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei Enteignungen für die Ueberlandzentrale Ostpreußen, Aktien⸗ gesellschaft in Königsberg i. Pr., vom 24. Oktober 1920b. Berlin, den 5. November 1920. Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Richtamtliches.
Deutsches Reich. 8 8 1 Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für innere Verwaltung, für Haushalt und Rechnungswesen und für Rechtspflege sowie die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Nechnungswesen und für Steuer⸗ und Zollwesen hielten heute
If
„Die Frist für die Anmeldung deutscher Per⸗ mögen in Polen ist nach einer Mitteilung des Deutschen Ostbundes, Abteilung Gläubiger⸗ und Geschädigtenschutz, Berlin (Zimmerstraße 87), nochmals bis zum 15. November ver⸗ längert worden. Das Liquidationsamt in Posen verlangt aber eine Begründung der verspäteten Anmeldung. Der Grund wird meist darin liegen, daß die Anmeldeverordnung in Deutschland nicht
enügend bekannt geworden ist und die Flüchtlinge vielfach keine Fenee gelesen haben. Deutsche, die schon vor dem Januar 1908 in
olen ansäßig waren und erst nach dem 10. Januar 1920 ab⸗ gewandert sind, sowie Beamte, auf die das deutsch⸗polnische Beamtenabkommen Anwendung gefunden hat, sind nicht anmeldepflichtig. Hypotheken⸗ und Großbanken, Großhandel und Industrie haben beranntlich gemeinschaftlich beschlossen, nicht anzumelden. Aus Zweckmäßigkeitsgründen ist aber an⸗ meldepflichtigen Einzelpersonen, auch in Zweifelsfällen anheim⸗ — anzumelden, um Ungelegenheiten zu entgehen. Soweit
nmeldepflicht vorliegt, sollen Gläubiger und Schuldner an⸗ melden. Vordrucke sind vom Deutschen Ostbund zu beziehen.
Statistir und Volkswirtschaft.
Arbeitsstreitigkeiten.
Zum Ausstand der Berliner Elektrizitäts⸗ arbeiter wird amtlich gemeldet; Die an dem wilden Streik in den Elektrizitätswerken beteiligten Arbeiter haben sich in den Ver⸗ handlungen mit dem Magistrat bereit erklärt, an Stelle der inzwischen eingesetzten Technischen Nothilfe den für die Not⸗ versorgung Berlins erforderlichen Strom durch Aufnahme der dazu erforderlichen Arbeiten her⸗ zustellen und sich hierzu durch Unterschrift unter die darüber aufgenommene Verbandlung verpflichtet. Infolgedessen wurde auf Grund einer Besprechung zwischen der Reichsregierung und der Preußischen Staatzregierung, die unter Zuziehung des Polizei⸗ präsidenten und des Oberbürgermeisters von Berlin am Sonntag⸗ mittag stattfand, Anordnung getroffen, im Laufe des Nachmittags die Nothilfe aus den Werken wieder zurückzuziebhen und den Betrieb den eintreffenden Arbeitern zu übergeben. Das Werk Moabit war bei der Uebergabe in vollem Betrieb, so daß die Stromabgabe an die Unterstationen erfolgen konnte. Bei dem Werk Rummelsburg stand das Anfahren der Turbinen bevor. Das kleinere Werk in der Birkbuschstraße war im Betrieb. Bei den beiden anderen genannten Werken waren die Kessel beim Einsetzen der Technischen Nothilfe bereits vollständig erkaltet; in Rummelsburg auch das Wasser aus den Kesseln ab⸗ gelassen. Dadurch hatte sich die Inbetriebsetzung verzögert. Sie war aber noch mehr dadurch erschwert worden, daß sämtliche höhere und niedere Angestellte aus Furcht vor Entlassungen und vor Rache⸗ akten der Streikenden die Werke im Stich ließen. Die beiden Re⸗ gierungen danken der Technischen Nothilfe für ihre unter so er⸗ schwerenden Verhältnissen geleistete erfolareiche und wichtige Arbeit. Der jetzt von den Arbeitern fortgesetzte Not⸗ betrieb wird u. a. die Kranfenhäuser, die Pumpenanlagen der Nord⸗Süd⸗Bahn, die Ministerien und wichtigsten Be⸗ hörden mit Strom versorgen und daneben die notwendigste Straßenbeleuchtung sicherstellen. — Zu dem Ausstand teilt „W. T. B“ noch folgendes mit: Die Arbeit ist niedergelegt worden in den Elek⸗ trizitätswerken Moabit, Rummelsburg und Oberspree. In allen anderen Werken wird noch gearbeitet, jedoch sinden überall unter den Beleg⸗ schaften Urabstimmungen statt, ob in den Ausstand getreten werden soll oder nicht. Abgestimmt wird auch in den Eisenbahnwerkstätten sowie in den Gas⸗ und Wasserwerken. Bis jetzt sind von dem Aus⸗ stand nur diejenigen Stadtteile betroffen, die durch die oben ge⸗ nannten Werke versorgt werden. So war vor Einsetzen der Nothilfe u. a. eine große Anzahl von Groß Berliner Krankenhäusern am Sonnabend nicht mehr in der Lage, einfachste Operationen auszuführen, weil es an Licht und natürlich auch an der erforderlichen Kraft gebrach. — Inzwischen haben die Arbeiter der städtischen Elektrizitätswerke den Notbetrieb wieder auf⸗ genommen. Ueber die Aufnahme der Arbeit in vollem Umfange sind Beschlüsse noch nicht gefaßt. In sämtlichen Werken des alten Berlins wird gearbeitet. In Charlottenburg werden nur Notstandsarbeiten gemacht. Dort werden die Arbeiter sich heute entscheiden. In Neu⸗ kölln sind die Arbeiter zur Stelle, können aber nicht viel arbeiten, weil sie noch keinen Strom haben. In Lichtenberg „Gas⸗ anstalt wird gearbeitet. In den Wasserwerken wird mit Ausnahme von Wuhlheide, wo der Strom fehlt, voll gearbeitet. Die Schmargendorfer Gaswerke haben am Sonnabendnach⸗ mittag den Betrieb wieder aufgenommen. Tegel hat am S. onnabend den ganzen Tag mit einer kurzen Störung gearbeitet. Die Werke in der Danziger Straße und in der Gitschiner Straße haben ununter⸗ brochen gearbeitet. Bei einer Abstimmung im Wasserwerk Müggelsee erklärte sich am Sonnabend die Mehrheit der Arbeiterschaft gegen den Ausstand. — Wegen des Aus⸗ standes der Elektrizitätsarbeiter ist die für Sonnabendnachmittag angesetzte Sitzung der alten Stadtverordnetenver⸗ sammlung und ebenso die für heute, Montag, angesetzte Sitzung der neuen Stadtverordnetenversamm⸗ kung zum Zweck der Verpflichtung des neuen Magistrats und schließlich auch die im Anschluß daran angesetzte Sitzung des neuen Magistrats zum Zwecke der Einführung der neuen Magistratsmitglieder aufgehoben worden, da der Mang el der erforderlichen Beleuchtung und der Stillstand der Straßenbahnen diese Sitzungen unmöglich macht. Damit ist auch die Beratung und Beschlußfassung des Schiedsspruchs über die Lohnstreitigkeit mit den städtischen Angestellten und Arbeitern durch die neuen Gemeindebehörden unausführbar gemacht. — Der Polizeipräsident von Berlin hat, wie amtlich gemeldet wird, gestern abend folgendes Schreiben an den Magistrat der Stadt Berlin zu Händen des Oberbsrgermeisters Wer⸗ muth gerichtet: „Bei dem Streik der städtischen Elektrizitäts⸗ arbeiter Hat sich gezeidt, daß die Unterbindung der Stromzufuhr an lebenswichtige Betriebe wie Krankenhäuser, Eisenbahn⸗ und Straßen⸗ beleuchtungsanlagen und anderes mehr eine schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit darstellt. Die wirksame Ab⸗ wehr dieser Gefahr durch Eingreifen der Technischen Nothilfe wurde dadurch in Frage gestellt, daß die Angestellten der technischen Betriebe ihre Werkstätten beim Eingreifen der Technischen Nothilfe verließen, da ihnen vom Magistrat nicht der verlangte Schutz gegen wirtschaftliche Nachteile gewährt wurde. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erscheint es bei dieser Sachlage dringend notwendig, daß in Zukunft eine wirtschaftliche Sicherstellun der in lebenswichtigen Betrieben tätigen ngestellten seitens des Magistrats erfolgt. Auf Grund von § 10 II 17 des Preußischen Allgemeinen Landrechts in Verbindung mit § 132 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom .Juli 1880 wird Ihnen daher aufgegeben, dafür Sorge zu tragen, daß den An⸗ gestellten der technischen Werke wegen ihrer Hilfeleistung im Inter⸗ esse der Aufrechterhaltung lebenswichtiger Betriebe kein wirtschaft⸗ licher Nachteil erwächst. — Ferner wird gemeldet: Gestern vormittag fanden im Anschluß an die Verhandlungen vom Vorabend Vertrauensmännerversammlungenderstreikenden Elektrizitätsarbeiter statt. Mit übergroßer Mehrheit be⸗ schlossen die Vertrauensleute, die Notstandsarbeiten auszu⸗ führen. Der Obmann Sylt, der int den Versammlungen berichtete, teilte mit, daß es diesmal der eingesetzten Technischen Nothilfe nicht ge. lungen sei, die Maschinen zum Laufen zu bringen. „Wir haben nämlich“, so erkläre Sylt, „aus den früheren Streiks gelernt und dafür gesorgt, daß en Maschinenteile vorher ent⸗
8 Wie
“
die beiden
Stodtrate Weise und Leid, welche bie 2e Soit in den Vertrauensmännerversammlungen mit angehört haben und denen die Sabotageakte bekannt sind, beim Magistrat die erforderlichen MaßnahmengegenSylt veranlaßt.
Der Vorstand des Deutschen Eisenbahner⸗ verbandes, unterzeichnet Franz Scheffel, Vorsitzender, erläßt, wie „W. T. B.“ mitteilt, folgenden Aufruf: „Wie uns aus Kollegen⸗ kreisen mitgekeilt wird, verꝛsucht man von unverantwortlicher Seite aus, die Eisenbahner, und zwar in erster Linie das Fahr⸗ personal und die Beamten, in einen Generalstreik zu sreiben. Der Deutsche Eisenbahnerverband als die größte Eisen⸗ bahnerorganisation lehnt jede Mitwirkung und Beteili⸗ gung an solchen unfinnigen wilden Bewegungen mit aller Entschiedenbeit ab, und wir warnen unsere Verbandskollegen eindringlich, sich in irgendeiner Weise daran zu beteiligen. Es ist unerläßliche Pflicht eines jeden Mitgliedes, jeder unbefugten Einwirkung entgegenzutreten und nur der Parole der Verbandsleitung zu folgen.“
Zum Auzstand der Arbeiter der Oberschlesischen Elel;trizitätswerke erfährt „W. T. B.“, daß von dem Aus⸗ stand nur der oöͤstliche Teil des Industriebezirks be⸗ troffen ist, während der ö Teil, wie Gleiwitz und Hinden⸗ burg, noch Licht hat. Die erhandlungen vor der Ententekommission sind bisher ergebnislos verlaufen. In der Ueberlandzentrale Chorzow sowie in Zaborze ist die Technische Nothilfe eingesetzt worden.
Die Südbahnangestellten von Wiener⸗Neustadt beschlossen, wie „W. T. B.“ meldet, auf Grund der von der Süd⸗ bahndirektion gemachten Zugeständnisse den Ausstand einzu⸗ stellen. Der Verkehr ist seit gestern mittag auf der Südbahn wieder normal.
Aus Paris wird dem „W. T. B.“ telegraphiert: Der Arbeits⸗ minister hat beschlossen, die Vertreter der Grubenbesitzer und der Bergarbeiter zu sich zu berufen, um in der Frage der Lohn⸗ erhöhung der Bergarbeiter zu vermitteln.
In Bologna ist, wie „W. T. B.“ meldet, der Allgemein⸗ ausstand ausgebrochen. In der Nähe der Arbeitskammer ist en Waffenlager beschlagnahmt, in dem Revolver nit dem dazu gehörenden Schießbedarf, ferner Bewehre, Dolchmesser ind andere Waffen gefunden wurden. Die Arbeitskammer wurde von Militär besetzt. 96 Personen wurden verhaftet, darunter der sozialdemokratische Abgeordnete Buco.
Der Metallarbeiterausstand in Barcelona ist . Ke B“ zufolge beendet. Der Zivilgouverneur ist zurück⸗ getreten.
neronantisches Observatorinm. Lindenberg, Kr. Beeskow. 5. November 1920. — Drachenaufstieg von 5 ¼ a bis 7 ¼ a.
Relative Feuchtig⸗ keit unten %
— 1,0
—
Wind
Geschwind. Sekund.⸗ Meter
83 10 83
90
—
Seehöͤhe
1 Temperatur 0° oben
m mm
122 751,7 250 739 400 726 800 691 1270 1610
2000 2500
b09O0 bo 90—
— 2₰
—
COo H. do do
—
7
Bedeckt. — Gewöhnliche Sicht.
Relative Feuchtig⸗ keit
— %
80 70
67
(Forisehung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Fheater. 6 (Unter den Linden.) Dienstag: 199. Dau
bezugsvorstellung. Ritter Blaubart. Anfang 7 Uhr. Mittwoch: Der Troubabdour. Anfang 7 Uhr.
S pielhaus. (A:n Gendarmenmarkt.) Dienstag: 201. Dauer⸗ bezugsvorstellung. König Richard III. Anfang 7 Uhr.
(Schillers Geburtstag): Maria Stuart. Anfang 6 ½ Uhr.
Familiennachrichten.
. Frl. Elisabeth⸗Charlotte von Sack mit Hrn. Regierungs⸗
Fechn jur. Büeaes pon Arnim (Berlin⸗Wilmersdorf— Berlin).
— Frl. Eva Finger mit Hrn. Regierungsrat Anton Führer (Breslau— Ratibor).
. Hr. Rittergutsbesitzer Ernst vom Rath⸗Magmnitz
Gesthe n 99 K 5b 3 8ag Hr. Reichsbankdirektor Gustav
Maaß (Berlin). — Hr. Landgerichtsrat, Geheimer Justizrat
Richard Vette (Landeck). — Frau Gräfin Elisabeth von Reischach,
b. von Eicke und Pollwitz (Schloß Riet bei Enzweihingen
Württ..
8
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg⸗
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschaͤftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin. .
Verlag der Geschäftsstelle Menge rinc) in Berlin.
orddeutschen Buchdruckerei und Verlaasanstalt. 838 erlin, Wilhelmstraße Z23Z. 8
Vier Beilagen
Der Köͤnt Begleitung des 8
— Die Botschaflerkonferenz
1“
zum Deutse Nr. 254.
Nichtamtliches. (Jortsetzung aus dem Hauptblafl.) Oesterreich.
Dem sozialdemokratischen Parteitag in Wien wurde im Ansch luß an ein erean auers über die politische Lage eine Entsch 1. ns unterbreitet, in der dem „Wolffschen Tele⸗ graphenbüro“ zufolge erklärt wird, die deutsch⸗österreichische Republik könne, solange in ganz Mittel⸗ und Westeuropa die kapitalistische Produktionsweise fortbestehe, nur eine bürgerliche Republik sein. Der Parteitag billigt den Beschluß der sozial⸗ demokratischen Partei der Nationalversammlung, in die Oppo⸗ sition zu gehen. In dieser oppositionellen Stellung habe die Sozialdemokratie die Republik gegen die monarchistische Reaktiön zu verteidiger und den Kampf um die sozialdemokratische Republik zu organisieren. In der äußeren Politik bleibe das Ziel der Sozialdemokratie der Anschluß an Deutschland, weshalb jede saatsrechtliche Verbindung mit Ungarn oder mit anderen Nachfolgestgaten abzulehnen sei. Die Restauration der Habs⸗ burger in Ungarn sei als die Bedrohung der Selbständigkeit und der republikanischen Verfassung Deutsch⸗HOesterrei
betrachten. In der Abwehr dieser Gefahr müsse Deuts besterreich mit den anderen Nachfolgestaaten zusammen⸗ wirken. Die Entschlieung fordert weiter die baldige Anknüpfung diplomatischer und wirtschaftlicher ziehungen zu Sowfjetrußland, die strengste Neutralität gegenüber den kriegführenden Ländern bie Wahrung des Asylrechtes für politische Flüchtlinge und den Umbau der republikanischen Wehrmacht. Jeder Angriff auf die republikanische Wehrmacht müsse als Anschlag auf die Republik, erforderlichenfalls auch mit revolutionären Mitteln abgewehrt werden. Dem Drängen der Entente nach voll⸗ ständiger Entwaffnung Deutsch⸗Oesterreichs sei, solange nicht gleichzeitig auch Ungarn entwaffnet werde, zäher “] entgegenzusetzen, ebenso der Schaffung reaktionãrer im⸗ wehren, insbesondere der mit der Orgesch in Verbindung stehen⸗ den Wehren. Im Laufe der Debatte über die politische Lage
und die Aufgaben der Sozialdemokratie begründete der ehemalige
Gesandte in Berlin, Dr. Hartmann seinen Antrag, worin die Laehh. beauftragt wird, ein Volksbegehren wegen des Anschlusses an Deutschland in die Wege zu leiten und erklärte: „Wir wissen, daß mit einem solchen Plebiszit nicht alles gemacht ist, aber der Eindruck, den es auf die Re⸗ gierungen und auf die öffentliche Meinung Englands und Amerikas machen wird, kann nicht wirkungslos bleiben. Wenn wir uns dann an den Völkerbund wenden, ist unsere Stellung eine ganz andere, wenn wir uns auf ein solches Plebiszit be⸗ rufen können“. Die von Bauer vorgeschlagene Entschließung wurde angenommen. Der Antrag Hartmann wurde dem Parteivorstand überwiesen.
SGSroßbritannien und Irland.
Die englische Regierung hat der „Morning folge den Helgoländern, bies sich auf Grund des Vertrags vom Jahre 1890 an sie gewandt hatten, geantwortet, daß die Regierung nicht in der Lage sei, ihren Wünschen zu e
— Der Premierminister Lloyd George hat in der Kon⸗
ferenz der englischen Delegierten für die Vollversammlung des Völkerbundes am Freitag die Vertreter der Dominions über die verschiedenen Probleme der europäischen Politik unter⸗ richtet. Dem „Echo de Paris“ zufolge seien die Vertreter der Dominions aufgefordert worden, ihre Stellung zu den ver⸗ chiedenen Fragen anzugeben, damit heute in einer neuen Be⸗ dlezen im Auswärtigen Amt der Meinungsaustausch fort⸗ gesetzt werden könne. Unter den Problemen, die am meisten nteressierten, befinde sich die Frage der 3 ulassung Deutsch⸗ lands zum Völkerbunde. “
Frankreich.
und die Königin von Spanien sind in nfanten Jaime in Paris eingetroffen. hat laut Meldung des „Wolssschen Telegraphenbüros“ beschlossen, daß das Ueber⸗ einfommen zwischen Danzig und am 15. November Lfichfeitig mit der Urkunde, betreffend die Konstituierung danzigs als Freistadt, unterzeichnet werden soll. Polen werden gewisse weitere Erleichterungen und Sicherheiten bezüglich Danzigs zugestanden, die den der Tschecho⸗Slowakei in Hamburg und Stettin gewährten ähnlich sind. 1 — Der britische Botschafter Lord Derby hat am Quai dOrsay Berthelot eine Note der englischen Regierung über die Wiederherstellungsfrage überreicht, die obiger Quelle zufolge zum grundsätzlichen Abschluß einer Ueberein⸗ stimmung geführt hat. Die Frage wird in folgenden vier Abschnitten verhandelt werden: 1. Zusammenkunft der Sach⸗ verständigen in Brüssel, 2. Zusammenkunft der Finanzminister in Genf, 3. Zusammenkunft des Wiederherstellungsausschusses und 4. Zusammenkunft der Ministerpräsidenten für die endgültige
Aktion. Der deutsche Finanzminister wird wahrscheinlich in
Genf zugegen sein.
— Dem Ministerrat ist das Gutachten des Landes⸗ verteidigungsrats über den Entwurf André Lefsvres zu⸗ gegangen. Das Gesetz, das den Kammern zwischen dem 15. 4 20. November vorgelegt werden soll, vermindert die Dienst⸗ zeit von drei auf zwei Fahre Die Umwandlung der drei⸗ 5 Dienstzeit wird zwei Jahre in
ährigen in eine zweijährige nspruch nehmen. Der Uebergang zur 18 monatigen ienst⸗
zeit wird in Zukunft möglich sein, sobald die äußere Lage
wieder normal geworden ist. .
Nußland.
Der russische Heeresbericht vom 4. November meldet:
Die feindlichen Angriffe auf unsere Stellungen östlich von Sr. wurden zurückgeschlagen. In der Gegend von jankoi, wo es dem Feinde gelungen war, sich einen D gang nach Salkowo und Semitsches in erzwingen, wird er von unseren Truppen energisch verfolgt. Am 3. November haben unsere Truppen Nikowo und Nowo⸗Alexinsk genommen. Unsere Truppen sind auf die Halbinsel von Ongar vorge⸗
Im Verlaufe des Kampfes vom 3. und 4. machten
6g
in Osteuropa,
Wor
sanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Montag, den 8. November
wir zahlreiche Gefangene und erbeuteten u. a. 22 Geschüte, 3 Panzerzüge und 40 000 Granaten. Im Gebiete von Ge⸗ mitschesk dauern die erbitterten Kämpfe an. Der Feind leistet mit Unterstützung seiner Flotte starken Widerstand.
Nach einer Meldung des „Daily Expreß“ wird unter dem 4. d. M. gemeldet, es sei General Wrangel gelungen, seinen Rückzug ohne große Verluste an Menschen und Material zu bewerksteligen. 3
Der deutsche Botschafter beim Quirinal von Berenberg⸗ Goßler hielt bei der Ueberreichung seines Beglaubigungs⸗ schreibens laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Ansprache:
Majestät, ich habe die hohe Ehre zu Eurer Majestät Händen dies Schreiben des Präsidenten des Deutschen Reiches zu übergeben, das mich als deutschen Botschafter in Italien beglaubigt. Mit diesem Akt darf ich die wärmsten Wünsche des deutschen Staats⸗ oberhauptes für das Wohl der italienischen Nation und für ein fruchtbares Zusammenwirken der beiden durch eine lange und große geschichtliche Ueberlieferung verbundenen Völker auf dem Wege des Friedens und Fortschritts übermitteln. Diesem hohen Ziele zu dienen, bin ich beauftragt und dafür werde ich meine vollen Kräfte einsetzen. Nur die gemeinschaftliche, auf gegenseitigem Verständnis und Vertrauen heruhende Arbeit wird instande sein, Europa wieder aufzurichten und ihm den vollen Frieden als die Grundlage wirtschaft⸗ licher, sozialer und kultureller Entwicklung wiederzugeben. Ich schäte mich glücklich, das Wohlwollen Eurer Majestät für die Durchführung
meiner verantwortungsvollen Aufgabe erblicken zu dürfen.
“*“ Belgien. 8 n1A“ 8 88 Die Nachricht der „Gazette“, Belgien werde die Be⸗ 1S12 deutschen Güter aufheben, wird von
em Ministerpräsidenten Delacroix, wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ meldet, formell dementiert. 1““
Tschecho⸗Slowakei. E1“ „In Teplitz fand vorgestern, wie die Deutschen Blätter melden, eine Massenversammlung der Deutschbürgerlichen statt, bei der mehrere sprachen. Zum Schluß wurde eine Entschließung angenommen, in der gegen die Unterdrückung der Deutschen in der Tschecho⸗Slowakei protestiert und gegen die beabsichtigte Zertrsümmerung des Kaiser Franz Joseph⸗Denkmals vor der ganzen Welt Eispruch erhoben wird.
Litauen.
Die litauische Regierung hat ein Protestschreiben von vierzig Dörfern in der Gegend von Punsk und Seiny gegen die Angliederung an Polen erhalten.
Durch eine Verordnung General Zeligowskis werden die Wahlen zur verfassunggebenden Versammlung für das ganze mittellitauische Gebiet auf den 9. Januar angesetzt.
— Die aus polnischen Quellen verbreiteten Nachrichten über eine Beteiligung Deutscher im litauischen Heere
ost⸗ z⸗ sind durchaus unbegründet. Der litauische Kriegsminister
hat den Vertretern der alliierten Mächte vorgeschlagen, einen Sonderausschuß zu bilden, um die Unrichtigkeit dieser Gerüchte festzustellen. vW
1 “
Nach einer Havasmeldung hat die Pforte auf die Note der alliierten Mächte erklärt, der gegenwärtige Augenblick sei für eine Ratifizierung des Friedensvertrags von Sdovres nicht günstig.
— Die türkischen Nationalisten haben dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge Kars genommen. Armenien hat Aserbeidschan dringend ersucht, die Feindseligkeiten einzustellen, um die Zusammenziehung armenischer Truppen gegen die Türken zu ermöglichen. 1
Amerika.
Nach einer Havasmeldung setzt sich das amerikanische NRepräsentantenhaus, wie solgt, zusammen: Republi⸗ kaner 293, Demokraten 138, Sozialisten 1, andere Parteien 3 Sitze. Die Republikaner haben 61 Sitze gewonnen.
— Nach einer Neutermeldung aus Marion (Ohio) hat Harding die führenden Demokraten und Republikaner ein⸗
eladen, ihm im Laufe des Winters ihre persönlichen Ansichten über eine Vereinigung der Nationen zu unterbreiten.
Asien.
Die chinesische Regierung teilt laut Meldung des „Wolffschen Telegrapheubüros“ mit, daß sie beschlossen habe, das chinesisch⸗japanische Militärabkommen zu kün⸗ dig en und die Truppen zu entlassen. Es sei nicht ihre Ab⸗ sicht, in die Ereignisse in Canton einzugreifen, sie wolle viel⸗ mehr abwarten, ob die ge neris en Parteien sich nicht unter⸗
einander einigen wünden. V
bSAeerufscher Reichstag. 27. Sitzung vom 5. November, Nittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)“) Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 12 Uhr 20 Mi⸗
en. Auf der Tagesordnung stehen zunächst Anfragen. Auf Anfrage des Abg. Dauch (D. Vp.) betreffs verschiedener steuerlicher Begünstigungen der Auslandsdeutschen erwidert Ministerialdirektor Dr. Lahr: Zinsen aus Ent⸗ schädigungsforderungen der Auslandsdeutschen auf Grund des Friedens⸗ vertrages unterliegen insoweit der Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs, als sie bis zum 30. Juni 19 19, dem Stichtage der Kriegsabgabe, ent⸗ richtet sind: sie sind dagegen befreit, soweit b später gezahlt werden. Es kann nicht allgemein anerkannt werden, 88 lediglich die fünf⸗ prozentige Verzinsung, nicht aber auch die Entschädigungsforderung 88 . r Ausnahme der Reden Herren Minister, die im de wiedergegeben werden. 8 g
8*
1
1920
selbst als einkommensteuerpflichtiges Einkommen anzusehen ist; sie unterliegt der Einkommensteuer, soweit sir einen steuerbaren Gewinn enthält. Gegen die Anwendung der Vorschrift des Reichsnotopfer⸗ fesehes die den Abzug der Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs vom steuerbaren Vermögen gestattet, auf die Entschädigungsforderungen der Auslandsdeutschen bestehen keine Bedenken. Zu einer Verlänge⸗ rung der im Steuerfluchtgesetz bestimmten Frist von einem nach Beendigung des Rückkehr ins Nasland zur Erhaltung der Stellung als Auslands⸗ deutscher) liegt kein Anlaß vor, da die Bcendigung des Krieges mit allen Großmächten noch nicht eingetreten ist. — der im F bestimmten Frist von einem Jahr na Friedensschluß auf zwei Jahre schweben Erwägungen.
em Jahr Krieges mit allen Großmächten (Frist für die
Ueber die Verlängerung
Der in § 23
des Notopfergesetzes angeordnete Abzug vom steuerbaren Vermögen
soll den natürlichen Personen eine Freigrenze gewähren. Die Ver⸗ günstioung des § 25 des Gesetzes (100 %o iger Steuersatz für die Ent⸗ chädigungsforderungen) beschränkt sich nur auf nichtyhysische Abgabe⸗ pflichtige. Diese beiden Vergünstigungen auch natürlichen Personen, die beschränkt steuerpflichtig sind, zukommen zu lassen, ist nicht egründet.
Auf eine Anfrage des Abg. Hammer (D.⸗Nat.), betreffend Er⸗ bebeng einer Einfuhrbewilligungsgebühr für Baum⸗
wollgarne von 2 pro Mille trotz der Festsetzung von 1 pro Mille⸗ durch die Reichswirtschaftsstelle für
aumwolle, wird von einem
Regierungsvertreter erwidert dat die Gebühren 4 pro
Mille und für Fertigfabrikate 2 pro Mille betragen. Eine Aenderung sei ohne allgemeine Herabsetz
1
der Gebühren, die die Unkosten decken
sollen, nicht angängig. Diese Frage unterliege doch noch der Prüfung.
Auf eine Anfrage des Giebel (Soz.) über die lassung von Buürogehilf erwidert ein
ein Mindestalter von dreißig Jahren nachweisen können
Ent⸗-⸗ assung. en aus dem Steuerdienst, die nicht eine mindestens . assistentenmäßige Tätigkeit und
Regierungsvertreter: Es ist nicht beabsichtigt, bewährte
Angestellte zu entlassen, die auf Privatdienstvertrag angestellt sind. Jeder einzelne Fall der Entlassung wird geprüft und für anderweite Unterbringung gesorgt.
Auf Anfrage des Abg. Zörgiebel (Soz.) wegen der Ent⸗ schädigung für Reichsangehörige, die durch die Be⸗
satzungstruppen in den besetzten Gebieten an Gesundheit und Leben
geschädigt sind, erwidert ein
Regierungsvertreter:ü Ein Gesetzentwurf ist in Vor⸗ bereitung. Seine Ausarbeitung ist aber sehr schwierig wegen der umfangreichen Feststellungen. Die Grundlage soll das Militär⸗ versorgungsgesetz bilden. 2
er Entwurf unterliegt zurzeit der Beratung
der Ressorts und es wird noch einige Zeit bis zu seiner Einbringnng
vergehen. Wenn irgend möglich, soll er noch in dieser Tagung vor⸗ gelegt werden.
Auf eine Anfrage des Abg. Dauch (D. Pp.) wegen Ent⸗ schädigung der deutschen Seeleute, die durch Ab⸗ lieferung der Handelsflotte erwerbslos geworden sind, erwidert
Geheimrat Dr. Willeke: Diese Sache hat das Haus schon einmal beschäftigt. Die Ermittlungen sind dem Abschluß nahe, und das Reich wird einen weiteren Beitrag zuschießen. Ueber die Art der
Verteilung aber schweben noch Verhandlungen.
Abg. Dauch stellt eine Zusatzfrage, ob nach den Erfahrungen, die bisher in Entschädigungsfragen für Auslandsdeutsche, Kolonial⸗ deutsche usw. gemacht sind, die Regierung nicht geneigt sei, die Ent⸗ schädigungsforderungen für die Seeleute direkt mit den Entschädigungs⸗ forderungen der Reeder in Angriff zu nehmen.
Geheimrat Dr. Willeke: Die Regierung behält sich eine Er⸗ klärung darüber vor.
„Abg. Beythien (D. Pp.) fragt an wegen der unmensch⸗ lichen Behandlung deutscher Seeleute in eng, lischen Häfen: Es dürfen keine deutschen Bordangestellten das Land betreten, selbst der Verkehr zwischen den einzelnen deutschen Schiffen ist strengstens untersagt. Zur Verrichtung der Notdurft muß die Mannschaft ganz primitive Einrichtungen benutzen, die von allen exotischen Völkern der Erde e werden und für unsere deutschen Bordangestellten einen Herd ansteckender Krankheiten bilden. Das englische Landungsverbot sagt in seiner Begründung u. a., es erfolge, weil es „Englands Pflicht sei, durch harte Bestrafung an der sittlichen Erneuerung Deutschlands zu helfen“. Schmachvolle Be⸗ lästigungen und Beschimpfungen der deutschen Seeleute durch die Be⸗ völkerung sind in L78Ses an der Tagesordnung. In London und Ramsgate drang die Menge an Bord und mißhandelte das deutsche Seefahrtspersonal. In deutschen Häfen aber können sich die eng⸗ lischen Bordangestellten unbelästigt und in größter 165 bewegen.
Ministerialdirektor Dr. Fitting: Wir haben die einzelnen uns bekanntgewordenen Vorgaͤnge und Beschwerden zum Gegenstand amtlicher Schritte in London gemacht. ach dem Bericht unserer Botschaft hat die e Regierung ihrem Bedauern Ausdruck ge⸗ geben und bemerkt, daß sie eine Untersuchung anstellen werde. Sie werde darauf bedacht sein, derartige Vorgänge zu verhüten. Soweit die sanitären Einrichtungen nicht den Anforderungen entsprechen, wird auf Abhilfe bei der Großbritannischen Regierung gedrungen werden. Der Zustand ist unhaltbar, weil die englischen Seeleute in den deutschen Häfen volle Gleichberechtigung genießen. Die Reichs⸗ regierung wird auch in Zukunft jedem zu ihrer Kenntnis gelangenden
all Aufmerksamkeit widmen und nichts unterlassen, um eine Ab⸗ tellung der unerträglichen Belästigungen herbeizuführen.
Auf eine Anfrage der Abgg Schiele und Dr. Roesicke (dnat.) über die Nacheichung der landwirtschaftlichen Wagen und Gewichte, deren Unterlassung von den Fragestellern verlangt wird wegen der erheblichen Kosten, die in gar keinem Ver⸗ hältnis zu dem Nutzen ständen, erwidert
Gebeimrat Dr. Willeke: Die zweijährige Nachprüfung der Wagen ist erforderlich, weil längere Benutzung leicht zur Vernach⸗ lässigung führt. Die landwirtschast kann keine andere Behandlung genießen als der Kleinhandel, eine Bevorzugung würde man nicht verstehen. Im übrigen hat jetzt bei der hohen Wertsteigerung der landwirtschaftlichen . nisse das verbrauchende Publikum einen Anspruch darauf, daß .aeh merfa g gewogen wird.
Frau Mende (D. V.) beschwert sich über nichtgenügende Versorgung der Gemeinden mit Hafer, die Folge sei eine unzu⸗ reichende Ernährung der Pferde und die Wiederkehr des Schleich⸗ handels mit ungeheuren Wucherpreisen, so daß tatsächlich die Hafer⸗ versorgung unter der Zwangswirtschaft erheblich teurer sei als unter der freien Wirtschaft. 8
Ein Regierungsvertreter aagt schärfste Maßnahmen gegen den Schleichhandel mit Hafer zu.
Auf eine weitere Frage wird die Einbringung des Ent⸗ wurfseines Reichsmietengesetes für die nächste Zeit in Aussicht gestellt.
Auf eine Frage des Abg. Hen eter (D. Nat.) erklärt
ein Vertreter des Reichsministers für Ernäh rung und Landwirtschaft, die Ueberwachung der Grenzen zur Verhinderung unerlaubter Ausfuhr sei Sache der Zollbehörden und der Organe des Reichsbeauftragten der Ein⸗ und Ausfuhr. Dieser sei an⸗ ewiesen worden, gesetzwidriger Ausfuhr entgegenzutreten und etwaige
erschiebungen von Lebensmitteln zu verhindern. Auch die Landes⸗ polizeibehörden seien in gleichem Sinne angewiesen, die Grenz⸗ Üüberwachung sei verstärkt, das Ueberwachungspersonal verstärkt und Prämiengewährung für Anzeige eines Schmuggelfalles genehmigt worden. Fälle von Vieh⸗ und Getreideverschiebungen üͤber die Reichsgrenze seien bisher nicht gemeldet worden, dagegen ein Fall, in dem der Verdacht des Verschiebens von Kartoffeln bestehe. Be.