1920 / 263 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Nov 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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. 4 8 5 -, n für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗

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einschließlich des Portos abgegeben.

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Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Ernennungen ꝛc.

Bekanntmachung, betreffend die Beschlagnahme von Spreng⸗ stoffen auf Grund der §§ 1, 4 und 5 des Gesetzes über Enteignungen und Entschädigungen aus Anlaß des Friedens⸗ vertrags.

Bekanntmachung, betreffend Darlehnskassenscheine.

Aufhebung eines Handelsverbots.

Preußen. Bekanntmachung, betreffend Vereinbarung mit dem Kultus⸗ nung

ministerium in Weimar über die gegenseitige Anerkem der Befähigungszeugnisse für Kindergärtnerinnen. Handelsverbot.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der preußische Gerichtsassessor Schulte⸗Holthausen ist zum Regierungsrat im Versorgungswesen ernannt worden.

Bei der Reichsbank sind ernannt: die bisherigen Reichs⸗ bankpraktikanten Willy Kesselschläger, Karl Bona, Friedrich Gericke in Berlin zu Reichsbankinspektoren.

Bekanntmachung.

Auf Grund der 8§§ 1, 4 und 5 des Cesetzes über Ent⸗ eignungen und Entschädigungen aus Anlaß des Friedens⸗ vertrags zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten vom 31. August 1919 (RCBl. 1919, Seite 1527 ff.) wird folgendes angeordnet:

1. Sämtliche aus militärischen Beständen stammenden Spreng⸗ stoffe wozu auch Pikrinsäure in jeder Form gehört —, welche sich in Lägern befinden, für die die nach § 1 des Sprengstoffgesetzes vom 9. Juni 1884 (-GBl. 1884 Seite 61) erforderliche polizeiliche Genehmigung nicht erteilt worden ist, oder welche die erlaubten Lagermengen übersteigen, sind auf Grund des Artikels 169 des

riedensvertrags zur Zerstörung auszuliefern und werden hierdurch eschlagnahmt. 1

2. Mit der Durchführung der Auslieferung und Zerstörung ist von mir die Reichstreuhandgesellschaft A.⸗G. beauftragt worden, die auch die im Einzelfall notwendigen Vereinbarungen treffen 88

3. Jeder Eigentümer, Besitzer oder Gewahrsaminhaber von Sprengstoffen, Ziffer 1 sind, ist verpflichtet, bis zum 30. November 1920 der nächsten Zweigstelle oder Nebenstelle der Reichstreuhandgesellschaft unter Angabe der Art und Menge der Sprengstoffe, der Lagerorte und der Eigentumsverhältnisse Meldung zu³ erstatten.

4. Die Anschriften der Zweigstellen und Nebenstellen sind: 8

A) Zweigstellen:

Berlin W. 9, Potsdamer Straße 134, III, Breslau, Junkernstraße 38/40, Bremen, vengenstraße 1“ Cassel, Bahnhofstraße 1, 8 Dresden⸗N., Königsufer 22 —* Frankfurt⸗Main, Bürgerstraße 16, part., Frankfurt⸗Oder, Ziegelstraße 26— 29, Halle⸗Saale, Lindenstraße 83 b Hamburg, Neuerwall 10, Goethestraße 46, 8 Karlsruhe, Baden, Stefanienstraße 51, Königsberg, Ostpreußen, Kaiser⸗Wilhelm⸗Damm, Neues Ge⸗ richtsgebäude, München, Promenadenplatz 6, Münster, Westf., Ludgeriplatz 3 B, Schwerin, Mecklenburg, Wismarische Straße 91, Stettin, Falkenwalder Straße 17, . tuttgart, Königsbau.. 1 B) Nebenstellen:

Delewere Feenftrafs 23, ssen, Burgplatz 5, Magdeburg, Regierungsstraße 28, Kief Knooper Weg 27, Wilhelmshaven, Ostfriesenstraße 16, Weimar, Watzdorfstraße 60, Landgericht.

5. Die Beschlagnahme endet mit dem freihändigen Eigentums⸗ erwerb durch das Reich, mit der Enteignung oder der Freigabe. Für die Enteignung ist das Reichsschatzministerium zuständig. 8

6. Die Entschädigung erfolgt, soweit nicht eine gütliche Einigung berbeigeführt .se Fereits vertragliche Vereinbarungen mit dem Reich oder dessen Beauftragten bestehen, nach den Ahbrüstungsent⸗ schädigungsrichtlinien vom 27. Mai 1920 (RGBl. 1920, Seite 1111).

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7. Im Falle der nicht rechtzeitigen Anmeldung das ist bis zum 30. November 1920 muß seitens des Reichsschatzministeriums die Strafverfolgung wegen unberechtigten Verkehrs mit Sprengstoffen veranlaßt werden.

Berlin, den 12. November 1920.

Der Reichsschatzminister. ö

Auf Grund des § 18 Absatz 4 des Darlehnskassengesetzes vom 4. August 1914 (-GBl. S. 340) wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß am 31. Oktober 1920 Dar⸗ lehnskassenscheine im Betrage von

34 435 500 000 Hiervon befanden sich 12 958 661 000

ausgegeben waren.

im freien Verkehr. Berlin, den 13. November 1920. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Brückner.

Bekanntmachung. 8 Durch Verfügung der Landesregierung Wirtschaftsamt vom 6. November 1920 ist das am 23. August 1920 wegen Unzuverlässig⸗ keit geschlossene Lebensmittelgeschäft des Obst⸗ und Gemüsehändlers Wilhelm Jünger, hier, Schloßstr. 10, vom 10. November 1920 ab wieder eröffnet worden. Gleichzeitig wird der Ehefrau Aline ũ geb. Körner, gestattet, in diesem Geschäft zu sein. Gera, den 11. November 1920. Der Stadtrat. Schneider.

8 Bekanntmachung.

8 1“ 8 Mit dem Kultusministerium zu Weimar ist ein Ueber⸗ einkommen wegen gegenseitiger Anerkennung der Be⸗ fähigungszeugnisse für Kindergärtnerinnen getroffen worden. Das Uebereinkommen erstreckt sich auf die Zeugnisse, die auf Grund der staatlichen Bestimmungen über die Prü⸗ fung der Kindergärtnerinnen in Sachsen⸗Weimar an der staatlich anerkannten Kindergärtnerinnenbildungsanstalt in Eisenach, die der Idastiftung, städtische Fortbildungs⸗ und Fachschule, da⸗ selbst angegliedert ist und in Preußen an Oberlyzeen (Frauen⸗ schulen) oder an staatlich anerkannten Kindergärtnerinnen⸗ seminaren erworben sind. 3 b Vorstehendes wird zur Beachtung mitgeteilt. Berlin, den 12. November 1920. 8868ä A8“

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Kauf mann Alexander Denzel in Cassel, Hohentorstraße 13, den Handel mit Gegenständen des käglichen Bedarfs sowie jegliche mittelbare und unmittelbare Beteiliguna an einem solchen Handel wegen Unzu rlässigkeit

in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Cassel, den 11. November 1920. Der Polizeipräsident. Haack.

RNichtamtliches. Deutsches Reich. 8

Der Neichskanzler Fehrenbach und der Reichsminister Dr. Simons sind gestern von ihrer Rheinreise wieder in Berlin eingetroffen.

Der Völkerbund hatte bekanntlich die letzte deutsche Note über Eupen und Malmedy, in der die Zuständigkeit des Pölkerbundsrats, über das endgültige Schicksal von Eupen und Malmedy zu entscheiden, verneint wurde, im negativen Sinne beantwortet. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, hat die deutsche Regierung daraufhin in einer neuen Note an den Völkerbund ihren juristischen Standpunkt nochmals ein⸗ gehend dargelegt und dabei zum Ausdruck gebracht, daß über

Die Danziger Delegation

die deutsche Beschwerde nicht der Völkerbundsrat, sondern die Völkerbundsversammlung zu entscheiden habe.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ erfährt, finden zurzeit in Paris mit der Wiederherstellungskommission Verhandlungen über eine anderweite Regelung des Abtransports der Reparationslieferungen von Kohle statt. Die Direktoren Lübsen vom Reichskohlensyndikat und Wallmichrath beim Reichskommissar für die Kohlenverteilung haben sich zu diesem Zweck nach Paris begeben. Der Anlaß der Verhandlungen ist in der überaus ungünstigen Transportlage zu suchen, die durch das Niedrigwasser auf dem Rhein herbeigeführt ist, und die inzwischen auch zu erheblichem Wagenmangel im Ruhrgebiet geführt hat.

Zu der kürzlich verbreiteten Meldung, daß Pilsudski und Zeligowski mit Memeler führenden Großlitauern über die Abtretung des Memelgebietes an Litauen im Aus⸗ tausch mit Wilna verhandelt hätten, erfährt ein Vertreter des „Memeler Dampfbootes“, der sich an den Gouverneur Odry gewandt hat, folgendes:

Ueber die strittige Frage zwischen Zeligowski und Litauen kann einzig und allein der Völkerbund entscheiden, während das Schicksal des Memeler Gebiets von der Entscheidung des Obersten Rats in Paris abhängt. Die eine Frage hat nichts mit der anderen zu tun. Die verschiedenartigen Tendenzmeldungen, die in den letzten Tagen verbreitet worden sind, sind ganz unglaubwürdig. Die Memeler litauische „Taryba“ ist als Privatorganisation zu bezeichnen. Auch wenn sie derartige Abmachungen getroffen hätte, würden diese ohne Bedeutung sein. In Memel ist nichts von einem angeblichen Be⸗ schluß des Obersten Rats bekannt, daß ein Austausch des Memel⸗ gebiets für Wilna in Aussicht genommen sei.

Die erste Tagung der Reichssiedlungskonferenz ist gestern vom Reichsarbeitsminister Dr. Brauns eröffnet worden, der darauf hinwies, daß die Durchführung der ländlichen Siedlung einer der wesentlichsten Programmpunkte des deutschen Wiederaufbaues sei. Wie vom Reichsarbeitsministerium mit⸗ geteilt wird, faßte der Ministerialrat Dr. Puniften in ein⸗ leitendem Vortrage die Gesetzgebung und die Probleme des neuen deutschen Siedlungswerkes zusammen. Er betonte den ganz offenbaren Widerspruch zwischen den verheißungsvollen gesetzgeberischen Maßnahmen und den bisher beschämend geringen Erfolgen; in diesem Zusammenhang wies er auf die Notwendigkeit hin, daß die landwirtschaftliche Siedlung als wichtige Maßnahme des Wiederaufbaues viel mehr als bisher von einer auch starken öffentlichen Meinung getragen werden müsse. Den gleichen Gedanken vertrat der zweite Redner, Geheimrat Professor Dr. Sering von der Universität Berlin, der Urheber des Reichssiedlungs⸗ gesetzes; seine eingehenden Ausführungen gipfelten in der Forde⸗ rung einer umfassenden Berichterstattung, die nach wissenschaft⸗ lichen Gesichtspunkten zu ordnen sei. Der Austausch der ge⸗ wonnenen Erfahrungen müsse durch das Reichsarbeitsministerium geleitet werden.

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en ge graphisch mitgeteilt, daß der Rat des Völkerbundes die Verfassung unter der Bedingung der Abänderung in acht Nebenpunkten genehmigt hat. Außerdem muß die Verfassung die Bestimmung enthalten, daß die freie Stadt nicht als mili⸗ tärische oder Marinebasis dienen darf und keine Festungswerke errichtet werden. Ferner ist entschieden, daß Polen gegebenen⸗ falls vom Völkerbund den Auftrag erhält, die Verteidigung der freien Stadt zu sichern. Die Fändige Militärmission des Völkerbundes ist beauftragt, Maßnahmen zu prüfen, um die Verteidigung Danzigs möglichst wirksam zu sichenr. 86—

Oesterreich.

Der Tiroler Landtag verhandelte vorgestern einen Dringlichkeitsantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten wegen des beabsichtigten Festschießens der Tiroler Ein⸗ wohnerwehr und gegen die Einreise bayerischer Orgesch⸗ funktionäre zu dieser Veranstaltung.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, führte der sozial⸗ demokratische Abg. Rappoldi in Begründung des Antrags aus, daß die Einwohnerwehren ihren sportlichen Charakter durch den Ein⸗ fluß der Orgesch verloren hätten, und daß diese monarchistischen Zwecke diene. Die Arbeiterschaft werde alle Mittel anwenden. um eine Restauration zu verhindern. Er ermahnte die Regserung zu handeln. Der Abg. Steidle erklärte, daß die Hauptmacht der Heimatwehren von der Landbevölkerung gestellt werde, die nichts anderes wünsche, als Ruhe und Ordnung gesichert zu sehen. Der Landeshauptmannstellvertreter Dr. Schmittner teilte mit, daß die Entente verständigt worden sei. Eine Drohung der Entente liege nicht vor. e“