In der gestrigen Sitzung bexiet der Landtag die Ab⸗
änderung der Landtagswahlordnung vom 14. April 1919, die infolge der Abtrennung Südtirols notwendig ge⸗ worden ist, und nahm das Gesetz ohne längere Debatte in
weiter und dritter Lesung an. Der Berichterstatter Dr. Schu⸗ macher erklärte bei dieser Gelegenheit u. a.: Was wir denken, was wir hoffen, was wir fordern und immer fordern werden, wenn uns auch jetzt die ganze Welt zu Perlassen scheint, das mögen die Trauerschleifen dort oben sagen, die bleiben werden, bis unserer Hoffnung Erfüllung und dem Lande sein Recht wird. (Beifall.) Namens der Südtiroler Abgeordneten dankte der
andeshauptmannstellvertreter Schmidt und gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Zeit bald kommen werde, in der Südtirol wieder mit Nordtirol vereinigt sein werde.
Amtlich wird mitgeteilt, daß die Interalliierte Heeres⸗
8 kontrollkommis sion kürzlich dem Bundesministerium für Aeußeres mitteilte, daß die technische Form des am 20. November in Innsbruck beginnenden Scheibenschießens in gewissem Widerspruche zu Artikel 133 des Friedensvertrags von St. Germain stehe. Das Ministerium des Aeußern hat daraufhin die zuständigen Stellen ersucht, das Schützenfest womöglich seines offiziellen Charakters zu entkleiden. In diesem Sinne erging auch eine Antwort an die Kontrollkommission. Die Inter⸗ alliierte Kommission hat darauf geantwortet, daß nach der Sachlage kein Grund vorliege, die Aufgabe der Feierlichkeit zu fordern, daß sie aber hoffe, die Zentralregierung werde die
andesregierungen von Tirol und Vorxarlberg auf die Be⸗ stimmungen des Friedensvertrags aufmekksam machen.
„ Wie verlautet, beabsichtigt die sozialdemokratische Arbeiterschaft als Einspruch gegen die Ausrüstung der Tiroler Heimatwehren und um die Abhaltung des Landesschießens der Heimatwehren zu verhindern, vom 18. d. M. 12 Uhr Nachts an den Verkehr auf allen Bahnstrecken stillzulegen.
— Die Abstimmungskommission in Klagenfurt hat an die Bevölkerung des Abstimmungsgebiets eine Proklamation erlassen, in der die Tätigkeit der Mission als beendet erklärt wird, da nunmehr die Verwaltung der beiden Zonen des Abstimmungsgebiets in vollem Umfange auf die rechtmäßigen Gewalten der Republik Oesterreich übergehe.
Großbritannien und Irland.
„Das Kabinett hat Blättermeldungen zufolge beschlossen, zie Verhandlungen mit dem russischen Handelsdelegierten Krassin fortzusetzen, der gefragt werden wird, welche Bürg⸗ schaften die Sowjetregierung für die Einstellung der bolsche⸗ wistischen Propaganda geben kann. Man erwartet, daß die Sowjetregierung hierüber befriedigende Zusicherungen geben wird. Der diplomatische Berichterstatter des „Evening Standard“ hat erfahren, daß die englische Regierung durch Krassin ein Anerbieten der Sowjetregierung erhalten habe, nach dem diese bereit sei, die Schulden, auf deren Bezahlung die englische Re⸗ gierung dringt, auf eine Reihe von Jahren verteilt zu bezahlen.
— Im Unterhause standen in der gestrigen Sitzung verschiedene Anfragen auf der Tagesordnung. en Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ erklärte der Premierminister Lloyd George auf eine Anfrage, daß die gegen⸗ wärtig im Schwarzen Meer hefindlichen britischen Schiffe sich schon seit langem dort befänden. S hätten sie die Auf⸗ qabe, zu verhindern, daß Waffentransporte nach den türkischen Häfen Kleinasiens gebracht würden. Ein Deputierter berührte das Gerücht, daß Deutschland zögere, seine Zulassung zum Völkerbundenachzusuchen, weil es befürchte, einen abschlägigen Bescheid zu erhalten. Lloyd George erwiderte, daß dies nicht die vom Reichstag formulierte Begründung sei, und fügte hinzu, daß ihm nicht bekannt sei, daß die französische Regierung ihrem Vertreter in Genf bezüglich der Zulassung Deutschlands besondere Instruktionen erteilt habe. Ueber die Wiederaufnahme der Handels⸗ beziehungen mit Rußland erklärte Lloyd George, daß der Abkommensentwurf der russischen Regierung in einigen Tagen unterbreitet werden könne. Das Abkommen werde aber erst in Kraft treten, wenn alle gegen die englischen Kriegs⸗ efangenen eingegangenen Verpflichtnngen erfüllt seien. Auf verschiddene Irland betreffende Fragen antwortete Llovd orge, daß die Lage heute bedeutend besser sei. Diese Antwort hatte Protestrufe der irischen Deputierten zufolge. b5 Unterstaatssekretär für Irland Greenwood verlas ein Dokument, in dem von Vergiftungsversuchen gegen Soldaten die Rede ist. Die trischen Deputierten protestierten und bezweifelten die Echtheit dieses Schriftstückes. Ueber die Haltung Fheosbettemnisne und der Alliierten zur neuen Lage in Griechen⸗ and sagte Lloyd George, es sei nicht erwünscht, Fragen bezüglich her Wirkung der griechischen Wahlen auf die auswärtige Politik der Alliierten zu beantworten, bis die Lage sich weiter entwickelt habe. Der Minister für Indien Montagne erklärte, dem „Algemeen Handelsblad“ zufolge, im Unterhause, daß die Lage in Indien „äußerst gefährlich“ sei.
— Der Erxekutivausschuß der englischen Nationalen Arbeiterpartei hat einen Beschluß angenommen, der verlangt, daß das Gesuch Oesterreichs und Bulgariens um Auf⸗ nahme in den Völkerbund gut aufgenommen werde und Maßnahmen getroffen würden, um auch Deutschland, Ruß⸗ land und der Türkei den Beitritt zum Völkerbund zu ermög⸗ lichen. Wie „Reuter“ ferner meldet, hat die Arbeiterpartei ein Manifest veröffentlicht, in dem sie energisch für ihre Vorschläge zur Lösung der irischen Frage eintritt. Die Arbeiter⸗ partei ist bereit, Irland jede von ihm gewünschte Verfassung zu gewähren.
— Der vormalige Schatzkanzler Me Kenna erklärte in einem in London gehaltenen Vortrage über die inter⸗ nationale Währung, die Welt stehe vor der Wahl zwischen Zahlungsunfähigkeit oder sofortiger Abrüstung. Von den Budgets zwölf europäischer Staaten wiesen in diesem Jahre elf einen Fehlbetrag auf. Der Völkerbund mit dem von ihm erhofften Frieden und den in Aussicht gestellten großen Ein⸗ schränkungen der Rüstungsausgaben, biete die einzige Hoffnung für eine stabile Währung, einen blühenden internationalen Handel und völlige Erholung von den Verwüstungen des 8 1“
Krieges.
Die Botschafterkonferenz nahm gestern Kenntnis von dem Bericht der internationalen Kommission für die Durch⸗ führung der Volksabstimmung in Öberschlesien und beschloß, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, daß die noch in Heazig befindlichen englisch⸗französischen Truppen demnächst die Stadt verlassen sollen. Es wurde eine französisch⸗italienisch⸗ britische Kommission eingesetzt, um gemäß Artikel 107 des Friedensvertrages zwischen Polen und der Freien Stadt Danzig die Auseinandersetzung in bezug auf die dem Deutschen Reiche oder deutschen Staaten gehörigen Güter vorzunehmen.
— Gestern ist der zwischen Polen und der Stadt Danzig abgeschlossene Vertrag im Auftrage der polnischen Regierung von Paderewski unterzeichnet worden.
— Nach einer Meldung der „Agence Havas“ finden zwischen der britischen und französischen Regierung Besprechungen über die Falchee statt, die die beiden Re⸗ gierungen gegenüber Griechenland einzunehmen gedenken. Es ist wahrscheinlich, daß die beiden Mächte eine gemeinsame Richtlinie festlegen und unter Umständen eine gemeinsame Erklärung abgeben werden.
— Eine Anzahl Deputierter erschien vorgestern bei dem Ministerpräsidenten Leygues und verlangte die Aufhebung des Belagerungszustands in Tunis. Der Minister⸗ präsident erklärte, die ihm zugegangenen Nachrichten gestatteten ihm nicht, dem Wunsche Folge zu leisten. Falls jedoch die von ihm erwarteten ferneren Meldungen aus Tunis günstig sein würden, werde er die Maßnahme aufheben der Ruhe des Landes getroffen worden sei.
Rußland. Der Kommissar für auswärtige Angelegenheiten Tschit⸗ scherin hat ein Telegramm an Lord Curzon gerichtet, in dem er sagt, der Sowjetregierung sei aus verschiedenen Quellen die Nachricht zugegangen, daß die Absicht bestehe, englische Schiffe zu benutzen, um Wrangels Heer nebst allen Gütern, die Wrangel sich in Südrußland angeeignet habe, aus der Krim wegzuführen. Un⸗ leugbar drücke die Teilnahme der britischen Marine an der Bewegung der Aufständischen, die gegen Rußland gekämpft hätten, eine feindliche Haltung der britischen Re⸗ gierung gegenüber der russischen Sowjetregierung und einen Bruch der Versicherungen aus, die die britische Regierung verschiedentlich gegeben habe. Dem „Daily Chronicle“ zufolge erklärte Tschitscherin ferner, daß eine Besetzung Batums durch britische Truppen als eine ernste Bedrohung der russischen Räterepublik aufgefaßt werden würde.
—, Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ haben die Roten Truppen, die von zwei Seiten in die Krim eingedrungen sind, die Zentralstation der Krim⸗Eisenbahn Dshankoi angegriffen und mit einer gewaltigen Beute in Besitz genommen.
Nach der „Associated Preß“ haben die Ukrainer Kiew und andere Städte geräumt und sich infolge der Offensive der Bolsche zurückgezogen. 11““
Italien. 8
— In der Kammer wurde vorgestern ein Antrag der Sozialisten beraten, der sich gegen die innere Politik der Regierung richtet. Der Ministerpräsident Giolitti wandte sich laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ in seiner Antwort gegen den Vorwurf, reaktionär zu sein, und erklärte, es gebe kein Land, das freier sei als Italien. Die geltenden Gesetze müßten aber von allen befolgt werden. Die Regierung habe angeordnet, daß Ausschreitungen energisch unterdrückt würden. Der Aufstieg des Proletariats könne nur in Ueber⸗ einstimmung mit allen Bürgern erfolgen. (Anhaltender Beifall.) Giolitti stellte sodann die Vertrauensfrage. Der Antrag der Sozialisten wurde darauf mit 202 gegen 83 Stimmen bei 23 Enthaltungen abgelehnt.
Belgien.
Das nene Ministerium ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ wie folgt, zusammengesetzt: Vorsitz und Inneres: Carton de Wiart (Kath.), Justiz: Vandervelde (Soz.), Auswärtiges: Jas par (Kath.) Finanzen: Oberst Thennis, Wirtschaftsministerium sowie Ministerium für die verwüsteten Gebiete und die Kriegsschäden: Vandevyvere (Kath.), Kolonien: Franck (lib.), Eisenbahnen ein noch nicht bekannter Liberaler, Kunst und Wissenschaft: Destree (Soz.), Ackerbau: Baron Ruzette (Kath.), Landes⸗ verteidigung: Deveze (lib.), Industrie, Arbeit und Ver⸗ egung: Wauters (Soz.), Oeffentliche Arbeiten: Anseele
Soz.) — Die Kammer hat sich vorgestern vertagt.
— Der Sozialistenkongreß hat sich vorgestern mit einer Mehrheit von etwa 100 000 Stimmen für eine Ueber⸗ gangsperiode ausgesprochen, während der die Militärdienst⸗ zeit auf zehn Monate festgesetzt werden soll.
Schweiz.
Die Nölkerhundsoer mmlun g
setzte gestern nach der Wahl des Bundespräsidenten Motta zum Ehren⸗ präsidenten der ersten Völkerbundsversammlung die Aussprache über den Bericht des Generalsekretariats des Völkerbundes fort.
Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, erstattete Nansen
Bericht über das Werk der Heimbeförderung der Kriegs⸗ gefangenen, mit dessen Leitung er im Fruͤhjahr durch den Völkerbund betraut worden war. Es handelte sich um die Heim⸗ schaffung von 250 000 bis 300 000 Kriegsgefangenen aus den Ge⸗ bieten des ehemaligen russischen Reiches, von denen sich 40 000 in Ostsibirien, 20 000 im Kaukasus und . Mehrzahl in Südrußland befänden. Nansen schilderte ein⸗ gehend die großen finanziellen und technischen Hindernisse und teilte mit, daß nicht zuletzt dank der loyalen und energischen Mit⸗ arbeit der deutschen Behörden, aber auch dank der Hilfe der Sowjet⸗ regierung, es gelungen sei, anstatt der erwarteten 100 000 bereits 180 000 Gefangene heimzuschaffen. Auf große Schwierigkeiten stoße namentlich die Heimschaffung der in Ostsibirien befindlichen Ge⸗ fangenen, insbesondere auch darum, weil die in Frage stehenden Regierungen, namentlich auch die Mittelmächte, nicht die nötigen. Mittel hätten, um die für die lange Reise notwendigen Schiffe zu liefern. Nansen teilte weiter mit, daß Hennge sh as Internationale Rote Kreuz auf sein Verlangen eine Delegation nach Südrußland entsende, um dort die beste Methode für die Durch⸗ führung der Heimschaffung auch dieser Unglücklichen zu prüfen. Nansen schloß seine mit starkem Beifall aufgenommenen Darlegungen mit der Erklärung, daß die wirklich große Lehre darin liege, daß der Völkerbund in Zukunft die Wiederkehr solcher Katastrophen ver⸗ hindere, die unvermeidlich für die Menschheit die entsetzlichsten Leiden mit sich bringen.
Der Präsident Hymans teilte sodann die Namen der direkt von der Versammlung gewählten Vizepräsidenten mit. Gewählt wurden Ishii (Japan) mit 32, Karnebeek (Holland) mit 31, Pueyrredon (Argentinien) mit 28, Benesch (Tschecho⸗Slowakei) mit 26, Foster (Kanada) mit 22 und im zweiten Wahlgang Octavia (Brasilien) mit 22 Stimmen.
— Der Völkerbundsrat hat die Vertreter von Litauen telegraphisch ersucht, unverzüglich nach Genf zu kommen, wo der polnisch⸗litauische g. (Wilna) so rasch wie möglich geregelt werden soll. Gestern abend gab der Völkerbundsrat folgende Mitteilung über die Danziger Frage aus:
Der Völkerbundsrat hat am 17. November den Bericht des Vicomte Ishii, Vertreters von Japan, genehmigt. Der durch die Verfassunggebende Versammlung von Danzig ausgearbeitete Ver⸗ fassungsentwurf wurde von dem Vertreter Japans insbesondere . geprüft, ob die Verfassung keine zu Unordnungen, zu einer
die I
Telegraphenbüros“ folgendermaßen zusammen:
in Turkestan und die
betreffend Obersch
mangelhaften Verwaltung, zur Anarchie oder zu Mißachtung gegenüber den internationalen Verpflichtungen führende Punkte enthält. Der Vertreter Japans beantragte die Streichung des Wortes „hanseatisch in der amtlichen Bezeichnung der Freien Stadt Danzig. In der Sprachenfrage soll im gleichen Artikel bestimmt werden, daß die amtliche prache die deutsche ist, und daß die Gesetz⸗ gebung und ije Verwaltung dem polnisch sprechenden Teile der Bevölkerung die Freiheit seiner nationalen Entwicklung verbürgen und ihm insbesondere den Gebrauch seiner Muttersprache in den Schulen, in der inneren Verwaltung und vor den Gerichten sichern muß. Zu der Seg. des Bürgerrechts, das der Völkerbund kein Interesse hat, in unangebrachter Weise aus⸗ zudehnen oder zu beschränken, fordert der Rat, daß die Danziger Versammlung innerhalb kurzer Frist die Grundsätze eines Gesetzentwurfs mitteilt. Der Völkerbund, dem der Schu und die Garantie der Freien Stadt anvertraut ist, behält s
auch vor, von der Danziger Regierung authentische Mitteilungen über die öffentlichen Angelegenheiten dieser Stadt zu verlangen. In militärischer Hinsicht darf die Stadt Danzig nicht als Militär⸗ oder Flottenbasis dienen, und zwar weder Befestigungen errichten noch die Herstellung von Munition oder Kriegsmaterial auf eigenem Gebiete gestatten, vorher und in jedem einzelnen Falle die Einwilligung des Völkerbundes erlangt zu haben. Im Falle eines Angriffs, einer Bedrohung oder der Gefahr eines An⸗ griffs gegen Danzig, ohne daß dieser Angriff, diese Be⸗ drohung oder die Gefahr eines Angriffs sich auf das pol⸗ nische Gebiet erstreckt, wird der Völkerbundsrat, so weit es heute vorauszusehen ist, sich an Polen wenden, um von ihn eine bewaffnete Unterstützung für die Ver⸗ teidigung des Gebiets der Freien Stadt Danzig zu verlangen. Es wird von den Umständen abhängen, ob der Völkerbundsrat zu gleicher Zeit die Mit⸗ wirkung anderer Mitglieder des Völkerbunds zu dem gleichen Zweck verlangen wird. Wenn Polen durch irgend einen Staat entgegen dem Völkerbundsvertrag, angegriffen wird, wird der Völkerbundsrat sich genötigt sehen, die Mittel ins Auge zu fassen, um den Schutz der Freien Stadt gegen jeden Angriff zu sichern, der die Tätigkeit im Hafen der Stadt verhindern könnte, und es ist sehr wahrscheinlich, daß der Völker⸗ bundsrat Polen ersuchen würde, dieses Schutzrecht zu übernehmen, allein oder unter Mitwirkung anderer Staaten, die Mitglieder des Völkerbundes sind. Der Schutz des Völkerbundes erstreckt sich ebenso
auch auf die Einfuhr von Munition und anderem Kriegsmaterial nach Polen
der Feindseligkeiten. Die polnische Regierung scheint demnach besonders geeignet, um eventuell vom Völkerbund das Mandat zur Sicherung der Ver⸗ teidigung der Freien Stadt zu erhalten. Aber dieses Mandat darf niemals ausschließlich ihr übertragen werden, und es wird ihr nur übertragen werden können nach Erwägung der besonderen jeweiligen Umstände durch den Völkerbund selbst, um zu verhindern, daß der Völkerbund, der Beschützer der Freien Stadt, in einem anderen Falle in einem internationalen Kampf Partei ergreifen müßte, als ihn die Bestimmungen des Völkerbundvertrags vorsehen.
Laut Völkerbundsvertrag wird der Völkerbund in Danzig dLurch einen Oberkommissar vertreten. Sir Reginald Tower, provisorischer Oberkommissar, hat bereits bei seiner Er⸗ nennung die Absicht ausgesprochen, sein Mandat als beendet zu be⸗ trachten, sobald die Freie Stadt konstituiert ist. Der Völkerbundsrat wird den Nachfolger Sir Reginald Towers ernennen.
In der vorgestrigen Sitzung des Völkerbundsrates teilte der argentinische Vertreter Pueyrredon die zwischen Argentinien und Deutschland in der U⸗Bootfrage gewechselten Noten mit und erklärte, daß Deutschland sein Versprechen, die inter⸗ nationalen Völkerrechtsregeln zu befolgen, eingehalten habe. Die deutschen U⸗Boote hätten sogar entsprechend der gegebenen Zusage die argentinischen Schiffe in der Sperrzone respektiert.
3 Griechenland.
Das Kabinett setzt sich laut Meldung des „Wolffschen Vorsitz und Auswärtiges sowie vorübergehend Justiz: Rhallis, Kriegs⸗ ministerium: Gunnaxis, Finanzen: Kalogerovulos, Marine und vorübergehend Ernährung: Johannes Rhallis, Inneres und vorläufig Verkehrswesen: Tseldaris, Unter⸗ richt und vorläufig Sicherheitswesen: Zaimis, Wirtschaft und vorläufig Ackerbau: Mavromichalis.
Der Ministerpräsident Rhallis hat vorgestern dem Regenten den Eid geleistet und hierauf den Rücktritt des Regenten verlangt. Die anderen Kabinettsmitglieder werden der Königin Olga den Eid leisten. Der bisherige Minister⸗ präsident Venizelos ist an Bord der Jacht „Narcissus“ nach Nizza abgereist.
Die bisher vorliegenden Ergebnisse der Wahlen bei den Fen r en in Kleinasien haben den Anhängern von
enizelos einige Sitze gebracht. Diese rechnen damit, daß von den 368 Mandaten in der Kammer 150 bis 160 von ihnen besetzt werden können. Zu Ehren des Königs Konstantin finden in Athen Kundgebungen in allen Straßen statt, an denen sich auch Soldaten und Polizisten beteilige
Türkei.
während der Dauer
Einer „Havasmeldung“ zufolge sind etwa zwanzig Schiffe, beladen mit Flüchtlingen und Kranken, aus der Krim
in Konstantinopel eingetroffen. Nur die Kranken und Ver⸗ wundeten, deren Zahl auf ungefähr 5000 geschätzt wird, dürfen landen. General Wrangel, der auch in Konstantinopel einge⸗ troffen ist, hat die südslawische Regierung um Unterbringung russischer Flüchtlinge und Soldaten ersucht. 8
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstag sind der Entwurf eines Gesetzes, lesien, und der Entwurf eines Ge⸗ setzes zur beschleunigten Erhebung des Reichs⸗ notopfers und der Kriegsabgabe vom Vermögens⸗ zuwachs nebst Begründungen vorgelegt worden.
— Ferner ist dem Reichsta 8 Gesetzes über den Erlaß von Verordnungen für die Zwecke der Uebergangswirtschaft nebst Begründung zur Beschlußfassung zugegangen.
Der Entwurf entspricht inhaltlich im wesentlichen den Reichs⸗
gesetzen über die vereinfachte Form der Geseßgebung für die Zwecke
und 3. Auguf
der Uebergangswirtschaft vom 17, April 898 n6; 1 mit der Auf
1920. Das Gesetz vom 17. April 1919 trat lösung der Nationalversammlung außer Kraft, des Gesetzes vom 3. August 1920 ist am 1. Novpember ab⸗ gelaufen. Die bei Erlaß des Gesetzes vom 3. August 1920 aus⸗ gesprochene Hoffnung, es möchte bis 1. November 1920 möglichst die gesamte Kriegs⸗ und Zwangswirtschaft beendet sein, hat sich, wie m der Begründung bemerkt wird, während der kaum dreimonatigen Gült keitsdauer dieses Gesetzes nicht verwirklichen lassen. Nach den Fet⸗ tellungen des Reichswirtschaftsministeriums ist ein erbeblicher eil der Fie zeet chaftle en Maßnahmen noch ein weiterer Teil erst im Abbau begriffen.
haften Aenderungen der Wirtschaftslage lassen
den nächsten Monaten mit Bestimmtheit erwarten,
r Abwebr vene . Schäden mit rechtschaffene
in ohne Verzug eingegriffen werden muß. Alle die
der Entwurf eines
die Geltungszeit
wägungen, die seinerzeit zum Erlasse des Gesetzes vom 3. August 1920 führten, sprechen auch dafür, die Geltungsdauer des Crsgust nunmehr jedenfalls bis zum nächsten Frühjahr zu verlängern. Wenn die Reichsregierung nicht ermächtigt würde, mit Zustimmung des Reichsrats und eines Ausschusses des Reichstags in beschleunigter Wesfe Maßnahmen zu treffen, so würde der vom Reichstag gewünschte Le Kriegswirtschaft erschwert, zum mindesten in vielen Fällen verzögert.
„— Endlich hat der Reichsminister der Finanzen dem Reichstag die Organisationspläne der Reichsministerien 1e“
die umfangreiche Drucksache (Nr. 862) b e Organisation der Reichsministerien in 13 vssc zhten vexg h kanzler, Reichsministerium und Reichskanzlei; II. Reichsministerium des Auswärtigen dem als besondere Abteilung die Presseabteilung der Reichs⸗ regierung angegliedert ist; III. Reichsministerium des Innern mit 4 Abteilungen, von denen die dritte Aufbau und Ausgestaltung des Schulwesens und allgemeine Kulturangelegenheiten bearbeitet; IV. Reichswirtschafts⸗ ministerium, in 5 Fachabteilungen und eine besondere, sogenannte Verwaltungsabteilung sich gliedernd, mit den folgenden nach⸗ geordneten Stellen: 1. Vorläufiger Reichswirtschaftsrat, 2. Reichs⸗ schiffsvermessungsamt, 3. Statistisches Reichsamt, 4. Reichsanstalt für Maß und Gewicht, 5. Neichsaufsichtsamt für Privatversicherung, 6. Reichswirtschaftsgericht, 7. Reichskommissar für Aus⸗ und Einfuhr⸗ bewilligung, 8. Reichskommissar für die Kohlenverteilung, 9. Gut⸗ achterkommission für Schuhwarenpreise, 10. Reichskommissar für die Bewirtschaftung eiserner Flaschen, 11. Reichskommissar für Metall⸗ wirtschaft, 12. Reichsstelle für Zement, 13. Sozialisierungskommission; V. Reichsarbeitsministerium mit einer Zentralabteilung, 6 Fachabteilungen und folgenden nachgeordneten Stellen: 1. Reichsversicherungsamt, 2. Reichsmilitärversorgungsgericht, 3. Reichs⸗ amt für Arbeitsvermittlung, 4. Zentralversorgungskasse, 5. Landes⸗ dienststellen für das Renten⸗ und das ärztliche Versorgungswesen in Bavern, Sachsen und Württemberg, 6. Hauptversorgungsämter, 7. eeeeeeheren 8. Versorgungsämter, 9. Versorgungs⸗ krankenhäuser, 10. Kaiser Wilhelms⸗Akademie für ärztlich⸗soziales Versorgungswesen, 11. Zentraleinkaufsstelle für orthopädische Versorgung, 12. Beschaffungsstellen für künstliche Glieder, 13. Krankenbuchlager, 14. Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, 15. Oberschiedsgericht für Angestelltenversicherung und 16. Ständige Ausstellung für Ar⸗ beiterwohlfahrt; VI. Reichswehrministerium, das sich in Heeresleitung und⸗verwaltung und Admiralität gliedert; VII. Reichs⸗ justizministerium mit zwei Abteilungen und den beiden nachgeordneten Stellen: 1. Reichsgericht und 2. Reichs⸗ patentamt; VIII. Reichsschatzministerium mit 8 Ab⸗ teilungen; IX. Reichsverkehrsministerium mit der Eisenbahnabteilung, der Abteilung für Wasserstraßen und der Abteilung für Luft⸗ und Kraftfahrwesen; X. Reichs⸗ ministerium für Ernährung und Landwirt⸗ schaft mit 6 Abteilungen und folgenden nachgeordneten Stellen: 1. Ueberwachungsstelle für Ammoniakdünger und phosphorsäurehaltige Düngemittel, 2. Reichsgetreidestelle, Verwaltungsabteilung, 3. Reichs⸗ kartoffelstelle, Verwaltungsabteilung, 4. Reichsverteilungsstelle für Nährmittel und Eier, 5. Reichsstelle für⸗Speisefette, Verwaltungs⸗ abteilung, und 6. Reichsstelle für die Versorgung mit Vieh und Fleisch (Reichsfleischstelle), Verwaltungsabteilung; XI. Reichsfinanz⸗ ministerium mit neun Abteilungen und folgenden nachgeordneten Stellen: 1. Reichsabwicklungsamt, 2. Reichsmonopolamt für Branntwein, 3. Landesfinanzämter, 4. Reichsfinanzhof, 5. Reichsfinanzzeugamt, 6. Tech⸗ nische Prüfungsstelle, 7. Deutsche Kriegslastenkommission, 8. Stelle für ausländische Wertpapiere, 9. Friedensvertragabrechnungsstelle; XII. Reichsministerium für Wiederaufbau mit 10 nachgeordneten Stellen: 1. Reichskommissar zur Ausführung von Aufbauarbeiten in den zerstörten Gebieten, 2. Reichs⸗ rücklieferungskommission, 3. Kommissar für die Rückführung von Eisenbahnmaterial, 4. Deutsche Kohlenkommission in Essen, 5. Reichsentschädigungskommission, 6. Treuhänder für das feindliche Vermögen, 7. Reichskommissar für die Liquidation aus⸗ ländischer Unternehmungen, 8. Reichsausgleichsamt, 9. Reichsausschuß für den Wiederaufbau der Handelsflotte und 10. Reichskommissar für Auslandsschäden; XIII. Reichspostministerium mit 7 Ab⸗ teilungen (nachgeordnete Stellen: das Telegraphentechnische Reichsamt, die Oberpostdirektionen, die Post⸗, Telegraphen⸗ und Fernsprech⸗
anstalten) und Reichsdruckerei, die sich in 6 Abteilungen gegliedert.
—
Im Produktionskreditausschuß des Reichs⸗ wirtschaftsrats fand, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, am 16. d. M., nachdem in der vorausgegangenen Sitzung die Sachverständigen über die Kredit⸗ fragen gehört worden waren, eine interne Aussprache über die Kreditbedürfnisfrage statt. Von einem Vertreter der In⸗ dustriegruppe wurde ein Antrag des Inhalts gestellt, daß die Banken dem Keditbedürfnis nicht in seinem heutigen Umfange und auf die Dauer genügen könnten, und daß es notwendi sei, schon jetzt vorbereitende Maßnahmen in Anlehnung an die bestehenden Geldinstitute in die Wege zu leiten. Die Beschlußfassung über diesen Antrag wurde indessen ausgesetzt, da eine Denkschrift der Reichsbank üͤber diese Fragen dem Reichswirtschaftsrat noch nicht vorliege. Der Ausschuß vertagte sich mit der Entschließung, das Reichswirtschafts⸗ ministerium zunächst um Vorlegung dieser Denkschrift binnen kürzester Frist zu ersuchen.
Sttatistik und Volkswirtschaft.
neber den gegenwärtigen Stand b 1 E1“ Pertiehlande acht die Reichsgetreidestelle folgende Angaben;: 1 x d 89 etr 8n sind bis zum 6. November von ihr erfaßt, d. h. bei den Mühlen der Reichsgetreidestelle 1 a) an Brotgetreie gess 6 an Roggen. “ hbee22626. 52 t, b) an Gerste 199 956 t.
Wieviel Getreide die selbstwirtschaftenden Kommunalverbände erfaßt⸗
haben, ist der Reichsgetreidestelle nicht bekannt. Man schätzt diese Menge 88 1,2 Mällion Tonnen, da sich der weitaus pobßts Teil zweifellos bereits stärker eingedeckt hat, als es nach den Vorschriften der Reichsgetreidestelle zulässig ö G“ V n Einfuhrprogramm, 2,5 Millionen Ton us⸗ landes eeäiegüch von Streckungsmais, wurden bisher 902 000 t gekauft. Davon sind — 1 in Hgefanft.d bereits eingetroffen. ’ 1888 8 schwimmend nach festländischen Häfen.. g88; b, abzuladen noch ab Ueberseehäfen. 308 5 8— Die Einfuhrgesellschaft muß demnach noch etwa 1,6 Million Tonnen im Auslande kaufen. 8 8 Auslangs⸗ F. vEerhestanb der Reichsgetreidestelle bezifferte sich nach der letzten Bestandsaufnahme vom 30. Oktober, in Körner umgerechnet, auf rund 363 000 t, darunter rund Streckungsmais. Die von der Reichsgetreidestelle zu versorgenden Fommunalper. bände waren sämtlich bis zum 15. November versorgt. Don den⸗ Bedarf dieser Kommunalverbände für die Zeit vom 16. November bis 15. Dezember sind außerdem bereits etwa 100 000 t “ bei einem Monatsbedarf von 210 000 t Getreide. Unter Zu run legung eines inländischen Tageseingangs von rund 2000 t, wo Fi dfit einer Steigerung der Ablieferungen nach Beendigung der g. bestellung vom 1. Dezember an gerechnet wird, würde sü 5 gegenwärtige Bestand bis zum 31. Dezember bei 45 2 5 lücse tagen um 90 000 t vermehren. Dazu treten voraussicht 8. Tageseingänge an Auslandsgetreide, von bestenfalls 10 000 8 815 sich am 31. Dezember schätzungsweise ein Bestand von rund
ergeben würde. Für die reine Brotversorgung bis Ende Dezember werden noch 210 000 t benötigt, so daß nach Abzug einer weiteren Menge von 200 000 t als Bewegungsbestand am 31. Dezember vor⸗ aussichtlich noch 540 000 t verfügbar bleiben würden. Dieser Be⸗ stand würde die weitere Durchhaltung der reinen Brotversorgung bis Mitte März gewährleisten. Der Bedarf für Zwecke der reinen Brotversorgung für die Zeit vom 16. März bis 15. August beträgt bei Berücksichtigung des Umstands, daß im letzten Teil des Ernte⸗ jahres eine größere Zahl von selbstwirtschaftenden Kommunalverbänden zuschußbedürftig wird, monatlich 250 000 t, zusammen also für 5. Monate 1 250 000 t. Demgegenüber stehen an programmäßiger Auslandseinfuhr für die Zeit nach dem 31. Dezember noch 1,6 Mil⸗ lion Tonnen, so daß nach Deckung des Bedarfs für die reine Brotversorgung noch rund 350 000 t Auslandsgetreide verfügbar werden. Dazu kommen die Inlandseingänge für die Zeit nach dem 31. Dezember, die zahlenmäßig augenblicklich um so weniger genau zu schätzen sind, als das Ablieferungssoll der einzelnen Kommunalver⸗ bände zahlenmäßig noch nicht genau feststeht. Geht man davon aus, daß das Gesamtablieferungssoll in diesem Jahre höchstens vielleicht 1 500 000 t Brotgetreide betragen wird, und nimmt man ferner nach den Erfahrungen der Vorjahre an, daß dieses Soll bestenfalls su durchschnittlich 80 % erfüllt werden wird, so würden an inländi⸗ schen Eingängen für die Zeit nach dem 31. Dezember noch rund 500 000 t zu erwarten sein. Es wären also in diesem Falle mit den 350 000 t Auslandsgetreide zusammen noch 850 000 t Getreide verfügbar, die für die Bedürfnisse des Heeres, der Nährmittelbetriebe, Abgabe von Kochmehl und zur Lieferung von Streckungsmitteln an die selbstwirtschaftenden Kommunalverbände Verwendung finden müssen. Der volle Bedarf für diese Zwecke beträgt für die noch in Frage kommenden 9 Monate rund 1,4 Mil⸗ lion Tonnen, so daß noch rund 550 000 t fehlen würden. Diese Fehlmenge müßte, soweit sie nicht etwa durch Mehreingänge aus dem Inland gedeckt werden kann, durch vermehrte Einfuhr beschafft werden, oder es müßte, wenn letzteres nicht möglich ist, der Bedarf für die erwähnten Zwecke entsprechend gekürzt, insbesondere also in erster Linie die Abgabe von Kochmehl wieder eingestellt werden.
Für die bisher in diesem Wirtschaftsjahre eingekauften Mengen Auslandsgetreide von 900 000 t sind bei Zuhilfenahme der Spar⸗ vorschüsse die erforderlichen Mittel bis auf einen verhältnismäßig geringen Betrag gedeckt. Für die weiteren Käufe fehlt dagegen bis jetzt noch jede Deckung. Die Erfüllung des Einfuhrprogramms in der vorgesehenen Gesamthöhe von 2,5 Millionen Tonnen ist aber nur bei rechtzeitiger Bereitstellung der nötigen Devisen möglich.
Der Preis für das bisher eingekaufte Auslandsgetreide schwankte zwischen 4000 und 7000 ℳ für die Tonne. Zurzeit kostet die Tonne Auslandsgetreide durchschnittlich 7500 ℳ. Wenn sich die Valuta nicht bessert, würde sich der erforderliche Gesamtgeldbedarf für die noch zu kaufenden 1,6 Million Tonnen Auslandsgetreide auf 12 Milliarden Mark stellen.
Arbeitsstreitigkeiten.
Dem Ausstand der Berliner Wohnhauspförtner werden sich nunmehr die Geschäftshauspförtneranschließen. In einer am Mittwoch abgehaltenen Versammlung des Deutschen Portierverbands ergab sich bei der Abstimmung gegen wenige Stimmen der Beschluß, am Montag geschlossen in den Ausstand zu treten. An diesem Tage sollen sich sämtliche Geschäfts⸗ und Industriehauspförtner, Fahrstuhlführer, Heizer und Maschinisten aus den Betrieben fernhalten, in denen nicht ihre Forderungen be⸗ willigt sind.
Aus Kattowitz wird dem „W. T. B.“ gemeldet: Das Bezirkskartell der Freien Gewerkschaften Ober⸗ schlesiens hat sich mit den Forderungen der Eisen⸗ bahner beschäftigt und die Beschaffungszulage für die Eisenbahner abgelehnt, jedoch in einer Entschli 2 ung ausgesprochen, daß die Eisenbahner geldlich nicht schlechter stehen sollen, als die Arbeiter⸗ schaft der Großindustrie. Das Kartell verwirft jeden Teilausstand, solange nicht der ganze Instanzenweg beschritten ist, und hält es für seine Pflicht, an den zuständigen Stellen für die Forderungen der Eisenbahner, soweit sie berechtigt sind, tatkräftig einzutreten.
Die neuen Lohn verhandlungen in der Saar⸗ industrie sind als gescheitert anzusehen. Der Anbeitgeber⸗ verband lehnte, wie „W. T. B.“ aus Saarbrücken erfährt, gestern die Auszahlung des Lohnausgleichs für den Monat November ab und ließ zu Beginn der Verhandlungen mit den Arbeitnehmer⸗ organisationen erklären, daß die Saarwerke infolge der überraschenden Ver⸗ schiebung der Valuta in den letzten Tagen heute nicht abschließen könnten. Ob die Entlohnung in Franken ausgezahlt werde, sei durchaus unwichtig. Es würden aber unter allen Umständen so rechtzeitig neue Ver⸗ handlungen stattfinden, daß die weiteren Lohnverhältnisse der Arbeiter⸗ schaft am 1. Dezember geregelt seien. Nach etwa zweistündiger Aussprache stimmten die Vertreter der Arbeiterorganisationen diesem Vorschlage zu. Die neuen Verhandlungen sind auf den 30. November anberaumt.
Nach einer vom „W. T. B.“ übermittelten Meldung des dänischen Blattes „Politiken“ aus Christianiga werden, da die Lohnforderungen der Arbeiter des Städtischen Kranken⸗ hauses abgelehnt worden sind, die Arbeiter des städtischen Elektrizitäts⸗ und, Gaswerks vom Sonnabend ab in einen Sympathieausstand eintreten.
Wohlfahrtspflege. 6
Nach einer Meldung von „W. T. B.“ aus Stockholm wird an das Uebergangslager in Narwa, wohin das schwe⸗ dische Rote Kreuz bereits Waren im Werte von rund 100 000 Kronen gesandt hat, am Sonnabend eine neue Sendung im Werte von etwa 140 000 Kronen 867 und in einiger Zeit folgt eine weitere im Werte von etwa 60 000 Kronen. Die Sendungen follen teils im Uebergangslager an Kriegsgefangene im Baltikum, teils in Verbindung mit der Nansen⸗Hilfé durch Abgesandte des schwedischen Roten Kreuzes unter den Kriegsgefangenen in Sibirien verteilt werden.
Literatur.
andausgabe der Reichsabgabenordnung vom 13. 8⸗ ember 1919 mit Exläuterungen von Regierungs⸗ rat a. 8. Ludwig Buck und Dr. Rudolf Lucas, Rechts⸗ anwälten in Düsseldorf. X. und 683 Seiten. Berlin, Industrie⸗ verlag Spaeth u. Linde. Gebunden 32 ℳ. — Die Reichsabgaben⸗ ordnung enthält neben Vorschriften über die Organisation der Steuer⸗ behörden allgemeine Grundsätze, die für die Besteuerung und das Verfahren in Steuersachen gelten, sowie Bestimmungen über das Steuerstrafrecht und das Steuerstrafverfahren und stellt die gesamte Tätigkeit der Steuerbehörden auf eine neue Grundlage, ja; schafft eigentlich erst die Grundlage, auf der durch Rechtsprechung, Wissen⸗ schaft und Praxris nun der Bau des neuen Steuerrechts errichtet werden soll. Ihre genaue Kenntnis, insbesondere die der im zweiten und dritten Teil der Reichsabgabenordnung getroffenen einheitlichen Regelung des Ermittelungs⸗ und Festsetzungsverfahrens, der Be⸗ wertung der für die Besteuerung i Betracht kommenden Besitzteile, namentlich der Grundstücke, der Haftung. dritter Personen, der Ver⸗ jährung, der Erstattungsansprüche, der echtsmittel (Einspruch, Be⸗ rufung Beschwerde, Anfechtung), der Beitreibung der Steuern, der Strafen 881 des Strafverfahrens ist für die Mitglieder der die ver⸗ hiedenen S esetze 2 1
siecene Stsnffeccn von Nutzen. In der vorliegenden Handausgabe für die Reichsabgabenordnung, die nicht so einfach abgefaft werden
alle ihre Bestimmungen uch denen ohne weiteres ver⸗ ständlich wären, die außerstande sind, dieses verwickelte Rechtsgebiet zu überschauen, in allen ihren Teilen eine erste gründlichere Erläute⸗ rung erfahren, die die Gesetzesmaterialien erschöpfend verwertet, den zwischen den einzelnen Paragraphen bestehenden Zusammenhang auf⸗ deckt und dem das Buch benutzenden Steuerbeamten und Steuer⸗ pflichtigen es erleichtert, sich in dem weitschichtigon Gesetzeswerk zu⸗ rechtzufinden. Da der Gesetzgeber in den Hauptteilen der Reichsab⸗
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konnte, daß a
ausführenden Behörden unerläßlich, aber auch
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gabenordnung das, was die bisherigen Steuergesetze an mehr oder minder gemeinsamen Vorschriften enthielten, — unter Ausgestaltung der bisher meist sehr kurz gehaltenen Bestimmungen zu einem um⸗ fassenden Steuerrechtsbuch von 463 Paragraphen — zusammen⸗ gefaßt hat, haben vielfach Grundsätze, die in zu früheren Steuergesetzen ergangenen Ausführungsanweisungen und oberst⸗ richterlichen Entscheidungen niedergelegt sind, für die Reichs⸗ abgabenordnung ihre Bedeutung behalten. Sie findet man bei deren Erläuterung mitverwertet. Ebenso haben die Verfasser die bei Amwendung der materiellen Vorschriften der Reichsabgabenordnung zu berücksichtigenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze herangezogen. Anhangsweise sind die Verordnung zur Einführung der Reichsabgabenordnung, die eine authentische Inter⸗ pretation derselben enthaltende allgemeine Verfügung des Reichs⸗ ministers der Finanzen über das Inkrafttreten der Reichsabgaben⸗ ordnung für den Bereich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Erbschaftssteuer, für den Bereich der Um⸗ satzsteuer und der Verkehrssteuern (Stempelsteuern, Grunderwerb⸗ steuer, Besteuerung des Personen⸗ und Güterverkehrs), die besondere Verfügung des Reichsfinanzministers über das Inkrafttreten der Reichsabgabenordnung für den Bereich der Erbschaftssteuer und die Verordnung über Erleichterungen der Anzeigepflicht der Banken, Sparkassen und sonstigen Geldinstitute nach § 189 der Reichsab⸗ gabenordnung beigefügt. Da die Bestimmungen dieses Gesetzbuchs als Grundlage für das gesamte materielle und formelle Recht der neuen Steuergesetze bei der Veranlagung und Erhebung jeder Reichs⸗ steuer zu beachten sind, wird der vorliegende 1““* desen Benutzung ein ausführliches Sachregister erleichtert, dem Steuer⸗ beamten wie dem Steuerpflichtigen gleich willkommen sein.
Gesetz über das Reichsnotopfer vom 31. Dezem⸗ ber 1919 mit den Ausführungsvorschriften, den Bewertungsgrund⸗ sötzen und dem Ausgleichsbesteuerungsgesetze, erläutert von Dr. Max L.ion, Rechtsanwalt beim Kammergericht. XXXII und 519 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geb. 36 ℳ. — Das Reichsnot⸗ opfergesetz, das die größte Abgabe fordert, die Deutschland je erfahren hat, erfaßt das gesamte am 31. Dezember 1919 vorhandene Ver⸗ mögen der Einzelpersonen und Gesellschaften, gleichviel, wann und auf welche Weise es erworben wurde. Die subjektive Steuer⸗ pflicht ist in den §§ 2 ff. weit über den Kreis derjenigen Personen hinaus geregelt, die bisher, von der Vermögensbesteuerung be⸗ troffen worden sind. Namentlich sei auf die Ziffern 4—6 des § 2 hingewiesen, durch die alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechtes, aber 8 die nicht rechtsfähigen Personen⸗ vereinigungen und Vermögensmassen, ferner sämtliche Formen der handelsrechtlichen Erwerbsgesellschaften herangezogen werden. Bei der Regelung der objektiven Steuerpflicht hat sich das Gesetz im großen und ganzen an die Vorbilder des Wehrbeitrags und der Besitzsteuern angeschlossen unter Aufnahme einiger Bestimmungen aus der Zeit der Kriegssteuergesetze. Insbesondere bestimmt sich der Kreis des steuerbaren Vermögens im wesentlichen nach den bisher gewohnten Grundsätzen. Aber selbst da, wo das Gesetz sich eng an frühere Vorschriften anschließt, erhalten die steuerrechtlichen Probleme bei dem Wesen des Reichsnotopfers als einer großen Vermögens⸗ abgabe vielfach eine neue Tragweite und Beleuchtung. Die Schwierig⸗ keiten, die die Gesetzesvorschriften bei ihrer Auslegung bieten, ver⸗ mehren sich bei den Bestimmungen, die von der Nationalversammlung im letzten Augenblick, meist ohne Erörterung, eingefügt worden sind und guten gesetzgeberischen Gedanken in schwerverständlicher Fassung Ausdruck geben. Der durch zahlreiche Arbeiten auf dem Gebiete des Steuerrechts bekanntgewordene Verfasser des hier angezeigten Kom⸗ mentars untersucht überall den steuerrechtlichen Kern der Vorschriften und baut darauf die Ausleqgung auf. Hierbei unterzieht er auch die herkömmlichen Grundbegriffe der Vermögensbesteuerung einer kriti⸗ schen Erörterung unter Anführung der wichtigsten Ergebnisse der Rechtsprechung, fucht bei eingehender Durcharbeitung jener Fragen, die nicht schon dem bisherigen Steuerrecht eigen und von Literatur und Rechtsprechung gelöst sind, sondern hier erstmals auftauchen, die systematischen steuerrechtlichen Grundlagen zu gewinnen und ge⸗ langt vielfach zu neuen, für die Steuerpflichtigen bedeutsamen Ge⸗ sichtspunkten. Es sei hier insbesondere verwiesen auf die Ausfüh⸗ rungen über die nicht beschränkte und die beschränkte Steuerpflicht (zu §§ 2, 3, 16), über die Steuerpflicht der nicht rechtsfähigen Ver⸗ mögensmassen (zu § 2 Ziff. 6), über die Grundeinteilung des steuer⸗ baren Vermögens (zu § 69), über den mehrfachen Beariff des Be⸗ triebsvermögens (zu §§ 6, 8), über die Bilanz (zu §§ 8, 17 ff., 22 ff., 55, 56 ff.), über die Steuerpflicht der Erwerbsgesellschaften (zu § 17), über die Tilgungsrente (nach § 31) und den Reichsnot⸗ zins (nach § 33). Einen sehr starken Einfluß auf das Notopfer übt das Gesetz über die steuerliche Behandlung der im Reichsaus⸗ gleichsgesetz und im Enteignungsgesetz geregelten Ansprüche und Ver⸗ bindlichkeiten (Ausgleichsbesteuerungsgesetz) aus; seine wichtigen Be⸗ stimmungen findet man in einem Anhang zu § 22 im Kommentar wiedergegeben und erläutert. Am Schluß des Werkes sind noch an⸗ hangsweise der Wortlaut der Ausführungsvorschriften nebst Hilfstafel zur Berechnung des Reichsnotopfers, die vom Reichsfinanzminister veröffentlichten, als kurze Belehrung der Steuerbehörden sich dar⸗ stellenden „Grundsätze für die Wertermittlung nach dem Reichsnot⸗ opfergesetz“ und eine vergleichende Uebersicht über die Bestimmungen dieses Gesetzes und der Reichsabgabenordnung, die mit Vorschriften anderer Gesetze weitgehend übereinstimmen, Feigefügt Das Werk, dessen Benutzung besonders ein sehr ausführliches Inhaltsverzeichnis erleichtert, wird sich als wertvolles Hilfsmittel erweisen bei der Steuererklärung und im weiteren Verfahren, namentlich auch bei der Einlegung von Rechtsmitteln, bei den vielfachen künftigen Aende⸗ rungen der Veranlagung wie bei der Wahl zwischen den verschiedenen Entrichtungsarten, durch deren Schaffung der Gesetzgeber die Durch⸗ führung des Gesetzes für die privaten Wirtschaften und für die Reichs⸗ wirtschaft zu erleichtern suchte.
Die Steuerbilanz nach dem Einkommensteuergesetz, dem Körperschaftssteuergesetz, dem alten und neuen Besitzsteuergesetz, dem Gesetz über eine außerordentliche Abgabe vom Vermögenszuwachs und dem Gesetz, betr. das Reichsnotopfer. Von Dr. Felix Moos, Rechtsanwalt und Syvndikus in Frankfurt⸗Oberursel. XV und 231 Seiten. Industrieverlag Spaeth u. Linde, Berlin. Geb. 18 ℳ — Bei der Veranlagung des gewerblichen Einkommens und Ver⸗ mögens eines größeren Geschäftsbetriebes ist die Steuerverwaltung darauf angewiesen, die Bilanz ihr, zugrunde zu legen. Sie kann aber die kaufmännische Bilanz nicht unverändert gelten lassen, weil der Kaufmann aus der Bilanz etwas anderes ablesen will als die Steuer⸗ behörde. Der Kaufmann will aus der Bilanz in erster Linie die wirtschaftliche Sicherheit und das Gedeihen seines Unternehmens feststellen; deshalb ist für ihn das wichtigste Erfordernis der Bilanz daß sie nach „soliden“ aufgestellt ist. Streng verpönt ist von seinem Standpunkt aus die Ueberbewertung von Vermögens⸗ teilen, dagegen erlaubt und ein Zeichen vorsichtiger Geschäftsführung die Ansammlung stiller Reserven durch Minderbewertung von Waren, Wertabschreibungen u. dergl. Die Steuerbehörde muß Bilanz⸗ wahrheit nach der anderen Richtung verlangen: Für sie ist die Unter⸗ bewertung und Verkleinerung des Geschäftsgewinns der größte Fehler; richtig ist für sie die Bilanz dann, wenn sich aus ihr Geschäftsgewinn und ⸗vermögen unverkürzt ergeben. Um die kaufmännischen Bilanzen mit den steuerrechtlichen Grundsätzen in Einklang zu bringen, geben einzelne Steuergesetze bestimmte Vorschriften, inwieweit die kauf⸗ männische Bilanz als Fassionsgrundlage anzuerkennen, was hinzu⸗ zurechnen ist und was abgezogen werden kann. Die Berechnung des steuerpflichtigen Geschäftsgewinns und vermögens auf Grund der kaufmännischen Bilanz pflegt „Steuerbilanz“ genannt zu werden. Die steuerrechtlichen Abweichungen sind verschieden je nach dem Zweck der Steuergesetze. Es gibt daher keine für alle Steuergesetze zugleich maßgebende Steuerbilanz. Insbesondere entstehen daraus grund⸗ sätzliche Verschiedenheiten, daß für die eine Steuer die Steuerbehörde aus der Bilanz den richtigen Stand des Geschäftsvermögens ent⸗ nehmen will, während für andere Steuern die Höhe des in der Bilanz ausgewiesenen Vermögens nur von mittelbarer Bedeutung ist und es vornehmlich auf die richtige Erfassung des Ertrags ankommt. Es kann daher notwendig werden, außer der kaufmännischen Bilanz mehrere Steuerbilanzen für die verschiedenen Steuererklärungen aufzustellen. In dem vorliegenden Buche von Rechtsanwalt Moos