Gegenständen des täglichen, Beharfs sowie egliche mittelbare oder unmittelhare Beteili⸗
ung an einemsolchen Handel wieder gestattet. 8
Frankfurt a. M., den 15. November 1920. Der Polizeipräsident. J. V.: Ham macher.
Bekanntmachung.
“ Das am 25. August 1920 gegen den Milchhändler Friedrich Schulz in Sande ausgesprochene Handels⸗
verbot mit Milch und dergl. wird mit dem Ablauf des 30. No⸗
vember 1920 aufgehoben. — Die Kosten der Veröffentlichung
hat Schulz zu tragen. Wandsbek, den 19. November 1920.
Der Landrat des Kreises Stormarn. Knutzen.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) e ich dem Brothändler Josef Brandel und seiner Ehefrau Emilie Brandel, geb. Löwy, in Berlin, Kleine Andreasstraße 6, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 13. November 1920. 8 Der Polizeipräsident. Abteilung W. Heyl.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (7RSBl. S. 603), habe ich dem Kaufmann Heinrich e in Hombruch, Bahnhofstr. 25, durch Ver⸗ fügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln jeglicher Art wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb mit Wirkung vom heutigen Tage untersagt.
Hörde, den 18. November 1920.
Der Landrat. J. V.: Büscher, Kreisobersekretär.
88
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915,
betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird dem Kaufmann Johann Butzerin, Köln, rpr. straße 41, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs aller Art, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln, untersagt. Unter diese Untersagung fällt auch die Tätigkeit als Angestellter in einem den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs betreffenden Geschäfte. — Die durch das Verfahren entstandenen baren Auslagen, insbesondere die Kosten für die Veröffentlichung des Handelsuntersagungsbeschlusses, sind von Butzerin zu tragen. “ 1u“ Köln, den 4. November 19220. Der Oberbürgermeister. J. V.
—
Bekanntmachung. .
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird dem Metzger Ferdinand Marcus, Köln, Perlen⸗ graben 22/24, der Handel mit Lebens⸗ und Futter⸗ mitteln aller Art untersagt. — Die durch das Verfahren entstandenen baren Auslagen, insbesondere die Kosten für die Ver⸗ Ssendgschung des Handelsuntersagungsbeschlusses, sind von Marcus zu
agen.
Köln, den 11. November 1920. 8
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billste in.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. November 1915, betreffend Fernhaltung naver, hse Personen vom Handel, wird dem Kaufmann Johann Großmann, Franz Groß⸗ mann sowie der Ehefrau des Franz Großmann, sämtlich wohnhaft Köln, Unter Hutmacher 7, der Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aler Art untersagt. Unter diese Untersagung fällt auch die Tätigkeit als Angestellter in einem den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln betreffenden Ge⸗ schäfte. — Die durch das Verfahren verursachten baren Auslagen, ins⸗ besondere die Kosten für die Veröffentlichung des Handelsuntersagungs⸗ beschlusses, sind von den Beteiligten zu tragen.
Köln, den 13. November 1920.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. B
—
lstein.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Heinrich Albrecht, hier, Ziegel⸗ straße 1, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund ds H der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung un eag Personen vom Handel vom 23. September 1915 G. Wl⸗ S. 603) jeder — mit Lebensmitteln und sonstigen Gegen⸗ änden des täglichen Bedarfs untersagt worden. Kodsönigsberg, den 12. November 1920. 8
Polizeipräsidium. Wucherstelle. Nitsch.
WI“
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Das Reichskabinett hat, wie amtlicherseits dur „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt wird, beschlossen, 88 Reichsrat und dem Reichstag eine Vorlage wegen Er⸗
shung der Kinderzulagen der Beamten zugehen zu
Der Rat des Völkerbundes hat vor einiger Zeit Be⸗ Fiel- über die früheren deutschen Kolonien gefaßt, ie der e Regierung Anlaß zum Einschreiten ge⸗ eben haben. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt bet ich der Rat in den Beschlüssen auf stellt, daß die Verteilung der Mandate über Kolonien und ebenso die Festsetzung der Bedingungen für die Mandatsausübung Sache der alliierten Mächte ist, während dem Völkerbund dabei nur eine unwesentliche und rein formelle zunktion vorbehalten bleiben soll. Es ist klar, daß dieser Standpunkt das ganze Mandatsystem zum bloßen Schein macht und in Wahrheit auf eine Annexion der Kolonien durch die Sieger hinausläuft. Die deutsche Regierung hat diese Verletzung 9 Friedensvertrages in einer ausführlichen Denkschrift dargelegt, die dem Generalsekretär des Völkerbundes mit dem Ersuchen übermittelt worden ist, sie der jetzt in Genf tagenden Vollversammlung des Völker⸗ bundes zu unterbreiten. In der Denkschrift wird nachgewiesen,
daß die Verteilung der
den Standpunkt ge e
ferenz
Mandate und die Festsetzung der 1
Mandatsbedingungen Sache des Völkerbundes selbst ist, der allein die Verantwortung für die Nrtheennaägg- berwaltung der Kolonialgebiete trägt. Zugleich ist mit aller Bestimmtheit zum Ausdruck gebracht worden, daß Deutschland den Anspruch erhebt, bei der endgültigen Verteilung der Mandate selbst mit als Mandatar herangezogen zu werden. 1
—
Nachdem im April d. J. der deutsch⸗französische gemischte Schiedsgerichtshof gebildet worden ist, haben sich nun auch laut Meldung des Wehhschen Telegraphenbüros“ der und der deutsch⸗griechische ge⸗ mischte chiedsgerichtshof konstituiert. Diese ge⸗ mäß Artikel 304 des Friedensvertrags gebildeten Schiedsgerichtshöfe sind in der Hauptsache zuständig 8 Streitigkeiten über Vorkriegsschulden, die nicht im Ausgleichs⸗ verfahren beigelegt werden köngten, für Streitigkeiten über Vor⸗ kriegsverträge, soweit nicht die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte der alliierten Staaten begründet ist, für Entschädigungs⸗ ansprüche der alliierten Staatsangehörigen an das Reich wegen ihrer von deutschen Kriegsmaßnahmen betroffenen Privatrechte sowie für bestimmte Streitigkeiten auf dem Gebiet der gewerb⸗ lichen Schutzrechte. Näheres ergibt sich aus den Bestimmungen der Abschnitte III bis VII des Teils X des Friedensvertrags.
Der deutsch⸗englische gemischte Schiedsgerichts⸗ hof, dessen Zuständigkeit sich auch auf die britischen Dominien, Kolonien und Protektorate erstreckt, hat seinen Sitz in London; sein ständiges Sekretariat befindet sich dortselbst S. W. 1 St. James Square 21. Gemäß den Bestimmungen des Artikels 304d des Friedensvertrages hat der deutsch⸗englische Schieds erichtagef sich seine Prozeßordnung selbst gegeben; sie ist durch eine Bekanntmachung des Reichsministers des Aus⸗ wärtigen vom 13. November 1920 in Nummer 221 des Reichs⸗ 88 ausgegeben am 15. November, veröffentlicht worden.
Der deutsch⸗griechische gemischte Schiedsgerichts hof dat seinen sh und seln änbiges Sekeelatiat in Paris, Avenue Malakoff 146.
Im weiteren Verlauf der 1. Reichssiedlungskon⸗ im Reichsarbeitsministerium sprach, wie vom Reichsarbeitsministerium mitgeteilt wird, Ministerialdirektor Articus vom preußischen Landwirtschaftsministerium über die Finangierung der ländlichen Siedlung in Preußen. Verschiedene Länder wollen sich dem preußischen Vorbilde — Gewährung billigen und günstigen Dauerkredits aus Staatsmitteln durch staatliche Rentenbanken — d. An einen Vortrag des Regierungsrats Dr. enzel vom Reichsarbeitsministerium über die vese lichen Mittel der Land Waffußg und ihren Ausbau schloß sich eine eingehende Aussprache besonders über das Vorkaufsrecht im Reichssiedlungsgesetz, das von den meisten Seiten als ver⸗ bessernngsbedürftig erklärt wurde. Erörterungen über die Be⸗ teiligung des Reichs an der Finanzierung der ländlichen Siedlung durch Baukostenzuschüsse und Mittel der produktiven Erwerbslosenfürsorge bildeten den ergebnisreichen Abschluß der Verhandlungen.
— Preußen. 8
Eine Verordnung der Interalliierten Kom⸗ wäsgtan bestimmt für die Bewohner EE beider Geschlechter, die das 16. Lebensjahr erreicht haben, die Ein⸗ führung einer Legitimationskarte, die von der Ortsbehörde nach einem vorgeschriebenen Muster in der Zeit vom 15. bis 31. Dezember 1920 ausgestellt werden muß. Diejenigen Personen über 16 Jahre, die seit dem 31. Juli 1919 nicht ständig im Abstimmungsgebiet ihren Wohnsitz hatten, erhalten diese Legitimationskarte nur, wenn die Ortsbehörde in Ueberein⸗ stimmung mit einer besonderen Kommission ihre Ausstellung beschließt. In jedem Kreise wird eine solche beratende Kommission, die paritätisch zusammengesetzt ist, gebildet. Ihren Beratungen wird der Kreiskontrolleur als Vertreter der Be⸗ satzungsbehörde zugeteilt. Die Interalliierte Kommission ent⸗ scheidet in den Fällen, in denen die Kommission die Aus⸗ stellung einer Legitimationskarte nicht befürwortet. Jede Person, der diese Karte verweigert wird, hat das Abstimmungs⸗ gebiet innerhalb 14 Tagen zu verlassen. Die Verordnung der Interalliierten Kommission setzt Geld⸗ oder Gefängnisstrafen für jeden fest, der den Zivil⸗ und Militä ine eigene, sondern eine fremde Karte vorzei einem Dritten überläßt.
Nach einer Nio g vom 28. Oktober ist die Anwendung des preußischen Gesetzes vom 31. März 1920 aufgehoben, nach dem die Gemeinden sowie sämtliche Dienststellen des öffentlichen Rechts verpflichtet werden, freiwerdende Stellen mit Beamten zu be⸗ setzen, die aus abgetretenen Teilen Preußens stammen.
Sachsen.
Das Gesamtministerium hat den neuen Landtag für Dienstag, den 7. Dezember, einberufen.
— In dem Streit zwischen der Reichsregierung und dem reistaat Sachsen über die Frage der Erteilung von eligionsunterricht an den Volksschulen hat das
Rei sgericht nach einer Meldung des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüros“ dahin entschieden, daß die Bestimmung des sächsischen Uebergangs⸗Schulgesetzes vom 22. Juli 1920, daß künftig in den staatlichen Volksschulen kein Religionsunterricht mehr erteilt werden soll, mit den Vorschriften der Reichsver⸗ fassung in Widerspruch steht. In gleicher Weise hat das Reichs⸗ ericht auch die Verordnungen der Arbeiter⸗ und Soldatenräte in Hamburg und Bremen, durch die der Wegfall des Religionsunterrichts in allen staatlichen Schulen vom Januar 1919 ab angeordnet ist, als mit der Reichsverfassung unver⸗ einbar erklärt. Da nach Artikel 13 der Reichsverfassung Reichsrecht Landesrecht bricht, steht durch diese mit Ge⸗ setzeskraft ausgestattete Entscheidung des Reichsgerichts endgültig fest, daß die landesgesetzlichen Bestimmungen in Sachsen, Hamburg und Bremen über die gänzliche Abschafkung des Neligionsunterrichts mit dem Inkrafttreten der Reichs⸗ verfassung ihre Wirksamkeit verloren haben, und daß nunmehr in diesen Léändern der Religionsunterricht als ordent⸗ liches Lehrfach in den Schulen gemäß Artikel 149 der Reichsverfassung eingeführt oder aufrechterhalten werden muß.
der Interalliierten Kommission
Desterveich.
Kabinetts den Bundes⸗ der diese Mission annahm. meldet, wird das Kabinett
mit der Bildung des neuen nne bs Mahr du betcnuen, ie „Wolffs Telegraphenbüro⸗ folgenberma enzus ee; sein: Bundeskanzler und Aeußeres: isheriger Bundesminister Dr. Mayr, Inneres und Heer⸗ wesen: Sektionschef Glanz von Eicha, Kultus⸗ und Unter⸗ richt: Breisky, Finanzen: Sektionschef Grimm, Volks⸗ ernährung: der bisherige Leiter dieses Ministeriums Grün⸗ berger, Verkehr: bisheriger Bundesminister Pesta, Justiz⸗ Sekllonsche Paltauf, Handel, Gewerbe und Industrie: Bundesminister Heinl, Land⸗ und Forstwirtschaft: Bundes⸗ Rinüsger Haueis, Sozialverwaltung: bisheriger Bundesminister Resch. Der Nationalrat hat mit 99 Stimmen der Christlich⸗ Sozialen und Großdeutschen gegen 59 Stimmen der Sozial⸗ demokraten die Bundesregierung in der obigen Zusammen⸗ setzung gewählt. Das neue Kabinett setzt sich aus vier christlich⸗ sozialen Abgeordneten und sechs Beamten zusammen.
— Die Sozialdemokraten brachten im Nationalrat eine dringliche Anfrage über die geplante Einr eise be⸗ waffneter Heimwehrleute aus Bayern zum Tiroler Landesschießen ein, in der Verhinderung der Einreise, allge⸗ meine Entwaffnung der Heimwehren und Hintanhaltung des Waffenschmuggels gefordert werden. 8
Bei der Beratung dieses Antrags wies der Bundesminister des Innern Broisky auf den bereits bekannten Standpunkt der Regierung und deren Maßnahmen zur Verhinderung des Waffen⸗ schmuggels hin. Bezüglich der Forderung nach Entwaffnung erklärte er, daß die Regierung vor ganz kurzer Zeit durch eine Note der Interalliierten Militärkommission auf die Notwendigkeit der Durch⸗ führung der Entwaffnung der Bevölkerung im Sinne des Friedens⸗ vertrages aufmerksam gemacht worden sei, und daß geine entsprechende Regierungsvorlage sich in der Ausarbeitung befinde. Bezüglich der Einreise von Angehörigen der Heimwehrorganisationen erklärte des Bundesminister, daß die Grenze gesperrt und der Eintritt Bewaffneter nicht zugelassen werden würde. Gegenüber der 8s. rung der Antragteler nach eventueller Bewaffnung der Arbeiter⸗ schaft zur Herbeiführung des Gleichgewichts betonte des Minister, daß
die Entwaffnung aller Wehren im Gange sei. ½
Großbritannien und Irland. 8 8 Nach einer Meldung des „Daily Expreß“ kann die Haltung Großbritansiens und Frankreichs in der Frage der griechischen Thronfolge erst nach dem am nächsten Donnerstag erfolgenden Zusammentritt der griechischen Kammer entschieden werden. — Das Kabinett hat der „Frankfurter Zeitung“ zufolge das Handelsabkommen mit Rußland ange n.
Ffrankreich.
Um sich gegen die Folgen zu schützen, die sich I französischen Pnteressen im allgemeinen und die Zurück⸗ zahlung der französischen Forderungen im besonderen bei den Besprechungen über die wirtschaftlichen und Handelsbeziehungen zwischen der englischen Regierung und Sowjetrußlan und aus den Konzessionen ergeben könnten, die Rußland den Engländern und Amerikanern einräumen will, hat die eaas che Regierung nach einer Meldung des „Echo de Paris
em Ministerium in London mitgeteilt, daß dexartige ohne ihre Mitwirkung getroffene Uebereinkünfte sie nicht binden und ihren späteren Einspruch nicht einschränken könnten.
— Die vereinigten Kammerausschüsse für Finanzen und auswärtige Angelegenheiten verhandelten vorgestern über die für Syrien und Cilicien verlangten Kredite in An⸗ wesenheit des Generals Gouraud, des Ministerpräsidenten Leygues und des Kriegsministers.
Der General Gouraud gab Aufklärungen über die Expedition Frankreichs in Syrien und Cilicien seit November 1919. Die Lage in Syrien sei feit dem Kampf von Damaskus und seitdem Emir Fessal das Land verlassen habe, ausgezeichnet. Auch in Cilicien sei die Lage gut. Die Eisenbahnlinie von Adana nach Mersina und Alerandrette sei für den Verkehr wieder eröffnet worden. Ueberall güben die Einwohner ihrer Befriedigung darüber Ausdruck, daß die Ordnung wieder hergestellt sei. Der Ministerpräsident Leygues erläuterte die Verträge, auf Grund deren Frankreich in Syrien und
ECilicien sei, und zeigte, wie der amtliche Sitzungsbericht erklärt, welche
ungeheure Bedeutung es habe, daß Frankreich sich in Syrien halte. Auch in Cilicien seien ihm wirtschaftliche Vorteile vorbehalten. Die Regierung habe die feste Absicht, das Besatzungsheer zu verringern, sobald die Ausführung des türkischen Friedensvertrags es gestatte.
Der Ministerpräsident erklärte auf eine Anfrage, daß man die durch den Sturz von Venizelos geschaffene Lage in Griechenland nicht verkenne; er werde in aller Kürze mit Lloyd George eine Unterredung haben und 28 nicht daran, daß ein völliges Einverständnis zwischen Frankreich und Eng⸗ land über die nunmehr einzunehmende Haltung erziel . könne.
. Italien.
Der zwischen der italienischen und der südslawischen Regierung abgeschlossene Vertrag sieht nach einer Mit⸗ teilung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ unter anderem vor, daß die Grenze durch eine gemischte Kommission italienischer und südslawischer Delegierter festgesetzt werden soll. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten ist ein Schiedsspruch des schweize⸗ rischen Bundespräsidenten vorgesehen.
— Der „Corriere della Sera“ meldet anscheinend offiziös, daß die italienische Regierung sich an einer etwaigen Ein⸗ mischung in die griechische Berfasfungsfrage ebensowenig beteiligen würde wie seinerzeit an dem Vorgehen Frankreichs und Englands, durch das König Konstantin aus Athen entfernt wurde.
.“ Portugal.
Das neue Ministerium ist laut Meldung des „Wolff⸗ schen Telegraphenbüros“ unter Leitung von Alfonso Costa
ebildet worden, der gleichzeitig das Ministerium des Innern
übernimmt. Minister des Aeußern ist Domingo Poreira,
Finanzminister Cunha Loa.
Schweiz. Die Völkerbundsversammlung setzte vorgestern vor⸗
mittag die Aussprache über den Bericht des General⸗ sekretariats fort.
Der hüische Delegierte, Senator Lafontaine entwickelte laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ seine Stellungnahme zum Völkerbund. Neben dem Problem des wirtschaftlichen Wiederaufbaus sei es besonders die Frage der Abrüstung, die für die Welt geradezu eine Lebensfrage bedeute angesichts der Tatsache, daß der Militarismus heute mehr verschlinge als vormals. Es seien nicht nur die Pazifisten, die diese Abrüstung verlangten, sondern die Finanzleute und die Männer des Wirsschafts⸗ lebens seien es, die auf eine Herabsetzung der Ausgaben dringen. Es müsse ei
* 8 —
militärischen
Die Gehc ones⸗ Vereinigung hat einstimmig beschlossen,
r die
technischen rbontingente
eine internationale Armee des
Völkerbundes an die Stelle des nationalen Militarismus treken, ie nicht mehr ein Instrument der Haßpolitik, sondern des Rechtes
sein müsse. Es wäre sehr leicht, diese internationale Armee heute für
die Rettung Armeniens zu bilden, und der Völkerbund würde eine gewaltige moralische Kraft gewinnen, wenn er sich zu einer solchen Aktion entschließen würde. Zu der Abrüstungsfrage sagte Lafontaine noch u. a. wörtlich: „Man muß den Völkern klarmachen, daß die Stunde der Abrüstung noch nicht gekommen ist. Die Ver⸗ fasser des Pariser eer haben das durchaus begriffen, da in dem betreffenden Artikel nur von der Herabsetzung der Rüstungen, die ein Maximum erreichen soll, die Rede ist.’“ Im weiteren Verlaufe der Aussprache über Bericht des Generalsekretariats bezeichnete der kanadische Delegierte Rowell als Hauptaufgabe des Völkerbundes die Verhinderung künftiger Kriege. In der Rohstoff⸗ verteilung stehe Kanada auf dem Standpunkte, daß es sich hier um eine interne Frage handle, die nicht der Völkerbund, sondern jede einzelne Nation selbst zu entscheiden habe. Jenseits des Ozeans sei über die europäischen Probleme vielfach eine abweichende Auffassung vor⸗ handen. Amerika sei sich aber durchaus klar über die Schwierig⸗ keiten, die sich der Lösung entgegenstellten. Der Völkerbund müse die während des Krieges den Völkern gegebenen Versprechungen ein⸗ lösen, wenn er das Vertrauen dieser Völker behalten wolle. Als letzter Redner sprach Tittoni⸗Italien. Er erklärte, daß die Ver⸗ öffentlichung der Dokumente über den polnisch⸗litauischen Konflikt sich durch die Uebersiedlung des Sekretariats nach Genf verzögert habe. Er stimme mit dem Bundespräsidenten Motta darin überein, daß bei der Ausführung der “; e, soweit sie dem Völkerbund anvertnaut sei, die größte Unparteilichkeit und Gerechtigkeit zur Geltung kommen müsse. Sämtliche Ver⸗ träge müßten wörtlich veröffentlicht werden, weil gerade dadurch das Ziel des Völkerbundes, künftige Kriege zu vermeiden, am besten erreicht werde. Die Auffassung des kanadischen Delegierten in der Frage; der Rohstoffverteilung müsse er bedauern. Wenn die Vertreter aller Länder so sprechen würden, wäre eine gemeinsame Arbeit überhaupt unmöglich. Tittoni erntete starken Beifall, als er betonte, im Völkerbund müßten vor allen Hingen nicht die nationalen, sondern die internationalen Interessen, zur Geltung kommen. Die Verteilung der Rohstoffe sei für viele Völker geradezu eine Lebensfrage. Die Welt dürfe nach dem fürchterlichen militärischen Kampfe nicht einen noch furcht⸗ bareren wirtschoftlichen Kampf erleben, der den Wiederaufbau der Weltwirtschaft unmöglich machen würde. Gerade diejenigen Staaten, die nach dem Kriege ebenso reich oder noch reicher seien als vorher, müßten den weniger begünstigten Staaten ihre Hilfe anbieten. Er schließe sich dem Wunsche des Bundespräsidenten Motta an, daß Amerika bald Mitglied des Bundes werde. Was die Zulassung der anderen Staaten betreffe, so habe er persönlich die Auf⸗ fassung, daß der Völkerbund erst dann wirksam sei, wenn sämtliche Nationen der Welt in ihm vertreten seien. Damit war die Aus⸗ sprache über den Bericht des Generalsekretariats beendet.
Die 1. Kommission der Völkerbundsversammlung wählte in ihrer Sitzung am 19. d. M. eine Unterkommission zur Verhandlung des Reglements der Versammlung. Die Einsetzung von drei weiteren Unterkommissionen wurde auf die nächste Sitzung verschoben.
Die 5. Kommission, die mit Prüfung der Frage der Fulasfung von neuen Mitgliedern zum Völkerbund
etraut ist, beschäftigte sich vorgestern vor allem mit der Frage,
ob die Zulassung eines neuen Staates die Anerkennung de jure dieses Staates durch jedes Mitglied des Völkerbundes zu be⸗ deuten habe.
Im Laufe der Erörterung hob Viviani (Frankreich) die Be⸗ deutung dieser Frage mit dem Hinweis auf die besondere Lage der Staaten hervor, die aus dem Zusammenbruch des russischen Reiches entstanden sind. Nach weiterer Debatte wurde beschlossen, die An⸗ gelegenheit einer juristischen Kommission zur Bericht⸗ erstattung zu überweisen. Im Verlauf der Aussprache über die Aufgaben der Kommission erklärten Millen (Australien) und ein indischer Delegierter, daß die Kom⸗ mission nicht nur die Interessen des Völkerbundes, sondern auch die Interessen des die Aufnahme verlangenden Staates berücksichtigen müsse. Schließlich wurden drei Unter⸗ kommissionen eingesetzt. ie erste unter dem Vorsitz von Poulet (Belgien) hat sich mit der Aufnahme von Finnland, Est⸗ land, Litauen, Lettland und Luxemburg zu beschäftigen. Die zweite Kommission unter dem Vorsitz von Lord Cecil, der u. a. Branting (Schweden), Foster (Kanada] und Viviani (Frankreich) angehören, hat sich mit der Aufnahme Oesterreichs, Bulgariens, Albaniens und Liechtensteins zu befassen. Die dritte Kommission unter dem Vorsitz von Nansen (Norwegen) hat die Aufnahmegesuche von Georgien, Armenien, Asserbeidschan, der Ukraine und Costa Rica zu prüfen. Es wurde beschlossen, daß jede Anmeldung auf Grund folgender Gesichtspunkte zu prüfen sei:
1. Wurde das Aufnahmegesuch gereicht? 1
2. War die Regierung, die das Gesuch gestellt hat, de jure oder de facto anerkannt und durch welche Staaten? “
3. Stellt der Gesuchsteller eine Nation dar mit einer stabilen Regierung und endgültig festgesetzten Grenze? Wie groß ist seine Oberfläche und seine Einwohnerzahl?
4. Hat er eine freie Regierungsform? “
5. Welches ist seine Haltung gewesen sowohl in seinen Hand⸗ lungen wie in seinen Erklärungen hinsichtlich der eingegangenen inter⸗ nationalen Verpflichtungen und hinsichtlich der Bestimmungen des Völkerbundes in bezug auf die Abrüstungsfrage?
Die 6. Kommission der Völkerbundsversammlung, die ihre Sitzung öffentlich abhielt, behandelte das Abrüstungs⸗ 1
eer norwegische Delegierte Lange sführ historischen neberblic über das Abrustungeproblem. Die leitende Idee der Bestimmungen des Pakts liege darin, daß kein Staat mehr ein solches militärisches Uebergewicht erlangen dürfe, daß er dem anderen, gestützt auf seine militärische Macht, seinen Willen aufzwingen könne. Die Voraussetzung für jeden Fortschritt sei eine wirklich gegenseitige, durch den Völkerbund ausgeführte Kontrolle. Zur Lösung des Problems sei es notwendig, daß die vom Rat eingesetzte technische Kommission ergänzt werde durch eine aus Männern der Politik, der Wissenschaft und der Volkswirtschaft zusammengesetzte Kommission, da die Abrüstungsfrage in erster Linie eine politische und ökonomische sei. Die Hälfte dieser Kommission solle vom Rat und die andere Hälfte von der Ver⸗ sammlung gestellt werden. Ferner müsse beim Generalsekretariat des Völkerbundes eine besondere Sektion für die Abrüstungsfrage ein⸗ gerichtet werden, die der Bedeutung des Problems entspreche. Der weite Berichterstatter Wellington⸗Koo (China) erklärte, er 8 überzeugt von dem guten Willen des Völkerbundsrats, mit der Abrüstungsfrage Ernst zu machen. Die größte Schwierigkeit liege darin, daß große Staaten, wie Amerika und Rußland, dem Völker⸗ bund nicht angehörten.
— Der Völkerbundsrat, der gestern zachmittng unter dem Vorsitz von Hymans und in Anwesenheit von alfour und Léon Bourgeois tagte, beschäftigte sich mit der Organi⸗ sation der Volksabstimmung in dem zwischen Polen und Litauen strittigen Gebiet. Die Ehrlichkeit bieser Abstimmung 8 gesichert werden durch ein internationales militärisches Truppenkontingent, wofür bereits Belgien, Spanien, Frankreich und Großbritannien ihre Mitwirkung zugesagt haben. Der Rat beschloß, unverzüglich die in Genf anwesenden Mitglieder der permanenten F- Frts⸗ und Luft⸗ schiffahrtskommission des Völkerbundes mit der Frücfung der
Durchführung und Verpflegung dieser Truppen⸗
iu beauftragen.
in vorschriftsmäßiger Form ein⸗
gab einen ausführlichen
Litauen.
Die von polnischer Seite gebrachte Meldung, daß die litauischen Truppen trotz Vereinbarung den Frontübergang der Völkerbundskommission durch Artilleriefeuer ge⸗ hindert hätten, ist nach der Litauischen Telegraphen⸗ agentur eine unverantwortliche Fälschung, die schon durch die Tatsache widerlegt wird, da die Kommission mit dem französischen Oberst Chardigny an der Shditze seit mehreren Tagen auf der litauischen Seite tätig ist. Sie hat gegen die Mißachtung ihrer Unverletzlichkeit von polnischer Seite einen scharfen Protest nach Warschau und nach Wilna gesandt, nachdem Zeligowski die Beschießung des Kommissionsquartiers bei Gedroice wissentlich zugelassen hatte.
Ein polnischer Panzerzug griff, wie die oben genannte Telegraphenagentir meldet, im Abschnitt Klopacza an. Ein Wagen entgleiste, die übrigen Wagen fuhren in Richtung Landwarowo zurück. Am Freitag
lichen die litauischen Truppen den Durchbruch der itauischen Front vollständig aus. Sie eroberten Schirwinty, Poschalwa, Lowmiany und Widsenischki zurück, nahmen einen polnischen Brigade⸗ und Regimentsstab geensen und erbeuteten über 500 Gefangene, 2 Geschütze, 2 Maschinen⸗ gewehre, 9 Minenwerfer, 150 Pferde, 7 Feldküchen, 40 Wagen, über 250 Gewehre und ein Auto.
— Einer Einladung der Kontrollkommission folgend, reist eine litauische Abordnung unter der Führung des litauischen Ministers des Aeußern und von Ententevertretern in Litauen zu Verhandlungen mit der Kontrollkommission ab.
— Zu den Nachrichten, die von seiten der ostpreußischen 11 über die Grenzübertritte deutscher Abteilungen bekanntgegeben wurden, wird von zuständiger Seite darauf hingewiesen, daß die litauische Regierung keine Werber in den Grenzgebieten unterhalten hat, was ja auch daraus hervorgeht, daß sämtliche Abteilungen unverzüglich “ wurden. Die litauische Regierung legt besonderen Vert darauf, daß diese Feststellung als ein Beweis der Achtung der deutschen Neutralität in K
tieste Kenntnis gelangt.
reisen zur Finnland.
Nach Verhandlungen, die der Präsident der Republik mit Vertretern der Reichstagsfraktionen geführt hat, hat der Präsident, wie „Nordiska Preßcentralen“ meldet, sämtliche Mitglieder der Regierung ersucht, ihre Rücktritts⸗ gesuche zurückzunehmen. Die Minister erklärten, daß sie damit einverstanden seien, falls die Regierung vom Reichstage die nötigen Vollmachten zur Durchführung der Maßnahmen erhält, die nach Aufhören des Kriegszustandes zu treffen sind.
Dänemark.
Die Regierung hatte vor einiger Zeit eine Kommission eingesetzt, die Mittel zur Besserung der dänischen Valuta erwägen sollte. Wie das „Büro Ritzau“ mitteilt, hat die Kommission dieser Tage eine Denkschrift vorgelegt, nach der die Mehrheit der Kommission vorschlägt, teils die Einfuhr einer Reihe von Luxuswaren einzuschränken, teils die Ausfuhr durch Verschärfung der bestehenden Zucker⸗ und Weizenrationierung zu erhöhen. Außerdem solle eine Revision der Zollgesetzgebung vorgenommen werden. Eine größere Minderheit in der Kom⸗ mission warnt eindringlich vor Einfuhrverboten und schlägt dagegen eine Erhöhung der Zollsätze vor. Eine andere Minder⸗ heit weist darauf hin, daß selbst die kräftigsten Beschränkungen im Auslande nicht imstande gewesen seien, die Valuta zu heben, und schlägt daher vor, keine einschneidenden Maßnahmen zu treffen. Die Regierung wird heute eine Erklärung veröffent⸗ lichen, in der es heißt:
Das Gesamtministerium hat die Denkschrift der Kommission unter Berücksichtigung der auswärtigen Verhältnisse des Landes, der Beschlüsse der internationalen Konferenz und an anderer Stelle gemachter Erfahrungen geprüft. Das Ministerium ist zu dem Ergebnis gekommen, — es aus außenpolitischen, zolltechnischen und anderen Gründen überhaupt nur rätlich sei, zu Einfuhrverboten in bedeutend geringerem Umfang zu schreiten, als es die Mehr⸗ zahl der Kommission vorschlägt. Die Unannehmlichkeiten, die solche weiteren Fmn ehränkungen mit sich führen würden, könnten nicht aufgewogen werden durch den verhältnismäßig wenig bedeutenden Bei⸗ trag zur Besserung der Valutaverhältnisse. Danach hält es das Mi⸗ nisterium auch nicht für richtig, sich mit der Verschärfung der bestehenden Rationierung wichtiger Lebensmittel einverstanden zu erklären. Das Ministerium hat sich nicht der angeregten bedeutenden Erhöhung der Zollsätze anschließen können. Da die Verhältnisse aus sich selbst heraus einer Wiederaufrichtung des Gleichgewichts der ausländischen Zahlungs⸗ verhältnisse zuzustreben scheinen, und da auch seit Einsetzung der Kom⸗ mission auf dem Weltmarkt Preisherabsetzungen stattgefunden haben und immer noch erfolgen, ist das Ministerium der Ansicht, daß sich die Bestrebungen nunmehr darauf konzentrieren müssen, daß der schon in voller Entwicklung befindliche Weltpreissturz auf natürliche Weise den dänischen Verbrauchern zugute komme. Durch Verhandlungen mit dem Ausland wolle man auch auf eine Verbesserung der dänischen Er⸗ werbsmöglichkeiten hinarbeiten. Zum Schluß wird mitgeteilt, daß der Handelsminister und der Landwirtschaftsminister nach England reisen werden, um Möglichkeiten für eine Besserung der gegenseitigen Umsatzverhältnisse zu erörtern.
Schweden. Die Regierung hat einen Reichswirtschaftsrat aus zehn Mitgliedern ernannt.
Griechenland.
Das Kabinett hat die Volksabstimmung über die Frage der Rückkehr König Konstantins auf den 28. No⸗ vember festgesetzt. Der König Konstantin hat der Regierung telegraphisch mitgeteilt, daß er das Ergebnis der Volks⸗ abstimmung abwarten werde, bevor er zurückkehre. 8
Vorgestern statteten die Mitglieder des diplomatischen Korps dem Ministerpräsidenten Rhallis einen amtlichen Besuch ab. Nach einer Havasmeldung betonten die Diplomaten jedoch, daß es sich bei dem Besuch um eine reine “ gehandelt habe und daß bisher kein Grund zum Optimismus vorliege.
Die Prinzen Andreas und Christoph von Griechen⸗ land, die Brüder König Konstantins, sind vorgestern aus Rom nach Athen abgereist.
18 Türkei. 8
Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ sin bisher aus der Krim 24 000 Zivilpersonen und 81 000 Sol⸗ daten in Konstantinopel eingetroffen. Die Zahl der Flüchtlinge dürfte auf 150 000 steigen. Es sind Maßnahmen getroffen, um 20 000 Fflctrege nach Lemnos und die gleiche Anzahl nach Gallipoli zu senden. 8 8
— Die armenischen Streitkräfte haben sich zurück⸗ gezogen und Kars aufgegeben. An der Olty ent gehen sie
verstärkt worden sit
uter Ordnung zurück, nachdem die Türken durch eine on verha sind. IlI Rer Jeus zum Ratwraeles
Dem amerikanischen Staats departement ist eine Abschrift des beabsichtigten Abkommens zwischen der britischen und der Sowjetregierung zugegangen.
“ Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstag sind der Entwurf eines Gesetzes über Verschärfung der Strafen gegen Schleich⸗ handel, Preistreiberei und verbotene Ausfuhr lebenswichtiger Gegenstände nebst Begründung und der Entwurf eines Gesetzes 2 Sicherung einer ein⸗ heitlichen Regelung der Beamtenbesoldun schlußfassung vorgelegt worden.
Der preußischen Landesversammlung ist der Ent⸗ wurf eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes, betreffend die Erhebung von Kirchensteuern in den katholischen Kirchengeneinhen nd hesamtverbänben, vom 14. Juli 1905 nebst Begründung zugegangen.
Statistik und Volkswirtschaft.
Arbeitsstreitigkeiten. ““
Für die Landwirtschaft Vorpommerns besteht nun⸗ mehr, nachdem, wie „W. T. B.“ mitteilt, die Arbeitge ber⸗ gruppe des Pommerschen Landbundes und der Deutsche Landarbeiterverband den Schiedsspruch des vom Reichsarbeitsministerium eingesetzten Schlichtungs⸗ ausschusses angenommen haben, ein die beiden Parteien bindendes Vertragsverhältnis mit Wirkung bis März 1921, dessen Allgemeinverbindlicherklärung vom Reichsarbeitsmini sterium unverzüglich in die Wege geleitet werden wird.
In Magdeburg ist gestern „W. T. B.“ zufolge von tausend Vertretern der Deutschen Angestelltenverbände der Gewerkschafts⸗ bund der Angestellten, ein parteipolitisch und religiös neu⸗ traler Einheitsverband der männlichen und weiblichen Angestellten des Handels, der Technik, des Bergbaues und der Bürobetriebe, mit 350 000 Mitgliedern gegründet worden.
Aus Köln wird dem „W. T. B.“ telegraphiert, daß am 20. d. M. die ganze Arbeiterschaft der Deutzer Gasmotoren⸗ fabrik wegen Lohnstreitigkeiten geschlossen in den Ausstand ge⸗ treten ist.
Wiener Blättern zufolge hat bei den vorgestrigen Verhandlungen mit den Vertretern der ausständigen kärntnerisch⸗steier⸗ märkischen Eisenbahner die Regierung Zugeständ⸗ nisse gemacht, worauf das Verhandlungskomitee alle Personal⸗ ausschüsse in Villach und Knittelfeld angewiesen hat, die Arbeit voll aufzunehmen.
Wie „W. T. B.“ aus Innsbruck erfährt, haben die Ver⸗ handlungen der Tiroler Landesregierung mit dem Ausstandsausschuß der sozialdemokratischen Arbeiter⸗ schaft und den Gewerksschaftsorganisationen zu einem günstigen Ergebnis geführt, so daß im Laufe des heutigen Tages der Zugver⸗ kehr wieder aufgenommen nerden sollte. .
Die Aussperrung bei der großen nordböhmischen Textil⸗ firma Ignaz Klinger in Neustadt an der Tafelfichte ist, wie „W. T. B.“ aus Reichenberg meldet, durch einen Vergleich
beendet worden. Die Arbeit wird in allernächster Zeit auf⸗ genommen.
In Paris sind, wie „W. T. B.“ erfährt, die Staats⸗ und Kom muna larbeiter und⸗beamten zu einem Kongreß usammengetreten, um sich über den An 1 chluß der Beamtengewerk⸗ schaften an den Allgemeinen Arbeiterverb.and schlüssig zu werden.
Kunst und Wissenschaft.
Am Sonnabend fand im Festsaal der Akademie der Wissenschaften der zweite öffentliche Vortrag aus jener Reihe von Vorträgen statt, die Mitglieder der Akademie in diesem Winter zur Förderung wissen⸗ Gfefteher Zwecke veranstalten. Herr von Wilamowitz⸗ Möllendorff sprach vor zahlreichen Hörern über das Thema „Zeus“ und bot damit einen lichtvollen und fesselnden Ueberblick über die Religionsgeschichte der Griechen des klassischen Altertums. Er führte in der Hauptsache etwa folgendes aus: Mögen die Vorstellungen und Kulthandlungen primitiver Frömmigkeit dem Forscher auch manches wertvolle Material bieten, Religion uimnd Religionsgeschichte beginnen erst mit dem Zeitpunkt, an dem ein Volk sich aus seinem primitiven Gedanken⸗ und Formenkreis zu lösen anfängt, und der Höhepunkt der religiösen Entwicklung der Griechen wurde erst erreicht, nachdem das religiöse Bewußtsein sich längst von den Vorstellungen und dem Kult der Volksreligion getrennt Fatte. Als Welcker, der verdienstvolle Schüler Creuzers, zu Anfang des vorigen Jahrhunderts eine Geschichte der griechischen Religion schreiben wollte, gelang es ihm nur, die Ge⸗ satchee der Götter Griechenlands darzustellen; als Kind seiner Zeit uchte er jene aus einer 8 indogermanischen Götterfamilie herzuleiten und ihr Wesen natursymbolisch zu deuten. Diese Annahmen haben sich als Irrtümer erwiesen. Die Namen, Zeus, Jovis, Diut mögen die gleiche Bedeutung haben, sonst ist ihnen nichts gemeinsam. In der Wurzel dieser Wörter steckt der Begriff „leuchten“. Zeus war aber ursprünglich nicht der Lichtgott und der Olymp ursprünglich nicht der Himmel. Der Olymp Homers war vielmehr der Berg dieses Namens in Thessalien, und erst später wurden die Olympier „himm⸗ lische“ Götter im Gegensatz zu anderen. Der alte Kultus in Olympia galt dem Blitzgott, und da man diesen auch als Spender des Gedeihens ehrte, kann man hierin schon den Keim der Allmacht, die man ihm zuschrieb, erkennen. m übrigen waren der Zeus auf dem
lymp wie der Jupiter auf dem Ida ursprünglich Ortsgötter., Das Volk, das vor den Griechen das Land bewohnte, hatte Febentas getrieben, und auch die Griechen versetzten die Gottheit ihrer Landschaft auf den diese überragenden Gerspipfel. Den Gott noch höher zu er⸗ heben, ihm eine überragende Stellung zu verleihen, als einem Herrscher, der über allen Bergen thront, gelang erst dem durch Schicksal und Be⸗ gabung ausgezeichneten Stamm der Jonier. Bei ihnen wird Zeus auch zum Familienoberhaupt der Götter. Aber bie Herrschaft fällt ihm nicht zu, er muß sie sich erstreiten. Schon in der Ilias begegnen wir einer Dreiteilung des Götterreichs. Ueber der Erde herrscht Zeus
unter der Erde ist das kultlose Reich des Hades, die Herrschaft auf
der Erde und im Wasser aber steht bei Poseidoͤn, der die Erde hält und sie erscküttert. Erst durch Kampf mit diesem Erdengott erlangt Zeus die 88 über die ganze Welt. Der alte Volksglaube der Griechen kannte keine sittliche Forderung; die Götter des Olymp üben die Herrschaft, „wie's ihnen gefällt“, und der alte Kult war nicht fähig, den schen zu 358 in ein * sönliches Verhältnis zu setzen. Die Dichter und später die Philosophen waren es, die diesen mit einer Spal⸗ tung des Volksglaubens verbundenen Fortschritt der religiösen Gedanken⸗ welt herbeiführten. Nachdem Zeus zum thronenden Herrscher ge⸗ worden, schließt sich in ihm die Vielheit der örtlichen Gotibeiten zu einer Einheit zusammen, und schon bei Hesiod ist er nicht nur der Ferrscher sondern der „gerechte“ Hervscher. Zugleich tritt an die enschen die Forderung, sittlich zu handeln, da sie in Zeus den ge⸗ rechten Richter über sich haben, eine Forderung, die der alten Volks⸗ religion unbekannt war. Dichter und Philosophen bilden diese Ge⸗ danken weiter und vertiefen sie. Die alte griechische Pbilosopbie, die sich lediglich mit den Erscheinungen der äußeren Natur beschäftigte und sich um den inneren Menschen nicht kümmerte, schloß sich frei⸗ lich dadurch von der Mitarbeit an dieser geistigen Entwicklung aus; es sei denn, daß die Naturphilosophen zugleich Dichter waren, wie Empedokles, te und als Weltvernunft ins Neber⸗