Saalfeld, Ostpr.
11“
Leonberg, eingetragene Genossen⸗
schaft mit unbeschränkter Haftpflicht“
in Leonberg eingetragen: Wilhelm See⸗ auer ist infolge Ablebens aus dem Vor⸗ ande ausgeschieden.
Regensburg, den 11. November 1920.
Amtsgericht Regensburg.
In das Genossenschaftsregister ist bei
r. 9 — Konsumverein für St. Gang⸗ loff und Umgegend, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in St. Gangloff — eingetragen der Handelsmann Otto imper in St. Gangloff an Stelle des us dem Vorstande ausgeschiedenen Paul üller in den Vorstand gewählt worden und daß durch Beschluß der General⸗
8 versammlung vom 7. August 1920 die
Haftsumme. § 46 des Statuts, auf 100 ℳ erhöht worden ist. Roda, den 8. November 1920.
Das Amtsgericht. Abteilung 2.
[83269] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der Genossenschaft Groß Arnsdorfer Darlehnskassenverein unter Nr. 7. eingetragen: eer Lebrer Heinrich Päslak aus Löpen und der Rittergutsbesitzer Fritz von der Gröben aus Mosens sind aus dem Vor⸗ stand ausgeschieden. An die Stelle des ersteren ist der Postagent Adolf Karoß aus Pollwitten und an die Stelle des letzteren der Lehrer Ernst Hermenau aus Bauditten getreten. Saalfeld, Ostpr., den 29. Oktober 1920. Das Amtsgericht.
Saarburg, Bz. Trier.
In das Genossenschaftsregister wurde heute bei dem Wawerner Winzer⸗ verein, eingetr. Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Wawern eingetragen: An Stelle des aus dem Vor⸗ stand ausgeschiedenen Ackerers und Winzers Nikolaus Kuborn aus Wawern wurde der Ackerer und Winzer Johann Greif⸗Carl in Wawern zum Vereinsvorsteher gewählt.
Saarburg, Bez. Trier, den 8. No⸗ vember 1920.
Das Amtsgericht.
Schwarzenberg, Sachsen. [83272] Auf dem Blatte 13 des Genossenschafts⸗ registers, betreffend die Firma Gemein⸗ nützige Baugenossenschaft Beierfeld, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, ist heute ein⸗ getragen worden, daß die Firma erloschen und die Vertretungsbefugnis des Fabrik⸗ besitzers Ernst Nier und des Diplom⸗ ingenieurs Bruno Nier, beide in Beier⸗
feld, als Liquidatoren beendigt ist.
Amtsgericht Schwarzenberg, am 10. November 1920.
Stolp, Pomm. [83275]
In unserem Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 75 — Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Zietzen, einge⸗ tragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Zietzen — eingetragen worden: Der Halbbauer Karl snler ist aus dem Vorstande ausge⸗ chieden; an seine Stelle ist der Viertel⸗ bauer Wilhelm Schiewer II. in Zietzen in den Vorstand gewählt. Stolp, den 5. November 1920. Das Amtsgericht.
Striegau. [83572]
In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 34 bei der Elektrizitäts⸗ genossenschaft Fehebeutel folgendes eingetragen;
Der Gasthofbesitzer Robert Scholz ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle der Gasthofbesitzer Wilhelm Paniowskt in Fehebeutel in den Vorstand gewählt.
Striegau, den 5. November 1920. Das Amtsgericht.
Unna. [83277]
In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 3 eingetragenen Genossenschaft „Gemeinnütziger Spar⸗ und Bauverein zu Unna, einge⸗ tragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“ folgendes ein⸗ getragen: „Bürgermeister Dr. Wiesner zu Unna ist aus dem Vorstande ausgeschieden und an seiner Stelle 1. Bürgermeister Brüller zu Unna gewählt. ö“ Unna, den 10. November 1920.
Das Amtsgericht.
Wetter, Ruhr. [83278] In unser Genoössenschaftsregister, betr. Münchhäuser Darlehnskassenverein e. G. m. u. H. zu Münchhausen ist eingetragen worden: er Landwirt Jakob Koch ist aus dem Vorstand ausgeschieden, an seine Stelle ist der Landwirt Johannes Althaus in Münchhausen als Vorsieher gewählt worden. Wetter (H.⸗N.), den 8. November 1920. Das Amtsgericht.
Worms. [83279] In unserem Genossenschaftsregister wurde heute bei der Firma „Einkaufs⸗ und Lieferungsgenossenschaft im Schuh⸗ machergewerbe, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“ in Worms eingetragen:
Durch die Beschlüsse der Generalver⸗ sammlungen vom 10. Juni 1919 und 8. März 1920 sind die Statuten geändert. Jeder Genosse kann bis zu 10 Geschäfts⸗ anteile erwerben.
Worms, den 9. November 1920.
Hessisches Amtsgericht.
Worms. 1[83 Im hiesigen Genossenschaftsregister wurde heute bei der Firma „Einkaufs⸗ und Lieferungsgenossenschaft der Schneidermeister von Worms und
3001,
183270]
280] nummern 80551
4 —
uUmgegend, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Worms“ eingetragen⸗
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 13. September 1920 wurden die 5 und 24 der Statuten geändert.
Die Haftsumme befrs jetzt 200 ℳ für einen Geschäftsanteil. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile eines Genossen ist auf zehn festgesetzt.
Worms, den 10. November 1920.
Hessisches Amtsgericht..
9) Musterreaifter.
(Die ausländischen Muster werden unter Lerpzig veröffentlicht.)
Detmold. “ 85357
In unser Musterregister ist unter Nr. 60 eingetragen worden:
Wiegand 4& Frank, G. m. b. H. in Deumold, offener Umschlag mit 42 Mustern lithographischer Erzeugnisse, Fabriknummern 2786, 2957, 2961, 2965, 969, 2973, 9, 2990, 2999, 3000,
3004, 3005, 3008, 3009, 3013,
3020, 3021, 3022, 3025, 3026, 3036, 3037, 3038, 3041, 3045, 3050, 3051, 3054, 3062, 3063, 3067, 3070, 3071, 3075, 3079, 3096, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist
3019, 3028, 3046, 3066, 3095,
drei Jahre, angemeldet am 11. November
1920. Detmold, den 11. November 1920. Lippisches Amtsgericht. I.
Düsseldorf. [85358] In das Musterregister ist eingetragen: Nr. 1827. Rheinische Gummi⸗ Gesellschaft W. Klotz & Co. in Düsseldorf, Gummisohle und Gummi⸗ absatz beide mit Rillen versehen, Ge⸗ schäftsnummern 1 und 2, plastische Er⸗ zeugnisse, angemeldet am 27. Oktober 1920, Mittags 12 Uhr, Schutzfrist 3 Jahre. Düsseldorf, den 16. November 1920. Das Amtsgericht.
Esslingen. [84510] In das Musterregister ist eingetragen: Nr. 160 bis 186: Firma Albert Huttenlocher, Bijouteriefabrik in Eß⸗ lingen. G Zu 160: 1 offener Umschlag mit 50 Ab⸗ bildungen von Mustern für Bijouterie⸗ waren (Semifassungen): Fabriknummern 12906 bis 12930, 12932 bis 12956; zu 161: 1 offener Umschlag mit 16 Ab⸗ bildungen von Mustern für Bijouterie⸗ waren (Semifassungen): Fabriknummern 12957 bis 12972; zu Nr. 162: 1 offener Umschlag mit 49 Abbildungen von Mustern für Bi⸗ jouteriewaren (Ohrringe), Fabriknummern 20901 bis 20949; zu Nr. 163: 1 offener Umschlag mit 50 Abbildungen von Mustern für Bi⸗ jouteriewaren (Ohrringe), Fabriknummern 20950 bis 20965, 20967 bis 21000. zu Nr. 164: 1 offener Umschlag mit 50 Abbildungen von Mustern für Bi⸗ jouteriewaren (Ohrringe), Fabriknummern 21001 bis 21045, 21048, 21049, 21054 bis 21056; zu Nr. 165: 1 offener Umschlag mit 48 Abbildungen von Mustern für Bi⸗ jouteriewaren (Broches), Fabriknummern 41501 bis 41548; zu Nr. 166: 1 offener Umschlag mit 42 Abbildungen von Mustern für Bi⸗ jouteriewaren (Broches), Fabriknummern 41549 bis 41561, 41571 bis 41599; zu Nr. 167: 1 offener Umschlag mit 50 Abbildungen von Mustern für Bi⸗ jouteriewaren (Broches), Fabriknummern 41600 bis 41622, 41624 bis 41641, 41644 bis 41652; zu Nr. 168: 1 offener Umschlag mit 45 Abbildungen von Mustern für Bijouteriewaren (Broches), Fabriknummern 41653 bis 41695, 41643, 41642; zu Nr. 169: 1 offener Umschlag mit 42 Abbildungen von Mustern für Bifouteriewaren Lec Snge und Me⸗ daillons), Fabriknummern 60583 bis 60624; zu Nr. 170: 1 offener Umschlag mit 39 Abbildungen von Mustern für Bijouteriewaren (Anhänger und Me⸗ daillons), Fabriknummern 60625 bis 60660, 60664 bis 60666; zu Nr. 171: 1 offener Umschlag mit 50 Abbildungen von Mustern für Bijouteriewaren (Anhänger, Medaillons und Spiegel), Fabriknummern 60667 bis 60696, 60699 bis 60717, 60663;
zu Nr. 172: 1 offener Umschlag mit 10 Abbildungen von Mustern für Bi⸗ jouteriewaren (Anhänger und Chatelaines), abriknummern 60721, 60723, 60725, 0727, 60729, 60731, 60733, 60735, 60718, 60719; zu Nr. 173: 1 offener Umschlag mit 50 Abbildungen von Mustern für Bi⸗ jouteriewaren (Krawattennadeln), Fabrik⸗ nummern 70701 bis 70728, 70735 bis 70756; zu Nr. 174: 1 offener Umschlag mit 44 Abbildungen von Mustern für Bi⸗ jouteriewaren (Krawattennadeln), Fabrik⸗ nummern 70757 bis 70800; zu Nr. 175: 1 offener Umschlag mit 37 Abbildungen von Mustern für Bi⸗ jouteriewaren (Krawattennadeln), Fabrik⸗ nummern 70801 bis 70837;
zu Nr. 176: 1 offener Umschlag mit 50 Abbildungen von Mustern für Bi⸗ jouteriewaren (Manschettoͤnknöpfe), Fabrik⸗ nummern 80501 bis 80550;
zu Nr. 177: 1 offener Umschlag mit 50 Abbildungen von Mustern für Bi⸗ jouteriewaren (Manschettenknöpfe), Fabrik⸗ bis 80600;
zu Nr. 178: 1 offener Umschlag mit 48 Abbildungen von Mustern für Bi⸗
jouteriewaren (Manschettenknöpfe), Fabrik⸗ nummern 80601 bis 80648;
11““ “ “
zu Nr. 179: 1 offener Umschlag mit
50 Abbildungen von Mustern für Bi⸗ jouteriewaren (Armbänder), Fabriknum⸗ mern 90245 bis 90294:
zu Nr. 180: 1 offener Umschlag mit 49 Abbildungen von Mustern für Bi⸗ jouteriewaren (Armbänder), Fabriknum⸗ mern 90295 bis 90343;
zu Nr. 181: ,1 offener Umschlag mit 49 Abbildungen von Mustern für Bi⸗ jouteriewaren (Armbänder), Fabriknum⸗ mern 90344 bis 90392;
zu Nr. 182: 1 offener Umschlag mit 39 Abbildungen von Mustern für Bi⸗ jouteriewaren (Armbänder), Fabriknum⸗ mern 90393 bis 90431;
zu Nr. 183: 1 offener Umschlag mit 25 Abbildungen von Mustern für Bijouteriewaren (Herzmedaillons und An⸗ Fabriknummern 1841, 1845, 1847, 3195, 1990, 6132, 2812, 6130, 6131, 1924, 1897, 2014, 2392, 6134, 6133, 6135, 6138, 2821, 2823, 6136, 2822, 2820, 2614, 6137, 2824;
zu Nr. 184: 1 offener Umschlag mit 48 Abbildungen von Mustern für Bijouteriewaren (Taschenbügel), Fabrik⸗ nummern 6, 5, 1, 54, 2, 3, 53, 52, 4, 14, 13, 7, 9, 8, 10, 12, 11, 27, 42, 31, 33, 29, 41, 28, 32, 30, 40, 34, 43, 35, 24, 21, 15, 17, 16, 18, 22, 23, 25, 44, 19, 20, 39, 26, 46, 47, 48, 49;
zu Kr. 185: 1 offener Umschlag mit 39 Abbildungen von Mustern für Bijouteriewaren, und zwar für Taschen⸗
36, 38, für Börsenbügel mit den Fabrik⸗ nummern 1001 bis 1008, 1010 bis 1020, für fertige Taschen mit den Fabriknummern 45/1 mit Sicherheitssteinverschluß, 13/1/3; 25/1 K mit Sicherheitssteinverschluß, 7 /1/4 Cab., 36/1/5, 49/1/7, 6/1/6 Cab., 19/1/8, 54/19 mit Sicherheitssteinverschluß, 6/1/11 Cab., 19/1/10 niit Sicherheitsstein⸗ verschluß, 15/1/12 Cab., 47/1/13 mit Sicherheitssteinverschluß, 5/1/15 Cab., 48/1/14, 57/1/16 doppelte Erbskette;
zu Nr. 186: 1 offener Umschlag mit 24 Abbildungen von Mustern für Bijouterie⸗ waren (Zigarettenetuis), Fabriknummern 1/2, 3/7 — 4/4, 6, 5/5, 2/6, 3/70579 d, 4/70432, 5/41627, 1/40396/40270, 6/8245 K, 2/113 mit Stein graviert, 9 Oxyd, 10 Oryd, 12 Oxyd, 21 Oxvyd, 11 Oxyd, 17 Oxyd quer, 15 quer, 16 Oxyd quer, 13 Steinverschluß Oxyd, 18 Stein⸗ verschluß Oryd, 14 Oxpd, 20.
zu Nr. 160 bis 186: Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist je drei Jahre, ange⸗ meldet am 5. Oktober 1920, Vormittags 10 Uhr 25 Minuten.
Nr. 187: Firma H. Pfaff & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Eßlingen: 1 offener Umschlag mit zwei Mustern von Packungen für das Silber⸗ Füshalder Ha Pe, Flächenmuster, Ge⸗ chäftsnummern 1 und 2, drei Jahre, angemeldet am 14. Oktober 1920, Vormittags 9 Uhr 55 Minuten.
Esßzlingen a. N., den 3. November 1920.
Das Amtsgericht. Amtsrichter Irion.
Rheydt, Bz. Düsseldorf. [84513]
In das Musterregister ist eingetragen worden:
Nr. 980. Firma Hermann Schött Aktiengesellschaft in Rheydt, ein ver⸗ siegelter Umschlag, enthaltend 50 Muster von Zigarrenausstattungen und verschiedenen Etiketten mit folgenden Nummern: 9974 E, 28379 F, 380 F, 35769 F, 770 F, 772 F, 36577 F, 578 F, 580 F, 969 F, 970 F, 972 F, 981 F, 982 F, 37085 F, 086 F, 088 F, 093 F, 094 F, 096 F, 125 F, 126 F, 128 F, 201 F, 202 F, 229 F, 230 F, 232 F, 249 F, 250 F, 251 F, 293 F, 37294 F, 296 F, 405 F, 406 F, 408 F, 409 F, 410 F, 412 F, 413 F, 414 F, 416 F, 497 F, 498 F, 6406 Rg, 6462 Rg, 6465 Rg, 6467 Rg, 6471 Rg, Flächenerzeugnisse, Se drei Jahre, angemeldet am 9. Okto 1920, Vor⸗ mittags 11 Uhr.
Nr. 981. Firma Hermann Schött Aktien⸗Gesellschaft in Rheydt, ein ver⸗ siegeltes Paket, enthaltend 50 Muster von Zigarrenausstattungen und verschiedenen Etiketten mit folgenden Fabriknummern: 9453 E, 9612 P, 9621 E, 9819 E, 9895 PL, 9977 E, 36533 F, 36534 F, 36536 F, 36781 F, 36782 F, 36784 F, 37013 F, 37014 F, 37016 F, 37041 F, 37042 F, 37044 F, 37169 F, 36170 F, 37172 F, 37217 F, 37218 F, 37220 F, 37237 F, 37238 F, 37309 F, 37310 F, 37312 F, 37337 F, 37338 F, 37340 F, 37345 F, 37346 F, 37348 F, 37417 F, 37418 F, 37420 F, 37529 F, 37530 F, 37532 F, 37645 F, 37646 F, 37648 F, 18256 F, 7336 Strf., 7352 Strf., 7353 Strf., 7362 Strf., 7379 Strf., Flächenerzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 23. Oktober 1920, Vorm. 11,50 Uhr.
Rheydt, den 23. Oktober 1920.
Das Amtsgericht.
11) Konkurse.
Chemnitz. [85427]
Ueber das Vermögen der Putzgeschäfts⸗ inhaberin Hedwig Frieda Ortrud vhl. Böttger, geb. Siegert, in Chemnitz⸗Altendorf, Weißenburg⸗ stzaße 23, wird heute, am 18. November 1920, Vormittags 1½12 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Rechtsanwalt Hans Seyfert hier. An⸗ meldefrist bis zum 10. Dezember 1920. Wahl⸗ und Prüfungstermin am 20. De⸗ Fmber 1920, Vormittags 11 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 10. Dezember 1920.
Chemnitz, den 18. November 1920.
Amtsgericht. Abteilung E.
bügel mit den Fabriknummern 45, 37, f
mmenau. [85433]
Ueber das Vermögen des Dekorations⸗ malers Friedrich Eiternick in Ilmenau ist heute, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter ist der Rechtsanwalt Reimann hier. Anmeldefrist für Konkurs⸗ forderungen bis zum 1. Dezember 1920. Erste Gläubigerversammlung am 29. No⸗ vember 1920, Vormittags 9 ½ Uhr. Segeerach am 10. Januar 1921,
ormittags 10 Uhr. Offener Arrest s Anzeigepflicht bis zum 29. November 1920.
Ilmenau, den 11. November 1920.
Das Amtsgericht. IL
München.
Amtsgericht München, Konkursgericht. Am 17. November 1920, Nachmittags 6 Uhr, wurde über das Vermögen des Magx Löffler, Inhaber der Firma Löffler u. Co., Buchbinderei und Cartonagen⸗ fabrik in München, Wohnung und Ge⸗ schäftslokal Nymphenburgerstraße 106, der Konkurs eröffnet und Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Johannes Burger in München, Karls⸗ platz 24, zum Konkursverwalter bestellt. Offener Arrest erlassen. Anzeigefrist in dieser Richtung bis zum 7. Dezember 1920 ein⸗ schließlich. Frist zur Anmeldung der Kon⸗ kursforderungen, und zwar im Zimmer Nr. 81/1 des Justizgebäudes an der Luit⸗ poldstraße, bis zum 7. Dezember 1920 einschließlich. ahltermin zur Beschluß⸗ assung über die Wahl eines anderen Verwalters, Bestellung eines Gläubiger⸗ ausschusses, dann über die in den §§ 132, 134 und 137 K.⸗O. bezeichneten Fragen und allgemeiner Prüfungstermin Frei⸗ tag, den 17. Dezember 1920, Vor⸗ mittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 85/1 des
Justizgebäudes an der Luitpoldstraße.
München, den 18. November 1920. Gerichtsschreiberei 1 des Amtsgerichts München.
185429]
[85428]
München. Amtsgericht München, Konkursgericht.
Am 18. November 1920, Mittags 12 Uhr, wurde über das Vermögen der Firma Süddeutsche Elektrotechnische Werke Gesellschaft mit beschränkter Haftung i. Liquid. in München, Geschäftslokal Adlzreiterstr. 24/0, der Konkurs eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Reinhard Geigel in München, Karlsplatz 5, zum Konkurs⸗ verwalter bestellt. Offener Arrest erlassen, Anzeigefrist in dieser Richtung bis zum 7. Dezember 1920 eshliegiich Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen, und zwar im Zimmer Nr. 81/1 des Justizgebäudes an der Luitpoldstraße in München, bis zum 7. Dezember 1920 einschließlich. Wahltermin zur Beschluß⸗ assung über die Wahl eines anderen
erwalters, Bestellung eines Gläubiger⸗ ausschusses, dann über die in den § 132, 134 und 137 K.⸗O. bezeichneten
ragen und allgemeiner Prüfungstermin:
reitag, den 17. Dezember 1920, Vorm. 10 Uhr, Zimmer Nr. 83/I des Justizgebäudes an der Luitpoldstraße.
München, den 18. November 1920.
Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts
München.
Neustadt, Sachsen. [85430] Ueber das Vermögen des Zigarren⸗ händlers Alfred Noack in Neustadt in Sachsen, Böhmische Straße 1, wird heute, am 18. November 1920, Nach⸗ mittags 16 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Konkursverwalter: Vizelokalrichter Oskar Graul hier. Anmeldefrist bis zum 7. Dezember 1920. Wahltermin und Prü⸗ fungstermin am 16. Dezember 1920, Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 7. Dezember 1920. Amtsgericht Neustadt (Sachsen), den 18. November 1920.
Nürnberg. [85431] Das Amtsgericht Nürnberg hat über den Nachlaß der am 6. August 1920 ver⸗ storbenen Weichenstellersehefrau und früheren Viktualienhändlerin Anna Wurm, zuletzt in Nürnberg, Ham⸗ merstr. 8 wohnhaft, am 17. November 1920, Nachmittags 3 ¾ Uhr, den Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Karl Kublan in Nürnberg. Offener Arrest erlassen mit Anzeigefrist bis 11. Dezember 1920. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 13. Dezember 1920. Erste Gläubiger⸗ versammlung am 16. Dezember 1920, Vormittags 9 ¾ Uhr, allgemeiner Prü⸗ fungstermin am 30. Dezember 1920, Vormittags 9 ½ Uhr, jedesmal im Zim⸗ mer Nr. 107 des Justizgebäudes an der Fürther Straße zu Nürnberg. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
oldenburg, Grossh. [85432]
Ueber den Nachlaß des Kaufmanns und Bandagisten Heinrich Friedrich Wilhelm Pöker in ba. wird heute, am 18. November 1920, Mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter ist der Rechtsanwalt Ehlermann in Oldenburg. Erste Gläubigerversamm⸗ lung am 2. Dezember 1920, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungs⸗ termin am 27. Januar 1921, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Konkursforderungen sind bis zum 3. Januar 1921 hier anzu⸗ melden. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 10. Dezember 1920.
Oldenburg (Freistaat), den 18. No⸗ vember 1920.
Das Amtsgericht. Abteilung V.
Veröffentlicht: Kater, Justizobersekretär.
Plauen, Vogtl. [85353] Ueber das Vermögen des Zigarren⸗ händlers Fritz Gerd Keilhack in Plauen, Altmarkt 11, ist am 13. No⸗
99 18 8 38 “
vember 1920, Vormittags 11,.50 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Kon⸗ kursverwalter: Herr Rechtsanwalt Dr. Arnold in Plauen. Anmeldefrist bis zum 3. Dezember 1920. Wahl⸗ und Prüfungs⸗ termin am 13. Dezember 1920, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 3. Dezember 1920. Amtsgericht Plauen, den 13. November 1920.
2 9
Darmstadt. [85434] In dem Konkursverfahren über den Nachlaß der Privatin Agnes von Novina in Darmstadt ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen der Schlußtermin auf Dienstag, den 14. De⸗ zember 1920, Vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Thierselbst, Zimmer 219, bestimmt. Darmstadt, den 15. November 1920. Das Amtsgericht.
Elberfeld. [85354] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Max Wangen⸗ heim, Inhabers der Firma Elberfelder Möbelhaus E. Siedner in Elberfeld wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Elberfeld, den 11. November 1920. Das Amtsgericht.
Frankfurt, Main. 5355
Das Konkursverfahren über den Nachla des in Frankfurt a. M. verstorbenen Kaufmanns Karl Rausch wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins ngc Schlußverteilung hierdurch auf⸗ gehoben.
Frankfurt a. M., den 7. Juli 1920.
Das Amtsgericht. Abteilung 17.
Löbau, Sachsen. [85356]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Löbauer Genossenschafts⸗ brauerei e. G. m. b. H. in Liqu. in Löbau wird nach Abhaltung des Schluß⸗
termins hierdurch aufgehoben. Löbau, den 12. November 1920. Das Amtsgericht.
12) Tarif⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der
Eisenbahnen.
[85425] 1u“ Kleinbahnen Neustadt—Prüssau und Chottschow —Garzigar.
Die gegenwärtig gültige Güterklassen⸗ einteilung bleibt für Tiere und Güter nach dem 1. Dezember 1920 bis auf
weiteres bestehen.
Berlin NW. 7, Neue Wilhelmstraße l, den 15. November 1920.
Lenz & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
[85426] Neubrandenburg— Friedländer Eiseubahn. 3 Am 1. Dezember 1920 erscheint zum Binnengütertarif der Nachtrag 4, mit welchem Tariferhöhungen zur Durch⸗ führung kommen. Mit gleichem Tage werden die im direkten Guͤterverkehr mit den Stationen der Neubrandenburg — Friedländer Eisenbahn zur Erhebung kommenden besonderen Frachtzuschläge er⸗ höht. Die neuen Zuschläge können aus dem am 1. Dezember 1920 In Gemein⸗ schaftlichen Heft CIb. (Stationstarif⸗ tafeln usw.) (Tfv. 200) erscheinenden Nachtrag 2 entnommen werden. 8 Nähere Auskunft erteilen die beteiligten Güterabfertigungen. Das alsbaldige In⸗ krafttreten der Erhöhungen gründet sich auf die vorübergehende Aenderung des § 6 der E.⸗V.⸗O. (REBl. 1914, S. 455). Berlin, den 20. November 1920. Centralverwaltung für Sekundärbahnen. Herrmann Bachstein.
[85460] 8 Deutsches Gütertarifheft Clb Am 1. Dezember 1920 werden bei unseren Nebenbahnen Albtalbahn, Bruch⸗ sal — Hilsbach — Menzingen, Bühlertalbahn, Neckarbischofsheim — Hüffenhardt und Wies⸗ loch — Meckesheim — Waldangelloch die festen Tarifzuschläge erhöht. Nähere Aus⸗ kunft erteilt die unterzeichnete Stelle. Das alsbaldige Inkrafttreten der Er⸗ höhung gründet sich auf die vorüber⸗ gehende Aenderung des § 6 der Eisenbahn⸗ verkehrsordnung. Karlsruhe, den 19. November 1920. Badische Lokal⸗Eisenbahnen A. G.
[85359] Eröffnnng des Haltepunktes Dörnten für den beschränkten Stückgutvertkehr.
Am 1. Dezember 1920 wird der zwischen
den Stationen Othfresen und Grauhof rechts der Bahnstrecke Hildesheim — Goslar gelegene Haltepunkt Dörnten, welcher bis⸗ her dem Personen⸗, Gepäck⸗ und Expreß⸗ gutverkehr diente, auch für die Abfertigung von Eil⸗ und Frachtstückgütern im Einzel⸗ gewicht bis zu 250 kg eröffnet werden.
punkt Dörnten in Privatbahngü ertarif aufgenommen.
Dienststellen Auskunft. agdeburg, im November 1920.
Eisenbahndirektion.
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treffenden Befugnisse wird
Mit demselben Tage wird der Haltex. den Staats⸗ und
Ueber die Höhe der Tarifsätze geben die 8
Der Bezugspreis beträgt vtertellährlich 36 Mt. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zettungsdertrieben für Selbstabholer auch die Geschäaftsstelle SW 48, Wilhelmftraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 1 Mk
8g Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 2 Mk., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 3,50 Mk. Außerdem wird auf zuschlag von 80 v. H. erhoben. — Anzeigen nimmt an: die Geschäftsstelle des
en Anzeigenpreis ein Teuerungs⸗ Reichs⸗ und Staatsanzeigers.
Berlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Nr. 266. Reichsvankgirokonto.
Berlin, Dienstag,
den 23. November,
Abends.
Postscheckkonto VBerlin 41821. 1 9 20
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
Inhalt des amtlichen Teiles
Deeutsches Reich.
Verordnung, betreffend Maßnahmen gegenüber Betriebsabbrüchen und ⸗stillegungen.
Bekanntmachung, betreffend Aufhebung gewisser den Zollstellen erteilter Ermächtigungen hinsichtlich der Wareneinfuhr.
Bekanntmachungen, betreffend Genehmigung zur Herstellung von Mischfutterarten.
Bekanntmachung, betreffend den Uebernahmepreis für Brannt⸗ wein für den Monat November 1920.
Bekanntmachung über die Auͤfhebung der Bekanntmachung, betreffend den Absatz von Waren aus Kokosfasern und Kokosgarnen.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 222 und 223 des Reichs⸗Gesetzblatts.
Preußen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Verordnung, betreffend Auflösung der Stadtverordnetenver⸗ sammlung in Hanau.
Vereinbarung zwischen Preußen, Thüringen und Anhalt über die Zahlung des Schulgelds beim Uebergang von Schülern höherer Lehranstalten auf andere derartige Lehranstalten
‚innerhalb der bezeichneten Länder.
Aufhebung eines Handelsverbots. — Handelsverbot.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 48 der Preußischen Gesetzsammlung. 3
Amtliches.
Auf Grund des § 8 des Gesetzes über die Wiederherstellung der deutschen Handelsflotte vom 7. November 1917 (R7GBl. S. 1025) hat der Reichsrat an Stelle des aus Gesundheits⸗ rücksichten ausgeschiedenen Mitglieds des Reichsausschusses für den Wiederaufbau der Handelsflotte Professors Pagel den früheren Vorsitzenden des Direktoriums der Aktiengesellschaft „Weser“, Dr. Fritz Tetens in Bremen, zum Mitglied des genannten Reichsausschusses ernannt.
.—
Verordnung, betreffend Maßnahmen ; Betriebs⸗ abbrüchen und⸗stillegungen.
1 Vom 8. November 1920. 8
Auf Grund der die wirtschaftliche Demobilmachung be⸗ e 1 Maßgabe des Erlasses, be⸗ treffend Auflösung des Reichsministeriums für wirtschaftliche Demobilmachung, vom 26. April 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 438) nach Anhörung des vorläufigen Reichswirtschaftsrats folgendes verordnet: § 1
Inhaber oder Leiter von Fereee n Betrieben (§ 105 b Abs. 1 der Reichsgewerbeordnung) und von Betrieben des Verkehrsgewerbes, in denen in der Regel mindestens zwanzig Arbeitnehmer beschäftigt werden, jedoch ausschließlich der Betriebe des Reichs und der Länder, sind verpflichtet, der von der Landeszentralbehörde zu bestimmenden Demobilmachungsbehörde Anzeige zu erstatten, bevor sie
1. Betriebsanlagen ganz oder teilweise abbrechen oder bisher zum
Betriebe gehörige Sachen in anderer Weise dem Betrieb ent⸗
sehen, insbesondere veräußern oder betriebsuntauglich machen, 5n lerdurch die gewerbliche Leistungsfähigkeit des Unter⸗ nehmens wesentlich verringert wird. Diese Vorschrift findet auf zum Betriebe gehörige Rechte sinngemäße Betriebsanlagen ganz oder teilweise nicht benutzen, sofern hierdure .““ 8 2 Betrieben oder selbständigen Betriebsteilen mit in der Regel weniger als zweihundert Arbeitnehmern zehn Arbeit⸗ nehmer, 1 ““ 1 b) secgetzieben oder selbständigen Betriebsteilen mit in der Regel mindestens zweihundert Arbeitnehmern fünf vom Hundert der im Betriebe beschäftigten Arbeitnehmerzahl, jedenfalls aber wenn mehr als fünfzig Arbeitnehmer, zur Entlassung kommen. Die Anzeigepflicht besteht nicht bei Unterbrechungen und Einschränkungen in der Betriebsführung, ddie durch die Eigenart des Betriebs bedingt sind. Die beabsichtigte Maßnahme darf ohne Zustimmung der zuständigen Demobilmachungsbehörde im Falle 1 nicht vor Abla uf von sechs Wochen, im Falle 2 nicht vor Ablauf von vier Wochen nach der Erstattung der Anzeige getroffen werden. Wird sie nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der im Satze 1 dieses Absatzes und im Falle des § 4 Abs. 1 Nr. 1 innerhalb eines Monats nach Ablauf der dort festgesetzten Fristen getroffen, so ist unter den Vor⸗
augsetzungen des Abs. 1 die Anzeige erneut zu erstatten.
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Muß eine Maßnahme der im Abs. 1 Nr. 2 bezeichneten Art infolge unvorhersehbarer Ereignisse sofort getroffen werden, so ist die Arr ge unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, nach⸗ zuholen.
Unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erstattung der Anzeige, sind die im betroffenen Betrieb oder selbständigen Be⸗ triebsteile vorhandenen und die für ihn bestimmten Vorräte an Roh⸗ und Betriebsstoffen, insbesondere Brennstoffen, und Halbfabrikaten vollständig und wahrheitsgemäß der zuständigen Demobilmachungs⸗ behörde mitzuteilen. , 1
Als Arbeitnehmer im Sinne dieser Verordnung gelten die Arbeit⸗ nehmer im Sinne des Betriebsrätegesetzes.
§ 2.
Innerhalb der im § 1 Abs. 2 festgesetzten Fristen und im Falle des § 1 Abs. 3 innerhalb von vier Wochen nach Erstattung der An⸗ zeige darf ohne Genehmigung der zuständigen Demobilmachungs⸗ behörde eine die ordnungsmäßige Führung des Betriebs beein⸗ trächtigende Veränderung der Sach⸗ oder Rechtslage nicht vorge⸗
nommen werden. Insbesondere darf über die im § 1 Abs. 4 genannten
Vorräte nur im Rahmen der ordnungsmäßigen Führung des Betriebs verfügt werden. 8 3
Die zuständige Demobilmachungsbehörde hat im “ mit eran⸗
Sachverständigen, insbesondere der zuständigen Fach⸗
Betriebsleitung und Betriebsvertretung, geeignetenfalls unter
ziehung von b 1 organisationen (z. B. wirtschaftliche Selbstverwaltungskörper, Außen⸗ handelsstellen) und der amtlichen Berufsvertretungen, unverzüglich aufzuklären, welche Umstände die beabsichtigte Maßnahme veranlassen; die Aufklärung muß innerhalb der im § 2 genannten Fristen durch⸗ geführt sein. Die Aufklärung hat sich au darauf zu erstrecken,
welche Hilfsmaßnahmen zur Behebung wirtschaftlicher Schwierigkeiten
des Betriebs angezeigt erscheinen. 1 ] Die Landeszentralbehörden und die zuständigen Demobilmachungs⸗
behörden werden ermächtigt, alle Anordnungen zu treffen, die geeignet erscheinen, die tatsächlichen Verhältnisse des Betriebs aufzuklären und Zuwiderhandlungen gegen § 2 zu verhindern. § 4.
Die zuständige Demobilmachungsbehörde ist ermächtigt, . 1. im Falle des § 1 Abs. 1 Nr. 1 die im § 1 Abs. 2 festgesetzte Frrist aus zwingenden Gründen um einen Monat und, falls um weitere zwei Monate §§ 2, 3 bleiben ent⸗
2. im Falle des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 die im § 1 Abs. 4 genannten Vorräte, im Falle des §, 1 Abs. 1 Nr. 1 auch die vom Abbruch oder der Entziehung bedrohten oder betroffenen Gegenstände (Sachen und Rechte) zu beschlagnahmen und zugunsten des Landesfiskus zu enteignen. Statt der Enteignung kann die Uebertragung der Gegenstände auf eine von der Demobilmachungsbehörde zu bestimmende andere Person aus⸗ gesprochen werden. Die Beschlagnahme darf nur innerhalb der in §§ 2, 4 Abs. 1 Nr. 1 genannten Fristen erfolgen; die Enteignung oder Uebertragung muß spätestens binnen 2 Wochen nach Ablauf dieser Fristen erfolgt sein.
Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß ohne Genehmigung der Demobilmachungsbehörde die Vornahme von Veränderungen an den betroffenen Gegenständen verboten ist und daß rechtsgeschäftliche Verfügungen über sic nichtig sind. Den rechtsgeschäftlichen Ver⸗ fügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangs⸗ vollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen. Der von der Beschlag⸗ nahme Betroffene ist verpflichtet, die Gegenstände während der Dauer der Beschlagnahme zu verwahren und pfleglich zu behandeln. Die Beschlagnahme verliert ihre Wirkung mit der Enteignung oder Ueber⸗ tragung oder, falls eine solche nicht stattfindet, mit dem Ablauf der im Ab. 1 Nr. 2 genannten Fristen.
Die Ausübung der im estgeser durch Zustellung eines entsprechenden Beschlusses an den Inhaber oder Leiter des Betriebs. Sobald die Enteignungs⸗ oder Uebertragungs⸗ anordnung dem Betroffenen zugeht, geht das Eigentum an der Sache oder das entzogene Recht auf den Landesfiskus oder die in der An⸗ ordnung bezeichnete Person über. Gegen die Fristverlängerung nach Abs. 1 Nr. 1 kann Einspruch bei der Landeszentralbehörde erhoben werden. Die Beschlagnahme und Ueberweisung von Brennstoffen im Sinne der Verordnung vom 24. Februar 1917 (RGBl. S. 167) erfolgt lediglich durch den Reichskommissar für die Kohlenverteilung und die von diesem ermächtigten Stellen entsprechend den hierfür eltenden Vorschriften. 1 8 Die Enteignung oder Uebertragung an eine andere Person nach Abs. 1 Nr. 2 hat gegen angemessene Entschädigung, die den Tages⸗ preis des Tages der Beschlagnahme nicht übersteigen darf, zu erfolgen; entgangener Gewinn ist nicht zu erstatten. Durch die Enteiguung oder Uebertragung darf die ordnungsmäßige Führung der übrigen Teile des Betriebs nicht beeinträchtigt werden, sofern nach Lage der Sache eine Weiterführung des Betriebs in Frage kommt. Gegen die Festsetzung der Entschädigung ist innerhalb von sechs Monaten von der Zustellung des Festsetzungsbeschlusses an der ordentliche Rechtsweg zulässig. .
n cüee Bestimmungen der Verordnung zur Behebung der dringendsten Wohnungsnot vom 9. Dezember 1919 (=GBl. S. 1968) bleiben unberührt. 8
§ 5.
Ist eine Anzeige entgegen § 1 nicht erstattet, so sind die Be⸗ fugnisse der Demobilmachungsbehörde aus §§ 3 und 4 an die dort
genannten Fristen nicht gebunden.
weiterhin zwingende Gründe vorliegen, zu verlängern. Die Vorschriften der sprechend anwendbar;
Abs. 1 festgesetzten Befugnisse erfolgt
Die Bestimmungen dieser Verordnung finden keine Anwendung,
a) wenn die im § 1 Abs. 1 bezeichneten Maßnahmen auf An⸗ ordnung oder mit Zustimmung einer dafür zuständigen Be⸗
15 oder mit behördlichen Befugnissen ausgestatteten Stelle
erfolgen;
b) auf Maßnahmen gemäß § 1 Abf. 1 Nr. 2, die lediglich als Mittel in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verwendet werden.
Wer den Vorschriften der §§ 1, 2, 4 oder den nach § 3 Abs. 2 ergangenen Anordnungen vorsätzlich zuwiderhandelt, wird mit Geld⸗ strafe bis zu hunderttausend Mark und mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit einer dieser Strafen bestraft. ei Fahrlässigkeit tritt Geldstrafe bis zu fünfzigtausend Mark ein.
Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die Zu⸗ widerhandlung bezieht, eingezogen werden ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
8. Der Reichswirtschaftsminister und der Reichsarbeitsminister er⸗ lassen gemeinsam die erforderlichen Ausführungsanweisungen.
§ 9. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. lin, den 8. November 1920. er Reichswirtschaftsminister. Dr. Scholz.
Der Reichsarbeitsminister. Dr. Brauns.
Bekanntmachung,
betreffend Aufhebung gewisser den G teilter Ermächtigungen hinsichtlich der areneinfuhr.
Die durch die Verfügung des Reichskommissars für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung R. K. Exp. 278020 (Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministers vom 27. Juli 1920 — Deutscher Reichsanzeiger Nr. 169 vom 31. Juli 1920) unter Ziffer C an die Landesfinanzämter Hannover, Münster und Köln de
Bollstane erteilte Ermächtigung, die Einfuhr von Seife au
olland ohne Einfuhrbewilligung zuzulassen, sofern die Einfuhr auf dem Landwege in Traglasten erfolgt, ist durch Verfügung des CCöö für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung B 624955 aufgehoben. fs Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Berlin, den 19. November 1920. Der Reichswirtschaftsminister. EE8 SFutne.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch⸗ futter vom 8. April 1920 (RGBl. S. 491) ist am 1. November 1920 — J.⸗Nr. v/4. M. 429 — die Herstellung folgender Mischfutterart bis zum 31. Dezember 1920 ge⸗ nehmigt worden:
Bezeichnung: Mischfutter Marke „Westfalia“. Nährstoffgehalt: 14,57 % Feuchtigkeit, 8 19,50 % Protein, 1,90 % Fett, 1 1443,75 % Stickstofffreie Ertraktstoffe, 16,33 % Rohfaser, 3,95 % Asche. Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile: Haferkleie, Hülsenfruchtmehl (Bohnen), Gemüsemehl (Rübengemüse). MName des Herstellers: Pitsch & Holtmann in Münster i. W Hafenstraße 47. Berlin, den 17. November 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. Niklas.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch⸗ futter vom 8. April 1920 (RGBl. S. 491) ist am 16. Oktober 1920 — J.Nr. V/4 M. 206 — die Herstellung folgender Mischfutterart bis zum 31. Dezember 1920 ge⸗ nehmigt worden:
Bezeichnung:
chnn Mischfutter Marke „Herkules H“. Nährstoffgehalt:
10,35 % Feuchtigkeit, 23,80 % Gesamtstickstoffsubstanzen, 60 % Gesamtkohlehydrate, 10,50 % Rohfaser.