1920 / 267 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Nov 1920 18:00:01 GMT) scan diff

.““ In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 66 die Genossenschaft unter der Firma Gemeinnützige Berg⸗ mannswohngenossenschast NRums⸗ dors⸗Rehmsdorf, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht mit dem Sitze in Rumsdorf, eingetragen. Das Statut ist am 6. Sep⸗ tember 1920 festgestellt worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung und Sicherung der Wohn⸗ und Siedlungs⸗ verhältnisse für die Arbeiter sowie für die versicherungspflichtigen und versiche⸗ rungsberechtigten Angestellten oder diesen sozial gleichstehenden Beamten des Braun⸗ kohlenberabaues im Bereiche der Ge⸗ meinden Rumsdorf⸗Rehmsdorf. Befannt⸗ machungen der Genossenschaft erfolgen unter der Firma, gezeichner von zwei Vorstonds⸗ eder Aussichtsratsmiegliederu. in den Zeitzer Neuesten Nachrichten und im Volksboten in Zeitz. Vorstandsmit⸗ glieder sind: Alfred Wild, Rumsdorf, Albin Zetzsche, Rumsdorf, Bruno Mat⸗ thaes, Zeig. Stellvertretende Vorstands⸗ mitglieder sind: Karl Wittmann, Rums⸗ dorf, Richard Lautenschläger, Numsdorf, Emil Marquardt, Zeitz. Willenserklä⸗ rungen des Vorstands sind für die Ge⸗ nossenschaft verbindlich, wenn zwei Vor⸗ standmitglieder sie abgegeben haben und der Firma ihre eigenbändige Namens⸗ unterschrift hinzufügen. Die Haftsumme beträgt 300 für jeden Geschäftsanteil, die höchste Zahl der Geschäftsanteile, auf die ein Genosse sich beteiligen kann, 50. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Zeitz, den 10. November 1920. Das Amtsgericht.

9) Musterregister.

In das Musterregister ist eingetragen: Nr. 712. Firma Härtel & Co. in Coburg und Weidhausen, ein ver⸗ schlossener Umschlag, angeblich enthaltend die Abhildungen von 27 Korbmöbeln, Ge⸗ schäfts⸗Nrn. 3560, 3560 F. 3561, 3562. 3563, 3567, 3568, 3569, 3574, 3577, 3578, 3580 3583, 3585, 3587, 3588, 3593, 3594, 3595, 3596 dopp., 4003, 4005, 4006, 4007, Muster plastischer Erzeug⸗ nisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 21. Oktober 1920, Vorm. 9³⅜ Coburg, den 17. November 1920. Das Amtsgericht. 1.

TCoburg. 85845 In das Musterregister ist Nr. 713. Firma Walter Triedel,

9. H., in Coburg, ein oflener Umschlag,

enthaltend auf 2 Blättern die Abbildungen

je einer von Marktkörben und

Korhmöbeln in Weide und Peddigrobr,

Geschäftsnummer 500 und 501, Flächen⸗

muster, Schutzfrist 3 Jabre, angemeldet

am 9. Oktober 1920, Vormittags 9 ¾ Uhr. Coburg, den 17. November 197 Das Amtsgericht. 1.

Löͤtzen. [85846] F dos Prberxiee ist eingetragen: . mann Gutzeit in e 1 Muster Einfassung sns Mon —9 mit Wappen mit lebensgroßen Blumen verziert, für Tisch⸗, Bettdecken, Teppiche usw. geeignet, und ein Muster Einfassung für Gratulationskarten mit Blumen verziert, et am 30. ober „Mitt 12 Uhr 10 Minuten. G Lützen, den 10. November 1920. Das Amtsgericht.

11) Konkurfe.

Aschersleben. [85847] Ueber das Vermögen des Kausmanns Paul Otto in Ascherslehen, Breite⸗ straße 5, ist heute, am 18. November 1920, Mittags 12 ¾ Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkurzsverwalter: Kaufmann Willi Stange in Aschersleben. Konkurgforderungen sind bis zum 12. Ja⸗ nugr 1921 anzumelden. Erste Gläubiger⸗ versammlung am 13. Dezembher 19. Vormittags 9 Uhr. -rüfungstermin am 10. Februar 1921, Vormittags 89 ghcraas Pe erligr ecis Gerichte. Offener Arrest m igepfli üc8 he 82 dee hezsers Lerlanr ersseben, den 18. November 1920. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Aungaburg. [85759 Das Amtsgericht Angsburg hat über das Vermögen des Kausfmanns Cornel Sauer, Fsee der Süddentschen Sportstiefetfabri? Coruel Sauer in Angsburg, C. 20, am 19. Nopember 1920. Mitlogs Uhr, den Konkurs eröffnet. es ist Rechtsanwalt Dr. delmann in Angsburg. Osffener Arrest ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Kon⸗ kursforderungen bis 10. Dezember 1920. Termin zur Wahl eines anderen Ver⸗ walters und Bestellung eines Gläubiger⸗ ausschusses und die in den §§ 132 und 137 der K.⸗Q. enthaltenen Fragen sowie allgemeiner Prüfungstermin am Mon⸗ tag, 20. Dezemder 1920, Rachmit⸗ 6289 à ½ Uhr, im Sitzungssaal I des Amtsgerichts Augsburg, Erdgeschoß links. Gerichtsschreiberei des Amisgerichte.

resbau. [85848 Ueber das Vermögen des Zanca8.

[83281] Vormittags 11 ¾ Uhr, das Konkursverfahren

(Gerichte, Zummer Nr. 8. Teimin anheraumt. 1 Alen Personen, welche

erösnet. Verwalter: Kaufmann Johanneh Vo meng hier, Tauentzienstraße 22. Frist zur Anmeldung der Koukursforderungen bie eir Mießlich den 31. Dezember 1920. Ers.e Gläubigerversammlung am 12. De⸗ zember 1920, Vormittags 11 Uhr,. und Prüfungstermin am 31. Jannar 1921, Bormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht hier, Schweidnitzer Lredg ben 4, Zimmer 164 im I. Stock. Offener t mit Anzeigepflicht bis 10. Derember 1920 einschließlich. Breslau, den 18. November 1920. Das Amtsgericht. Breslau. [85849] Ueber den Nachlaß des am 14. April 1920 gestorbenen Fuhrwerksberussgenosseu⸗ schaftsassistenten Fedor Härpfer aus Breelan, Herdaginstr. 15, wird am 18. November 1920, Mittags 12 Uhr, das Konkursver abren eröffnet. Verwalter: Kaufmann J. Cohn, hier, Neue Schweid⸗ nitzer Straße 15. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis einschließlich den 31. Dezember 1920. Erste Gläubigerver⸗ sammlungam 17. Dezember 1920, Vor⸗ vntae 10 ¼ Uhr, und Prüfungstermin am 31. Jannar 1921, Vormittag⸗ 10 ½ Ubr. vor dem Amtsgericht hier, Schweidnitzer Stadtgraben 4. Zimmer 164 im I. Stock. Offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis 10. Dezember 1920 einschließlich. Breslau, den 18. Nopember 1920. Das Amtsgericht.

SGoslar. Konkursverfahren. [85850) Ueber das Vermögen des AKaufmanns Nobert Ahrens zu Goskar, alleinigen Inhabers der Firma Nobert Ahrens zu Boslar, Großhandlung pharmazeutischer Erzeugnisse, ist heute, am 19. November 1920, Vormittags 9,25 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Wilhelm Dinius in Goslar. Anmeldefrist bis zum 9. Dezember 1920 einschließlich. ffener Arrest und An⸗ zeigepflicht bis zum 10. Dezember 1920 einschließlich. Erste Gläubigerversammlung und Prüsungstermin am 18. Dezember 1920, Vormittags 9 Uhr. Goslar, den 19. November 1920. Das Amtsgericht. III. Hamburg. 185576] Ueber das Vermögen der offenen Han⸗ delsgesellschaft in Firma Johannis Fahsel, Lebensmittel, Hamburg⸗ Jenischstraße 43/47, wird heute, Nach⸗ mittags 1 ½¼ Uhr, Konkurs eröffnet. Ver⸗ Henschel, gr. Theaterstraße 39 a I. Offener d. J. chhesf Anmeldefrist bis zum 20. Januar k. einschlieblich Erste Gläubigerversammlung den 15. De⸗ zember d. J. Nachm. 12 Allgemeiner Prüfungstermin den 16. Be⸗ bruar k. J. Mittags 12 Uhr. Hamburg, den 18. November 1920. „Das Amtsgericht. Abteilung für Konkurssachen.

Hannorer. 8 Ueber den Nachlaß der am 27. Oktober 1920 in Hannover, Kanalstraße 12 III, verstorbenen Witwe Cypra Bernhardt wird heute, am 20. November 1920, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, das Konkurzverfahren eröffnet. Ber Rechtsanwalt Stümpel in Haunover wird zum Konkursperwalter er⸗ naunt. Konkursforderungen sind big zum 10. Dezember 1920 bei dem Gerichte an⸗ zumelden. Erste Gläubigerversammlung und Termin zur der angemeldeten Forderungen auf den 18. Dezember 1920, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neues Justig. ebände, Volgersweg 1, Zimmer 167. Pffener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 10. Dezember 1920. Amtsgericht, 12, in Hannover.

Herne. Konkursversahren. [85852] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Julius Rütter in Herne, Bahnbof⸗ straße 113, wird heute, am 19. November 1920, Nachmittags 12 Uhr 15 Per das Konkursverfahren eröffnet, da Zahlungs⸗ unfäbigkeit und Zahlungseinstellung nach⸗ ist. Der Justizrat Diekmann in Herne wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 11. De⸗ zember 1920 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Bei⸗ behaltung des ernannten oder die Wahl eineg anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretensalls über die im § 132 der Kon⸗ kursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 18. Dezember 1920. Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten

sonen, eine zur Konkurs⸗ masse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein⸗ schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forde⸗ rungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch 8 858 bis zum Dezember 1920 Anzeige zu machen. Das Amtsgericht in Herne.

Hor. [85853] Das Amtsgericht Hof hat über das Ver⸗ 2 Firma Zeh u. Scheodel, Ma⸗ unsafturmwarengroghandlung, ossene Handelsgesellschaft in Hof, am 19. No. vember 1920, Nachmittags 5 Uhr, den Konkurg erössvet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Neupert in Hof. Offener Arrest ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis einschließlich

Händlers Gutav Beer in Breslan, Oblane: a 35. Geiks tob fal Bicch

straße 12, wuüd am 18. Nevember 1920,

eines anderen Verwalters, Besteiltung eines

20. Dezember 1920. Termin zur Wabhl

walter: beeidigter Bücherrevisor Bemhard 1 Arrest mit 8 bis zum 14. Dezember Prüͤ⸗ 8

meiner sfungstermin am Mittwoch, den 5. Jannar 1921, Nachmittags 3 Uhr, im hiesigen Zivilsitzungssaal, Zimmer Nr. 14/1. Hof⸗ den 20. Nopember 1920. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Kenstanz. 85761]

Ueber das Verm des alter Lomer, Inhaber eines Gartenbanu⸗ büros in Nonstanz. Höhenweg Nr. 41, wird beute, gm 17. November 1920. Nach⸗ mittags 4 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Leonhard in Konstanz wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 6. Januar 1921 bei dem Gerichte anzumelden. Tenmin zur Prüfung der Forderungen wird bestimmt auf Donnerstag, den 20. Jannar 1921, Vormittags 9 Uhr.

Konstanz, den 17. November 1920. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Landan, PIAIn. [85854] Das Amtsgericht Landan, Pfalz, hat am 19. November 1920, Vormittags 10 ½ Uhr, Ee das Vermögen des Kauf⸗ maund Hermann Althoff. Inhabers der Firma „Hermann Althoff“, Tabak⸗ schneiderei und Tabakhandlung in Landau, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Geschäftsagent Ludwig Hof⸗ mann in Landau. Termin zur Beschluß⸗ fassung der Gläubiger über die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Be⸗ stellung eines Gläubigerausschusses und sonstige Maßnahmen Eamstag, 18. De⸗ zember 1920, Vorm. 10 Uhr. Es wurde der offene Arrest erlassen mit Anzeige⸗ frist bis 1. Januar 1921. Aeußerste Frift zur Anmeldung 1. Janugr 192:. Aüge⸗ meiner Prüfungstermin Samstag, den 15. Jannar 1921, Vorm. 10 Uhr. Alle Termine im Justizgebäude, hier, Zimmer Nr. 10, parterre. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Landan, P

fatz. Leipzig. [85855] Ueber das Vermögen des AKaufmanns Hugo Bunzel in Leipzig, Weststraße 27, bisherigen Inhabers einer Bilderrahmen⸗ fabrik unter der im Handelzsregister nicht eingetragenen Firma „Deutsche Werk⸗ stätten für Wandschmuckkunst vorm. Jranz Klier“ in Leipzig. Weststr. 26, wird heute, am 20. November 1920, Vor⸗ mittags 9 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Taubert in Leipzig. Wahltermin am 13. Dezember 920. Vormittags 10 Uhr. An⸗ meldefrist bis zum 16. Dezember 1920. sungstermin am 30. Dezember 1920, Bormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigefrift bis zum 10. Dezember 1920. Amtsgericht Heipzig, Abt. II A¹, den 1920.

20. Novem [85762]

18e. Ueber den Nachlaß der am 12. De⸗ zember 1918 verstorbenen Witwe Albert Schmidt, Berta geb. Benninghaus, in ney wird beute, am 16. Nover 1920, Vormittags 11 ½ Uhr, dos Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Leineweber in Lennep wird zum Konkurs⸗ verwalter ernannt. Anmeldepflicht bis an aie eöfek us din 1c Bevenben und Anzeigep ie zum 10. m 1920 und erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin am 15. Dezember 1920, Vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Lennep, Zimmer Nr. 6. Lennep, den 16. Dezember 1920. Das Amtsgericht.

Münster, Westf. [85856] Ueber das Vermögen des abwesenden Kaufmanns und Musikalienhändlers Bernhard Tormann von hier ist heute, 11 Uhr 10 Minuten Vormittags, der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter ist der Auktionator Paul Vennemann hier, Krummestraße. Offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht und Anmeldefrist bis zum 31. Januar 1921. Erste Gläubigerver⸗ sammlung am 18. Dezember 1920, Bormittags 10 Uhr, im hiesigen Amts⸗ gericht, Gerichtstraße 2, Zimmer 4. Prütungstermin am 21. Marz 1921, Vormittags 10 Uhr, daselbst.

M änster, den 18. November 1920. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Saarbrücken. [85857] Konlurseröffnung. Ueber das Permögen des Kaufmanns H. Marz. Inbaber einer Kunsthandlung zu Dud eiler, ist am 18. November 1920, ormittags, das Konkursver⸗ fahren eröffnet worden. Verwalter ist der Rechtsanwalt Lehmann, hier. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 11I. De⸗ zember 1920. Ablauf der Anmeldefrist an demselben Tage. Erste Gläubigerver⸗ sammlung am 17. Dezember 1920, ormittage 11 upf. und allgemeiner Prüfungssermin am 7. Januar 1921, Vormittage 11 Uhr, an hiesiger Ge⸗ HesFtelle „Zivilgerichtsgebäude, Allee⸗ straße 15, Zimmer 132. Sgarbrücken, den 18. November 1920. Das Amtsgericht. Abteilung 18.

Wanzleben, Bz. Magdeb. [85858] Ueber den Nachlaß des am 15. August 1920 verstorbenen Privatmanns Hermann Seille in Wanzlieben ist am 16. No⸗ vemher 1920, Mitlags 12 Uhr, das Kon⸗ kursverfahren eröffnet. Verwalter: Kauf⸗ mann Otto Wischeropp in Wanzleben. Anmeldefrist bie 4. Dezember 1920. Erste Giäubigewersammlung und Prüfungs⸗ termin Montag. 13. Degember 19800. Mittags 12, Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 4. Dezember 1920.

Wanzleben, den 16. November 1920.

umber städter Straße 8, wird na

Gläubigerausschussen der Schlußtermin auf

Colditn. [85859] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Franz Carl Ludwig Jaensch in Colditz wird hier⸗ durch aufgehoben, nachdem der im Ver⸗ gkeichstermin angenommene Zwangsver⸗ gleich durch rechtskräftigen Beschluß be⸗ stätigt worden ist. . Amtsgericht Colditz⸗ den 18. November 1920. 1

Delmenhorst. [85789] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Tischler Magaaln⸗Ge⸗ nossenschaft m. b. H. in Delmenho ic voch Abhaltung des Schlußtermins auf⸗ gehoben. Delmenhorst, den 13. November 1920. Das Amtsgericht. Abteilung II.

Iburg. 8 85760]

In dem Konkursverfahren ü⸗ das Vermögen des Holzhändlers Hermann Schnöing in Iburg ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 9. Dezember 1920, Vormittags 10 Uhr, anberaumt.

Iburg, den 12. November 1920

Das Amtsgericht.

Lemgo. [85860] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des im Kriege gefallenen Kehlleisten⸗ fabrikanten Wilhelm Fricke in Brake wird, nachdem der in dem Vergleichs⸗ termin vom 28. Oktober 1920 ange⸗ nommene Zwangsverglei durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 28. Oktober 1920 bestätigt ist, bierdurch aufgehoben. Lemgp, den 12. November 1920. Lippisches Amtsgericht. II.

Ludwigshafen, Rhein.

Das Amtsgericht veeigebafe a. Rh. hat am 19. November 1920 das Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen der Marie Heckel, geb. Weist. Ehefrau des Tröd⸗ lers Franz Heckel. Inhaberin der Firma Franz Heckel, Partiewarenbaus in Lud⸗ wigshafen a. Nh., nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsvergleichs und Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.

Der Gerichtsschreiber

des Amtsgerichts Ludwigshafen a. Nh.

Lüchow. Beschluß. eh In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des als Musketier des Res.⸗Inf.⸗Negts. 782 im Feldlazarett Bern am 21. Sep⸗ tember 1914 verstorbenen Töpfers Fried⸗ rich Schulze gus Wustrow wird ein Termin zur Anhörung der Gläubigerver⸗ sammlung über Einstellung des Konkurs⸗ verfahrens ar. Mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Konkursmasse auf den 5. Januar 1921, 10 Uhr Vormittags, bestimmt. Lüchow, den 19. November 1920. Das Amtsgericht. L. Magdeburg. [85963] Das Konkurgverfahren über das Ver⸗ mögen des Schuhfabrikauten Otte Glockmann in Magdebhurg, Neu⸗

erfolgter Schl verteilung hierdurch aüfgecsber emnn Magdeburg, den 16. November 1920. Das Amtsgericht A. Abteilung 8.

Ragnit. [85865] In der Bohrkeschen Konkurssache

zember, sondern auf den 18. Dezember 1920, Vormittags 10 Uhr, bestimmt. Ragnit, den 16. November 1920. Das Amtsgericht.

Rostock, Mecklb. [85866] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Diplomingenieurs Heinrich Glantz zu Rostock, Inhabers der Firma Böttcher & Glantz Eleetrizitätsgesellschaft hierselbst, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Rostock, den 16. November 1920. Das Amtsgericht.

Rybnik. [855771 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schneidermeisters Josef Polomski in Nieder Nydultan wird nach erfolgter Abbaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. 8 Rybnik, den 11. November 1920. Das Amtsgericht. 8

Schweidnitz. [85867] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Artur Paetzold, früher in Schweidnitz, jetzt in Breslan⸗ ist, nachdem der in dem Vergleichster⸗ mine vom 8. Oktober 1920 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Be⸗ schluß vom 8. Oktober 1920 beftaätigt ist, aufgehoden worden.

Schweidnitz, den 19. November 1920.

Das Amtsgericht.

Weissensce, Thür. Le58s.

In dem Konkureverfahren über das Vermögen der Wirtschaftlichen Ge⸗ nossenschaft für Tabak⸗ und Zigarren⸗ sabrikgtion e, G. m. b. in Lützensömmern ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verkeilung zu berücksichtigenden Fordexungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Er⸗ stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des

den 14. Dezember 1920. Bormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgerichte hierselbst bestimmt.

Weißensee i. Thür., den 4. No⸗ vember 1920.

Das Amtsgericht. Abteilung 1.

Wittenberg, Bz. HMalle. ([85870]

erboben.

Irma Gustav Koppe & Co. Elektro. wchnische Materialien, Wittenberg (Inhaber Gustav Koppe und Willh Kröger), wird hierdurch aufgehoben, nach⸗ dem der Eröffnungsbeschluß des unter⸗ zeichneten Gerichts über die Eröffnung des Konkurvers e rechtskräftig auf⸗ gehoben worden ist.

Wittenberg, Bez. Galle, den 15. No⸗ vember 1920.

Das Amtsgericht.

Wittenberg. Bz. Halle. [85869] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Bürgerliches Braunhaus, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Wittenberg, ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schtuge zeichnis der bei der Verteilung zu beruh⸗ e Forderungen und zur Beschluß⸗ asfung der Gläubiger über die nicht ver⸗ wertbaren Vermögensstücke sowie zur ung de Gläubiger über die Er⸗ stattung der Auslagen und die Gewährung einer Verzütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 11. Dezember 1920, Vor⸗ 1Se; 10 Uhr, vor dem Amtsgericht

hierselbst, Zimmer 30, bestimmt. ber 1920.

Wittenberg, den 15. Novem Weise, Rechnungsrat, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Wolfach. [85871]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Blechnermeisters Emil Moriz in Hausach wurde nach rechts⸗ kräftig bestätigtem Zwangsvergleich und

Wolfach, den 18. November 1920. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

12) Tarif⸗ und Fahrplanbekannt⸗

Eisenbahnen.

[85758] 8 Jahrpreisermäßigung für Schul fahrten und für Fahrten zugunsten der Ingendpflege im Berliner Stadt⸗, Ring⸗ und Vorortwerkehr.

Mit Gültigkeit vom 1. Dezember 1920 an wird die im Tarif für die Beloͤrderug von Personen⸗ Reisegepäck und Expres im Berliner Stadt⸗, Ring⸗ und Vorort. verkehr e Fahrpreisermäßigme bei gemeinschaftlichen, unter Leitung da Aufsichtspersonen unternommenen Aus⸗

gen von Schülern und sngendlücher

ersonen au un gewährt, wenn die ünehmerzahl mindestens 10 Personen anstatt wie hisber 20 Personen be⸗ trägt. Der auf 454 festgesetzte Mindest⸗ für die Person wird aufgehoben dbere Auskunft erteilen die Fahrkarten ausgaben und Auskunftstellen. 8 Berlin, den 15. November 1920. Eisenbahndirektion.

ist der Schlußtermin nicht am 17. De⸗ [35839]

Niederlausitzer Eisenbahn.

Infolge Einführung des neuen Güter und Tiertarifs auf den deutschen Eisen⸗ bahnen am 1. Dezember d. J. gelten die hierdurch eintretenden Tarifänderungen auch für unseren Binnenverkehr.

Gleichzeitig werden vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde die 288“p läge vom genannten Tage erböht.

Berlin, den 19. November 1920.

Die Direktion.

——:ü

taats⸗ und Privatbahn⸗Tierverkehr (Nr. 1504 des Farisperzeichniffesh. Mit Gültigkeit vom 1. Dezember 1920 werden im Binnen⸗ und Wechselverkehr der Rinteln⸗Stadthagener Eisenbahn neben der tarifmäßigen Feact Frachtzuschläge Auskunft geben die be⸗ teiligten Güterabfertigungen sowie das Auskunstsbüro, hier, Bahnhof Alexander⸗ plat. Berlin, den 19. November 1920. Eisenbahndirektion. 8

Staate⸗ und Privatbahn⸗Güter⸗ verkehr (Tsv. 3).

Mit Gültigken vom 1. Januar 1921 ab treten infolge Einrechnung eines weiteren km für Ueberführung zwischen den beiden Bahnhösen in Sommerfeld und Teupliz sowie aus Anlaß von Entsernungsueufest⸗ 12— bei einigen Stationen der Muskau⸗Teuplitz⸗Sommerfelder Eisen⸗ bahn Entsernungserhöhungen bis zu 2 km im Verkehr mit den Stationen der Muskau⸗Teuplitz⸗Sommerfelder Eisen⸗ hahn und einigen Staatsbahnstationen ein, die durch den zum 1. Januar 1921 er⸗ scheinenden Nachtrag zu den Teilheften BI 7 und BII 1—64 bekanntgegeben werden. Auskunft gibt das Tarilbüto⸗ bier, Tempelhofer Ufer 28. Berlin, den 19. November 1920.

Eisenbahndi rektion.

[85840] Staats. und Privatbahntierverkehr (Nr. 1304 des Tarisverzeichnisses). Mit sofortiger Gültigkeit treien in Ab⸗ schnitt D4 des Tariss Bestimmungen für die Neberzührung von Tiersendungen Zwischen den Bahnhösen Perleberg (W. P. und Perleberg (Kreisringbahn) in Kra Nöhere Auskunst geben die heteiligten Güterabfertigungen sowie das Auskunsts⸗ büro bier, hof Alexanderpla Berlin, den 19. November 192

Das Amtsgericht.

Kiua ven Giümtigeraussch sses und allge⸗

85 8

Daos Konkursversahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft in

Eisenbahndirektion.

865862] 2 genehmigter Schlußrechnung aufge⸗

machungen der

Aus führ

teilung verfügbaren Stoffe nach dem Maßstabe

Der Bezugspreis beträgt viertelsährlich 36 Mk. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschaftsstelle SW 48. Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 1 Mk.

r 5 88

Nr. 267. Reichsvankgirotontov. Berlin,

11““

2. Anzeigenp v 2 M

reis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ k., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 3,50 Mk ußerbem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs⸗ zuschl von 80 v. H. erhobe ie Geschäftsstelle des Reichs⸗ Berlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Anzeigen nimmt an: und Staatsanzeigers.

4

Mittwoch, den 24. November, Abends.

114“

1920

Poftscheckkonto: Bertin 41821.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

——

Inhalt des amtlichen Teiles: 8 Deutsches Reich. Ausführungsanweisung zur Verordnung, betreffend Maßnahmen gegenüber Betriebsabbrüchen und ⸗stillegungen vom 8. No⸗ vember 1920. Bekanntmachung, betreffend eine weitere Abschlagszahlung auf ausländische festverzinsliche Wertpapiere. Bekanntmachung, betreffend private Versicherungsunterneh⸗ mungen. Aufhebung eines Handelsverbots.

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

wischen Betriebsleitung und Betriebsvertretung nicht zu erzielen ist.

Deutsches Reich.

ungsanweisung zur betreffend Maßnahmen se Ze.e Be⸗ triebsabbrüchen und ⸗stillegungen vom 8. November 1920 (RSBl. S. 1901, Reichsanz. Nr. 266).

Auf Grund des § be nahmen gegenüber Betriebsabbrüchen und ⸗stillegungen vom 8. November 1920 (REBl. S. 1901) wird folgendes bestimmt:

Die durch die Kriegsverhältnisse und die Verschiebung der Absa eeeee veränderte Wirtschaftslage sowie die beschränkte Jufu rmöglichkeit von bbö zwingt in den kommenden

onaten zu erheblichen Veränderungen in den Produktionsverhält⸗ nissen. Der oberste Grundsatz in der Produktion muß die äußerste Wirtschaftlichkeit in der Verwendung der nur in W Anzahl vorhandenen Produktionsmittel, insbesondere der Kohle und der senft aen Hetr es stoffen seins Die Lentkalen Ieö Pre⸗ esondere der Reichskohlenkommissar, sind angewiesen, die zur Ver⸗

ü geder Wirtschaftlichkeit Betrieben zuzuweisen, die vom Standpunkt des all⸗ des inländischen Verbrauchs Ausfuhr notwendig

nur denjenigen gemeinen Interesses aus zur Versorgung sowie zur Aufrechterhaltung und Steigerung der erscheinen. 1 8 Wenn daher die Verordnung betreffend Maßnahmen gegenüber Betriebsabbrüchen und ⸗stillegungen vom 8. November 1920 den Demobilmachungsbehörden gewisse Befugnisse verleiht und Weisungen ibt, um Abbrüche und Stillegungen durch Behebung der Ursachen verhindern, so haben die Demobilmachungsbehörden davon auszu⸗ gehen, daß grundsätzlich nicht jede Stillegung als volkswirtschaftlich, d. h. im Allgemeininteresse, nachteilig betrachtet werden darf. § 6 sieht ausdrücklich vor, daß Abbrüche und stillegungen als Ausfluß einer planmäßigen Wirtschaftspolitik durch behördliche Stellen an⸗ geordnet werden können und dann selbstverständlich den Zugriffen der emobilmachuncsbehörden nicht unterliegen. Aber auch im übrigen wird die D emobilmachungsbehörde jeden einzelnen zu ihrer Kenntnis elangten Fall mit der Unterstützung der zuständigen Fachorgani⸗ fationen daraufhin zu beurteilen haben, ob nach der Gesamtlage der Produktions⸗ und Absabverhältnisse des betreffenden Gewerbezwmeiges und nach den sozialen Verhältnissen der betroffenen Arbeiterschaft die ufrechterhaltung des Betriebs im Allgemeininteresse wünschenswert

rsch iie Verordnung schafft in § 1 eine Anmeldeyflicht des Betriebs⸗ nhabers oder ⸗leiters für den Fall eines beabsichtigten Betriebs⸗ bbruches oder einer beabsichtigten Betriebsstillegung. Die Anmelde⸗ pflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 besteht auch dann, wenn die in § 1 Abf. 1 Nr. 2 festaeserte Mindestzahl von Arbeitnehmern in zeitlichen wischenräumen zur Entlassung kommt, sofern nur der ursächliche Zusammenhang mit der ganzen oder teilweisen Nichtbenutzung der Betriebsanlacen feststeht. Ob der Arbeitgaeber rechtlich in der. Lage st. die Arbeitnehmer zu entlassen, bestimmt sich nach den einschläcigen Gesetzen und Verordnungen. Insbhesondere werden die in Frage mmenden Vorschriften des Betriebsrätegesen es und der § 12 der Verordnung vom 12. Feafehe 8 (R7RGBl. S. 218) durch die vor⸗ iegende Verordnung nicht berührt. 1 . 1 Unterbrechungen und Einschränkungen in der Betriebsführung, ie sich, wie z. B. beim Saisongewerbe durch die Eigenart des Be⸗ triebes ergeben, sind ausdrücklich durch § 1 Abs. 1, letzter Satz, von

der Anmeldepflicht befreit. 8 andeszentralbehörde zu bestimmende Demobil⸗ machungsbehörde soll unmittelbar nach der Anzeige alle Feststellungen vornehmen, die zur Aufklärung der tatsächlichen Verhältnisse geeignet

ind. Sie wird sich zu diesem Zweck außer mit der Betriebsleitung 2 82 SJe gegebenenfalls mit den wirtschaftlichen entralen Fachorganisationen und den Gewerkschaften des betreffenden Gewerbezweiges, mit den Handels⸗, Gewerbe⸗ und Handwerks⸗ kammern sowie, soweit solche bestehen, mit den zuständinen wirtschaft⸗ lichen Selbstverwaltungskörvern und Außenhandelsstellen in Ver⸗ bindma m setzen haben.

Als wirtschaftliche 1 Reichskoblenrat, Berlin W. 62, Wichmannstraße 19.

1““ 8 18 Sn 28;

isenwirt und, Düsseldorf, of;

Metallwirtschaftsbund, Berlin W. Potsdamer Straße 122 b;

Reichsstelle für Tert lwirtschaft, Berlin NW. 7, S

Wirtschaftsverband für Rohteer und Teererzeugnisse, iffbauerdamm 15:

Schwefelsäureausschuß, Berlin W. 35, Genthiner Straße 33 L

Berlin

Verordnung,

8 der Verordnung, betreffend Maß⸗ Demobilmachungsbehörde alle ihr geeignek erscheinenden?

Selbstverwaltungskörver kommen in Betracht:

Schadowstraße 4/5;

2

88 Verzeichnis der Außenhandelsstellen wird noch bekannt⸗ gemacht.

. Sachverständige werden insbesondere dann zu hören sein, wenn in der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse Uebereinstimmung

ist die zuständi Berufs⸗ oder Wirtschafts⸗

In Zweifelsfällen ist 8 b Reichswirtschaftsministerium telegraphisch zu er⸗

organisation vom en.

§ 3 der Verordnung gibt erforderlichen Befugnisse, um eine

der Demobilmachungsbehörde die Verschleierung des Tatbestandes

verhindern sowie jeder vorzeitigen Veränderung der Sach⸗ oder im Fstcas der Auf⸗

u Rechtslage vorzubeugen, die ihre weiteren, rechterhaltung des Betriebes zu veranlassenden Hilfsmaßnahmen be⸗ einträchtigen könnte. Die Anordnungen der Demobilmachungsbehörde haben sich dabei innerhalb der Grenzen zu halten, die eine ordnungs⸗ mäßige Fortführung des Betriebes ermöglichen. 3

Die zuständige Demobilmachungsbehörde hat die Anzeige aller für die Gesamtwirtschaft bedeutsamen beabsichtigten Abbrüche und Stillegungen dem eichswirtschaftsministerium in Berlin tele⸗ graphisch mitzuteilen. Hierunter 881 unter anderem solche Fälle, in denen mehr als zweihundert Arbeitnehmer zur Entlassung kommen. Eine unmittelbare Rückäußerung der obersten Zentralbehörde wird nur in besonders dringenden Fällen notwendi sein. Die Demobil⸗ machungsbehörde hat daher, solange eine solche Mitteilung nicht er⸗ gangen ist, nach eigenem Ermessen unter voller Verantwortung von den ihr durch die Verordnung erteilten Befugnissen Gebrauch zu

machen. . b 1 2. Während der in § 2 genannten Fristen (Sperrfrist) hat die Laßnahmen

zu ergreifen, um die ÜUrsachen zu volkswirtschaftlich nachteiligen Ab⸗ brüchen oder Stillegungen zu beheben. Ihre Tätigkeit soll in diesem Umkreise lediglich eine unterstützende sein. Sie darf daher nicht auf ein dauerndes Verbot des Abbruchs oder der Stillegung hinzielen.

Aus dem Kreise der zu ergreifenden Maßregeln kommt in erster Linie in Betracht: . a) Ist die Stillegung durch Mangel an Roh⸗ und Betriebs⸗ stoffen, insbesondere Brennstoffen, veran aßt, so wird sich die Demobil⸗ machungsbehörde an die zuständige amtliche Verteilungsstelle, für Brennstoffe an die Kohlenwirtschaftsstellen, zu wenden haben, soweit 5 sich um öffentlich bewirtschaftete Roh⸗ oder Betriebs(Brennsstoffe andelt. b) Ist die Stillegung durch finanzielle Schwierigkeiten veranlaßt, so kann sich die Demobilmachungsbehörde durch Vermittlung der zu⸗ ständigen serdelstaseme zur Erlangung eines Darlehens mit der

ilfskasse für gewerbliche Unternehmungen, Berlin SW. 11, Dessauer Straße 1, in Verbindung setzen. Wenn sich ergibt, daß eine Hilfsaktion nach den Bestimmungen dieser Kasse nicht stattfinden kann, so wird ausnahmsweise eine Förderung aus den Mittelg der produktiven Erwerbslosenfürsorge, regelmäßig ebenfalls in der Form eines Darlehns, in Frage kommen können. Anträge in diesem Sinne sind in der üblichen Weise bei den von den Landeszentralbehörden bestimmten Stellen anzubringen, die sie vorprüfen und in je einem Stück der Landeszentralbehörde und dem Reichsamt für Arbe ts⸗ vermittlung zuleiten. In allen diesen Fällen ist schon von der De⸗ mobilmachungsbehörde zu prüfen, ob eine Geldunterstützung aus öffentlichen Mitteln geeignet ist, den Betrieb tatsächlich lebensfähig zu erhalten oder nur durch unwirtschaftliche Vermehrung der Lager⸗ bestände die unaufhaltsame Einstellung des Betriebs auf kurze Zeit hinauszuzögern. Die Darlehnsgewährung ist im allgemeinen nur zu befürworten, wenn Aufträge vorliecen oder in sicherer Aussicht stehen.

c) Ist die Stillegung durch Mangel an Aufträgen oder an Absatz veranlaßt, so kann die Demobilmachungsbehörde mit den für die Er⸗ teilung öffentlicher Aufträge zuständigen Stellen in Verbindung treten. Als solche kommen in erster Reihe die Kommunalverwal⸗ tungen, die Reichs⸗ und Staatébehörden, die zu eigenem Bedarf Auf⸗ träge vergeben, sowie das Reichsschatzministerium und das Reichs⸗ ministerium für Wiederaufbau in Betracht. Die Demobilmachungs⸗ behörde kann sich ferner mit den privaten Abnehmerverbänden (Ge⸗ nossenschaften, Konsumvereine) zum Zwecke der Absatzvermittlung in Verbindung setzen. 8 1

d) Die Demobilmachungsbehörde soll unbeschadet etwaiger An⸗ meldeverpflichtung des Arbeitgebers unverzüglich dem für den Be⸗ triebsrat zuständigen Arbeitsnachweis Mitteilung über die durch die etwaige Stillegung des Betriebes arbeitslos werdenden Arbeitnehmer machen.

3. Für die Fälle drohender oder beginnender Betriebsabbrüche der zur Herstellung von Baumaterialien und Bauteilen aller Art dienenden Werke sind den Bezirkswohnunaskommissaren durch die Verordnung zur Behebung der dringendsten Wohnungsnot vom 9. Dezember 1919 (RGBl. S. 1968) ausreichende Befugnisse ver⸗ liehen. Die Demobilmachungsbehörde wird in solchen Fällen mit dem Bezirkswohnungskommissar ins Benehmen treten, aber auch ihrerseits zur Verhinderung völliger oder teilweiser Abbrüche, vor allem von Verkäufen wichtiger Betriebsmittel, eingreifen können. Im übrigen werden die unter 2. aufgeführten Hilfsmaßnahmen auch hier in vielen Fällen zum Ziele führen.

4. Im Rahmen der der Demobilmachungsbehörde aus 2, 3 und 4 der Verordnung zustehenden Befugnisse liegt das Recht der Beschlagnahme und Enteignung der im Betriebe vorhandenen Vor⸗ räte an Roh⸗ und Betriebsstoffen, insbesondere Brennstoffen, und Halbfabrikaten. Während der Sperrfrist wird die Demobilmachungs⸗ Phörde von dem Beschlagnahmerecht in der Regel nur zu Siche⸗ rungszwecken Gebrauch machen. 1 8

Von der Enteignungsbefugnis soll die Demobilmachungsbehörde Nauch machen, wenn ihre Maßnahmen zur Beseitigung der

nur Geb 1, wenn 1 2 V den Abbruch oder die Stillegung verursachenden Umstände keinen

für weitere Verwendung

a) Oeffentlich bewirtschaftete Roh⸗ und Betriebsstoffe sind als dann grundsätzlich zu enteignen und anderer Verwendung zuzuführen Die Demobilmachungsbehörde hat zu diesem Zwecke die zur amtlicher Verteilung zuständigen Stellen rechtzeitig zu unterrichten, für die Ab tellung der Weiterbelieferung zu sorgen und alle weiteren Ve nur im Einvernehmen mit den zuständigen amtlichen Ver⸗ teilungsstellen vorzunehmen. Die vorhandenen Brennstoffoestände shg der zuständigen Kohlenwirtschaftsstelle oder Landeskohlenstelle zu⸗ rfügung zu stellen, die ihrerseits die Enteignung vorzunehmen une Sorge zu tragen hat. Für das Verfahren bezüglich der Entschädigung für Entziehung von Brennstoffen ist § 4⁴ der Verordnung vom 24. Februar 1917 RGBl. S. 167) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung vom 21. März 1917 (RGB.. S. 250) maßgebend. 3 b) Vor der Beschlagnahme nicht bewirtschafteter Vorräte soll die Demobilmachungsbehorde rechtzeitig die für den Absatz und die Ver⸗ teilung dieser Stoffe in Frage kommenden Stellen (wirtschaftliche Selbstverwaltungskorper, Außenhandelsstellen, zentrale Fachorgani⸗ von den Lagerbeständen in Kenntnis setzen, um über die sbatzmöglichkeit Klarheit zu erhalten und sich im Falle der Enz⸗ eignung für die Luführung dieser Vorräte zu weiterer produktiver Verwendung der Unterstützung dieser Stellen bedienen zu können. Die Enteignung kommt mit Rücksicht auf den Fiskus in der Regel nur dann in Frane. wenn ein erhebliches volkswirtschaftliches Interesse mit der Weiterverwendung der Vorräte verknüpft ist und ihr Absa⸗ zu dem Betrage, der dem Eigentümer als angemessene Entschädigung zuzubilligen ist, wahrscheinlich ist. Entsprechendes gilt für die Be⸗ schlagnahme von Maschinen und anderen Produktionsmitteln. 1 c) Von der Befugnis des § 4 Abs. 1 Nr. 1, die Sperrfrist des §.1 Abs. 2 im Falle eines beabsichtigten Betriebsabbruches über den Fittsahnn von sechs Wochen hinaus zu verlängern, soll die Demobilmachungsbehörde nur aus zwingenden Gründen, und zwe nur dann Gebrauch machen, wenn von der Aufrechterhaltung d Verfügungsbeschränkung im Sinne des § 2 und den innerhalb d verlängerten Sperrfrist weiterhin beabsichtigten Hilfsmaßnahm 1 die Wiederaufnahme des Betriebs während oder nach Ablauf . Sperrfrist zu erwarten ist Die Verfügung, in welcher die B. längerung der Sperrfrist um einen bzw. weitere zwei Monate aur 1 gesprochen wird, hat in jedem Falle eine genaue Begründung enthalten. d) Hinsichtlich der Entschädigung für die ausgesprochene En eignung enthält § 4 Abs. 5 eine Höchstgrenze, indem der Tagespre des Tages der Beschlagnahme nicht überschritten werden darf. Inne⸗ halb dieser Grenzen ist es nicht ausgeschlossen, daß bei der Festsetzun der angemessenen Entschädigung gegebenenfalls nachweisliche Verlust berücksichtigt werden können. In jedem Falle ist die Festse ung un Durchführung der Entschädigung mit tunlichster Beschleunigung ²) die Wege zu leiten. 8B

Die vorstehenden Richtlinien umschreiben nur den allgemeinen Rahmen der zu ergreifenden Maßnahmen. Im übrigen soll di⸗ Demobilmachunasbehörde unter Würdigung der im einzelnen Fall⸗ vorliegenden Sachlage im Rahmen der festgelegten Anordnungs⸗ befugnisse alle ihr sonst als wirksam erscheinenden Hilfsmaßnahmen ergreifen. 8

6. Die Demobilmachungsbehörden haben bei ihren Anordnungen mit der gebotenen Rücksicht zu verfabren und ihre Maßnahmen derart u. beschleunigen, daß diese im Laufe eines möalichst kurzen Zeitraums. jedenfalls aber innerhalb der vorgesehenen Fristen, zur Durchführung gelangen.

7. Die Demobilmachunasbehörden haben am 1. und 15. jeden Monats die in ihrem Bezirk zur Anmeldung gelangten sowie die eingetretenen Abbrüche und Stillegungen unter zahlen mäßiger Angabe der hierdurch beschäftigungslos gewordenen Arbeiter und Angestellten dem Reichsamt für Arbeitsvermittlung, Berlin NI. 6, Luisen⸗ straße 33, zu melden, das entsprechende Ausführungsbestimmunger erlassen wird. 8

Berlin, den 8. November 1920.

Der Reichswirtschaftsminister. Dr. Scholz. er Reichsarbeitsministe 11“1““

Bekanntmachung

des Reichsfinanzministeriums, Stelle für ausländische Wertpapiere.

1 Vom 22. November 1920. .““

Auf Grund der Bekanntmachung des Reichsministers der Finanzen vom 20. April 1920 (RGBl. S. 594) wird hiermit im Anschluß an die Bekanntmachungen vom 21. April 1920 und vom 7. August 1920 („Reichsanzeiger“ Nr. 87 und 181) folgendes bestimmt:

Auf die aus anliegendem Verzeichnis ersichtlichen aus⸗ ländischen festverzinslichen Wertpapiere wird die in dem Verzeichnis angegebene weitere Abschlagszahlung geleistet.

§ 2.

Die weitere Abschlagszahlung erfolgt an den Empfangsberechtigten durch die Stelle, bei der der Ueberlasser die Wertpavpiere seinerzeit eingereicht hat (Einreichungsstelle). Ihr werden vom 13. Dezember 1920 ab die zur Durchführung dieser Abschlagszahlungen erforder⸗

Erfolg zeitigen und der Abbruch oder die Stillegung mit Wahrschein⸗ lichkei rwarten ist.

lichen Beträge von der unterzeichneten Stelle zur Verfügung gestellt.