165065] 8
Braunschweigische Lan
a) in
8 Sulzbach.
Braunschweig,
b
es⸗Eisenbah Die 4. Zinsscheinreihe zu unseren Prioritätsobligationen II. Emission wird
vom 1. Oktober d. J. ab gegen Einlieferung der Erneuerungsscheine durch unsere
Hauptkasse, hier, Geysostr. 12 a, und durch folgende Bankhäuser ausgegeben:
in Berlin durch die Berliner Handels⸗Gesellschaft,
b) in Frankfurt a. M. durch die Dresdner Bank und Herren Gebrüder
Die Erneuerungsscheine können schon vom heutigen Tage ab eingereicht werden. Denselben ist ein doppeltes Nummernverzeichnis beizufügen, zu welchem Vordrucke durch die hiesbefh unentgeltlich verabfolgt werden. en 13. September 1921. X.“] Die Direktion. 11X“
EE
n⸗Gesellschaft.
Vant für Landwirtschaft und Gewerbe A. G. in Köln.
Bilanz am 31. Dezember 1920.
Aktiva.
Passiva.
A 229 053 07
323 023 37 156 773,— 1 801 772 58 6 433 347 20
Barbestand u. Reichs⸗ bankguthaben.. Guthaben bei Banken
Effektenbestand. Wechselbestand. Kontokorrentkonto.. Avaldebitoren
ℳ 152 000 Ausstehende Hypotheken Bankgebäude ... Sonstige Immobilien Mobilsek... 823183A
79 553 8 140 000 379 359
1 000 —2201=—
Gewinn⸗ und
9545 78388
750 000 15 000
6 769 538 % 1 665 319 260 000 15 141 70 784
Per Aktienkapitalkonto. Reservefondskonto .. Avalakzepte ℳ 152 000 Kontokorrentkonto. Spareinlagenkonto. Hypothekenkonto.. Vorerhobene Zinsen. Reingewinn. ...
9555 783 88 Haben.
4494 70 87739 — 33 262 65 70 1
Steuern.. Gehälter..
Unkosten. Gewinn
1“
Abschreibung auf Tresor.. Tantieme für den Aufsichtsrat. Zum Reservefonndvds Vortrag auf neue Rechnung.
196 280 750. Gewinn, verwendet wie folgt: Abschreibung dü Mobilien. a.
K. Jes .
196 280 75
8
1 900,— 5 000,— . „ 60 000,—
„ 2 885,40
ℳ 70 784,40
* u
*
6) Erwerbs⸗ und Wirtschafts⸗ genossenschaften.
[65092]
Mitgliederversammlung ein.
Tagesor dnung:
Bericht unserer Tätigkeit.
Darlegung der Kassen⸗ und Geschäftsverhältnisse. Vornahme der Wahlen für den Aufsichtsrat und Vorstand.
Satzungsänderung, Verschiedenes.
2
Kleider⸗Versorgungs⸗Genossenschaft e. G. m. b. H. Reichskleiderlager Nr. 15 Braunschweig.
Wir laden unsere Mitglieder zu der am Montag, den 26. September
d. J., Vormittags 11 Uhr, im Gildehaus, hier, Burgplatz 2a, stattfindenden
0. b K 1 8 Braunschweig, den 16. September 1921. 9 Der Aufsichtsrat. Gustav Mangold, Vorsitzender.
[54591] 6 Kleider⸗Versorgungs⸗Genossenschaft e. G. m. b. H., Coblenz. Reichskleiderlager Nr. 25.
Die Kleider⸗Versorgungs⸗Genossenschaft ist laut Beschluß der Generalversammlung vom 11. Mai 1921 mit dem 1. Juli 1921. aufgelöst. Die Unterzeichneten wurden
zu Liquidatoren bestellt. b
Es ergeht hiermit die öffentliche Auf⸗ forderung an etwaige Glänbiger, ihre Forderungen unverzüglich anzumelden.
Coblenz, den 12. August 1921. Kleider⸗Versorgungs⸗Genossenschaft
e. G. m. b. H. in Liquidation.
Die Liquidatoren: Meyer. Dr. Vater. Schuy. Dienz.
[63961]
Chattenhaus⸗Vereinigung e. G. m. b. H., Marburg a. d. Lahn. Hauptversammlung Sonntag, 9. Oktober 1921, Vorm. 9 Uhr, in Dessau, Canitz' Probierstuben, Bismarckstr. T.⸗O. 1. Berichte d. Vor⸗
Aufsichtsrats. 2. Bilanz 21. 3. Gewinn⸗ u. Verlustverteilung.
4. Entlastung d. Vorstands. 5. Anträge⸗
d. Vorstands f. d. Gesch.⸗Jahr 21/22. 6. Antrag auf Ahbänderung des § 20 Abs. 1. 7. Verschiedenes. Leipzig, den 15. September 1921. Der Vorstand.
7) Riederlassung ꝛc. vonRechtsanwälten.
1650488) 8
In die Liste der bei dem hiesigen Amts⸗ gericht zugelassenen Rechtsanwälte ist heute der Rechtsanwalt Justizrat Petrich, hier,
eingetragen worden. Lanban, den 13. September 1921. Das Amtsgericht. Der Rechtsanwalt Kunibert Ochs in Köln ist heute in der hiesigen Liste der Rechtsanwälte 8 löscht worden. Köln, den 15. September 1921. Das Amtsgericht. Abteilung 1. Jassen.
[650491 Der Rechtsanwalt Justizrat Dr. jur. Johann Arnold Günther Ziese in Rendsburg ist in der Liste der beim hiesigen Amtsgericht zugelassenen Rechts⸗ anwalte heute gelöscht worden. Rendsburg, den 12. September 1921. Das Amtsgericht.
10) Verschiedene Bekanntmachungen.
[64853] Von der Dresdner Bank und den Firmen Gebr. Arnhold und Bercht & Sohn, hier, ist der Antrag gestellt worden, ℳ 1 500 000 neue Prioritäts⸗ stammaktien, Nr. 3001 — 4500, zu je ℳ 1 n ℳ 3 300 000 neueste Prioritäts⸗ stammaktien, Nr. 4501 — 7800, zu je ℳ 1000 mit Dividendenberechti⸗ gung ab 1. Oktober 1921, ℳ 400 000 neue Stammaktien, Nr. 3334 — 3733, zu je ℳ 1000, ℳ 500 000 neueste Stammaktien, Nr. 3734 — 4233, zu je ℳ 1000 mit Dividendenberechtigung ab 1. Ok⸗ tober 1921 und ℳ 10 000 000 5 % ige ab 1927 zu 102 % rückzahlbare Teilschuldver⸗ schreibungen der Berliner Kindl⸗Brauerei Aktiengesellschaft zu Neukölln zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 14. September 1921. v. hsg⸗ ngees tege an der Börse zu Berlin. Kopetzky.
[64857] Von der Direction der Disconto⸗Gesell⸗ schaft, Bank für Handel und Industrie, der Deutschen Bank und der Dresdner Bank, hier, ist der Antrag gestellt worden, ℳ 35 000 000 neue Aktien der Deutschen Dampfschifffahrts⸗ Gesellschaft „Hansa“ in Bremen, Nr. 26001 — 61000, zu je ℳ 1000 zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 14. September 1921. 1 Zulassungsstelle
[648541) 8
Von der Firma Gebr. Arnhold, hier,
ist der Antrag gestellt worden,
ℳ 600 000 neue Aktien der Deutschen Bierbrauerei Aktien⸗ gesellschaft zu Berlin, Nr. 4001 dis 4600, zu je ℳ 1000
zum Börsenhandel an der hiesigen Börse
zuzulassen.
Berlin, den 14. September 1921. Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin.
“ Kopetzky.
[64855] 1
Von der Berliner Handels⸗Gesellschaft
hier, ist der Antrag gestellt worden,
ℳ 6 000 000 5 9ige vom 1. Ok⸗ tober 1926 ab zum Nennwert rück⸗ zahlbare hypothekarische Anleihen von 1920 und qS 6000 000 neue Aktien der Leipziger Bier⸗
brauerei zu Reudnitz Riebeck & Co. Aktiengesellschaft zu Leipzig⸗ Reudnitz, Nr. 4001 — 10 000, zu je ℳ 1000 8
zum Börsenhandel an der hiesigen Börs⸗
zuzulassen. 1“
Berlin, den 14. September 1921.
Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin. 8 Kopetzky.
[64856]
Von der Deutschen Bank und der
Nationalbank für Deutschland, Kommandit⸗
gesellschaft auf Aktien, hier, ist der Antrag
gestellt worden,
ℳ 2 400 000 neue Stammaktien der Spinnerei⸗Aktiengesellschaft vormals Joh. Friedr. Klauser zu München⸗Gladbach, Nr. 3801 bis 6200, zu je ℳ 1000
zum Börsenhandel an der hiesigen Börse
zuzulassen.
Berlin, den 14. September 1921
Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin. Kopetzky.
(64858] Von der Deutschen Bank, Commerz⸗ und. Privat⸗Bank Aktiengesellschaft, Nationalbank für Deutschland Kommandit⸗ gesellschaft auf Aktien, den Firmen Jacquier & Securius und E. J. Meyer, der Bank für Handel und Industrie und der Dresdner Bank, hier, ist der Antrag gestellt worden, ℳ 4000 000 neue Aktien, Nr. 39 701 — 43 700, zu je ℳ 1000, ℳ 30 000 000 5 % ige ab 1927 mit 102 % rückzahlbare Teilschuld⸗ verschreibungen der Schultheiß⸗ Patzenhofer Brauerei⸗Aktien⸗ gesellschaft in Berlin zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 15. September 1921. Zulassungsstelle 6 an der Börse zu Berlin. Dr. Gelpckex.
[64859] 1
Von der Firma Georg Fromberg & Co.,
hier, ist der Antrag gestellt worden,
ℳ 2 000 000 Aktien der Teltower Kanalterrain Aktien⸗Gesellschaft in Berlin, Nr. 1951 — 2950, zu je ℳ 2000 1
zum Börsenhandel an der hiesigen Börse
zuzulassen.
Berlin, den 15. September 1921.
Ordentliche Gewerkenversammlung der Gewerkschaft Eva zu Steuden, Bez. Halle, am Sonnabend, den 1. Oktober 1921, Nachmittags 3 Uhr, in Hamburg im Geschäftslokale der Notare Dres. v. Sydow, Remé, Ratjen und Bartels, Gr. Bäckerstraße 13/15.
Tagesordnung: 1. Bericht über den Stand des Unter⸗ nehmens. 1 2. Genehmigung der Bilanzen für die verflossenen Geschäftsjahre. 3. Entlastung des Grubenvorstands. 4. Neuwahlen zum Grubenvorstand.
Gewerkschaft Eva.
Der Grubenvorstand. Dr. Ratjen, Vorsitzender.
[627300) Bekauntmachung. Die Gesellschaft für Feuertechnik mit beschränkter Haftung in Düssel⸗ dorf ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden unter der Anschrift der Liquidatorin Frau Johanna Brauckhoff in Duisburg, Diester⸗ wegstraße 24. uisburg, den 7. September 1921.
Die Liquidatorin der Gesellschaft für Feuertechnik mit beschränkter
Haftung in Liquidation:
Johanna Brauckhoff.
[65030] 1 Ordentliche Gewerkenversamm⸗ lung der Gewerkschaft Steuden zu Steuden, Bez. Halle, am Sonnabend, den 1. Oktober 1921, Nachmittags 3 ⅛ Uhr, in Hamburg im Geschäftslokale der Notare Dres. v. Sydow, Remé, Ratjen und Bartels, Gr. Bäckerstraße 13/15. Tagesordnung: 1. Bericht über den Stand des Unter⸗ nehmens. .Genehmigung der Bilanzen für die verflossenen Geschäftsjahre. „Entlastung des Grubenvorstands. Neuwahlen zum Grubenvorstand.
Gewerkschaft Steuden.
Der Grubenvorstand. Dr. Ratjen, Vorsitzender.
[635241 Bekanntmachung. Die Gesellschaft für künstlerische Messingarbeiten G. m. b. H. (früher Nenes Münchner Kunstgewerbe G. m. b. H.) in München ist durch Beschluß der. Gesellschafterversammlung vom 28. Juli 1921 aufgelöst worden. Als Liquidator ist der Unterfertigte be⸗ stellt. Ich fordere die Gläubiger der Gesellschaft auf, sich bei derselben zu melden.
Der Liquidator: Hugo Müller
München, Schwanthaler Straße 86.
[64866]
Eewinn⸗ und Verlustrechnung
—
„Deutsche Welt“ Lebensversicherungsgesellschaft a. G. des Kaufmännischen Vereins von 1858 in Hamburg.
des Abrechnungsverbandes I.
I. Ueberträge aus dem Vorjahre.. IIIJF2525252 III. Gebuhren . IV. Vermögensertragge.. V. Gewinn aus Vermögensanlagen VI. Vergütung des Rückversicherers VII. Sonstige Einnahmden..
Alusgaben.
sicherungen (Rückkau) IV. Gewinnanteile an Versicherte.. V. Rückversicherungsbeiträgge... VI. Verwaltungskosten.. VII. Abschreibungen... VIII. Deckungsvermögen Ende 1920. IX. Beitragsüberträge Ende 1920. X. Unverteilte Ueberschüste.. XI. Sonstige Rücklagen.. XII. Sonstige Ausgabenn.
6 589
Einnahmen. ℳ
I. Zahlungen fůr unerledigte Versicherungsfälle der Vorjahre.. II. Zahlungen für Versicherungsverpflichtungen im Geschäftsjahre. III. Zahlungen für vorzeitig aufgelöste, selbst abgeschlossene Ver⸗
. 17 182 728 6 . 429 89671 . 1 16168 . 868 682 69 . 36 702 15 . 228 94 . 129 16302
18 648 563,21
Gesamteinnahmen.
51 867 60 781 041 89
23 749 51 486/43
462 96
245 038 45 10 035 50
16 984 174 39 36 806 02
318 7029 123 766 52
18 576 181 7
18“*
6 6 9 6 9ͤ 95 9 9 99.9 9 b 659ͤ6b59
68 6 5
Gesamtausgaben.
Verwendung des Ueberschusses.
Altersversicherunng .
Gewinn⸗ und Verlustrechnung
IFgnyvaliditätsversicherung T.. 18 Witwenversicherung I und II..
. .. ℳ 61 286,67 . 5 651,12 . 5 493,68
ℳ 72 431,47 des Abrechnungsverbandes II
0 29 0 0 % 920 0 „ 0 0
.Ueberträge aus dem Vorjahre.. “ e“* Vermögenserträge..... .Vergütungen des Rückversicherers Sonstige Einnahmen..
1
Zulassungsstelle 85 an der Börse zu Berlin. 3 Kopetzky.
[64860])
in Dresden ist der Antrag gestellt worden, ℳ 1 250 000 neue Aktien, Nr. 2751 bis 4000, zu je ℳ 1000 der Sächsische Elektrizitätswerk⸗ und Straßenbahn⸗Aktiengesellschaft in Plauen i. V. zum Handel und zur Notierung an der hiesigen Börse zuzulassen. Dresden, den 14. September 1921. Die Zulassungsstelle der Börse zu Dresden. Rich. Mattersdorff.
[64525]1 Bekanntmachung.
Die Gesellschaft zur Kapitalbeteili⸗ gung an Teegeschäften Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Wies⸗ baden ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich bei mir zu melden.
Wiesbaden, den 10. September 1921. Der Liquidator der Gesellschaft zur Kapitalbeteiligung an Teegeschäften Gesellschaft mit beschränkter Haftung
. in Wiesbaden:
Jakob Schneider,
Rechtsanwalt und Notar. [64524% Bekanntmachung.
Die Internationale Garage⸗Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Wiesbaden ist aufgelöst. Die Gläu⸗ biger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei mir zu melden.
Wiesbaden, den 12. September 1921. Der Liquidator der Internationalen Garage⸗Gesellschaft mit beschränkter
Haftung in Wiesbaden:
[63084]
ersuche ich hiermit gemäß § 73 des H.⸗G.⸗B. alle Gläubiger, ihre Ansprüche an mich (Darr⸗Anlagen G. m. b. H., Frankfurt a. Main, Königswarter Straße Nr. 26) schriftlich einzureichen. Frankfurt a. Main, Königswarter Straße 26, den 8. September 1921. Darr⸗Anlagen G. m. b. H. in Liquidation.
ann der Börse zu Berli 1 Kopetzky.
Ludwig Grünig.
C“ Von dem Bankhause Philipp Elimeyer
Ausgaben. ahlungen
sicherungen (Rückkauf)..
V. Rückversicherungsbeiträgge.. VI. Verwaltungskosten.. B““
VIII. Deckungsvermögen Ende 1920.
IX. Unverteilte Ueberschüsse.
X. Sonstige Rücklagen... XI. Sonstige Ausgaben...
0 .
2. Gewinnanteile an die V
Rechnungsabschluß für
Einnahmen. ℳ
I. ůr unerledigte Versicherungsfälle im Vorjahre.. Zahlungen für Versicherungsverpflichtungen im Geschäftsjahre. „Zahlungen für vorzeitig aufgelöste, selbst abgeschlossene Ver⸗
. Gewinnanteile an die Versicherten.
6 599 788 2 914 864 228
293 780 412 364 12 194
10 233 221 61
.„ „ 0 0
Gesamteinnahmen..
n 48 38549 329 950,14
.. 1232 219 59 . 114 41312 .492 07981 . 8859 21864 3 33436
6 740 379,68 329 287 06
.. 101 331. 240 424,30
2291 C2Sl
Gesamtausgaben.
Verwendung des Ueberschusses. 1. An die Allgemeine Rücklage 5 vp ℳ
42 109,92 ersicherten. „ 800 088,50
ℳ. 842 198,42 das Geschäftsjahr 1920.
Grund II. Hauspostieenn III. Grundrenen. 8* Mündelsichere Wertpapiere.
VII. VIII. IX. Rückständige Zinsen.. X. Gestundete Beitragge.. XI. Beitragsausstände.. XII. Guthaben bei Zahlstellen.. XIII. Barer Kassenbestand .. ..
Darlehen an Gemeinden ... )
.Beteiligung bei anderen Versicherungsunternehmungen.. 7VI. Darlehen auf Versicherungsscheine...
Guthaben bei Banken, bei der Sparkasse, auf Postscheckkonto
ℳ9:
77 000
5 478 580 42 415
6 150 834 3 000 919 654 11 569 070 160 351 160 657 855 727 130 386 79 415
„ 22⸗
Sfsrkal
—
60 686 8 6 5 6
. 2 2* 2 ⸗ .⁴ . 2727 ᷑ 9 9 59 2⁴ 20 *⁴ *⁴ *
Erste Zentrar⸗Handersre
8. elcben Reichsanzeiger ind Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Sonnabend, den 17. September
gister⸗Betlage
1 8
41924
Der Inhalt dieser Beilage,
für Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers, SW. 48, Wilhelm⸗
straße 32, bezogen werden.
2* in welcher die 8 3 b Fe. 4 — rechte⸗ 8 6. Beseins⸗ 7. Genossenf Jafts., 8 x 1e““ über 1. Eintragung ꝛc. von Patentanwälten, 2. Patente, 3. Gebrauchsmuster, der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint nebst der Warenzeichenbeilage in einem besonderen
Zentral⸗Handelsregister
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin
Blatt unter dem Titel
beträgt 18 ℳ f. d. V
für das Deutsche RNeich.
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in d bee.“ ierteljahr. — Einzelne “ seacnher Nehel lgich. — Der Hezugspreis
4. aus dem Handels⸗, 5. Güter⸗ 8
10. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 11. über Konkurse und 12. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachnngen
““
u“
osten 50 Pf. — Anzeigenpreis f. d. Raum einer
J5gespalt. Einheitszeile 2 ℳ. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag v. S0 v. H. erhoben
Bom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich- werden heute die Nrn. 278 4, 215;8 und
218 ausgegeben.
☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚̈
1. Zukäffigkeit der Arrestanorduung zur Sicherung des Steueranspruchs. Nach 8 351 der Reichsabgabenordnung is zwar ie Anordnung des Arrestes auch dann zulässig, wenn der Steuer⸗ nspruch noch nicht zahlenmäßig feststeht. Es ist diese Vorschrift egen des Wesens der Arrestanordnung als Sicherungsmaßnahme rklärlich, da sie die Sicherung von Abgaben usw. ermöglichen soll evor eingehende Ermittlungen über die Höhe der Abgabe statt⸗ efunden haben. Immerhin muß aber das Bestehen einer Abgabe⸗ orderung auch hinsichtlich der annähernden Höhe glaubhaft oder wahrscheinlich sein. Der Arrest ist aber nicht zulässig wegen Ab⸗ gabenforderungen, die ganz willkürlich von der Steuerbehörde als estehend angenommen werden. Dagegen ist nicht eine so eingehende und zuverläfsige Feststellung erforderlich, wie für die Veranlagung des Steuerpflichtigen, vielmehr ist es für genügend zu erachten, wenn die ermittelten Umstände die Annahme einer Steuerpflicht als wahr⸗ scheinlich rechtfertigen, zumal wenn es sich um deutsche Staats⸗ angehörige handelt, deren Steuerpflicht im Gesetze nur unter be⸗ stimmten Voraussetzungen verneint ist. (Urteil vom 30. Juni 1921 III A 112/21.)
2. Zur Berechnung der Grunderwerbsteuer. Nach § 12 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes bestimmt sich der Veräußerungs⸗ preis nach dem Gesamtbetrage der Gegenleistung, einschließlich der vom Erwerber übernommenen oder ihm sonst infolge der Veräußerung obliegenden Leistungen. Unter den dem Erwerber sonst infolge der Veräußerung obliegenden Leistungen sind Steuern nicht gemeint. Gedacht ist hierbei nur an Reallasten, Rentenbankrenten, Ansiedelungs⸗ renten und bereits eingetragene Altenteile. Dagegen rechnet schon das Gesetz selbst (§ 12 Abs. 2 Satz 2) nicht einmal die sogenannten ge⸗ meinen Lasten mit, d. h. die auf einem nicht privatrechtlichen Titel beruhenden Abgaben und Leistungen, die auf dem Grundstück kraft Gesetzes ruhen. Hat der Käufer eines Grundstücks die Kosten des Kaufgeschäfts und seines Vollzugs, einschließlich der Grunderwerbsteuer, übernommen, so kommt es hiernach für die Entscheidung der Frage, ob diese Beträge dem Veräußerungs⸗ preis hinzuzurechnen sind, nur darauf an, ob es sich hierbei um Leistungen handelt, die als Gegenleistung gelten. Als Veräußerungs⸗ preis oder als Gesamtbetrag der Gegenleistung einschlietzlich der vom Erwerber übernommenen Leistungen ist beim Kaufvertrag nach bürger⸗ lichem Recht nur das zu verstehen, was nach der Parteivereinbarung für den Verkäufer an die Stelle des verkauften Gegenstands treten soll. Was der Käufer außerdem zur Abnahme des Gegenstands auf⸗ wendet, ist keine Gegenleistung für den Kaufgegenstand, sondern eine ihm neben der Zahlung des Kaufpreises obliegende Leistung. Die nach §§ 448, 449 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Käufer treffenden Kosten sind demnach — weil als zur Abnahme des Gegenstands gehörig anzusehen — nicht Kaufpreis und gehören somit auch nicht zu dem grunderwerbsteuerpflichtigen Veräußerungspreis. Das gilt auch dann, wenn der Käufer sie im Kaufvertrag ausdrücklich übernommen hat. Dagegen ergibt sich aus der gesamtschuldnerischen Haftung des Käufers und des Verkäufers für die Grunderwerbsteuer und aus der auch für steuerrechtliche Gesamtschuldverhältnisse geltenden Vorschrift des § 426 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für den Fall der Uebernahme der Grunderwerbsteuer durch den Käufer zweierlei: Zur einen Hälfte der Steuer betrifft ihre Uebernahme eine Verbindlichkeit, die den Käufer schon an und für sich trifft. Sie ist daher nicht Teil des Ver⸗ äußerungspreises und unterliegt daher der Grunderwerbsteuer nicht. Zur anderen Hälfte hat der Verkäufer die Steuer zu tragen; wälzt er sie auf den Käufer ab, so liegt darin eine in die Gegen⸗ leistung eingeschlossene übernommene Leistung des Känufers, die mit dem Kaufpreis der Grunderwerbsteuer unterliegt. Der Betrag, der als Kaufpreis, vermehrt um die vom Kaufpreis be⸗ rechnete halbe Grunderwerbsteuer, steuerpflichtig ist, berechnet sich nach der Formel 8’e, wobei x den Kaufpreis — übernommene ½ Steuer, k den Kaufpreis und p den Prozentsatz der Abgabe be⸗ deutet. (Urteil vom 8. Juli 1921, II A 205/21.)
3. Umsatzsteuerpflicht eines Viehversicherungsvereins. Ein Viehversicherungsverein, der satzungsgemäß die Verwertung der gefallenen oder notgeschlachteten Tiere auf eigene Rechnung vornimmt und auch den Erlös für die Vereinskasse vereinnahmt, während das eschädigte Mitglied lediglich Anspruch auf die Versicherungssumme hat übt hierbei eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuer⸗ gesetzes aus und unterliegt der Umsatzsteuerpflicht, die nicht zur Vor⸗ aussetzung hat, daß der Verein bei seiner Tätigkeit einen Gewinn erzielt. (UUrteil vom 5. Juli 1921, II A 399/20.)
4. Voraussetzung für Gewährung der Nachsicht bei verspäteter Rechtsmitteleinlegung. Nach § 68 der Reichs⸗ abgabenordnung kann Nachsicht beantragen, wer ohne sein Verschulden verhindert gewesen ist, die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels ein⸗ zuhalten. Ein Kaufmann, der im geschäftlichen Leben steht, hat, bevor er sich auf eine längere Reise begibt, dafür Sorge zu tragen,
8
8
daß er selbst oder ein von ihm ermächtigter Vertreter von allen wichtigen an ihn gerichteten Schreiben, wozu sämtliche durch eine Behörde zugestellten Schriftstücke gehören, rechtzeitig Kenntnis crhält. be 18 EEEö kann daher nicht mit einer längeren Reise ins Ausland entschuldig . (Urteil vom 8. Juli 1921, II A 312/21.) 1“ 5. Pflicht der Steuerbehörde zur Mitteilung der amt⸗ lichen Ermittlungen und Zeugenaussagen an den Steuer⸗ pflichtigen. Wenn eine Steuerbehörde vor Erlaß ihrer Anfechtungs⸗ entscheidung dem Steuerpflichtigen, der sich beschwert hat, den Inhalt der amtlichen Ermittlungen oder Zeugenaussagen nicht mitteilt, so liegt darin ein wesentlicher Verfahrensmangel, der zur Aufhebung der Entscheidung führen muß. In § 241 der Reichsabgabenordnung ist bestimmt, daß, wenn Auskunftspersonen im Rechtsmittelverfahren gehört werden, das Beweisergebnis nur dann zum Nachteil des Steuerpflichtigen verwertet werden darf, wenn ihm Gelegenheit gegeben ist, sich dazu zu äußern. Diese Vorschrift hat auch für den im § 240 a. g. O. vorgesehenen Fall zu gelten; das Ergebnis einer Beweisaufnahme ist also gleichfalls zu den „Unterlagen“ der ö zu 88 8 E16. auf Antrag oder on Amts wegen mitgeteilt werden sollen. (Urteil vom 22. Juni 1921 So wag g s ( l von Juni 1921,
6. Abgabe des Meistgebots im Zwangsversteigerungs⸗ verfahren und Abtretung der Rechte aus dem Meistgebote als grunderwerbsteunerpflichtige Veränßerungsgeschäfte. Der Rechtsvorgang, der bei einer Zwangsversteigerung zum Eigentums⸗ übergang führt, ist der Zuschlagsbeschluß. Dieser Rechtsvorgang löst nach § 4 des Grunderwerbsteuergesetzes die Steuerpflicht aus. Sind ihm mehrere Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres voraus⸗ gegangen, so werden mit dem Eigentumsübergange diejenigen Ver⸗ aͤußerungsgeschäfte steuerpflichtig, die ihrerseits nicht zum Eigentums⸗ übergange führen (§ 5 Absatz 3 a. a. O.). Werden im Zwangs⸗ versteigerungsverfahren nach Abgabe des Meistgebots im Versteigerungs⸗ termine die Rechte aus dem Meistgebote abgetreten, so liegen zwei Veräußerungsgeschäfte vor, nämlich einmal die Abgabe des Meist⸗ gebots und sodann die Abtretung der Rechte aus diesem Gebote, von denen das letztere, auf Grund dessen der Zuschlag erteilt ist, zum Eigentumsübergange geführt hat. Die Abtretung der Rechte aus dem Meistgebote ist ein Veräußerungsgeschäft im Sinne des Grund⸗ erwerbsteuergesetzes. Als Veräußerungsgeschäft in diesem Sinne hat auch die Abgabe des Meistgebots selbst zu gelten. (Urteil vom 4. Februar 1921, II A 62/21.)
7. Zur Steuerpflicht der Gewinnanteilscheinbogen nach dem Reichsstempelgesetz. Eine Aktiengesellschaft, die neue Gewinn⸗ anteilscheinbogen sowohl für Vorzugsaktien wie für Stammaktien ausgegeben hat, hat auf die ersteren in den vorhergehenden zehn Jahren jährlich 4 vH, auf die letzteren keine Dividende ausbezahlt. Streitig war, ob für die Vorzugsaktien nach Tarifnummer 3 Aa
Abs. 2 des Reichsstempelgesetzes die Steuer zu entrichten ist. Die
Befreiungsvorschrift lautet: Der Steuersatz ermäßigt sich auf die Hälfte, wenn die während der vorausgegangenen zehn Jahre verteilte Dividende durchschnittlich 4 vH, er gelangt nicht zur Hebung, wenn sie 3 vH nicht überschritten hat. Bei Anwendung dieser Befreiungs⸗ vorschrift ist jede Aktiengattung gesondert zu behandeln, da einmal die Steuerpflicht an die Ausgabe bestimmter Gewinnanteilscheinbogen geknüpft ist und weiter die Steuer in letzter Linie den Gewinn des Aktionärs treffen soll und bei getrennter Behandlung der einzelnen Aktiengattungen dieser Zweck am besten erreicht wird. (Urteil vom 30. März 1921, II A 149/21.)
S. Zum Begriff der gesunden Kleinwohnungen im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes. Nach § 8 Abs. 1 Ziff. 9 des Grunderwerbsteuergesetzes muß die Grundstücksübertragung, um steuer⸗ frei zu sein, der Schaffung gesunder Kleinwohnungen für Minder⸗ bemittelte zu dienen bestimmt sein. Hiernach sollen nur solche Be⸗ strebungen steuerlich begünstigt sein, welche die Förderung der öffent⸗ lichen Gesundheit zum Ziele haben. Unter gesunden Wohnungen können nur solche verstanden werden, bei denen die hygienischen An⸗ sprüche in bezug auf die heilbringenden Einwirkungen von Licht, Luft und Sonne heraufgesetzt sind. Deshalb kann die Befreiungsvorschrift nur dann Anwendung finden, wenn der Wille des Unternehmers von vornherein auf die Schaffung von solchen gesunden Kleinwohnungen gerichtet ist. Wenn der Unternehmer diese Absicht hatte, so hat er Anspruch auf Steuerbefreiung, auch wenn sich damit die weitere Ab⸗ sicht verband, der herrschenden Wohnungsnot durch Notwohnungen entgegenzutreten, da beide Zwecke sich vereinen lassen. (Urteil vom 8. April 1921, II A 148/21.)
9. Nichtanerkennung der Gemeinnützigkeit einer Werks⸗ küche und Kantine einer Fabrik im Sinne des Umsatzsteuer⸗ gesetzes. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Kantine und Werksküche, die von einem Fabrikunternehmen eingerichtet sind, ist zu versagen, wenn diese Betriebe dem von der Fabrik mit ihrem ge⸗
anzhofs.
samten Unternehmen verfolgten Zweck wesentlich mit dienen sollen. Dies ist der Fall, wenn bei der wegen der weiten Entfernung von den Wohnstätten der Angestellten und Arbeiter ungünstigen ört⸗ lichen Lage der Fabrik ohne diese Einrichtung den im Betrieb arbeitenden Personen die Einnahme einer warmen Mittagsmahlzeit nicht möglich wäre. Dieser Umstand würde geeignet sein, die Arbeit⸗ nehmer zu veranlassen, günstiger gelegene Arbeitsstätten gegenüber der Fabrik zu bevorzugen. Diese dient also ihren eigenen geschäft⸗ lichen Interessen, wenn sie den für ihren Betrieb ungünstigen Um⸗ stand durch die Einrichtung der Werksküche und Kantine ausglich. Bei dieser Sachlage kann im Sinne des Umsatzsteuergesetzes von einem ausschließlich gemeinnützigen oder wohltätigen Unternehmen, dem Steuerfreiheit zuzubilligen wäre, nicht die Rede sein. (Beschluß vom 11. Februar 1921, IB 37/20.) 10. Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines Fremden⸗ verkehrsvereins im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Ein Fremdenverkehrsverein, der sich die Aufgabe stellt, den Fremden⸗ verkehr in einer Stadt und Umgebung zu heben und zu fördern, und der diese Aufgabe durch Errichtung öffentlicher Auskunftsstellen, durch Reklametätigkeit, durch Einrichtungen zur Hebung des Fremden⸗ verkehrs und Anstreben von Verkehrserleichterungen zu lösen sucht, ist als gemeinnützig im Sinne des Umsatzsteuergesetzes anzuerkennen und umsatzsteuerfrei, wenn jedermann von den Einrichtungen des Vereins Gebrauch machen und unmittelbaren Nutzen daraus ziehen kann, und die vom Vereine geforderten Entgelte hinter dem Durch⸗ schnitte derjenigen Entgelte bleiben, die von Erwerbsunternehmen für gleichartige Leistungen vereinnahmt werden. Wenn daneben die Vereinsmitglieder ein Recht auf unentgeltliche Erteilung von Aus⸗ künften oder auf unentgeltliche Leistungen anderer Art haben, so kann darin nicht ein solcher besonderer Nutzen für die Vereinsmitglieder erblickt werden, der das Unternehmen in gewissem Umfang als für sie allein und nicht für die Allgemeinheit bestimmt erscheinen lassen könnte. (Beschluß vom 30. Juni 1921, I B 270/,21).
1 Einfluß der von den Gesellschaftern einer Gesell⸗ schaft m. b. H. übernommenen Verpflichtung zur Gewährung von Darlehen auf die Berechnung des Errichtungsstempels. Wenn nach dem Gesellschaftsvertrag die Gesellschafter einer G. m. b. H. den Kapitalbedarf, der über den Betrag des Stammkapitals hinaus erforderlich ist und nicht durch Anleihen gedeckt wird, durch Ge⸗ währung von Darlehen aufzubringen haben, so liegt darin eine den Gesellschaftern als solche obliegende und im Gesellschaftsvertrag festgesetzte gesellschaftliche Verpflichtung. Diese Pflicht bildet eine von den Gesellschaftern als solchen außer der Stamm⸗ einlage übernommene Leistung im Sinne der Spalte 4 der Tarifstelle 1 A b. Der Wert dieser⸗ Leistung entspricht der Höhe der zu gewährenden Darlehen. Steht die Höße nicht fest, so ist für die Bewertung § 5 des Reichsstempelgesetzes maßgebend. Der Wert wird nicht immer leicht zu bestimmen sein, kann aber bezelmäßig auf den Betrag angenommen werden, der sofort aufzu⸗ bringen ist und weder durch Anleihen noch durch Mittel der Gesell⸗ schaft gedeckt werden soll. Neben diesem unter Berücksichtigung der Darlehen zu berechnenden Errichtungsstempel ist auch der Ein⸗ bringungsstempel nach Tarifstelle 1 A d zu entrichten. (Urteil vom 30. Juni 1921, II A 229/21.)
12. Unzulässigkeit der Einrechnung der Ausfuhrabgabe in den Verkaufspreis der Kohle bei Berechnung der Kohlensteuer. Auf Grund der vom Reichskommissar für die Kohlenverteilung getroffenen Anordnung, wonach ein Teil, und zwar der weitaus größte Teil des bei den ausländischen Empfängern gegen⸗ über dem Inlandspreis erzielten Ueberpreises an die Reichskasse ab⸗ zuführen ist, bestimmte die Kohlenausfuhrstelle West als die für die Kohlenausfuhr nach der Schweiz zuständige Ausfuhrstelle hinsichtlich der Verteilung der Ausfuhrerlöse, daß den mit der Ausfuhr betrauten Erzeugern lediglich jener Erlös zugestanden wird, der ihnen im August 1917 als Mehrertrag gegenüber dem Inlands⸗ preise verblieben war. Die über diese Summe hinausgehenden Beträge mußten an die Reichskasse als Ausfuhrabgabe abgeführt werden. Der innere Grund für die Erhebung der Ausfuhrabgabe ist die Tatsache der Ausfuhr von Kohle aus dem Inland ins Ausland. Diese Tatsache liegt nach dem Zeitpunkt der Lieferung der Kohle ab Grube. Nach § 8 Abs. 1 des Kohlensteuergesetzes bildet aber den steunerpflichtigen Wert der gelieferten Kohle der Verkaufspreis ab Grube. Demgemäß muß die Ausfuhrabgabe, die der Produzent auf Anweisung der Reichebehörden in jedem Falle zu übernehmen und in den Verkaufspreis einzurechnen hat, ebenso wie die Fracht⸗ kosten von dem Verkaufspreis abgesetzt werden, wenn der Verkaufs⸗ preis, gerechnet ab Grube, in die Erscheinung treten soll. Die Aus⸗ fuhrabgabe kann daher nicht als zum Verkaufspreis im Sinne des § 8 Abs. 1 des Kohlensteuergesetzes gehörig angesehen werden; sie unterliegt sonach nicht der Kohlensteuer. (Urteil vom 8. Juni 1921, IWWa. A. 91/20.)
Johann Peter Nikolaus Bosseler.
Nachdem die Gesellschafterversammlung 8 8. beschlossen hat, die Gesellschaft aufzulösen,
XIV. Geschäftseinrichtung und Drucksachen 1114““ XV. Vorausgezahlte Alters⸗, Invaliden⸗, Witwen⸗ und Leibrenten XVI. Vorausgezahlte Gewinnanteileel .. XVII. Hinterlent. Werthapiere. . .. .... XVIII. Kursverlustschuld der Kriegsanleiheversicherungen... PVerschiebene uddner 1
Gesamtbetrag.
.Rücklagen lt. §§ 54 und 56 der Satzung.. .Sicherheitsrücklagen. ve eeeeeeee11“*“ . 7. Beite Ühbetträge . .. ..... 75 .Unerledigte VersicherungsfälleK).. JI. Unverteilte Ueberscüsse I Ruüctagaagag 1.“ VIII Guthaben anderer Versicherungsgesellschaften IX. Sonstige Verbindlichkeiten . XGewinin. . . . . . . . . . .... ... Gesamtbetrag.
.„ „ „7277„
138 295 99 248
23 724 554 36 806 0. 113 439 329 287 200 992 359 211 162 7225
26 079 185
Der Vorstand. —
914 629 89
4) Handelsregister.
Alfeld, Leine. J64206] In das hiesige Handelsregister A Nr. 95 ist zur Firma Otto Hollborn, Alfelder Tüten⸗ und Papierwaren⸗ fabrik zu Alfeld, heute folgendes ein⸗ getragen worden: Der Ehefrau Anna Pollborn, geb. Lehne, in Alfeld ist Pro⸗ ura erteilt. Dem Kaufmann Fritz ahme in Alfeld ist derart Gesamt⸗ prokura erteilt, daß er die Firma zu⸗ sammen mit einem anderen Prokuristen
rechtsverbindlich zeichnen kann.
Amtsgericht Alfeld,
den 10. September 1921.
Altona, Elbe. Eintragungen in das Handelsregister. 3. September 1921:
H.⸗R. B 414. Türkische Zigaretten⸗ Compagnie „Apas“, Gesellschaft mit beschräukter Haftung, Altong. Der Gesellschaftsvertrag ist am 18. August 1921 errichtet. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist der Einkauf und Verkauf von Tabaken, Zigaretten und Zigaretten⸗ papier sowie die Uebernahme von Handels⸗ vertretungen in diesen Artikeln. Das Stammkapital beträgt 20 000 ℳ. Ge⸗ schäftsführer ist der Kaufmann Peter Ivachim Hinrich Rudolph von der Ab, Altona. Die Bekanntmachungen der Ge⸗ sellschaft erfolgen im Hamburger Fremden⸗ blatt.
H.⸗R.
B 322. Dampf⸗Seifenfabrik
Hansa, Gesellschaft mit beschränkter
[64583]
Haftung in Altona. Die Gesellschaft ist durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ sammlung vom 3. September 1921 auf⸗ gelöst. Zum Liquidator ist der Kaufmann Otto Löwe in Altona bestellt. Die Pro⸗ kura des Kaufmanns Arthur Ernst Wal⸗ ther Krebs in Altona ist erloschen.
H.⸗R. A. 605. Wilh. Planit, Altona. Inhaber ist jetzt der Kaufmann Willy Henry Planitz in Hamburg.
H.⸗R. B. Bavaria⸗Brauerei, Altona. Die Eintragungen vom 13. Fe⸗
bruar 1918, 22. Oktober 1919, 23. August
1920 und 9. April 1921 werden dahin ergänzt, daß durch die Verschmelzungen das Vermögen a) der Friesen⸗Brauerei in Hamburg, b) der Löwenbrauerei in
Hamburg, e) der Harburger Aktienbrauerei
in Harburg, d) der Bierbrauerei „Ber schlößchen“ A.⸗G., Stade, und der Tivoli⸗
brauerei Aktiengesellschaft in Hamburg als Ganzes unter Ausschluß der Ligui⸗ dation auf die Bavaria⸗Brauerei über⸗
gegangen ist.
H.⸗R. A 2023. Schröter & Voß, Altonan. Der Kaufmann Hermann Schröter, Hamburg, ist in die Gesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten.
6. September 1921:
H.⸗R. A 2090. Ingenieurbüro Breckenfelder & Olufsen, Altona. Persönlich haftende Gesellschafter dieser offenen Handelsgesellschaft, die am 1. August 1921 begonnen hat, sind die Ingenieure Emil Breckenfelder und Jo⸗ hannes Olufsen in Altong.
H.⸗R. A 2091. Chr. Maas & Co., Altvna. Persönlich haftende Gesell⸗ schafter dieser offenen Handelsgesellschaft
“
die am 18. Dezember 1911 begonnen hat, sind die Kaufleute Christian Max Peter Maas und Heinrich Jacob Adolf Wiencken in Altona. Der Ort der Niederlassung war bisher Hamburg. 9. September 1921:
H.⸗R. B 99. Landunternehmung Stellingen, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Altona. Die Vertretungsbefugnis des Carl Heinrich Johann Freiherrn von Merck zu Hamburg ist beendigt und an seiner Stelle der Kaufmann John Henry Frederic Freiherr von Schröder zu Hamburg zum Geschäfts⸗ führer bestellt.
H.⸗R. B 28. Altona⸗Ottensener Möbel⸗Indnstrie Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Altona. Nach vollständiger Verteilung des Gesellschafts⸗ vermögens ist die Vertretungsbefugnis