Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 42 Me. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Withelmftraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 1 Mt.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Etnheits⸗ zeile 2 Mk. einer 8 gespaltenen Einheitszeile 3,50 Me Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs⸗ zuschlag von 80 v. H. erhoben. — Anzeigen nimmt an: ie Geschäftsstelle des Reitchs⸗
erlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
und Staatsanzeigers
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Nr. 222. Reichsvantgirokonto. Berlin, Donnerstag, den 22. September, Abends. Pofeschecctonto Berttin 41824. 1921
Einzelnummern oder einzelne Beilagen
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einschließlich des Portos abgegeben
werden nur gegen Bacbegahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
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Inhalt des amtlichen Teiles: b Dentsches Reich.
Ernennungen ꝛc. 8. 8 b Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung zur Herstellung einer Mischfutterart.
Preußen. .
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Aufhebung eines Handelsverbots. — Handelsverbote.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Dier Ministerialamtmann Lamann ist zum Regierungsrat im Bereiche des Reichsarbeitsministeriums ernannt worden.
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Der Leiter der Filmprüfstelle Berlin, Polizeirat Mildner, ist zum Regierungsrat ernannt worden.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch⸗ futter vom 8. April 1920 (NGBl. S. 491) ist am 19. September 1921 — J.⸗Nr. V/3 M. 1327 die Herstellung fol⸗ gender Mischung genehmigt worden:
Bezeichnung: Bergmanns gewürzter kohlensaurer Futterkalk. Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile: Reiner gemahlener kohlensaurer Kalk, Fenchelsamen,
ochsalz. Najme des Herstellers: Firma Dr. Fischer & Bergmann, Chemische Fabrik, Wernigerode (Harz). Berlin, den 19. September 1921. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. 11“ 1“
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Preußen.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Der Pastor Sommer in Schleswig⸗Friedrichsberg, Re⸗ gierungsbezirk Schleswig, ist zum Propst ernannt worden. Ihm ist als solchem die Propstei Schleswig, Regierungsbezirk Schleswig, übertragen worden. “ 1
Bekanntmachung. . Dem Obst⸗ und Gemüsehändler Karl Dörr, ge⸗ boren am 24. April 1890 in Biebrich a. Rh., wohnhaft in Frank⸗ furt a. M., Börnestraße Nr. 20, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Natur⸗ erzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen vom heutigen Tage ab wieder gestattet. “ Frankfurt a. M., den 15. September 1921. Der Polizeipräsident. Ehrler.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom ve (RGBl. S. 603), habe ich den Eheleuten Händler Wil⸗ helm Weißenhagen in Dortmund, Wilhelmstraße Nr. 7, und deren Kindern Toni, Paul, Maria und Willi Weißenhagen in Dortmund, Wilhelmstraße Nr. 7, und der EChefrau Regina Müller, geb. Weißenhagen, in Do rtmund, Lange Straße Nr. 20, wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art
owie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet.
Dortmund, den 14. September 1921. .
Wücherstelle der Polizeiverwaltung. von Cossel, Polizeiverwalter.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel RGBl. S. 603), habe ich den Eheleuten Händler Albert Heiningk in Dortmund, Krautstraße Nr. 13, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebens⸗ mitteln aller Urg sowie mit sonstigen Gegen⸗
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ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. 8
Dortmund, den 14. September 1921. G Wucherstelle der Polizeiverwaltung. von Cossel, Polizeiverwalter.
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sbtaeanmnimachung.. Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RBl. S. 603), habe ich den Eheleuten Händler Julius Ko gen. Rhode in Dortmund, Auf dem Berge Nr. 9a, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegen⸗ ständen d es täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. ““ Dortmund, den 16. September 1921. b Wucherstelle der Polizeiverwaltung. von Cossel, Polizeiverwalter.
Auf Grund
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), habe ich der Ehefrau Händlerin Helene Becker, geb. Kreft, in Dortmund, Kuͤckelke Nr. 24, und den Eheleuten Invalide Gustav Sack in Dortmund, Knuckelke Nr. 24, durch Vexfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗ sagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. “
Dortmund, den 16. September 1921.
Bekanntmachung.
Dem Geschäftsführer Erwin Vettin in Banti⸗ kow, Kreis Ostprignitz, ist wegen Unzuverlässigkeit die Fort⸗ führung des Gastwirtschaftsbetriebes bis auf weiteres untersagt.
Kyritz, den 16. September 1921.
Der Landrat. J. V.: Meyer, Regierungsreferendar.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer sitzung.
Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung hat im Verfolg einer Sitzung, bei der auch der Reichsrat, der Reichskohlenrat und der Deutsche Städtetag sowie die Landes⸗ und Kohlenwirtschaftsstellen vertreten waren, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge beschlossen, die Brennstoffsorten, die zurzeit bereits flüssig sind und von denen zu erwarten ist, daß sie auch flüssig bleiben werden (Rohbraunkohle, Naßpreßsteine, Grude⸗ kohle, Zechen⸗, Gas⸗ und Lesekoks sowie die Abfallbrennstoffe aus der Steinkohle, wie z. B. Schlammkohle, Koksgrus, Gene⸗ ratorenrückstände, Schlacke, Waschberge, Mittelprodukte u. dergl.) insofern aus der Zwangswirtschaft freizugeben, als für sie in Zu⸗ kunft die Meldepflicht und die Bezugsscheinpflicht aufgehoben wird. Für die vorstehend nicht erwähnten Brennstoffe, ins⸗ besondere für Steinkohle jeder Art und die daraus hergestellten Briketts, für Braunkohlenbriketts, bayerische Pechkohle und böhmische Stein⸗ und Braunkohle bleibt es bei der bisherigen Regelung, da in diesen Brennstoffen eine entsprechende Flüssig⸗ keit noch nicht eingetreten ist. Insbesondere muß im bevor⸗ stehenden Winter bei Steinkohle infolge der Anforderungen des Feinddundes und des Wegfalls he Ueberschichten mit großer Knappheit gerechnet werden.
Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung verzichtet jedoch mit der Freigabe der oben angegebenen Kohlensorten nicht auf die Rechte, die ihm durch § 2 der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Be⸗ stellung eines Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 übertragen worden sind. Er behält sich vielmehr vor, erforderlichenfalls jederzeit auch über diese Brenn⸗ stoffe zu verfügen und sie für bestimmte Zwecke zu beschlag⸗ nahmen, sowie in verkehrsschwierigen Zeiten Versandbe⸗ schränkungen eintreten zu lassen.
Die Freigabe aus der Melde⸗ und Bezugoscheinpflicht für Rohbraunkohle, Naßpreßsteine, Grudekohle, Zechen⸗, Gas⸗ und Lesekohle und die obengenannten Abfallprodukte wird mit
Wirkung ab 1. Oktober d. J. erfolgen. Die Veröffentlichung der einzelnen hierfür nötigen Bekanntmachungen steht unmittel⸗ bar bevor.
In der gestrigen Vollsitzung des Landtags fand Nachmittags die Wahl des neuen bayerischen Minister⸗ präsidenten statt. Der Abgeordnete Stang (Banerische Volkspartei) schlug im Namen dieser Partei den Grafen Lerchenfeld, Gesandten in Darmstadt, vor. Die geheime Abstimmung hatte, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgendes Ergebnis: Graf Lerchenfeld 86 Stimmen. Die Bayerische Mittelpartei hatte mit 20 Stimmen für den bis⸗ herigen Ministerpräsidenten Dr. von Kahr gestimmt. Die sozialistischen Parteien gaben 39 weiße Zettel ab. Der Präsident stellte fest, daß Graf Lerchenfeld zum Ministerpräsidenten ge⸗ wählt sei. Graf Lerchenfeld, der unmittelbar nach der Wahl im Saale erschien, erklärte, daß er die Wahl annehme.
Vor der Wahl des Ministerpräsidenten gab der Abg. Hilpert im Namen und im Auftrag der Bagyerischen Mittelpartei und der Deutschen Volkspartei folgende Erklärung ab: b
Bei der schweren Krise, in die das Vorgehen der Reichs⸗ regierung den bayerischen Staat gestürzt hat, handelt es sich darum, dem bayerischen Staat die von der Weimarer Verfassung ihm noch übrig gelassenen Reste seiner staatlichen Hoheit zu erhalten. Zu⸗ gleich aber dürfte es die Absicht der unter schärfstem sozialistischen Druck stehenden Reichsregierung gewesen sein, die anders geartete bayerische Regierung aus dem Sattel zu heben. In der Tat haben die Verhandlungen über die Verordnung der Reichsregierung vom 29. August zu Verwicklungen geführt, die den Rücktritt der bisherigen bayerischen Regierung zur Folge hatten. Das Ministerium Kahr hat durch 1 ½ schwere Jahre die Politik des baverischen Staates so geführt, daß Ruhe und Ordnung aufrechterhalten und seine stetige friedliche Entwicklung gewährleistet und die Rechte Bayerns gewahrt wurden. Der weitaus überwiegende Teil des bayerischen Volkes sieht dasselbe in Herrn von Kahr, nämlich die Bürgschaft für eine ziel⸗ sichere Durchführung der bisherigen Politik. In zahllosen Kund⸗ gebungen ist der Wille des Volkes zum Ausdruck gekommen. Wir glauben, diesem Willen dadurch entsprechen zu sollen, daß wir unsere Stimmen aufs neue auf Herrn von Kahr vereinigen.
Nach der Wahlhandlung nahm das Haus die Dringlich⸗ keitsanträge, betreffend die Hilfsaktion für Ludwigs⸗ hafen, an. Der Sozialminister Oswald teilte mit, daß die Regierung sofort den bedauernswerten Hinterbliebenen und den Verletzten das herzlichste Beileid ausgesprochen habe. Er, der Minister, und der Landesgewerberat würden noch heute ab⸗ reisen, um sich persönlich von dem Sachschaben zu überzeugen. Die Regierung werde ferner unverzüglich die entsprechenden Mittel anweisen, um den Beteiligten vorläufig Zuschüsse ge⸗ währen zu können.
— Als eine seiner letzten Amtshandlungen hat der Minister⸗ präsident von Kahr an die Bevölkerung folgenden Aufruf erlassen:
Die politische Hochspannung und die Erregung der letzten Tage darf nicht zu Unbesonnenheiten verleiten. Ich warne dringend alle Teile des Volkes vor unbesfonnenen Schritten und etwaigen Ver⸗ suchen gewaltsamen Eingreifens in den verfassungsmäßigen Gang der politischen Ereignisse. Die Polizeibehörden werden etwaige Störungen der Ruhe und Ordnung, von welcher Seite sie auch kommen mögen, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln unterdrücken.
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Die afghanische Abordnung ist von London nach einem Aufenthalt von wenigen Wochen abgereist. Wie das „Reutersche Büro“ meldet, habe sich die Abordnung geweigert, mit dem Indian Office in Fühlung zu treten. Lord Curzon hätte den Mitgliedern der afghanischen Abordnung auseinander⸗ gesetzt, daß die Verhandlungen über die politischen Beziehungen der britischen Regierung mit Afghanistan vom Sekretär für Indien geführt würden, und daß die Annahme irgendeines afghanischen Abgesandten in London vom Abschluß des jetzt in Kabul verhandelten Vertrages zwischen Großbritannien und Afghanistan abhänge.
— Die „Preß⸗Association“ meldet, daß der Erste Minister Lloyd George augenblicklich damit beschäftigt ist, eine Formel zu finden, die von den Sinnfeinern angenommen werden ann, mit Rücksicht auf die heikle Lage, die durch de Valeras letztes Telegramm geschaffen worden ist. Lloyd George hat den Wunsch, daß kein Mittel unversucht bleibt, um eine Kon⸗ ferenz zustande zu bringen, wolle jedoch vermeiden, daß, wenn die Verhandlungen fehlschlagen, die Verantworlichkeit für den Mißerfolg auf ihn falle.
— Der gemischte Ausschuß der Arbeiterpartei des Ge⸗ werkschaftskongresses hat eine Entschließung angenommen und