1921 / 223 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Sep 1921 18:00:01 GMT) scan diff

1“ . 1 1921. A. R. Jedicke & Sohn, G. m. p fj f 8 . b. H., Dresden. 31/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren, Zi⸗ 10/3 1921. Fa. Fried. Erhard, 31/8 1921

garetten, Zigarillos, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak, Zigarettenpapier. 1 8 Geschäftsbetrieb: Zigarren⸗ und Tabakfabrik. Wa⸗ ren: Zigarven, Zigaretten, Zigarillos, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak.

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271123.

Leinen⸗Heidelberg.

18/6 1921. A. L. Mascke, G. m. b. H., München. 31/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrik. Waren: Rohtabak, Tabakfabrikate, Zi⸗ garettenpapier.

271105. H. 43054.

8 . 39 6

Anzeigenpreis für den Naum Mer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 2 Mt., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 3,50 Mk. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs⸗ zuschlag von 80 v. H. erhoben. Anzeigen nimmt an: die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers. Berlin SW 48, Wilhelmftraße Nr. 32.

Der Bezugspreis beträgt vferteh brüch 42 Me. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zei ieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmftraße Nr. 32.

14/6 1921. Fa. Hugo Haschke, Leipizg. 31/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von

14/6 1921. Fa. Hugo Haschke, Leipzig. 31/8 1921. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Zigarren. Waren: Zigarren.

271108.

Zigarren. Waren: Zigarren.

38. 271110. H. 43008.

Bilker Sfolz

6/6 1921. Nordhausen. 31/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Rohtabak, Tabakfabrikate und

Hendeß & Schumann,

Zigarettenpapier.

H. 42794.

SI

Neuerburg

14/5 1921. Haus Reuerburg 6 H. 6., Trier. 31/8 1921 Geschäftsbetrieb: Zigaretten⸗ fabrik. Waren: Rohtabak, Tabak⸗ fabrikate, Zigarettenpapier.

271109. H. 42882.

23/5 1921. S. Hockenheimer & Sohn, Mannheim. 31/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Vertrieb sämtlicher Tabakfabriakte. Waren: Zigarren, Zigaretten, Zigarillos, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak.

H. 43056.] 38.

HOCHGEWAXCHS

14/6 1921. Fa. Hugo Haschke, Leipzig. 31/8 1921. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Zigarren. Waren: Zigarren.

38. 0

Rhein⸗Donau-Kanal

10/6 1921. Heilbronn a. N. 31/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Zigarren⸗ und Zigarettenfabrik. Waren: Zigarren, Zigaretten und Rauchtabak.

271113. H. 43060.

Fa. Georg Horne,

H. 43083.

preis

38.

Weser

Huchzermeyer & Hölling, Bad Oeyn⸗ hausen⸗Süd. 31/8 1921.

11/6 1921.

Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrikation. Waren:

Zigarren und sämtliche

11/6 1921. Huchzermeyer & Hölling, Bad Oeyn⸗ hausen⸗Süd. 31/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrikation. sonstige Tabakfabrikate.

Waren:

271116. . 43096.

112 . 1921. L. Hildebrand, Hannover. 31/8

Geschäftsbetrieb: Tabakfabrikate.

2

Zigarrengroßhandlung. Waren:

15/6 1921. Hadges Nessim Hamburg. 31/8 1921. Geschäftsbetrieb: Zigarettenfabrik. Tabakfabrikate, Rohtabake, Zigarettenpapier.

K. 36732.

Mosquetero

11/2 1921. Kahn Eschellmann, 31/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Alle Tabakfabrikate retten).

Cigaretten G. m. b. H.,

Waren:

271120.

Mannheim.

Waren: Ziga⸗

Zigarrenfabrikation.

(mit Ausnahme von

Zigarren und sämtliche sonstige Tabakfabrikate.

venag ber Expeditwon (Mangevind) in Verlm.

1/11 1920. 1921. Tabakfabrikaten. garetten.

Fa. VBer. Kaiser, Stuttgart.

Geschäftsbetrieb: Verfertigung und Vertrieb von Waren: Zigarren, Zigarillos, Zi⸗

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WWI SI

31/8

11/4 1921. Ottensen. 31/8 1921. Geschäftsbetrieb:

38.

24/2 1921. J. 31/8 1921.

und Kautabak.

Reinke

Geschäftsbetrieb: Waren: Rauchtabake.

1921.

21/8 Fabrik 1921. Geschäftsbetrieb: Waren: Roh⸗, Rauch⸗,

„Caovi“ G. m.

3 271121.

enior Langhans & Jürgensen,

Anfertigung Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren, Zigarillos.

271122.

Heinrich Müller

Geschäftsbetrieb: Tabakfabrik.

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Niederrheinische & Büttgen, M.⸗

27

71125.

1920. Orientalische Tabak⸗ und Zigaretten⸗

garven, Zigavetten und Zigarettenpapier, Zigarren⸗ und Zigarettenspitzen, Tabaksbeutel.

en Snsh

Altona

und Vertrieb von

4/3 Rees a. Rh. 31/8 1921. Waren: Rauch⸗, Kau⸗ und Zigaretten, Zigarettenpapier.

M. 31824.

38

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11/6 1921. Bingen a. Rh. 31/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Tabak und

els

und Tabakerzeugnissen. Schnupftabak, Zigarren,

38. 271128.

14/6 1921. Rees a. Rh. 31/8 1921. Geschäftsbetrieb: Tabakfabrik.

sen., Bremen. 38. 271129.

Waren: Rauch⸗

2/6 fabrik 1921.

Geschäftsbetrieb:

1921. „Caovi“

Tabak⸗

8 1091. Orientalische

garetten, Zigarettenpapier, Zigarettentaschen und Tabaksbeutel.

38. 271130.

31/8 1921. Geschäftsbetrieb:

Roh⸗, Rauch⸗,

Zigaretten und Zigarettenpapier.

271131.

Gelbku

7/12 1920. 31/8 1921.

Geschäftsbetrieb:

Zigaretten.

Tabakmanufaktur 31/8 1921. von Rauchtabaken.

Gladbach. Vertrieb

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Heinr. Oldenkott & Co., G. m.

G. m. b. H., Bruchsal

Zigarettenfabrik.

271132.

13/5 1921. b. Hamburg. 31/8 1921. 1

Geschäftsbetrieb: Tabakfabrik. Tabakfabrikate.

b. H.,

Tabak⸗ Kau⸗

Bruchsal i. B. 31/8

und Zigarettenfabrik. und Schnupftabak, Zi⸗

P. Stank

lawicz / Buchdruckerei G. m. b. H., Berlin 8

1921. Henric's Oldenkott senior &

Geschäftsbetrieb: Herstellung von Tabatfabri Schnupftabak, Ziga

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Herstellung und Vertrieb Waren: Rauch⸗, Zigaretten, Zigarettenpapier und Ziga rettenhülsen.

Ziga

liepenträger

Henric's Oldenkott senior & C

Waren: Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak, Zigarren, Ziga Zigarren⸗ und Zigarettenhülsen und Spitzen.

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und Zigare i. B.

Tabak⸗ und Zigarettenfe Waren: Roh⸗, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak⸗ Zigarren,

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„Maulhronner Rloster“

22/6 1920, Rapp & Sohn, Muüͤhlacker i

Tabak⸗Fabriken. Kau⸗ und Schnupftabak, Zig

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B. Reemtsma & Söhne, Er

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Fa. J. H. P. Rödinger,

Waren:

(Schluß in der solgenden Beilage.)

W. 11, Bernburger Straße 14.

F. 2

Einzelne Nummern kosten 1 Mk. * .

Reichsbankgirokonto.

n Berlin, Freitag, den

5

Poftscheckkonto: Verlin 41821.

Nr. 223.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung o

Inhalt des amtlichen Teiles:

9 Deutsches Reich.

Mitteilung, betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandsakten.

Bekanntmachung, betreffend diejenige Stelle, die über Anträge auf Genehmigung der Abtretung oder Verpfändung von Entschädigungsansprüchen gemäß des Verdrängungsschäden⸗ gesetzes,, des Kolonial⸗ und des Auslandsschädengesetzes zu befinden hat.

Bekanntmachung über die Berechnung des Jahresarbeitsver⸗ dienstes in der Invalidenversicherung.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Genehmigung eines Nachtrags zum Statut der Centralland⸗ schaft für die preußischen Staaten.

Aufhebung eines Handelsverbots. Handelsverbot.

Deutsches Reich. eö“

Dem Kanzler Kaltheuner bei dem Deutschen General⸗ konsulat in Barcelona ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle vom solchen zu beurkunden. 7

Pekaintmachun g.

Gemäß § 23 des Verdrängun gsschädengesetzes vom 28. Juli 1921 (RGBl. S. 1021), des § 15 des Kolonial⸗ schädengesetzes vom 28. Juli 1921 (RGBl. S. 1031) und des § 15 des Auslandsschädengesetzes vom 28. Juli 1921 (RGBl. S. 1038) bezeichne ich als die Stelle, welche über Anträge auf Genehmigung der Abtretung oder Verpfändung von Entschädigungsansprüchen auf Grund der genannten Gesetze oder eines Teiles eines solchen Anspruchs zu befinden hat, den Präsidenten des Reichs⸗ entschädigungsamts und bis zu dessen Errichtung den Leiter der Geschäftsstelle 89 Errichtung des Reichsentschädigungs⸗ amts für Kriegsschäden, Berlin SW. 68, Charlottenstraße 18.

Berlin, den 12. September 1921.

Der Reichsminister für Wiederaufbau. Dr. Rathenau.

Bye kanntmachung .

über die Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes

in der Invalidenversicherung.

Vom 13. September 1921.

Geröffentlicht in der am 23. September 1921 ausgegebenen Nummer 96 des RGBl. S. 1265.)

Auf Grund des § 1245 Abs. 2 der Reichsversicherungs⸗ ordnung in der Fassung des Gesetzes vom 23. Juli 1921 über die anderweite Festsetzung der Leistungen und der Beiträge in ü Invalidenversicherung (RGBl. S. 984) wird folgendes estimmt:

ZSpooweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gilt für die Zu⸗ gehörigkeit zu den Lohnklassen als Jahresarbeitsverdienst: bei täglicher Zahlung das Dreihundertfache, wöchentlicher Zweiundfünfzigfache, zehntäglicher Dreißigfache, vierzehntäglicher Sechsundzwanzigfache, monatlicher 1 Zwölffache, vierteljährlicher, Vierfache des gezahlten, auf volle Mark abgerundeten Entgelts. Anzurechnen sind serner Gewinnanteile und andere Bezüge, die der Versicherte gewohnheitsmäßig erhält, nach dem im vergangenen Kalenderjahr ezogenen Betrage. Für Sachbezüge gilt der nach § 160 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung festgesetzte Wert. „Für unständi Heschtice (§) 441 der Reichsversicherungsordnung) gilt als Jahresarbeitsverdienst das Dreihundertfache des Ortslohns.

§ 2. Diese Vorschriften treten mit dem 1. Oktober 1921 in Kraft.

Berlin, den 13. September 1921. Der Reichsarbeitsminister. Dr. Brauns.

23. September, Abends.

ber vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

Preußen.

v 1 zum Statut der Central⸗Landschaft für die Preußischen Staaten vom 21. Mai 1873.

„Der § 11 des Statuts der Central⸗Landschaft für die Preußischen Staaten erhält folgenden Zusatz:

„Die Beleihungsgrenze von zwei Dritteilen des Tarx⸗ werts derf um den Betrag überschritten werden, der als Pfandbrie sdarlehn zur Bezahlung des dem Reichsnot⸗ zins zugrunde liegenden Abgabebetrages aufgenommen und verwendet wird.“

(L. S.) 1

„Vorstehender Nachtrag zum Statut der Central⸗Landschaft für die Preußischen Staaten vom 21. Mai 1873 wird hierdurch genehmigt. 8

Berlin, den 12. Februar 1921. Namens des Preußischen Staatsministeriums. Braun. am Zehnhoff.

Finanzministerium. 8

Bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden sind der bisherige ständige Mitarbeiter, Oberfinanzrat Dr. Schultzen⸗ stein zum Mitgliede,

der ständige Mitarbeiter, Finanzrat Frommer zum Ober⸗ finanzrat und

der Gerichtsassessor Dr. Dieben zum ständigen Mit⸗ arbeiter mit der Amtsbezeichnung Finanzrat ernannt worden.

Bei der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse sind unter Ernennung zu Kassenobersekretären planmäßig angestellt die Diätare Merkel, Mehler und Trischler.

Ministerium für Wissenschaft,

und Volksbildung.

Die Wahl des Studienrats Wernecke am städtischen Lyzeum nebst Oberlyzeum in Dortmund zum Direktor des städtischen Lyzeums in Lüdenscheid ist durch das Preußische Staatsministerium bestätigt worden.

Bekanntmachung.

Das am 9. März d. J. gegen die Geschäftsstelle Neustadt der Landwirtschaftlichen Central⸗Ein⸗ und Verkaufsgenossenschaft des Schles. Bauern⸗ vereins e. G. m. b. H. zu Breslau erlassene Verbot des Handels mit Lebens⸗ und Futtermitteln habe ich aufgehoben.

Neustadt O. S., den 16. September 1921.

Der kommissarische Landrat. Danckelmann.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe ich dem Händler Johann Dähn in Kl. Sottrum heute den Handel mit sämtlichen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. 1

Rotenburg i. H., den 15. September 1921.

Der Landrat. von Lossow.

8 Deutsches Reich. v

In der gestrigen Sitzung des Reichskabinetts erstattete der Reichsminister für Wiederaufbau, Dr. Rathenau, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge Bericht über den Ent⸗ wurf des Wiesbadener Abkommens mit dem fran⸗ zösischen Wiederaufbauminister Loucheur. Die Beratungen über diesen Gegenstand werden fortgesetzt werden.

———

Der lettländische Geschäftsträger Ministerresident Dr. Woit ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der diplo⸗ matischen Vertretung wiederübernommen.

In Erfüllung eines der argentinischen Regierung gegebenen Versprechens fand gestern mittag auf dem im Kieler Hafen liegenden Linienschiff „Hannover“ die feierliche Hissung der argentinischen Flagge statt. Dieser Akt, dem eine

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argentinische Abordnung unter Führung des argentinischen Gesandten in Berlin, Dr. Luis B. Molina, sowie eine deutsche Kommission beiwohnten, war laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ gedacht als nachträgliche ritterliche Genug⸗ tuung für zwei während des Krieges durch deutsche U⸗Boote versenkte argentinische Dampfer. Nachdem die argentinische Abordnung mit dem üblichen Zeremoniell auf dem Linienschiff empfangen worden war, hielt der Vertreter des Auswärtigen Amts an den argentinischen Gesandten folgende Ansprache:

Herr Gesandter! Als Vertreter der Reichsregierung habe ich die Ehre, Euere Exzellenz als Vertreter der argentinischen Regierung auf diesem deutschen Kriegsschiff zu begrüßen, welches heute berufen ist, eine aus den Kriegsjahren berrührende Ehrenschuld gegenüber der argentinischen Flagge abzutragen. Der Anlaß hierzu liegt über vier Jahre zurück. Damals wurden die argentinischen Schiffe „Monte Protegido“ und „Toro“ durch deutsche Seestreitkräfte versenkt. Bereits damals war der argentinischen Regierung zum Ausdruck gebracht worden, daß diese Unfälle nicht im geringsten auf einem Mangel an Achtung vor der argentinischen Landesflagge beruhten, die als Hoheits⸗ zeichen eines befreundeten Volkes von allen Deutschen geehrt und geachtet werde. Die deutsche Regierung hatte daher nicht gezögert, das Versprechen zu geben, daß sie die erste sich bietende Gelegenheit benutzen werde, um die argentinische Flagge durch die deutsche Marine salutieren zu lassen. Dieser seinerzeit eingegangenen Verpflichtung unterzieht sich die deutsche Regierung um so lieber, als cs sich darum handelt, einer Nation, die bis zum Schluß des Krieges Deutschland gegenüber volle Neutralität bewahrt hat, eine berechtigte Genugtuung zu verschaffen. Der ursprünglich gehegte Wunsch, ein deutsches Kriegsschiff in argentinische Gewässer zu entsenden, ließ sich leider nicht verwirklichen. Die Ehrenbezeigung, die der argentinischen Flagge statt dessen in heimischen Gewässern erwiesen wird, kann dadurch an Bedeutung nicht verlieren. Möge sie ein weiteres Band bilden für die engen, freundschaftlichen Beziehungen, die stets zwischen Argentinien und Deutschland bestanden haben.

Hierauf erwiderte der argentinische Gesandte Dr. Luis B. Molina:

Herr Vertreter der deutschen Regierung! Meine Regierung schätzt in hohem Maße den CEhrensalut, den die deutsche Regierung der argentinischen Flagge infolge der aus Anlaß der Versenkung der Schiffe „Monte Protegido“ und „Toro“ übernommenen Verpflichtung zollt. Zu einem für die Menschheit traurigen Zeitpunkt und in Verteidigung unwandelbar erachteter Prinzipien und Rechte erhob die argentinische Regierung alle durch die Umstände bedingten Ansprüche. Die deutsche Regierung entsprach denselben in würdiger Form, indem sie die ge⸗ forderte Genugtuung zusagte, unter der ausdrücklichen Erklärung, daß diese Unfälle, wie Sie soeben wiederholten, nicht im geringsten auf einem Mangel an Achtung vor der argentinischen Landesflagge be⸗ ruhten, die von allen Deutschen geehrt und geachtet werde. Ihre Zusagen hat die deutsche Regierung treulich erfüllt. Die auf diesem deutschen Kriegsschiff heute in feierlicher Form ausgeführte Ehren⸗ bezeigung vor unserer Flagge gewährt meiner Regierung volle Genug⸗ tuung und erfüllt mit Freude das argentinische Volk, das von dem Wunsche beseelt ist, daß sich die Freundschaftsbande mit Deutschland stets enger gestalten mögen. Indem ich den mir in Ihrer Eigenschaft als Ver⸗ treter der Reichsregierung übermittelten Gruß dankbar anerkenne, erfülle ich die Pflicht, im Namen Seiner Exzellenz des Herrn Staats⸗ präsidenten zum Ausdruck zu bringen, daß die argentinische Regierung die Kundgebungen zu Ehren unserer Flagge in ihrem vollen Umfange würdigt und davon überzeugt ist, daß nichts die freundschaftlichen und überlieferten Beziehungen zwischen der Republik Argentinien und Ihrem Lande beeinträchtigen kann. eNachdem der esandte geendet hatte, wurde in feierlicher Weise die argentinische Flagge am Groß⸗Topp gehißt.

Bayern. in der gestrigen Sitzung des Landtages ergriff der Ministerpräsident Graf Lerchenfeld sofort nach der Eröffnung das Wort und erklärte laut Bericht des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüros“:

Im Gefühl der Pflicht, daß ich mich dem an mich gerichteten Rufe zur Rettung des Vaterlandes nicht entziehen dürfe, habe ich gestern Ihre Wahl zum Ministerpräsidenten angenommen. Nach der Verfassung liegt mir nun die Aufgabe ob, dem Hause die Vor⸗ schlagsliste für die Ministerien zu unterbreiten. Sie ist folgende: Ministerpräsident und gleichzeitig Minister des Aeußern und Minister der Justiz Graf Lerchenfeld, Inneres Dr. Schw ever, Unter⸗ richt und Kultus Dr. Matt, Finanzen Dr. Krausneck, Soziale Fürsorge Oswald, Landwirtschaft Wutzlhofer, Handel, In⸗ dustrie und Gewerbe Hamm. (Die Bayerische Mitzelpartei hat demnach kein Mitglied ihrer Partei mehr im Ministerkollegium. Sie ist auch aus der Koalition ausgeschieden.)

Nach dieser Mitteilung erklärte der bauer, daß die Vorschläge des Minister räsidenten die Zu⸗ stimmung und das Einverständnis des Haufes gefunden haben. Er begrüßte darauf die neue Staatsregierung, insbesondere den Ministerpräsidenten Grafen Lerchenzeld und gab dem Wunsche Ausdruck, daß die neue Staatsregierung in ihrer Amtsführung von Glück und Erfolg begleitet sein möge.

Er wünsche besonders all jenen Bestrebungen und jener Tätigkeit der neuen Staatsregierung durchschlagenden Erfolg, die darauf hinaus⸗

Präsident König⸗