1921 / 227 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Sep 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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22/3 1920. Maz Voigt & Co., t 8 ““ . CRESCENT BRANO

79 1921. 3 9 1920, Mms⸗erk, Dr. gentschei, G. m. b. 19 Geschäftsbetrieb: Fabrik chemisch⸗technischer, phar⸗ Dreüsn 28 Fe r. Hentschel, G. m. b. H., 1“ 1— 88 11-- e Eeh ne 4. Co., Limiten . 89 v2 . 1 en. 221. EIIII on, ich, Cheshire (Engl.), led, ꝑ,—1““ E81““ ) ssche gnbesne sund Vertrieb medizinischer Apparate. Waren 921. ieb: xN- b Geschäftsbetrieb: Herstellu 8

2 8 D Tol Zw 7 * 8 8 *₰ 4 ; .

zahnärztliche Zwecke, Zahufüllmittel, mineralische Roh⸗— 1 2 1 stoffe, Wichse, streichfertige Rostschutzfarbe. heeeeee hi⸗ 8 rissenschaftliche Untersuchungens produkte, Blattmetalle, Beizen, Klebstoffe, Gerbmättel, 9b. . 271453. E. 14196. 13. 22 d. 1802 Urhes schwefli henns Fheilan —h Katron, chl Brunnen⸗ und Badesalze, Brennmaterialien, Feueran⸗ 3 18086. Natron⸗ unterschchesti saures Na⸗ oppeltschweflig kosmetische Mittel, ätherische Hle. 22 D 8 saures schwefelsaures Ammonic, evese 0 b 8 2 Ammoniak, doppeltkohlensaures Ammoniak, ohlen J. 9809 1 8s Ammoniak, schwefelcyansaures Ammoniak, daherc K97 kbohlensaures Kalcium, unterchlorsaures Kalciun 3 , , Shsanss Kalcium, unterschwefligsaures Kalcium n 2 schwefligsaures Kalcium, schwefelsaures ; 13/4 1921. Deutsche Sensenleimfabrit Rerger &.] schn iche, gür'nerfh dleiamn . 2 8 8 2 1 1 .. ¹ alien für landwirtschaftliche, gärtneri 30/5 1921. Fa. C. Friedr. Ern, Wald, Rheinland. Kramer, Leipzig⸗Plagwitz. 7/9 1921. . liche Zwecke, doppeltkohlensaures Natron nh ,

8 1. 8 8 7/9 1921. Geschäftsbetrieb:⸗ Herst 13/4 1921. Itzerodt & Nolte, Köln. 7/9 1921.]“ 1 eschäftsbetrieb: Herstellung von Malerleim und zwecken a Gesch äftsbetrses: Ledergroßhandlung. Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von verwandten Produkten. Ware n: Malerleim. Der Bezugspreis betraͤgt vlerteljährlich 42 Me. Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheits-

iabsätze Rasiermessern, Scheren, Streichriemen und Etuis. Wa⸗ uBZ 1 Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer t eile 2 Mt. einer 8 inhei Giʒ en, Scheren, M ; 1 3 gespaltenen Einheitszeile 3,50 Mk hacNaaseskni ren: Messerschmiedewaren, Rasierapparate, Scheren, 1. 271465. E. 14159. 13. 2271467. 6. 2 b ö nenS2een Fesmehen 1 1.1 6 ö ““ 27 üeüaren 8 E. l auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32. —74 A zuscheag, von 60 v H. erhoben. Anzeigen nimmt an. 8 . t Einzel 2 8bsI die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers ¹ zelne Nummern kosten 1 Mk. 18 3 88 3 Berlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

8

271449. R. 25731. Haarschneidemaschinen und Streichriemen.

L. 23135.

Lohmann, Re d. 27) 1 - S 2 16/3 1921. Gustav Gum el, Fabrik N 7 Rei 8b ...

Rih. bame 8 ucetezse errenefevarren r. 227. Recchebantgteotonto. Berlin, Mittwoch, den 28. September, Abends. Poftscheckronto: Werlin 41821. 1921 eschäftsbetrieb: . ücherstr. 12. 7 3 8 ö1““ 68 S Fpr gs

Herstellung und Vertrieb Sh 1 Geschäftsbetrieb: Fabrik und G Ein 3

von Werkzeugen und Ma⸗ . NE scher Produkte für derhesa und Insshendlng. 1b e ennewn bits Weflpaetn werden 8.; gegen Varbezahlun

schinen. Waren: Werk⸗ . . 8 Pharmazeutische Drogen und Präparate, Pflaster 1

zeuge zur Bearbeitung von X * mische Produkte für industrielle Zwecke, Farb

ö 2 Hols unb Stein, 8 E11663] Appretur⸗ und Gerbmittel, Bohnern.

ür das Handwerk, die Land⸗ 1— Kerzen, Nachtlichte, e, 1 ütl

S den Bergbau und . MA. bee ungne

den Schiffbau, für Holzbear⸗ mm

beitungsmaschinen und Sett 27 9

——

g oder vorherige Einfendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. üÜUÜVU—-—-—-—————---——r—— .

Inhalt des amtlichen Teiles: 8 81 8 d ü9 88 c 1 len an 5 1“ 1 fis seit 88 Ne 18 g82 erfahren, daß statt der Worte „Ver⸗ 8 8 8 London ebenfa eine Veränderung feststellen lassen, weder hin⸗ treter der republikanisch⸗demokratischen Verfassung“ den ist: 8 eeer 9. 40 Deutsches Reich. sichtlich ihrer Zahl, noch hinsichtlich ihrer Organisation. „Personen des öffentlichen Lebens“ gesagt ö 8 8. 1 1 Ernennungen ꝛc. Bei dieser Sachlage beehrt sich die Kommission darum zu er⸗ § 4 lautet in der neuen Fassung: Zuständig für Verbote nach 11/6, 1921. Rheinische Maschinen⸗ und Apparate⸗ 8 8 D1RsSEMT suchen, daß ohne neuen Vexzug die notwendigen Veränderungen vor⸗ den §§ 1 und 3 und für Beschlagnahmen nach § 2 sind die Landes⸗

% 8 G ExAEü 2 Bekanntmachung, betreffend ein Zeitungsverbot isati bau⸗Anstalt, Peter Dindels & Sohn, G. m. b. H. geEh⸗ 8 1 8 genommen werden, um die Organisation der Polizei in Einklang mit zentralbehörden oder die von ihnen bestimmte örd r Mainz. 779 1921. 3 e1“ Nachf. Chem.⸗techn. 8 Erteilung von Flaggenzeugnissen. 1 den Bestimmungen des Friedensvertrags und den ergänzenden Ent⸗ Reichsmiinister des Innern kann die S8henJCö Gesche betrier. Ant n Thasch;et au⸗ . 271455. Sch. 27975 n. sscceeidungen der alliierten Regierungen zu bringen. Ausspruch eines Verbotes oder einer Beschlagnahme ersuchen. anstalt. Waren: Heizungs⸗, Koch⸗, Kühl⸗ und Trenaen⸗ k.Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb chemisch⸗ 17/7 192 1 1 eeʒeeeeeeeeeeeeeemenensnerne nmnmnnn0——— Sie verlangt ferner: Glaubt die Landeszentralbehörde, einem Jsolchen Ersuchen nicht technischer Produkte. Waren: Chemische Produkte für 77 20. 1““ Berlin⸗Fried a) daß ihr die Uebersichten der vollständigen Stärken nach Orten entsprechen zu können, so teilt sie dies spätestens am zweiten Tage

apparate, Maschinenteile und Apparate für die Nah⸗ 8 4 ; ; rungsmittelindustrie. 8 industrielle Zwecke, Lederputz⸗ und Lederkonservierungs⸗ Lauterstr. 38. 7/9 1921. übers. 1“ Feg,8 Ie 82 t.n 1 2 anto mittel, technische Ole und Fette, Schmiermittel, Seifen, Geschäftsbetrieb: Einfuhrgeschäft. Waren:“ 8 8 tli e z 8 übersandt werden, wobei die verschiedenen Kategorien der nach dem Empfang, des Ersuchens dem Reichsminister des

2 „Ole u t Polizei auseinanderzuhalten sind, Innern mit und ruft gleichzeitig die Entscheidung des im § 7 5. 271450. M. 32393. 99 Wasch⸗ und Bleichmittel. stoffextrakte und Farbstoffextrakte. .“ b) Foülihr 1 ö“ 1613“ . Pzatlichen Polizei⸗ E“ Nüsschshe⸗ an. Entscheidet sich der Ausschuß für das 8 .2 6/6 1921. Netms Schmihk, Hella⸗ hr 8 8 ö1“ schulen nach dem Stande von 1913 und übersandt werden. Verbot oder die Beschlagnahme, so hat die Landes entralbehörde die 1ge ac 2, 7,9/2 ö 271470. eutsches Reich. ““ ..“ Sie dringt 161“ haß alle LELE setroffen 11“ Maßnahmen sofort zu treffen. 1921. Geschäftsbetrieb: Werkzeugfabrik. Waren: 1— Dem Re ierungsrat bei 8 . verden, um der Kon rolle der Polizei (für Stärken, Schulen und 8 5 7 lautet in der neuen Fassung: Gegen ein Verbot nach den Geschäftsbetrieb: Säge⸗Schränkzangen. zeugf 88 9 gsrat beim Versorgungsamt Dresden Depots) völlig freie Ausübung zu ermöglichen. §§ 1 und 3 und eine Beschlagnahme nach § 2 ist die Beschwerde zu⸗ Großhandlung in Solinger’

Rietschier ist der erbetene Abschied aus dem Reichsdienste Ssia. St scht Stahlwaren, Bürstenwaren, d . 271456. 1I1“ 8 mit dem gesetzlichen Ruhegehalt bewilligt worden. 1 E11“ 1 88 1’ mehet täibeh a Heeehe gen asch E bs Lauhgee. ““ 1 famradfstad che ö“ has der 1“ Falle 88 8 2 ö“ beeeüü hat S Beschwerde und Dructetofen, Waren; vee Das Thüringer T. 8 i Gesandter Dr. Arthur Seeliger, hat lau Meldung unverzügli dem vom Reichsrat bestellten Ausschuß zur Ent⸗ Bürstenwaren, Erahtienen, befe eneet und Druck⸗ 1 5 asg 88 Deutsche 6 des „Wolffschen Telegraphenbüros“ am 19. d. M. die neue scheidung vorzulegen. Der Reichsrat wählt die Mitglieder des Aus⸗ 8 . 20/5 1921. Lüneburger Wachsbleiche htt 8 dusener Nuzeiger) ist auf Grund des Do nau⸗Alte unterzeichnet. Das Deutsche Reich war schusses und ihre Stellvertreter aus seiner Mitte. Der Ausschuß 9/5 1921. Büchner⸗Werke Akt.⸗G J. Börstling Aktiengesellschaft, Lüneburg. 8 b § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 29. August durch den Artikel 349. des Friedensvertrags zur Anerkennung entscheidet in der Besetzung von sieben Mitgliedern, die nach eigener CFTö1“ G . Ges., Berlin. 7/9 2/9 1921. G 8 1921 wegen eines in der Nr. 220 vom 20. September 1921 dieser Akte zwar verpflichtet, sie entspricht aber im freier Ueberzeugung erkennen. Den Vorsitz führt ohne Stimmrecht 8 Geschäftsbetrieb: Maschi brik Geschäftsbetrieb: Wachsbleiche und erschienenen Artikels „Wie lange noch“ vom 24. September großen und ganzen auch den deutschen Wi⸗ sch d. der Reichsminister des Innern oder ein von ihm bestimmter Stell⸗ 44 11“ WE“ und Apparate⸗ Ceresinfabrik. Waren: Bohnerwachs, ins⸗ bis einschließlich 7. Oktober 1921 verboten. 8 g 88 e n 1“ hen, und vertreter. Wird Beschwerde erhoben gegen Verbote oder Beschlag⸗ OH Z. 8 Rasiermesser Rasterapparat. Ninget füe. für Parkett, Linoleum und Weimar, den 23 September 1921 ““ surch -8,eeenes 8 erzeichnung ist das Neich in die nahmen, die auf Grund einer Entscheipung des Ausschusses gemaß 99 1“ Jiafteseise Ensele Rasgespiegel, Rasierseis, Behächer für . 8 Thüringisches Ministerium des Innern. nicht nur Pflichten, sondern auch alle Rechte. Insbesonder die an dieser Entscheidung mitgewirkt haben, an der Entscheidung über 5/3 1921., Continentale Handelsgesellschaft m. b. g., Scheisapparase Rhe Fersses Aüries⸗ 8 1 vͥM “*“ können Aenderungen des Statuts nur noch mit Zustimmung die Beschwerden nicht teilnehmen. Berlin. 7/9 1921. ——happarate für Rasierapparate, für Rasiernlingen, 5 1 (ds;˖;ddes Reichs vorgenommen werden, und dieses kann innerhalb Zu der Vorlage der Regierung hat der Abg. Dr. Wohl⸗ Geschäftsbetrichb: Import⸗ und Exportgeschäft. Zasie ng a2” Flagganzengiälse sinb eriiit. ebehehe der in der Akte vorgesehenen Grenzen auf Aenderungen hin⸗ muth (Bayer. Volkspartei), der Vorsitzende des Verfassungs⸗ Waren: Drahtwaren (ausgenommen für die Schuh⸗ 271457. St. 10814. ggeengde gnn De 14“ wirken. Der Wortlaut der neuen Konvention wird alsbald aus chusses, folgenden Antrag eingebracht: „Der Ausschuß industrie), Blechwaren, Hufeisen, Hufnägel, emaillierte 8 8— 4 89 üde eche. London veröffentlicht werden. 18 wolle beschließen, der Vollversammlung zu empfehlen, es sei und, verzinnte Waren, Kleineisenwaren, Maschinen und JUDGE 16 1n Stahk erbarten biehe. baer dahnehrs Flage 8 1 8 gegen die Vereinbarung der bayerischen Staatsregierung vom S Ans 2 Pagg Die deutsch⸗dänischen Verhandlungen, an denen 24. September 1921 keine Erinnerung 8 erheben. Was jedoch

Maschinenteile (ausgenommen für die Schuh⸗ industrie), insbesondere Milchzentrifugen, 3/5 1921. Ernest Stevens Limited, Staffordshire unter dem Namen „Scandia“ gefahrenen Dampfschiff nach dem die deutsche Delegation unter dem Wirklichen Geheimen Rat den Zeitpunkt der Aufhebung des bestehenden bayerischen Aus⸗ 8 dusschließli Fi Firme, Schr⸗ edu Deleg ¹ Wirklichen Geheimen 8 8 a weoehg zb en 3 s ausschließliche Eigentum der Firma Schröder, V nahmezustandes anlangt, so bleibe es dem pflichtmäßigen Er⸗

Küchengeräte, Stall⸗, Garten⸗ und landwirtschaftliche Ge⸗] (England). Vertr.: Pat.⸗Anw. Dipl.⸗Ing. Dr. Lan⸗ b 8 B 8 8 8 Uebergang in da 2 1 vn . 1 räte (ausgenommen sind Messer), Scheren und denberger, Berlin SW. 61. 7/9 1921. 8 Hölken & Fischer in Hamburg, welche Hamburg als Heimats⸗ von Körner teilnimmt und in denen seit Mitte Juni eine s 1 F 11““ 5 8 Schneiderwerlzeuge, Sensen, Sicheln und Strohmesser,. Geschäftsbetrieb: Metallwarenfabrit. Waren: 8 hafen des Schiffes angegeben hat; b 1b eingetreten war, sind nunmehr in Kopenhagen messen der bagyerischen Staatsregierung überlassen, zu b Spachteln, Sägen, Beitel, Hobeleisen, Beile, Hauer, Häm⸗ Emaillierte, verzinnte und lackierte Metallgefäße, nämlich 21/8 1920. W. J. Heimann, Dresden, Bischofs⸗ 2. von demselben unter dem 15. September 1921 dem i wieder aufgenommen worden und dürften sich bei dem urteilen, wann sie den angemessenen Zeitpunkt für gegeben er mer, Zangen, Kistenöffner, Gabeln, Löffel, Korkziehe K üsse 4 n, Bischofs pien sem im itsst Zei inzi tet 8 unh gühfbeecher. „Löffel, kzieher G“ 1— Töpfe, G“ Schüsseln, Wannen, weg 102. 7/9 1921. Jahre 1894 in Hamburg aus Stahl erbauten, bisher unter reichhaltigen Ärbeitsstoffe eine Zeitlang hinziehen. 1 achtet’. 8 9 4—— mer, 2 ube 8 * . . 3 8 Ab 222 S —. B 8 l 6&. 2 2 v. 2 sie⸗ do Dy W . 59 ro 9 jto 1 Schcschuftsbetrieb: Chemische Fabrit, Vertrieb von britische, Flagge, und unter dem Namen „Fricka’ früher ö““ eeeee b Schuhleisten. Waren: Putzmittel für Lederwaren, 18/12 1920. Gütermann & Co., Gutach (& „Uhlenhorst“ gefahrenen Dampfschiff „Fricka“ nach dem v“ stimmen solle oder nicht. Er habe lediclic zu entscheiden, c bee Uebergang in das ausschließliche Eigentum der Firma Emil Bayern. Staatsregierung ermächtigt werden soll, die Vereinbarung endgültig

271458 W. 27335. E11“ für chirurgische und technische Zwecke, gau). 7/9 1921. 3 88 huhspanner, Gummischuhleisten. ö 11““ e Rudolf Retzlaff in Stettin, welche Stettin als Heimatshafen Vor der Eröffnung der gestrigen Sitzung des Ver⸗ abzuschließen. An sich wäre die Entscheidung des Plenums notwendig B 88 ““ des Schiffes angegeben hat. fassungs ausschusses wurde dem Ausschuß eine Vorlage Die Reichsregierung ist aber mit der Zustimmung des Verfassungs⸗ 271471. 271474. S. 19 der Regierung unterbreitet, die laut Meldung des „Wolffschen ausschusses zufrieden. 8 8 ö Telegraphenbüros“ folgenden Wortlaut hat: „„ Der Ministerpräsident Graf Lerchenfeld erklärte: Es ist Am 24. September 1921 fanden in Berlin zwischen dem Reichs⸗ einer der Programmpunkte, zu versuchen, die zwischen der kanzler und dem Reichsminister des Innern einerseits und dem Reichsregierung und der baverischen Regierung seit längerer Zeit aus bayerischen Ministerpräsidenten und Minister des Innern andererseits Anlaß der Verordnung des Reichspräfidenten bestehende Span⸗ bc nung auf dem Wege von Verhandlungen, wenn möglich, zu be⸗

L. 23

1”

271451. C

2

Reihe der Signatarstaaten eingetreten. Es teilt mit diesen 8 4 Absatz 2 erlassen sind, so dürsen diejenigen Ausschußmitglieder,

5

⁊N22/3 1921. Walworth Manufacturing Company, Boston, Amerika. Vertr.: Pat.-⸗ Anw. R. H. Korn, Berlin SW. 11. 7/9

1921. Geschäftsbetrieb: Werkzeugfabrik. Wa⸗ ren: Schraubenschlüssel.

271459. J. 9955.

„Impekoven“

27/6 1921. Leo Impekoven, Berlin, Schwedterstr. 9. 7/9 1921. Geschäftsbetrieb: Theater⸗Kunstgewerbehaus. Wa⸗

Material.

Geschäftsbetrieb: Waren: Kraftfahrzeuge f

13. 271461. C. 21432. fabrik.

139/7 1921. . Dr 2 8- London. ren: Gewebe aus Draht und Jute oder ähnlichem Berlin SW. 11

oexwcROFI

Pat.⸗Anw. 7/9 1921.

Fahrzeugwerke und Ma ür Handelszwecke.

⁄9 1921. chneider, Schwabenheim b. Geschäftsbetrieb:

ung und Schuhkitt.

Herstellung und Vertrieb von

31/12 1920. Richard Saleck, Kreuznach, Hofga

straße 64 68. 7/9 1921

Geschäftsbetrieb: Bindfadengroßhandlung. Wa

Garne, Seile, Netze, Drahtseile, Gespinstfasern, Po material, Packmaterial.

Waren: G ilösun und Schuhkitt.

8 Tegeger 4 e, 2mnner, 18 ichard Geißler, ¹ 8 veserglanz

schuaͤhcreme

ars am im Ge

14. 271475. W. 276

8 8

15/6 1921. Wollfärberei

Fulda G. m. b. H., Fulda. 7/9 1921.

Geschäftsbetrieb: Fär⸗

berei und Handel mit Garn und daraus hergestellten Ar⸗ tikeln. Waren: Wollgarne.

erhRälb das

1

Kohinoor

2/11 1920. Fa. Jul. Wilh. Conrad, Berlin⸗ 2/4 1921

Rhenania, Düsseldorf⸗Oberkassel.

Reinickendorf⸗West. 7/9 1921. Geschäftsbetrieb: Fabrik für Leder, Farben, Lacke und dergl. Waren: Chemische Produkte für industrielle 1921

271462.

Farbenfabrik G. m. b. H.,

7/9

Zwecke, Schuh⸗ und Reinigungscreme, Leder⸗ und Huf⸗ aftsbetrieh- fette, Lederöl, Lederfarben, Lederlacke, Lederbeizen, Leder⸗ E1“ 6 tb aufputzmittel, Lederschwärzen, Lederkitt, Sattelseife, Ge⸗ Waren: Chemische Probukte

schirr⸗ und Sattelwichse, Bohnerwachse, Lederwaren, Me⸗

tallputz, Imprägnierungsmasse, Rostschutzmittel, Leder⸗

industrielle pharmazeutische

Zwecke,

Präparate,

konservierungsmittel, Gerbmittel, Lederputzmittel, Schmier⸗ Lacke, Lackfarben Rostschutz⸗

mittel, Metallputzmittel.

mittel. Beschr.

gibfeinenschnellen

F. 19331 Hochglanz.

10/3 1921. glanz“ J. Ludwi

Geschäftsbetrieb: Bohnerwachs,

Norddeutsche Schuhcremefabrik g Heike, Bremen. 8

Schuhcremefabrik.

Schuhcreme, belwachs, Lederschwärze,

271476. B. 400

Bibra.

8/3 1921. Bier u. Branntwein G. m. b. H, ford. 7/9 1921. b Geschäftsbetrieb: Herstellung alkoholfreier tränke, Bier⸗ und Spirituosenhandlung. : koholfreie Getränke, Branntweine, Spirituosen,

lische Auszüge, Fruchtessenzen.

Verlag der Expedition (Mengering) “n Berlin.

Druck von P. Stankiewicz’ Buchdruckerei

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Porsitzende der Interalliierten Militärkontroll⸗ kommission General Nollet hat, wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ meldet, an das Auswärtige Amt nachstehende Note gerichtet:

Nach dem Schreiben der Interalliierten Militärkontrollkommission vom 12. Mai mußte die Durchführung der auf die Polizei bezüglichen Bestimmungen der Note von London bis zum 15. Juli beendet sein. Es ergibt sich nun aber aus den Fest⸗ stellungen der Kontrollorgane nach dem Stande vom 1. September, bei einem Teil jener Bestimmungen noch nicht einmal mit der Durchführung begonnen ist. 1

Hinsichtlich der Organisation ist keinerlei Verände⸗ rung an der Zentralisation der Verwaltung vorgenommen, obwohl die Pürser Note ausdrücklich jede Zentralisation „auf irgendeiner Stufe oder in irgendeiner Weise“ ancun degré et d'aucune manisre) untersagt hat. Andererseits ist die gegenwärtige Sübut. polizei in taktischen Einheiten organisiert, die militärisch eingeteilt, instruiert, ausgerüstet, kaserniert und im Ueberfluß mit technischem Gerät und Material ausgestattet sind. Sie hat den Charakter einer mobilen Streitkraft gewahrt. Sie wird von einem Orte des Reichsgebiets nach einem anderen in eigens aufgestellten Einheiten und mit feldmäßigem Material ganz wie die Reichswehr verlegt. Die gegenwärtige Polizei hat also aus den in der Note von Boulogne gemachten Zugeständnissen Vorteil gezogen, ohne den Verpflichtungen unter⸗ worfen worden zu sein, die als formelle Bedingungen an die zuge⸗ andenen Verstärkungen geknüpft worden sind. Die alliierten

egierungen haben aber einer Vermehrung der Stärken und einer Perbesserung der Bewaffnung der Polizei nur unter der ausdrücklichen Bedingung zugestimmt, daß sie ihren alten Charakter unter Ausschluß jedes militärischen Charakters wahren müsse. 1

Hinsichtlich der Stärken hat die deutsche Regierung eine allgemeine Verteilung unter die deutschen Länder vorgenommen, die mit den Bestimmungen der Note von Paris übereinstimmt. Die Schwierigkeiten aller Art jedoch, mit denen die Kontrolle zu kämpfen hatte, haben sie verhindert, festzustellen, ob diese Verteilung von den einzelnen Ländern auch genau innegehalten worden ist. Uebrigens ist seit der Note von London keine Verminderung der Polizeistärken fest⸗ gestellt worden, obwohl diese damals die zugelassenen Zahlen über⸗

iegen.

neuerliche Verhandlungen wegen der Aufhebung der Verordnungen des Reichspräsidenten vom 29. und 30. August 1921, betreffend den sogenannten Au snahmezustand in Bayern, statt. Die Verhandlungen wurden bayerischerseits auf der Grundlage des Beschlusses des Ständigen Landtagsausschusses vom 11. September 1921 geführt. Vorbehaltlich der Zustimmung des bayerischen Gesamtministeriums und des bayerischen Landtags wurde vereinbart:

1. Die Verordnungen des Reichspräsidenten vom 29. und 30. August 1921 werden zurückgenommen und durch eine neue Verordnung ersetzt. Die neue Verordnung

soll die aus dem Entwurf, der gleichzeitig dem Landtag vorgelegt

wird, ersichtliche Fassung erhalten und spätestens am 29. September 1921 erlassen werden. 2. Die bayerische Staatsregierung wird die Verordnung über den Ausnahmezustand spätestens am 6. Oktober 1921 mit Wirkung vom 15. Oktober 1921 außer Kraftsetzen.

3. Die Zustimmung des bayerischen Gesamtministeriums und des Verfassungsausschusses des bayerischen Landtags zu dem vereinbarten Entwurf der neuen Reichsverordnung und zur Aufhebung des Aus⸗

nahmezustandes in Bayern wird dem Reichskanzler rechtzeitig zum

28. September 1921 mitgeteilt werden.

4. Zwischen der Reichsregierung und der bayerischen Staats⸗ regierung besteht Uebereinstimmung darüber, daß die Landes⸗ regierungen nach Artikel 48 Absatz 4 der Rei bsverfassung nach wie vor berechtigt sind, bei Gefahr im Verzug auch weiterhin einstweilige Maßnahmen zu treffen, die über den Inhalt der neuen Verordnung hinausgehen. Die Reichsregierung wird solchen Maßnahmen gegenüber eine loyale Haltung öö

5. Die bayerischen Volksgerichte stehen mit dem auf Artikel 48 Absatz 4 der Reichsverfassung gestützten baverischen Aus⸗ nahmezustand nicht in Zusammenhang und werden daher durch die hierüber geführten Verhandlungen nicht berührt.

Das Gesamtministerium hat den Vereinbarungen am 27. September 1921 zugestimmt.

Der Vorlage der Regierung ist der Entwurf der Ver⸗ ordnung des Reichspräsidenten, wie er aus den Vereinbarungen hervorgegangen ist, beigelegt. Die Aenderungen beziehen sich auf die §§ 1, 4 und 7.

seitigen. Es war auch tatsächlich eine meiner ersten Amtshand⸗ lungen, nach Berlin zu fahren und dort mit dem Reichskanzler zu verhandeln. Wir sind auf Grund zweimaliger Rücksprache zu dem heute vorliegenden Ergebnis gekommen. Die Berichterstattung der Staatsregierung wird in zwei Teile, eine juristische durch den Minister Dr. Schweyer und eine politische durch mich zerfallen. 8 Minister des Innern Dr. Schweyer: Der Ausnahmezustand in Bayern ist eine Ausnahmeerscheinung. Die baverische Regierung hat wiederholt den Abbau oder die Aufhebung erwogen. Zweimal sind Milderungen eingetreten. Der mitteldeutsche Aufstand und die Beunruhigung nach der Ermordung Gareis' und Erzbergers haben die Aufhebung unmöglich gemacht. Trotzdem war beabsichtigt, noch vor Zusammentritt des Reichsrats die Frage neuerlich zu prüfen. Bevor dies möglich war, erschien die Verordnung des Reichspräsidenten, in der wir eine besondere Spitze gegen Bavyern erblickten, weil hier schon ein Ausnahmezustand bestand, der weiter ging als die Verordnung. Die Verordnung stellte einen für Bayern unerträglichen Ein⸗ griff in die polizeiliche Landeshoheit dar. Die daraufhin einge⸗ leiteten Verhandlungen hatten den Zweck, die Aufhebung des bayerischen Ausnahmezustandes über den Kopf Baverns hinweg zu verhindern. Dieser Zweck wurde erreicht. Die weiteren Ver⸗- handlungen sind bekannt. Für die letzte Aussprache in Berlin waren die Beschlüsse des Ständigen Ausschusses Richtschnur. Wir haben verlangt, daß unsere erste Fassung gewählt wird, da sie besser dem föderativen Prinzip entspricht. Die Reichsregierung erklärte diese Fassung für unannehmbar. Das Reichskabinett habe einstimmig einen dahingehenden Beschluß gefaßt. Ich finde die neue Fassung, auf die wir uns einigten, annehmbar, da der Reichs. minister des Innern aus dem weiteren Verlauf der Dinge aus⸗ zuschalten ist und lediglich ein Ersuchen an die Landes⸗ regierung richten kann. Alles andere vollzieht sich durch die Landeszentralbehörde und den Reichsratsausschuß. wünschten wir eine gerichtliche Instanz im Hinblick auf das bayerische Vorbild. Die Herren in Berlin wollten aber wegen des raschen und einheitlichen Vollzuges nur ein einziges deutsches Gericht ins Auge fassen. Der Aufhebung des Ausnahme⸗ zustandes wollte, wie gesagt, die baverische Regierung von sich aus näher treten. „Die Reichsregierung hat zunächst die sofortige Auf⸗ hebung des Ausnahmezustandes verlangt, im Hinblick auf einen zu

erwartenden Antrag im Reichstag. Wir haben erklärt, die sofortige Aufhebung sei unmöglich, da die Spannung bei uns noch nicht ge⸗

nügend gemildert sei. Wir würden aber in kürzester Zeit der Auf⸗