1921 / 230 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Oct 1921 18:00:01 GMT) scan diff

8 21

Kohlenverteilung eingere icht werden.

dung, die von der Abteilung Einfuhr, erlassen sind.

§ 6.

Amtliche Verteilungsstellen. Amtliche Verteilungsstellen sind:

1. Für Steinkohle“) aus Ober⸗ und Nieder⸗

8 schlefien:

Berlin NW. 52, Alt Moabit 118. 2. Für Ruhrkohle“*): 8

Amtliche Verteilungsstelle für Ruhrkohle, Essen, Frau⸗

Bertha⸗Krupp⸗Straße 4.

3. Für Steinkohle“*) aus dem Aachener Revier: Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des

Aachener Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen).

4. Für die Braunkohlenbriketts aus dem Ge⸗ hiet rechts der Elbe mit Ausnahme von sächsischen Braunkohlenbriketts:

Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts

dedder Elbe in Berlin NW. 7, Reichstagsufer 10.

5. Für die mitteldeutschen Braunkohlenbriketts der Elbe) mit Ausnahme der unter 6 ge⸗ nannten: Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braun⸗ kohlenbergbau in Halle a. S., Magdeburger Straße 66.

6. Für Braunkohlenbriketts aus den Freistaaten Sachsen und Sachsen⸗Altenburg sowie für böh⸗

1 Bezieher von Saarkohle haben die Meldungen an den Kohlenausgleich Mannheim zu erstatten. Ueberdies gelten für diese Brennstoffe die Vorschriften über die Mel⸗ Berlin W. 62, Kielganstraße 2,

Amtliche Verteilungsstehe für schlesische Steinkohle in

mische, nach Deutschland

Köln, Unter Sachsenhausen 9 *).

A.

Kohlenausgleich Mannheim, Parkring 27/29.

S. Für Steinkohle, Pechkohle und Braunkohlen⸗ Bayern und für Bapern eingeführte Kohle: Amtliche Verteilungsstelle für den Kohlenbergbau im rechts⸗

briketts aus dem rechtsrheinischen boöhmische nach

rheinischen Bayern, München, Ludwigstraße 16.

9. Für Steinkohle*) des Deisters und seiner Umgebung (Obernkirchen, Barsinghausen, Ibben⸗

büren usw.):

Für Saarkohle: - Kohlenausgleich Mannheim, Parkring 27/29.

11. Für die Ersatzbriketts gilt als Amtliche Verteilungs⸗

stelle Abteilung V des Reichskommissars für die Kohlenverteilung,

Berlin W. 62, Wichmannstraße 19. ½

12. Für andere als böhmische Auslandsbrennstoffe siehe § 5, VII.

§ 7. Bunkerkohlen.

1. Bunkerkohlen dürfen nur auf Grund von liefert werden.

8 3. Die Meldungen sind zu erstatten:

an den Reichskommissar in doppelter Ausfertigung, an die Amtliche Verteilungsstelle, siehe 8 5, I, Ziffer 3, andeskohlen⸗ bezw.

an die für den Betriebsort zuständige Kohlenwirtschaftsstelle, siehe § 5, I, Ziffer 2,

an den Vorlieferer des unmittelbaren Lieferers von Bunker⸗

kohlen, an die Bunkerkohlenstelle.

§ 8. Art der Meldung.

1. Die Meldmigen, die mit deutlicher rechtsverbindlicher Namens⸗ unterschrift (Firmenunterschrift) des Meldepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf amtlichen Oktobermeldekarten erstattet werden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts⸗, Kreis⸗ oder Bezirks⸗ kolllenstelle, beim Feyzlen einer solchen bei der zuständigen Kohlen⸗ nn. Diese Stellen sind be⸗ 8 tel 1 Einzelkarten eine Gebühr zu Für Bezirke gemäß § 5, II, III und IV sind Hefte zu etwa noch weiter erforderlichen Melde⸗

virtschaftsstelle nach § 5, I. 2 beziehen kann. eechtigt, für die Meldekartenblocks und erheben. 7 Karten vorgesehen. Auch die karten (siehe § 5, I1³ und ¹) sind dort erhältlich.

2. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Orten oder gleichen Ortes, so müssen für jeden

n verschiedenen Teilen des Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.

3. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn Verbrauchergruppe (Vorderseite der Karte) durch ich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nach werblichen Betriebes zu mehreren Verbrauchergruppen

Betriebes gehört.

Meldung im F der Meldekarten durch Lieferer. Wenn ein H keinen Lieferer zur Meldekarte bereit findet, so h

bestimmten Meldekarte auch die

weitergegeben wurde, und welcher

2

tragen, die für den Betrieb des Verbrauchers zuständig ist. 2. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte

Firma und die Firma des Vorlieferers Verzug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis sie „Hauptlieferer“ gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Brikettfabrik) oder,

hat, dieser Dritte. 3. Falls der Lieferer geführten Brennstoffe von

kommen. Letztere hat er an die einzelnen Vorlieferer nicht mehr ergeben als die der urschriftlichen Karte. Meldekarte hat: 1 1

8 a) die auf die Karte entfallende Menge,

b) die auf die anderen Karten verteilten Restmengen der

urschriftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten

urschriftliche Karte ist bis zum aufzubewahren.

*) Auch Briketts.

8 gn Wegen der Meldepflicht in den besetzten Gebieten 8 5,

(außer Bayern) geführte Kohle und für sächsische Steinkohle“);: Kohlenausgleich Dresden, Dresden⸗A. 24, Bismarckplatz 1.

7. Für rheinische Braunkohlenbriketts: Amtliche Verteilungsstelle für das besetzte westliche Gebiet,

Für Braunkohlenbriketts aus dem Dill⸗ gebiet, dem Westerwald und dem Freistaat Hessen:

Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Deisters und seiner Umgebung, Hannover, Brühlstraße 1.

Meldekarten ge⸗

2. Zur Meldung verpflichtet sind alle unmittelbaren Lieferer von Bunkerkohlen oder die Bunkerkohlenverbraucher mit eigenem Kohlen⸗

in Frage kommende Durchkreuzen kennt⸗ der Art seines ge⸗ 1 ehört, ist naßgebend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesentlichste Teil seines Ist ihm vom Reichskohlenkommissar eine Ver⸗ brauchergruppe angewiesen worden, so hat er diese zu durchkreuzen. Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen.

Falle der Annahmeverweigerung

Annahme seiner at er neben der für den Reichskommif timmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Reichskommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzusenden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen Lieferer Lieferer vorgeschlagen wird. § 10. Die Lieferer und die Meldung.

1. Die Lieferer dürfen nur durchlochte Meldekarten beliefern. Die Durchlochung muß das Zeichen derjenigen Kohlenwirtschaftsstelle

8 zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die

einzutragen und die Karte ohne

dde Werk (Zeche, wenn und soweit es einem Dritten (Verkaufs⸗ kartell oder Handelsfirma) den Vertrieb seiner Produktion überlassen

decler) 11 u Nerloeatt⸗ auf⸗ nsto mehreren Vorlieferern bezieht, so gibt er nicht die ürschriftliche Meldekarte weiter, sondern verteilt deren In⸗ halt auf so viel neue Händlermeldekarten, wie Vorlieferer in Frage

1V weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zusammen Jede neue d Wiese und Grunwald aus

1 . zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk „Aufgeteilt“ und dem Namen der aufteilenden Firma zu versehen,

1. Juni 1922 sorgfältig

ein⸗

sar

zu dem

er von

Die g —le

bringen oder für Hausbrandzwecke abzugeben oder zu verwenden.

diese Bestimmung nicht begünstigt werden.

des Reichs⸗Gesetzblatts

Grund des Artikels 4 Ph e 1vIb 1enheh 19 ikels 48 der Reichsverfassung, 86 Te. Sfgh

direktor a. D. Do Präsident des Dechnischen Oberprüfungsamts erteilt und den Ministerialdirektor Behörde ernannt.

sind ernannt: sowie der Rentmeister Noß,

Ge Recht verliehen, anschlusses von dem der Gesellschaft gehörigen Elektrizitätswerk Rauschermühle bis zu dem dem beiliegenden Lag

AFazictihgiesu68 ZEE“ ,2 29

4. Jeder Lieferer (Händler), der von einem im Auslande wohnenden Lieferer böhmische Kohlen bezieht, hat die betreffenden Meldekarten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern, falls es sich um Meldekarten handelt, die von in Baypern gelegenen Betrieben herrühren, an die Amtliche Verteilungsstelle München 6, 8),

80 8 Drosdo (S sonH andernfalls an den Kohlenausgleich Dresden 6, 6) zu senden.

§ 11. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen.

Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern sind verboten.

§ 12. Ausnahmebestimmungen (Aushilfslieferung). väff⸗ Aushilfslieferungen sind nur an meldepflichtige Verbraucher zulässig. 2. Abgabe und Bezug von meldepflichtigen Brennstoffen außer⸗ halb der ordnungsmäßigen Monatsmeldekarte 1, 1 und 2) bedürfen der Anweisung oder der Genehmigung derjenigen Amtlichen Ver⸗ teilungsstelle (siehe § 6), aus deren Bezirk dieser Bezug erfolgen soll. Gegen die Entscheidung der Amtlichen Verteilungsstelle ist Berufung an den Reichskommissar zulässig. Die Genehmigung wird nur aus⸗ nahmsweise beim Vorliegen eines besonders wichtigen Grundes erteilt. Für die Abgabe und den Bezug von meldepflichtigen Brenn⸗ stoffen, welche für das Absatzgebiet der Rheinischen Kohlenhandels⸗ und Reederei⸗Gesellschaft m. b. H. (Kohlenkontor Mannheim) bestimmt sind, tritt hinsichtlich der gemäß Absatz 1 erforderlichen Anweisung oder Genehmigung für Ruhrkohle an die Stelle der Amtlichen Ver⸗ teilungsstelle in Essen der Kohlenausgleich Mannheim. Auf § Za, Ziffer 1, und § 10 wird hingewiesen. 3. Aushilfslieferungen in meldepflichtigen Brennstoffen zwischen zwei Verbrauchern sowie Aushilfslieferungen eines Platzhändlers aus Mengen, die bereits bei ihm greifbar sind, an einen Verbraucher sind nur zulässig, wenn neben dem Einverständnis der Parteien die Ge⸗ nehmigung der Landeskohlen⸗ bezw. Kohlenwirtschaftsstelle nach § 5, I, 2 vorliegt. Sollen zu solchen Aushilfslieferungen Eisenbahn⸗ wagen benutzt werden, so bedarf die Lieferung außerdem der Ge⸗ nehmigung der zuständigen Amtlichen Verteilungsstelle (siehe § 6). „4. Ein Hauptlieferer 10, 2) darf ausnahmsweise beim Vor⸗ liegen eines wichtigen Grundes anstatt durch den Händler, welcher in der dem Hauptlieferer gemäß § 10, 2 zugegangenen Meldekarte ver⸗ zeichnet ist, durch einen anderen Händler liefern.“) Auf letzteren findet in diesem Falle die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßige Meldekarte vorgelegen haben muß 1, Ziffer 1 und 2), keine Anwen⸗ dung. Es genügt die einschlägige Mitteilung des Hauptlieferers. 5. Die nachträgliche Meldung der gemäß Ziffer 3 und 4 statt⸗ findenden Lieferungen ist in § 3a geregelt. § 13. Anfragen und Anträge. 1. Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung, Berlin, zu richten. 2. Besitzwechsel, Firmenänderungen und Erlöschen einer Firma sind dem Reichskohlenkommissar, der Amtlichen Verteilungsstelle und der Kohlenwirtschaftsstelle umgehend mitzuteilen.

§ 14. Verwendung von gewerblichen Kohlen für

andere Zwecke. .Es ist verboten, meldepflichtige Brennstoffe, die für den Betrieb eines gewerblichen Verbrauchers bezogen sind, einschließlich der Bunker⸗ kohlen, ohne Genehmigung des Reichskommissars in den Handel zu

§ 15. Nichtmeldepflichtige Betriebe.

Verbraucher, die keine meldepflichtigen Breunstoffe beziehen, sind

zum Einreichen von Meldekarten nicht verpflichtet. Neue meldepflichtige

Verbraucher dürfen Karten nur einreichen, nachdem sie von der Kohlen⸗

wirtschaftsstelle oder dem Reichskohlenkommissar als meldepflichtig anerkannt worden sind. § 16. Strafen.

1. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach § 7 der Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft. 2. Neben der Strafe kann im Falle des vorsätzlichen Zuwider⸗ handelns auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter ge⸗ hören oder nicht. § 17. Wirkung unterlassener Meldung. Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldepflicht nicht oder nicht fristgerecht genügt oder falsche oder unvollständige Angaben macht, hat neben der Bestrafung gemäß § 16 zu gewärtigen, daß er von der Belieferung ausgeschlossen wird. § 18. Inkrafttreten.

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 1921 in F

Die Bekanntmachung vom 6. September 1921 wird auf Berlin, den 1. Oktober 1921.

Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung.

*) Eine Abänderung bestehender Lieferungsbeziehungen soll durch

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 98 atts enthält unter Nr. 8323 eine Verordnung des Reichspräsidenten auf

Berlin W., den 28. September 1921. Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen. Finanzministerium.

Das Preußische Staatsministerium hat dem Ministerial⸗ Dorner die Entlassung aus dem Amte als

Dr.⸗Ing. Uber zum Präsidenten dieser

ninisterium 1 ner aus Cassel der Justizobersekretär Lange, und die Regierungsobersekretäre

Zu Ministerialsekretären im Preußischen Finanz der Regierungsobersekretär Wörner

er Zollinspektor Müller

Ministerium für Handel und Gewerbe. Dem Elektrizitätswerk Rauschermühle, Aktien⸗ 1II in Mayen, wird hierdurch auf Grund des etzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das das zum Bau eines normalspurigen Gleis⸗

g Bahnhof Pleidt erforderliche, auf Lageplan rot angelegte Grunheigentum in der

Gemarkung Pleidt

Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 31. Juli d. J. (Gesetzsamml. S. 485) über Abänderung der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) bestimmt, daß dieses Verfahren bei dem Bau des Gleisanschlusses Anwendung findet. ““ Berlin, den 22. September 1921. Im Namen des Preußischen Staatsministeriums.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

6 J. A.: Seefeld.

cs.. 8

Den Niedersächsischen Kraftwerken, Aktiengesell” schaft in Osnabrück, wird hierdurch auf Grund des Ge⸗

setzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, das zum Bau einer elektrischen Hochspannungsleitung im Kreise Diepholz, Regierungsbezirt Hannover, erforderliche Grundeigentum nötigenfalls im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dieses ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staat⸗ liche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung.

Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 31. Juli d. J. (Gesetzsamml. S. 485) über Abänderung der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) bestimmt, daß dieses Verfahren bei dem Bau der Hochspannungsleitung

die Organisation der obersten Reichsbehörden

Anwendung findet.

Berlin, den 23. September 1921.

ʒIm Namen des Preußischen Staatsministeriums. Der Minister für

Handel und Gewerbe. 8,8 A. 8 B

Seefeld.

Ministerium für Landwirtschaft, und Forsten.

Das Preußische Staatsministerium hat den Kulturamt vorsteher, Regierungs⸗ und Kulturrat Wenning aus

Landeskulturamt Merseburg zu Oberregierungsräten ernannt. Ministerium für Volkswohlfahrt. zum Kreisarzt in Witzenhausen ernannt worden.

Ministerium für Wisssenschaft, üäüund Volksbildung.

ntwmechung.

Die staatliche „Landesturnanstalt“

jetzt ab die Bezeichnung:

‚„Preußische Hochschule (Landesturnanstalt).“

Kunst

11“

Der Preußische Minister für Wi Volksbildung. Becker.

Vekanntma hung. „Die Händlerin Ehefrau des Paul Steßmann hier, Hüttmannstraße 7, habe ich zum Handel mit Lebens⸗ und Futter⸗ mitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs wieder zuge⸗ lassen. - Essen, den 20. September 1921. 8 Die Städtische Polizeiverwaltung. J. V.: Kun z.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 52 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 12 188 eine Bekanntmachung, betreffend Neuveröffent⸗ lichung der Verordnung über ein vereinfachtes Enteignungs⸗ verfahren, vom 31. August 1921. Berlin W., den 28. September 1921. Gesetz2iammlungsamt. Krüer.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Im Verlaufe der Sitzungen, die das Gararttie⸗ komitee während der ersten drei Tage der Woche mit den Vertretern der deutschen Regierung abgehälten hat, hat das Komitee insbesondere die Lage hinsichtlich der von Deutschland am nächsten 15. November zu leistenden Zahlung geprüft; diese Zahlung stellt die efte Quartalsrate der variablen Annuilät dar, deren Betag nach Maßgabe der Ausfuhrziffern endgültig festzusetzen ist. Wie amtlicherseits durch „Wolffs Telegraphenbüro“ nit⸗ geteilt wird, hat die deutsche Regierung dem Komitee ire Schätzung des Wertes der Ausfuhr ür das am 1. Mai be⸗ ginnende Quartal mitgeteilt; dieser Wert bildet die Grundlige für die Festsetzung des Betrages der Zahlung am 15. Lo⸗ vember. Das Komitee hat diese Zahlen vorläufig anerkamt.

Sie werden noch den Gegenstand einer ins einzelne gehenden

vect.g und gegebenenfalls einer späteren Richtigstellumg

ilden.

Werden die seit dem 1. Mai 1921 bereits gemachten ind

die bis Ende Oktober noch auszufihrenden Sachlieferunzen

sowie der Ertrag der Abgabe berülfsichtigt, die in gewisen

alliierten Ländern kraft des Recovery Act oder analoger gestz⸗ licher Bestimmungen von der deutscher Ausfuhr erhoben 18;

so ergibt sich, daß die nächste NRate vom 15. Novem ber

gedeckt ist, ohne daß es erforderlich st, zu dem Mittel neux

Barzahlungen zu greifen.

Das Garantiekomitee erläßt eine geiche offizielle Mitteilung

Zwingende Gründe der Sparsamkeit und das Bestreber, 18 zu vereinfacher,

drängen dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge dazu, mt

im Wege der Enteignung zu erwerben.

dem 1. Oktober d. J. die Anfang 1919 errichtete Außen⸗ handelsabteilung (eetzige Abteilung Außenhandel) d6/

Domänen

Halle unter gleichzeitiger Versetzung an das Landeskulturamt Cassel und den Regierungs⸗ und Landeskulturrat Dallmer bei dem

Der Kreisassistenzarzt Dr. Merkel aus Ziegenhain ist

in Spandau führt von

für Leibesübungen

eswärtigen Amtes aufzulösen. Ihre Aufgaben werden gftig von den wirtschaftspolitischen Referaten der Länder⸗ eilungen des Auswärtigen Amts (Wilhelmstraße Nr. 74,75) d von einem allgemeinen Auskunftsinstitut wahrgenommen, r dessen Errichtung zurzeit noch Verhandlungen schweben. z zum Abschluß dieser Verhandlungen besorgt den einfachen skunftsdienst die Eildienst⸗G. m. b. H. (Bunsenstraße Nr. 2).

Für die Ueberleiteag der Arbeiten bleibt für die nächsten ochen eine Abwicklungsstelle der Abteilung X in der Bunfen⸗ bße Nr. 2 erhalten, an die bis auf weiteres auch fernerhin fragen und Mitteilungen, die bisher an die Abteilung X tichtet wurden, zu richten sind. Die der Abteilung X an⸗ ziederten Zweigstellen in Bremen, Flensburg, Hamburg, jrnberg und München, vom 1. Oktober d. J. ab auch in uttgart, bleiben als „Zweigstellen des Auswärtigen Amts *HAußenhandel“ erhalten. Es empfiehlt sich, Anfragen, die tem Charakter nach von den genannten Zweigstellen oder von Eildienst⸗ G. m. b. H. beantwortet werden können, un⸗ ktfelbar an diese zu richten. .

Der französische Botschafter Charles Laurent ist nach liin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder ernommen.

Die 26. Generalversammlung des Bundes deutscher denreformer ist gestern in Breslau in der Universität Effnet worden. Im Namen der Reichsregierung begrüßte * Ministerialrat Krueger vom Reichsarbeitsministerium die agung und teilte dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge t, daß vorgestern in einer wichtigen Besprechung beim Reichs⸗ beitsminister, an der auch der preußische Ministerpräsident d der Landwirtschaftsminister teilnahmen, ein grundsützliches bereinkommen dahin erzielt wurde, daß für Oberschlesien e besondere Siedelungsaktion in Angriff genommen 2 8 8 gemeinnütziges Siedelungsunternehmen gegründet rden soll.

1“

Im Interesse der Versorgung der Bevölkerung mit Speise⸗ sasen ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, auch in sem Jahre wiederum eine Einschränkung der Ver⸗ beitung von Kartoffeln in Brennereien er⸗ derlich. Durch eine in diesen Tagen im „Reichsgesetzblatt“ sceinende Verordnung hat daher der Reichsminister für inährung und Landwirtschaft angeordnet, daß nur das rarbeiten von selbstgebauten Kartoffeln in landwirt⸗ aftlichen Brennereien und lediglich in Höhe von 20 vH Brennrechts gestattet ist. Ein Aufkauf von Kartoffeln zur rarbeitung in Brennereien ist verboten. Die Landes⸗ ierungen sind ermächtigt, zur Durchführung dieser Vor⸗ riften nähere Bestimmungen zu treffen. Diese im Interesse Speisekartoffelversorgung notwendige Einschränkung des ennrechts für Kartoffeln dürfte auch für die Landwirtschaft räglich sein, da ihr die Möglichkeit gegeben ist, an Stelle n Kartoffeln Mais zu Spiritus zu verarbeiten, und be⸗ nilich die Maisschlempe als Futtermittel erheblich wertvoller als die Kartoffelschlempe. 8

8

Bayern.

Der Ministerpräsident Graf Lerchenfeld führte in der ürigen Sitzung des Landtags laut Bericht des „Wolffschen klegraphenbüros“ u. a. aus:

Es handle sich bei dem Streit zwischen Föderalismus und nitarismus nicht um die Einheit des deutschen Volkes. Diese he auch für jeden Föderalisten außer Frage. „Wir Föderalisten“, te der Ministerpräsident, „sind der festen Ueberzeugung, daß

Einheit des deutschen Volkes nicht nur in der Gegenwart, udern auch in der absehbaren Zukunft nicht in einem ttaristischen, sondern in einem föderalistischen Reich gewährleistet d zu größerer Leistungsfähigkeit geformt wird.“ Wenn auch zuerkennen sei, daß sich schon im Reiche Bismarcks zentralistische ndenzen bemerkbar gemacht hätten, so sei doch die Tatsache wesentlich,

die Entwicklung zwangsmäßig unterbrochen worden sei und not⸗ udige Entwicklungsstadien übergangen worden seien. Er stehe voll bHganz auf dem Standpunkt, daß die Anschauungen eines anderen ehren und zu achten seien. Man dürfe nicht gegen einen and regieren und diesen Stand unterdrücken. Er wolle ben, daß sich alle Stände, auch die Arbeiter, an den ufgaben des Staates mit eigener Verant⸗ ortlichkeit beteiligten. Nur so könnten sie erkennen, ß man nicht alles mit Theorien machen könne, sondern ß nur die Praxis zeige, was möglich, was erreichbar und was er⸗ jeßlich sei. Wenn in dieser Beziehung die Arbeiterschaft in voller serantwortlichkeit im Staatsleben stehe, so brauchten wir keine ngst zu haben, daß sie diese Macht mißbrauchen würde. Keinen weifel aber möchte er, der Redner, darüber lassen, daß von dem zialistischen Marxismus seine Auffassung eine strenge cheidelinie trenne, und daß zwischen Auffassungen kein Kompromiß bglich sei. Damit solle aber nicht gesagt sein, daß in die politischen üuseinandersetzungen Leidenschaft und Haß hineingebracht werden lten. An die Stelle der marxistischen Auffassung setze er die Begriffe rworganischen Entwickelung und der Forderung des sittlichen Willens.

S˖esterreich. 1b Zu Beginn der gestrigen Sitzung des Nationalrats dachte der Präsident Dr. Weiskirchner in einer vom ause stehend angehörten Rede der Katastrophe, von der e Anilinwerke in Ludwigshafen betroffen wurden, und ab der aufrichtigen Trauer und der innigsten Anteilnahme ber das schwere Unglück, daß die deutschen Stammesbrüder Reich heimgesucht hat, Ausdruck. Oesterreich, das selbst it Jahr und Tag einen Leidensweg ohnegleichen durchgemacht d gerade jetzt neue Heimsuchungen zu erdulden habe, empfinde evolle Schwere des Schicksalsschlags, von dem die deutsche epublik betroffen wurde. Der Präsident teilte schließlich nter Zustimmung des Hauses mit, er werde diese Beileids⸗ undgebung des österreichischen Nationalrats dem

bräsidenten Ebert übermitteln. 8

v6*4*“” Auf die durch die Wiener Presse verbreitete Nachricht, in Westung arn unter Leitung von Stefan Friedrich ein elbständiger Staat ausgerufen worden sei, stellt das Ungarische Telegraphen⸗Korrespondenzbüro“ fest, daß der Abgeordnete Friedrich sich in Budapest befindet, in Westungarn lbst aber von einer solchen Proklamation nichts bekannt ist,

Großbritannien und Irland. 8

Der französische Geschäftsträger hat gestern, wie „Wolffs Lelegraphenbüro“ meldet, im Foreign Office das Protokoll, bereffend den Austausch der Ratifikationen der zwischen der nglischen und der französischen Regierung geschlossenen konventionen, unterzsich

Z

8 1“

net, wodurch die in England ansässigen

Franzosen und die in Frankreich ansässigen Engländer in der Frage der Eintreibung von Guthaben in Deutsch⸗ land in gleicher Weise behandelt werden. Die Bekanntgabe der Konventionen an die deutsche Regierung wird in zwei oder drei Tagen erfolgen. Lord Curzon wird die Konventionen in einigen Tagen unterzeichnen.

Nach einer Reutermeldung hat de Valera die Einladung Lloyd Georges zu einer Konferenz angenommen. In der Antwort an Lloyd George heißt es:

Wir haben Ihre Einladung zu einer Konferenz erhalten, die in London am 11. Oktober stattfinden soll, um zu ermitteln, wie die Verbindung Irlands mit der als Britisches Reich bekannten Gemein⸗ schaft von Nationen am besten mit den irischen nationalen Be⸗ strebungen in Uebereinstimmung gebracht werden kann. Unsere beider⸗ seitigen Standpunkte sind dargelegt worden. Wir stimmen darin überein, daß eine Konferenz und nicht ein Schriftwechsel der praktischste und hoffnungsvollste Weg zu einer Verständigung ist. Wir nehmen die Einladung an. Unsere Delegierten werden mit Ihnen an dem er⸗ wähnten Tage in London zusammentreffen, um jede Möglichkeit einer Einigung durch persönliche Besprechung zu erforschen.

Italien. 8

Die „Agenzia Stefani“ veröffentlicht betreffs der Ver⸗ mittlungsaktion des Ministers della Torretta in der Burgenlandfrage folgende Erklärung:

Die ungarische Regierung hatte dem italienischen Minister des Aeußern Marquis della Torretta den Vorschlag unterbreitet, zwischen Ungarn und Oesterreich die Vermittlung zu übernehmen zur Herbeiführung einer freundschaftlichen Lösung der Burgenlandfrage. Indem Marquis della Torretta betonte, daß eine eventuelle Vermittlung in keiner Weise das Vorgehen der Alliierten zur Wahrung der Friedensverträge und die Beratungen der Botschafterkonferenz stören dürfe, indem er dem Umstand Rechnung trug, daß der Vorschlag die Durchführung des Friedensvertrages von Trianon ur Grundlage hatte, hatte er sich damit einverstanden erklärt, den

orschlag der ungarischen Regierung der österreichischen Regierung zur Kenntnis zu bringen, um so eine Feftstellung zu ermöglichen, ob man eine tragfähige Grundlage für Unterhandlungen finden könne. Der österreichische Bundeskanzler gab die Erklärung ab, daß er mit Rücksicht auf das ihm durch die Person des italienischen Ministers des Aeußern eingeflößte Vertrauen das ihm durch dessen Vermittlung zugekommene Ersuchen in ernste Erwägung ziehe, und formulierte einige Bedingungen, die Marquis della Torretta der ungarischen Re⸗ gierung zur Kenntnis brachte.

Nachdem Marquis della Torretta auf diese Weise Gelegenheit gehabt hatte, die Gesichtspunkte Oesterreichs und Ungarns in dieser Frage kennen zu lernen, und da er es als möglich erachtete, zu einer Vereinbarung zu kommen, unterrichtete er die Kabinette von Paris und London vom Stande der Angelegenheit, wobei er an die Alliierten das Ersuchen richtete, mit ihm zusammen zu arbeiten, um eine schnelle und befriedigende Lösung der ernsten Frage herbeizu⸗ führen. Die Botschafterkonferenz, die über die Sachlage unterrichtet wurde, hat die im Gange befindliche Vermögensaktion günstig autge⸗ nommen, gleichzeitig jedoch zum Ausdruck gebracht, daß diese Aktion auf das Ungarn übermittelte, bis zum 4. Oktober befristete Ultimatum

2

keine aufschiebende Wirkung ausübt.

Spanien. b

Das Kriegsministerium erklärt, daß vorgestern eine ziemlich erhebliche Operation in der Gegend von Melilla eingeleitet worden ist. Privattelegramme aus Melilla melden, daß be⸗ deutende Ansammlungen der Beni Sicar auf den Abhängen des Berges Gurrugu stattfinden.

Schweiz.

In der gestrigen Sitzung der Völkerbundsversamm⸗ lung wurde einstimmig die Entschließung der 5. Kommission über die Opiumfrage angenommen. Der von dem Bericht⸗ erstatter der Kommission Ferreira⸗Portugal vorgelegte Be⸗

richt fordert laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“

eine Verschärfung der in der Haager Konvention von 1912 durchgeführten Kontrolle über den Opiumhandel, die Unter⸗ drückung des freien Handels mit chemischen Produkten und die Einberufung einer internationalen Konferenz zum Zwecke der Ausdehnung der Haager Konvention. Diese Forderungen fanden allgemeine Zustimmung des Hauses. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde über die Hilfsaktion für Rußland verhandelt.

Von den Diskussionsrednern wurde eine Aktion des Völker⸗ bundes für unmöglich erklärt wegen der Weigerung der Mächte, Rußland finanzielle Hilfe zu gewähren. Nansen hielt darauf eine Rede, in der er die Völkerbundsversammlung und die Regierungen auf die furchtbare Verantwortung aufmerksam machte, die auf ihnen laste, wenn sie 20 Millionen Menschenleben dahinsterben ließen. Die Welt sei reich an Transport⸗ und Nahrungsmitteln. Alles sei da, Rußland zu helfen. Es sei eine furchtbare Tragödie, wenn man an der Hilfsfrage das Hilfswerk scheitern lassen würde. Er beschwor die freien Männer Europas, an das Schicksal der hungernden Kinder Rußlands zu denken und sich vorzustellen, daß ihre eigenen Kinder ein solches Schicksal erleben könnten. Man müsse Rußland zu Hilfe kommen, bevor es zu spät sei und bevor man das allzulange Zögern bereuen würde. Spalaikowitsch⸗Jugoslawien hielt eine heftige Rede gegen die Bolschewisten und verlangte die Annahme einer Resolution, in der das bolschewistische Regime verurteilt und dessen Verantwortung für die Hungerkatastrophe in Rußland gebrandmarkt werde. 8

Fisher⸗England wandte sich gegen die Annahme der Reso⸗ lution Spalaikowitsch und ersuchte um ihre Zurückziehung. England werde sich auf jeden Fall durch keinen etwaigen Zwist mit der Sowjetregierung davon abhalten lassen, dem russischen Volke zu helfen. Lord Robert Cecil⸗Südafrika, La Fontaine⸗ Belgien und Motta⸗Schweiz sprachen sich ebenfalls gegen die Resolution Spalaikowitsch aus, insbesondere Motta, der jede Einmischung in Regierungsangelegenheiten eines anderen Staats verurteilte. Der französische Delegierte Hannoteaux äußerte sich in einer langen und maßvollen Rede überhaupt nicht über den Resolutionsantrag des ingoslawischen Vertreters. Spalaikowitsch zog schließlich seinen Antrag zurück, wobei er aber betonte, daß die Staaten der Kleinen Entente dem Bolschewismus mit Sorge gegenüberständen. Ueber die Hilfsaktion selbst einigte sich die Versammlung, praktisch wurde aber nichts Neues erreicht. Dem Wunsche der Versammlung, Nansen, trotzdem die Versammlung in seinen praktischen Vorschlägen ihm Gefolgschaft verweigerte, eine Sympathiekundgebung zu bereiten, per⸗ lieh ein Zusatzantrag Fifher⸗England Ausdruck, der auch im Hinblick auf Rußland Interesse verdient. Iu ihm wird gesagt, daß die Ver⸗ sammlung, obgleich sie noch ungenügend über die wirklichen Beweg⸗ gründe der russischen Regierung unterrichtet sei, in den Bedingungen, unter denen sie ihr Amt ausübe, und in den bisherigen Erfolgen Nansens bei der Heimschaffung der Kriegsgefangenen ein günstiges Anzeichen für die weitere Hilfstätigkeit Nansens erblicke.

Die Kommissionsanträge wurden einstimmig an⸗ genom men. Sie belonen unter anderem die Notwendig⸗ keit einer Hilfsaktion und ihrer Ausdehnung auf Armenien, Georgien und Aserbeidschan und fordern die Heranziehung aller Länder und Hilfsorganisationen. Auf eigene Aktion und einen Appell an die Regierungen, Kredite für das Hilfswerk zu gewähren, verzichtet die Versammlung angesichts der Weigerung verschiedener Regierungen, gegen⸗ wärtig finanziell mitzuwirken. Am Schluß stimmte die Ver⸗ sammlung ohne Debatte dem Antrage der 6. Kommission zu, das ungarische Aufnahmegesuch auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung zu setzen.

dauernd nach Möglichkeit durch Abgab

8 Schweden. 1 Das Ministerium von Sydow beabsichtigt dem „Wolff⸗ schen Telegraphenbüro“ zufolge, sein Rücktrittsgesuch am Dienstag einzureichen, an welchem Tage das Gesamtergebnis der Reichstagswahlen vorliegen dürfte. Der Rücktritt der Re⸗ gierung ist eine Folge des Wahlausgangs, der der Sozial⸗ demokratie eine stark erhöhte Vertretung verliehen hat.

Griechenland.

Der König Konstantin ist gestern in Athen einge⸗ troffen und bei seiner Ankunft von der Bevölkerung lebhaft begrüßt worden. In seiner Begleitung befanden sich der Kronprinz, Prinz Nikolaus, der Kriegsminister und der Generalstab.

Rumänien.

Der von einer Studienreise in Bessarabien zurückgekehrte Kriegsminister teilte, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, im Ministerrate über die dortige Lage mit, daß die Stimmung der bäuerlichen Bevölkerung, die zufrieden sei, Land erhalten zu haben, ausgezeichnet sei. Die große Zahl russischer Flüchtlinge, die die Grenze überschritten und aus Gründen der Menschlichkeit nicht zurückgewiesen werden könnten, beunruhige die Behörden. Es würden Maßnahmen getroffen, um jeder Gefahr zu begegnen. v

Tschecho⸗Slowakei.

Die tschecho⸗slowakische Regierung hat an die Alliierten eine Note gerichtet, in der ein Protokoll über die jüngsten Besprechungen zwischen Benesch und dem österreichischen und dem ungarischen Gesandten ent⸗ halten ist. In der Note wird dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ zufolge betont, daß den Hauptgegenstand der Be⸗ sprechungen die Räumung der westlichen Komitate Ungarns und eine friedliche Einigung zwischen Oesterreich und Ungarn gebildet habe. Die tschecho⸗slowakische Regierung werde mit den allijerten Mächten zusammenwirken, um die Durchführung des Friedensvertrags sicherzustellen.

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Nach einer Reutermeldung aus Khartum griff ein F tiker mit Namen Abdullah el Soghayer mit seinen Anhängern am 26. l. M. den Ort Nyala im siüdlichen Darfur an. Berittene Infanterie und Polizeitrupren wiesen den Angriff ab. Die Eingeborenen erlitten schwere Verluste. Auch Abdullah soll getötet worden sein. Zwei britische Beamte und drei Zivilangestellte wurden getötet. Der Aufstand ist rein örtlicher Natur und ohne politische Bedeutung. Die Truppen beherrschen die Lage.

Theater und Musik.

Im Opernhaufe werden morgen, Sonntag (außer dem Dauerbezuge), „Die Meistersinger von Nürnberg“, mit den Damen Heckmann⸗Bettendorf, von Scheele⸗Müller und den Herren Braun, Hutt, Habich, Helgers, Henke, Zador, Philipp, Krasa, Kopsch, Lücke, Bachmann, Hieber, Schönherr und Grün be⸗ setzt, aufgeführt. Musikalischer Leiter ist Dr. Fritz Stiedry Anfang 6 Uhr. Am Montag wird „Der fliegende Holländer“ in bekannter Besetzung gegeben. Musikalischer Leiter ist Max von Schillings. Anfang 7 ½ Uhr. 8

Im Schauspielhause wird morgen „Fiesco“ mit Ernst Deutsch in der Titelrolle gespielt. Anfang 7 ½ Uhr. Am Montag wird „Peer Gynt“ mit Otto Laubinger in der Titelrolle wiederholt. Anfang 7 ½ Uhr.

Im Lessingtheater haben die Vorbereitungen zur Urauf⸗ führung von Julius Berstls chinesischem Spiel „Der lasterhafte Herr Tschu“ begonnen. Die Titelrolle spielt Alexander Granach, der in dieser Rolle seine Tätigkeit an den Barnowsky⸗Bühnen antritt. Spielleiter ist Victor Barnowsky.

Die Kammersängerin Erna Denera, das ehemalige Mitglied der Staatsoper, wurde, bevor sie ihre Gastreisen nach Italien, Spanien und Südamerika antritt, für mehrere Abende fuüͤr das Deutsche Opernhaus verpflichtet. Die Künstlerin wird zum ersten Male am Montag als Ortrud in „Lohengrin“ auftreten.

Therese Vogl, die einst berühmte Wagnersängerin, die Witwe Heinrich Vogls, des hervorragendsten Tristandarstellers seiner Zeit, ist, wie die Blätter melden, in München gestorben. Sie war im Jahre 1845, in Tutzing geboren und wurde 1865 für das Münchener Hof⸗ und Nationaltheater verpflichtet, dem sie wie auch ihr Gatte bis zu ihrem Scheiden von der Bühne in den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts treu blieb. 2 1

Die im vergangenen Jahre so glücklich begonnenen musikalischen Veranstaltungen für die Schüler hiesiger Lehranstalten, die teils mit dem Blüthnerorchester, teils mit dem Pbilharmonischen Orchester unter der Leitung von Dr. Felix M. Gatz die Auf⸗ führung sämtlicher Symphonien Beethovens brachten, werden in diesem Winter in erweiterter Form fortgesetzt werden. In einer Reihe von sechs Philharmonischen Konzerten mit einführenden Vorträgen (Vortragende: Geheimer Regierungs⸗ rat Oberschulrat Doblin und Oberschulrat Dr. Blankenburg) wird Dr. Gatz die Musik nach Beethoven bis zur Gegenwart in einigen ihrer Hauptwerke vorführen. Außerdem sind in demselben Rahmen musikdramatische Auf⸗ führungen vorgesehen, deren erste gestern abend im Festsaal der „Neuen Welt“ (Hasenheide) stattfand. Gegeben wurde unter der musikalischen Leitung des genannten Dirigenten mit einem haupt⸗ sächlich aus Mitgliedern der Staatsopernkapelle zusammengesetzten vorzüglichen Orchester und unter Mitwirkung von ersten Gesangs⸗ künstlern des Deutschen Opernhauses unter der Spielleitung Felix Lahm⸗ puschs „Die Walküre“ in einer wohlgelungenen Aufführung, die den begeisterten Beifall einer dem Wagnerschen Meisterwerk mit ge⸗ spannter Aufmerksamkeit folgenden dreitausendköpfigen Zuschauer fand.

Zum Oskar Fried⸗Zyklus wird der Verkauf von Dauer⸗ bezugskarten Donnerstag, den 6. Oktober, geschlossen. Von da ab sind nur noch Einzelkarten zu erhöhten Preisen erhältlich. Der Zyklus bringt u. a.: Mahlers II. (Auferstehungs⸗) Symphonie, Beethovens IX. Symphonie, Oskar Frieds Werk „Die Auswanderer“, das hier sieben Jahre nicht aufgeführt worden ist, mit Ludwig Wüllner als Sprecher, ferner Werke von Debussy, Richard Strauß, Tschaikowsky. Den Beschluß bildet die Erstauffüͤhrung der „Gurrelieder“ von Arnold Schönberg. Es werden in diesem Zyklus eine Reihe namhafter Solisten mitwirken, u. a. wird Professor Frederiec Lamond, nach siebenjähriger Pause, innerhalb dieses Zyklus in Berlin zum ersten Male wieder mit Orchester spielen.

18 Handel und Gewerbe. kein Börsenverkehr statt.

Gegenüber unwahren Gerüchten und Mutmaßungen in⸗ un ausländischer Zeitungen wird dem „W. mitgeteilt, daß die Reichsbank im Interesse der Gesundung des deutschen Wirtschaftslebens den allergrößten Wert auf eine Hebung oder wenigstens Beruhigung des Reichsmarkkurses leg und alle ihre Maßnahmen von diesem Gesichtspunkt aus bisher ge⸗ troffen hat und auch weiter zu treffen gedenkt. Die Reichsbank such Devisen bei der Kurs⸗

T. B.“ von zuständiger Seite

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