Nenburg, Donau. 8 [70477. Spar⸗ und Darlehenskassenverein Kleinerdlingen, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Kleinerdlingen. In den Vorstand wurde gewählt: Neumexyer, Josef, Landwirt und Bürgermeister in Kleinerdlingen. Ausgeschieden ist: Schön, Michael. nessnhs a. D., den 22. September
Das Amtsgericht — Registergericht.
[70420]
In das Genossenschaftsregister wurde heute unter Nr. 51 die durch das Statnt vom 13. Mai 1921 errichtete Elektri⸗ zitätsgenossenschaft, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Langwarden eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens: Be⸗ schaffung von elektrischem Strom zwecks Förderung des Erwerbs und der Wirt⸗ schaft der Genossen. b
Vorstand: Landwirt Heinrich Francksen, Großfedderwarden, Kaufmann Richard Bahlmann, Langwarden, Arbeiter Karl
Denker, Langwarder⸗Meide, Landwirt Gustav Harbers, Süllwarderburg, Land⸗ wirt Friedrich Harbers, Seeverns.
Die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, ge⸗
zeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern, die vom Aufsichtsrat ausgehenden unter dessen Benennung, von dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter unterzeichnet, und zwar, in der Butjadinger Zeitung, ersatz⸗ weise im Deutschen Reichsanzeiger. Die Willenserklärung und Zeichnung für die Genossenschaft erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder in der Weise, daß die Zeichnenden ihre Namensunterschrift der Firma der Genossenschaft beifügen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Npordenham, den 20. September 1921. Amtsgericht Butjadingen, Abteilung I.
Parechim. [70480] In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 40 eingetragen: Einkaufs⸗ genossenschaft selbständiger Bäcker und Konditoren zu Parchim, ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ chränkter Haftpflicht. Die Satzung ist vom 3. Januar 1921 und befindet si n Anlage zu [1]. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist die 91u1 des Erwerbes unnd der Wirtschaft ihrer Mitglieder, ins⸗ besondere durch den gemeinschaftlichen Einkauf, die Herstellung und den Verkauf der zum Betriebe des Bäcker⸗, des Konditorengewerbes und verwandter Ge⸗ werbe erforderlichen Rohstoffe, halb⸗ und
yöpgpgunzfertigerr vWurreirfarie vder Prufchinen, Geräte und sonstigen Bedarfsartikel. Die Haftsumme beträgt fünfhundert Mark. Jeder Genosse kann sich mit höchstens zehn Geschäftsanteilen, beteiligen. Die Villenserklärung und Zeichnung für die Genossenschaft muß durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder erfolgen, wenn sie Dritten gegenüber Verbindlichkeit haben soll. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden der Firma der Gengssenschaff ihre Namenzunter⸗ schrift beifügen. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen unter deren Firma, gezeichnet von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern, oder, wenn sie vom Aufsichtsrat gusgehen, unter dessen Nennung und von seinem Vorsitzenden gezeichnet. Die Bekanntmachungen erfolgen in der Parchimer Zeitung. Geht dieses Blatt ein oder wird aus anderen Gründen die Bekanntmachung in ihm unmöglich, so tritt an seine Stelle der Deutsche Reichs⸗ anzeiger bis zur Bestimmung eines anderen Blattes. Mitglieder des Vor⸗ stands sind die Bäckermeister: 1. Hermann Buchholz, 2. Hugo Habel, 3. ilhelm Bruhn, alle in Parchim. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Parchim, den 10. Januar 1921. Das Amtsgericht.
—.
Ratzebuhr, Pomm. [70483] In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 16 eingetragen: „Gemeinnützige Bau⸗ und Sied⸗ lungs⸗Genossenschaft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“ zu Ratzebuhr. Gegenstand des Unternehmens ist die Beschaffung von ge⸗ sunden und zweckmäßig eingerichteten Wohnungen und von Land für unbemittelte Personen zu billigen Preisen. Die Haftsumme der Genossen beträgt 500 ℳ für jeden erworbenen Geschäfts⸗ anteil. Die höchste Zahl der Geschäfts⸗ anteile 50. Die Mitglieder des Vorstands sind: 1. Wilhelm Heiling in Ratzebuhr, 2. Her⸗ mann Bathke in Ratzebuhr, 3. Wilhelm Glogner in Ratzebuhr, 4. Walter Bethfold in Pres cbühr, 5. Georg Schupp in r. das Statut der Genossenschaft ist vom 30. Mai 1921. - Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma mit der Unterzeichnung von min⸗ destens zwei Vorstandsmitgliedern durch den Ratzebuhrer Stadt⸗ und Landboten. Ddie Willenserklärungen des Vorstands er⸗ — fooelgen durch zwei Mitglieder. Die Zeich⸗ nung geschieht, indem die Feichnenden der Firma ihre Unterschrift beifügen. 1 Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden jedem gestattet. Ratzebuhr, den 24. September 1921. Das Amtsgericht.
Rostock, Mecklb. [70484]
In das Genossenschaftsregister ist heute die Firma Kartoffel⸗Ein⸗ und Ver⸗ kaufs⸗Genossenschaft zu Rostock, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Rostock eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Einkauf von Kar⸗ toffeln im großen und Abgabe derselben zu vorgeschriebenen Tagespreisen an die Mit⸗ glieder im kleinen. Die Haftsumme be⸗ kraxt dreihundert Mark, höchstzulässige Zahl der Geschäftsanteile eines Genossen zehn. Mitglieder des Vorstands sind: 1. Friedrich Schmidt zu Rostock, 2. Hugo Köpcke daselbst, 3. Julius Otto zu Warne⸗ münde, sämtlich Kartoffelhändler. Zur rechtsverbindlichen Zeichnung müssen min⸗ destens zwei Vorstandsmitglieder unter⸗ schreiben. Die Zeichnung erfolgt unter der Firma und unter Beisetzung des Namens der Vorstandsmitglieder. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft er⸗ folgen unter der Firma der Genossenschaft durch Einrückung je einmal im Rostocker Anzeiger und in der Mecklenburgischen Volkszeitung und Beifetzung von: „Der Vorstand“ bezw. „Der Aufsichtsrat“ je nachdem und Zufügung der Namen zweier Vorstandsmitglieder bezw. des Vorsitzenden und des Protokollführers des Aufsichtsrats oder deren Stellvertreter. Das Geschäfts⸗ jahr beginnt am 15. März und endigt am 14. März. Das Statut vom 21. Sep⸗ tember 1921 befindet sich in der An⸗ lage A zu [1]) d. A. .“
Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. 8
Rostock, den 27. September 1921.
Das Amtsgericht. —y—.—
Schönau, Wiesental. 70492]
Im Genossenschastsregister wurde heute die durch Statut vom 28. Januar 1921 errichtete Bäckereinkaufsgenossenschaft Bezirk Schönau e. G. m. b. H. zu Zell eingetragen. Gegenstand des Unter⸗ nehmens: Beschaffung der zum Betriebe des Bäckergewerbes erforderlichen Bedarfs⸗ artikel im großen und Verkauf derselben im kleinen au die Mitglieder, überhaupt Schaffung von Einrichtungen, welche die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder bezwecken. Bekannt⸗ machungen der Genossenschaft erfolgen unter der Firma in der Allgem. Deutschen Bäcker⸗ und Konditorzeitung in Stuttgart. Haftsumme: 6000 ℳ. Geschäftsanteile: 2. Der Vorstand be⸗ eht aus drei Mitgliedern: Wilhelm Fräulin, Bäckermeister, Zell, Louis Seh⸗ ringer, Zell, Karl Volk, Bäckermeister, Geschwend. Willenserklä⸗ rungen des Vorstands erfolgen durch mindestens zwei Mitglieder; die Zeichnung geschieht durch Beifügung der Namens⸗ unterschrift von mindestens zwei Mit⸗
gliedern unter der Firma. Die Einsicht er Genoffensiste ist wahrend der Bienst⸗
stunden des Gerichts jedem gestattet. Schönau i. W., den 24. September
1921. Badisches Amtsgericht.
Soldin. “ In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 38 die durch Statut vom 5. September 1921 errichtete Elektri⸗ zitäts⸗ und Maschinengenossenschaft eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Kleefeld (Soldin) eingetragen worden.
Der Gegenstand des Unternehmens ist der Bezug, die Benutzung und Verteilung von elektrischer Energie, die Beschaffung und Unterhaltung eines elektrischen Ver⸗ teilungsnetzes sowie die gemeinschaftliche An⸗ lage, Unterhaltung und der Betrieb von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten.
Die Höhe der Haftfumme beträgt 300 ℳ sür jeden Geschäftsanteil; die Höhe der Geschäftsanteile, auf die sich ein Genosse beteiligen kann, 100.
Mitglieder des Vorstands sind: Land⸗ wirt Karl Lück in Kleefeld, Landwirt Rudolf Kühn I. in Kleefeld, Landwirt Hermann Fischer in Kleefeld.
Die Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, gezeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern, in der Landwirtschaftlichen Genossenschaftszeitung für die Provinz Brandenburg in Berlin. Geht dieses Blatt ein, so tritt bis zur nächsten Generalversammlung an seine Stelle der Deutsche Reichsanzeiger.
Die Willenserklärung und Zeichnung für die Genossenschaft erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder; die Zeichnung ge⸗ chieht in der Weise, daß die Zeichnenden der Firma der Genossenschaft ihre Namens⸗ unterschrift beifügen.
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli
bis 30. Juni. Die Einsicht der Liste der Genossen ist des Gerichts
während der Dienststunden jedem gestattet. 88 Soldin, den 22. September 1921. Das Amtsgericht. Soldin. “ [70494]
In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 6 — Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Groß Fahlenwerder — folgendes ein⸗ getragen:
An Stelle der ausgeschiedenen Wilhelm Wernicke und Ernst von Spreckelsen sind Richard Haase und Georg Sydow, beide in Groß Fahlenwerder, in den Vorstand gewählt.
Soldin, den 28. September 1921.
Das Amtsgericht. Stade. 1 [70488] „In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 55, die „Gemein⸗
nützige Bangenossenschaft zur Aus⸗ führung von Hoch Tief⸗ und
1
Höchste Zahl der
Straßenbauten „Bauwohl“ für Stade und Umgegend, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“ eingetragen. Das Statut ist vom 1. Juli 1921. 8
Gegenstand des Unternehmens ist Aus⸗ führung von Hoch⸗, Tief⸗ und Straßen⸗ bauten jeder Art sowie Beschaffung der hierzu erfordtrlichen Geräte und sonstigen Materialien auf gemeinschaftliche Rechnung der Mitglieder.
Vorstandsmitglieder sind: 1. der Maurer Johannes Nöhrenberg in Stade, 2. der Zimmermann Johannes Kühlcke in Stade, J. der Maurer Heinrich Meyer in Campe, 4. der Z'mmermann Ludwig Jürgens in Stade, 5. der Maurer Reinhard Diek⸗ mann in Stade, 6. der Militäranwärter Adolf Konerding in Stade.
Die Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft mit Unter⸗ zeichnung mindestens zweier Vorstands⸗ mitglieder, und bei den vom Aufsichtsrat ausgehenden Einladungen zur General⸗ versammlung durch dessen Vorsitzenden im „Volksblatt i die Unterelbe“ bezw. im Deutschen Reichsanzeiger.
Pischen eichsanzeiger, des Vorstands erfolgen durch je zwei Mitglieder desselben gemeinsam. .
Die Zeichnung geschieht dadurch, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossen⸗ schaft ihre Namensunterschrift hinzufügen.
Die Einsicht der Liste der Genossen ist n Dienststunden des Gerichts jedem
estattet. 8 Amtsgericht Stade, den 27. 9. 1921.
Staufen. [70497] Im Genossenschaftsregister wurde heute die durch Statut vom 18. September 1921 errichtete Bezugs⸗ und Absatzgenossen⸗ schaft des Bauernvereins Bollschweil e. G. m. b. H. in Bollschweil einge⸗ tragen. Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinschaftliche Ankauf landwirtschaft⸗ licher Bedarfsartikel und der gemeinschaft⸗ liche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeug⸗ nisse. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen unter der Firma, gezeichnet von zwei Vorstandsmit⸗ gliedern, im Vereinsblatt des badischen Bauernvereins in Freiburg. Haftsumme: 300 ℳ. Höchste Zahl der Geschäfts⸗ anteile: 10. Der Vorstand besteht aus: Valentin Schneider, Bürgermeister, Frei⸗ herr Max von Holzing⸗Berstett, Guts⸗ besitzer, Georg Schweizer, Gemeinderechner, alle in Bollschweil. 8 Willenserklärungen des Vorstands er⸗ folgen durch zwei Mitglieder. Die Zeich⸗
nung geschieht durch Beifügung der Namens⸗
unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern unter die Firma. Die Einsicht der Ge⸗ nossenliste ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Staufen, den 30. September 1921.
Das Amtsgericht.
Steinan, Oder. [70499]
In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 45 eingetragen die Elektrizi⸗ tätsgenossenschaft Rostersdorf, ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Hafipflicht, Rostersdorf. Gegenstand des Unternehmens ist Bau und Unterhaltung von Hochspannungs⸗ leitungen und Ortsnetzen auf gemeinsame Rechnung; gemeinsamer Bezug elektrischer Energie und deren Abgabe an nur Mit⸗ glieder, die die Bedingungen der Kreis⸗ Elektrizitätsgenossenschaft anerkennen; ge⸗ meinsamer Bezug von landwirtschaftlichen Maschinen und Motoren und ihre leih⸗ weise Ueberlassung an die Mitglieder sowie gemeinsame Einrichtung von elek⸗ trischen Hausinstallationen. Die Haft⸗ summe beträgt 1000 ℳ. Die hschste Zahl der Geschäftsanteile beträgt 500. Die Mitglieder des Vorstands sind: Hermann Zwicker, Albert Kuntke und Julius Hannig, sämtlich in Rostersdorf. Statut vom 27. Juli 1921. Bekannt⸗ machungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft im Schlesischen Land⸗ bund, Organ des Schlesischen Landbundes. Die Willenserklärungen des Vorstands⸗ erfolgen durch zwei Mitglieder; die Zeichnung geschieht, indem die Zeichnenden zu der Firma ihre Namensunterschrift bei⸗ fügen. Die Einsicht der Liste der Ge⸗ nossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Antsgericht Steinau (Oder), ddeen 9. September 1921.
Trier. 1270506] In das Genossenschaftsregister wurde heute unter Nr. 136 die Genossenschaft „Ge⸗ meinnützige Siedlungs⸗Baugenossen⸗ schaft „Volkswohl“, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“ mit dem Sitze zu Trier ein⸗ getragen. “ Gegenstand des Geschäftsunternehmens ist: Die Herstellung von zweckdienlichen Heimstätten für die Genossen unter Be⸗ obachtung des Grundsatzes: Die Errichtung und Verwaltung der Heimstätten durch weitgehendste Selbsthilfe (Pflichtarbeit).
Die Haftsumme beträgt 300 ℳ, die höchste Zahl der Geschäftsanteile beträgt 10.
Vorstandsmitglieder der Genossenschaft sind: Mathias Theisen, Gewerkschafts⸗ sekretär in Trier, Johann Schommer, Elektroinstallationsmeister in Trier, August Horn, Gewerkschaftskassierer in Trier.
Die Satzung ist am 10. Juli 1921 errichtet.
Die Willengerklärungen des Vorstands erfolgen durch zwei Mitglieder. Die
eichnung geschieht in der Weise, daß die
eichnenden der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschriften beifügen.
Die Einsicht in die Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. 8
Trier, den 24. September 1921.
Das Amtsgericht. Abteilung 12.
Trier.
8EEE1
870807] In das Genossenschaftsregister wurde heute bei dem Karthaus⸗Conzer Eisen⸗ bahn Consumverein e. G. m. b. H. in Karthaus — Nr. 38 — eingetragen: Der Schlosser Josef Meyer und der Schlosser Hubert Weitzel sind aus dem Vorstand ausgeschieden und an ihrer Stelle der Vorschreiner Carl Ruppenthal in Karthaus und der Lokomotivpführer Philipp Ries in Conz in den Vorstand gewählt. Trier, den 26. September 1921. Das Amtsgericht. Abteilung 12.
9) Musterregister.
(Die ausländischen Muster werden b unter Leipzig veröffentlicht.)
Karlsruhe, Baden. 8 [71884]
In das Musterregister ist zu Band V O.⸗Z. 13 eingetragen: b
Firma des Anmeldenden: Elikann & Baer, Karlsruhe. Versiegelt die Muster von zwei Papierbeuteln mit den Fabrik⸗ nummern 787 und 788, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist: drei Jahre, angemeldet am 13. September 1921, Mittags 12 Uhr.
Karlsruhe, den 3. Oktober 1921.
Badisches Amtsgericht. B. 2.
Meerane, Sachsen. [71886]
In das hiesige Musterregister ist ein⸗ getragen worden:
Nr. 4475. Firma Max Funke in Meerane. Ein versiegelter Umschlag mit 50 Mustern für Damenkleider⸗ und Blusen⸗ stoffe. Geschäftsnummern 5361, 5362, 5363, 5364, 5365, 5366 und 5371 bis 5414, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist zwei Jahre, angemeldet am 3. September 1921, Nachmittags 12 Uhr 50 Minuten.
Nr. 4476. Dieselbe Firma. Ein versiegelter Umschlag mit 40 Mustern für Damenkleider⸗ und Blusenstoffe, Geschäfts⸗ nummern 5254 und 5415 bis 5453, Flächen⸗ erzeugnisse, Schutzfrist zwei Jahre, an⸗ gemeldet am 3. September 1921, Nach⸗ mittags 12 Uhr 50 Minuten.
Nr. 4477. Firma C. Ernst Müller in Meerane. Ein versiegelter Umschlag mit 21 Mustern für Blusen⸗ und Kleider⸗ stoffe, Geschäftsnummern 1—21, Flächen⸗ erzeugnisse, Schutzfrist zwei Jahre, an⸗ gemeldet am 23. September 1921, Vor⸗ mittags 11 Uhr 30 Minuten. Amtsgericht Meerane, den 3. Oktober 1921.
„11) Konku
Dresden.
Ueber das Vermögen der heitshändlerxin Pauline verw. Heinze geb. Peschke, in Dresden, Stein⸗ straße 13 III, wird heute, am 5. Oktober 1921, Nachmittags 12 ¼ Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Hugo Schubert in Dresden, Prager Straße Nr. 36. An⸗ meldefrist bis zum 3. November 1921. Wahltermin: 5. November 1921, Vormittags 9 ½⅛ Uhr. Prüfungstermin: 22. November 1921, Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis zum 26. Oktober 1921.
Amtsgericht Dresden. Abteil
Heidelberg. .[71868] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Richard Schwabe in Sandhausen wurde am 3. Oktober 1921, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Bücherrevisor Ludwig Rettermann in Heidelberg wurde zum Konkursverwalter ernannt. Offener Arrest und Anmeldefrist bis zum 27. Oktober 1921. Allgemeiner Prüfungstermin am 3. November 1921, Vormittags 10 Uhr. 4 Seidelberg, den 3. Oktob
Carl Mantke zu Köln, Maurmius⸗ wall 39, Alleininhabers der WollwaNn⸗ reghandlang unter der Firma C. Mantke & Co. zu Köln, Hege Nr. 113/115, ist am 1. Oktober 1921, Nachmittags 12 Uhr 15 Minuten, das Konkursver⸗ fahren eröffnet worden. Verwalter ist der Rechtsanwalt Justizrat Jüssen zu Köln, Gereonshof 31. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 20. Oktober 1921. Ablauf der Anmeldefrist an demselben Tage. Erste Gläubigerversammlung und allge⸗ meiner Prüfungstermin am 31. Oktober 1921, Vormittags 11 uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, im Justizgebäude, Reichenspergerplatz, Zimmer 223. 1 n 1. Oktober 1921. Amtsgericht. Abteilung 64.
8 [71870]
das Vermögen des Land⸗ wirtschaftlichen Kreisvereins der Grafschaft Schaumburg G. m. b. H. in Liqnidation in Rinteln wird heute am 5. Oktober 1921, Vor⸗ mittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da die genannte Gesellschaft über⸗ schuldet ist. Der Rechtsanwalt Neitzke in Rinteln wird zum Konkursverwalter er⸗
nannt. Konkursforderungen sind bis zum 14. November 1921 bei dem Gericht anzu⸗ melden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 31. Oktober 1921, Vor⸗ mittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 21. November 1921, Vormittags
110 üuhr, vor dem unterzeichneten Gerichte
5
Termin welche eine
zur Konkursmasse gehörig Sache in 5 haben oder zur Konkurs⸗ masse etwas schuldig sind, wird auf⸗ gegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche fr aus der Sache ab⸗ gesonderte seefriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 7. November 1921 Anzeige zu machen. „ Amtsgericht in Rinteln. Ch;
weil.
mann, Kaufmanns in Schwenningen a. N. (Württb.), Alleininhabers der Firma Ernst Stegmann, Württem⸗ bergische Uhrengrosthandlung in Schwenningen, wurde am 4. Oktoler 1921, Nachmittags 5 Uhr, das Konfuns⸗ verfahren eröffnet und Bezirksnotar Doklen⸗ wadel in Schwenningen a. N. zum Konkms⸗ verwalter ernannt. Offener Arrest mit Anzeige⸗ und Meldefrist bis 25. Oktober 1921. Wahl⸗ und Prüfungstermin: Don⸗ nerstag, E“ 1921, Nachmittags? hr. 8 Söhnwen a. N., den 4. Oktober 1921. Württ. Amtsgericht Rottweil a. N. Gerichtsschreiber Wörner.
Berlin. 16“ Das Konkursverfahren übey den Nach⸗ laß des am 18. April 1919, zu Berlin verstorbenen, daselbst Gartenstraße 3 zuletzt wohnhaft gewesenen Kaufmanns Chaim Smirin ist infolge Schlußverteilung nach Abhaltung des Schlußtermins auf⸗ gehoben worden. b Berlin, den 27. September 1921. Der Gerichtsschreißer des Amtsgerichts Berlin⸗Mittee Abteilung 154.
Braunschweig. 87! 8. 3] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handels sgesellschaft in Firma Willführ Schmalfuß, hier, Möbelfabrik, Inhaber Kaufmann Konrad Willführ und Werkmeister Richard Schmalfuß, hier, ist, nachdem der in dem Vergleichstermii vom 29. Auguf 1921 angenommene/Zwangsvergleich dur rechtskräftigen Beschluß von demselben Taue bestätigt ist, aufgehoben. 3 Braunschweig, den 3. Oktober 1921. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 5.
Düren, Rheinl. [71874] der Konkurssache übet den Nachlaß Unternehmers Peter Siep aus üren ist Lermin zur Gläubigerver⸗ sammlung auf hen 25, Oktober 1921, Vormittags 11 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht in Düren, suitengasse Nr. II, Zimmer Nr. 21, bestimmt. Tagesordnung: „Bericht des Konürsverwalters über die in Aussi nmene Verwertung der
Amtsgericht, Abt. 8, Düren.
Frankfurt, Wain. [71875] Das Konkursverfahren g das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Schmidt und Schulte, Textilwaren, zu Frankfurt a. M., Kaiserpassage 14, Inhaber Heinrich Schmidt in Walldorf in Hessen und Wilhelnt Schulte in Frank⸗ furt a. M., Moselsttaße 62, wird ein⸗ tellt, da eine den /Kosten des Verfahrens Frechende Konkursmasse nicht vor⸗ handen ist. 1 9 Frankfurt Main, den 30. Sep⸗ tember 1921. 1 Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abteilung 17.
Königswusterhause [71876]
Das Konkursverfahren üöber das Ver⸗ mögen der Konsum enossenschaft Königswusterhaufen, wird nach er⸗ folgter Abhaltung ves Schlußterm ns ehierdurch aufgehoben
Königswusterhaüusen, den 26. Sep⸗ tember 1921.
Das Amtsgericht.
Labiau. [71877]
In der Konkurssache. der ma Jo⸗ hannes Philipp in Labi u, Inhaber Kaufmannswitwe Emilie Philipp, geb. Erlat, in Labiau, wird zur/Bes lußfassung über die Wahl eines anberen Verwalters sowie über die Bestelluylg eines Gläubiger⸗ ausschusses und eintretendenfalls über die in §132 der K.⸗O. bezeichneten Gegenstände, nachdem im erstey Termin seitens der Gläubiger niemgild erschienen ist, auf Antrag des Honkursverwalters neuer Termin auf dey 2. November 1921, Vormittags ½ Uhr (Zimmer 6), und zur Prüfung / der angemeldeten Forde⸗ rungen auf 15. November 1921, Vormittags 9 ½ Uhr (Zimmer 6), an⸗ beraumt.
Labian / den 30, September 1921.
Das Amtsgericht.
Querfurt. Das Konkursverfahren/ über das Ver⸗ mögen der offenen Hacrdelsgesellschaft W. Silber & Co. /n Querfurt wird nach erfolgter Abhasftung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Querfurt, den 76. September 1921. intsgericht.
[71879]
[71878] . über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Kurt Tränckner in Saalfeld, Inheäbers der Firma Kurt Tränckner byrm. Emil Richter daselbst, wird, nachsem der in dem Ver⸗ gleichstermin vom August 1921 ange⸗ nommene Zwangsbergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß/ vom 12. August 1921. bestätigt ist, hiersurch aufgehoben. Saalfeld, der 27. September 1921. Thüͤ⸗ mtsgericht. Abteilung I.
ge⸗
7187 wne r des Vermögen des Er i Steg⸗
ostblat
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußis
Nachrichten von allgemeinerer Bedeutung für den Verkehr mit der Post Verlin, den
Staatsanzeiger. und Telegraphie nebft Gebührenübersichten. 1921.
8
elne Nummer bezogen werden.
Vorbemerkungen. Ueuerungen sind in Seneageehrifr gedruckt’)
1 — 6. Der Meisthetrag einer Postanweisung aus Deutschland nach abete nach den Vereintgten St. 1 2 Ech i aaten von Ameriha, e) die Gebühren Oesterreich ist auf 5000 Kronen und der Meistbetrag einer Postanweisung Cre 7
3 2 2 ur Postfracht- aus Oesterreich nach Deutschland auf 500 ℳ erhöht worden. EE 2
7. Wied 3 G stücke nach Dânemark, Italien, Jugoslaawien, Schweden und den VFer- 7. Wiederaufgenommen ist der Postanweisungsverhehr mit Sal- einigten Staaten von Amerika. Nahere Ausk. erteilen die Postanst. vador. Naheres siehe unter Abt. C.
5 1 . 3 14. Wiederaufgenommen iet der Postfrachtstüchverkehr nach 8. Die in Abteilung F für Postpahete nach dem Ausland ange- 8
9, 8 6 Mexiho. gebenen Frankenbeträge sind gegenwärtig nach dem Umrechnungskurs 15. Vorläusfig eingestellt ist 1 Fr. = 16 ℳ in die deutsche Währung umazurechnen. SPanten über Hamburg (See). 9, ecee“ unterliegen jetzt samtliche Pakete nach 16. Die Gebühren für Kabel- und Funhtelegramme nach Amerika 10. Auf Rostpaheten nach Belgten ist Nachnahme bis 5000 ℳ und sSind Jetzt Funktelegramme jeder Art zugelassen. 489 Postpaxeten aus Belgien Nachnahme bis 1000 belgische Franken zu- 17. Sendungen im Verkehr mit den an Belgien abgetretenen Kreisen 92 6 Eupen und Malmedy unterliegen den Weltpostvereinsbedingungen. 12. sind Hostpakete nach Fiume und Ostsibirien. 18. Bei Aufschriften von Postsendungen nach Ländern, wo die deutsche 9 Sdem Postpahet nach Cuatemala 18t ein Fückschein beizugeben. Sprache weni oder gar nicht gebräuchlich ist, empfiehlt es sich, zur Be⸗ 6 8 Seândert sind 2) die Gebúhren Für Postpakete bei der Leitung zeichnung des Empfängers die Sprache des Bestimmungslandes, mindestens er England, b) die Gebühren für die durch Spediteure beförderten aber lateinische Schriftzüge anzuwenden.
A. Briefsendungen. “
Ueber bedingte Zulassung von Warenproben mit Glassachen, F en, Oelen, fetten Stoffen, trockenen, abfärbenden und nicht abfärbenden Pulvern und lebenden Bienen geben die Postanstalten Auskunft.
I. Posteinteserungsbùucher werden nur noch gegen Entgelt ab- eegeben. pe9 2. Für den Grenzverhehr (30 m) mit Dänemark sind ermäsigte gebühren für Briese und Postkarten sowie eine ermãßigte M. indestgebihr fur v ein geführt worden. Näheres siehe Anm. **) unter. Abt. A. 11“
3. Für die richtige Ankunft der Postsendungen nach der astatischen Turhei kann nach einer Mitleilung der türkischen Postverwaltung bis auf weiteres keine Gewodhr geleistet werden.
4. Zum Verschluß von Wertbriafen und von Wertpaheten über mehr 819 500 ℳ sind im innerdeutschen Verkehr versuchsweise sogenannte Kaltsiegel zugelassen worden.
6. Im Verhehr mit Luxemburg und der Schweiz konnen die aus der Einlösung von Nachnahmen auf eingeschriebenen Briefsendungen, Wertbriefen und Wertküstehen stammenden sowote die auf Postaufträge eingezogenen Betrge auf ein bei der Postverwaltung des Bestimmungs- landes der Sendungen bestehendes Postschechkonto übertragen werden.
der Postfrachtstüchverhehr mit
sind ermüußigt worden. Nah. Ausk. erteilen die Tel. Anst. Nach Amerika
dehnung, verfügbare Menge, Herkunft und Natur der Ware. Drucksachen und Geschäftspapiere, die an einer der Seiten eine Ausdehnung von mehr als 45 em haben, werden nicht befördert. (Heiglecben, n Föafst 18v. Ferner ist verboten, in gewöhnliche oder eingeschrie jefpostse 10 cm und deren Länge 75 em nicht übersteigt, sind zulässig. arenproben dürfen einzulegen: a. Münzen cun Verraig mit Oestaseggh Ie haselentagg, 30, cm Länge, 20 cm Breite und 10 am Höhe, in Rollenform 30 cm Länge Briefsendungen eingelegt werden); b. zollpflichtige Gegenstände; c. Gegen⸗ und 15 cm Durchmesser nicht überschreiten. 1 den E bünde, deren Einfuhr oder Umlauf im Bestimmungslande verhoten ist, 8. G.5218⸗ 5) Einschreibsendungen. Briefsendungen aller Art (Briefe, Postkarten, Druck⸗ Briefe zur Prüfung von der zunächst zuständigen Stelle an eine andere Post⸗ 1 er Silbersach en, Edelsteine, Schmucksachen und ande 8. sachen, Geschäftspapiere, Warenproben) können unter Einschreibung abgesandt überwachungsstelle, die über einen der gewählten Sprache kundigen Dolmetscher bostbare Gegenstände, wenn das Einlegen oder die Beförderung im werden. Bei allen Einschreibsendungen kann der Absender eine Bescheinigung verfügt, weitergeleitet werden, wodurch eine gewisse Verzögerung der Sendungen Bestimmungsland gesetzlich verboten ist. Absender hat sich unter eigener Ver⸗ über die Zustellung der Sendung an den Empfänger — Rückschein — verlangen. eintritt. Briefe nach dem Ausland dürfen jetzt verschlossen versandt werden. antwortlichkeit zu unterrichten, ob die zu versendenden Gegenstände mit der Für Einschreibsendungen besteht Freimachungszwang. Solchen ein⸗ Brieffendungen nach dem Ausland, in denen Waren enthalten sind (insbeson⸗ Briefpost in das Bestimmungsland eingeführt werden dürfen. geschriebenen Briefsendungen nach dem Auslande, die Waren, 3. B. entwertete bere also v alle Warenproben), müssen auf der Aufschriftseite die genaue Angabe —3) Postkarten. Einfache Postkarten und Postkarten mit oder nicht entwertete Briefmarken, enthalten, sind statistische Ausfuhranmelde⸗ ihres Inha die venscheift des Absenders tragen. Alle Waren, deren Ausfuhr Höchstmaß 14: 9 cxm, Mindestmaß 10 : 7 cm. Die größeren Privatpostkarten des scheine Gur Warenverkehrsstattstik) beizufügen. Die Vorschrift gilt auch für verboten ist. PL auch durch die Briefpost (insbesondere auch als inneren deutschen Verkehrs (bis 15,7 X 10,7 cm) sind nach dem Auslande gegen die Feldungen unter 250 . Wenn derselbe Absender bei derselben Postannahme⸗ o111“ nach dn Auslande verfandt Postkartengebühr nicht zugelassen. ftec⸗ 8b. CCE““ mit Rrmee at ka. S . von. Kussuh 1 sir Aus ¹ Dyude z6. 2 8” Bestimm 1 d 1 5 2 Sfuhra de⸗ üblizen Muster und Proben von Waren, auch saweit sierniche uhr zee Gandels, weim veschcdenen gesesep ekenzengn Warenproben dar weder em Beiet⸗ saostn scncelahcaflhefthem wctstrenu Eie renzer gpet, Fusset gwesase⸗ als solche verwendbar sind zugelassen. Ausgenommen hiervon sind Ed lr emute noch ein geschriebener Vermerk beigefügt werden, der die Eigenschaft einer anmeldescheine in allen Fällen offen mit den Sendungen am Postschalter abzu⸗ und Waren daraus, Lebensmittel, Chemikalien und Arzneimittel, soweit figentlichen und persönlichen Mitteilung hat. Verpackung muß so beschaffen geben. Eingeschriebene Briefsendungen mit Musterkarten und Mustern in Ab⸗ fuhr dieser Waren verboten ist. “ . dgs der Inhalt leicht geprüft werden kann. Warenproben dürfen keinen schnitjen oder Proben, die nur zum Gebrauch als solche geeignet sind, jedoch 2) Verboten, mit der Post zu versenden: Gegenstände, die für die Postbe n sert haben. Auf ihrer Aufschriftseite müssen sie die genaue Angabe des mit Ausschluß der Proben von Nahrungs⸗ und Genußmitteln, indessen einsch! Gefahren mit sich bringen, oder welche die Briefsendungen bes v G “ ““ 8 g. pfan 8 8 — Pr “ Saffee, Ferag, Fnger. Kohräet und setrodneies : 2 — 1 en.: 2 be em Ts F 2 Ff 1 wi G j füj zit⸗ oder verderben können, lebende oder tote Tiere und Insekten. [oder Handelszeichen, Nummern, Preise und Angaben über F. öaeü- öö 350 x, sind von der Anmeldepflicht für die Statistik
Gebühren für gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen. *)
Versendungsbedingungen für den Verkehr des Weltpo “ 9 1) Brieffendungen nach dem Ausland können in jeder beliebigen ra abgefaft sein; nach der astatischen Türkei (Anatolien) nur in türkischer Fen nanghiüsahe Sprache. Da indessen im Steuerinteresse und aus wirtschaftlichen Gründen die Postüberwachung für eingeschriebene Briefsendungen gegenüber dem Ausland weiter⸗ besteht, und nicht bei jeder Postüberwachungsstelle Prüfer für alle Sprachen vorhanden sind, müssen die Verfasser von Briefen in fremden Sprachen u. U. damit rechnen, daß ihre
Antwort zulässig,
Danzig (Freic Stadt), Luxemburg, emelgebiet, Oesterreich,
ee “ *) Zur Beförderung sind gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen Gewichtstufe Gebühr
Gebühr jeder Art nach allen Ländern mit nachstehenden Beschränkungen zugelassen. Ein⸗ P. f Gewichtstufe Gebühr schreibsendungen nach Sowjet⸗Rußland, der Ukraine, der Republik Aserbeidschan, der PI. Pf. Pf. Republik des Fernen Ostens, Litauen, dem Kaukasus und nach der Türkei (ausgenommen 40 — 8 Konstantinopeh werden nur, auf Gefahr des Ahsenders zur Beförderung angenommen, 60 Nach dem Kaukasus und Georgien sind Einschreibsendungen bis auf weiteres nicht zulässig.
60 80 120
30 60 40 einfache
80 mit
Fr Stadt Hanzia, Luxgemburg. 10 Memelgebiet, Oesterr., Ungarn —
sonst bis 50 g bis 50 g über 50 — 100 =g über 50 — 100 g
Inland (einschl. Saargebiet)
Gewichtstufe
bis 20 g über 20 — 250 g bis 20 g über 20 — 100 g „ 100 — 250 g
einfache mit Nacheor les.
mit Antwort
Gegenstand
Briefe im Ortsverkehr
über 20 — 100 g
bis 20 g für jede weiteren 20 (ohne Meistgewicht)
**) Im Grenzbezirk (30 km) nach Belgien, Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz ermäßigte Gebühren für Briefe 60 Pf. bis 20 g, 40 Pf. (nach Dänemark 90 Pf.) für jede weiteren 20 g; für einfache Postkarten 40 Pf., mit Antwort 80 Pf. Fir Heschäftspapiere im Grensbaztrk nach Dänemark Mindestgebuhr 60 Pf.
†) Für Blindenschriftsendungen des inneren deutschen Verkehrs und im Ver⸗ kehr zwischen Deutschland und Danzig (Freie Stadt), Luxemburg, dem Memelgebiet, Oesterreich, der Tschecho⸗slowakischen Republik und. Westpolen beträgt die ermäßigte Gebühr: für je 500 g 10.Pf., nach dem übrigen Auslande mit Ausnahme von Ungarn für je 500 g 20 Pf. Meistgewicht 3 kg.
Fp “ 9 d. inneren deutschen Verkehr und im Verkehr mit
3 28 3, ;,., v Danzig (Freie Stadt), Memelgebiet und Westpolen zugelassen. Briefliche Mitteilun 1
100 — 250 8 „ 100 — 250 g M sir je 80 5 k können eingelegt werden. Größe bis 25:15:10 88 8n in Rolenfohn 30 8 1 “ „ 250 — 500 g (Meistgewich g) 8 und 1z em hoch. Die Aufschrift muß auf dem Gegenstand selbst oder auf der Umhüllung über 500 g bis 1 kg 100 über 500 g bis 1 kg 8 stehen oder ganz aufgeklebt oder sonst haltbar befestigt sein und in die Augen fallend bis 250 S 50 bis 5 8 “ den Vermerk „Päckchen“ enthalten. Name und Wohnung nebst Wohnung des Ab⸗
über 855 550 8 8 860 ab 1. 350 30 senders ist anzugeben. Besonders groß und deutlich muß der Name der Bestimmungs⸗ — er 250 — 500 g mindestens
1 . 1 ¹ 8 Postanstalt geschrieben oder gedruckt sein. Die Benutzung von Fahnen für d über 500 g bis 1 kg 100 über 500 g bis 1 kg (Meistgewicht 2 kg) 120 Aufschrift ist nicht gestattet. Einschreiben, Wertangabr, Nachmahme, das Perlahgen bis 250 g 60 bis 250 g für je 50 g 30
eines Rückscheins und der Vermerk „Postlagernd“ sind unzulässig. Eilbestellung ist über 250 — 500 g 80 über 250 — 500 g (Meistgewicht 350 g) mindest. 60
zugelassen. Gebühr wie für Briefsendungen. Päckchen, deren⸗ Beförderung mit Nachtei 8 bis 1 kg 1⁵590 bis 1 kg nicht zulässig ban (nach dem Saargebiet nicht zulässig) cht zulässig
oder Gefahr verbunden ist. werden nicht befördert. Freimachungszwang. D Gehühr ist durch Aufklehen von Freimarken auf die Sendung zu entrichten. Fi (nach Luxemburg, Sesterreich, verlorengegangene oder beschädigte Päckchen wird kein Ersatz geleistet. Ungarn nicht zulässig) .
deren Beförderung mit Nachteil oder Gefahr verbunden ist, werden nicht abgesandt.
Nichtfreigemachte Drucksachenkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben
werden nicht hefördert. Für unzureichend freigemachte Briefsendungen wird b)
das Doppelte des Fehlbetrages, auf eine durch 10 teilbare Pfennigsumme nach oben
abgerundet, nacherhoben. 3
Einschreibgebühr 1 ℳ. Nückscheingebühr im inneren deutschen Verkehr
einschl. Saargebier sowie im Verkehr mit Danzig (Freie Stadt), mit Luxemburg, dem
Memelgebiet, mit Oesterreich, Ungarn und Westpolen 50 Pf., nach dem übrigen Aus⸗
lande 1 ℳ, falls nachträglich verlangt, 2 ℳ.
8 Snrgs ng ,büxr schlaud scr
nach Orten in Deutschland einschl. Saargebiet, nach Danzi reie Stadt Memelgebiet und Westpolen: 1 1S 19
a) bei Vorausbezahlung: nach Postorten 1 ℳ 50 Pf., nach Orten ohne Postanstalt
im Fernverkehr
Posttarten im Ortsverkehr.
im Fernverkehr...
mit Antwort
—
Drucksachenkarten.
Drucksachen†)
Geschäftspapiere für je 50 g
Warenproben .
Päckchen ö“ (Versendungsvorschriften s. Anm. † †)
Zusammenpacken von Drucksachen, Drucksachenkarten, Geschäftspapieren und Warenproben (Mischsendungen) zulässig, wenn kein Gegenstand für sich die für ihn gültige Gewichtsgrenze oder Ausdehnung überschreitet: a) im inneren deutschen Verkehr einschl. Saargebiet und im Verkehr mit Danzig (Freie Stadt), Luxemburg, Memel⸗ gebiet, Oesterreich, Ungarn, Westpolen bis 1 kg: Gebühr wie für Geschäftspapiere; b) im Verkehr mit den übrigen Ländern bis 2 kg: Gebühr 30 Pf. für je 50 g, jedoch mindestens 60 Pf.,
Briefsendungen mittels Rohrpost befördert. (Gebühr: Rohrpoftbricf 2 ℳ 25 P Rohrpostkarte e ℳ. 8 8 6“
wenn der Empfänger den Botenlohn zu zahlen hat, die wirklichen Botenko ten, mindestens jedoch 1 ℳ 50 Pf.
nach dem übrigen Auslaude 2 ℳ 40 Pf, stets vorauszuzahlen, nach Orten ohne Postanstalt wird Ergänzungsgebühr vom Empfänger erhoben. Eilbestellung zu⸗ gelassen nach den meisten europäischen Staaten und nach einer Anzahl außer⸗
europäischer Länder. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.
Antwortscheine. Im Verkehr mit einer Anzahl von fremden Ländern lann der Absender eines Briefes die Freigebühr sür die Antwort durch Ueber endung eines Antwortscheines an den Empfänger im voraus bezahlen. Zu diesem Zwecke werde internationale Antwortscheine — gegenwärtig zum Preise von 6 ℳ f. d. Stück — bei bestimmten Postanstalten zum Verkaufe bereitgehalten. Bis auf weiteres werden an dieselbe Person gleichzeitig oder an einem Tage höchstens 10 Antwortscheine abgegeben.
wenn die Sendung nur Drucksachen und Warenproben, mindestens 120 Pf., wenn sie Geschäftspapiere enthält.
Für nichtfreigemachte Briefe und Postkarten des Inlands⸗ und Auslands⸗ verkehrs wird allgemein der doppelte Betrag der Freigebühr erhoben. Drucksachen in Form offener Karten, die den Bestimmungen für Drucksachen nicht entsprechen, unter⸗ liegen der Postkartengebühr, sofern sie den Bestimmungen für Postkarten genügen, sonst der Briefgebühr. Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben des Inlandverkehrs bis zum Gewicht von 250 g, die den Bestimmungen nicht entsprechen, 3 ℳ, im Landbestellbezirk des Aufgabeorts edoch die wirklichen Botenkosten, unterliegen der Briefgebühr; über 250 g schwere Sendungen oder solche Warenproben, mindestens aber 1 ℳ 50 Pf. Im Rohrpostbestellbezirk Berlin werden eilige
„ 77 2½ 2 2 2 2 A 1 89- 2 22 * Gebührenübersicht für eingeschriebene Briefsendungen mit Nachnahme. (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben.)
Allgemeines. Der Vetrag der Nachnahme ist auf der Aufschriftseite der bei Postaufträgen, siehe Abteilung E. Postauffräge zur Einziehung von Geld⸗] ziehungsgebühr von 18 Centimen (Gold) oder deren Gegenwert in der Währung de Sendung in der Währung des Bestimmungslandes (i. Spalte Meistbetrag einer beträgen. Ferner müssen Name und Anschrift des Absenders in lateinischer Schrift einziehenden Landes dem Absender durch Postanweisung übermittelt. Nachnahme) in Buchstaben (lateinische Schrift) und Zahlen anzugeben. Die Um⸗ auf der Vorder⸗ oder Rückseite deutlich niedergeschrieben sein. Im Vereinsverkehr rechnung der Markbeträge in die fremde Währung erfolgt in derselben Weise wie wird der eingezogene Betrag nach Abzug der Postanweisungsgebühr und der Ein⸗
Meistbetrag Gebuͤhren
agr. Beförderungs⸗ Einschreib⸗ und Nachnahme ag. V ojgeigfgevür 5000 Mark
— Gebühren Ffrderunge. Einschreib⸗ und
Beförderungs⸗ Vorzeigegebühr
gebühr * 35
Meistbetrag einer Nachnahme
480 Guld. 480 Guld.
480 Guld. 720 Kron.
800 Mark 720 Kron.
1000 Fr. 500 Kron. 10 000 Kron.
Bemerkungen Bestimmungsland 8
Bestimmungsland gebühr
☛——
Deutschland (einschl. Saargebiet). (Nachnahmen auch auf gewöhnlichen Brief⸗ sendungen zulässig.) 8
Zelgien .. 111A“”“
China (japanische Postanstalten) .
Dänemark mitFaröer (nicht auch Grönland)
Danzig (Freie Stadt) . . ..
½
Selaccac W 464*
Japan mit Taiwan (Formosa), Kara⸗ futo (japan. Sachalin) und Korea
Luxemburg .
Memelgebiet
Zu Deutschland: Zugleich mit der Frei⸗ gebühr wird 50 Pf. Vor⸗ zeigegebühr und außerdem, wenn Einschreibung ver⸗ langt wird, die Einschreib⸗ gebühr erhoben. Der ein⸗ gezogene Betrag wird ge⸗ gen die gewöhnliche Post⸗ anweisungs⸗ oder Zahl⸗ kartengebühr übermittelt. Briefe und Postkarten mit Nachnahme müssen frei⸗ gemacht werden. Gebühr für wiederholte Vorzeigung 50 Pf., vom Antragsteller zu zahlen.
B. Briefe und Kästchen mit Wertangabe.
Angemeines. Die W tbriefe und Wertkästchen nach dem Auslande müssen durch welche die Beteiligung an einem Unternehmen verbrieft ist, sowie Hnpotheken⸗ erdnungonghsg verschlossen und versiegelt eingeliefert werden. Grundschuld⸗ und Rentenschuldöriefec. Zahlungsmittel sind außer Geldsorten, Papier⸗ 28 In ertbriefen dürfen nicht versandt werden: Geldstücke (ausgenommen in geld, Banknoten und dergleichen auch Anweisungen, Schecls und Wechsel. eutschland und im Verkehr mit Dänemark, Oesterreich und Ungarn,, zollpflichtige c.. Als Banken im Sinne des Gesetzes gelten auch Schuldbuchverwaltungen, Spar⸗ seegenstände, Gold⸗ und Silbersachen, Edelsteine, Schmucksachen und andere lostbare kassen sowie weiter alle Personen und Unternehmungen, die geschäftsmäßig Bank⸗ nder legenstände, Gegenstände, deren Einfuhr oder Umlauf im Bestimmungslande verboten Bankiergeschäfte betreiben. Welche Personen und Unternehmungen unter diese Vor⸗ t. Wertkästchen dürfen Schmucksachen und kostbare Gegenstände, sonstige Gegen⸗ schrift falten, entscheidet auf Anfrage der Beteiligten der Reichsminister der Finanzen stände mit Handelswert und zollpflichtige Gegenstände enthalten. im Einvernehmen mit der Landeszentralbehörde. „ Ueber die Versendung von Zahlungsmitteln und Wertpapieren nach Wertangabe in der Aufschrift in Buchstaben und Zahlen in der Markwährung auszudrücken. üm Auslande enthält das Gesetz gegen die Kapitalflucht vom 24. Dezember 1920 Ausschabungen oder Aenverungen, elbst wenn anerkannt, nicht gestattet. Verlangt Absender — eichsgesetzbl. 1921, S. 33) u. a. folgendes: Bescheinigung über Zustellung der Werisendung an den Empfänger so hat er auf die Sendung 8- Wertpaviere und auf in⸗ oder ausländische Währung lautende Zahlungs⸗ „gegen Rückschein“ (avis de réceptton) zu schreiben. Gebühr daftr im innerdeutschen mittel dür en nur durch Vermittlung von Banken nach dem Ausland versandt werden. Verkehr (einschl. Saargebiet) und im Verkehr mit Danzig (Freie Stadt), Luxemburg, dem Fuch dürf u Zahlungsmittel an ein und dieselbe im Ausland ansässige Person oder Memelgebiet, Oesterreich, Ungarn 50 Pf., im übrigen Auslandsverkehr 1 ℳ, falls ne ch⸗ schünma ohne Vermittlung von Banken versandt werden, wenn der Gegenstand des Ge⸗ träglich verlangt,2 ℳ. — Bei Wertbriefen muß wischen den einzelnen Freimarken ein vhüfte im Einzelfalle 3000 ℳ oder den nah dem Tageskurse zu berechnenden Wert Zweschenraum gelassen werden, auch dürfen die Freimarken die Kanten des Umschlags seses Vetrags in ausländischer Währung nicht übersteigt. nicht bedecken. — Wertsendungen, deren Aufschrift aus Anfangsbuchstaben hesteht oder mit b) Wertpapiere im Sinne des Gesetzes sind auch die unverzinslichen Schatz⸗ Stift geschrieben ist, sind nicht zulässig. — Wertbriefe unterliegen (ausgenommen in veisungen des Reichs oder der Länder, Zins⸗ und Gewinnanteilscheine, Urkunden, Deutschland leinschl. Saargebietl und im Verkehr mit Danzig Vreuh Stadt]l, Luxem⸗
30 30
Niederlande. . Niederl. Guyana . (nur nach best. Orten) Niederl. Indien .... (nur nach best. Orten) Norwegen 11“ Portugal mit Azoren und Madeira (nur nach best. Orten).. ö““; Schweiz mit Liechtenstein „ Tschecho⸗Slowakei. Ungarn.. 8
Wie für (siehe Bemer⸗ gleichartige kungen) Sendungen
ohne Nachnahme.
Wie für gleichartige Sendungen ohne Nach⸗
1000 belg. Fr. 400 Yen 720 Kron.
wie im inneren deutschen Verkehr 720 Kron. sh für Leic⸗ 1]
8 Zu Portugal: Umrechnung in Portugal in die portugites. Währung 8 nach dem Durchschnitts⸗ kurse der dem Eingang der Nachnahmesendung voran⸗- gegangenen Woche. 8
2
artige Sen⸗ 30
. ünges ohne 1 achnahme.
400 Ven — wie im inneren
1000 luxmb. Fr. deutschen Verkehr 1
wie im inneren deutschen Verkehr
30 30
—V—’':———gns N
1 E burg, Memelgebiet, Oesterreich und Un arn) Wertkä stch en ist das Meistgewicht auf kg festgesetzt. — Patetkarten sind bei Werttüstchen nicht erforderlich. — Jedem Werttässchen und solchen àertbriesen, die Waren, . B. entwertete oder nicht entwertete Briesmarken, enthalten, sind vatistische Ausfuhranmeldescheine zur Warenverkehrsstatistik) beizugeben. Die Vorschrift gilt auch für Jertbriese unter 250 g. Wenn derselbe Absender bet derselben Postannahme⸗ stelle gleichzeitig mehrere Wertbriefe mit Wareninhalt nach demselben Bestimmungsland aufliefert, braucht er nur einen statistischen Ausfuhranmeldeschein (Sammel⸗Anmelde⸗ schein) beizufügen. Die Absender haben die Ausfuhranmeldescheine in allen Fällen offen mit den Sendungen am Postschalter abzugeben Wertbriese mit Musterkarten und Mustern in Abschnitten oder Proben, die nur zum Gebrauch als solche geclgnet sind, jedoch mit Ausschluß der Proben von Nahrungs⸗ und Genußmitteln, indessen einschl. der Proben und Muster von Kaffee, Kakao, Zucker, Rohtabak und getrockneten Früchten im Gewicht bis zu 350 g, sind von der Anmeldepflicht für die Statistik des Warenverkehrs befreit. Hisrüber sowie über bie Vor⸗ schriften hinsichtlich der Beschaffenheit der Versiegerung ec. der Wertkästchen und der Zahl der beizufügenden Zollinhaltserel LAru ngen erteilen die Postämter Auskunft. — Im Verkehr mit einer Anzahl von Ländern ist bei Wertkäüschen die Zahlung der Zollbetrüge durch den Absender gestattet. Hierüber erteilen die Postanstalten Auskunft.
keiner Gewichtsbeschränkung: für