1921 / 254 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Oct 1921 18:00:01 GMT) scan diff

8 273195/. 8 a. Rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle. 17.

1“ 8 8 8 8. 273208. 7/4 1921. Gebrüder Demmer, Aktiengesellschaf t, 8 .Messerschmiedewaren, Werkzeuge, Sensen, Sicheln, r 8 .

N. n

vlama

Geschäftsbetrieb: Apparatebauanstalt, Fabrik Nadeln, Fischangetrnl. e öbbö. Waren: Be⸗ Hufeisen, Hufnägel 1 e 2 ühl⸗ 8 8 8 n

5 gentttat onzap 828 8 bv. Emaillierte und verzinnte Waren. 9/5 1921. Friedrich Martin, Heidelber räte, Koch⸗, Brat⸗, Bügelherde, Brat⸗, Back⸗, Zimmer⸗ .Eisenbahn⸗Oberbaumaterial, Klein⸗Eisenwaren, straße 13/15. 11/10 1921. 8, 1b öfen, Wärmeschränke, Wärmetische, Wärmeplatten, Schlosser⸗ und Schmiedearbeiten, Schlösser, Be⸗ Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Neub⸗ Viehfutterdämpfer, Kanalisations⸗, Bade⸗, Wasch⸗ und 1“ 8 schläge, Drahtwaren, Blechwaren, Anker, Ketten, Reklameartikeln. Waren: Cdelmetalle Geupeit Klosettanlagen und deren Teile, Badeöfen, Warmwasser⸗ 8 Stahlkugeln, Reit⸗ und Fahrgeschirrbeschläge, Nickel⸗ und Aluminiumwaren, Waren b. 80 8 8 Rüstungen, Glocken, Schlittschuhe, Haken und Britannia und ähnlichen Metallegierungens 8

a Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 2 Mk., einer 2568 Einheitszeile 3,50 Mk. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs⸗ uschlag von 80 v. H. erhoben. Anzeigen nimmt an:

ie Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzelgers.

verlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32. 82

254. Reichsbantgkeotonco. Berlin, Sonnabend, den 29. Ntober, Abends. Poftschecctonto: Berlin 41821. 1921

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 42 Mr. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer ven Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer Jauch bie Geschaäftsstelle SW 48, Wirholmstratee Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 1 Mk.

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4

7/4 1921. Gebrüder Demmer rifengefetnscha, Eisenach. 10/160

Geschäftsbetrieb: Apparatebau⸗ anstalt, Fabrik für Ge Lüf⸗ tungsanlagen. Waren: Beleuchtungs⸗, Heizungs⸗, Koch⸗, Kühl⸗, Dampf⸗, Trocken⸗ und Ventilationsapparate,⸗An⸗ lagen und⸗Geräte, Koch⸗, Brat⸗, Bügel⸗ herde, Brat⸗, Back⸗, Zimmeröfen, Wärmeschränke, Wärmetische, Wärme⸗ platten, Viehfutterdämpfer, Kanalisa⸗ tions⸗, Bade⸗, Wasch⸗ und Klosett⸗ anlagen und deren Teile, Badeöfen, Warmwasserversorgungsanlagen und deren Teile, Feldküchen, Trinkwasser⸗

versorgungsanlagen und deren Teile, Feldküch Trinkwasserbereiter, Speiseträger, nechefsenn Anrichte⸗ Osen, Geldschränke und Kassetten, mechanisch be⸗ unechte Schmucksachen, Waren aus Holz, Kn schte tische für Dampf⸗ oder Gasheizung, Fessereweruna, arbeitete Fassonmetallteile, gewalzte und gegossene Horn, Schildpatt, Fischbein, Elfenbein, Perlmochen, und Isoliermittel, Dichtungs⸗ und Beauteile, Maschinenguß. stein, Meerschaum, Zelluloid und ähmlichrten Packungsmaterialien, Asbestfabrikate, Bleche, rohe und Land⸗, Luft⸗ und Wasserfahrzeuge, Automobile, Drechsler⸗, Schnitz⸗ und Flechtwaren, Vildersn ensaaeg bearbeitete Metalle, Gußwaren, emaillierte, Fahrräder, Automobil⸗ und Fahrradzubehör, Maschinen, Maschinenteile, Automaten, -2 2eeg Fahrzeugteile. v 1“ 2 landwirtschftig rial, ineisenwaren, Schlosser⸗ und Schmiede⸗ .Arztliche, gesundheitliche, Rett 1““ e, Karton, Papier⸗ und arbeiten, Schlösser, Beschläge, Drahtwaren, Blech⸗ Ihucheate 22. Serne Feuer- Schreise, Zeichen⸗, Mal⸗ und Nodelierwareshe 1-S Stahlkugeln, Reit⸗ und Fahr⸗ Maschinen Maschinenteile Haus⸗ 2* Küch 8 irrbe ͤ ü - Schlitts. 2. schinen, 22 und en⸗ Osen, Seüscräne asr e eglinchene, ; 1 geräte, Stall⸗, Garten⸗ und landwirtschaftliche 18 88Z. und gegossene Bau⸗ Geräte. 8 273209. M. z fe, Maschinenguß, Fahrzeuge zur Beförderung von Speisen, Waren aus Gummi für technische Zwecke 1 273203 Was 4 . 8 3 . 2 8 V.⸗ . 94 . aus ö 3 serratte la und ähnlichen Metallegierungen, aärzeliche., A11““ . 13/5 1921. Mittelland⸗Gummi Rettungs⸗ und Feuerlöschapparate und . 8 nover⸗Linden. 11/10 1921. werke A.⸗6, mische⸗ 8 terilisationsapparate, physikalische, che⸗ 8 8 Geschäftsbetrieb: Gummiwarenfabrit (“ npprcch 8 Lopfbcheckungen, Schuhwaren, Albsäße, An 5 rate, ⸗Instrumente 8 8 8 Sohlenschoner, Stru⸗ en, Bekleidungsstück, . und ⸗Geräte, Meßinst h 8 8 choner, Strumpfwaren, Bekleidungsstücke, gaf landwirtschaftli 5 b1“ 8 1 oilettegeräte, Abdruckmasse für zahnärztliche mm 8 SI“ Bügeltöpfe, Spül⸗ und Aufwaschapparate, Spülmaschinen, Speisewärmer, Geschäftsbetrieb: Weinhandlung und Spirituosen⸗ Dichtungs⸗ und Packungsmateriatian, Vrnuce Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrage g . öbel für Werkstatt und Kontor, eiserne Kleiderschränke, Werkzeugschränke, Betten. I“ und Zigarettenfabri Wirtschafts⸗ E Pneumatiks des einschließlich des Portos abgegeben etrieb. aren: 1“ 8 a rei en, lebstoffe, Gummi, Gum ji 8 Benenkerfatseste it inüsche,vbeazaice zngen Weine, Spirituosen. stosmetische Zwecke, ärztliche, gesundheitliche Instru .“ c. Alkoholfrei änke. Apparat d ät dag F 8 11““ 26 b Ei 1 1“ 8 1 vnk G anaietseh ssnen. Srkane. enen Inhalt des amtlichen Teiles: Im Falle des Eintretens der Lieferungsunfähigkeit eines aufzuwendenden Kosten oder der erreichten Teufe die Fertic c. 8 Tee, Honig, Si 1 Buchstaben, Druckstöcke Knöpfe, bebch. Gunmsge 8 3 8 Kaliwerkes hat die Kaliprüfungsstelle, sofern es sich nicht um stellung eines Kaliwerkes mit Sicherheit erwarten lassen, kann ffig Senf. Kaöchsabg sirup, Gewürze, Saucen, und Modellierwaren, Billard⸗ und Cer eih, 8 6 Deutsches Reich. eein freiwillig oder zwangsweise bis 1953 stillgelegtes Kaliwerk dder Besitzer die Zuteilung 898 bis zum 31. 38. Rauchtabak, Zigarren, Zigaretten. Beschr. Lehrm 1 en Ma eee betreffend Aufhebung der Wirtschaftsstellen für dauch ohne Antrag das Erlöschen der Beteiligungsziffer I perlahg⸗ nfnn P 89 8 . g2 3 enen ernungsma affee und Tee. 2, vFg; G örigen Felder zu ve⸗ zichte Die Beteili ungsziffer ist durch Spielwaren, 28 Sportgerä 88 1 „Im § 79 Abs. 1 wird hörigen Fel er zu verzichten. Die Beteiligungsz 16 b. 273204. J. 9698 Shaae See Perhee gn 8 Verordnung, betreffend Abänderung der Vorschriften zur Durch⸗ 8 ldanes „Die Beteiligungsziffern werden“ eingeschaltet „in die Kaliprüfungsstelle unter engemesseng Berücksichtigung der 8 Segel, Säcke, Web⸗ und Wirkstoffe ge, Fahnen, führung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft. Hundertsteln der durchschnittlichen Beteiligungsziffer aller für den Schachtbau sowie der für die Schächte und die Ver⸗ 8 1 8 Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung zur Herstellung Kaliwerke festgesetzt und“, 88 arbeitung der Salze erforderlichen Tagesan agen gemachten 8 u“ einer Mischfutterart. 8 p) als letzter Satz eingefügt „Bei der Einschätzung ist auch 1 weckentsprechenden. Aufwendungen nebst Zinsen sowie der 16X“ M. 32 Bekanntmachung, betreffend Schwefelsäurepreise. die Wirtschaftlichkeit des Werkes zu berücksichtigen“. geologischen Verhältnisse und der durch Grubenbaue oder durch 8 8 1 280 1 V. Im §.83 werden Abs. 1 und 2 durch die folgenden Be⸗ Bohrungen gemachten Aufschlüsse festzusetzen. Landratte 1 Erste bis Vierte Beilage. stimmungen ersetzt: b o““ 8 die Ferti 8 . Bekanntmachung, betreffend weitere Ausführungsbestimmungen Die Fätzeit gestenden. Fteiligungeusftene bleiben bis zum 8 üben die Aunsichliezung 8 L“ . 8r , or die Muß 1 31. 34 in Kraft. ellung eines Schachts im rischaftlichen Interesse, i 18/2 1921. Fa. Conrad Jaeger, Hamburg. 11/10 13/5 1921. Mittelland⸗Gummiwerke A ⸗6, über die Außenhalde arnuntranegen üf⸗ 8 Helem ger latshosiger famn jedoch eine Neueinschätzung kann der Reichskalirat im Falle der Befürwortung durch die 74 Bekanntmachungen der Filmoberprüfstelle sowie der Filmprüf⸗ seines Werkes mit Wirkung vom 1. Januar 1925 ab verlangen. Kaliprüfungsstelle Ausnahmen von dem in 8

bereiter, Speiseträ vochkist 8 1 6 r peiseträger, Kochkisten, An 1921. nover⸗Linden. 11/10 1921.

richtetische für Dampf⸗oder Gasheizu

Kesselfeuerung, Wageagrh. gig⸗ liermittel, Dichtungs⸗ und Packungs⸗ materialien, Asbestfabrikate, Bleche, rohe und teilweise bearbeitete Metalle, Guß⸗ waren, emaillierte, verzinnte und ver⸗ zinkte Waren, Eisenbahn⸗Oberbaumate⸗ rial, Klein⸗Eisenwaren, Schlosser⸗ und Schmiedearbeiten, Schlösser, Beschläge,

Drahtwaren, Blechwaren, Anker, Ketten, W Stahlkugeln, Reit⸗ und Fahrgeschirr⸗ beschläge, Rüstungen, Schlittschuhe,

Haken und Osen, Geldschränke und Kassetten, mechanis

bearbeitete Fassonmetallteile, gewalzte nin 1“ keile, Maschinenguß, Fahrzeuge zur Beförderung von Speisen, Waren aus Gummi für technische Zwecke, Nickel⸗ und Aluminiumwaren, Waren aus Neusilber, Britannia 18 ähnlichen Metallegierungen, ärztliche, gesundheitliche, Rettungs⸗ und Feuerlöschapparate und Anlagen, Sterili⸗

sationsapparate, physikalische, chemische, optische, geodä⸗

Aab. 2 273197. K. 37627.

Autactiner

7 1921. Otto Kühne, Schwerin Meckl., Friedrich⸗

straße 20. 10/10 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von

Spirituosen. Waren: Edelliköre.

tische, nautische, elektrotechnische, Wäge⸗, Signal⸗, Kon⸗ troll⸗Apparate, ⸗Instrumente und Veräte, 1.1n 5 sgen mente, Maschinen, Maschinenteile, Haus⸗ und Küchen⸗ geräte, Stall⸗, Garten⸗ und landwirtschaftliche Geräte, Bügeleisen, Bügeltöpfe, Spül⸗ und Aufwaschapparate, Speisetransportgefäße, eiserne Möbel für Werkstatt und gonee Fehe schränke, Werkzeugschränke, Betten.

Spülmaschinen, Speisewärmer,

W. 27761.

Wolo A.⸗G., Zürich (Schweiz). Dr. Albert Marck, 10/10 1921.

7/6 1921.

Berlin SW. 61. Geschäftsbetrieb: Herstellung chemischer,

kosmetischer Produkte

Waren: Chemische Produkte

ti therapeutische, hygie⸗

kosmetische und medizinische Zwecke.

pharmazeutischer und Handel mit denselben. für industrielle,

ir pharmazeutische, nische, prophylaktische,

4/7 1921. Motorenfabrik Ober⸗ ursel A.⸗G., Oberursel b. Frankfurt a. M. 11/10 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Maschinen, Mo⸗ toren und Fahrzeugen. Waren: Wärmekraftmaschinen, und zwar Gas⸗, Sauggas⸗, Rohöl⸗, Petro⸗

M. 32806.

Geschäftsbetrieb: Weinhandlung und Spirituosen⸗ fabrik, Zigarren⸗ und Zigarettenfabrik und Wirtschafts⸗ betrieb. Waren: Kl. 16b. Weine. Mineralwässer. Gemüse, Obst, Fisch⸗, Gemüse⸗ und Obstkonserven. Eier, Milch, Butter, Käse, Speiseöle, Margarine und Fette. Kaffee, Kaffeesurrogate, Teg, Zucker, Honig, Sirup, Mehl und Vorkost, Teigwaren, Gewürze, Saucen, Essig, Senf, Kochsalz. Kakao, Schokolade, Backwaren, Backpulver. Malz, Malzextrakt und sonstige Malzzubereitungen. Rauchtabak, Zigarren, Zigaretten. Beschr.

273205. J. 9875.

Geschäftsbetrieb: Gummiwarenfabrik. Pan

Kopfbedeckungen, Schuhwaren, Absätze, Absatz⸗ Sohlenschoner, Strumpfwaren, Bekleidungsstücke, Korse Hosenträger, Handschuhe, Pinsel, Kämme, Schwm Toilettegeräte, Abdruckmasse für zahnärztliche zm Dichtungs⸗ und Packungsmaterialien, Wärmeschu⸗ Isoliermittel, Asbestfabrikate, Pneumatiks, Laußoeg Radreifen, Klebstoffe, Gummi, Gummiwaren Gummiersatzstoffe für technische, ärztliche, hygienische kosmetische Zwecke, ärztliche, gesundheitliche Instrume Apparate und Geräte, Bandagen, Maschinenteile gul Gummi und Gummiersatzstoffen, Schläuche, Gummiben Buchstaben, Druckstöcke, Knöpfe, Schreib⸗, Zeichen⸗, und Modellierwaren, Billard⸗ und Signierkreide, reau⸗ und Kontorgeräte, (ausgenommen Möh Lehrmittel, Radiergummi, Flleckenentfernungsmi Spielwaren, Turn⸗ und Sportgeräte, Teppiche, Mat Linoleum, Wachstuch, Decken, Vorhänge, Fahnen, ge Segel, Säcke, Web⸗ und Wirkstoffe.

Juch Hirsch

1921.

fabrik, Zigarren⸗ und Zigarettenfabrik und Wirtschafts⸗

Schokolade, Backwaren, Backpulver, Malz, Malzextrakt

1111“ 273211. M. 32

Seeratte

13/5 1921. Mittelland⸗Gummiwerke A.⸗G., 1

19/5 1921. Fa. Conrad Jaeger, Hamburg. 11/10 nover⸗Linden. 11/10 1921

Geschäftsbetrieb: Gummiwarenfabrik. Var

Geschäftsbetrieb: Weinhandlung und Spirituosen⸗ Kopfbedeckungen, Schuhwaren, Absätze, Absat⸗ h b S ger 1 sts- Sohlenschoner, S F—˖en. ekleit ung sstü b alboholfreie Getränke, Gemüse, Obst, Fleisch⸗, Fisch⸗, Ge⸗ Toilett EZe“ b me, 8 Obstkonserven, Eier, Milch, Butter, Käse, Die 9 v Kaffee, Kaffeesurrogate, Isoliermittel, Asbestfabrikate, Pneumatiks, Lausdech bEbö v und Vorkost, Teig⸗ Radreifen, Klebstoffe, Gummi, Gummiwaren 1 Hnveweze, Laucen esi, Senf, ochzatt, Lalas, Gummterjatfooffe fur lacnische, äntlich, hogiensten

t smeti . ä ich itli und eee Malzzubereitungen, Rauchtabak, Zigarren, ö Gummi und Gummiersatzstoffen, Schläuche, Gummibelt Buchstaben, Druckstöcke, Knöpfe, Schreib⸗, Zeichen⸗, M. 273206. T. 11662. und Modellierwaren, Billard⸗ und Signierkreide, K 1 reau⸗ und Kontorgeräte, (ausgenommen Möbe

2. September 1918 (RBl. S. 1099) wird bestimmt:

stellen Berlin und München. Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. 1 Urkunde über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Elektrizitätswerk Söhlde, G. m. b. H. in Söhlde. Bekanntmachung, betreffend Erhöhung des Teuerungszuschlags für Apotheker. Aufhebung eines Zeitungsverbots. Zeitungsverbot. Aufhebung eines Vierte Beilage. 11.“ Bekanntmachung der in der Woche vom 16. bis 22. Oktober zu Wohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen und Vertrieb von Gegenständen.

Amtliches. Deutsches Eeich.

Bekanntmachung,

betre fend Aufhebung der Wirtschaftsstellen 1“

8

in der am 28. Oktober ausgegebenen Nr. 102 des REBl. S. 1312.)

Auf Grund der Verordnung über Kolonialwaren vom

Artikel 1.

Die Bekanntmachung, betreffend Errichtung einer Wirt⸗ schaftsstelle für Kaffee, vom 15. Mai 1919 (RGBl. S. 454) und die Bekanntmachung, betreffend Errichtung einer Wirt⸗ schaftsstelle für Tee, vom 15. Mai 1919 (RGBl. S. 455) treten außer Kraft. G Artikel 2.

Die Anträge müssen spätestens ein Jahr vorher bei der Kali⸗ prüfungsstelle eingehen.

Erhöhung der bisherigen Beteiligungsziffer nur zulässig, wenn die für die lette Einschätzung maßgebenden Verhältnisse sich

wesentlich geän ) kann, sich eine Verschlechterung gegenüber den der letzten Einschätzung zugrunde liegenden Verhäͤltnissen ergibt, auch zu einer Herab⸗

setzung der Beteiligungsziffer führen. 3 Die neu festgesetzten Beteiligungsziffern gelten bis zum 31. De⸗ zember 1934. E1 88 VI. Hinter § 83 werden folgende Paragraphen eingeschaltet:

a) § 8382. 88 Eine Aenderung der für die Einschätzung maßgebenden Verhältnisse bleibt bis zum 31. Dezember 1953 auf den Fort⸗

bestand und die Höhe der Beteiligungsziffer derjenigen Werke phne Einfluß, welche bis zu diesem Zeitpunkt freiwillig still⸗ gelegt werden. Eine dahingebende unwiderrufliche Erklärung

ist bis zum 1. April 1923 der Kaliprüfungsstelle abzugeben. Diese setzt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Ver⸗ hältnisse, insbesondere der Salzvorräte, den Zeitpunkt fest, bis zu welchem die Stillegung durchgeführt sein muß; eine Ver⸗

längerung dieser Frist über den 1. April 1924 hinaus ist nicht

zulässig. Eine Stillegung im Sinne dieses Absatzes bedingt,

daß jede Förderung von nutzbaren Mineralien aus dem still⸗

gelegten Schachte unterbleibt. Ausnahmen kann der Reichs⸗

wirtschaftsminister nach Anhörung des Reichskalirats und der Kaliprüfungsstelle bewilligen.

laufend die Untersuchung darüber aufzunehmen, ob und welche weiteren Kaliwerke wegen nachgewiesener dauernder Unwirt⸗

prüfungsstelle nach Benehmen mit der zuständigen Landes⸗ zentralbehörde die dauernde Unwirtschaftlichkeit festgestellt hat,

Wird ein Antrag auf Neueinschätzung gestellt, so. ist eine

ert haben. Die Neueinschätzung kann, wenn

Die Kaliprüfungsstelle hat vom 1. April 1923 ab fort⸗ schaftlichkeit zwangsweise stillzulegen sind. Sofern die Kali⸗

beschließt der Reichskalirat über die bis zum 31. Dezember 1953 laufende zwangsweise Seseee Die Art und Höhe der Ent⸗ schädigung sowie die Frist für die Durchführung der zwangs⸗ weisen Stiheegung setzt die Kaliprüfungsstelle fest; bei der Fest⸗ setzung der Entschädigung ist die auch nach der Stillegung verbleibende Möglichkeit einer Förderung anderer Mineralien zu berücksichtigen. Gegen die Entscheidungen der Kaliprüfungs⸗

stelle nach Satz 2 und 3 steht sowohl dem Kaliwerke wie der

Landeszentralbehörde das Recht der Berufung zu.

g) § 83 g

gesprochenen Verbot zugestehen. Lnber, die Kalibergbau noch nicht oder noch nicht in einem Umfang betreiben, der der Bedeutung der in ihrem Gebiet nach⸗ gemiesenen Kalivorkommen oder ihrem Besitz an bauwürdigen staatlichen Kalifeldern angemessen ist, haben Anspruch auf Ge⸗ vährung von Ausnahmen von dem im § 83 e ausgesprochenen Verbot, wenn die Anteileder neuen fraglichen Werte sich mindestens zu einem Viertel im Besitze des Landes oder des Reichs oder emeinwirtschaftlicher Unternehmungen befinden. Auf Ver⸗ langen ist dieser Anteil auf die Hälfte zu erhöhen. Das Nähere hierüber wird bis zum 31. Dezember 1924 durch weitere, nach Maßgabe des Kalzwirtschaftsgesetzes (Artikel 1 Ziffer 8 zu erlassende Vorschriften geregelt. Bis zum Erlasse dieser Vorschriften ist auch für Schächte, die in diesen Ländern niedergebracht werden, die Genehmigung des Reichskalirats 83 †) notwendig, jedoch mit der Maßgabe, daß die ersten zwei Schächte, die in Baden und je ein weiterer Schacht, der in Braunschweig, in Mecklenburg⸗Schwerin und in Preußen niedergebracht werden, der Genehmigung nicht bedürfen.

h) § 83 h

Für einen, nach Inkrafttreten dieser Verordnung aus sicherheitspolizeilichen Gründen angeordneten und begonnenen Schacht (vgl. § 83e- Abs. 1) erhält das Kaliwerk eine Zusatz⸗ beteiligungszisfser von 15 Hundertsteln der durchschnittlichen Beteiligungsziffer aller Werke, sofern der Sicherheitsschacht den Anforderungen des § 82 Abs. 1 für die Erteilung einer vorläufigen Beteiligungsziffer genügt. Einen Anspruch auf eine selbständige vorläufige oder endgültige Beteiligungs⸗ ziffer hat das Kaliwerk für den Sicherheitsschacht nicht, es sei denn, daß bei einem staatlichen Kaliwerk Kosten für den Sicherheitsschacht im Haushaltsplane bewilligt waren. Wird nach Erlaß dieses Gesetzes von einer Landespolizei⸗ behörde das Niederbringen eines Schachtes aus sicherheits⸗ volizeilichen Gründen für notwendig erachtet, so ist vor der Anordnung der Reichskalirat zu hören, der sich innerhalb 3 Monaten zu äußern hat.

Liegt die Wiederinbetriebsetzung eines stillgelegten Schachtes im volkswirtschaftlichen Interesse, so kann sie vom Reichs⸗ kalirate zugelassen werden, sofern die Kaliprüfungsstelle nach Benehmen mit der zuständigen Landeszentralbehörde die Wiederinbetriebsetzung befürwortet. Die näheren Bedingungen

wegen der Beteiligungsziffer des wieder in Betrieb gesetzten

h d Ausführungsbestimmunge § 83 b b Beteiligungezif v11144“ göbesäsmmnungsg Fi ges 8 830 fin Scheacht sägafkeat, te, nit eigen Schcctes sest die Falörüfunssfiee fes 249- 8 g. S irdi V ) )) 8 83 8 2 (R⁴GBl. S. 458) in der Fassung des §8 4 der Bekanntmachung anderen Schachte unterirdisch in 11 tdeffen wi⸗ Zum 1. Juli 1923 sind bei der Kariprüfungsstelte ale

s Kalifelder anzumelden, ohne Unterschied, ob sie auf Verleihung

Lehrmittel, Radiergummi, Fleckenentfernungsmit Spielwaren, Turn⸗ und Sportgeräte, Teppiche, Natt Linoleum, Wachstuch, Decken, Vorhänge, Fahnen,d Segel, Säcke, Web⸗ und Wirkstoffe.

Diesel⸗, Halbdiesel⸗ 8

und sonstige kerbrennungs⸗ und Explosionsmotoren, satzteile Fahrräder, Fahrradzubehö F 8 Tpe Emen-Keller-

e“ . 1.“ E 8 b .

e-Se g . mpen, ;me rate, Holzzerkleinerungsmaschinen, stationäre, selbst⸗ 81ö 8

esso⸗ 8 8.

. 1- GH 1netes fahrende und fahrbare Bandsägen, Holzspalter, 1574 1921. Fa. Treppchen⸗Kellerei Mathias Beck⸗ Lobomobilen, ö fahrbare und fahrbare Kreissägen, Winden, insbesondere Schiffs⸗ mann, Köln a. Rh. 11/10 1921. 2 273212. H. 4220 besondere Folbahn⸗ und Se ehnessboetsaeh. d 6 winden, Rangierwinden, Bauwinden, Kranwinden, Mo⸗ Geschäftsbetrieb: Weinstube und Weingroßhand⸗ . 8 lokomotiven, Tunnellokomotiven, Ran⸗ Verl. 2 8 vg een He. eür. deren Zubehör⸗ und Ersatzteile, Gene⸗ lung. Waren: Wein, Sekt, Champagner, Spirituosen Trrendellokomotiven, Druckluftlokomotiven 0 He für Antrazit, Koks, Torf, Holz, Braunkohlen] Bier, Fleisch, Fleischwaren, Fleischkonserven, Geflügel, tungswagen, Luftfahrzeuge, 8 1“ 8. - flüssige Brennstoffe, sowie deren Zubehör⸗ Fische, Fischkonserven, Fischwaren, Eier, Milch, Käse. pflüge, Trecker, sowie deren Zubehör⸗ und Er⸗ 8 Ersatteile, Apparate für Auspuffwärmeverwertung. Butber, Austern, Hummer, Krebse, Muscheln, Kaviar 8 Suppen, Saucen, Entrées (Zwischengericht), Ragouts,

8

8

6

Nr. 2 der Bekanntmachung vom 10. Februar 1921 (RG ruf b Kaff 6 bö8 lassen, daß der in Betrieb verbleibende Schacht Kalisalze aus . errecht l C111““ üenh. asscn den tillgelegten Schachte gehörigen Felderu, die seinen bestimmt der Reichstalirat. Befti 0 Kaffee und von solchen Erzeugnissen mit anderen Stoffen keine F gegen Feldern benachbart sind, gewinnt. nagfrFenbnn, estimmungen d 8. en d 8 Anwendung. II 6G6 1“ henden: ö“ eiiff 8 8 2 e eine vorläufige Be⸗ Eine Aenderung der geltenden Beteiligungsziffern s ella Berlin, den 15. Oktober 1921. 8 Besitzer solcher Kaliwerke, für di fig ichsminister für Ernährung und Landwirischaft. 1 31. Dezember 1953 geltenden endgültigen Beteiligungs⸗ 8 1 1 1 T“ 1 bean Fnn. 21. Dehem wenn sie sich zur Stillegung ihres Werkes für teiligungaziffer (§§ 79, 80, 82, 83, 83c, 83e Abs. 2, 83 f, 273200. . 14 v2 Speisefette, Speiseöle, Gemüse, Gemüsekonserven, Früchte, 18/2 1921. Ho 8 rg. 11/10 199910. chr⸗˖ '82 Albf. 2 kommen in diesem Falle nicht lmmg 3 F. 19600. 273202. St. 10669. Salate, Gelees, Kompott, Hors d'oeuvres Fra⸗ a 8 8 Cöö faa und F Verordnung 8 11“ s 8 81 Abs. 2), 8 52 8 vehs⸗e Hect daes, hhen⸗ di Mehl⸗, Back 11131— bn 5 der Kürzung der Beteiligungsziffern auf Grund der gemäß gesellschaft, Höchst a. W. 10/10 ings, Mehl⸗, Back⸗ und Konditorwaren, Zucker, Mostrich, Leuchtstoffe, T li itungen &ft und die Beschaffenheit der durch Grubenbaue und Bohrungen 1921. Gewürze, Salz, Kaffee⸗, Tee⸗ und Fleisch⸗Extrakt. „Leucht ffe, Talg, Vaseline, Graphitzubereitung rung des Gesetzes über die Regelung der Kali⸗ 1 SeIIr ; on zins 2) der dauernden Leistungsunfähigkeit eines Kaliwerkes 78 s z⸗ Kaff nd Fleisch⸗Extrakt Schmierzwecke, Benzin, Kerzen, Nachtlichte, D wirtsch aft, 9 5 18. Juli 1919 (RSBl. S. 663). erschlossenen Kalisalzlager und die geologischen Verhältnisse e 49 8 veans 18 1“ 8 8 E111““ Eier, Milch, B ä ine, Speiseöle mm stelle gegenüber zugleich mit dem Antrag auf Festsetzung einer oe.) der Niederbringung eines Sicherheitsschachts 83 h), mapeutisc b 1 cho. Butter, Kaͤse, Margarine, SIr n ülti iligungszi f) der Abtrennung eines Teils des Abbaufeldes 83 Abs. 5). herapeutische Präparate, Des⸗ Fette, Kaffee, Kasffeesurrogate, Tee, Zucker, Sirup, vn (eröffentlicht in der vom 28. Oktober ausgegebenen Nr. 102 a)egegagen Beteiligungsziffer abzugeben 8 g 88 veche ch 8 NEBl. S. 1312 ff. ie Erklãä Abs. 1 und § 83 Abs. 2 aliwerksbesitzer und Besitzer von Sonderfabriken dürfen 84 EEE1111 8 a) den ihnen zustehenden Anteil am 22 ganz oder teilweise SeS Zwecke, Lacke, Harzc, Firnisse e.ae bertescene der Gesamtbeteiligung erteilt ist. eeizen, techni ; F . Ftee s ; ber; ische, me 8 : 3 scchnische Ole, Gummi und gummiähnliche Pro⸗ vehnün Gersnacth äczherisch. Ahe fün lrsenjcha S. 413) wird von der Reichsregierung na Zustimmung des 8 3 e t sBleichmitte Ausschusseses IVorarbeiten hierzu sowie die Fortsetzung des Abteufens von

dom 3. September 1919 (0ne B1, S. 1510) 1991 Eh B. e. eegehe ah daa getfis uns der Kaliprüfungsstelle oder Eigentümerrecht beruhen. Art und Umfang der Belege von Kaffee gewonnenen Erzeugnisse sowie auf Mischungen von den zu dem s VII. An Stelle der bisherigen teiligungeziffer festgesetzt ist, können he. Futeilung einere bis rechnung 55 vorläufigen oder endgültigen Be⸗ .“ ““ 8g ““ die Zeit bis zum 31. Dezembex 1953 verpflichten. Die Be⸗ 838t. n einer Beteiligungsziffer von 10 vom Hundert 16/6 1921. 3 . 2 Farbwerke vorm. Fleisch⸗, Fisch⸗, Mehl⸗ und Eierspeisen, Torten, Pud⸗ waren aller Art. Waren: Brennmaterialien, Soc reffend Abänderung der Vorschriften zur Durch⸗ Für die Höhe dieser Beteiligungsziffer sind die Ausdehnung 8er 69 und 1 erlgssenen Vorschriften, Geschäftsbetrieb: Chemische Fleisch⸗ und Fischwaren, Fleischextrakte, Fleischtonsetn 1““ maßgebend. Die Verpflichtungserklärung ist der Kaliprüfungs⸗ 2. HO 21. 111“ qenibeeh. 02p 8 1n 8 88e 8—1 dns Var VIII. § 85 erhält folgende Fassung: rate, chemische Präparate für Aousfriete, wencchenic⸗ b Alfpälos ollol- und eecfae hassn 88e ecs eraatz⸗ Z beätetiche vis Auf Grund des Artikel 1 Ziffer 2 des Gesetzes über die sind nur gültig, wenn die nach § 85 erforderliche Genehmigung deß haste nfeföcheere nad Senderfabrsten, 8 mittel, Futtermittel, Fette für medizinische Zwecke, Appe Regelung der Kaliwirtschaft vom 24. April 1919 (RSBl. 8 8 dukte, Zelluloig Ua th nalz 8 8 Schächt ie Ausführung örtlicher e, Zelluloid und zelluloidähnliche Produkte, 21/2 1921. Fa. Ferd. Stock & Co., Ohligs. 11/10 1. 6/1 1920. Frankreich, 18/4 1919. C. H. Nicholson, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Fleckenentfernunge Reichsrats und des vom Reichstag einge etzten “] rer ste 8 bcder

b) die Befugnis zum Absatz einzelner Sorten wechselseitig 5 weteili iffern A Säuren, Alkalien und Allalis Werden wegen Uebertragung von Beteiligungsziffern Ar⸗ e., kalisalze, Seifen, Wasch⸗ 1921. is. 2 1 iter oder Angestellt tlass d beschäftigungslos, ohne und Bleichmittel, Appretur⸗ e. 8 asch 8 3 Paris. Vertr.: Pat.⸗Anw. Dr. Landenberger, Berl olgendes . beiter oder 11.“ Se 8— ö für ö Konservie⸗ Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von SW. 61. 11/10 1921. 8 8— eie Vgrchn h zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung gungsziffer haben, ist bis zum 31. Dezember 1925 verboten, eine ihren Fähigkeiten Arbeitsgelegenheit zu Pflangenvertllgungsmittel 8 8 Lt. und Metallwaren. Waren: Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren: der Faliwirtschast vom 18. Juli 1919 (RGBl. S. 663) werden sofern es sich nicht um aus sicherheitspolizeilichen Gründen finfälche Düuünger, Riechstoffe, kosmetische Mittel ee 4. Beleuchtungs⸗, Heizungs⸗, Koch⸗, Kühl⸗, Trock nesmenheg chemische Produte füͤr medizinische und wie folgt geändert: . bon (iner Landeszniteibehec⸗ EEö 825 8 114“ , Laht⸗, Trocken. h. . gce2. 1 1 18 das Abteufen von vgl. 8 —. Als örtliche Vorarbeiten zum T V pharmazeutische Präparate, Stärka, I. Im 8 54 Abs. 1 werden die Worte „das Schächten sind Bohrungen nicht zu betrachten.

vollen Schichtlohn⸗ oder Gehaltsätze der letzten gültigen Lohn⸗ oder Gehaltstafel ergeben würde, bis zur Dauer von 26. 8

finden, oder erleiden sie infolge der Entlassung eine Verminde⸗ Munition und Zündwaren Lati un entilations⸗Apparate und ⸗Geräte. Farbzusätze zur Wäsche, Rostschutzmittel. Schächten zu verbieten und Kaliwerke“ gestrichen. eingeschaltet 1. Fckten sind Schachtsefr den eme Beteitigungsziffer noch

rung ihres Arbeitsverdienstes, so hat der Uebertragende ihnen den Unterschied zwischen ihrem tatsächlichen Arbeitsverdienst erlag der Expedition (Mengering) in Berlin. Druck von P. Stankiewicz' Buchdruckerei G. m. b. H., Berlin 31. 8 88 ; „bis“ und „ist nicht festgesetzt sst, dessen erbeltnise aber nan. Nehgabe der 1b 1“ 11“ 3 1 „83 a, 83 , 82 „84, Lagerungsverhältnisse den aufgewendeten und no 1

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und dem Arbeitsverdienste, der sich unter Zugrundelegung der 8 8 III. Im § 78 wird als letzter Absatz angefügt:

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