man geschimpft, aber über die Ausbeutung der Arbeiter und An⸗ gestellten war man sich schnell einig. In Verbindung mit dem Wiesbadener Abkommen treten die Tendenzen zutage, die Reichs⸗ betriebe zu stinnesieren. In einzelnen Werken bietet die Art der tatsächlich der Interalliierten Militärkommission Vor⸗ ände, einen solchen rigorosen Schritt zu tun. (Hört, hört! links. — Abg. Laverrenz: Da werden sich die Franzosen freuen, wenn sie das hören! Widderspruch links.) Die Interalliierte Kom⸗ mission will festgestellt haben, daß neben Revolvern auch Maschinengewehre und Maschinengewehrteile in ö angefertigt worden sind. (Hört, hört! links.) Aus einer Reihe von Zu⸗ schriften von Metallarbeitern geht hervor, daß noch Millionen von ä9.-g angefertigt werden. Wir haben Grund anzu⸗ nehmen, daß aus den Fabrikaten dieser Betriebe die Orgesch und die Einwohnerwehren mit Waffen und Munition versehen werden. Die Werke, wo Lokomotiven, Waggons hergestellt werden, bleiben unberührt. Die Angestellten der rke haben immer ge⸗ ög daß der Staat verpflichtet werden soll, ver. Aufträge den eichswerken zu geben. Trotz mehrfacher Aufforderung hat die Reichspostverwaltung auch nicht einen 5 Auftrag an die Reichswerke vergeben. (Hört, hört! links.) Die Arbeitgeber schleichen sich immer ein, wenn sie die Arbeiter zu irgendwelchen nationalistischen Zwecken verwenden wollen. Es muß sofort in eine Prüfung der Produktion der einzelnen Werke eingetreten werden. Alle Betriebe müssen unverzüglich auf Friedensarbeit umgestellt werden, auf Produkte, die für die Volkswirtschaft notwendig ge⸗ braucht werden. Es ist Aufgabe, an die Solidarität und die Hilfe des internationalen Proletariates zu apellieren. (Ironische Hurra⸗ rufe rechts.) 1 Abg. Hoch (Soz.): Die Aussprache hat bestätigt, daß wir in der Frage der Deutschen Werke ein Herz und eine Seele sind. Bei der Unterzeichnung des Friedensvertrags sind wir uns der Fösgen vollkommen bewußt gewesen. Wir Sozialdemokraten Laben von Anfang an gesagt, daß der Friedensvertrag unerfüll⸗ bare Forderungen enthält und wir ihn nur gezwungen unter⸗ schreiben, um aus dem schlimmen Zustand des Krieges heraus⸗ zukommen. Lätten wir nicht unterschrieben, wäre dann die zulverfabrik in Hanau erhalten geblieben? Herr Brüninghaus hat mich wegen Ausführungen angegriffen, die ich gar nicht ge⸗ macht habe. 8
Damit ist die Interpellation erledigt. 6“
Es folgt die erste Beratung der dritten Ergänzung zum Besoldungsgesetz.
Abg. Lübbring (Soz.): Wir erkennen an, daß entsprechend unserer Anregungen hier eine grundsätzliche Neuregelung der Beamtenbesoldung erfolgt, die Beamtenschaft ist aber noch nicht zufrieden. Die Beamtenorganisationen haben sich aber damit abgefunden, um den wirtschaftlichen Kampf zu vermeiden. Bei neuen Verhandlungen erwarten die Beamtenorganisationen jedoch die Berücksichtigung ihrer weitergehenden Wünsche und die Aus⸗ dehnung der besseren Versorgung auf die Pensionäre. Wir hthanen dieser Vorlage zu, um nicht eine Verbesserung der Be⸗ oldung zu verzögern.
Abg. Dr. Höfle (Zentr.): Die Zentrumsfraktion des Reichs⸗ tags gibt zu der Besoldungsvorlage trotz ihrer Mängel ihre Zu⸗ stimmung, weil die Notlage der Beamtenschaft eine sofortige Reesebuss der aus der Regierungsvorlage sich ergebenden Be⸗ träge dringend verlangt. Sie erwartet aber, daß die Reichs⸗ regierung alsbald in eine Nachprüfung der Bezüge der Beamten eintritt und dabei insbesondere folgenden Forderungen Rechnung trägt: 1. Das Einkommen aller Besoldungsgruppen muß min⸗
destens so hoch sein, daß es zur Befriedigung der lebensnotwendigen
Bedürfnisse ausreicht; 2. die Spannung zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen ist so zu gestalten, daß die Anforderungen an die Beamten und deren Leistungen und Verantwortlichkeit Berücksichtigung finden; 3. die Spannung zwischen den Anfangs⸗ und Endgehältern ist in allen,. Besoldungsgruppen einheitlich zu gestalten; 4. die Unterschiede in den Einkommen der Beamten in den einzelnen Ortsklassen sind zu vermindern; 5. im Hinblick auf die äußerst große Not der kinderreichen Beamtenfamilien ist anf den Ausbau der Kinderzulagen Wert zu legen mit der Maß⸗ gabe, daß die noch schulpflichtigen, nachweisbar kranken und schwächlichen und in der Berufsausbildung befindlichen Kinder besonders berücksichtigt werden; 6. das Reich hat den Ländern und Gemeinden die Mittel zur Durchführung der neuen Be⸗ soldungssätze zur Verfügung zu stellen. (Beifall im Zentrum.) Abg. Moraht (D. Vp.): Die Deutsche Volkspartei hat gegen die deren Verbesserungen sie anerkennt, manche ernsten Bedenken. ir stimmen gleichwohl der Vorlage zu, weil wir angesichts der Not der Beamten, Ruhegehaltsempfänger und Hinterbliebenen eine Verzögerung der Auszahlung nicht ver⸗ antworten können. Wir legen erneut Verwahrung gegen das Verfahren der Regierung ein, den Reichstag vor die Wahl zwischen Annahme der mit den Beamten und Gewerkschaften vereinbarten Vorlage und einer Verzögerung der Auszahlung u stellen. Wir freuen uns, daß der Reichssinanzminister Dr. Hermes in dieser Beziehung unsere Auffassung teilt. Die Be⸗ amtenschaft ist bei Umgehung des Reichstags noch nie gut ge⸗ ahren. Von einer neuen Besoldungsordnung erwarten wir, daß schon der untersten Gruppe für den Lebensunterhalt ausreichende ezüge gegeben werden, daß von Gruppe zu Gruppe Einkommens⸗ steigerungen vorgesehen werden, die einen Anreiz zum Aufwärts⸗ streben und zum Verbleiben im Staatsdienst bieten, daß die Spannung in den Bezügen gleichartiger Beamten vermindert und besonders geprüft wird, ob nicht der Ortszuschlag durch ein Wohnungsgeld zu ersetzen ist, und daß die Kinderzulagen erhöht werden. Nachdem nunmehr der drückendsten Not gesteuert worden
8
in den oberen Klassen geht sie weit über das berechtigte Maß hinaus. Rednerin begründet Abänderungsantrage der Unab⸗ hängigen, wonach die Besoldungsgruppen auf sieben verringert und die untersten Gruppen im Grundgehalt erhöht werden jollen; ferner sollen das Endgehalt 8 zehn Dienstjahren in ünf Stufen erreicht, die Angehörigen der Reichswehr in eine besondere Be⸗ soldungsordnung eingruppiert werden und der Teuerungszuschlag für alle Gehaltsgruppen 9000 ℳ betragen. S
Abg. Delius F erklärt namens seiner Partei: Die Deutsche Demokratische Reichstagsfraktion glaubt, da bei der erfolgten Neuregelung der E“ die Festsetzung der Grundgehälter zu bensmnh. nach sozialen Gesichtspunkten vor⸗ genommen worden ist. ie Unterschiede zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen, insbesondere gegenüber den Gruppen 12 und 13, sind ungerecht. Ganz besonders schlecht sind verschiedene untere und mittlere Beamtengruppen bedacht worden. ier muß ein Ausgleich bei der nächsten Regelung unbedingt geschaffen werden. Die neue Regelung der Ortszulagen entspricht nicht den demo⸗ kratischen Forderungen. Eine völlige neue Festsetzung wird erst eine befriedigende Regelung herstellen. Die gleichmäßige Ge⸗ währung des Teuerungszuschlages ist für die unteren und mittleren Besoldungsgruppen nach der erfolgten Neuregelung unzulänglich. Wenn trotzdem die demokratische Fraktion der Vorlage ihre Zustimmung gibt, so nur deshalb, weil die Spitzenorganisationen der Beamten sich auf den Boden der Vorlage gestellt haben und weil eine Hinausschiebung der Verabschiedung die sofortige Hebung der Not verhindern würde.. 1
Abg. Dauer (Bayr. Vp.) gibt namens seiner Partei folgende Erklärung ab: Wir werden für die Regierungsvorlage stimmen, weil wir der Ueberzeugung sind, daß den Beamten unverzüglich Hilfe zuteil werden muß. Grundsätzlich verlangen wir, daß den unteren und mittleren Beamten ein Existenzminimum gesichert werden muß. Weiter fordern wir die Verbesserung der Ortszulage unter Berücksichtigung der örtlichen Ernährungs⸗ und Wohnver⸗ hältnisse und schließlich ein gerechtes Aufsteigen der Beamtenbezuge.
Abg. Plettner (Komm.): Die vorgesehene Regelung ist absolut unzulänglich. Sie gewährt den oberen Beamten auf Kosten der unteren und mittleren sehr erhebliche Mehrbezüge. Wenn dar⸗ auf hingewiesen wird, die oberen Beamten seien gegenüber den unteren Beamten prozentual schlechter gestellt, so zeigt dies, daß die frühere kaiserliche Regierung für ihre unteren Beamten nur eine ganz hundsmiserable Bezahlung übrig hatte. Mit den vorgesehenen Bezügen können die unteren und mittleren Beamten nicht leben. Die gegenwärtige Vorlage darf unter keinen Umständen Gesetz werden. Wir fordern ihre Ueberweisung an den Beamtenausschuß, der eine Aenderung des Gesetzes unter Hinzuziehung der Beamtenvertretungen vor⸗ nehmen muß. Der Beamtenausschuß ist bei der gegenwärtigen Regelung überhaupt nicht hinzugezogen worden. Der Redner wendet sich gegen die Eingaben, die eine größere Spannung in den Bezügen der oberen Beamten gegenüber denen der übrigen ver⸗ langen, da eine Verstärkung der Spannung ungerecht sei. Wieder⸗ holt ist den Beamten eine gründliche Revision der Besoldung ver⸗ sprochen, aber jedesmal ist der Reichstag ausgeschaltet worden. Wenn die Wünsche der Beamten nicht erfüllt werden, bleibt nur der Generalstreik übrig. Die Verhältnisse werden die Beamten dazu zwingen. Die Beamten g. sich nicht durch Beschlüsse ihrer Organisationen und des Reichstags einlullen lassen., sondern den Kampf selbst aufnehmen. Die Sätze der Vorlage sind durch die Teuerung schon wieder überholt worden. Wir müssen die Frage von neuem im Beamtenausschuß des Reichstags prüfen. Veifall links.)
Ein Vertreter des Finanzministeriums erklärt namens der Regierung: Da den Ländern, Gemeinden und Ge⸗ meindeverbänden voraussichtlich die Mittel zur Deckung der höheren Beamtenbesoldung nicht zur Verfügung stehen werden, ist das Reich bereit, zunächst für die Jahre 1921 und 22 den ein⸗ zelnen Ländern, soweit sie die Besoldungsverbesserung vornehmen, Vorschüsse in Höhe des Mehrbedarfs in Anxechnung auf die später erwarteten Mehreinnahmen aus Ueberweisungen zu geben. Sollte die Erwartung nicht in Erfüllung gehen, daß der Mehrbedarf der Länder durch Mehreinnahmen gedeckt wird, so wird zwischen dem Reich und den Ländern eine Vereinbaxung über Zuschüsse statt⸗ finden. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sollen die Länder die erforderlichen Vorschüsse leisten. Soweit die Länder dazu die Mittel nicht zur Verfügung haben, wird das Reich auch hierzu die erforderlichen Zuschüsse in Erwartung späterer Mehreinnahmen gewähren. Der Regierungsvertreter sprach sich ferner gegen die Anträge der Unabhängigen aus.
Damit schließt die erste Beratung. Die Anträge der Unabhängigen und der Kom⸗ munisten auf Ueberweisung der Vorlage an den Ausschuß für Beamtenangelegenheiten werden abgelehnt.
Gegen die sofortige Vornahme der zweiten Lesung, die nicht auf der Tagesordnung steht, erhebt der Abg. Crispien (U. Soz.) Widerspruch (Rufe rechts: Beamtenfreunde! — Abg. Höllein (Komm.): Sie Heuchler!) Die zweite Lesung kann also erst morgen erfolgen.
Vizepräsident Dr. Bell teilt mit, daß morgen um 10 Uhr im Reichstagssaale der Städtetag sitzen wird und dazu sämt⸗ liche Mitglieder des Reichstags eingeladen habe.
Schluß 6 ¾ Uhr. Nächste Sitzung Freitag, 2 Uhr (Besoldungsordnung, Interpellationen über die Getreidewirt⸗ schaft, die Preissteigerung und die Kartoffelversorgung).
lösser (Komm.): Wir lehnen, wie das Reicksgests Der Zweck „Förderung des Wohnungsbaucz.
Den Antrag Steiniger lehnen wir gleic. falls ab. ,
Herr Dr. Steiniger: Die Abgabe ist durch das Reichegese vorgeschrieben. Da können wir sie nicht ablehnen, wenn sie auch un⸗ sozial sein mag. Ungesetzlich ist die Verordnung nicht. Der Redne⸗
begründet seinen Antrag. 1 8 entr.) stimmt dem Antrag Steiniger Z
herr Dr. Kaiser ( ’ An 84 Reichsgesetz Kritik zu üben, sei nicht Aufgabe des Staatz⸗
S. man könne nur noch diskutieren. 8 Ministerialdirektor Voltz erklärt, daß das Reichsgesetz rüt, wirkende Kraft haben solle. sonst gingen rund 100 Millionen Malk für den Staat verloren, die zu Wohnungsbauzwecken zur Ver ügung ständen. Wegen einiger Schwierigkeiten in der Erhebung sollte wn auf diese für Staat und Länder erhebliche Zubuße nicht verzichten,
err Sch auch diese Novelle ab. wird nicht erreicht werden.
Annahme des Antrags Steiniger zu.
Es folgt die Beratung des Antrags des Grafen von Keyserlingk, betr. Ssts eica; und Waldgutbildung. Der Antrag will unwirtschaftlicher Waldbehandlung vorheugen und eine gesteigerte Holzerzeugung anbahnen, indem die Schut⸗ forst⸗ und Waldgutbildung auf Antrag des Waldbesitzers nich nur für die in der Auflösung befindlichen Fideikommit⸗ waldungen, sondern auch für freie Privatwaldungen in Preusen ermöglicht wird. Der Antrag wird angenommen.
Ebenso wird einem Gesetzentwurf, betreffend Bereit⸗ stellung weiterer Staatsmittel zur Sicherung der staatlichen Stromversorgung im oberen HQuel⸗ gebiet der Weser, und einem solchen, betrefsend Beteili⸗ gung Preußens an der Ostpreußenwerk⸗Aktier⸗ gesellschaft, zugestimmt.
Der Gesetzentwurf über Bereitstellung dm Staatsmitteln zur Förderung von Bodenverbesse⸗ rungen, ein solcher über einen Sonderst ock zu Aus⸗ gleichs zwecken und zur Selbstbewirtschaftung bei der Bergwerks⸗, Hütten⸗ und Salinenbetrieben wird gleic⸗ falls angenommen.
Zu dem Gesetzentwurf, betr. Erhaltung des Baum⸗ bestandes und Erhaltung und Schaffung von Ufer⸗ wegen im Interesse der Volksgesundheit, beantragt
Oberbürgermeister Dr. Jarres, Duisburg (A.⸗G.), Re Regierungsvorlage abzulehnen und die Regierung zu ersuchen, ein neues Sondergesetz vorzulegen, in dem besonders auf westfälische Ve⸗ hältnisse Rücksicht zu nehmen ist. Es sei verlangt worden, daß fir Rodungen im Ruhrgebiet behördliche Genehmigung vorgeschrieben werden müsse. Zu diesem Zwecke müsse ein allgemeines Geseg e⸗ lassen werden.
Gese insbesondere den Ruhrbezirk, einverstanden. Gesetzes würde für den Ruhrbezirk einer Vertagung auf ungenist Zeit gleichkommen. 1b “ Herr Berten (U. Soz): Die Dringlichkeit einer gesetzliche Regelung läßt sich nicht ableugnen. Die Erhaltung von Grünfläche, die auch landwirtschaftlich benutzte Flächen umfassen, ist ebenfall dringend zu wünschen. Herr Melich (Komm.): Der Gesetzentwurf will die Gesund. heit der großindustriellen Bevölkerung schützen. Im Ruhlmgebiet CFüen di⸗ . 1 schlimm. Leider ist ein Schut der rünflächen nicht vorgesehe n. 8 Ministerialdirekior Voltz: Der Grundgedanke des Gesetet nn allgemein gebilligt worden. Nur ein allgemeines Gesetz ist i empfehlen, denn das Gese tz ist nicht nur für den Ruhrbezirk, sondem auch für die Umgegend, von Köln und Breslau erforderlich. Jh bitte um Ablehnung des Antrags des Grafen Rantzau. Herr Dr. Reinicke (Zentr.): Den Kerngedanken des Entwursh halten auch wir für richtig. Auch die Uferwege müssen einbezofmr werden. Wir sind für ein allgemeines Gesetz im Sinne des Al⸗. schußantrags. Westfalen wird ein Spezialgesetz ahlehnen. In übrigen ist eine Verzögerung durch den Erlaß eines allgemeinen Ge⸗ setzes nicht zu befürchten. Ein Antrag Wilsing (Zentr.) auf Schließung der Delalt wird angenommen. Der Antrag Graf Rantzau wird abgelehtt, der Ausschußantrag ang enommen.
Schließlich wird noch einer Verordnung, betr. Aende⸗ rungen des § 9 der Verordnung über die Bildung von Betriebsräten, zugestimmt.
Nächste Sitzung: Freitag 3 Uhr. — Schluß 6 ¾ Uhr.
aus, erklärt sich aber mit einem Spezialgesetz für Westfalen,
m
Parlamentarische Nachrichten.
Der Arbeitsausschuß des Vorläufigen Reichswirt⸗ schaftsrats zur Beratung des Hausgehilfengesetzes, der nose⸗ wirtschaftliche Ausschuß sowie der Steuerkontrollausschuß hielten heul Sitzungen.
Im Reichstagsausschuß für Sozialvpolitik e.
über die Aussührungsbestimmungn
Der Staatsrat stimmt schließlich der Verordnung unte. Ant
Graf von Rantzau (A.⸗G.) spricht sich gegen ein allgemeines R.
Der Weg des allgemeinen
Nntersuchungssachen. 3 Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zu 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingun 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
stellungen u. dergl. gen ꝛc.
Anzeigenpreis für den Außerdem wi
—2—
89☛ Befristete Anzeigen
müssen drei Tage vor dem Einrü⸗
Offentlicher An
Raum einer 5
espaltenen Einheitszei .—— inbeitszeile 2
zeiger.
Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von
Erwerbs⸗
. Unfall⸗ un
. Bankausw
ℳ (vom 15. November ab
80 vH erhoben.
6. Er und Wirtscha 7. Niederlassung ꝛc. von dluegenossenscha
d Invaliditäts.
ꝛc. si 8 5 Versicherung
Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen. —-—2s0203△
ckungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein.
) Untersuchungssachen.
[84534]
helm Keller von Frankfiht a. M., wegen
unerlaubter Enzsernung. Beschl! Nachdem gegen den 13. Komp. Inf⸗Reg suchung wegen und ÜUnterschlagu net wird derselbe fül fahnenflüchtig erklärt. Gießen, den f. November 1921. Landgerichte⸗Strafkammer. Wiener. Dr. Hansult. Für die Ausferligung: Hillebrand.
841533 — Die 8 den Akten Gericht der Inspektihn IV der mobilen Garde⸗Inf Fahnenfluchtserklärn Plösser, geborer Darmstadt, vo ledigt. — 3 a Berlin, d Der
[84834] In der Sache des Scharbach aus Neu Inf⸗Regt. Nr. 18, wegen Abwesenheit läufig eingestellt.
bach wird gemä
egen
638 21. 15. Oktober 1921. staatsanwalt. II.
——
88 Beschluß. ied, Schütze im id das Verfahren Beschuldigten vor⸗ r beschuldigte Schar⸗ des Wehrgesetzes vom 23. Novemher 1921, § 11 des Ge⸗ sezes vom 17. August 1929, für fahnen⸗ fluchtig erklärt — 6 J. 217/21. Paderbomt, den 28. Oktober 1921. ck. Böttrich. Koch. Ausgefertigt: Paderboripeden 3. November 1921. (L. S.) Modrow.
mRrxe2, gsraEHamFrüm;Wn-Emremxmmmanevvereamen
2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundfachen, Zustellungen n. dergl.
160805) Zwangsverstoügerung.
Im Wege der Zwangcpollstreckung soll am 29. November 192 ½, Vormittags 10 ¼ Uhr, an der Gerickisstelle, Zimmer Nr. 43, versteigert werden das im Grund⸗ buche von Premnitz Bd. 15 Bl. 545 (ein⸗ getragener Eigentümer aff 8. August 1921, dem Tage der Eintragyng des Versteige⸗ rungsvermerks: Der Ristaurateur Wilhelm Seiffert in Berlin⸗Wesßensee, Streustr. 42) eingetragene Grundstisck, Gemarkung Prem⸗ niz Kartenblatt 1 ufld 2 Parzellen 400/61 und zu 858/98 2% Die großen Stücke, Acker, bebauter bfraum mit Hausgarten. 1 ha 21 a 48 am Sroß, Reinertrag 1,24 ℳ, Grundsteuermutserrolle Art. 423, Nutzungs⸗ wert 1875 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 138 und von Premsitz nach Pritzerber Chaussee von 84 gm Gföße. Näheres im Aushang an der Gerichstafel Bahnhofstr.
Rathenowden 29. August 1921.
Da Amtsgericht.
7 Aufgebot. Die Frau Ella Schasbach, geb. Wagner, in Auma hat zum Zeke der Kraftlos⸗ erklärung das Aufgebot solgender Mäntel antragt: I. der Anleihe des Destschen Reichs von 1916 Lit. D 4 700 066 Aber 500 ℳ, Zins⸗
beutschen Reichs von
fuß 5 %, 2. der Anleihe des über 1000 ℳ, Zins⸗
1916 Lit. C 8 129 524 fuß 5 %. -
efr. Georg Keller, 715, die Vorunter⸗ nenflucht, Diebstahls eröffnet worden ist,
Trümpert.
Ib P. L. 7816 — 3 im⸗ terie — erlassene ö5 Adam am 2. Mai 1883 zu 20. April 1916 ist er⸗
chützen Christian
[84328] Das Aufgebot nachsteh verlorengegangener Aktien & Sparbank, Aktien⸗Gesell) wiesen“ (Mäntel ohne Zins⸗ anteilscheine) ist beantragt a) von dem Hauptlehrer in Plaue (Thür) bezügl. 56, 57, 58 und 59 zu je b) von dem Rentner bezügl. 36, 137, 139, 182, 783, 184, 185 200 ℳ und Nr. 24/zu 1000 ℳ c) von dem Fl. Langewiesen bezü zu je 200 ℳ u d) von der selbst bezügl. Die Aktie auf den J werden dur vertreten. Der ode werden afgefordert, Aufgebotstfrmine am 15. Vormittahs 10 Uhr, zeichneten und die Urk die Kraftlos
00 ℳ
itwe Emilie r Nr. 177 zu 200 ℳ. haber. Die Antragstelle Rechtsanwalt Jahns hie
Juni 1922 vor dem unter
Gehren (TX Thüringisches Am
[84835] Aufgebot.
Die Frau Am 8 Wasseralfingen, anwälte Justizrat D
ericht. Abteilung II.
Neumann
das Aufgebot des furter Hypothekenban
spätestens in den 1922, Vormit unterzeichneten Gericht, anberaumten die Urkunde vorzulegen,
n wird. M., den 7. November 1921. icht. Abteilung 18.
Urkunde erfo Frankfurt Das Amts
[84538] Die ZahlungssperteWinsichtlich der 5 % Kriegsanleihe Nr. 7 452 813 über 500 ℳ ist aufgehoben. — F. [262. 21. Amtsgericht Verlin⸗Mitte, Abteilung 83.
[84539] Beschluß. In Sachen 154 Gen. III. 41. 20. Gen. II. 34. 20. ndensammelaufge⸗ bot ꝛc. Beschlossen und verkündet. Die Zahlungssperre vom 13.] September 1917 bezüglich der fünf 4 % Frozentigen Neuen Berliner Pfandbriefe 9 8 Berliner Pfand⸗ brief⸗Instituts Pit. Nr. 51 196 bis 51 200 ber je 200,ℳ wird aufgehoben, da diese Papiere zuch Vorschein gekommen sind. Aus dem Keichen Grunde wird das Anfgebotsverfahsen hinsichtlich dieser apiere eingeszellt. 154. Gen. III. 41. 20,
Gen. II. 34. fo0. Amtsgericht Mitte, Abteilungl54, kCobember 1921.
den 5. [84902] Abhanden gekomm unverzinsl. Reichsschatz 14. Januar 1922, B Nr. 3741 1/1090 und Buchst. K Reihe 2681 Nr. 89 1/500.
Berlin, den 10.1. 1921. (Wp. 301/21.) Der Polizeipräsident:-Abteilung IV. E.⸗D.
[84905) Bekanntmachung. Abhanden gekomn
ℳ 1500 Deutsche bechsel, fällig am hst. J Reihe 2681
sind:
r Nrn. 54, 55,
Emil Krannich in Nrn. 20, 21, 101,
hüter Edmund Eck in der Nrn. 89, 90, 143
veubach da⸗ r. 24 zu 1000 ℳ lautet
die Inhaber der Urkunden spätestens in dem
erichte ihre Rechte anzumelden nden vorzulegen, widrigenfalls lärung der Ürkunden erfolgen
), den 31. Oktober 1921.
Kocher Witwe in verteen durch Rechts⸗ 12 und Dr. Friedleben in Frghkfurt a. M., hat Pfghdbriefs der Frank⸗ Serie 19 Lit. P Nr. 140 647 über 500% ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunfe wird aufgefordert,
auf den 10. Juli gs 11 Uhr, vor dem 1 Gerichtsstraße Nr. 2, Gerichtsseubau, Zimmer Nr. 8 pt., gebotstermine seine Rechte
widrigenfalls [die Kraftloserklärung der
meld. Meld. s. ni Vers.⸗Schein f. kraftl. Lrkl. Leipzig, den 11. eptember 1921.
T Leipziger Nieder üössung des Nordstern Lebens⸗Versicher s⸗Actien⸗Gesellschaft. Die Wircktion. Schömer. Ppa. Dr. Preuß.
[84837] Aufgebot. D. Pfandsch. g e Vers.⸗Akt.⸗Ges. in Leipzig a üb. d. Leb.⸗Vers.⸗Schein 31. 12. 1899 für Herrn Ostrowski, Kaufmann, (jetzt in Charlottenbur hat, soll abh. gek. s. Inh. auf, sich unt. binn. drei Mon. r zu meld. Meld. s. r. Pfandsch. f. kraftl. /erkl. Leipzig, den IB. September 1921. Leipezger Niedkeüelleni des Rordst eipzig ie ung des Nordstern Lebens⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. Die Direktion. Schömer. Dr. Preuß.
[72789] — Aufgebot. Die Firma Ignatz Kreb lassung in Danzig, Hansap treten durch den Justizrat . Danzig, hat das Aufgebot
W. f
ord.
2 2
abian
dustrie, Niederlassung Kat Breslauer Diskonto⸗Ba für Handel und Indyftrie, Kattowitz, den 6. Apri über 30 000 ℳ, d Nr. 790 113 über 5
tragt.
vor dem Friedrichstraße 106/108, anb
vorzulegen, erklärung der Uͤrkunden erfolgen wird. Berlin, dan 7. Oktober 1921.
Amtsgericht B. Riefenstahl, Amtsgerichtsrat.
[84838] Aufgebot. Der Konditormeists in Duisburg⸗Meiderich, vertr. durch Rechtsanw D⸗Meirderich, hat Hypothekenbriess über von Meiderich Band teilung 3 Nr. 3 Hvpothek von 900ℳ beantragt. Inhaber der Urkuslde wird aufgefordert, spätestens in deh auf den 16. Mai 1922, Vormitltlags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht) Zimmer 27, an⸗ beraumten Aufßebotstekmine seine Rechte anzumelden usd die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Dnisburg⸗Ruhrort, den 26. Oktober 9 ꝙ 1 88
Das Amtsgericht. [84839] Aufgebo Der Besitzer Emil Thou und dessen Ehefrau Lina Thau, geb. Drunk, beide in Neukuhren, haben das Aufgebot des ver⸗ lorengegangenen Hypothekgübriefs über die im Grundbuche bon Nepluhren Blatt 25 Abt. III Nr. 19 füß Fräulein Erna Tupschöwski in Könjsseberg eingetragene, mit 5 vom Hundert / verzinslichen Hypo⸗ thekenforderung v 2000 ℳ zwecks Kraftloserklärung beantragt. Der In⸗ haber der Urkufde wird aufgefordert, spätestens in m auf den 5. April
Aufgebot
8*
„so werd. w. d.
Nr. E 395, d) d. Teutonia 4. 4. 1918 . 147 847 v. (braham Isaac üher in Berlin, wohnh., ausgef. Porl. d. an „heute ab bei uns jem., so werd. w. d.
weignieder⸗ 13, ver⸗ in er drei an⸗ geblich verloren gegangenen / Schecks, ge⸗ zogen von der Bank für Hohdel und In⸗ witz, vormals auf die Bank ausgestellt 921 Nr. 789994 8 8 een 9. April
1921 Nr. 790 166 hber 50 000 ℳ, beamn⸗ Der Inhaher der Urkunden wird aufgefordert, spätsstens in dem auf den 6. Januar 192 „Vormittags 11 Uhr, untegeichneten Gericht, Neue /14, III. Stock, Zimmer 106/108 kaumten Aufgebotstermine seine Rechte afzumelden und die Urkunden Lidrigenfalls die Kraftlos⸗
lin⸗Mitte. Abteilung 84.
Fritz Schrapers Lerwarthstraße 46, t Sternberg d-. 1b es
ie im Grundbuch r ihn eingetragene Der
einer öffentlichen odch öffentlich be⸗ laubigten Urkunde gber Termine elbst eine Erklärung /u dem Familien⸗
schlusse abgeben. Breslau, den 7 November 1921. äsident
Der des Auflösungsamks für Familiengüter.
[84545]
1. Der zu dem Famt 24. September 1921 auf Fideikommisses Werdu minderjährigen Curt Cram Johannisthal, Johannes⸗ v L 5, erteilten Zustimmung wird die Genehmi⸗ gung der Aufsichtsbehöpbe erteilt. 2. Der genannte Familienschlsß wird gemäß §§ 2 Abs. 2, 6 der Verordüung über Familien⸗
sezember 1920 (Pr. stätigt. 1
schluß vom flösung des für den r in Berlin⸗
zur Aufnahme den 21. Dezember/1921, Mittags 12 Uhr, im Oberlghdesgericht vor dem Berichterstatter an. Die W1 tigten werden aufgefordert, sich beim Auf⸗ lösungsamte zu melden. Sie gelten als zustimmend, we sie weder spätestens am
ermin durch Einreichung en oder öffentlich be⸗ kunde bei dem Auflösungs⸗ Termin eine Erklärung zu
1 haben. ö“ . Pr., den 29. Oktober
Auflösungsamt für Fainiliengüter.
[84540] Aufgebot.
Die Witwe Mathilde Wahl, in Murrhardt hat beande verschollenen Johann Friedrich Wahl, geb. am 7. Februar 843 in Hausen, Gde. Murrhardt, und Kit 1858 nach Amerika ausgewandert, zulstt wohn⸗ haft in Hausen, für tot zu erhfüren. Der bezeichnete Verschollene wird /Lufgefordert, sich spätestens in dem af Donners⸗ tag, den 22. Juni 1922, Vormittags 9 Uhr, vor dem untegkeichneten Gericht anberaumten Aufgebotglermin zu melden, widrigenfalls die Togerklärung erfolgen wird. An alle, Elche Auskunft über Leben oder Tod deß Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, er die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. 8
einer glaubigten amte noch ij dem Entwu
vermögen, ergeht die Nufforderung, späte⸗ stens im Aufgebotstsrmine dem Gericht Anzeige zu machen.
Delmenhorst,
5. November 1921. Das Am
ericht. III.
[84331]
Das Amtsgericht E am 5. Novyember 1921 gebot erlassen: Auf Antrag sitzers Johann Ziegler i Wannbach, 2. des Landwirts Johanym Ebenhack in Oberzaunsbach Hs. Nr. 6,/ 3. des Land⸗ wirts Johann Ebenhack i Oberzaunsbach Hs. Nr. 7 sollen: a) des Landwirtssohn Georg Ziegler, gebore] 18. November 1847 in Wannbach, b) die Landwirts⸗ tochter Kunigunda Wäͤnder, geboren 2. März 1832 in Wannbach, c) die Land⸗ wirtstochter Katharina Wunder, geboren 29. August 1859 in Wannbach, sämtlich etwa in den Jahrpt 1876 — 1878 von Wannbach nach nerika ausgewandert und seitdem verschollen, für tot erklärt werden. Es ergoht deshalb die Aufforde⸗ rung: 1. an dis Verschollenen, sich späte⸗
auf: Dienstag, den
22, Vormittags 9 Uhr,
ungssaale des Amtsgerichts
Ebermann adt hestimmten Aufgebotstermin zu melden / widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen Pird, 2. an alle, welche Auskunft über Lebeh oder Tod der Verschollenen zu erteilen Permögen, spätestens im obigen Aufgebotspermin dem Gericht Anzeige zu
machen.
Ebermadmastadt, den 8. November 1921. Die Gerichtsschretberei des Amtsgerichts. [84842]) Aufgebot.
Die Witwe des ls Hirsch Wert heim in Fulda, vertretan durch Rechts anwalt Justizrat Rang Jaselbst, hat be⸗ antragt, den verscholsenen Müller, Sohn des de en Ehefrau, Sara ge eboren am 10. März 7849, zuletzt wohn⸗ haft in Fulda, für tgof zu erklären. Der bezeichnete Verschollesse wird aufgesordert, sich spätestens in desn auf den 13. Juni 1922, Vormitt hs 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gglicht, Zimmer 61, an⸗ beraumten Aufgzbotstermine zu melden, widrigenfalls dih Todeserklärung erfolgen wird. An alls, welche Auskunft über Leben oder Tsd des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögch, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machhen. 1
Fulda, den ovember 1921.
Das Amtsgericht. Abteilung 5 ———
gendes Auf⸗ 1. des Alt⸗
PStern, zu Fulda,
— Vn2’N’N’N— [84541] Aufgebol. 8 Der Rechtsanwalt Donner zu Berlin, als Abwesenheitspfleger des am 1. November 1847 zu Wangchin geborenen Gustav Josephy, hat beantrqgt, denselben, zuletzt wohnhaft in Berlin, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Velschollene wird aufgefordert, sich spätestengin dem auf den 4. Juli 1922, Vormjstags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gkricht, Neue Fried⸗ richstraße 13/14. III. Stockwerk, Zimmer 106, anberaumten Aufgebolstermine zu melden, widrigenfalls die T 8 wird. An alle, Leben oder Tod teilen vermögen, sergeht die Aufforderung, spätestens im Autgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machg. — 84. F. 606. 21. Berlin, den 7. November 1921. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 84.
[84374] Aufgebot. Luise Blanz, ledige volljährige Büglerin
Heizer Hermann Carl
[84844]
Der Wäschereibesitz Hamburg hat beantragt, Nen verschollenen Schuhmachermeister Heinrich Johann Jacob Bohl, geb. 22. April 1802 zu Tessin, welcher im Jahre 1900 nach Wustrow zur Abmeldung gelangte und Ailetzt wohnhaft in Rostock war, für tot z! erklären. Der bezeichnete Verschollene Fird aufgefordert, sich svätestens in dem guf den 9. Inni 1922, Mittags 12 Ahr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anhfraumten Aufgebots⸗ termine zu melden, wdrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen Hird. An alle, welche Auskunft über Lezsen oder Tod des Ver⸗ schollenen zu ertejten vermögen, ergeht die Aufforderung, Fätestens im Aufgebots⸗ termine dem Ebricht Anzeige zu machen. November 1921.
rinsches Amtsgericht.
Heinrich Bohl zu
[84845]
Die Witwe Erna Schulz, geb. Rieck, zu
Rostock, hat beantrage den verschollenen Vernhard Rieck,
geboren am 28. Februar S83 zu Rostock,
3 Mreuß „ 4 8 Ueber ℳ 10800 3 ½ X Preuß. konsol. 1922, Vormi ags 10 Uhr, vor dem in Stuttgart, Immenhofer Straße Nr. 26, von dem, nachdem er von, Hamburg eine
ist, nachdem ferner die Regierung einen Gesetzentwurf zur Unter⸗ stützung von Invalidenrentnern vorgelegt hat, erwarten wir, daß unverzüglich die schon lange in Aussicht genommenen Maß⸗ zur Verminderung der Not der Kleinrentner durchgeführt werden.
Abg. Vogel (D. Nat.): Der von der Reichsregierung mit den Spitzenorganisationen der Beamten, Angestellten und Arbeiter vereinbarten Neuregelng der Besoldung der Reichsbeamten stimmen wir nur unter Zurückstellung schwerster Bedenken und in der Vor⸗ aussetzung ihrer Ausdehnung auf die Beamten der Länder und Gemeinden zu. weil nach der ausdrücklichen Erklärung der Reichsregierung den Vertretern unserer Fraktion gegenüber jede wesentliche Ab⸗ änderung eine Verzögerung der Auszahlung der Beträge um etwa 4 Wochen zur Folge haben würde. Die Verantwortung für diese Verzögerung ist mit Rücksicht auf die Notlage der Beamten und die sprunghafte Preisentwicklung nicht tragbar. Für die durch einen gemeinsamen Antrag verlangte Nach⸗ prüfung der Besoldungsordnung fordern wir von der Reichs⸗ regierung die Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte: aus⸗ reichende Besoldung sämtlicher Beamten und Beamtinnen, auch der untersten Gruppe, sowie der Diätare; angemessene Abstufung der Gehelter nach Bedeutung und Schwierigkeit des Amtes; stärkere Berücksichtigung des Familienstandes als bisher durch er⸗ höhte, vollkommen ausreichende Kinderzulagen; Herabsetzung der Spannung zwischen den Ortsklassensätzen zur Milderung der durch die von uns bekämpfte Beibehaltung der fünf Ortsklassen ein⸗ getretenen Härten; Beseitigung der unterschiedlichen Behandlung der Ruhestandsbeamten gegenüber den im Dienst befindlichen bei Festsezung des Teuerungszuschlages und Sicherung der schleunigen
uszahlung der Bezüge; automatische Anpassung des Dienstein⸗ kommens der aktiven und inaktiven Beamten an die Schwankungen des Geldwertes. 3
Abg. Frau Zietz (U. Soz.): Die Vorlage bedarf einer gründlichen Beratung, mit Worten ist den Beamten nicht geholfen. Die ungeheure Teuerung und der agrarische Wucher in Getreide, Fleisch, Kartoffeln und Milch machen die Besoldungserhöhung üunumgänglich. Die Erhöhung kann nicht durch Teuerungszuschläge,
Von der Stellung eigener Anträge sehen wir ab,
8 Preußischer Staatsrat. 8 (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Der preußische Staatsrat trat am 10. November, Nach⸗ mittags 4 Uhr, unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters Dr. Adenauer wiederum zu einer Vollsitzung zusammen.
Ein an das Staatsministerium gerichteter Antrag, die vom Landtag erledigten Vorlagen direkt von Büro zu Büro an den Staatsrat zu übermitteln, ist vom Präsidenten Leinert abgelehnt worden, so daß der Umweg über das Staats⸗ ministerium weiter gegangen werden muß.
Zunächst wird über einen Verordnungsentwurf, betr. die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues in Preußen, beraten.
Der Entwurf sieht vor, daß als Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues vom 1. April 1921 bis auf weiteres Zuschläge zu der auf Grund des Gesetzes vom 2. Mai 1861 veranlagten staat⸗ lichen Gebäudesteuer erhoben werden, soweit die Gebäude abgabe⸗ pflichtig und vor dem 1. Juli 1918 fertiggestellt sind. Der Zuschlag beträgt fünf Prozent des jährlichen Nutzungswertes. Die Verwaltung der staatlichen Abgabe wird den Behörden, die die staatliche Ge⸗ bäudesteuer verwalten, übertragen.
Der Haupt⸗ und der Wirtschaftsausschuß beantragen, statt „l. April 1921“ zu setzen „1l. Januar 1922“ und hinzuzufügen, daß die Hebung der Abgabe gegen eine Hebegebühr von drei Prozent der staatlichen Abgabe durch die Gemeinden erfolgt. Im übrigen soll es sich angesichts der Dringlichkeit nur um eine vorläufige Regelung handeln, andererseits soll die Abgabe befristet sein und mit dem 31. März 1923 außer Kraft treten.
Ein Antrag Steiniger spricht die Erwartung aus, daß das Staatsministerium geeignete Anordnungen trifft, damit die Abgabe der Nutzungsberechtigten (Mieter) im Falle der Stundung oder bei Ausfall nicht dem Eigentümer zur Last fällt.
Herr Müller (Soz.): Diese Vorlage stellt eine Mietsteuer in allerrohester Form dar. Das dgj. wird, bevor es noch in Kraft tritt, überholt sein. Es ist und bleibt unsozial und ungerecht. Wir
langten gestern verschiedene Anträge zu den Not standemang nahmen für die Empfänger von Renten aus 18 Invalidenversicherung zur Abstimmung. Einstimmig a⸗ genommen wurde ein Antrag der Mehrheitssozialdemokraten, e Notstandsmaßnaßnahmen auch auf die Empfängen von Renten aus der Angestelltenversicher“g auszudehnen. § 1 des Gesetzentwurfs wurde also in. gender Fassung angenommen: „Die Gemeinden sind verp deutschen Empfängern von Renien aus der Inpalidenversi oder Angestelltenversicherung auf Antxag eine Unterstützung 1 Maßgabe der folgenden Vorschriften zu gewähren.“ Für den 8 Gesetzentwurss wurde ein Antrag des üb - wonach der erste Absatz dieses Paragraphen lautet: „Die Ünterstüt ist in einer solchen Höhe zu bemessen, daß das Gesamtjahreseink 1 des Empfängers einer Invaliden⸗ oder Altersrente den Betrag te 3000 ℳ., einer Witwen⸗ oder Witwerrente den Betrag von 2 1 einer Waisenrente den Betrag von 1200 ℳ erreicht.“ Durch an nahme dieses Antrages wurden die ursprünglich im Gesetzentne bestimmten Mindestrenten wesentlich erhöht.
5 1
Angenommen wach außerdem Anträge der Deutschen Volkspartei, der Demokrasen in des Zentrums, wonach bei Berechnung des Gesamtjahreseinkom ℳ das Arbeitseinkommen der Rentenempfänger bis zum Jahresbete von 2000 ℳ außer Ansatz bleiben soll. Das Einkommen Familienunterstützung, soweit sie über die gesetzliche Unterbalt oder über vertraglich übernommene Verpflichtungen hinausgeht infolge der Annahme dieser Anträge nicht auf das 1 einkommen angerechnet werden, und Bezüge aus öffenkeeg Kassen sind nur anzurechnen, wenn sie 600 ℳ im Jahre übersteng Die §§ 2—6 des Gesetzentwurfs wurden alsdann mit den vom seß schuß genehmigten Aenderungen angenommen. Eine längene g lebhafte Debatte entspann sich über den § 7, der die Frage beha
Hauptsache den Gemeinden, den Ländern oder dem Reiche aufge II werden sollen. Schließlich wurde ein Antrag Moldenhauer (T. angenommen, wonach die Gemeinden 90 vH der verauslagten nch n monatlich bei der obersten Landesbehörde zur Erstattung durch
Reich anmelden können.
ondern muß durch Aenderung des Grundgehaltes erfolgen. Die Eres na in den unteren und mittleren Klassen unzulänglich,
müffen an dem Mieterschut festhalten.
g. Erkelenz (Dem.) angenommeare
Instss * Fustizrat Meyer und
1—
ob die Kosten für die beschlossenen Notstandsmaßnahmen, 1ns
Der Inhaber Jer Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätsstens in dem auf den 18. Mai 1922, Vormittags 9 Uhr, bor dem un erzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Auyfgebotstermine seine Rechte ensumelden sind die Urkunden vorzulegen, widrigenfallz die Kraftloserklärung der Hunden epfolgen wird. Aumg, Xn b. November 1921
ngisches Amtsgericht 8453550 Aufgebot. Ridhe Witwe Friederike Krüger, geb. Rilter, in Kirchmösed bei Brandenburg 6. H, vertreten zurch die Rechtsanwälte 1 Kochmann in Riancenburg (Havel), hit das Aufgebot er 4 % Schuldrerschreisungen der Stadt Löpenick vom 29. Augäst 1901, II. Aus⸗ gabe, Buchstabe Nr. 1972 und Fr. 1973 über je/1000 ℳ, beantragt Der Inhaber de Urkunden wird auf⸗ Wberdert, spätessens in dem auf den 0eJunt 1922, 12 Uhr, 5 ein unterzgichneten Gericht. Zimmer 37, 1 eraumten ufgebotstermine seine Rechte sumelden ind die Urkunden vorzulegen, krigenfall die Kraftloserklärung der künden erfolgen wird.
den 3. November 1921.
(ggericht. Abteilung 5.
Das Aufgebotsverfg
g. 12 659 der Deutschen
(Aktiengesellschaft), ist ing es Antrags am
gestellt worden — 85 intsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 81,
„betr. die Aktie Hypothekenbank
Staatsanleihe mit Janhar / Juli⸗Coupons. Stck. 1 à ℳ 1000 it C Nr. 357 571. Stck. 3 à ℳ 3
90 Lit. J Nr. 244 171,
81 628.
[83996] Anfgebot.
gebot des von ihr ausg Pellten, auf den
ein Guthaben von 34 460/48 ℳ beantragt.
1922, Vormittagy 10 Uhr, vor dem
anzumelden und bie Urkunde vorzuzeigen, Stolp, den 30 D. Leb.⸗Vers.⸗Sckein Nr. 154 939, d. d.
berger, Architekt Lehrer, früher in
Inh. auf, sich unge Vorl. d. Vers.⸗Schein.
den 5. Noveliber 1921.
1
f
0
wärterre Reichs nöhnhaften Bevollmächtigten be⸗ stellt und die Bevollmächtigung dem Auf⸗ lösungsanst durch
5
b
wenn
unterzeichneten anberaumten Aifgebotstermine seine Rechte anzumelden
widrigenfalls Urkunde erfolgen wird.
[84840]
sache hat der Fidel
Schöller in Zürich die Familienschlusses beangagt, durch den er ermächtigt wird, das kommißvermögen opfer aus dem Fideikommi Schöllerschen Familienfon Der Familienschlusses ist vor scem beauftragten 19. Dezember 192
hier, Ritterplatz 15 bestimmt.
bierdurch aufgg lösungsamt fü Familiengüter in Breslau zu melden. d.
Gericht, Zimmer Nr. 5, u die Urkunde vorzulegen, ee Kraftloserklärung der
Fischhausen, 22. Oktober 1921. Preußisches Amtsgericht.
Bekanntmachung.
In der Schöllerzchen Fideikommiß⸗ mißbesitzer Artur Aufnahme eines
uf das Fidei⸗ entfalletde Reichsnot⸗ fonds und dem zu entnehmen. Termin zur A—nahme dieses KMitgliede des Auflösusgsamts auf den Vorm. 11 Uhr, Oberlandesgerichts TI. Stock, Zimmer 25, nahmeberechtigten, die dung erhalten, werden
sich beim Auf⸗
m Dienstgebäude d
. Alle T eine besondere
ie zuzuziehenden Anwärter, nwärter, die sich entweder Deutschen Reichs aufhalten
zur Wahrnehmung ihrer An⸗ ee einen innerhalb des Deutschen
zu
der die to
eine öffentliche oder glaubigte Urkunde nackgewiesen den als zustimmend angesehen
Ht entweder spätestens am
ffentlich aben, we sie
ra
Stck. 1 à ℳ 5000 Nit. A Nr. 15 684. Stck. 1 à ℳ 2000 Lit. B. Nr. 42 900. Stck. 3 à .g Lit. D Nr. 98 000,
286 017, 274 329.
Lit. E Nr. 559 834,
200 834, 200,833.
Stck 2 à ℳ;
München, des 6. Nopember 1921.
Polizeldirektion.
Die Danziger Pgivat⸗Aktien⸗Bank, Zweigniederlassung S hat das Auf⸗ Namen „Hugo Prütz“ Rügbnwalde lauten⸗ 8 Depositenscheins Lit. Nr. 6664 über Der Inhaber der Urkund! wird autgefordert, spätestens in dem ahf den 14. März unterzeichneten Geyscht, Zimmer 36, an⸗ beraumten Aufge 1stermine seine Rechte widrigenfalls dis Kraftloserklärung der Urkunde erfolgenkwi
Das Amt. 0
[84836] Aufgebot.
Teutonia Vers.⸗Akt.⸗Ges, in Leipzig am
1. 9. 1901 für Herrn/ Wilhelm Mühl⸗
Gießen, jetzt in Stystgart wohnh., ausgef.
hat, soll abh. ge s. W. ford. d. etw.
binn. 3 Mon. te ab bei uns zu
in dem
im Aufgeb zu machen. Cannstatt, den 1. November 1921
[84330]
hat als Pfleger mit Gepehmigung des Vormundschafisgerichts besintragt, Bruder Hermann Blan 18. Juni 1865 zu Cagnstatt, Schriftsetzer, zuletzt wo statt, verschollen seit de tot zu erklären. schollene wird aufgeyrdert, sich spätestens Samylag, den 19. Juni 1922, Vormitsags 11 ½ dem unterzeichn Aufgebotstermi die Todeserklsrung erfolgen wird. alle, welche /Auskunft Tod des Nrschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergfht die Aufforderung, spätestens tstermine dem Gericht Anzeige
auf
Das
Wandhagen,
Delmenhorst, Thüring.
t zu erklären.
schollene wird aufgefotdert, sich spätestens in dem auf den 14/ Juni 1922, Vor⸗ mittags 10 Uher, zeichneten Gericht
Sumten Aufge
widrigenfalls die /Todeserklärung erfolgen wird. An alle,
mine durch Einreichung! od
8
er Tod des
888
Amtsgerichtsdirektor Klump p.
Anfgebot. Der Arbeiter Johan i. Pommern, vertreten d anwalt Schilcke daselbst, seinen Bruder, den versch Franz Riehn, geboren
Seereise angetreten hat, sest zwölf Jahren keine Nachricht mehr an jie Familie ge⸗ langt ist und der zuletzt wohnhaft in Rostock war, für tot zu erklären. De bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert/sich spätestens in dem auf den 9. Juni 1922, Mittags 12 Uhr, vor dem uyserzeichneten Gericht anberaumten Aufgeboüstermine zu melden, widrigenfalls die Tybeserklärung erfolgen wird. An alle, swelche Auskunft über Leben oder Tod pes Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, sFergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Rostock, den K. November 1921.
Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
[84100] Ermächtigung.
Der Ingenieur und Bausekretär Ernst Wilhelm Leo Maczijenski in Berlin⸗ Karlshorst, geboren am [14. März 1886 in Vietz. Kreis Landsbgig a. W., führt 8 an Stelle des FamilienAmens Maczijewski den Familiennamen/ Mensen. Diese Aenderung des Fapsiliennamens erstreckt sich auf die C und diejenigen Kinder des Ge „ welche unter seiner elterlichen ewalt stehen und seinen bisherigen Namef tragen. III. d. 4850. 21. Berlin, den V4. Oktober 1921.
Der Iͤfezminister. Veröffentlicht: ena den 29. Oktober
Das Amtsgericht. Abteilung 6.
[84333]
Der Landwirt Karl Bochensky in Felste⸗ hausen, Kreis Di)pholz, geboren am 17. Januar 188 % yin Kl. Schiananen,
8 11“
ihren geboren am 1 ledigen ahaft in Cann⸗ Jahre 1910, für
Dof bezeichnete Ver⸗
6 Uhr, vor i Gericht anberaumten zu melden, widrigenfalls An über Leben oder
Amtsgericht. 3
8
Riehn in Zanow den Rechts⸗
6. Juli 1863
wohnhaft in Straße 8, für bezeichnete Ver⸗
zule D
vor dem unter⸗
Zimmer 10, anbe⸗ tstermin zu melden,
elche Auskunft über Leben
rschollenen zu erteilen
s8.8 8
8 8