“ 1““ 8 1u““
11X“X“
man geschimpft, aber über die Ausbeutung der Arbeiter und An⸗
gestellten war man sich schnell einig. In Verbindung mit dem Wiesbadener Abkommen ireten die Tendenzen zutage, die Reichs⸗ betriebe zu stinnesieren. In einzelnen Werken bietet die Art der
brikation tatsächlich der Interalliijerten Militärkommission Vor⸗ ände, einen solchen rigorosen Schritt zu tun. (Hört, hört! links. — Abg. Laverrenz; Da werden sich die Franzosen freuen, wenn sie das hören! Widerspruch links.) Die Interalliierte Kom⸗ mission will festgestellt haben, daß neben Revolvern auch Maschinengewehre und Maschinengewehrteile in angefertigt worden sind. (Hört, hört! links.) Aus einer Reihe von Zu⸗ schriften von Metallarbeitern geht hervor, daß noch Millionen von
wehrpatronen angefertigt werden. Wir haben Grund anzu⸗ nehmen, daß aus den Fabrikaten dieser Betriebe die Orgesch und die Einwohnerwehren mit Waffen und Munition versehen werden. Die Werke, wo Lokomotiven, Waggons usw. hergestellt werden, bleiben unberührt. Die Angestellten der Werke haben immer ge⸗ hert. daß der Staat verpflichtet werden soll, seine Aufträge den
eichswerken zu geben. Trotz mehrfacher Aufforderung hat die Reichspostverwaltung auch nicht einen finzigen Auftrag an die Reichswerke vergeben. (Hört, hört! links.) Die Arbeitgeber schleichen sich immer ein, wenn sie die Arbeiter zu irgendwelchen nationalistischen Zwecken verwvenden wollen. Es muß sofort in eine Prüfung der Produktion der einzelnen Werke eingetreten werden. Alle Betriebe müssen unverzüglich auf Friedensarbeit umgestellt werden, auf Produkte, die für die Volkswirtschaft notwendig ge⸗ braucht werden. Es ist Aufgabe, an die Solidarität und die Hilfe des internationalen Proletariates zu apellieren. (Jronische Hurva⸗ rufe rechts.)
Abg. Hoch (Soz.): Die Aussprache hat bestätigt, daß wir in der Frage der Deutschen Werke ein Herz und eine Seele sind. Bei der Unterzeichnung des Friedensvertrags sind wir uns der Folgen vollkommen bewußt gewesen. Wir Sozialdemokraten aben von Anfang an gesagt, daß der Friedensvertrag unerfüll⸗ are Forderungen enthält und wir ihn nur ge wungen unter⸗ schreiben, um aus dem schlimmen Zustand des rieges heraus⸗ zukommen. Lätten wir nicht unterschrieben, wäre dann die Pulverfabrik in Hanau erhalten geblieben? Herr Brüninghaus hat mich wegen Ausführungen angegriffen, die ich gar nicht ge⸗ macht habe.
Damit ist die Interpellation erledigt. 1 1
Es folgt die erste Beratung der dritten Erg änzung zum Besoldungsgesetz.
Abg. Lübbring (Soz.): Wir erkennen an, daß entsprechend unserer Anregungen hier eine grundsätzliche Neuregelung der Beamtenbesoldung erfolgt, die Beamtenschaft ist aber noch nicht zufrieden. Die Beamtenorganisationen haben sich aber damit abgefunden, um den wirtschaftlichen Kampf zu vermeiden. Bei neuen Verhandlungen erwarten die Beamtenorganisationen jedoch die Berücksichtigung ihrer weitergehenden Wünsche und die Aus⸗ dehnung der besseren e ce auf die Pensionäre. Wir timmen dieser Vorlage zu, um nicht eine Verbesserung der Be⸗ oldung zu verzögern.
Abg. Dr. Höfle (Zentr.): Die Zentrumsfraktion des Reichs⸗ tags gibt zu der Besoldungsvorlage trotz ihrer Mängel ihre Zu⸗ stimmung, weil die Notlage der Beamtenschaft eine sofortige Auszahlung der aus der Regierungsvorlage sich ergebenden Be⸗ räge dringend verlangt. Sie erwartet aber, daß die Reichs⸗ regierung alsbald in eine Nachprüfung der Bezüge der Beamten eintritt und dabei insbesondere folgenden Forderungen Rechnung trägt: 1. Das Einkommen aller Besoldungsgruppen muß min⸗ destens so hoch sein, daß es zur Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse ausreicht; 2. die Spannung zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen ist so zu gestalten, daß die Anforderungen an die Beamten und deren Leistungen und Verantwortlichkeit Berücksichtigung finden; 3. die Spannung zwischen den Anfangs⸗ und Endgehältern ist in allen. Besoldungsgruppen einheitlich zu gestalten; 4. die Unterschiede in den Einkommen der Beamten in den einzelnen Ortsklassen sind zu vermindern; 5. im Hinblick auf die äußerst große Not der kinderreichen Beamtenfamilien ist anf den Ausbau der Kinderzulagen Wert zu legen mit der Maß⸗ gabe, daß die noch schulpflichtigen. nachweisbar kranken und schwächlichen und in der Berufsausbildung “ Kinder besonders berücksichtigt werden; 6. das Reich hat den Ländern und Gemeinden die Mittel zur Durchführung der neuen Be⸗ soldungssätze zur Verfügung zu stellen. (Beifall im Zentrum.)
Abg. Moraht (D. Vp.): Die Deutsche Volkspartei hat gegen die Besoldungsordnung, deren Verbesserungen sie anerkennt, manche ernsten Bedenken. Wir stimmen gleichwohl der Vorlage zu, weil wir angesichts der Not der Beamten, Ruhegehaltsempfänger und Hinterbliebenen eine Verzögerung der Auszahlung nicht ver⸗ antworten können. Wir legen erneut Verwahrung gegen das Verfahren der Regierung ein, den Reichstag vor die Wahl zwischen Annahme der mit den Beamten und Gewerkschaften vereinbarten Vorlage und einer Verzögerung der Auszahlung zu stellen. Wir freuen uns, daß der Reichssinanzminister Dr. Hermes in dieser Beziehung unsere Auffassung teilt. Die Be⸗ amtenschaft ist bei Umgehung des Reichstags noch nie gut ge⸗ ahren. Von einer neuen Besoldungsordnung erwarten wir, daß chon der untersten Gruppe für den Lebensunterhalt ausreichende
ezüge gegeben werden, daß von Gruppe zu Gruppe Einkommens⸗ steigerungen vorgesehen werden, die einen Anreiz zum Aufwärts⸗ streben und zum Verbleiben im Staatsdienst bieten, daß die Spannung in den Bezügen gleichartiger Beamten vermindert und besonders geprüft wird, ob nicht der Ortszuschlag durch ein Wohnungsgeld zu ersetzen ist, und daß die Kinderzulagen erhöht werden. Nachdem nunmehr der drückendsten Not gesteuert worden ist, nachdem ferner die Regierung einen Gesetzentwurf zur Unter⸗ stützung von Invalidenrentnern vorgelegt hat, erwarten wir, daß unverzüglich die schon lange in Aussicht genommenen Maß⸗ “ zur Verminderung der Not der Kleinrentner durchgeführt verden.
Abg. Vogel (D. Nat.): Der von der Reichsregierung mit den Spitzenorganisationen der Beamten, hestellm und Arbeiter vereinbarten Neuregelng der Söeerdpns der Reichsbeamten stimmen wir nur unter Zurückstellung werster Bedenken und in der Vor⸗ aussetzung ihrer Ausdehnung auf die Beamten der Länder und Gcmeinden zu. Von der Stellung eigener Anträge sehen wir ab, weil nach der ausdrücklichen Erklärung der Reichsregierung den Vertretern unserer Fraktion gegenüber jede wesentliche Ab⸗ änderung eine Verzögerung der Auszahlung der Beträge um etwa 4 Wochen zur Folge haben würde. Die Verantwortung 88 diese Verzögerung ist mit Rücksicht auf die Notlage der
eamten und die sprunghafte Preisentwicklung nicht tragbar. Für die durch einen gemeinsamen Antrag verlangte Nach⸗ prüfung der Besoldungsordnung fordern wir von der Reichs⸗ regierung die Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte: aus⸗ reichende Besoldung sämtlicher Beamten und Beamtinnen, auch der untersten Gruppe, sowie der Diätare; angemessene Abstufung der Gehelter nach Bedeutung und Schwierigkeit des Amtes; stärkere Berücksichtigung des Familienstandes als bisher durch er⸗ höhte, vollkommen ausreichende Kinderzulagen; Herabsetzung der Spannung zwischen den Ortsklassensätzen zur Milderung der durch die von uns bekämpfte Beibehaltung der fünf Ortsklassen ein⸗ etretenen Härten; Beseitigung der unterschiedlichen Behandlun er Ruhestandsbeamten gegenüber den im Dienst befindlichen bei Festsetzung des Teuerungszuschlages und Sicherung der schleunigen Auszahlung der Bezüge; automatische Anpassung des Dienstein⸗ kommens der aktiven und inaktiven
des Geldwertes.
8
Abg. Frau Zietz (u. Soz.): Die Vorlage bedarf einer ründlichen Beratung, mit Worten ist den Beamten nicht geholfen. Die ungeheure Teuerung und der agrarische Wucher in Getreide, Fleisch, Kartoffeln und Milch machen die b unumgänglich. Die Erhöhung kann nicht durch Teuerungszuschläge, 3 muß durch Aenderung des Grundgehaltes erfolgen. Die rhöbunag in den unteren und mittleren Klassen unzulänglich,
Beamten an die Schwankungen
in den oberen Klassen geht sie weit über das berechtigte Maß hinaus. Rednerin begründet Abänderungsantrage der Unab⸗ hängigen, wonach die Besoldungsgruppen auf sieben verringert und die untersten Gruppen im Grundgehalt erhöht werden sollen; ferner sollen das Endgehalt 8½ zehn Dienstjahren in saas Stufen errpeicht, die Angehörigen der Reichswehr in eine besondere Be⸗ soldungsordnung eingruppiert werden und der Teuerungszuschlag für alle Gehaltsgruppen 9000 ℳ betragen. 1
Abg. Delius Sg erklärt namens seiner Partei: Die Deutsche Demokratische Reichstagsfraktion glaubt, daß bei der erfolgten Neuregelung der Beamtenbesoldung die Festsetzung der Grundgehälter zu wen n nach sozialen Gesichtspunkten vor⸗ genommen worden ist. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen, insbesondere gegenüber den Gruppen 12 und 13, sind eign. Ganz besonders schlecht sind verschiedene untere und mittlere Beamtengruppen bedacht worden. Hier muß ein Ausgleich bei der nächsten Regelung unbedingt geschaffen werden. Die neue Regelung der Ortszulagen entspricht nicht den demo⸗ kratischen Forderungen. Eine völlige neue Festsetzung wird erst eine befriedigende egelung herstellen. Die gleichmäßige Ge⸗ währung des Teuerungszuschlages ist für die unteren und mittleren Besoldungsgruppen nach der erfolgten Neuregelung unzulänglich. Wenn trotzdem die b Fraktion der Vorlage ihre Zustimmung gibt, so nur deshalb, weil die Spitzenorganisationen der Beamten sich auf den Boden der Vorlage gestellt haben und weil eine Hinausschiebung der Verabschiedung die sofortige Hebung der Not verhindern würde.
Abg. Dauer (Bayr. Vp.) gibt namens seiner Partei folgende Erklärung ab: Wir werden für die Regierungsvorlage stimmen, weil wir der Ueberzeugung sind, daß den Beamten unverzüglich Hilfe zuteil werden muß. Grundsätzlich verlangen wir, daß den unteren und mittleren Beamten ein Existenzminimum gesichert werden muß. Weiter fordern wir die Verbesserung der Ortszulage unter Berücksichtigung der örtlichen Ernährungs⸗ und Wo Inver⸗ hältnisse und schließlich ein gerechtes Aufsteigen der Beamtenbezuge.
Abg. Plettner (Komm.): Die vorgesehene Regelung ist absolut unzulänglich. Sie gewährt den oberen Beamten auf Kosten der unteren und mittleren sehr erhebliche Mehrbezüge. Wenn dar⸗ auf hingewiesen wird, die oberen Beamten seien gegenüber den unteren Beamten prozentual 18 gestellt, so zeigt dies, daß die frühere kaiserliche egierung für ihre unteren Beamten nur eine ganz hundsmiserable Bezahlung übrig hatte. Mit den vorgesehenen Bezügen können die unteren und mittleren Beamten nicht leben. Die gegenwärtige Vorlage darf unter keinen Umständen Gesetz werden. Wir fordern ihre Ueberweisung an den Beamtenausschuß, der eine Aenderung des Gesetzes unter Hinzuziehung der Beamtenvertretungen vor⸗ nehmen muß. Der Beamtenausschuß ist bei der gegenwärtigen Regelung überhaupt nicht hinzugezogen worden. Der Redner wendet sich gegen die Eingaben, die eine größere Spannung in den Bezügen der oberen Beamten gegenüber denen der übrigen ver⸗ langen, da eine Verstärkung der Spannung ungerecht sei. Wieder⸗ holt ist den Beamten eine gründliche Revision der Besoldung ver⸗ sprochen, aber jedesmal ist der Reichstag ausgeschaltet worden. Wenn die Wünsche der Beamten nicht erfüllt werden, bleibt nur der Generalstreik übrig. Die Verhältnisse werden die Beamten dazu zwingen. Die Beamten sollen sich nicht durch Beschlüsse ihrer Organisationen und des Reichstags einlullen lassen, sondern den Kampf selbst aufnehmen. Die Sätze der Vorlage sind durch die Teuerung schon wieder überholt worden. Wir müssen die Frage von neuem im Beamtenausschuß des Reichstags prüfen. Beifall links.)
Ein Vertreter des Finanzministeriums erklärt namens der Regierung: Da den Ländern, Gemeinden und Ge⸗ meindeverbänden voraussichtlich die Mittel zur Deckung der höheren Beamtenbesoldung nicht zur Verfügung stehen werden, ist das Reich bereit, zunächst für die Jahre 1921 und 22 den ein⸗ zelnen Ländern, soweit sie die Besoldungsverbesserung vornehmen, Vorschüsse in Höhe des Kehrbedarfs in Anrechnung auf die später erwarteten Mehreinnahmen aus Ueberweisungen zu geben. Sollte die Erwartung nicht in Erfüllung gehen, daß der Mehrbedarf der Länder durch Mehreinnahmen gedeckt wird, so wird zwischen dem Reich und den Ländern eine Vereinbarung über Zuschüsse statt⸗
die erforderlichen Vorschüsse leisten. Soweit die Länder dazu die Mittel nicht zur Verfügung haben, wird das Reich auch hierzu die erforderlichen Zuschüsse in Erwartung späterer Mehreinnahmen gewähren. Der Regierungsvertreter sprach sich ferner gegen die Anträge der Unabhängigen aus.
Damit schließt die erste Beratung.
Die Anträge der Unabhän gigen und der Kom⸗ munisten auf Ueberweisung der Vorlage an den Ausschuß für Beamtenangelegenheiten werden abgelehnt.
Gegen die sofortige Vornahme der zweiten Lesung, die nicht auf der Tagesordnung steht, erhebt der Abg. Crispien (U. Soz.) Widerspruch (Rufe rechts: Beamtenfreunde! — Abg. Höllein (Komm.): Sie Heuchler!) Die zweite Lesung kann also erst morgen erfolgen.
Vizepräsident Dr. Bell teilt mit, daß morgen um 10 Uhr im Reichstagssaale der Städtetag sitzen wird und dazu sämt⸗ liche Mitglieder des Reichstags eingeladen habe.
Schluß 6 ¾˖ Uhr. Nächste Sitzung Freitag, 2 Uhr schese cunczarbnung. Interpellationen über die Getreidewirt⸗ schaft, die Preissteigerung und die Kartoffelversorgung).
FPrreußischer Staatsrtct. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
„Der preußische Staatsrat trat am 10. November, Nach⸗ mittags 4 Uhr, unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters Dr. Adenauer wiederum zu einer Vollsitzung zusammen.
Ein an das Staatsministerium gerichteter Antrag, die vom Landtag erledigten Vorlagen direkt von Büro zu Büro an den Staatsrat zu übermitteln, ist vom Präsidenten Leinert abgelehnt worden, so daß der Umweg über das Staats⸗ ministerium weiter gegangen werden muß.
Zuunächst wird über einen Verordnungsentwurf, betr. die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues in Preußen, beraten.
Der Entwurf sieht vor, daß als Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues vom 1. April 1921 bis auf weiteres Zuschläge zu der auf Grund des Gesetzes vom 2. Mai 1861 veranlagten staat⸗ lichen Gebäudesteuer erhoben werden, soweit die Gebäude abgabe⸗ pflichtig und vor dem 1. Juli 1918 fertiggestellt sind. Der Zuschlag beträgt fünf Prozent des jährlichen Nutzungswertes. Die Verwaltung der staatlichen Abgabe wird den Behörden, die die staatliche Ge⸗ bäudesteuer verwalten, übertragen.
Der Haupt“ und der Wirtschaftsaus statt „1. April 1921“ zu setzen „1. Januar 1922“ und hinzuzufügen, daß die Hebung der Abgabe gegen eine Hebegebühr von drei Prozent der staatlichen Abgabe durch die Gemeinden erfolgt. Im übrigen soll es sich angesichts der Dringlichkeit nur um eine vorläufige Regelung handeln, andererseits soll die Abgabe befristet sein und mit dem 31. März 1923 außer Kraft treten,
Ein Antrag Steiniger spricht die Erwartung aus. daß das Staatsministerium gecignete Anordnungen trifft, damit die Abgabe der Nutzungsberechtigten (Mieter) im Falle der Stundung oder bei Ausfall nicht dem Eigentümer zur Last fällt.
Herr Müller (Soz.): Diese Vorlage stellt eine Mietsteuer in allerrohester Form dar. Das wird, bevor es noch in Kraft
bt
schuß beantragen,
müssen an dem Mieterschutz festhalten.
tritt, überholt sein. Es ist und blei unsozial und ungerecht. Wir
finden. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sollen die Länder,
-
4*
à 9 X 81 8 8 8
Herr Schlösser (Komm.): Wir lehnen, wie das Reicksgeset auch diese Novelle ab. Der Zweck „Förderung des Wohnungsbauez, wird nicht erreicht werden. Den Antrag Steiniger lehnen wir gleich falls ab. 8 .
Herr Dr. Steiniger: Die Abgabe ist durch das Reichsgests vorgeschrieben. Da können wir sie nicht ablehnen, wenn sie auch un⸗,
sozial sein mag. Ungesetzlich ist die Verordnung nicht. Der Rerne
begründet seinen Antrag.
Herr Dr. Kaiser (Zentr.) stimmt dem Antrag Steiniger An dem Reichsgesetz Kritik zu üben, sei nicht Aufgabe des Staatz, rats. man könne
nur noch über die Ausführungebestimmungen diskutieren.
Ministerialdirektor Voltz erklärt, daß das Reichsgese üc. virkne graft solle, sonst gingen rund 100 Milienes gi für den Staat verloren, die zu Wohnungsbauzwecken zur Ver ügung ständen. Wegen einiger Schwierigkeiten in der Erhebung sollte nn auf diese für Staat und Länder erhebliche Zubuße nicht verzichten.
Der Staatsrat stimmt schließlich der Verordnung unter Annahme des Antrags Steiniger zu.
Es folgt die Beratung des Antrags des Grafen von Keyserlingk, betr. Schu zügrn; und Waldgutbildung Der Antrag will unwirtschaftlicher Waldbehandlung vorbeugen und eine gesteigerte Holzerzeugung anbahnen, indem die Schut⸗ forst⸗ und Waldgutbildung auf Antrag des Waldbesitzers nich nur für die in der Auflösung befindlichen Fideikommiß⸗ waldungen, sondern auch für freie Privatwaldungen in Preußen ermöglicht wird. Der Antrag wird angenommen.
Ebenso wird einem Gesetzentwurf, betreffend Bereit, stellung weiterer Staatsmittel zur Sicherung der staatlichen Stromversorgung im oberen Quell⸗ gebiet der Weser, und einem solchen, betrefsend Beteili⸗ gung Preußens an der Ostpreußenwerk⸗Aktien⸗ gesellschaft, zugestimmt.
Der Gesetzentwurf über Staatsmitteln zur Förderung von Bodenverbesse⸗ rungen, ein solcher über einen Sonderst ock zu Aus⸗ gleichszwecken und zur Selbstbewirtschaftung bei den Bergwerks⸗, Hütten⸗ und Salinenbetrieben wird gleich⸗ falls angenommen.
Zu dem Gesetzentwurf, betr. Erhaltung des Bann⸗ bestandes und Erhaltung und Schaffung von Ufer⸗ wegen im Interesse der Volksgesundheit, beantragt
Oberbürgermeister Dr. Jarres⸗ Duisburg (A.⸗G.), Regierungsvorlage abzulehnen und die Regierung zu ersuchen, neues Sondergesetz vorzulegen, in dem besonders auf westfälische Ver⸗ hältnisse Rücksicht zu nehmen ist. Es sei verlangt worden, daß für Rodungen im Ruhrgebiet behördliche Genehmigung vorgeschrieben werden müsse. Zu diesem Zwecke müsse ein allgemeines Gesegz er⸗ lassen werden. 1
Graf von Rantzau (A.⸗G.) spricht sich gegen ein allgemeines Gesetz aus, erklärt sich aber mit einem Spezialgesetz für Westfalen, insbesondere den Ruhrbezirk, einverstanden. Der Weg des allgemeinen Gesetzes würde für den Ruhrbezirk einer Vertagung auf ungewise
Zeit gleichkommen. 1“ Herr Berten (u. Soz): Die Dringlichkeit einer gesetzlichen Die Erhaltung von Grünflächen,
Regelung läßt sich nicht ableugnen. 1 s Flächen umfassen, ist ebensallz 9
Bereitstellung von
1
die auch landwirtschaftlich benutzte dringend zu wünschen. 11“ Herr Melich (Komm.): Der Gesetzentwurf will die Gesund⸗ heit der großindustriellen Bevölkerung schützen. „Im Ruhrgebiet liegen die Verhältnisse besonders schlimm. Leider ist ein Schutz der Grünflächen nicht vorgesehe n. 8 Ministerialdirektor Voltz: Der Grundgedanke des Gesetzes is allgemein gebilligt worden. Nur ein allgemeines Gesetz ist zu empfehlen, denn das Gesetz ist nicht nur für den Ruhrbezirk, sondem auch für die Umgegend, von Köln und Breslau erforderlich. Ich bitte um Ablehnung des Antrags des Grafen Rantzau. Herr Dr. Reinicke (Zentr.): Den Kerngedanken des Entwutft halten auch wir für richtig. Auch die Uferwege müssen einbezogen werden. Wir sind für ein allgemeines Gesetz im Sinne des Au⸗ schußantrags. Westfalen wird ein Spezialgesetz ahlehnen. In übrigen ist eine Verzögerung durch den Erlaß eines allgemeinen Ge⸗ setzes nicht zu befürchten. Ein Antrag Wilsing (Zentr.) auf Schließung der Debatte wird angenommen. Der 2 ntrag Graf Rantzau wird abgelehnt, der Ausschußantrag ang enommen.
Schließlich wird noch einer Verordnung, betr. Aende⸗ rungen des § 9 der Verordnung über die Bildung von Betriebsräten, zugestimmt.
Nächste Sitzung: Freitag 3 Uhr. — Schluß 6 ¾l Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Arb tsausschuß des N. orläufigen Reichswirt⸗ schafts rats zur Beratung des Hausgehilfengesetzes, der wasser⸗ Pirtichafrliche Ausschuß sowie der Steuerkontrollausschuß hielten heut
itzungen.
—e
Im Reichstagsausschuß für Sozialpolitik go⸗ langten gestern verschiedene Anträge zu den Notstandsmaß⸗ nahmen für die Empfänger von Renten aus der Invalidenversicherung zur Abstimmung. Einstimmig an⸗ Lenommen wurde ein Antrag der Mehrheitssozialdemokraten, di Notstandsmaßnaßnahmen auch auf die Empfänger von Renten aus der Angestelltenversicherung auszudehnen. § 1 des Gesetzentwurfs wurde also in sol⸗ gender Fassung. angenommen: „Die Gemeinden sind verpflichta⸗ deutschen Empfängern von Renien aus der Invpalidenversicherun oder Angestelltenversicherung auf Antrag eine na Maßgabe der folgenden Vorschriften zu gewähren.“ Für den § 2 del Gesetzentwurfs wurde ein Antrag des Abg. Erkelenz (Dem.) angenommen wonach der erste Absatz dieses Paragraphen lautet: „Die Unterstützung ist in einer solchen Höhe zu bemessen, daß das Gesamtjahreseinkomme des Empfängers einer Invaliden⸗ oder Altersrente den Betrag ven 3000 ℳ., einer Witwen: oder Witwerrente den Betrag von 2100 ℳ einer Waisenrente den Betrag von 1200 ℳ erreicht.“ Durch Ao⸗ nahme dieses Antrages wurden die ursprünglich im Gesetzentwurf bestimmten Mindestrenten wesentlich erhöht. Angenommen wurden außerdem Anträge der Deutschen Volkspartei, der Demokraten um des Zentrums, wonach bei Berechnung des Gesamtjahreseinkomment das Arbeitseinkommen der Rentenempfänger bis zum Jahresbetrace von 2000 ℳ außer Ansatz bleiben soll. Das Einkommen en Familienunterstützung, soweit sie über die gesetzliche Unterhaltepflict oder über vertraglich übernommene Verpflichtungen hinausgeht, wir infolge der Annahme dieser Anträge nicht auf das Gesam⸗ einkommen angerechnet werden, und Bezüge aus öffentlichg Kassen sind nur anzurechnen, wenn sie 600 ℳ im Jahre übersteigen Die §§ 2—6 des Gesetzentwurfs wurden alsdann mit den vom Ain⸗ schuß genehmigten Aenderungen angenommen. Eine längere, sent lebhafte Debatte entspann sich über den § 7, der die Frage behandelt ob die Kosten für die beschlossenen Notstandsmaßnahmen in hj Hauptsache den Gemeinden, den Ländern oder dem Reiche aufgebüntel werden sollen. Schließlich wurde ein Antrag Moldenhauer (D. Vy. angenommen. wonach die Gemeinden 90 vH der perauslagten Beträg⸗ menatlich bei der obersten Landesbehörde zur Erstattung durch dns Reich anmelden können.
Gericht der Inspektihn IV der
ein
fluchtig erklär
84327]
erklärung das Aufgebot solgender Mäntel
1
Untersuchungsfachen.
Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
Verkäufe, Verpachtungen, Verdingung Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesells chaften.
—
en ꝛc.
Gffentlicher An
s für den Raum einer 5 Außerdem wird auf den
Anzeigenprei 3 ℳ)
Anz
gespaltenen Einheits
zeile 2 ℳ
g von 8
zeiger.
(vom 15. November ab
—
2☛ Befristete Anzeigen mü
——
—
ssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der
ne. eane,
eigenpreis ein Teuerungszuschla
ö—
——
—
0 vH erhoben.
v11“ “
6. Erwerbs⸗ und Wirtsch 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsa 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. 9. Bankausweise.
aftsgenossen schaften.
wälten.
ersicherung.
10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
9) Untersuchungsfachen.
[84534 B 8 I gegen Jen Georg Wil⸗
selm Keller von Frankfiht a. M., wegen unerlauhter Enzsernung. Beschl Pachdem gegen den Sefr. Georg Keller, 3. Komp. Inf⸗Regty 15, die Vorunter⸗ suchung wegen F Fnenflucht, Diebstahls und Unterschlagußg eröffnet worden ist, wird derselbe füf fahnenfluͤchtig erklärt. Gießen, den f. November 1921. Landgericht⸗Strafkammer. Wiener. Dr. Hansult. Trümpert. Für die Ausferligung: Hillebrand.
41533 see sn den Akten
mobilen Garde⸗Inf Fahnenfluchtserklärn
Plöffer, geboren 1— decher, g. o e h Ie ist er⸗ 638 21
Darmstadt, vo
ledigt. — 3a . .
Berlin, doß 15. Oktober 1921.
Der staatsanwalt. II.
84834 Beschluß. be 1 Sache des Fchützen Christian Scharbach aus Neusied, Schütze im d das Verfahren
Inf⸗Regt. Nr. 18, , wegen Abwesenheit d Beschuldigten vor⸗ läufig eingestellt. Per beschuldigte Schar⸗ bach wird gemä des Wehrgesetzes vom 23. Novemper 1921, § 11 des Ge⸗ sezes vom 17. August 1920 für fahnen⸗ — 6 J. 217/21.
Paderboms, den 28. Oktober 1921. Hülsenljeck. Böttrich. Koch.
Ausgefertigt: „ Paderborweden 3. November 1921. (L. S.) Modrow.
Eiee2 FgersrafNsmnmxgs EernrrmamenmmmmäümiFermernan
)) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundfachen, Zustellungen u. dergl.
[60805]) Zwangsverstezgerung.
Im Wege der Zwangs ollstreckung soll am 29. November 192 ½, Vormittags 103 Uhr, an der Gerichkestelle, Zimmer Nr. 43, versteigert werden das im Grund⸗ buche von Fein Bd. (5 Bl. 545 (ein⸗ getragener Eigentümer act 8. August 1921, dem Tage der Eintragysig des Versteige⸗ rungsvermerks: Der Rgstaurateur Wilhelm Seiffert in Berlin⸗Wo ensee, Streustr. 42) eingekragene Grundstisck, Gemarkung Prem⸗ nit Kartenblatt 1 ufd 2 Parzellen 400/61 und zu 858/98 20 Die großen Stücke, Acker, bebauter Höfraum mit Hausgarten, 1ha 21 a 48 qm groß, Reinertrag 1,24 ℳ,
Grundsteuermutserrolle Art. 423, Nutzungs⸗ s
wert 1875 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 138 und von Premfitz nach von 84 am Gföße. Naͤheres im Aushang an der Gerichzztafel Bahnhofftr. RathenowLden 29. August 1921. Dad-Amtsgericht.
Aufgebot. Die Frau Ella Schabach, geb. Wagner, Auma hat zum Z cke der Kraftlos⸗
antragt: I. der Anleihe des Desstschen Reichs von 1916 Lit. D 4 700 066 ber 500 ℳ, Zins⸗
fuß 5 %, 2, der Anleihe des Heutschen Reichs von 4 über 1000 ℳ, Zins⸗
1916 Lit. C 8 129 5 fuß 5 %. Der Inhaber ser Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätsstens in dem auf den 2, Vormittags 9 Uhr, unserzeichneten Gericht anbe⸗ raumsfen Aysgebotstermine seine Rechte enmmelden lind die Urkunden vorzulegen, widrigenfallß die Kraftloserklärung der 1 lgen wird.
Aufgebot. ie Witwe Friederike Krüger, geb. er, in Kirchmösed bei Brandenburg H, vertreten durch Ne Rechtsanwälte trat Meyer und DTr. Kochmann in laneenburg (Havel), hit das Aufgebot er 4 % Schuldrerschreifungen der Stadt Cöpenick vom 29. Augest 1901, II. Aus⸗ gabe, Buchstabe Nr. 1972 und
3713 über je /1000 ℳ, beantragt Der Inhaber dey Urkunden wird auf⸗
in dem auf den
2, Mittags 12 Uhr, olchneten Géericht. Zimmer 37, ufgebotstermine seine Rechte anzumelden ind die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der lunden ecfolgen wird.
Cöpenich den 3. November 1921.
Das ANggeri Abteilung 5.
anberaumten
1 n, betr. die Aktie 659 der Deutsche Hypothekenbank esellschaft), ist injbige Rücknahme trags am 29, Pktober 1920 ein⸗ worden — 81. Gen. III. 2.
„auf den
ee Chaussee 9
[84328] verlorengegangener
wiesen“ (Mäntel ohne anteilscheine)
in Plaue (Thür b 56, 57, 58 889 8
Ilmenau bezügl. 136, 137, 139, 182, 200 ℳ und Nr.
c) von dem Fl angewiesen bezü zu je 200 ℳ u
d) von der felbst bezügl.
Die Aktie „ werden dur vertreten.
Der odet die werden affgefordert, Aufgebotstsemine am Vormitta zeichneten und die Urk die Kraftlos wird.
Gehren (T Thüringisches
[84835] Die Frau Am Wasseralfingen, verkt
Nr. 24 haber.
lärung
Dr. Friedleben in Fr. das Aufgebot des Pf furter Hypothekenban Nr. 140 647 über 50 Inhaber der Urkunfe spätestens i
unterzeichneten
anberaumten die widrigenfalls Urkunde erfo Frankfurt Das Amts
[84538] Die Zahlungssper Kriegsanleihe Nr.
n wird.
icht.
Amtsgericht Verlin⸗]
[84539] In Sachen 15.
bot ꝛc. G
Berliner Pfandbriefe brief⸗Instituts Pit.
da diese Papiere z 1 Aus dem Anfgebotsverfah
[84902] Abhanden gekomm
unverzinsl. Reichsschatz 14. Januar 1922, B. Nr. 3741 = 1/10
Reihe 2681 Nr. 8 Berlin, den 10. Der Polizeipräsident:
[84905] Abhanden gekomn Ueber ℳ 10 800 3 ½ Staatsanleihe mit Jan Stck. 1 à ℳ 5000 Stck. 1 à ℳ 2000
Stck. 3 à ℳ 500 286 017, 274 329. Stck. 3 à ℳ 3 200 834, 200,833.
81 628.
[83996] Die Danziger P. Ahve eieperie bns S
den Depositenscheins Lit
Der Inhaber der Urkund spätestens in dem a
unterzeichneten Gesscht, beraumten Aufge anzumelden und widrigenfalls di Urkunde erfolgenwird. Stolp, den 3.
[84836]
1. 9. 1901 für Herrn berger, Architekt Gießen, jetzt in Sti hat, soll abh. gep⸗
Inh. auf, sich un
s.
misgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 81, er 1921. 1“
binn. 3 Mon.
Aufgebot. Das Aufgebot nachste
Aktien & Sparbank, Aktien⸗Gesell)
ist beantragt a) von dem Hauptlehrer
Rechtsanwalt Inhaber der Urkunden
8 10 Uhr, vor dem unter⸗ erichte ihre Rechte anzumelden nden vorzulegen, widrigenfalls der Urkunden erfolgen
————: Aufgebot.
anwälte Justizrat Df.
ℳ beantragt. Der
auf g8 11 Uhr, vor dem Gelicht, Nr. 2, Gerichtsyeubau, Zimmer Nr. 8 pt., fgebotstermine seine Rechte ie Urkunde vorzulegen, ie Kraftloserklärung der
M., den 7. November 1921.
7 452 813 über 500 ℳ ist aufgehoben. — F. 262. 21.
Beschluß.
Beschlossen un Zahlungssperre vom 13. September 1917 bezüglich der fünf 4 %rozentigen Neuen
51 200 über je 200, % wird aufgehoben, Vorschein gekommen eichen Grunde wird das
in. Mitte, Abteilungl54, kobember 1921.
— —
1. 1921. (Wp. 301/21.)
———
Bekanntmachung.
Stck. 1 à ℳ 1000 % Lit. D Nr. 98 000,
Lit. E Nr. 559 834, Stck 2 à ℳ 700 Lit. J Nr. 244 171,
München, dek 6. November 1921. Polizeidirektion.
Aufgebot. 8 ivat⸗Aktien⸗Bank,
gebot des von ihr ausg⸗ Namen „Hugo Prütz“ Rügknwalde lauten⸗
ein Guthaben von 34 46.
1922, Vormittagy 10 Uhr, vor dem istermine seine Rechte
ie Urkunde vorzuzeigen, Kraftloserklärung der
Das Amegericht.
Teutonia Vers.⸗Akt.⸗Ges
tgart wohnh., ausgef.
Vorl. d. Vers.⸗Schein. te ab bei uns zu
Zins⸗
heubach da⸗
7 zu 200 ℳ. zu 1000 ℳ lautet Die Antragsteller Jahns hier
spätestens in dem 15. Juni 1922,
31. Oktober 1921. Abteilung II.
Kocher Witwe in en durch Rechts⸗ teumann und
kfurt a. M., hat K.
rank⸗ Lit. P
dbriefs der Serie 19
wird aufgefordert, den 10. Juli
Gerichtsstraße
Abteilung 18.
insichtlich der 5 %
eitte, Abteilung 83.
IIt. 41. 20, ndensammelaufge⸗ verkündet. Die
8 Berliner Pfand⸗ Nr. 51 196 bis
ℳ 1500 Deutsche bechsel, fällig am st. J Reibe 2681 und Buchst. K 1/500.
bteilung 1V. E.⸗D.
sind: 8
o Preuß. konsol. ar / Juli⸗Coupons. it. A Nr. 15 684. it. B. Nr. 42 900. it C Nr. 357 571.
hat das Auf⸗ ellten, auf den
Nr. 6664 über 48 ℳ beantragt. wird autgefordert, den 14. Mär.
Zimmer 36, an⸗
in Leipzig „am Wilhelm Mühl⸗ Lehrer. früher in
W. ford. d. etw.
meld. Vers.⸗Schein
[84837]
31. 12. 1899 Ostrowski, jetzt hat, soll Inh.
[72789]
treten durch Danzig, hat
Breslauer D für Handel
über 30 000 Nr. 790 113
aufgefordert, vor dem 106/108,
vorzulegen, erklärung der Berlin, d Amtsgericht Riefen [84838]
Der Kon
vertr. durch
von Hypothek vo
Inhaber der spätestens
widrigenfalls
[84839] Ehefrau Lina lorengegangen
Abt.
Kraftloserklär haber
spätestens 1922
22,
anzumelden widrigenfalls
Preu [84840]
er ermächtigt opfer aus dem
Der
bestimmt.
lösungsamt fü zu melden. d. h. die innerbalb d oder die wärterre
ur ei
stellt undldie lösungsanst öffentlich
haben, wenn sie
Tage vor dem
8*
Meld. s.
D. Pfandsch. Nr. Vers.⸗Akt.⸗Ges. in üb. d. Leb.⸗Vers.⸗Schein
Leipziger Nied Lebens⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesell chaft.
Schömer.
Die Firma Ignatz Kreb lassung in Danzig, Hansap
attowitz, den 6. 8
1921 Nr. 790 166 tragt. Der Inhaher der Urkunden wird
6. Januar 192 zem untegeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße
in Duisburg⸗Meiderich,
(D⸗Meiderich, Hypothekenbriefs über eiderich Band „9 Blatt 806 Ab⸗ teilung 3 Nr. 3
in de 1922, Vormi unterzeichneten beraumten Aufßebotstekmine seine Rechte anzumelden u
Der Besitzer Emil Th.
im Grundbuche III Nr. 19 f Tupschöwski in Könjsseberg eingetragene, mit 5 vom Hunder thekenforderung v
der Urkn
unterzeichneten 1 anberaumten Aifgebotstermine seine Rechte u
In der Schöllerz sache hat der Fidel Schöller in Zürich die Familienschlusses beanagt, durch den
kommißvermögen
Schöllerschen Familienfon Termin Familienschlusses ist vor scem beauftragten WMitgliede des Auflöst 19. Dezember 192 h. im Dienstgebäude d hier, Ritterplatz 15 Alle Tlnahmeberechtigten, die keine besondere bierdurch aufgyfordert.
durch eine 1 glaubigte Urkunde na gewiesen weꝛen als zustimmend angesehen.
nie
„so werd. w. d. f. kraftl. Erkl
Leipzig, den 11. .
T Leipziger Nieder Lebens⸗Versicher
ssung des Nordstern Actien⸗Gesellschaft. ircktion. r. ppa. Dr. Preuß. Aufgebot. E 395, d) d. Teutonia Leipzig au 4.
für Herrn Kaufmann,
in Charlottenbur⸗ abh. gek. s. jnh. auf, sich unt. binn. drei Mon. zu meld. Melde s. Pfandsch. f. kraftl. erkl.
Leipzig, den
orl. d. Pfandsch „heute ab bei uns ijem., so werd. w. d.
.September 1921. eutonia ng des Nordstern
Direktion.
Dr. P reuß. Aufgebot.
Die
weignieder⸗
13, ver⸗ Fabian in er drei an⸗
den Justizrat das Aufgebot
geblich verloren gegangenen Schecks, zogen von der Bank für dustrie, Niederlassung Kat
del und In⸗ witz, vormals auf die Bank strie, ausgestellt 921 Nr. 789994 8. April 1921 ℳ, den 9. April ber 50 000 ℳ, bean⸗
iskonto⸗ und Ind
ℳ, über spätsstens in dem auf den „Vormittags 11 Uhr,
/14, III. Stock, Zimmer
10 anbgkaumten Aufgebotstermine seine Rechte aszumelden und die Urkunden
Lidrigenfalls die Kraftlos⸗ Urkunden erfolgen wird.
7. Oktober 1921. Xlin⸗Mitte. Abteilung 84. staäht, Amtsgerichtsrat.
Aufgebot.
tormeistẽde Fritz Schrapers rwarthstraße 46, ö“ t Sternberg in hat 1t ie im Grundbuch
r ihn eingetragene 8 beantragt. Der Urkuftde wird aufgefordert,
auf den 16. Mai ags 11 Uhr, vor dem Gerichtz Zimmer 27, an⸗
d die Urkunde vorzulegen, Kraftloserklärung der
Urkunde erfolgen wird. 19 nisburg⸗Mahrorr, den 26. Oktober 1.
Das Amtsgericht..
Anfgebo 8 und dessen
Thau, geb. Drunk, beide in
Neukuhren, haben das Aufgebot des ver⸗
ypothekpfibriefs über die Nepluhren Blatt 25 j* Fräulein Erna
en
verzinslichen Hypo⸗ 2000 ℳ zwecks eantragt. Der In⸗ de wird aufgefordert, m auf den 5. April
ung
Vormistags 10 Uhr, vor dem
Gericht, Zimmer Nr. 5,
die Urkunde vorzulegen, ge Kraftloserklärung der
Urkunde erfolgenb wird. Fischhausen,
22. Oktober 1921. ßisches Amtsgericht.
Bekanntmachung.
en Fideikommiß⸗ mißbesitzer Artur ufnahme eines
wird, das huf das Fidei⸗ entfalletde Reichsnot⸗ fonds und dem zu entnehmen. dieses
Fideikommis
zur Alfnahme gsamts auf den Vorm. 11 Uhr, Oberlandesgerichts I. Stock, Zimmer 25,
dung erhalten, werden sich beim Auf⸗ Familiengüter in Breslau ie zuzuziehenden Anwärter, wärter, die sich entweder Deutschen Reichs aufhalten Wahrnehmung ihrer An⸗ nen innerhalb des Deutschen
Reichs mwöhnhaften Bevollmächtigten be⸗
Bevollmächtigung dem Auf⸗ öffentliche oder
at entweder spätestens am mine durch Einreichung
Aufgebot des
1.
Im
den
einer
Wah
wird.
Der
wird.
tot zu
zu
tot zu
oder
glaubigten amte noch imn Te dem Entwuß
[84540]
l, geb.
sich sp
9 Uhr, anberaum widrigen
[84541] Berlin,
aufgefordert, 4. Juli 1922, vor dem unterzeichneten G richstraße 13/14. III. St anberaumten Aufgeboflstermine zu melden, widrigenfalls die T
spätestens im Au
Anzeige zu maches Berlin, den 7. November 1921.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 84.
Aufgebot.
Luise Blanz, ledige volljährige Büglerin in Stuttgart, Immenho
hat als Pfleger mit G Vormundschaftsgerichts bejintragt, Bruder Hermann Blan 18. Juni 1865 Schriftsetzer, zuletzt wo statt, verschollen seit de
[84374]
mögen, er im Aufgeb zu machen. Cannstatt, den 1. November 1921. Das Amtsgericht. Amtsgerichtsdirektor Klump p. [84330] An Der Arbeiter Johan i. Pommern, anwalt Schilcke daselbst, seinen Bruder, den versch Franz Riehn, geboren Wandhagen, Delmenhorst, Thüring
einer öffentlichen länbigten 1 e eine Erklärung u dem amilien⸗ schlusse abgeben. 8
Breslau, den
Der des Auflösungsamts für Familiengüter.
[84545] Der zu dem 24. September 1921 auf Fideikommisses Werdu minderjährigen Curt Cra Johannisthal, Johannes⸗ erteilten Zustimmung gung der Aufsi genannte Abs. 2,
6 der V
Aaflsfungsver
gutes Groß Steegen) Ostpreußen, steht Term eines Familienschluss 21. D
tigten werden aufgefordert, sich beim Auf⸗ lösungsamte zu zustimmend, w
öffentl⸗
Auflösungsamt für Familiengüter.
Aufgebot. Die Witwe Mathilde Eb⸗ Wahl, in Murrhardt hat bean verschollenen Johann Friedrich Wal am 7. Februar Hausen, Gde. Murrhardt, und nach Amerika ausgewandert, zu haft in Hausen, für tot zu er bezeichnete Vers
An alle,
Leben oder Tod de teilen vermögen, er spätestens im Aufge richt Anzeige zu machen. . Backnang, den 4. November 1921. Das Amtsgericht. — —— 8 Aufgebot. Rechtsanwalt als Abwesenheitsp 1. November 1847 Gustav IJosephy, zuletzt wohnhaft in Berlin, klären. Der bezeichnete Velschollene wird sich spätestengin dem auf den
An alle,
Leben oder Tod teilen vermögen, sergeht die Aufforderung, ebotstermine dem Gericht
erklären.
schollene wird aufgef in dem auf Samylag, den 19. Juni 1922, Vormitsge 11 ½ dem unterzeichn Aufgebotstermit die Todeserklrun alle, welche
tstermi
erklären.
schollene wird aufgef in dem auf den 14/ Juni 1922*. Vor⸗ mittags 10 us zeichneten Gericht raumten widrigenfalls die /T odeserklärung erfolgen wird. An alle, nelche Auskunft Tod des
Aufge
Urkunde
ichtsbehöpbe erteilt. 2. Der Familienschl
ermin durch Einreichung en kunde bei dem Auflösungs⸗
Seae er haben.
chollene wird /Lufgefordert, ätestens in dem a tag, den 22. Juni 192; vor dem untegichneten Gericht nten Aufgebotgfermin zu melden, falls die Tod erklärung erfolgen
zu melden, widrigenfalls Auskunft über Leben oder
Tod des Perschollenen zu erteilen ver⸗ ht die Aufforderung, spätestens
vertreten d
od öͤffentlich be⸗
er im Termine Anzeige zu machen.
Delmenhorst, November 1921. Das Am
sident
[84331]
am 5. Noyember gebot erlaff sitzers Johann
Fam
Oberzaunsbach Hs. rd die Eee; Hs. Nr. 7 sollen: 6 8 Georg Ziegler. wird gemäß §§ 2 1847 in Wann
ung über Familien⸗ bezember 1920 (Pr. stätigt.
etwa Wannbach nach und seitdem vers
Kreis Pr. Eylau, zur Aufnahme am Mittwoch, 1921, Mittags desgericht vor dem ie Teilnahmeberech⸗
1. an di
22,
erfolgen über Leb erteilen
mnelden. Sie gelten als ird,
sie weder spätestens am
oder öffentlich be⸗
machen. rmin eine Erklärung zu
Die Witwe des
antragt, den
geboren am 10. M
zt wohn⸗
ren. Der sich spätestens in d
1922, Vormitt unterzeichneten G beraumten Auf widrigenfalls di wird. An allf, Leben oder T teilen vermög spätestens im? Anzeige zu ma Fulda, den R
Donners⸗ „Vormittags
lche Auskunft über Verschollenen zu er⸗
die Aufforderung, otstermine dem Ge⸗
[84844] Hamburg hat bean
Bohl,
Donner zu welcher im Jahre 1
. ger des am zu Wangchin geborenen hat beantrqgt, denselben, ür tot zu er⸗
in Rostock war, fü
Vormjttags 11 Uhr, richt, Neue Fried⸗ kwerk, Zimmer 106,
termine zu melden, erklärung erfolgen Auskunft über Le chollenen zu ertei
deserklärung erfolgen Aufforderung, „4
elche Auskunft über
ses Verschollenen zu er⸗ Rostock, den .
Mecklenburg⸗S
[84845] Die Witwe Ern
— 84. F. 606. 21.
von dem, nachdem
0 5 Straße Nr. 26, Seereise angetreten
ehmigung des ihren geboren am statt, ledigen ahaft in Cann⸗ Jahre 1910, für bezeichnete Ver⸗ dert, sich spätestens
Ca
p.
zu
D
wird. An alle, Leben oder Tod teilen vermögen,
S8 Uhr, vor n Gericht anberaumten
g ertolgen wird. Anzeige zu macken.
Rostock, den
ne dem Gericht Anzeige [84100] Wilhelm Karlshorst,
fgebot. den
sich auf die El Kinder des seiner elterlichen bisherigen Name Berlin, den 8a.
Der IFd
wohnhaft in Straße 8, für bezeichnete Ver⸗ ert, sich spätesten⸗
D
unter⸗ anbe⸗ melden,
„ vor dem Zimmer 10, tstermin zu [84333]
Der Landwirt] hausen, Kreis Di
17. Januar 188; 8—
über Leben rschollenen zu erteilen
vermögen, ergeht die stens im Aufgebotst
Das Amtsgericht E
en: Auf Antragh 1. des Ziegler i 2. des Landwirts Johan
wirts Johann Ebenhack i
bach, tochter Kunigunda 2. März 1832 in Wanvbach, wirtstochter Katharina 29. August 1859 in
heim in Fulda, vertret anwalt Justizrat Rang jaselbst, hat be⸗ verschollenen Müller, Sohn des dessen Ehefrau, Sara
haft in Fulda, für t — bezeichnete Verschollelle wird aufgefordert,
Schuhmachermeister Heinri geb. 22. April 182 zu
Abmeldung gelangte und
bezeichnete Verschollene sich spätestens in dem Af 1922, Mittags 12 zeichneten Gericht an raumten Aufgebots⸗
sen vermögen,
Rostock, hat beantra Heizer Hermann Carl 2 geboren am 28. Februar
keine Nachricht mehr an langt ist und der zuletzt wol war, für tot zu erklären. D schollene wird aufgefordert /sich spätestens in dem auf den 9. Juni 12 Uhr, vor dem untkizeichneten Gericht anberaumten Aufgeb widrigenfalls die Tybeserklärung erfolgen
in Vietz, Kreis Landsbglg a. W., an Stelle des Familien Familiennamen Aenderung des Fa
Geslannten,
ufforderung, späte⸗ ine dem Gericht
5. Noyember 1921. icht. III.
mannstadt hat gendes Auf⸗ Alt⸗ Wannbach, senhack in
3. des Land⸗ Oberzaunsbach Landwirtssohn November
b)] die Landwirts⸗ Wünder, geboren c) die Land⸗ under, geboren annbach, sämtlich 1876 — 1878 von nerika ausgewandert ollen, für tot erklärt
1921
Nr. 6,
a) d gebore
Es ergoht deshalb die Aufforde⸗ ““ sich späte⸗ auf:
Dienstag, den Vormittags 9 Uhr,
ungssaale des Amtsgerichts
t bestimmten Aufgebotstermin
zu melden /widrigenfalls die Todeserklärung 2. an alle, welche Auskunft oder Tod der Verschollenen zu ermögen, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu
obigen
i des Amtsgerichts
fgebot. 1s Hirsch Wert⸗ durch Rechts⸗
Emanuel
vid Müller und gehf Stern, zu Fulda, 849, zuletzt wohn⸗ zu erklären. Der
ärz
auf den 13. Juni s 10 Uhr, vor dem licht, Zimmer 61, an⸗ otstermine zu melden,
Todeserklärung erfolgen
welche Auskunft über
des Verschollenen zu er⸗ „ergeht die Aufforderung ffgebotstermin dem Gerich n.
vember 1921.
Das Amtsgericht. Abteilung 5.
Der Wäschereibesitz
tragt, . Johann Jacob Tessin, Wustrow zur letzt wohnhaft erklären. Der ird aufgefordert, den 9. Inni hr, vor dem unter⸗
900 na
r tot z
rigenfalls die Todes⸗ ird. An alle, welche i oder Tod des Ver⸗ ergeht die
testens im Aufgebots⸗
termine dem Eßricht Anzeige zu machen.
November 1921.
rinsches Amtsgericht.
Schulz, geb. Rieck, zu den verschollenen rnhard Rieck, 383 zu Rostock, Hamburg eine zwölf Jahren ie Familie ge⸗ nbaft in Rofsbc bezeichnete Ver⸗
a
er von hat, se
922, Mittags termine zu melden,
welche Auskunft über
ees Verschollenen zu er⸗ - ergeht die Aufforderun 8 spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht
November 1921.
Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Ermächt Der Ingenieur und Leo Maczijer geboren am I14. März 1886
ung. Zausekretär Ernst
ski in Berlin⸗
führt mens Maczijewski Mensen. Diese iliennamens erstreckt frau und diejenigen welche unter
Gewalt stehen und seinen tragen.
III. d. 4850. 21. Oktober 1921. minister.
Veröffentlicht: 19 erlin⸗Lichtenberg, den 29. Oktober
Das Amtsgericht. Abteilung 6.
rl Bochensky in Felste⸗ pholz, geboren am
Kl. Schicnanen,